Gemeindeamt Unterweitersdorf 4210 Unterweitersdorf, Gusentalstraße 1A Tel.: Fax:

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1 Zl.: GR/001/ S.i.d.P. Gemeindeamt Unterweitersdorf 4210 Unterweitersdorf, Gusentalstraße 1A Tel.: Fax: Verhandlungsschrift der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Unterweitersdorf am Donnerstag, den im Gemeindeamt - Sitzungssaal Beginn der Sitzung: 19:30 Uhr Anwesende: Bürgermeister als Vorsitzender Herr Wilhelm Wurm SPÖ Vizebürgermeister Herr Rudolf jun. Brandstetter SPÖ Gemeindevorstandsmitglieder Frau Dipl.-Ing. (FH) Renate Oitzl SPÖ Herr Anton Winkler ÖVP Herr Mag.rer.soc.oec. Günther Zillner SPÖ Herr Josef Aichinger ÖVP Herr Dipl.-Ing. Johannes Matzinger ÖVP Gemeinderatsmitglieder Herr Herbert Puchner SPÖ Frau Mag. theol. Michaela Alexander ÖVP Herr Ing. Anton Puchner SPÖ Herr BSc Hannes Plank ÖVP Herr Mag. Klaus-Jürgen Guldner SPÖ Herr Markus Krieger ÖVP Herr Ing. Gerald Engleitner SPÖ Herr Erwin Pachner ÖVP Herr Rene Wöckinger SPÖ Frau Irmgard Schwarzenberger ÖVP Herr Erwin Jochinger SPÖ Herr Karl Barnreiter BUNT Herr Mario Mayrwöger SPÖ Herr Anton Kapplmüller BUNT Herr Mag. phil. Dr. rer. nat. Martin Pachinger SPÖ Gemeinderats-Ersatzmitglieder Herr Rudolf sen. Brandstetter SPÖ Vertretung für Herrn Franz Dürr Frau Sabine Schwarzendorfer SPÖ Vertretung für Frau Ute Schweighofer Frau Rosina Gstöttenmayr ÖVP Vertretung für Herrn Ing. Klaus Samhaber Gemeinderatsmitglieder Frau Ute Schweighofer Herr Franz Dürr Herr Ing. Klaus Samhaber Entschuldigt fehlen: SPÖ SPÖ ÖVP Seite 1

2 Niemand Unentschuldigt fehlen: Der Leiter des Gemeindeamtes ( 66 Abs. 2 O.ö. GemO idgf): Gde.Sekr. Matzinger Christian Fachkundige Personen ( 66 Abs. 2 O.ö. GemO idgf.): Keine Der Schriftführer ( 54 Abs. 2 O.ö. GemO idgf.): Gde.Sekr. Matzinger Christian u. VB Lehner Gerhard Anzahl Zuhörer: 1 Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und stellt fest, dass 1. die Sitzung von ihm, dem Bürgermeister, einberufen wurde; 2. die Verständigung hiezu gemäß den vorliegenden Zustellnachweisen an alle Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder zeitgerecht schriftlich am unter Bekanntgabe der Tagesordnung erfolgt ist und die Abhaltung der Sitzung durch Anschlag an der Amtstafel am gleichen Tage öffentlich kundgemacht wurde; 3. die Beschlussfähigkeit gegeben ist; 4. dass die Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom bis zur heutigen Sitzung während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur Einsicht aufgelegen ist, während der Sitzung zur Einsicht noch aufliegt und gegen diese Verhandlungsschrift bis zum Sitzungsschluss Einwendungen eingebracht werden können. 5. Als Mitunterfertiger für das bei der Sitzung aufliegende Protokoll werden gemäß 54 Abs. 5 Oö. GemO idgf. von den Fraktionen folgende Personen namhaft gemacht: SPÖ: Oitzl Renate ÖVP: Winkler Anton BUNT: Kapplmüller Anton Sodann gibt der Vorsitzende noch folgende Mitteilungen: Keine. Seite 2

3 Tagesordnung, Beratungsverlauf, Anträge, Beschlüsse: Zu 1. Berichte, Informationen und Stellungnahmen des Bürgermeisters Bgm. Wurm berichtet über folgendes: Gedenken Manfred Lehner, der am Sonntag 7. Februar völlig unerwartet verstorben ist. Manfred war 22 Jahre im Gemeindedienst beschäftigt. Übergabe Ernennungsdekret zum Zivilschutzbeauftragten an Rene Wöckinger. Am 14. Jänner 2016 hat die RUF-Regionsversammlung stattgefunden. Es gibt wieder vier Ausschüsse. Das Protokoll ist den Fraktionen zugegangen. Von den Fraktionen wurden die Vertreter nominiert. Die Bürgerliste Unterweitersdorf kann an den Sitzungen beratend teilnehmen, sie hat aber trotz meinem Hinweis bei der letzten Gemeinderatssitzung noch niemanden nominiert. INKOBA-Vollversammlung in Freistadt am : Es sind weitere Betriebe in Rainbach dazugekommen. Die Kommunalsteuer 2015 betrug ,00 und wurde nach dem gültigen Schlüssel auf die Gemeinden aufgeteilt. Am findet um 19:00 Uhr im Gemeindesaal eine Info-Veranstaltung über LEADER Dorfentwicklung statt. Eine Einladung ergeht an die gesamte Unterweitersdorfer Gemeindebevölkerung. Thema ist die Entwicklung im Dorfgebiet. Moderiert wird die Veranstaltung von Frau Aistleitner vom Land OÖ., Dorfentwicklung. Sollte es ein LEADER DOSTE-Projekt werden, gibt es finanzielle Förderungen. Es wird auch eine Information auf der Gemeindehomepage und in der Gemeindezeitung geben. Info-Veranstaltung am um 20:00 Uhr im Gemeindesaal bezüglich Flüchtlingsaufnahme: Es soll eine Anmietung eines Hauses durch das Diakoniewerk für die Bewohnung von Flüchtlingsfamilien (ca. 6 bis 8 Personen) ab April erfolgen. Es ist daher eine Bürgerinformationsveranstaltung im Gemeindesaal geplant, bei der auch der Bezirkshauptmann teilnehmen wird. Am 13. April 2016 findet die Jahreshauptversammlung des Dorfentwicklungsvereins im Gemeindesaal statt. Regionsparlament der Region RUF am um 19:00 Uhr in der Bruckmühle: Eingeladen ist die gesamte Bevölkerung der 4 RUF Gemeinden Hagenberg, Pregarten, Wartberg und Unterweitersdorf. Die vier Ausschussobleute werden über die bisherigen Projekte und Arbeiten informieren und gerne weitere Anregungen zur Entwicklung der Region annehmen. Es wird eine eigene Einladung an die Bevölkerung ergehen. Die Aufsichtsbeschwerde der Bürgerliste wegen nicht ausreichender Protokollierung bei der Gemeinderatsitzung am wurde durch die Landes-Aufsichtsbehörde abgewiesen. Die Protokollierung war gesetzeskonform. Seite 3

4 Zu 2. Abwicklung von Projekten auf Grund einer Übertragungsverordnung - Bericht Vorlage: AV/980/2016 Sachverhalt: Der Gemeinderat hat am Übertragungsverordnungen für folgende Projekte beschlossen: Erweiterung Hort Neubau Feuerwehr/Musik In diesen Verordnungen wird die Vergabe von Arbeiten und Lieferungen an den Gemeindevorstand delegiert, wobei der Gemeinderat über die gefassten Beschlüsse bei der nächsten Sitzung zu informieren ist. Beratungsverlauf und Anträge: Bgm. Wurm berichtet über folgende Auftragsvergaben lt. den Gemeindevorstandssitzungen vom : Horterweiterung: o Mag. Egger, Peuerbach: künstlerische Gestaltung 6.500,00 netto o MGlass, Steyregg: Vordach Eingang EG 1.956,00 netto FF/Musik: o Lengauer, Neumarkt i.m.: Innentüren/Innenfenster 4.900,00 netto o Hofreiter, Pregarten: Trockenbauarbeiten 6.894,81 netto o Zehetner, St. Marien: Leitstellentechnik ,15 netto o Zehetmayr, Kefermarkt: Akustikmaßnahmen ,32 netto o Braun, Lockenhaus: bewegliche Möblierung ,48 netto o Holzhaider, St. Ostwald: Holzfassade ,40 netto (5% Nachlass zusätzlich) Beratungsverlauf und Anträge: Bgm. Wurm berichtet im Sinne des Sachverhalts. Keine Wortmeldungen die Auftragsvergaben werden somit zur Kenntnis genommen. Zu 3. Verein Region RUF - Änderung Entsendung Vertreter Vorlage: AV/968/2016 Sachverhalt: Bei der konstituierenden Sitzung am wurden seitens der ÖVP-Fraktion in den Verein Region Untere Feldaist (RUF) gewählt: Funktion Vertreter Matzinger Johannes Winkler Anton Samhaber Klaus Gstöttenmayr Rosina ÖVP Anstelle von Gstöttenmayr Rosina soll nunmehr Haratini Maria entsandt werden. Der entsprechende mündliche Wahlvorschlag der ÖVP-Fraktion liegt vor. Seite 4

5 Abstimmungsart: Grundsätzlich ist eine geheime, schriftliche Wahl (Fraktionswahl) notwendig, wenn der Gemeinderat keine andere Abstimmungsart einstimmig beschließt. Beratungsverlauf und Anträge: Bgm. Wurm berichtet im Sinne des Sachverhalts und stellt den Antrag, dass die Fraktionswahl mittels Handzeichens durchgeführt werden kann. Beschluss über Abstimmungsart: Mittels einstimmigen Handzeichens wird der Antrag auf Abstimmung mittels Handzeichens beschlossen. Beschluss: Frau Haratani Maria wird anstelle von Gstöttenmayr Rosina mittels ÖVP-Fraktionswahl als Vertreter in den Verein Region RUF entsandt. Abstimmungsergebnis: Mit Handzeichen: einstimmig (ÖVP-Fraktionswahl) Zu 4. Örtlicher Prüfungsausschuss - Prüfbericht vom Vorlage: AV/981/2016 S a c h v e r h a l t : Der Prüfungsausschuss hat am eine Prüfungsausschuss-Sitzungn abgehalten, worüber der Bericht vorliegt. Dieser Bericht samt Verhandlungsschrift wurde den Fraktionen mit der Einladung zu dieser Sitzung übermittelt ( 91 (4) Oö. GemO idgf.). Gemäß 91 (4) O.ö. GemO ist jeder Bericht des Prüfungsausschusses dem Gemeinderat (innerhalb von 12 Wochen ab Unterfertigung) vorzulegen. vom Montag, den Prüfungsort: Gemeindeamt Prüfungspunkte: Zu 1. WVA-BA.04 - Endabrechnung Der Gemeinderat hat am den Grundsatzbeschluss über dieses Projekt gefasst, wobei folgende Maßnahmen vorgesehen waren: HB Unterweitersdorf I Fassungvermögen 250 m³ Drucksteigerung für Hochzone Verbindung mit Fernwasser (Notversorgung) HB Unterweitersdorf II (Reitern) Fassungsvermögen 400 m³ Druckreduzierung Brunneneinspeisung möglich Leitungsnetz Hochzone Länge m DM Müller-Püchlstraße Püchlstraße-Sportplatz Seite 5

6 Sportplatz-Kreuzlandl Sportplatz-Seba Sportplatz-Höfelweg Anschluss Höfelweg Mischbaugebiet Püchlstraße Anspeisung HZ Hochbehälter I Dorfblick-Radingdorf Leitungsnetz Tiefzone Länge m DM HA Bumberger 30 2" 45 6/4" Zuleitungsnetz An der Mauth (Siedlung) Sonstiges Länge m DM Druckreduzierung Radingdorf Entleerungskanal HB UWD I Am wurde dann der folgende Finanzierungsplan mit Kosten von 1, ,00 vom Gemeinderat genehmigt: Bezeichnung Finanzierungsplan Nr Summe Ausgaben Baumeisterarbeiten Hochbehälter Ausrüstung Hochbehälter Baumeisterarbeiten/Inst Leitungen Grunderwerb, Entschädigungen Planung/Bauleitung Sonstige Ausgaben Vergütungen (Eigenleistungen) Summe Ausgaben Einnahmen Rücklage Anteilsbetrag o.h Anteilsbetrag o.h. (Aufschl.Beiträge) Anteilsbetrag o.h. (I Beiträge) Landesbeitrag Darlehensaufnahme Summe Einnahmen Abgang/Überschuss Seite 6

7 Die Kollaudierung dieses Bauvorhabens hat nach mehrfacher Intervention beim Land Oö. dann am stattgefunden und die Fördermittel des Landes (Grund- u. Trinkwasserwirtschaft) wurden mit ,00 festgelegt. Mit Schreiben vom wurde mitgeteilt, dass die Schlusszuzählung des Investitionsdarlehens in Höhe von ,00 zur Anweisung gebracht wird. Nach Erhalt dieses Betrages, wird der Überschuss in Höhe von ,62 an die Rücklage zugeführt, da das Vorhaben zwischenzeitlich durch eine Entnahme aus der Rücklage zwischenfinanziert wurde. Die vorliegende Abrechnung dieses Vorhabens weist nun Einnahmen u. Ausgaben in Höhe von 1, ,70 aus. Wenn man den Überschuss, der der Rücklage rückgeführt wird, wegrechnet, hat dieses Bauvorhaben 1, ,08 gekostet. Die Kostenüberschreitung gegenüber dem Finanzierungsplan begründet sich vor allem damit, dass auch die Wasserbauten im Betriebsbaugebiet (INKOBA) in diesem Bauvorhaben mitabgewickelt wurden, was im Finanzierungsplan noch nicht vorgesehen war. GRE Ing. Dipl.-Ing. (FH) Gehmair erscheinen die Planungskosten relativ hoch und er erkundigt sich nach der Ausschreibung über die Planungsvergabe. Diese Frage blieb vorerst unbeantwortet. Seitens des Prüfungsausschusses wird die Abrechnung zur Kenntnis genommen. Zu 2. Allfälliges Es wird eine unvermutete Kassenprüfung durchgeführt, wobei der Kassen-Soll-Bestand laut letztem Tagesauszug vom und Eintragungen im Kassabuch vom wie folgt ermittelt wird: Bar 757,35 RB Unterweitersdorf ,86 Summe ,51 Die Überprüfung der Kassen-Ist-Bestände ergibt ebenfalls die gleichen Summen und somit die Übereinstimmung. Beratungsverlauf und Anträge: Prüfungsausschussobm.-Stv. Krieger berichtet im Sinne des Sachverhalts und verliest den Prüfbericht. Keine Wortmeldungen der Bericht wird damit zur Kenntnis genommen. Zu 5. Kassenkredit - Vertrag Vorlage: AV/967/2016 Sachverhalt: Der Gemeinderat hat am den Haushaltsvoranschlag für 2016 beschlossen, wobei der Höchstbetrag der Kassenkredite (maximal 1/4 der ordentlichen Einnahmen), die im Finanzjahr 2016 aufgenommen werden dürfen, mit 1, ,00 festgesetzt wurde. Zur Anbotlegung wurden folgende Banken eingeladen: RB Region Gallneukirchen: Anbot vom Aufschlag Euribor 0,74 %, Kontoführung pro Vj.: 22,86 Habenzinsen: 0,050% Sparkasse Pregarten: Anbot vom Aufschlag Euribor 0,99 %, Kontoführung pro Monat: 5,79 Habenzinsen: 0,010% Oberbank AG: Anbot vom Aufschlag Euribor 0,75 %, Kontoführung pro Vj.: fehlt Seite 7

8 Habenzinsen: 0,050% Sparkasse Gallneukirchen: kein Anbot gelegt Darlehensvertrag mit der RB Region Gallneukirchen: Darlehenshöhe: 1, ,00 (max. Höhe) Laufzeit: 1 Jahr (Rückzahlung bis ) Verwendungszweck: Kassenkredit gemäß 83 Oö. GemO idgf. für das Finanzjahr 2016 Verzinsung: Basis 6-Monats-Euribor Dezember ,000 % Aufschlag 0,740 % Zinssatz-Angebot 0,740 % Hinweis: Sollte der 6-M-Euribor unter einem Wert von 0% liegen, wird als Indikator für die Zinsanpassung ein Wert von Null herangezogen. Zinsverrechnung: vierteljährlich Wertanpassung: Bindung an den 6-Monats-Euribor mit halbjährlicher Anpassung 1. Hj Verzinsung lt. Angebot mit Basis 6-Monats-Euribor Dezember Hj Anpassung mit Basis 6-Monats-Euribor Juni 2016 Jänner-Februar 2017 Anpassung mit Basis 6-Monats-Euribor Dezember 2016 Spesen: 22,86 pro Abschluss (vierteljährlich) Kontoführungsspesen lt. Auflistung Gemäß 83 O.ö. Gemeindeordnung 1990 idgf. ist für die Aufnahme des Kassenkredites keine aufsichtsbehördliche Genehmigung notwendig. Beratungsverlauf und Anträge: Bgm. Wurm berichtet im Sinne des Sachverhalts und stellt den Antrag lt. Beschlussvorschlag. Keine Wortmeldungen. Beschlussvorschlag des Gemeindevorstandes (einstimmiger Antrag lt. Sitzung vom ): Genehmigung Kassenkredit bei der RB Region Gallneukirchen Beschluss: Der Abschluss des Kassenkreditvertrages bei der RB Region Gallneukirchen wird genehmigt. Abstimmungsergebnis: Mit Handzeichen: einstimmig Zu 6. Geschäftsordnung für Kollegialorgane Vorlage: AV/954/2015 Sachverhalt: Der Gemeinderat hat zuletzt am eine Geschäftsordnung für die Kollegialorgane der Gemeinde erlassen. Seite 8

9 Auf Grund der geänderten Bestimmung der Oö. Gemeindeordnung 1990 (Gemeindeordnungsnovellen) ist es notwendig, dass der Gemeinderat gemäß 66 Abs. 1 Oö. GemO 1990 eine entsprechende neue Geschäftsordnung erlässt. Der Oö. Gemeindebund hat eine Musterverordnung (Heft 44/2015) ausgearbeitet, die Grundlage dieses Beschlusses ist. Geschäftsordnung: Schriftreihe des Oö. Gemeindebundes Heft 44/2015. Die Mustergeschäftsordnung ist daher ein wesentlicher Inhalt dieses Beschlusses. Beratungsverlauf und Anträge: Bgm. Wurm berichtet im Sinne des Sachverhalts und stellt den Antrag lt. Beschlussvorschlag. Keine Wortmeldungen. Beschlussvorschlag des Gemeindevorstandes (einstimmiger Antrag lt. Sitzung vom ): Genehmigung Geschäftsordnung (Schriftreihe des Gemeindebundes Nr. 44/2015). Gleichzeitig tritt die Geschäftsordnung vom außer Kraft. Beschluss: Die Geschäftsordnung für Kollegialorgane wird genehmigt. Abstimmungsergebnis: Mit Handzeichen: einstimmig Zu 7. Lustbarkeitsabgabeverordnung - Neufassung Vorlage: AV/966/2016 Sachverhalt: Auf Grund der neuen gesetzlichen Grundlage (Oö. Lustbarkeitsabgabegesetz 2015) ist die Neuerlassung einer Lustbarkeitsabgabeverordnung wie folgt erforderlich: Präambel Aufgrund der bundesgesetzlichen Ermächtigung gemäß 7 Abs. 5 F-VG 1948, in Verbindung mit 15 Abs. 3 Z. 1 FAG 2008, sowie mit dem Oö. Lustbarkeitsabgabegesetz 2015 wird verordnet: 1 Gegenstand der Abgabe Lustbarkeiten sind alle im Gemeindegebiet durchgeführten öffentlichen Veranstaltungen und Vergnügungen, welche geeignet sind, die Besucherinnen/Besucher, Benutzerinnen/Benutzer oder Teilnehmerinnen/Teilnehmer zu unterhalten oder sonst wie zu erfreuen. Öffentlich sind Lustbarkeiten, die für alle Personen oder allen Personen eines bestimmten Personenkreises frei oder unter denselben Bedingungen zugänglich sind. Die Abgabepflicht wird eingeschränkt auf 1. Veranstaltungen und Vergnügungen, deren Besuch, Teilnahme bzw. Benutzung an die Entrichtung eines Eintrittsgeldes gebunden ist. 2. Spielapparate an Orten, die für alle Personen frei oder unter den gleichen Bedingungen zugänglich sind. Seite 9

10 3. Wettterminals im Sinne des 2 Z. 8 des Oö. Wettgesetzes. Spielapparate im Sinne dieser Verordnung sind technische Einrichtungen, die zur Durchführung von Spielen bestimmt sind, einschließlich von Vorrichtungen für die Durchführung von Warenausspielungen im Sinne des 4 Abs. 3 des Glücksspielgesetzes, BGBl.Nr. 620/1989 in der geltenden Fassung. Nicht als Spielapparate im Sinn dieses Landesgesetzes gelten Unterhaltungsgeräte, das sind Kegelund Bowlingbahnen, Fußballtische, Basketball-, Air-Hockey- und Shuffle-Ball-Automaten, Billardtische, Darts-, Kinderreit- und Musikautomaten sowie Schießanlagen, die ausschließlich sportlichen Zwecken dienen. Wettterminals sind technische Einrichtungen, die der elektronischen Eingabe und Anzeige von Wettdaten oder der Übermittlung von Wettdaten über eine Datenleitung dienen. 2 Ausnahmen (1) Ausgenommen von der Abgabepflicht sind Veranstaltungen von Theatern, die aus Mitteln des Bundes, eines Landes oder einer Gemeinde regelmäßige Zuschüsse erhalten, Ausspielungen gemäß 2 Glücksspielgesetz durch Konzessionäre und Bewilligungsinhaber nach den 5, 14, 21 und 22 Glücksspielgesetz, Veranstaltungen ausschließlich zum Erwerb, der Erweiterung oder der Vertiefung von Bildung, Wissen oder Können (zb Seminarvorträge, Volksbildung, Schulveranstaltungen), sportliche Vorführungen und Wettbewerbe im Sinne der Bestimmungen des 1 OÖ Sportartenverordnung 2014, Veranstaltungen gemeinnütziger, von Gebietskörperschaften subventionierter Kultur-, Musik- und Sportvereine Veranstaltungen von politischen Parteien, Veranstaltungen, die ausschließlich kirchlichen Zwecken dienen, Veranstaltungen, deren Ertrag ausschließlich dem Feuerwehr- oder Rettungswesen zu Gute kommt, Handels- und Fachmessen, sofern nicht im 5 (1) letzter Teilstrich angeführt, geschlossene Tanzunterrichtskurse der behördlich bewilligten Tanzschulen. (2) Auf Antrag des Unternehmers sind Veranstaltungen und Vergnügungen von der Lustbarkeitsabgabe zu befreien, deren Gewinn ausschließlich und unmittelbar für bereits im Rahmen der Anmeldung abschließend anzugebende gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verwendet wird. 3 Abgabenschuldner (1) Abgabenpflichtig ist der Unternehmer der Veranstaltung/Vergnügung. (2) Unternehmer ist auf dessen Rechnung oder in dessen Namen die Veranstaltung/Vergnügung durchgeführt wird, derjenige, der sich öffentlich als Veranstalter ankündigt oder den Behörden gegenüber als solcher auftritt, bei Wetterterminals das Wettunternehmen. 4 Bemessungsgrundlage (1) Sofern für die Zulassung zur Veranstaltung/Vergnügung ein Eintrittsgeld, in welcher Form immer, erhoben wird, wird die Lustbarkeitsabgabe vom Eintrittsgeld erhoben. Das Eintrittsgeld ist die Summe der für den Besuch der Veranstaltung/Teilnahme an der Vergnügung vereinnahmten Entgelte und somit die für den Besuch/für die Teilnahme bedingte finanzielle Gegenleistung. Seite 10

11 (2) Zum Eintrittsgeld zählen: das tatsächliche im Sinne einer Kartenabgabe von der Teilnehmerin/dem Teilnehmer entrichtete Entgelt für den Preis der Eintrittskarten zb Kartenpreis andere der Höhe nach von vornherein festgelegten Entgelte wie zb die ohne Ausgabe von Eintrittskarten festgelegten Eintrittsgelder, Geldleistungen, die für den Besuch der Veranstaltung/Teilnahme an der Vergnügung freiwillig von den Teilnehmern erbracht werden wie zb Spenden, Bonusgelder, die geleistet werden, um im Rahmen der Veranstaltung/Vergnügung besondere Begünstigungen wie zb Tischreservierungen zu erhalten, wenn diese anstelle eines Eintrittsgeldes gefordert werden, jene Entgelte, welche aufgrund von entgeltlich abgegebenen Eintrittskarten (Vorteilscards und ähnlicher Karten), die den Zutritt zu zwei oder mehreren Veranstaltungen/Teilnahme an Vergnügungen ermöglichen, vereinnahmt werden, Bonuskarten, Festabzeichen oder sonstige Kennzeichnungen und Eintrittsausweise, welche als Voraussetzungen für den Besuch der Veranstaltung/Teilnahme an der Vergnügung entgeltlich abgegeben werden und anstelle eines Eintrittsgeldes gefordert werden. (3) Die Lustbarkeitsabgabe, die Umsatzsteuer sowie allfällige Versandkosten der Eintrittskarten gehören nicht zur Bemessungsgrundlage; unentgeltlich ausgegebene Karten, wie Gästekarten oder Freikarten, sind abgabefrei, wenn sie als solche im Vorhinein kenntlich gemacht werden. 5 Abgabesatz (1) Sofern in dieser Verordnung nichts anderes geregelt ist, beträgt die Lustbarkeitsabgabe bei der Zulassung zur Veranstaltung/Vergnügung aufgrund von Eintrittsgeldern grundsätzlich 15 % des Eintrittsgeldes; der Abgabesatz ändert sich auf nachstehende Abgabesätze bei folgenden Veranstaltungen/Lustbarkeiten: Ausstellungen und Museen 10% Theateraufführungen, Konzerten, Opern, Operetten, Musicals, Ballett, Tanzkunst, Folkloredarbietungen, Kabarett, Vorträgen, Kleinkunstaufführungen und Vorlesungen, und dgl 10% Dinnershows und, sofern eine Verköstigung hiermit verbunden ist, Kochshows 10% Foto- und Filmvorführungen 10% Tanzbelustigungen (zb Bälle), Discos, Clubbings, Kostümfeste 20% Stripteasevorführungen, Peep-Shows, Table-Dance und ähnliche erotische Tanzaufführungen und Darbietungen einschließlich dergleichen Filmvorführungen sowie einschlägiger Ausstellungen (zb Erotikmessen) 20% (2) Für den Betrieb von Spielapparaten beträgt die Abgabe 50,00 je Apparat für jeden angefangenen Kalendermonat der Aufstellung; in Betriebsstätten (unabhängig vom Veranstalter) mit mehr als acht solchen Apparaten 50,00 je Apparat für jeden angefangenen Kalendermonat. (3) Für den Betrieb von Wettterminals beträgt die Abgabe 100,00 je Apparat für jeden angefangenen Kalendermonat der Aufstellung. 6 Anmeldung Der abgabepflichtige Unternehmer muss die im Gemeindegebiet entgeltlich durchgeführte Veranstaltung/Vergnügung spätestens drei Werktage vor Beginn bei der Abgabenbehörde anmelden. Die Anmeldung muss den genauen Ort und die Zeit (Zeitdauer) sowie die Art der Veranstaltung/Vergnügung bezeichnen; die Abgabenbehörde hat auf Antrag über die Anmeldung eine Bescheinigung auszustellen. Seite 11

12 Der Unternehmer des Betriebs von Spielapparate und von Wettterminals hat die Inbetriebnahme drei Werktage vorher der Abgabenbehörde anzumelden; über die Anmeldung ist ebenfalls auf Antrag eine Bescheinigung auszustellen. Sofern der Unternehmer zusätzliche Spielapparate oder Wettterminals in Betrieb nimmt oder eben solche von der Aufstellung ausnimmt, hat er dies ebenfalls drei Werktage vorher der Abgabenbehörde mitzuteilen. 7 Sicherheitsleistung Um einer Gefährdung oder wesentlicher Erschwerung der Einbringung der Abgabe vorzubeugen, kann die Abgabenbehörde in begründeten Fällen die Leistung einer Sicherheit in der voraussichtlichen Höhe der Abgabenschuld bescheidmäßig vorschreiben; die Abgabenbehörde darf die Lustbarkeit untersagen, solange die Sicherheit nicht gewährleistet ist. 8 Entstehen der Abgabenschuld, Abgabenfälligkeit und Abgabenvorschreibung bei der Kartenabgabe (1) Alle Eintrittskarten (einschließlich der Online-Tickets, e-tickets udgl.) müssen mit fortlaufender Nummer versehen sein und den Unternehmer, die Zeit, den Ort, die Art der Lustbarkeit und das Eintrittsgeld angeben. Die Eintrittskarten sind bei der Anmeldung zur amtlichen Kennzeichnung vorzulegen; dies gilt auch, wenn anstelle von Eintrittskarten sonstige Eintrittsausweise vorgesehen sind. Der Unternehmer darf den Besuch der Veranstaltung/Vergnügung nur gegen Entwertung der Eintrittskarten oder gegen Ausgabe sonstiger Eintrittsausweise gestatten. Die Teilnehmer bzw. Besucher der Veranstaltung/Vergnügung haben Eintrittskarten bzw. Eintrittsausweise jederzeit den Kontrollorganen der Abgabenbehörde auf Verlangen vorzuweisen. (2) Über die ausgegebenen Karten hat der Unternehmer für jede Lustbarkeit einen fortlaufenden Nachweis zu führen, der zusammen mit den nicht ausgegebenen Karten der Gemeinde vorzulegen ist; Karten, die für mehrere Lustbarkeiten Gültigkeit haben, sind binnen einer Woche nach Fälligkeit des Abonnementpreises abzurechnen. (3) Der Veranstalter hat binnen einer Woche ab Durchführung der Veranstaltung/Vergnügung eine Abrechnung über die entrichteten Eintrittsgelder der Gemeinde vorzulegen. (4) Die Gemeinde kann Ausnahmen von den in Abs. 1, Abs. 2 und Abs. 3 festgelegten Erfordernissen gestatten sowie von der amtlichen Kennzeichnung absehen, sofern dadurch die Bemessung der Abgabe nicht erschwert oder gefährdet wird. (5) Die Abgabenschuld entsteht mit der Entrichtung des Eintrittsgeldes. (6) Nach Vorlage der Abrechnung bzw. nach Durchführung der Ermittlungen hat die Gemeinde die Abgabe bescheidmäßig festzusetzen ( 198 BAO). (7) Die Abgabenschuld ist einen Monat nach Zustellung des Abgabenbescheides an den Abgabenschuldner zur Zahlung fällig und zu entrichten. 9 Entstehen der Abgabenschuld, Abgabenfälligkeit und Abgabenvorschreibung bei Spielapparaten und Wettterminals Seite 12

13 (1) Die Abgabenschuld entsteht zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme des Spielapparates bzw. des Wettterminals. (2) Die Abgabenbehörde hat die Abgabenschuld bescheidmäßig vorzuschreiben (festzusetzen). Sofern die Abgabe (auch) für einen in der Zukunft gelegenen Abgabenzeitraum festzusetzen ist und die Abgabenhöhe monatlich in gleicher Höhe erfolgt, hat die Gemeinde bei der Festsetzung der Abgabenschuld im Abgabenbescheid festzulegen, dass diese Abgabenfestsetzung auch für die folgenden Kalendermonate gilt (Dauerabgabenbescheid). Ändern sich die rechtlichen und/oder tatsächlichen Voraussetzungen, ist ein neuer Abgabenbescheid zu erlassen. (3) Die Abgabe ist am 15. eines Monats für den unmittelbar vorangegangenen Monat zur Zahlung fällig und zu entrichten. 10 Abgabenkontrolle (1) Der Unternehmer hat der Abgabenbehörde auf Verlangen unverzüglich alle Auskünfte zu erteilen, die zur Abgabenerhebung erforderlich sind. (2) Die Abgabenbehörde ist berechtigt, die Einhaltung der Bestimmungen der Lustbarkeitsabgabeordnung zu überwachen, Einsicht in die Geschäftsbücher zu nehmen und insbesondere Erhebungen an Ort und Stelle der Veranstaltung/Vergnügung unentgeltlich vorzunehmen. 11 Haftung (1) Für die Entrichtung der Abgabe haften neben dem Unternehmer die 1. Inhaber der für die Lustbarkeit benützten Räume bzw. Grundstücke sowie 2. Inhaber der Spielapparate. (2) Inhaber im Sinne dieser Verordnung ist der Eigentümer, der Besitzer und der sonstige Verfügungsberechtigte. (3) Die abgabenrechtliche Geheimhaltungspflicht steht der im Rahmen eines Haftungsverfahrens erteilten Auskunft über festgesetzte bzw. entrichtete Steuerbeträge an in Abs 1 genannten Personen nicht entgegen. 12 In-Kraft-Treten (1) Diese Verordnung tritt mit in Kraft. (2) Die Lustbarkeitsordnung der Gemeinde Unterweitersdorf vom tritt mit außer Kraft. (3) Auf Abgabentatbestände, die vor dem Inkrafttreten dieser Verordnung verwirklicht wurden, findet das bis dahin geltende Recht weiterhin Anwendung. Beratungsverlauf und Anträge: Bgm. Wurm berichtet im Sinne des Sachverhalts und stellt den Antrag lt. Beschlussvorschlag. Gde.Sekr. Matzinger erläutert die Details keine weiteren Wortmeldungen. Beschlussvorschlag des Gemeindevorstandes (einstimmiger Antrag lt. Sitzung vom ): Genehmigung Verordnung lt. Sachverhalt Beschluss: Die Lustbarkeitsabgabeverordnung wird gemäß Sachverhalt genehmigt. Seite 13

14 Abstimmungsergebnis: Mit Handzeichen: einstimmig Zu 8. Kanal BA 17 - Fördervertrag Kommunalkredit Vorlage: AV/965/2015 Sachverhalt: Der Gemeinderat hat am den Grundsatzbeschluss über das Projekt gefasst und am den Finanzierungsplan mit Gesamtkosten von ,00 (inkl. Straßenbau) beschlossen. Mit Schreiben vom hat nunmehr das BMLFUW den Fördervertrag wie folgt zur Beschlussfassung vorgelegt: Seite 14

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16 Beratungsverlauf und Anträge: Obm. DI Matzinger berichtet im Sinne des Sachverhalts und stellt den Antrag lt. Beschlussvorschlag. Keine Wortmeldungen. Seite 16

17 Beschlussvorschlag des Ausschusses für örtliche Umweltfragen und Klimabündnisangelegenheiten (einstimmiger Antrag lt. Sitzung vom ): Genehmigung Fördervertrag Beschluss: Der vorliegende Fördervertrag wird genehmigt. Abstimmungsergebnis: Mit Handzeichen: einstimmig Zu 9. Umweltbericht 2015 Vorlage: AV/977/2016 Sachverhalt: Auf Grund eines Erlasses des Amtes der O.ö. Landesregierung sollte der Umweltausschuss jährlich einen Tätigkeitsbericht dem Gemeinderat vorlegen. Der Bericht für das Jahr 2015 vom liegt nunmehr wie folgt vor: 1. Allgemeines Der Ausschuss für örtliche Umwelt- und Klimabündnisfragen hat im Jahr Sitzungen mit 11 Tagesordnungspunkten abgehalten. Wesentlicher Inhalt der Beratungen im Ausschuss im abgelaufenen Jahr war die Festsetzung der Plakatierzonen. 2. Tätigkeitsbericht Der nachstehende Bericht soll einen Großteil bzw. die wichtigsten Punkte aufzeigen, die der Ausschuss behandelt oder in die Wege geleitet hat. a) Abwasserbeseitigung Kanalbenützungsgebühren 2016 Anpassung Kanal BA 16 Erstellung eines Leitungsinformationssystem für das Kanalnetz- Ziviltechnikervertrag Kanal BA 16 (Leitungskataster) - Darlehensaufnahme Klärschlammabgabe Erhöhung Kostenbeitrag b) Klimabündnis/Energie Klimabündnisaktivitäten 2015 Energiebezirk Freistadt - Neustrukturierung c) Gesundheit Gesunde Gemeinde - Programm 2015 d) Abfall Festsetzung der Plakatierzonen Abfallgebühren 2016 Anpassung Flurreinigungsaktion Seite 17

18 Beratungsverlauf und Anträge: Obm. DI Matzinger berichtet im Sinne des Sachverhalts und bringt dem Gemeinderat den Umweltbericht 2015 zur Kenntnis. Keine Wortmeldungen der Bericht wird damit zur Kenntnis genommen. Zu 10. Änderung Abfallgebührenordnung Vorlage: AV/978/2016 Sachverhalt: Der Gemeinderat hat am die Änderung der Abfallgebührenordnung 2012 wie folgt beschlossen: 2 Höhe der Gebühren (1) Für die in Haushalten anfallenden Abfälle ist jährlich eine Grundgebühr zu entrichten. Diese beträgt: a) für nicht ständig bewohnte Liegenschaften (Mindestgebühr) 80,00 b) für einen 1-Personen-Haushalt 80,00 c) für einen 2-Personen-Haushalt 113,00 d) für einen 3-Personen-Haushalt 137,00 e) für einen 4-Personen-Haushalt 153,00 f) für einen 5-Personen-Haushalt 160,00 g) für einen Haushalt mit 6 oder mehr Personen 168,00 Personen mit Hauptwohnsitze werden mit dem Faktor 1, Personen mit Nebenwohnsitzen mit dem Faktor 0,5 berechnet. Leider ist die programmtechnischen Umsetzung mit der Berechnung der Nebenwohnsitze (Faktor 0,5) nicht möglich. Nachdem der Unterschied sehr gering ist, soll die Berechnung bei den Nebenwohnsitzen nunmehr den Hauptwohnsitzen angepasst werden. Sollte es Härtefälle geben, soll der Gemeindevorstand zur Entscheidung eingebunden werden. Beratungsverlauf und Anträge: Obm. DI Matzinger berichtet im Sinne des Sachverhalts und stellt den Antrag lt. Beschlussvorschlag. Keine Wortmeldungen. Beschlussvorschlag des Ausschusses für örtliche Umweltfragen und Klimabündnisangelegenheiten (einstimmiger Antrag lt. Sitzung vom ): Änderung Gebührenordnung lt. Sachverhalt (Berechnung Nebenwohnsitze mit Faktor 1,00) Beschluss: Die Änderung der Abfallgebührenordnung wird beschlossen. Abstimmungsergebnis: Mit Handzeichen: einstimmig Seite 18

19 Zu 11. Straßenbauprogramm Finanzierungsplan Nr. 3, Bauprogramm 2016 Vorlage: AV/898/2015/1 Sachverhalt: Der Gemeinderat hat am den 3. Finanzierungsplan für das Straßenbauprogramm beschlossen. Auf Grund des tatsächlichen Bauumfanges und Baufortschrittes wird der Finanzierungsplan wie folgt angepasst: Finanzierungsplan Nr. 3: Haushaltskonto Postbezeichnung Summe 2. FinPlan 5/ Straßenbauten (Dorfblick- Verlängerung) 2.731, ,00 0, ,22 5/ Straßenbauten (Gehsteig Hattmannsdorf) , ,00 0, ,54 5/ Straßenbauten (Gusentalstr./Gde.- Vorpl.) ,40 0,00 0, ,40 5/ Straßenbauten (Bergstraße+Gehsteigverl.) ,61 0,00 0, ,61 5/ Straßenbauten (Div. Regiearbeiten) , ,00 0, ,45 5/ Straßenbauten (Schmiedweg - Sanierung) ,47 0,00 0, ,47 5/ Straßenb.(Oberwögern/Zuf.Schiefer) 0, ,00 0, ,00 5/ Straßenb.(Loibersd./Zuf.Pachinger) 0, ,00 0, ,00 5/ Straßenb.(Betriebsstraße-Sanierung) 0, ,00 0, ,00 5/ Straßenbauten 0,00 0, , ,00 5/ Straßenbauten (Verg.An der Mauth) 546,36 0,00 0,00 546,36 5/ Straßenbauten (Verg.Bergstraße) 972,15 0,00 0,00 972,15 5/ Straßenb. (Verg.Dorfblick- Verlängerung) 944, ,00 0, ,46 5/ Straßenb. (Verg.Gusentalstr./Gde. Vorpl.) 1.718,39 0,00 0, ,39 5/ Straßenb. (Verg.Schmiedweg - Sanierung) 1.552,41 0,00 0, ,41 5/ Straßenbauten (Verg. Gehsteig Hattm.) 2.488, ,00 0, ,61 5/ Straßenbauten 0,00 500, , ,00 5/ Straßenb.(Verg.Loib./Zuf.Pachinger) 0,00 500,00 0,00 500,00 5/ Straßenb.(Verg.Betriebsstr.-San.) 0, ,00 0, ,00 Summe Ausgaben , , , , ,00 6/ Entnahme Rücklage (Allg. Rücklage) ,00 0,00 0, ,00 6/ Sonstige Einnahmen , , , ,46 6/ Ktz. Vom Land (Lz Direktion Straßenbau) , , , ,00 6/ KTZ vom Land (LZ Verkehr) , ,00 0, ,00 6/ Straßenmeisterei (Arbeitsl.Gehst. Hattm.) , ,00 0, ,39 6/ Ktz. Vom Land (Bz) , , , ,00 6/ Anteilsbetrag O.H , , , ,00 6/ Anteilsbetrag o.h. (Verkehrsflächenb.) , , , ,63 6/ Anteilsbeitrag oh. (Aufschl.B. Verk.) 9.325, , , ,63 Summe Einnahmen , , , , ,00 Abgang/Überschuss , , ,00 10,04 0,00 Wesentliche Änderungen gegenüber dem 2. Finanzierungsplan: Gehsteig Hattmannsdorf Realiserung in 2 Etappen und Kostenreduzierung von ,00 auf ,15. Folgende Straßenbauten wurden realisiert: Gehsteig Hattmannsdorf Dorfblick Verlängerung (Bremmer) Gemeindeamt Vorplatz/Gusentalstraße Bergstraße-Sanierung + Verlängerung Gehsteig bis Lusweg Schmiedweg-Sanierung Oberwögern Zuf. Schiefer Loibersdorf Zuf. Pachinger Betriebsstraße Sanierung/Gehweg (Bereich Himmelbauer-Visnitzstraße) Seite 19

20 Folgende Straßenprojekte stehen an: Schmiedweg Sanierung (Zuf. Tiefbehälter - Lichtbach) - Güterweg Erlenmühlweg Sanierung Kalchgruberweg Sanierung Reithweg Sanierung (ab Lichtbachbrücke) Sonnleitenweg Sanierung Panoramaweg - Sanierung Lilienweg - Neubau Tulpenweg - Neubau An der Mauth Verlängerung (Neubau) Oberwögern-Reithweg (Verbindungsweg - Neubau) Wagnergasse - Verlängerung Sanierungsmaßnahmen im Zuge des S10-Baues: Betriebsstraße (Inkoba-Bereich + Visnitzstraße - Schmiedweg) Asfinag/Baufirma Bachsteinerweg Asfinag/Baufirma Bergstraße Asfinag/Baufirma Beratungsverlauf und Anträge: Obfrau, GV DI (FH) Oitzl berichtet im Sinne des Sachverhalts und stellt den Antrag lt. Beschlussvorschlag. Keine Wortmeldungen. Beschlussvorschlag des Ausschusses für Bau-, Straßenbau-, Wasserleitungsbauangelegenheiten sowie der örtlichen Raumplanung (einstimmiger Antrag lt. Sitzung vom ): Grundsatzbeschluss über Bauprogramm 2016 samt Finanzierungsplan Nr. 3 Bauprojekte 2016: Staubfreimachung Lilienweg Staubfreimachung Tulpenweg Staubfreimachung Verlängerung Wagnergasse Das weitere Bauprogramm 2016 soll in der nächsten Sitzung festgelegt werden dann können auch eventuelle Winterschäden berücksichtigt werden. Beschluss: Es wird ein Grundsatzbeschluss über das Bauprogramm 2016 samt Finanzierungsplan Nr. 3 gefasst. Die Vorgangsweise über die Realisierung der einzelnen Maßnahmen wird gemäß Sachverhalt genehmigt. Abstimmungsergebnis: Mit Handzeichen: einstimmig Seite 20

21 Zu 12. Auflassung der Bebauungspläne Nr. 12 und 13 - Beschlussfassung Vorlage: AV/969/2016 Sachverhalt: Der Gemeinderat hat am die Einleitung der Verfahren über die Auflassung der Bebauungspläne Nr. 12 und 13 beschlossen. Nunmehr wurden die Verfahren gemäß Oö. ROG mit folgenden Ergebnissen abgewickelt: Bebauungsplan Nr. 12 (Gauschitzberg-West) Mit Kundmachung (Anschlag ) bzw. Verständigung vom wurde allen Betroffenen Gelegenheit zur Abgabe einer Stellungnahme bis zum gegeben, wobei folgende eingelaufen sind: Wildbach- und Lawinenverbauung: Zustimmung zur Auflassung Netz Oö. Strom: kein Einwand Gemeinde Neumarkt i.m.: kein Einwand Amt der Oö. Landesregierung (Gewässerbezirk Linz) nicht betroffen Wirtschaftskammer Freistadt kein Einwand Amt der Oö. Landesregierung (örtliche Raumordnung): Kenntnisnahme, überörtliche Interessen nicht berührt. Bebauungsplan Nr. 13 (Sportplatz/Seir-Gründe) Mit Kundmachung (Anschlag ) bzw. Verständigung vom wurde allen Betroffenen Gelegenheit zur Abgabe einer Stellungnahme bis zum gegeben, wobei folgende eingelaufen sind: Netz Oö Strom.: kein Einwand Gemeinde Neumarkt i.m.: kein Einwand Wildbach- und Lawinenverbauung: außerhalb Einzugsgebiet, keine Stellungnahme Netz Oö. Gas: Erdgasleistung OGV 341 betroffen - kein Einwand, wenn dzt. Höhen unverändert bleiben und der Schutzstreifen von 1,0 m beiderseits freigehalten wird Amt der Oö. Landesregierung (örtliche Raumordnung): kein Einwand, überörtliche Interessen nicht berührt Wirtschaftskammer Freistadt kein Einwand Beratungsverlauf und Anträge: Obfrau, GV DI (FH) Oitzl berichtet im Sinne des Sachverhalts und stellt den Antrag lt. Beschlussvorschlag. GR Barnreiter meint, dass nach Aufhebung der Bebauungspläne vermutlich die Bauordnung und das Bautechnikgesetz gelten. Seiner Meinung nach sollten dann die vom Gemeinderat beschlossenen Bebauungsrichtlinien bindend sein und er ersucht diese auch auf der Homepage kundzumachen. Bgm. Wurm erwähnt, dass es sich um Richtlinien handelt und Richtlinien nicht bindend sind, worauf GR Barnreiter wiederholt, dass diese vom Gemeinderat beschlossen wurden und deshalb seiner Meinung nach bindend sind und daher einzuhalten sind. Gde.Sekr. Matzinger stellt klar, dass die Richtlinien keine Verordnung sind und daher nicht bindend sind, aber einer Veröffentlichung der vom Gemeinderat beschlossenen Richtlinien auf der Homepage spricht sicher nichts dagegen. Beschlussvorschlag des Ausschusses für Bau-, Straßenbau-, Wasserleitungsbauangelegenheiten sowie der örtlichen Raumplanung (einstimmiger Antrag lt. Sitzung vom ): Auflassung der Bebauungspläne Nr. 12 und 13 Seite 21

22 Beschluss: Die Auflassung der Bebauungspläne Nr. 12 und 13 wird beschlossen. Abstimmungsergebnis: Mit Handzeichen: einstimmig Zu 13. Berger Ingo und Elzbieta - Flächenwidmungsplan-Änderung "Lichtbachweg" (Grundstück 871/2) Vorlage: AV/970/2016 Sachverhalt: Mi Schreiben vom hat Herr/Frau Berger Ingo und Elzbieta um Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereiches ihres Grundstücks 871/2, KG Unterweitersdorf, am Lichtbachweg ersucht. Das bestehende Grundstück ist im rechtswirksamen Flächenwidmungsplan als Bauland-Wohngebiet ausgewiesen und soll nun bebaut werden. Sehr geehrter Hr. Matzinger, wir hatten vor Weihnachten betreffend dem Baugrundstück (Hattmannsdorf / Lichtbachweg) und einer möglichen Umwidmung gesprochen. Dabei gab es zwei Punkte die Sie erwähnt hatten. Der Abstand von 3 Meter zur Grundgrenze oben bei der Straße wird voraussichtlich bis auf Null reduziert werden können Das Grundstück könnte auf der Länge (Straßenseite) um bis zu +5 Meter erweitert werden Die Punkte erfordern allerdings einen Gemeinderatsbeschluss, welche im Jan. stattfinden wird. Wir haben zurzeit einen neuen Entwurf ( siehe Anhang ) Seite 22

23 Könnten Sie den oben angeführten neuen Entwurf in die Gemeinderatssitzung einfließen lassen um eine gewünschte Umwidmung zu erreichen? Falls Sie noch weitere Unterlagen benötigen bin ich am besten unter erreichbar Vielen Dank und beste Grüße, Ingo und Elzbieta Berger Stand Flächenwidmungsplan: Beratungsverlauf und Anträge: Obfrau, GV DI (FH) Oitzl berichtet im Sinne des Sachverhalts und stellt den Antrag lt. Beschlussvorschlag. GR Barnreiter erwähnt, dass grundsätzlich nichts dagegen spricht, aber eine Bebauung an der Straßengrundgrenze ein Problem sein könnte und er verweist deshalb wieder auf die Bebauungsrichtlinien. GV DI Matzinger weist darauf hin, dass auch der Anschluss an den Kanal problematisch ist. Gde.Sekr. Matzinger meint, dass es sich vorerst nur um die Einleitung des Verfahrens zur Flächenwidmungsplan-Änderung handelt und noch nicht um die Bebauung des Grundstücks und dass das Problem mit dem Kanal bekannt ist. Beschlussvorschlag des Ausschusses für Bau-, Straßenbau-, Wasserleitungsbauangelegenheiten sowie der örtlichen Raumplanung (einstimmiger Antrag lt. Sitzung vom ): Einleitung Verfahren über Änderung lt. Sachverhalt Beschluss: Die Einleitung des Verfahrens über die Flächenwidmungsplanänderung wird beschlossen. Abstimmungsergebnis: Mit Handzeichen: einstimmig Seite 23

24 Zu 14. FWVB Mühlviertel - BA 16, Grundsatzbeschluss, Kostenbeteiligung Vorlage: AV/964/2015 Sachverhalt: Im Voranschlag 2016 des Fernwasserverbandes wird hinsichtlich dem Bauabschnitt 16 folgendes ausgeführt: Seite 24

25 Die Finanzierung der Gemeindeanteile erfolgt auf Grund der bisherigen Gemeindeanteile wie folgt: Seite 25

26 Die Gemeinde Unterweitersdorf muss einen Beitrag von ,27 wie folgt leisten: Die Finanzierung dieses Betrages soll aus der Wasserleitungsrücklage erfolgen. Beratungsverlauf und Anträge: Obfrau, GV DI (FH) Oitzl berichtet im Sinne des Sachverhalts und stellt den Antrag lt. Beschlussvorschlag. Gde.Sekr. Matzinger erwähnt noch, dass die Bestellwassermenge von auf m³ rückwirkend mit erhöht werden soll. Beschlussvorschlag des Ausschusses für Bau-, Straßenbau-, Wasserleitungsbauangelegenheiten sowie der örtlichen Raumplanung (einstimmiger Antrag lt. Sitzung vom ): Grundsatzbeschluss über Beteiligung am BA 16 und Leistung des Gemeindebeitrages. Die Finanzierung soll aus der Rücklage erfolgen. Erhöhung Bestellwassermenge von auf m³ mit Beschluss: Es wird ein Grundsatzbeschluss über die Beteiligung am BA.16 mit der Leistung des Gemeindebeitrages gefasst. Weiters wird die Erhöhung der Bestellwassermenge von auf m³ rückwirkend mit genehmigt. Abstimmungsergebnis: Mit Handzeichen: einstimmig Zu 15. Verein Region Untere Feldaist (RUF) - Änderung der Umsetzungsvereinbarung Vorlage: AV/972/2016 Sachverhalt: Der Gemeinderat hat am die Umsetzungsvereinbarung beschlossen nunmehr soll der Punkt 5 wie folgt adaptiert werden: Seite 26

27 Bisherige Formulierung: Neue Formulierung des Punktes 5: 5. Umsetzung der kooperativen Raumentwicklung: 5.1 Gemeinsames Überörtliches Entwicklungskonzept der vier Gemeinden Die Partnergemeinden vereinbaren die möglichst rasche Erstellung eines gemeinsamen Überörtlichen Entwicklungskonzeptes. Dieses baut auf das vorliegende Raumentwicklungskonzept, den Raumordnungsrahmenplan und die Masterpläne auf und ergänzt diese Grundlagen im Hinblick auf die Rahmenvorgaben und Anforderungen des OÖ ROG. 5.2 Integration in die Agenden des Vereins Regionalentwicklung Untere Feldaist: Die Partnergemeinden verpflichten sich die Gegenstände dieser Vereinbarung im Rahmen der Regionalentwicklung Untere Feldaist voran zu treiben. Diese ist zurzeit in Form eines Vereins organisiert. Sollte die Überleitung in einen Gemeindeverband erfolgen, dann wird ein entsprechender spezifischer Regionsausschuss für den Themenbereich Interkommunale Raumordnung, überörtlicher Verkehr eingerichtet. Das vereinbarte Entwicklungsszenario und daraus abgeleitete räumliche Zielsetzungen stellen wesentliche Rahmenvorgaben für die Schwerpunktsetzungen dar. Beratungsverlauf und Anträge: Obfrau, GV DI (FH) Oitzl berichtet im Sinne des Sachverhalts und stellt den Antrag lt. Beschlussvorschlag. Bgm. Wurm erläutert näher und erwähnt, dass es bei einer Vereinslösung bleiben soll. Beschlussvorschlag des Ausschusses für Bau-, Straßenbau-, Wasserleitungsbauangelegenheiten sowie der örtlichen Raumplanung (Antrag lt. Sitzung vom ): Genehmigung Änderung Umsetzungsvereinbarung lt. Sachverhalt Beschluss: Die Änderung der Umsetzungsvereinbarung wird gemäß Sachverhalt genehmigt. Seite 27

28 Abstimmungsergebnis: Mit Handzeichen: einstimmig Zu 16. Sanierung Sportplatz - Finanzierungsplan Nr. 2 Vorlage: AV/973/2016 Sachverhalt: Der Gemeinderat hat am den Grundsatzbeschluss über dieses Projekt gefasst und den Finanzierungsplan samt Darlehen bewilligt. Das Amt der Oö. Landesregierung hat nunmehr mit Erlass vom die Finanzierung wie folgt genehmigt: Seite 28

29 Seite 29

30 Die vorstehende Finanzierung ist vom Gemeinderat zu genehmigen. Beratungsverlauf und Anträge: Obm. Vzbgm. Brandstetter berichtet im Sinne des Sachverhalts und stellt den Antrag lt. Beschlussvorschlag. Keine Wortmeldungen. Beschlussvorschlag des Ausschusses für Schul-, Kindergarten-, Kultur-, Sport-, Familien- und Seniorenangelegenheiten (einstimmiger Antrag lt. Sitzung vom ): Genehmigung Finanzierungsvorschlag Land Oberösterreich Beschluss: Der Finanzierungsvorschlag des Landes Oberösterreich wird im Finanzierungsplan Nr. 2 genehmigt. Abstimmungsergebnis: Mit Handzeichen: einstimmig Zu 17. Allfälliges Keine Wortmeldungen. Seite 30

31 Genehmigung der Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung: Gegen die während der Sitzung zur Einsicht aufgelegene Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom wurden keine Einwendungen erhoben. Nachdem die Tagesordnung erschöpft ist und sonstige Anträge und Wortmeldungen nicht mehr vorliegen, schließt der Vorsitzende die Sitzung. Ende der Sitzung: 20:45 Uhr Vorsitzender: Wurm Wilhelm e.h. Schriftführer: Matzinger Christian e.h. Lehner Gerhard e.h. Genehmigung Verhandlungsschrift Der Vorsitzende beurkundet hiermit, dass gegen die vorliegende Verhandlungsschrift in der Sitzung am keine Einwendung erhoben bzw. die Verhandlungsschrift ohne Änderung genehmigt wurde. Folgende Änderungen wurden genehmigt: Siehe Verhandlungsschrift vom und diesem Protokoll beigefügten Berichtigungsvermerk. Im Sinne des 54 Abs. 5 Oö. Gemeindeordnung wird vom Vorsitzenden und von den unterzeichneten Mitgliedern der im Gemeinderat vertretenen Fraktionen das ordnungsgemäße Zustandekommen der Verhandlungsschrift bestätigt. Unterweitersdorf, am Der Vorsitzende: Wurm Wilhelm e.h. Gemeinderat (SPÖ): Gemeinderat (ÖVP): Gemeinderat (BUNT): Zillner Günther e.h. Matzinger Joahnnes e.h. Barnreiter Karl e.h. Seite 31

K U N D M A C H U N G

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