Ausbilder-INFO. Nr / Ausbilder- Blatt
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- Benedict Diefenbach
- vor 6 Jahren
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1 Blatt 1 Inhalt für Ausbilder/Ausbilderinnen der Ersten Hilfe und in der Ausbildung tätige Ärzte/Ärztinnen Blatt Die folgenden Leitlinien definieren nicht den einzigen Weg, wie die Reanimation durchgeführt werden kann; sie repräsentieren vielmehr die weithin akzeptierte Sicht, wie die Reanimation wirkungsvoll und sicher durchgeführt werden kann. Die Veröffentlichung dieser neuen, überarbeiteten Behandlungsempfehlungen bedeutet auch nicht, dass die derzeit angewandten Behandlungsabläufe unsicher oder unwirksam sind. 1.Wiederbelebungs-Richtlinien Einführung Erster Schritt - kurzfristige Änderungen Zweiter Schritt - mittelfristige Änderungen Was bleibt? Was ist neu? Welche neuen Arbeitsmittel wird es geben? 5 Quellen: J. Nolan: Leitlinien zur Reanimation 2005 des European Resuscitation Council. Einleitung (in der deutschen autorisierten Übersetzung). In: Notfall + Rettungsmedizin 2006, 9, 4-6, Springer Medizin Verlag A.J. Handley et al: Lebensrettende Basismaßnahmen für Erwachsene und Verwendung automatisierter externer Defibrillatoren. ebenda Wiederbelebungs-Leitlinien 2006 der Bundesarbeitsgemeinschaft Erste Hilfe - Basismaß nahmen Erwachsen (Stand: 14. Juni 2006, unveröffentlicht) Wiederbelebungs-Leitlinien 2006 der Bundesarbeitsgemeinschaft Erste Hilfe - Erste Hilfe am Kind (Stand: 14. Juni 2006, unveröffentlicht) Impressum: Herausgeber: Deutsches Rotes Kreuz e.v., Generalsekretariat, Carstennstr. 58, Berlin Autoren: Daniela Schwenk, Stefan Osche ( erstehilfe@drk.de) 1. Wiederbelebungs-Richtlinien Einführung Auf Basis des vom International Commitee on Resusciation (ILCOR) erarbeiteten Konsens veröffentlichte der Europäische Wiederbelebungsrat (European Resuscitation Council = ERC) am 28. November 2005 aktualisierte Leitlinien zur Wiederbelebung. Die Intention der neuen Leitlinien besteht darin, durch die Beschreibung wissenschaftlich begründbarer und einfach erlernbarer Wiederbelebungsmaßnahmen letztlich das Überleben von Notfallpatienten zu verbessern. Seitens ERC wird hierzu ausgeführt: Die Wissenschaft der Reanimation entwickelt sich ständig weiter, sodass klinische Leitlinien regelmäßig überarbeitet werden müssen, um dieser Entwicklung Rechnung zu tragen und dem Anwender das optimale praktische Vorgehen anzuraten. [...] Die in der Bundesarbeitsgemeinschaft Erste Hilfe zusammenarbeitenden Hilfsorganisationen (ASB, DLRG, DRK, JUH und MHD) haben im Januar 2006 die (englischsprachigen) ERC-Leitlinien geprüft und Empfehlungen in deutscher Sprache erstellt. Hierbei wurde auch ein Zeitplan zur Einführung der neuen Lehraussagen entwickelt. Es war beabsichtigt, die Ausbildung - nach interner und externer Abstimmung - zum 1. Januar 2007 nur noch auf Grundlage der BAGEH-Empfehlungen durchzuführen. Es folgten DRK-interne Erörterungen (z.b. anlässlich der Tagung der Ständigen Konferenz der DRK-Landesärzte) und letztendlich hat der Deutschen Beirat für Erste Hilfe und Wiederbelebung bei der Bundesärztekammer (hier sind auch die Hilfsorganisationen vertreten) am 31. Mai 2006 beschlossen, dass die ERC-Leitlinien 2005 die Basis für deutsche Reanimationsempfehlungen darstellen, die Hilfsorganisationen ihre Lehrunterlagen jedoch nach eigenem Ermessen gestalten können. Konkret bedeutet dies, dass die o.g. BAGEH-Rahmenempfehlungen, die auf Grundlage der ERC-Leitlinien entwickelt wurden, künftig die Basis zur Erstellung der Lehr- und Lernunterlagen darstellen. Die Abstimmung war arbeits- und zeitintensiv. Wir danken allen Lehrkräften für ihr Verständnis und Durchhaltevermögen, die an den bisherigen, auch weiterhin nicht falschen oder schädlichen Lehraussagen des DRK festgehalten haben. Es sei an dieser Stelle ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Hilfsorganisationen selbst und nicht externe Fachgesellschaften die Verantwortung für die eigene Ausbildung tragen. Insofern ist es auch unumgänglich, dass die DRK-Lehrkräfte ausschließlich auf Basis der in der geltenden Lehrunterlage abgedruckten Lehrmeinung bzw. der schriftlich überlieferten Änderungen unterrichten. Nur hierdurch ist sichergestellt, dass es zu einer Vereinheitlichung und nicht zu einer Lehraussagenvielfalt und Verwirrung der Teilnehmer kommt.
2 Blatt 2 Die DRK-Lehrkräfte dürfen hierbei darauf vertrauen, dass der DRK- Bundesverband, als Herausgeber der Lehr- und Lernunterlagen, bei Erstellung der Unterlagen die vorhandenen Veröffentlichungen sorgfältig sichtet und prüft und sich aufgrund eigener Erfahrungen auch an der Entscheidungsfindung beteiligt. Auffinden einer Person Die lebensrettenden Basismaßnahmen (Basis Life Support = BLS) beziehen sich auf die Aufrechterhaltung freier Atemwege sowie die Unterstützung von Atmung und Kreislauf ohne Gebrauch von Gerätschaften (abgesehen von schützenden Hilfsmitteln). Diese Maßnahmen wurden stark vereinfacht und sind nun leichter zu erlernen und zu behalten. Der Ersthelfer soll sich im Notfall an die Maßnahmen erinnern und diese dann auch anwenden können. 1.2 Erster Schritt - kurzfristige Änderungen Innerhalb des DRK vollzieht sich die umfangreiche Umsetzung der ERC- Rahmenempfehlungen in zwei Schritten. Im ersten Schritt werden die Lehraussagen zum Auffinden einer Person (Erwachsener) in der Erste-Hilfe-Ausund Fortbildung kurzfristig wie folgt verändert: 1. Nach Feststellung der Bewusstlosigkeit soll der Helfer laut Hilfe rufen, um Umstehende auf die Notfallsituation aufmerksam zu machen. 2. Der Notruf erfolgt nicht mehr nach Feststellung der Bewusstlosigkeit, sondern nach Herstellung der stabilen Seitenlage oder nach Feststellung Keine normale Atmung vorhanden. 3. Nach Feststellung Keine normale Atmung vorhanden und nach Veranlassung bzw. Durchführung des Notrufs wird unverzüglich mit der Herzdruckmassage begonnen. Hierzu wird das Brustbein 30 mal nach unten gedrückt (Frequenz: 100/min.). 4. Danach wird zweimal beatmet (Mund-zu-Nase oder Mund-zu-Mund). Herzdruckmassage und Atemspende werden im Wechsel durchgeführt bis der Rettungsdienst eintrifft und die Maßnahmen fortführt, oder der Betroffene wieder normal zu atmen beginnt oder der Helfer erschöpft ist.
3 Blatt 3 Diese Maßnahmen des ersten Schritts beziehen sich ausschließlich auf die Erste-Hilfe-Maßnahmen beim Erwachsenen. Sie gel-ten für alle Lehrgänge der Ersten Hilfe und können ab sofort vorgenommen werden. Im Sinne einer einheitlichen Lehraussage haben wir die Landesverbände gebeten sicherzustellen, dass diese neuen Lehraussagen in den Kreisverbänden möglichst zeitgleich umgesetzt werden. Konkret bedeutet dies, dass die Landesverbände den ausbildenden Kreisverbänden mitteilen, zu welchem Stichtag diese Neuerung umgesetzt werden können. Hierzu stellen wir die Folie Auffinden einer Person (EH Stand: 2006) zum download unter zur Verfügung. Die entsprechend modifizierte Merkkarte ist ab Mitte Juli 2006 bei der DRK- Service GmbH erhältlich. Da auf dieser Karte die bisherige Seitenlage abgebildet ist, wird diese zum 1. Januar 2007 nochmals (leicht) verändert werden. Bei Abgabe bzw. Verkauf des Handbuchs Erste Hilfe soll den Teilnehmern die überarbeitete Merkkarte zur Verfügung gestellt werden. Alternativ kann auch ein Einleger in das Handbuch eingelegt werden, der unter der o.g. Internetadresse zum download bereit steht. Das Ablaufschema Auffinden einer Person Besondere Gefahren? Eigenschutz, Unfallort absichern, Retten aus Gefahr! Bewusstseinkontrolle Prüfen, ob der Betroffene reagiert durch Ansprechen und Anfassen (vorsichtiges Rütteln an den Schultern). Bewusstsein vorhanden? Wenn keine weitere Gefahr besteht, die vorgefundene Lage des Betroffenen nicht verändern. Herausfinden, ob und in welchem Umfang der Betroffene Hilfe benötigt; wenn nötig Hilfe holen. Betroffenem situationsgerecht helfen, regelmäßig seinen Zustand kontrollieren. Bewusstsein nicht vorhanden? Hilfe rufen Laut Hilfe rufen, um Umstehende auf die Situation aufmerksam zu machen. Der eigentliche Notruf erfolgt an dieser Stelle noch nicht. Atemwege freimachen Betroffenen auf den Rücken legen. Durch Neigen des Kopfes nach hinten bei gleichzeitigem Anheben des Kinns Atemwege freimachen. Hierzu eine Hand an die Stirn des Betroffenen legen, die andere Hand unter das Kinn des Betroffenen legen, der Daumen liegt dabei zwischen Kinnspitze und Unterlippe, die anderen Finger an der Kinnunterseite. Sichtbare Fremdkörper werden entfernt, eine obligatorische Mund-Rachenraum-Inspektion findet jedoch auch weiterhin nicht statt. Atemkontrolle Die Atemkontrolle erfolgt in der nach hinten geneigten Kopfposition durch Sehen, Hören, Fühlen (wie in der aktuellen Lehrunterlage beschrieben). Die Atemkontrolle soll maximal 10 Sekunden dauern. Normale Atmung vorhanden? Stabile Seitenlage herstellen (wie bisher), Notruf durchführen, wiederholt die Atmung des Betroffenen kontrollieren, Wärmeerhalt.
4 Blatt 4 Normale Atmung zweifelhaft oder nicht vorhanden? Wenn keine normale Atmung vorhanden ist oder Zweifel bestehen, dass die Atmung normal ist, ist unverzüglich der Notruf zu veranlassen bzw. vom Helfer selbst durchzuführen, wenn er alleine ist. Danach wird mit der Herzdruckmassage begonnen. Atemspende (am Beispiel: Mund-zu-Mund) - Atemwege durch Neigen des Kopfes und Anheben des Kinns erneut öffnen - weichen Teil der Nase mit Daumen und Zeigefinger der an der Stirn platzierten Hand verschließen Herzdruckmassage Die Herzdruckmassage wird wie folgt durchgeführt: - Seitlich, möglichst nahe am Betroffenen knien - Ballen einer Hand in der Mitte des Brustkorbs (unteres Drittel des Brustbeins) platzieren, Ballen der anderen Hand auf die erste legen und sicherstellen, dass der Druck ausschließlich auf das Brustbein ausgeübt wird (z. B. durch Verschränken der Finger) - Über den Brustkorb des Betroffenen beugen, Brustbein 4-5 cm nach unten drücken, nach jeder Kompression Brustbein vollständig entlasten, wobei Druck- und Entlastungsdauer gleich lang andauern; Hände nicht vom Betroffenen lösen - Mund des Betroffenen bei weiterhin angehobenem Kinn öffnen - normal einatmen und Lippen dicht um den Mund des Betroffenen legen - Luft über einen Zeitraum von einer Sekunde gleichmäßig in den Mund des Betroffenen blasen, so dass sich der Brustkorb sichtbar hebt - Kopflage des Betroffenen beibehalten, eigenen Kopf zur Seite drehen, erneut einatmen und darauf achten, ob sich der Brustkorb des Betroffenen wieder senkt - Betroffenen ein zweites Mal beatmen - 30 mal das Brustbein nach unten drücken (Frequenz: 100/ Min.) - danach 2 x beatmen
5 Blatt 5 Wiederbelebungsmaßnahmen im Verhältnis von 30 Herzdruckmassagen zu 2 Beatmungen im schnellen Wechsel kontinuierlich fortsetzen, bis der Rettungsdienst die Maßnahmen übernimmt bzw. der Betroffene normal zu atmen beginnt oder der Ersthelfer zu erschöpft ist Wenn sich der Brustkorb des Betroffenen während der ersten Beatmung nicht sichtbar hebt, Position des Kopfes nochmals überprüfen und ggf. korrigieren, Mund untersuchen und alle Fremdkörper entfernen, nicht mehr als zwei Beatmungsversuche zwischen den Herzdruckmassagen unternehmen. Wenn eine Beatmung weiterhin nicht möglich sein sollte, ausschließlich Herzdruckmassage durchführen. Es war auch notwendig, die vorhandenen Arbeitskarten an den neuen Algorithmus anzupassen. Diese Karten stehen als download unter der genannten Internetadresse bereit und haben folgenden Inhalt: Einsor- Vorderseite Rückseite tieren in Kap. 1.3 Ansprechbar? Situationsgerecht handeln, Lage des Betroffenen nicht verändern, beobachten! Kap. 1.4 Unterstützung durch Laut Hilfe rufen! Umstehende möglich? Kap. 2.5 Nicht ansprechbar? Laut Hilfe rufen! Atmung kontrollieren! Kap. 2.5 Nicht ansprechbar, Stabile Seitenlage! Notruf! Wiederholt normale Atmung vor- Atmung kontrollieren, Wärmeerhalt! handen? Kap Nicht ansprechbar, Notruf! Herz-Lungen-Wiederbelebung normale Atmung zwei- 30 : 2! felhaft oder nicht vorhanden? Kap Atmung schwer, ge- Keine normale Atmung! räuschvoll, schnappend sehr angestrengt oder kaum vorhanden? (Arbeitskarten bitte ab Seite zwei drucken) 1.3 Zweiter Schritt - mittelfristige Änderungen Die noch ausstehenden Rahmenempfehlungen des ERC (z. B. neue Durchführung der stabilen Seitenlage, weiterführende Maßnahmen bei Verlegung der Atemwege) werden in die bestehenden Medienpakete der Ersten Hilfe eingearbeitet. Vereinfachende Veränderungen des BLS im Bereich Erste Hilfe am Kind stehen ebenfalls noch aus. Die aktualisierte Version der LLU EH wird ab Anfang Oktober 2006 zur Verfügung stehen, um den Landesverbänden und den Ausbildern ausreichend Zeit für die notwendigen Fortbildungsveranstaltungen und Einweisungen in die neuen bzw. veränderten Maßnahmen und somit aktuellen Lehraussagen des DRK zu ermöglichen. Alle Ausbilder, die nach den neuen Wiederbelebungs-Richtlinien geschult wurden, sollen diese dann ab 1. Januar 2007 umsetzen und in der Erste-Hilfe-Ausbildung unterrichten. 1.4 Was bleibt? Was ist neu? Welche neuen Arbeitsmittel wird es geben? Damit Sie auch weiterhin souverän und kompetent auf Fragen aus den Teilnehmerreihen reagieren können, wollen wir Ihnen an dieser Stelle möglichst viele Hintergrundinformationen präsentieren, die ergänzend erklären, welche Erkenntnisse zu den vorgenommenen Änderungen im Bereich der Ersten- Hilfe- Ausbildung geführt haben. Diese Informationen werden bei der Überarbeitung des Medienpakets LLU Erste Hilfe im Glossar erscheinen. Vitalfunktionen Auf eine zusammenhängende Kontrolle der Vitalfunktionen (Bewusstsein, Atmung und Kreislauf) wird im Sinne einer Vereinfachung für den Ersthelfer verzichtet. Die Prüfung des Karotispulses - zum Nachweis des Herzstillstandes entfällt weiterhin, da sie als zu ungenau und zu zeitintensiv einzustufen ist. Es gibt allerdings auch keinen Hinweis darauf, dass die Prüfung auf Bewegungen, Atmung oder Husten diagnostisch überlegen wäre. Mit der Feststellung Keine normale Atmung vorhanden fällt somit bereits die Entscheidung zur HLW.
6 Blatt 6 Atemkontrolle / Schnappatmung Der Laienersthelfer soll in der Lage sein, innerhalb von 10 Sekunden festzustellen, ob eine ausreichende, normale Atmung vorliegt. Sofern Zweifel bestehen, ob die Atmung normal ist, ist so zu handeln, als wenn sie nicht normal ist, d.h., es ist der Notruf zu veranlassen bzw. durchzuführen und danach sind unverzüglich 30 Herzdruckmassagen durchzuführen. Untersuchungen haben gezeigt, dass bei bis zu 40% der Betroffenen mit Kreislaufstillstand eine Schnappatmung vorliegt, die von Ersthelfern fälschlicherweise als ausreichende Atmung eingeschätzt wird. Es handelt sich hierbei um eine langsame, von größeren Pausen unterbrochene Atmung bei Schädigung des Atemzentrums in Folge einer verminderten Sauerstoffversorgung des Gehirns. Die Schnappatmung kommt vor allem im präfinalen Stadium als sogenannte agonale Atmung vor und wird vom Laien oft als schwere, geräuschvolle, schnappende oder angestrengte Atmung beschrieben. Die Schnappatmung darf nicht mit einer normalen Atmung verwechselt werden. (griech.: agonal= kämpferisch, Agonie= Todeskampf) Initialbeatmungen Während der ersten wenigen Minuten nach einem kardialen Kreislaufstillstand bleibt der Sauerstoffgehalt im Blut ausreichend hoch. Die Sauerstoffversorgung des Herzens sowie des Gehirns wird im Wesentlichen durch die Auswurfleistung am Herzen aufrecht erhalten. Daher ist die Beatmung anfangs weniger wichtig als die Herzdruckmassage. Um die Bedeutung der Druckmassagen zukünftig zu betonen, wird die HLW mit ebendieser begonnen (s. auch unter HDM). Beatmung Durch die bisherige Beatmung über zwei Sekunden pro Atemspende kam es zur Hyperventilation (zu viele Atemzüge oder zu hohes Volumen) und bei zu hohem Beatmungsdruck zum Einströmen der Beatmungsluft in den Magen/ Magenblähung.Auch um Komplikationen wie z. B. eine erhöhte Gefahr der Apsiration zu vermeiden wird zukünftig eine kürzere Beatmungszeit von einer Sekunde pro Beatmung empfohlen. Beatmungsvolumen Dieses wird nicht mehr in ml angegeben, sondern durch das sichtbare Heben des Brustkorbes beurteilt. Mund-zu-Mund oder Mund-zu-Nase-Beatmung? Es gibt keinen Nachweis für den Vor- bzw. Nachteil einer Methode. Vielmehr soll eine didaktische Reduktion auf eine Maßnahme dem Ersthelfer mehr Sicherheit vermitteln. Es ist belegt, dass der Erwerb und das Behalten von Fertigkeiten durch eine Vereinfachung der BLS erleichtert wird. Bis zum kann der DRK-Ausbilder die Beatmung in dem Ihm gewohnten Umfang unterrichten, ab dem gilt dann jedoch: Die Atemspende Mund-zu-Mund wird von der Lehrkraft demonstriert und von allen Teilnehmern geübt. Die Atemspende Mund-zu-Nase wird nicht obligatorisch, sondern nur auf Nachfrage/Wunsch der Teilnehmer von der Lehrkraft demonstriert und von den Teilnehmern geübt. Druckpunkt In der Vergangenheit bereitete es dem Laienersthelfer erhebliche Schwierigkeiten und somit enormen Zeitaufwand den korrekten Druckpunkt für die HDM zu finden. Aus der Unsicherheit, den richtigen Punkt zu finden, wurde häufig ganz auf eine Thoraxkompression verzichtet. Im Zuge der Vereinfachung wird dem Ersthelfer nun lediglich empfohlen, die Handballen auf die Mitte des Brustkorbs (unteres Drittel des Brustbeins) zu legen, um die hier genannten Probleme zu vermeiden. Verhältnis der Herzdruckmassage (HDM) zur Beatmung / Erhöhung auf 30:2 Thoraxkompressionen erzeugen durch Erhöhung des intrathorakalen Drucks und durch direkte Kompression des Herzens einen Blutfluss, der zwar gering ist (der erzielte systolische Druck liegt zwischen 60 und 80 mmhg), jedoch ausreicht, das Gehirn und den Herzmuskel mit Blut zu versorgen. Die bei Tierversuchen gewonnenen Daten lassen den Schluss zu, dass vermehrte Herzdruckmassagen das Überleben positiv beeinflussen. Nach einem mathematischen Modell stellt ein Verhältnis von 30:2 den besten Kompromiss zwischen Blutfluss und Sauerstoffversorgung dar. Die HDM ist besonders dann wichtig, wenn nicht innerhalb von 4-5 Minuten eine Defibrillation durch ausgebildete Ersthelfer oder medizinisches Fachpersonal erfolgen kann.
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