Softfair PHV-Leistungsrating. (Dokumentation Ratingjahrgang 2013/14) Transparenz sichtbar machen.
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- Bertold Esser
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1 Softfair PHV-Leistungsrating (Dokumentation Ratingjahrgang 2013/14) Transparenz sichtbar machen.
2 Die Wer sind wir? Als 100%-Tochter der inhabergeführten Softfair GmbH können wir uns bei der voll und ganz darauf konzentrieren, die Marktteilnehmer objektiv und neutral, das heißt insbesondere losgelöst von vertrieblichen Interessen mit unserem Fachwissen und Know-how zu unterstützen. Mit unseren Analyseergebnissen und Bewertungen helfen wir Vermittlern in Beratungssituationen und Verbrauchern bei Auswahlentscheidungen. Unsere Produktund Unternehmensratings dienen dabei als Orientierungs- und Entscheidungshilfe beim Produktvertrieb. Gleichzeitig geben sie den Versicherern die Möglichkeit, ihre relevanten Wettbewerber schnell zu identifizieren und Stärken-Schwächen-Vergleiche durchzuführen. Die eigenen Tarife können so permanent an Benchmarks gemessen, und besser am Markt positioniert werden. Darüber hinaus unterstützen wir die Versicherungsunternehmen selbst mit individuellen Wettbewerbsanalysen und zeigen ihnen auch im Rahmen der Softfair - Prozesszertifizierung Verbesserungspotenziale in den eigenen Workflows auf. Letzteres soll die Gesellschaften dazu in die Lage versetzen, eine optimale Prozesslandschaft mit höchstmöglicher Effizienz und Qualität für ihre angeschlossenen Vertriebspartner zu errichten.
3 Das Softfair PHV-Leistungsrating Grundgesamtheit und Bewertungsansatz Grundsätzlich haftet jeder mit seinem eigenen Vermögen für Schäden, die er einem anderen zufügt. Dieser Anspruch ist im BGB geregelt und gilt demnach nicht nur in unbegrenzter Höhe sondern greift auch dann, wenn der Verursacher lediglich fahrlässig gehandelt hat. Wer versehentlich die Fensterscheibe des Nachbarn mit einem Fußball einschießt kann dies vielleicht noch aus der eigenen Tasche bezahlen. Geht es aber um einen verursachten Unfall mit Personenschäden kann die Forderung durch jahrelange Verdienstausfälle, Schmerzensgeldforderungen und Behandlungskosten schnell in die Millionenhöhe gehen. Die Privathaftpflichtversicherung bietet hier Schutz. Sie übernimmt die Kosten für Personen-, Sach- und Vermögensschäden und gilt aufgrund des mit ihr abgesicherten existenziellen Risikos als unverzichtbar für jede Privatperson. Auch wenn alle angebotenen PHV-Tarife eine einheitliche Grundschutzdeckung beinhalten, so variieren Leistungsumfang und Deckungssummen der einzelnen Absicherungskonzepte stark. In diesem Zusammenhang muss auch berücksichtigt werden, dass unterschiedliche Personengruppen unterschiedlichen Gefahrenquellen ausgesetzt sind. So ist beispielsweise eine Leistung des Versicherungsunternehmens bei Schadensfällen deliktunfähiger Kinder für Familien sinnvoll, für kinderlose Singles dagegen uninteressant. Um auf die unterschiedlichen Anforderungen einzugehen, wurden vier Personengruppen untersucht: Singles, Familien, Paare und Singles mit Kind. Unterschiedliche Personengruppen erhielten zum Teil unterschiedliche Punktzahlen in ausgewählten Kriterien. Die genaue Vorgehensweise wird unten für jedes Kriterium beschrieben. Für das aktuelle Softfair PHV-Leistungsrating haben wir mehr als Tarifvarianten untersucht. Basis des Softfair PHV-Leistungsratings sind ausschließlich die Versicherungsbedingungen der einzelnen Tarife. Diese Beschränkung auf exakt nachprüfbare Daten hilft, mögliche Fehler zu vermeiden, die sich durch Selbstauskünfte der Versicherer einschleichen können. Insgesamt haben wir 45 Regelungsbereiche mit jeweils bis zu 14 Abstufungen in den einzelnen Leistungsaussagen analysiert und die erzielten Einzelbewertungen mittels unterschiedlicher Wertigkeitsfaktoren in ein Gesamturteil überführt. Der jeweils neue Jahrgang des Softfair PHV-Leistungsratings wird von uns jährlich Anfang September veröffentlicht. Die Bewertung der Tarife erfolgt jedoch im Falle von Bedingungsveränderungen unterjährig bzw. laufend. Die aktuellen Ergebnisse können stets auf eingesehen und von den Anwendern der Vergleichsund Analysesoftware SUH Lotse als zusätzliches Filterkriterium im Programm genutzt werden.
4 Das Softfair PHV-Leistungsrating Die Leistungsbereiche A. DECKUNGSSUMMEN 1. Deckungssumme für Personenschäden Ein Personenschaden liegt vor, wenn der Versicherungsnehmer einer anderen Person einen Schaden zufügt, bei dem diese verletzt oder getötet wird. Jede Privatperson ist vom Gesetzgeber dazu verpflichtet, die Kosten der Wiederherstellung der Gesundheit bzw. Bestattung sowie alle daraus resultierenden Folgekosten (z. B. Renten oder Schmerzensgelder) zu erstatten. Ein Personenschaden gehört zu den Schäden, die die höchsten Kosten nach sich ziehen, daher sollte die hierfür vorgesehene Deckungssumme nicht zu niedrig sein. Wenn zum Beispiel eine Person eine andere im Straßenverkehr so verletzt, dass diese querschnittsgelähmt wird, muss der Schädiger für Behandlungskosten, Schmerzensgeld usw. aufkommen und dem Geschädigten evtl. auch eine lebenslange Rente zahlen. Sollte die Deckungssumme nicht ausreichen, um den entstandenen Schaden zu begleichen, haftet der Schädiger mit seinem Privatvermögen. Erreichung der Maximalpunktzahl ab einer Deckung i.h.v. EUR Deckungssummen unter EUR führen zu einer Bewertung von unter 200 Punkten. Einen Punktabzug gibt es für Deckungssummen unter EUR Deckungssumme für Sachschäden Ein Sachschaden liegt vor, wenn durch eine Person eine Sache beschädigt wird. Der Schädiger ist vom Gesetzgeber dazu verpflichtet, die Kosten für Reparatur oder Wiederbeschaffung der Sache zu erstatten. Auch hier können sich je nach beschädigtem Gegenstand erhebliche Kosten ergeben, die ersetzt werden müssen. Daher ist auch für Sachschäden auf eine ausreichend hohe Deckungssumme zu achten. Erreichung der Maximalpunktzahl ab einer Deckung i.h.v. EUR Deckungssummen unter EUR führen zu einer Bewertung von unter 200 Punkten. Einen Punktabzug gibt es für Deckungssummen unter EUR Deckungssumme für Vermögensschäden Eine PHV kommt u.u. auch für Vermögensschäden Dritter auf. Unterschieden wird dabei grundsätzlich zwischen echtem und unechtem Vermögensschaden. Ein echter Vermögensschaden liegt vor, wenn er nicht als Folge eines Personen- oder Sachschadens angesehen werden kann wie z.b. die (unabsichtliche) Vernichtung von Geld oder Wertpapieren. Echte Vermögensschäden sind relativ speziell und treten daher eher selten auf. Für das Softfair PHV-Leistungsrating relevant ist daher nur die Deckungssumme für die wahrscheinlicheren unechten Vermögensschäden. Sie sind die Folge von Personen- oder Sachschäden. Dazu zählt beispielsweise der verpasste Flug aufgrund eines Krankenhausaufenthalts, der durch einen Unfall aufgrund der Unachtsamkeit eines Anderen verursacht wurde. Erreichung der Maximalpunktzahl ab einer Deckung i.h.v. EUR Deckungssummen unter EUR führen zu einer Bewertung von unter 200 Punkten. Abzüge gibt es für Tarife, die Deckungssummen für Vermögensschäden unter EUR vorsehen. 4. Forderungsausfall (ggf. beitragspflichtiger Leistungseinschluss) Dadurch, dass der Gesetzgeber eine Entschädigungspflicht für jede Person festlegt, die auch bei fahrlässigen Handlungen gilt, kommen auch Fälle vor, in denen der Versicherungsnehmer geschädigt wird. Falls in diesen Fällen der Schädiger keine PHV besitzt und seine Zahlungen nicht leisten kann, geht der Geschädigte leer aus. Diese Situation wird Forderungsausfall genannt. Einige Versicherer bieten an, dass der Versicherungsnehmer bei Forderungsausfall Leistungen aus seiner PHV erhält. Diese Extraleistung kann sich als wertvoll erweisen. Wertigkeitsfaktor: 3 (= max. 300 Punkte für Singles, Paare, Familien und Singles mit Kind)
5 Die Maximalpunktzahl wird erreicht, wenn der Tarif Forderungsausfallleistungen anbietet, für die der Versicherungsnehmer keinen Zuschlag zahlen muss. Falls ein Tarif Forderungsausfallleistungen nur gegen Zuschlag anbietet, werden weniger Punkte vergeben. Sieht ein Tarif solche Leistungen gar nicht vor, werden keine Punkte vergeben. 5. Deckungssumme für Mietsachschäden Viele Personen wohnen in einer Mietwohnung. Wenn durch Unfälle in Mietwohnungen Sachschäden entstehen, haftet die PHV hierfür bis zu der im Tarif genannten Deckungssumme. Beispielsweise liegt ein Mietsachschaden vor, wenn der Versicherungsnehmer zu Besuch in der Mietwohnung von Freunden ist, dort in der Küche einen schweren Gegenstand fallen lässt und dadurch die Küchenfliesen beschädigt werden. Erreichung der Maximalpunktzahl ab einer Deckung i.h.v. EUR Deckungssummen unter EUR führen zu einer Bewertung von unter 200 Punkten. Einen Punktabzug gibt es für Tarife, die eine Deckung von unter EUR für Mietsachschäden vorsehen. 6. Deckung für Mietsachschäden in Hotels und Ferienwohnungen Insbesondere im Urlaub möchte sich niemand Sorgen um die Folgen eines Unfalls machen müssen. Die PHV leistet auch, wenn Schadensfälle in Hotels oder Ferienwohnungen auftreten. Da hier die auftretenden Schäden jedoch im Normalfall nicht so hoch sind wie zum Beispiel bei Merkmal 1 (Personenschäden), kann die Maximalpunktzahl bereits bei einer geringeren Deckungssumme erreicht werden. Erreichung der Maximalpunktzahl ab einer Deckung i.h.v. EUR Deckungssummen unter EUR führen zu einer Bewertung von unter 100 Punkten. Keine Punkte werden vergeben, wenn der Tarif eine Deckung entsprechender Schäden nicht vorsieht. B. GELTUNGSBEREICH 7. Auslandsaufenthalte im europäischen Ausland in Monaten Grundsätzlich gilt die PHV weltweit. Dies bedeutet, dass das Versicherungsunternehmen für Schäden im Ausland genauso aufkommt wie für Schäden im Inland. Unterschiede zwischen den verglichenen Tarifen treten hier jedoch zutage, wenn die Dauer des in der Versicherung eingeschlossenen Auslandsaufenthalts betrachtet wird. Fast alle Produktanbieter gewähren jedoch Versicherungsschutz für einen Auslandsaufenthalt von bis zu 12 Monaten oder länger. Erreichung der Maximalpunktzahl für unbegrenzte Gültigkeit der PHV im europäischen Ausland. Falls der Schutz im Ausland nicht unbegrenzt ist, wurden weniger als 100 Punkte vergeben. Ist der Zeitraum kürzer als 12 Monate oder wird vom Bedingungswerk überhaupt keiner genannt, werden keine Punkte vergeben. 8. Auslandsaufenthalte im außereuropäischen Ausland in Monaten Im Gegensatz zu Merkmal 7 wird hier untersucht, welche im Versicherungsschutz eingeschlossene Dauer die untersuchten Tarife für einen außereuropäischen Aufenthalt vorsehen. Denn auch auf Fernreisen sollte der Versicherungsschutz möglichst umfassend gelten. Fast alle Produktanbieter gewähren jedoch Versicherungsschutz für einen weltweiten Auslandsaufenthalt von bis zu sechs Monaten oder länger. Erreichung der Maximalpunktzahl für unbegrenzte Gültigkeit der PHV im außereuropäischen Ausland. Falls der Schutz im außereuropäischen Ausland nicht unbegrenzt ist, wurden weniger als 100 Punkte vergeben. Ist der Zeitraum kürzer als sechs Monate oder wird vom Bedingungswerk überhaupt keiner genannt, werden keine Punkte vergeben.
6 C. LEISTUNGSZUSAGEN 9. Deliktunfähige Kinder (ggf. beitragspflichtiger Leistungseinschluss, ausschließlich relevant bei Familien und Single mit Kind ) Kinder unter sieben Jahren bzw. im Straßenverkehr unter zehn Jahren gelten als schuldunfähig. Dies bedeutet, dass sie für von ihnen verursachte Unfälle nicht haftbar gemacht werden können. Falls die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt haben, haften diese für die Unfälle der Kinder. Wenn die Eltern jedoch ihrer Aufsichtspflicht nachgekommen sind, können sie nicht zu Leistungen verpflichtet werden. In diesem Fall erhält der Geschädigte keinen Ersatz. Einige Versicherungsunternehmen schließen in ihren Tarifen Leistungen für von deliktunfähigen Kindern verursachte Unfälle ein. Da hier große Schäden entstehen können, kann sich ein Einschluss als wertvoll erweisen. Dieses Kriterium wurde für Singles und Paare nicht in die Bewertung einbezogen. Wertigkeitsfaktor: Familien: 3 (= max. 300 Punkte); Singles mit Kind: 2 (=max. 200 Punkte) Der Tarif sieht eine Deckungssumme von mindestens EUR für entsprechende Schäden vor. Deckungssummen unter EUR führen stufenweise zu einer Bewertung unter der Maximalpunktzahl. Keine Punkte werden vergeben, wenn der Tarif eine Deckung unter EUR 5.000,- oder gar keine Deckung entsprechender Schäden vorsieht. 10. Regressansprüche Bei Ehegatten und Lebenspartnern, die eine gemeinsame PHV besitzen, sind gegenseitige Schäden nicht mitversichert. Im Normalfall wird ein Partner auch keine Forderungen gegen den anderen Partner erheben. Sozialversicherungsträger oder Arbeitgeber können in bestimmten Fällen jedoch sehr wohl Regressansprüche gegen den jeweiligen Lebenspartner erheben. Der Arbeitgeber könnte zum Beispiel eine Lohnfortzahlung nach einem Unfall von dem Unfallverursacher fordern. In diesem Kriterium wird überprüft, ob ein Tarif den Ausgleich derartiger Regressansprüche einschließt. Dieses Kriterium wird für Singles und Singles mit Kind nicht betrachtet, da es für diese nicht relevant ist. Wertigkeitsfaktor: 3 (= max. 300 Punkte für Familien und Paare) Der Tarif sieht (irgend)eine Deckung für entsprechende Forderungen vor. Der Tarif sieht einen Ausgleich entsprechender Schäden nicht vor. 11. Allmählichkeitsschäden Es gibt gewisse Schäden, die erst einen gewissen Zeitraum nach ihrer Verursachung zutage treten. Hierunter fallen ganz allgemein Sachschäden durch allmähliche Einwirkung von Gasen, Dämpfen, Feuchtigkeit oder Niederschlägen und Temperatur sowie deren Folgeschäden. Als Beispiel kann hier angeführt werden, dass bei Renovierungsarbeiten in einer Mietwohnung beim Bohren eine Wasserleitung leicht getroffen wird und der nachfolgende Wasserschaden erst deutlich später von den Nachbarn bemerkt wird. In aktuellen PHV-Verträgen sind Allmählichkeitsschäden normalerweise eingeschlossen, es bestehen jedoch Unterschiede in der Leistungshöhe. Der Tarif sieht eine Deckungssumme von mindestens EUR für entsprechende Schäden vor. Der Tarif sieht eine geringere oder gar keine Deckung entsprechender Schäden vor. 12. Ehrenamtliche Tätigkeit Wer sich ehrenamtlich engagiert, möchte auch während dieser Tätigkeit gegen auftretende Unfälle abgesichert sein. In vielen Fällen kommt bei einem Schadensfall die Haftpflichtversicherung der Trägerorganisation für diesen auf. Es gibt aber auch Fälle, in denen diese keine Haftpflichtversicherung besitzt und daher die ehrenamtlich tätige Person sich selbst gegen ein entsprechendes Risiko absichern muss. Wertigkeitsfaktor: 1 (=max. 100 Punkte für Singles, Paare, Familien und Singles mit Kind)
7 13. Fachpraktischer Unterricht / Betriebspraktika (ausschließlich relevant bei Familien und Single mit Kind ) Für Familien und Singles mit Kind ist es ausreichend, eine gemeinsame PHV abzuschließen. Sobald Kinder in einem gewissen Alter mitversichert sind, ist es sinnvoll, dass diese auch bei der Teilnahme an fachpraktischem Unterricht bzw. Betriebspraktika versichert sind. Dieses Kriterium wurde für Singles und Paare nicht einbezogen, da es für diese nicht relevant ist. Wertigkeitsfaktor: 2 (=max. 200 Punkte für Familien und Singles mit Kind) Der Tarif sieht (irgend)eine Deckung derartiger Schäden vor. Der Tarif sieht eine Deckung derartiger Schäden nicht vor. 14. Gefälligkeitshandlungen (ggf. beitragspflichtiger Leistungseinschluss) Unter Freunden oder Nachbarn passiert es häufig, dass man sich gegenseitig unentgeltlich hilft. In diesen Fällen wird von Gefälligkeitshandlungen gesprochen. Wenn im Rahmen solcher Handlungen jedoch ein Unfall passiert, ist es unter anderem wichtig, eine Erstattung zu erhalten, damit die Freundschaft nicht durch Streitigkeiten über Geldleistungen belastet wird, denn im Regelfall wird davon ausgegangen, dass derjenige, dem geholfen wird, keine Ansprüche gegen den Unfallverursacher erheben sollte, dieser ist aber andererseits daran interessiert, den Ursprungszustand vor dem Unfall wieder herzustellen. Der Tarif sieht eine Deckungssumme von mindestens EUR für entsprechende Schäden vor. Deckungssummen unter EUR führen stufenweise zu einer Bewertung unter der Maximalpunktzahl. 15. Tagesmutter (ggf. beitragspflichtiger Leistungseinschluss) Wenn Personen als freiberufliche Tagesmütter entgeltlich die Kinder anderer Personen betreuen und hierbei einen Schaden verursachen, sind Leistungen hierfür im Normalfall in einer PHV nicht eingeschlossen. Für den entsprechenden Personenkreis ist eine ausreichende Absicherung jedoch sinnvoll. Viele Tarife bieten daher zusätzlich (evtl. gegen einen Zuschlag zur Prämie) den Einschluss derartiger Risiken an. 16. Verlust privater fremder Schlüssel (ggf. beitragspflichtiger Leistungseinschluss) Häufig gibt man im privaten Umfeld Schlüssel weiter, um Freunden und Bekannten den Zugang zu Wohnungen etc. zu ermöglichen. Wenn eine Person jedoch einen fremden Schlüssel verliert, kann dies zum Teil erhebliche Kosten nach sich ziehen, wenn zum Beispiel danach aus Sicherheitsgründen mehrere Schlösser ausgewechselt werden müssen. Dieses Kriterium ist für alle betrachteten Personengruppen relevant. Der Tarif sieht eine Deckungssumme von mindestens EUR für entsprechende Schäden vor. Deckungssummen unter EUR führen zu einer Bewertung unter der Maximalpunktzahl. Keine Punkte werden vergeben, wenn der Tarif keine Deckung entsprechender Schäden vorsieht. 17. Verlust beruflicher Schlüssel (ggf. beitragspflichtiger Leistungseinschluss) Arbeitnehmer bekommen im Normalfall Schlüssel von ihrem Arbeitgeber, um die Arbeitsstätte betreten zu können. Auch diese können verloren gehen und müssen dann ersetzt werden. Hierbei kann der Arbeitgeber den Schlüssel bzw. die Schließanlage selbst ersetzen, er kann aber auch Leistungen von dem Arbeitnehmer fordern. Durch die Möglichkeit, dass der Arbeitgeber für den Schaden aufkommt, werden hier im Allgemeinen nicht so hohe Summen versichert wie bei Kriterium 16.
8 Der Tarif sieht eine Deckungssumme von mindestens EUR für entsprechende Schäden vor. Deckungssummen unter EUR führen zu einer Bewertung unter der Maximalpunktzahl. Keine Punkte werden vergeben, wenn der Tarif keine Deckung entsprechender Schäden vorsieht. 18. Gelegentliches Hüten fremder Hunde Viele Menschen passen ab und zu auf die Hunde anderer Personen auf. Hierbei können Unfälle passieren, für die der Tierhüter gemäß 834 BGB haftbar ist. Üblicherweise wird daher bei der PHV das gelegentliche Tierhüten als leistungsbegründend mit einbezogen. Wertigkeitsfaktor: 1 (=max. 100 Punkte für Singles, Paare, Familien und Singles mit Kind) 19. Fremde Pferde / Fuhrwerke Genau wie beim Hüten fremder Hunde sind Personen auch beim Hüten fremder Pferde und beim Benutzen fremder Fuhrwerke für auftretende Unfälle haftbar. Genau wie bei Kriterium 18 schließen daher viele Tarife Leistungen für derartige Fälle ein. 20. Öltank (ggf. beitragspflichtiger Leistungseinschluss) Personen, die eine Ölheizung besitzen, sind für eventuell auftretende Schäden durch austretendes Heizöl haftbar. In vielen Fällen übernimmt hier jedoch die PHV die Haftung. Dieser Einschluss ist zum Teil beitragspflichtig und kann von der Größe des Öltanks abhängig sein. Wertigkeitsfaktor: 1 (=max. 100 Punkte für Singles, Paare, Familien und Singles mit Kind) Wenn Öltanks bis zu einem Gesamtfassungsvermögen von mindestens Litern im Versicherungsschutz eingeschlossen sind, wird die Maximalpunktzahl vergeben. Falls ein geringeres Gesamtfassungsvermögen eingeschlossen ist, werden weniger als 100 Punkte vergeben. Wenn überhaupt keine Deckung für derartige Fälle vorgesehen ist, werden keine Punkte verteilt. 21. Kleingebinde Einige Versicherungsgesellschaften schließen Leistungen für Schäden durch Kleingebinde mit ein. Unter Kleingebinden versteht man z. B. Behälter für Farben und Lacke sowie Verdünner. Hierbei wird der Einschluss in die Versicherung aber oft auf eine maximale Menge beschränkt. Diese kann sowohl in Kilogramm als auch in Liter angegeben werden. Wertigkeitsfaktor: 2 (=max. 200 Punkte für Singles, Paare, Familien und Singles mit Kind) Wenn Kleingebinde bis zu einer Gesamtmenge von mindestens 500 Litern / Kilogramm und einzeln bis zu einer Menge von mindestens 100 Litern / Kilogramm im Versicherungsschutz eingeschlossen sind, wird die Maximalpunktzahl vergeben. Falls geringere Gesamt- und Einzelmengen im Versicherungsschutz eingeschlossen sind, werden weniger als 200 Punkte vergeben. Zu einem Punktabzug kommt es, wenn gar keine Deckung für derartige Fälle vorgesehen ist. 22. Abhandenkommen fremder Sachen Häufig werden bewegliche Sachen von Dritten zum privaten Gebrauch gemietet, gepachtet oder geliehen. In diesen Fällen ist es hilfreich, wenn die PHV leistet, falls solche Gegenstände abhandenkommen.
9 23. Beschädigung fremder Sachen (bei Miete, Leihe, Pacht) Wenn man bewegliche Dinge von Dritten zum privaten Gebrauch mietet, leiht oder pachtet, kann es passieren, dass diese beschädigt werden. Schäden an Sachen, die durch Miet- oder Leihverträge in den Besitz einer Person gelangen, sind normalerweise vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Es gibt aber auch Versicherungen, die solche Fälle in die Versicherung mit einschließen. Hierbei gibt es Unterschiede in der Höhe der Deckungssumme. Wertigkeitsfaktor: 1 (=max. 100 Punkte für Singles, Paare, Familien und Singles mit Kind) Erreichung der Maximalpunktzahl ab einer Deckung i.h.v. EUR Deckungssummen unter EUR führen zu einer Bewertung von unter 100 Punkten. Falls der Tarif keine Deckung für derartige Fälle vorsieht, wurden keine Punkte vergeben. 24. Selbstbewohnte eigene oder gemietete Immobilie im Ausland Schäden, die in selbstbewohnten Immobilien im Ausland auftreten, werden durchaus unterschiedlich von verschiedenen Tarifen behandelt. Manchmal gibt es hierfür keinen Versicherungsschutz, andere Gesellschaften beschränken sich nur auf Immobilien im europäischen Ausland usw. Da es sich hier um recht spezielle Sachverhalte handelt, geht dieses Kriterium mit einer relativ geringen Punktzahl in die Bewertung ein. Wertigkeitsfaktor: 0,5 (= max. 50 Punkte für Singles, Paare, Familien und Singles mit Kind) 25. Vermietete Eigentumswohnung (ggf. beitragspflichtiger Leistungseinschluss) Für selbstgenutzte Eigentumswohnungen besteht in fast allen Tarifen Versicherungsschutz. Dies gilt jedoch nicht, wenn eine Eigentumswohnung vermietet wird. Hier kommt es vor, dass das Versicherungsunternehmen einen Beitragszuschlag verlangt, um entsprechende Risiken abzudecken. Es gibt aber auch Tarife, die vermietete Eigentumswohnungen kostenlos einbeziehen. Wertigkeitsfaktor: 0,5 (= max. 50 Punkte für Singles, Paare, Familien und Singles mit Kind) Der Tarif sieht (irgend)eine ggf. zusätzlich kostenpflichtige Deckung für entsprechende Schäden vor. 26. Umbaumaßnahmen Wenn Änderungen an Wohnungen oder Gebäuden vorgenommen werden sollen, kann es leicht zu Unfällen kommen, insbesondere, wenn nicht ausgebildete Personen bei den Umbaumaßnahmen helfen. Um auch hier einen Schutz zu bieten, schließen einige Versicherungsunternehmen derartige Fälle in den Versicherungsschutz ein. Erreichung der Maximalpunktzahl ab einer Deckung i.h.v. EUR Deckungssummen unter EUR führen zu einer Bewertung von unter 200 Punkten. Einen Punktabzug gibt es für Tarife, die hier keine Deckung vorsehen. 27. Unbebaute Grundstücke Gerade unbebaute Grundstücke können sich als Gefahrenquelle erweisen. Der Eigentümer eines (unbebauten oder bebauten) Grundstückes ist für alle Schäden haftbar, die sich auf seinem Grundstück ereignen. Der Versicherungsschutz ist hierbei grundsätzlich von der Größe des Grundstückes abhängig. Da dieses Kriterium nur für eine bestimmte Gruppe der Versicherungsnehmer relevant ist, erhält es einen relativ geringen Wertigkeitsfaktor. Wertigkeitsfaktor: 0,5 (= max. 50 Punkte für Singles, Paare, Familien und Singles mit Kind) Erreichung der Maximalpunktzahl, wenn die Größe des Grundstückes mindestens qm betragen darf. Geringere Quadratmeterzahlen führen zu einer Bewertung von unter 50 Punkten. Keine Punkte werden vergeben, wenn ein Tarif keine Deckung für Unfälle auf unbebauten Grundstücken vorsieht.
10 28. Fahrzeuge zu Land Grundsätzlich besteht in der PHV kein Versicherungsschutz für Halter, Eigentümer, Besitzer oder Führer eines Fahrzeuges zu Lande und von Schäden, die durch die Benutzung eines solchen Fahrzeuges entstehen, da hierfür andere Versicherungen existieren. In einigen Tarifen wird dieser Sachverhalt dennoch eingeschlossen, wodurch ein Versicherungsnehmer bei der Benutzung derartiger Fahrzeuge geschützt ist. 29. Fahrzeuge zur Luft Grundsätzlich besteht in der PHV kein Versicherungsschutz für Halter, Eigentümer, Besitzer oder Führer eines Fahrzeuges zur Luft und von Schäden, die durch die Benutzung eines solchen Fahrzeuges entstehen, da hierfür andere Versicherungen existieren. In einigen Tarifen wird dieser Sachverhalt dennoch eingeschlossen, wodurch ein Versicherungsnehmer bei der Benutzung derartiger Fahrzeuge geschützt ist. 30. Fahrzeuge zu Wasser Grundsätzlich besteht in der PHV kein Versicherungsschutz für Halter, Eigentümer, Besitzer oder Führer eines Fahrzeuges zu Wasser und von Schäden, die durch die Benutzung eines solchen Fahrzeuges entstehen, da hierfür andere Versicherungen existieren. In einigen Tarifen wird dieser Sachverhalt dennoch eingeschlossen, wodurch ein Versicherungsnehmer bei der Benutzung derartiger Fahrzeuge geschützt ist. 31. Eigene Segelboote Eigentümer von Segelbooten sind für Personen- und Sachschäden, die durch das Segelboot verursacht werden, verantwortlich. Daher sind sie daran interessiert, dass Segelboote im Versicherungsschutz enthalten sind. Die Tarife, die dies leisten, machen den Schutz abhängig von der Größe der Segelfläche. Da dieses Kriterium nur für einen kleinen Personenkreis relevant ist, wurde es mit einem relativ geringen Wertigkeitsfaktor versehen. Wertigkeitsfaktor: 0,5 (= max. 50 Punkte für Singles, Paare, Familien und Singles mit Kind) Erreichen der Maximalpunktzahl, wenn die Größe der Segelfläche mindestens 20 qm betragen darf. Geringere Quadratmeterzahlen führen zu einer Bewertung von unter 50 Punkten. Keine Punkte werden vergeben, wenn ein Tarif keine Deckung für derartige Schadensfälle vorsieht. 32. Eigene Motorboote Eigentümer von Motorbooten sind für Personen- und Sachschäden, die durch das Motorboot verursacht werden, verantwortlich. Daher sind sie daran interessiert, dass Motorboote im Versicherungsschutz enthalten sind. Die Tarife, die dies leisten, machen den Schutz abhängig von der Anzahl der PS. Da dieses Kriterium nur für einen kleinen Personenkreis relevant ist, wurde es mit einem relativ geringen Wertigkeitsfaktor versehen. Wertigkeitsfaktor: 0,5 (= max. 50 Punkte für Singles, Paare, Familien und Singles mit Kind) Erreichen der Maximalpunktzahl, wenn die Anzahl der PS mindestens 10 betragen darf. Kleinere Pferdestärken führen zu einer Bewertung von unter 50 Punkten. Keine Punkte werden vergeben, wenn ein Tarif keine Deckung für derartige Schadensfälle vorsieht.
11 33. Surfbretter Personen, die in ihrer Freizeit gerne surfen gehen, haben ein Interesse daran, dass in ihrer PHV auch Unfälle versichert sind, die durch den Besitz oder das Ausleihen eines Surfbrettes entstehen. Auch hier handelt es sich um einen kleinen Personenkreis, daher wurde ein relativ geringer Wertigkeitsfaktor angesetzt. Wertigkeitsfaktor: 0,5 (= max. 50 Punkte für Singles, Paare, Familien und Singles mit Kind) 34. Kitesailing Freunde des Kitesailing haben ein Interesse daran, dass in ihrer PHV auch Unfälle versichert sind, die durch eigene oder fremde Kitesailing-Geräte entstehen. Auch hier handelt es sich um einen kleinen Personenkreis, daher wurde ein relativ geringer Wertigkeitsfaktor angesetzt. Wertigkeitsfaktor: 0,5 (= max. 50 Punkte für Singles, Paare, Familien und Singles mit Kind) 35. Elektronischer Datenaustausch Im Informationszeitalter spielt der elektronische Datenaustausch eine immer größer werdende Rolle. Durch den Austausch von s und Dateien können aber auch Schäden entstehen, die zum Teil beachtliche Ausmaße annehmen, wenn z. B. Mails Viren enthalten. Verschiedene Tarife bieten für derartige Situationen unterschiedliche Deckungssummen an. Erreichung der Maximalpunktzahl ab einer Deckung i.h.v. EUR Deckungssummen unter EUR führen zu einer Bewertung von unter 200 Punkten. 36. Be- und Entladeschäden Für Menschen, die im Besitz eines Autos sind, stellt sich die Frage, wie sie sich gegen Schäden beim Beund Entladen desselben absichern können, da diese sehr leicht auftreten. Grundsätzlich haftet die Kfz- Versicherung für derartige Schäden. Hierbei muss der Versicherungsnehmer jedoch damit rechnen, zukünftig höhere Beiträge zahlen zu müssen. In der PHV sind Be- und Entladeschäden im Normalfall nicht eingeschlossen, es gibt aber Tarife, die in diesem Bereich Leistungen anbieten. 37. Kaution Europa Wenn der Versicherungsnehmer bei einem Versicherungsfall im europäischen Ausland aufgrund von behördlicher Anordnung eine Kaution zur Sicherstellung seiner Leistungen zu hinterlegen hat, stellt der Versicherer dem Versicherungsnehmer den erforderlichen Betrag bis zu einem im Tarif benannten Maximalbetrag zur Verfügung, wenn eine solche Klausel im Tarif inbegriffen ist. Die Leistungen des Versicherers sind hierbei immer abhängig vom im Tarif vereinbarten Höchstbetrag. Erreichung der Maximalpunktzahl ab einer Deckung i.h.v. EUR Deckungssummen unter EUR führen zu einer Bewertung von unter 100 Punkten. Keine Punkte werden vergeben, wenn der betreffende Tarif keine Deckung für entsprechende Schäden vorsieht.
12 38. Kaution weltweit Wenn der Versicherungsnehmer bei einem Versicherungsfall im außereuropäischen Ausland aufgrund von behördlicher Anordnung eine Kaution zur Sicherstellung seiner Leistungen zu hinterlegen hat, stellt der Versicherer dem Versicherungsnehmer den erforderlichen Betrag bis zu einem im Tarif benannten Maximalbetrag zur Verfügung, wenn eine solche Klausel im Tarif inbegriffen ist. Die Leistungen des Versicherers sind hierbei immer abhängig vom im Tarif vereinbarten Höchstbetrag. Erreichung der Maximalpunktzahl ab einer Deckung i.h.v. EUR Deckungssummen unter EUR führen zu einer Bewertung von unter 100 Punkten. Keine Punkte werden vergeben, wenn der betreffende Tarif keine Deckung für entsprechende Schäden vorsieht. 39. Photovoltaik Für Eigentümer von Photovoltaikanlagen ist es sinnvoll, einen Schutz vor Schäden zu besitzen, die aus der Unterhaltung und dem Betrieb einer Photovoltaikanlage resultieren. Auch die Einspeisung in das Stromnetz eines Energieversorgers sollte mit eingeschlossen sein. Für den betreffenden Personenkreis ist es hilfreich, wenn ein solcher Schutz durch die PHV zur Verfügung gestellt wird, da dieser ansonsten eine separate Betreiberhaftpflichtversicherung abschließen müsste. Wertigkeitsfaktor: 0,5 (= max. 50 Punkte für Singles, Paare, Familien und Singles mit Kind) 40. Bedingungsupdate Die Tarife der PHV unterliegen einem ständigen Wandel. Um eine höhere Kundenzufriedenheit zu erreichen, schließen Versicherungsunternehmen nach und nach immer mehr leistungsbegründende Sachverhalte in die Tarifbedingungen mit ein. Hieraus ergibt sich ein direkter Nutzen für Versicherungsnehmer, die eine PHV mit jährlicher Laufzeit besitzen. Es gibt aber auch Versicherungsnehmer, die ihren Vertrag über einen längeren Zeitraum abgeschlossen haben. Für diese ist es hilfreich, wenn neue Bedingungen auch automatisch in ihren bestehenden Vertrag eingeschlossen werden und sie diesen hierzu nicht erst kündigen müssen. 41. AGG-Klausel Im August 2006 ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Deutschland in Kraft getreten. Dieses dient dazu, Benachteiligungen aus Gründen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern. Hieraus können Personen Rechtsansprüche gegen Arbeitgeber und Private ableiten, wenn diese gegen das im Gesetz festgelegte Diskriminierungsverbot verstoßen. Einige Tarife der PHV schließen daher Schutz vor Forderungen ein, die sich aufgrund derartiger Sachverhalte ergeben. 42. Vorsorge Personen- und Sachschäden In der PHV sind nur Risiken versichert, die explizit in den Tarifbedingungen genannt sind. Diese können sich für den Versicherungsnehmer aber im Zeitverlauf ändern. Neue Risiken können hinzukommen und bestehende Risiken sich verändern oder wegfallen. Neu hinzugekommene Risiken können zunächst auch ohne ihren expliziten Einschluss im Versicherungsschutz eingeschlossen sein, der Versicherungsnehmer muss sie der Versicherungsgesellschaft bei deren jährlicher Anfrage mitteilen, so dass sie dann in den Vertrag aufgenommen werden können. Mit diesem Merkmal wird untersucht, mit welchen Deckungssummen die Vorsorge bezüglich Personen- und Sachschäden eingeschlossen ist.
13 Erreichung der Maximalpunktzahl ab einer Deckung i.h.v. EUR Deckungssummen unter EUR führen zu einer Bewertung von unter 200 Punkten. Einen Punktabzug gibt es, wenn der betreffende Tarif für derartige Schäden eine Deckungssumme unter EUR vorsieht. 43. Vorsorge Vermögensschäden Auch in Bezug auf Vermögensschäden gilt, dass nur diejenigen Risiken versichert sind, die explizit in den Tarifbedingungen genannt sind. Für den Einschluss hinzukommender Risiken findet das in Merkmal 42 genannte Vorgehen Anwendung. Da die Deckungssummen für Vermögensschäden für gewöhnlich niedriger ausfallen als diejenigen für Personen- und Sachschäden, werden auch für dieses Merkmal niedrigere Deckungssummen einbezogen. Erreichung der Maximalpunktzahl ab einer Deckung i.h.v. EUR Deckungssummen unter EUR führen zu einer Bewertung von unter 200 Punkten. Einen Punktabzug gibt es, wenn der betreffende Tarif für derartige Schäden eine Deckungssumme unter EUR vorsieht. 44. Mallorcadeckung (ggf. beitragspflichtiger Leistungseinschluss) Dieses Merkmal bezieht sich auf eine Klausel in den Versicherungsbedingungen, die den gelegentlichen Gebrauch fremder, versicherungspflichtiger Kfz im europäischen Ausland in den Versicherungsschutz einschließt. Dies resultiert daraus, dass für im Ausland benutzte Kfz nicht die Deckungssummen der deutschen Kfz-Versicherung gelten, sondern die Summen der jeweiligen Länder. Wenn die Mallorcadeckung in einer PHV eingeschlossen ist, werden die ausländischen Deckungssummen auf die in Deutschland geltenden Beträge angehoben. 45. Im Haushalt lebende Elternteile Eine PHV kann für eine ganze Familie abgeschlossen werden. Dies bezieht sich im Normalfall auf Eltern und deren Kinder. Es gibt aber auch Konstellationen, in denen die Großväter und Großmütter im selben Haushalt leben, da diese zum Beispiel auf Pflege und Betreuung angewiesen sind. Wenn sich in solchen Fällen der Versicherungsschutz automatisch oder über zusätzliche Beiträge auch auf die im Haushalt lebenden Elternteile ausdehnt, spart dies Kosten und vermindert die Anzahl der benötigten Versicherungen.
14 Das Softfair PHV-Leistungsrating
15 Das Softfair PHV-Leistungsrating
16 Das Softfair PHV-Leistungsrating Das Rating als Filterkriterium im SUH Lotse Darstellung des Ergebnisses in der Vergleichstabelle
17 Das Softfair PHV-Leistungsrating Anzeige der Detailergebnisse im SUH Lotse
18 Das Marketingargument Nutzen Sie das Softfair Gütesiegel um mit Ihren Ratingergebnissen zu werben und ein klares, Vertrauen bildendes Signal an Vertriebspartner und Kunden senden. Wenden Sie sich bei Fragen und für weitere Informationen zu Konditionen und Nutzungsvereinbarungen der Siegel einfach direkt an uns. Gerne stellen wir Ihnen vorab auch Mustersiegel im jpg- oder pdf-format zur Verfügung. Ihre Ansprechpartnerin Anne Hübner Telefon:
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