AG Hamburg-Harburg Geschäftsverteilung Stand:
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1 Stand: Direktor des Amtsgerichts DirAG Huland Ständige Vertreterin: Weitere Vertreter: Frau RiAG Thomas Frau RiAG Sjursen-Stein RiAG Arnold Geschäftsleiter: Vertreter: JR Oellerich JA Frau Gyszas Verwaltungsstelle Abt. 601: Justizverwaltungssachen, Gerichtszahlstelle, Verteilungsstelle für Gerichtsvollzieheraufträge Präsidium des Amtsgerichts Harburg Herr RiAG Arnold Herr RiAG Blunck Frau RiAG Claasen Frau RiAG Dr. Thies Frau RiAG Thomas Frau RiAG Wichmann 1
2 Dezernat I Freiwillige Gerichtsbarkeit Grundbuchamt Grundbuchsachen, Erteilung von Unschädlichkeitszeugnissen Abt Vorsitz: RiAG Blunck Vertr.: RiAG Dr.Dahm Betreuungsgericht, Freiheitsentziehungen und Unterbringungsmaßnahmen Abt. 671a Vorsitz: DirAG Huland (und vorher Abt.671 Endzi. 1-5 Vertr.: Frau RiAG Bellinger Abt.607 B, C, 608 Z) Abt. 671b Vorsitz: RiLG Mundhenk (und vorher Abt 671 Endzi. 6-0 Vertr.: RiAG Dr.Hofschroer Abt. 607 A, E, G, Abt. 608 Q Abt. 672 Vorsitz: Frau RiAG Bellinger (und vorher Abt. 608 L, M, O) Vertr.: DirAG Huland Abt. 673 Vorsitz: RiAG Dr. Hofschroer (und vorher Abt.608 S) Vertr.: RiLG Mundhenk Abt. 674 Vorsitz: Frau RiAG Billen (und vorher Abt.607 H, 608 R,Y) Vertr.: Frau RiAG Wichmann Abt.675 Vorsitz: Frau RiAG Wichmann (und vorher Abt.608 P,T-W) Vertr.: Frau RiAG Billen Abt.676 Vorsitz: Frau RiAG Sjursen-Stein (und vorher Abt. 607 K) Vertr.: N.N. Abt.677 Vorsitz: Frau RiAG Dr. Martinez Villagran (und vorher Abt.607 D, 608 N) Vertr.: Frau RiAG Sjursen-Stein 2
3 Abt.678 Vorsitz: Frau RiAG Dr.Martinez Villagran (und vorher Abt.607 F, I, J) Vertr.: Frau RiAG Sjursen-Stein Bei richterlichen Amtshandlungen außerhalb des Gerichtsgebäudes vertreten die Vorsitzenden der Abteilungen 607, 608, 630 bis 638, 671a bis 678 einander, auch wenn der Fall der Verhinderung eines Vorsitzenden nicht vorliegt. Zuständig für Verfahren nach dem HambPsychKG ist für: - Montag gerade Woche: RiAG Dr.Hofschroer Vertr.:RiLG Mundhenk ungerade Woche RiLG Mundhenk Vertr.: RiAG Dr.Hofschroer - Dienstag gerade Woche: Frau RiAG Wichmann Vertr.: Frau RiAG Billen ungerade Woche: Frau RiAG Bellinger Vertr.:DirAG Huland - Mittwoch Frau RiAG Billen Vertr.: Frau RiAG Wichmann - Donnerstag Frau RiAG Sjursen-Stein Vertr.: N.N. - Freitag DirAG Huland Vertr.: Frau RiAG Bellinger 3
4 Nachlassgericht, Landwirtschaftssachen, sonstige Angelegenheiten der Freiwilligen Gerichtsbarkeit Abt. 609 Nachlass-Sachen Vorsitz: Vertr.: Frau RiAG Thomas RiAG Dr.Büchner Abt. 610 a sonst. Angelegenheiten der Freiwilligen Gerichtsbarkeit Vorsitz: Vertr.: RiAG Blunck RiAG Dr.Dahm Abt. 610 b Landwirtschaftssachen Vorsitz: Vertr.: RiAG Blunck RiAG Dr.Dahm 4
5 Dezernat II Streitige Gerichtsbarkeit Zwangsvollstreckungssachen Abt. 616 K Zwangsversteigerungs-, Zwangsverwaltungs- und Verteilungsverfahren (auch nach 119 des Bau- Gesetzbuches) Vorsitz Vertr.: RiAG Blunck RiAG Dr.Dahm Abt. 613 M M Zwangsvollstreckungssachen, Vollstreckungsschutz, richterliche Entscheidungen in Kostensachen aus dem Bereich der Justizverwaltung Abt. 613 M (A E, Y) Vorsitz Frau RiAG Dr.Ziegert 1. Vertr.: Frau RiAG Sjursen-Stein 2. Vertr.: Frau RiAG Krajewski Abt. 614 M (F I, M, N) Vorsitz Frau RiAG Claasen Vertr.: Frau RiAG Dr.Mohs Abt. 615 M (J L, O Q, Vorsitz Frau RiAG Sjursen-Stein U, V, X, Z) 1. Vertr.: Frau RiAG Dr.Ziegert 2. Vertr.: Frau RiAG Dr.Martinez-Villagran Abt. 617 M (R T, W) Vorsitz Frau RiAG Dr.Mohs Vertr.: Frau RiAG Claasen 5
6 Straf- und Bußgeldsachen Abt. 618 Vorsitz: Frau Riin Knoll Vertr.: RiAG Azizy Abt. 619 Vorsitz: Frau RiAG Ferdinand Vertr.: Ri Dr.Nahrwold Abt. 620 Vorsitz: Ri Dr.Nahrwold Vertr.: Frau RiAG Ferdinand Abt. 621 Vorsitz: RiLG Khan Vertr.: RiAG Dr. Braun Abt. 622 Vorsitz: Frau RiAG Wichmann Vertr.: Frau RiAG Billen Abt. 623 Vorsitz: RiAG Dr. Braun Vertr.: RiLG Khan Abt. 624 Vorsitz: Frau RiAG Billen Vertr.: Frau RiAG Wichmann Abt. 625 Erweitertes Schöffengericht Vorsitzende, Sitzungstage und Schöffen wie Abt. 618 bis 624, 626 bis 628 Abt. 626 Vorsitz: RiAG Azizy Vertr.: Frau Riin Knoll Abt. 627 Vorsitz: RiAG Azizy Vertr.: Frau Riin Knoll Abt. 628 Vorsitz: RiAG Azizy Vertr.: Frau Riin Knoll Abt. 629 Vorsitz: Ri Dr.Nahrwold Vertr.: Frau RiAG Ferdinand Die vor dem eingegangenen Verfahren der Abteilung 627 mit den Endziffern 3-8 sind der Vorsitzenden der Abt.618 zugewiesen. Im Übrigen werden nach dem anhängigen oder wiederauflebenden Verfahren der Abt.627 ohne Anrechnung auf den Turnus von der Abt.626 übernommen. 6
7 Wiederauflebende oder eingehende Verfahren, die bereits zum in der Abt.629 anhängig waren, werden ohne Anrechnung auf den Turnus von der Abt.619 übernommen. Jugendsachen Jugendsachen sind Straf- und Bußgeldsachen gegen Jugendliche und Heranwachsende einschließlich Rechtshilfe und Vernehmungsersuchen der Staatsanwaltschaft in Strafsachen gegen Jugendliche und Heranwachsende, auch soweit Kinder und Jugendliche in Jugendschutzsachen zu vernehmen sind. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnsitz des beschuldigten Jugendlichen oder Heranwachsenden im Zeitpunkt des ersten Eingangs des Verfahrens bei Gericht, auch wenn weitere Beteiligte hinzukommen. Bei mehreren Beschuldigten richtet sich die Zuständigkeit nach dem ältesten Jugendlichen oder Heranwachsenden mit Wohnsitz aus dem Bezirk des Amtsgerichts Hamburg- Harburg. Entsprechendes gilt im Ermittlungsverfahren sowie in Fällen der 42 Abs. 3, 58 Abs. 3, 65 Abs. 1 Satz 4, 85 Abs. 5 JGG. Ist kein Beschuldigter im hiesigen Gerichtsbezirk wohnhaft, richtet sich die Zuständigkeit nach dem Tatort der zuerst begangenen Tat. In Sachen, in denen Untersuchungshaft oder einstweilige Unterbringung vollzogen ist, ist die Abteilung zuständig, deren Vorsitzender die Maßnahme angeordnet hat, es sei denn, die Anordnung ist im Rahmen eines Bereitschaftsdienstes ergangen. In Fällen des 13 StPO ist die Abteilung zuständig, bei der die älteste Sache anhängig ist, die den Zusammenhang begründet. Bei richterlichen Vernehmungen richtet sich die Zuständigkeit für alle Zeugen nach dem Wohnsitz des ältesten Zeugen. Abt.: 659 Vorsitz: Frau RiAG Stolter Ortsteile 701,702 Vertr.: Frau RiAG Weber Abt.: 660 Vorsitz: Frau RiAG Weber Ortsteile 134, , Vertr.: Frau RiAG Stolter Abt.: 662 Vorsitz: RiAG Arnold Ortsteile132,133, Vertr.: Frau RiAG Meyer Abt.: 664 Vorsitz: Frau RiAG Meyer Ortsteile 141, Vertr.: RiAG Arnold 7
8 Vollzugs- und Vollstreckungsleiter für den Jugendarrest Abt.: 665 Vorsitz: : Frau RiAG Meyer 1. Vertr.: RiAG Arnold 2. Vertr.: Frau RiAG Weber Vollstreckungsleiter für die Jugendvollzugsanstalt Als Vollstreckungsleiter für die Hamburger Jugendvollzugsanstalt nach 85 Abs. 2 JGG in Verbindung mit der zweiten Verordnung zur Verlagerung von Zuständigkeiten in Jugendgerichtssachen vom sind zuständig: Abt.: 666 a (A-K): Vorsitz: Frau RiAG Weber Vertr.: Frau RiAG Stolter Abt.: 666 b (L-Z): Vorsitz: RiAG Arnold Vertr.: Frau RiAG Meyer Im Falle der Anklageerhebung gemäß 42 Abs. 1 Nr. 3 und Abs Halbsatz JGG sind zuständig: Für Verfahren der Abteilung 666 a (A-K) Abt.: 660 Vorsitz: Frau RiAG Weber Vertr.: Frau RiAG Stolter Für Verfahren der Abteilung 666 b (L-Z) Abt.: 662: Vorsitz: RiAG Arnold Vertr.: Frau RiAG Meyer 8
9 Familiengericht Abt. 630 Vorsitz: RiAG Dr. Rüger Vertr.: Frau RiAG Lipka Abt. 631 Vorsitz: Frau RiAG Dr. Thies Vertr.: RiAG Winterberg Abt. 632 Vorsitz: Frau RiAG Thomas Vertr.: RiAG Dr.Büchner Abt. 633 Vorsitz: Frau RiAG Dornbusch-Fierlings Vertr.: Frau Riin Vredenborg Abt. 634 Vorsitz: RiAG Winterberg Vertr.: Frau RiAG Dr. Thies Abt. 635 Vorsitz: Frau RiAG Lipka Vertr.: RiAG Dr. Rüger Abt. 636 Vorsitz: RiAG Dr.Büchner Vertr.: Frau RiAG Thomas Abt. 637 Vorsitz: Frau RiAG Horeis Vertr.: Frau Riin Vredenborg Abt. 638 Vorsitz.: Frau Riin Vredenborg Vertr.: Frau RiAG Horeis (Endz. 1-5) Frau RiAG Dornbusch-Fierlings (Endz. 6-0) Bei richterlichen Amtshandlungen außerhalb des Gerichtsgebäudes vertreten die Vorsitzenden der Abteilungen 607, 608, 630 bis 638, 671a bis 678 einander, auch wenn der Fall der Verhinderung eines Vorsitzenden nicht vorliegt. 9
10 Zivilsachen Abt. 640 Vorsitz: Frau RiAG Krajewski Vertr.: Frau RiAG Dr.Ziegert Abt. 641 Vorsitz: RiAG Blunck Vertr.: RiAG Dr.Dahm Abt. 642 Vorsitz: Frau RiAG Sjursen-Stein Vertr.: Ri Scheffler Abt. 643 Vorsitz: Frau RiAG Claasen Vertr.: Frau RiAG Dr.Mohs Abt. 644 Vorsitz: RiAG Dr. Dahm Vertr.: Frau RiAG Dr. Osterthun (auch: Vollstreckbarerklärung von Anwaltsvergleichen gem. 796 a, b ZPO) Abt. 645 Vorsitz: Ri Scheffler Vertr.: Frau RiAG Sjursen-Stein Abt. 646 Vorsitz: RiAG Dr. Hofschroer Vertr.: RiLG Mundhenk Abt. 647 Vorsitz: Frau RiAG Dr. Osterthun Vertr.: RiAG Blunck Abt. 648 Vorsitz: Frau RiAG Dr. Mohs Vertr.: Frau RiAG Claasen Abt. 649 Vorsitz: Frau RiAG Dr.Ziegert Vertr.: Frau RiAG Krajewski Abt. 650 Vorsitz: RiLG Mundhenk Vertr.: RiAG Dr.Hofschroer Abt. 651 Vorsitz: Ri Scheffler Vertreter Frau RiAG Sjursen-Stein 10
11 Güteverfahren nach 278 Abs. 5 ZPO und 36 Abs. 5 FamFG Abt. 670 a Abt. 670 b Vors.: Frau RiAG Dr. Thies als Güterichterin Vors.: Frau RiAG Thomas als Güterichterin Die Verfahren werden in der Reihenfolge des Einganges auf die Abteilungen 670 a und b verteilt. Aus besonderem Grund (insbesondere dem Wunsch der Parteien nach einem bestimmten Güterichter, wegen Sachzusammenhanges, Überlastung oder Abwesenheit eines Güterichters) können Güteverfahren auch von der Vorsitzenden der jeweils anderen Güteabteilung durchgeführt werden. Die Güterichter werden für jede durchgeführte Güteverhandlung um zwei Neueingänge entlastet. Die Entlastung wird quartalsweise durchgeführt, jeweils mit Beginn des nächsten, die zu entlastende Abteilung treffenden ersten Turnus im neuen Quartal. Aus besonderem Grund (insbesondere dem Wunsch der Parteien nach einem bestimmten Güterichter, wegen Sachzusammenhanges, Überlastung oder Abwesenheit eines Güterichters) können Güteverfahren auch von denjenigen Güterichterinnen und Güterichtern durchgeführt werden, denen im Geschäftsverteilungsplan des Amtsgerichts Hamburg die Durchführung von Güteverfahren für alle Hamburgischen Amtsgerichte zugewiesen ist. Es gelten dann die dort getroffenen Verteilungs- und Vertretungsregeln. 11
12 Verteilung der Neueingänge 1. Die für das Betreuungsgericht, das Familiengericht, die Straf- und die Zivilabteilungen neu eingehenden Sachen werden je für sich im fortlaufenden Turnus auf die Abteilungen verteilt. Die Verteilung geschieht nach der zeitlichen Reihenfolge des Eingangs in der Eingangsstelle. Ein eventueller Sachzusammenhang mit einer bereits bestehenden Sache bleibt unbeschadet der Regelung unter Ziffer 2 a und 2 b unberücksichtigt. Bei gleichzeitigem Eingang entscheidet die alphabetische Reihenfolge. - In Betreuungssachen nach dem Namen des Betroffenen (bei gleichen Nachnamen geht der ältere Betroffene vor) sodann nach dem Vornamen. - In Zivil - und Familiensachen (Ausnahme Kindschafts-, Abstammungs- und Adoptionssachen) nach dem erstgenannten Beklagten/Antragsgegner, dann nach dem erstgenannten Kläger/Antragsteller, bei gleichen Nachnamen jeweils nach dem Vornamen. In den übrigen Familiensachen nach dem Namen des ältesten Kindes, sodann nach dem Vornamen. - In Strafsachen nach dem Namen des ersten Angeschuldigten/ Betroffenen/Beschuldigten, sodann nach dem Vornamen, dann nach der laufenden Zählnummer des führenden staatsanwaltschaftlichen Aktenzeichens aufsteigend, bei gleicher Zählnummer aufsteigend nach den Jahreszahlen. Die Eingangsstelle vermerkt auf jedem neuen Eingang Datum und Uhrzeit. Die Eingänge eines jeden Tages werden nach der sich aus dem Vorstehenden ergebenden Reihenfolge geordnet und täglich, mit der Ordnungszahl "1" beginnend, durchnummeriert. 2. In der Verteilungsstelle werden alle Sachen alsdann in der Reihenfolge der Ordnungszahlen auf die Abteilungen verteilt Bei einer Ausschließung oder einer erfolgreichen Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit wird die betreffende Sache an die Abteilung des geschäftsplanmäßigen Vertreters unter Anrechnung auf dessen Turnus abgegeben. Dies geschieht in der Weise, dass die Verteilungsstelle sie, sobald sie ihr vorgelegt wird, für den Vertreter als neue Sache einträgt. Die Turnusanrechnung wie auch die Neueintragung wird nicht vorgenommen ab für die Ausschließung oder erfolgreiche Ablehnung der Vorsitzenden der Abt. 626 und 627. Der Vertreter der Abt.626, 627 wird ohne Neueintragung zuständig. Wieder auflebende weggelegte Sachen bleiben in der zuletzt mit ihnen befassten Abteilung ohne Anrechnung auf den Turnus. Wird eine Strafsache versehentlich als Neueingang zugeteilt, obgleich sie bereits einem Richter zugeteilt war, ist sie an diesen abzugeben. Ebenso ist zu verfahren, wenn eine zurückgenommene öffentliche Klage wiederholt wird, ohne dass sich das Js -Aktenzeichen geändert hat. Weitere Anträge in einer bereits zugeteilten Strafsache erhält der Richter, dem diese zugeteilt wurde, ohne Anrechnung auf den Turnus zusätzlich. Einzelne richterliche Anordnungen in Strafsachen (Gs-Sachen) begründen keine 12
13 Zuständigkeit für das nachfolgende ordentliche Strafverfahren. Bei einer Verbindung mehrerer zusammenhängender Strafsachen, werden die verbundenen Verfahren auf den Turnus angerechnet. Ist eine Sache im Turnus an den unzuständigen Richter gelangt, so bleibt es bei dieser Zuteilung. Ausgenommen sind Sachen, die aufgrund einer Vorbefassung einer Abteilung zugewiesen sind. Ist eine Erwachsenenstrafsache, die wegen Vorbefassung einer Abteilung zugewiesen ist, an einen unzuständigen Richter gelangt, ist sie spätestens bis zur Eröffnung des Hauptverfahrens, dem Erlass eines Strafbefehls oder der Terminierung in einem Schnellverfahren an die zuständige Abteilung unter Anrechnung auf den Turnus abzugeben. a. Die Eingänge des Betreuungsgerichts werden in zwei Turnussen mit 10 Durchgängen zugeteilt. Im ersten Turnus erhalten je eine Sache Abt. 671a im 2., 4., 6., 8., 10. Durchgang Abt. 671b im 1., 3., 5., 7., 9. Durchgang Abt. 672 im 1., 3., 5., 7., 9. Durchgang Abt. 673 im 2., 4., 6., 8., 10. Durchgang Abt. 674 im 1., 2., 4., 6., 9. Durchgang Abt. 675 im 2., 4., 6., 8., 10. Durchgang Abt. 676 im 3., 5., 9., 10. Durchgang Abt. 677 im 1. und 5. Durchgang Abt. 678 im 3. Durchgang Im zweiten Turnus erhalten je eine Sache Abt. 671a im 2., 4., 6., 8., 10. Durchgang Abt. 671b im 1., 3., 5., 7., 9. Durchgang Abt. 672 im 1., 3., 5., 7., 9. Durchgang Abt. 673 im 2., 4., 6., 8., 10. Durchgang Abt. 674 im 1., 2., 4., 6., 9. Durchgang Abt. 675 im 2., 4., 6., 8., 10. Durchgang Abt. 676 im 3., 5., 9., 10. Durchgang Abt. 677 im 1. Durchgang Abt. 678 im 3. und 7. Durchgang Die Verteilung der Verfahren nach dem Hamburger PsychKG richtet sich nach dem Wochentag ihres Einganges. Neueingänge für Betroffene, über die bereits eine AR-Sache anhängig oder zu denen bereits ein Vorgang nach dem abgeschlossen worden ist, sind mit Ausnahme der Verfahren nach dem Hamburger PsychKG unter Anrechnung auf den Turnus der ursprünglich tätigen Abteilung zuzuweisen. Ergibt sich in einem Verfahren nach dem Hamburger PsychKG, in dem ein Richter des Amtsgerichts Harburg eine Anhörung durchgeführt hat, bis 1 Monat nach der letzten Anhörung in der Akte dokumentiert die Notwendigkeit der Einleitung eines Betreuungsverfahrens, ist das Betreuungsverfahren unter Anrechnung auf den 13
14 Turnus der Abteilung des Verfahrens nach dem PsychKG zugewiesen. Ergibt sich während der Bearbeitung des Verfahrens, dass bereits für ein Geschwisterkind, einen Ehegatten, Lebenspartner oder sonstigen Haushaltsangehörigen des Betroffenen eine Sache anhängig ist, kann das neue Verfahren unter Anrechnung auf den Turnus von der ursprünglich tätigen Abteilung übernommen werden. Bei Verfahren, die während des Wochenend- oder Feiertagseildienstes bearbeitet wurden, ist für die Zuständigkeit entscheidend, an welchem Wochentag die beschlossene Unterbringung endet. Ist keine Unterbringung beschlossen worden, ist der Wochentag des Einganges maßgebend. Endet die Unterbringungsfrist an einem Samstag, Sonntag oder Feiertag, ist maßgebend der Wochentag des Eingangs bei diesem Gericht. b. Die Erwachsenenstrafsachen werden in fünf getrennten Turnus erfasst (Ls -, Ds-, Cs-, Ordnungswidrigkeitenverfahren nach Einspruch, alle übrigen Strafsachen). Wenn gegen Angeschuldigte oder Angeklagte bereits ein Ls-, Ds-, Csoder ein laufendes Bewährungsverfahren in den Abteilungen 618 bis 629 anhängig ist, werden neue Verfahren unter Anrechnung auf den Turnus derselben Abteilung zugewiesen. Sofern kein Verfahren anhängig ist, werden neue Verfahren unter Anrechnung auf den Turnus der Abteilung zugewiesen, in der gegen Angeschuldigte oder Angeklagte ein Ls-, Ds- oder Cs-Verfahren seit dem eingegangen ist. Hat es in mehreren Abteilungen Vorverfahren gegeben, ist diejenige zuständig, deren Verfahren das jüngste ist. Waren von mehreren gemeinsam Beschuldigten/Angeklagten Verfahren in verschiedenen Abteilungen anhängig, richtet sich die Zuständigkeit nach dem ältesten Beschuldigten/Angeklagten. Verfahren, die über die Vorbefassungsregelung der Abt.627 zuzuweisen wären, sind in der Abt.626 einzutragen und zu bearbeiten. Ein Turnus hat 10 Durchgänge. Es erhalten je eine Sache Abt. 618 Abt. 619 Abt. 620 Abt. 621 Abt. 622 Abt. 623 Abt. 624 Abt. 626 Abt. 627 Abt. 628 Abt. 629 in jedem Durchgang im 1.,2.,3., 5., 7.,8.,10. Durchgang im 1.,3., 5., 7., 9. Durchgang in jedem Durchgang im 1., 3., 4., 8.,10. Durchgang in jedem Durchgang im 3.,8. Durchgang im 1., 2., 3., 5., 6., 7., 9. Durchgang erhält keine Eingänge in jedem Durchgang im 2., 4., 6., 8., 10. Durchgang c. Die Eingänge des Familiengerichts werden in einem Turnus verteilt. Es erhalten nacheinander: 14
15 Abt. 630 Abt. 631 Abt. 632 Abt. 633 Abt. 634 Abt. 635 Abt. 636 Abt. 637 Abt Sachen 10 Sachen 8 Sachen 5 Sachen 10 Sachen 10 Sachen 10 Sachen 5 Sachen 10 Sachen Weitere Familiensachen erhält die Abteilung, in der bereits eine Familiensache mit einem der Beteiligten des neuen Verfahrens (mit Ausnahme der Versorgungsträger, Vermieter, Jugendämter und anderen Behörden oder Institutionen) nach dem anhängig geworden oder in dieser Instanz nicht abgeschlossen ist. Diese weiteren Sachen werden außerhalb des Turnus verteilt, jedoch auf diesen angerechnet. Sind mehrere Abteilungen vorbefasst, ist die Abteilung zuständig, die das jüngste Verfahren hat/hatte. FH-Sachen werden entsprechend dem Turnus der allgemeinen Familiensachen, beginnend mit der Abt. 630, verteilt; AR-Sachen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs umlaufend auf die Abt verteilt. Die infolge Ablehnung zuständig gewordene Abteilung des Familiengerichts ist auch zuständig für weitere Familiensachen eines der Beteiligten. Eine Abgabe wegen unrichtiger Zuteilung erfolgt nur - unter Anrechnung auf den Turnus -, wenn vorher, aber bei beendeten Verfahren nach dem , eine Familiensache betreffend einen der Beteiligten bei einer anderen Abteilung anhängig geworden war. 23 b II 2 GVG bleibt unberührt. 15
16 d. Die Zivilsachen werden in einem Turnus mit zwei Durchgängen verteilt. Es erhalten nacheinander im 1. Durchgang 2. Durchgang Abt. 640: 5 Sachen Abt Sachen Abt. 641: 9 Sachen Abt. 641: 9 Sachen Abt. 642: 4 Sachen Abt. 642: 4 Sachen Abt. 643: 6 Sachen Abt. 643: 7 Sachen Abt. 644: 10 Sachen Abt. 644: 10 Sachen Abt. 645: 7 Sachen Abt. 645: 7 Sachen Abt. 646: 5 Sachen Abt. 646: 5 Sachen Abt. 647: 10 Sachen Abt. 647: 10 Sachen Abt. 648: 6 Sachen Abt. 648: 7 Sachen Abt. 649: 6 Sachen Abt. 649: 6 Sachen Abt. 650: 5 Sachen Abt. 650: 5 Sachen Abt Sachen Abt.651: 3 Sachen e. Werden Sachen miteinander verbunden oder voneinander getrennt, wirkt sich dieses nicht auf den fortlaufenden Turnus aus. Durch eine Abtrennung wird die bisherige Zuständigkeit innerhalb der Abteilungen nicht verändert. 16
17 Ergänzende Bestimmungen 1. Für Sachen, die in nicht mehr bestehenden Abteilungen registriert sind, ergibt sich die Zuständigkeit aus der jetzt gültigen Aufteilung der Neueingänge. 2. Bei Verhinderung, Ausschließung oder erfolgreicher Ablehnung eines Vorsitzenden sind nacheinander zuständig (außer in familiengerichtlichen Verfahren): a. der geschäftsplanmäßige Vertreter, b. der Reihe nach die Vorsitzenden der im Geschäftsverteilungsplan folgenden Abteilungen des betreffenden Sachgebietes, wobei nach der letzten Abteilung des Sachgebietes wieder bei der ersten zu beginnen ist, c. für dringende Maßnahmen und Entscheidungen der Richter im Bereitschaftsdienst; ein Fall der Verhinderung eines Vorsitzenden liegt auch vor, wenn eine unaufschiebbare richterliche Maßnahme in Zivilsachen zu treffen ist und die Sache noch nicht zugeteilt werden konnte, d. ganz hilfsweise die verbleibenden Richter in der geschäftsplanmäßigen Reihenfolge. 3. In Strafsachen gilt Ziffer 2 auch in den nachstehend aufgeführten Fällen: a. in Sachen, die das Revisionsgericht an eine andere Abteilung des Amtsgerichts zurückverwiesen hat, ohne die Verweisung an eine bestimmte Abteilung auszusprechen; das gilt entsprechend in den Fällen des 210 Abs. 2 StPO und des 79 Abs. 6 OWiG, b. für Anträge gemäß 458 Abs. 2 StPO gegen Entscheidungen des Richters als Vollstreckungsbehörde, 4. In familiengerichtlichen Verfahren sind bei Verhinderung, Ausschließung oder erfolgreicher Ablehnung eines Vorsitzenden nacheinander zuständig a. der geschäftsplanmäßige Vertreter b. für dringende Maßnahmen und Entscheidungen der Richter im Bereitschaftsdienst des Familiengerichts; ein Fall der Verhinderung eines Vorsitzenden liegt auch vor, wenn eine unaufschiebbare richterliche Maßnahme in Familiensachen zu treffen ist und die Sache noch nicht zugeteilt werden konnte, 17
18 c. der Reihe nach die Vorsitzenden der im Geschäftsverteilungsplan folgenden Abteilungen des Familiengerichts, wobei nach der letzten Abteilung des Familiengerichts wieder bei der ersten zu beginnen ist, d. ganz hilfsweise die verbleibenden Richter in der geschäftsplanmäßigen Reihenfolge 18
19 5.. Über die Ablehnung des Vorsitzenden einer Abteilung entscheidet in Strafsachen: bzgl. des/der Vorsitzenden der Abteilung der/die Vors. der Abt Über die Ablehnung des zweiten Richters im erweiterten Schöffengericht entscheidet der Vorsitzende. in Jugendsachen: bzgl. des/der Vorsitzenden der Abteilung der /die Vors. der Abt. in Zivilsachen : a 666a 666b 666b 666a bzgl. des/der Vors. der Abt. der/die Vors. der Abt
20 in Familiensachen: bzgl. des/der Vors. der Abt. der/die Vors. der Abt in Betreuungssachen entscheidet über die Ablehnung von RiLG Mundhenk DirAG Huland Frau RiAG Sjursen-Stein RiAG Dr. Hofschroer Frau RiAG Bellinger Frau RiAG Wichmann Frau RiAG Billen Frau RiAG Dr. Martinez Villagran DirAG Huland Frau RiAG Sjursen-Stein Frau RiAG Wichmann Frau RiAG Bellinger RiAG Dr. Hofschroer Frau RiAG Dr. Martinez Villagran Frau RiAG Bellinger Frau RiAG Billen. 5. Bei Ablehnung der/des Vorsitzenden der Abteilungen , 609, 610 a, 610 b, 616 K, 613 M bis 617 M entscheidet der ständige Vertreter, bei seiner Verhinderung der zweite weitere Aufsicht führende Richter, ganz hilfsweise der dritte weitere Aufsicht führende Richter. 6. Für die Bearbeitung von sonstigen, nicht ausdrücklich aufgeführten gerichtlichen Angelegenheiten gilt die Geschäftsverteilung sinngemäß; fehlt jeglicher Bezug, so ist die Direktorin/ der Direktor des Amtsgerichts zuständig. 7. "Richter beim Amtsgericht" im Sinne der 54 und (nur hinsichtlich der Schöffen) 56 GVG sind die Vorsitzenden der Abteilungen für Strafsachen; "Richter beim Amtsgericht" im Sinne der übrigen Vorschriften über die Beteiligung von Schöffen ( 38 ff. GVG) ist der ständige Vertreter des Aufsicht führenden Richters, Vertreter ist der die Aufsicht führende Richter. "Jugendrichter" im Sinne des 35 Abs. 4 JGG und "Richter beim Amtsgericht" im Sinne der übrigen Vorschriften über die Beteiligung von Jugendschöffen ( 40, 45, 46, 52 GVG) sind RiAG Arnold und als Vertreter Frau RiAG Meyer. 20
21 8. Im erweiterten Schöffengericht ist zweiter Richter der jeweilige geschäftsplanmäßige Vertreter des Vorsitzenden. Vertreter des Vorsitzenden ist der Vorsitzende der nächstfolgenden Abteilung. Bei Verhinderung gilt Ziffer 2 b der Ergänzenden Bestimmungen. 9. Bei einem Wechsel im Vorsitz einer Strafabteilung bleibt in den Verfahren, in denen die Hauptverhandlung bereits begonnen hat und über den Zeitpunkt des Wechsels hinaus fortdauert, der bisherige Vorsitzende zuständig. 10. Soweit diese Geschäftsverteilung keine Regelung enthält, gelten die für das Amtsgericht Hamburg beschlossenen Leitenden Grundsätze aus dem Geschäftsverteilungsplan 2015 entsprechend. 21
22 R i c h t e r l i c h e r B e r e i t s c h a f t s d i e n s t (ausgenommen Verfahren nach dem HambPsychKG und familiengerichtliche Verfahren) Montag Uhr DirAG Huland Frau RiAG Dr. Osterthun Uhr Frau RiAG Weber RiAG Arnold Dienstag Uhr Frau RiAG Claasen Frau RiAG Dr.Ziegert Uhr Ri Dr. Nahrwold Frau RiAG Meyer Mittwoch Uhr Frau RiAG Krajewski Frau Riin Knoll Uhr RiAG Blunck RiAG Dr. Dahm Donnerstag Uhr Frau RiAG Stolter Frau RiAG Ferdinand Uhr Ri Scheffler Frau RiAG Dr. Mohs Freitag Uhr RiLG Khan RiAG Dr. Braun Freitag Uhr nach gesondert beschlossenem Plan, der dieser Geschäftsverteilung beigefügt ist (Anlage 1) Soweit eine Mehrfachbesetzung vorgenommen worden ist, haben die Richter Bereitschaftsdienst in der Reihenfolge der Kalenderwochen des Jahres. Im Verhinderungsfall wird der Bereitschaftsrichter vertreten von seinem geschäftsplanmäßigen Vertreter. Sofern Änderungen der vorstehenden Regelungen vereinbart werden, sind diese Vereinbarungen unverzüglich der Verwaltungsgeschäftsstelle mitzuteilen. 22
23 Richterlicher Bereitschaftsdienst in familiengerichtlichen Verfahren Montag Uhr Frau RiAG Dornbusch- Fierlings Uhr Frau RiAG Thomas Dienstag Uhr RiAG Dr.Büchner Uhr Herr RiAG Dr. Rüger Mittwoch Uhr Frau RiAG Horeis Uhr Herr RiAG Winterberg Donnerstag Uhr Frau RiAG Dr. Thies Uhr Frau Riin Vredenborg Freitag Uhr Frau RiAG Lipka Freitag Uhr nach gesondert beschlossenem Plan, der dieser Geschäftsverteilung beigefügt ist (Anlage 2) Im Verhinderungsfall wird der Bereitschaftsrichter vertreten von seinem geschäftsplanmäßigen Vertreter. Sofern Änderungen der vorstehenden Regelungen vereinbart werden, sind diese Vereinbarungen unverzüglich dem Geschäftsstellenleiter des Familiengerichts mitzuteilen. 23
24 Richterlicher Bereitschaftsdienst in Verfahren nach dem Hamburger PsychKG Montag gerade Woche: RiAG Dr.Hofschroer ungerade Woche: RiLG Mundhenk Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag gerade Woche: Frau RiAG Wichmann ungerade Woche: Frau RiAG Bellinger Frau RiAG Billen Frau RiAG Sjursen-Stein DirAG Huland Der Bereitschaftsdienst dauert montags bis donnerstags von Uhr bis Uhr und freitags von Uhr bis Uhr. Im Verhinderungsfall wird der Bereitschaftsrichter vertreten von seinem geschäftsplanmäßigen Vertreter. 24
25 (Anlage 1) Freitagsnachmittagseildienst (ausgenommen Verfahren nach dem Hamb.PsychKG und familiengerichtliche Verfahren) 6.1. Frau RiAG Stolter 7.7. Ri Dr. Nahrwold RiLG Khan RiAG Blunck RiAG Schulze Frau RiAG Dr. Mohs RiAG Arnold Ri Scheffler 3.2. RiAG Dr. Braun 4.8. RiAG Dr. Dahm Frau RiAG Weber Frau RiAG Dr. Osterthun Frau RiAG Ferdinand Frau RiAG Krajewski Frau RiAG Meyer Frau RiAG Dr. Ziegert 3.3. Ri Dr. Nahrwold 1.9. RiLG Mundhenk RiAG Blunck 8.9. Frau RiAG Stolter Frau RiAG Dr. Mohs RiLG Khan Frau RiAG Claasen N.N RiAG Dr. Dahm RiAG Arnold 7.4. Frau RiAG Dr. Osterthun RiAG Dr. Braun Karfreitag Frau RiAG Weber Frau RiAG Krajewski Frau RiAG Ferdinand Frau RiAG Claasen Frau RiAG Meyer 5.5. RiLG Mundhenk 3.11 Ri Dr. Nahrwold Frau RiAG Stolter RiAG Blunck RiLG Khan Frau RiAG Dr. Mohs Frau Riin Knoll Frau RiAG Claasen RiAG Arnold RiAG Dr. Dahm 9.6. RiAG Dr. Braun Frau RiAG Dr. Osterthun Frau RiAG Weber Frau RiAG Krajewski Frau RiAG Ferdinand Frau RiAG Dr. Ziegert Frau RiAG Meyer N.N 25
26 (Anlage 2) Freitagsnachmittagseildienst in familiengerichtlichen Verfahren 6.1. RiAG Dr. Rüger 7.7. RiAG Dr. Rüger Frau RiAG Thomas Frau RiAG Dr. Thies Frau RiAG Dr. Thies Frau RiAG Thomas Frau RiAG Dr. Dageförde RiAG Winterberg 3.2. RiAG Winterberg 4.8. Frau RiAG Lipka Frau RiAG Lipka Frau Riin Vredenborg Frau RiAG Dr. Drope RiAG Dr. Rüger Frau RiAG Horeis Frau RiAG Dr. Thies 3.3. Frau Riin Vredenborg 1.9. Frau RiAG Thomas RiAG Dr. Rüger 8.9. Frau RiAG Dornbusch - Fierlings Frau RiAG Dr. Thies RiAG Winterberg Frau RiAG Thomas Frau RiAG Lipka RiAG Winterberg Frau RiAG Horeis 7.4. Frau RiAG Lipka RiAG Dr.Büchner Karfreitag Frau Riin Vredenborg Frau RiAG Dr. Drope RiAG Dr.Rüger Frau Riin Vredenborg Frau RiAG Dr.Thies 5.5. RiAG Dr. Rüger 3.11 Frau RiAG Thomas Frau RiAG Dr. Thies RiAG Winterberg Frau RiAG Thomas Frau RiAG Lipka Frau RiAG Dornbusch RiAG Dr.Büchner Fierlings RiAG Winterberg Frau Riin Vredenborg 9.6. Frau RiAG Lipka RiAG Dr. Rüger Frau RiAG Horeis Frau RiAG Dr. Thies RIAG Dr.Büchner Frau RiAG Thomas Frau Riin Vredenborg Frau RiAG Dornbusch- Fierlings 26
AG Hamburg-Harburg Geschäftsverteilung Stand:
Stand: 01.12.2016 Direktor des Amtsgerichts DirAG Huland Ständige Vertreterin: Weitere Vertreter: Frau RiAG Thomas Frau RiAG Sjursen-Stein RiAG Arnold Geschäftsleiter: Vertreter: JR Oellerich JA Frau Gyszas
Stand Verwaltungsstelle. Justizverwaltungssachen, Gerichtszahlstelle, Verteilungsstelle für Gerichtsvollzieheraufträge
Stand 1.1.2018 Direktor des Amtsgerichts DirAG Huland Ständige Vertreterin: Weitere Vertreter: Frau RiAG Thomas Frau RiAG Sjursen-Stein RiAG Arnold Geschäftsleiter: Vertreter: JR Frau Kubitzky N.N. Verwaltungsstelle
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