Einwohnergemeinde Konolfingen

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1 Einwohnergemeinde Konolfingen Gemeindeabstimmung vom 30. November 2014 über die Vorlage des Gemeinderats betreffend Genehmigung des Verpflichtungskredits von 14 Millionen Franken für den Kauf der Grundstücke und als verzinstes Darlehen für den Neubau des Feuerwehrmagazins an die Feuerwehr Konolfingen und Erteilung Bewilligung, die Liegenschaft Niesenstrasse 7 zu verkaufen, sofern der Verpflichtungskredit für das neue Feuerwehrmagazin bewilligt wird und kein Bedarf einer anderen Nutzung besteht.

2 1. Das Wichtigste in Kürze 1.1. Weshalb ein neues Feuerwehrmagazin? Die Feuerwehr Konolfingen ist durch die Fusion mit den Gemeinden Freimettigen, Häutligen, Mirchel, Niederhünigen und Oberhünigen gewachsen. Weitere Fusionen sind möglich. Zudem unterstützt die Feuerwehr Konolfingen die umliegenden Gemeinden mit dem Hubretter. Dazu ist sie als Stützpunkt für grosse Rettungsgeräte durch die Gebäudeversicherung des Kantons Bern (GVB) verpflichtet. Die Gemeinde Konolfingen als Sitzgemeinde der Feuerwehr Konolfingen ist verpflichtet, eine geeignete Feuerwehrinfrastruktur zur Verfügung zu stellen. Das Feuerwehrmagazin an der Niesenstrasse 7, welches 1967 erstellt wurde, kann nicht mehr ausgebaut werden, da das Areal zu klein ist Was soll gebaut werden? Das neue Feuerwehrmagazin besteht aus der Fahrzeughalle und den Betriebsräumen, die hinter der Fahrzeughalle untergebracht werden. Die Fahrzeughalle umfasst 12 Stellplätze. Dazu kommen ein Fahrzeugwaschraum, eine Werkstatt, ein Betriebsstoffraum, Stellplätze für die Fahrzeuge der Hauswartungen, Abstellplätze für die Schulbusse, sowie Lagerräume zu Gunsten der Zivilschutzorganisation Kiesental und des Samaritervereins. In einem intensiven Verfahren wurde das Grundstück an der Bernstrasse/Stockhornstrasse (Parzellen 619 und 624) als neuer Standort ausgewählt. Um sich das Grundstück zu sichern, hat der Gemeinderat, unter Vorbehalt der Zustimmung des Souveräns, einen Kaufvertrag abgeschlossen. Diese beiden Parzellen können nach Vorgabe des Verkäufers nur als Ganzes erworben werden. Da das neue Feuerwehrmagazin nicht die ganze Fläche benötigt, besteht die Möglichkeit, dass ein Dritter ein Projekt auf der restlichen Fläche realisieren kann. Aktuell führt die Gemeinde Konolfingen Gespräche mit dem Holzbau Schweiz, Sektion Bern. Dieser Berufsverband hat grosses Interesse, sein neues kantonales Ausbildungszentrum in Konolfingen zu realisieren. Nach der Urnenabstimmung Ende November 2014 wird er an einer Mitgliederversammlung definitiv über diesen Standort befinden, sofern die Gemeinde Konolfingen ihr vorliegendes Bauvorhaben umsetzen kann. Neues Feuerwehrmagazin & Projekt eines Dritten Altes Feuerwehrmagazin Quelle: Google Maps Seite 2 von 8

3 2. Ausgangslage 2.1. Heutiger Standort Das Feuerwehrmagazin am heutigen Standort ist 47 Jahre alt und im Besitz der Gemeinde Konolfingen. Es umfasst 5 Stellplätze für Einsatzfahrzeuge. Bei der letzten Neubeschaffung musste das Gebäude angepasst werden, da die neuen Einsatzfahrzeuge im Vergleich zu früher höher gebaut sind. Die Feuerwehr Konolfingen erweiterte 2011 ihren Fahrzeugbestand um einen Hubretter, ein grosses Rettungsgerät. Aufgrund des akuten Platzmangels musste für dieses Fahrzeug eine provisorische Zeltgarage seitlich des Feuerwehrmagazins erstellt werden. Über dem Feuerwehrmagazin befinden sich Büroräume und Wohnungen, die von der Gemeinde Konolfingen an Dritte vermietet werden. Die Liegenschaft ist sanierungsbedürftig Standortevaluation Die Tatsache, dass das bestehende Feuerwehrmagazin nicht erweitert werden kann, hat den Gemeinderat dazu veranlasst, sich zusammen mit der Feuerwehr Konolfingen auf die Suche nach einem neuen Standort zu machen. Seit mehr als 4 Jahren wurden verschiedene Standorte in der Gemeinde geprüft. Die GVB verlangt von der Feuerwehr, dass diese im dichtbesiedelten Gebiet innert 10 Minuten ab Alarmeingang am Einsatzort ist. Nebst der Alarmfahrt zum Einsatzort muss auch die Anfahrtszeit der Angehörigen der Feuerwehr zum Magazin einberechnet werden. Diese Vorgaben erfüllten mehrere der geprüften Standorte nicht Planerische Grundlagen In einem intensiven Verfahren wurde das Grundstück an der Bernstrasse/Stockhornstrasse (Parzellen 619 und 624) an der Bernstrasse ausgewählt. Dieses Grundstück ist in die Arbeitszone A1 eingezont. Zurzeit wird das Grundstück landwirtschaftlich genutzt. Beide Parzellen gehören dem gleichen Eigentümer, der diese nur zusammen verkaufen will. Das Grundstück ist im Altlastenkataster des Kantons als belastet eingetragen. Der Standort ist aber nicht sanierungspflichtig. Unter der Altlast befindet sich Seekreide. Dieser Untergrund ist nicht stabil. In einer vertieften Machbarkeitsstudie wurde deshalb der Baugrund näher geprüft. Damit der Baugrund die notwendige Tragfähigkeit aufweist, muss er durch verschiedene Arbeitsschritte vorbereitet werden (Teilaushub der Altlast, Kieshinterfüllung, spezielle Pfählung, Fundamentplatte, etc.). Seite 3 von 8

4 Die Gemeinde Konolfingen hat sich für dieses Grundstück entschieden, weil der Gesamtpreis (Landpreis und Baugrunderstellungskosten) pro Quadratmeter trotz zusätzlich erforderlicher baulicher Massnahmen interessant ist. 3. Das Projekt im Detail 3.1. Projekt Das Grundstück (beide Parzellen) umfasst m 2. Das neue Feuerwehrmagazin benötigt rund die Hälfte dieser Fläche. Die Gemeinde Konolfingen bietet deshalb einem Dritten die Möglichkeit, auf der restlichen Fläche ein eigenes Projekt zu realisieren. Aktuell führt die Gemeinde Konolfingen Verhandlungen mit dem Holzbau Schweiz, Sektion Bern. Dieser Berufsverband ist auf der Suche nach einem neuen Standort für sein kantonales Ausbildungszentrum. Im weiteren werden ca. 900 m 2 für einen Fuss- und Fahrradweg benötigt. Das Projekt umfasst: - Das neue Feuerwehrmagazin inkl. Heizzentrale der beiden Parzellen (Im Rahmen der laufenden Schulraumplanung wird geprüft, ob zusammen mit dem Oberstufenzentrum Stockhorn ein möglichst CO 2 -neutraler Wärmeverbund realisiert werden könnte. Der dazu allfällig notwendige Zusatzkredit wird später beantragt.) - Den Fuss- und Fahrradweg - Das Projekt eines Dritten (zu Lasten Dritter) Im Feuerwehrmagazin werden ein Stellplatz für die Fahrzeuge der Hauswartungen, Abstellplätze für die Schulbusse sowie Lagerräume zu Gunsten der Zivilschutzorganisation Kiesental und des Samaritervereins realisiert. Der Vorplatz dient zum Manövrieren der Einsatzfahrzeuge und als Ausbildungsplatz. Hinter dem Feuerwehrmagazin sind die Parkplätze für Personenwagen und Unterstände für Velos, Mofas und Roller angegliedert. Mit dieser klaren Trennung von Einsatzfahrzeugen und privaten Fahrzeugen ist ein unfallfreier Betrieb möglich. Aufgrund kantonaler Vorgaben erfolgt die Zufahrt über die Bernstrasse, die Wegfahrt über die Stockhornstrasse. Für die Schülerinnen und Schüler des Oberstufenzentrums Stockhorn wird ein Fahrradweg entlang der Grundstückgrenze erstellt. Somit müssen die Schülerinnen und Schüler nicht vor der Ausfahrt der Einsatzfahrzeuge die Strasse queren. Das Gebäude steht auf einer gepfählten Bodenplatte aus Beton und ist nicht unterkellert Studienauftrag Der Gemeinderat will die detaillierte Planung, gemeinsam mit einem Dritten, durch einen Studienauftrag erstellen lassen. Dabei wird neben den bereits genannten Projekteckdaten besonderen Wert auf eine ganzheitliche Lösung, einen nachhaltigen Bau und eine kostengünstige Realisierung gelegt. Sollte der Dritte zum Zeitpunkt des Studienauftrags nicht bekannt sein, wird nur ein Teil der Parzelle überbaut. Die Altlastsanierung erfolgt in jedem Fall über die ganze Parzelle. Bei einem positiven Urnenentscheid ist der Studienauftrag im Jahr 2015 geplant. Die Realisierung soll im Zeitraum erfolgen. Seite 4 von 8

5 3.3. Ausbaureserve Das Raumkonzept und die Tragstruktur des Feuerwehrmagazins werden so gewählt, dass eine zukünftige Aufstockung des Gebäudes um ein Geschoss möglich ist. 4. Finanzen 4.1. Bodenkosten Grundstück Das Grundstück, welches die Parzellen 619 und 624 umfasst, ist 8 963m 2 gross. Der Kaufvertrag fällt dahin, wenn der Kredit für den Neubau des Feuerwehrmagazins nicht bewilligt wird Baugrunderstellung Das Grundstück ist im Altlastenkataster als belastet eingetragen. Zudem ist der Untergrund nicht stabil. Um den geforderten Baugrund zu erstellen, muss zuerst die oberste Schicht der Altlast ausgehoben und durch Kies ersetzt werden. Nach diesen Arbeiten kann die Bauherrin die Pfählung sowie die Erstellung der Fundamentplatte in Angriff nehmen. Der Gemeinderat ist im Besitz eines geologischen Gutachtens, welches anlässlich eines früheren Projektes in Auftrag gegeben wurde. Aufgrund der damit verbundenen Risiken wurde mit einer Reserve von 15% gerechnet. Konstruktionsskizze Bilanzierung Die Bodenkosten werden aus dem Steuerhaushalt finanziert und mit einer Verzinsung im Baurecht an allfällige Dritte abgegeben. Bilanziert werden diese Kosten im Finanzvermögen. Grundsätzlich dürfen Anlagen den Finanzhaushalt der Gemeinde nicht belasten, sondern sollen einen marktüblichen Ertrag abwerfen. Die übrigen Investitionen müssen zu Lasten des Steuerhaushalts, der Feuerwehr und des Dritten abgeschrieben werden Finanzierung Die Gemeinde verfügt über Mittel, um einen Teil der geplanten Investitionen zu realisieren. Um das gesamte Projekt zu realisieren, ist eine Aufnahme von Fremdkapital notwendig. Die Gemeinde erhält zurzeit Fremdkapital zu tiefen Zinsen. Im schlechtesten Fall muss für rund die Hälfte der Gesamtinvestitionen Fremdkapital aufgenommen werden. Finanzierungsskizze Seite 5 von 8

6 Baurechtszins Der Baurechtszins wird aus dem Grundstückpreis und den Baugrunderstellungskosten ermittelt. Dies ergibt einen Quadratmeterpreis von rund Fr Der Baurechtszins an die Feuerwehr sowie allfällige Dritte wird durch den Gemeinderat festgelegt. Er wird indexiert und alle 5 Jahre überprüft und wenn nötig angepasst Feuerwehrmagazin Die Gemeinde Konolfingen stellt der Feuerwehr ein Darlehen von Fr. 6,7 Mio. zur Verfügung (für Feuerwehrmagazin, Betriebseinrichtungen, Anteil Heizzentrale, Entwässerung, Vorplatz, Beleuchtung etc.). Mittels Annuität (gleichbleibendem Prozentsatz) verrechnet die Gemeinde der Feuerwehr jährlich Kapitalkosten von Fr Diese Kapitalkosten gehen 100% zu Lasten der Spezialfinanzierung Feuerwehr (Feuerwehrersatzabgabe). Die Unterhalts- und Betriebskosten von rund Fr werden direkt von der Feuerwehr finanziert Fuss- und Fahrradweg / Umgebung Der Fuss- und Fahrradweg sowie die von der Gemeinde benutzte Fläche im Feuerwehrmagazin werden aus dem Steuerhaushalt finanziert. Die jährlichen Kapital- und Unterhaltskosten für diese Investitionen betragen Fr Der Anteil Heizzentrale, Entwässerung, Vorplatz, Beleuchtung etc. des allfälligen Dritten wird vollumfänglich weiterverrechnet. Kommt das Projekt mit dem geplanten Dritten nicht zustande, wird ein neuer Interessent gesucht. Die jährlichen Kosten während dieser Zeit betragen rund Fr , welche durch den Steuerhaushalt finanziert werden müssen Kostenübersicht Die Kosten basieren auf einer Machbarkeitsstudie und wurden mit einer Genauigkeit von +/- 15% definiert. Es liegt folgender Baukostenindex zu Grunde: 01. April 2014 Espace Mittelland, Hochbau, 100, 9 Pt (Basis 2010 = 100 Pt). Die Kosten basieren auf der unter Punkt 2.3 definierten Flächenaufteilung Kostengliederung - Grundstück inkl. Notariatskosten und Gebühren Baugrunderstellungskosten Feuerwehrmagazin Betriebseinrichtungen Feuerwehrmagazin Heizzentrale Fuss- und Fahrradweg Allgemein + Umgebung Entwässerung inkl. Retentionsbecken Asphaltierte Vorplätze, Beleuchtung, Zäune Studienauftragskosten (Wettbewerb) Gesamtinvestition In den Kosten sind sämtliche Honorare, Nebenkosten, Unvorhergesehenes, Reserve (gemäss SIA 15%) sowie die Mehrwertsteuer von 8% enthalten. Seite 6 von 8

7 Investitionsaufteilung Jährliche Folgekosten Feuerwehr (finanziert über Feuerwehrsteuer) - Kapitalkosten Unterhalt und Betriebskosten Total Folgekosten Feuerwehr Gemeinde (finanziert über Steuerhaushalt) - Kapitalkosten Unterhalt und Betriebskosten Total Folgekosten Gemeinde Folgekosten Dritter * - Heizzentrale Allgemein + Umgebung Total Folgekosten Dritter * Sollte der Dritte zum Zeitpunkt des Neubaus des Feuerwehrmagazins nicht bekannt sein, fällt ein Teil dieser Folgekosten zu Lasten des Steuerhaushalts an. 5. Liegenschaft Niesenstrasse 7 Sobald die Feuerwehr Konolfingen das neue Feuerwehrmagazin bezogen hat, verliert die im Jahr 1967 erstellte Liegenschaft Niesenstrasse 7 ihre für die Erfüllung der öffentlichen Aufgabe bestimmte Funktion als Feuerwehrgebäude. Eine Umnutzung der Liegenschaft Niesenstrasse 7 sowie die bevorstehenden Unterhalts- und Sanierungsarbeiten generieren Kosten. Die Gemeinde Konolfingen prüft, ob die weitere Nutzung für die Verwaltungs- oder Finanzbedürfnisse der Gemeinde sinnvoll ist. Sofern dies nicht der Fall ist, soll die Liegenschaft zum bestmöglichen Preis verkauft werden können. Die Stimmberechtigten ermächtigen die Gemeinde deshalb, die Liegenschaft zu verkaufen, sofern kein Bedarf einer anderen Nutzung besteht. Der Beschluss beinhaltet die Entwidmung des heute als Feuerwehrmagazin genutzten Gebäudeteils vom Verwaltungs- in das Finanzvermögen. Aufgrund der Seite 7 von 8

8 aktuellen Marktlage ist davon auszugehen, dass der Verkehrswert für die gesamte Liegenschaft mehr als 1 Mio. Franken beträgt. Der Beschluss unterliegt deshalb der Urnenabstimmung. 6. Was geschieht bei einer Ablehnung des Projekts? Die Gemeinde Konolfingen verfügt weiterhin über ein zu kleines Magazingebäude mit wenigen Parkplätzen. Eine Veränderung der heutigen Situation ist somit für die nächsten Jahre ausgeschlossen. Die anderen Standorte sind bei der Evaluation als ungeeignet eingestuft worden, weil sie zu teuer sind oder die Lage nicht optimal ist. Es müsste eine dezentrale Unterbringung der verschiedenen Fahrzeuge mit den entsprechenden Erschwernissen für die Einsatzorganisation geprüft werden. Dadurch würde die Leistungsfähigkeit der Feuerwehr Konolfingen und insbesondere auch der Status des Stützpunktes für grosse Rettungsgeräte gefährdet. 7. Stellungnahme Gemeinderat und Geschäftsprüfungskommission Der Gemeinderat und die Geschäftsprüfungskommission empfehlen Ihnen die Annahme der Vorlage. 8. Der Gemeinderat unterbreitet Ihnen folgende Beschlussvorlage: Die Stimmberechtigten von Konolfingen, gestützt auf Artikel 35 Abs. 2 der Gemeindeordnung 1, in Kenntnisnahme der Botschaft vom 03. September 2014 beschliessen: 1. Der erforderliche Verpflichtungskredit von 14 Millionen Franken für den Kauf der Grundstücke Konolfingen-Nr. 619 und 624 und als verzinstes Darlehen für den Neubau des Feuerwehrmagazins (inkl. der teuerungsbedingten Mehrkosten) an die Feuerwehr wird bewilligt. Der Gemeinderat wird mit der Ausführung dieses Beschlusses beauftragt. 2. Sofern der Verpflichtungskredit für den Kauf der Grundstücke Konolfingen-Nr. 619 und 624 und den Neubau des Feuerwehrmagazins gemäss Vorlage 1 bewilligt wird und kein Bedarf einer anderen Nutzung besteht, wird der Gemeinderat ermächtigt, die Liegenschaft Niesenstrasse 7 (altes Feuerwehrmagazin) zu verkaufen. Konolfingen, 03. September 2014 Gemeinderat Konolfingen Der Präsident sig. Daniel Hodel Die Sekretärin sig. Alexandra Grossenbacher 1 Gemeindeordnung 2002, Stand der Gemeinde Konolfingen Seite 8 von 8

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