JÜRGEN DENDORFER/RALF LÜTZELSCHWAB. Einführung. Sonderdrucke aus der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg

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1 Sonderdrucke aus der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg JÜRGEN DENDORFER/RALF LÜTZELSCHWAB Einführung Originalbeitrag erschienen in: Jürgen Dendorfer/Ralf Lützelschwab (Hrsg.): Geschichte des Kardinalats im Mittelalter (Päpste und Papsttum 39). Stuttgart: Hiersemann, 2011, S

2 Einführung von Jürgen Dendorfer / Ralf Lützelschwab 1 Eine «Geschichte des Kardinalats im Mittelalter» ist ein oft angemahntes Desiderat der historischen Forschung. Man muss weit, bis zu den antiquarischgelehrten Bemühungen des 17. und 18. Jahrhunderts, zurückgehen, will man Vorläufer eines solchen Vorhabens benennen 2. Es bedarf keiner Begründung, dass uns der stupende Sammlerfleiß, der sich in den Kardinalsbiographien eines Alfonso Chacón (Ciaconius) (1623/77), eines François Duchesne (1660) oder Lorenzo Cardella ( ) niederschlug 3, heute zwar noch manchen Hinweis im Detail zu bieten vermag, aber keine moderne Gesamtdarstellung des Themas ersetzen kann. Dies liegt nicht nur an den Jahrhunderten, die uns von diesen Autoren trennen, sondern auch an der Art ihres Zugriffs auf das Thema. Sie schrieben, wie viele, die ihnen nachfolgten, im Kern eine Geschichte einzelner Kardinäle. Die möglichst vollständige Addition von Kardinalsbiographien galt dann als «Geschichte der Kardinäle». Auf den Schultern dieser barocken Kompilationen stehen die modernen prosopographischen Studien zum Kardinalskolleg eine unverzichtbare Grundlage für weitere Forschungen, die im Hoch- und vor allem im Spätmittelalter noch längst nicht zu einem akzeptablen Abschluss gelangt sind. Dieses Buch jedoch wählt einen anderen Ansatz. Es will eine Geschichte des Kardinalats vom 11. bis zum 15. Jahrhundert schreiben. Das ist, so erstaunlich es klingen mag, ein Novum. Bewusst soll auf den folgenden Seiten der Prozess beschrieben werden, in dem eine Gruppe römischer Kleriker seit dem Hochmit- 1 Die einleitenden Abschnitte sowie die Darstellung der ersten drei thematischen Schwerpunkte (Papst und Kardinäle, Zusammensetzung des Kollegs, Theorie des Kardinalats) gehen auf Jürgen Dendorfer zurück, der vierte thematische Schwerpunkt (Aspekte von Kultur und Medialität) stammt von Ralf Lützelschwab. 2 Zur Historiographie des Kardinalats vgl. den folgenden Abschnitt. 3 Chacón, Vitae; Duchesne, Les cardinaux; Cardella, Memorie.

3 2 Einführung telalter neue, weit über die urbs hinausreichende Kompetenzen im Zentrum einer mehr und mehr auf den Papst ausgerichteten Kirche gewann. Seit den Anfängen dieser Entwicklung um die Mitte des 11. Jahrhunderts standen die Kardinäle als Wähler des Papstes, als seine Berater, als Helfer bei der Durchsetzung päpstlicher Entscheidungen und Repräsentanten der römischen Kirche außerhalb Roms an der Spitze der kirchlichen Hierarchie. Ausgehend vom Recht der Papstwahl und anfangs unbestimmten Formen konsensualer Entscheidungsfindung entwickelten sie Ansprüche auf Teilhabe an der päpstlichen Herrschaft. Die im Hochmittelalter in der kirchenrechtlichen und ekklesiologischen Theorie überhöhte päpstliche Monarchie traf in der Praxis der Herrschaftsausübung auf diese konkurrierenden Bestrebungen der Kardinäle, die ab dem 13. Jahrhundert eine als Kolleg verfasste Korporation bildeten. In der kurialen Verwaltung agierten einzelne Kardinäle an der Spitze wichtiger Ämter wie der Kammer, der Kanzlei und der Pönitentiarie durchaus eigenständig neben dem Papst. Der Kardinalat, glänzender Fixpunkt kirchlicher Karrieren, prägte ferner in Stil und Habitus das Erscheinungsbild der Papstkirche. Durch die Schlüsselstellung der Kardinäle im päpstlichen Zeremoniell, ihre Hofhaltungen und ihr Mäzenatentum trugen sie entscheidend zur Außenwirkung des Papsttums bei. Am Ende des 15. Jahrhunderts jedoch hatte der Kardinalat einen ersten Höhepunkt seiner Entwicklung überschritten. Unter den Päpsten der Hochrenaissance vor allem unter Alexander VI. ( ), Julius II. ( ) und Leo X. ( ) verlor das Kolleg als Korporation an Bedeutung. Offensichtlich wird dies an der großen Kardinalskreation von 31 Kardinälen durch Leo X. im Jahr 1517, mit der dieser das Kolleg nach seinem Willen umgestaltete und gefügig machte 4. Auch der Habitus der Kardinäle veränderte sich. Er oszillierte nun zwischen hochrangigem kurialem Beamten und dynastischem Politiker von europäischem Format. Die Reformen des Konzils von Trient ( ) und die Dikasterienreform Papst Sixtus V. (1588) beschnitten die Rechte des Kollegs 5. Da die Kardinäle des 16. und 17. Jahrhunderts seit geraumer Zeit Gegenstand eingehender (kunst)historischer Forschungen sind, empfiehlt es sich nicht nur aus den genannten sachlichen Gründen, diese Geschichte des Kardinalats auf den Zeitraum von der Mitte des 11. bis zum Ende des 15. Jahrhunderts zu beschränken 6. 4 Pellegrini, Leone X, S. 54f. 5 Ganzer, Kardinalkollegium. 6 Wichtige Publikationen in Auswahl (in alphabetischer Reihenfolge): Fattori, Clemente VIII e il Sacro Collegio; Karsten, Kardinal Bernardino Spada; ders., Künstler und Kardinäle; ders., Jagd nach dem roten Hut; Koller, Kurie und Politik; Reinhard, Le carriere papali e cardinalizie; ders., Freunde und Kreaturen; ders., Kardinalseinkünfte; ders., Papal power; Wassilowsky, Vorsehung und Verflechtung; ders., Konklavereform.

4 Einführung 3 Forschungsstand und Ziel des Werks Das erscheint deshalb besonders sinnvoll, weil die Geschichte der ersten, mittelalterlichen Jahrhunderte dieser Institution bislang noch nicht zusammenfassend dargestellt worden ist. Den Forschungsstand prägt auf der einen Seite eine veraltete rechtshistorische Überblicksliteratur 7, die sich mitunter nur auf Einzelaspekte konzentriert 8. Auf der anderen Seite behandeln Studien thematisch und zeitlich engere Fragestellungen. Forschungsökonomisch notwendig und durchaus sinnvoll konzentrieren sie sich auf die personale Zusammensetzung des Kollegs 9, die Entwicklung der Ansprüche der Kardinäle auf Teilhabe an der päpstlichen Herrschaft und ihre theoretischen Begründungen 10 oder die Rolle des Kardinalskollegiums in begrenzten Zeiträumen, die nicht selten nur einen einzigen Pontifikat umfassen 11. Die monographische Behandlung herausragender oder besonders charakteristischer Kardinäle hat eine lange Tradition und wird immer wieder mit Erfolg betrieben 12. Ferner bieten Arbeiten zu einzelnen Päpsten wichtige Ergebnisse für die Geschichte des Kardinalskollegs 13. Während für das Papsttum aber übergreifende Synthesen, sei es in Form historiographischer Einzelleistungen 14 oder als Sammelwerke, vorgelegt wurden 15, bleibt eine solche Zusammenführung des in Spezialforschungen erarbeiteten Wissensstands für den Kardinalat bis heute Desiderat. Wie entwickelte sich etwa das Konsistorium, die zentrale Form des Zusammenwirkens von Papst und Kardinälen, von seinen Anfängen als «Rat der Kardinäle» (Maleczek) im 12. Jahrhundert bis zum Ende des Mittelalters? Wie wurden die kardinalizischen Ansprüche auf Teilhabe an der päpstlichen Gewalt über die einzelnen Jahrhunderte legitimiert? Auf welche Weise wurde man Kardinal, wie setzte sich das Kolleg zusammen und welche interne Organisationsstruktur gab es? Und nicht zuletzt: Welche Bedeutung hatten die Kardinäle als Vorsteher 7 Sägmüller, Thätigkeit; Wenck, Rez. über Sägmüller. 8 Kuttner, Cardinalis; Ganzer, Auswärtiges Kardinalat; Fürst, Cardinalis. 9 In Auswahl: Hüls, Kardinäle; Zenker, Mitglieder; Maleczek, Papst und Kardinalskolleg; Paravicini Bagliani, Cardinali; Fischer, Kardinäle. 10 Alberigo, Cardinalato e collegialità; Tierney, Foundations; Watt, Constitutional law; ders., Hostiensis; Lecler, Pars corporis papae; Lulvès, Päpstliche Wahlkapitulationen; ders., Machtbestrebungen des Kardinalkollegiums; Krüger, Überlieferung; ders., Wahlkapitulationen; Ullmann, Legal validity. 11 Hoffmann, Kardinalat; Mollat, Contribution; Pellegrini, A turning point; ders., Pio II; Schelenz, Studien; Schürmeyer, Kardinalskolleg. 12 Maleczek, Petrus Capuanus; Märtl, Jouffroy; Pellegrini, Ascanio Maria Sforza; Strnad, Francesco Todeschini-Piccolomini; Zacour, Talleyrand. 13 Esch, Bonifaz IX.; Paravicini Bagliani, Bonifacio VIII; Vones, Urban V. 14 Haller, Papsttum; Pastor, Geschichte der Päpste I III; Schimmelpfennig, Papsttum. 15 Enciclopedia dei Papi; Dictionnaire historique de la papauté.

5 4 Einführung eigener Haushalte und Förderer von Kunst und Literatur für die Kultur der römischen Kurie? Beim derzeitigen Forschungsstand können selbst Spezialisten für den Kardinalat einzelner Zeitabschnitte diese Fragen nur schwerlich mit Sicherheit beantworten. Wichtigstes Ziel des vorliegenden Buches, eines Gemeinschaftswerks von elf Autoren aus Deutschland, Frankreich, Italien, Österreich, den Vereinigten Staaten und der Schweiz, ist es deshalb, zusammenzutragen, was in Einzelstudien zu den Kardinälen vom 11. bis zum 15. Jahrhundert bereits erforscht wurde, aber bisher nirgends in konzentrierter Form greifbar ist. Probleme einer Historiographie des Kardinalats Eine Leitperspektive für eine Geschichte des Kardinalats im Mittelalter fehlt bisher. Sie zu entwickeln war eine der wesentlichen Herausforderungen, welche die Autoren dieses Buches zu bewältigen hatten. Zwei Schwierigkeiten traten dabei besonders deutlich hervor. Zum einen ist eine Geschichte des Kardinalats gleichsam im Spiegel immer die Geschichte der Päpste und des Papsttums. Handlungsspielräume der Kardinäle und des Kardinalskollegs werden durch die Entwicklung des Papsttums ebenso bestimmt wie durch die Stärke oder Schwäche einzelner Päpste. Papst Bonifaz VIII. ( ) und seine Kardinäle etwa standen auch deshalb in einem anderen Verhältnis zueinander als Papst Coelestin V. ( ) und sein Kolleg, weil es sich um grundverschiedene Charaktere handelte. Sie konnten die Möglichkeiten, die ihnen das päpstliche Amt am Ende des 13. Jahrhunderts bot, nur auf sehr unterschiedliche Weise nutzen. Die ständige Nähe von Papst und Kardinälen im kurialen Alltag hatte zur Folge, dass diese persönlichen, sich dem analytischen Zugriff entziehenden Elemente zu allen Zeiten einen wichtigen Faktor darstellten. Daneben veränderten sich aber das Papsttum als Institution und seine Stellung in der Kirche in den fraglichen Jahrhunderten grundlegend. Von der «papstgeschichtlichen Wende» (R. Schieffer) des 11. Jahrhunderts über die Juridifizierung der kirchlichen Organisationsstrukturen im ausgehenden 12. und 13. Jahrhundert bis hin zur Zentralisierung und Fiskalisierung, die die Papstkirche in Avignon kennzeichnen, führt ein weiter Weg. Nach dem Großen Abendländischen Schisma standen die Päpste vor neuen Herausforderungen durch die Konzilien. Das Renaissancepapsttum der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts hatte dann wiederum andere Probleme, etwa die neuerliche Verankerung des Papsttums auf der italienischen Halbinsel, zu lösen. Für die sich verändernde Stellung des Kardinalskollegs ist dieser allgemeine Wandel in der Geschichte des Papsttums vom 11. bis zum 15. Jahrhundert zu berücksichtigen. Erst vor diesem nicht immer explizit zu erwähnenden, aber dennoch entscheidenden Hintergrund werden Grundlinien der

6 Einführung 5 Entwicklung des Kardinalats erkennbar: eine zunehmende Ausdifferenzierung der Ämter und Aufgaben, eine fortschreitende kanonistische Fixierung der Rechte bei der Papstwahl, in der Sedisvakanz und wenn auch verhaltener sede plena, ein Zuwachs der finanziellen und politischen Gestaltungsmöglichkeiten einzelner großer Kardinalsfiguren gerade im 14. und 15. Jahrhundert und nicht zuletzt damit verbunden die kardinalizische Kunstpatronage, wie sie schon in Avignon zu greifen ist und dann im 15. Jahrhundert zu noch heute sichtbaren Manifestationen in Rom führte. Zum anderen hat eine Geschichte des Kardinalats mit den unterschiedlichen Interessenschwerpunkten nationaler Forschungstraditionen zu ringen, die sich an der Beschäftigung mit den Päpsten der einzelnen Jahrhunderte ausgebildet haben. Das 11. und 12. Jahrhundert wird immer noch besonders intensiv von deutschen Forschern behandelt. Bei den Untersuchungen zum 14. Jahrhundert dominieren die französischen Kollegen, vor allem für das 13. und 15. Jahrhundert, aber natürlich auch für andere Epochen, ist die italienische Forschung heranzuziehen. Diesen nationalen Traditionen der zeitlichen Zuständigkeit entsprechen unterschiedliche methodische Zugriffe, die im einen Jahrhundert diesen, im anderen Jahrhundert jenen Aspekt betonen. Sie erschweren eine Vergleichbarkeit der Ergebnisse immer dann, wenn die bloße deskriptive Ebene verlassen wird. Solange wir Handschriften beschreiben, solange wir die personelle Zusammensetzung des Kardinalskollegs oder kurialer Ämter erforschen oder solange wir uns für die Funktionsweise der Kanzlei, der Kammer oder der Pönitentiarie interessieren, können wir uns verständigen. Doch gelingt dies auch für übergreifende Fragestellungen? Für eine Geschichte des Kardinalats vom 11. bis zum 15. Jahrhundert könnten sich aus solchen durch die jeweiligen nationalen Zugänge geprägten Voreinstellungen ganz unterschiedliche und doch immer legitime Schwerpunkte ergeben. Vier thematische Leitlinien Für diese «Geschichte des Kardinalats im Mittelalter» verständigten sich die Autoren deshalb auf vier thematische Schwerpunkte, die einer nüchternen, handbuchartigen Bestandsaufnahme, wie sie hier beabsichtigt wird, entgegenkommen: 1. Auf das Verhältnis des Kollegs zum Papst, das von konsensualer Bekräftigung päpstlichen Handelns bis zu dessen kollegialer Beschränkung changieren kann: Die Kardinäle wählen den Papst, sie tragen seine Entscheidungen mit; der Papst wiederum erhebt Kardinäle und wirkt somit auf die Zusammensetzung des Kardinalskollegs ein, auch wenn er in der Regel nur einen Teil des Kollegs mit seinen Vertrauten besetzen kann. 2. Auf die Frage nach der personalen Zusammensetzung des Kollegs: Aus wie vielen Kardinälen bestand das Kolleg zu welchem Zeitpunkt, welche Vor-

7 6 Einführung bildung und Prägung brachten die Mitglieder zu unterschiedlichen Zeiten ein und welche Regionen der Christenheit repräsentierten sie an der Kurie? 3. Auf welche Weise und ab wann wurde die Rolle der Kardinäle mit eigenen Überlegungen legitimiert? Welche Rollendefinitionen finden sich in der kanonistischen und theologischen Literatur und welche eigenständigen Konturen gewinnt der Kardinalat auf diese Weise? 4. Trugen die Kardinäle durch ihren eigenen gelehrten Habitus, durch ihr Mäzenatentum und durch ihre Präsenz in Rom und Avignon zur kulturellen Außenwirkung der Kurie bei? Auch wenn in diesem Punkt nur Andeutungen möglich sein werden, so ist doch die sich über die Jahrhunderte verändernde Bedeutung des Kardinalats für die Kultur- und Medialitätsgeschichte des mittelalterlichen Papsttums zu skizzieren. Für diese vier Themen wird der Vergleich vom Beginn der Geschichte des Kardinalats im 11. Jahrhundert bis ins 15. Jahrhundert gesucht. Nicht zu verschweigen ist, dass ein solcher institutionengeschichtlicher Zugriff die Gefahr in sich birgt, die gravierendsten Veränderungen des beobachteten Phänomens auszublenden. Sowohl die Vorstellung, dass die Kardinäle und ihr Wirken in der Kirche über diesen ganzen Zeitraum im Kern vergleichbar sind, als auch, dass die genannten Themenbereiche den Kardinalat treffend charakterisieren, ist eine These. Nicht in jeder Hinsicht überzeugt sie gleichermaßen. Das Spannungsverhältnis von Papst und Kardinälen gehört zwar ebenso wie die Frage nach der personalen Zusammensetzung zu den deskriptiven Parametern, mit denen die Geschichte des Kardinalats sinnvoll zu erfassen ist. In ihre Rolle als Förderer der Kultur wuchsen die Kardinäle aber erst allmählich hinein, und die kommentierende Legitimierung der kardinalizischen Rolle in der Kirche hinkte anfangs der tatsächlichen Bedeutung des Kollegs hinterher, um im Spätmittelalter dann weit vorauseilende, ideale Konzepte zu vertreten. Dennoch erscheinen diese Vergleichsebenen sinnvoll, denn gerade im Scheitern des Vergleichs bzw. in offenkundigen Ungleichgewichten zeigen sich die Unterschiede, die ein zeitlich differenziertes Profil des Kardinalats im Mittelalter ermöglichen. Da die genannten vier thematischen Schwerpunkte das Buch strukturieren, sind im Folgenden einführend die Leitfragen der jeweiligen Themenkomplexe, der derzeitige Forschungsstand und seine Probleme zu schildern. 1. Leitlinie: Papst und Kardinäle zwischen Konsens und Konkurrenz Papst und Kardinäle sah die ältere, vornehmlich deutsche verfassungsgeschichtliche Forschung gerne in einer Konkurrenz. In einem Kampf des päpstlichen Monarchen mit den oligarchischen Bestrebungen des Kardinalskollegs glaubte sie eine Leitlinie der Geschichte des Kardinalats zu erkennen. Diese ältere For-

8 Einführung 7 schung ist noch nicht ersetzt, und so müssen unsere Bemühungen bei Autoren ansetzen, von denen uns mehr als ein Jahrhundert trennt. Denn suchen wir trotz aller Differenzierungen und Klärungen von Details nach übergreifenden Deutungen des Verhältnisses von Papst und Kardinalskolleg, dann bleibt nur der Weg zu Karl Wenck, Johann Baptist Sägmüller und Jean Lulvès 16. Diese sahen die Geschichte des Papsttums und des Kardinalats als ein Ringen, in dem das Kardinalskolleg, je weiter das Mittelalter voranschritt, immer stärkere Mitregierungsrechte beanspruchte. Die Wahlkapitulation von 1352 und ihre Nachfolgerinnen des 15. Jahrhunderts waren der Endpunkt dieser Entwicklung. Allein, es blieb bei den Forderungen der Kardinäle, de facto so vor allem Lulvès war das Papier, auf denen die Wahlkapitulationen standen, geduldig. Als Mittel, den Papst ihrem Willen zu unterwerfen, waren sie wenig geeignet. Und so ging das Papsttum aus diesem Ringen als Sieger hervor. Dennoch war es den Kardinälen über die Jahrhunderte gelungen, als Korporation Rechte für sich zu beanspruchen, die sie zu einflussreichen Nebenspielern an der Seite der Päpste machten. Eckpunkte dieser Entwicklung waren etwa: das ausschließliche Wahlrecht des Kardinalskollegs, das von ihm schon im 12. Jahrhundert durch Licet de vitanda auf dem III. Laterankonzil reklamiert wurde; die praktizierte und notwendige Beratung und Zustimmung zu päpstlichen Entscheidungen im «Rat der Kardinäle», später im Konsistorium; sie zeigte sich zu Beginn in der Unterfertigung päpstlicher Bullen durch die Kardinäle und mündete später in die von kardinalsfreundlichen Kanonisten formulierte Forderung nach einer notwendigen Zustimmung der Kardinäle in wichtigen Fällen (in arduis); der Einfluss des Kollegs auf die Kooptation neuer Mitglieder, sei es durch ihr consilium oder später sogar durch den notwendigen consensus einer Mehrheit des Kollegs; das Hervortreten der Kardinäle als Legaten; die informelle und formelle Teilhabe der Kardinäle an der Regierung der Kirche durch ihr Mitwirken an kurialen Ämtern in Rom; die Beteiligung an den Einkünften der römischen Kirche und die Zusicherung der Hälfte dieser Einkünfte in der Bulle Coelestis altitudo Papst Nikolaus IV. von 1289; das Konsensrecht bei der Vergabe von Gut aus dem Kirchenstaat, überhaupt die Teilhabe an der Regierung des Kirchenstaats. 16 Sägmüller, Thätigkeit; Wenck, Rez. über Sägmüller; Lulvès, Päpstliche Wahlkapitulationen; ders., Machtbestrebungen des Kardinalats.

9 8 Einführung Zeitliche Abschnitte dieser Entwicklung waren im Telegrammstil eine erste Formationsphase des Kollegs im 12. Jahrhundert, bis sich dieses als geschlossenes Wahlgremium verstand; die Kämpfe der Päpste mit Friedrich II. ( 1250), in denen das Kardinalskolleg weitere Rechte erhielt; die zweite Hälfte des 13. Jahrhunderts als Höhepunkt der oligarchischen Bestrebungen mit fast ausnahmslos schwachen Päpsten und dem verbrieften Zugeständnis der Hälfte der kurialen Einkünfte; der kraftvolle Bonifaz VIII. ( ) und sein Konflikt mit den Colonna-Kardinälen; das avignonesische Papsttum mit einem auch finanziell immens erstarkenden «französischen» Kardinalskolleg, das 1352 die erste Wahlkapitulation wagte und 1378 die Wahl Urbans VI. nach kurzem Zaudern verwarf und so das Schisma auslöste; schließlich das Kardinalskolleg der Renaissance mit seinen Versuchen, das Papsttum an Wahlkapitulationen zu binden, das aber mit seinen Ansprüchen letztendlich dem restaurierten Papsttum am Ende des 15. Jahrhunderts unterlag. Dieses packende Bild einer stringenten Entwicklung vom 11. bis zum 15. Jahrhundert, dem in den Eckdaten kaum zu widersprechen sein wird, dürfte in seinem schematischen Hinwegschreiten über die Jahrhunderte nicht nur bei den jeweiligen Spezialisten Unbehagen auslösen. Obwohl weitere Überlegungen von den genannten Klassikern der rechts- und verfassungsgeschichtlichen Betrachtung des Kardinalskollegs ausgehen müssen, erscheinen in einigen Punkten Differenzierungen angebracht. Es dürfte kein Zufall sein, dass sich besonders deutsche Forscher für das verfassungsgeschichtliche Bezugsverhältnis von Papst und Kardinalskolleg interessierten. Für sie lag es nahe, das Verhältnis von Papst und Kardinalskolleg durch die Brille der in der deutschen Mediävistik so beliebten klassischen Meistererzählung zu sehen: als Kampf von König und Fürsten. Hier wie dort rang ein Monarch mit unberechtigten Ansprüchen seiner Großen. Der König unterlag zwar, dem Papst aber gelang es, sich zu behaupten. Das Vorverständnis, mit dem Herrschaft gedeutet wurde, war dasselbe. Waren die Fürsten die Totengräber des Reichs, so finden wir weder bei Sägmüller noch bei Wenck oder Lulvès eine positive Deutung des Anspruchs der Kardinäle auf Teilhabe an der päpstlichen Gewalt. Schon die Bezeichnung als «Oligarchie» ist entlarvend, erscheint diese doch in der aristotelischen Verfassungslehre als Devianzform der «Aristokratie». Ein Florilegium einschlägiger Wertungen wäre rasch zusammengestellt. Nicht nur bei Ludwig Pastor oder Johann Baptist Sägmüller, katholischen Gelehrten, von deren durch das I. Vaticanum geprägtem Kirchenverständnis das kaum zu erwarten ist, sondern auch bei Karl Wenck oder Jean Lulvès haben die Kardinäle keinen leichten Stand. Diese zeitbedingte Vorprägung des Urteils sollte man sich vergegenwärtigen. Formen konsensualer Herrschaft, eine nicht nur rechtlich notwendige, sondern vielleicht sogar erwünschte Zustimmung der Kardinäle zu päpstlichem Handeln, werden in der älteren Forschung abgewertet. Dabei wird verkannt, dass es sich um Grundlagen

10 Einführung 9 des Funktionierens jeglicher Herrschaft handelt. Nach außen repräsentierten Papst und Kardinalskolleg gemeinsam die ecclesia Romana, und diese Tatsache dürfte die Akzeptanz päpstlicher Entscheidungen verstärkt haben. Bei der Betrachtung des Verhältnisses von Papst und Kolleg sollte deshalb das Augenmerk weniger auf Konfrontation und Konflikt als auf Konsens gerichtet werden. Doch wäre es kaum berechtigt, den Blick vor den unterschiedlichen Interessenlagen des Papstes und der Kardinäle, die sich zu Konflikten steigern konnten, zu verschließen. Die Konfliktlinien verliefen jedoch selten allein zwischen dem Kardinalskolleg als Korporation und den Päpsten. Die Forschung für die einzelnen Jahrhunderte hat dies immer wieder differenziert geschildert. Der Einfluss einzelner Kardinäle und ihrer Klientelbildungen, die Faktionen des römischen Adels oder der kurze Weg auswärtiger Potentaten zu ihren Parteigängern im Kolleg bestimmten das Verhältnis der Päpste zu den Kardinälen und ihren Gruppenbildungen. Der rechts- und verfassungsgeschichtliche Zugriff eines Sägmüller oder Lulvès blendete diese Konstellationen weitgehend aus. Bereits Karl Wenck forderte solche Studien ein. Die jüngere Forschung hat prosopographische Grundlagen dafür gelegt. Betrachtet man die Auseinandersetzungen zwischen Papst und Kardinälen als ein Ringen um Oligarchie, so ist also mit Nachdruck zu fragen: Fanden diese Konflikte zwischen dem Papst und einzelnen Kardinälen, bestimmten Gruppen von Kardinälen oder dem Kardinalskolleg als Ganzem statt? Auch Letztere gab es, immer dann, wenn es um Rechte des Kollegs als Korporation gegenüber dem Papst ging etwa bei der finanziellen Beteiligung an der Hälfte der Einkünfte und deren Verwaltung in einer eigenen camera collegii cardinalium, bei der Zustimmung der einfachen Mehrheit des Kollegs zu Kardinalskreationen oder vor allem im 15. Jahrhundert bei der Erstellung von Wahlkapitulationen vor der Wahl sozusagen im korporativen Zustand der Unschuld, bevor sich um oder gegen den neuen Papst Gruppen der Papstnähe bzw. -ferne bilden konnten. Eng damit verbunden ist eine dritte Überlegung. Das Bild, das die rechts- und verfassungsgeschichtliche Tradition vom Verhältnis von Papst und Kardinalskolleg zeichnete, ist geprägt durch die Interpretation von Bullen und Wahlkapitulationen oder von der kanonistischen Diskussion über die Rechte des Kardinalskollegs, im Wesentlichen also von normativen Quellen. Nur deshalb ist es etwa Lulvès möglich, in verfassungsgeschichtlichen Siebenmeilenstiefeln von Coelestis altitudo (1289) zu den Wahlkapitulationen des 15. Jahrhunderts zu eilen. Der vergleichende Blick auf die Herrschaftspraxis zwischen Papst und Kardinälen, wie ihn die Forschung immer wieder gewagt hat, ist zur Ergänzung notwendig. Der «Alltag der Entscheidung» an der Kurie, die immer wieder in der Praxis auszulotenden Befugnisse einzelner Legaten oder die durchaus mögliche Interpretation von Bestimmungen der Wahlkapitulation durch Päpste und Kardinalskolleg, ist diesen normativen Vorstellungen gegenüberzustellen. Dass das Ergebnis nicht

11 10 Einführung nur eine unversöhnliche Opposition von Anspruch und Wirklichkeit sein kann, liegt auf der Hand. Gerade in den Zwischentönen, in den Übergängen zwischen den in bestimmten Situationen verschriftlichten Privilegien des Kollegs und der päpstlichen Herrschaftspraxis wird sich die Realität des Mit- und Gegeneinanders von Papst und Kardinälen und/oder Kardinalskolleg zeigen. 2. Leitlinie: Kardinalskarrieren Zusammensetzung und Struktur des Kollegs Mitten hinein in die Realitäten personeller Beziehungen zwischen Papst und Kolleg führt die Analyse der Zusammensetzung des Kollegs. Zu allen Zeiten ist für das Verständnis der Geschichte des Kardinalats wesentlich, aus wie vielen Mitgliedern das Kolleg bestand, welche Vorbildung und Prägung diese mitbrachten, woher sie kamen und welche Kenntnisse, aber auch Loyalitäten und Bindungen an Kreise außerhalb Roms sich daraus ergaben. Studien zur personellen Zusammensetzung des Kollegs können auf zahlreiche Vorarbeiten aufbauen. Sie reichen bis zu den eingangs erwähnten biographischen Sammelwerken des 17. und 18. Jahrhunderts zurück. Im Hochmittelalter ist allein die Kenntnis der jeweiligen Kardinäle das Ziel eigener prosopographischer Studien 17. Diese wären für das Spätmittelalter noch zu ergänzen, auch wenn im 14. und 15. Jahrhundert der Personalbestand des Kollegs im Wesentlichen gesichert ist 18. Aufgabe der Behandlung des Themas auf den folgenden Seiten kann es jedoch nicht sein, Lücken der prosopographischen Aufarbeitung des Kardinalskollegs zu schließen. Soweit sich Korrekturen und Ergänzungen im Detail zu den publizierten Nachschlagewerken ergaben, flossen sie in die im Anhang gebotene Kardinalsliste mit ein. Sie dient zur chronologischen Einordnung der im Text erwähnten Kardinäle und stellt für einzelne Zeitphasen (das Hochmittelalter, das Große Abendländische Schisma) eine genuine Forschungsleistung dar, die aber sicher noch von der einen oder anderen künftigen Korrektur profitieren wird. Eingehende prosopographische Detailforschung aber ist in diesem Rahmen nicht möglich. Wenn sich dennoch in jedem Jahrhundert ein eigenes Kapitel mit der Zusammensetzung des Kardinalskollegs beschäftigt, dann deshalb, um das sich verändernde Profil des Kollegs durch eine differenzierte Beschreibung seiner Zusammensetzung zu erfassen. Folgende Merkmale sollten dafür über die Jahrhunderte hinweg Berücksichtigung finden: Am einfachsten, dennoch aber grundlegend: Wie viele Kardinäle bildeten das Kolleg die Größe kann von über 40 bis zu unter zehn Kardinälen schwanken und an welchen Einschnitten veränderte sich seine Größe? 17 Hüls, Kardinäle; Zenker, Mitglieder; Maleczek, Papst und Kardinalskolleg. 18 Eubel, Hierarchia catholica II.

12 Einführung 11 Informationen über die Herkunft und Vorbildung der Kardinäle können vieles erklären: Aus welchen Ländern oder Regionen kamen die Kardinäle? Inwiefern repräsentierte das Kolleg die ganze Christenheit oder nur einen kleinen Teil von ihr? Wie viele der Kardinäle verfügten über eine universitäre Vorbildung, welche sind als Kanonisten, Artisten oder gar Theologen zu bezeichnen? Und, ab dem 13. Jahrhundert immer wichtiger, welche Orden entsenden Vertreter ins Kolleg? Auch der Weg ins Kardinalskolleg (Kardinalskarrieren) sagt etwas über den Kardinalat zu unterschiedlichen Zeiten aus. Für wen war der Weg ins Kolleg in den unterschiedlichen Zeiten attraktiv? «Wie wird man Kardinal?» Mit dieser Frage hat Dieter Girgensohn in einem bemerkenswerten Aufsatz typologische Kriterien für Kardinalserhebungen in der Zeit des Großen Abendländischen Schismas entwickelt 19. Seine Untersuchungen sind durch Beobachtungen vor und nach diesem Zeitraum zu ergänzen. Nicht zuletzt fehlen bisher Hinweise auf die innere Struktur und Organisation des Kardinalskollegs. Welche Rolle spielten die Kardinalsordines über ihre verbürgte liturgische Funktion bis zum Ende des 15. Jahrhunderts hinaus für die Rangordnung des Kollegs und welche Ämter bildeten sich im Kolleg aus? Auf diesem Feld der inneren Organisation besteht noch großer Forschungsbedarf. Das wenige, das mit Sicherheit gesagt werden kann, wird im Folgenden gebündelt. Über die erwähnten Punkte kommt man in den einzelnen Jahrhunderten rasch zu eindeutigen Aussagen. Doch obwohl Parameter wie die Anzahl der Kardinäle, die landsmannschaftliche Herkunft oder eine akademische Vor- und Ausbildung eine Vergleichbarkeit der Phänomene suggerieren, zeigt sich gerade auf diesem Feld, dass sich zwischen Kardinal und Kardinal vom 11. bis zum 15. Jahrhundert fast unüberwindbare Unterschiede auftun. Zwischen einem der im besten Fall namentlich bekannten römischen Kleriker des 11. oder 12. Jahrhunderts, die als Kardinalpriester oder -diakon wirkten, und den großen Kardinalsfiguren des Spätmittelalters, etwa am Ende des 15. Jahrhunderts ein Rodrigo Borgia (Alexander VI.), Giuliano della Rovere (Julius II.) oder Giovanni de Medici (Leo X.), tun sich Abgründe auf, die kaum zu überbrücken sind. Ein allzu schematischer Vergleich läuft Gefahr, diese Unterschiede zu verdecken. Doch spiegelt die umsichtige Analyse der Zusammensetzung des Kollegs den Wandel dieser Gruppe römischer Kleriker vom 11. bis zum 12. Jahrhundert, die am Beginn des 12. Jahrhunderts ab dem Pontifikat Paschalis II. ( ) über den Kreis der Kardinalbischöfe hinaus an der Seite des Papstes Leitungsaufgaben wahrnimmt 19 Girgensohn, Wie wird man Kardinal?

13 12 Einführung und sich allmählich als Kolleg verfestigt. Die zunehmende Attraktivität des Kardinalats und die erkennbare Exklusivität, die sich in einer deutlichen Reduktion seiner Mitglieder seit dem 12. Jahrhundert zeigt, gehen einher mit dem seit dem 13. Jahrhundert deutlich erkennbaren Anspruch, dass ein Kardinal nicht nur von der Apenninenhalbinsel stammen sollte. Diese Entwicklung hat Parallelen zur zunehmenden korporativen Verdichtung des Kardinalskollegs. Letztere aber ist nicht zu verstehen ohne einen Blick auf die Ideen, mit welchen die kollegiale Rolle des Kardinalats an der Seite des Papsttums gerechtfertigt wurde. 3. Leitlinie: Theorie des Kardinalats Der Kardinalat lässt sich in seiner konkreten historischen Erscheinungsform gut durch den Blick auf die einzelnen Kardinäle, auf deren Herkunft, Vorbildung und ihren (Karriere-)Weg ins Kolleg beschreiben. Schon für die Zeitgenossen aber war das Kardinalskolleg nicht nur eine Ansammlung von Individuen, sondern eine Korporation, der als Gesamtheit neben und unter dem Papst Rechte und Aufgaben bei der Leitung der Kirche zukam. Vor allem diese für eine Geschichte des Kardinalats wesentliche Ebene der Kollegialität erschließt sich allein durch einen Blick auf die theoretischen Äußerungen. Seit dem 13. Jahrhundert ist die kirchliche Verfasstheit nicht mehr denkbar ohne das kanonische Recht. Auch der Anspruch und die Wirklichkeit der kardinalizischen Stellung müssen sich, wollen sie bestehen, in diesem Rechts- und Legitimationsrahmen artikulieren. Zugleich können die kanonistischen und seltener die theologischen Äußerungen einen ersten Beitrag zu einer noch zu schreibenden Vorstellungsgeschichte des mittelalterlichen Kardinalats bilden, die auch andere Stimmen mit einzubeziehen hätte. Doch zwingt auch hier der Überblickscharakter dieses Werks zu Beschränkungen. Im Folgenden stehen bis ins 15. Jahrhundert vor allem die kanonistischen Erörterungen über die Rechte des Kardinalskollegs im Mittelpunkt, weil sich in ihnen seit dem Ende des 12. Jahrhunderts am ehesten gleich einem kontinuierlichen Strom immer wieder behandelte und weiterentwickelte Fragen der kardinalizischen Stellung erkennen lassen. Zentrales Problem dieser Äußerungen zu den Rechten des Kardinalskollegs ist ein Legitimationsdefizit für die schon am Ende des 12. Jahrhunderts bemerkenswert einflussreiche Rolle des Kollegs. Die Intensität der kanonistischen Kommentierung einzelner Dekretstellen und Dekretalen scheint noch im 13. Jahrhundert weit davon entfernt zu sein, der tatsächlichen Bedeutung des Kardinalskollegs gerecht zu werden. Dieses Faktum mangelnder Reflexion über die Rolle und den Einfluss des Kollegs teilt das Kardinalskolleg zwar mit vergleichbaren Korporationen man denke im Reich etwa an die Rolle der Fürsten bzw. des Kreises der Prinzipalwähler, des Kurfürstenkollegs, im Fall des Kardinalskollegs erstaunt dieses Faktum aber besonders.

14 Einführung 13 Denn im kirchlichen Bereich entwickelte sich mit der Kanonistik früher als im weltlichen ein differenziertes Instrumentarium zur Abgrenzung einzelner potestates. Ein mit der Papaltheorie des 12. und 13. Jahrhunderts und ihrer Vorstellung von der plenitudo potestatis des päpstlichen Monarchen vergleichbares, gar konkurrierendes Konzept lässt sich jedoch für die Rechte des Kardinalskollegs nicht erkennen. Erörtert werden hier nur vereinzelt, mitunter an unerwarteter Stelle in Glossen zum Dekret bzw. den Dekretalenkommentaren, Rechte des Kollegs bei der Papstwahl, sede vacante, oder sein Recht, an päpstlichen Entscheidungen mitzuwirken. Erst in der zurückblickenden Betrachtung des modernen Forschers fügen sich diese verstreuten Einlassungen zu einer einheitlichen Sicht. Zumindest im Hochmittelalter werden sie der tatsächlichen Stellung der Kardinäle an der Spitze der Kirche nicht gerecht. Über die Epochen hinweg lässt sich fragen, ab wann diese Aussage nicht mehr gilt. Wann gibt es Konzepte, die der Stellung der Kardinäle im kurialen Regierungsalltag tatsächlich gerecht werden? Und in welchen Zeiten schreiben theoretische Konzepte dem Kolleg sogar eine Bedeutung zu, die dieses de facto nie erreicht? Wir sind versucht, diese Entwicklung im Sinne einer immer stärker ausdifferenzierten Lehre von den Rechten des Kardinalskollegs vom 11. bis zum 15. Jahrhundert zu sehen. Die Literatur, die sich zumeist aus der Sicht des 15. Jahrhunderts mit der Legitimation des Kardinalats beschäftigt, verfolgt eine solche teleologische Sicht. Für Giuseppe Alberigo 20 oder Brian Tierney 21 werden vom 11. bis zum 14. Jahrhundert gleichsam einzelne Gedanken zur Legitimation der Stellung der Kardinäle erprobt, welche sich in den Krisen des Schismas und der konziliaren Herausforderungen zu bewähren hatten und die dann erst die ekklesiologische Diskussion des 15. Jahrhunderts in ein stimmiges System bringt. Mag man für das von Alberigo postulierte ius divinum des Kardinalskollegs eine solche ideengeschichtliche Archäologie auch mit guten Gründen in Abrede stellen, Brian Tierneys Vorgeschichte der korporationsrechtlichen Aufwertung des Kardinalskollegs ist sicher heute noch eine der beachtenswertesten Darstellungen zu diesem Thema. Doch soll die Darstellung in diesem Buch nicht nur diesen recht ausgetretenen ideengeschichtlichen Pfaden folgen. Durch die Abkehr von einer auf einen entwicklungsgeschichtlichen Endpunkt des 15. Jahrhunderts ausgerichteten Perspektive ergeben sich Spielräume, widerständige und weniger zukunftsträchtige Argumente zu skizzieren und die Frage nach der historischen Kontextualisierung einzelner Konzepte zu stellen. Historische Einordnung wird dabei nur selten bedeuten können, die Umstände der Entstehung einzelner Überlegungen oder gar 20 Alberigo, Cardinalato e collegialità. 21 Tierney, Foundations.

15 14 Einführung ihre Wirkung in bestimmten Handlungszusammenhängen zu erschließen. Sie wird aber vielleicht doch versuchen müssen, die Zusammenhänge zwischen der sich herausbildenden Rolle des Kollegs und den Bemühungen, diese zu legitimieren, herzustellen. Die Versuche, Rechte der Kardinäle zu legitimieren, können dieser Entwicklung vorauslaufen, ihr hinterherhinken oder, um im Bild zu bleiben, sie im Gleichschritt begleiten. Die causa scribendi bedingt die Vehemenz, mit der Rechte des Kollegs verteidigt oder bestritten werden. Immer dann, wenn es offenkundige Konflikte zwischen dem Papst und Teilen des Kollegs gab, wurden von den Kardinälen besonders weitgehende Positionen verfochten. Es ist kein Zufall, dass zuerst im Konflikt Kaiser Friedrichs II. ( 1250) mit Papst Gregor IX. ( ) Kardinäle als successores apostolorum bezeichnet werden oder ein zweites Beispiel dass es in den Denkschriften der Colonna-Kardinäle gegen Bonifaz VIII. heißt, vom Anfang der Kirche an seien die Kardinäle ad dirigendos Romanos pontifices et consulendum eis berufen; zur gleichen Zeit wird Johannes Monachus die Zustimmung der Kardinäle zu Entscheidungen des Papstes in arduis als verbindlich ansehen. Doch so wichtig es ist, die Entstehung von Äußerungen in ganz konkreten Situationen und damit deren Intentionalität zu beachten, die Beschäftigung mit diesen Texten kann sich nicht darauf beschränken. Überblickt man, gleichsam aus der Vogelperspektive, die gar nicht so zahlreichen Ausführungen zum Kardinalat vom 11. bis zum 14. Jahrhundert, ergeben sich mehr Gemeinsamkeiten als Unterschiede. Im Wesentlichen sind es Nuancierungen, mit denen etwa im 14. Jahrhundert, am Ende der klassischen Epoche der Kanonistik, ein Johannes Monachus ( 1313), Guido de Baysio ( 1313) oder ein Johannes Andreae ( 1348) die Rechte des Kollegs diskutieren. Bis zu diesem Zeitpunkt hatte sich ein common sense über die Rechte und die Stellung des Kardinalskollegs herausgebildet. Die kanonistische Diskussionstechnik zeichnet sich dadurch aus, dass in ihr Argumente ihre Legitimität gerade aus dem Rückgriff auf die Grundlagentexte und maßgeblichen Kommentare beziehen. Das führt zwar zu einer mitunter eintönigen Wiederholung ähnlicher Gedankengänge, aber eben auch zu einer erwartbaren Beschränkung der möglichen Aussagen zu einem Thema. Es mag für den Rechtshistoriker entscheidend sein, ob der Papst in seinen Handlungen an den consensus der Kardinäle gebunden ist oder nur ihr consilium einholen soll. De facto wird seit der Dekretistik, spätestens aber seit dem Hostiensis nicht mehr bestritten, dass die Kardinäle in den ardua zu hören seien. Es gab eine fest umrissene Vorstellung von der Aufgabe des Kollegs an der Seite des Papstes, die sich vom 12. bis zum 15. Jahrhundert nur geringfügig veränderte und sich in der Praxis des kurialen Alltags im konsensualen Miteinander der Entscheidung von Papst und Kardinälen niederschlug. Nur marginale Bedeutung kommt dabei der

16 Einführung 15 Frage zu, ob es sich für den Papst lediglich «gehört», den Rat der Kardinäle einzuholen, oder ob er sich, wie der Hostiensis und andere ihm folgend differenzieren, de potestate absoluta darüber hinwegsetzen könne, de potestate ordinaria aber daran gebunden sei; ob, wie Johannes Monachus meint, Entscheidungen des Papstes in den ardua ohne consilium der Kardinäle ungültig seien oder und damit ein Ende nach den Theoretikern des 15. Jahrhunderts sogar der Konsens unabdingbar sei. 4. Leitlinie: Aspekte von Kultur und Medialität Versucht man eine gedankliche Verbindung zwischen Kardinalat und Aspekten von Kultur und Medialität herzustellen, wird sich der Blick zunächst wohl fast zwangsläufig auf die Endphase der in der vorliegenden Kardinalsgeschichte beschriebenen Entwicklung richten. Die Kardinäle des ausgehenden Mittelalters und der Frührenaissance präsentieren sich einerseits als Vertreter päpstlicher Exekutive und damit als schlichte Kirchenbeamte, agieren andererseits jedoch als Machtpolitiker, die aus Gründen der Steigerung von Macht und Einfluss virtuos auf dem Instrument der Kulturpatronage zu spielen verstehen. Auf großes Familienvermögen, substantielle Zuwendungen aus den kurialen Einkünften und immensen Pfründenbestand zurückgreifend, tragen diese Kardinäle ihren Anspruch auf Teilhabe an der Macht sinnfällig nach außen. Die kulturelle Strahlkraft einzelner Kardinäle bedingt freilich eine Schattenbildung, der viele Kardinäle zum Opfer gefallen sind ein Phänomen, das sich seit Beginn des 14. Jahrhunderts aufgrund der breiteren Quellenbasis sehr gut nachweisen lässt. Dieses Phänomen sollte nicht als Erscheinung des späten Mittelalters und der Frühen Neuzeit begriffen werden, lässt es sich doch seit der Entstehung des Kardinalats beobachten: Neben den mit ermüdender Regelmäßigkeit wiederkehrenden Namen großer kardinalizischer Persönlichkeiten hat man Mühe, sich dem kulturellen Engagement der übrigen Kardinäle angemessen zu nähern. Dieses Missverhältnis spiegelt sich auch in den eher kulturgeschichtlich orientierten Kapiteln der vorliegenden Kardinalsgeschichte wider. Fragestellungen, die das kulturelle Engagement des Kardinalats in den Blick nehmen und dabei sowohl die Innen- als auch die Außenwahrnehmung angemessen zu berücksichtigen trachten, stoßen recht schnell auf in der Quellenüberlieferung begründete Widerstände. Nicht nur die Zeitläufte wirkten sich negativ auf diese Überlieferung aus der zeitliche Schwerpunkt liegt in den kulturgeschichtlich orientierten Kapiteln dieses Bandes klar auf dem Spätmittelalter, sondern auch Stellung, Macht und Reichtum des jeweiligen Kardinals. Ein Großkardinal des 14. Jahrhunderts hinterlässt im Zweifel nicht nur sehr viel mehr: Das, was er hinterlässt, hat aufgrund der Bedeutung des Besitzers auch größere Überlieferungschancen.

17 16 Einführung Berücksichtung fand stets fokussiert auf eine möglichst hohe Anzahl kardinalizischer Persönlichkeiten ein weites Spektrum kultureller Ausdrucksformen, von der Architektur (in Gestalt von Kardinalspalästen oder -grabdenkmälern) über schriftstellerische Leistungen (Traktate und Predigten der Kardinäle) bis hin zum Bild (Siegel, Heraldik). Eine Bevorzugung des Schriftmediums war dabei durchaus beabsichtigt Schriftlichkeit in Form kardinalizischer Briefe, Predigten und anderer Theologica sollte ebenso wie das Verwaltungsschrifttum oder die Produkte der Kardinalskanzleien als wichtigste Informationsträger bewusst im Zentrum der Ausführungen stehen. Sprache generiert Sinn: Eine Analyse der literarischen Hinterlassenschaften der Kardinäle, besonders aber ihrer Testamente ermöglicht tiefe Einblicke in die von ihnen empfundene Sinnhaftigkeit der eigenen Existenz ein Bereich, der von institutionengeschichtlichen Forschungen klassischer Prägung bisher nur am Rande berührt wurde. In diesen Bereichen kommt auch negativen Überlieferungsbefunden ein hoher Stellenwert zu: Die vergleichsweise geringe Überlieferungsdichte kardinalizischer Predigten trägt beispielsweise nicht nur dazu bei, die normativen Bestimmungen der Ordines in Bezug auf die Predigtverpflichtungen der Kardinäle kritisch zu hinterfragen, sondern wirft auch ein bezeichnendes Licht auf die intellektuelle Ausrichtung der allzu häufig miserablen Prediger, die sich im Umgang mit Rechtstexten häufig versierter zeigten als im Umgang mit den Sentenzen des Petrus Lombardus 22. Auch nichtschriftlich Festgehaltenes «spricht», bedient sich dabei freilich eines anderen Kommunikationsmediums. Nonverbale Zeichen und Symbole treten an die Seite der Sprache und schaffen ein Blick etwa auf das Stiftungsverhalten der Kardinäle oder auch nur ihre Gewandung genügt einen Bezugs- und Resonanzraum ganz eigener Prägung. Der Papstpalast in Avignon um ein weiteres Beispiel zu nennen mit seiner durchdachten und mit zeremonieller Bedeutung aufgeladenen Raumfolge übermittelt ebenfalls eine Fülle an Informationen, dies aber eben nicht, weil über dem Türsturz jedes Raums in güldenen Lettern das jeweilige interpretatorische Programm dem geneigten Besucher bzw. Leser dargeboten worden wäre, sondern weil die bloße Namensgebung oder etwa eine angegliederte Kapelle mit ihrem Patrozinium Rückschlüsse auf das Selbstverständnis des Nutzers bzw. Erbauers der Räumlichkeiten gestatten 23. Nicht anders im Falle der Kardinalspaläste, nicht anders im Falle der Stiftungen von Hospitälern, Kirchenbauten oder Universitätskollegien. Die Architektur spricht besonders eindrucksvoll im Fall der prächtigen Livreen der avignonesischen Kardinäle 24, daneben existiert jedoch eine Fülle weiterer verbaler und nonverbaler Zeichen, denen auf den 22 Beattie, Curial sermon. 23 Schimmelpfennig, Funktion. 24 Aliquot, Achat; ders., Montfavet.

18 Einführung 17 folgenden Seiten Beachtung zu schenken war. Gründungsurkunden und Testamente liefern wertvolle Hinweise zur Entschlüsselung des Stifterwillens, ikonographische Programme, aber auch die schlichte Patrozinienwahl lassen im Idealfall Rückschlüsse auf die spirituelle bzw. intellektuelle Verortung des Stifters zu. Der Vergleich scheinbar ähnlicher Phänomene in unterschiedlichen Jahrhunderten war nicht immer zu leisten, ist doch beispielsweise die sporadische Nennung von Büchern in Kardinalstestamenten des 11. und beginnenden 12. Jahrhunderts lediglich ein leiser Vorgeschmack auf das, was den Historiker mit Blick auf die noch nicht systematisch aufgearbeiteten Testamente des 14. und 15. Jahrhunderts zur methodischen Verzweiflung treibt. Juristische Florilegien von Kardinälen des 13. Jahrhunderts sind anders zu bewerten als kardinalizische Poesie des 15. Jahrhunderts. Stärker als in anderen Kapiteln tritt deshalb auch der Charakter des Vorläufigen zutage. Beabsichtigt war es, auf Forschungsdesiderate gezielt hinzuweisen, gleichzeitig wurde versucht, auf methodische Unschärfen, die sich in der Literatur aufgrund des allzu sorglosen Umgangs mit den von Chacón, Duchesne oder Cardella gelieferten Informationen eingeschlichen haben 25, aufmerksam zu machen. Nur ein Bruchteil der in diesen Werken den einzelnen Kardinälen zugeschriebenen Werke ist beispielsweise überhaupt nachweisbar. Die folgenden Ausführungen zu Kultur und Medialität wollen und können keinen erschöpfenden Gesamtüberblick über das Engagement der Kardinäle in diesen Bereichen liefern, sind aber gleichwohl notwendig, um das Phänomen «Kardinal» im betrachteten Zeitraum angemessen würdigen zu können. Allein die vergleichende Analyse der erhaltenen Grabdenkmäler böte Stoff für eine Vielzahl von Monographien, durch die bestehende, eher kunsthistorisch orientierte Arbeiten substantiell ergänzt werden könnten 26. Der kulturhistorische Zugriff auf die Kardinäle weniger auf den Kardinalat in seiner institutionellen Verfasstheit ist deshalb vor allem als Orientierungshilfe gedacht, die zu weiterführenden Forschungen anregen soll. Der Aufbau des Buches Den Autoren des Buches lagen im Rahmen dieser thematischen Schwerpunkte erarbeitete Vergleichspunkte vor, die nach Möglichkeit in jedem Kapitel zu behandeln waren. Das Zentrum des Buches bilden die auf dieser Grundlage entstandenen chronologisch fortschreitenden Kapitel, in denen die Geschichte des Kardinalats vom 11. Jahrhundert bis zum Ende des 15. Jahrhunderts, mit einem Ausblick in die Frühe Neuzeit, geschrieben wird. Die Geschichte des Papsttums lieferte hierzu die sinnvollen zeitlichen Einschnitte. 25 Vgl. zur Bewertung dieser Kollektivbiographien des Kardinalats die Bemerkungen im historiographischen Überblick. 26 Gardner, Tomb.

19 18 Einführung Eine erste Formationsphase des Kollegs endete um die Mitte des 12. Jahrhunderts, mit dem Pontifikat Innozenz II. (1143) (Claudia Zey). Eine besonders wichtige Etappe des Aufstiegs der Kardinäle stellt die zweite Hälfte des 12. Jahrhunderts ( ) dar, in der parallel zu einer institutionellen Verfestigung der Papstkirche die Kardinäle zu exklusiven Papstwählern und als Legaten zu wichtigen Trägern einer Integration der Kirche auf Rom wurden (Werner Maleczek). Das 13. Jahrhundert ( ) wurde in der Forschung gerne als Höhepunkt einer anmaßenden «Kardinalsoligarchie» beschrieben. Eine Handvoll einflussreicher Kardinäle stand bis zum Ende des Jahrhunderts eher schwachen Päpsten gegenüber und bestimmte über das Schicksal der Kirche. Die abschließende Normierung der Papstwahl (Konklave), die Fixierung kardinalizischer Rechte und die Ausbildung der Strukturen eines Kollegs prägen diesen wichtigen Abschnitt in der Geschichte des Kardinalats (Andreas Fischer). In Avignon ( ) treten andere, neue Elemente hervor. Italien ist nicht mehr die gleichsam natürliche Herkunftsregion der Kardinäle. Einzelne bedeutende Kardinäle werden nun zu wichtigen Figuren der europäischen Politik des Jahrhunderts. Neue Einnahmequellen der Kurie, an denen die Kardinäle beteiligt sind, bilden die Grundlage für eine bisher nicht gekannte Repräsentationskultur in der Stadt an der Rhône (Étienne Anheim/Blake Beattie/Ralf Lützelschwab). Im Großen Abendländischen Schisma ( ) veränderte sich das Kardinalskolleg grundlegend. Eine Internationalisierung seiner Zusammensetzung ging einher mit einer Aufwertung und Bestätigung seiner Rolle in den konziliaren Diskussionen (Philippe Genequand). Noch Jahrzehnte bis in die ersten Pontifikate nach dem Basler Konzil hinein ( ) beruhte die Rekrutierung der Kardinäle auf Mechanismen, die sich im Schisma eingespielt hatten. Im Ringen mit den konziliaren Reformvorstellungen bewahrte das Kardinalskolleg in den konziliaren Jahrzehnten ein deutlich anderes Gepräge als im 14. Jahrhundert und in den Jahrzehnten am Ende des 15. Jahrhunderts (Jürgen Dendorfer/Claudia Märtl). Der Kardinalat der Hochrenaissance ( ) zeigt sich dann mit all den faszinierenden, mitunter auch abschreckenden Zügen, die das Bild von Papsttum und Kurie am Ende des Mittelalters prägen sollten (Marco Pellegrini). Alle Epochenkapitel behandeln die oben skizzierten thematischen Punkte. Trotz unterschiedlicher Schwerpunktsetzungen der einzelnen Autoren entsteht auf diese Weise eine über die Jahrhunderte vergleichbare Geschichte des Kardinalats. Unterschiede in der Darstellungsweise, die auch in den verschiedenen Wissenschaftskulturen, aus denen die Autoren stammen, begründet waren, wurden dabei bewusst nicht vereinheitlicht. Über den Haupttext hinweg bietet das Buch weitere, handbuchartige Teile, die den derzeitigen Informationsstand zum Kardinalat erschließen sollen. Auf diese Einleitung folgt eine Skizze der bisherigen Historiographie zum Kardinalat. Die

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