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1 Ausgabe Dezember 2013 Das Ergebnis der Wechselmöglichkeit: 97,8% VBV 2,2% Versicherungen INHALTSVERZEICHNIS Veranlagung: Positive Bilanz knapp vor Jahresende 3 Der große Vergleich Pensionskasse versus Versicherung 4 Ausstieg aus der Schwankungsrückstellung 8 Leiharbeiter müssen zukünftig gleichgestellt werden 9 Das Pensionskonto der PVA 10

2 2 3 EDITORIAL Veranlagung: Positive Bilanz knapp vor Jahresende Otto Lauer Liebe Leserin, lieber Leser, bis Ende Oktober konnten VBV-Pensionskassen-Pensionisten in eine Versicherung wechseln. Nur 2,2% haben dieses Angebot der Versicherungswirtschaft genutzt und die VBV verlassen. Die überwältigende Mehrheit ist bei uns geblieben (97,8%). Das ist ein Grund zur Freude, aber kein Grund, überheblich zu sein. Denn wir wissen natürlich, dass viele Leistungsberechtigte schmerzliche Pensionskürzungen in der Vergangenheit hinnehmen mussten. Daher kann dieses positive Ergebnis für uns nur als Auftrag verstanden werden, weiter an den wichtigen Eckpunkten einer guten Betriebspension zu arbeiten: das Service auszubauen, eine transparente und offene Kommunikation zu betreiben und nicht zuletzt eine gute Performance zu erwirtschaften. Das Argument, dass viele Kunden von der Wechselmöglichkeit nicht wussten, geht zumindest bei der VBV ins Leere. Wir haben bei beinahe hundert Veranstaltungen sowie durch Briefaussendungen, Newsletter und über das Internet informiert; das haben auch kritische Pensionistenvertreter lobend anerkannt. Vielleicht war gerade die offene und ehrliche Kommunikation der VBV ausschlaggebend für diesen überwältigenden Vertrauensbeweis. Jedenfalls scheinen die Garantieprodukte der Versicherungen beim derzeit sehr niedrigen Garantiezins von 1,75% keine echte Alternative zur Pensionskasse zu sein. Pensionskassen entsprechen der international üblichen Organisationsform einer betrieblichen Altersvorsorge, wie sie zum Beispiel in der Schweiz seit Jahrzehnten erfolgreich umgesetzt wird. Niedrige Kosten und ein deutlich besseres Ertragspotential sind klare Vorteile für den Kunden. In Kombination mit dem VBV-Lebensphasenmodell bietet die Pensionskasse genügend Flexibilität und Wahlmöglichkeiten für die Mitarbeiter, ohne dass diese sich beim derzeitigen Niedrigzinsumfeld auf Jahrzehnte binden müssen. Bei Pensionsantritt kann ein Garantieprodukt dann eventuell interessant sein muss es aber nicht. Jedenfalls kann dann jeder Kunde anhand der echten Pensionshöhe, die aufgrund des Angebots auch tatsächlich ausbezahlt werden muss, entscheiden. In diesen Angeboten vor Pensionsantritt sind dann die echten Garantiekosten, allfällige Provisionen sowie die Abschläge für den niedrigeren Rechnungszins ausgewiesen. Erst dann kann und sollte diese wichtige Entscheidung für den Ruhestand getroffen werden. Und welche Entscheidung die Kunden treffen, wenn die Zahlen objektiv vergleichbar sind, haben wir jetzt gesehen. MEDIENINHABER und HERAUSGEBER VBV-Pensionskasse AG Redaktion: Mag. Otto Lauer, Cornelia Friedrich BA Layout: Silvia Binder Produktion: Bösmüller Print Management GesmbH. & Co. KG, 1020 Wien, Die Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Alle Angaben erfolgen trotz sorgfältiger Bearbeitung ohne Gewähr. Eine Haftung ist ausgeschlossen. Fotos: istockphoto (Seite 5+6) Mitarbeiter VBV: Clemens Bauer Newsletter: Herr Schiendl, die Leser unseres Newsletters interessiert knapp vor dem Jahresende wie die Veranlagung bisher gelaufen ist? Schiendl: Das heurige Jahr ist bis jetzt sehr erfreulich verlaufen. Im Schnitt über alle VRGen stehen wir Mitte November bei rund +5% Performance, wobei die dynamischen VRGen im Schnitt bei rund +6%, und die konservativen bei rund +4% liegen. Damit peilen wir ein ähnlich gutes Veranlagungsjahr wie 2012 an. Newsletter: Welche Anlagekategorien haben zu dieser Performance beigetragen? Schiendl: Insbesondere unsere Aktien haben sich gut entwickelt, sogar besser als im letzten Jahr, aber auch die Anleihen haben positive Beiträge zur bisherigen Performance geleistet. Wir haben kontrolliert Risiko genommen und damit die Chancen am Kapitalmarkt nutzen können. Unsere Entscheidung, weiterhin in Europa investiert zu bleiben, hat sich als richtig erwiesen. Das betrifft europäische Unternehmensanleihen genauso wie Staatsanleihen. Wir haben früher als andere z.b. in italienische und spanische Staatsanleihen investiert und damit unseren Kunden eine gute Performance gesichert. Newsletter: Das heißt also, weg von den Emerging Markets hin zu Europa? Schiendl: Ja, diese Entwicklung hat die VBV schon vor Längerem vollzogen. Wir glauben an Europa und sehen auch für die Zukunft Potential. Außerdem bedeutet die Nähe zu einem Markt, dass Entwicklungen besser abgeschätzt werden können. Wir sind ein europäischer Investor. Das bedeutet nicht, dass wir Chancen auf den Emerging Markets ganz aus den Augen verlieren, aber unser Fokus liegt auf Europa und natürlich verstärkt auch auf Österreich. Newsletter: Wie ist Ihre Erwartungshaltung für das Jahr 2014? Schiendl: Kapitalmärkte sind immer schwierig vorherzusagen, aber wir gehen grundsätzlich von einer positiven Entwicklung im Jahr 2014 aus. Wichtig wird aber weiterhin ein aktives Management sein, das sehr rasch auf veränderte Rahmenbedingungen reagiert und die Chancen auf dem Kapitalmarkt nutzt. Newsletter: Wie schätzen Sie die Entwicklung der Zinsen ein? Schiendl: Also es ist kein Geheimnis, dass die Zinsen niedrig bleiben werden. Der Begriff Niedrigzinsumfeld wird zwar langsam zum Unwort, aber er wird uns in den nächsten Jahren weiter begleiten. Keine gute Nachricht für Sparbuchsparer oder Personen die in ein Garantieprodukt wechseln wollen, und auch kein leichtes Umfeld für uns. Allerdings haben wir in der VBV Erfahrung, mehr Flexibilität und können die Portfolios auf geänderte Rahmenbedingungen schneller anpassen. Das ist uns in den letzten fünf Jahren sehr gut gelungen und daran werden wir weiterarbeiten. Newsletter: Als Abschlussfrage würde uns noch interessieren, welche Veranlagung Sie für Ihre eigene Pensionsvorsorge im Rahmen des VBV-Lebensphasenmodells gewählt haben? Schiendl: Ich habe mich vor 5 Jahren für die dynamische Veranlagung entschieden und obwohl ich vom Alter her langsam überlegen sollte in das ausgewogene Portfolio zu wechseln, werde ich die nächsten Jahre sicher noch in der dynamischen Veranlagung bleiben. Ich bin überzeugt, dass das Ertragspotential in der dynamischen Veranlagung zumindest für die nächsten 10 Jahre ein sehr gutes ist. Günther Schiendl Vorstand

3 4 5 Der große Vergleich Pensionskasse versus Versicherung Otto Lauer, Leiter Marketing, VBV-Pensionskasse Pensionskassen-Pensionisten konnten bis Ende Oktober in eine Versicherung wechseln. Die Ausgangslage: Durch die Pensionskassengesetz-Novelle 2012 wurde Pensionskassen- Pensionisten (einmalig) die Option eingeräumt, entweder innerhalb ihrer Pensionskasse in einen niedrigeren Rechnungszins oder in eine betriebliche Kollektivversicherung zu wechseln. Ende der Frist für diese Möglichkeit war der Ist diese Option bis dahin nicht ausgeübt worden, bleibt der Leistungsberechtigte unverändert in seinem bestehenden Pensionsmodell. Ein in Anspruch genommener Wechsel wird mit Anfang nächsten Jahres wirksam. Wie viele Personen sind in eine Versicherung gewechselt? 2,2% wechselten in eine Versicherung 0,4% haben den Rechnungszins gewechselt 97,4% sind im bestehenden Pensionskassenmodell verblieben Grafi k 2 Angebote der Versicherungen Aufgrund dieser Wechselmöglichkeiten hat die Versicherungswirtschaft eine große Geschäftschance gewittert. So wurden die meisten Bezieher von Pensionskassenpensionen in den letzten Monaten mit Werbematerial und Offerten für Garantieprodukte überhäuft. Hoher Beratungsbedarf bei VBV Dies führte bei der VBV-Pensionskasse zu einem deutlich erhöhten Beratungsbedarf. Viele Kunden haben den Unterschied zwischen dem echten Garantieprodukt der Versicherung und der sogenannten Bonus-Variante bei der die Anfangspension nicht garantiert wird nicht ausreichend verstanden, so Barbara Tröstl, Leiterin des VBV-Pensionsservice-Centers. Wir haben daher unser Service sowohl am Telefon als auch im Internet verstärkt, um allen Kunden optimale Hilfestellungen geben zu können, so Barbara Tröstl weiter. Der Vergleich brachte die Zahlen auf den Tisch Trotz gewisser Unsicherheiten aufgrund der sehr unterschiedlichen Produkte war der Vergleich insgesamt relativ einfach: Anhand des aktuellen Kapitalstandes konn- Abschlag für ein Garantieprodukt im Verhältnis zum bestehenden Pensionskassenmodell Pensionskasse Pensionskasse Pensionskasse Pensionskasse BKV Rechnungszins 6,5% 5,5% 4,5% 3,5% 1,75% Kapital per , , , , ,- Jahrespension 4.194, , , , ,- Quelle: VBV-Pensionskasse, BKV: Durchschnittswert Versicherungsangebote. Bei einem konkreten Angebot kann es zu Abweichungen kommen. -49% -44% -38% -31% Grafi k 1 ten die Versicherungen ein Gegenoffert zur Pensionskasse errechnen. Somit lagen die Zahlen schwarz auf weiß auf dem Tisch, und die Pensionistinnen und Pensionisten konnten das Angebot sehr gut mit ihrer aktuellen VBV-Pension vergleichen. Leistung der Versicherung war überwiegend zu gering Das Ergebnis: Der Abschlag für die Sicherheit einer Garantie war der überwiegenden Mehrheit der Kunden zu hoch. Viele Kunden glaubten zuerst, dass die Versicherung die gleiche oder zumindest eine ähnliche hohe Pension wie die Pensionskasse erbringen würde, und das zusätzlich mit einer Garantie, so Georg Radschiner vom Pensionsservice-Center. Dies stellte sich jedoch als Irrtum heraus. Teilweise lagen die Angebote der Versicherungen bis zu 50% unter der Pensionskassenpension (siehe Tabelle links). 2,2% wechselten in eine Versicherung, 97,8% bleiben in der Pensionskasse Mit der guten Vergleichbarkeit der Leistungen ist auch die Entscheidung der Mehrheit der Leistungsberechtigten hinsichtlich eines möglichen Wechsels zu erklären. Zum Ergebnis im Detail: 2,2% der Leistungsberechtigten haben sich vom Angebot einer Versicherung überzeugen lassen und sind in das Versicherungsprodukt gewechselt. 0,4% der Pensionisten sind innerhalb der VBV auf einen niedrigeren Rechnungszins umgestiegen. 97,4% sind im bestehenden Pensionsmodell geblieben. Die Gründe für die geringe Wechselbereitschaft Die Berater aus dem VBV-Pensionsserviceteam haben von den Kunden vor allem folgende Gründe immer wieder zu hören bekommen:

4 Die Anfangspension ist bei der Versicherung zu niedrig. 2. Selbst wenn die Pensionskassenpension mit einem hohen Rechnungszins laufend gekürzt werden müsste, bleibt sie trotzdem über viele Jahre höher als eine Garantievariante. Wenn man diese Mehrleistung zur Kollektivversicherung dann über die Jahre noch addiert, rechnet sich eine Garantie wahrscheinlich überhaupt nie. 3. Man will in den kommenden Jahren, in denen man noch rüstig ist, eine höhere Pension beziehen, und nicht erst später, wenn man bereits hochbetagt ist. 4. Man möchte keine zusätzlichen Abschlusskosten und Provisionen zahlen. Niedrige Zinsen machen Garantieprodukte unattraktiv Als zusätzliches Problem für Garantieprodukte (für eine Versicherung genauso wie für die VBV-Garantiepension) stellte sich das derzeit niedrige Zinsumfeld heraus. Die Zinssätze für Sparbücher, die Renditen sicherer Anleihen und der Garantiezins von Versicherungen (bzw. der VBV-Garantiepension) sind auf einem historischen Tiefststand. Wer jetzt solche Produkte wählt, loggt sich einerseits auf diesem Niveau ein ohne Chance, hier jemals wieder herauszukommen und finanziert andererseits die Leistung für all jene Versicherten mit, die das Glück hatten, noch hohe Garantiezinsen vertraglich zugesichert bekommen zu haben. Damit nämlich Finanzdienstleister die alten Garantieverträge mit einem Zinssatz von 3% bedienen können, müssen die Leistungen für neue Kunden besonders vorsichtig kalkuliert werden. Ergebnis der VBV-Meinungsumfrage deckt sich mit tatsächlichem Kundenverhalten Schon im Frühjahr dieses Jahres hat die VBV eine breit angelegte Meinungsumfrage von einem externen Institut durchführen lassen. Bei dieser Umfrage wollte die VBV etwas über den Stellenwert einer Garantie im Zusammenhang mit der Pensionshöhe erfahren. Befragt wurden sowohl die noch aktiven Anwartschaftsberechtigten als auch Pensionisten. Für über zwei drittel der Befragten darf eine Übertragung ihrer Wie viele Kunden sind bereit den Abschlag für eine Garantie in der derzeitigen Höhe zu akzeptieren? Frage VBV Meinungsumfrage: Eine Garantiepension ist immer niedriger als eine Pension ohne Garantie. Um wie viel darf die Anfangspension bei Pensionsantritt niedriger sein, wenn dafür eine Pensionsleistung garantiert wird, die nicht gekürzt werden kann? 97% 3% 45% kein Abschlag 23% max. 5% Abschlag 24% max. 10% Abschlag 5% max. 20% Abschlag 1% max. 30% Abschlag 1% max. 40% Abschlag 1% max. 50% Abschlag Ergebnis: Nur 3% der befragten Kunden sind bereit einen Abschlag von 30% und mehr bei ihrer Anfangspension hinzunehmen. Dies ist der Bereich indem derzeit der Abschlag bei der Anfangspension für eine Garantie gegenüber einem Pensionskassenmodell ca. liegt (siehe Grafik 1). 30% Abschlag 20% Abschlag max. 10% Abschlag max. 5% Abschlag 40% Abschlag 50% Abschlag kein Abschlag Quelle: VBV-Meinungsumfrage 2013 Grafik 3 VBV-Vorsorge in ein Garantieprodukt entweder zu gar keiner Pensionskürzung führen, oder eine damit einhergehende Kürzung darf maximal 5% ausmachen. 24% der Befragten gaben an, bis zu 10% Abschlag in Kauf zu nehmen. Somit ist für über 90% der Personen mit einer Pensionskassenzusage eine Garantie nur dann interessant, wenn die Anfangspension dafür um nicht mehr als 10% gekürzt werden muss. Weitere 5% der VBV-Kunden wären laut der Umfrage bereit, Einbußen von bis zu maximal 20% hinzunehmen. 30% Abschlag für eine Garantie ist die Schmerzgrenze Die Schmerzgrenze scheint allerdings bei einer Pensionsreduktion von 30% erreicht zu sein (siehe Grafik 3). Damit ist auch das geringe Interesse an der Wechselmöglichkeit zu erklären, da der überwiegende Teil der Pensionskassenkunden bei einem Wechsel in ein Garantieprodukt von einem Abschlag in dieser Höhe betroffen gewesen wäre. Fazit: Die Zeit für Garantieprodukte ist im Moment besonders ungünstig. Die historisch niedrigsten Garantiezinsen bedeuten für Kunden sehr niedrige Anfangspensionen und schlechte Perspektiven für die Zukunft. Ein Vergleich zwischen dem eigenen Pensionskassenmodell und einem Garantieprodukt (VBV-Garantiepension oder betriebliche Kollektivversicherung) sollte aber jedenfalls vorgenommen werden. Es gibt Personen, denen die Sicherheit einer Garantie wichtig ist und die bereit sind entsprechende Abschläge bei der Anfangspension in Kauf zu nehmen. Die tatsächlichen Auswirkungen eines solchen Wechsels sind für den Kunden allerdings erst unmittelbar vor Pensionsantritt objektiv nachvollziehbar, weil hier realistische Pensionshöhen verglichen werden können, die dann tatsächlich zur Auszahlung gelangen müssen und nicht jeweils unverbindliche Prognosen der Anbieter.

5 8 9 Ausstieg aus der Schwankungsrückstellung Leiharbeiter müssen zukünftig den aktueller Stand im ersten Jahr der eigenen Mitarbeitern gleichgestellt Barbara Tröstl Leiterin Pensionsservice von LBs haben auf die Schwankungsrückstellung verzichtet Entscheidungsmöglichkeit Zur Erinnerung: Die Novelle des Pensionskassengesetzes aus dem letzten Jahr hat auch eine einmalige Entscheidungsmöglichkeit hinsichtlich der Schwankungsrückstellung für Pensionisten gebracht. Leistungsberechtigte ohne Nachschussverpflichtung haben die Möglichkeit, bis eine Verzichtserklärung betreffend die Dotierung einer Schwankungsrückstellung abzugeben. Voraussetzungen für den Verzicht: Die Schwankungsrückstellung muss individuell (nicht global!) geführt werden. Die laufende Pension muss niedriger als die Antrittspension sein. Als Service der VBV lag die Verzichtserklärung bereits beim Versand der Leistungsnachweise im Juni für jene Personen bei, die von dieser Möglichkeit Gebrauch machen können. Wer hat mit Wirkung bereits heuer auf die Dotierung der Schwankungsrückstellung verzichtet? Bei der VBV haben insgesamt 1000 Pensionisten per Anträge für den Verzicht auf die Schwankungsrückstellung abgegeben. Das bedeutet, dass rund 5% der Leistungsberechtigten auf die Schwankungsrückstellung verzichtet haben. Was ist eigentlich die Schwankungsrückstellung und welche Konsequenz hat ein Verzicht? Die Schwankungsrückstellung soll grundsätzlich sicherstellen, dass sich Schwankungen an den Kapitalmärkten nicht unmittelbar auf die Höhe der Zusatzpension auswirken. Sie dient sozusagen zur langfristigen Wertsicherung der Ansprüche. In ertragsstärkeren Jahren wird die Schwankungsrückstellung aufgefüllt (wenn das Veranlagungsergebnis über dem Rechnungszins liegt), um Jahre mit geringeren Erträgen ausgleichen zu können. Für Personen die sich für den Verzicht auf eine zukünftige Dotierung der Schwankungsrückstellung entscheiden, würde eine vorhandene Schwankungsrückstellung per im Zuge der Bilanz aufgelöst und der Deckungsrückstellung zugeführt werden. Zukünftig würden dann keine Reserven in Form der Schwankungsrückstellung gebildet werden, und die bilanziellen Veränderungen, positiver wie auch negativer Art, würden sich zu 100% auf die monatliche Pensionshöhe auswirken. Welche Fristen gilt es im Kalenderjahr 2014 zu beachten? Der Antrag für einen Verzicht muss bis spätestens schriftlich bei der Pensionskasse eingegangen sein. Nach dieser Frist gibt es aus heutiger Sicht für Leistungsberechtigte keine Möglichkeit, auf die Schwankungsrückstellung zu verzichten. Müssen Leistungsberechtigte auf die Schwankungsrückstellung verzichten? Nein! Die Abgabe einer Verzichtserklärung ist optional, das heißt, jeder Pensionist kann dies für sich persönlich entscheiden. werden Die Novelle des Arbeitskräfteüberlassungsgesetzes (AÜG), die die europäische Leiharbeitsrichtlinie (2008/104/EG) umsetzt, soll eine Gleichstellung von Leiharbeitern bzw. überlassenen Arbeitskräften mit den direkt beim Unternehmen Beschäftigten ermöglichen. Unternehmen, in denen eine betriebliche Pensionskassenzusage besteht, sind, abgesehen von anderen Neuerungen, von der Änderung auf dem Gebiet der betrieblichen Vorsorge insofern betroffen, als im Arbeitskräfteüberlassungsgesetz im 10 ein neuer Absatz (1a) eingefügt wurde, der mit wirksam wird und im Wesentlichen Folgendes regelt: Werden Arbeitnehmer für mehr als vier Jahre an einen Beschäftiger, der seinen Arbeitnehmern eine Pensionskassenzusage erteilt hat, überlassen, so gilt der Beschäftiger nach Ablauf des vierten Jahres für die weitere Dauer der Überlassung als Arbeitgeber der überlassenen Arbeitnehmer im Sinne des Betriebspensionsgesetzes (BPG). Diese Regel ist allerdings nicht anzuwenden, wenn eine gleichwertige Vereinbarung des Überlassers für die überlassenen Arbeitnehmer besteht. Hat der Überlasser (gemessen an vergleichbaren Arbeitskräften im Betrieb des Beschäftigers) keine gleichwertige Regelung, hat der Beschäftiger nach Ablauf des vierten Jahres der Beschäftigung für die überlassenen Arbeitnehmer nach Maßgabe der für seine Arbeitnehmer geltenden Pensionszusage ungeachtet einer allfällig vereinbarten Wartezeit für die weitere Dauer der Überlassung Beiträge in die Pensionskasse zu leisten. Bei Beendigung der Überlassung kann der überlassene Arbeitnehmer über den zu diesem Zeitpunkt gebührenden fiktiven Unverfallbarkeitsbeitrag nach Maßgabe des 5 BPG verfügen, sofern ein hinsichtlich der Dauer der Beschäftigung vergleichbarer Arbeitnehmer des Beschäftigers nach Maßgabe der für ihn geltenden Pensionskassenzusage zu diesem Zeitpunkt über einen Unverfallbarkeitsbetrag verfügen könnte. Diese Regelung gilt, wie oben angeführt, ab , wobei auch die vor diesem Zeitpunkt geleisteten Überlassungszeiten auf die vier Jahre anzurechnen sind. Der Beschäftiger hat die überlassenen Arbeitskräfte entsprechend zu informieren und bei der Einbeziehung in die Vorsorge auch die Gleichbehandlungsvorschriften des Betriebspensionsgesetzes einzuhalten, insbesondere, wenn es im Unternehmen bereits unterschiedliche Zusagen für verschiedene Gruppen von Arbeitnehmern gibt. Grundsätzlich besteht aufgrund der gesetzlichen Regelung keine Verpflichtung, die eine Pensionskassenzusage betreffenden Verträge anzupassen. Es ist aber zur Vermeidung von Unklarheiten sinnvoll, bestimmte Regelungen (z.b. Geltung auch für Leiharbeiter; Klarstellung, wie eine eventuell vereinbarte Wartezeit anzuwenden ist; Definition der Bemessungsgrundlage für die Beiträge etc.) in die bereits bestehenden arbeitsrechtlichen Vereinbarungen aufzunehmen. Bei der Beurteilung der Situation in Ihrem Unternehmen unterstützen wir Sie gerne! Werner Zarbach, Leiter Recht & Beratung

6 10 11 Margit Pätzold- Nießl ASVG-Expertin Das Pensionskonto der PVA Wie wirken sich Zu- und Abschläge auf die Pensionshöhe aus? Im Newsletter vom Juli 2013 wurde bereits über das Pensionskonto der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) allgemein berichtet. In dieser Ausgabe werden die wichtigsten Abschläge bei den gängigen Pensionsantrittsmöglichkeiten beschrieben. Das Wissen um diese Abschläge ermöglicht eine bessere Planung der zukünftigen Altersvorsorge und hilft, die richtigen Entscheidungen zu treffen. Schwerarbeitspension Bei dieser Pensionsart muss man mit einem Abschlag von 1,8% der Leistung pro Antrittsjahr (0,15% pro Monat) vor dem Regelpensionsalter kalkulieren Maximalabschlag 13,8%. Zuschlag bei übersteigen des Regelpensionsalters Es gibt jedoch auch die Möglichkeit, die Pension durch Zuschläge positiv zu beeinflussen. Hier gilt für jeden nach dem Regelpensionsalter erreichten Monat der Nicht-Inanspruchnahme eine Erhöhung um 0,35% (4,2% pro Jahr). Die Maximalleistung ist mit 12,6% begrenzt (Aufschub für drei Jahre). Die folgenden Erklärungen gelten für Personen ab dem Geburtsjahr 1955, wenn bis Ende 2014 mindestens ein Versicherungsmonat in der österreichischen Pensionsversicherung erworben wurde und der Pensionsantritt ab 2014 erfolgt. Pensionsantritte 2012 nach Pensionsarten Grundlage ist die Gesamtgutschrift, die auf dem Pensionskonto aufscheint. Dieser Betrag ist der bis zum erworbene Pensionsanspruch. Ab dem erworbene Beiträge werden jeweils hinzugerechnet. Die Gesamtgutschrift geteilt durch 14 ergibt die monatliche Pensionshöhe, sofern die Alterspension (Regelpensionsalter) in Anspruch genommen wird. Bei allen anderen Pensionsarten, die vor dem Regelpensionsalter in Anspruch genommen werden, erfolgen Abschläge. Grundsätzlich beträgt der Abschlag 4,2% pro Jahr vor dem Regelpensionsalter (einzelne Monate werden mit 0,35% bewertet). Alterspension Antrittsalter 65 Jahre für Männer bzw. 60 Jahre für Frauen, geboren bis , dann schrittweise Anhebung für Pensionsantritt ab 2024 bis 2033 (um jeweils 0,5 Jahre), bis das Antrittsalter 65 erreicht ist. Pensionsart ohne Abzüge, da kein vorzeitiger Pensionsantritt möglich ist. Korridorpension Wird diese Pensionsart gewählt, muss ein sehr hoher Abschlag 5,1% für jedes vorzeitig in Anspruch genommene Jahr (0,425% für jeden Monat) in Kauf genommen werden. Vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer Bei Erfüllung der Antrittsvoraussetzungen bis erfolgt für Frauen ab 2014 ein Abschlag von 1,2% pro Jahr vor dem Regelpensionsalter. Bei Erfüllung der Antrittsvoraussetzungen nach dem erfolgt für Frauen ab 2014 ein Abschlag von 4,2% der Leistung pro Jahr (0,35% pro Monat) vor dem Regelpensionsalter Maximalabschlag 15% der Leistung. Bei den Männern erfolgt im Pensionskonto ein Abschlag von 4,2% der Leistung pro Jahr (0,35% pro Monat) vor dem Regelpensionsalter Maximalabschlag 15% der Leistung. Invaliditätspension (Berufsunfähigkeitspension) Hier erfolgt ein Abschlag von 4,2% der Leistung pro vorzeitig in Anspruch genommenes Antrittsjahr vor dem Regelpensionsalter. Der Maximalabschlag beträgt 13,8%. Wird die Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeitspension nach Vollendung des 57. Lebensjahres in Anspruch genommen, darf der gesamte Abschlag 11% der Leistung nicht übersteigen. Die Regelung betreffend Maximalabschlag von 11% gilt befristet bis zum Stichtag ,44% Invaliditäts/ Berufsunfähigkeitspension 19,92% Hinterbliebenenpension Quelle: 14,62% Langzeitversicherte (Hacklerregelung) 18,76% Alterspension (Regelpension) 3,69% Korridorpension 0,57% Schwerarbeiterpension

7 VBV-Pensionskasse AG Obere Donaustraße Wien Tel.: 01/ Fax: 01/ Firmensitz Wien FN i Handelsgericht Wien DVR MEDIENINHABER und HERAUSGEBER: VBV-Pensionskasse AG Redaktion: Mag. Otto Lauer, Cornelia Friedrich BA, Mag. (FH) Alexander Karlon Layout: Silvia Binder Produktion: Bösmüller Print Management GesmbH. & Co. KG, 1020 Wien, Die Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Alle Angaben erfolgen trotz sorgfältiger Bearbeitung ohne Gewähr. Eine Haftung ist ausgeschlossen.

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