Übermäßiges Defizit - Schuldentragfähigkeit

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Übermäßiges Defizit - Schuldentragfähigkeit"

Transkript

1 Übermäßiges Defizit - Schuldentragfähigkeit Replik zu Bericht der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament. Ziel der Richtlinie 2011/85 des Rates der Europäischen Union über die Anforderungen an die haushaltspolitischen Rahmen der Mitgliedstaaten ist es ein übermäßiges Defizit zu verhindern. Ziel ist es auch im Einzelnen festzulegen, was die nationalen Behörden im Falles eines übermäßigen Defizits zu unternehmen haben.¹ Entscheidend ist dabei, dass eine qualitativ hochwertige Vergleichbarkeit zwischen den Mitgliedstaaten gewährleistet ist.² Auch sollte eine unabhängige Prüfung durch öffentliche Institutionen erfolgen.³ Weiterhin wird dargelegt, dass für die Qualität der Finanzdaten Transparenz ein wesentlicher Faktor ist. Dies erfordert, dass regelmäßig entsprechende Daten öffentlich verfügbar gemacht werden. Der Begriff übermäßiges Defizit wird dabei unter Bezugnahme auf das Europäische System volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen gesehen.⁴ Gefordert wird, dass Daten nach dem Prinzip der Periodenabgrenzung geliefert werden und dass Daten auf Kassenbasis dokumentiert sind. ⁵ Auch reicht die Einjahresperspektive nicht aus, im Mittelpunkt soll die mehrjährige Finanzplanung stehen.⁶ Im Mittelpunkt der Richtlinie stehen die Beurteilung der Kreditaufnahmen, des Schuldenstandes und der Defizite. Hierfür gilt es, einen vernünftigen Rahmen zu finden. Im Lichte dieser Richtlinie soll nun der Bericht der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament, die angestrebte Umsetzung harmonisierter Rechnungsführungsgrundsätze für den öffentlichen Sektor in den Mitgliedstaaten und die Eignung der IPSAS Eignung für die Mitgliedstaaten, beleuchtet werden. ⁷ Die Ausgangslage ist unstrittig. In der Staatsschuldenkrise hat sich deutlich gezeigt, dass die Regierungen ihre Finanzstabilität zweifelsfrei nachweisen müssen und in der Berichterstattung über die öffentlichen Finanzen mehr Stringenz und Transparenz erforderlich sind. ⁸ Auch der rechtliche Rahmen ist klar. Es geht um die Verpflichtung zur Vermeidung übermäßiger öffentlicher Defizite gemäß Art. 126 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV)⁹. In der Folge wird ein harmonisiertes, an der Periodenrechnung orientiertes öffentliches Rechnungswesen gefordert. Differenziert betrachtet werden muss die Aussage, dass das Rechnungswesen des öffentlichen Sektors lediglich Zahlungsströme erfasst.¹⁰ Dies gilt zumindest nicht für die kommunale Kameralistik, wie diese in der Bundesrepublik Deutschland seit 1975 im Einsatz ist und nach wie vor in einigen Bundesländern (Bayern, Thüringen, Schleswig-Holstein, Baden-Württemberg) erfolgreich praktiziert wird. Vollkommen richtig ist, was in der Einleitung dargestellt wird. Zwei der wichtigsten Indikatoren für die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen sind Schuldenstand und Defizit. ¹¹ Für Staaten gilt, dass das tatsächliche öffentliche Defizit 3 % und das Verhältnis zwischen dem öffentlichen Schuldenstand und dem BIP 60 % nicht überschreiten darf. ¹² Hier sollte angemerkt werden, dass diese Regeln für Staaten gelten, für Städte und Gemeinden gibt es eine sachgerechtere Regel. Dazu später mehr.

2 Periodenabgrenzung IPSAS stellt die Periodenrechnung in den Mittelpunkt der Betrachtung. Die Periodenrechnung ist das einzige allgemein akzeptierte Informationssystem, das ein vollständiges Bild der Finanz- und Wirtschaftslage sowie der Leistungskraft des Sektors Staat in einem Land liefert. Weiter heißt es, dass bei der Periodenrechnung die Buchung nicht erfolgt, wenn Zahlungen erfolgen, sondern wenn ein wirtschaftlicher Wert geschaffen, umgewandelt oder aufgelöst wird. (Forderungen oder Verbindlichkeiten entstehen). Deshalb wird behauptet, dass die Periodenrechnung wirtschaftlich solider ist, als die Rechnungslegung nach dem Kassenprinzip. Daher wird die Periodenrechnung auch im öffentlichen Sektor gefordert um Schönfärberei zu vermeiden. ¹³ Diese Aussagen bedürfen einer Tiefendiskussion. Zunächst muss erwähnt werden, dass das kamerale System des Bundes, der Bundesländer und der Städte und Gemeinden sich unterscheiden. Zumindest die kommunale Kameralistik lässt eine Periodenabgrenzung problemlos zu, man muss diese nur konsequent anwenden. Rechnungsjahr Im Normalfall ist die Buchungsperiode das Kalenderjahr. Die Buchungsperiode ist somit der Zeitraum In 95 % der Buchungen fällt die Zahlung und das Schaffen, die Umwandlung oder Auflösung des Werts in das Kalenderjahr, sodass eine Abgrenzung nicht notwendig ist. Beispiele: Lohn für Januar, der am 1.2. gezahlt wird. Stromverbrauch vom der am abgebucht wird usw. Selbstverständlich gibt es einen kleinen Teil der Fälle, die man abgrenzen kann. Beispiel: Die Gemeinde kauft und bezahlt für ihre Grundschule am für Euro Liter Heizöl. Kommunal kameral wird dies am im Soll und Ist gebucht und würde das Haushaltsjahr 2013 voll belasten. Jedoch könnte man kommunal kameral am den Teil des Heizöls, der nicht verbraucht wurde (zum Beispiel Liter im Wert von 8.000Euro) im Jahr 2013 in Abgang nehmen und dem Jahr 2014 zubuchen. Dies ist kommunal kameral buchungstechnisch überhaupt kein Problem. Man muss es nur machen. In der Praxis setzt dies voraus, dass man einen Ölzähler einbauen lässt und am der Ölstand ermittelt wird. Beides ist mit Kosten verbunden. Wenn man diese Kosten einsparen will, dann wird die Abgrenzung nicht vorgenommen. Wenn im April oder Mai des kommenden Jahres wieder Öl gekauft und analog verbucht wird, dann gleicht sich dies fast aus. (gleiche Witterungsbedingungen und gleiche Preise vorausgesetzt). Wie erwähnt, kommunal kameral ist die Abgrenzung buchungstechnisch kein Problem. Die Aussage im Bericht der Kommission: Die an der Periodenrechnung orientierte doppelte Buchführung ist das einzige allgemein akzeptierte System das die notwendigen Informationen zuverlässig und zeitnah liefert ¹⁴ entspricht daher nicht der Wahrheit. In 80 der KommHV Bayern Rechnungsabgrenzung- heißt es dazu: Absatz 1: Als Soll-Einnahmen und Soll-Ausgaben des Haushaltsjahres sind alle Beträge nachzuweisen, die bis zum Ende des Haushaltsjahres fällig geworden oder darüber hinaus gestundet worden sind. Weiter heißt es in Absatz 2: Beträge, die im

3 Haushaltsjahr eingehen oder zu zahlen sind, jedoch erst im folgenden Jahr fällig werden, sowie die Personalausgaben nach 14 Abs. 4 S. 2, sind in der Haushaltsrechnung für das neue Haushaltsjahr nachzuweisen. ¹⁵ Im Kommentar zu 80 KommHV heißt es dazu: Die Vorschriften über die Rechnungsabgrenzung sind als Gegenstück zur Veranschlagung nach dem Grundsatz der Kassenwirksamkeit zu sehen. So wie Art. 64 GO bzw. 7 KommHV-Kameralistik nur solche Ansätze in den Haushaltsplan aufzunehmen sind, die bis zum Abschluss des Haushaltsjahres voraussichtlich kassenwirksam werden, so sind auch im Vollzug des Haushaltsplans nur solche Anordnungen zum Soll zu stellen, deren Fälligkeit vor dem liegt, an dem die Bücher des Haushaltsjahres abzuschließen sind. ¹⁶ Die periodengerechte Abgrenzung ist in der kommunalen Kameralistik gesetzlich geregelt (man könnte es anders regeln). Anderweitige Behauptungen entsprechen somit nicht der Wahrheit. Finanzberichterstattung nicht vollständig Was die Bundesrepublik Deutschland und die deutschen Bundesländer in den letzten Jahren eingeführt haben, nämlich eine Schuldenbremse, haben die Kommunen in der Bundesrepublik Deutschland seit Deren Schuldenbremse ist genial. Sie erlaubt Investitionen mit Hilfe von Krediten zu finanzieren und sorgt so für Wachstum, Arbeitsplätze und materiellen Wohlstand, verhindert jedoch gleichzeitig eine Überschuldung. Dies ist in den einschlägigen Gesetzen der Bundesländer geregelt. Beispiel 22 GemHVO Baden- Württemberg.¹⁷ In einfachen Worten ausgedrückt bedeutet diese Vorschrift, dass Kredite nur aufgenommen werden dürfen, wenn die Schuldentragfähigkeit jederzeit gegeben ist. Die laufenden Einnahmen müssen ausreichen um die laufenden Ausgaben und den Schuldendienst für die aufgenommen Kredite zu begleichen. Wenn man dies beachtet, dass kann eine Pleite, eine Zahlungsunfähigkeit wie dies in Griechenland der Fall war, nicht eintreten. Im August 2013 beschäftigten sich fast gleichzeitig eine Bertelsmannstudie ¹⁸ und eine Studie von Ernst und Young¹⁹ mit hochverschuldeten deutschen Städten, die komunal doppisch buchen. Ob die Schuldentragfähigkeit gegen ist, geht aus der Bertelsmannstudie nicht hervor, der Tenor der Studie von Ernst und Young lautet, dass die Hälfte der befragten Städte nicht in der Lage ist, die aufgenommenen Kredite sachgerecht zu tilgen. Wird hier unter dem Deckmantel der kommunalen Doppik eine ungezügelte Schuldenpolitik betrieben? Leben Kommunen unter dem Deckmantel der kommunalen Doppik über ihre Verhältnisse, auf Kosten künftiger Generationen, ohne dass dies öffentlich wird? Kosten für die Umstellung auf ein anderes System Dazu heißt es im Bericht der Kommission: Die Kosten aufgrund von Periodenrechnung und Reformen der Haushaltsplanung in den vergangenen zehn Jahren wurden zum Beispiel in Frankreich auf 1,5 Mrd Euro beziffert. ²⁰ Ob durch die Änderung des Systems und die durchgeführten Reformen die Schuldentragfähigkeit in Frankreich besser und transparenter geworden ist, wird nicht ausgesagt. Nur wenn dies der Fall wäre, dann hätte sich die Reform gelohnt, andernfalls müsste man von einer Fehlinvestition in Milliardenhöhe sprechen.

4 Voraussetzungen für EPSAS Als Voraussetzungen für EPSAS werden gefordert. - Rechnungslegung nach dem Prinzip der Periodenabgrenzung; - Doppelte Buchführung; - International harmonisierte Rechnungslegung,²¹ Die ersten beiden Punkte erfüllt die kommunale Kameralistik, wie diese seit 1975 in der Bundesrepublik Deutschland galt und derzeit noch in Bayern, Baden-Württemberg, Thüringen und Schleswig-Holstein gilt, in optimaler Weise. Die Art der Abgrenzung könnte man ändern, wenn dies als sinnvoll erachtet wird. Sie ist derzeit, zum Beispiel in Bayern, in 80 KommHV geregelt. Kommunal kameral wird im Soll und im Ist ( damit doppelt ) gebucht. Was die international harmonisierte Rechnungslegung anbelangt, so muss die jederzeitige Schuldentragfähigkeit (einschließlich der transparenten Dokumentation der jederzeitigen Schuldentragfähigkeit) der einzelnen öffentlichen Wirtschaftssubjekte im Mittelpunkt stehen. Hierüber sollte international Konsens bestehen. Die derzeitige Finanzkrise zeigt eindrucksvoll wie wichtig die Zahlungsfähigkeit und damit die Rückzahlungsfähigkeit der aufgenommenen Kredite ist. Ansonsten wird es schwierig werden ein einheitliches System für ganz Europa zu entwickeln. Wir sprechen verschiedene Sprachen und wir haben verschiedene politische Systeme. Die Einheitlichkeit sollte sich auf Grundprinzipien beschränken. Die jederzeitige Schuldentragfähigkeit gehört dazu. Schlussbetrachtung Was wir dringend brauchen ist eine breit angelegte Tiefendiskussion. Man darf dieses so wichtige Thema nicht einigen Wenigen überlassen. Die kommunale Doppik, auf die auch EPSAS setzt, stellt Randgesichtspunkte wie Periodenabgrenzung oder die Dokumentation des Ressourcenverbrauchs (Gesichtspunkte, die die kommunale Kameralistik auch erfüllt) in den Mittelpunkt. Im Mittelpunkt der kommunalen Kameralistik die in der Bundesrepublik Deutschland seit 1975 galt und in einigen Bundesländern noch gilt, steht die Aussage über die Schuldentragfähigkeit. Die Finanzkrise hat gezeigt, dass dies der zentrale Punkt ist. Generationengerechtigkeit bedeutet, dass man der folgenden Generationen nur so viel Schulden hinterlässt, wie diese auch tragen kann, und dass man das vorhandene Vermögen in ordnungsgemäßem (gepflegtem) Zustand übergibt. Walter Lutz Diplomverwaltungswirt(FH); Diplom Ökonom; Gemeinderat

5 Fußnoten ¹ Amtsblatt der Europäischen Union ; Richtlinie 2011/85/EU DES RATES vom über die Anforderungen an die haushaltspolitischen Rahmen der Mitgliedstaaten; L 306/41 Absatz 1 ² ebenda Absatz 3; ³ ebenda Absatz 3; ⁴ ebenda Absatz 6 ⁵ ebenda Absatz 7 ⁶ ebenda Absatz 20 ⁷ Europäische Kommission; BERICHT DER KOMMISSION AN DEN RAT UND DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT. Die angestrebte Umsetzung harmonisierter Rechnungsführungsgrundsätze für den öffentlichen Sektor in den Mitgliedstaaten. Die Eignung der IPSAS für die Mitgliedstaaten. Brüssel, ; SWD (2013) 57 final ⁸ebenda S. 2 ⁹ebenda S. 2 ¹⁰ebenda S. 2 ¹¹Bericht der Kommission, Einleitung, Seite. 3 ¹² ebenda S. 3 ¹³ Bericht der Kommission; Punkt 3; S. 4 ¹⁴ Bericht der Kommission; Punkt 3; S. 4 ¹⁵ 80 Rechnungsabgrenzung; Kommunale Haushaltsverordnung Bayern ¹⁶ Kommentar in : Schreml, Bauer, Westner zu 80 Kommunales Haushalts- und Wirtschaftsrecht in Bayern; III 80 1 ¹⁷ 22 Gemeindehaushaltsverordnung für Baden- Württemberg ¹⁸ Finanzlage der Kommunen spitzt sich zu. Kommunaler Finanzreport der Bertelsmann Stiftung; Gütersloh, ¹⁹ Ernst und Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft; EY Kommunenstudie 2013; Kommunen in der Finanzkrise: Status Quo und Handlungsoptionen; August 2013 S. 15 ²⁰ Bericht der Kommission ; Potentielle Kosten der Harmonisierung; S. 8 ²¹Bericht der Kommission; Seite 13

KOMMUNALKONGRESS 2015 BRAUCHEN DIE KOMMUNEN EPSAS? DR. BIRGIT FRISCHMUTH

KOMMUNALKONGRESS 2015 BRAUCHEN DIE KOMMUNEN EPSAS? DR. BIRGIT FRISCHMUTH KOMMUNALKONGRESS 2015 BRAUCHEN DIE KOMMUNEN EPSAS? DR. BIRGIT FRISCHMUTH Welches Hauptproblem sehen Sie bei der aktuellen Reform des öffentlichen Haushalts- und Rechnungswesens? Umfrage-Evaluierung der

Mehr

Was ist und was soll EPSAS?

Was ist und was soll EPSAS? Niedersächsischer Städtetag und Landeshauptstadt Hannover Harmonisierung des öffentlichen Rechnungswesens in der EU durch European Public Sector Accounting Standards (EPSAS) abwegig oder alternativlos

Mehr

Hessisches Ministerium der Finanzen EPSAS aus dem Blickwinkel des Landes Hessen

Hessisches Ministerium der Finanzen EPSAS aus dem Blickwinkel des Landes Hessen Hessisches Ministerium der Finanzen EPSAS aus dem Blickwinkel des Landes Hessen Brüssel, den 20. August 2014 1 EPSAS Entwicklung auf Europäischer Ebene Richtlinie 2011/85/EU v. 8.11.2011 über Anforderungen

Mehr

Öffentlicher Schuldenstand*

Öffentlicher Schuldenstand* Öffentlicher Schuldenstand* In Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP), ausgewählte europäische Staaten, 1997 bis 2011 Prozent 165 Griechenland 160 * Bruttoschuld des Staates (konsolidiert) 150 140 145

Mehr

EPSAS die Zukunft des öffentlichen Rechnungswesens in Europa?

EPSAS die Zukunft des öffentlichen Rechnungswesens in Europa? EPSAS die Zukunft des öffentlichen Rechnungswesens in Europa? Thomas Müller-Marqués Berger, Mitglied des IPSASB Ernst & Young GmbH, Stuttgart Bundeskongress Haushalt und Finanzen Berlin, 2. April 2014

Mehr

Die alles entscheidende Kennzahl

Die alles entscheidende Kennzahl Walter Lutz, Diplom Verwaltungswirt(FH), Diplom Ökonom;Gemeinderat Die alles entscheidende Kennzahl Replik zu: Steuerung mit Kennzahlen in kreisfreien Städten- Ergebnisse und empirische Studien (KGSt,

Mehr

EPSAS Einheitliche europäische öffentliche Rechnungslegungsstandards

EPSAS Einheitliche europäische öffentliche Rechnungslegungsstandards HESSISCHER RECHNUNGSHOF EPSAS Einheitliche europäische öffentliche Rechnungslegungsstandards, Bundeskongress Haushalt und Finanzen 2. April 2014 in Berlin 1. Meilensteine der Doppikeinführung im Land Hessen

Mehr

Vergaben unterhalb der EU- Schwellenwerte Wie wirken sich die Neuerungen aus?

Vergaben unterhalb der EU- Schwellenwerte Wie wirken sich die Neuerungen aus? Vergaben unterhalb der EU- Schwellenwerte Wie wirken sich die Neuerungen aus? Regierungsrätin Ute Merkel Referat kommunale Zusammenarbeit und kommunale Wirtschaft Bayerisches Staatsministerium des Innern,

Mehr

Ausgestaltungsfragen hinsichtlich einer Bundesfernstraßengesellschaft unter Berücksichtigung der deutschen und der europäischen Schuldenbremse

Ausgestaltungsfragen hinsichtlich einer Bundesfernstraßengesellschaft unter Berücksichtigung der deutschen und der europäischen Schuldenbremse Tagung Reformmodelle für die Organisation und Finanzierung der Bundesfernstraßen Berlin, 1. Juni 2016 Ausgestaltungsfragen hinsichtlich einer Bundesfernstraßengesellschaft unter Berücksichtigung der deutschen

Mehr

Anforderungen an die Rechnungslegung der öffentlichen Hand vor dem Hintergrund der Staatsschuldenkrise

Anforderungen an die Rechnungslegung der öffentlichen Hand vor dem Hintergrund der Staatsschuldenkrise Anforderungen an die Rechnungslegung der öffentlichen Hand vor dem Hintergrund der Staatsschuldenkrise Prof. Dr. Andreas Bergmann Vorsitzender IPSAS Board Düsseldorf, Deutschland 16. März 2012 Page 1 Relevant

Mehr

Rahmenvorgaben für die Finanzordnung der Studierendenschaft. 1 Finanzen der Studierendenschaft

Rahmenvorgaben für die Finanzordnung der Studierendenschaft. 1 Finanzen der Studierendenschaft Rahmenvorgaben für die Finanzordnung der Studierendenschaft 1 Finanzen der Studierendenschaft Das Finanzwesen der Studierendenschaft richtet sich nach einer von ihr nach Maßgabe dieser Rahmenvorgaben und

Mehr

IDR Prüfungshilfe "Vollständigkeitserklärung" IDR-H IDR Prüfungshilfe "Vollständigkeitserklärung" Stand:

IDR Prüfungshilfe Vollständigkeitserklärung IDR-H IDR Prüfungshilfe Vollständigkeitserklärung Stand: IDR-H 2.300 IDR Prüfungshilfe 2.300 Stand: 05.12.2008 Seite 1 von 8 Vorwort Das Institut der Rechnungsprüfer (IDR) legt mit der Prüfungshilfe 2.300 eine Arbeitshilfe zur Einholung einer Erklärung Vollständigkeit

Mehr

Empfehlung für einen BESCHLUSS DES RATES

Empfehlung für einen BESCHLUSS DES RATES EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 18.5.2016 COM(2016) 295 final Empfehlung für einen BESCHLUSS DES RATES zur Aufhebung des Beschlusses 2010/401/EU über das Bestehen eines übermäßigen öffentlichen Defizits

Mehr

Finanzielles Desaster in der kommunalen Welt

Finanzielles Desaster in der kommunalen Welt Thema: Finanzielles Desaster in der kommunalen Welt Bedeutung von: Generationengerechtigkeit Überschuldung- Bonität - Konnexität und Transparenz. In zwei Studien vom August 2013 haben sich die Bertelsmannstiftung

Mehr

Vorschlag für eine STELLUNGNAHME DES RATES. zum Wirtschaftspartnerschaftsprogramm der Niederlande

Vorschlag für eine STELLUNGNAHME DES RATES. zum Wirtschaftspartnerschaftsprogramm der Niederlande EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 15.11.2013 COM(2013) 910 final 2013/0397 (NLE) Vorschlag für eine STELLUNGNAHME DES RATES zum Wirtschaftspartnerschaftsprogramm der Niederlande DE DE 2013/0397 (NLE)

Mehr

Vorgaben des Präsidiums für die Finanzordnung der Studierendenschaft Vom 2. August 2012

Vorgaben des Präsidiums für die Finanzordnung der Studierendenschaft Vom 2. August 2012 Verwaltungshandbuch Vorgaben des Präsidiums für die Finanzordnung der Studierendenschaft Vom 2. August 2012 Das Präsidium hat am 2. August 2012 aufgrund von 20 Abs. 4 Satz 4 NHG in der Fassung der Bekanntmachung

Mehr

1 Herzlich Willkommen

1 Herzlich Willkommen Herzlich Willkommen 1 Schulden und kumulierte Zinsausgaben von 1980 bis 2013 in Österreich 300.000 in Mio. 250.000 200.000 150.000 100.000 50.000 0 1980 1982 1984 1986 1988 1990 1992 1994 1996 1998 2000

Mehr

EPSAS-Einführung Der Vorschlag der EU-Kommission

EPSAS-Einführung Der Vorschlag der EU-Kommission IDW Symposion zur Harmonisierung der öffentlichen Rechnungslegung in Europa Was kommt auf Deutschland zu? 25. Februar 2015, Berlin EPSAS-Einführung Der Vorschlag der EU-Kommission Alexandre Makaronidis,

Mehr

Kommunen in der Finanzkrise: Status quo und Handlungsoptionen. Kommunenstudie 2013

Kommunen in der Finanzkrise: Status quo und Handlungsoptionen. Kommunenstudie 2013 Kommunen in der Finanzkrise: Status quo und Handlungsoptionen Kommunenstudie 2013 Befragungsergebnisse Nordrhein-Westfalen August 2013 Design der Studie Repräsentative Befragung von Stadtkämmerern bzw.

Mehr

Status und Perspektiven des kommunalen Rechnungswesens in Bayern ein Blick insbesondere aus Sicht der Aus- und W eiterbildung

Status und Perspektiven des kommunalen Rechnungswesens in Bayern ein Blick insbesondere aus Sicht der Aus- und W eiterbildung Kämmerertagung Niederbayern Status und Perspektiven des kommunalen Rechnungswesens in Bayern ein Blick insbesondere aus Sicht der Aus- und W eiterbildung Armin Thoma M.A. Hochschullehrer und Praxisbeauftragter

Mehr

Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES

Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 21.12.2011 KOM(2011) 909 endgültig 2011/0444 (NLE) Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES über die im Interesse der Europäischen Union abgegebene Einverständniserklärung

Mehr

KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN. Empfehlung für eine ENTSCHEIDUNG DES RATES

KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN. Empfehlung für eine ENTSCHEIDUNG DES RATES KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN Brüssel, den 8.1.2003 SEK (2003) 9 endgültig EU EINGESCHRÄNKTE VERTEILUNG Empfehlung für eine ENTSCHEIDUNG DES RATES über das Bestehen eines übermäßigen Defizits

Mehr

Haushaltsplan 2017 verabschiedet

Haushaltsplan 2017 verabschiedet Haushaltsplan 2017 verabschiedet Der Gemeinderat verabschiedete am 16.12.2016 den ersten doppischen Haushalt, der erfreulicherweise durch einen Ressourcenzuwachs und hohe Investitionstätigkeit geprägt

Mehr

Prüfung der Eröffnungsbilanz der Stadt Rheinfelden. Gemeinderatssitzung

Prüfung der Eröffnungsbilanz der Stadt Rheinfelden. Gemeinderatssitzung Prüfung der Eröffnungsbilanz der Stadt Rheinfelden Gemeinderatssitzung 17.10.2013 Seite 1 Der Weg ins neue Haushalts- und Rechnungswesen 01.01.2011 Kameralistik Darstellung Geldfluss/Liquidität Sichtweise

Mehr

www.pwc.de Warum bilanzieren Kommunen nicht nach handelsrechtlichen Vorschriften?! WP StB Ulrich Götte 27. Juni 2013

www.pwc.de Warum bilanzieren Kommunen nicht nach handelsrechtlichen Vorschriften?! WP StB Ulrich Götte 27. Juni 2013 www.pwc.de Warum bilanzieren Kommunen nicht nach handelsrechtlichen Vorschriften?! WP StB Ulrich Götte Einheitliche Rechnungslegung Ein Land ein Handelsgesetzbuch! Unterschiedlichste Branchen bilanzieren

Mehr

Satzung des Amtes Achterwehr über Stundung, Niederschlagung und Erlass von Forderungen sowie die Erhebung von Kleinbeträgen

Satzung des Amtes Achterwehr über Stundung, Niederschlagung und Erlass von Forderungen sowie die Erhebung von Kleinbeträgen Satzung des Amtes Achterwehr über Stundung, Niederschlagung und Erlass von Forderungen sowie die Erhebung von Kleinbeträgen Aufgrund des 24a der Amtsordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung vom 28.

Mehr

Vorwort. 3. Begleitgesetz zur Gemeindegebietsreform 2 4. Zweites Gesetz zur Fortentwicklung des Kommunalverfassungsrechts

Vorwort. 3. Begleitgesetz zur Gemeindegebietsreform 2 4. Zweites Gesetz zur Fortentwicklung des Kommunalverfassungsrechts Vorwort V Inhaltsverzeichnis VII Abkürzungsverzeichnis XII Literaturverzeichnis XVIII A. Vorbemerkungen 1 1. Gemeindeordnung des Landes Sachsen-Anhalt 1 2. Gesetz zur Einführung des Neuen Kommunalen Haushaltsund

Mehr

Empirische Befunde zur Einführung des NKF. Prof. Dr. Jörg Bogumil Lehrstuhl Öffentliche Verwaltung, Stadt und Regionalpolitik

Empirische Befunde zur Einführung des NKF. Prof. Dr. Jörg Bogumil Lehrstuhl Öffentliche Verwaltung, Stadt und Regionalpolitik Empirische Befunde zur Einführung des NKF Prof. Dr. Jörg Bogumil Lehrstuhl Öffentliche Verwaltung, Stadt und Regionalpolitik Gliederung 1 Einleitung 2 Doppik im Bundesländervergleich 3 NKF in NRW 4 Fazit

Mehr

Liquiditäts- bzw. Finanzierungsprobleme bei ausgeglichenem Haushalt

Liquiditäts- bzw. Finanzierungsprobleme bei ausgeglichenem Haushalt Seite 1 Liquiditäts- bzw. Finanzierungsprobleme bei ausgeglichenem Haushalt Nds. Studieninstitut für kommunale Verwaltung e. V. 1 110 Abs. 4 NKomVG 1 Der Haushalt soll in jedem Haushaltsjahr in Planung

Mehr

STATISTISCHES LANDESAMT. Statistik nutzen. L II - vj 4/13 Kennziffer: L ISSN:

STATISTISCHES LANDESAMT. Statistik nutzen. L II - vj 4/13 Kennziffer: L ISSN: STATISTISCHES LANDESAMT 2014 Statistik nutzen 4. Vierteljahr 2013 L II - vj 4/13 Kennziffer: L2023 201344 ISSN: Inhalt Seite Anmerkung......... 3 Zeichenerklärung..... 3 1. Kassenmäßige Ausgaben der Gemeinden

Mehr

Bericht. nach 88 Abs. 2 BHO. an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages

Bericht. nach 88 Abs. 2 BHO. an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages Bericht an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages nach 88 Abs. 2 BHO über die angestrebte Umsetzung harmonisierter Rechnungsführungsgrundsätze für den öffentlichen Sektor (EPSAS) in den Mitgliedstaaten

Mehr

Gesetzentwurf. der Bundesregierung. A. Problem und Ziel. B. Lösung. C. Alternativen

Gesetzentwurf. der Bundesregierung. A. Problem und Ziel. B. Lösung. C. Alternativen Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf für ein Gesetz zur Übernahme von Gewährleistungen zum Erhalt der für die Finanzstabilität in der Währungsunion erforderlichen Zahlungsfähigkeit der Hellenischen

Mehr

Öffentlicher Schuldenstand*

Öffentlicher Schuldenstand* Öffentlicher Schuldenstand* Öffentlicher Schuldenstand* In Prozent In Prozent des Bruttoinlandsprodukts des Bruttoinlandsprodukts (BIP), (BIP), ausgewählte ausgewählte europäische europäische Staaten,

Mehr

Deutscher Bundestag. Sachstand. Verschiedene Fragen zum Fiskalvertrag. Bernhard Krawietz. Wissenschaftliche Dienste WD 4 3000 060/12

Deutscher Bundestag. Sachstand. Verschiedene Fragen zum Fiskalvertrag. Bernhard Krawietz. Wissenschaftliche Dienste WD 4 3000 060/12 Deutscher Bundestag Verschiedene Fragen zum Fiskalvertrag Bernhard Krawietz Seite 2 Verschiedene Fragen zum Fiskalvertrag Verfasser/in: Regierungsdirektor Bernhard Krawietz Aktenzeichen: Abschluss der

Mehr

HAUSHALT UND FINANZEN EIN VORTRAG RUND UM DAS HAUSHALTSRECHT

HAUSHALT UND FINANZEN EIN VORTRAG RUND UM DAS HAUSHALTSRECHT HAUSHALT UND FINANZEN EIN VORTRAG RUND UM DAS HAUSHALTSRECHT GLIEDERUNG 1. Grundlagen der Finanzen 2. Kameral oder Doppik? 3. Wo kommen die Einnahmen her? 4. Welche Aufgaben muss die Gemeinde erfüllen?

Mehr

Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen

Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen 2001R0789 DE 01.01.2005 001.001 1 Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen B VERORDNUNG (EG) Nr. 789/2001 DES

Mehr

Aus der Praxis für die Praxis

Aus der Praxis für die Praxis Hans-Christian Schmidt Aus der Praxis für die Praxis Doppik-Training kommunal: Von der Eröffnungsbilanz zum Jahresabschluss. Die buchhalterische Simulation eines Haushaltsjahres 2 Sehr geehrte Leserin,

Mehr

Gesetzentwurf. 17. Wahlperiode der Fraktionen von CDU/CSU und FDP A. Problem und Ziel

Gesetzentwurf. 17. Wahlperiode der Fraktionen von CDU/CSU und FDP A. Problem und Ziel - 1 - Deutscher Bundestag Drucksache 17/ 17. Wahlperiode 20.03.2012 Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU/CSU und FDP Entwurf eines Gesetzes zu dem Beschluss des Europäischen Rates vom 25. März 2011 zur

Mehr

https://cuvillier.de/de/shop/publications/6675

https://cuvillier.de/de/shop/publications/6675 Jutta Wibke Freymuth (Autor) Umstellung von der Kameralistik auf das Neue Kommunale Rechnungswesen für Niedersachsen Bereitstellung von adressatengerechten Informationen im Jahresabschluss unter Bezugnahme

Mehr

EUROPAISCHE WIRTSCHAFT

EUROPAISCHE WIRTSCHAFT Europäische Kommission EUROPAISCHE WIRTSCHAFT Generaldirektion Wirtschaft und Finanzen Grundzüge der Wirtschaftspolitik 2000 Konvergenzbericht 2000 Vorschlag für eine Entscheidung des Rates gemäß Artikel

Mehr

HORST SCHWEEN Wirtschaftsprüfer

HORST SCHWEEN Wirtschaftsprüfer HORST Wirtschaftsprüfer Überörtliche Sozietät (Kassel und Lutherstadt Eisleben) seit 1990 Zusammenarbeit im Geschäftsfeld Doppik für Kommunen mit: WP Wolfgang Reinhard, Bad Salzungen und Fulda Eröffnungsbilanz

Mehr

Zu Ihrer Person: 50 character(s) maximum. 50 character(s) maximum. 100 character(s) maximum. Fields marked with * are mandatory.

Zu Ihrer Person: 50 character(s) maximum. 50 character(s) maximum. 100 character(s) maximum. Fields marked with * are mandatory. Umsetzung europäischer Rechnungsführungsnormen für den öffentlichen Sektor (EPSAS) öffentliche Konsultation zu Verwaltungsgrundsätzen und -strukturen künftiger EPSAS Fields marked with are mandatory. Der

Mehr

Anforderungen der IPSAS an die finanzielle Transparenz des Staates Internationale Trends

Anforderungen der IPSAS an die finanzielle Transparenz des Staates Internationale Trends Anforderungen der IPSAS an die finanzielle Transparenz des Staates Internationale Trends Prof. Dr. Andreas Bergmann, Vorsitzender IPSASB Bundesministerium für Finanzen, Wien 7. September 2015 Page 1 Proprietary

Mehr

Vorschlag für einen DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DES RATES

Vorschlag für einen DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DES RATES EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 10.11.2015 COM(2015) 560 final 2015/0260 (NLE) Vorschlag für einen DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DES RATES zur Ermächtigung der Republik Lettland, eine von Artikel 193 der

Mehr

Solider Haushalt, starke Wirtschaft. Fakten über Wachstum und Wettbewerb, Schulden und Zinsen

Solider Haushalt, starke Wirtschaft. Fakten über Wachstum und Wettbewerb, Schulden und Zinsen Solider Haushalt, starke Wirtschaft Fakten über Wachstum und Wettbewerb, Schulden und Zinsen Solider Haushalt, starke Wirtschaft Fakten über Wachstum und Wettbewerb, Schulden und Zinsen Spiegel-Online

Mehr

TOP 7 öffentliche Gemeinderatssitzung 24. März 2015

TOP 7 öffentliche Gemeinderatssitzung 24. März 2015 TOP 7 öffentliche Gemeinderatssitzung 24. März 2015 Festsetzung des kalkulatorischen Zinssatzes für die Jahresrechnung 2014 und für den Haushaltsplan 2016 1 a) Allgemeines Die kalkulatorische Verzinsung

Mehr

Kämmerertagung 2014 17.11.2014

Kämmerertagung 2014 17.11.2014 Kämmerertagung 2014 17.11.2014 Verwaltungshaushalt Vermögenshaushalt Einnahmen: Einnahmen: 20.000.000 10.000.000 Ausgaben: Ausgaben: 20.000.000 10.000.000 Darin enthalten: Darin enthalten: Zuführung zum

Mehr

PORTAL ZUR HAUSHALTSSTEUERUNG.DE DER MEHRWERT DER DOPPIK AUS SICHT DER KOMMUNALEN PRAXIS HAUSHALTS- UND FINANZWIRTSCHAFT

PORTAL ZUR HAUSHALTSSTEUERUNG.DE DER MEHRWERT DER DOPPIK AUS SICHT DER KOMMUNALEN PRAXIS HAUSHALTS- UND FINANZWIRTSCHAFT PORTAL ZUR DER MEHRWERT DER DOPPIK AUS SICHT DER KOMMUNALEN PRAXIS HAUSHALTS- UND FINANZWIRTSCHAFT Andreas Burth Düsseldorf, 16. September 2014 HAUSHALTSSTEUERUNG.DE Allgemeines zur Studie 16.09.2014 HaushaltsSteuerung.de

Mehr

Entwurf. G e s e t z über das Sondervermögen zur Bewirtschaftung von zweckgebundenen Einnahmen. 1 Errichtung

Entwurf. G e s e t z über das Sondervermögen zur Bewirtschaftung von zweckgebundenen Einnahmen. 1 Errichtung Entwurf (in den Landtag eingebracht) G e s e t z über das Sondervermögen zur Bewirtschaftung von zweckgebundenen Einnahmen 1 Errichtung 1 Das Land Niedersachsen errichtet ein zweckgebundenes, nicht rechtsfähiges

Mehr

Prof. Norbert Konegen. VI. Die öffentliche Verschuldung in Deutschland ausgewählte empirische Befunde

Prof. Norbert Konegen. VI. Die öffentliche Verschuldung in Deutschland ausgewählte empirische Befunde Prof. Norbert Konegen VI. Die öffentliche Verschuldung in Deutschland ausgewählte empirische Befunde Gliederung der Vorlesung I. Verschuldungstheorien im Überblick II. Theoretische Grundlagen der öffentlichen

Mehr

Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss STELLUNGNAHME

Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss STELLUNGNAHME Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss TEN/392 "Verwaltungsorgane der europäischen Satellitennavigationsprogramme" Brüssel, den 15. Juli 2009 STELLUNGNAHME des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

Mehr

Staatsverschuldung am Beispiel Baden-Württembergs

Staatsverschuldung am Beispiel Baden-Württembergs Staatsverschuldung am Beispiel Baden-Württembergs Martin Frank Rechnungshof Baden-Württemberg Die Verschuldung der öffentlichen Hand und ihre Grenzen Eine Herausforderung für die Einrichtungen der öffentlichen

Mehr

HESSEN BLEIBT ANDERS Geschäftsbericht 2014 des Landes Hessen. Pressekonferenz am Staatsminister Dr. Thomas Schäfer

HESSEN BLEIBT ANDERS Geschäftsbericht 2014 des Landes Hessen. Pressekonferenz am Staatsminister Dr. Thomas Schäfer Hessisches Ministerium der Finanzen HESSEN BLEIBT ANDERS Geschäftsbericht 2014 des Landes Hessen Pressekonferenz am 20.10.2015 Staatsminister Dr. Thomas Schäfer 2 Hessen bleibt anders Hauptbotschaften

Mehr

Sektorale und gesamtwirtschaftliche Vermögensbilanzen Statistisches Bundesamt

Sektorale und gesamtwirtschaftliche Vermögensbilanzen Statistisches Bundesamt Sektorale und gesamtwirtschaftliche Vermögensbilanzen 1999-2015 Statistisches Bundesamt Herausgeber (Sachvermögen): Statistisches Bundesamt, Wiesbaden Internet: www.destatis.de Ihr Kontakt zu uns: www.destatis.de/kontakt

Mehr

Reform der Landesfinanzen. Univ. Prof. Dr. Peter Bußjäger

Reform der Landesfinanzen. Univ. Prof. Dr. Peter Bußjäger Reform der Landesfinanzen Univ. Prof. Dr. Peter Bußjäger Inhalt A. Sind die Landesfinanzen 1. Der Zustand der Landesfinanzen 2. Bundes- und Landesfinanzen im Vergleich B. Reformen der Landesfinanzen 1.

Mehr

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/3037 18. Wahlperiode 2015-06-09

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/3037 18. Wahlperiode 2015-06-09 SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/3037 18. Wahlperiode 2015-06-09 Kleine Anfrage der Abgeordneten Petra Nicolaisen (CDU) und Antwort der Landesregierung Minister für Inneres und Bundesangelegenheiten

Mehr

EINFÜHRUNG DES NEUEN KOMMUNALEN HAUSHALTS- UND RECHNUNGSWESENS

EINFÜHRUNG DES NEUEN KOMMUNALEN HAUSHALTS- UND RECHNUNGSWESENS PORTAL ZUR EINFÜHRUNG DES NEUEN KOMMUNALEN HAUSHALTS- UND RECHNUNGSWESENS Stand der Umsetzung und empirische Befunde HAUSHALTS- UND FINANZWIRTSCHAFT Andreas Burth Potsdam, 30. Mai 2014 HAUSHALTSSTEUERUNG.DE

Mehr

Controllerforum des Deutschen Beamtenbundes

Controllerforum des Deutschen Beamtenbundes Controllerforum des Deutschen Beamtenbundes Produkthaushalte zwischen Wirkungs- und Ergebnisorientierung Lars Kastning Projektleiter SNH, Freie und Hansestadt Hamburg Dr. Jörg Erdmann Bereichsleiter, arf

Mehr

Hamburger Steuerschätzung November 2014 18.11.2014

Hamburger Steuerschätzung November 2014 18.11.2014 Hamburger Steuerschätzung November 2014 18.11.2014 Steuerschätzung Bund (Mrd. ) Steuereinnahmen 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 Gesamt Mai 2014 Ist: 639,9 666,6 690,6 712,4 738,5 November 2014 619,7

Mehr

Neues Kommunales Finanzmanagement (NKF) und PPP

Neues Kommunales Finanzmanagement (NKF) und PPP BPPP: 23. Sitzung AK Infrastruktur am 02. September 2010 in Düsseldorf Neues Kommunales Finanzmanagement (NKF) und PPP Dr. Jörg Hopfe, Abteilungsleiter Öffentliche Kunden NKF hat in NRW die Kameralistik

Mehr

Überleitung von der Kameralistik zur Doppik. Güstrow und Demmin 10. und 11. November 2009

Überleitung von der Kameralistik zur Doppik. Güstrow und Demmin 10. und 11. November 2009 Überleitung von der Kameralistik zur Doppik Güstrow und Demmin 10. und 11. November 2009 14 KomDoppikEG M-V Rechtliche Regelungen Rechnungslegungsvorschriften für das letzte Haushaltsjahr mit einer kameralen

Mehr

Bürger der Europäische Union

Bürger der Europäische Union Eurobarometer-Umfrage, Angaben in Prozent der Bevölkerung, EU-Mitgliedstaaten, Frühjahr 2011 Eurobarometer-Frage: Fühlen Sie sich als Bürger der Europäischen Union? Gesamt Ja = 61 bis 69% Europäische Union

Mehr

U m s t e l l u n g d e r K a m e r a l i s t i k a u f D O P P I K

U m s t e l l u n g d e r K a m e r a l i s t i k a u f D O P P I K U m s t e l l u n g d e r K a m e r a l i s t i k a u f D O P P I K D O P P I K = Doppelte Buchführung in Kontenform 2 Für die Verbandsgemeinde und 27 Ortsgemeinden ab 01.01.2008 3 Inhalte Einführung Überblick

Mehr

HRM2 Eine Übersicht und Standortbetrachtung Gerhard Schmied Direktor ROD Treuhandgesellschaft des Schweizerischen Gemeindeverbandes AG

HRM2 Eine Übersicht und Standortbetrachtung Gerhard Schmied Direktor ROD Treuhandgesellschaft des Schweizerischen Gemeindeverbandes AG Gerhard Schmied Direktor ROD Treuhandgesellschaft des Schweizerischen Gemeindeverbandes AG Folie 1 Inhalt des Referates Rückblick Begründung der Reform Ziele der Reform Kriterien für die Reform Modellansätze

Mehr

Praktische Umsetzung eines neuen Rechnungssystems auf Landesebene

Praktische Umsetzung eines neuen Rechnungssystems auf Landesebene HESSISCHER RECHNUNGSHOF Praktische Umsetzung eines neuen Rechnungssystems auf Landesebene Vortrag anlässlich des 1. Symposiums Nachhaltige öffentliche Finanzwirtschaft am 22. September 2014 in Meißen Dr.

Mehr

Bekanntmachung des Jahresabschlusses zum

Bekanntmachung des Jahresabschlusses zum Bekanntmachung des Jahresabschlusses zum 31.12.2014 Jahresabschluss zum 31.12.2014 der Stadt Heinsberg sowie Entlastungserteilung des Bürgermeisters Der Rat der Stadt Heinsberg hat in seiner Sitzung am

Mehr

Empfehlung für einen BESCHLUSS DES RATES

Empfehlung für einen BESCHLUSS DES RATES EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 7.5.2015 COM(2015) 209 final Empfehlung für einen BESCHLUSS DES RATES zur Verhängung einer Geldbuße gegen Spanien wegen der Manipulation von Defizitdaten in der Autonomen

Mehr

Kommunalfinanzen im Lichte wirtschaftlicher Investitionen

Kommunalfinanzen im Lichte wirtschaftlicher Investitionen Kommunalfinanzen im Lichte wirtschaftlicher Investitionen Universitätsprofessor Dr. Janbernd Oebbecke 2 1. Thema und Begriffe 2. Die rechtlichen Vorgaben für die Kreditaufnahme 3. Die Gründung und Beteiligung

Mehr

Indikatoren-Erläuterung

Indikatoren-Erläuterung Datum: 18.11.2015 Indikatoren-Erläuterung Konzern Kommune 2012 Allgemeine Informationen Kommunale Daten Sofern nichts anderes angegeben ist, wurden die Daten am 31.12. des jeweils gewählten Jahres erhoben.

Mehr

Harmonisierte Rechnungslegungsgrundsätze in den EU-Mitgliedstaaten

Harmonisierte Rechnungslegungsgrundsätze in den EU-Mitgliedstaaten Schweizerisches Rechnungslegungsgremium für den öffentlichen Sektor SRS CSPCP Harmonisierte Rechnungslegungsgrundsätze in den EU-Mitgliedstaaten Bern, 6. Juni 2013 Agenda Hintergrundinformation zum Bericht

Mehr

Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES

Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 15.6.2010 KOM(2010)280 endgültig 2010/0168 (NLE) Vorschlag für einen BESCHLUSS S RATES über die verbindliche Anwendung der Regelung Nr. 100 der UN-Wirtschaftskommission

Mehr

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/1838 18. Wahlperiode 2014-05-14

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/1838 18. Wahlperiode 2014-05-14 SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/1838 18. Wahlperiode 2014-05-14 Kleine Anfrage des Abgeordneten Tobias Koch (CDU) und Antwort der Landesregierung - Innenminister Genehmigung kommunaler Haushalte

Mehr

Erstellung einer Eröffnungsbilanz. nach dem NKHR für die. Stadt Emmendingen

Erstellung einer Eröffnungsbilanz. nach dem NKHR für die. Stadt Emmendingen Erstellung einer Eröffnungsbilanz nach dem NKHR für die Stadt Emmendingen 1. Das Projektteam 2. Vorstellung Stadt Emmendingen 3. Allgemeines zur Einführung des NKHR 4. Bilanz 5. Beispiele Finanzvermögen

Mehr

Schulden des öffentlichen Gesamthaushaltes

Schulden des öffentlichen Gesamthaushaltes in Mrd. Euro 2.000 1.800 Schulden des öffentlichen Gesamthaushaltes In absoluten Zahlen, 1970 bis 2012* Schulden des öffentlichen Gesamthaushaltes In absoluten Zahlen, 1970 bis 2012* Kreditmarktschulden

Mehr

Satzung über die Stundung, Niederschlagung und Erlass von Ansprüchen der Gemeinde Schnakenbek vom 11. April 2002

Satzung über die Stundung, Niederschlagung und Erlass von Ansprüchen der Gemeinde Schnakenbek vom 11. April 2002 Satzung über die Stundung, Niederschlagung und Erlass von Ansprüchen der Gemeinde Schnakenbek vom 11. April 2002 Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein und des 30 der Gemeindehaushaltsverordnung

Mehr

Öffentlich-rechtliche Abgaben

Öffentlich-rechtliche Abgaben - 1 - Satzung der Stadt Bocholt über S t u n d u n g, N i e d e r s c h l a g u n g u n d E r l a s s von Forderungen vom 27.02.1975, in Kraft getreten am 08.03.1975, unter Berücksichtigung der Änderungen

Mehr

Finanzstatistiken im Spannungsfeld von nationalen und internationalen Anforderungen

Finanzstatistiken im Spannungsfeld von nationalen und internationalen Anforderungen Finanzstatistiken im Spannungsfeld von nationalen und internationalen Anforderungen Nutzerkonferenz der Finanz-, Personal- und Steuerstatistiken 23. / 24. September 2015, Wiesbaden Oliver Niebur, F302

Mehr

Haushaltssatzung. der Verbandsgemeinde Offenbach an der Queich. für das Haushaltsjahr 2014. vom 31.01.2014

Haushaltssatzung. der Verbandsgemeinde Offenbach an der Queich. für das Haushaltsjahr 2014. vom 31.01.2014 Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Offenbach an der Queich für das Haushaltsjahr 2014 vom 31.01.2014 Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31.

Mehr

Mechernich steht tief in der Kreide?

Mechernich steht tief in der Kreide? Mechernich steht tief in der Kreide? Mechernich steht tief in der Kreide lautete der Titel einer Meldung in der Kölnische Rundschau in der Ausgabe von Dienstag, 28. Mai. Die Grundlage lieferte die jährliche

Mehr

Bundesrat Drucksache 415/ Unterrichtung durch die Bundesregierung. EU - A - Fz - Wi

Bundesrat Drucksache 415/ Unterrichtung durch die Bundesregierung. EU - A - Fz - Wi Bundesrat Drucksache 415/06 08.06.06 Unterrichtung durch die Bundesregierung EU - A - Fz - Wi Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Festlegung des Betrags für die Gemeinschaftsförderung der Entwicklung

Mehr

Zeitliche Abgrenzung. Definition Sonstige Verbindlichkeiten Sonstige Forderungen Aktive Rechnungsabgrenzung Passive Rechnungsabgrenzung

Zeitliche Abgrenzung. Definition Sonstige Verbindlichkeiten Sonstige Forderungen Aktive Rechnungsabgrenzung Passive Rechnungsabgrenzung Zeitliche Abgrenzung Definition Sonstige Verbindlichkeiten Sonstige Forderungen Aktive Rechnungsabgrenzung Passive Rechnungsabgrenzung Definition Alle Aufwendungen und Erträge sind (unabhängig vom Zeitpunkt

Mehr

Rechnungsprüfung im Neuen Kommunalen Finanzmanagement

Rechnungsprüfung im Neuen Kommunalen Finanzmanagement Rechnungsprüfung im Neuen Kommunalen Finanzmanagement Rechnungsprüfungsamt des Kreises Düren Rechnungsprüfung im Neuen Kommunalen Finanzmanagement Kreis Düren Rechnungsprüfungsamt Bismarckstraße 16, 52351

Mehr

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES RATES

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES RATES EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 6.10.2016 COM(2016) 653 final 2016/0319 (NLE) Vorschlag für eine VERORDNUNG DES RATES zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1370/2013 mit Maßnahmen zur Festsetzung bestimmter

Mehr

Zukun& des öffentlichen Dienstes Mechthild Schrooten

Zukun& des öffentlichen Dienstes Mechthild Schrooten Zukun& des öffentlichen Dienstes Mechthild Schrooten Überblick 1. Konzep=onelle Vorüberlegungen 2. Bestandsaufnahme 3. Budgetlügen 4. Ausblick Öffentlicher Dienst Private Haushalte Staat Unternehmen Öffentlicher

Mehr

DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DER KOMMISSION. vom

DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DER KOMMISSION. vom EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 17.11.2014 C(2014) 8732 final DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DER KOMMISSION vom 17.11.2014 zur Genehmigung bestimmter Elemente des operationellen Programms "Operationelles Programm

Mehr

Vorwort zur 2. Auflage

Vorwort zur 2. Auflage Vorwort zur 2. Auflage Im November 2004 wurde vom nordrhein-westfälischen Landtag das Gesetz zur Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagement verabschiedet. Zusätzlich hat das Innenministerium mit

Mehr

Zentrale Herausforderungen an das Rechnungswesen der Hochschulen

Zentrale Herausforderungen an das Rechnungswesen der Hochschulen Zentrale Herausforderungen an das Rechnungswesen der Hochschulen Einführung in das Thema www.che-consult.de Andrea Güttner Kassel, 12.11.2010 Zentrale Herausforderungen Interne Anforderungen an das Rechnungswesen

Mehr

Vor- und Nachteile für die Erstellung des Jahresabschlusses eines mittelständischen Unternehmens nach dem Bilanzmodernisierungsgesetz (BilMoG)

Vor- und Nachteile für die Erstellung des Jahresabschlusses eines mittelständischen Unternehmens nach dem Bilanzmodernisierungsgesetz (BilMoG) Wirtschaft Daniel Kampik Vor- und Nachteile für die Erstellung des Jahresabschlusses eines mittelständischen Unternehmens nach dem Bilanzmodernisierungsgesetz (BilMoG) Im Vergleich zu den bisherigen Regelungen

Mehr

RECHNUNGSHOFBERICHT REIHE NIEDERÖSTERREICH 2009/4. Vorlage vom 15. Juli 2009. Zusammenfassung. Haushaltsstruktur der Länder (außer Wien)...

RECHNUNGSHOFBERICHT REIHE NIEDERÖSTERREICH 2009/4. Vorlage vom 15. Juli 2009. Zusammenfassung. Haushaltsstruktur der Länder (außer Wien)... Dampfschiffstraße 2 1031 Wien Postfach 240 Tel +43 (1) 711 71-8264 Fax +43 (1) 712 94 25 presse@rechnungshof.gv.at RECHNUNGSHOFBERICHT REIHE NIEDERÖSTERREICH 2009/4 Vorlage vom 15. Juli 2009 Zusammenfassung

Mehr

Die Verschuldung des Landes Thüringen

Die Verschuldung des Landes Thüringen Harald Hagn Referat Sonderaufgaben und statistische Analysen Telefon: 03 61 37-8 41 10 E-Mail: Harald.Hagn@statistik.thueringen.de Die Verschuldung des Landes Thüringen Der vorliegende Aufsatz gibt einen

Mehr

, ,29

, ,29 Bilanz zum 31.12.2014 Die Bilanz der Stiftung Mitarbeit für das Jahr 2014 ist durch Dr. Glade, König und Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Neuss geprüft worden. Ellerstraße

Mehr

Gesetzliche Grundlagen im Bereich Gender 1

Gesetzliche Grundlagen im Bereich Gender 1 Albert-Ludwigs-Universität Freiburg Gesetzliche Grundlagen im Bereich Gender 1 I Internationale Abkommen Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau Art.

Mehr

In Berlin ist ein Kind doppelt so viel wert wie in anderen Bundesländern: Pro-Kopf-Ausgaben für Kindertagesbetreuung von 2006 bis 2013

In Berlin ist ein Kind doppelt so viel wert wie in anderen Bundesländern: Pro-Kopf-Ausgaben für Kindertagesbetreuung von 2006 bis 2013 In Berlin ist ein Kind doppelt so viel wert wie in anderen Bundesländern: Pro-Kopf-Ausgaben für Kindertagesbetreuung von 2006 bis 2013 Martin R. Textor Wie viel Geld wird in der Bundesrepublik Deutschland

Mehr

Christina Klein. Einführung in das Insolvenzverfahren. interna Ihr persönlicher Experte

Christina Klein. Einführung in das Insolvenzverfahren. interna Ihr persönlicher Experte Christina Klein Einführung in das Insolvenzverfahren interna Ihr persönlicher Experte Inhalt 1. Einleitung........................................ 2. Rechtliche Grundlagen des Insolvenzverfahrens..........

Mehr

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 30.5.2016 COM(2016) 317 final 2016/0159 (COD) Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Ersetzung der Listen von Insolvenzverfahren

Mehr

Neues Kirchliches Finanzwesen

Neues Kirchliches Finanzwesen Neues Kirchliches Finanzwesen Was ist NKF? Das Neue Kirchliche Finanzwesen denkt von den Zielen her. Die Ziele bestimmen die Maßnahmen. Wie viel Geld, Zeit der Mitarbeitenden und andere Ressourcen kann

Mehr

Finanz- und Beitragsordnung des 1. Suhler Sportverein 06 e.v.

Finanz- und Beitragsordnung des 1. Suhler Sportverein 06 e.v. Finanz- und Beitragsordnung des 1. Suhler Sportverein 06 e.v. 1 Haushaltsplan Zu erwartende Einnahmen und Ausgaben sind in einem Haushaltsplan zu veranschlagen den Ausgaben und Einnahmen des vergangenen

Mehr

Geringwertige Wirtschaftsgüter

Geringwertige Wirtschaftsgüter Geringwertige Wirtschaftsgüter Rechtsnormen: 254 HGB, R 6.13 EStR, 6 Abs. 2 EStG H 6.13 EStH Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) können im Jahr der Anschaffung bzw. Herstellung in voller Höhe als Betriebsausgaben

Mehr

Kommentar zu: Sebastian Essl, Das Legislativpaket zur wirtschaftspolitischen Steuerung der EU; Quo Vadis

Kommentar zu: Sebastian Essl, Das Legislativpaket zur wirtschaftspolitischen Steuerung der EU; Quo Vadis Kommentar zu: Sebastian Essl, Das Legislativpaket zur wirtschaftspolitischen Steuerung der EU; Quo Vadis Ralf Kronberger Wifo Jour fixe Budget- und Steuerpolitik am 9.3.2011 Ausgangssituation AT Public

Mehr

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht Deutscher Bundestag Drucksache 17/14148 17. Wahlperiode 26. 06. 2013 Beschlussempfehlung und Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss) zu dem Bericht der Kommission an den Rat und das Europäische

Mehr