KVJS. Geschäftsbericht 2015/16. Zahlen Daten Fakten zur Arbeit des Integrationsamtes

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1 KVJS Geschäftsbericht 2015/16 Zahlen Daten Fakten zur Arbeit des Integrationsamtes

2 Inhaltsverzeichnis Vorwort auf einen Blick Für eilige Leser 4 Die Aufgaben des KVJS-Integrationsamtes 6 Geänderte Rahmenbedingungen aktuelle Herausforderungen 9 Personenkreis 11 Chancen schwerbehinderter Menschen auf dem Arbeitsmarkt 13 Die Ausgleichsabgabe Einnahmen und Ausgaben 16 Leistungen an Arbeitgeber Mehr Förderanträge 18 Prävention: Voraussetzungen und Wirkung vorbeugender Maßnahmen 19 2 Leistungen an Integrationsunternehmen 21 Leistungen an schwerbehinderte Menschen 24 Integrationsfachdienste 26 Schwerpunkt Aktion 1000 Perspektive 2020 und Umsetzung der Initiative Inklusion 30 Der Technische Beratungsdienst (TBD) 34 Institutionelle Förderung 36 Besonderer Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen 37 Widerspruchsverfahren 42 Schulung und Bildung 43 Öffentlichkeitsarbeit 45 Forschung 46 Preisträger

3 Vorwort Am hat das Bundeskabinett das Bundesteilhabegesetz (BTHG) auf den parlamentarischen Weg gebracht. Menschen mit Behinderungen sollen ein selbstbestimmtes Leben in der Mitte der Gesellschaft führen können. Es geht darum, das Teilhaberecht zu verbessern, das vor allem im Sozialgesetzbuch IX verankert ist. Dabei wird die Eingliederungshilfe für wesentlich behinderte Menschen reformiert. Sie soll stärker am Menschen ausgerichtet werden, der eine Behinderung hat. Die Philosophie heißt: Heraus aus dem Fürsorgesystem der Sozialhilfe hin zu mehr Selbstbestimmung. Deshalb werden Einkommen und Vermögen im Sinne der Betroffenen weniger stark auf die Leistungen angerechnet. Das Bundesteilhabegesetz soll neben der Reform der sogenannten Eingliederungshilfe aber auch mehr Teilhabe im Arbeitsleben ermöglichen. Menschen mit Behinderungen sollen leichter auf dem Arbeitsmarkt Fuß fassen können. Sie sollen wählen können, ob sie in einer Werkstatt für behinderte Menschen bleiben, zu einem anderen Leistungsanbieter gehen oder auf den ersten Arbeitsmarkt wechseln. Arbeitgeber sollen dabei durch ein Budget für Arbeit unterstützt werden. Das Budget für Arbeit soll eine Alternative zur Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen sein. In Baden-Württemberg gibt es das Budget für Arbeit bereits seit 2005; der KVJS hat seit langem eine rechtliche Absicherung des erfolgreichen Modellversuchs ( Aktion 1000 ) gefordert. Es bleibt abzuwarten, wie das Budget für Arbeit künftig im Gesetz konkret ausgestaltet sein wird. Daneben will das BTHG die Stellung der Schwerbehindertenvertretung durch eine verbesserte Freistellungsregelung für dieses Ehrenamt stärken. Das gesamte Schwerbehindertenrecht, bisher der Zweite Teil des Sozialgesetzbuchs IX, soll zum Teil 3 des Gesetzes werden, was zu einer Veränderung in der gesamten Paragraphenfolge führen wird. 3 Angesichts dieses großen Reformvorhabens wird den Integrationsämtern in den kommenden Monaten die Arbeit nicht ausgehen! Die Umsetzung der Novelle wird viele Kräfte in den Integrationsämtern binden. Über die Leistungen und Ergebnisse des Jahres 2015 des KVJS-Integrationsamtes informiert Sie dieser Geschäftsbericht. Wir wünschen eine anregende Lektüre. Senator e. h. Prof. Roland Klinger Verbandsdirektor Karl-Friedrich Ernst Dezernent des KVJS-Integrationsamtes

4 2015 auf einen Blick Für eilige Leser Personenkreis und Arbeitsmarkt Bundesweit waren nach der letzten Statistik des Statistisches Bundesamt 7,5 Millionen Menschen schwerbehindert, in Baden-Württemberg (Quelle: Statistisches Landesamt) waren schwerbehinderte Menschen gemeldet. In Baden-Württemberg gab es beschäftigungspflichtige Arbeitgeber mit Arbeitsplätzen, davon erfüllten Arbeitgeber die Beschäftigungspflicht nach dem SGB IX. Die Beschäftigungsquote in Baden-Württemberg betrug 2014 bei den Arbeitgebern der Privatwirtschaft 4,16 Prozent und bei den Arbeitgebern des Öffentlichen Dienstes 5,66 Prozent. Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe im Haushaltsjahr Gesamteinnahmen (einschließlich Finanzausgleich unter den Integrationsämtern, Zinsen und Tilgung aus Darlehen sowie sonstige Einnahmen): 84,74 Millionen Euro, davon 76,33 Millionen Euro Ausgleichsabgabeaufkommen. Gesamtausgaben: 89,75 Millionen Euro, davon Leistungen an Arbeitgeber 23,73 Millionen Euro, Ausgaben für Integrationsfachdienste 13,53 Millionen Euro (zuzüglich 1,16 Millionen Euro Sach- und Schulungskosten, Kosten für Gebärdensprachdolmetscher), institutionelle Förderung 5,58 Millionen Euro, Abführung an den Ausgleichsfonds 15,71 Millionen Euro. Leistungen der begleitenden Hilfe im Arbeitsleben 0,62 Millionen Euro an Arbeitgeber zur Schaffung von 58 Arbeitsplätzen für schwerbehinderte Menschen. 1,89 Millionen Euro an Arbeitgeber zur behinderungsgerechten Einrichtung von 596 Arbeitsplätzen. 21,22 Millionen Euro an Arbeitgeber bei außergewöhnlichen Belastungen (ohne Integrationsprojekte) Anzahl der Leistungsempfänger: ,99 Millionen Euro an schwerbehinderte Menschen Anzahl der Leistungsempfänger: 769. Prävention 785 Anträge auf Durchführung von Präventionsmaßnahmen wurden neu gestellt. 742 Anträge wurden 2015 abgeschlossen. Davon mussten 70 Anträge als Kündigungsfall weiterbearbeitet werden: Erfolgsquote: 91 Prozent. Integrationsunternehmen Insgesamt: 2015 gab es 80 Integrationsprojekte mit Beschäftigten, davon schwerbehinderte Menschen

5 9,99 Millionen Euro Förderung durch das KVJS-Integrationsamt (einschließlich Leistungen an IP bei außergewöhnlichen Belastungen). Integrationsfachdienste 23 IFD an 35 Standorten mit 195 Integrationsfachberatern auf 163 Planstellen (schwer)behinderte Menschen wurden beraten oder umfassend unterstützt Beauftragungen zur umfassenden Unterstützung (schwer-)behinderter Menschen Beauftragungen zur Sicherung der Beschäftigung; in 83,1 Prozent der Fälle konnte die Beschäftigung gesichert werden. 606 Vermittlungen in Arbeitsplätze des allgemeinen Arbeitsmarkts, davon 418 für wesentlich behinderte Menschen. Kosten: 13,53 Millionen Euro, davon 3,48 Millionen refinanziert. Besonderer Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen Neuanträge auf Zustimmung zur Kündigung. Insgesamt Fälle (einschließlich nicht abgeschlossener Fälle aus dem Vorjahr) wurden entschieden. Der Arbeitsplatz konnte in 610 Fällen erhalten werden. Bildung und Information In 49 Tagesveranstaltungen und 70 mehrtägigen Seminaren erreichte das Integrationsamt Personen. 54 Veranstaltungen Dritter, unter Mitwirkung des Integrationsamtes, erreichten Personen. 5 Aktion Vermittlungen von wesentlich behinderten Menschen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt. Insgesamt wurden Vermittlungen für wesentlich behinderte Menschen ( bis ) erreicht. Überdurchschnittlich stabile Arbeitsverhältnisse: Nachhaltigkeitsquote 84 Prozent. Zusammenarbeit mit den Trägern der Eingliederungshilfe: Die Träger der Eingliederungshilfe unterstützen die nachhaltige Beschäftigung von wesentlich behinderten Menschen am allgemeinen Arbeitsmarkt durch die Bewilligung von ergänzenden Lohnkostenzuschüssen aus freiwilligen Leistungen zur Eingliederungshilfe. Bisher wurden mit 39 Stadt- und Landkreisen Verwaltungsvereinbarungen abgeschlossen.

6 Die Aufgaben des KVJS-Integrationsamtes Das Integrationsamt hat den Auftrag, die Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben zu fördern. Seine Aufgaben sind die Erhebung und Verwendung der Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe, der besondere Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen und die begleitende Hilfe im Arbeitsleben einschließlich der Information und Bildung. Die Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe Das KVJS-Integrationsamt finanziert seine Leistungen aus der Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe. Sie ist von allen öffentlichen und privaten Arbeitgebern mit jahresdurchschnittlich 20 oder mehr Arbeitsplätzen zu entrichten, die schwerbehinderte Menschen nicht oder in zu geringem Umfang beschäftigen. Betriebe mit mindestens 60 Arbeitsplätzen im Jahresdurchschnitt müssen fünf Prozent dieser Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Mitarbeitern besetzen (Pflichtarbeitsplätze), für kleinere Betrieb gibt es Erleichterungen. Wird die Beschäftigungspflicht nicht erfüllt, ist eine Ausgleichsabgabe zu zahlen. Die Ausgleichsabgabe ist je nach Erfüllung der Beschäftigungsquote gestaffelt: sie beträgt 115, 200, 290 Euro pro Monat und nicht besetztem Arbeitsplatz (ab dem Erhebungsjahr 2016: 125, 220 und 320 Euro). 6 Die Mittel der Ausgleichsabgabe sind zweckgebunden. 20 Prozent führen die Integrationsämter an den Ausgleichsfonds beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales zur Finanzierung überregionaler Teilhabeprojekte ab. Ein Finanzausgleich unter den Integrationsämtern soll sicherstellen, dass die Rahmenbedingungen für die Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben in allen Bundesländern, unabhängig von der wirtschaftlichen Infrastruktur, vergleichbar sind. Das KVJS-Integrationsamt darf den ihm verbleibenden Teil an der Ausgleichsabgabe nur für die Förderung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben einschließlich der Leistungen der begleitenden Hilfe einsetzen. Verwaltungskosten dürfen aus Ausgleichsabgabemitteln nicht finanziert werden. Nur nachrangig dürfen aus Ausgleichsabgabemitteln Leistungen für die Schaffung, Erweiterung, Ausstattung und Modernisierung von Einrichtungen für behinderte Menschen erbracht werden (sog. institutionelle Förderung). Besonderer Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen nach dem SGB IX Ein Arbeitgeber darf das Arbeitsverhältnis mit einem schwerbehinderten Beschäftigten erst nach vorheriger Zustimmung durch das KVJS-Integrationsamt kündigen. Der Sonderkündigungsschutz ist den schwerbehinderten Beschäftigten zusätzlich zum allgemeinen Kündigungsschutz gegeben. Bei der Entscheidung spielen deshalb nur solche Erwägungen eine Rolle, die sich speziell aus dem Anspruch auf Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben ergeben. Das Integrationsamt prüft, ob ein Zusammenhang zwischen den Kündigungsgründen und der Behinderung besteht, und ob alle Möglichkeiten ausgeschöpft sind, das gefährdete Beschäftigungsverhältnis zu erhalten. Zur Sicherung des Arbeitsverhältnisses gibt es die Leistungen der begleitenden Hilfe. Das Integrationsamt prüft keine arbeitsrechtlichen Fragen, insbesondere nicht die soziale Rechtfertigung der Kündigung.

7 Begleitende Hilfe im Arbeitsleben Die begleitende Hilfe im Arbeitsleben ist eine Kernaufgabe des KVJS-Integrationsamtes in enger Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit und den Rehabilitationsträgern. Die Leistungen der begleitenden Hilfe sollen bewirken, dass schwerbehinderte Menschen in ihrer sozialen Stellung nicht absinken und auf Arbeitsplätzen beschäftigt werden, die ihren Fähigkeiten gerecht werden, und auf denen sie ihre Kenntnisse voll verwerten können. Im Mittelpunkt steht die persönliche Beratung. Die Integrationsämter sind Ansprechpartner für Arbeitgeber und schwerbehinderte Menschen in allen Fragen der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen. Sie beraten auch bei persönlichen Schwierigkeiten und Konflikten am Arbeitsplatz. Die begleitende Hilfe umfasst darüber hinaus finanzielle Leistungen an Arbeitgeber oder Beschäftigte zur Einrichtung neuer oder zu Sicherung von Kündigung bedrohter Arbeitsplätze. Fachdienste: Der Technische Beratungsdienst und der Integrationsfachdienst Mit Hilfe der Fachdienste kann das KVJS-Integrationsamt individuelle Lösungen in Kündigungsschutzfällen und in Leistungsfällen erarbeiten. Der Technische Beratungsdienst begutachtet Fragen der Aufbau- und Ablauforganisation und Möglichkeiten technischer Anpassungen des Arbeitsplatzes an die behinderungsbedingten Erfordernisse. Der Integrationsfachdienst ist ein Dienst eines freien Trägers. Im Auftrag des KVJS-Integrationsamtes wird er bei persönlichen Schwierigkeiten, Konflikten am Arbeitsplatz und zur Begleitung besonders unterstützungsbedürftiger Zielgruppen wie seelisch behinderte Menschen tätig. Integrationsfachdienste können auch von der Bundesagentur für Arbeit oder von einem Rehabilitationsträger beauftragt werden. Die Integrationsämter haben die Strukturverantwortung für die Integrationsfachdienste. 7 Informations- und Bildungsveranstaltungen Das KVJS-Integrationsamt führt auch Informations- und Bildungsveranstaltungen durch, die sich an Vertrauenspersonen, Beauftragte der Arbeitgeber, Betriebs-, Personal-, Richter-, Staatsanwalts- und Präsidialräte und an die Mitglieder der betrieblichen Integrationsteams richten. Die ein- oder mehrtägigen Schulungen vermitteln Kenntnisse des Schwerbehindertenrechts und befähigen, die Aufgaben nach dem SGB IX zu erfüllen und die schwerbehinderten Menschen an ihrem Arbeitsplatz umfassend zu unterstützen. Broschüren, Flyer, Fachpublikationen sowie ein Newsletter zu allen Fragen rund um die Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben runden das Leistungsspektrum ab. Integrationsunternehmen Integrationsunternehmen (Integrationsprojekte) bieten als Arbeitgeber des ersten Arbeitsmarktes sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze. Sie sind ein besonders wirksames Instrument zur Schaffung neuer Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen, deren Teilhabe wegen Art und Schwere ihrer Behinderung oder aus sonstigen Gründen auf besondere Schwierigkeiten stößt.

8 Integrationsunternehmen müssen mindestens 25 Prozent schwerbehinderte Menschen beschäftigen; ihr Anteil soll 50 Prozent nicht übersteigen. Sie erhalten vom Integrationsamt Leistungen für den Aufbau, die Erweiterung, Modernisierung und Ausstattung sowie für den besonderen Aufwand. Weitere, vom Land auf den KVJS übertragene Aufgaben Sonderkündigungsschutz nach 18 BEEG Durch Verordnungen der Landesregierung und des Sozialministeriums vom 07. Februar 2011 (GBl. S. 79) und vom 07. Dezember 2012 (GBl. S. 577) wurde der KVJS beauftragt, über Anträge auf Zulässigkeitserklärung der Kündigung eines Elternteils in Elternzeit nach dem BEEG, in der Pflegezeit oder in der Familienpflegezeit nach dem Pflegezeitgesetz und dem Familienpflegezeitgesetz zu entscheiden. Zuständig ist das Referat 31. In 2015 sind 296 Kündigungsanträge in der Elternzeit und zwei Anträge in der Pflegezeit eingegangen. In 84 Prozent der Fälle wurde die Kündigung in der Elternzeit auf betriebsbedingte Gründe gestützt. Schulische Inklusion 8 Eine weitere Aufgabe kam durch die Schulgesetzänderung vom 15. Juli 2015 hinzu. Behinderte Schülerinnen und Schüler haben einen Anspruch auf inklusive Bildung in den allgemeinen öffentlichen Schulen des Landes. Das Land gewährt den Schulträgern einen Aufwendungsersatz für Umbauten für inklusive Bildungsangebote. Durch öffentlich-rechtliche Vereinbarung vom 17. März 2016 hat das Kultusministerium den KVJS beauftragt, durch den Technischen Beratungsdienst des Integrationsamtes die Angemessenheit der Aufwendungen der Schulträger im Rahmen der inklusiven Bildung zu prüfen. Die ersten Anfragen deuten auf einen erheblichen Bedarf an Umbauten für inklusive Bildung und an Beratung der kommunalen Schulträger hin.

9 Geänderte Rahmenbedingungen aktuelle Herausforderungen In 2015 haben sich die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Arbeit des Integrationsamtes durch verschiedene kleinere Rechtsänderungen und neue Verfahrensregelungen geändert. Erweiterung der Zielgruppe in 68 Abs. 4 SGB IX Durch das Neunte Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch wurde 68 Abs. 4 SGB IX geändert. Die Vorschrift stellte bisher behinderte Jugendliche und Erwachsene während der Zeit einer Berufsausbildung den schwerbehinderten Menschen gleich, auch wenn der Grad der Behinderung weniger als 30 beträgt oder ein Grad der Behinderung nicht anerkannt ist. Die Gleichstellung gilt nun auch während der Zeit einer beruflichen Orientierung. Dies ermöglicht den Integrationsämtern, künftig behinderte Jugendliche zur Unterstützung der beruflichen Orientierung aus Mitteln der Ausgleichsabgabe zu fördern. Unter beruflicher Orientierung ist ein Förderinstrument zu verstehen, dass innerhalb der sog. Aktion 1000 des KVJS schon seit Jahren eine wichtige Rolle spielt. Schon bisher finanziert das KVJS-Integrationsamt den Einsatz der Integrationsfachdienste in der Endphase der Sonderschule als Modell. Infolge der korrespondieren Änderung des 102 Abs. 2 Satz 3 SGB IX genügt zur Förderung der beruflichen Orientierung in Integrationsprojekten eine Teilzeitbeschäftigung von mindestens 12 Stunden pro Woche. 9 Erhöhung der Staffelbeträge der Ausgleichsabgabe Durch eine Erhöhung der Bezugsgröße nach 18 Abs. 4 SGB IV wurde eine Erhöhung der Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe ausgelöst. Das BMAS hat in einer Bekanntmachung (BAnz AT vom B2) über die Erhöhung der Ausgleichsabgabe ( 77 Abs. 3 SGB IX) informiert und die neuen Staffelbeträge mitgeteilt. Die Steigerung beträgt rund 10 Prozent und wird ab wirksam (Anzeige bis 31. März 2017). Verwaltungsabsprache der Rehabilitationsträger und der Integrationsämter in Kraft Eindeutige Zuständigkeiten und dadurch schnellere Hilfe für schwerbehinderte Menschen und ihre Arbeitgeber das ist das Ziel einer Verwaltungsabsprache, die die BIH Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen mit Trägern der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung und der Bundesagentur für Arbeit mit Wirkung zum 1. Januar 2015 abgeschlossen hat. Das KVJS-Integrationsamt hat an dem Zustandekommen federführend mitgewirkt. Es geht darin um die Zuständigkeitsabgrenzung bei Leistungen, für die der Gesetzgeber nicht eindeutig geregelt hat, wer die Kosten übernehmen muss. Gemeinsame Empfehlung Integrationsfachdienste überarbeitet Am wurde die Gemeinsame Empfehlung (nach 113 Abs. 2 SGB IX) Integrationsfachdienste auf der Ebene der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) verabschiedet; sie

10 soll am 01. September 2016 in Kraft treten. Die unter maßgeblicher Mitwirkung des KVJS-Integrationsamtes auf Bundesebene überarbeitete Empfehlung bringt Klarstellungen und Verbesserungen bei der Kostenerstattung für die Integrationsämter, wenn die Rehabilitationsträger die IFD beauftragen. Arbeitssituation des KVJS-Integrationsamtes Die Personalausstattung des KVJS-Integrationsamtes ist auch im Bundesvergleich mit anderen Integrationsämtern angemessen. Eine Organisations- und Personalbedarfsuntersuchung der Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg im Jahr 2014 hatte bestätigt, dass die Ausstattung im Wesentlichen bedarfsgerecht ist und es ermöglicht, die Aufgaben nach dem Sozialgesetzbuch IX so durchzuführen, wie es die Zielsetzung dieses Gesetzes erfordert. Zu Recht erwarten die Arbeitgeber in Baden-Württemberg, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des KVJS-Integrationsamtes zügig vor Ort kommen und kompetent beraten und unterstützen, wenn sie in Präventionsverfahren und im Rahmen der begleitenden Hilfe im Arbeitseben für schwerbehinderte Arbeitnehmer von den Betrieben eingeschaltet werden. Diese Aufgaben lassen sich nicht vom Schreibtisch erledigen. Das KVJS-Integrationsamt ist in der Lage, schnell zu reagieren, und die Qualität der Arbeit konnte in allen Bereichen in den letzten Jahren weiter verbessert werden. 10 Begünstigt wird die Arbeitssituation derzeit durch die gute Arbeitsmarktlage und die Konjunkturentwicklung im Land und die vergleichsweise niedrigen Zahlen von Anträgen auf Zustimmung zur Kündigung. Dennoch ist die Arbeitssituation angespannt. Die Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen ist nach wie vor alles andere als ein Selbstläufer. Erfreulich ist, dass viele Betriebe im Land mit dem KVJS-Integrationsamt eine gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit entwickelt haben und dass sie das Integrationsamt und seine Fachdienste immer wieder in neuen Fällen einschalten, wenn sie erst einmal gute Erfahrungen gemacht haben. Das lässt natürlich insgesamt die Arbeitsbelastung steigen, zum Beispiel in vielen Regionen beim Technischen Beratungsdienst, der bei seinen Kunden eine hohe Wertschätzung genießt. Auswirkungen zeigen auch die großen Erfolge, die das KVJS-Integrationsamt im Bereich der Werkstattvermeidung und des Übergangs aus Sonderschulen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt erzielt hat. Menschen mit wesentlichen Behinderungen legen ihre Behinderung mit einem erfolgreichen Übergang ja keineswegs ab. In inzwischen rund 4000 Fällen aus den letzten Jahren muss das Integrationsamt deshalb kontinuierlich am Ball bleiben und dazu beitragen, dass die Erfolge auch wirklich nachhaltig sind. Aufwendige Präventionsverfahren und schwierige Fälle der begleitenden Hilfe rechnen sich volkswirtschaftlich, aber man muss auch berücksichtigen, dass die meisten dieser Fälle mehr Aufwand verursachen als manches relativ klare Kündigungsverfahren aus betriebsbedingten Gründen, in dem ein Integrationsamt eher wenig bewirken kann. Insofern haben sich die Aufgaben in den letzten Jahren auch sehr stark verändert.

11 Personenkreis 7,5 Millionen schwerbehinderte Menschen im Bundesgebiet Nach der letzten Statistik des Statistischen Bundesamtes waren am 31. Dezember 2013 in Deutschland 7,548 Millionen Menschen als Schwerbehinderte mit gültigem Ausweis anerkannt. Das entsprach einem Anteil von rund 9,3 Prozent der Bevölkerung. Die Zahl ist seit der letzten Erhebung 2011 um 3,6 Prozent gestiegen. Schwerbehindert sind Personen, wenn bei ihnen ein Grad der Behinderung (GdB) von 50 und mehr vorliegt. Art und Grad der Behinderung Bei 85 Prozent der schwerbehinderten Menschen wurde die Behinderung durch eine im Lebensverlauf erworbene Krankheit verursacht. Vier Prozent der Behinderungen waren angeboren beziehungsweise traten im ersten Lebensjahr auf. 0,5 Prozent der schwerbehinderten Menschen hatten dauernde Schäden in Krieg, Wehrdienst oder Zivildienst erlitten. In knapp zwei Prozent der Fälle waren die Behinderungen auf einen Unfall oder eine Berufskrankheit zurückzuführen. Der Rest (8,8 Prozent) entfiel auf sonstige beziehungsweise mehrere Ursachen. Bundesweit hatten schwerbehinderte Menschen (rund 24 Prozent) einen Grad der Behinderung von Prozent der schwerbehinderten Menschen hatten körperliche Behinderungen, auf geistige oder seelische Behinderungen entfielen insgesamt 11,5 Prozent der Fälle, auf zerebrale Störungen 9 Prozent der Fälle, bei den übrigen Personen (18 Prozent) gab es keine Angabe zur schwersten Behinderung. 11 (Quelle: Statistisches Bundesamt, Wiesbaden, 2015, Statistik der schwerbehinderten Menschen) Drei Viertel älter als 55 Jahre Behinderungen treten vor allem im Alter auf. So waren am Stichtag bundesweit Menschen mit Behinderungen (54 Prozent) älter als 65 Jahre. Fast ein Drittel (30,9 Prozent) der schwerbehinderten Menschen war 75 Jahre und älter. Knapp die Hälfte (45 Prozent) gehörte zur Altersgruppe der 55 bis unter 75-Jährigen. Dagegen ist der Anteil der unter 25-Jährigen mit 3,8 Prozent gering. Männer sind insbesondere ab 55 Jahren häufiger schwerbehindert als Frauen. Als eine Ursache hierfür gilt, dass Männer häufiger erwerbstätig sind. Sie stellen daher eher Anträge auf Anerkennung einer Schwerbehinderung, um so die besonderen Regelungen des Schwerbehindertenrechts für den Arbeitsmarkt und die Rente nutzen zu können schwerbehinderte Menschen leben in Baden-Württemberg In Baden-Württemberg lebten nach der letzten Bevölkerungsstatistik (auf Basis Zensus 2011) zum insgesamt rund 10,716 Millionen Einwohner. Gegenüber 2013 stieg die Einwohnerzahl um Am 31. Dezember 2013 waren schwerbehinderte Menschen registriert, das entspricht einem Anteil an der Bevölkerung von 9,2 Prozent. Die Zahl der schwerbehinderten Personen ist um rund Personen (8 Prozent) höher als bei der letzten Erhebung in ,1 Prozent der anerkannten schwerbehinderten Menschen in Baden-Württemberg sind Männer, 47,9 Prozent sind Frauen.

12 Mit dem Alter steigt das Risiko einer Schwerbehinderung kontinuierlich an: Über die Hälfte aller schwerbehinderten Menschen ( Personen) ist 65 Jahre oder älter. Der Anteil junger schwerbehinderter Menschen unter 25 Jahren ( Personen) betrug 3,9 Prozent. Schwerbehinderte Menschen in Baden-Württemberg Alter Anzahl in % Alle in % Männer in % Frauen unter 25 Jahre ,9 2,3 1,6 25 bis 45 Jahre ,5 4,0 3,5 45 bis 55 Jahre ,9 6,1 5,8 55 bis 65 Jahre ,8 11,7 10,1 über 65 Jahre ,9 28,0 26,9 Insgesamt ,1 47,9 Art und Grad der Behinderung Quelle: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg Prozent der anerkannten Schwerbehinderungen resultierten aus körperlichen Einschränkungen verschiedenster Art; bei knapp 23 Prozent lagen zerebrale Störungen beziehungsweise geistig-seelische Behinderungen vor. Von den schwerbehinderten Menschen hatte gut ein Viertel ( ) sehr schwere Beeinträchtigungen mit einem Grad der Behinderung von 100. Knapp einem Drittel der schwerbehinderten Menschen ( ) wurde ein Grad der Behinderung von 50 zuerkannt. Ursachen für eine Behinderung Mit einem Anteil von 93 Prozent werden die meisten Schwerbehinderungen durch allgemeine Krankheiten ausgelöst. Nur bei knapp vier Prozent aller Fälle sind Behinderungen angeboren. Berufskrankheiten und Arbeitsunfälle sind mit einem Anteil von knapp zwei Prozent eine eher seltene Ursachen einer Schwerbehinderung. Unterschiede in den Stadt- und Landkreisen Die Häufigkeit einer Schwerbehinderung ist landesweit keineswegs einheitlich, sondern zeigt erhebliche regionale Unterschiede. Der Neckar-Odenwald-Kreis hat mit einem Anteil von 16,1 Prozent den höchsten Wert, während er im Alb-Donau-Kreis mit 6,6 Prozent nicht einmal halb so groß war. Generell zeigt sich eine gewisse Abhängigkeit von der Altersstruktur der Bevölkerung in den Stadtund Landkreisen. Der starke Einfluss des Alters auf die Häufigkeit einer Schwerbehinderung hat zur Folge, dass in Kreisen mit einem höheren Anteil älterer Menschen auch anteilig mehr schwerbehinderte Menschen wohnen.

13 Chancen schwerbehinderter Menschen auf dem Arbeitsmarkt Aufschwung in Deutschland setzt sich fort Beschäftigung steigt kräftig Die konjunkturelle Lage in Deutschland war im Jahr 2015 gekennzeichnet durch ein solides und stetiges Wirtschaftswachstum, sagte Destatis-Präsident Dieter Sarreither bei der Vorstellung der Wirtschaftsdaten des Statistischen Bundesamtes. Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) stieg 2015 um 1,7 Prozent das ist das stärkste Wachstum seit Der Aufschwung der deutschen Wirtschaft wird sich in diesem und im kommenden Jahr fortsetzen. Die Bundesregierung erwartet in ihrer Frühjahrsprojektion einen Anstieg des Bruttoinlandsprodukts von real 1,7 Prozent im Jahr 2016 und 1,5 Prozent im Jahr Die binnenwirtschaftlichen Auftriebskräfte haben an Bedeutung gewonnen. Der Arbeitsmarkt entwickelt sich ausgesprochen gut, sagte der Bundesminister für Wirtschaft und Energie Sigmar Gabriel anlässlich der Vorstellung der Frühjahrprojektion 2016 der Bundesregierung. Der Minister geht davon aus, dass angesichts der schrittweise erfolgenden Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt die Arbeitslosigkeit in 2016 um Personen etwas steigen wird. Dynamische Entwicklung in Baden-Württemberg erneut mehr Erwerbstätige 13 Die baden-württembergische Wirtschaft zeigte sich im ersten Halbjahr 2015 in prächtiger Verfassung und so erhöhte sich die Wirtschaftsleistung um 3,1 Prozent gegenüber dem Vorjahreshalbjahr ein Spitzenwert im Bundesländervergleich. Dennoch schwächte sich die Wachstumsdynamik zur Jahresmitte ab, so dass das reale Bruttoinlandsprodukt (BIP) 2015 unter dem Strich um rund zwei Prozent wachsen sollte. Die Jahresprognose für 2016 fällt mit 1,5 Prozent etwas geringer aus als das BIP-Wachstum 2015, erläuterte die Präsidentin des Statistischen Landesamtes Dr. Carmina Brenner die Zahlen zur wirtschaftlichen Lage Baden-Württembergs 2015/2016. Der baden-württembergische Arbeitsmarkt befand sich 2015 in einer sehr guten Lage. Von dieser Entwicklung können allerdings nicht alle Personengruppen profitieren. So sind mittlerweile 31,5 Prozent aller Arbeitslosen länger als ein Jahr ohne Arbeit und gelten somit als langzeitarbeitslos. Arbeitslosigkeit in Deutschland Jahr Arbeitslose insgesamt in % davon schwerbehindert , , , Arbeitslosigkeit im Zeitverlauf, Datenstand: Dezember 2015 Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit

14 Zum waren bundesweit insgesamt Menschen arbeitslos gemeldet, das ist ein Rückgang gegenüber dem Vorjahresmonat um drei Prozent. Die Arbeitslosenquote bezogen auf alle zivilen Erwerbspersonen ist zum Stichtag in Deutschland im Vergleich zum Vorjahresmonat um 0,3 Prozent auf 6,1 Prozent zurückgegangen. In Baden-Württemberg waren zum insgesamt Personen arbeitslos gemeldet, das ist ein Rückgang gegenüber dem Vorjahresmonat um 0,9 Prozent. Baden-Württemberg hatte zum mit 3,7 Prozent (Vorjahresmonat: 3,8 Prozent) die zweitniedrigste Arbeitslosenquote (Arbeitslose bezogen auf alle zivilen Erwerbspersonen im Jahresdurchschnitt) in Deutschland nach Bayern. Beschäftigung schwerbehinderter Menschen nimmt zu Die Zahl der schwerbehinderten Beschäftigten hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Dieses Wachstum führt die Agentur für Arbeit auf die gestiegene Anzahl ( ) schwerbehinderter Beschäftigter in der Altersgruppe der über 55-Jährigen zurück. Dem steht ein Rückgang von knapp in der Altersgruppe der 35 bis unter 45-Jährigen gegenüber. Auch die Zahl der schwerbehinderten jungen Menschen, die in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes ausgebildet werden, steigt kontinuierlich. 14 Der Anteil der schwerbehinderten arbeitslosen Menschen am Bestand Arbeitsloser ist bei der Altersgruppe der über 55-Jährigen um 54 Prozent gestiegen, während er bei den nicht behinderten Arbeitslosen um lediglich 21 Prozent gestiegen ist. Das Auslaufen von Sonderregelungen für Ältere hat insbesondere die Zahl der 58-jährigen und älteren schwerbehinderten Arbeitslosen schnell und in erheblichem Umfang ansteigen lassen. Mehr als ein Viertel der schwerbehinderten Arbeitslosen sind 58 Jahre und älter, bei allen Arbeitslosen beträgt der Anteil nur 13 Prozent. Ohne das Auslaufen von Sonderregelungen für Ältere wäre die Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen gesunken. Obwohl sich bei den schwerbehinderten Arbeitslosen etwas mehr Fachkräfte finden als bei nicht schwerbehinderten Arbeitslosen, gelingt es schwerbehinderten Menschen seltener als nicht schwerbehinderten Menschen, eine Beschäftigung am ersten Arbeitsmarkt zu finden. Die Dynamik der Arbeitslosigkeit ist auch bei der Altersgruppe der 25 bis unter 55-Jährigen bei schwerbehinderten deutlich geringer als bei nicht schwerbehinderten Menschen. Die Dauer der Arbeitslosigkeit und der Anteil der Langzeitarbeitslosen sind deutlich höher. (Quelle: Mitteilung der Bundesagentur für Arbeit - Arbeitsmarktbericht für Schwerbehinderte Menschen, Mai 2016) Zahlen und Fakten der Entwicklung (jeweils zum ) Ab 2009 waren die erwerbstätigen schwerbehinderten Menschen von Arbeitslosigkeit infolge der weltweiten Wirtschafts- und Finanzkrise besonders betroffen. Die Zahl der arbeitslosen schwerbehinderten Menschen in Deutschland war im Jahr 2010 um knapp auf angestiegen. Nachdem sich der Arbeitsmarkt beruhigt hatte, sank die Zahl der arbeitslosen schwerbehinderten Menschen mit kleineren Schwankungen auf

15 Die Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen ist um 2,7 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat zurückgegangen und lag am Jahresende 2015 bei 6,1 Prozent. Arbeitslosigkeit in Baden-Württemberg Jahr Arbeitslose insgesamt in % davon schwerbehindert , , , Arbeitslosigkeit im Zeitverlauf, Datenstand: Dezember 2015 Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit Auch in Baden-Württemberg nahm die Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen seit 2008 kontinuierlich zu und erreichte mit Personen im Jahr 2010 den Höhepunkt nach der Wirtschafts- und Finanzkrise. Seit 2013 ist eine leichte Trendwende erkennbar. Die Zahl der arbeitslosen schwerbehinderten Menschen ist in Baden-Württemberg mit leichten Schwankungen auf zurückgegangen, das ist ein Rückgang um 2,9 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat. Die Arbeitslosenquote in Baden-Württemberg lag bezogen auf alle zivilen Erwerbspersonen am Jahresende 2015 bei 3,7 Prozent. Das ist ein Rückgang um 0,1 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat. 15

16 Die Ausgleichsabgabe Einnahmen und Ausgaben Mehr Arbeitsplätze höhere Staffelbeträge mehr Ausgleichsabgabe Das Aufkommen betrug im Jahr 2015 insgesamt 76,33 Millionen Euro. Dies ist das höchste Aufkommen seit der Wirtschaftskrise 2009/2010. Das hohe Aufkommen an Ausgleichsabgabe ist wesentlich durch zwei Faktoren bestimmt: die Erhöhung der Staffelbeträge ab dem Erhebungsjahr 2012 mit Wirkung auf das Haushaltsjahr 2013 und der Anstieg der anzeigepflichtigen Arbeitgeber um 657 in 2013 und nochmals um im Jahr Aufkommen der Ausgleichsabgabe in Baden-Württemberg* Mio. Euro 70,10 75,12 76,33 *Die Abführung an den Ausgleichsfonds ist noch nicht berücksichtigt 16 Weniger Gesamteinnahmen Die gesamten Einnahmen in 2015, einschließlich der Rückflüsse (Zinsen, Darlehenstilgungen, Erstattungen der Rehabilitationsträger und der örtlichen Träger) und der Säumniszuschläge, betrugen 84,74 Millionen Euro und lagen damit um 3,63 Millionen Euro unter dem Vorjahr. Ausschlaggebend hierfür sind der Rückgang aus Erstattungen der Rehabilitationsträger für die Inanspruchnahme von Leistungen der Integrationsfachdienste, die signifikant zurückgegangenen Zinseinnahmen infolge des niedrigen Zinsniveaus sowie sinkende Darlehensrückflüsse, nachdem in der Begleitenden Hilfe als auch bei der institutionellen Förderung für Wohnheime und Werkstätten für Menschen mit Behinderung Leistungen nicht mehr als Darlehen, sondern als Zuschuss erbracht werden. Mehr beschäftigungspflichtige Arbeitgeber und Arbeitsplätze in Baden-Württemberg Die Zahl der beschäftigungspflichtigen Arbeitgeber ist auf Arbeitgeber angestiegen. Gleichzeitig stieg die Zahl der Arbeitsplätze um auf an Arbeitgeber erfüllten die Beschäftigungspflicht nach dem SGB IX. Öffentliche und private Arbeitgeber mit jahresdurchschnittlich monatlich mindestens 20 Arbeitsplätzen sind verpflichtet, auf fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Bei den öffentlichen Arbeitgebern betrug die Beschäftigungsquote 5,66 Prozent, bei den privaten Arbeitgebern betrug sie 4,16 Prozent. Die Beschäftigungsquote bezogen auf alle beschäftigungspflichtigen Arbeitgeber betrug 4,44 Prozent. Die Quote steigt (mit leichten Schwankungen) seit Jahren an (zum Vergleich 2008: 4,14 Prozent).

17 Gestiegene Ausgaben 20 Prozent des Ausgleichsabgabeaufkommens sind an den Ausgleichsfonds beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales weiterzuleiten für überregionale Projekte zur Förderung der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen. Das KVJS-Integrationsamt überwies in ,71 Millionen Euro an den Ausgleichsfonds. Zum Ausgleich von Einnahmeunterschieden in den Bundesländern wird unter den Integrationsämtern ein Finanzausgleich durchgeführt. In 2015 führte das KVJS-Integrationsamt 2,98 Millionen Euro ab. Die verbleibenden Mittel stehen dem KVJS-Integrationsamt zur Erfüllung seiner Aufgaben nach dem SGB IX zur Verfügung. Insgesamt ist im Haushaltsjahr 2015 die Summe der Förderleistungen von 64,40 Millionen Euro auf 71,07 Millionen Euro gestiegen. Gesamtausgaben in Mio. Euro Arbeitsmarktprogramme zur Förderung der Einstellung schwerbehinderter Menschen Leistungen an schwerbehinderte Menschen (einschließlich Arbeitsassistenz) Leistungen an Arbeitgeber (ohne Leistungen an Integrationsprojekte) 6,50 8,72 12,30 3,43 4,12 3,99 19,62 20,21 23,73 17 Leistungen an Integrationsprojekte 7,19 8,56 9,99 Leistungen an freie Träger der Integrationsfachdienste 14,65 13,55 14,69 Institutionelle Förderung 10,35 8,36 5,58 Schulung und Öffentlichkeitsarbeit 0,64 0,59 0,62 Forschungs- und Modellvorhaben 0,30 0,28 0,16 sonstige Maßnahmen 0,02 0,01 0,01 Insgesamt 62,70 64,40 71,07 Den größten Ausgabeblock bilden seit Jahren die Zuschüsse an Arbeitgeber zur Abgeltung außergewöhnlicher Belastungen. Deutlich gestiegen sind auch die Aufwendungen für Arbeitsmarktprogramme zur Förderung der Einstellung schwerbehinderter Menschen. Gestiegen sind aber auch die Leistungen an Integrationsprojekte und die Leistungen an freie Träger der Integrationsfachdienste.

18 Leistungen an Arbeitgeber Mehr Förderanträge Leistungen an Arbeitgeber zur Sicherung und zum Erhalt der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt als Teil der begleitenden Hilfe im Arbeitsleben stellen die größte Ausgabenposition im Haushalt des Integrationsamtes dar. Neben den finanziellen Leistungen werden die Arbeitgeber, die schwerbehinderte Menschen beschäftigen, durch das KVJS- Integrationsamt durch kompetente Beratung und Information unterstützt. Die Leistungen der begleitenden Hilfe an Arbeitgeber steigen seit nunmehr sechs Jahren kontinuierlich an: von 15,83 Millionen Euro im Jahr 2010 auf 23,73 Millionen Euro im Berichtsjahr. Dies bedeutet einen Anstieg gegenüber 2010 um rund 50 Prozent und gegenüber dem Vorjahr um 17 Prozent. Leistungen an Arbeitgeber Mio. Euro Fälle Mio. Euro Fälle Mio. Euro Fälle 18 Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen Behinderungsgerechte Einrichtung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen Leistungen bei außergewöhnlichen Belastungen (ohne Integrationsprojekte) 0, , , , , , , , , Insgesamt 19, , , Zuschüsse von insgesamt 21,22 Millionen Euro gingen an Arbeitgeber wegen außergewöhnlicher, mit der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen verbundener Belastungen. Das ist ein Anstieg gegenüber dem Vorjahr (17,59 Millionen Euro) um 3,63 Millionen Euro. Diese Lohnkostenzuschüsse sind das meistgenutzte Förderinstrument bei den Leistungen an Arbeitgeber. Gegenüber dem Vorjahr ist die Zahl der Leistungsfälle bei den Zuschüssen zu den außergewöhnlichen Belastungen gegenüber dem Vorjahr (5.931 Fälle) auf Fälle weiter angestiegen. Um Euro gestiegen sind auch die Leistungen für die behinderungsgerechte Einrichtung von 596 Arbeits- und Ausbildungsplätzen.

19 Prävention: Voraussetzungen und Wirkung vorbeugender Maßnahmen Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) Die betriebliche Prävention ist ein Instrument, um Schwierigkeiten im Arbeits- oder Beschäftigungsverhältnis aus personen-, verhaltens- oder betriebsbedingten Gründen zu begegnen, die das Arbeitsverhältnis gefährden können. Der Arbeitgeber erörtert mit den Interessenvertretungen und dem Integrationsamt, welche Möglichkeiten und Hilfen zur Verfügung stehen, damit die Schwierigkeiten beseitigt werden können. Das Instrument der Prävention ist in den Betrieben angekommen. Viele Unternehmen erkennen den Wert der betrieblichen Prävention, um die Belegschaft langfristig fit zu halten. Das Betriebliche Eingliederungsmanagement ist ein Spezialfall der betrieblichen Prävention. Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, muss der Arbeitgeber ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anbieten. Im BEM klärt der Arbeitgeber, wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden und einer erneuten Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt werden kann. Bei schwerbehinderten Beschäftigten ist das Integrationsamt hinzuzuziehen. Initiative zur Betrieblichen Prävention 19 Der Arbeitgeber ist verpflichtet, initiativ zu werden, sobald er Schwierigkeiten im Beschäftigungsverhältnis eines schwerbehinderten Menschen erkennt beziehungsweise sobald die Voraussetzungen nach 84 Abs. 2 SGB IX für ein Betriebliches Eingliederungsmanagement vorliegen. Das KVJS- Integrationsamt prüft, ob Maßnahmen der begleitenden Hilfe das Arbeitsverhältnis sichern können und schaltet bei Bedarf den Integrationsfachdienst oder den Technischen Beratungsdienst ein. Verspricht eine Maßnahme der begleitenden Hilfe Erfolg, werden die Umsetzungsschritte mit dem Unternehmen geplant und im Betrieb oder am Arbeitsplatz durchgeführt. Präventionsverfahren nach 84 SGB IX betriebsbedingte Gründe verhaltensbedingte Gründe personenbedingte Gründe mehrere Gründe oder Grund noch nicht bekannt Insgesamt

20 Die Zahl der Präventionsverfahren, die das Integrationsamt begleitet hat, ist 2015 wieder angestiegen. 785 neue Verfahren wurden eingeleitet (+ 12 Prozent), darunter 42 Fälle des BEM. Der Anstieg könnte mit der Bedeutung zusammen hängen, die die arbeitsgerichtliche Praxis dem Betrieblichen Eingliederungsmanagements zumisst. Zwar ist die Durchführung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements keine objektive Kündigungsvoraussetzung, jedoch kann eine Kündigung sozial ungerechtfertigt sein, wenn kein Eingliederungsmanagement durchgeführt wurde. Auch verändert sich die Darlegungs- und Beweislastverteilung im Kündigungsschutzprozess vor dem Arbeitsgericht zu Lasten des Arbeitgebers, wenn er kein Eingliederungsmanagement durchgeführt hat. Anstieg der Verfahren aus betriebsbedingten und verhaltensbedingten Gründen Im Jahr 2015 ging die Zahl der Präventionsverfahren aus personenbedingten Gründen von 547 im Vorjahr auf 529 Fälle zurück, während sich die Zahl der Präventionsverfahren aus betriebsbedingten Gründen mehr als verdoppelte. Die Steigerung ist auf Präventionsverfahren eines großen Konzerns aus Anlass einer geplanten Umstrukturierung zurückzuführen. In den Präventionsverfahren aus personenbedingten Gründen können die Kompetenz und die Instrumentarien des KVJS-Integrationsamtes besonders wirksam werden. Insbesondere können Beratung oder finanzielle Leistungen der begleitenden Hilfe zur Stabilisierung des Arbeitsverhältnisses beitragen. 20 Abgeschlossene Präventionsverfahren Weiterbearbeitung als Kündigungsfall Leistungsfall Weiter leitung an Reha-Träger Abschluß nach um fangreicher Beratung ohne weitere Maßnahmen Insgesamt betriebsbedingte Gründe verhaltensbedingte Gründe personenbedingte Gründe mehrere Gründe oder Grund unbekannt Insgesamt Präventionsfälle (darunter 51 Fälle des BEM) wurden in 2015 abgeschlossen. In 564 Fällen (darunter 37 Fälle des BEM) konnte nach umfangreicher Beratung das Arbeitsverhältnis gesichert werden, ohne dass weiteren Maßnahmen erforderlich waren. In 93 Fällen (7 Fälle des BEM) wurden zur Weiterbeschäftigung Leistungen der begleitenden Hilfe bewilligt. 15 Fälle (1 Fall des BEM) wurden als Leistungsfall an den zuständigen Rehabilitationsträger weiter geleitet. Lediglich 70 Fälle (6 Fälle des BEM) mündeten in eine arbeitgeberseitige Kündigung. Das bedeutet, dass in über 90 Prozent der abgeschlossenen Präventions- und BEM-Verfahren das Arbeitsverhältnis zum Teil mit weiteren Maßnahmen erfolgreich stabilisiert werden konnte.

21 Leistungen an Integrationsunternehmen Integrationsunternehmen (in 132 SGB IX Integrationsprojekte genannt) werden zum allgemeinen Arbeitsmarkt gerechnet. Mindestens 25 bis zu 50 Prozent der Belegschaft sind schwerbehinderte Menschen. Dabei handelt es sich überwiegend um Personen, die aufgrund ihrer Behinderung und trotz Unterstützung durch Integrationsfachdienste kaum Möglichkeiten haben, eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung am ersten Arbeitsmarkt zu finden. Integrationsunternehmen bieten diesen Personen Tätigkeiten mit arbeitsbegleitender Unterstützung und ermöglichen insbesondere Abgängern aus Schulen für Menschen mit geistiger Behinderung, Übergängern aus Werkstätten für behinderte Menschen und Menschen mit psychischer Erkrankung Teilhabe am Arbeitsleben. Für diese Zielgruppe sind Integrationsunternehmen eine Alternative zu der Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen. Schwerbehindert Beschäftigte* in Integrationsunternehmen seelische Behinderung geistige Behinderung 24 % weitere Behinderungsarten 42 % Das Wertschöpfungsverständnis bei Integrationsfirmen geht über eine rein ökonomische Betrachtung hinaus. Um sie nachhaltig weiterzuentwickeln, ist sowohl die Balance von wirtschaftlicher Effektivität und gesellschaftlicher Wertschöpfung als auch eine angemessene Beschäftigungskultur (Teilhabequalität) erforderlich. Integrationsunternehmen sind markt- und erwerbswirtschaftlich orientierte Unternehmen. Der betriebswirtschaftliche Ansatz dient dazu, Beschäftigung zu gewährleisten. Professionelles Agieren am Markt ist die Grundvoraussetzung für den Erfolg des Integrati- Behinderungsarten % *im Sinne von 132 Abs. 2 SGB IX Entwicklung von Integrationsunternehmen Zum Stichtag gab es in Baden-Württemberg 80 Integrationsunternehmen. In 2015 gab es erstmals wieder Neugründungen. Diese Unternehmensform verbindet in besonderer Weise den Unternehmenszweck (Entwicklung, Herstellung und Vertrieb von Produkten und Dienstleistungen) mit dem schwerbehindertenrechtlichen Auftrag der Sicherung, Förderung und dem Erhalt der Teilhabe am Arbeitsleben der dort beschäftigten für Menschen mit und ohne Behinderung.

22 onsunternehmens. Solide betriebswirtschaftliche Unternehmensstrukturen bilden die notwendige Basis für die soziale Inklusion der beschäftigten schwerbehinderten Menschen im Lebensfeld Arbeit und Beschäftigung. Die Mittel der Ausgleichabgabe dienen ausschließlich der Deckung von zusätzlichen Kosten, die wegen des hohen Anteils an besonders betroffenen Menschen mit Schwerbehinderung entstehen. Der Aufwand hierfür kann nicht ausschließlich über Marktpreise erwirtschaftet werden und rechtfertigt daher die öffentliche Förderung. Leistungen an Integrationsunternehmen Euro schwerbehinderte Beschäftigte zum Aufbau und zur Ausstattung zur Erweiterung zur Modernisierung zur betriebswirtschaftlichen Beratung bei Neugründung zur laufenden betriebswirtschaftlichen Beratung zur Abdeckung eines besonderen Aufwands Leistungen bei außergewöhnlichen Belastungen Insgesamt Insgesamt wurden für Integrationsunternehmen in 2015 Ausgleichsabgabemittel in Höhe von knapp 10 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Der größte Anteil an diesen Ausgaben, rund 7,5 Millionen Euro, entfällt auf laufende Leistungen an den Arbeitgeber (Zuschüsse zur Abgeltung von besonderem Aufwand und außergewöhnlichen Belastungen). Die Steigerung in diesem Ausgabenbereich ist mit der Zunahme an Beschäftigung in dieser Unternehmensform begründet. Darüber hinaus wirkt sich die Einführung des Mindestlohnes aus, der ab auch für Integrationsunternehmen gilt. Die Zunahme an Arbeitsplätzen gründet sich auf das Wachsen der bestehenden Integrationsunternehmen, die zusätzliche Geschäftsbereiche erschließen oder bestehende Tätigkeitsfelder erweitern. Durch eine Diversifizierung werden bestehende Integrationsfirmen wirtschaftlich stabilisiert und weitere Arbeitsplätze für die Zielgruppe des 132 Abs. 2 SGB IX geschaffen. Zielgruppe In den 80 bestehenden Unternehmen wurden 2015 insgesamt Personen beschäftigt, davon Menschen mit einer Schwerbehinderung. Von den Menschen mit Schwerbehinderung waren Menschen, die ohne diese besondere Unternehmensform vermutlich keine Beschäftigung am allgemeinen Arbeitsmarkt gefunden hätten (Personen aus der Zielgruppe der besonders betroffenen schwerbehinderten Menschen).

23 Beschäftigte in Integrationsunternehmen davon von den Beschäftigten sind schwerbehinderte Menschen davon besonders betroffene schwerbehinderte Menschen nach 132 Abs. 2 Übergänge aus Schulen für Geistigbehinderte Übergänge WfbM geringfügig Beschäftigte Frauen Männer Insgesamt Menschen mit seelischer Behinderung werden in Integrationsprojekten beschäftigt, im Vergleich zu den Menschen mit geistiger Behinderung oder Körperbehinderungen jedoch nur zu einem kleineren Anteil. Von Menschen mit Schwerbehinderung waren 368 seelisch behindert. Im Vergleich zu 2014 ist diese Zahl leicht rückläufig. Die Gründe für die Zurückhaltung bei der Einstellung psychisch kranker Menschen sind vielschichtig und müssen differenziert analysiert werden. Bei Neueinstellungen wird verstärkt darauf geachtet, dass Arbeitsplätze mit Personen aus dieser Zielgruppe besetzt werden. Bei der Ausgestaltung der Förderrichtlinien 2012 wurde diese Personengruppe speziell berücksichtigt. Seitdem ist eine leichte Beschäftigungszunahme von psychisch kranken Menschen in Integrationsfirmen festzustellen. 23 Fachtag für Integrationsunternehmen 130 Teilnehmer kamen im Oktober 2015 zu einem Fachtag des KVJS-Integrationsamtes für die baden-württembergischen Integrationsunternehmen. Dort wurde das KVJS-Forschungsprojekt Mehrdimensionale Erfassung der Unternehmensleistung von Integrationsfirmen in Baden-Württemberg vorgestellt. Die künftigen Werkzeuge zur Erfassung der wirtschaftlichen und sozialen Wertschöpfung der Unternehmen stießen auf großes Interesse. 150 Millionen Programm für Integrationsfirmen Der Bund möchte die seit Jahren erfolgreiche Entwicklung der Integrationsfirmen weiter unterstützen. Er hat dazu aus Mitteln des Bundesausgleichsfonds ein Programm aufgelegt, das den Ländern in den nächsten fünf Jahren 150 Millionen Euro für die Schaffung weiterer Arbeitsplätze in Integrationsfirmen zur Verfügung stellt. Auf Baden-Württemberg werden ca. 18 Millionen Euro aus diesem Programm entfallen. Das KVJS-Integrationsamt ist derzeit dabei, mit der Umsetzung des Programms Alle im Betrieb zu beginnen.

24 Leistungen an schwerbehinderte Menschen Die Leistungen des KVJS-Integrationsamtes an schwerbehinderte Arbeitnehmer umfassen Zuschüsse zu den Kosten technischer Arbeitshilfen, Leistungen zum Erreichen des Arbeitsplatzes und Zuschüsse zu beruflichen Bildungsmaßnahmen. Darüber hinaus können Zuschüsse für behinderungsbedingte Wohnungsanpassungen gezahlt werden, mitunter auch Hilfen in besonderen behinderungsbedingten Lebenslagen. Schließlich können schwerbehinderte Menschen Zuschüsse erhalten für den Aufbau und die Erhaltung einer selbständigen beruflichen Existenz. Seit 2001 haben schwerbehindere Beschäftigte zudem einen gesetzlichen Anspruch auf Übernahme der Kosten für eine notwendige Arbeitsassistenz. Die Zahl der Leistungsempfänger ist unwesentlich von 765 im Jahr 2014 auf 769 im Jahr 2015 gestiegen. Die Gesamtausgaben für die Leistungen an schwerbehinderte Menschen sind von 4,12 Millionen Euro auf 3,99 Millionen Euro zurückgegangen. Leistungen an schwerbehinderte und gleichgestellte behinderte Menschen* Mio. Euro Mio. Euro Mio. Euro Technische Arbeitshilfen wurden für 180 Leistungsempfänger mit insgesamt Euro gefördert. 122 Leistungsempfänger erhielten Leistungen zum Erreichen des Arbeitsplatzes über insgesamt Euro. In 22 Fällen wurden Leistungen der Wohnungshilfe erbracht. 76 Leistungs- Leistungsempfänger Leistungsempfänger Leistungsempfänger 24 Technische Arbeitshilfen 0, , , Hilfen zum Erreichen des Arbeitsplatzes 0, , , Hilfen zur Gründung und Erhaltung einer selbständigen beruflichen Existenz Hilfen zur Beschaffung und Erhaltung einer behinderungsgerechten Wohnung Hilfen zur Teilnahme an Maßnahmen zur Erhaltung und Erweiterung beruflicher Kenntnisse und Fertigkeiten Hilfen in besonderen behinderungsbedingten Lebenslagen Kostenersatz einer notwendigen Arbeitsassistenz 0, , , , , , , , , , , , , , , Unterstützte Beschäftigung 0, , ,04 21 Insgesamt 3, , , * einschließlich der Leistungen, die im Rahmen des 21 Abs. 4 SchwbAV an selbständig tätige schwerbehinderte Menschen erbracht werden

25 empfänger konnten mit finanzieller Hilfe des Integrationsamtes an Maßnahmen zur Erhaltung und Erweiterung beruflicher Kenntnisse und Fertigkeiten teilnehmen. 27 schwerbehinderte Menschen erhielten Leistungen in besonderen behinderungsbedingten Lebenslagen. Das größte Ausgabenvolumen binden die Arbeitsassistenzleistungen. Kosten einer notwendigen Arbeitsassistenz wurden für insgesamt 303 schwerbehinderte Menschen im Umfang von insgesamt 2,11 Millionen Euro übernommen. Die Nachfrage nach Arbeitsassistenzleistungen steigt seit Jahren kontinuierlich. Die Leistung, die als Budget erbracht wird, ist attraktiv, weil der schwerbehinderte Mensch die Assistenzkraft flexibel seinem konkreten Bedarf entsprechend einsetzen kann. Selbstständige Existenz Die Teilhabe am Arbeitsleben kann auch durch eine selbstständige Tätigkeit gelingen. Die Gründung einer selbstständigen Existenz bietet für manche Menschen mit Schwerbehinderung eine realistische Perspektive zu einer Beschäftigung am allgemeinen Arbeitsmarkt stellten 182 Personen Anträge auf Leistungen zur Gründung und Erhaltung einer selbstständigen beruflichen Existenz gab es 15 Erstberatungen für Existenzgründungen. Von diesen Geschäftsideen wurden neun tatsächlich umgesetzt. Die Beratung des KVJS-Integrationsamtes umfasst die Gründungsberatung und die Erweiterung in neue Geschäftsfelder. Die eingehende Prüfung der Betriebskonzepte hilft, dass wenig erfolgversprechende Vorstellungen über eine selbstständige Tätigkeit nicht weiter verfolgt werden. Das bewahrt die schwerbehinderten Menschen vor den finanziellen Folgen, die mit einem Scheitern verbundenen sind. 25 Im Geschäftsjahr 2015 wurden 15 selbstständige Existenzen aufgegeben, zumeist wegen erheblicher Umsatzrückgänge oder Erreichens des Renteneintrittsalters. Gründe für einen Umsatzrückgang können eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes sein oder Veränderungen des Marktes, auf die das Unternehmenskonzept nicht angepasst werden konnte. Viele Selbstständige sind als Dienstleister tätig, zum Beispiel in Beratungsberufen. Berufliche Chancen bieten sich Selbstständigen aber auch in Nischensegmenten des Dienstleistungsmarktes. Einen zweiten Tätigkeitsschwerpunkt bilden medizinisch-therapeutische Berufe wie Psychologen, Physiotherapeuten, Masseure, Podologen. Den größten Teil an den Leistungen für Selbstständige macht die Arbeitsassistenz aus. Von den insgesamt 303 Leistungsempfängern von Arbeitsassistenzleistungen in 2015 waren 76 Selbstständige. In Anspruch genommen wurden diese Leistungen insbesondere von Selbstständigen mit Sinnesbehinderung oder Körperbehinderung. Weitere behinderungsbedingt notwendige Leistungen waren die behinderungsgerechte Ausstattung von Kraftfahrzeugen, technische Arbeitshilfen und spezifische Fortbildungsmaßnahmen.

26 Integrationsfachdienste In Baden-Württemberg bestehen 23 Integrationsfachdiensten (IFD), die an 35 Standorten für Menschen mit Behinderungen, Arbeitgeber und die gesetzlichen Leistungsträger ortsnah erreichbar sind. Dort arbeiten 195 Integrationsfachkräfte auf 163 Planstellen. Sie bilden ein flächendeckendes und leistungsfähiges Unterstützungssystem für alle psychosozialen Fragestellungen rund um die Teilhabe am Arbeitsleben. Beanspruchung der IFD seit drei Jahren leicht ansteigend Die Beanspruchung der IFD (Beratungs- und Unterstützungsfälle) ist insgesamt gesehen gegenüber den Vorjahren leicht angewachsen. Während die Zahl der längerfristigen Beauftragungsfälle im dritten Jahr in Folge von Fällen im Jahr 2013 auf nunmehr Beauftragungsfälle zurückgegangen ist, ist im gleichen Zeitraum die Zahl der kurzfristigen Beratungsfälle von in 2013 auf nunmehr Fälle angestiegen. Insgesamt wurden im letzten Jahr (schwer-)behinderte Menschen qualifiziert beraten oder umfassend beziehungsweise längerfristig betreut. Beruflicher Status der Klienten 26 Fälle Sicherung der Beschäftigung d avon Übergänger Vermittlungen Übergänger aus Schulen davon in BVE Übergänger aus WfbM Übergänger in Maßnahmen davon Teilnehmer KoBV Insgesamt Bei genauer Betrachtung ist festzustellen, dass seit Jahren ein Wandel in der Zusammensetzung der Klientel und der Beauftragung durch die Leistungsträger stattfindet. Während die Unterstützung von Arbeitnehmern zur Sicherung der Beschäftigung seit 2013 auf Fälle im Jahr 2015 kontinuierlich angestiegen ist, ist die Zahl der arbeitslosen Klienten bei den Integrationsfachdiensten (Vermittlungsfälle) stark zurückgegangen. Im Jahr 2015 unterstützten die IFD neben den Übergängern aus Schulen und Werkstätten für behinderte Menschen nur noch 550 Klienten bei der Suche und/ oder Erlangung eines neuen, für sie passenderen Arbeitsverhältnisses. Auf durchgängig hohem Niveau liegt die Zahl der wesentlich behinderten Menschen, die im Kontext der Aktion 1000 durch die IFD unterstützt werden. Die Zahl der in Arbeit vermittelten wesentlich behinderten Menschen, die zur Sicherung der beruflichen Teilhabe durch die Integrationsfach-

27 dienste unterstützt werden müssen, war im Jahr 2015 erstmals seit vielen Jahren leicht rückläufig (1.242 Fälle). Zusammen gefasst lassen sich drei Trends ableiten: Die Vermittlungsfälle gehen seit dem Jahr 2010 erheblich zurück. Die Sicherungsfälle steigen seit Jahren kontinuierlich an. Wesentlich behinderte Menschen bilden mittlerweile eine eigenständige Klientengruppe, für die die IFD über viele Jahre erreichbar sein müssen. Die IFD sind für diese Klientel sowohl in der Vermittlung (oder Umvermittlung in anderes Arbeitsverhältnis) als auch in der langfristigen Sicherung der Teilhabe am Arbeitsleben tätig. Art der Behinderung seelische Behinderung hirnorganische bzw. neurologische Behinderung Sehbehinderung Hörbehinderung Lernbehinderung bzw. geistige Behinderung Körperbehinderung (organische Erkrankung) Körperbehinderung (Stütz- und Bewegungsapparat) Insgesamt Bei der Zusammensetzung der Klientel nach Behinderungsarten ergeben sich gegenüber den Vorjahren nur geringfügige Veränderungen. Die Klienten verteilen sich nach Art der Behinderung weitgehend so, wie es der Gesetzgeber diese im Zielgruppenkatalog des 109 SGB IX für die IFD vorgibt. Insbesondere Menschen mit einer seelischen oder einer geistigen Behinderung sollen demnach Unterstützung finden. In Baden-Württemberg gehörten mehr als 77 Prozent (7.065 von Personen) zu einer dieser beiden Zielgruppen. Auftraggeber und Auslastung der Integrationsfachdienste Hauptauftraggeber der Integrationsfachdienste ist mit großem Abstand das KVJS-Integrationsamt. Neben den Fällen zur Sicherung der Beschäftigung (6.127 Fälle) beauftragt das Integrationsamt die Integrationsfachdienste auch zur Unterstützung wesentlich behinderter Menschen beim Übergang aus Schulen und Werkstätten zum allgemeinen Arbeitsmarkt, zur nachhaltigen Sicherung der dabei erreichten Arbeitsverhältnisse sowie zur Überwindung einer drohenden oder bereits eingetretener Arbeitslosigkeit wesentlich behinderter Menschen. Insgesamt lag die Zahl der Beauftragungen durch das Integrationsamt bei nunmehr Fällen. Hinzu kommen Klienten, die im Rahmen der Initiative Inklusion des Bundes von den IFD unterstützt werden. Auch für diese Gruppe ist das Integrationsamt formal der Auftraggeber des IFD. Demgegenüber waren die Aufträge durch die

28 Träger der Arbeitsvermittlung auf Basis bestehender Kontingentverträge rückläufig: Im Jahr 2015 wurde der IFD in nur noch 185 Fällen beauftragt. Der Rückgang der Beauftragungen durch die anderen Rehabilitationsträger (von 387 im Jahr 2014 auf 348 im Jahr 2015) verlief deutlich moderater. Auftraggeber der Integrationsfachdienste Initiative Inklusion Rehabilitationsträger Träger Arbeitsvermittlung KVJS-Integrationsamt Gesamtkosten für die Integrationsfachdienste steigen mäßig an Die Gesamtkosten für die Integrationsfachdienste in Baden-Württemberg sind im Jahr 2015 gegenüber dem Vorjahr leicht auf 13,53 Millionen Euro angestiegen davon konnten 3,48 Millionen Euro durch andere Leistungsträger refinanziert werden. Die durchschnittlichen Fallkosten pro langjährigem Beauftragungsfall und Jahr sind im letzten Jahr von Euro im Jahr 2014 auf Euro angestiegen. Betrachtet man jedoch die Gesamtzahl der Unterstützungsfälle (Beratungs- und Beauftragungsfälle), so sind die Kosten pro Unterstützungsfall und Jahr nur unwesentlich von 1003 Euro auf 1016 Euro im Jahr 2105 angestiegen. Sicherung der beruflichen Teilhabe Seit mehr als 25 Jahren ist die Sicherung der beruflichen Teilhabe für (schwer)behinderte Menschen mit psychosozialen Schwierigkeiten Kernaufgabe der Integrationsfachdienste. Für die Arbeit der IFD ist es von großer Bedeutung, möglichst nah an der jeweiligen beruflichen Situation zu sein. Wer im jeweiligen Einzelfall den Impuls zur Kontaktaufnahme mit dem IFD gibt, wird statistisch als die einleitende Stelle abgebildet. Die einleitenden Stellen sind somit einerseits ein Abbild der sich wandelnden Beauftragungssituation durch die Leistungsträger und zeigen anderseits auch, wie tief die IFD im allgemeinen Arbeitsmarkt und den sozialen bzw. medizinischen Unterstützungssystemen verankert sind. Bei den einleitenden Stellen bilden seit dem Jahr 2011 die Arbeitgeber und das betriebliche Umfeld (Integrationsteam) die Spitzengruppe. Betrug der Anteil der Einleitungen aus dem betrieblichen Umfeld damals bereits 17,4 Prozent, so ist er in 2015 auf 22 Prozent stetig angestiegen. Mehr als jede fünfte Initiative zur Einschaltung des IFD geht somit von einem Arbeitgeber beziehungsweise dem

29 Beschäftigungsbetrieb aus. Stabil beziehungsweise leicht angestiegen sind folgende einleitenden Stellen: Familiäres Umfeld/Eigeninitiative (15,2 Prozent), Schulen (14,5 Prozent), medizinischer Bereich (9,15 Prozent) sowie Werkstätten für behinderte Menschen (4,6 Prozent). Die Sicherung bereits bestehender und neu erreichter Arbeitsverhältnisse für besonders betroffene schwerbehinderte Menschen ist nach wie vor die Hauptaufgabe der IFD. Dieser Aufgabenbereich ist in den letzten Jahren stetig angewachsen und rangiert mit 66,9 Prozent aller Fälle auch quantitativ an erster Stelle. Bezogen auf abgeschlossen Fälle zur Beschäftigungssicherung in 2015 liegt der Anteil der dabei gesicherten Arbeitsverhältnisse bei 83,1 Prozent. Diese bewegt sich seit drei Jahren auf einem sehr hohen Niveau. Ergebnisse Arbeitsplatzsicherung Fälle in % Fälle in % Fälle in % Gesicherte Arbeitsverhältnisse , , ,10 Einvernehmliche oder Eigenkündigung , , ,57 Kündigung durch Arbeitgeber 125 4, , ,94 Renteneintritt 140 4, , ,39 Insgesamt Erfolgreiche Vermittlung in Arbeit insbesondere für wesentlich behinderte Menschen Im Jahr 2015 konnte erneut ein überproportionales Vermittlungsergebnis erzielt werden. Mit 606 Vermittlungen wurde das Ergebnis des Vorjahres fast wieder erreicht. Das Vermittlungsergebnis bei den wesentlich behinderten Menschen lag im 2015 mit 418 erreichten Arbeitsverhältnissen auf dem Niveau des Vorjahrs (413 Vermittlungen). Das Integrationsamt geht davon aus, dass sich mit dem flächendeckenden Ausbau von KoBV (Kooperative berufliche Bildung und Vorbereitung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt) das Vermittlungsergebnis für wesentlich behinderte Menschen verstetigen lässt. Ergebnisse Vermittlungen Vermittlungen davon Vermittlung von wesentlich behinderten Menschen

30 Schwerpunkt Aktion 1000 Perspektive 2020 und Umsetzung der Initiative Inklusion Die inklusive berufliche Teilhabe wesentlich behinderter Menschen am allgemeinen Arbeitsmarkt ist für den KVJS, seine Mitglieder und seine Kooperationspartner ein großes Anliegen. Deshalb wurde bereits im Jahr 2005 auf Initiative des KVJS gemeinsam mit den Beteiligten ein umfassender Entwicklungsprozess gestartet: die Aktion Die Aktion 1000 sollte mit neuen Ansätzen beim Übergang aus Schulen und Werkstätten für wesentlich behinderte Menschen bis zum für wesentlich behinderte Menschen einen Arbeitsplatz am allgemeinen Arbeitsmarkt schaffen. Dieses Ziel konnte mit mehr als sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnissen übertroffen werden. Zusätzlich waren auch eine ganze Reihe qualitativer Entwicklungen angelaufen, die es in einer zweiten Förderperiode bis zum ( Aktion 1000plus ) zu verstetigen galt. Aktuell wird die Förderung als Aktion 1000 Perspektive 2020 bis zum fortgesetzt. Insgesamt konnten bisher Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisse für wesentlich behinderte Menschen am allgemeinen Arbeitsmarkt erreicht werden. Erreichte Arbeitsverhältnisse für wesentlich behinderte Menschen Summe: Arbeitsverhältnisse Allgemeiner Arbeitsmarkt davon Integrationsunternehmen Verzahnung und Kooperation sind Voraussetzungen für den Erfolg Dieses Ergebnis war nur möglich, weil alle Beteiligten konzeptionell und organisatorisch eng zusammenarbeiteten. Im Teilhabeausschuss, dem neben dem KVJS das Kultus- und das Sozialministerium, die kommunalen Spitzenverbände, die Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit, die Verbände der Menschen mit Behinderung, die Liga der freien Wohlfahrtspflege, die Landesarbeitsgemeinschaften der Werkstätten für behinderte Menschen (LAG-WfbM) und die Berufsbildungswerke angehören, werden sämtliche Vorhaben geplant, abgestimmt und die jeweiligen Ergebnisse bewertet. Auf lokaler Ebene werden die Angebote und Strukturen aus der Aktion 1000 und der Initiative Inklusion unter Federführung der Stadt- und Landkreise in Netzwerkkonferenzen abgestimmt und

31 ihre lokale Umsetzung begleitet. Jeder Einzelfall wird in einer Berufswegekonferenz mit dem betroffenen jungen Menschen mit Behinderung, seinen Vertretungsberechtigten und den institutionellen Beteiligten individuell besprochen, dort werden die erforderlichen Maßnahmen geplant, gesteuert und ausgewertet. Für junge Menschen, die wegen intellektueller Einschränkungen keinen allgemeinen Schul- oder Berufsabschluss erreichen können, wurden spezifische Angebote zur Vorbereitung und Qualifizierung auf eine individuell angemessene Tätigkeit am allgemeinen Arbeitsmarkt entwickelt: Die Berufsvorbereitenden Einrichtung (BVE) ist ein spezielles schulisches Angebot, bei dem die Vorbereitung auf eine Tätigkeit am allgemeinen Arbeitsmarkt in Kooperation mit den IFD durch kontinuierliche praktische Erprobung in Betrieben und Dienststellen an bis zu drei Tagen in der Woche systematisch intensiviert wird. Sobald ein junger Mensch in der Lage ist, sich regelmäßig auf betriebliche Anforderungen einzustellen, kann sich die Kooperative berufliche Bildung und Vorbereitung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt (KoBV) anschließen. Aus dem Schüler wird dann ein Berufsschüler, der an drei Tagen pro Woche in einem Betrieb und an zwei Tagen pro Woche in einer beruflichen Schule individuell gefördert wird. BVE und KoBV bilden ein verknüpftes schulisches und beruflich-rehabilitatives Angebot in einer Region. Während in der Phase der BVE das Unterstützungsteam im Wesentlichen aus der Schule und dem IFD besteht, kommen bei KoBV noch Jobcoaches sowie Berufspädagogen der Beruflichen Schulen hinzu. Ziel ist es, jedem jungen Menschen mit einer ausgeprägten Einschränkung und entsprechendem Unterstützungsbedarf ein passendes Angebot zur schulischen und beruflichen Vorbereitung zu ermöglichen um ihn so zu qualifizieren, dass ein individuell zugeschnittenes Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis am allgemeinen Arbeitsmarkt erreicht werden kann. Die Erfolgsquote von BVE/KoBV liegt in Bezug auf Arbeitsverhältnisse bei über 70 Prozent. 31 Stand der Umsetzung von BVE/KoBV Bisher konnte an 54 Standorten ein BVE-Angebot eingerichtet werden. Somit bestehen in annähernd allen Stadt- und Landkreisen entsprechende Angebote. Die mit der BVE verknüpften Angebote KoBV stagnierten zunächst wegen der Einführung des Rechtsanspruches auf Unterstützte Beschäftigung. Inzwischen konnten aber Zug um Zug bedarfsgerecht weitere KoBV-Standorte eingerichtet werden. Bis zum waren 33 KoBV-Angebote eingerichtet ein deutliches Plus gegenüber dem Vorjahr um zehn Standorte. Nachhaltigkeit der Vermittlungen Um nachhaltige Entwicklungen zu ermöglichen, werden seit dem 1. Januar 2005 alle bestehenden Arbeitsverhältnisse für wesentlich behinderte Menschen zweimal jährlich untersucht. Hinter den untersuchten Arbeitsverhältnissen stehen wesentlich behinderte Menschen. Für etwa 30 Prozent der bisher in Arbeit vermittelten wesentlich behinderten Menschen konnten oder mussten bereits mehrfach neue Arbeitsverhältnisse ermöglicht werden. Insgesamt ist die Beschäftigungssituation für diese Zielgruppe aber überdurchschnittlich stabil. Die Nachhaltigkeitsquote bewegt sich seit Jahren auf über 80 Prozent und lag am Stichtag bei 84,01 Prozent.

32 BVE/KoBV Standorte: Entwicklung und Projektion BVE KoBV Kooperation mit den Stadt- und Landkreisen als Träger der Eingliederungshilfe 32 Für den KVJS und seine Mitglieder, die Stadt- und Landkreise, hat die Förderung von Übergängen aus Schulen und Werkstätten für wesentlich behinderte Menschen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt besonderes Gewicht. Inklusive Beschäftigungsverhältnisse zahlen sich nicht nur für die Menschen mit Behinderungen ideell und materiell aus, sie leisten auch einen Beitrag zur Reduzierung der Leistungen der Eingliederungshilfe. Die Einsparungen für die Träger der Eingliederungshilfe belaufen sich derzeit bereits auf rund 48 Millionen Euro pro Jahr, das ergibt eine Gesamtsumme der Einsparungen von circa 196 Millionen Euro seit Beginn der Aktion Anderseits besteht bei den Trägern der Eingliederungshilfe auch die Bereitschaft, neue oder bedrohte Beschäftigungsverhältnisse von wesentlich behinderten Menschen mit ergänzenden Lohnkostenzuschüssen aus Mitteln der Eingliederungshilfe zusätzlich zu fördern. Die Fördergrundsätze sehen vor, dass in den ersten drei Jahren eines Arbeitsverhältnisses vorrangige Fördermittel der Arbeitsagenturen beziehungsweise des Integrationsamtes genutzt werden. Ab dem 37. Beschäftigungsmonat tragen die Träger der Eingliederungshilfe zur Finanzierung bedrohter Arbeitsverhältnisse bei. So wurden bis zum Förderzusagen überwiegend im Zusammenhang mit dem Förderprogramm Arbeit Inklusiv an Arbeitgeber adressiert. Aktuell werden 393 Arbeitsverhältnisse gemeinsam mit den Träger der Eingliederungshilfe gefördert. Der Kostenanteil für die Träger der Eingliederungshilfe lag im Jahr 2015 bei rund 2,25 Millionen Euro. Für die gleichen Arbeitsverhältnisse betrug der vorrangige Anteil des KVJS-Integrationsamts 3,38 Millionen Euro. Zur Ausführung der Leistungen aus einer Hand haben bisher 39 (von 44) Stadt- und Landkreise Verwaltungsvereinbarungen mit dem KVJS-Integrationsamt abgeschlossen. Förderprogramme Job 4000 sowie Arbeit Inklusiv und Ausbildung Inklusiv Seit September 2005 fördert das KVJS-Integrationsamt den Übergang aus Schulen und WfbM zum allgemeinen Arbeitsmarkt sowie die nachhaltige Sicherung der Beschäftigung (teilweise auch über die Leistungen der vorrangigen Leistungsträger hinaus) mit spezifischen Förderprogrammen. Bis zum Mai 2012 wurde das Programm Aktion Arbeit/Job 4000 genutzt. Das aktuelle Förderprogramm

33 Arbeit Inklusiv ist im Juni 2012 angelaufen. Das KVJS-Integrationsamt hat im Jahr 2015 für diese sehr erfolgreichen Förderprogramme insgesamt 11,65 Millionen Euro aufgewendet. Entwicklung der Initiative Inklusion Die Initiative Inklusion des Bundes wird in Baden-Württemberg in den entwickelten Strukturen der Aktion 1000 umgesetzt. Dies legten die Vereinbarungspartner (Kultus- und Sozialministerium, die Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit und der KVJS) in einer Verwaltungsvereinbarung fest. Die Umsetzung der Initiative Inklusion wird im Teilhabeausschuss abgestimmt. Mit den Mitteln der Initiative Inklusion konnten die bisherigen Angebote aus der Aktion 1000 (für wesentlich lern- oder geistig behinderte Menschen) auch für seh-, hör-, sprach- beziehungsweise körperbehinderte Menschen, für junge Menschen mit Epilepsie sowie für junge Menschen mit Autismus flächendeckend ausgebaut werden. Mit Hilfe des Kompetenzinventars werden die wesentlichen Aussagen zu den beruflichen und persönlichen Kompetenzen junger Menschen unabhängig von der jeweiligen Einschränkung erfasst. Sie bilden den Vergleichsmaßstab zu den Anforderungen des allgemeinen Arbeitsmarktes. Das Kompetenzinventar ab dem Schuljahr 2013/14 als Standard für die Beschreibung beruflicher Kompetenzen und individueller Unterstützungsbedarfe landesweit in allen Sonder- und Förderschulen und ab dem Schuljahr 2014/15 für alle Schüler mit einem besonderen Unterstützungsbedarf an allgemeinen Schulen eingeführt. 33 Um die Lehrer an allgemeinbildenden Schulen mit dem Kompetenzinventar, den Berufswegekonferenzen und den sonstigen Unterstützungsstrukturen für besonders betroffene behinderte Schüler vertraut zu machen, Multiplikatoren ausgebildet. Die Ausbildung und Unterstützung dieser Multiplikatoren wird nach Auslaufen der Initiative Inklusion (zum ) ein wichtiges Ziel der Aktion 1000 Perspektive 2020 bilden.

34 Der Technische Beratungsdienst (TBD) Wie lässt sich ein Arbeitsplatz technisch optimal an eine Behinderung anpassen? Wie organisiert man einen behinderungsgerechten Arbeitsablauf? Diese Fragen beantwortet der Technische Beratungsdienst (TBD) des KVJS-Integrationsamtes. Hier arbeiten Techniker und Ingenieure der Fachrichtungen Maschinenbau, Betriebswirtschaft, Wirtschaftsingenieurwesen und Reha-Technik. Die Fachleute beraten zu technischen Fragen der Arbeitsplatzausstattung und Arbeitsorganisation bei der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen und beurteilen Beschäftigungssituationen und Beschäftigungsverhältnisse in betriebswirtschaftlicher Hinsicht. In Präventions- und Kündigungsschutz-Angelegenheiten und bei Widerspruchsverfahren prüft der TBD Möglichkeiten zur Weiterbeschäftigung schwerbehinderter Menschen. Ferner begleitet und begutachtet der Fachdienst investive Maßnahmen von Integrationsprojekten. Fachleute des TBD beraten schwerbehinderte Menschen im Berufsleben auch bei Schaffung und Erhalt einer behinderungsgerechten Wohnraumanpassung um bei der behinderungsgerechten Ausrüstung von Kraftfahrzeugen. Das Aufgabengebiet des TBD umfasst zudem Beratungen und Begutachtungen in der Kriegsopferfürsorge, der Eingliederungshilfe und der Teilhabe am Arbeitsleben (als Amtshilfe für die Rehabilitationsträger) sowie die Mitwirkung an den Fortbildungsveranstaltungen des KVJS-Integrationsamtes. 34 Das Team des Technischen Beratungsdienstes erstellte in 2015 insgesamt 782 Gutachten oder fachtechnische Stellungnahmen und führte 780 Betriebs- und Hausbesuche durch. Technischer Beratungsdienst Einzelfälle Begleitende Hilfe im Arbeitsleben davon Neuschaffung von Arbeitsplätzen (ohne Integrationsunternehmen) Prävention Kündigungsschutz nach dem SGB IX Widerspruchsverfahren Klageverfahren Leistungsfälle der Kriegsopferfürsorge Leistungsfälle der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII Rehabilitationsfälle für Rentenversicherungsträger, Berufsgenossenschaften u.a Insgesamt

35 Der TBD hat in Einzelfälle weniger bearbeitet als im Vorjahr. Dies ist der Personalsituation im TBD geschuldet. In 2015 sind zwei Mitarbeiter in den Ruhestand gewechselt, was die Einarbeitung neuer Mitarbeiter erforderte und nur durch eine zurückhaltendere Zuleitung der Aufträge an den TBD und durch immense Mehrarbeit der Mitarbeiter im TBD kompensiert werden konnte. Die Fachleute des TBD stellen ihr Wissen auch in Schulungsveranstaltungen des KVJS-Integrationsamtes zur Verfügung. In Zweitagesseminaren für Mitglieder des Integrationsteams wurde das Thema Einrichtung und Gestaltung von Arbeitsplätzen angeboten und sehr erfolgreich vermittelt. Aktuelle Trends Der seit einigen Jahren festzustellende Trend, dass sich wegen der höheren Lebensarbeitszeit die altersbedingten Leistungseinschränkungen mit behinderungsbedingten Einschränkungen verstärken und somit die Leistungsfähigkeit der schwerbehinderten Beschäftigten abnimmt, hält unverändert an. Ziel des TBD ist es, die körperlichen Arbeitsanforderungen und Belastungen am Arbeitsplatz zu verringern, um älteren und leistungsgewandelten schwerbehinderten Beschäftigten die Weiterbeschäftigung zu sichern. Dies konnte oft nur über eine andere Arbeitsorganisation und Arbeitsgestaltung innerhalb einer ganzen Arbeitsgruppe erreicht werden. Dabei musste die Arbeitsgruppe befähigt werden, die Leistungseinschränkungen des schwerbehinderten Kollegen möglichst kostenneutral zu kompensieren. Amtshilfe für Stadt- und Landkreise 35 Für die Mitglieder des KVJS, die Stadt- und Landkreise, ist der TBD auch in Fällen der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII gutachterlich tätig. Es geht hier um Anträge an die Stadt- und Landkreise als Träger der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen auf Wohnungshilfe, Kraftfahrzeug-Hilfe und Hilfsmittel wurden im Wege der Amtshilfe 64 Fachgutachten für die Mitglieder des KVJS erstellt. Hinzu kommen Amtshilfe-Gutachten in sieben Leistungsfällen der Kriegsopferfürsorge und in 13 Rehabilitationsfällen.

36 Institutionelle Förderung Die Mittel der Schwerbehindertenausgleichsabgabe dienen vorrangig der Förderung des Arbeitsplatz- und Ausbildungsplatzangebots und der begleitenden Hilfe im Arbeitsleben. Erst nachrangig dürfen die Mittel für Einrichtungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen und für Forschungsund Modellvorhaben zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben verwendet werden. Im Jahr 2015 sanken in Baden-Württemberg die Ausgaben für die institutionelle Förderung: Gegenüber 8,36 Millionen Euro im Vorjahr sind insgesamt 5,58 Millionen Euro zur Förderung von insgesamt 27 Wohnheimen für Menschen mit Behinderung in Werkstätten sowie für die Werkstätten für Menschen mit Behinderung geflossen. Der Mittelabfluss richtet sich immer nach dem jeweiligen Baufortschritt. Insgesamt 21,40 Millionen Euro sind bereits für Projekte in den Folgejahren bewilligt, aber noch nicht ausbezahlt worden. Ein Vorhaben kann nur gefördert werden, wenn es notwendig und wirtschaftlich ist. Prüfkriterien hierfür sind die fachliche Konzeption, der Bedarf unter Berücksichtigung der mittel- und langfristigen Entwicklung und die Eignung des Standortes. 36 Ein Teil der Förderung wurde für Modernisierungen der in die Jahre gekommenen Einrichtungen bewilligt. Der andere Teil zum Aufbau von neuen gemeindeintegrierten Wohn- und Beschäftigungsangeboten, Ersatz-Neubauten oder Erweiterungen der Einrichtungen oder Werkstätten für behinderte Menschen. Die Gestaltung neuer Wohn- und Beschäftigungsangebote sowie der Umbau der Strukturen in der Behindertenhilfe unter Berücksichtigung der Konversion von Komplexträgern stehen für den KVJS auch in den kommenden Jahren im Fokus. Hierdurch sollen wohnortnahe Hilfen für Menschen mit Behinderung in den Stadt- und Landkreisen Baden-Württembergs geschaffen werden. Somit behält die investive Förderung weiterhin ihre Bedeutung als Steuerungsinstrument für eine bedarfsgerechte und zukunftsfähige Angebotsstruktur. Institutionelle Förderung Leistungen Mio. Euro geförderte Einrichtungen Mio. Euro geförderte Einrichtungen Mio. Euro geförderte Einrichtungen Werkstätten für behinderte Menschen (einschließlich Blindenwerkstätten) Wohnstätten für behinderte Menschen 4, , ,13 8 6, , ,45 19 Insgesamt 10, , ,58 27

37 Besonderer Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen Will ein Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis mit einem schwerbehinderten Menschen kündigen, muss er einen Antrag auf Zustimmung zur Kündigung beim KVJS-Integrationsamt stellen ( 85 ff. SGB IX). Ohne vorherige Zustimmung des Integrationsamtes ist eine gleichwohl ausgesprochene Kündigung unwirksam. Mit dieser Regelung sollen die Wettbewerbsnachteile schwerbehinderter Menschen auf dem Arbeitsmarkt abgemildert werden. Der besondere Kündigungsschutz des SGB IX ist präventiver Natur und besteht zusätzlich zum arbeitsrechtlichen Kündigungsschutz. Vor Ausspruch der Kündigung sollen die speziellen Schutzinteressen schwerbehinderter Arbeitnehmer zur Geltung gebracht und das Interesse am Erhalt des Arbeitsplatzes gegen das Interesse des Arbeitgebers an der Beendigung des Arbeitsverhältnisses abgewogen werden. Das Integrationsamt prüft im Zustimmungsverfahren, ob Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten bestehen und ob das Arbeitsverhältnis mit Hilfe der Leistungen der begleitenden Hilfe erhalten werden kann. Das Integrationsamt soll auf eine gütliche Einigung hinwirken. Kommt eine Einigung nicht zustande, entscheidet das Integrationsamt nach pflichtgemäßem Ermessen. Rückgang der Kündigungsanträge Anträge auf Zustimmung zur Kündigung Die Gesamtzahl der Anträge auf Zustimmung zur Kündigung ist im vierten Jahr in Folge rückläufig und auf gesunken. Das ist der geringste Antragseingang seit acht Jahren; zuletzt gab es in 2007 einen niedrigeren Antragseingang (2.758 Anträge).

38 Kündigungsgründe Ordentliche Kündigungen: Entwicklung Kündigungsgründe Betriebsbedingte Gründe Personenbedingte Gründe Verhaltensbedingte Gründe Die Anträge auf Zustimmung zu einer ordentlichen betriebsbedingten Kündigung wegen Betriebsauflösung, Betriebsstilllegung, Betriebseinschränkung, Wegfall des Arbeitsplatzes oder Insolvenz machen knapp 48 Prozent aller Zustimmungsanträge aus. 33 Prozent aller Zustimmungsanträge werden auf personenbedingte Gründe (Fehlzeiten wegen Arbeitsunfähigkeit, Leistungseinschränkungen) gestützt. In 19 Prozent der Fälle werden verhaltensbedingte Kündigungsgründe vorgetragen. Ordentliche Kündigungen: Kündigungsgründe 100 % = Fälle Verhaltensbedingte Gründe 19 % Behinderungsunabhängige Leistungsbeeinträchtigung < 1 % Betriebsauflösung, Stillegung, Insolvenz 18 % Wesentliche Betriebseinschränkung 5 % Leistungseinschränkung wegen Krankheit und Behinderung 9 % Fehlzeiten wegen Arbeitsunfähigkeit 24 % Wegfall des Arbeitsplatzes aus anderen Gründen 25 %

39 Die Zahl der Anträge auf Zustimmung zu einer außerordentlichen Kündigung ist gegenüber dem Vorjahr (525 Fälle) auf 494 Anträge in 2015 zurückgegangen. In mehr als zwei Drittel der Fälle (69 Prozent) wurde die Kündigung auf verhaltensbedingte Gründe gestützt. Außerordentliche Kündigungen: Kündigungsgründe 100 % = 494 Fälle Betriebsauflösung, Stilllegung, Insolvenz Wesentliche Betriebseinschränkung 2 % 1 % Wegfall des Arbeitsplatzes aus anderen Gründen Verhaltensbedingte Gründe 9 % 69 % Fehlzeiten wegen Arbeitsunfähigkeit 13 % Behinderungsunabhängige Leistungsbeeinträchtigung < 1 % Leistungseinschränkung wegen Krankheit und Behinderung 6 % 39 Die Zustimmungsanträge zur außerordentlichen Kündigung aus personen- und betriebsbedingten Gründen betreffen überwiegend Arbeitsverhältnisse, die aus tariflichen/gesetzlichen Gründen nicht mehr ordentlich kündbar sind. Ergebnisse Im Jahr 2015 bearbeiteten die Fachberater des KVJS-Integrationsamtes insgesamt Anträge auf Zustimmung zur ordentlichen Kündigung. In 428 Fällen (knapp 18 Prozent) konnte das Arbeitsverhältnis erhalten werden. In 1925 Fällen (knapp 80 Prozent) konnte der Arbeitsplatz nicht erhalten werden. Darin enthalten sind 717 Fälle, in denen der Arbeitnehmer der Kündigung widersprochen und das Integrationsamt nach Aufklärung des Sachverhalts nach pflichtgemäßem Ermessen der Kündigung zugestimmt hat. Ordentliche Kündigung: Ergebnisse nach Kündigungsgründen betriebliche Gründe personenbedingte Gründe verhaltensbedingte Gründe Fälle in % Fälle in % Fälle in % Insgesamt Erhalt des Arbeitsplatzes , , , Verlust des Arbeitsplatzes , , , kein Kündigungsschutz* 15 25, , ,20 59 Insgesamt , , , * keine Gleichstellung oder Anerkennung als schwerbehinderter Mensch

40 Von den Kündigungsverfahren aus betriebsbedingten Gründen endeten knapp 51 Prozent (976 Fälle) mit dem Verlust des Arbeitsplatzes. Dies ist dadurch bedingt, dass betriebliche Veränderungen, die mit Personalanpassung verbunden sind, die schwerbehinderten und die nicht behinderten Arbeitnehmer regelmäßig in gleicher Weise treffen und der besondere Kündigungsschutz an dieser Stelle wenig Wirksamkeit entfaltet. Das Integrationsamt prüft, ob Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten in demselben oder in einem anderen Betrieb desselben Arbeitgebers bestehen. Das Integrationsamt kann die unternehmerische Entscheidung, Arbeitsplätze abzubauen, nur darauf überprüfen, ob sie offensichtlich unsachlich, unvernünftig oder willkürlich ist. Das Integrationsamt prüft nicht, ob die Kündigung sozial gerechtfertigt ist. Dies ist Aufgabe des Arbeitsgerichts. Abgeschlossene Kündigungsverfahren 2015 Erhalt / Verlust des Arbeitsplatzes Erhalt des Arbeitsplatzes Verlust des Arbeitsplatzes Kein Kündigungsschutz nach SGB IX* Anzahl in % Anzahl in % Anzahl in % Insgesamt Ordentliche Kündigung , , , Außerordentliche Kündigung , , , Änderungskündigung 55 83, ,67 0 0,00 66 Erweiterter Beendigungsschutz 10 24, , , Insgesamt , , , * keine Gleichstellung oder Anerkennung als schwerbehinderter Mensch Demgegenüber kann das Integrationsamt vor allem bei personenbedingten Kündigungsgründen und bei verhaltensbedingten Kündigungsgründen, die im Zusammenhang mit der Behinderung stehen, die Schutzinteressen schwerbehinderter Menschen zur Geltung bringen. Mit den Leistungen der begleitenden Hilfe können bei Bedarf nach Beratung durch den Technischen Beratungsdienst des Integrationsamtes oder durch den Integrationsfachdienst von Kündigung bedrohte Arbeitsverhältnisse gesichert werden. Dies spiegelt sich in den Ergebnissen wider: Von 806 bearbeiteten Zustimmungsanträgen aus personenbedingten Gründen konnten 42 Prozent (183 Fälle) erhalten werden, bei den verhaltens-bedingten Gründen waren es knapp 21 Prozent (89 Fälle).

41 Außerordentliche Kündigungen: Ergebnisse 100 % = 494 Fälle Erhalt: 23,7 % Verlust: 72,7 % Kein Kündigungsschutz nach SGB IX: 3,6 % Kein Kündigungsschutz nach SGB IX Aufhebungs-, Änderungsvertrag und andere Gründe des Ausscheidens Zustimmung mit Zusammenhang Kündigungsgrund und Behinderung Zustimmung ohne Zusammenhang Kündigungsgrund und Behinderung Erhalt des Arbeitsplatzes Von den 494 bearbeiteten Anträgen auf Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung konnten 117 Arbeitsverhältnisse (23,7 Prozent) gesichert werden. In 359 Fällen (72,7 Prozent) gelang dies nicht. Darunter waren 247 Fälle, in denen der Kündigungsgrund nicht im Zusammenhang mit der Behinderung stand, so dass nach der Soll-Vorschrift des 91 Abs. 4 SGB IX das Ermessen des Integrationsamtes gebunden und die Zustimmung zur Kündigung zu erteilen war. 41

42 Widerspruchsverfahren Gegen Verwaltungsakte des Integrationsamtes (z. B. die Zustimmung zu einer Kündigung) kann Widerspruch erhoben werden. Den Widerspruchsbescheid erlässt der Widerspruchsauschuss. Der Widerspruchsausschuss beim KVJS-Integrationsamt tagt nach Bedarf etwa sieben Mal im Jahr nichtöffentlich. Der Widerspruchsausschuss besteht auf sieben Mitgliedern, und zwar aus zwei Mitgliedern, die schwerbehinderte Arbeitnehmer sind, zwei Mitgliedern, die Arbeitgeber sind, einem Mitglied, das das Integrationsamt vertritt, einem Mitglied das die Bundesagentur für Arbeit vertritt,, einer Vertrauensperson schwerbehinderter Menschen. In Kündigungsangelegenheiten schwerbehinderter Menschen, die bei einer Dienststelle oder einem Betrieb, der zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung gehört, treten an die Stelle der Mitglieder, die Arbeitgeber sind, Angehörige des Öffentlichen Dienstes. Widerspruchsverfahren SGB IX Kündigungsschutz Begleitende Hilfe Erhebung Ausgleichsabgabe Insgesamt Nach einem leichten Rückgang in 2014 ist die Zahl der eingegangenen Widersprüche im Jahr 2015 wieder leicht gestiegen. Knapp 85 Prozent der Widersprüche richtet sich gegen Entscheidungen des besonderen Kündigungsschutzes. Lediglich neun Prozent der Widersprüche betreffen Entscheidungen der begleitenden Hilfe im Arbeitsleben, knapp sechs Prozent der Widersprüche entfallen auf Entscheidungen im Zusammenhang mit der Erhebung der Ausgleichsabgabe (z. B. Widerspruch gegen Feststellungsbescheide oder Säumniszuschlagsbescheide).

43 Schulung und Bildung Aufgabe des Integrationsamtes ist es, Schwierigkeiten im Arbeitsleben schwerbehinderter Menschen zu verhindern oder zu beseitigen. Das Integrationsamt führt dazu Schulungs- und Bildungsmaßnahmen durch, um die betrieblichen Funktionsträger als Multiplikatoren in den Betrieben für die Praxis fit zu machen. Der gesetzliche Bildungsauftrag richtet sich an Schwerbehindertenvertretungen, Betriebsräte, Personalräte, Mitarbeitervertretungen und Beauftragte des Arbeitgebers, die Veranstaltungen stehen aber auch allen anderen Mitgliedern des betrieblichen Integrationsteams offen. Ein- und mehrtägige Veranstaltungsangebote vermitteln den Mitgliedern des betrieblichen Integrationsteams ein solides Wissen für seine Aufgaben nach dem SGB IX. Bereits im Herbst 2014 stieg die Nachfrage nach Grundlagenschulungen spürbar an. Seit 2015 sind diese durchgängig ausgebucht. Auch die Veranstaltungen zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement sind wie in den letzten Jahren ausgebucht und stark nachgefragt. Neben den rechtlichen Themen entwickelt sich das Angebot zunehmend in Richtung Sozial- und Methodenkompetenz. Erstmalig wurde 2015 die Veranstaltung Sprache formt Wirklichkeit angeboten, in dem die Wirkung der Sprache beleuchtet und hemmende Sprachmuster abgebaut werden. Neu waren auch die Veranstaltung Auftritt und Präsenz, in dem ein Theaterpsychologe mit Methoden aus dem Schauspieltraining mehr Selbstsicherheit und bewusstes Auftreten bei den Teilnehmern erreicht, sowie die Veranstaltung Das Kleine Gespräch mit der großen Wirkung (Small Talk). Maßgeschneiderte Vor-Ort-Beratungen 43 Die Nachfrage nach individueller Beratung zur Einführung oder Umsetzung eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) ist ungebrochen hoch. Durch individuell auf die jeweilige betriebliche Situation abgestimmte Konzepte konnte dieser Nachfrage durch Vor-Ort-Beratungen in den Betrieben und Dienststellen kundenorientiert entsprochen werden. Zunehmend nachgefragt werden auch Inhouse-Veranstaltungen für Führungskräfte und das Personalmanagement zum Schwerbehindertenrecht. Dadurch wird die Inklusion schwerbehinderter Menschen in den Betrieben/Dienststellen unterstützt. Das Konzept für die Führungskräfteveranstaltungen wurde von einer bundesweiten Arbeitsgruppe unter Beteiligung des KVJS-Integrationsamtes überarbeitet. Teilnehmer an Kursen und Informationsangeboten Schwerbehindertenvertretung Arbeitgeberbeauftragte Betriebs-/ Personalräte / MAV Sonstige bzw. nicht differenziert erfasst Insgesamt

44 Kurse und Informationsangebote Anzahl der Veranstaltungen Teilnehmer Vom Integrationsamt allein durchgeführte Veranstaltungen Vom Integrationsamt gemeinsam mit anderen Trägern durchgeführte Veranstaltungen Beteiligung des Integrationsamtes an Veranstaltungen anderer Träger Tagesveranstaltungen Mehrtägige Veranstaltungen Tagesveranstaltungen 3 86 Mehrtägige Veranstaltungen Insgesamt Teilnehmerinnen und Teilnehmer nahmen an 119 Ein- und Mehrtagesveranstaltungen des Integrationsamtes teil. In 54 Kooperationsveranstaltungen/Veranstaltungen anderer Träger wurden weitere Teilnehmerinnen und Teilnehmer erreicht. Qualifizierung zum Betrieblichen Eingliederungsberater 44 Seit 2010 können sich (stellvertretende) Vertrauenspersonen durch den Besuch ausgewählter Pflichtveranstaltungen des Fortbildungsprogramms des KVJS-Integrationsamtes zum Betrieblichen Eingliederungsberater qualifizieren. Die Teilnehmer dokumentieren in Ihrem Kursbuch ihre wichtigsten Erkenntnisse und die ersten Schritte zur Umsetzung des Erlernten. Dadurch wird der Praxistransfer des Gelernten in die Arbeitswelt gewährleistet. Im November 2015 konnte der Dezernatsleiter des Integrationsamtes wieder zahlreichen Teilnehmern die Auszeichnung persönlich überreichen. Dieses Qualifizierungskonzept wird mittlerweile auch in anderen Bundesländern in ähnlicher Form angeboten. Ausblick Die Planungen für das Fortbildungsangebot 2017 sind fortgeschritten. Aufgrund der langen Wartelisten wird ein Schwerpunkt auf den Grund- und Aufbauveranstaltungen liegen, um dem Bedarf der neu gewählten Schwerbehindertenvertretungen zu entsprechen. Das Angebot zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement soll für 2017 aktualisiert werden. Zur Abrundung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements ist ein neues Angebot über die Leistungen der Reha-Träger geplant, damit die Integrationsteams alle Leistungsmöglichkeiten kennen und den rechtlichen Anforderungen an das BEM gerecht werden können.

45 Öffentlichkeitsarbeit Veranstaltungen Bei vier großen Veranstaltungen von Verbänden hat das KVJS-Integrationsamt im Jahr 2015 mitgewirkt nicht nur mit seinem Infostand, sondern teilweise auch mit Vorträgen. Über Besucher wurden so erreicht, davon mehr als 90 Prozent bei den jährlichen Veranstaltungen des VdK-Baden- Württemberg und der IG-Metall für Schwerbehindertenvertretungen. Erfolgreich anders Potenziale einer inklusiven Arbeitswelt war der Titel einer Veranstaltung der Handwerkskammer Region Stuttgart. Bei dieser Nachmittagsveranstaltung sollten die Kammermitglieder über die vielfältigen Beschäftigungsmöglichkeiten schwerbehinderter Menschen informiert werden. Das KVJS-Integrationsamt beschreitet auch immer wieder neue Wege und geht dorthin, wo sich Arbeitgeber treffen. Der Unternehmerabend Fachkräftegewinnung mit Mehrwert Wie Inklusion im Mittelstand gelingen kann des Landesverbandes Baden-Württemberg des Liberalen Mittelstandes Baden-Württemberg (LIM) e. V. ist dafür ein Beispiel. Auch an regionalen Veranstaltungen des Arbeitgeberverbandes Südwestmetall hat das KVJS-Integrationsamt teilgenommen. Ausblick In 2016 ist das KVJS-Integrationsamt Mitveranstalter der 1. Stuttgarter Fachmesse Orientierung, Qualifizierung, Arbeit für Menschen mit Behinderung. Diese Messe wird insbesondere Schülern der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (ehemals Sonderschulen), ihren Eltern und den Lehrern alle Möglichkeiten Übergangs in das Arbeitsleben aufzeigen. 45 Medien Vier Ausgaben der ZB Baden-Württemberg (Auflagenhöhe Exemplare) und zwei Newsletter Behinderung und Beruf an rund Newsletter-Abonnenten wurden 2015 versandt. Die ZB Baden-Württemberg ist die regionale Ergänzung der Bundesausgabe der Zeitschrift Behinderte Menschen im Beruf (ZB). Unter redaktioneller Federführung des KVJS-Integrationsamtes erschien der ZB-Ratgeber Behinderung und Ausweis. Der neue KVJS-Ratgeber Existenzgründung und Existenzerhaltung für schwerbehinderte Menschen informiert, wie schwerbehinderte Menschen eine tragfähige selbstständige berufliche Existenz aufbauen und sichern können.

46 Forschung Der KVJS entwickelt und begleitet Forschungsvorhaben zu praxisrelevanten Themen in verschiedenen Feldern der Sozialen Arbeit. KVJS-Forschung ist anwendungsorientiert und geschieht im Dialog mit der Praxis. Sie greift aktuelle Fragestellungen und Problemlagen auf und liefert Grundlagen für praktikable, finanzierbare und effiziente Lösungsansätze für die Alltagsarbeit in den 44 Stadt- und Landkreisen. Der KVJS arbeitet bei den Forschungsvorhaben eng mit Hochschulen und Forschungsinstituten zusammen. Von 2011 bis 2013 begleitete das KVJS-Integrationsamt das Forschungsvorhaben Regionale Arbeitsmarktforschung und -planung zur Integration von Menschen mit wesentlicher Behinderung. Durchgeführt wurde es vom Institut für Technologie und Arbeit (ITA) an der Technischen Universität Kaiserslautern. Die zentrale Aufgabenstellung des Forschungsprojekts bestand darin, fördernde und hemmende Faktoren zu ermitteln, die einen Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt beeinflussen, und geeignete Empfehlungen für die Fachpraxis abzuleiten. 46 Die Forschungsergebnisse der regionalstatistischen Analysen und der Feldforschung in den Untersuchungskreisen sind in ein Wirkmodell gebündelt worden. Mit Hilfe des Wirkmodells kann in den regionalen Netzwerkkonferenzen eine Bestandsaufnahme in den Stadt- und Landkreisen durchgeführt werden; Handlungsbedarfe können so fundiert identifiziert und konkrete Maßnahmen verabredet werden. In 2015 begleitete das KVJS-Integrationsamt das forschungsgestützte Entwicklungsprojekt Mehrdimensionale Erfassung der Unternehmensleistung von Integrationsfirmen in Baden-Württemberg. Das Projekt wurde von einem Forschungsverbund des Instituts für angewandte Sozialwissenschaften (IfaS), Zentrum für kooperative Forschung, mit dem Steinbeis Transferzentrum Institute for Science and Markets (ISM), Zentrum für Empirische Forschung, beide an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg, durchgeführt. Ziel des Entwicklungsprojektes war es, ein System von Messgrößen zur Abbildung der betriebswirtschaftlichen Situation von Integrationsfirmen zu entwickeln und die soziale Wertschöpfung von Integrationsfirmen zu messen. Berücksichtigt wurden die betriebswirtschaftliche Situation (Firmenperspektive), der Nutzen für die Beschäftigen (Mitarbeiterperspektive) und der gesellschaftliche Nutzen (Gemeinwohlperspektive). In enger Zusammenarbeit mit 14 Integrationsfirmen wurde ein Kennzahlen- und Reportingkonzept entwickelt. Auf dieser Basis ist es möglich, sowohl die monetäre als auch die immaterielle Unternehmensleistung von Integrationsfirmen systematisch abzubilden und zu messen. Im Jahr 2016 wird das entwickelte Reportingsystem einem landesweiten Praxistest unterzogen, das heißt, in allen Integrationsfirmen in Baden-Württemberg implementiert und getestet. Ab 2017 wird das Kennzahlensystem verbindlich eingeführt und die Daten zur Wertschöpfung der Integrationsunternehmen werden standardisiert erhoben.

47 Preisträger 2015 Auch im Jahr 2015 konnten wieder beispielhaft behindertenfreundliche Betriebe ausgezeichnet und der Innovationspreis Integration verliehen werden. Beispielhaft behindertenfreundliche Arbeitgeber Die CBF GmbH in Hülben (Landkreis Reutlingen) müsste aufgrund ihrer Betriebsgröße nur einen schwerbehinderten Menschen beschäftigen. Tatsächlich sind es aber sechs. Die CBF GmbH eröffnet auch jungen Menschen mit Behinderung eine Chance. So werden regelmäßig Betriebspraktika für schwerbehinderte Menschen aus WfbM oder Sonderschulen angeboten und in enger Kooperation mit dem Integrationsfachdienst durchgeführt. Die Tätigkeiten, Arbeitsplätze und Arbeitszeiten sind dem Leistungsvermögen der Mitarbeiter und ihren Bedürfnissen angepasst. Engagierte Arbeitsanleiter und eine unkomplizierte und familiäre Betriebskultur sind das Geheimnis des besonderen Integrationserfolges von CBF. 47 Von links: Frank Kottlorz (Geschäftsführer CBF), Prof. Roland Klinger (KVJS-Verbandsdirektor), Bärbel Kottlorz. Foto: CBF GmbH Die SDN Präzisionstechnik GmbH in Denkingen (Landkreis Tuttlingen) bietet eine Vielfalt von Beschäftigungsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderung. Der Kleinbetrieb beschäftigt vier schwerbehinderte Menschen. Zahlreiche Betriebspraktika werden angeboten, insbesondere für wesentlich oder besonders betroffene schwerbehinderte Menschen aus Sonderschule und WfbM im Rahmen der Maßnahmen BVE und KoBV im Landkreis Tuttlingen. Im Rahmen Zusammenarbeit der SDN mit der Lebenshilfe im Kreis Rottweil ggmbh konnten 15 zusätzliche Montagearbeitsplätze in der WfbM geschaffen werden. Fünf WfbM-Beschäftigte werden darüber hinaus auf ausgelagerten Arbeitsplätzen im Unternehmen beschäftigt. Eine frühere WfbM-Beschäftigte schaffte so den Übergang in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis bei der SDN.

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