Schuldnerberatungsstelle für den Landkreis Augsburg

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3 Die Beratungsstelle Spenglergäßchen 7a Augsburg Telefon: 0821/ Telefax: 0821/ Internet: Träger: Diakonisches Werk Augsburg e.v. Sekretariat/ Terminvergabe: Mo. - Fr.: 08:30-11:30 Uhr Telefonische Beratung: Mo.: 09:30-11:00 Uhr Di.: 14:00-15:30 Uhr Fr.: 09:00-10:30 Uhr Außensprechstunden: Schwabmünchen und Königsbrunn nach telefonischer Vereinbarung Personalausstattung Die Schuldnerberatungsstelle war im vergangenen Berichtsjahr mit 2,5 Planstellen (5 Berater in Teilzeit) und zusätzlich mit einer Verwaltungskraft (0,5 Planstellen) besetzt. Der Kooperationsvertrag mit einem Rechtsanwalt wurde fortgesetzt

4 I. Das Beratungsangebot Unser Beratungsangebot ist ganzheitlich ausgerichtet und insbesondere als Unterstützung für Menschen aus sozial benachteiligten Gruppen und von Armut betroffenen Bürgern gedacht. Diese Soziale Schuldnerberatung beinhaltet nicht nur finanziell wirtschaftliche sowie rechtliche Aspekte, sondern nimmt die Ratsuchenden in ihrem gesamten sozialen Umfeld wahr, da es so in vielen Fällen möglich ist, eine individuelle und nachhaltige Lösung für die vorliegende Überschuldungssituation zu finden. Dazu ist vielfach ein längerfristiger Beratungsprozess erforderlich, der auf die persönliche und soziale Situation des Ratsuchenden abgestimmt sein muss und eine vertrauensvolle Zusammenarbeit voraussetzt, die auch eine entsprechende Freiwilligkeit und Ergebnisoffenheit beinhaltet. Ziel der Beratung ist es unter anderem, Menschen dabei zu unterstützen, ihre Lebenssituation zu stabilisieren und die finanzielle Situation möglichst zu normalisieren. Persönliche Beratungsgespräche Die Schuldnerberatung bietet terminlich vereinbarte Beratungsgespräche an. Diese Gespräche dienen vor allem der ausführlichen Anamnese der Problemlage, der gemeinsamen Entwicklung einer Regulierungsperspektive und anschließend deren praktischen Umsetzung. Inhaltliche Schwerpunkte sind unter anderem: - Existenzsicherung - Haushaltsanalyse/ Haushaltsplan - Budgetplanung - Forderungsüberprüfung/ Schuldnerschutz - Informationen zu Sanierungsperspektiven - psychosoziale, präventive Beratung - Schuldenregulierung Telefonische Beratung Die von uns angebotene telefonische Beratung bietet für die Bürger des Landkreises Augsburg eine Möglichkeit, bereits vor einem persönlichen Termin dringende Fragestellungen zu erörtern. In vielen Fällen handelt es sich um gravierende Themen, die die Existenz des Ratsuchenden beispielsweise aufgrund von aktuellen Miet- oder Stromschulden oder in Bezug auf gerichtliche Zwangsvollstreckungsmaßnahmen betreffen

5 Personen mit aktuellen Miet- oder Stromschulden sowie Personen mit einer Kontopfändung, die kurzfristig eine P-Konto-Bescheinigung benötigen, erhalten daher umgehend einen persönlichen Termin. Außensprechstunden Im vergangenen Berichtsjahr fanden erneut regelmäßige Außensprechstunden in Schwabmünchen und Königsbrunn statt. Die jahrelange Erfahrung bestätigt uns, dass viele Bürger im südlichen Landkreis dieses ortsnahe Beratungsangebot gerne annehmen. Dies zeigen auch entsprechende positive Rückmeldungen, die wir von den Ratsuchenden erhalten. Für überschuldete Menschen, aber insbesondere für jene, die auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltsnach SGB II/ Grundsicherung für Arbeitssuchende oder SGB XII/ Sozialhilfe angewiesen sind, ist es oft schon ein fast unüberwindbares Hindernis, wenn für die Beratung zusätzliche Fahrtkosten entstehen. Auch für ältere, kranke und behinderte Bürger stellt die durch die Außensprechstunde hergestellte Ortsnähe eine große Unterstützung und Entlastung dar. Zusätzliche Informationsangebote Unsere Schuldnerberatungsstelle bietet außerdem für die Ratsuchenden zahlreiche kostenfreie Broschüren, Flyer und Informationsblätter über unterschiedliche Themen wie beispielsweise gerichtliches Mahnverfahren, Lohn, Konto und Sachpfändung, wie auch das Verbraucherinsolvenzverfahren an. II. Weitere Tätigkeiten im Berichtsjahr Qualitätssicherung Aufgrund der wachsenden fachlichen Anforderungen in Verbindung mit regelmäßigen Änderungen in der Gesetzgebung ist die kontinuierliche Teilnahme an entsprechenden Qualifizierungsmaßnahmen für die umfassende Beratungstätigkeit unbedingt erforderlich. Im vergangenen Berichtsjahr nahmen einzelne Mitarbeiterinnen daher an Fortbildungen zu folgenden Themen teil: - Sozialrecht aktuell I und II - Workshop Verbraucherinsolvenz - Inhouse-Schulung interkulturelle Kompetenz - Rechtliche und sozioökonomische Grundlagen der Schuldnerberatung 4

6 - Einführung in das Verbraucherinsolvenzverfahren Arbeitskreise/ Tagungen/ Kooperation Zum Erfahrungsaustausch und zur Bündelung von Synergieeffekten wurden regionale und bayernweite Arbeitskreise und Tagungen besucht. Die 17. Bayerische Jahrestagung für Schuldnerberatung stand 2016 unter der Thematik: Verraten und Verkauft der Mensch hinter den roten Zahlen. Der Blickwinkel richtete sich diesmal auf die überschuldeten Personen und deren Familien, die nur noch begrenzt am alltäglichen wirtschaftlichen und sozialen Leben teilhaben können. In diesem Zusammenhang wurde auch das Thema Inkasso von verschiedenen Referenten betrachtet. Gerade im Rahmen einer Überschuldung spielen Inkassounternehmen eine gravierende Rolle, da durch hohe Kosten eine nicht bezahlte Rechnung ins Unermessliche steigen kann. Diese Problematik wurde z. B. in einem Vortrag der Verbraucherzentrale Bayern e. V. dargestellt. Die Klausurtagung der Schuldnerberatung des Diakonischen Werks Bayern befasste sich 2016 vor allem mit dem Thema leicht verständliche Sprache. Hierbei ging es unter anderem in einem Workshop darum, wie für Ratsuchende der Schuldnerberatung Informationen einfach und verständlich formuliert werden können z. B. für Broschüren/ Flyer. Als sehr informativ haben sich wieder die beiden Treffen der sozialen Beratungsstellen, die im Landkreis Augsburg ihre Unterstützung für die Bürger anbieten, erwiesen. Organisiert werden diese Treffen durch die Mitarbeiterinnen des Besonderen Sozialen Dienstes Landratsamt Augsburg. Da unsere Beratungsstelle außerdem sehr eng mit den Fachdiensten des Diakonischen Werkes Augsburg wie beispielsweise der Kirchlichen Allgemeinen Sozialarbeit KASA, der Materiellen Hilfe kiloweise oder auch dem Sozialpsychiatrischen Dienst zusammenarbeitet, ist diese Möglichkeit der kurzen Wege eine erhebliche Entlastung für unsere Ratsuchenden. Weiterhin konnten wir im vergangenen Berichtsjahr wieder bei rechtlichen Fragestellungen einen praktizierenden Rechtsanwalt, der uns über einen Beratungsvertrag zur Verfügung steht, zu Rate ziehen. Öffentlichkeitsarbeit Als Schuldnerberatungsstelle für den Landkreis Augsburg ist es uns ein großes Anliegen, dass möglichst viele Bürgerinnen und Bürger von unserem Beratungsangebot erfahren und profitieren. So haben wir im Berichtsjahr Kontakt zu mehreren Kommunen im Landkreis Augsburg aufgenommen, damit unser 5

7 Beratungsangebot in entsprechende Mitteilungsblätter sowie der Homepage der jeweiligen Gemeinde aufgenommen werden kann. So kann unter Umständen auch vermieden werden, dass sich Ratsuchende an unseriöse Angebote aus dem Bereich der Schuldnerberatung wenden und z. B. zu unnötigen Kosten herangezogen werden. Prävention NO CRASH FOR MY CASH Stärkung der Finanzkompetenz und Sensibilisierung für das Thema Schulden sind Ziele des Schuldenpräventionsprojektes. Auch im aktuellen Schuljahr 2016/ 2017 können mit der Unterstützung und Finanzierung des Landratsamtes Augsburg, Amt für Jugend und Familie, Veranstaltungen für die 9. Jahrgangsstufen (ausnahmsweise auch 8. Jahrgangsstufe) durchgeführt werden. Seit Januar 2016 ist Rebecca Krötz die neue Projektleitung. Dieses Schuljahr (2016/ 2017) wurden 20 Termine zu jeweils drei Schulstunden für Förder- und Mittelschulen vereinbart. Für das vergangene Schuljahr 2015/ 2016 wurden folgende Termine über drei Schulstunden durchgeführt (testweise war diesmal auch eine Realschule dabei): Mittelschulen: Bobingen, Dinkelscherben, Großaitingen, Schwabmünchen, Zusmarshausen, Meitingen, Gersthofen Förderschulen: Gersthofen, Königbrunn, Dinkelscherben In den Veranstaltungen wurden die Themen Smartphone, Internetkäufe und Kostenfallen im Internet intensiv behandelt. Durch Gruppenarbeit und die Anregung zur Diskussion konnten die Schüler die Veranstaltung aktiv mitgestalten, Fragen stellen und eigene Anliegen, Sorgen und Nöte einbringen. Die aktive Einbindung der Schüler stellte einen wesentlichen Teil der Wissensvermittlung dar. Weiteres zentrales Thema war auch in diesem Schuljahr der Vertrag bzw. dessen Kündigung und Widerruf sowie der Umgang mit der eigenen Unterschrift. Unter dem Schlagwort Deine Unterschrift ist wertvoll, sollten die Schüler über die Bedeutung und die möglichen Rechtsfolgen der Unterzeichnung von Verträgen hingewiesen werden. Wichtig war die Erkenntnis, dass sie als Volljährige sogenannte voll geschäftsfähige Teilnehmer am Geschäftsverkehr werden und regelmäßig mit Ihrer Unterschrift eine Verpflichtung eingehen, welche weitreichende Folgen haben kann. Realschule: Königsbrunn 6

8 In diesem Zusammenhang wurden auch die Voraussetzungen der Geschäftsfähigkeit und die Gültigkeit von Rechtsgeschäften Minderjähriger vereinfacht anhand von Beispielen behandelt. Des Weiteren ging es um Verbraucherschutz anhand von Verträgen im Internet und um allgemeine Geschäftsbedingungen. Darüber hinaus wurden regelmäßig die Begriffe Darlehen und Bürgschaft bzw. deren größte Gefahren erarbeitet. Auch eine exemplarische Haushaltsplanung war Teil des Vortrags. Die Resonanz, sowohl der Schüler als auch der Lehrkräfte, war wie seit Jahren sehr positiv. Im Anschluss an die Veranstaltungen wurde für die Schüler noch ein Finanzkompetenztest durchgeführt. Daran haben 52 Prozent der Schüler mit sehr gutem Erfolg und 46 Prozent mit gutem Erfolg teilgenommen. Abgerundet wurde die Tätigkeit durch die Teilnahme am Arbeitskreis Präventionsarbeit diakonische Schuldnerberatung in Bayern, welcher 2014 von den bayerischen Schuldnerberatungsstellen der Diakonischen Werke ins Leben gerufen wurde. 7

9 III. Schuldnerberatung in Zahlen: Statistik 2016 und Anzahl Anteil Anzahl Anteil Klienten Anzahl der Neuaufnahmen: Anzahl der Beratungsgespräche: Langfristige Beratung 206* 104 Laufende Fälle aus den Vorjahren Schuldnerprofil ausgewertet wurden die Neuaufnahmen im jeweiligen Jahr Zugang Empfehlung Freunde/ Bekannte % % Eigeninitiative % % Fallmanager/ Arbeitsvermittler/ Jobcenter 25 7 % 25 8 % Andere Beratungsstellen/Einrichtungen % % Sonstige 26 8 % 14 5% Gesetzliche Grundlage SGB II % % ALG-I-Bezieher 13 4 % 20 7 % Erwerbstätig % % Sonstiges (Rentner etc.) % % Geschlecht Männlich % % Weiblich % % Familienstand Ledig % % Verheiratet % % Geschieden % % Verwitwet 5 1 % 11 4 % Getrennt lebend % 26 9 % im Haushalt lebende Kinder ohne Kinder % % ein Kind % % zwei Kinder % % mehr als zwei Kinder % 26 9 % 8

10 Anzahl Anteil Anzahl Anteil Alter J % % J % % J % % über 60 J % % Berufsausbildung mit Ausbildung % % ohne Berufsausbildung % % Problemursachen (Mehrfachnennungen) Arbeitslosigkeit % % Scheidung/ Trennung % % Ehemalige Selbständigkeit % % Schwierigkeiten mit der Wirtschaftsführung % % Bürgschaften/ Lebenspartner 21 6 % 20 7 % Immobilienfinanzierung 37 11% 22 7 % Krankheit % % Straffälligkeit 28 8 % 25 8 % Sucht/ Spiel 17 5 % 12 4 % Dauerhaftes Niedrigeinkommen % % Sonstiges % 27 9 % Anzahl der Gläubiger % % % % % % % 14 5 % über % 5 2 % Höhe der Forderungen % % % % % % % % über % % Beratungsinhalte (Mehrfachnennung) Ausgewertet werden Neuaufnahmen und Übernahmen aus den Vorjahren Haushaltsanalyse, Beratung zur Ausgabenreduzierung Verhinderung von Wohnungsverlust Verhinderung einer Stromsperre Erhalt oder Einrichtung eines Girokontos Verhinderung einer Ersatzfreiheitsstrafe Information zu Pfändungsschutz P-Kontobescheinigung

11 Anzahl Anteil Anzahl Anteil Unterstützung bei bestehender Pfändung Unterstützung Erhalt und Erwerb einer Arbeitsstelle Informationen zu Sanierungsperspektiven Kontaktaufnahme mit Gläubigern Durchführung von Verhandlungen Informationen zur Verbraucherinsolvenz Vermittlung an Insolvenzberatung Infos zu Regelinsolvenz u. Hilfestellung beim Zugang Vermittlung an andere Fachstellen Hinzuziehung von Stiftungen 4 15 Unterstützung bei Immobilienangelegenheiten 34 Keine Auswertung Unterstützung bei Behördenangelegenheiten 114 Keine Auswertung Ursachen der Überschuldung Schwierigkeiten mit der Wirtschaftsführung Arbeitslosigkeit ehemalige Selbständigkeit Trennung/ Scheidung Krankheit Dauerhaftes Niedrigeinkommen Sonstiges 10

12 Beratungsinhalte Unterstützung bei Behördenangelegenheiten Unterstützung bei Immobilienangelegenheiten Hinzuziehung von Stiftungen Vermittlung an andere Fachstellen Infos zur Regelinsolvenz u. Hilfestellung Zugang Vermittlung an Insolvenzberatung Informationen zur Verbraucherinsolvenz Durchführung von Verhandlungen Kontaktaufnahme mit Gläubigern Information zu Sanierungsperspektiven Unterstützung Erhalt und Erwerb einer Arbeitsstelle Unterstützung bei bestehender Pfändung P-Kontobescheinigung Information zu Pfändungsschutz Verhinderung einer Ersatzfreiheitsstrafe Erhalt oder Einrichtung eines Girokontos Verhinderung einer Stromsperre Verhinderung von Wohnungsverlust Haushaltsanalyse, Beratung zur Ausgabenreduzierung Anzahl 2015 Anzahl

13 IV. Aktuelles rechtliches Thema: Das Basiskonto Seit dem gibt es in Deutschland ein Recht auf ein Girokonto, das so genannte Basiskonto. Dafür hatten sich die Verbände der Schuldnerberatungsstellen, wie auch das Diakonische Werk Bayern, über Jahre hinweg eingesetzt. Ein Girokonto ist für eine Teilnahme am wirtschaftlichen und sozialen Leben sehr bedeutend. Seit Juni können nun auch bislang kontolose, überschuldete Menschen wieder am Zahlungsverkehr teilnehmen. In den vergangen Jahren stagnierte die Bereitschaft der Banken, die Empfehlung der Deutschen Kreditwirtschaft, Girokonten für Verbraucher auch bei negativen Schufa-Einträgen zu eröffnen, in der Praxis nachzukommen. Mit der erforderlichen Umsetzung einer Zahlungskonten-Richtlinie der EU (gesetzlicher Anspruch auf ein Basis- Girokonto) in deutsches Recht wird nun die gesetzliche Lücke eines unbeschränkten Zugangs zu Zahlungskonten geschlossen. Geregelt ist das Basiskonto im Zahlungskontengesetz (ZKG). Ein Recht auf ein Girokonto besteht nun endlich für alle, auch Wohnungslose oder Flüchtlinge. Nur in sehr eingeschränkten Ausnahmefällen kann die Einrichtung eines Basiskontos abgelehnt werden. Grund dafür ist beispielsweise ein Konto bei einer anderen Bank, das tatsächlich auch genutzt werden kann. Das Basiskonto kann nur von einer Einzelperson eingerichtet und auch als Pfändungsschutzkonto geführt werden. Es gibt hierfür einen Standardantrag, den das Kreditinstitut binnen zehn Tagen bearbeiten muss. Sollte die Bank die Einrichtung eines Basiskontos verweigern oder ein bestehendes Basiskonto kündigen, kann man sich u.a. an die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) wenden. Für ein Basiskonto dürfen nicht wesentlich höhere Kontoführungsentgelte verlangt werden als für ein normales Konto. 12

14 Sonntagsblatt vom

15 Impressum Herausgeber Diakonisches Werk Augsburg e. V. Schuldnerberatung Spenglergäßchen 7a Augsburg Telefon Telefax

16 15

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