Bayerische Staatskanzlei
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- Birgit Schumacher
- vor 8 Jahren
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1 Bayerische Staatskanzlei Pressemitteilung «Empfängerhinweis» Nr: 91 München, 28. März 2017 Bericht aus der Kabinettssitzung: 1. Kabinett beschließt Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms (Seite 2) 2. Sozialministerin Emilia Müller anlässlich der Vorstellung des 3. Tätigkeitsberichts der Behindertenbeauftragten der Staatsregierung: Gemeinsam für eine inklusive Gesellschaft und den Abbau von Barrieren Behindertenbeauftragte gibt wertvolle Impulse / Müller dankt Behindertenbeauftragter Irmgard Badura für ihren Einsatz (Seite 2) 3. Staatsregierung führt Blindengeld auch für hochgradig Sehbehinderte ein / Sozialministerin Emilia Müller: Freistaat stellt pro Jahr 12 Millionen Euro zusätzlich für Sehbehinderte zur Verfügung (Seite 4) 4. Versicherung gegen Elementarschäden: Wirtschaftsministerin Ilse Aigner: Schulterschluss von Versicherungsbranche, Kommunen und Wirtschaftskammern für eine bessere Absicherung der Bürgerinnen und Bürger gegen Naturgefahren / Finanzminister Dr. Markus Söder: Freistaat hat schnell und unkompliziert geholfen / Finanzministerium hat mehr als 30 Millionen Euro Sofortgeld und Soforthilfen ausgezahlt (Seite 5) 5. Ministerrat beschließt Verbote zur Gesichtsverhüllung in Bayern / Innenminister Joachim Herrmann: Gesichtsverhüllung widerspricht unserer Kommunikationskultur / Erkennbarkeit des Gesichts in bestimmten Bereichen unabdingbar (Seite 7) 6. Staatsregierung entsendet Medienministerin Ilse Aigner in Medienrat der BLM und Staatskanzleiminister Dr. Marcel Huber in Rundfunkrat des Bayerischen Rundfunks (Seite 8) Telefon: [email protected] Franz-Josef-Strauß-Ring 1 Telefax: Internet: München./.
2 Kabinett beschließt Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Das Kabinett hat nach Abschluss der Verbandsanhörung die zusammengeführte Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms beschlossen. Die Verordnung wird nun dem Landtag zur Zustimmung zugeleitet. Über die Einzelheiten wird durch das Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat gesondert informiert. 2. Sozialministerin Emilia Müller anlässlich der Vorstellung des 3. Tätigkeitsberichts der Behindertenbeauftragten der Staatsregierung: Gemeinsam für eine inklusive Gesellschaft und den Abbau von Barrieren Behindertenbeauftragte gibt wertvolle Impulse / Müller dankt Behindertenbeauftragter Irmgard Badura für ihren Einsatz Sozialministerin Emilia Müller hat anlässlich der Vorstellung des 3. Tätigkeitsberichts der Behindertenbeauftragten der Staatsregierung im Ministerrat der Behindertenbeauftragten Irmgard Badura gedankt und deren wertvolle Arbeit gewürdigt. Müller: Unser gemeinsames Ziel ist, dass alle Menschen in Bayern, gleich ob mit oder ohne Behinderung, ein selbstbestimmtes Leben führen und ganz selbstverständlich am Alltag teilhaben können. Die Behindertenbeauftragte unterstützt uns dabei mit zahlreichen Impulsen aus den verschiedenen Verbänden, Organisationen und Initiativen. Ihre Anregungen, die aus unserer guten Zusammenarbeit entstehen, schätze ich sehr. Die Politik für Menschen mit Behinderung ist ein zentrales Thema der bayerischen Sozialpolitik. Insgesamt wendet Bayern rund 4,5 Milliarden Euro im Jahr für die Belange von Menschen mit Behinderung auf. Exemplarische Bereiche sind:
3 - 3 - Neuregelung des Bundesteilhabegesetzes und deren landesrechtliche Umsetzung: Durch den gemeinsamen Einsatz bei der Reform des Bundesteilhabegesetzes im Bund ist es uns gelungen, deutliche Verbesserungen für die Menschen mit Behinderung durchzusetzen, so Müller. Jetzt geht es um die konkrete Ausgestaltung für die Menschen in Bayern. Wir wollen dabei allen Menschen mit Behinderung eine möglichst selbstbestimmte, selbständige und unabhängige Lebensführung gewährleisten. Barrierefreiheit: Die Staatsregierung hat sich zum Ziel gesetzt, bis 2023 den öffentlichen Raum und den öffentlichen Personennahverkehr in Bayern barrierefrei zu machen. Dafür sind im Doppelhaushalt 2017/18 rund 235 Millionen Euro veranschlagt. Zur Unterstreichung der Bedeutung dieses Themas hat das Kabinett einen Staatssekretärsausschuss zur Barrierefreiheit unter Leitung von Sozialstaatssekretär Johannes Hintersberger eingesetzt. Ich verspreche mir von diesem hochkarätig besetzten Gremium einen weiteren Schub für die Barrierefreiheit in Bayern, so Müller. Blindengeld: Bayern hat als eines der ersten Länder ein Blindengeld eingeführt und zahlt aktuell einen der höchsten Blindengeldsätze bundesweit. Ab 2018 sollen nun auch Menschen mit einer hochgradigen Sehbehinderung eine finanzielle Unterstützung erhalten (Sehbehindertengeld). Inklusion: Der Aktionsplan Zukunft Inklusion ( Bayern.de) führt Schwerpunkte der bayerischen Politik für Menschen mit Behinderung im Lichte der UN-Behindertenrechtskonvention zusammen. Er enthält konkrete Zielsetzungen und Maßnahmen der Staatsregierung zur Verbesserung der Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderung in allen Lebensbereichen.
4 - 4 - Teilhabe am Arbeitsleben: Um die Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Arbeitsleben weiter zu stärken, fördert Bayern die berufliche Inklusion mit erheblichen Mitteln, allein 2015 mit über 73 Millionen Euro aus der Ausgleichsabgabe zur Förderung von Arbeitgebern und schwerbehinderten Menschen. 3. Staatsregierung führt Blindengeld auch für hochgradig Sehbehinderte ein / Sozialministerin Emilia Müller: Freistaat stellt pro Jahr 12 Millionen Euro zusätzlich für Sehbehinderte zur Verfügung Das bayerische Blindengeld soll künftig auch hochgradig Sehbehinderten zu Gute kommen. Die Staatsregierung hat beschlossen, das Bayerische Blindengeldgesetz so zu erweitern, dass auch hochgradig sehbehinderte und taubsehbehinderte Menschen anspruchsberechtigt sind. Sozialministerin Emilia Müller: Rund Menschen in Bayern sind hochgradig sehbehindert und brauchen teure Hilfen zur Bewältigung des Alltags. Auch sie wollen wir mit einem Sehbehindertengeld unterstützen. Bayern wird für Menschen mit einer starken Sehbehinderung ab 1. Januar 2018 rund 12 Millionen Euro jährlich bereitstellen. Wir fördern so die selbstbestimmte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft und gehen damit einen weiteren großen Schritt in Richtung inklusive Gesellschaft. Der Gesetzentwurf wird vorsehen, Menschen mit hochgradiger Sehbehinderung mit 176 Euro und taubsehbehinderte Menschen mit 352 Euro pro Monat zu unterstützen das sind über 30 beziehungsweise über 60 Prozent des bei voller Blindheit gezahlten Blindengeldes in Bayern. Bayern liegt damit vor allen anderen Ländern in Deutschland. 4. Versicherung gegen Elementarschäden: Wirtschaftsministerin Ilse Aigner: Schulterschluss von Versicherungsbranche, Kommunen und Wirtschaftskammern für eine bessere Absicherung der Bürgerinnen und Bürger gegen Naturgefahren / Finanzminister Dr.
5 - 5 - Markus Söder: Freistaat hat schnell und unkompliziert geholfen / Finanzministerium hat mehr als 30 Millionen Euro Sofortgeld und Soforthilfen ausgezahlt Die Staatsregierung ermuntert die Bürgerinnen und Bürger, sich selbst gegen Elementarschäden bei Naturkatastrophen zu versichern. Wirtschaftsministerin Ilse Aigner hat mit der Versicherungsbranche, den kommunalen Spitzenverbänden, den Kammern der gewerblichen Wirtschaft, den Verbänden der bayerischen Kreditwirtschaft und den Verbänden der privaten Wohnungseigentümer eine gemeinsame Vereinbarung ausgearbeitet. Ziel ist, die Immobilieneigentümer in Bayern für die Gefahren und Risiken von Elementarschadenereignissen zu sensibilisieren sowie über die Möglichkeiten und die Notwendigkeit eines umfassenden Versicherungsschutzes zu informieren. Wirtschaftsministerin Aigner: Extreme Wetterereignisse stellen eine zunehmende Bedrohung für Menschen und Sachwerte, wie insbesondere Gebäude, in Bayern dar. Die schweren Unwetter im vergangenen Jahr haben in Simbach am Inn Menschenleben gefordert. Außerdem sind vielerorts sehr hohe Sachschäden entstanden. Aufgrund der sich verändernden klimatischen Bedingungen werden Starkregenereignisse und Hochwasser in der Zukunft deutlich zunehmen. Die Bevölkerung und die Unternehmen in Bayern müssen auf diese Veränderungen und auf die deutlich zunehmenden Risiken frühzeitig reagieren. Aus diesem Grund muss eine umfassende Absicherung des Eigentums auch eine Versicherung gegen Elementarschäden umfassen. Ich habe zusammen mit den Partnern der Elementarschadenkampagne eine gemeinsame Vereinbarung ausgearbeitet. Bestandteil dieser Vereinbarung ist die Ankündigung der Staatsregierung, Anpassungen bei den Finanzhilfen nach Naturkatastrophen vorzunehmen. Ab dem Stichtag zum 1. Juli 2019 werden keine finanziellen Unterstützungen in Form von Soforthilfen
6 - 6 - mehr gewährt, wenn die eingetretenen Schäden versicherbar waren. Unbeschadet davon bleiben Härtefallregelungen im Einzelfall. Finanzminister Dr. Markus Söder betonte: Nach den starken Überschwemmungen zwischen Mai und Juli 2016 hat die Bayerische Staatsregierung schnell und unbürokratisch geholfen. Dies war richtig und wichtig. Allein aus dem Hilfsprogramm des Finanzministeriums wurden bislang über 30 Millionen Euro Sofortgeld und Soforthilfen ausgezahlt. Zusammen mit den Hilfsprogrammen der anderen Ressorts beträgt der aktuelle Auszahlungsstand über 57 Millionen Euro. Staatliche Hilfen bei Naturkatastrophen sollten aber nicht dazu führen, dass bewusst vom Abschluss von Elementarschadenversicherungen abgesehen und stattdessen auf den Staat vertraut wird, sagte Söder weiter. Es sei nicht Aufgabe des Staates, als eine Art Ersatzversicherer zu fungieren, zumal ein Versicherungsschutz gegen Elementargefahren in über 99 Prozent der Fälle zu tragbaren Prämien möglich sei. Für die meisten Hausbesitzer koste der Versicherungsschutz unter 100 Euro im Jahr. Die Staatsregierung fordert alle Bürgerinnen und Bürger in Bayern nachdrücklich dazu auf, den eigenen Versicherungsschutz zu überprüfen und sich gegen die immer häufiger auftretenden Naturkatastrophen zu versichern. Wie die Ereignisse des letzten Jahres deutlich vor Augen geführt haben, können existenzbedrohende Überschwemmungen nach massiven Starkregenereignissen überall in Bayern auftreten. Die Versicherung gegen Elementargefahren darf daher nicht davon abhängig gemacht werden, ob sich in der Nähe einer Immobilie ein Gewässer befindet. Gegebenenfalls bestehende Informationsdefizite in der Bevölkerung über Naturgefahren werden durch die umfassende Informationskampagne der Partner der Initiative beseitigt. Wie in anderen Lebensbereichen gelten die Grundsätze der
7 - 7 - Eigenverantwortung und Eigenvorsorge, basierend auf einer guten Informationslage, auch im Bereich der Vorsorge gegen Elementargefahren. 5. Ministerrat beschließt Verbote zur Gesichtsverhüllung in Bayern / Innenminister Joachim Herrmann: Gesichtsverhüllung widerspricht unserer Kommunikationskultur / Erkennbarkeit des Gesichts in bestimmten Bereichen unabdingbar Die Staatsregierung hat heute nach Abschluss der Verbandsanhörung den Gesetzentwurf über Verbote der Gesichtsverhüllung in Bayern beschlossen. Innenminister Joachim Herrmann: Zu unserem freiheitlichen demokratischen Werteverständnis gehört eine Kultur der offenen Kommunikation in Sprache, Mimik und Gestik. Eine Gesichtsverhüllung widerspricht dieser Kommunikationskultur." Der Innenminister kündigte an, entsprechende Verbote in das Beamtengesetz, das Hochschulgesetz, das Gesetz für das Erziehungsund Unterrichtswesen, das Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz sowie in das Landeswahlgesetz aufzunehmen. Außerdem sollen das Polizeiaufgabengesetz, das Landesstraf- und Verordnungsgesetz sowie die Landeswahlordnung entsprechend ergänzt werden. In dem Gesetzentwurf der Staatsregierung werden Bereiche festgelegt, in denen das offene Zeigen des Gesichts unabdingbar ist. Das kann zum Beispiel bei einer Polizeikontrolle oder beim Betreten eines Wahllokals notwendig sein, um die Identität eindeutig feststellen zu können", erläuterte Herrmann. Darüber hinaus seien alle Beamtinnen und Beamte sowie die Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes in besonderer Weise als Repräsentanten des Gemeinwesens zu Neutralität und Kommunikation gegenüber dem Bürger verpflichtet. Einen besonderen Stellenwert hat für Herrmann das Verbot der Gesichtsverhüllung in Schulen und Kindertageseinrichtungen: Unsere Kinder müssen lernen, die Reaktionen ihres Gesprächspartners richtig einzuschätzen. Dazu gehören Mimik und Gestik als ein wesentlicher
8 - 8 - Teil unserer Körpersprache." Gerade für Lehrer und Schüler sei wichtig, sich gegenseitig in die Augen zu schauen, um die Reaktionen des Gegenübers besser einschätzen zu können. Der Gesetzentwurf wird nun dem Bayerischen Landtag zur weiteren Behandlung zugeleitet. 6. Staatsregierung entsendet Medienministerin Ilse Aigner in Medienrat der BLM und Staatskanzleiminister Dr. Marcel Huber in Rundfunkrat des Bayerischen Rundfunks Im Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) wird die Staatsregierung in der neuen Amtsperiode von 1. Mai 2017 bis 30. April 2022 erneut von Medienministerin Ilse Aigner vertreten. In den Rundfunkrat des Bayerischen Rundfunks entsendet die Staatsregierung für die neue Amtsperiode von 1. Mai 2017 bis 30. April 2022 als Vertreter wiederum Staatskanzleiminister Dr. Marcel Huber. Das beschloss heute das Kabinett. gez. Dr. Carolin Kerschbaumer Pressesprecherin der Bayerischen Staatskanzlei++++
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