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- Philipp Böhm
- vor 6 Jahren
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1 FERIENTIPPS 2017 Vom 17. Juli bis 29. August 2017 ist es wieder so weit: Schulpflichtige Kinder und Jugendliche in ganz NRW haben sechs Wochen lang Ferien. Die wenigsten Eltern können aber so lange Urlaub nehmen, wie die Sommerferien dauern. Viele Kinder fahren auf Ferienfreizeiten, bessern ihr Taschengeld durch einen Ferienjob auf oder nehmen an den Ferienprogrammen von Städten, Gemeinden und freien Trägern teil. Ob als Multiplikator/-in oder als Elternteil: Bei uns bekommen Sie wichtige Informationen zum Schutz Ihrer Kinder bzw. der Ihnen anvertrauten Jugendlichen. Die Themen unserer Ferientipps: - Jobs: Wo gibt es Stellenangebote und was erlaubt das Jugendarbeitsschutzgesetz? - Ferienfreizeiten/Urlaub: Alles rechtens mit den Fotos? - Ausweise: Seit 2012 müssen Kindern und Jugendliche auf Reisen eigene Ausweisdokumente mit sich führen. - Kinder schützen: (Sexualisierter) Gewalt vorbeugen - Neu: Tipps für Jugendleiter/-innen zu Selbstverletzendem Verhalten und Alkoholkonsum - Grenzverletzungen: Übergriffe unter Jugendliche vermeiden - Sanktionen: sinnvolle Grenzsetzungen und schädliche Strafen - Junge Geflüchtete: Auch junge Geflüchtete brauchen Erholung - Setzen Sie sich mit uns dafür ein, dass sie mit auf Ferienfreizeiten fahren können. - Veranstaltungen in NRW: einige Vorschläge, bei denen bestimmt keine Langeweile aufkommt - Medien auf Reisen: Tipps für eine lange Urlaubsfahrt Eine angenehme und erholsame Sommerzeit wünschen Ihnen die Mitarbeiterinnen der Kath. Landesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz NW e.v.! 1
2 Jobs: Generell sollen Kinder und Jugendliche in ihrer Freizeit sich erholen und nicht arbeiten. Wer dennoch sein Taschengeld aufbessern möchte, sollte folgende Tipps beachten: Vor dem Jugendarbeitsschutzgesetz zählen alle unter 15 Jahren als Kind. Wer zwischen 15 und 18 Jahre alt ist, zählt als Jugendlicher. Alle, die noch vollzeitig schulpflichtig sind (die Schulpflicht beträgt in NRW 10 Jahre), gelten vor diesem Gesetz als Kinder. Kinder dürfen laut Jugendarbeitsschutzgesetz außerhalb ihrer Familie nur dann arbeiten, wenn die Arbeit nicht während der Schulzeit, nicht vor 8.00 Uhr und nicht nach Uhr stattfindet. Erlaubt sind Arbeiten wie Zeitungen/Prospekte austragen, Babysitten, Nachhilfe geben, Erntehilfe u. ä. Jugendliche dürfen in den Ferien bis zu vier Wochen arbeiten, aber auch für sie gibt es Einschränkungen: Physisch oder psychisch überfordernde Tätigkeiten bzw. die Gesundheit der Jugendlichen beeinträchtigende Arbeiten sind z. B. nicht erlaubt. Für Kinder unter 13 Jahren ist jede Arbeit verboten sogar Babysitten oder Zeitungen austragen. Wenn der/die Jugendliche mit Lebensmitteln bei der Arbeit zu tun hat, benötigt er/sie ein Gesundheitszeugnis. Dieses kann beim zuständigen Gesundheitsamt beantragt werden. Übrigens: Das Gute an Ferienjobs ist, dass sie durch ihre Befristung meistens steuerfrei bleiben. Wer nicht mehr als zwei Monate oder bis 50 Arbeitstage im Kalenderjahr arbeitet, braucht keine Sozialversicherung zu bezahlen. Ausführliche Informationen finden Sie in der Ausgabe 7/2008 Jobs unserer Schriftenreihe Elternwissen. Bestellung: Kath. Landesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz NW e.v., Schillerstraße 44a, Münster, Telefon: (0251) 54027, Internet: Einzelexemplare sind kostenfrei! Links zum Thema: Stellenangebote: 2
3 Ferienfreizeiten und Fotos: Auch in diesem Sommer werden wieder unzählige, tolle Freizeitfotos entstehen. Im Gepäck von Kindern, Jugendlichen und Leitern bzw. Leiterinnen sorgen Foto-/Videokameras und Smartphones dafür, dass schöne Erinnerungen an ereignisreichen Tagen im Bild festgehalten werden. Viele Organisatoren lassen sich dazu vorab pauschal von den Eltern Einverständniserklärungen unterschreiben. Was dennoch bei der Veröffentlichung von Bildern, auf denen Teilnehmer zu sehen sind, zu berücksichtigen ist, darüber informiert ein Merkblatt des Amts für Jugendarbeit der Evangelischen Kirche im Rheinland: Familienurlaub und Fotos: Immer wieder wird darüber diskutiert, wie junge Menschen in Sozialen Netzwerken ihr Persönlichstes herauskehren, um sich für Freunde und Freundesfreunde zu präsentieren. Zunehmend geraten jedoch auch Eltern/Großeltern in den Blick, die nicht weniger freizügig mit den Fotos ihrer Kleinen im Netz umgehen. Ob vom Geburtstag, Gartenparty oder vom rumalbern im Planschbecken schnell wird das Smartphone gezückt und das Foto mit der ganzen Familie und den Freunden bei Facebook geteilt. Der Schutz der Privatsphäre des Kindes gerät da manchmal ins Hintertreffen, dabei haben natürlich auch Kinder ein Recht am eigenen Bild. Es ist schön, wenn Eltern stolz auf ihren Nachwuchs sind und schöne Momente miteinander haben. Sie sollten sich aber kritisch fragen, welche Infos und Bilder über und von ihren Kindern sie bereit sind, mit potenziell allen Internetnutzern zu teilen. Datenschutz-Tipps und Antworten auf Ihre Fragen rund um Privatsphäre finden Sie unter: Ausweise: Kindereintragungen im Pass eines Elternteils sind für Reisen ins Ausland schon seit einigen Jahren nicht mehr ausreichend. Seit 2012 müssen auch Kinder und Jugendliche auf Reisen einen eigenen Kinderreisepass bzw. Reisepass mit sich führen. Eltern, die mit ihrer Familie in den Ferien ins Ausland fahren, müssen dafür rechtzeitig die entsprechenden Ausweise für ihre Kinder beim zuständigen Bürgeramt beantragen. Kinder und Jugendliche, die bereits einen Personalausweis besitzen, können damit innerhalb der EU- Länder verreisen. Link zum Thema: 3
4 Kinder schützen: Gerade die Diskussion um Fälle sexualisierter Gewalt in Einrichtungen und auf Ferienfreizeiten hat viele Eltern und Gruppenleiter/-innen verunsichert. Wichtig dabei ist, dass gerade solche Unsicherheiten in Leitungsteams, als auch im Kontakt zwischen Eltern und Leiter/-innen angesprochen und Regeln, Vorgehensweisen und Aktivitäten transparent gemacht werden. Die Kath. Landesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz bietet mit der Ausgabe Sexuelle Gewalt aus der Reihe Elternwissen, als auch mit der Broschüre Kinder schützen, die sich an Gruppenleiter/-innen richtet, umfangreiche Informationen für Eltern und Gruppenleiter/-innen an. Zudem bietet die neu erschienene Elternwissen Starke Kinder hilfreiche Hintergrundinformationen und Tipps zur Stärkung der Widerstandskraft von Kindern und Jugendlichen. Einzelexemplare kostenfrei! Schnelle Tipps für Jugendleiter/-innen zu den Themen Selbstverletzendes Verhalten und Alkoholkonsum : Selbstverletzendes Verhalten und Alkoholkonsum sind die ersten beiden Jugendschutzthemen, die in unserer neuen Reihe WISSEN TO GO behandelt werden. Dieser gefaltete Din-A-4-Flyer bietet Basiswissen, wichtige Kontaktadressen und vor allem konkrete Tipps für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, kurz zusammengefasst in einem übersichtlichen Ampelsystem. So können haupt- und ehrenamtliche Fachkräfte sich im Bedarfsfall schnell informieren, wie etwa ein bestimmtes Verhalten einzuschätzen ist und welche Handlungsschritte ratsam wären. 5 Flyer geben wir für 1,- Euro (zzgl. Versandkosten) ab. Einzelexemplar kostenfrei! Grenzverletzungen: Grenzverletzungen und sexuelle Übergriffe unter Jugendlichen machen auch in den Ferien keine Pause. Viele Jugendliche berichten von Beleidigungen durch obszöne oder sexualisierte Sprüche, SMS oder Handyfilme. In der Regel sind die Übergriffigen keine Fremden, sondern Bekannte aus Schule oder Freizeit. Die Katholische Landesarbeitsgemeinschaft Kinder und Jugendschutz NW e.v. bietet mit der Ausgabe Übergriffe unter Jugendlichen aus der Reihe Elternwissen und mit der Ausgabe Grenzwertig der Zeitschrift THEMA JUGEND (Heft Nr. 1/2013) Infomaterial und Handlungsideen zu diesem Thema an. Einzelexemplare kostenfrei! 4
5 Sanktionen: Um psychisch reif zu werden, brauchen Kinder Erwachsene, die in der Erziehung den Kindern mit Wertschätzung und Respekt begegnen, die das Kind fördern und fordern. Kinder brauchen soziale Normen und Verhaltensregeln. Zudem sollten Erwachsene Eigenständigkeit und Selbstverantwortung zugestehen dem jeweiligen Alter entsprechend. Die Ausgabe Elternwissen Sanktionen bietet in diesem Kontext hilfreiche Tipps zu sinnvolle Grenzsetzungen oder schädlichen Sanktionen. Einzelexemplar kostenfrei! Junge Geflüchtete: Auch junge Geflüchtete, die in NRW leben, brauchen Ferien. Viele sind durch ihre Flucht und die Erlebnisse im Heimatland traumatisiert. Wenn Sie in Ihrer Einrichtung Ferienprogramme bzw. eine Ferienfreizeit anbieten und junge Geflüchtete einbinden möchten, ist es sinnvoll, beim hiesigen Ausländeramt oder beim nächsten Jugendmigrationsdienst Ihr Angebot publik zu machen. Die Arbeitsgemeinschaft Junge Flüchtlinge in NRW setzt sich seit Jahren dafür ein, dass die Residenzpflicht von jungen Flüchtlingen für Ferienfreizeiten gelockert wird. Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich gern an uns! Unter folgendem Link stehen 12 Tipps für die Teilnahme junger Geflüchteter an Ferienfreizeiten: Die Aktionsgemeinschaft Junge Flüchtlinge in NRW (unter der derzeitigen Federführung unserer Landesarbeitsgemeinschaft) fordert jedes Jahr mit einem Aufruf auf, junge Geflüchtete mit in Ferienfreizeiten zu nehmen. Den Aufruf 2017 finden Sie unter folgendem Link: edc0811 Die Katholische Landesarbeitsgemeinschaft Kinder und Jugendschutz NW e.v. bietet mit der Ausgabe Flucht und Perspektive der Zeitschrift THEMA JUGEND (Heft Nr. 1/2016) Infomaterial und Handlungsideen zu diesem Thema an. Bestellung: Kath. LAG Kinder- und Jugendschutz NW e.v., Schillerstr. 44a, Münster, Telefon: (0251) 54027, Internet: Einzelexemplar 2,-- zzgl. Versand. Veranstaltungen in NRW: Fast alle Städte, Gemeinden und freie Träger bieten in den Sommerferien besondere Ferienveranstaltungen an. Fragen Sie einfach mal nach, ob es an Ihrem Wohnort oder in der Kirchengemeinde nicht auch etwas gibt. Oder googlen Sie Ferienprogramm in Verbindung mit dem Namen Ihres Wohnorts. Einige Links finden Sie bereits hier. 5
6 Links zum Thema: (Veranstaltungen und Ausflugsziele nach Städten geordnet) (Ausflugsziele für Familien mit Kindern) Größere Städte bündeln das Ferienprogramm häufig in kleinen Broschüren. Hier sind einige Beispiele: (Ferientipps für Wuppertal) (Stadtmagazin für Familien in Köln/Bonn) (Ferienprogramm in Münster) (Ausflugsziele, Sehenswürdigkeiten und Freizeittipps im Ruhrgebiet) Medien auf Reisen: Ob im Auto oder in der Bahn für Kinder scheint die Fahrtzeit oft unendlich lang. Elektronische Spiele auf dem Smartphone oder Tablet versprechen eine gute Ablenkung von der Langeweile. SCHAU HIN! Was Dein Kind mit Medien macht., der Medienratgeber für Familien, rät Eltern, die Spielzeit auf Tablet und Co. zu begrenzen, die Spiele genau auszuwählen und gibt Tipps, wie sich Familien auch im Urlaub ohne Medien spielerisch die Zeit vertreiben können. Die Möglichkeiten für Spiele ohne Medien sind nahezu unbegrenzt. SCHAU HIN! hat hierzu in einer App ( über 100 Spielideen zusammengestellt. In einem Spielomat wählen Nutzer/-innen, ob sie sich drinnen, draußen oder unterwegs befinden, die Altersgruppe ihres Kindes und wie viel Zeit sie haben. Als Ergebnis erhalten sie eine passende Auswahl für den Zeitvertreib. Die App enthält zudem goldene Regeln und Elternfragen rund um den Medienkonsum von Kindern. Der Medienratgeber SCHAU HIN! bietet auf der Website weitere Tipps für Spiele und geeignete Hörbücher sowie konkrete Hinweise zu Sicherheitseinstellungen für Smartphones und Tablets. Weitere Spieletipps für unterwegs: Hörspiele: 6
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