Marktgemeinde Mauthausen. Verhandlungsschrift. über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates. Sitzungstermin: Donnerstag,

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1 Marktgemeinde Mauthausen A-4310 Mauthausen, Marktplatz 7 Telefon: +43 (7238) Fax: +43 (7238) Mail: gemeinde@mauthausen.at Internet: Sitzungsnr.: GR/02/2017 Verhandlungsschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates Sitzungstermin: Donnerstag, Sitzungsbeginn: Sitzungsende: Ort, Raum: 19:15 Uhr 21:30 Uhr Medienraum NMS Mauthausen Anwesend sind: Bürgermeister Punkenhofer Thomas Vizebürgermeister/in Leitner Gudrun Nerat Alexander Gemeindevorstand Hofstätter Walter Aichinger Natascha Krammer Martin, Ing. Mag. Sallinger Leonhard, DI (FH) Gemeinderat Punkenhofer Ralf, Mag. Wirtl Werner, Mag. Langthaler Roland Kolar Sonja Großauer Ute Aigenberger Franz Özbag Hüseyin Carbonari Christian, Ing. Hunger Stefan Hofko Thomas, DI Paar Andreas FPÖ FPÖ ÖVP FPÖ FPÖ FPÖ FPÖ Gemeinderat Seite 1 von 52

2 Nerat Anita Marksteiner Barbara, Ing. Wagner Erika Leimer Bernhard, Ing. Etzelstorfer Fritz, Mag. Tausche Elisabeth Lettner Kurt, DDr. Mag. FPÖ ÖVP ÖVP ÖVP GRÜNE UBM UBM Ersatzmitglied/er Ortner Martin Vertretung für Herrn Alois Trauner Hackl Sandra Vertretung für Frau Alexandra Puchner Reichl Johann ÖVP Vertretung für Herrn Mag. Wolfgang Preslmair Hannl Christian ÖVP Vertretung für Stefan Döberl Dorninger Judith GRÜNE Vertretung für Herrn DI Johann Hinterplattner Hennerbichler Andrea GRÜNE Vertretung für Herrn DI (FH) Stefan Pilgerstorfer Amtsleiter Drexler Karl Es fehlen: Gemeinderat Trauner Alois entschuldigt Puchner Alexandra entschuldigt Preslmair Wolfgang, Mag. ÖVP entschuldigt Döberl Stefan ÖVP entschuldigt Hinterplattner Johann, DI GRÜNE entschuldigt Pilgerstorfer Stefan, DI (FH) GRÜNE entschuldigt Ersatzmitglied/er Kaufmann Caroline entschuldigt Aigenbauer Carina entschuldigt Jahn Gertraud, Mag. entschuldigt Haider Martin, Mag. entschuldigt Ortner Marion entschuldigt Horner Peter, Ing. entschuldigt Reichhardt Pavla GRÜNE entschuldigt Gruber Renate, Mag. GRÜNE entschuldigt Gemeinderat Seite 2 von 52

3 Schriftführer/in gem. 54 (2) Oö. GemO 1990: Oswaldi Tanja Der Vorsitzende eröffnet um 19:15 Uhr die Sitzung und stellt fest, dass a) die Sitzung von ihm einberufen wurde, b) der Termin der heutigen Sitzung im Sitzungsplan ( 45 Abs. 1 Oö. Gemeindeordnung 1990) enthalten ist und dieser für das 1. Halbjahr 2017 am 02./ nachweisbar an die Mitglieder und Ersatzmitglieder des Gemeinderates zugestellt wurde; c) die Abhaltung der Sitzung vom Bürgermeister unter Angabe des Tages, der Beginnzeit, des Ortes und der Tagesordnung der Sitzung unter Hinweis auf die Bestimmungen des 54 Abs. 6 Oö. Gemeindeordnung in der Zeit vom 22. bis an der Amtstafel öffentlich kundgemacht wurde, d) die Verhandlungsschrift der letzten Sitzung vom bis heute während der Amtsstunden im Marktgemeindeamt zur Einsicht für die Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder des Gemeinderates aufgelegen ist und auch während der heutigen Sitzung letztmalig zur weiteren Einsichtnahme aufliegt, e) es den Mitgliedern des Gemeinderates frei steht, gegen den Inhalt der Verhandlungsschrift der Sitzung vom mündlich oder schriftlich bis zum Ende der heutigen Sitzung, in der die Verhandlungsschrift letztmalig aufliegt, Einwendungen zu erheben, f) die Beschlussfähigkeit gegeben ist. Der Vorsitzende gibt bekannt, dass ein Dringlichkeitsantrag gemäß 46 Abs. 3 Oö. Gemeindeordnung 1990 idgf vorliegt. Er erklärt, dass Gegenstände, die nicht auf der Tagesordnung stehen, nur dann behandelt werden können, wenn der Gemeinderat seine Zustimmung gibt. Der Vorsitzende berichtet: Gemeindefinanzen: Hochwasserschutz-Aist - Beratung und Beschlussfassung betreffend die Haftungsübernahme für das Baukonto sowie eines Darlehens Laut Information des Hochwasserschutzverbandes Aist ist das Baukonto nun bis 30. Juni 2018 zu verlängern und ein Darlehen ab 30. Juni 2018 neu auszuschreiben. Dies war bereits vor der Finanzausschusssitzung am 16. Juni 2017 bekannt und daher auf der Tagesordnung. Nachdem keine näheren Informationen eingegangen sind, wurde dieser Tagesordnungspunkt abgesetzt und aus selbigem Grund auch nicht in die Tagesordnung für die Gemeinderatssitzung aufgenommen. Mit vom 24. März 2017 ersuchte nun der Hochwasserschutzverband um Beschlussfassung in der Gemeinderatssitzung am 30. März Dem kann somit nur mittels Dringlichkeitsantrag nachgekommen werden. Der Vorsitzende stellt den Antrag, den Dringlichkeitsantrag vor dem Tagesordnungspunkt Allfälliges, als neuen Tagesordnungspunkt 26, aufzunehmen. Beschluss: Der Vorsitzende lässt über den Antrag durch Erheben der Hand abstimmen. Der Antrag wird vom Gemeinderat einstimmig zum Beschlusse erhoben. Gemeinderat Seite 3 von 52

4 Tagesordnung 1. Lustbarkeitsabgabe: Information über das Erkenntnis des OÖ. Landesverwaltungsgerichtes hinsichtlich der eingebrachten Beschwerde der Admiral Sportwetten GmbH, vertreten durch schwartz huber-medek und partner, Rechtsanwälte og, Stubenring 2, 1010 Wien betreffend den Bescheid II. Instanz des Gemeinderates vom , Wettterminal Standort Dieselstraße 1 2. Oö. Bauordnung: Information über das Erkenntnis des OÖ. Landesverwaltungsgerichts hinsichtlich der eingebrachten Beschwerde der Frau Melahat Tanrigüzey, vertreten durch Prof.- Haslinger & Partner Rechtsanwälte, gegen den Bescheid des Gemeinderates vom 1. Juli 2016, Zl. 030/0/58/2015, betreffend Einwendungen gegen ein Bauvorhaben (Bauwerber: Gisbert und Gerada Neumann) 3. Information über das Erkenntnis des OÖ. Landesverwaltungsgerichts hinsichtlich der eingebrachten Beschwerde des Herrn Hasan Ertokat und der Frau Melahat Tanrigüzey, vertreten durch Haslinger & Partner Rechtsanwälte, gegen den Bescheid des Gemeinderates vom 1. Juli 2016, Zl. 030/0/68/2014, betreffend Versagung einer Baubewilligung 4. Oö. Straßengesetz: Beratung und Beschlussfassung betreffend die Erlassung einer Verordnung gemäß 11 Abs. 3. Oö. Straßengesetz 1991 idgf für die Auflassung eines Teilstückes der öffentlichen Wegparzelle 738/1, EZ 526, KG Mauthausen (Linzer Straße Raffetseder Rita) 5. Beratung und Beschlussfassung betreffend die Erlassung einer Verordnung gemäß 11 Abs. 3 Oö. Straßengesetz 1991 idgf für die Auflassung eines Teilstückes der öffentlichen Wegparzelle Nr. 772, EZ 828, KG Mauthausen (Schiffmühlgasse) 6. Beratung und Beschlussfassung betreffend die Erlassung einer Verordnung gemäß 11 Abs. 3. Oö. Straßengesetz 1991 idgf für die Auflassung eines Teilstückes der öffentlichen Wegparzelle 775/2, EZ 828, KG Mauthausen (Kalvarienbergstraße Ing. Peter Weindlmayr) 7. Örtliche Raumordnung: Beratung und Beschlussfassung betreffend die Änderung des Bebauungsplanes Nr mit der Bezeichnung "Weindlgründe" (Änderung Nr. 16) 8. Beratung und Beschlussfassung betreffend die Änderung Nr. 13 zum Flächenwidmungsplan Nr. 4 und Änderung Nr. 5 zum Örtlichen Entwicklungskonzept Nr. 2 im Bereich "Heinrichsbrunn - Penny-Markt" (Grundstück Nr. 189/5, KG Haid, Eigentümer: Josef und Chrsitine Kurz, wh Mauthausen, Reiferdorf 1 - Umwidmung von "MB - Eingeschränktes Gemischtes Baugebiet unter Ausschluss betriebsfremder Wohnnutzung in "Bauland - Gebiet für Geschäftsbauten mit einer Gesamtverkaufsfläche von 750 m²") 9. Grundstücksangelegenheiten: Beratung und Beschlussfassung betreffend den Abschluss von Dienstbarkeitsverträgen für die Fernwärmeleitung auf gemeindeeigenen Grundstücken mit der EVN Wärme GmbH, 2344 Maria Enzersdorf, EVN Platz 10. Beratung und Beschlussfassung betreffend den Abschluss eines Kaufvertrages mit der PBH Holding GmbH, 4310 Mauthausen, Poschacherstraße 1, hinsichtlich des Verkaufes des gemeindeeigenen Grundstückes Nr. 121/2, EZ 295, KG Mauthausen, im Bereich des Heinrichskirchenweges/ehemaliger Asphaltstockplatz und Genehmigung eines in diesem Zusammenhang stehenden Treuhandauftrages an Herrn Mag. Wolfram Berger 11. Gemeindewohnungen: Beratung und Beschlussfassung betreffende die Vergabe von Gemeindewohnungen sowie die Genehmigung der diesbezüglichen Mietverträge Gemeinderat Seite 4 von 52

5 12. Freibad Mauthausen: Beratung und Beschlussfassung betreffend den Ankauf einer Registrierkassa 13. Beratung und Beschlussfassung betreffend die Erneuerung des Geländers am Sprungturm 14. Beratung und Beschlussfassung betreffend die Abänderung der Badeordnung 15. Kassenprüfung: Prüfbericht des Prüfungsausschusses vom Gemeindefinanzen: Beratung und Beschlussfassung über die Finanzierungsmöglichkeit für den Feuerwehr-Helmankauf 17. Beratung und Beschlussfassung über die Finanzierungsmöglichkeit für ein neues Fahrzeug für den Wassermeister 18. Beratung und Beschlussfassung des Rechnungsabschlusses für das Finanzjahr Kenntnisnahme des Bürgschaftsvertrages zur Darlehensaufnahme für das Projekt "Zuund Umbau des Feuerwehrhauses der FF Haid" 20. Gemeindevertretung: Beratung und Beschlussfassung betr. die Entsendung von (Ersatz-)Mitgliedern in den Verein Museumsland Donauland Strudengau 21. Schulangelegenheiten: Beratung und Beschlussfassung über die Durchführung "Ferien zuhause" im Sommer 22. Wirtschaftsangelegenheiten: Beratung und Beschlussfassung über ein Ansuchen um Kommunalsteuerermäßigung für die "Rückentankstelle" 23. Partnerschaftsfonds: Beratung und Beschlussfassung über das Subventionsansuchen der NMS Mauthausen anlässlich des Schulbesuches aus Cogollo del Cengio 24. Heimat- und Museumsverein: Beratung und Beschlussfassung über das Subventionsansuchen des Heimat- und Museumsvereines 25. Schloss Pragstein: Beratung und Beschlussfassung über die weitere Vorgehensweise betreffend der Eingabe des Heimat- und Museumsvereines über die Nutzung des Erdgeschosses im Schloss Pragstein sowie die Auflösung des Bestandsvertrages mit der Firma Ehlers 26. Dringlichkeitsantrag - Gemeindefinanzen: HWS-Aist - Beratung und Beschlussfassung betreffend die Haftungsübernahme für das Baukonto sowie eines Darlehens 27. Allfälliges Gemeinderat Seite 5 von 52

6 Protokoll 1. Lustbarkeitsabgabe: Information über das Erkenntnis des OÖ. Landesverwaltungsgerichtes hinsichtlich der eingebrachten Beschwerde der Admiral Sportwetten GmbH, vertreten durch schwartz huber-medek und partner, Rechtsanwälte og, Stubenring 2, 1010 Wien betreffend den Bescheid II. Instanz des Gemeinderates vom , Wettterminal Standort Dieselstraße 1 Der Vorsitzende berichtet: Dem Gemeinderat ist bekannt, dass die Admiral Sportwetten GmbH, vertreten durch schwartz huber-medek & partner rechtsanwälte OG, Stubenring 2, 1010 Wien, gegen den Berufungsbescheid im Zusammenhang mit der Einhebung der Lustbarkeitsabgabe für das Wettterminal am Standort: Dieselstraße 1, 4310 Mauthausen, Beschwerde erhoben haben. Im BAO-Verfahren ist eine Beschwerdevorentscheidung durch den Gemeinderat nicht vorgesehen und somit wurde die Beschwerde gleich an das Oö. Landesverwaltungsgericht zur Entscheidung vorgelegt. Das Erkenntnis des Oö. Landesverwaltungsgerichtes liegt nun vor und lautet wie folgt: Das Landesverwaltungsgericht OÖ hat durch seinen Richter Dr. Zeinhofer über die Beschwerde der Admiral Sportwetten GmbH, vertreten durch schwartz hubermedek & partner rechtsanwälte OG, Stubenring 2, 1010 Wien, gegen den Bescheid des Gemeinderates der Marktgemeinde Mauthausen vom , wegen der Vorschreibung der Lustbarkeitsabgabe für den Betrieb eines Wettterminals am Standort Dieselstraße 1, 4310 Mauthausen, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt, dass - die Beschwerde als unbegründet abgewiesen wird. - gegen dieses Erkenntnis eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof zulässig ist. Die ordentliche Revision muss innerhalb von 6 Wochen ab dem Tag der Zustellung erfolgen. Die genaue Begründung der Abweisung ist in der Beschwerdeerkenntnis angeführt. Das Erkenntnis des Oö. Landesverwaltungsgerichtes (Beilage 1) wird, wie vollinhaltlich verlesen, vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen. 2. Oö. Bauordnung: Information über das Erkenntnis des OÖ. Landesverwaltungsgerichts hinsichtlich der eingebrachten Beschwerde der Frau Melahat Tanrigüzey, vertreten durch Prof.- Haslinger & Partner Rechtsanwälte, gegen den Bescheid des Gemeinderates vom 1. Juli 2016, Zl. 030/0/58/2015, betreffend Einwendungen gegen ein Bauvorhaben (Bauwerber: Gisbert und Gerada Neumann) Der Vorsitzende berichtet: In der Gemeinderatssitzung am 30. Juni 2016 wurde über die von Herrn Hasan Ertokat bzw. in weiterer Folge von Frau Melahat Tanrigüzey (als Rechtsnachfolgerin) (vertreten durch Prof. Haslinger & Partner Rechtsanwälte) eingebrachte Berufung gegen den erstinstanzlichen Bescheid des Bürgermeisters vom 4. Jänner 2016 (Erteilung einer Baubewilligung für den Neubau eines Wohnhauses mit Garage auf dem Grundstück Nr. 567/1, KG Mauthausen, [Planabweichung] Bauwerber: Gisbert und Gemeinderat Seite 6 von 52

7 Gerarda Neumann) entschieden. Der Berufung wurde keine Folge gegeben und der erwähnte Bescheid des Bürgermeisters mit einer Abänderung des Spruchteils bestätigt. Am 28. Juli 2016 wurde dann, innerhalb der offenen Frist von vier Wochen, gegen diesen zweitinstanzlichen Bescheid des Gemeinderates Beschwerde an das Oö. Landesverwaltungsgericht eingebracht. Zufolge des Gemeinderatsbeschlusses vom 30. Juni 2016 wurde keine Beschwerdevorentscheidung erlassen und die Beschwerde gleich dem Landesverwaltungsgericht Oberösterreich zur Entscheidung vorgelegt. Nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung am 1. März 2017, an der neben dem Rechtsvertreter der Beschwerdeführerin bzw. der Familie Neumann mit ihrem Rechtsanwalt auch Bürgermeister Thomas Punkenhofer und der von der Gemeinde beauftragte Rechtsanwalt, Herr Dr. Kurt Lichtl, teilgenommen haben, hat das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich nun eine Entscheidung in dieser Verwaltungssache, welche am 13. März 2017 beim Marktgemeindeamt eingelangt ist, getroffen. Gemäß 28 Abs. 1 VwGVG wurde die Beschwerde als unbegründet abgewiesen. Weiters wurde eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof für unzulässig erklärt. Als weiteres Rechtsmittel besteht nun die Möglichkeit, eine Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof und/oder eine außerordentliche Revision beim Verwaltungsgerichtshof innerhalb einer Frist von sechs Wochen ab Zustellung dieses Erkenntnisses einzubringen. Das Erkenntnis des Oö. Landesverwaltungsgerichts (Beilage 2) wird, wie vollinhaltlich verlesen, vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen. 3. Information über das Erkenntnis des OÖ. Landesverwaltungsgerichts hinsichtlich der eingebrachten Beschwerde des Herrn Hasan Ertokat und der Frau Melahat Tanrigüzey, vertreten durch Haslinger & Partner Rechtsanwälte, gegen den Bescheid des Gemeinderates vom 1. Juli 2016, Zl. 030/0/68/2014, betreffend Versagung einer Baubewilligung Der Vorsitzende berichtet: Mit Bescheid vom 1. Juli 2016 wurde zufolge des Gemeinderatsbeschlusses vom 30. Juni 2016 (als Baubehörde 2. Instanz) Herrn Hasan Ertokat die Baubewilligung für die Errichtung eines Wohnhauses auf dem Grundstück Nr. 567/8, KG Mauthausen, versagt. Gegen diesen Bescheid brachte Herr Hasan Ertokat und die Grundeigentümerin, Frau Melahat Tanrigüzey (Mutter des Bauwerbers), in offener Frist das Rechtsmittel der Beschwerde an das Oö. Landesverwaltungsgericht ein. Diese Beschwerde wurde aufgrund des ebenfalls am 30. Juni 2016 gefassten Gemeinderatsbeschlusses zur Entscheidung an das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich weitergeleitet (keine Beschwerdevorentscheidung). Am 14. März 2017 ist das Erkenntnis des Oö. Landesverwaltungsgericht eingelangt. Gemäß 28 Abs. 1 VwGVG wurde die Beschwerde als unbegründet abgewiesen. Weiters wurde eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof für unzulässig erklärt. Gemeinderat Seite 7 von 52

8 Als weiteres Rechtsmittel besteht nun die Möglichkeit, eine Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof und/oder eine außerordentliche Revision beim Verwaltungsgerichtshof innerhalb einer Frist von sechs Wochen ab Zustellung dieses Erkenntnisses einzubringen. Das Erkenntnis des Oö. Landesverwaltungsgerichts (Beilage 3) wird, wie vollinhaltlich verlesen, vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen. 4. Oö. Straßengesetz: Beratung und Beschlussfassung betreffend die Erlassung einer Verordnung gemäß 11 Abs. 3. Oö. Straßengesetz 1991 idgf für die Auflassung eines Teilstückes der öffentlichen Wegparzelle 738/1, EZ 526, KG Mauthausen (Linzer Straße Raffetseder Rita) GV Ing. Mag. Martin Krammer berichtet: Im Rahmen einer durch die Besitzerin der Liegenschaft Linzer Straße 58, Frau Rita Raffetseder, in Auftrag gegebenen Vermessung zur Feststellung der genauen Grundgrenzen bei ihren Grundstücken wurde bekannt, dass ein Teilstück ihrer Parz. Nr. 578/2, KG Mauthausen, in der Natur als Straße genutzt wird. Frau Rita Raffetseder erklärte sich damit einverstanden, diesen Grundstücksteil im Ausmaß von 5 m² zur öffentlichen Wegparzelle Nr. 770/1, KG Mauthausen, (Bergstraße) zuzuschreiben. Im Gegenzug soll, nicht zuletzt auch zur Begradigung der südlichen Grundgrenze der Liegenschaft Linzer Straße 58 ein Grundstücksteil im Ausmaß von 18 m² aus dem Öffentlichem Gut (Böschung entlang der Linzer Straße) der Liegenschaft von Frau Rita Raffetseder zugeschrieben werden. Um diese Grundstücksübertragungen im Grundbuch ersichtlich machen zu können, ist es erforderlich, jenen Grundstücksteil des Öffentlichen Gutes, das dem Grundstück von Frau Rita Raffetseder zugeschrieben werden soll, aufzulassen. Der Gemeinderat hat daraufhin am 22. September 2016 nach vorheriger Beratung im Straßenausschuss einer Auflassung eines Teilstückes der Öffentlichen Wegparzelle Nr. 738/1 (Linzer Straße), KG Mauthausen, im Grundsatz einstimmig zugestimmt und die Einleitung des Auflassungsverfahrens nach dem Oö. Straßengesetz genehmigt. Mit Kundmachung vom 3. Oktober 2016 wurde gemäß 11 Abs. 6 Oö. Straßengesetz 1991 idgf in der Zeit vom 10. bis 24. Oktober 2016 darauf hingewiesen, dass die Planunterlagen in der Zeit vom 25. Oktober bis 22. November 2016 zur öffentlichen Einsichtnahme beim Marktgemeindeamt Mauthausen während der Amtsstunden aufliegen. Außerdem wurden auch die angrenzenden Grundstückseigentümer und die Leitungsträger über die geplante Auflassung nachweislich verständigt und von der Planauflage in Kenntnis gesetzt. Während der Planauflage ist eine Stellungnahme der Netz Oberösterreich GmbH eingelangt. Mit Schreiben vom 7. Oktober 2016 wurde von Seiten der Netz Oberösterreich GmbH mitgeteilt, dass gegen die beabsichtigte Auflassung des Öffentlichen Gutes kein Einwand besteht. Weitere Stellungnahmen liegen nicht vor. Vor Beschlussfassung einer entsprechenden Auflassungsverordnung sollte jedoch noch ein klärendes Gespräch mit Frau Rita Raffetseder hinsichtlich der Grundkosten geführt werden. Denn in der Sitzung des Straßenausschusses am 13. September 2016 hat man aufgrund eines Missverständnisses fälschlicherweise darüber berichtet, dass ein Preis von 50,00/m 2 mit Frau Rita Raffetseder vereinbart wurde (18 m 2 5 m 2 = 13 m 2 x Gemeinderat Seite 8 von 52

9 50,00 = 650,00). Der Grundstücksteil soll auf Wunsch von Frau Rita Raffetseder jedoch kostenlos abgetreten werden, da ohnehin ein schon lange in ihrem Grundbesitz befindlicher Teil als Straße genutzt wurde. Am 28. November 2016 hat der Straßenausschuss unter dem Punkt Allfälliges darüber beraten. Man einigte sich dabei darauf, das Öffentliche Gut im Ausmaß von 18 m² doch nicht aufzulassen und Frau Rita Raffetseder den Grundstücksteil (5 m²), der bereits seit vielen Jahren als Straße genutzt wird, abzukaufen. Das Vermessungsbüro Kolbe & Grünzweil ZT-OG sollte ersucht werden, den Vermessungsplan dahingehend zu ändern. Das Vermessungsbüro Kolbe & Grünzweil ZT-OG teilte jedoch mit, dass ein neuer bzw. geänderter Vermessungsplan zusätzliche Kosten in Höhe von etwa 450,00 verursachen würde. Diese Kosten müsste die Gemeinde übernehmen. Daraufhin wurde nochmals ein Gespräch mit Frau Rita Raffetseder geführt. Frau Rita Raffetseder stimmte bei diesem Gespräch am 8. Februar 2017, bei der auch der Straßenausschussobmann dabei war, nun doch einem Grundkauf ihrerseits zu, jedoch zu einem Kaufpreis von 30,00/m². Mit diesem Kaufpreis erklärte man sich aus Sicht der Gemeinde, vorbehaltlich der Zustimmung des Straßenausschusses bzw. Gemeinderates, einverstanden. Am 14. März 2017 hat sich abermals der Straßenausschuss damit beschäftigt und sich für einen Grundpreis von 30,00//m² ausgesprochen. Gemeinderat Seite 9 von 52

10 GV Ing. Mag. Martin Krammer stellt den Antrag, die nachstehende Verordnung zu erlassen sowie das zum Verfahren vor dem Vermessungsamt bzw. Grundbuch erforderliche Grundabtretungsprotokoll und die Vermessungsurkunde der Baurat h.c. Dipl.-Ing. Rudolf Kolbe Dipl.-Ing. Heinz Grünzweil ZT-OG, 4311 Schwertberg, Ing.-Schmiedl-Straße 3, vom 1. Juni 2016, GZ: 9523A, zu beschließen: VERORDNUNG betreffend die Auflassung einer öffentlichen Straße Der Gemeinderat der Marktgemeinde Mauthausen hat in seiner Sitzung am 30. März 2017 gemäß 11 Abs. 3 Oö. Straßengesetz 1991 idgf in Verbindung mit den 40 Abs. 2 Z. 4 und 43 der Oö. Gemeindeordnung 1990 idgf beschlossen: 1 Dieser Verordnung liegt die Vermessungsurkunde der Zivilgeometer Dipl.-Ing. Rudolf Kolbe und Dipl.-Ing. Heinz Grünzweil, 4311 Schwertberg, Ing.-Schmiedl-Straße 3, Plan Nr. 9523A, vom im Maßstab 1:250 zugrunde. Der Plan liegt im Marktgemeindeamt während der Amtsstunden auf und kann von jedermann eingesehen werden. Weiters ist der Plan vor Erlassung dieser Verordnung durch vier Wochen zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegen. 2 Der im Plan grün markierte Straßenteil (Linzer Straße) des Grundstücks Nr. 738/1, EZ 526, KG Mauthausen, wird als öffentliche Straße aufgelassen, weil dieser wegen mangelnder Verkehrsbedeutung für den Gemeingebrauch entbehrlich geworden ist. 3 Diese Verordnung wird gemäß 94 Abs. 1 der Oö. Gemeindeordnung 1990 idgf durch zwei Wochen kundgemacht und wird mit dem auf den Ablauf der Kundmachungsfrist folgenden Tag rechtswirksam. Der Bürgermeister: LAbg. Thomas Punkenhofer -o-o-o- GRUNDABTRETUNGSPROTOKOLL Gegenstand ist die erforderliche (einvernehmliche) Abschreibung bzw. Zuschreibung von Grundstücksteilen aus/von den Grundstück Parz. Nr. 770/1, EZ 828, Nr. 738/1, EZ 526, Nr. 578/2 und Nr. 578/3, EZ 376, alle KG Mauthausen, zur Grenzbereinigung bzw. Teilauflassung der Linzer Straße. Nach einvernehmlicher Vermarkung sowie Grenzsteinsetzung am 9. Mai 2016 werden auf der Grundlage des vorliegenden Vermessungsplanes der Baurat h.c. Dipl.-Ing. Rudolf Kolbe und Dipl.-Ing. Heinz Grünzweil ZT-OG, 4311 Schwertberg, Ing.-Schmiedl-Straße 3, GZ 9523A, für die erforderliche Grundabtretung bzw. den Grunderwerb folgende rechtsverbindliche Vereinbarungen zwischen der Marktgemeinde Mauthausen als Verkäufer einerseits sowie Frau Rita Raffetseder, wh Luftenberg, Haselweg 33/2, als Käuferin andererseits abgeschlossen und zwar: Gemeinderat Seite 10 von 52

11 1. Dem Grundstück Nr. 578/3, EZ 376, KG Mauthausen (alleinige Grundbesitzerin: Frau Rita Raffesteder) wird zur Grenzbereinigung die Teilfläche 2 gemäß dem Vermessungsplan der Baurat h. c. Dipl.-Ing. Rudolf Kolbe und Dipl.-Ing. Heinz Grünzweil, GZ 9453, mit insgesamt 18 m², Öffentliches Gut, aus Parz. Nr. 738/1, EZ 526, KG Mauthausen, zugeschrieben. Die Zuschreibung dieser Grundstücksflächen im Gesamtausmaß von 18 m² erfolgt lastenfrei. 2. Im Gegenzug tritt Frau Rita Raffetseder, von ihren im alleinigen Grundbesitz befindlichen Grundstücke Nr. 578/2 und 578/3, EZ 376, KG Mauthausen, zur Grenzbereinigung die Teilflächen 1, 4 und 5 gemäß dem Vermessungsplan der Ingenieurkonsulenten für Vermessungswesen Baurat h. c. Dipl.-Ing. Rudolf Kolbe und Dipl.-Ing. Heinz Grünzweil, GZ 9523A, mit insgesamt 5 m², lastenfrei den Öffentlichen Wegparzellen Nr. 738/1, EZ 526 bzw. Nr. 770/1, EZ 828, beide KG Mauthausen, ab. 3. Als Kaufpreis für die zugeschriebene Grundstücksfläche (Teilstück 2) werden einvernehmlich 390,00 (in Worten: dreihundertneunzig) festgelegt. Der Betrag ist nach Unterfertigung binnen 14 Tagen auf das Konto der Marktgemeinde Mauthausen IBAN: AT bei der Allgemeinen Sparkasse Oberösterreich zu überweisen. 4. Frau Rita Raffetseder stimmt der grundbücherlichen Durchführung, wie im Vermessungsplan vom 1. Juni 2016 dargestellt, zu. 5. Vorstehende Vereinbarungen und Erklärungen sind unwiderruflich und gelten auch für die Rechtsnachfolger. 6. Der Marktgemeinde Mauthausen dürfen durch diese Grundtransaktion, Herstellung der Grundbuchsordnung keine Kosten entstehen. Diese sind zur Gänze von Frau Rita Raffetseder als alleiniger Auftraggeber zu tragen. Die Vermessungskosten werden je zur Hälfte aufgeteilt. Hinsichtlich einer im gegenständlichen Abtretungsfall allenfalls entstehende Grunderwerbssteuer (3,5 % des Kaufpreises) sowie die gerichtliche Eintragungsgebühr (1,1 % des Kaufpreises) beauftragt die Käuferin bereits jetzt durch Mitfertigung dieses Grundabtretungsprotokolls den Öffentlichen Notar, Herrn Mag. Wolfram Berger, die vorstehenden Gebühren und Abgaben im Wege der Selbstbemessung zu erfassen. Die diesbezüglichen Kosten (Pauschaleuro: 320, % USt.) sind durch die Käuferin zu tragen. Zur Klarstellung wird festgehalten, dass die in Verbindung mit diesem Verkauf entstehende Immobilienertragssteuer alleine durch die Marktgemeinde Mauthausen zu bezahlen ist. Beschlossen in der Gemeinderatssitzung am 30. März Für die Marktgemeinde Mauthausen Rita Raffetseder Bürgermeister Thomas Punkenhofer -o-o-o- GR-Ersatz Johann Reichl Es handelt sich nur um eine Begradigung des Grundstückes. Zustimmung unsererseits. Gemeinderat Seite 11 von 52

12 Beschluss: Der Vorsitzende lässt über den Antrag durch Erheben der Hand abstimmen. Der Antrag wird vom Gemeinderat einstimmig zum Beschlusse erhoben. 5. Oö. Straßengesetz: Beratung und Beschlussfassung betreffend die Erlassung einer Verordnung gemäß 11 Abs. 3 Oö. Straßengesetz 1991 idgf für die Auflassung eines Teilstückes der öffentlichen Wegparzelle Nr. 772, EZ 828, KG Mauthausen (Schiffmühlgasse) GV Ing. Mag. Martin Krammer berichtet: In der Sitzung des Gemeinderates am 10. November 2016 wurde nach vorheriger Beratung im Straßenausschuss (Sitzung vom 25. Oktober 2016) im Grundsatz beschlossen, die Schiffmühlgasse als Öffentliches Gut aufzulassen. Diesem Grundsatzbeschluss ging ein Ersuchen der Familie Mag. Johann und Eva Neumüller, wh Mauthausen, Linzer Straße 29, auf Ankauf der Schiffmühlgasse voraus. Bedingung für eine Auflassung der Schiffmühlgasse war, dass ein Ersatzweg geschaffen wird. Dieser wird auf Kosten der Familie Neumüller, nach dem der im Auftrag der Ehegatten Neumüller erstellten Plan der Mitter Bau GmbH ersichtlich, errichtet. Die beabsichtigte Auflassung der Schiffmühlgasse wurde vom 23. Dezember 2016 bis 8. Februar 2017 an der Amtstafel, im Bürgermeisterbrief und auf der Homepage der Marktgemeinde Mauthausen öffentlich kundgemacht. Während dieser Kundmachungsfrist sind folgende Stellungnahmen eingelangt: Der Wassermeister, Herr Wassermeister Thomas Wittibschlager, teilte mit, dass ca. mittig der Schiffmühlgasse ein Schmutzwasserkanal sowie die öffentliche (Haupt-) Wasserleitung (Versorgungsleitung) liegt. Bei einer Straßenauflassung mit anschließendem Verkauf muss mit den neuen Grundbesitzern schriftlich vereinbart werden, dass im Falle einer Reparatur bzw. zum Zweck von Instandhaltungsarbeiten, etc. der Zugang zu den beiden Leitungen gewährleistet sein muss. In Ihrer Stellungnahme vom 10. Jänner 2017 teilt die Netz OÖ GmbH Erdgas mit, dass Ihre Erdgasleitung OGV 303 berührt ist. Es bestehe ihrerseits kein Einwand gegen die teilweise Auflassung der öffentlichen Wegparzelle, sie verweist jedoch auf die ihr auferlegten behördlichen Vorschriften und Normen, wonach sie vor allem angehalten ist, einen Streifen von 1,0 Meter links und rechts der Leitungsachse bei Niederdruckleitungen von jeglicher Bebauung freizuhalten. Sie weist darauf hin, dass auch längsführende Gartenmauern, Garagen, Carports, Dachvorsprünge, Wintergärten und dgl. als Bebauung gelten. Philipp Wipplinger gibt als Vereinsvertreter der DSG-Union Mauthausen bekannt, dass es für den Verein wichtig sei, dass die Vereinsmitglieder als Anrainer auch weiterhin beim Eingang zu den Tennisplätzen parken können bzw. Sand und dergleichen dort abgelagert und deponiert werden darf. Es wäre im Interesse des Vereins, wenn mehr Parkplätze geschaffen werden würden. Herr Michael Ehlers, von der Ehlers GmbH, Marktplatz 12, 4310 Mauthausen, teilte in seiner Stellungnahme vom 26. Jänner 2017 mit, dass die Firma Ehlers GmbH grundsätzlich keine Einwände gegen den Verkauf der Schiffmühlgasse hat, dass aber folgende Punkte zu berücksichtigen sind: Gemeinderat Seite 12 von 52

13 Entlang der Schiffmühlgasse befindet sich in der nordöstlichen Ecke der Union-Tennisplätze ein Mast der Firma Ehlers GmbH, der die Zuleitungen für Internet und Kabelfernsehen für das Tenniscenter und das Gasthaus Peterseil trägt. Dieser Mast muss bestehen bleiben. Weiters sollen die bestehenden Leitungseinbauten der Firma Ehlers für Kabelfernsehen und Internet entlang der Tennisplätze bestehen bleiben. Wenn der neue Weg hergestellt wird, möchte die Firma Ehlers ein Leerrohr für zukünftige Leitungen einbauen, damit später nicht mehr aufgegraben werden muss. Die genannten Forderungen werden im Rahmen der allfälligen Kaufvertragserstellung berücksichtigt (Eintragung von Dienstbarkeiten im Grundbuch). Der Wunsch von Herrn Philipp Wipplinger wird durch die Schaffung des Ersatzweges bzw. von Parkplätzen gewährleistet sein. Am 14. März 2017 hat sich der Straßenausschuss mit diesem Tagesordnungspunkt befasst. Gemeinderat Seite 13 von 52

14 GV Ing. Mag. Martin Krammer stellt den Antrag, nachfolgende Verordnung zu erlassen: VERORDNUNG betreffend die Auflassung einer öffentlichen Straße Der Gemeinderat der Marktgemeinde Mauthausen hat in seiner Sitzung am 30. März 2017 gemäß 11 Abs. 3 Oö. Straßengesetz 1991 idgf in Verbindung mit den 40 Abs. 2 Z. 4 und 43 der Oö. Gemeindeordnung 1990 idgf beschlossen: 1 Dieser Verordnung liegt die Vermessungsurkunde der Zivilgeometer Dipl.-Ing. Rudolf Kolbe und Dipl.-Ing. Heinz Grünzweil, 4311 Schwertberg, Ing.-Schmiedl-Straße 3, Plan Nr. 9658, vom im Maßstab 1:500 zugrunde. Der Plan liegt im Marktgemeindeamt während der Amtsstunden auf und kann von jedermann eingesehen werden. Weiters ist der Plan vor Erlassung dieser Verordnung durch vier Wochen zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegen. 2 Der im Plan gelb markierte Straßenteil (Schiffmühlgasse) des Grundstücks Nr. 772, EZ 828, KG Mauthausen, wird als öffentliche Straße aufgelassen, weil dieser wegen mangelnder Verkehrsbedeutung für den Gemeingebrauch entbehrlich geworden ist. 3 Diese Verordnung wird gemäß 94 Abs. 1 der Oö. Gemeindeordnung 1990 idgf durch zwei Wochen kundgemacht und wird mit dem auf den Ablauf der Kundmachungsfrist folgenden Tag rechtswirksam. Der Bürgermeister: LAbg. Thomas Punkenhofer Bürgermeister -o-o-o- Gemeinderat Seite 14 von 52

15 GR Mag. Fritz Etzelstorfer Für die Fußgeher und Radfahrer ist der Ersatzweg entlang der Tennisplätze eine wichtige und zukunftsweisende Infrastruktur. Wir haben in der Gemeinderatssitzung im November 2016 darauf hingewiesen, dass diese Möglichkeit auf jeden Fall geschaffen werden soll. Gemeindevorstand Ing. Mag. Martin Krammer hat gesagt, dass mit dieser Errichtung der Durchfluss für Fußgeher und Radfahrer gewährleistet ist. Letztendlich stellt sich der der Plan nun so dar, dass dieses Projekt der Zielsetzung nicht ganz entspricht. Jener Teil des neuen Weges, von der bestehenden Garage bis zur Einmündung im Bereich des Josef-Jahn-Hofes, ist nur 1,30 m breit. Da ist ein gemeinsamer Fuß- und Radverkehr nicht möglich. Zum Zweiten möchte ich anmerken, dass die Begründung im 2 in der Auflassungsverordnung eigentlich auch nicht ganz stimmig ist. Die Schiffmühlgasse sei wegen mangelnder Verkehrsbedeutung für den Gemeingebrauch entbehrlich geworden. Richtiger wäre, wegen eines alternativen Verbindungsweges entbehrlich geworden. Wenn der Fuß- und Radverkehr nicht in dem Ausmaß gewährleistet ist, stimmen wir dem nicht zu, sondern werden uns enthalten. Beschluss: Der Vorsitzende lässt über den Antrag durch Erheben der Hand abstimmen. Für den Antrag stimmen: Punkenhofer Thomas Leitner Gudrun Hofstätter Walter Aichinger Natascha Punkenhofer Ralf, Mag. Wirtl Werner, Mag. Langthaler Roland Kolar Sonja Großauer Ute Aigenberger Franz Özbag Hüseyin Ortner Martin Hackl Sandra Nerat Alexander Krammer Martin, Ing. Mag. Carbonari Christian, Ing. Hunger Stefan Hofko Thomas, DI Paar Andreas Nerat Anita Sallinger Leonhard, DI (FH) Marksteiner Barbara, Ing. Wagner Erika Leimer Bernhard, Ing. FPÖ FPÖ FPÖ FPÖ FPÖ FPÖ FPÖ ÖVP ÖVP ÖVP ÖVP Gemeinderat Seite 15 von 52

16 Reichl Johann Hannl Christian Tausche Elisabeth Lettner Kurt, DDr. Mag. Stimmenthaltungen: Etzelstorfer Fritz, Mag. Dorninger Judith Hennerbichler Andrea ÖVP ÖVP UBM UBM GRÜNE GRÜNE GRÜNE Der Antrag wird vom Gemeinderat mehrheitlich zum Beschlusse erhoben. 6. Oö. Straßengesetz: Beratung und Beschlussfassung betreffend die Erlassung einer Verordnung gemäß 11 Abs. 3. Oö. Straßengesetz 1991 idgf für die Auflassung eines Teilstückes der öffentlichen Wegparzelle 775/2, EZ 828, KG Mauthausen (Kalvarienbergstraße Ing. Peter Weindlmayr) GV Ing. Mag. Martin Krammer berichtet: In der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 12. Dezember 2016 wurde nach Vorberatung im Straßenausschuss (Sitzung vom 28. November 2016) einstimmig einer Rückübereignung eines Grundstücksteiles aus der öffentlichen Wegparzelle Nr. 775/2, KG Mauthausen (Kalvarienbergstraße Zufahrt zum Hochbehälter Mair am Berg ) zum Grundstück Nr. 293/31, KG Mauthausen (Eigentümer: Ing. Peter und Roswitha Weindlmayr, 4310 Mauthausen, Birkenweg 2/2) im Ausmaß von 56 m² zugestimmt und gleichzeitig der Grundsatzbeschluss zur Einleitung des Auflassungsverfahrens gemäß den Bestimmungen des Oö. Straßengesetzes gefasst. Zur Erinnerung: Im Jahr 1998 hat der Besitzer des Grundstückes Nr. 293/31, KG Mauthausen, im Zuge einer Grundvermessung ein Teilstück seiner Parzelle im Ausmaß von 56 m² in das Öffentliche Gut der Gemeinde mit der Parz. Nr. 775/2, KG Mauthausen (Kalvarienbergstraße - im Bereich der Zufahrt zum Hochbehälter: Mair am Berg ) kostenlos abgetreten. Herr Ing. Peter Weindlmayr ersuchte nun um Rückübereignung dieses Grundstücksteiles. Dabei beruft er sich auf einen Aktenvermerk aus dem Jahr 1998, in dem seinem Rechtsvorgänger von der Gemeinde schriftlich erklärt wurde, dass, wenn die geplante Straße zum Hochbehälter: Mair am Berg innerhalb der vom Raumordnungsgesetz vorgesehen Frist nicht errichtet wird, die Kosten für die Rückvermessung von der Marktgemeinde Mauthausen getragen werden. Mit Kundmachung vom 28. Dezember 2016 wurde gemäß 11 Abs. 6 Oö. Straßengesetz in der Zeit vom 3. Jänner 2017 bis 18. Jänner 2017 darauf hingewiesen, dass die Planunterlagen von 19. Jänner 2017 bis 17. Februar 2017 zur öffentlichen Einsichtnahme beim Marktgemeindeamt Mauthausen während der Amtsstunden aufliegen. Diese Kundmachung wurde auch auf der Gemeindehomepage veröffentlicht. Darüber hinaus wurden die Leitungsträger von der beabsichtigten Auflassung eines Teilstückes der Kalvarienbergstraße verständigt. Gemeinderat Seite 16 von 52

17 Während obiger Frist wurde nur eine Stellungnahme, und zwar von der Netz Oberösterreich GmbH, eingebracht. Mit Schreiben vom 10. Jänner 2017 wird mitgeteilt, dass gegen die teilweise Auflassung des Öffentlichen Gutes kein Einwand erhoben wird. Am 14. März 2017 hat sich der Straßenausschuss mit diesem Tagesordnungspunkt befasst. Gemeinderat Seite 17 von 52

18 GV Ing. Mag. Martin Krammer stellt den Antrag, nachstehende Verordnung zu erlassen und das für das Verfahren vor dem Vermessungsamt bzw. Grundbuch erforderliche Grundabtretungsprotokoll sowie die Vermessungsurkunde der Baurat h.c. Dipl.-Ing. Rudolf Kolbe Dipl.-Ing. Heinz Grünzweil ZT-OG, 4311 Schwertberg, Ing.-Schmiedl-Straße 3, mit der GZ 9834 vom 23. März 2017 zu beschließen. VERORDNUNG betreffend die Auflassung einer öffentlichen Straße Der Gemeinderat der Marktgemeinde Mauthausen hat in seiner Sitzung am 30. März 2017 gemäß 11 Abs. 3 Oö. Straßengesetz 1991 idgf in Verbindung mit den 40 Abs. 2 Z. 4 und 43 der Oö. Gemeindeordnung 1990 idgf beschlossen: 1 Dieser Verordnung liegt die Vermessungsurkunde der Zivilgeometer Dipl.-Ing. Rudolf Kolbe und Dipl.-Ing. Heinz Grünzweil, 4311 Schwertberg, Ing.-Schmiedl-Straße 3, Plan Nr. GZ 9834, vom 23. März 2017 im Maßstab 1:250 zugrunde. Der Plan liegt im Marktgemeindeamt während der Amtsstunden auf und kann von jedermann eingesehen werden. Weiters ist der Plan vor Erlassung dieser Verordnung durch vier Wochen zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegen. 2 Der im Plan gelb markierte Straßenteil (Kalvarienbergstraße) des Grundstücks Nr. 775/2, EZ 828, KG Mauthausen, wird als öffentliche Straße aufgelassen, weil dieser wegen mangelnder Verkehrsbedeutung für den Gemeingebrauch entbehrlich geworden ist. 3 Diese Verordnung wird gemäß 94 Abs. 1 der Oö. Gemeindeordnung 1990 idgf durch zwei Wochen kundgemacht und wird mit dem auf den Ablauf der Kundmachungsfrist folgenden Tag rechtswirksam. Der Bürgermeister: LAbg. Thomas Punkenhofer -o-o-o- GRUNDABTRETUNGSPROTOKOLL Gegenstand ist die erforderliche (einvernehmliche) Abschreibung eines Grundstücksteils aus dem Grundstück Parz. Nr. 775/2, EZ 828, und Zuschreibung zum Grundstück Nr. 293/31, EZ 901, alle KG Mauthausen, zur Grenzbereinigung. Nach einvernehmlicher Vermarkung sowie Grenzsteinsetzung am 20. März 2017 werden auf der Grundlage des vorliegenden Vermessungsplanes der Baurat h.c. Dipl.-Ing. Rudolf Kolbe und Dipl.-Ing. Heinz Grünzweil ZT-OG, 4311 Schwertberg, Ing.-Schmiedl-Straße 3, GZ 9834, für die erforderliche Grundabtretung bzw. den Grunderwerb folgende rechtsverbindliche Vereinbarungen zwischen der Marktge- Gemeinderat Seite 18 von 52

19 meinde Mauthausen einerseits sowie Herrn Ing. Peter Weindlmayr und Frau Roswitha Weindlmayr, beide wohnhaft in 4310 Mauthausen, Birkenweg 2/2, andererseits abgeschlossen und zwar: 1. Die Teilfläche 1 aus dem Grundstück Nr. 775/2, EZ 828, KG Mauthausen (Öffentliches Gut der Marktgemeinde Mauthausen, Marktplatz 7, 4310 Mauthausen) wird zur Grenzbereinigung gemäß dem Vermessungsplan der Baurat h. c. Dipl.-Ing. Rudolf Kolbe und Dipl.-Ing. Heinz Grünzweil, GZ 9834, mit insgesamt 56 m², dem Grundstück Nr. 293/31, EZ 901, KG Mauthausen (Eigentümer: Ing. Peter und Roswitha Weindlmayr) kostenlos zugeschrieben. Die Zuschreibung dieser Grundstücksfläche im Gesamtausmaß von 56 m² erfolgt lastenfrei. 2. Herr Ing. Peter und Frau Roswitha Weindlmayr stimmen der grundbücherlichen Durchführung, wie im Vermessungsplan vom 23. März 2017 dargestellt, zu. 3. Vorstehende Vereinbarungen und Erklärungen sind unwiderruflich und gelten auch für die Rechtsnachfolger. Beschlossen in der Gemeinderatssitzung am 30. März Für die Marktgemeinde Mauthausen Ing. Peter und Roswitha Weindlmayr Bürgermeister Thomas Punkenhofer -o-o-o- Beschluss: Der Vorsitzende lässt über den Antrag durch Erheben der Hand abstimmen. Der Antrag wird vom Gemeinderat einstimmig zum Beschlusse erhoben. 7. Örtliche Raumordnung: Beratung und Beschlussfassung betreffend die Änderung des Bebauungsplanes Nr mit der Bezeichnung "Weindlgründe" (Änderung Nr. 16) GR DI Thomas Hofko berichtet: Herr Christian Kurz, wh Mauthausen, Eschenweg 6, regte an, den Bebauungsplan Nr mit der Bezeichnung: Weindlgründe zu ändern, da er bei seinem Wohnhaus eine Aufstockung plant, die den derzeit geltenden Bestimmungen des Bebauungsplanes widerspricht. In der Gemeinderatssitzung am 10. November 2016 wurde dann nach Vorberatung im Planungsausschuss einstimmig der Planentwurf zur Änderung des Bebauungsplanes Nr (Änderung Nr. 16) genehmigt. Mit diesem Gemeinderatsbeschluss wurde gleichzeitig der Einleitung des raumordnungsrechtlichen Verfahrens zugestimmt. Im Vorfeld dieser Gemeinderatssitzung fand am 3. Oktober 2016 mit dem Antragsteller, Grundbesitzern bzw. Nachbarn eine Besprechung am Marktgemeindeamt statt. Dabei hat man sich auf folgende Änderungen (rechte Spalte!!) geeinigt: Gemeinderat Seite 19 von 52

20 geltende Bestimmungen: Gebäude: Innerhalb der Baufluchtlinien können Gebäude mit max. 2 Geschossen und max. 3 Wohneinheiten in offener Bauweise errichtet werden. Hauptgebäude dürfen eine bebaute Fläche von maximal 200 m² nicht überschreiten. Nutzungsschablone 1: Es ist eine maximale Gebäudehöhe von 6,5 m bei Pultund Flachdächern bzw. bei anderen zulässigen Dach-formen ein Traufenhöhe, die bergseitig max. 4,5 m und talseitig max. 6,5 m beträgt, einzuhalten. Höhenbezugspunkt ist das jeweils an den Bauplatz angrenzende Niveau des Eschenweges. Nutzungsschablone 2: Bei Ausführung von Pult- und Flachdächern darf die Gebäudehöhe max. 9,0 m bzw. bei anderen zulässigen Dach-formen max. 10,0 m über dem natürlichen Urgelände betragen (Schemaschnitte 2). Dachformen: Es dürfen Sattel- und Walmdächer mit einer max. Dachneigung von 45 und Pultdächer mit einer Dachneigung von mindestens 10 ausgeführt werden. Weiters sind Flachdächer zulässig. Nebengebäude: Nebengebäude, außer Garagen, sind über 12 m² nicht zulässig. Sonstiges: Je Wohneinheit sind auf dem Baugrundstück mindestens 2 PKW-Stellplätze vorzusehen. Trinkwasser: Anschluss an Ortswasserleitung Abwasser: Anschluss an Ortskanal Energieversorgung: Anschluss an bestehendes Energieversorgungsnetz geplante, neue Bestimmungen: Gebäude: Innerhalb der Baufluchtlinien können Gebäude mit max. 2 Geschossen und max. 2 Wohneinheiten in offener Bauweise errichtet werden. Hauptgebäude dürfen eine bebaute Fläche von maximal 200 m² nicht überschreiten. Nutzungsschablone 1: Es ist eine maximale Gebäude- bzw. Firsthöhe von 8,0 m einzuhalten. Höhenbezugspunkt ist das jeweils an den Bauplatz angrenzende Niveau des Eschenweges. Nutzungsschablone 2: Bei Ausführung von Pult- und Flachdächern darf die Gebäudehöhe max. 9,0 m bzw. bei anderen zulässigen Dach-formen max. 10,0 m über dem natürlichen Urgelände betragen (Schemaschnitte 2). entfällt! laut Oö. BauTG 2013 Je Wohneinheit sind auf dem Baugrundstück mindestens 2 PKW-Stellplätze vorzusehen, wobei der Garagen- und Carportvorplatz nicht als Stellplatz zählt. keine Änderung! keine Änderung! keine Änderung! Gemeinderat Seite 20 von 52

21 Mit Schreiben vom 10. Jänner 2017 wurden die Nachbarn, Grundbesitzer, das Amt der oö. Landesregierung und die im 33 Abs. 2 Oö. Raumordnungsgesetz angeführten Stellen ersucht, zur angestrebten Bebauungsplanänderung eine Stellungnahme abzugeben. Folgende schriftliche Äußerungen sind am Marktgemeindeamt eingelangt: Linz Strom GmbH (Schreiben vom 17. Jänner 2017): Wir erheben gegen die im Betreff angeführte Planung in der vorliegenden Form keinen Einwand. Netz Oberösterreich GmbH (Schreiben vom 23. Jänner 2017): Berührt ist die Erdgasleitung OGV 303. Es besteht unsererseits kein Einwand gegen die Änderung des Bebauungsplanes, sofern die derzeitigen Höhen unverändert bleiben bzw. sich nur geringfügige Änderungen ergeben, sodass eine Überdeckung von 1,0 m gewährleistet ist und ein Bauverbotsstreifen von 4,0 m beiderseits der Leitungsachse von jeglicher Bebauung freigehalten wird. Wir weisen darauf hin, dass auch längsführende Gartenmauern, Garagen, Carports, Dachvorsprünge, Wintergärten und dgl. als Bebauung gelten. Bezirkshauptmannschaft Perg forstfachliche Stellungnahme (Schreiben vom 23. Jänner 2017): Die geplanten Änderungen haben keine forstfachliche Relevanz und werden daher ohne Einwand zur Kenntnis genommen. Amt der oö. Landesregierung, Regionsbeauftragter für Natur- und Landschaftsschutz (Schreiben vom 5. Februar 2017): Die beabsichtigten Änderungen des Bebauungsplanes stellen sich als geringfügig dar, wobei diese keine Naturschutzrelevanz aufweisen. Aus fachlicher Sicht wird die geplante Änderung zur Kenntnis genommen. Gemeinderat Seite 21 von 52

22 Amt der oö. Landesregierung, Abteilung Raumordnung (Schreiben vom 16. Februar 2017): Durch die beabsichtigte Änderung des Bebauungsplanes werden in der vorliegenden Form überörtliche Interessen im besonderen Maß nicht berührt. Daraus resultierend ist gemäß 34 Abs.1 Oö. Raumordnungsgesetz die Vorlage des Bebauungsplanes zur Genehmigung an die Landesregierung als Aufsichtsbehörde vor Kundmachung des Beschlusses nicht erforderlich. Die Übereinstimmung des Bebauungsplanes mit den Festlegungen des verordneten Flächenwidmungsplanes ist gegeben. Am 16. März 2017 hat sich der Planungsausschuss mit diesem Tagesordnungspunkt befasst. GR DI Thomas Hofko stellt den Antrag, den Änderungsplan Nr. 16 zum Bebauungsplan Nr. 15 (Bezeichnung: Weindlgründe ), erstellt von TEAM M Architekten, 4020 Linz, Eisenhangstraße 13-15, vom 16. Juni 2016, in der vorliegenden Form zu genehmigen. Beschluss: Der Vorsitzende lässt über den Antrag durch Erheben der Hand abstimmen. Der Antrag wird vom Gemeinderat einstimmig zum Beschlusse erhoben. 8. Beratung und Beschlussfassung betreffend die Änderung Nr. 13 zum Flächenwidmungsplan Nr. 4 und Änderung Nr. 5 zum Örtlichen Entwicklungskonzept Nr. 2 im Bereich "Heinrichsbrunn - Penny-Markt" (Grundstück Nr. 189/5, KG Haid, Eigentümer: Josef und Christine Kurz, wh Mauthausen, Reiferdorf 1 - Umwidmung von "MB - Eingeschränktes Gemischtes Baugebiet unter Ausschluss betriebsfremder Wohnnutzung in "Bauland - Gebiet für Geschäftsbauten mit einer Gesamtverkaufsfläche von 750 m²") GR DI Thomas Hofko berichtet: In der Gemeinderatssitzung am 10. November 2016 wurde im Grundsatz zwecks Einleitung des Änderungsverfahrens nach den Bestimmungen des Oö. Raumordnungsgesetzes die Umwidmung des Grundstückes Nr. 189/5, KG Haid, von MB Eingeschränktes gemischtes Baugebiet unter Ausschuss betriebsfremder Wohnnutzung in Gebiet für Geschäftsbauten mit einer Gesamtverkaufsfläche von maximal 750 m² einstimmig beschlossen. Im Detail geht es darum, dass geplant ist, den bestehende Penny-Markt im Gebäude Heinrichsbrunn 4 zu erweitern (ehemalige Räumlichkeiten des LIBRO-Marktes). Um dieses Bauvorhaben verwirklichen bzw. um die Baubewilligung dafür erwirken zu können, ist die genannten Flächenwidmungsplanänderung erforderlich. Aufgrund des genannten Gemeinderatsbeschlusses wurde das Stellungnahmeverfahren gemäß 33 Abs. 2 Oö. Raumordnungsgesetz eingeleitet (Verständigungsschreiben vom 2. Dezember 2016). Die erforderliche Grundlagenforschung wurde am 10. November 2016 vom Gemeinderat mitbeschlossen. Innerhalb der Stellungnahmefrist, die am 6. Februar 2017 endete, sind nachstehende schriftliche Äußerungen eingelangt: Netz Oberösterreich GmbH (Schreiben vom 5. Dezember 2017):.Gegen die oben angeführte Änderung erhebt die Netz Oberösterreich GmbH Im Namen der Energie AG Oberösterreich sowie in eigenem Namen kein Einwand. Gemeinderat Seite 22 von 52

23 Karl & Peherstorfer ZT-GmbH ( vom 7. Dezember 2017): Aus wasserwirtschaftlicher Sicht darf betreffend der gegenständlichen Widmungsänderung folgendes mitgeteilt werden: 1. Schmutzwässer sind in den Kanal einzuleiten! 2. Grundsätzlich liegt die Umwidmungsfläche innerhalb wasserrechtlich bewilligter Mischwassereinzugsflächen, sodass aus wasserrechtlicher Sicht eine Einleitung von Niederschlagswässer möglich wäre. Eine Einleitbewilligung hängt bei der aktuellen Widmung darüber hinaus auch von der Zustimmung des Kanalisationsbetreibers/Kläranlagenbetreibers ab. Der RHV und seine Mitgliedsgemeinden betreiben seit geraumer Zeit hohe (finanzielle) Anstrengungen, um möglichst viel Regenwasser aus dem Kanalsystem zu entfernen bzw. das Kanalsystem durch keine zusätzlichen Regenwassermengen zu belasten. Aus diesem Grund wird nach Rücksprache mit dem RHV mitgeteilt, dass die auf der Widmungsfläche anfallenden Niederschlagswässer auf eigen Grund und Boden zur Versickerung zu bringen sind und eine Einleitung von Niederschlagswässern in das kommunale Kanalisationssystem NICHT möglich ist! Linz Strom GmbH (Schreiben vom 12. Dezember 2017): Wir erheben gegen die im Betreff angeführte Planung in der vorliegenden Form keinen Einwand. Amt der oö. Landesregierung, Überörtliche Raumordnung (Schreiben vom 22. Dezember 2017):.Den Projektunterlagen zufolge haben sich auf dem gegenständlichen Grundstück schon bisher Handelsbetriebe befunden. Nun ist ein Umbau bzw. Vergrößerung des Lebensmittelmarktes geplant. Die Umwidmung und die Änderung des ÖEK können seitens der Überörtlichen Raumordnung zur Kenntnis genommen werden. Amt der oö. Landesregierung, Abteilung Straßenneubau und erhaltung (Schreiben vom 19. Jänner 2017):.Durch die Umwidmung werden festliegende Planungen des Landes nicht betroffen. Die Verkehrsaufschließung hat über die bestehende Anbindung bei km 5, m (Gemeindestraße Heinrichsbrunn) zu erfolgen. Ein zusätzlicher direkter Anschluss an die Landesstraße wird keinesfalls gestattet. Auf die Einhaltung der erforderlichen Anfahrtssichtweiten gemäß RVS (Plangleiche Knoten) wird besonders hingewiesen. Hierzu sind die Sichtdreiecke von jeglicher Bebauung bzw. Bewuchs freizuhalten. Die Sichtweiten sind in einer Höhe von 0,8 m und 3 m vom Straßenrand zu messen. Zur besseren Übersicht wird die Abb. 4 Schenkellänge und Tab. 3 Anfahrsicht angefügt. Hinsichtlich des Nahbereiches der Widmungsflächen zur Landesstraße wird auf die 15 m Bauverbots- bzw. Schutzzone gemäß Oö. Straßengesetz 1991 idgf 18 in Verbindung mit 40a hingewiesen, demnach für die Errichtung von Anlagen jeder Art in diesem Bereich eine Ausnahmebewilligung der Landesstraßenverwaltung erforderlich ist. Im Rahmen dieser Flächenwidmungsplanbewilligung dürfen der Landesstraßenverwaltung keine Kosten hinsichtlich Lärmschutzmaßnahmen erwachsen. Gegen die Bewilligung des Flächenwidmungsplanes besteht bei Einhaltung vorstehender Bedingungen von der Abteilung Straßenneubau und erhaltung kein Einwand. Gemeinderat Seite 23 von 52

24 Durch diese Zustimmung wird entsprechenden Stellungnahmen der Landesstraßenverwaltung bei anderen behördlichen Verfahren (z.b. Baugenehmigungsverfahren für die gegenständliche Liegenschaft) nicht vorgegriffen. Amt der oö. Landesregierung, Abteilung Raumordnung (Schreiben vom 20. Jänner 2017): Die vorgelegten Änderungsvorhaben betreffend die Umwidmung des Grundstückes Nr. 189/5, KG Haid, Gesamtgröße von m², von Gemischtem Baugebiet in Gebiet für Geschäftsbauten mit einer Gesamtverkaufsfläche von max. 750 m² und die Ausweisung der Umwidmungsfläche als Handelsfunktion im Örtlichen Entwicklungskonzept wird seitens der Örtlichen Raumordnung in Anbetracht des bereits bestehenden Handelsbetriebes und in Berücksichtigung der Aussagen in den ergänzenden fachspezifischen Stellungnahmen zur Kenntnis genommen. Am 16. März 2017 hat der zuständige Planungsausschuss über diesen Tagesordnungspunkt beraten. Gemeinderat Seite 24 von 52

25 GR DI Thomas Hofko stellt den Antrag, der Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 4 (Änderung Nr. 13) bzw. der Änderung Nr. 5 zum Örtlichen Entwicklungskonzept Nr. 2 (Bezeichnung Penny Heinrichsbrunn ) betreffend die Umwidmung des Grundstückes Nr. 189/5, KG Haid von MB Eingeschränktes gemischtes Baugebiet unter Ausschuss betriebsfremder Wohnnutzung in Gebiet für Geschäftsbauten mit einer Gesamtverkaufsfläche von 750 m² gemäß den Plänen der TEAM M Architekten, 4020 Linz, Eisenhandstraße 13-15, datiert mit 10. Oktober 2016, vollinhaltlich zuzustimmen. GR Mag. Fritz Etzelstorfer Wir stimmen der diesbezüglichen Änderung des Flächenwidmungsplanes grundsätzlich zu. Es sollen damit Arbeitsplätze geschaffen und erhalten werden. Im Stellungnahmeverfahren wird gefordert, dass Niederschlagswässer auf eigenem Grund und Boden zur Versickerung gebracht werden müssen. Der Ziviltechniker hat, nach Rücksprache mit dem Reinhaltungsverband, festgestellt, dass eine Versickerung erfolgen muss. Das ist für mich doch ein ungeklärter Punkt. Ich möchte, vor einer allfälligen Abstimmung im Gemeinderat diesen Punkt schon geklärt wissen. Es kann nicht sein, dass ein Ziviltechniker eine Versickerung fordert, auch wenn sich am Ge- Gemeinderat Seite 25 von 52

26 bäude und der Parkplatzfläche grundsätzlich nichts ändert. Ich sehe auf dem Plan nicht, wo die Versickerung stattfinden soll. GR Mag. Ralf Punkenhofer Nur zum Verständnis. Eine Öffnung des zweiten Geschäfts könnte theoretisch jederzeit passieren. Das Einzige was aber jetzt passiert ist, dass anstatt von zwei Geschäften nur ein Geschäft haben wird. Etwas Besseres könnte nicht passieren. Ich bin dafür, das so zu beschließen. Alles andere wäre sinnlose Zeitverzögerung. LAbg. Bgm. Thomas Punkenhofer Der Ziviltechniker hat grundsätzlich den Auftrag, bei jeder Veränderung darauf hinzuweisen, dass man nach Möglichkeit Reinwasser vom Schmutzwasserkanal wegbringt. Reinwasser muss nicht geklärt werden. Bei einer Veränderung wie dieser, die eigentlich keine ist, muss es nicht zwingend notwendig sein, eine andere Alternative für die Oberflächenentwässerung zu schaffen. Bei Neuerrichtungen wird schon darauf Wert gelegt, einen eigenen Reinwasserkanal oder eben eine Versickerung auf eigenem Boden herbeizuführen. Ich bin mir nicht sicher, ob das auf Verständnis trifft, wenn man das im gegenständlichen Fall fordert. GR Ing. Barbara Marksteiner Auch im Planungsausschuss wurde darüber schon diskutiert. Ich glaube schon, dass es wichtig ist, bei jeder grundsätzlichen Widmungsfrage, gerade auf Grund der Erkenntnisse, die wir schmerzlich in den letzten Jahren machen mussten, diese Interessensabwägung intensiv zu betreiben. Einerseits, was braucht es, um eine Infrastruktur langfristig zu verbessern oder um Umweltaspekte einzubringen und was ist auf der anderen Seite der Dehneffekt um Arbeitsplätze zu erhalten. In dem Fall ist es für mich eine klare Entscheidung, weil es eigentlich nur ein Status quo ist. Es wird dort nicht ein Quadratmeter mehr asphaltiert, oder ein Gebäudezubau errichtet. Es bleibt alles wie es ist. Vorher waren es eben zwei Geschäfte, jetzt nur mehr eines. Was mir nicht besonders gefällt sind leerstehende Objekte, die mit der Zeit dazu neigen zu verludern. Mir ist lieber, es wird betrieben, und hat eine ordentliche und gepflegte Optik. Vor allem aber, es ist nichts anders geworden. Insofern stimmen wir dem heute zu. Wenngleich ich schon sagen muss, dass es grundsätzlich nicht unberechtigt ist, was Gemeinderat Mag. Fritz Etzelsdorfer vorbringt. Bei einer anderen Sachlage würde ich das schon fordern. Aber in der Gegebenheit sehe ich kein Problem. LAbg. Bgm. Thomas Punkenhofer Ich bin Obmann-Stellvertreter des Reinhaltungsverbandes Gerichtsbezirk Mauthausen-Ost und auch treibende Kraft, dafür, alles was nicht geklärt werden muss aus der Kläranlage wegzubringen. Es gibt allerdings Grenzen. Gerade hier, wo es durch einen Mauerdurchbruch von Geschäft A nach B geht, vorzuschreiben, dass die Oberflächenwässer auf eigenem Grund zur Versickerung gebracht werden müssen, könnte ich nicht verstehen. Ich denke hier sind wir einer Meinung. GR Elisabeth Tausche Da es nur im Innenbereich eine Veränderung gibt, sehe ich das genauso. Würde außen etwas verändert werden, ist es klar, dass man die Richtlinien bezüglich der Niederschlagswasserableitung anwenden muss. So bin ich froh, wenn das Gebäude verwendet wird und nicht leer steht oder vielleicht gar der Markt abwandert. Zustimmung unsererseits. Beschluss: Der Vorsitzende lässt über den Antrag durch Erheben der Hand abstimmen. Der Antrag wird vom Gemeinderat einstimmig zum Beschlusse erhoben. Gemeinderat Seite 26 von 52

27 9. Grundstücksangelegenheiten: Beratung und Beschlussfassung betreffend den Abschluss von Dienstbarkeitsverträgen für die Fernwärmeleitung auf gemeindeeigenen Grundstücken mit der EVN Wärme GmbH, 2344 Maria Enzersdorf, EVN Platz LAbg. Bgm. Thomas Punkenhofer berichtet: Die Biowärme B3 GmbH hat in den Jahren 2008 bis 2011 ihre Fernwärmeleitung im Mauthausener Gemeindegebiet verlegt. Um diese Leitung im Öffentlichen Gut der Marktgemeinde Mauthausen verlegen zu können, wurde im Sinne des 7 Oö. Straßengesetz ein Gestattungsvertrag mit der Biowärme B3 GmbH (jetzt EVN Wärme GmbH) abgeschlossen. Die Leitung wurde aber auch in privaten Grundstücken der Gemeinde verlegt. Für diese Grundstücke gilt der abgeschlossenen Gestattungsvertrag nicht und es wäre daher ein Dienstbarkeitsvertrag abzuschließen. Mit Schreiben vom 24. Februar 2017 ersucht die EVN Wärme GmbH mit Sitz in 2344 Maria Enzersdorf (Nachfolgefirma der Biowärme B3 GmbH) um Einräumung von dinglichen Rechten in Form einer Dienstbarkeit auf Bestandsdauer für die verlegte Fernwärmeleitung auf gemeindeeigene Grundstücke und um Abschluss diesbezüglicher Dienstbarkeitsverträge. Am 20. März 2017 hat der Gemeindevorstand in dieser Sache Vorberatungen geführt. LAbg. Bgm. Thomas Punkenhofer stellt den Antrag, die beiliegenden Dienstbarkeitsverträge (Beilage 4) mit der EVN Wärme GmbH, 2344 Maria Enzersdorf, EVN Platz, zu beschließen. Beschluss: Der Vorsitzende lässt über den Antrag durch Erheben der Hand abstimmen. Der Antrag wird vom Gemeinderat einstimmig zum Beschlusse erhoben. 10. Beratung und Beschlussfassung betreffend den Abschluss eines Kaufvertrages mit der PBH Holding GmbH, 4310 Mauthausen, Poschacherstraße 1, hinsichtlich des Verkaufes des gemeindeeigenen Grundstückes Nr. 121/2, EZ 295, KG Mauthausen, im Bereich des Heinrichskirchenweges/ehemaliger Asphaltstockplatz und Genehmigung eines in diesem Zusammenhang stehenden Treuhandauftrages an Herrn Mag. Wolfram Berger GR DI Thomas Hofko berichtet: Das gemeindeeigene Grundstück Nr. 121/2, KG Mauthausen, am Heinrichskirchenweg im Ausmaß von 418 m² hätte ursprünglich die Sandler Steinmetzbetrieb GmbH mit Sitz im 4451 Garsten, Klosterstraße 8, erworben wollen. Nunmehr hat die Sandler Steinmetzbetrieb GmbH kein Interesse mehr an einem Ankauf des Grundstückes, sodass die PBH Holding GmbH dieses Grundstück erwerben will. Dazu wurde vom Notariat Mauthausen ein Kaufvertrag sowie ein Treuhandauftrag ausgearbeitet. Der Kaufpreis beträgt ,00. Die näheren Einzelheiten sind im Kaufvertrags- Entwurf bzw. Treuhandauftrag-Entwurf nachlesbar. GR DI Thomas Hofko stellt den Antrag, den Kaufvertrag bzw. Treuhandauftrag (Beilage 5) mit der PBH Holding GmbH, 4310 Mauthausen, Poschacherstraße 1, zu genehmigen. Gemeinderat Seite 27 von 52

28 Beschluss: Der Vorsitzende lässt über den Antrag durch Erheben der Hand abstimmen. Der Antrag wird vom Gemeinderat einstimmig zum Beschlusse erhoben. 11. Gemeindewohnungen: Beratung und Beschlussfassung betreffende die Vergabe von Gemeindewohnungen sowie die Genehmigung der diesbezüglichen Mietverträge GR Mag. Ralf Punkenhofer berichtet: Die Fraktionsvertreter des Ausschusses für Wohnungs- und Bauangelegenheiten, Spielplätze sowie Umweltfragen befassten sich in ihrer Besprechung am 21. März 2017 mit der Vergabe von fünf Gemeindewohnungen. Es wurde ein entsprechender Vergabevorschlag erarbeitet. GR Mag. Ralf Punkenhofer stellt den Antrag, die Gemeindewohnungen wie folgt zu vergeben und die diesbezüglichen Mietverträge zu beschließen: Wohnung Nr. 4 (Elfrieda Kaiser), 4310 Mauthausen, Promenade 18 Kategorie: A/Richtwert, Größe: 42,18 m², Zimmer: 2 Miete inkl. MwSt.: 205,42, BK: 79,20 Heizung: Fernwärme, Heizkosten: 42,00 Kaution: 919,52, Kündigungsfrist: Vergabevorschlag: Hofer Brigitte, 4310 Mauthausen, Promenade 16, Ansuchen vom Wohnung Nr. 6 (Franz und Maria Hackl), 4310 Mauthausen, Promenade 16 Kategorie: A/Richtwert, Größe: 64,38 m², Zimmer: 3 Miete inkl. MwSt.: 313,53, BK: 101,20 Heizung: Zentralheizung, Kaution: 1.403,48, Kündigungsfrist: Vergabevorschlag: Julia Weiretmayr, 4320 Perg, Stifterstraße 9/1, Ansuchen vom Wohnung Nr. 5 (Gabriele Fasching), 4310 Mauthausen, Vormarktstraße 66 Kategorie: A/Richtwert, Größe: 40,48 m², Zimmer: 3 Miete inkl. MwSt.: 197,14, BK: 63,80 Heizung: Gastherme, Kaution: 882,46, Kündigungsfrist: Vergabevorschlag: Fatih SAHIN, 4262 Leopoldschlag, Freiwaldstraße 7, Ansuchen vom Wohnung Nr. 1 (Robert Fellinger), 4310 Mauthausen, Josef-Czerwenka-Straße 2 (Wohnung/Neue Mittelschule) Kategorie: A/Richtwert, Größe: 74,42 m², Zimmer: 2 Miete inkl. MwSt.: 362,43, BK u. Heizung: 181,00 Heizung: Fernwärme, Kaution: 1.622,36, Kündigungsfrist: Vergabevorschlag: Ferdinand Linhart, 4310 Mauthausen, Bernaschekstraße 2, Ansuchen vom Gemeinderat Seite 28 von 52

29 Wohnung Nr. 5 (Ferdinand Linhart), 4310 Mauthausen, Bernaschekstraße 2 Kategorie: A/Richtwert, Größe: 55,29 m², Zimmer: 2 Miete inkl. MwSt.: 269,26, BK: 82,50 Heizung: Gastherme Kaution: 1.205,32, Kündigungsfrist: Vergabevorschlag: Karl Markus Lugmayr, 4312 Ried/Riedmark, Blindendorf 186, Ansuchen vom Beschluss: Der Vorsitzende lässt über den Antrag durch Erheben der Hand abstimmen. Der Antrag wird vom Gemeinderat einstimmig zum Beschlusse erhoben. 12. Freibad Mauthausen: Beratung und Beschlussfassung betreffend den Ankauf einer Registrierkassa GV Walter Hofstätter berichtet: Um die gesetzlichen Vorgaben der Registrierkassenpflicht zu erfüllen, ist für das Freibad der Ankauf eines neuen Kassensystems notwendig. Dahingehend wurden nachstehende Angebote eingeholt (exkl. MwSt.): Firma IT4COMPANY Harald Knauder, Heindlkai 29, 4310 Mauthausen, vom 14. Oktober 2016, 4.755,50 Firma ENIGMA, Mauthausener Straße 78, 4222 St. Georgen/Gusen, vom 16. Februar 2017, 6.588,07 GV Walter Hofstätter stellt den Antrag, den Ankauf der Registrierkasse inkl. Software, Bon- und Kartendrucker, entsprechend dem Angebot der IT4Company, mit einer Gesamtsumme von 4.755,50 exkl. MWSt., zu beschließen. GR Ing. Barbara Marksteiner Dazu hätte ich zwei Fragen, was darf ich mir darunter vorstellen? A) Eine Standregistrierkasse mit integriertem Bondrucker? B) Die Saisonkartenverwaltung, wird dabei jede Saisonkarte registriert und man scannt selbst und somit ist der Eintritt dann registriert? Oder wie funktioniert das? GV Walter Hofstätter Bei dieser Kasse ist eine Schnittstelle vorgesehen um auch mit Karte bezahlen zu können. Ebenso ein Bondrucker und ein entsprechendes Display für die Kunden. Saisonkarten können künftig in Form einer Kunststoffkarte gedruckt werden, wobei bei Familiensaisonkarten jedes Familienmitglied eine eigene Karte bekommt. Das wäre der erste Schritt. Ein zweiter Schritt ist, dass in weiterer Folge die Saisonkarten mit Lichtbildern ausgestellt werden. Das alles ist jetzt in der Soft-/Hardware inbegriffen. GR Ing. Barbara Marksteiner Einem eher Nichtwissendem mutet es, dass es ein teurer Spaß ist und es sicherlich günstigere Systeme gibt. Im Gesamtpackage macht das aber sicher Sinn. Es ist auch dann interessant, wenn man sich die Einnahmen aus den Kartenerlösen ansieht, die zwischen ,00 in schlechten und ,00 in guten Jahren Gemeinderat Seite 29 von 52

30 schwanken. Denn dann relativiert sich das. So kann man sagen, dass über die Jahre gesehen so eine Investition gerechtfertigt ist. LAbg. Vbgm. Alexander Nerat Mich schreckt der Preis inkl. Kartendrucker nicht. Wir haben uns gerade für die Radfähre ein Angebot eingeholt, wo wir Dank der Intelligenz unserer Bundesregierung wieder eine neue Registrierkasse brauchen. Auf der Radfähre eine Registrierkasse um 4.000,00 zu haben, darüber darf man nicht einmal nachdenken. Mich schreckt der Preis nicht, es ist in Wirklichkeit nur ein Wahnsinn, dass man für ein Freibad ein Kassensystem um fast 5.000,00 braucht. Wem immer das eingefallen ist, möge ihm der ewige Durchfall zusetzen. Ich finde den Preis extrem fair, zumal auch eine Einschulung inbegriffen ist. GR Mag. DDr. Kurt Lettner Die frommen Wünsche von LAbg. Vizebürgermeister Alexander Nerat den ewigen Durchfall kannte ich nicht, da habe ich gerade nochmal nachfragen müssen. Da müsste unsere Bundesregierung geschlossen nur mehr auf der Toilette sitzen. Aber zurück zum Thema. Wir kommen an der Registrierkassenverordnung nicht vorbei. Erfreulich ist, dass eine Mauthausener Firma zum Zug kommt. Er ist vor Ort und greifbar, wenn etwas nicht funktionieren sollte. Das ist wichtig. Zustimmung seitens der UBM. GR Mag. Fritz Etzelstorfer Entstehen für das Upgrade noch weitere Kosten? Oder sind für die künftigen Schritte noch weitere Kosten erforderlich, auch in Bezug auf Servicekosten? GV Walter Hofstätter Wenn wir den Vertrag abschließen, fallen jährlich noch ca. 100,00 bis 150,00 an Servicepauschale an. Zusätzliche Kosten fallen für die Programmierung an, wenn dann die Karten mit Fotos ausgestattet werden. Auch eine Kamera wird dafür benötigt. Angedacht ist auch eine Standleitung um direkt mit dem Amt verbunden zu sein. GR Ing. Barbara Marksteiner Ich möchte nur ersuchen, dass bei allen Überlegungen, die nach der Plastikkarte, welche ich sehr begrüße, trotzdem nochmals abgeklärt wird, ob das mit dem Foto überhaupt notwendig ist. Denn die Frage stellt sich immer, ob es in einer Verhältnismäßigkeit steht, wenn ich davon ausgehe, dass ich den Großteil meiner Kunden persönlich kenne. GV Walter Hofstätter Da gebe ich dir recht. Wir haben nur schon vorgesorgt, dass wir, für den Fall, dass wir es brauchen, die Möglichkeit haben, es implementieren zu können. Daher wurde es jetzt noch nicht mit angekauft. Aber das System lässt weitere Schritte offen. Beschluss: Der Vorsitzende lässt über den Antrag durch Erheben der Hand abstimmen. Der Antrag wird vom Gemeinderat einstimmig zum Beschlusse erhoben. 13. Beratung und Beschlussfassung betreffend die Erneuerung des Geländers am Sprungturm GV Walter Hofstätter berichtet: Bei den jährlichen technischen Überprüfungen gemäß 9 (1) BHG (Bäderhygiene- Gemeinderat Seite 30 von 52

31 gesetz) durch das Land Oberösterreich, wurde schon seit dem Jahr 2014 das nicht mehr normkonforme Geländer beim Sprungturm beanstandet. Nunmehr soll dieser Missstand behoben werden und dementsprechend wurde nachstehendes Angebot eingeholt: Firma Kunstschmiede Großauer Werner, Prof.-Gerstmayr-Weg 33, 4310 Mauthausen, vom ,80 exkl. MwSt. (chlorbeständiger Edelstahl V4A) Firma Kunstschmiede Großauer Werner, Prof.-Gerstmayr-Weg 33, 4310 Mauthausen, vom , 2.738,50 exkl. MwSt. (norm. Edelstahl V2A) Eine ev. Mithilfe der Bauhofmitarbeiter zum Beispiel beim Zuschnitt mindert den Angebotspreis. GV Walter Hofstätter stellt den Antrag, die Errichtung des Geländers nach dem vorliegenden Angebot der Firma Kunstschmiede Großauer vom 17. Februar 2017, in der Höhe von 4.441,80 exkl. MwSt. in chlorbeständigem Edelstahl zu beschließen. GR Mag. DDr. Kurt Lettner Es freut mich, dass wir vor 27 Jahren (ich war zu dem Zeitpunkt Vizebürgermeister) wie wir das Schwimmbad errichtet haben, so gute Vorarbeit geleistet haben. Und auch, dass in den letzten 27 fast störungsfreien Jahren gute Arbeit geleistet wurde. Diese Erneuerungen sind notwendig, daher Zustimmung unsererseits. GR Ing. Barbara Marksteiner Natürlich Zustimmung unsererseits. Mit hätte es sehr gut gefallen, wenn es auch ein Gegenangebot gegeben hätte. Ich finde es trotzdem gut, dass es eine Mauthausener Firma ist, die beauftrag werden soll. Beschluss: Der Vorsitzende lässt über den Antrag durch Erheben der Hand abstimmen. Der Antrag wird vom Gemeinderat einstimmig zum Beschlusse erhoben. 14. Beratung und Beschlussfassung betreffend die Abänderung der Badeordnung GV Walter Hofstätter berichtet: Um der alljährlichen Debatte der Saisonöffnungs- bzw. Schließungszeiten vorzubeugen, werden folgende Änderungen der Badeordnung vorgenommen und die derzeit gültige Badeordnung vom 01.Mai 2014 angepasst: 2 Badegäste Abs. 1a wird eingefügt Die Saison- und Tageskarten sind mitzuführen und dem Badpersonal auf Verlangen vorzuweisen. Abs 1b wird eingefügt Bei missbräuchlicher Verwendung oder Weitergabe der Tages- oder Saisonkarten an Dritte ist der Bademeister / die Bademeisterin berechtigt, die Karte ersatzlos einzuziehen. Gemeinderat Seite 31 von 52

32 4 Betriebszeiten Abs. 1 wird ersetzt durch Das Freibad wird grundsätzlich vom 1. Freitag im Mai bis inkl. Sonntag vor Schulbeginn im September (Ferien OÖ) betrieben. Abs. 6 wird eingefügt Ob das Freibad witterungsbedingt geöffnet oder geschlossen ist, ist auf der Webseite der Gemeinde ( ersichtlich. GV Walter Hofstätter stellt den Antrag, die Änderungen der Badeordnung, wie vorgetragen, zu beschließen. GR Mag. DDr. Kurt Lettner Ich nehme an, dass die Möglichkeit besteht, beim Verkauf der Saisonkarte diese Änderungen den Käufern mitzuteilen, dass die Karte immer mitgeführt werden muss bzw. bei missbräuchlicher Verwendung entzogen werden kann. Diese Änderungen sind sinnvoll und im Interesse der Wirtschaftlichkeit. GR Erika Wagner Es ist doch auch an der Fahne ersichtlich, ob das Freibad geöffnet ist oder nicht? GV Walter Hofstätter Das ist richtig, bei hochgezogener Fahne ist das Freibad offen, ansonsten geschlossen. Ebenfalls ist über die Webcam ersichtlich, ob das Freibad geöffnet ist. Beschluss: Der Vorsitzende lässt über den Antrag durch Erheben der Hand abstimmen. Der Antrag wird vom Gemeinderat einstimmig zum Beschlusse erhoben. 15. Kassenprüfung: Prüfbericht des Prüfungsausschusses vom GR Ing. Christian Carbonari berichtet: Folgende Punkte wurden in der Prüfungsausschusssitzung am 13. März 2017 behandelt: 1) Ordnungs- und Rechtmäßigkeit der Bauverwaltung Grundlage dafür war ein Erlass der IKD, weil der Landesrechnungshof bei einigen Gemeinden Missstände festgestellt hat. Die Marktgemeinde Mauthausen wurde mit diesem Schreiben gebeten, im Zuge der Prüfungsausschusssitzung sich damit zu befassen. Es wurde ein Fragenkatalog auf Basis dieses Schreibens ausgearbeitet und bis zur nächsten Sitzung eine Stellungnahme seitens der Bauabteilung erbeten. 2) Kassenprüfung Weiters wurde eine Kassenprüfung mit Stichtag 31. Dezember 2016 sowie 09. März 2017 durchgeführt. Sämtliche Tagesabschlüsse und Kontoauszüge haben übereingestimmt. 3) Rechnungsabschluss 2016 Dieser wurde angesehen und durch Gudrun Leitner genauestens erläutert. Von Gemeinderätin Elisabeth Tausche wurde angeregt, die Vergütungen Bauhof in Gemeinderat Seite 32 von 52

33 der gesamten, unberichtigten Höhe umzubuchen. Die Korrekturbuchung des Darlehens BA-CA soll dem Rechnungsabschluss2016 beigelegt werden. 4) Darlehen BA-CA für das Veranstaltungszentrum Beim Darlehen 4320/1 wurden Korrekturbuchungen vorgenommen. Sämtliche Zahlungen, Tilgungen und Zinsen wurden genau erläutert und erklärt, danke an Gisela Aichinger für diese Aufstellung. Rechnerisch wurde den Korrekturbuchungen zugestimmt und dies als für richtig befunden. Gemeinderat Mag. Fritz Etzelstorfer merkte an, dass die Vorgehensweise dieser Darlehensabwicklung in den Vorjahren nicht korrekt war. GR Elisabeth Tausche Ich möchte bezüglich der Vergütungsbuchungen nochmals anregen, dass diese im Rechnungsabschluss 2017 an die richtigen Gewerke verbucht werden, weil ansonsten die Kontenwahrheit nicht mehr gegeben ist. Großes Lob an Gisela Aichinger. Der Prüfbericht wird vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen. 16. Gemeindefinanzen: Beratung und Beschlussfassung über die Finanzierungsmöglichkeit für den Feuerwehr-Helmankauf GR DI Thomas Hofko berichtet: Der Finanzausschuss hat am 15. November 2016 bereits die Unterstützung der beiden Feuerwehren beim Ankauf von Helmen (vorhandene sind Jahre alt) wie unten dargestellt beschlossen: Die Freiwillige Feuerwehr Haid setzt ,00 für 45 Stück Helme fest, die Freiwillige Feuerwehr Mauthausen ,00 für 50 Stück Helme. Es wird vorgeschlagen, jeder Feuerwehr auf schnellstem Wege ,00 für den Ankauf von neuen Helmen (damit wird die Mindestmannschaftsstärke in Pflichtbereichsklasse 4 versorgt) zukommen zu lassen. Der Vorschlag ist, im außerordentlichen Haushalt für die Jahre 2017, 2018, 2019 folgende Beträge festzusetzen: ,00 je Feuerwehr , , Nachdem im Voranschlag 2017 keine geeignete Finanzierungsdarstellung möglich war, bietet sich nun aufgrund des guten Geschäftsverlaufes 2016 die Gelegenheit, die Finanzierung mittels Überschuss laut Rechnungsabschluss 2016 abzuwickeln. Es wird vorgeschlagen im außerordentlichen Haushalt 2016 ein Vorhaben mit einer Soll- Stellung über 8.000,00, in Form einer Zuführung aus dem ordentlichen Haushalt anzulegen. GR DI Thomas Hofko stellt den Antrag, die Abwicklung für die erste Etappe der Helme, wie im Sachverhalt dargestellt, zu beschließen. Vbgm. Gudrun Leitner Mir wäre es wirklich sehr wichtig, dass wir das einstimmig beschließen. Die Feuerwehren haben mir bei der Budgetbesprechung im Herbst ihr Leid geklagt. Wenn man Gemeinderat Seite 33 von 52

34 grob drüber rechnet, kommt ein Helm auf ungefähr 300,00. Die neuen Helme sind meines Wissens nach dann dauerhaft haltbar. Wenn wir es schaffen, in den nächsten 2 bis 3 Jahren die Helme zu ersetzen, haben wir auf lange Zeit hier mit keinen Kosten zu rechnen. LAbg. Vgbm. Alexander Nerat Die Helme sind wirklich äußerst notwendig. Es sind nicht alle Helme 20 Jahre alt, aber die Technik ist weiter gegangen, ob beim Visier, Material oder sonst wo. Die Helme werden schließlich entsprechend beansprucht. Das sollte etwas sein, worüber man nicht einmal diskutieren muss. Wenn jemand für Gottes Lohn arbeitet, soll man sie auch entsprechend gut ausstatten. Das soll kein Thema sein, auch wenn es viel Geld kostet. Beschluss: Der Vorsitzende lässt über den Antrag durch Erheben der Hand abstimmen. Der Antrag wird vom Gemeinderat einstimmig zum Beschlusse erhoben. 17. Beratung und Beschlussfassung über die Finanzierungsmöglichkeit für ein neues Fahrzeug für den Wassermeister GR DI Thomas Hofko berichtet: Das Fahrzeug des Wassermeisters war im Laufe der letzten Monate bereits mehrere Male spontan nicht einsatzfähig. Nachdem im Voranschlag 2017 keine geeignete Finanzierungsdarstellung möglich war, bietet sich nun aufgrund des guten Geschäftsverlaufes 2016 die Gelegenheit, die Finanzierung eines Neuankaufs mittels Überschuss laut Rechnungsabschluss 2016 abzuwickeln. Es wird vorgeschlagen im außerordentlichen Haushalt 2016 ein Vorhaben mit einer Soll-Stellung über ,00 in Form einer Zuführung aus dem ordentlichen Haushalt anzulegen und geeignete Modelle anbieten zu lassen. GR DI Thomas Hofko stellt den Antrag, die vorgeschlagene Finanzierungsdarstellung zu beschließen. LAbg. Vbgm. Alexander Nerat Im Gemeindevorstand wurde schon ausgiebig darüber diskutiert. Mein Wunsch war es, ein Elektroauto anzuschaffen. Entsprechende Angebote für solche E-Fahrzeuge wurden eingeholt. Leider hat sich herausgestellt, dass so ein Fahrzeug nicht optimal ist. Es kann keine Anhängekupplung montiert werden, auch die Zuladung ist zu gering. Selbst der Hersteller war der Meinung, dass die Reichweiten, vor allem im Winter mit Heizung, sehr überschaubar sind. Auch wenn ich es gerne gehabt hätte, dass ein E-Fahrzeug angekauft wird, ist es doch vernünftiger, wieder ein Dieselfahrzeug anzukaufen, weil die Technologie für diesen Einsatzbereich noch nicht geeignet ist. Ich hätte es als gute Idee gefunden, gerade als Gemeinde mit gutem Beispiel voranzugehen. Beim nächsten Fahrzeug kann das schon wieder alles anders aussehen. Derzeit ist es aber noch keine Option. GR Ing. Barbara Marksteiner Ich kann meinem Vorredner nur zustimmen. Ich gehe davon aus, dass es in den nächsten Jahren sicher wieder eine Fahrzeuganschaffung geben wird. Spätestens dann kann man sicher wieder in so eine Richtung denken. Bei der Gelegenheit muss ich sagen, dass es vernünftiger ist bei Altbewährtem zu bleiben und geht in einem weiteren Schritt den ökologischen Weg. Gemeinderat Seite 34 von 52

35 LAbg. Bgm. Thomas Punkenhofer Im Gemeindevorstand haben wir sehr schnell Übereinstimmung hergestellt, sich für ein Elektrofahrzeug zu entscheiden. Technisch macht es im Moment aber keinen Sinn. In nächster Zukunft hoffen wir, dass es möglich sein wird. GR Mag. Fritz Etzelstorfer Nur eine kurze Anmerkung zum Dieselfahrzeug. Man weiß, dass Dieselfahrzeuge auf Kurzstrecken Probleme machen. Ich ersuche, das auch bei der Kaufentscheidung zu überlegen. Es könnte ja durchaus auch ein Benzinmodell sein. GR Elisabeth Tausche Beim letztes Mal gab es einiges an Sponsoring. Ist das diesmal nicht angedacht? Amtsleiter Karl Drexler Das ist auch diesmal angedacht. Nur wollten wir es erst einmal ankaufen und umbauen und dann versuchen, Sponsoren aufzutreiben. Beschluss: Der Vorsitzende lässt über den Antrag durch Erheben der Hand abstimmen. Der Antrag wird vom Gemeinderat einstimmig zum Beschlusse erhoben. 18. Beratung und Beschlussfassung des Rechnungsabschlusses für das Finanzjahr 2016 Der Vorsitzende ersucht Amtsleiter Karl Drexler um Berichterstattung. Amtsleiter Karl Drexler berichtet: Der Rechnungsabschluss der Gemeinde, ihrer wirtschaftlichen Unternehmungen und der in der Verwaltung der Gemeinde stehenden selbständigen Fonds und Stiftungen sowie die Vermögens- und Schuldenrechnung für das Jahr 2016 ist vom 15. März 2017 bis einschließlich 29. März 2017 im Marktgemeindeamt zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegen. Während der Auflagefrist wurden keine Erinnerungen eingebracht. Die Gemeinderatsfraktionen haben Ausfertigungen erhalten. Der Prüfungsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 13. März 2017 sehr eingehend mit dem Rechnungsabschluss beschäftigt. Der ordentliche Haushalt konnte ausgeglichen werden. Ergebnis des Rechnungsabschlusses 2016 Ergebnis inkl. VJ-Abwicklung finanzwirtschaftliches Kassenmäßiges Ordentlicher Haushalt: Soll Ist Einnahmen , ,05 Ausgaben , ,77 Soll-Ergebnis Istfehlbetrag 0, ,72 Gemeinderat Seite 35 von 52

36 Außerordentlicher Haushalt: Soll Ist Einnahmen , ,98 Ausgaben , ,21 Sollfehl-betrag Istfehlbetrag , ,23 SHV-Umlage RA 2016 NVA /419000/ , ,00 in % der oe 13,08 13,43 Krankenanstaltenbeitrag RA 2016 NVA /562200/ KAB , ,00 2/562000/ Rückersatz(Gutschriften) , , , ,00 in % der oe 9,13 9,32 Landesumlage RA 2016 NVA /930000/ , ,00 in % der oe 2,94 2,93 Gegenüberstellung sonstiger größerer Ausgabenposten im ordentl. Haushalt % d. E-OH % d. E-OH RA ,20 NVA ,00 Löhne und Gehälter ,29 17, ,00 17,91 Verwaltung, StA, Pensionsk. Land, Fortb ,16 41, ,00 40,66 Kinderbetreuung, Schulen ,46 27, ,00 28,50 Außendienst, Sonstige ,67 30, ,00 30,84 Pensionen und sonst. Ruhebezüge ,96 2, ,00 2,13 Gemeindearzt- Pensionsbeiträge ,90 0, ,00 0,17 Beitrag Sonderschulen ,84 0, ,00 0,24 Beitrag Berufsschulen ,70 0, ,00 0,42 Tierkörperbeseitigung ,01 0, ,00 0,14 Gemeinderat Seite 36 von 52

37 Beitrag Rotes Kreuz ,15 0, ,00 0,44 Instandhaltung Straßenbauten ,67 0, ,00 0,21 Verkehrsverb., Reg. VK-Konzept ,68 0, ,00 0,30 Winterdienst - Kostenbeiträge ,77 0, ,00 0,34 Wirtschaftsförderung direkt ,35 0, ,00 0,29 Beitrag an den RHV ,52 3, ,00 3,74 Instandhaltung Gemeindehäuser ,22 0, ,00 0,21 Zuführung zum AOH ,19 4, ,00 1,79 Schuldendienst- Nettoaufwand ,80 1, ,00 6,13 Folgende Globalbudgets sind Bestandteil des ordentlichen Haushalts RA 2016 NVA 2016 Volksschule , ,00 Neue Mittelschule , ,00 FF Haid - erstmals ab , ,00 FF Mauthausen - erstmals ab , ,00 Kindergärten und Krabbelstube RA 2016 NVA 2016 RA 2015 Kinderzahl Abgang Kindergarten - Gemeinde , , ,00 Kindergartenbus , , ,00 Gastbeiträge , , ,00 Kindergarten - Kinderfreunde , , ,00 Kindergarten - Pfarrcaritas , , , , , ,00 RA 2016 NVA 2016 RA 2015 Kinderzahl Abgang Krabbelstube - Gemeinde , , ,00 Krabbelstube - Kinderfreunde , , ,00 Gemeinderat Seite 37 von 52

38 Gastbeiträge 1.124, ,00 48, , , ,00 Subvention je Kind RA 2016 RA 2015 Kindergarten ohne Transportkostenbeitrag 2.788, ,00 Krabbelstube 5.266, ,00 Pflichtschulen Seit September 2014 gibt ist in der Volksschule die schulische Nachmittagsbetreuung (getrennte und verschränkte) Abfolge. Abgang RA 2016 NVA 2016 VS inkl. NABE/GTS (inkl. Gastbeiträge, ohne Zinsen, Tilgung) , ,00 Hort-Gastbeiträge -930, ,00 NMS inkl. NABE/GTS (inkl. Gastbeiträge NMS, Poly, ohne Zinsen, Tilgung, Leasing) , , , ,00 Ergebnis Gastbeiträge (Einnahmen - Ausgaben) RA 2016 NVA 2016 NMS, Poly 1.751, ,00 VS , ,00 Steuern und Abgaben: Grundsteuer A , , , ,32 Grundsteuer B , , , ,79 Kommunalabgabe , , , ,38 Fremdenverkehrsabgabe 1.633, , , ,60 Lustbarkeitsabgabe , , , ,45 Hundeabgabe 6.664, , , ,00 Anliegerbeitr. Verk.Fläche 6.003, , , ,17 Aufschl. Beitr. Wasser 850,51 799,73 381,35 381,35 Aufschl. Beitr. Kanal 1.914, ,55 959,61 959,61 Erhaltungsbeitrag Wasser 4.021, , , ,18 Erhaltungsbeitrag Kanal , , , ,76 Mahngebühren 1.343,51 971, , ,55 Werbeabgabe 1.102, , , ,45 Verwaltungsabgabe , , , ,94 Kommissionsgebühren 897,85 730,20 471,20 524,00 Gemeinderat Seite 38 von 52

39 Summe , , , ,55 Ertragsanteile , , , ,89 Außerordentlicher Haushalt Einzelne Vorhaben: Einnahmen Ausgaben +/ Hauptverwaltung , , , FF Haid, Ankauf Zeughaus, Zubau , , , Gemeindestraßen , , , W VA , , , AB A , , , FF Mauthaussen, Rep. LFB 0,00 0,00 0, FF Haid, Fahrzeugankauf TLFA , ,00 0, Feuerwehrwesen Einsatzkleidung 3.600, ,00 0, Feuerwehrwesen Helme 8.000, ,00 0, Katastrophenschutz 0, , , Riederbachstraße 313,50 313,50 0, Unwetterschäden , ,24 0, VS-Turnsaalsanierung 0,00 0,00 0, Ganztagsschule, infr. Maßn , ,83-844, qual.schulmaßn. NMS , ,73 0, Krabbelstube , ,21 0, Sportanlage- Errichtung , ,50 562, Straßenprojekt Pissenberger 0, , , Straßenprojekt Hinterbergstr , ,20 0, Bushaltestelle Bahnhof , ,03 0, Verabschiedungssaal 0,00 0,00 0, WVA Pissenberger 0, , , Wasserversorgung Fahrzeug ,00 0, , WVA (Invest. Darl. Ld.) , ,72 0, ABA Pissenberger 0, , , ABA BA 13 Kanalüberprüfung , , , AVA (Invest. Darl. Ld.) , ,34 0, Gem.Häuser Bss , ,45 0, Gem.Häuser Prom , ,72 0, VA Z 0,00 0,00 0,00 Gesamtsumme , , ,46 Verwahrgelder Soll ,20 Vorschüsse Soll ,26 Gemeinderat Seite 39 von 52

40 Schulden-Stand Gde. Bel. Darlehen , , , ,18 2 Gde. Teilw. Bel. Darl , , , ,68 3 Gde. Nicht bel. Darl , , ,06 0,00 Gesamtsumme , , , ,86 Verschuldung pro Kopf Gesamt Gde.Bel. Gde.teilw. Gde.nicht bel ,61 825,60 855,28 109, ,70 744,81 809,99 109, ,83 648,66 848,80 109, ,13 575,87 927,69 107, ,11 566,35 881,50 107, ,72 506,20 832,65 60, ,08 399,51 855,02 48, ,46 363,20 752,75 37, ,88 303,42 694,02 25, HWS ,92 288,04 639,88 0,00 Annuitäten (Gesamt Schuldendienst) ,00 Tilgung ,33 Zinsen ,33 Zugang ,00 Annuitätenzuschuss (Ersätze) ,20 Zinsen ,14 Tilgung (Schuldenart 3) ,06 LAbg. Bgm. Thomas Punkenhofer stellt den Antrag, den vorliegenden Rechnungsabschluss 2016, wie dargestellt und berichtet, zu beschließen. GR Mag. Fritz Etzelstorfer Ich möchte zum Rechnungsabschluss 2016 noch drei Punkte anführen und ersuche um Wortprotokollierung: 1) Ein spezieller Punkt im Rechnungsabschluss 2016 sind die Korrekturbuchung in Bezug auf das Darlehen ab 2004, welches für das Veranstaltungszentrum aufgenommen wurde. Aufgefallen ist beim Voranschlag 2017, dass der Jahresanfangsstand der Darlehenshöhe plötzlich eine Differenz von ,00 aufweist, gegenüber dem Jahresendstand Durch die genaue Zusammenstellung der Sachbearbeiterin, Gisela Aichinger, ist nun ersichtlich geworden, wie mangelhafte Buchungen auf Gemeindeebene zu diesem Darlehen durchgeführt wurden. Seit 2006 bis 2015 waren alle Rechnungsabschlüsse, die dem Gemeinderat vorgelegt wurden, und vom Gemeinderat beschlossen wurden, in diesem Punkt der Darlehensstände falsch. Empörend ist eigentlich, dass die dafür verantwortlichen Personen am Marktgemeindeamt 10 Jahre lang diesen Missstand geduldet haben. Das Vertrauen in eine korrekte Gemeindebuchhaltung ist damit nachhaltig erschüttert. Gemeinderat Seite 40 von 52

41 2) Im außerordentlichen Haushalt 2016 scheint unter Freiwilligen Feuerwehr Haid Ankauf Zeughaus und Zubau eine Zuführung von Sondervermögen von ,20 im Soll auf. Dieses Geld vom ehemaligen Sparkassenverkauf ist scheinbar nicht mehr zur Verfügung. Jahrelang wird diese Summe deswegen im Soll weitergeschrieben. Wofür wurde dieses Geld verwendet? Man wird für dieses Finanzloch einen Finanzierungsplan entwickeln müssen. 3) Der im Februar 2016 vom Gemeinderat neu beschlossene Finanzierungsplan für die ASKÖ-Sportanlage hat wieder nicht gehalten. Der Betrag vom Landessportreferat ist nicht, wie erwartet, eingetroffen. Damit sind derzeit ,00 bei der Sportanlage nicht finanziert. Ich fordere deswegen einen weiteren Finanzierungsplan und nicht eine zitzerlweise Zuführung von dem was im letzten Jahr aus dem Gewinn übrig blieb. Weil diese zitzerlweisen Zuführungen die Projekte der Zukunft gefährden. Dem Rechnungsabschluss 2016 stimmen wir so nicht zu. Beschluss: Der Vorsitzende lässt über den Antrag durch Erheben der Hand abstimmen. Für den Antrag stimmen: Punkenhofer Thomas Leitner Gudrun Hofstätter Walter Aichinger Natascha Punkenhofer Ralf, Mag. Wirtl Werner, Mag. Langthaler Roland Kolar Sonja Großauer Ute Aigenberger Franz Özbag Hüseyin Ortner Martin Hackl Sandra Nerat Alexander Krammer Martin, Ing. Mag. Carbonari Christian, Ing. Hunger Stefan Hofko Thomas, DI Paar Andreas Nerat Anita Sallinger Leonhard, DI (FH) Marksteiner Barbara, Ing. Wagner Erika Leimer Bernhard, Ing. Reichl Johann Hannl Christian FPÖ FPÖ FPÖ FPÖ FPÖ FPÖ FPÖ ÖVP ÖVP ÖVP ÖVP ÖVP ÖVP Gemeinderat Seite 41 von 52

42 Tausche Elisabeth Lettner Kurt, DDr. Mag. Gegen den Antrag stimmen: Etzelstorfer Fritz, Mag. Dorninger Judith Hennerbichler Andrea UBM UBM GRÜNE GRÜNE GRÜNE Der Antrag wird vom Gemeinderat mehrheitlich zum Beschlusse erhoben. 19. Kenntnisnahme des Bürgschaftsvertrages zur Darlehensaufnahme für das Projekt "Zu- und Umbau des Feuerwehrhauses der FF Haid" Der Vorsitzende ersucht Amtsleiter Karl Drexler um Berichterstattung. Amtsleiter Karl Drexler berichtet: Zur Ausfinanzierung des Vorhabens: Umbau Zeughaus der Freiwilligen Feuerwehr Haid wurde in der Gemeinderatssitzung am 14. Dezember 2015 eine Darlehensaufnahme in Höhe von ,00 inklusive Haftung beschlossen. Nunmehr wurde mit Schreiben vom 31. Jänner 2017 vom Amt der oberösterreichischen Landesregierung, IKD /3-Pö, mitgeteilt, dass der entsprechende Bürgschaftsvertrag dem Gemeinderat zu Kenntnis zu bringen ist. Der Bürgschaftsvertrag (Beilage 6), wie vollinhaltlich verlesen, wird vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen. 20. Gemeindevertretung: Beratung und Beschlussfassung betr. die Entsendung von (Ersatz-)Mitgliedern in den Verein Museumsland Donauland Strudengau GV Walter Hofstätter berichtet: Mit Schreiben vom 24. Jänner 2017 teilte der Verein Museumsland Donauland Strudengau mit, dass mit April die Vollversammlung mit Neuwahlen stattfindet. Dafür sind von jeder Gemeinde zwei Mitglieder sowie zwei Ersatzmitglieder namhaft zu machen. Bis jetzt war ein Vertreter seitens der Gemeinde und ein Vertreter des Museums nominiert. Dieser Punkt wurde in der Gemeinderatssitzung am 2. Februar 2017 nochmals an den zuständigen Ausschuss zurückgewiesen. Dieser hat in seiner Sitzung am 21. März 2017 beraten und folgenden Vorschlag erarbeitet: Mitglied Gemeindevorstand Walter Hofstätter Gemeinderat DI Thomas Hofko Ersatzmitglied Gottfried Kraft (Tourismusverband) Karl-Heinz Sigl (Heimat- / Museumsverein) GV Walter Hofstätter stellt den Antrag, die genannten (Ersatz-)Mitglieder in den Verein Museumsland Donauland Strudengau zu entsenden. Gemeinderat Seite 42 von 52

43 Beschluss: Der Vorsitzende lässt über den Antrag durch Erheben der Hand abstimmen. Der Antrag wird vom Gemeinderat einstimmig zum Beschlusse erhoben. 21. Schulangelegenheiten: Beratung und Beschlussfassung über die Durchführung "Ferien zuhause" im Sommer Vbgm. Gudrun Leitner berichtet: Die Sommerferien-Betreuung Ferien zuhause ermöglicht eine tageweise Anmeldung und wird für die ersten 6 Ferienwochen angeboten. Die Durchführung der Ferienbetreuung Ferien zuhause wurde bereits vom Gemeinderat beschlossen. Nach Ablauf der Anmeldefrist (3. März 2017) hat sich ein höherer Bedarf in den ersten drei Ferienwochen bis 25 Kinder und in den letzten drei Wochen ein Bedarf bis 12 Kinder ergeben. Deshalb wurde auf Nachfragen der Gemeinde, das Angebot des ISK auf 3 Wochen mit 25 Kinder und die weiteren 3 Wochen auf 12 Kinder adaptiert: Zeitraum/Ort: 10.Juli bis 18. August 2017, Montag Freitag von 7.30 bis Uhr in den NABE-Räumlichkeiten der Volksschule Anmeldungen: insgesamt 30 Kinder Tages-Höchstzahl/Mindestzahl: 6/25 Kinder Elternbeiträge: Verpflegungskosten 3,00 Wochenbeitrag 32,00 inkl. Ausflug (bei Geschwisterteilnahmen wird der Beitrag für alle Kinder um 20 % ermäßigt) Tagesbeitrag 6,00 (bei Geschwisterteilnahmen wird der Beitrag für alle Kinder um 20 % ermäßigt) beim Tagesbeitrag zuzüglich Kostenbeitrag zum Ausflug 5,00 (wird im Nachhinein fällig, wenn am Besuchstag ein Ausflug durchgeführt wurde) Sonstiges: Volksschulkinder, die eine GTS-Klasse besuchen oder für die NABE angemeldet sind bzw. in besonders begründeten Fällen auch sonstige Schüler/Innen der ersten oder zweiten Klasse der Neuen Mittelschule Mauthausen, welche eine GTS-Klasse oder NABE-Gruppe besuchen. Anmeldungen sind im Rahmen der freien Tageskontingente, auch nach der Beschlussfassung durch den Gemeinderat, möglich. Eine Woche mit 12 Kinder zu Ostern (1 Gruppe), drei Wochen mit 25 Kinder (2,5 Gruppen) und 3 Wochen mit 12 Kinder (2 Gruppen) im Sommer kosten pro Woche/pro Gruppe 990,00. Daraus ergibt sich ein Gesamtbetrag von ,00 Ohne erhöhten Bedarf: für sechs Wochen mit 20 Kinder im Sommer und eine Woche bis zu 10 Kinder zu Ostern hätten die Kosten ,00 betragen. Vbgm. Gudrun Leitner stellt den Antrag, die Durchführung einer Sommerferienbetreuung Ferien zuhause, wie vorgetragen und beschrieben, zu beschließen. Gemeinderat Seite 43 von 52

44 GR Mag. DDr. Kurt Lettner Wir haben uns im Ausschuss eingehend zur Problematik Ferien zuhause unterhalten. Es gibt Kinder, die sind 6 Wochen von 9 Ferienwochen bei dieser Veranstaltung untergebracht. Offensichtlich aus familiären Gründen. Ob das für die Kinder günstig ist, ist eine andere Frage. Das steht uns und dem Ausschuss nicht zur Beurteilung zu. Die Kosten sind relativ hoch. Wir brauchen außerdem eine/n Sonderbeauftragte/n, eine Zusatzperson für ein schwieriges Kind. Diese Kosten müssen ebenfalls getragen werden. Wir haben es im Ausschuss so gelöst, dass die Familie einen höheren Beitrag bezahlen muss, um diese Mehrkosten in etwa abdecken zu können. Ebenfalls besprochen wurde, die nächsten Ausschreibungen nicht mehr in Richtung Neue Mittelschule auszudehnen, sondern nur auf die Volksschule zu reduzieren. Grundsätzlich stimmen wir dem zu. Wir hoffen jedoch, dass die 6 Wochen Betreuung so gestaltet werden, dass die Kinder doch Ferien haben und nicht wieder in einen Trott eingesperrt sind. LAbg. Vbgm. Alexander Nerat Es ist gut, wenn es so ein Angebot gibt. Aber wie bitte definiert man schwieriges Kind? Braucht es eine Einzelbetreuung auf Grund von Verhaltensauffälligkeit oder einer körperlichen Beeinträchtigung? Vbgm. Gudrun Leitner Solch eine Diskussion möchte ich nicht öffentlich im Gemeinderat führen. Wenn jemand Fragen hat, kann er mich gerne persönlich im Büro kontaktieren. Beschluss: Der Vorsitzende lässt über den Antrag durch Erheben der Hand abstimmen. Der Antrag wird vom Gemeinderat einstimmig zum Beschlusse erhoben. 22. Wirtschaftsangelegenheiten: Beratung und Beschlussfassung über ein Ansuchen um Kommunalsteuerermäßigung für die "Rückentankstelle" GR DI Thomas Hofko berichtet: Herr Rudi Leonhartsberger hat mit Schreiben vom 15. Februar 2017 (Eingang 16. Februar 2017) für sein neu gegründetes Unternehmen Rückentankstelle in der Kaplanstraße 2 um Wirtschaftsförderung gemäß Pkt. d) der Gemeinde-Richtlinien angesucht. Die Gewerbeberechtigung am Standort besteht seit 22. September Die Unternehmenstätigkeit wird mit Gesundheitstraining mit Schwerpunkt Rücken und Gelenke beschrieben. Neue Arbeitsplätze wurden für 1 Vollzeitkraft und eine geringfügig beschäftigte Person geschaffen. Der Förderrahmen bewegt sich zwischen 33 % und 50 % auf maximal 3 Jahre. Die Ermäßigung war bei der Voranschlagserstellung 2017 noch nicht bekannt und ist somit nicht konkret vorgesehen. Da das Gesamtausmaß der Wirtschaftsförderung ohnehin nur grob geschätzt werden kann und die Ermäßigung den dreistelligen Bereich nicht überschreiten wird, wird empfohlen, diese bereits ab dem Jahr 2017 zu gewähren. Der Finanzausschuss hat sich in seiner Sitzung am darüber beraten und einer Ermäßigung von 33 % auf 3 Jahre ab dem Jahr 2017 einstimmig zugestimmt. Gemeinderat Seite 44 von 52

45 GR DI Thomas Hofko stellt den Antrag, eine Ermäßigung in Höhe von 33 % auf 3 Jahre, beginnend mit dem Jahr 2017, zu beschließen. Beschluss: Der Vorsitzende lässt über den Antrag durch Erheben der Hand abstimmen. Der Antrag wird vom Gemeinderat einstimmig zum Beschlusse erhoben. 23. Partnerschaftsfonds: Beratung und Beschlussfassung über das Subventionsansuchen der NMS Mauthausen anlässlich des Schulbesuches aus Cogollo del Cengio GV Walter Hofstätter berichtet: Die Neue Mittelschule hat mit Schreiben vom 15. Februar 2017 wie jedes zweite Jahr um einen Zuschuss für den Besuch von ca. 51 Schüler/Innen sowie 5 Lehrer/Innen aus Cogollo del Cengio angesucht. 16 italienische Schüler/Innen sind bei heimischen Familien untergebracht, die restlichen 35 Schüler/Innen sind in der Jugendherberge Riedegg untergebracht (auf eigenen Wunsch). Der Vorschlag zur Unterstützung beträgt 1.800,00. Finanzierung: In den vergangenen Jahren wurden diese Reisen immer wie folgt finanziert. Besuch aus Cogollo: Jahr ,64 Jahr ,49 Jahr ,98 Besuch in Cogollo: Jahr ,00 Jahr ,00 Jahr ,00 Der Partnerschaftsfonds ist mit 5.500,00 dotiert. GV Walter Hofstätter stellt den Antrag, den Zuschuss aus dem Partnerschaftsfonds für die Neue Mittelschule Mauthausen in Höhe von 1.800,00 zu beschließen. GR Mag. DDr. Kurt Lettner Es ist erfreulich, dass die Schulen diese Partnerschaft so lange, nämlich seit 18 Jahren, pflegen. Es gibt sicher Partnerfreundschaften, die über den Schulbereich hinausgehen. Ich glaube, das ist etwas, dass zur Integration von Mauthausen in die europäische Gemeinschaft durchaus einen Beitrag leistet. Weil dadurch die Besucher uns in Mauthausen als Menschen kennenlernen und nicht aus der Sicht der Geschichte. LAbg. Vbg. Alexander Nerat Natürlich begrüßenswert, weil es auch schon so lange funktioniert, da gebe ich Gemeinderat Mag. DDr. Kurt Lettner recht. Was ich mir wünsche ist, auch wenn es etwas schwierig ist, dass man einen Versuch in diese Richtung auch mit unserer tschechischen Partnerstadt macht. Hier gibt es die Möglichkeit, zum Unterschied zur Italienischen Partnerschaft, kostengünstig über die Euregio etwas zu bewirken. Über Gemeinderat Seite 45 von 52

46 den Kleinprojektefonds gibt es bis zu 75 % Förderung für Schulpartnerschaften. Ab dem Jahr 2018 werden diese Förderungen auf 100 % angehoben und für Einzelprojekte sind bis zu 3.650,00 möglich. Es wäre meine Bitte an den Kulturausschuss, hier zu erheben, ob seitens der Schulen Interesse besteht. Ich würde es für eine gute Idee halten, weil uns keine oder ganz wenig Kosten entstehen. Auch von der Entfernung her ist Prachatice wesentlich näher. Der Wirtschaftsraum wächst immer weiter zusammen, die Grenzen verschwinden zunehmend. Hier könnten wir wirklich etwas Gutes machen. GR Ute Großauer Betreffend der Euregio, hier ist von LAbg. Vbgm. Alexander Nerat schon einmal eine Anregung gekommen. Ich habe mich bezüglich dieser Förderungen erkundigt und die Auskunft erhalten, dass nur Dreiecks-Partnerschaften gefördert werden. Somit müssten wir Prachatice und Cogollo zusammenfassen. LAbg. Vbg. Alexander Nerat Das ist so nicht ganz richtig. Im Sinne eines Interreg-Projektes muss es eine Dreiecksbeziehung geben. Beim Kleinprojektefonds ist das nicht so. Hier muss es nur ein grenzüberschreitendes Projekt sein, mit einer Region, die zur Euregio gehört. Und das ist bei Prachatice der Fall. GV Walter Hofstätter Auch ich habe mich bezüglich einer zusätzlichen Förderungen für Cogollo erkundigt. Es gibt aber keine Fördermöglichkeiten, wenn nicht drei Mitgliedsländer der EU eingebunden sind. Bei Prachatice sieht das wieder anders aus, weil hier die Euregio greift, was bei Cogollo eben nicht der Fall ist. Ich werde die Anregung von LAbg. Vbgm. Alexander Nerat aufgreifen und mit der Direktion sprechen. Wenn die Schule es sich vorstellen kann, werden wird es aufgreifen und auch mit Prachatice klären. GR Ing. Barbara Marksteiner Aus meiner langjährigen persönlichen Erfahrung als Gastmutter möchte ich schon noch etwas anregen. Es ist immer wieder schön, wenn die Kinder kommen. Man stellt dabei fest, dass offensichtlich der Fremdsprachenerwerb in Italien anders vollzogen wird als bei uns. Dass sehr wohl Sprachbarrieren bestehen, vorausgesetzt man spricht nicht selbst schon italienisch. Es ist eine äußerst schöne Erfahrung und ich möchte sie nicht missen. Man müsste sich vielleicht ein Modell überlegen, welches durchaus vom jetzigen weggeht, sodass man spannende gemeinsame Aktivitäten entwickelt. Es muss aber schon der Augenmerk darauf gelegt werden, dass man die Schulen nicht überfordert. GV Walter Hofstätter Ich werde das so mitnehmen. Auch ich halte es für gut, wenn wir es erweitern, ändern und etwas Neues machen. GR Mag. Fritz Etzelstorfer Es kann sein, dass eine Schule mit 2 Partnerstädten an die Grenzen der Möglichkeiten kommt. Vielleicht kann man ja andenken, was die tschechische Partnerstadt anbelangt, eventuell über Vereine Aktivitäten knüpft. LAbg. Vbg. Alexander Nerat Es geht vorrangig um Kultur und Tourismus. Sportvereine werden kaum, und wenn, dann in Ausnahmefällen bei Veranstaltungen gefördert. Das ist auch nicht die Intension. Der Hauptgedanken sind kulturelle, touristische und historische Belange. GR Mag. DDr. Kurt Lettner Die Partnerschaft mit Prachatice ist ja eigentlich durch den ASKÖ Mauthausen entstanden. Unter Bürgermeister JosefJahn wurde reger Kontakt betrieben, der dann Gemeinderat Seite 46 von 52

47 wieder eingeschlafen ist. Das Problem ist, dass sich die Ansprechpartner politisch und kulturmäßig total gewandelt haben. Das Einzige, was uns noch verbindet ist der Goldene Steig. Ich würde es begrüßen, wenn eine repräsentative Abordnung der Gemeinde an dieser wirklich tollen Veranstaltung teilnimmt. Die Sprachbarriere ist relativ gering, da ein Großteil sehr gut deutsch spricht. GR Mag. Ralf Punkenhofer GR Mag. DDr. Kurt Lettner hat meine Wortmeldung vorweggenommen. Ich wollte nur anmerken, dass die Partnerschaft durch die Sektion Fußball des ASKÖ Mauthausen entstanden ist. GV Walter Hofstätter Es gibt mit allen Partnergemeinden ständige Kontakte. Wir sind auch ständig bestrebt, dass ein kultureller Austausch passiert, ebenso im Jugend- und Schulbereich. Was Prachatice betrifft, haben wir auch wieder versucht, sie zum Adventmarkt nach Mauthausen zu bekommen. In Cogollo wurde ein neues Partnerschaftskomitee gegründet. Den Termin des Besuchs erfahren wir nach Ostern. Es wird aber eine Delegation von bis zu 50 Personen nach Mauthausen kommen. Auch bei den Kulturgenusstagen gibt es eine Veranstaltung wo es Street-Food und Weine aus Italien gibt, ebenso italienische Musik. Auch mit Prachatice gab es in der Vergangenheit immer Kontakt, Aktivitäten und Zusammenarbeiten. Das werden wir auch künftig fortführen. LAbg. Bgm. Thomas Punkenhofer Darf ich in Erinnerung rufen, dass es nicht um die Partnerschaft mit Prachatice geht, sondern um die Unterstützung für die Neue Mittelschule. Beschluss: Der Vorsitzende lässt über den Antrag durch Erheben der Hand abstimmen. Der Antrag wird vom Gemeinderat einstimmig zum Beschlusse erhoben. 24. Heimat- und Museumsverein: Beratung und Beschlussfassung über das Subventionsansuchen des Heimat- und Museumsvereines GV Walter Hofstätter berichtet: Mit Ansuchen vom 26. September 2016 ersucht der Heimat- und Museumsverein um finanzielle Unterstützung. Der Heimat- und Museumsverein arbeitet an einem Projekt um die Besucherzahlen zu erhöhen. Dazu wurden 3 Workshops besucht Der Heimatund Museumsverein ersucht um höchstmögliche Unterstützung bei den Kosten in der Höhe von 1.725,00 In der Sitzung am 19. April 2016 wurde beschlossen, bis Oktober 2016/November 2016 zuzuwarten, um eventuell den Rest des Kulturfonds zwecks Förderung für den Heimatverein heranzuziehen. In der Sitzung am 1. Dezember 2016 wurde beschlossen, da der Kulturfonds zu diesem Zeitpunkt keine finanziellen Zuwendungen mehr zugelassen hat, diesen Antrag ins Jahr 2017 mitzunehmen und gleichzeitig 500,00 für den Heimat- und Museumsverein aus dem Kulturfonds zu reservieren. GV Walter Hofstätter stellt den Antrag, die Zuwendung aus dem Kulturfonds für den Heimat- und Museumsverein Mauthausen in Höhe von 500,00 zu beschließen. Gemeinderat Seite 47 von 52

48 GR Mag. DDr. Kurt Lettner Der Heimat- und Museumsverein plant eine totale Umstrukturierung. Das Thema ist der Begriff Heimat, worüber uns Mag. Pötscher ausführlich informiert hat. Diesen Begriff wollen wir aufgreifen. Ich freue mich, dass wir diese 500,00 bekommen. Beschluss: Der Vorsitzende lässt über den Antrag durch Erheben der Hand abstimmen. Der Antrag wird vom Gemeinderat einstimmig zum Beschlusse erhoben Schloss Pragstein: Beratung und Beschlussfassung über die weitere Vorgehensweise betreffend der Eingabe des Heimat- und Museumsvereines über die Nutzung des Erdgeschosses im Schloss Pragstein sowie die Auflösung des Bestandsvertrages mit der Firma Ehlers GV Walter Hofstätter berichtet: Der Tourismusverband, der Heimat- und Museumsverein sowie der Kulturkreis Mauthausen erklären mit Schreiben vom 16. Februar 2017, dass sie die Räumlichkeiten im Erdgeschoss des Schloss Pragstein für barrierefreie Veranstaltungen nutzen würden. Es würde genügen die Räumlichkeiten mit minimalsten Mitteln benutzbar zu machen. Folgende Schritte wären dazu notwendig: - Auflösung des Bestandsvertrages mit der Ehlers GmbH (Kündigung durch den Gemeinderat) - Aufstellen von 2 mobilen WC Anlagen - gründliche Reinigung - Ausbesserungsarbeiten - Installation von ausreichender Beleuchtung - verschließbares Aussentor Vom Gemeinderat wurde am 27. April 1995 beschlossen, dass die Benützung der Räumlichkeiten im Erdgeschoss durch die Firma Ehlers, solange bis die Gemeinde dafür keinen Bedarf hat, geduldet wird. Bei Eigenbedarf ist der Abstellplatz ohne rechtlichen Anspruch zurückzustellen. Dies wurde der Ehlers GmbH mit Schreiben vom 4. Mai 1995 mitgeteilt. Einen Miet- oder Pachtvertrag gibt es nicht. Aktuell fließen 218,76 jährlich. Das Bestandsverhältnis mit der Ehlers GmbH soll mit spätestens 1. September 2017 beendet werden. Eine frühere Beendigung durch die Firma Ehlers wäre möglich. GV Walter Hofstätter stellt den Antrag, die Auflösung des Bestandsverhältnisses mit der Ehlers GmbH, spätestens zum 1. September 2017, zu beschließen. LAbg. Bgm. Thomas Punkenhofer Weil es gerade zum Thema passt. In einem heutigen Gespräch wurde mitgeteilt, dass die Reederei Avalon im heurigen Jahr mit 13 Passagier-/Kreuzfahrtschiffen in Mauthausen anlegen wird. Das ist für uns sehr positiv. Es werden ca. 150 Personen sein, die sich die Gedenkstäte, den Ort und das Stift St. Florian ansehen werden. Es ist ein erster Schritt in eine gute Richtung, auch für die touristische Entwicklung. GR Mag. DDr. Kurt Lettner Grundsätzlich entwickelt sich der Heimat- und Museumsverein in letzter Zeit sehr Gemeinderat Seite 48 von 52

49 positiv. Er möchte auch bei dieser Schifffahrtsgeschichte positiv mitwirken. Dazu wird aber mehr Platz benötigt. Es ist gut, wenn mit dem Einvernehmen der Ehlers GmbH, das gesamte Erdgeschoss freigemacht und dem Verein für Veranstaltungen zur Verfügung gestellt wird. Ich glaube, dass das ein guter Entschluss ist. Gerade in Bezug auf die Mitteilung, die Bürgermeister LAbg. Thomas Punkenhofer angesprochen hat, dass es für Mauthausen ein Aufschwung sein wird. Zum Vergleich, in Grein sind es 720 Kreuzfahrtschiffe jährlich, die anlegen. Wir fangen klein an und ich hoffe, wenn wir etwas bieten können, dass es mehr wird. Beschluss: Der Vorsitzende lässt über den Antrag durch Erheben der Hand abstimmen. Der Antrag wird vom Gemeinderat einstimmig zum Beschlusse erhoben. 26. Dringlichkeitsantrag - Gemeindefinanzen: HWS-Aist - Beratung und Beschlussfassung betreffend die Haftungsübernahme für das Baukonto sowie eines Darlehens LAbg. Bgm. Thomas Punkenhofer berichtet: Der Hochwasserschutzverband hat zur Abwicklung der Aistdammsanierung bei der HYPO Landesbank ein Baukonto mit einem Rahmen von ,00 befristet bis 30. Juni 2017 eingerichtet. Nunmehr soll dieses Baukonto mit einem Rahmen von 1, ,--, befristet bis 30. Juni 2018 verlängert werden und es wurden dazu durch den Hochwasserschutzverband Angebote eingeholt. Angefragt wurden - HYPO Landesbank, Raiffeisenbank Perg, Sparkasse OÖ - Filiale Mauthausen und Bank Austria, Wien. Für dieses Baukonto sind die Haftungen von den Gemeinden Mauthausen, Schwertberg und Naarn/Machland 1/3-anteilig zu übernehmen. Folgende Vergabevorschläge gibt es nun seitens des Hochwasserschutzverbandes Aist : Baukonto ,00 Hypo Landesbank, Landstraße 38, 4010 Linz 3-Monats Euribor + 0,75 % Begründung: Die Hypo Landesbank und die Raiba haben idente Konditionen angeboten. Da das bestehende Baukonto bei der Hypo eingerichtet ist, sollte dies bis 30. Juni 2018 so beibehalten werden. Bei einem Wechsel fallen Spesen und Verwaltungsaufwand auch mit der Förderstelle an. Die Entwürfe der Kredit- bzw. Bürgschaftsverträge liegen von der Hypo Landesbank noch nicht vor. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die neuen Verträge gleichen Inhalt wie die beiliegenden, vom Gemeinderat am 25. Juni 2015 beschlossenen, aufweisen. Hinweis: Für die Haftungsübernahme ist eine aufsichtsbehördliche Genehmigung erforderlich. Nach Auslaufen des Baukontos ist zur Finanzierung der anteiligen Gemeindebeiträge ein Darlehen in Höhe von 1, ,00 und einer Laufzeit von 20 Jahren erforderlich. Gemeinderat Seite 49 von 52

50 Darlehen auf 20 Jahre ,00 Bank Austria, Postfach 35, 1011 Wien 3-Monats Euribor + 0,66 % Begründung: Die Bank Austria ist klar Bestbieter. Die Bürgschaftserklärung liegt im Entwurf bei. Im Falle der Beschlussfassung hat eine entsprechende Anpassung des Haftungsnachweises zu erfolgen. Hinweis: Für die Haftungsübernahme ist eine aufsichtsbehördliche Genehmigung erforderlich. LAbg. Bgm. Thomas Punkenhofer stellt den Antrag, betreffend Baukonto die Übernahme der Haftung für den Drittelanteil (neben den Gemeinden Schwertberg und Naarn), das sind ,00 als Bürge und Zahler zur ungeteilten Hand gemäß dem vollinhaltlich zur Kenntnis gebrachten Bürgschaftsvertrag (Beilage 7) und betreffend Darlehensaufnahme für 20 Jahre die im Entwurf vorliegende vollinhaltlich zur Kenntnis gebrachte Bürgschaftserklärung (Beilage 7) der UniCredit Bank Austria AG für den Teilbetrag von ,00 (Drittelanteil) zu beschließen. Beschluss: Der Vorsitzende lässt über den Antrag durch Erheben der Hand abstimmen. Der Antrag wird vom Gemeinderat einstimmig zum Beschlusse erhoben. 27. Allfälliges GR Elisabeth Tausche Einladung zum Wunschkonzert, 02. April 2017 LAbg. Bgm. Thomas Punkenhofer Hinweis auf die Hochwasserübung samt Dammaufbau am kommenden Wochenende. GR Mag. Fritz Eztelstorfer Eine Frage zur Ufer Straße. Diese ist noch immer sehr schwierig zu befahren, gerade mit dem Fahrrad. Welche weiteren Schritte gibt es, wann kommt etwas? LAbg. Bgm. Thomas Punkenhofer Wir kennen die grundsätzliche Ursache, die Verursacherquellen sind aber noch nicht lokalisiert. Sämtliche Professionisten sind eingeschaltet. Es macht keinen Sinn, jetzt zu sanieren, und in einem halben Jahr schaut es wieder so aus. Wir arbeiten mit Hochdruck. Ähnliches Problem haben wir im Brunngraben und auch bei der Hessl-Kurve. Gemeinderat Seite 50 von 52

51 GR Franz Aigenberger Einladung zum Forum-Theater mit den Asylwerbern, 31.März 2017, im Pfarrheim LAbg. Bgm. Thomas Punkenhofer Einladung zur Fahrradsegnung vor dem Betreubaren Wohnen am Heindlkai (2. April 2017). Nachdem die Tagesordnung erschöpft ist und sonstige Anträge und Wortmeldungen nicht mehr vorliegen, schließt der Vorsitzende um 21:30 Uhr die Sitzung. Vorsitzender: Schriftführer/in: Hinweis: Die Reinschrift dieser Verhandlungsschrift wird an die im Gemeinderat vertretenen Fraktionen mit dem Hinweis ausgefolgt, dass es sich hierbei nicht um die genehmigte Fassung handelt. Mauthausen, Der Bürgermeister: Gemeinderat Seite 51 von 52

NIEDERSCHRIFT. aufgenommen am 20. Mai 2016 bei der in der Gemeinde Oberschützen stattgefundenen. 18. Gemeinderatssitzung.

NIEDERSCHRIFT. aufgenommen am 20. Mai 2016 bei der in der Gemeinde Oberschützen stattgefundenen. 18. Gemeinderatssitzung. GEMEINDE OBERSCHÜTZEN... 7432 Oberschützen, Hauptplatz 1 Tel. 03353/7524, Fax DW 30 E-Mail: post@oberschuetzen.bgld.gv.at NIEDERSCHRIFT aufgenommen am 20. Mai 2016 bei der in der Gemeinde Oberschützen

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