Bildungskalender Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren,

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1 Bildungskalender Grußwort Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren, wir, das Landesamt für Soziales - Integrationsamt - und die Arbeitskammer des Saarlandes bieten Ihnen auch für 2012 ein umfassendes Seminarprogramm an. Wir wenden uns an die Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen in den Betrieben und Dienststellen, an die Betriebs- und Personalräte, sowie an die Mitarbeitervertretungen. Neben der Vermittlung rechtlicher Grundlagen stellen wir in unseren Grund-, Aufbau- und Sonderseminaren den Bezug zur betrieblichen Realität her und bieten praxisnahe Handlungsmöglichkeiten der Schwerbehindertenvertretungsarbeit an. Nutzen Sie deshalb unser Angebot. Es wird Sie bei der Wahrnehmung Ihrer Aufgabe als Interessenvertreter/in der schwerbehinderten Menschen stark machen und voranbringen. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme. Saarbrücken, Oktober 2011 Mit freundlichen Grüßen HANS PETER KURTZ Vorsitzender des Vorstandes der Arbeitskammer des Saarlandes STEPHAN KOLLING Direktor des Landesamtes für Soziales

2 4 Bildungskalender 2012 WAS BEACHTET WERDEN SOLLTE! Freistellung Der Vertrauensmann und die Vertrauensfrau der Schwerbehinderten bzw. deren Stellvertreter sind gemäß 96 Abs. 4 SGB IX für die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen von ihrer beruflichen Tätigkeit ohne Minderung des Arbeitsentgeltes oder ihrer Dienstbezüge zu befreien, sofern diese Veranstaltungen Kenntnisse vermitteln, die für die Arbeit der Schwerbehindertenvertretung erforderlich sind. Diese Voraussetzung ist bei den hier angebotenen Seminarveranstaltungen gegeben. Beantragen Sie bitte rechtzeitig die Freistellung bei Ihrem Arbeitgeber/Dienstherrn (siehe hierzu auch Anhang)! Entsprechendes gilt im übrigen - für Betriebsratsmitglieder nach 37 Abs. 6 BetrVG; - für Personalratsmitglieder nach 45 Abs. 5 SPersVG bzw. 46 Abs. 6 BPersVG. Sofern Sie Probleme wegen Ihrer Freistellung befürchten, wenden Sie sich bitte an die zuständigen Mitarbeiter des Integrationsamtes: Landesamt für Soziales - Integrationsamt - Hochstraße 67, Saarbrücken Telefon , Fax Wir haben für Sie geöffnet: montags und mittwochs 8:00-15:30 Uhr donnerstags 8:00-18:00 Uhr freitags 8:00-13:00 Uhr und nach besonderer Vereinbarung integrationsamt@las.saarland.de Ansprechpartner für die Bereiche Tel.-Durchwahl Arbeitsagentur Saarbrücken Gabi Schiel 2390 Arbeitsagentur Neunkirchen Jürgen Dupont 2382 Arbeitsagentur Saarlouis Anne Vogelgesang 2378 Öffentliche Arbeitgeber Harry Jung 2370 Schulungs- und Bildungsarbeit Manfred Jost 2392

3 Bildungskalender Anmeldung - Rechtsgrundlage für die Kostenübernahme - Rücktritt von der Anmeldung 1. Anmeldung Wählen Sie das für Sie in Betracht kommende Seminar aus und melden sich bitte mit dem beiliegenden Formular an. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Sollte ein Seminar bereits belegt sein oder wegen nicht ausreichender Teilnehmerzahl abgesagt werden müssen, machen wir Ihnen ein Ersatzangebot. Muss ein Seminar kurzfristig ausfallen, werden die Teilnehmer telefonisch benachrichtigt, deshalb bitte Telefonnummer angeben. Der bereits eingezahlte Teilnehmerbetrag wird unaufgefordert zurücküberwiesen. Geringfügige Änderungen der Seminarthemen sowie im Seminarablauf behalten wir uns vor. 2. Rechtsgrundlage für die Kostenübernahme Die Rechtsgrundlage für die Kostenübernahme (Reisekosten, Verpflegung und Unterkunft) durch den Arbeitgeber/Dienstherrn ist für - die Schwerbehindertenvertretung 96 Abs. 8 SGB IX, - die Betriebsratsmitglieder 40 Abs. 1 BetrVG, - die Mitglieder des Personalrates 43 Abs. 1 SPersVG, bzw. 44 Abs. 1 BPersVG. 3. Rücktritt von der Anmeldung Abmeldungen ohne Kostenberechnung können bis vier Wochen vor Seminarbeginn erfolgen. Bei späteren Abmeldungen ohne Benennung eines Ersatzteilnehmers behalten wir uns vor, 35 % des Teilnehmerbetrages zu verlangen oder - sofern die Gesamtzahlung bereits bei uns eingegangen ist - 65 % des Teilnehmerbetrages zu erstatten.

4 6 Bildungskalender 2012 Sollten Sie jetzt noch Fragen haben, dann wenden Sie sich bitte an: Arbeitskammer des Saarlandes, Abteilung Gesellschaftspolitik Fritz-Dobisch-Straße Saarbrücken Seminarleitung: Dieter Guthörl Telefon: Fax: Sekretariat: Gabriele Buckreus Telefon: Fax: Anschrift der Bildungseinrichtung: Bildungszentrum der Arbeitskammer des Saarlandes Am Tannenwald Kirkel Telefon: Fax: Veranstaltungsformen: A = Aufbaukurs für Teilnehmer/-innen, die bereits über Grundkenntnisse und praktische Erfahrungen im Schwerbehindertenrecht verfügen, G = Grundkurs für Teilnehmer/-innen, die über keine oder nur geringe Kenntnisse im Schwerbehindertenrecht verfügen, S = Sonderveranstaltungen halbtägige bzw. ganztägige Informationsveranstaltungen zu aktuellen Themen. SEMINARZEITEN: Tagesveranstaltungen: Mehrtägige Veranstaltungen: von 9:00 bis 17:00 Uhr von 9:00 bis 18:00 Uhr

5 Bildungskalender Veranstaltungsübersicht für das Jahr 2012 I. Grundkurse Tage von - bis G 1 Die Tätigkeitsfelder der Schwerbehindertenvertretung G 2 Die Tätigkeitsfelder der Schwerbehindertenvertretung G 3 Die Tätigkeitsfelder der Schwerbehindertenvertretung II. A 1 A 2 A 3 A4 A 5 A 6 A 7 Aufbaukurse Mitwirkung bei Personalentscheidungen Burnout - Prophylaxe (nur für den Bereich Schulen) Kommunikation der Schwerbehindertenvertretung Praktische Tipps für die Schwerbehindertenvertretung (nur für den Bereich Öffentl. Dienst) Arbeitsverhältnisse sichern, Arbeitsfähigkeit erhalten Prävention und Kündigungsschutz nach dem SGB IX Menschen mit psychischer Behinderung - Was kann die Schwerbehindertenvertretung tun? A 8 Betriebliche Suchtprävention III. Sonderveranstaltungen S 1 Betriebliche Konflikte Hinweis: Im Laufe des Jahres werden zu aktuellen Themen Sonderveranstaltungen angeboten, zu denen Sie eine gesonderte Einladung erhalten.

6 8 Bildungskalender Februar 2012 Seminar-Nr.: G 1/ Die Tätigkeitsfelder der Schwerbehindertenvertretung Teilnehmerkreis: Vertrauenspersonen schwerbehinderter Menschen aus Privatwirtschaft und Öffentlicher Dienst. Lernziele: Vermittlung eines Überblicks über die Aufgaben und Tätigkeiten der Schwerbehindertenvertretung. Anwendungsorientierte Verhaltenstipps für die praktische Arbeit. Das Seminar beinhaltet die folgenden Themen: Die Tätigkeitsfelder der Schwerbehindertenvertretung, sich als Schwerbehindertenvertretung etablieren und organisieren Die Schwerbehinderten beraten Den Arbeitgeber beraten Mitwirken bei Personalentscheidungen Vermitteln in Konfliktsituationen Integrationsvereinbarung Dauer: 3 Tage Kosten: 332,- Euro Zielgruppe: Schwerbehindertenvertretungen, Betriebs-/Personalräte, Mitarbeitervertretungen.

7 Bildungskalender April 2012 Seminar-Nr.: G 2/ Die Tätigkeitsfelder der Schwerbehindertenvertretung Teilnehmerkreis: Vertrauenspersonen schwerbehinderter Menschen aus Privatwirtschaft und Öffentlicher Dienst. Lernziele: Vermittlung eines Überblicks über die Aufgaben und Tätigkeiten der Schwerbehindertenvertretung. Anwendungsorientierte Verhaltenstipps für die praktische Arbeit. Das Seminar beinhaltet die folgenden Themen: Die Tätigkeitsfelder der Schwerbehindertenvertretung, sich als Schwerbehindertenvertretung etablieren und organisieren Die Schwerbehinderten beraten Den Arbeitgeber beraten Mitwirken bei Personalentscheidungen Vermitteln in Konfliktsituationen Integrationsvereinbarung Dauer: 3 Tage Kosten: 332,- Euro Zielgruppe: Schwerbehindertenvertretungen, Betriebs-/Personalräte, Mitarbeitervertretungen.

8 10 Bildungskalender September 2012 Seminar-Nr.: G 3/ Die Tätigkeitsfelder der Schwerbehindertenvertretung Teilnehmerkreis: Vertrauenspersonen schwerbehinderter Menschen aus Privatwirtschaft und Öffentlicher Dienst. Lernziele: Vermittlung eines Überblicks über die Aufgaben und Tätigkeiten der Schwerbehindertenvertretung. Anwendungsorientierte Verhaltenstipps für die praktische Arbeit. Das Seminar beinhaltet die folgenden Themen: Die Tätigkeitsfelder der Schwerbehindertenvertretung, sich als Schwerbehindertenvertretung etablieren und organisieren Die Schwerbehinderten beraten Den Arbeitgeber beraten Mitwirken bei Personalentscheidungen Vermitteln in Konfliktsituationen Integrationsvereinbarung Dauer: 3 Tage Kosten: 332,- Euro Zielgruppe: Schwerbehindertenvertretungen, Betriebs-/Personalräte, Mitarbeitervertretungen.

9 Bildungskalender März 2012 Seminar-Nr.: A 1/ Mitwirken bei Personalentscheidungen Teilnehmerkreis: Vertrauenspersonen schwerbehinderter Menschen und deren Stellvertreter/innen aus der Privatwirtschaft und Öffentlicher Dienst, Betriebs- und Personalräte, Mitarbeitervertretungen. Lernziele: Mitwirkung bei Aktivitäten zur Eingliederung und Weiterbeschäftigung von schwerbehinderten Menschen. Das Seminar beinhaltet die folgenden Themen: Einstellung Veränderung Beendigung Dauer: 3 Tage Kosten: 332,- Euro Zielgruppe: Vertrauensfrauen/männer, die am Grundkurs nach dem Konzept der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen bereits teilgenommen haben.

10 12 Bildungskalender März 2012 Seminar-Nr.: A 2/ Burnout-Prophylaxe (nur für den Bereich Schulen) Teilnehmerkreis: Ministerium für Bildung Lernziele: Handlungsmöglichkeiten der Schwerbehindertenvertretung bei Burnout. Das Seminar beinhaltet die folgenden Themen: Was ist Burnout? Wie kann man Burnout erkennen? Wie kann man Burnout vorbeugen? Dauer: 2 Tage Kosten: 195,- Euro Zielgruppe: Vertrauensfrauen/männer der schwerbehinderten Menschen und deren Stellvertreter sowie Personalratsmitglieder.

11 Bildungskalender April 2012 Seminar-Nr.: A 3/ Kommunikation der Schwerbehindertenvertretung Teilnehmerkreis: Vertrauenspersonen schwerbehinderter Menschen und deren Stellvertreter/innen aus der Privatwirtschaft und Öffentlicher Dienst, Betriebs- und Personalräte, Mitarbeitervertretungen. Lernziele: Wie mache ich mich im Betrieb als Schwerbehindertenvertretung bekannt? Wie führe ich eine Schwerbehindertenversammlung durch? Das Seminar beinhaltet die folgenden Themen: Möglichkeiten der Bekanntmachung Kontakt zu externen Stellen Internetnutzung Vorbereitung, Durchführung und Dokumentation einer Versammlung Methodik: Vorträge Diskussionen Fallarbeit mit Videounterstützung Dauer: 3 Tage Kosten: 332,- Euro Zielgruppe: Vertrauensfrauen/männer, die am Grundkurs nach dem Konzept der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen bereits teilgenommen haben.

12 14 Bildungskalender April 2012 Seminar-Nr.: A 4/ Praktische Tipps für die Schwerbehindertenvertretung Teilnehmerkreis: Öffentlicher Dienst. Insbesondere Arbeitsgemeinschaft der Schwerbehindertenvertretungen des öffentlichen Dienstes. Inhalt und Lernziele: Teilnehmer/innen befähigen, ihre Aufgaben als Interessenvertreter/in der schwerbehinderten Menschen wahrzunehmen. Das Seminar beinhaltet die folgenden Themen: Neuerungen im Schwerbehindertenrecht Leistungen der Zusatzversorgungskasse des Saarlandes Arbeitssicherheit am Arbeitsplatz Dauer: 3 Tage Kosten: laut Bildungsstätte Zielgruppe: Schwerbehindertenvertretungen, Personalratsmitglieder. Das Seminar findet im Haus Sonnenwald des VDK in Besseringen statt.

13 Teilnahmeerklärung Ich möchte mich für folgendes Seminar verbindlich anmelden: (genaue Bezeichnung) Soll spätestens 6 Wochen vor Beginn des Seminars schriftlich der Arbeitskammer vorliegen. Schwerbehindertenrecht Nr. vom bis Übernachtung: ja nein (bitte ankreuzen) Name, Vorname geboren am Straße, Hausnummer Postleitzahl, Wohnort Betrieb/Behörde, genaue Anschrift Telefon tagsüber (wichtig für Rückfragen) Beruf, Tätigkeit Mitglied in der Gewerkschaft

14 1. Der Betriebs-/Personalrat hat der Teilnahme nach 37 / 6 BetrVG 45 / 5 SPersVG 46 / 6 BPersVG 2 Abs. 3 oder 5 Abs. 3 ASiG (Fortbildung für Sicherheitskräfte oder Betriebsärzte/Betriebsärztinnen) oder sonstiges Voraussetzungen (z. B. bei Mitarbeitervertretungen) 2. bei Schwerbehindertenvertretungen nach 96 / 4 Satz 2 i.v.m. 96/8 SGB IX 3. bei Beauftragten im Sinne von 98 SGB IX am zugestimmt bzw. wird hierzu einen förmlichen Beschluss fassen. Es ist mir bekannt, dass meine Anmeldung verbindlich ist. Sollte ich unerwartet nicht teilnehmen können, werde ich Ihnen dies umgehend mitteilen, da sonst dem Bildungszentrum Kosten entstehen und ich überdies den Platz für einen anderen Teilnehmer blockiere. Ich bin damit einverstanden, dass meine persönlichen Daten innerhalb des Bildungszentrums mittels EDV bearbeitet werden. Ort Datum Unterschrift Bitte vollständig ausgefüllte Teilnahmeerklärung senden an: Arbeitskammer des Saarlandes - Abtlg. Gesellschaftspolitik - Fritz-Dobisch-Straße SAARBRÜCKEN

15 Teilnahmeerklärung Ich möchte mich für folgendes Seminar verbindlich anmelden: (genaue Bezeichnung) Soll spätestens 6 Wochen vor Beginn des Seminars schriftlich der Arbeitskammer vorliegen. Schwerbehindertenrecht Nr. vom bis Übernachtung: ja nein (bitte ankreuzen) Name, Vorname geboren am Straße, Hausnummer Postleitzahl, Wohnort Betrieb/Behörde, genaue Anschrift Telefon tagsüber (wichtig für Rückfragen) Beruf, Tätigkeit Mitglied in der Gewerkschaft

16 1. Der Betriebs-/Personalrat hat der Teilnahme nach 37 / 6 BetrVG 45 / 5 SPersVG 46 / 6 BPersVG 2 Abs. 3 oder 5 Abs. 3 ASiG (Fortbildung für Sicherheitskräfte oder Betriebsärzte/Betriebsärztinnen) oder sonstiges Voraussetzungen (z. B. bei Mitarbeitervertretungen) 2. bei Schwerbehindertenvertretungen nach 96 / 4 Satz 2 i.v.m. 96/8 SGB IX 3. bei Beauftragten im Sinne von 98 SGB IX am zugestimmt bzw. wird hierzu einen förmlichen Beschluss fassen. Es ist mir bekannt, dass meine Anmeldung verbindlich ist. Sollte ich unerwartet nicht teilnehmen können, werde ich Ihnen dies umgehend mitteilen, da sonst dem Bildungszentrum Kosten entstehen und ich überdies den Platz für einen anderen Teilnehmer blockiere. Ich bin damit einverstanden, dass meine persönlichen Daten innerhalb des Bildungszentrums mittels EDV bearbeitet werden. Ort Datum Unterschrift Bitte vollständig ausgefüllte Teilnahmeerklärung senden an: Arbeitskammer des Saarlandes - Abtlg. Gesellschaftspolitik - Fritz-Dobisch-Straße SAARBRÜCKEN

17 Bildungskalender Mai 2012 Seminar-Nr.: A 5/ Arbeitsverhältnisse sichern, Arbeitsfähigkeit erhalten Teilnehmerkreis: Vertrauenspersonen schwerbehinderter Menschen und deren Stellvertreter/innen aus der Privatwirtschaft und Öffentlicher Dienst, Betriebs- und Personalräte, Mitarbeitervertretungen. Lernziele: Informationen über Aufgaben und Möglichkeiten der begleitenden Hilfe und der Rehabilitation. Das Seminar beinhaltet die folgenden Themen: Aufgaben und Beratungsangebote des Integrationsamtes Finanzielle Leistungen an Arbeitgeber und schwerbehinderte Menschen Integrationsfachdienste gemeinsame Servicestellen Leistungen der beruflichen Rehabilitation Leistungen der medizinischen Rehabilitation Dauer: 3 Tage Kosten: 332,- Euro Zielgruppe: Vertrauensfrauen/männer, die am Grundkurs nach dem Konzept der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen bereits teilgenommen haben.

18 16 Bildungskalender Juni 2012 Seminar-Nr.: A 6/ Prävention und Kündigungsschutz nach dem SGB IX Teilnehmerkreis: Vertrauenspersonen schwerbehinderter Menschen und deren Stellvertreter/innen aus der Privatwirtschaft und Öffentlicher Dienst, Betriebs- und Personalräte, Mitarbeitervertretungen. Lernziele: Informationen über präventive Maßnahmen zur Vermeidung von Kündigungen und das Kündigungsschutzverfahren. Das Seminar beinhaltet die folgenden Themen: Die Auswirkungen des 84 SGB IX auf den Kündigungsschutz Besonderer Kündigungsschutz nach dem Schwerbehindertenrecht Beendigungsformen Dauer: 3 Tage Kosten: 332,- Euro Zielgruppe: Vertrauensfrauen/männer, die am Grundkurs nach dem Konzept der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen bereits teilgenommen haben.

19 Bildungskalender September 2012 Seminar-Nr.: A 7/ Menschen mit psychischer Behinderung - Was kann die Schwerbehindertenvertretung tun? Teilnehmerkreis: Vertrauenspersonen schwerbehinderter Menschen und deren Stellvertreter/innen aus der Privatwirtschaft und Öffentlicher Dienst, Betriebs- und Personalräte, Mitarbeitervertretungen. Lernziele: Informationen über Möglichkeiten einer lösungs- und ressourcenorientierten Intervention bei psychosozialen Belastungen bzw. psychischen Erkrankungen im Arbeitsleben. Das Seminar beinhaltet die folgenden Themen: Erkennen von psychosozialen Belastungen Psychische Erkrankungen, Burnout, Mobbing Handlungsmöglichkeiten der Schwerbehindertenvertretung Methodik: Vortrag Gruppenarbeit Dauer: 3 Tage Kosten: 332,- Euro Zielgruppe: Vertrauensfrauen/männer, die am Grundkurs nach dem Konzept der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen bereits teilgenommen haben.

20 18 Bildungskalender Oktober 2012 Seminar-Nr.: A 8/ Betriebliche Suchtprävention Teilnehmerkreis: Vertrauenspersonen schwerbehinderter Menschen und deren Stellvertreter/innen aus der Privatwirtschaft und Öffentlicher Dienst, Betriebs- und Personalräte, Mitarbeitervertretungen. Lernziele: Möglichkeiten der frühzeitigen Erkennung von Suchtproblemen Das Seminar beinhaltet folgende Themen: Überblick über die verschiedenen Suchtprobleme am Arbeitsplatz Module erprobter betrieblicher Präventionsprogramme Betriebsvereinbarungen Dauer: 3 Tage Kosten: 332,- Euro Zielgruppe: Vertrauensfrauen/männer, die am Grundkurs nach dem Konzept der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen bereits teilgenommen haben.

21 Bildungskalender Dezember 2012 Seminar-Nr.: S 1/ Betriebliche Konflikte Teilnehmerkreis: Privatwirtschaft und Öffentlicher Dienst. Lernziele: Konstruktiver Umgang mit Konflikten und kooperative Verhandlungslösungen. Das Seminar beinhaltet die folgenden Themen: Was ist ein Konflikt? Konfliktarten, Konfliktursachen, Konfliktanalyse Gesprächstechniken in Konfliktsituationen Analyse und Bearbeitung konkreter Konfliktfälle aus dem eigenen betrieblichen Alltag Methodik: Vortrag Gruppenarbeit Bearbeitung eigener Fallbeispiele Dauer: 3 Tage Kosten: 332,- Euro Zielgruppe: Schwerbehindertenvertretungen, deren Stellvertreter, Mitarbeitervertretungen, Betriebs- und Personalräte.

22 20 Bildungskalender 2012 Gemeinsame Empfehlung der Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Integrationsämter und der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände über die Durchführung von Schulungs- und Bildungsmaßnahmen der Integrationsämter gemäß 102 SGB IX 1. Schulungs- und Bildungsmaßnahmen der Integrationsämter; Unterstützung durch die Arbeitgeber 1.1 Nach 102 Abs. 3 SGB IX haben die Integrationsämter den Auftrag, Schulungs- und Bildungsmaßnahmen für Vertrauensmänner und Vertrauensfrauen sowie deren Stellvertreter, Beauftragte der Arbeitgeber und Betriebsräte durchzuführen, damit diese über die notwendigen Kenntnisse verfügen, um ihre Aufgaben nach 93, 95, 97 und 98 SGB IX, der Eingliederung schwerbehinderter Menschen in der betrieblichen Praxis erfüllen zu können. 1.2 Es liegt auch im Interesse der Arbeitgeber, dass die im Rahmen der Nr. 1.1 genannten Personen über die notwendigen Kenntnisse verfügen, um gemeinsam mit ihnen die Beschäftigung der Behinderten auf geeigneten und wirtschaftlichen Arbeitsplätzen zu fördern. Die Arbeitgeber unterstützen deshalb die Schulungs- und Bildungsmaßnahmen der Integrationsämter im Rahmen dieser Empfehlung. 1.3 Die Integrationsämter sind entsprechend dem gesetzlichen Auftrag bestrebt, ein ausreichendes Angebot an Schulungs- und Bildungsmaßnahmen sicherzustellen. Schulungsmaßnahmen anderer Organisationen werden durch diese Empfehlung nicht berührt. 2. Inhalt und Art von Schulungs- und Bildungsmaßnahmen 2.1 Die Schulungs- und Bildungsmaßnahmen der Integrationsämter vermitteln Kenntnisse insbesondere in folgenden Bereichen: Aufgaben, Rechte und Pflichten der Schwerbehindertenvertretung sowie Zusammenarbeit der in 99 SGB IX genannten Personen, Vertretungen und Behörden, Pflichten der Arbeitgeber gegenüber Schwerbehinderten gemäß 81 SGB IX, Kündigungsschutz nach dem Schwerbehindertenrecht, begleitende Hilfen der Integrationsämter im Arbeits- und Berufsleben einschließlich der Gewährung finanzieller Leistungen an Arbeitgeber und Schwerbehinderte,

23 Bildungskalender Arten und Auswirkungen von Behinderungen unter besonderer Berücksichtigung bestimmter Behindertengruppen auf die Beschäftigung (z.b. Blinde, Gehörlose, psychisch Behinderte, Suchtkranke, geistig Behinderte und Schwerstkörperbehinderte), Anforderungen an behindertengerechte Ausbildungsund Arbeitsplätze sowie deren Auswahl und Gestaltung, Grundzüge der medizinischen und beruflichen Rehabilitation soweit Fragen der betrieblichen Praxis berührt sind, Arbeits-, Sozialversicherungs- und Arbeitsförderungsrecht in seinen speziellen Bezügen zum Schwerbehindertenrecht. 2.2 Das Schulungs- und Bildungsangebot umfasst Grundkurse, Aufbaukurse zur Vertiefung der Kenntnisse in bestimmten Bereichen, kurzzeitige - in der Regel eintägige - Informationsveranstaltungen zu begrenzten, insbesondere aktuellen Themen im Rahmen der Nr Den in 99 Abs. 1 SGB IX genannten Personen und Vertretungen sollte angeboten werden, möglichst gemeinsam an den Schulungs- und Bildungsmaßnahmen teilzunehmen. Damit sollen einerseits die jeweiligen Interessen und Erfahrungen im Hinblick auf die Beschäftigung Schwerbehinderter eingebracht und andererseits die innerbetriebliche Zusammenarbeit verbessert werden. 2.4 Die Integrationsämter erklären sich bereit, auf Anregung von Unternehmen, Konzernen und Verbänden besondere Schulungs- und Bildungsmaßnahmen für die in diesen Bereichen tätigen Personen nach 1.1 durchzuführen. 3. Dauer der Schulungs- und Bildungsmaßnahmen Bei der Festlegung der Dauer der einzelnen Maßnahmen sind insbesondere zu berücksichtigen: der Informationsbedarf der Zielgruppe, der z. B. bei erstmalig gewählten Schwerbehindertenvertretungen größer sein dürfte, die Zusammensetzung der Zielgruppen und deren Vorkenntnisse und der Umfang und die Schwierigkeit einzelner Themen. Dem entsprechend kann die Dauer der einzelnen Maßnahmen einschließlich An- und Abreise ein bis fünf Tage betragen.

24 22 Bildungskalender Arbeitsbefreiung für die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsmaßnahmen der Integrationsämter 4.1 Die Teilnahme von Vertrauensmännern und Vertrauensfrauen an Schulungs- und Bildungsmaßnahmen der Integrationsämter, die nach dieser Empfehlung durchgeführt werden, wird grundsätzlich als erforderlich angesehen. Vertrauensmänner und Vertrauensfrauen sollten im Rahmen der folgenden Regelungen unter Berücksichtigung der betrieblichen Notwendigkeiten von der Arbeit nach 96 Abs. 4 SGB IX befreit werden, wenn und soweit es zur Durchführung ihrer Aufgaben im Einzelfall erforderlich ist. Verschiedene Maßnahmen innerhalb eines Amtsjahres werden zusammengerechnet. Soweit in einem Amtsjahr der zeitliche Rahmen nicht ausgeschöpft wird, kann dieser nur in begründeten Ausnahmefällen (u.a. begründete Teilnahmeverhinderung, Fehlen entsprechender Schulungsangebote oder notwendige Teilnahme an einer nächstjährigen, länger dauernden Schulungs- oder Bildungsmaßnahme) in das nächste Amtsjahr übertragen werden. 4.2 Erstmalig gewählte Vertrauensmänner und Vertrauensfrauen der Schwerbehinderten sollen im ersten Jahr der Amtszeit für die Dauer einer entsprechenden Maßnahme bis zu fünf Arbeitstagen, in den folgenden Jahren für die Dauer einer entsprechenden Maßnahme bis zu drei Arbeitstagen jährlich jeweils einschließlich An- und Abreise befreit werden. Dies gilt für die nach 94 SGB IX nachrückenden Stellvertreter sinngemäß. 4.3 Wiedergewählte Vertrauensmänner und Vertrauensfrauen der Schwerbehinderten sollen für die Dauer einer entsprechenden Maßnahme bis zu drei Arbeitstagen jährlich einschließlich An- und Abreise befreit werden. 4.4 Neu gewählte Stellvertreter von Vertrauensmännern und Vertrauensfrauen der Schwerbehinderten nach 95 SGB IX (herangezogene Stellvertreter in Betrieben mit über 200 Schwerbehinderten) sollen im ersten Jahr der Amtszeit für die Dauer einer entsprechenden Maßnahme bis zu fünf Arbeitstagen, in den folgenden Jahren für die Dauer einer entsprechenden Maßnahme bis zu drei Arbeitstagen jeweils einschließlich An- und Abreise befreit werden.

25 Bildungskalender Wiedergewählte Stellvertreter von Vertrauensmännern und Vertrauensfrauen der Schwerbehinderten nach 95 SGB IX (herangezogenen Stellvertreter in Betrieben mit über 300 Schwerbehinderten) sollen für die Dauer einer entsprechenden Maßnahme bis zu drei Arbeitstagen jährlich einschließlich An- und Abreise befreit werden. 4.6 Stellvertreter von Vertrauensmännern und Vertrauensfrauen der Schwerbehinderten in Betrieben mit bis zu 200 Schwerbehinderten können nach praktischen Notwendigkeiten, dem Umfang ihrer Aufgaben und ihren bisherigen Erfahrungen und Kenntnissen für die Teilnahme an entsprechenden Maßnahmen bis zur Dauer von drei Arbeitstagen jährlich einschließlich An- und Abreise befreit werden. 4.7 Die Freistellung von Betriebsratsmitgliedern, die nicht Vertrauensmänner und Vertrauensfrauen der Schwerbehinderten sind, richtet sich nach 37 Abs. 6 BetrVG. 5. Schulungs- und Bildungsmaßnahmen für weitere betriebliche Aufgabenträger Mit Problemen, die sich bei der Beschäftigung Schwerbehinderter ergeben können, sind auch weitere betriebliche Aufgabenträger befasst, z. B. Werksärzte, Sicherheitsfachkräfte, betriebliche Sozialbetreuer, Personalsachbearbeiter, Betriebsleiter, Meister usw. Die Integrationsämter bieten deshalb den Betrieben an, diesen Personen Kenntnisse über die in Nr. 2 aufgeführten Themen zu vermitteln. Hierzu sollte den Integrationsämtern im Rahmen von Informationsveranstaltungen der Betriebe oder Arbeitgeberverbände Gelegenheit gegeben werden. Die Integrationsämter bieten ferner an, ihrerseits gesonderte Informationsveranstaltungen für diese betrieblichen Ansprechpartner durchzuführen oder sie an den allgemeinen Schulungs- und Bildungsmaßnahmen zu beteiligen.

26 24 Bildungskalender 2012 Schulungsanspruch: Leitsätze: 1. Der Anspruch der Schwerbehindertenvertretung auf Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung hat zwei Voraussetzungen: Die Schulungsveranstaltung muss Kenntnisse vermitteln, die für die Arbeit der Schwerbehindertenvertretung erforderlich sind Die Teilnahme an der Schulungsveranstaltung muss für die Schwerbehindertenvertretung persönlich erforderlich sein 2. Bei der Schulungsveranstaltung der Integrationsämter ist generell davon auszugehen, dass sie für die Arbeit der Schwerbehindertenvertretung erforderlich ist. 3. Die persönliche Erforderlichkeit ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, bei dessen Ausfüllung der Schwerbehindertenvertretung ein Beurteilungsspielraum zusteht. Sie hat sich bei der Beantwortung dieser Frage auf den Standpunkt eines vernünftigen, unbefangenen Beurteilers zu stellen, der die Interessen des Arbeitgebers einerseits, des Amtes und der Schwerbehinderten andererseits abzuwägen hat. Der Arbeitgeber, der die persönliche Erforderlichkeit wegen bereits vorhandener Kenntnisse bei der Schwerbehindertenvertretung verneint, muss den Nachweis führen, dass die Teilnahme an der konkreten Veranstaltung für die Schwerbehindertenvertretung aus diesem Grund entbehrlich ist. Bayerisches VG Ansbach, Urteil vom 17. März 1999 (12 K ) 6. Organisation und Kostentragung 6.1 Die Integrationsämter führen die Schulungs- und Bildungsmaßnahmen möglichst ortsnah und im Bereich der für den Betrieb zuständigen Integrationsämter durch. Die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Verhältnismäßigkeit werden auch bei der Auswahl der Tagungsstätte, unter Nutzung von kostengünstigen Tagungsmöglichkeiten der Betriebe oder öffentlich geförderten Einrichtungen beachtet. 6.2 Die Integrationsämter tragen die Sachkosten (Raummiete, Informationsmaterial, Referentenkosten usw.). Die Arbeitgeber tragen das Arbeitsentgelt, die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie Fahrtkosten der Teilnehmer.

27 Bildungskalender Notizen:

28 26 Bildungskalender 2012 Notizen:

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