Herzliche Einladung zum Flugplatzfest und Flugschau in Nardt vom

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1 ElsterheiderINFO AMTS- UND INFORMATIONSBL AT T DER GEMEINDE HAMTSKE A INFORMACISKE ŁOPJENO GMEJNY Neuwiese-Bergen Seidewinkel Nardt Sabrodt Bluno Klein Partwitz Tätzschwitz Geierswalde Nowa Łuka Hory Žid ino Nar Zabrod Blu Bjezdowy Pta ecy Lejno Jahrgang 2016, Mittwoch den 27. April Nummer 174 Herzliche Einladung zum Flugplatzfest und Flugschau in Nardt vom

2 In dieser Ausgabe: Öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinde Elsterheide Öffentliche Bekanntmachung der Durchführung der Wahl zum der Gemeinde Elsterheide am Öffentliche Bekanntmachung des Beschlusses über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Waldgasthaus Spreetaler Straße Bekanntmachung der Gemeinde Elsterheide über die öffentliche Auslage gemäß 3 Abs. 2 BauGB des Entwurfes der Ergänzungssatzung Zum Rodelberg, OT Seidewinkel in der Fassung vom April 2015 Die Lokale Aktionsgruppe (LAG) Lausitzer Seenland informiert zum LEADER-Programm Bekanntmachung zur Überprüfung der Standfestigkeit der Grabmäler auf den kommunalen Friedhöfen der Gemeinde Elsterheide Bekanntmachung der öffentlichen Beschlüsse der 18. GRS am Bekanntmachung der öffentlichen Beschlüsse der 19. GRS am Öffentliche Bekanntmachungen Fremder Ämter/Behörden Bekanntmachung der Landesdirektion Sachsen über Anträge auf Erteilung von Leitungs-und Anlagenrechtsbescheinigungen Gemarkung Sabrodt Anzeige von Unterhaltungsmaßnahmen gemäß Sächsischem Wassergesetz Medieninformation Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen - der Mikrozensus und die EU-Arbeitskräftestichprobe Kultur- und Vereinsnachrichten Beim Zampern sind wir fröhlich der Kita Rasselbande Bluno und der Kinder und Jugend des Ortsteiles Klein Partwitz Flugplatzfest und Flugschau in Nardt Veranstaltungskalender Ortsteil Tätzschwitz Ortsteil Nardt Ortsteil Bergen Die Gemeindeverwaltung gratuliert nachfolgenden Bürgerinnen und Bürgern recht herzlich zum Geburtstag der Monate März und April 2016 AmtlIcHE BEKANNtmAcHuNGEN S. 3 3 Bekanntmachungskästen der einzelnen Ortsteile lt. Satzung Ortsteil Bergen Am Anger 36 Ortsteil Bluno Dorfaue 33 Ortsteil Geierswalde Landstraße 33 Ortsteil Klein Partwitz Lindenallee 4 Ortsteil Nardt Thruneweg 6 Ortsteil Neuwiese Elstergrund 2 Ortsteil Sabrodt Dorfstraße 64 Ortsteil Seidewinkel Zur Friedenseiche 1 Ortsteil Tätzschwitz Am Wiesengrund Öffnungszeiten/Sprechzeiten der Ortsteilverwaltungen Ortsteilverwaltung Geierswalde jeden 3. Dienstag im Monat von von bis Uhr Ortsteilverwaltung Sabrodt dienstags von bis Uhr Ortsteilverwaltung Klein Partwitz dienstags von bis Uhr Ortsteilverwaltung Tätzschwitz 14tägig mittwochs von bis Uhr (Sprechstunden werden durch Aushang bekannt gemacht) Ortsteilverwaltung Nardt dienstags von bis Uhr Ortsteilverwaltung Bluno (nach telefonischer Vereinbarung) Öffnungszeiten/Sprechzeiten der Gemeindeverwaltung Sitz Bergen Montag bis Uhr Dienstag bis Uhr und bis Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag bis Uhr und bis Uhr Freitag bis Uhr Dienstzeiten der Gemeindeverwaltung Elsterheide Montag bis Uhr und bis Uhr Dienstag bis Uhr und bis Uhr Mittwoch bis Uhr und bis Uhr Donnerstag bis Uhr und bis Uhr Freitag bis Uhr Gemeinde Elsterheide Ortsteil Bergen Am Anger Elsterheide telefon: 03571/ telefax: 03571/ gemeinde@elsterheide.de Internet: amt : Dietmar Koark erreichbar über Sekretariat Sekretariat/Ausgabe von Wohngeldanträgen: Erika Fischer Hauptamt/Ordnungsamt Amtsleiterin: Roswitha Roßmann Sachbearbeiterin: Manuela Kempe Standesamt: Gerlinde Lehmann Einwohner- und Meldewesen/Gewerbeamt: Karin Hänsch Kämmerei Kämmerei: Adrienne Urbantke Kasse: Christine Pink Steuern/Liegenschaften/Pacht Franziska Modsching Bauamt Antragsbearbeitung der Bauverwaltung und Bauberatung, Straßenrecht, Feuer- und Katastrophenschutz, Gewässerschutz und Tourismus Matthias Müller Bauleitplanung/Liegenschaften/Kataster/Grundstücksverkehr: Heidrun Eger Claudia Hartmann Baubetriebshof: Siegbert Bogott Bankverbindungen der Gemeinde Elsterheide Ostsächsische Sparkasse Dresden Konto-Nr BLZ IBAN: DE BIc: OSDDDE81XXX Volksbank Bautzen e.g. Konto-Nr BLZ IBAN: DE BIc : GENODEF1BZV 2

3 Staatsbetrieb Sachsenforst, Forstbetrieb Oberlausitz, revier Elsterheide ÖFFENtlIcHE BEKANNtmAcHuNG DEr GEmEINDE ElStErHEIDE Ansprechpartner für die Waldbesitzer: Zum Forstrevier Elsterheide des Staatsbetriebes Sachsenforst, Forstbezirk Oberlausitz gehören folgende Gemarkungen: - Gemeinde Elsterheide Neuwiese-Bergen, Nardt, Seidewinkel, Tätzschwitz, Bluno, Geierswalde, Sabrodt, Scado, Groß-Partwitz, Klein Partwitz. Aufgabengebiete: Beratung und Betreuung der Privat-Kommunalwaldbesitzer, forsttechnische Betriebsleitung im Kommunalwald, Holzvermarktung und Forstförderung Im Staatsbetrieb Sachsenforst, Forstbezirk Oberlausitz wird das Forstrevier Elsterheide von revierleiter mike thomiczny geleitet. Der Dienstsitz und damit das Büro der Revierleiters ist in Bergen, Am Anger 36, im Gemeindeamt Elsterheide. Herr Thomiczny wird immer donnerstags von 15:00-18:00 Uhr zur Sprechzeit Ihre Fragen beantworten. Darüber hinaus ist er für weitere Abstimmungen wie folgt zu erreichen: Telefon 03571/ , Handy 0173/ oder Mike.Thomiczny@smul.sachsen.de. Im Forstrevier Elsterheide liegen Waldflächen der Gemeinden Elsterheide, Lauta und Hoyerswerda (teilweise). Zum Forstrevier Elsterheide des Kreisforstamtes Bautzen gehören folgende Gemarkungen: - Gemeinde Elsterheide Neuwiese-Bergen, Nardt, Seidewinkel, Tätzschwitz, Bluno, Geierswalde, Sabrodt, Scado, Groß Partwitz, Klein Partwitz. Aufgabengebiete: Forstaufsicht, Forst-/ Waldschutz im Privatwald- Körperschaftswald, Überwachung und Verhütung von Waldbränden, Reitwege- Reitmarken. Ansprechpartner: Revierleiter: Herr rolf Schlichting Telefon Handy: Telefon: 03591/ rolf.schlichting@lra-bautzen.de Sprechtag: Dienstags 15:00 bis 18:00 Uhr und nach Vereinbarung Dienstsitz und damit das Büro des Revierleiters ist in Bergen, Am Anger 36, im Gemeindeamt Elsterheide. Schiedsstelle der Gemeinde Elsterheide Die Sprechstunden werden durch die Friedensrichterin Frau Renate Scharf und Frau Claudia Domann (stellv.) abgehalten. Sprechtage: jeden 2. Freitag im Monat von 15:00 uhr bis 16:00 uhr, in der Gemeindeverwaltung in Bergen, Am Anger 36, Raum 1.16 im kleinen Sitzungsraum. Außerhalb der Sprechzeiten können schriftliche Anträge an folgende Anschrift gesandt werden: Friedensrichterin Frau Renate Scharf OT Bergen Geierswalder Straße Elsterheide Bürger können sich mit folgenden Problemen an uns wenden: bürgerlich-rechtliche Streitigkeiten: z.b. Nachbarschaftsrecht, Schadenersatz, Schmerzgeldforderung Strafrechtsangelegenheiten: z.b. Beleidigung, Hausfriedensbruch, Bedrohung, Sachbeschädigung Öffnungszeiten der Bibliotheken in den Ortsteilen der Gemeinde Elsterheide Bibliothek Sabrodt jeden Montag von 16:00 bis 18:00 Uhr Gemeindehaus Sabrodt (Eingang West), Dorfstraße 64 Bibliothek Bergen jeden Montag von 15:30 bis 17:00 Uhr im Gebäude der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Elsterheide, Am Anger 36 (Eingang über Innenhof) Bibliothek Bluno jeden Mittwoch von 15:30 bis 17:00 Uhr im Gebäude der Ortsteilverwaltung Bluno, Dorfaue 33 Bibliothek Geierswalde jeden Montag von 16:30 bis 18:00 Uhr im Gebäude der Ortsteilverwaltung Geierswalde, Landstraße 33 Bibliothek Klein Partwitz jeden Dienstag von 16:15 bis 18:00 Uhr im Gebäude der Ortsverwaltung Kl. Partwitz, Lindenallee 4 3 Hiermit wird gemäß 56 des Gesetzes über die Kommunalwahlen im Freistaat Sachsen (Kommunalwahlgesetz-KomWG) vom 18. Oktober 1993 (SächsGVBl. S. 937) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. März 2014 (SächsGVBl. S. 211), zuletzt geändert durch Gesetz vom 09. Juli 2014 (SächsGVBl. S. 376) und 1 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Durchführung des Gesetzes über die Kommunalwahlen im Freistaat Sachsen (Kommunalwahlordnung- KomWO) vom 5. September 2003 (SächsGVBl. S 440), zuletzt geändert durch Verordnung vom 29. November 2013 (SächsGBl. 842) die wahl der Gemeinde Elsterheide bekannt gemacht. 1. Die Wahl des s für die Gemeinde Elsterheide findet am Sonntag, den 14. August 2016 statt. Entfallen auf keinen der Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, findet am Sonntag, dem 4. September 2016, ein zweiter Wahlgang statt. 2. Die Parteien und Wählervereinigungen und Einzelbewerber werden hiermit aufgefordert, Wahlvorschläge einzureichen. Jede Partei und jede Wählervereinigung und jeder Einzelbewerber kann nur einen Wahlvorschlag einreichen. 3. Wahlvorschläge für die erste Wahl können frühestens am Tag nach der Bekanntmachung und müssen spätestens am bis 18:00 uhr bei der Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses, Frau Roswitha Roßmann, in der Gemeindeverwaltung Elsterheide, Ortsteil Bergen, Am Anger 36, Elsterheide, schriftlich eingereicht werden. Wahlvorschläge für die Wahl am 14. August 2016 gelten auch für einen etwa notwendig werdenden zweiten Wahlgang, sofern sie nicht ab 15. August 2016 bis spätestens 19. August 2016 zurückgenommen werden. Änderungen der Wahlvorschläge, die zur ersten Wahl zugelassen wurden, sind im Rahmen der 44 a Absatz 2, Satz 2, 56 KomWG, 21 KomWO bis 19. August 2016 zulässig. 4. Auf die Bestimmungen über Inhalt und Form von Wahlvorschlägen - die 41, 56 KomWG und 16 KomWO - sowie die den Wahlvorschlägen beizufügenden Unterlagen - 16 Absatz 3 KomWO wird hingewiesen. Jeder Wahlvorschlag darf nur einen Bewerber enthalten. Die Wahlvorschläge sollen nach dem amtlichen Muster der Anlage 15 der KomWO eingereicht werden. Vordrucke für die Wahlvorschläge sowie alle weiteren erforderlichen Vordrucke können bei der Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses angefordert werden. 5. Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens 40 zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Wahlvorschlages Wahlberechtigten, die keine Bewerber des Wahlvorschlages sind, unterschrieben sein (sog. Unterstützungsunterschriften).

4 Auf die Bestimmungen des 41 Absatz 3, 6 b Absatz 3 KomWG; 17 KomWO wird hingewiesen. Keiner Unterstützungsunterschrift bedarf der Wahlvorschlag einer Partei, die aufgrund eigenen Wahlvorschlags im Sächsischen Landtag vertreten ist oder seit der letzten regelmäßigen Wahl im Gemeinderat der Gemeinde Elsterheide vertreten ist. Dies gilt entsprechend für den Wahlvorschlag einer Wählervereinigung gewählten, die dem Gemeinderat der Gemeinde Elsterheide zum Zeitpunkt der Einreichung angehören, unterschrieben ist. Darüber hinaus bedarf auch der Wahlvorschlag keiner Unterstützungsunterschriften, der als Bewerber den amtierenden Amtsinhaber enthält. Die erforderlichen Unterstützungsunterschriften sind von den Wahlberechtigten während der allgemeinen Öffnungszeiten bei der Gemeindeverwaltung Elsterheide, Am Anger 36, Ortsteil Bergen, Elsterheide nach Einreichen des Wahlvorschlages bis zum , eigenhändig zu leisten. Am ist die Liste von Unterstützungsunterschriften bis 18:00 Uhr möglich. Die Unterstützungsunterschrift muss vom Wahlberechtigten auf einem Unterschriftsblatt unter Angabe des Tages der Unterzeichnung eigenhändig geleistet werden. Neben der Unterschrift sind Familienname, Vorname und Anschrift (Hauptwohnung) vom Unterzeichner anzugeben; auf Verlangen hat er sich über seine Person auszuweisen. Wahlberechtigte, die infolge Krankheit oder ihres körperlichen Zustandes die Unterzeichnung durch Erklärung vor einem Beauftragten der Verwaltung ersetzen wollen, haben diese bei der Gemeindeverwaltung Elsterheide spätestens bis zum schriftlich zu beantragen; dabei sind die Hinderungsgründe glaubhaft zu machen. Der Beauftragte sucht den Wahlberechtigten in seiner Wohnung oder an dem von diesem bezeichneten Aufenthaltsort, der innerhalb des Wahlgebietes liegen muss, auf und legt ihm ein Unterschriftenblatt zum Unterschreiben vor. Erforderlichenfalls nimmt der Beauftragte die Erklärung zu Protokoll. Ein Wahlberechtigter kann für dieselbe Wahl nur für einen Wahlvorschlag eine Unterstützungsunterschrift leisten. Der Wahlberechtigte kann eine von ihm geleistete Unterstützungsunterschrift nicht zurücknehmen. Elsterheide, den Dietmar Koark GEMEINDE ELSTERHEIDE VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN WALDGASTHAUS SPREETALER STRASSE Öffentliche Bekanntmachung des Beschlusses über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan gemäß 10 Abs. 3 BauGB Der Gemeinderat der Gemeinde Elsterheide hat in seiner Sitzung am mit Beschluss Nr. 11/16 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Waldgasthaus Spreetaler Straße, Planfassung vom 11. Mai 2015 als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß 10 Abs. 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der vorhabenbezogene Bebauungsplan Waldgasthaus Spreetaler Straße in Kraft. Bezüglich der grünordnerischen Festsetzung (Sukzessionsfläche auf Flst. 35/9 Gemarkung Sabrodt) wurde mit Beschluss Nr. 11/16 vom gleichzeitig der Bebauungsplan Photovoltaik-Freiflächenanlage am ehemaligen Wohnlager II in Sabrodt durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Waldgasthaus Spreetaler Straße geändert. Mit dieser Bekanntmachung tritt damit gleichzeitig die Änderung des Bebauungsplans Photovoltaik-Freiflächenanlage am ehemaligen Wohnlager II in Sabrodt in Kraft. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan einschließlich Begründung, Umweltbericht und zusammenfassender Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, wird im Bauamt der Gemeindeverwaltung Elsterheide, Zimmer 0.8 während der Öffnungszeiten : Montag bis Uhr Dienstag bis Uhr und bis Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag bis Uhr und bis Uhr Freitag bis Uhr zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt. Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen. Unbeachtlich werden demnach 1. eine nach 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und 3. nach 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. Elsterheide, Bergen den Der Bekanntmachung der Gemeinde Elsterheide über die öffentliche Auslage gemäß 3 Abs. 2 BauGB des Entwurfes der Ergänzungssatzung Zum rodelberg, Ot Seidewinkel in der Fassung vom April 2015 Der vom Gemeinderat Elsterheide in seiner Sitzung am gebilligte und zur öffentlichen Auslegung bestimmte Entwurf der Ergänzungssatzung Zum Rodelberg, OT Seidewinkel, die zeichnerischen und textlichen Festsetzungen sowie die Begründung liegen in der Zeit vom bis einschließlich in der Gemeindeverwaltung Elsterheide, OT Bergen, Am Anger 36 in Elsterheide im Sekretariat, Zimmer 1.4, während der folgenden Dienststunden Montag, Donnerstag Dienstag Mittwoch Freitag zu jedermanns Einsicht aus bis Uhr bis Uhr bis Uhr bis Uhr bis Uhr bis Uhr bis Uhr Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Elsterheide, OT Bergen, Am Anger 36, Elsterheide vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Ergänzungssatzung unberücksichtigt bleiben. Die Gemeinde prüft die fristgemäß vorgebrachten Stellungnahmen und teilt das Ergebnis mit. Elsterheide, den gez. Bauamt 4

5 Die lokale Aktionsgruppe (lag) lausitzer Seenland informiert zum leader-programm: von Dietmar Wolf, Vorsitzender der LAG LEADER ist ein wirksames Instrument für den ländlichen Räum, um das private Engagement gekoppelt mit kommunaler Verantwortung in den Dienst der Region zu stellen. Es ermöglicht den Menschen mit ihren Ideen und Projekten, die Zukunft mitzugestalten. Die LAG begleitet den Prozess und setzt Prioritäten für die Förderung von Projekten. Zur LEADER-Region Lausitzer Seenland gehören die Städte bzw. Gemeinden Boxberg, Elsterheide, Groß Düben Hoyerswerda, Lauta, Lohsa, Kreba-Neudorf, Rietschen, Schleife, Trebendorf und Spreetal. Es steht außer Frage, dass im Lausitzer Seenland enormes Entwicklungspotenzial steckt. Der Region mit dem auslaufenden Braunkohlebergbau eine wirtschaftliche, ökologische und soziale Perspektive zu geben, stellt eine große gesellschaftliche Herausforderung dar. Die Tagebaurestlöcher zu sanieren, zu fluten und mit Kanälen zu verbinden ist der Anfang. Attraktive und anziehende Dörfer und Kleinstädte, die wirtschaftliche Belebung durch Bestandssicherung und Ansiedlung von Gewerbe sowie die schrittweise Gestaltung einer Kultur- und Tourismusregion, geprägt durch viel Kreativität und Dynamik, sind wichtige Ziele, um im Wettbewerb mit anderen Regionen zu bestehen. Das LEADER Programm kann mit über 9 Mio. Euro bis 2020 dazu beitragen, die Region für die Zukunft fit zu machen. Ein Strategiepapier von vielen Bürgern mit verfasst, beschreibt u.a. die förderfähigen Maßnahmen und setzt die Schwerpunkte, für die öffentliches Geld bereitgestellt werden soll. Es können Projekte für familien- und seniorenfreundliche Dörfer und Kleinstädte ebenso wie wirtschaftliche Aktivitäten unterschiedlichster Art oder auch Maßnahmen im kulturellen Bereich und zur Erlebbarkeit der Kulturlandschaft finanziell unterstützt werden. Das LEADER-Programm soll auch zur Profilierung des Lausitzer Seenlandes speziell im touristischen Bereich beitragen. Im Januar 2016 konnten die ersten neun Projekte für eine Förderung von der LAG vorgeschlagen werden. Finanziell unterstützt werden: Die Schaffung von Beherbergungskapazitäten, weitere touristische Angebote auf gastronomischen Gebiet, Maßnahmen zur Daseinsvorsorge und zur Wahrung des kulturellen Erbes in den Dörfern, die Schaffung von Wohnraum durch Um- oder Wiedernutzung leestehender Bausubstanz und ein Konzept zur Vermarktung des Lausitzer Seenlandes (länderübergreifend). Bis zum Jahr 2020 wird die LAG zur Einreichung von privaten oder kommunalen Projekten aufrufen. Dazu werden mindestens zwei Stichtage im Jahr benannt. Im Rahmen eines vorgegeben jährlichen Budgets (für 2016: 1,6 Mio Euro) werden die Projekte von der LAG geprüft und bewertet und im Ergebnis für eine Förderung vorgeschlagen. Die nächsten Stichtage für die Einreichung von Projekten im Rahmen LEADER werden im Mai und September 2016 sein. Die Termine werden auf der Internetseite der LAG oder in lokalen Presse bekanntgegeben. Bei Fragen zur Förderrichtlinie LEADER, zur LEADER-Entwicklungsstrategie mit den förderfähigen Maßnahmen und Förderkonditionen, zum Projektausauswahlverfahren oder zur Förderantragstellung können Sie sich ebenfalls auf der Internetseite der LAG informieren oder Sie wenden sich an unser LEADER-Regionalmanagement: Frau Sophia Kockot, Tel.: ; Mail: sophia.kockot@grontmij.de oder Herr Dr. Reiner Erdmann, Tel.: ; Mail: reiner.erdmann@grontmij.de Kriterien für die Projektauswahl vorgibt. Für das Lausitzer Seenland stehen bis 2020 für die Förderung von Projekten ca. 9,3 Mio. zur Verfügung. Zur LEADER-Region Lausitzer Seenland gehören die Städte bzw. Gemeinden Boxberg, Elsterheide, Groß Düben, Hoyerswerda, Lauta, Lohsa, Kreba-Neudorf, Rietschen, Schleife, Trebendorf und Spreetal. Innerhalb unserer LEADER-Region besteht für Bürger, Unternehmen, Vereine und Kommunen die Möglichkeit einer Förderung von Vorhaben, wenn bestimmte Voraussetzungen gegeben sind. Dazu werden die Projekte, die zu den Stichtagen bei der LAG eingegangen sind hinsichtlich ihrer Förderfähigkeit geprüft, entsprechend der Projektauswahlkriterien der Region durch die LAG bewertet und für eine Förderung innerhalb des zur Verfügung stehenden Budgets vorgeschlagen. Für die Bewertung der Projekte durch die LAG müssen wichtige rechtliche und wirtschaftliche Voraussetzungen bereits vorliegen. Der Stichtag für die Einreichung von Projekten ist der Für diesen Stichtag steht für die Förderung aller Maßnahmen ein Budget von 1,0 mio. zu Verfügung. Die Mitgliederversammlung der LAG zur Projektauswahl der eingegangenen qualifizierten Projekte erfolgt am Ein weiterer Stichtag zur Einreichung von Projektvorschlägen wird voraussichtlich der sein. Der erste Schritt für eine Prüfung der Förderung ihres Vorhabens ist die Zusendung des Projektfragebogens oder die Kontaktaufnahme mit dem LEADER-Regionalmanagement. Den Projektfragebogen finden Sie auf der Internetseite der LAG unter Service für Antragsteller. Für Fragen zur Förderrichtlinie LEADER, zur LEADER-Entwicklungsstrategie mit den Förderkonditionen und den Projektauswahlkriterien, zum Verfahren der Förderantragstellung informieren Sie sich bitte auf der Internetseite der LAG oder wenden Sie sich an unser LEA- DER-Regionalmanagement: Frau Sophia Kockot, Tel.: ; Mail: sophia.kockot@sweco-gmbh.de oder Herr Dr. Reiner Erdmann, Tel.: ; Mail: reiner.erdmann@sweco-gmbh.de Bekanntmachung der Gemeinde Elsterheide zur Überprüfung der Standfestigkeit der Grabmäler auf den kommunalen Friedhöfen der Gemeinde Elsterheide Die aus Sicherheitsgründen jährlich mindestens einmal durchzuführende Überprüfung der Standfestigkeit der Grabmäler auf den Friedhöfen der Gemeinde Elsterheide wird vom bis durch die Firma Ingenieurbüro für Arbeitssicherheit, Fachingenieur für Arbeitsschutz und Baustellenkoordinator Herrn Kursawe, Hoyerswerda, durchgeführt. Mit einem Spezialgerät werden hierbei alle Grabsteine einer vorgeschriebenen Zug- und Druckprobe ausgesetzt. Über die Prüfung wird von der Firma ein Prüfprotokoll angefertigt. Dabei werden festgestellte Mängel im Einzelnen mit einem genauen Messausdruck erfasst. Auf festgestellte Mängel werden die Nutzungs- bzw. Verfügungsberechtigten schriftlich hingewiesen. Nach den geltenden Bestimmungen müssen umsturzgefährdete Grabsteine umgelegt werden. gez. Roßmann Ordnungsamt Elsterheide, den Die lag lausitzer Seenland informiert: 2. Projektaufruf für die umsetzung der leader-entwicklungsstrategie von Dietmar Wolf, Vorsitzender Lokale Aktionsgruppe (LAG) des Lausitzer Seenlandes. LEADER steht für einen methodischen Ansatz, den Menschen vor Ort die Mitgestaltung der regionalen Entwicklung zu ermöglichen. Eine LEADER-Entwicklungsstrategie (LES) wurde im Jahr 2014 von der Region erarbeitet, die u.a. Ziele der Entwicklung benennt, förderfähige Maßnahmen beschreibt und 5

6 Beschlüsse der 18. öffentlichen Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Elsterheide vom Beschluss- Nr.: 06/16 Änderung/Ergänzung der tagesordnung Der Gemeinderat der Gemeinde Elsterheide beschließt die Tagesordnung der 18. Gemeinderatssitzung vom wie folgt zu verändern: Tagesordnungspunkt nichtöffentlicher Teil: TOP 12. Beschlussfassungen 12.1 A/BV 18/16 Stundung von Ansprüchen entfällt und wird von der Tagesordnung genommen. Beschluss- Nr. 07 /16 - Beschluss über einen Grundstücksverkauf im Ot Bergen - Rechtsgrundlagen: 28 und 90 SächsGemO Der Gemeinderat beschließt den Verkauf von Flurstück 77/4, Gemarkung Neuwiese, Flur 6 mit einer Gesamtgröße von m². Die gegenständliche Fläche liegt im Geltungsbereich der Ergänzungssatzung Seidewinkler Straße, Ortsteil Bergen und wird zum Zwecke der Eigenheimbebauung verkauft. Der Kaufpreis beträgt 32,00 /m² (Gesamtkaufpreis: ,00 ). Die Aufwendungen für die Trinkwasserver- und Abwasserentsorgung sind nicht im Kaufpreis enthalten und vom Käufer zu tragen. Eine Bauverpflichtung ist im Kaufvertrag notariell zu vereinbaren. Beschluss- Nr.: 08 /16 - Beschluss über einen Grundstücksverkauf im Ot Bergen - Rechtsgrundlagen: 28 und 90 SächsGemO Der Gemeinderat beschließt den Verkauf einer Teilfläche (ca. 234 m²) aus Flurstück 388/15 der Gemarkung Neuwiese, Flur 7 im OT Bergen, Neuwieser Straße. Die Teilfläche soll als Erweiterung des angrenzenden Wohngrundstückes (Flurstück 388/16) dienen. Der Kaufpreis für Gartenland beträgt 5,00 /m² (Kaufpreis ca ,00 ). Beschluss- Nr.: 09 /16 - Beschluss über einen Grundstücksverkauf im Ot Bergen - Rechtsgrundlagen: 28 und 90 SächsGemO Der Gemeinderat beschließt den Verkauf einer Teilfläche (ca. 868 m²) von Flurstück 388/15 der Gemarkung Neuwiese, Flur 7. Die Familie möchte die Fläche zur Errichtung einer Doppelgarage mit Zufahrt und als Grundstückserweiterung/Gartenland nutzen. Beschluss-Nr.: 10/16 - Vorhabenbezogener Bebauungsplan Waldgasthaus Spreetaler Straße : hier Durchführungsvertrag - Rechtsgrundlagen: 28 SächsGemO, 10 Abs 1 Bau GB Der Gemeinderat beschließt den Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Waldgasthaus Spreetaler Straße. Sachstand: Der Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger ist nach 11 Abs. 1 BauGB Voraussetzung für den Satzungsbeschluss. Beschluss-Nr.: 11/16 - Vorhabenbezogener Bebauungsplan Waldgasthaus Spreetaler Straße hier: Satzungsbeschluss des Gemeinderates - Rechtsgrundlagen: 28 SächsGemO, 10 Abs 1 Bau GB Der Gemeinderat beschließt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Waldgasthaus Spreetaler Straße, Planfassung vom 11. Mai 2015, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A.1 Rechtsplan inklusive Vorhaben- und Erschließungsplan und Teil A.2 Lageplan Ausweichhabitat) und den Textlichen Festsetzungen (Teil B) auf der Grundlage des 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. Gleichzeitig wird die Begründung einschließlich Umweltbericht zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Waldgasthaus Spreetaler Straße (Teil C), Planfassung vom 11. Mai 2015, gebilligt. Bezüglich der grünordnerischen Festsetzung (Sukzessionsfläche auf Flst. 35/9 Gemarkung Sabrodt) wird hiermit gleichzeitig der Bebauungsplan Photovoltaik-Freiflächenanlage am ehemaligen Wohnlager II in Sabrodt durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Waldgasthaus Spreetaler Straße geändert. Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung in Kraft zu setzen. Sachstand: Im Ergebnis der Abwägung gemäß Beschlussnummer 46/15 des Gemeinderates Elsterheide ergaben sich keine Planänderungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Waldgasthaus Spreetaler Straße, Planfassung vom 11. Mai Für die überplanten Waldflächen liegt eine Waldumwandlungserklärung des Kreisforstames des Landkreises Bautzen vom , Az.: : vor. Im weiteren Verfahren sind die Planteile zu bestätigen und der Bebauungsplan als Satzung zu beschließen. Der Satzungsbeschluss schließt das Planverfahren zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Waldgasthaus Spreetaler Straße ab. Die Planteile sind der Beschlussvorlage als Anlagen beigefügt. Da der Bebauungsplan aus dem rechtswirksamen Flächennutzungsplan entwickelt wurde, ist keine Genehmigung durch das LRA Bautzen erforderlich. Der Satzungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist durch die Gemeinde ortsüblich bekannt zu machen. Mit der Bekanntmachung tritt der vorhabenbezogene Bebauungsplan Waldgasthaus Spreetaler Straße sowie die Änderung des Bebauungsplans Photovoltaik-Freiflächenanlage am ehemaligen Wohnlager II in Sabrodt in Kraft. Beschluss- Nr.: 12/16 Festlegung des tages zur Wahl des s der Gemeinde Elsterheide Rechtsgrundlage: - 39 Absatz 1; 44 a des Kommunalwahlgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. März 2014, das durch Artikel 6 des Gesetzes vom 09. Juli 2014 geändert worden ist, - 50 der Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO) i. d. F. der Bekanntmachung vom 03. März 2014, die durch Artikel 6 des Gesetzes vom 02. April 2014 geändert worden ist. Der Gemeinderat bestimmt den Wahltag der wahl der Gemeinde Elsterheide auf den 14. August Der Tag für einen notwendigen zweiten Wahlgang wird auf den 04. September 2016 bestimmt. Beschluss- Nr.: 13/16 Bildung und Abgrenzung der Wahlbezirke im Wahlgebiet der Gemeinde Elsterheide zur wahl am 14. August 2016 Rechtsgrundlagen: 2 Abs. 3 KomWG; 50 Abs. 3 Abs. KomWG; 3,4 KomWO Der Gemeinderat beschließt, dass zur wahl am und dem etwaigen notwendigen zweiten Wahlgang am 04. September 2016 neun Wahlbezirke in der Gemeinde Elsterheide gebildet werden. Wahlbezirk 1 Bluno Wahlbezirk 2 Nardt Wahlbezirk 3 Neuwiese Wahlbezirk 4 Bergen Wahlbezirk 5 Sabrodt Wahlbezirk 6 Seidewinkel Wahlbezirk 7 Klein Partwitz Wahlbezirk 8 Tätzschwitz Wahlbezirk 9 Geierswalde Beschluss Nr.: 14/16 Rechtsgrundlagen: 38; 9 Abs. 1 KomWG; 22 Abs. 1 KomWO Wahl des Gemeindewahlausschusses der Gemeinde Elsterheide zur wahl am 14. August 2016 Für den Gemeindewahlausschuss der Gemeinde Elsterheide werden gemäß 9 Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes (KomWG) und 22 Kommunalwahlordnung (KomWO) folgende Wahlberechtigte und Gemeindebediensteten gewählt. 6

7 Vorsitzender: Frau Roswitha Roßmann Stellv. Vorsitzender: Frau Gerlinde Lehmann 1. Beisitzer Frau Erika Fischer 2. Beisitzer Frau Christine Pink Beschluss- Nr. 15/16 Entscheidung des Gemeinderates zur Annahme von Zuwendungen/Spenden Der Gemeinderat der Gemeinde Elsterheide beschließt, die Spende, die eingeworben und eingegangen ist, gemäß 73 Abs. 5 S. 3 SächsGemO anzunehmen. Dies gilt für die erhaltene Zuwendung vom Für folgende Maßnahme wurde um Zuwendungen geworben: 1. Geldspende für die Kita Bergen Diese Spende ist in der Übersicht über die erhaltene Zuwendung aufgelistet. Beschluss- Nr. : 16/16 Bauvorhaben Erschließung Segelsportzentrum am Partwitzer See Hier: Auftragsvergabe zur Errichtung der Straßenbeleuchtung zum Segelsportzentrum am Partwitzer See Rechtsgrundlagen: 3 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A; 28 SächsGemO; 36 SächsKomHVO Doppik Der Gemeinderat beschließt die Vergabe des Auftrages zur Errichtung der Straßenbeleuchtung zum Segelsportzentrum am Partwitzer See, an Elektro Kalauka, Bahnhofstraße 2, Elsterheide/ OT Bluno An der Ausschreibung haben sich 3 Firmen wie in der Anlage ersichtlich beteiligt. Nach Prüfung der Angebote ging das in Rede stehende Angebot als günstigster Bieter hervor. Dem Unternehmen kann aus Erfahrung bei der Vergabe ähnlicher Aufträge die Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit bescheinigt werden. Finanzielle Auswirkungen: Höhe: ,82 planmäßig Mittel unter HH-Stelle: Es handelt sich hier um eine vorfinanzierte 4 Maßnahme. Die Rechnungslegung an die LMBV erfolgt zeitnah nach Fertigstellung. Beschluss- Nr.: 17 /16 Bauvorhaben Erschließung Segelsportzentrum am Partwitzer See Hier: Auftragsvergabe zur Errichtung der Abwassersammelgrube für das Segelsportzentrum am Partwitzer See Rechtsgrundlagen: 3 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A; 28 SächsGemO; 36 SächsKomHVO Doppik Der Gemeinderat beschließt die Vergabe des Auftrages zur Errichtung der Abwassersammelgrube für das Segelsportzentrum am Partwitzer See, an Kasper & Schlechtriem, Bahnhofstraße, Elsterheide/ OT Seidewinkel An der Ausschreibung haben sich 3 Firmen wie in der Anlage ersichtlich beteiligt. Nach Prüfung der Angebote ging das in Rede stehende Angebot als günstigster Bieter hervor. Dem Unternehmen kann aus Erfahrung bei der Vergabe ähnlicher Aufträge die Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit bescheinigt werden. Finanzielle Auswirkungen: Höhe: ,67 planmäßig Mittel unter HH-Stelle: Es handelt sich hier um eine vorfinanzierte 4 Maßnahme. Die Rechnungslegung an die LMBV erfolgt zeitnah nach Fertigstellung. Beschluss- Nr. : 18 /16 Bauvorhaben lindenstraße in tätzschwitz Hier: Auftragsvergabe zum Ausbau der lindenstraße Rechtsgrundlagen: 3 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A; 28 SächsGemO; 36 SächsKomHVO Doppik Der Gemeinderat beschließt die Vergabe des Auftrages zum Ausbau der Lindenstraße, an Matthäi Bauunternehmen GmbH & Co.KG Bergmannstraße Großräschen/ OT Freienhufen An der Ausschreibung haben sich 6 Firmen wie in der Anlage ersichtlich beteiligt. 7 ElsterheiderINFO Nr. 174 Jahrgang April 2016 Nach Prüfung der Angebote ging das in Rede stehende Angebot als günstigster Bieter hervor. Dem Unternehmen kann aus Erfahrung bei der Vergabe ähnlicher Aufträge die Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit bescheinigt werden. Finanzielle Auswirkungen: Höhe: ,54 planmäßig Mittel unter HH-Stelle: Es handelt sich hier um eine durch Beitragsbescheide teilweise refinanzierte Maßnahme. Beschlüsse der 19. öffentlichen Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Elsterheide vom Beschluss- Nr. 19/16 - Beschluss über die Aufhebung des Satzungsbeschlusses im Verfahren Bebauungsplan Servicegelände am Geierswalder See Rechtsgrundlagen: BauGB, 28 SächsGemO In der Gemeinderatssitzung am wurde mit Beschluss Nr. 73/15 der Bebauungsplan Servicegelände am Geierswalder See als Satzung beschlossen. Aufgrund erforderlicher Änderungen in der Abwägungstabelle und daraus resultierender Anpassungen in den textlichen Festsetzungen des Satzungsexemplars, wird der Satzungsbeschluss aufgehoben. Beschluss- Nr. 20/16 - Beschluss über die Änderung und Ergänzung der Abwägungstabelle im Verfahren Bebauungsplan Servicegelände am Geierswalder See Rechtsgrundlagen: 1 Abs. 7 BauGB, 28 SächsGemO In der Gemeinderatssitzung am wurde mit Beschluss Nr. 72/15 über die Stellungnahmen von Behörden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange und Bürgern entschieden. In der Abwägungstabelle sind die Entscheidungen der Stellungnahmen des Landkreises Bautzen - untere Naturschutzbehörde sowie des Staatsbetriebes Sachsenforst zu ändern bzw. neu zu fassen. Die Ergänzungen zu den Stellungnahmen sind in der Anlage zu dieser Beschlussvorlage dargestellt. Beschluss- Nr. 21/16 - Beschluss über die Satzung zum Bebauungsplan Servicegelände am Geierswalder See Rechtsgrundlagen: 10 Abs. 1 BauGB Der Gemeinderat Elsterheide beschließt gemäß 10 Abs. 1 BauGB den vorliegenden Bebauungsplan in der Fassung vom März 2016, bestehend aus der Planzeichnung sowie den textlichen Festsetzungen als Satzung. Der Gemeinderat tritt der Begründung bei.der Bebauungsplan wird zur Genehmigung beim Landratsamt Bautzen eingereicht. Er tritt am Tag seiner Bekanntmachung und der Bekanntmachung der Genehmigung im Amtsblatt Elsterheider Info in Kraft. Beschluss- Nr. 22/16 Abrechnung des jährlichen Wirtschaftsplanes für den körperschaftlichen Waldbesitz der Gemeinde Elsterheide für das Wirtschaftsjahr 2015 Rechtsgrundlagen: 28 SächsGemO, 48 Abs. 4 SächsWaldG Der Gemeinderat der Gemeinde Elsterheide beschließt die Abrechnung des jährlichen Wirtschaftsplanes für den körperlichen Waldbesitz der Gemeinde Elsterheide für das Wirtschaftsjahr Mit der Gemeinde Elsterheide war abgestimmt, dass der für das vergangene Jahr geplante Holzeinschlag mit der diesjährigen Maßnahme gebündelt umgesetzt wird. Das beauftragte Forstunternehmen hat in 2016 mit dem Einschlag begonnen. Der Erlös aus Verkauf wird daher erst in 2016 wirksam. Im zurückliegenden Jahr waren lediglich Zwangsnutzungen in Folge von Verkehrssicherungsproblemen realisiert worden. Die dabei gewonnenen Holzsortimente kamen allesamt unserer Holzheizungsanlage zu Gute. /

8 Beschluss- Nr. 23/16 Beschluss über die Zustimmung zu einer Zweckvereinbarung über die Erfüllung von Aufgaben im EDV-Bereich Aufgrund der 71, 72 Abs. 1 des Sächsischen Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (SächsKomZG) vom 19. August 1993 (SächsGVBl. S. 815) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. März 2014 (SächsGVBl. S. 196) beschließt der Gemeinderat der Gemeinde Elsterheide mit der Stadt Lauta die anliegende Zweckvereinbarung über die Erfüllung von Aufgaben im EDV-Bereich. Begründung: Gemäß 71 und 72 Abs. 1 können Gemeinden vereinbaren, dass eine beteiligte Körperschaft (beauftragte Körperschaft) bestimmte Aufgaben für alle wahrnimmt, insbesondere den übrigen Beteiligten die Mitbenutzung einer von ihr betriebenen Einrichtung gestattet (Zweckvereinbarung). Diese Rechtsverhältnisse sind durch die beteiligten in einer Zweckvereinbarung zu regeln. Sie ist schriftlich abzuschließen. Die Zweckvereinbarung sowie deren Änderungen bedürfen der Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde. Die hier zur Rede stehende Zweckvereinbarung dient der Betreuung der Gemeinden durch einen Bediensteten für den IT-Bereich. Derzeit bereut ein Bediensteter der Stadt Königsbrück (Herr Köhler) insgesamt 12 Gemeinden und Zweckverbände. Von dem derzeitigen Bediensteten der Stadt Königsbrück kann aufgrund des gestiegenen Bedarfs an EDV Unterstützung keine ausreichende Betreuung gewährleistet werden. Vereinbart wird daher, dass ein zweiter Bediensteter eingestellt wird. Sinnvoll ist es, beide Bedienstete aufzuteilen und damit in der Betreuung entweder Königsbrück oder Lauta zuzuordnen. Es ist also zu bestimmen, wer welche Stadt bzw. Gemeinde formell von welchem Mitarbeiter zukünftig betreut wird. Unabhängig davon wird in der praktischen Umsetzung an einer gemeinsamen Betreuung aller Gemeinden durch beide Mitarbeiter festgehalten. Damit wird auch für Vertretungs- und Urlaubsfälle eine ausreichende Betreuung garantiert. Beschluss- Nr. 24/16 - Bestätigung der Wahl des Wehrleiters und seiner Stellvertreter der Ortswehr Bergen, löschbezirk mitte der Gemeinde Elsterheide Rechtsgrundlage: Sächsisches Gesetz über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz (SächsBRKG) vom 24. Juni 2004 (SächsGVBl. S. 245, 647); Feuerwehrsatzung der Gemeinde Elsterheide vom Der Gemeinderat der Gemeinde Elsterheide bestätigt auf Grundlage des 17 Abs. 2 SächsBRKG in V. mit 15 der Feuerwehrsatzung der Gemeinde Elsterheide den gewählten Wehrleiter und dessen Stellvertreter der Ortswehr Bergen. Namentlich werden folgende Kameraden in ihr Amt für 5 Jahre berufen: Ortswehr Bergen: Wehrleiter Kamerad Lutz Valtin 1. Stellvertreter Kamerad Christian Wierick 2. Stellvertreter Kamerad Dirk Kowal Die oben genannten Kameraden wurden in der Hauptversammlung der Ortswehr Bergen am gewählt. Beschluss- Nr. 25/16 Entscheidung des Gemeinderates zur Annahme von Zuwendungen/Spenden Der Gemeinderat der Gemeinde Elsterheide beschließt, die Spende, die eingeworben und eingegangen ist, gemäß 73 Abs. 5 S. 3 SächsGemO anzunehmen. Dies gilt für die erhaltene Zuwendung vom Für folgende Maßnahme wurde um Zuwendungen geworben: 1. Geldspende für die Kita Bluno Diese Spende wurde von der Gaststätte Freyt Bluno in Höhe von 100,00 für die Anschaffung eines Geschirrspülers gespendet und ist in der Übersicht über die erhaltene Zuwendung aufgelistet. Öffentliche Bekanntmachung Fremder Ämter/Behörden Bekanntmachung der landesdirektion Sachsen über Anträge auf Erteilung von leitungs-und Anlagenrechtsbescheinigungen Gemarkung Sabrodt vom 30. April 2016 Die Landesdirektion Sachsen gibt bekannt, dass die Vattenfall Europe Mining AG, Vom-Stein-Straße 39, Cottbus, Anträge auf Erteilung von Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigungen gemäß 9 Abs. 4 des Grundbuchbereinigungsgesetzes (GBBerG) vom 20. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2182, 2192), das zuletzt durch Artikel 158 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist, gestellt hat. Die Anträge (Az: DD /4/8 und DD /545/3) betreffen den vorhandenen Teilabschnitt Sammelzubringer West (Grubenwasserableiter West Tagebau Welzow-Süd) und die Grundwassermessstelle LARB 73S 3598, LARB 73S 3599, LARB 73S 3600 einschließlich Zubehör, Sonder- und Nebenanlagen und Schutzstreifen. Die von den Anlagen betroffenen Grundstückseigentümer der Gemeinde Elsterheide (Gemarkung Sabrodt) können die eingereichten Anträge sowie die beigefügten Unterlagen in der Zeit vom 6. Juni bis einschließlich 4. Juli 2016 in der Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Dresden, Stauffenbergallee 2, Dresden, Zimmer 4016, während der Dienststunden (montags bis donnerstags von 9.00 Uhr bis Uhr sowie von Uhr bis Uhr, freitags von 9.00 Uhr bis Uhr) einsehen. Die Landesdirektion Sachsen erteilt die Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigungen nach Ablauf der Auslegungsfrist gemäß 9 Abs. 4 GBBerG in Verbindung mit 7 Abs. 4 und 5 der Verordnung zur Durchführung des Grundbuchbereinigungsgesetzes und anderer Vorschriften auf dem Gebiet des Sachenrechts (Sachenrechts- Durchführungsverordnung SachenR-DV) vom 20. Dezember 1994 (BGBl. I S. 3900). Hinweise zur Einlegung von Widersprüchen Gemäß 9 Abs. 1 Satz 1 GBBerG ist von Gesetzes wegen eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit für alle am 3. Oktober 1990 bestehenden Energiefortleitungsanlagen und Anlagen der Wasserversorgung und -entsorgung entstanden. Die durch Gesetz entstandene Dienstbarkeit dokumentiert nur den Stand vom 3. Oktober Da die Dienstbarkeit durch Gesetz bereits entstanden ist, kann ein Widerspruch nicht damit begründet werden, dass kein Einverständnis mit der Belastung des Grundstückes erteilt wird. Ein zulässiger Widerspruch kann nur darauf gerichtet sein, dass die im Antrag dargestellte Leitungsführung nicht richtig ist. Dies bedeutet, dass ein Widerspruch sich nur dagegen richten kann, dass das Grundstück gar nicht von der Leitung oder in anderer Weise, als dargestellt, betroffen ist. Wir möchten Sie daher bitten, nur in begründeten Fällen von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch zu machen. Der Widerspruch kann bei der Landesdirektion Sachsen, Altchemnitzer Straße 41, Chemnitz, oder den Dienststellen der Landesdirektion Sachsen in Dresden, Stauffenbergallee 2, Dresden, oder in Leipzig, Braustraße 2, Leipzig bis zum Ende der Auslegungsfrist erhoben werden. Die Schriftform kann durch die elektronische Form ersetzt werden. In diesem Fall ist das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur im Sinne des Signaturgesetzes zu verstehen. Der Zugang für elektronische Dokumente ist auf die Dateiformate.doc,.docx und.pdf beschränkt. Die Übermittlung des elektronischen Dokuments hat an die Adresse post@lds.sachsen.de zu erfolgen. Leipzig, den 30. April 2016 gez. Landesdirektion Sachsen Susok Referatsleiter 8

9 Anzeige von unterhaltungsmaßnahmen gemäß Sächsischem Wassergesetz 31 Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen Gewässermeisterei Nord Standort Hoyerswerda Bröthener Weg 6, Hoyerswerda Die Gewässermeisterei Nord, Standort Hoyerswerda zeigt hiermit an der Schwarzen Elster von Landesgrenze Sachsen/Brandenburg bei Flusskilometer bis Stadtgrenze Hoyerswerda bei Flusskilometer sowie an der Alten Elster zwischen der Mündung in die Schwarze Elster und dem Hauptwehr in Hoyerswerda folgende Unterhaltungsmaßnahmen an: Schwarze Elster: Deich- und Vorlandmahd sowie abschnittsweise Sohlkrautung beziehungsweise Krautung der Mittelwasserböschungen, Gehölzpflege und Entfernung des Gehölzbestandes auf den Hochwasserschutzdeichen Alte Elster: punktuelle Mahd, Krautung Gehölzpflege und Ersatzpflanzung Voraussichtliche Bauausführung: Juli 2016 bis märz 2017 Bürger werden um die Unterstützung zur Schaffung der notwendigen Baufreiheit am Gewässer (Entfernung von Pumpen, Entnahmebauwerken, Stegen und Ähnlichem) gebeten. Beim Durchführen der Unterhaltungsleistungen ist die Inanspruchnahme von abschnittsweise vorhandenen privaten Flächen unvermeidlich. Als gesetzliche Grundlage zur Duldung einer notwendigen Befahrung wird auf 38 und 41 WHG sowie 31 des Sächsischen Wassergesetzes hingewiesen. Sollte weiterer Informationsbedarf bestehen oder sollten sich zusätzliche Probleme ergeben, wenden Sie sich an die Gewässermeisterei Nord in Hoyerswerda (Telefon:03571/ Herr Träber). Kultur- und Vereinsnachrichten Beim Zampern sind wir fröhlich Auf diesem Wege möchten sich die rasselbandekinder und Erzieherinnen aus dem Kindergarten Bluno recht herzlich bei allen Einwohnern sowie bei den Eltern für die Zampergaben in Form von Geld, tee u.a. bedanken. Herzlichen Dank auch an diejenigen, die an den Zampertagen nicht zu Hause waren und Ihre Zampergaben in den Kindergarten gebracht haben. Von dem Geld können wir unser Kinderfest, Puppentheater und vieles andere mehr finanzieren, was den Kindern immer große Freude bereitet. Nochmals herzlichen Dank. Die Kinder und Erzieherinnen von der Kita rasselbande aus Bluno medieninformation Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen Jährlich werden im Freistaat Sachsen - wie im gesamten Bundesgebiet - der Mikrozensus und die EU-Arbeitskräftestichprobe durchgeführt. Der Mikrozensus ( kleine Volkszählung ) ist eine gesetzlich angeordnete Stichprobenerhebung mit Auskunftspflicht, bei der ein Prozent der sächsischen Haushalte (rund Haushalte) zu Themen wie Haushaltsstruktur, Erwerbstätigkeit, Arbeitsuche, Besuch von Schule oder Hochschule, Quellen des Lebensunterhalts usw. befragt werden. Der Mikrozensus 2016 enthält zudem noch Fragen zum Pendlerverhalten (Schul- bzw. Arbeitsweg). Die Auswahl der zu befragenden Haushalte erfolgt nach den Regeln eines objektiven mathematischen Zufallsverfahrens. Dabei werden nicht Personen, sondern Wohnungen ausgewählt. Die darin lebenden Haushalte werden dann maximal in vier aufeinander folgenden Jahren befragt. Die Haushalte können zwischen der zeitsparenden Befragung durch die Erhebungsbeauftragten und einer schriftlichen Auskunftserteilung direkt an das Statistische Landesamt wählen. Die Auswahlgrundlage bildet das Gebäuderegister des Zensus Die Erhebungsbeauftragten legitimieren sich mit einem Sonderausweis des Statistischen Landesamtes. Sie sind zur Geheimhaltung aller ihnen bekannt werdenden Informationen verpflichtet. Alle erfragten Daten werden ausschließlich für statistische Zwecke verwendet. Auskunft erteilt: Ina Augustiniak, Tel.: mikrozensus@statistik.sachsen.de Klein Partwitz war Zampern. Herzlichen Dank sagen wir allen Spendern für die zahlreichen Zampergaben, sowie den "lausitzer Blasmusikanten", die uns mit viel Freude durch den schneereichen tag begleitet haben und dem Gasthof "Zum Anker" für das leckere Eier-Essen. Natürlich bedanken wir uns auch für die, immer wieder, gute Bewirtung auf der gesamten Zamperstrecke. unser ganz besonderer Dank geht an "Pension Klammer", die uns an beiden Zamper-tagen herzlich empfangen und gut versorgt hat. 9

10 Flugplatzfest und Flugschau in Nardt Der Aeroklub Hoyerswerda e.v. veranstaltet sein Vereinsfest und Flugplatzfest auf dem Flugplatz Nardt bei Hoyerswerda vom Mit dabei und zur Flugschau gezeigt werden Modellflug, Segelflug, Motorflug, Ultraleicht-Flug, Fallschirmspringen und Gleitschirmflug. Das Motto: Wir zeigen was wir können. Seien auch Sie dabei... Am Sonntag wird die Percussion-Gruppe DrumTastic um Chris Spencer ihren Auftritt auf dem Vereinsfest haben. Dazu laden wir ganz herzlich ein. Unser Schulgleiter SG 38 mit der Nummer 269 wird ebenfalls wieder zu sehen sein. Zu seinem ersten Auftritt werden Krabat und der Schwarze müller von der KrABAt-mühle in Schwarzkollm den Schulgleiter auf einen Namen taufen. Lassen Sie sich überraschen. Geplante Programmpunkte zum Flugplatzfest Nardt 2016 * Modellflugzeug-Vorführung Turbinen-getriebene Scale-Flugzeuge F3A Kunstflug F2B Fesselflug F-Schlepp-Vorführung Segelflugzeuge Hubschrauber und Flettner-Rotor-Fluggerät Modell-Nachtflugprogramm Schüler/Lehrer-Modellflug Oldtimer-Segelflugzeug-Vorführung Schulgleiter SG 38 im Autoschlepp Hol s der Teufel im Gummiseilstart Baby IIb Segelflugzeug-Vorführung Puchacz SZD-50 mit Segelkunstflug Bocian SZD-9bis im Verbandsflug Motorflugzeug-Vorführung Jakowlew Jak-52 im Kunstflug Wilga 35 PZL-104 Super-Dimona HK36-R Ultraleicht-Flugzeug-Vorführung Ikarus C42 Fallschirmspringer-Vorführung Fallschirmsprünge aus Antonov An-2 Gleitschirmflug-Vorführung Flugsimulator mit realistischem Cockpit zum Selberfliegen Landmaschinen und Traktoren Bastelstraße Aufgrund der Größe der Veranstaltung wird sicherlich auch direkter Zugang zu den Flugzeugen möglich sein. Fragen Sie bitte einfach am Infostand des Aeroklubs Hoyerswerda. Ganztägig werden zum Programm natürlich Bratwurst, selbstgebakkener Kuchen der Fliegerfrauen sowie Eis, Getränke und Kaffee im Angebot sein. Haben Sie Interesse gefunden und interessieren sich für einen Flug mit unseren Flugzeugen? Wir bieten Ihnen auch Gutscheine für Mitflüge an, die Ihnen sicher ein unvergessliches Erlebnis vermitteln werden. *Änderungen vorbehalten Festliches Konzert mit den bekanntesten melodien der Familie Strauß eine Eintrittskarte hierzu wäre sicher ein schönes Geschenk! am Samstag, den 15. Oktober 2016,findet ein Konzert in der LAU- SITZHALLE HOYERSWERDA mit dem Programm " Die große Johann Strauß Gala" statt. Die Operettengala wird von einem Moderator, 3 Solisten, 6 Tänzer/innen und 18 Musikern dargeboten. Aus der Fülle der bekanntesten Operetten hat das Ensemble die schönsten Stücke ausgewählt und zu einem Ganzen gefügt. Zum Repertoire gehören u.a. Titel wie der Kaiser Walzer, Wer uns getraut, Komm in die Gondel, Ich bin die Christel von der Post, Brüderlein und Schwesterlein, An der schönen blauen Donau, der CAN CAN, die Tritsch-Tratsch Polka und selbstverständlich der Radetzky- Marsch. Musik, Tanz und Gesang werden zu einem Bühnenereignis das Ohren und Augen anspricht. Einen Querschnitt aus der Vielzahl der Operetten und Werke der großen Komponisten präsentieren die Mitglieder des GALA Sinfonie Orchester s Prag am , in der lausitzhalle HOYErSWErDA Einlass ist um uhr, Beginn uhr! Eintrittskarten zum Vorverkaufspreis: 24, 30, 36 und 42 gibt es u.a. in der Lausitzhalle - T: 03571/ , wo sie sich auch Tickets zusenden lassen können, bei der Touristinfo Lausitzer Seenland - T: 03571/ , im SZ-Treffpunkt im Lausitzcenter, beim Wochenkurier Hoyerswerda und in allen an das CTS-Eventim Ticket-System angeschlossenen Vorverkaufsstellen, wo sie sich auch Tickets online selbst ausdrucken können Weitere Informationen, Pressekritiken und Fotos finden sie unter: oder sie können sich auch einen Konzertausschnitt auf Youtube anschauen: Die besten Plätze bekommen bekanntlich diejenigen, die zuerst ihre Karten kaufen! Veranstaltungskalender Ortsteil tätzschwitz :00 Uhr großer gemeinsamer Frühjahrsputz in Tätzschwitz, Streichen der Spielgeräte auf dem Spielplatz, Pflege der Außenanlagen, Jugendclub, Feuerwehr und Heimatstube, anschließend Grillen und gemütliches Beisammensein Schul-und Heimatstube Tätzschwitz: 14:30 Uhr Saisoneröffnung im Rahmen der Seenlandtage Hausfrauen-Winke gestern und heute erprobt sowie andere Spezialitäten :00 Uhr Maibaumstellen 19:00 Uhr Fackelumzug und Hexenfeuer Ortsteil Nardt Arbeitseinsatz zur Belebung des Ortsbildes Hexenfeuer mit Fackelumzug der Kinder Flugplatzfest auf dem Flugplatz Nardt 10

11 Die Gemeindeverwaltung gratuliert nachfolgenden Bürgerinnen und Bürgern recht herzlich zum Geburtstag der Monate März und April 2016 Ortsteil Bergen Rosemarie Pattoka Frank Hennig Helmut Koark Martin Kochwatsch Uta Hennig Rainer Liebscher Ruth Pethe Reiner Abraham Barbara Lemke Anna Wierick Veronika Richter Karl Kockrick Helene Wetzko Monika Zippack Koark, Edeltraut Kruscha, Ludmilla Wendt, Doris Domann, Barbara Trinks-Metzner, Gabriele Nusa, Ruth Burkart, Gisela Kaiser, Hartmut Kallert, Max Fischer, Ingrid Zumpe, Martina Richter, Joachim Bär, Reinhold Ortsteil Bluno Annemarie Kubicki Gisela Schmaler Marlies Frömmel Ilse Kamratowsky Herta Nakonz Jutta Tandler Herbert Pradel Margit Trela Dieter Kubicki Waschnick, Anna Hönicke, Irmgard Weniger, Gerda Unger, Anna Oberdörfer, Erika Kujasch, Elli Ortsteil Geierswalde Helene Schulisch Karl-Heinz Kalauka Karin Glausch Roswitha Roßmann Günter Lieske Martha Richter Klaus Floeting Eva Hannusch Edelgard Wille Jenkel, Erika Tomczyk, Heinz Schäfer, Doris Radochla, Karl-Heinz Liehn, Manfred Messenbrink, Doris Koark, Anna Uhlig, Christa Ortsteil Klein Partwitz Marie Donath Edith Fischer Gerhard Petschick Magdalena Lidola Pauline Markus Monika Zomack Anni Knips Gerd Hockert Margot Kupka Mignon Weiß Sieglinde Grabitz Wolfgang Krüger Gisela Spiegel Helene Fuhrmann Helga Jurisch Heil, Brigitte Lehmann, Sigrid Haschke, Christel Blank, Gisela Metan, Helene Ortsteil Nardt Rolf Kutzmann Monika Hauck Theresia Hoßmar Waltraud Steiner Helene Munick Hans Fiedler Richard Jannack Vetter, Edith Kirchberg, Heinz Lange, Eberhard Miethke, Hellmut Ortsteil Neuwiese Gotthard Kroll Auguste Matsch Walter Zink Ruth Nowotnick Roswitha Wicke Petrick, Annerose Unger, Gisela Zippack, Monika Bornack, Christa Zimmermann, Christina Ortsteil Sabrodt Gerda Britschka Dorothea Tschöke Christa Pilz Peter Lademann Burkhardt, Marie Eilenstein, Peter Bartholick, Cornelia Weigel, Rainer Kliber-Jannaschk, Krystyna Rentsch, Edeltraud Schimpitz, Margot Röllka, Hans Thiele, Irene Ortsteil Seidewinkel Manfred Köhler Anna Bischoff Helga Zebe Manfred Milkereit Roland Mann Paul Mark Max Burgmann Brigitte Milkereit Wolf, Gerda Arnold, Heidrun Exel, Rainer Vogt, Harald Belau, Joachim Tesche, Heinz Speisekorn, Helene Jochim, Gudrun Kruscha, Siegfried Kramer, Karin

12 Peiszan, Eleonore Neumann, Helga Gebauer, Angelika Kolwitz, Kurt Woschick, Bernhard Ortsteil tätzschwitz Ingeborg Hannemann Elfriede Meier Dr. Walter Wöhle Annemarie Schmaler Heike Herrmann Ingrid Pätzold Michael Rückschloss Rainer Marschler Gertrud Witschaß Anita Witschaß Schlee, Wolfram Dittrich, Anneliese Hajasch, Marie Thiel, Siglinde Schmidt, Jürgen Birkigt, Roland Claus, Heinz Seemann, Werner Hannusch, Heinz Kränzel, Manfred Föhlisch, Wilfried Pätzold, Werner Kindler, Waltraud

13 13 ElsterheiderINFO Nr. 174 Jahrgang April 2016

14 Sommer-Ferien-Abenteuer für Kinder von 6 bis 16 Jahren Das Kinder- und Jugendcamp Naundorf (Mittelsachsen), organisiert erlebnisreiche Sommer-Ferien-Abenteuer für Kinder und Jugendliche von 6-16 Jahren. Auf dem abwechslungsreichen Programm stehen u.a. Badespaß, Lagerfeuer, Grillabende, Neptunfest, Disco, Fußball, Tischtennis, Erlebnisbad, Kinoabend, Ausflug im Reisebus zum Sonnenlandpark, Bowling, Wasser- Fun-Sportfest, Minigolf, Spiel & Spaß und vieles mehr. Die Übernachtung erfolgt in gemütlichen Bungalows und Blockhütten mit Doppelstockbetten. Die Kinder erwartet ein riesiges Freigelände mit vielen Spielmöglichkeiten! termine: Neu: Schnupperwoche für nur 155 Infos & Anmeldungen: Tel oder Adresse des Ferienlagers: Kinder- und Jugendcamp Naundorf, Alte Dorfstr. 60, Bobritzsch-Hilbersdorf 14

15 Kirchstraße 26, Elsterheide OT Bluno Tel.: ( ) Fax: ( ) mobil: reifen-service medizinische Fachfußpflege Manuela Bruniker Einsteinstraße Hoyerswerda Tel Funk Im Hausbesuch: Fußnagelkorrekturen Orthesen Spangentechniken u. a. zu günstigen Preisen mediz. Fußpflege (15,00 inkl. Anfahrt) - Fußreflexmassage (17,00 inkl. Anfahrt) 15

16 Consulta-Plan Steuerberatungsgesellschaft mbh Unsere Leistungen: Finanz- und Lohnbuchhaltung Jahresabschlüsse aller Rechtsformen betriebliche und private Steuererklärungen Existenzgründungsberatung Albert-Einstein-Straße 47 a Hoyerswerda Telefon Fax

17 Einladung zur mitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft Neuwiese/Bergen/Nardt Beratungsstelle: Bernd Herzger Lindenweg 5 / OT Bergen Elsterheide Tel.: Bernd.Herzger@vlh.de Bei Bedarf Hausbesuche 4. Bericht des Kassenführers 5. Bericht der Rechnungsprüfer 6. Beschlussfassung 6.1. Entlastung des Vorstandes und des Kassenführers 6.2. Bildung der Rücklagen und deren Verwendung 7. Bericht des Jagdpächters 8. Diskussion 9. Schlusswort des Vorsitzenden Im Anschluss an den offiziellen Teil der Mitgliederversammlung findet ein geselliges Beisammensein statt. gez. Christian Kujasch Vorsitzender der Jagdgenossenschaft Hiermit laden wir alle Eigentümer von jagdbaren Grundflächen der Jagdgenossenschaft Neuwiese/Bergen/Nardt am Mittwoch, den um 19:00 Uhr in die Gaststätte Nevoigt Zur Linde, Am Anger 16 in Bergen recht herzlich ein. Tagesordnung: 1. Eröffnung und Begrüßung durch den Jagdvorsteher 2. Bestätigung der Tagesordnung 3. Rechenschaftsbericht des Vorstandes 4. Rechenschaftsbericht des Pächtersprechers 5. Kassenbericht, Bericht Kassenprüfung 6. Entlastung des amtierenden Vorstandes/Kassenwarts 7. Diskussion gez. D. Kunze Vorstandsvorsitzender EINlADuNG Zur nichtöffentlichen Versammlung, der Jagdgenossenschaft leippe-torno, laden wir alle Jagdgenossen des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes leippe-torno herzlich ein. am um uhr nach lauta in die Gaststätte Quellendiele Tagesordnung: 1. Eröffnung durch den Jagdvorsteher. Feststellung der Beschlussfähigkeit und Bekanntgabe der Tagesordnung. 2. Bericht der Jagdpächter (Streckenbericht). 3. Rechenschaftsbericht des Jagdvorstehers, 2015/ Beschluss zur Bestätigung des Berichtes (Beschluss-Nr. 01/16) 4. Jahresrechnungsbericht für das Jagdjahr 2015/2016 durch den Jagdvorsteher. 4.1 Bericht der Revisionskommission. 4.2 Beschluss zur Bestätigung des Kassenberichtes und zur Entlastung des Jagdvorstandes und der Kassenführerin (Beschluss-Nr.02/16). 5. Vorstellung des Haushaltsplanes 2016/2017 durch den Jagdvorsteher. 5.1 Beschluss des HHP 2016/2017 (Beschluss-Nr.03/16). 6. Anfragen und Informationen 7. Abschließendes Abendessen J. Zschiesche Jagdvorsteher Jagdvorstand der Jagdgenossenschaft Neuwiese/Bergen/Nardt Hoyerswerda Ot Schwarzkollm, Sandwäsche 6 telefon: / Fax: / Abwasserhebeanlagen - Beregnungsanlagen - Druckerhöhungsanlagen - Springbrunnentechnik - Grundwasserabsenkung - Schwimmbadtechnik - Pumpen aller Art - teichbau - Kärcher-reinigungsgeräte - Gartengeräte Nutzen auch Sie unseren großen Mietpark 17 FENStEr türen markisen rollladen tore aus recycelfähigem Kunststoff Fa. S. richter GmbH Elsterheide OT Neuwiese Elstergrund 23 tel.: / eigene Fertigung und Montage

18 Hauptstraße Elsterheide OT Klein Partwitz mobil: 0162 / Bautischlerei Trockenbau Forstdienste Säge-Spaltservice 18

19 Impressum Fachbetrieb für Dach-, Wand- und Abdichtungstechnik Brandenburgplatz Lauta Telefon /Fax / Funktelefon 0171 / Herausgeber: Anzeigenannahme: Verantwortlich: Frau Roßmann Gemeindeverwaltung Elsterheide Am Anger Elsterheide OT Bergen Telefon Fax gemeinde@elsterheide.de Internet: Hauptamt, Gemeindeverwaltung Elsterheide Am Anger Elsterheide OT Bergen Telefon Fax Ich würde mich freuen, Ihnen ein unverbindliches Kostenangebot unterbreiten zu dürfen. layout und Druck: BWS Behindertenwerk GmbH Wiesenweg Spremberg Telefon Fax druckhaus@bws-spremberg.de Internet: 19

20

21 Sorbische Trachtengruppe Seidewinkel e.v. Serbska narodna drastowa skupina Židźino z.t. Einladung zum Essen am Feldrain Swačina při pólnej mjezy in Seidewinkel Samstag, den :00 bis 01:00 Uhr Tanzabend im Bürgerhaus Sonntag, den :00 Uhr Gottesdienst mit Superintendent F. Vogel i.r. 11:00 Uhr bis 14:00 Uhr Frühschoppen mit den Königswarthaer Blasmusikanten ab 14 Uhr Eröffnung des Festes durch die Sorbische Trachtengruppe Seidewinkel e. V. Zauberhafter Tanz mit Franziska und Paul Kindertanzgruppe der Sorbischen Trachtengruppe Seidewinkel e. V. Livemusik-Duo Tanja und Rene Programm der Jugend Seidewinkel Ab 11:00 Uhr Eröffnung der Stände: Essen am Feldrain, Handarbeitsclub "Fleißige Lieschen", Bastelstraße, Traditionelle Harkenherstellung, Töpfer, Schmied, Traktorenausstellung, Hof Tesche. Fürs leibliche Wohl wird gesorgt durch: Schwein am Spieß, Pellkartoffeln mit Quark und Leinöl, Bratwurst vom Grill, Nudeln mit Bolognese, Erbsensuppe aus der Gulaschkanone, Kaffee und hausgebackener Kuchen, Eis

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