Reformbedarf im SGB IX

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1 Reformbedarf im SGB IX Weiterentwicklung und Stärkung der SBV Fachtagung für SBVen Gewählt was nun..? am 05. März 2015, in München

2 Behinderungen nehmen mit zunehmenden Alter zu unter % 9% 12% % über 65 55% Quelle: Statistisches Bundesamt 2

3 Arbeitsmarkt hohes AL-Risiko für schwerbehinderte Menschen Menschen mit Behinderung suchen in Deutschland einen Arbeitsplatz (Februar 2015). Gegenüber 2007 ist die Arbeitslosigkeit bei Menschen mit Behinderung, im Alter ab 55 Jahren, um 44 Prozent angestiegen. Problematisch ist die schrittweise Anhebung des Renteneintrittsalter von schwerbehinderten Menschen auf 65 Jahre. Quelle: Bundesagentur für Arbeit 3

4 Die Zahl schwerbehinderter Beschäftigter wächst ,7% ,6% ,5% 4,4% 4,3% 4,2% 4,1% ,0% Schwerbehinderte Beschäftigte Durchschnittliche Beschäftigungsquote Quelle: Bundesagentur für Arbeit 4

5 Beschäftigungspflichtquote gem. 71 SGB IX wird nicht erfüllt! 7,0% Entwicklung der Beschäftigungsquote ,0% 5,0% 4,0% 3,0% 2,0% 1,0% 0,0% Private Wirtschaft Öffentlicher Dienst Betriebe (26 %) beschäftigen keine schwerbehinderten Menschen! Quelle: Bundesagentur für Arbeit 5

6 Ordnungswidrigkeit gem. 156 i. V. m. 71 SGB IX Neben der von der Zahlung der Abgabe ausgehenden Antriebsfunktion werden nach dem Gesetz Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die nicht alle betrieblichen Möglichkeiten ausschöpfen, durch das Instrument des Ordnungswidrigkeitenrechts angehalten, ihre Beschäftigungsquote zu erfüllen. Nach 156 Abs. 1 Nr. 1 SGB IX ist die vorsätzliche oder fahrlässige Nichterfüllung der Beschäftigungspflicht als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu Euro zu ahnden. Die Pflichtquote von 5 Prozent haben Arbeitgeber nicht erfüllt und von ihnen beschäftigten überhaupt keinen schwerbehinderten Menschen. (Quelle BIH Jahresbericht 2012/2013, S. 14) 6

7 Vollzugsdefizit des 71 SGB IX (Ordnungswidrigkeit) Zuständig ist als Verwaltungsbehörde die BA für Arbeit. Im Jahr 2009 wurden insgesamt nur 10 Fälle aufgegriffen und sechs Verwarnungen verhängt wurden sogar nur vier Fälle behandelt und zwei Geldbußen mit einer Gesamtsumme von lediglich 550 Euro verhängt. Die BA für Arbeit steht hier in einem Interessenkonflikt: Sie möchte nicht gegen ArbeitgeberInnen ermitteln und Bußen verhängen, die sie als Kunden für die der Vermittlung von AL - Menschen in Arbeit gewinnen will. 7

8 Ausbildungsplatzmangel für behinderte Jugendliche es sind unter allen betrieblichen Auszubildenden nur 0,5 Prozent Jugendliche mit Behinderung von 1,3 Mio. Ausbildungsplätzen sind nur 6500 für behinderte Jugendliche aber behinderte Jugendliche in außerbetrieblichen Einrichtungen Inklusion auf dem 1. Arbeitsmarkt ist Mangelware! Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Arbeitsmarktberichterstattung Mai

9 Barrieren haben viele Facetten: Stufen zu schmale Türen fehlende Sanitäre Anlagen visuelle Erkennungsprobleme rutschsichere Bodenbeläge fehlende Handläufe fehlende taktile Signale 9

10 Klare Regeln schaffen, Barrieren abbauen Informationen in leichter Sprache Vorlesefunktion Textalternativen für Audio- und Video-Dateien Barrierefrei Kontrastverhältnis zw. Vorder- und Hintergrund Texte auf bis zu 200 Prozent vergrößerbar Barrierefreie- Informationstechnik- Verordnung (BITV) 2.0 generelle barrierefreie Arbeitswelt universelles Design

11 Die SBV als verlässlicher Partner im Betrieb 11

12 SBV-Arbeit stärken Eine realistische Freistellungsregelung für die SBV und eine erleichterte Heranziehungsmöglichkeit für die stellvertretenden SBV-Mitglieder. Bildungsanspruch für alle gewählten / stellvertretenden Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung Eine ohne Anhörung der Schwerbehindertenvertretung getroffene Maßnahme soll unwirksam sein Ein Übergangsmandat der SBV analog dem Betriebsrat, bei einem Betriebsübergang nach 613a BGB.

13 Gesundheitsschutz und Inklusion fördern Das Fehlen einer betrieblichen Integrationsvereinbarung muss zukünftig eine Ordnungswidrigkeit gem. 156 SGB IX sein. Eine Mindestquote für die Bereitstellung von Ausbildungsplätzen für Menschen mit Behinderung. Bei Versäumung der Durchführung eines BEM muss die Kündigung wegen Verletzung des Kündigungsschutzrecht beherrschenden ultima-ratio-prinzips unwirksam sein. Ohne BEM soll sich die Lohnfortzahlung verlängern.

14 Impressum IG Metall Nils Bolwig Ressort Arbeitsgestaltung Wilhelm-Leuschner-Straße Frankfurt 14

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