Ausfüllhinweise zum Formular Anlage zum Antrag externe FIM

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1 Ausfüllhinweise zum Formular Anlage zum Antrag externe FIM Bitte senden Sie das Formular zur Vorprüfung elektronisch an: Bitte schicken Sie nach Freigabe des Formulars durch das Referat für Arbeit und Wirtschaft das ausgedruckte und unterschriebene Formular per Post an folgende Adresse: Referat für Arbeit und Wirtschaft Fachbereich 3 Programm FIM Herzog-Wilhelm-Str München Zum oberen Abschnitt des Formulars: Die ersten drei Felder werden vom Referat für Arbeit und Wirtschaft ausgefüllt. Bitte beginnen Sie das Ausfüllen des Formulars erst bei der Zeile des Trägers. Hier tragen Sie Folgendes ein: Trägername inklusive Rechtsform genaue Adresse des Trägers Angaben zur externen FIM Zum Einsatzort: Hier bitte den Einsatzort mit Adresse eintragen. Bitte beachten Sie: Werden externe FIM von einem Maßnahmeträger an verschiedenen Einsatzorten angeboten, so ist für jeden Einsatzort ein eigenes Formular auszufüllen bzw. bei mobilen Einsatzorten, z.b. bei Einsatz auf Baustellen oder Ähnlichem, ist dies zu erläutern; ggf. auf einem gesonderten Blatt. 1 Zu Ziel und Zeck der Maßnahme: Hier bitte max. 500 Zeichen und nicht mehr als 5 Zeilen verwenden. Bitte beachten Sie: Werden an einem Einsatzort unterschiedliche Tätigkeiten angeboten, so ist für jede Tätigkeit ein eigenes Formular auszufüllen. Beispiele: 1) Ein Maßnahmeträger bietet an einem Einsatzort drei FIM-Plätze mit zwei unterschiedlichen Tätigkeiten (2 Plätze Fahrzeugpflege, 1 Platz Schreinerei) an, so ist pro Tätigkeit ein Formular auszufüllen und bei Maßnahmeplätzen einmal die Zahl 2 einzutragen und im anderen Formular die Zahl 1. 2) Ein Maßnahmeträger bietet an einem Einsatzort zwei FIM-Plätze in der gleichen Tätigkeit an, so ist nur ein Formular auszufüllen und bei Maßnahmeplätzen die Zahl 2 einzutragen. Seite 1 von 6

2 2 Angaben zu den vorgesehenen Arbeiten Zu den Begründungen: Hier bitte jeweils max. 500 Zeichen und nicht mehr als 5 Zeilen verwenden. Bitte machen Sie in der Begründung deutlich, dass/warum die o.a. Arbeiten ohne Förderung nicht, nicht in diesem Umfang oder nicht zu diesem Zeitpunkt verrichtet werden könnten. Siehe auch Informationen zur Zusätzlichkeit auf Seite 3 und 4 in diesen Erläuterungen. 3 Maßnahmeplätze Bitte geben Sie hier die Anzahl der bereit gestellten Plätze für den o.g. Einsatzort und die oben beschriebenen Arbeiten an. 4 Zeitlicher Umfang Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt maximal 30 Stunden. Das Minimum liegt bei 15 Stunden an zwei Tagen. 5 Dauer der FIM Verwenden Sie hier bitte folgendes Format: TT.MM.JJJ Die Dauer einer externen FIM beträgt grundsätzlich 12 Monate pro FIM- Stelle mit einer Zuweisung der/des Teilnehmenden von maximal 6 Monaten. Die externe FIM kann erst begonnen werden, wenn die FIM-Stelle genehmigt und der Vertrag von beiden Vertragspartnern unterschrieben ist. Bitte beachten Sie: Für das Antragsverfahren ist von einer Vorlaufzeit von mindestens 6 bis 8 Wochen auszugehen. Aktuell ist eine Bewilligung externer FIM-Stellen nur bis zum möglich. 6 Einbezug Dritter Zur Erläuterung: Hier bitte max. 500 Zeichen und nicht mehr als 5 Zeilen verwenden. Zum unteren Abschnitt des Formulars: Vom Maßnahmeträger ist nur der Unterschrift- Bereich Für den Maßnahmeträger (Ansprechpartner, Telefonnummer, ) auszufüllen und zu unterschreiben. Mit Antragsteller ist hier im FIM-Verfahren das Sozialreferat gemeint, nicht der Maßnahmeträger. Bitte beachten Sie auch die Erläuterung zum Arbeitsmarktprogramm ab Seite 3. Seite 2 von 6

3 Erläuterungen zum Arbeitsmarktprogramm Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen (FIM) - externe FIM - FIM-AGHs sind Arbeitsgelegenheiten für Flüchtlinge, die im Rahmen des Bundes- Arbeitsmarktprogramms Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen (FIM) gefördert werden. Nachstehenden Erläuterungen beziehen sich nur auf die sogenannten externen Arbeitsgelegenheiten (außer von EAEs und GUs). Ziele des Arbeitsmarktprogramms Wartezeiten im Asylverfahren mit sinnvoller und gemeinwohlorientierter Beschäftigung füllen Heranführen an den Arbeitsmarkt mittels niederschwelliger Angebote Rechtliche Grundlage FIM ist ein Arbeitsmarktprogramm des Bundes. Mit der Durchführung wurde die Bundesagentur für Arbeit auf Grundlage des 368 SGB III (Aufgaben der Bundesagentur) beauftragt. Zielgruppe und Voraussetzungen für Teilnehmende Teilnehmen können arbeitsfähige, nicht erwerbstätige Leistungsberechtigte nach dem AsylbLG, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und nicht der Vollzeitschulpflicht unterliegen. Bitte beachten Sie: Da in Bayern bis zum 21. Lebensjahr Berufsschulpflicht vorliegt, können Teilnehmerinnen und Teilnehmer zwischen 18 und 21 Jahren nur in Ausnahmefällen teilnehmen. Die Teilnahme ist nicht möglich für Leistungsberechtigte nach 1 Absatz 1 Nummer 1 AsylbLG, die aus einem sicheren Herkunftsstaat nach 29a AsylG stammen, sowie für geduldete und vollziehbar ausreisepflichtige Leistungsberechtigte. Anforderungen an Maßnahmenträger für externe FIM Externe FIM-AGHs können von staatlichen, kommunalen oder gemeinnützigen Trägern zur Verfügung gestellt werden. Die zu leistenden Arbeiten müssen zusätzlich sein, indem sie sonst nicht, nicht in diesem Umfang oder nicht zu diesem Zeitpunkt verrichtet werden würden. Auszug aus FAQ-Zusammenstellung des Deutschen Städtetags: Für die Zusätzlichkeit spricht insbesondere: wenn die zusätzlichen Arbeiten neu sind und so bisher nicht durchgeführt wurden oder wenn die zusätzliche Arbeit den Umfang bisheriger regulärer Arbeiten erhöht und eine klare Abgrenzung zum bisherigen Umfang der Arbeiten besteht oder wenn die bisherigen Arbeiten in bestimmten Zeitintervallen durchgeführt wurden und die zusätzliche Arbeit das Zeitintervall verkürzt (z. B. Grünflächen werden nunmehr 14-tägig gemäht statt monatlich). 3 Seite 3 von 6

4 Gegen die Zusätzlichkeit spricht insbesondere: wenn die Arbeiten regelmäßig und ohne Verzug durchzuführen sind, wie z. B. Wartungs-, Instandsetzungs- und Reparaturarbeiten sowie Reinigungsarbeiten etc., die zu einer ordnungsgemäßen Aufgabenerledigung gehören oder wenn die Arbeiten zur Wahrnehmung von Verkehrssicherungspflichten gehören (z. B. Schneeräumung von Verkehrswegen, Zurückschneiden von Gehölzen, welche Verkehrswege beeinträchtigen) oder wenn die Arbeiten keinen zeitlichen Aufschub dulden oder wenn die Arbeiten in Bereichen durchgeführt werden, in denen vorher Personal durch Entlassungen abgebaut wurde, es sei denn, der Träger kann nachweisen, er habe das entlassene Personal aus rechtlichen Gründen nicht umsetzen oder versetzen können. Sofern Maßnahmeträger (z. B. kommunale Beschäftigungsgesellschaften, Vereine) Arbeiten für einen Dritten (z. B. Kommune, Schule) übernehmen, ist die Zusätzlichkeit danach zu beurteilen, ob die Arbeiten für den Dritten zusätzlich sind. Maßnahmencharakter / -umfang Maximal 30 Stunden/ Woche, mindestens 15 Stunden an mindestens zwei Tagen Begleitend soll Sprachförderung stattfinden; d.h. zusätzlich zu den o.g. maximal 30 Arbeitsstunden/ Woche Verfahrensbeteiligte und Aufgaben Das Referat für Arbeit und Wirtschaft (RAW) ist zuständig für die Akquise von externen FIM-AHGs und prüft die eingegangenen Anträge und leitet diese als Vorschlag zur Durchführung der FIM-AGHs an das Sozialreferat (Abteilung S-III-MF/A ) weiter. Das Sozialreferat (Abteilung S-III-MF/A) beantragt die externen FIM-AGHs bei der Agentur für Arbeit (ist formal Antragsteller ), weist die Teilnehmenden zu und ist zuständig für Sanktionen bei Fehlverhalten der Teilnehmenden. Das Sozialreferat, IBZ Sprache und Beruf im Amt für Wohnen und Migration ist zuständig für das Clearing von interessierten Teilnehmenden, schlägt Teilnehmende beim Maßnahmenträger vor und klärt Möglichkeiten der begleitenden Sprachförderung für den/ die Teilnehmende/n. Seite 4 von 6

5 Der Maßnahmenträger stellt externe FIM-AGHs zur Verfügung, schickt seine Vorschläge für externe FIM-AGHs an das RAW, kann selbst Teilnehmende vorschlagen, die Vorschläge sind mit dem IBZ bzw. S-III- MF/A abzusprechen 1, führt die externen FIM-AGHs durch, zahlt die Mehraufwandsentschädigung an die Teilnehmenden, informiert das Sozialreferat (Abteilung S-III-MF/A) über Fehlverhalten der Teilnehmenden, stellt zur Kostenerstattung einen Antrag bei der Agentur für Arbeit 2, erstellt einen Bericht zum Verlauf der FIM-AGH und schickt diesen an die Agentur für Arbeit. Dieser Bericht enthält u.a. einen Kurzlebenslauf der/ des Teilnehmenden (Datei der Agentur für Arbeit: Erhebungsbogen ). Die Agentur für Arbeit ist zuständig für die Bewilligung der externen FIM-AGHs und schickt die Bewilligung an das Sozialreferat (Abteilung S-III-MF/A), macht den Vertragsabschluss mit dem Maßnahmenträger, (Agenturvertrag, siehe Datei Vertrag_FIM ) kann bei entsprechenden Voraussetzungen der Teilnehmenden (Einzelfallprüfung bzgl. Leistungsberechtigung) die begleitende berufsbezogene Sprachförderung fördern, ist zuständig für die Kostenerstattung an den Maßnahmenträger. Kostenerstattung Die Agentur für Arbeit erstattet den Maßnahmenträgern für die Durchführung von externen FIM: Für jeden besetzten Platz gibt es eine monatliche Pauschale in Höhe von 250,- für eine externe FIM-AGH. Solange die Zuweisung des/der Teilnehmenden besteht, gilt die FIM- AGH als besetzt. Im Falle der vorzeitigen Beendigung wird die Pauschale anteilig erstattet. Ein voller Kalendermonat wird dabei mit 30 Tagen angesetzt (Beispiel: War ein Teilnehmender 17 Tage der Maßnahme zugewiesen, so wird die Pauschale mit 17 / 30 erstattet). Die Agentur für Arbeit erstattet die für die Mehraufwandsentschädigung der Teilnehmenden tatsächlich verausgabten Kosten (aktuell 0,80 / Std.). Maßgeblich sind hierfür die tatsächlich geleisteten Stunden in der Arbeitsgelegenheit. 3 Erläuterungen zur Antragsstellung der Maßnahmenträger 1 Bitte beachten: Über das Sozialreferat/S-III-MF/A können nur Personen zugewiesen werden, die im Stadtgebiet von München ihren Wohnsitz haben! 2 Die zur Abrechnung der FIM-AGH-Stellen erforderlichen Informationen sind vom Maßnahmenträger bis zum letzten Tag des Monats, der auf den abzurechnenden Monat folgt, an die Agentur für Arbeit zu übermitteln. 3 Für die Klärung, ob sonstige etwaige durch die Teilnahme notwendigen höheren Aufwendungen erstattungsfähig sind, empfiehlt das RAW die Klärung durch den Maßnahmenträger mit der Agentur für Arbeit bevor die Ausgaben getätigt werden (z.b. bzgl. Kosten für Gesundheitszeugnis oder erhöhte Fahrtkosten). Seite 5 von 6

6 1. Laden Sie das pdf-formular Anlage zum Antrag externe FIM herunter und öffnen Sie es mit dem Programm Adobe Reader. 2. Bitte füllen Sie das Formular Anlage zum Antrag externe FIM aus und schicken Sie es per zur Vorabprüfung elektronisch an: 3. Nach Prüfung und Freigabe des Formulars durch das RAW,: Bitte schicken Sie das ausgedruckte und unterschriebene Formular auf dem Postweg an das Referat für Arbeit und Wirtschaft (die genaue Adresse ist im Formular angegeben). 4. Nochmaliger Hinweis zum Feld 5 im Formular (Dauer der FIM): Für das Antragsverfahren ist von einer Vorlaufzeit von 6 bis 8 Wochen auszugehen. Bitte beachten Sie dies bzgl. des von Ihnen geplanten Beginns der externen FIM-AGH. Die Bewilligung einer FIM-Stelle ist aktuell (Stand 06/2017) bis zu einer Dauer von 12 Monaten möglich. 5. Die FIM-Stelle kann erst begonnen werden, wenn der Vertrag von beiden Vertragspartnern unterschrieben ist. 6. Die Zuweisung eines/einer Teilnehmenden hat eine Dauer von 6 Monaten. 7. Vor Ablauf der externen FIM-AGH-Stelle, also vor Ablauf der 12 Monate kann ein Antrag für eine neuerliche Bewilligung für die externe FIM-AGH gestellt werden. Abschluss des Asylverfahren während Teilnahme an FIM Wird das Asylverfahren des/ der Betreffenden während der Teilnahme an FIM durch das BAMF beendet, so gilt: a) bei positivem Entscheid: Der/ die Teilnehmende kann in der Maßnahme verbleiben. Die Agentur für Arbeit finanziert die Maßnahme bis zum formalen Maßnahmenende aus. b) bei negativem Bescheid: Der/ die Teilnehmende wird über das Sozialreferat (Abteilung S- III-MF/A) von der Maßnahme abgerufen Seite 6 von 6

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