Softfair PHV-Leistungsrating. (Dokumentation Ratingjahrgang 2015) Transparenz sichtbar machen.

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1 Softfair PHV-Leistungsrating (Dokumentation Ratingjahrgang 2015) Transparenz sichtbar machen.

2 Die Wer sind wir? Als 100%-Tochter der inhabergeführten Softfair GmbH können wir uns bei der voll und ganz darauf konzentrieren, die Marktteilnehmer objektiv und neutral, das heißt insbesondere losgelöst von vertrieblichen Interessen mit unserem Fachwissen und Know-how zu unterstützen. Mit unseren Analyseergebnissen und Bewertungen helfen wir Vermittlern in Beratungssituationen und Verbrauchern bei Auswahlentscheidungen. Unsere Produktund Unternehmensratings dienen dabei als Orientierungs- und Entscheidungshilfe beim Produktvertrieb. Gleichzeitig geben sie den Versicherern die Möglichkeit, ihre relevanten Wettbewerber schnell zu identifizieren und Stärken-Schwächen-Vergleiche durchzuführen. Die eigenen Tarife können so permanent an Benchmarks gemessen, und besser am Markt positioniert werden. Darüber hinaus unterstützen wir die Versicherungsunternehmen selbst mit individuellen Wettbewerbsanalysen und zeigen ihnen auch im Rahmen der Softfair - Prozesszertifizierung Verbesserungspotenziale in den eigenen Workflows auf. Letzteres soll die Gesellschaften dazu in die Lage versetzen, eine optimale Prozesslandschaft mit höchstmöglicher Effizienz und Qualität für ihre angeschlossenen Vertriebspartner zu errichten.

3 Das Softfair PHV-Leistungsrating Grundgesamtheit und Bewertungsansatz Grundsätzlich haftet jeder mit seinem eigenen Vermögen für Schäden, die er einem anderen zufügt. Dieser Anspruch ist im BGB geregelt und gilt demnach nicht nur in unbegrenzter Höhe, sondern greift auch dann, wenn der Verursacher lediglich fahrlässig gehandelt hat. Wer versehentlich die Fensterscheibe des Nachbarn mit einem Fußball einschießt kann dies vielleicht noch aus der eigenen Tasche bezahlen. Geht es aber um einen verursachten Unfall mit Personenschäden kann die Forderung durch jahrelange Verdienstausfälle, Schmerzensgeldforderungen und Behandlungskosten schnell in die Millionenhöhe gehen. Die Privathaftpflichtversicherung bietet hier Schutz. Sie übernimmt die Kosten für Personen-, Sach- und Vermögensschäden und gilt aufgrund des mit ihr abgesicherten existenziellen Risikos als unverzichtbar für jede Privatperson. Auch wenn alle angebotenen PHV-Tarife eine einheitliche Grundschutzdeckung beinhalten, so variieren Leistungsumfang und Deckungssummen der einzelnen Absicherungskonzepte stark. In diesem Zusammenhang muss auch berücksichtigt werden, dass unterschiedliche Personengruppen unterschiedlichen Gefahrenquellen ausgesetzt sind. So ist beispielsweise eine Leistung des Versicherungsunternehmens bei Schadensfällen deliktunfähiger Kinder für Familien sinnvoll, für kinderlose Singles dagegen uninteressant. Um auf die unterschiedlichen Anforderungen einzugehen, wurden vier Personengruppen untersucht: Singles, Familien, Paare und Singles mit Kind. Unterschiedliche Personengruppen erhielten zum Teil unterschiedliche Punktzahlen in ausgewählten Kriterien. Die genaue Vorgehensweise wird unten für jedes Kriterium beschrieben. Für das aktuelle Softfair PHV-Leistungsrating haben wir mehr als Tarifvarianten untersucht. Basis des Softfair PHV-Leistungsratings sind ausschließlich die Versicherungsbedingungen der einzelnen Tarife. Diese Beschränkung auf exakt nachprüfbare Daten hilft, mögliche Fehler zu vermeiden, die sich durch Selbstauskünfte der Versicherer einschleichen können. Insgesamt haben wir 45 Regelungsbereiche mit jeweils bis zu 14 Abstufungen in den einzelnen Leistungsaussagen analysiert und die erzielten Einzelbewertungen mittels unterschiedlicher Wertigkeitsfaktoren in ein Gesamturteil überführt. Der jeweils neue Jahrgang des Softfair PHV-Leistungsratings wird von uns jährlich Anfang des Jahres veröffentlicht. Die Bewertung der Tarife erfolgt jedoch im Falle von Bedingungsveränderungen unterjährig bzw. laufend. Die aktuellen Ergebnisse können stets auf eingesehen und von den Anwendern der Vergleichsund Analysesoftware SUH Lotse als zusätzliches Filterkriterium im Programm genutzt werden.

4 Das Softfair PHV-Leistungsrating Die Leistungsbereiche A. DECKUNGSSUMMEN 1. Deckungssumme für Personenschäden Ein Personenschaden liegt vor, wenn der Versicherungsnehmer bzw. die mitversicherten Personen einer anderen Person einen Schaden zufügt, bei dem diese verletzt oder getötet wird. Jede Privatperson ist vom Gesetzgeber dazu verpflichtet, die Kosten der Wiederherstellung der Gesundheit bzw. Bestattung sowie alle daraus resultierenden Folgekosten (z. B. Renten oder Schmerzensgelder) zu erstatten. Ein Personenschaden gehört zu den Schäden, die die höchsten Kosten nach sich ziehen, daher sollte die hierfür vorgesehene Deckungssumme nicht zu niedrig sein. Wenn zum Beispiel eine Person eine andere so verletzt, dass diese querschnittsgelähmt wird, muss der Schädiger für Behandlungskosten, Schmerzensgeld usw. aufkommen und dem Geschädigten evtl. auch eine lebenslange Rente zahlen. Sollte die Deckungssumme nicht ausreichen, um den entstandenen Schaden zu begleichen, haftet der Schädiger mit seinem Privatvermögen. Erreichung der Maximalpunktzahl ab einer Deckung i.h.v. EUR Deckungssummen unter EUR führen zu einer Bewertung von unter 200 Punkten. Keine Punkte gibt es für Deckungssummen unter EUR Deckungssumme für Sachschäden Ein Sachschaden liegt vor, wenn durch eine der versicherten Person eine Sache beschädigt wird. Der Schädiger ist vom Gesetzgeber dazu verpflichtet, die Kosten für Reparatur oder Wiederbeschaffung der Sache zu erstatten. Auch hier können sich je nach beschädigtem Gegenstand erhebliche Kosten ergeben, die ersetzt werden müssen. Daher ist auch für Sachschäden auf eine ausreichend hohe Deckungssumme zu achten. Erreichung der Maximalpunktzahl ab einer Deckung i.h.v. EUR Deckungssummen unter EUR führen zu einer Bewertung von unter 200 Punkten. Keine gibt es für Deckungssummen unter EUR Deckungssumme für Vermögensschäden Eine PHV kommt u.u. auch für Vermögensschäden Dritter auf. Ein Vermögensschaden liegt vor, wenn er nicht als Folge eines Personen- oder Sachschadens angesehen werden kann. Erreichung der Maximalpunktzahl ab einer Deckung i.h.v. EUR Deckungssummen unter EUR führen zu einer Bewertung von unter 200 Punkten. Keine Punkte gibt es für Tarife, die Deckungssummen für Vermögensschäden unter EUR vorsehen. 4. Forderungsausfall (ggf. beitragspflichtiger Leistungseinschluss) Wird der Versicherungsnehmer von einem Dritten geschädigt, der keine Privathaftpflicht besitzt und den Schadenersatz auch nicht aus seinem Vermögen begleichen kann, wird es für den Versicherungsnehmer schwer Ersatz für den entstandenen Schaden zu erlagen. Einige Versicherer bieten an, dass der Versicherungsnehmer bei Forderungsausfall Leistungen aus seiner eigenen Privathaftpflichtversicherung erhält. Diese Extraleistung kann sich als wertvoll erweisen. Wertigkeitsfaktor: 3 (= max. 300 Punkte für Singles, Paare, Familien und Singles mit Kind) Die Maximalpunktzahl wird erreicht, wenn der Tarif Forderungsausfallleistungen anbietet, für die der Versicherungsnehmer keinen Zuschlag zahlen muss. Falls ein Tarif Forderungsausfallleistungen nur gegen Zuschlag anbietet, werden 80% der Punkte vergeben.

5 5. Deckungssumme für Mietsachschäden Viele Personen wohnen in einer Mietwohnung. Wenn durch Unfälle in Mietwohnungen Sachschäden entstehen, haftet die Privathaftpflichtversicherung hierfür bis zu der im Tarif genannten Deckungssumme. Beispielsweise liegt ein Mietsachschaden vor, wenn dem Versicherungsnehmer etwas Schweres herunterfällt und dadurch die Fliesen kaputt gehen und diese ausgetauscht werden müssen. Erreichung der Maximalpunktzahl ab einer Deckung i.h.v. EUR Deckungssummen unter EUR führen zu einer Bewertung von unter 200 Punkten. Keine Punkte gibt es falls der Tarif eine Deckung von unter EUR für Mietsachschäden vorsieht. 6. Deckung für Mietsachschäden an beweglichen Sachen in Hotels und Ferienwohnungen Insbesondere im Urlaub möchte sich niemand Sorgen um die Folgen eines Unfalls machen müssen. Die Privathaftpflichtversicherung leistet auch, wenn Schadensfälle an dem gemieteten Inventar/Mobiliar in Hotels oder Ferienwohnungen auftreten. Da hier die auftretenden Schäden jedoch im Normalfall nicht so hoch sind wie zum Beispiel bei Merkmal 1 (Personenschäden), kann die Maximalpunktzahl bereits bei einer geringeren Deckungssumme erreicht werden. Erreichung der Maximalpunktzahl ab einer Deckung i.h.v. EUR Deckungssummen unter EUR führen zu einer Bewertung von unter 100 Punkten. Keine Punkte werden vergeben, wenn der Tarif eine Deckung entsprechender Schäden nicht vorsieht. B. GELTUNGSBEREICH 7. Auslandsaufenthalte im europäischen Ausland in Monaten Jede Privathaftpflichtversicherung sollte auch während eines vorübergehenden Auslandsaufenthaltes gelten, insbesondere im europäischen Ausland. Unterschiede zwischen den verglichenen Tarifen treten hier jedoch zutage, wenn die Dauer des in der Versicherung eingeschlossenen Auslandsaufenthalts betrachtet wird. Fast alle Produktanbieter gewähren jedoch Versicherungsschutz für einen Auslandsaufenthalt von bis zu 12 Monaten oder länger. Erreichung der Maximalpunktzahl für unbegrenzte Gültigkeit der Privathaftpflichtversicherung im europäischen Ausland. Falls der Schutz im Ausland nicht unbegrenzt ist, wurden weniger als 100 Punkte vergeben. Ist der Zeitraum kürzer als 12 Monate oder wird vom Bedingungswerk überhaupt keiner genannt, werden keine Punkte vergeben. 8. Auslandsaufenthalte im außereuropäischen Ausland in Monaten Im Gegensatz zu Merkmal 7 wird hier untersucht, welche im Versicherungsschutz eingeschlossene Dauer die untersuchten Tarife für einen außereuropäischen Aufenthalt vorsehen. Denn auch auf Fernreisen sollte der Versicherungsschutz möglichst umfassend gelten. Fast alle Produktanbieter gewähren jedoch Versicherungsschutz für einen weltweiten Auslandsaufenthalt von bis zu sechs Monaten oder länger. Erreichung der Maximalpunktzahl für unbegrenzte Gültigkeit der Privathaftpflichtversicherung im außereuropäischen Ausland. Falls der Schutz im außereuropäischen Ausland nicht unbegrenzt ist, wurden weniger als 100 Punkte vergeben. Ist der Zeitraum kürzer als sechs Monate oder wird vom Bedingungswerk überhaupt keiner genannt, werden keine Punkte vergeben.

6 C. LEISTUNGSZUSAGEN 9. Deliktunfähige Kinder (ggf. beitragspflichtiger Leistungseinschluss, ausschließlich relevant bei Familien und Single mit Kind ) Laut BGB 828 Abs. 1 und 2 sind Kinder unter sieben Jahren bzw. im Straßenverkehr unter zehn Jahren deliktunfähig. Eltern deliktunfähiger Kinder haften nur dann für die entstandenen Schäden, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Sind die Eltern ihrer Aufsichtspflicht nachgekommen, können sie juristisch gesehen nicht zu einer Schadenersatzleistung verpflichtet werden. Da sich die meisten Schäden von kleineren Kindern im engeren Freundes- und Familienkreis oder der Nachbarschaft ereignen, fühlen sich die Eltern aus moralischen Gründen trotzdem verantwortlich und wollen den entstandenen Schaden ersetzen. Einige Versicherungsunternehmen schließen deshalb in ihren Tarifen Leistungen für von deliktunfähigen Kindern verursachte Unfälle/Beschädigungen ein, auch wenn der Aufsichtspflicht genügt wurde. Da hier auch große Schäden entstehen können, kann sich ein Einschluss als wertvoll erweisen. Dieses Kriterium wurde für Singles und Paare nicht in die Bewertung einbezogen. Wertigkeitsfaktor: Familien: 3 (= max. 300 Punkte); Singles mit Kind: 3 (=max. 300 Punkte) Der Tarif sieht eine Deckungssumme von mindestens EUR für entsprechende Schäden vor. Deckungssummen unter EUR führen stufenweise zu einer Bewertung unter der Maximalpunktzahl. Keine Punkte werden vergeben, wenn der Tarif eine Deckung unter EUR 5.000,- oder gar keine Deckung entsprechender Schäden vorsieht. 10. Regressansprüche von Sozialversicherungsträgern Haftpflichtschäden mitversicherter Personen untereinander gelten gemäß der Allgemeinen Haftpflichtbedingungen ausgeschlossen, da es sich hierbei um einen Eigenschaden handelt. Schädigt nun ein Partner den anderen, so können in bestimmten Fällen die Sozialversicherungsträger ( 116 SGB X) Regressansprüche gegen den Schädiger stellen. So kann beispielsweise die gesetzliche Krankenkasse die Behandlungskosten vom Schädiger regressieren. Wertigkeitsfaktor: 3 (= max. 300 Punkte für Familien und Paare) Der Tarif sieht (irgend)eine Deckung für entsprechende Forderungen vor. Der Tarif sieht einen Ausgleich entsprechender Schäden nicht vor. 11. Ehrenamtliche Tätigkeit Wer sich ehrenamtlich engagiert, möchte auch während dieser Tätigkeit gegen auftretende Versicherungsfälle abgesichert sein. In vielen Fällen kommt bei einem Schadensfall die Haftpflichtversicherung der Trägerorganisation für diesen auf. Es gibt aber auch Fälle, in denen diese keine Haftpflichtversicherung besitzt und daher die ehrenamtlich tätige Person sich selbst gegen ein entsprechendes Risiko absichern muss. Wertigkeitsfaktor: 1 (=max. 100 Punkte für Singles, Paare, Familien und Singles mit Kind) 12. Fachpraktischer Unterricht / Betriebspraktika (ausschließlich relevant bei Familien und Single mit Kind ) Für Familien und Singles mit Kind ist es ausreichend, eine gemeinsame PHV abzuschließen. Sobald Kinder in einem gewissen Alter mitversichert sind, ist es sinnvoll, dass diese auch bei der Teilnahme an fachpraktischem Unterricht bzw. Betriebspraktika versichert sind. Wertigkeitsfaktor: 2 (=max. 200 Punkte für Familien und Singles mit Kind) Der Tarif sieht (irgend)eine Deckung derartiger Schäden vor. Der Tarif sieht eine Deckung derartiger Schäden nicht vor.

7 13. Gefälligkeitshandlungen (ggf. beitragspflichtiger Leistungseinschluss) Unter Freunden oder Nachbarn passiert es häufig, dass man sich gegenseitig unentgeltlich hilft. In diesen Fällen wird von Gefälligkeitshandlungen gesprochen. Da die Rechtslage hier nicht eindeutig ist, wurden Gefälligkeitshandlungen als besonderen Einschluss in die Privathaftpflichtversicherung inkludiert. Der Tarif sieht eine Deckungssumme von mindestens EUR für entsprechende Schäden vor. Deckungssummen unter EUR führen stufenweise zu einer Bewertung unter der Maximalpunktzahl. 14. Tagesmutter (ggf. beitragspflichtiger Leistungseinschluss) Wenn Personen als Tagesmütter/Tageseltern unentgeltlich, auf geringfügiger Basis oder entgeltlich die Kinder anderer Personen betreuen und hierbei einen Schaden verursachen, sind Leistungen hierfür im Normalfall in einer PHV nicht eingeschlossen. Für den entsprechenden Personenkreis ist eine ausreichende Absicherung jedoch sinnvoll. Viele Tarife bieten daher zusätzlich (evtl. gegen einen Zuschlag zur Prämie) den Einschluss derartiger Risiken an. 15. Verlust privater fremder Schlüssel (ggf. beitragspflichtiger Leistungseinschluss) Verliert man z. B. das Schlüsselbund zur selbst gemieteten Wohnung und muss nun für den Schaden der Auswechslung der Schließanlage im Wohnhaus aufkommen, so können die Kosten dafür schnell bis zu Euro betragen. Da ist es von Vorteil, eine Privathaftpflicht abgeschlossen zu haben, die den Verlust privater fremder Schlüssel (evtl. gegen Prämienzuschlag) miteinschließt. Der Tarif sieht eine Deckungssumme von mindestens EUR für entsprechende Schäden vor. Deckungssummen unter EUR führen zu einer Bewertung unter der Maximalpunktzahl. Keine Punkte werden vergeben, wenn der Tarif keine Deckung entsprechender Schäden vorsieht. 16. Verlust beruflicher Schlüssel (ggf. beitragspflichtiger Leistungseinschluss) Arbeitnehmer bekommen im Normalfall Schlüssel von ihrem Arbeitgeber ausgehändigt, um die Arbeitsstätte betreten zu können. Auch diese können verloren gehen und müssen dann ersetzt werden. Hierbei kann der Arbeitgeber den Schlüssel bzw. die Schließanlage selbst ersetzen, er kann aber auch Leistungen von dem Arbeitnehmer fordern. Der Tarif sieht eine Deckungssumme von mindestens EUR für entsprechende Schäden vor. Deckungssummen unter EUR führen zu einer Bewertung unter der Maximalpunktzahl. Keine Punkte werden vergeben, wenn der Tarif keine Deckung entsprechender Schäden vorsieht. 17. Gelegentliches Hüten fremder Hunde Viele Menschen passen ab und zu auf die Hunde anderer Personen auf. Hierbei können Unfälle passieren, für die der Tierhüter haftbar ist. Üblicherweise wird daher bei der PHV das gelegentliche nicht gewerbsmäßige Tierhüten als leistungsbegründend mit einbezogen. Wertigkeitsfaktor: 1 (=max. 100 Punkte für Singles, Paare, Familien und Singles mit Kind)

8 18. Fremde Pferde / Fuhrwerke Genau wie beim nicht gewerbsmäßigen Hüten fremder Hunde sind Personen auch beim nicht gewerbsmäßigen Hüten fremder Pferde bzw. deren Nutzung für auftretende Unfälle haftbar. Gleiches gilt auch für die nicht gewerbsmäßige Nutzung fremder Fuhrwerke. Genau wie bei Kriterium 18 schließen daher viele Tarife Leistungen für derartige Fälle ein. 19. Öltank (ggf. beitragspflichtiger Leistungseinschluss) Personen, die eine Ölheizung besitzen, sind für eventuell auftretende Schäden durch austretendes Heizöl haftbar. Deshalb sollte stets eine Öltank- und Gewässerschadenhaftpflichtversicherung abgeschlossen sein. In einigen Fällen ist jedoch bereits eine Gewässerschadenhaftpflicht Bestandteil der Privathaftpflicht bzw. kann gegen Prämienzuschlag eingeschlossen werden. Wertigkeitsfaktor: 1 (=max. 100 Punkte für Singles, Paare, Familien und Singles mit Kind) Wenn Öltanks bis zu einem Gesamtfassungsvermögen von mindestens Litern im Versicherungsschutz eingeschlossen sind, wird die Maximalpunktzahl vergeben. Falls ein geringeres Gesamtfassungsvermögen eingeschlossen ist, werden weniger als 100 Punkte vergeben. Wenn überhaupt keine Deckung für derartige Fälle vorgesehen ist, werden keine Punkte verteilt. 20. Kleingebinde Die meisten Versicherungsgesellschaften schließen Leistungen für Schäden durch Kleingebinde mit ein. Unter Kleingebinden versteht man z. B. Behälter für Farben und Lacke sowie Verdünner. Hierbei ist der Einschluss in die Versicherung i.d.r. auf eine maximale Menge je Behältnis und für alle vorhandenen Behältnisse gesamt beschränkt. Diese kann sowohl in Kilogramm als auch in Liter angegeben werden. Wertigkeitsfaktor: 2 (=max. 200 Punkte für Singles, Paare, Familien und Singles mit Kind) Wenn Kleingebinde bis zu einer Gesamtmenge von mindestens 500 Litern / Kilogramm und einzeln bis zu einer Menge von mindestens 100 Litern / Kilogramm im Versicherungsschutz eingeschlossen sind, wird die Maximalpunktzahl vergeben. Falls geringere Gesamt- und Einzelmengen im Versicherungsschutz eingeschlossen sind, werden weniger als 200 Punkte vergeben. Zu einem Punktabzug kommt es, wenn gar keine Deckung für derartige Fälle vorgesehen ist. 21. Abhandenkommen fremder Sachen Hiermit ist der Verlust von fremden Sachen gemeint für deren Verlust der Versicherungsnehmer einzustehen hat. Gemäß der Allgemeinen Haftpflichtbedingungen gilt diese nicht mitversichert. Jedoch kann dieses Risiko ggf. gegen Prämienzuschlag mitversichert werden. 22. Beschädigung fremder Sachen (bei Miete, Leihe, Pacht) Wenn man bewegliche Dinge von Dritten zum privaten Gebrauch mietet, leiht oder pachtet, kann es passieren, dass diese beschädigt werden. Schäden an Sachen, die durch Miet- oder Leihverträge in den Besitz einer Person gelangen, sind normalerweise vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Es gibt aber auch Versicherungen, die solche Fälle in die Versicherung mit einschließen. Hierbei gibt es Unterschiede in der Höhe der Deckungssumme. Wertigkeitsfaktor: 1 (=max. 100 Punkte für Singles, Paare, Familien und Singles mit Kind) Erreichung der Maximalpunktzahl ab einer Deckung i.h.v. EUR Deckungssummen unter EUR führen zu einer Bewertung von unter 100 Punkten. Falls der Tarif keine Deckung für derartige Fälle vorsieht, wurden keine Punkte vergeben.

9 23. Selbstbewohnte eigene oder gemietete Immobilie im Ausland Schäden, die in selbstbewohnten Immobilien im Ausland auftreten, werden durchaus unterschiedlich von verschiedenen Tarifen behandelt. Manchmal gibt es hierfür keinen Versicherungsschutz, andere Gesellschaften beschränken sich nur auf Immobilien im europäischen Ausland usw. Da es sich hier um recht spezielle Sachverhalte handelt, geht dieses Kriterium mit einer relativ geringen Punktzahl in die Bewertung ein. Wertigkeitsfaktor: 0,5 (= max. 50 Punkte für Singles, Paare, Familien und Singles mit Kind) 24. Vermietete Eigentumswohnung (ggf. beitragspflichtiger Leistungseinschluss) Für selbstgenutzte Eigentumswohnungen besteht in fast allen Tarifen Versicherungsschutz. Dies gilt jedoch nicht, wenn eine Eigentumswohnung vermietet wird- Hier kommt es vor, dass das Versicherungsunternehmen einen Beitragszuschlag verlangt, um entsprechende Risiken abzudecken. Es gibt aber auch Tarife, die vermietete Eigentumswohnungen kostenlos einbeziehen. Wertigkeitsfaktor: 0,5 (= max. 50 Punkte für Singles, Paare, Familien und Singles mit Kind) Der Tarif sieht (irgend)eine ggf. zusätzlich kostenpflichtige Deckung für entsprechende Schäden vor. 25. Umbaumaßnahmen Wenn Änderungen an Wohnungen oder Gebäuden vorgenommen werden, muss der Bauherr für die Sicherheit der Baustelle sorgen. Ist die Baustellen nur ungenügend gesichert und ein Passant stürzt, so haftet der Bauherr für den entstandenen Schaden. Um auch hier einen Schutz zu bieten, schließen einige Versicherungsunternehmen derartige Fälle bis zu einer gewissen Höchstbausumme in den Versicherungsschutz ein. Erreichung der Maximalpunktzahl ab einer Bausumme i.h.v. EUR Bausumme unter EUR führen zu einer Bewertung von unter 200 Punkten. 26. Unbebaute Grundstücke Gerade unbebaute Grundstücke können sich als Gefahrenquelle erweisen. Der Eigentümer eines (unbebauten oder bebauten) Grundstückes ist für alle Schäden haftbar, die sich auf seinem Grundstück ereignen. Der Versicherungsschutz ist hierbei grundsätzlich von der Größe des Grundstückes abhängig. Da dieses Kriterium nur für eine bestimmte Gruppe der Versicherungsnehmer relevant ist, erhält es einen relativ geringen Wertigkeitsfaktor. Wertigkeitsfaktor: 0,5 (= max. 50 Punkte für Singles, Paare, Familien und Singles mit Kind) Erreichung der Maximalpunktzahl, wenn die Größe des Grundstückes mindestens qm betragen darf. Geringere Quadratmeterzahlen führen zu einer Bewertung von unter 50 Punkten. Keine Punkte werden vergeben, wenn ein Tarif keine Deckung für Unfälle auf unbebauten Grundstücken vorsieht. 27. Eigene Segelboote Eigentümer von Segelbooten sind für Personen- und Sachschäden, die durch das Segelboot verursacht werden, verantwortlich. Daher sind sie daran interessiert, dass Segelboote im Versicherungsschutz enthalten sind. Die Tarife, die dies leisten, machen den Schutz abhängig von der Größe der Segelfläche. Da dieses Kriterium nur für einen kleinen Personenkreis relevant ist, wurde es mit einem relativ geringen Wertigkeitsfaktor versehen. Wertigkeitsfaktor: 0,5 (= max. 50 Punkte für Singles, Paare, Familien und Singles mit Kind) Erreichen der Maximalpunktzahl, wenn die Größe der Segelfläche mindestens 20 qm betragen darf. Geringere Quadratmeterzahlen führen zu einer Bewertung von unter 50 Punkten. Keine Punkte werden vergeben, wenn ein Tarif keine Deckung für derartige Schadensfälle vorsieht.

10 28. Eigene Motorboote Eigentümer von Motorbooten sind für Personen- und Sachschäden, die durch das Motorboot verursacht werden, verantwortlich. Daher sind sie daran interessiert, dass Motorboote im Versicherungsschutz enthalten sind. Die Tarife, die dies leisten, machen den Schutz abhängig von der Anzahl der PS. Da dieses Kriterium nur für einen kleinen Personenkreis relevant ist, wurde es mit einem relativ geringen Wertigkeitsfaktor versehen. Wertigkeitsfaktor: 0,5 (= max. 50 Punkte für Singles, Paare, Familien und Singles mit Kind) Erreichen der Maximalpunktzahl, wenn die Anzahl der PS mindestens 10 betragen darf. Kleinere Pferdestärken führen zu einer Bewertung von unter 50 Punkten. Keine Punkte werden vergeben, wenn ein Tarif keine Deckung für derartige Schadensfälle vorsieht. 29. Surfbretter Personen, die in ihrer Freizeit gerne surfen gehen, haben ein Interesse daran, dass in ihrer PHV auch Unfälle versichert sind, die durch den Besitz oder das Ausleihen eines Surfbrettes entstehen. Auch hier handelt es sich um einen kleinen Personenkreis, daher wurde ein relativ geringer Wertigkeitsfaktor angesetzt. Wertigkeitsfaktor: 0,5 (= max. 50 Punkte für Singles, Paare, Familien und Singles mit Kind) 30. Kitesailing Freunde des Kitesailing haben ein Interesse daran, dass in ihrer PHV auch Versicherungsfälle versichert sind, die durch eigene oder fremde Kitesailing-Geräte entstehen. Auch hier handelt es sich um einen kleinen Personenkreis, daher wurde ein relativ geringer Wertigkeitsfaktor angesetzt. Wertigkeitsfaktor: 0,5 (= max. 50 Punkte für Singles, Paare, Familien und Singles mit Kind) 31. Elektronischer Datenaustausch Im Informationszeitalter spielt der elektronische Datenaustausch eine immer größer werdende Rolle. Durch den Austausch von s und Dateien können aber auch Schäden entstehen, die zum Teil beachtliche Ausmaße annehmen, wenn z. B. Mails Viren enthalten. Verschiedene Tarife bieten für derartige Situationen unterschiedliche Deckungssummen an. Erreichung der Maximalpunktzahl ab einer Deckung i.h.v. EUR Deckungssummen unter EUR führen zu einer Bewertung von unter 200 Punkten. 32. Be- und Entladeschäden Unter Be- und Entladeschäden versteht man Schäden an fremden Sachen, die während des Be- und Entladevorgangs entstehen. Als Beispiel könnte hier genannt werden, dass der volle Einkaufswagen beim Einpacken des Einkaufs gegen das nebenstehende geparkte Fahrzeug rollt und dabei eine Schramme am Heck verursacht. Grundsätzlich haftet die Kfz-Haftpflichtversicherung für derartige Schäden, allerdings bedeutet dies die Hochstufung der Schadensfreiheitsklasse. In der PHV sind Be- und Entladeschäden im Normalfall nicht eingeschlossen, es gibt aber Tarife, die in diesem Bereich Leistungen anbieten.

11 33. Kaution Europa Wenn der Versicherungsnehmer bei einem Versicherungsfall im europäischen Ausland aufgrund von behördlicher Anordnung eine Kaution zur Sicherstellung seiner Leistungen zu hinterlegen hat, stellt der Versicherer dem Versicherungsnehmer den erforderlichen Betrag bis zu einem im Tarif benannten Maximalbetrag zur Verfügung, wenn eine solche Klausel im Tarif inbegriffen ist. Die Leistungen des Versicherers sind hierbei immer abhängig vom im Tarif vereinbarten Höchstbetrag. Erreichung der Maximalpunktzahl ab einer Deckung i.h.v. EUR Deckungssummen unter EUR führen zu einer Bewertung von unter 100 Punkten. Keine Punkte werden vergeben, wenn der betreffende Tarif keine Deckung für entsprechende Schäden vorsieht. 34. Kaution weltweit Wenn der Versicherungsnehmer bei einem Versicherungsfall im außereuropäischen Ausland aufgrund von behördlicher Anordnung eine Kaution zur Sicherstellung seiner Leistungen zu hinterlegen hat, stellt der Versicherer dem Versicherungsnehmer den erforderlichen Betrag bis zu einem im Tarif benannten Maximalbetrag zur Verfügung, wenn eine solche Klausel im Tarif inbegriffen ist. Die Leistungen des Versicherers sind hierbei immer abhängig vom im Tarif vereinbarten Höchstbetrag. Erreichung der Maximalpunktzahl ab einer Deckung i.h.v. EUR Deckungssummen unter EUR führen zu einer Bewertung von unter 100 Punkten. Keine Punkte werden vergeben, wenn der betreffende Tarif keine Deckung für entsprechende Schäden vorsieht. 35. Photovoltaik Für Eigentümer von Photovoltaikanlagen ist es sinnvoll, einen Schutz vor Schäden zu besitzen, die aus der Unterhaltung und dem Betrieb einer Photovoltaikanlage resultieren, beispielsweise der Dachdecker bessert das Dach aus und verletzt sich durch einen Stromschlag durch ein offen liegendes Kabel der Photovoltaikanlage. Wertigkeitsfaktor: 0,5 (= max. 50 Punkte für Singles, Paare, Familien und Singles mit Kind) 36. Bedingungsupdate Die Tarife der Privathaftpflicht unterliegen einem ständigen Wandel. Um eine höhere Kundenzufriedenheit zu erreichen, schließen Versicherungsunternehmen nach und nach immer mehr leistungsbegründende Sachverhalte in die Tarifbedingungen mit ein, die i.d.r. zunächst nur für Neuverträge gelten. Einige Versicherer legen diese Neuerungen, soweit sie prämienneutral sind, jedoch auch bei den bereits bestehenden Kunden zu Grunde. Dadurch wird der Versicherungsschutz für den Versicherungsnehmer ohne Tarifanpassung erweitert. 37. AGG-Klausel Im August 2006 ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Deutschland in Kraft getreten. Dieses dient dazu, Benachteiligungen aus Gründen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern. Hieraus können Personen Rechtsansprüche gegen Arbeitgeber und Privatpersonen ableiten, wenn diese gegen das im Gesetz festgelegte Diskriminierungsverbot verstoßen. Einige Tarife der Privathaftpflicht schließen daher Schutz vor Forderungen ein, die sich aufgrund derartiger Sachverhalte gegen den Versicherungsnehmer als privaten Dienstherrn ergeben. 38. Vorsorge Personen- und Sachschäden In der Privathaftpflicht sind nur die Risiken versichert, die gemäß Police und den Tarifbedingungen explizit genannt sind. Im Laufe der Zeit können jedoch Risiken hinzukommen oder wegfallen. Neu hinzugekommene

12 Risiken gelten zunächst auch ohne ihren expliziten Einschluss im Versicherungsschutz über die Vorsorgeversicherung eingeschlossen. Der Versicherungsnehmer muss diese der Versicherungsgesellschaft bei deren jährlicher Anfrage, jedoch innerhalb der vertraglich vereinbarten Fristen, anzeigen, so dass sie dann in den Vertrag (ggf. auch zuschlagspflichtig) aufgenommen werden können. Mit diesem Merkmal wird untersucht, mit welchen Deckungssummen die Vorsorge bezüglich Personen- und Sachschäden eingeschlossen ist. Erreichung der Maximalpunktzahl ab einer Deckung i.h.v. EUR Deckungssummen unter EUR führen zu einer Bewertung von unter 200 Punkten. Einen Punktabzug gibt es, wenn der betreffende Tarif für derartige Schäden eine Deckungssumme unter EUR vorsieht. 39. Vorsorge Vermögensschäden Auch in Bezug auf Vermögensschäden gilt, dass nur diejenigen Risiken versichert sind, die explizit in der Police und den Tarifbedingungen genannt sind. Für den Einschluss hinzukommender Risiken findet das in Merkmal 42 genannte Vorgehen Anwendung. Da die Deckungssummen für Vermögensschäden für gewöhnlich niedriger ausfallen als diejenigen für Personen- und Sachschäden, werden auch für dieses Merkmal niedrigere Deckungssummen einbezogen. Erreichung der Maximalpunktzahl ab einer Deckung i.h.v. EUR Deckungssummen unter EUR führen zu einer Bewertung von unter 200 Punkten. Einen Punktabzug gibt es, wenn der betreffende Tarif für derartige Schäden eine Deckungssumme unter EUR vorsieht. 40. Mallorcadeckung (ggf. beitragspflichtiger Leistungseinschluss) Die sog. Mallorcadeckung ist eigentlich Bestandteil der KFZ-Haftpflichtversicherung, wird aber in jüngster Zeit auch immer häufiger in die Privathaftpflichtversicherung als zusätzlicher Baustein inkludiert. Bei Anmietung eines Leihwagens im europäischen Ausland gelten in der Regel nur die gesetzlichen Mindestversicherungssummen des jeweiligen Urlaubslandes, die meist sehr niedrig sind. Ist im Schadenfall die Schadenssumme höher als der abgesicherte Betrag, so haftet der Unfallverursacher mit seinem Privatvermögen. Die Mallorcadeckung gleicht im Schadenfall die mögliche Differenz zwischen der bestehenden ausländischen KFZ-Haftplichtdeckungssumme und der abgesicherten Deckungssumme für die Mallorcadeckung aus. 41. Im Haushalt lebende Elternteile Eine Privathaftpflicht kann für eine ganze Familie abgeschlossen werden. Dies bezieht sich im Normalfall auf Eltern und deren Kinder. Es gibt aber auch Konstellationen, in denen die Großväter und Großmütter im selben Haushalt leben, da diese zum Beispiel auf Pflege und Betreuung angewiesen sind.

13 42. Ohne Deckungssummenbegrenzung In der Privaten Haftpflichtversicherung sind seit geraumer Zeit Deckungssummen bis EUR abschließbar. Einige Versicherer begrenzen jedoch (in der Regel Personenschäden) auf eine Maximalleistung je geschädigte Person. Der Tarif beinhaltet keine Deckungssummenbegrenzung bei hohen Deckungssummen in Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Der Tarif beinhaltet Deckungssummenbegrenzungen bei hohen Deckungssummen in Personen-, Sach- und Vermögensschäden. 43. Personenschäden der versicherten Personen untereinander Gegenseitige Haftpflichtansprüche der mitversicherten Personen untereinander, sind in der Regel nach den Allgemeinen Haftpflichtversicherungsbedingungen (AHB) ausgeschlossen. Verschiedene Versicherer bieten jedoch für derartige Schäden Versicherungsschutz, soweit es sich um Personenschäden handelt. Wertigkeitsfaktor: 1 (= max. 100 Punkte für Paare, Familien und Singles mit Kind) 44. Persönlichkeits- und Namensrechtsverletzungen Persönlichkeits- und Namensrechtsverletzungen nach den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Privathaftpflicht ausgeschlossen. Dieses ist z.b. gegeben wenn, Sie auf einer Party fotografiert werden und dieses Foto auf z. B. Facebook gepostet wird. Diverse Versicherer schließen diese Schäden in den Versicherungsschutz ein. 45. Wilde Tiere In der Privaten Haftpflichtversicherung besteht nach den Allgemeinen Versicherungsbedingungen in der Regel Versicherungsschutz für das Halten von gezähmten Kleintieren (z. B. Katzen), Ziervögeln (z. B. Wellensittiche, Kanarienvögel), Brieftauben oder Bienen. Ausgeschlossen ist dagegen das Halten von z. B. wilden Tieren wie Schlangen, Vogelspinnen etc. Einige Versicherer bieten auch hier Versicherungsschutz - teilweise sogar für das Wiedereinfangen für versehentlich entwichene Tiere. Da dieses Kriterium nur für einen kleinen Personenkreis relevant ist, wurde es mit einem relativ geringen Wertigkeitsfaktor versehen. Wertigkeitsfaktor: 0,5 (= max. 100 Punkte für Singles, Paare, Familien und Singles mit Kind)

14 Das Softfair PHV-Leistungsrating

15 Das Softfair PHV-Leistungsrating

16 Das Softfair PHV-Leistungsrating Das Rating als Filterkriterium im SUH Lotse Darstellung des Ergebnisses in der Vergleichstabelle

17 Das Softfair PHV-Leistungsrating Anzeige der Detailergebnisse im SUH Lotse

18 Das Marketingargument Nutzen Sie das Softfair Gütesiegel um mit Ihren Ratingergebnissen zu werben und ein klares, Vertrauen bildendes Signal an Vertriebspartner und Kunden senden. Wenden Sie sich bei Fragen und für weitere Informationen zu Konditionen und Nutzungsvereinbarungen der Siegel einfach direkt an uns. Gerne stellen wir Ihnen vorab auch Mustersiegel im jpg- oder pdf-format zur Verfügung. Ihre Ansprechpartnerin Andrea Wulf Telefon:

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