Bildungsangebote und Freistellungsmöglichkeiten für Schwerbehindertenvertreter/-innen
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- Bertold Gabriel Brinkerhoff
- vor 6 Jahren
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Transkript
1 Bildungsangebote und Freistellungsmöglichkeiten für Die Angebote der IG Metall auf Bundesund regionaler Ebene in Zusammenarbeit mit der Betriebsräteakademie Bayern
2 Anstöße und Begründungen für Weiterbildungsbedarf - Neuwahl neu im Amt, Grundlagenbildung - Wissenstand aktuell halten - Erfahrungsaustausch mit anderen SBVen - Zunahme Anzahl der Menschen mit Behinderung - Steigende Aufgabenvielfalt z.b. BEM, Inklusionsvereinbarungen - Zunehmende Komplexität der Aufgaben z.b. die Gestaltung elektronischer Medien in den Betrieben - Vernetzung in den Bereich Arbeits- und Gesundheitsschutz durch demografische Entwicklung in den Betrieben -.
3 Grundlage für Freistellung und Weiterbildung 96 Abs. 4 SGB IX Die Vertrauenspersonen werden von ihrer beruflichen Tätigkeit ohne Minderung des Arbeitsentgelts oder der Dienstbezüge befreit, wenn und soweit es zur Durchführung ihrer Aufgaben erforderlich ist. Satz 1 gilt entsprechend für die Teilnahme an Schulungsund Bildungsveranstaltungen, soweit diese Kenntnisse vermitteln, die für die Arbeit der Schwerbehindertenvertretung erforderlich sind.
4 Grundlage für Freistellung und Weiterbildung 96 Abs. 4 SGB IX Satz 3 (Freistellung für Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen) gilt auch für das mit der höchsten Stimmenzahl gewählte stellvertretende Mitglied, wenn wegen 1. ständiger Heranziehung nach häufiger Vertretung der Vertrauensperson für längere Zeit 3. absehbaren Nachrückens in das Amt der SBV in kurzer Frist die Teilnahme an Bildungs- und Schulungsveranstaltungen erforderlich ist.
5 Fazit Die Rechtslage ist klar. Der/die entscheiden eigenverantwortlich. Es gibt keine formelle Abhängigkeiten z. B. vom Betriebsrat. Die Freistellungsmöglichkeiten für Stellvertreter sind gesetzlich besser geregelt, als bei den Betriebsräten. Der Arbeitgeber hat nichts zu genehmigen. Er trägt die durch die Tätigkeit der Schwerbehindertenvertretung entstehenden Kosten, einschließlich der Kosten für Schulungs- und Bildungsveranstaltungen auch für das erste stellvertretende Mitglied der Schwerbehindertenvertretung (gemäß 96 Abs. 8 SGB IX).
6 Es gilt, die vorhandene Rechtslage aktiv und verantwortungsvoll in die Tat umzusetzen!
7 2 Ebenen für die Bildungsangebote - Regional (Seminarort in Bayern 1 bis 5 Tage) die Betriebsräteakademie Bayern mit ihren Außenstellen in Zusammenarbeit und Abstimmung mit den IG Metall Verwaltungsstellen - Zentral (Seminar im BZ 3 bis 5 Tage) Die IG Metall mit der Abteilung Bildung in Frankfurt und den Bildungszentren der IG Metall (Sprockhövel, Berlin, Beverungen, Lohr/Bad Orb, Schliersee für Jugend und Inzell)
8 Die regionale Ebene (Programm der BAB) - Für einzelne Verwaltungsstellen, Bildungsregionen oder im Verbund Zentrale Aufgaben der SBV Teilhabepraxis I - Je nach Bedarfe in den Regionen siehe jeweiliges BAB Programm einschließlich der Seminarangebote für Betriebsräte, die ebenfalls für SBVen geeignet und entsprechend ausgeschrieben sind (Verbindung zum AuG)
9 Themen im Grundlagenseminar Zentrale Aufgaben der SBV Teilhabepraxis I 1. Geschichte geschichtliche Entwicklung bis zum SGB IX Geschichte der SBV Überblick Sozialgesetzbücher 2. Behinderung: Zahlen, Fakten und Begrifflichkeiten Situation von Menschen mit Behinderung Behinderung als soziales Verhältnis 3. Aufgaben und Rechte der SBV Umgang mit Gesetzen und Kommentaren Beteiligungsrechte der SBV Arbeitsfelder der SBV Überwachungspflichten der SBV interne und externe Kooperationsmöglichkeiten
10 Themen im Grundlagenseminar Zentrale Aufgaben der SBV Teilhabepraxis IX 4. Das Anerkennungs- und Gleichstellungsverfahren Praxisfall kennenlernen Antragsverfahren Widerspruch Widerspruchsverfahren Versorgungsmedizinische Grundsätze 5. Pflichten des Arbeitgebers rechtlicher Überblick Benachteiligungsverbot Behindertengerechte Beschäftigungspflicht weiterführende Pflichten
11 Themen im Grundlagenseminar Zentrale Aufgaben der SBV Teilhabepraxis IX 6. Die Praxis Bearbeitung / Lösung aktueller Praxisfälle z. B. Mehrarbeit und Zusatzurlaub Die Schwerbehindertenversammlung 7. Beschäftigung sichern und fördern Arbeitsplatzgestaltung Betriebliche Lösungsbeispiele Schnittstelle Arbeitsschutz Arbeitsgestaltung und Gesundheitsförderung Präventionsmöglichkeiten 8. Der besondere Kündigungsschutz Das Kündigungsschutzverfahren
12 Die zentrale Ebene (Programm der IG Metall) Grundlagenseminar Teilhabepraxis I Aufbau- und Fachseminare Verbindung zum AuG Teilhabepraxis II Schwerpunkt - Beschäftigungssicherung und Arbeitsgestaltung für Menschen mit Behinderung Teilhabepraxis III Schwerpunkt - BEM Arbeitsfähigkeit erhalten und sichern Beratungs- und Verhandlungskompetenzen für SBV (und BR) Antragverfahren zur Feststellung einer Schwerbehinderung Rechtlich fit für die Tätigkeit als SBV und weitere Themen
13 Alles Lernen ist nicht einen Heller wert, wenn Mut und Freude dabei verlorengehen. Johann Heinrich Pestalozzi ( ), Schweizer Pädagoge und Sozialreformer
14 Vielen Dank für Eure Aufmerksamkeit! Horst Jonietz Betriebsräteakademie Bayern
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