Rechte des Betriebsrates bei der beruflichen Bildung gem. 96, 97, 98 BetrVG

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Rechte des Betriebsrates bei der beruflichen Bildung gem. 96, 97, 98 BetrVG"

Transkript

1 Rechte des Betriebsrates bei der beruflichen Bildung gem. 96, 97, 98 BetrVG 1. Dezember 2010 Larissa Wocken Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht Mönckebergstraße 19, Tel: ,

2 I. Allgemeines Mitbestimmungsrechte zur betrieblichen und beruflichen Bildung und Qualifizierung finden sich in 96 BetrVG 97 BetrVG 98 BetrVG 2

3 II. Einzelne Mitbestimmungsrechte BetrVG... regelt die Förderung der beruflichen und betrieblichen Bildung schreibt vor, dass auf Verlangen des Betriebsrates der Berufsbildungsbedarf ermittelt werden soll Diese Rechte sind von zwei weiteren Normen im BetrVG flankiert: 106 Abs. 3 BetrVG: Wirtschaftsausschuss hat die Möglichkeit einen Kriterienkatalog festzulegen 95 BetrVG: Es können Auswahlrichtlinien für die personelle Auswahl geschaffen werden 3

4 II. Einzelne Mitbestimmungsrechte Möglichkeit einer Betriebsvereinbarung zur betrieblichen Weiterbildung Arbeitgeber ist verpflichtet die betriebliche Berufsbildung zu fördern Erstellung einer Bedarfsanalyse 4

5 II. Einzelne Mitbestimmungsrechte BetrVG... regelt die Mitbestimmung bei der Einführung von Maßnahmen, wenn sich Tätigkeiten ändern, ist ein erzwingbares Mitbestimmungsrecht, Diese Rechte sind von zwei weiteren Normen im BetrVG flankiert: 92 und 92a BetrVG 102 Abs. 3 Nr. 4 BetrVG 5

6 II. Einzelne Mitbestimmungsrechte BetrVG... regelt das Recht bei der Durchführung betrieblicher Bildungsmaßnahmen, hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht bei der Auswahl der Teilnehmer sowie der Bestellung des Bildungspersonals 6

7 III. Berufliche Weiterbildung Der Betriebsrat kann auf Angebote des SGB III zurückgreifen 7

8 Übersicht Regelungsbereiche BetrVG Beteiligungsrechte Allgemeine Förderung der Berufsbildung; Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen 96 Abs. 1 Satz 1 Umfassende Zielsetzungen: Förderung der beruflichen Mobilität, berufliche Aufstiegsmöglichkeiten, Abbau von Chancengleichheit, Beschäftigungssicherung. Ermittlung des Berufsbildungsbedarfs und Beratung über Fragen der Berufsbildung 96 Abs.1 Satz 2 Verpflichtung des Arbeitgebers, Analyse auf Verlangen des Betriebsrats durchzuführen (sonst 23 Abs. 3);Beratung über Umfang und Inhalt der erforderlichen Berufsbildungsmaßnahmen. Förderung der Teilnahme der Arbeitnehmer an betrieblichen und außerbetrieblichen Berufsbildungsmaßnahmen 96 Abs 2 Beachtung der Chancengleichheit und Gleichstellung von Mann und Frau. Berücksichtigung schutzbedürftiger Arbeitnehmergruppen wie ältere Arbeitnehmer, Teilzeitbeschäftigte, Arbeitnehmer mit Familienpflichten. Errichtung und Ausstattung betrieblicher Einrichtungen zur Berufsbildung 97 Abs. 1 Beratung über Sachausstattung (z.b. technische Anlagen, Lehrmaterial) und personelle Ausstattung (z.b. Ausbilder, Lehrkräfte), etwa bei: Lehrwerkstatt, betrieblichem Bildungszentrum. Einführung betrieblicher Bildungsmaßnahmen bei einer Änderung der Tätigkeit der Arbeitnehmer 97 Abs. 2 Voraussetzung: Auftreten von Qualifikationsdefiziten bei den Arbeitnehmern durch Arbeitgeber-Maßnahmen. Initiativrecht des Betriebsrats auf entsprechende Berufsförderung; Einigungsstellenbeschluss bei Nichteinigung. 8

9 Übersicht Durchführung von Maßnahmen der betrieblichen Berufsbildung 98 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 4 Mitbestimmung bei allen Berufsbildungsmaßnahmen, sofern sie vom Arbeitgeber veranlasst werden und nicht gesetzlich geregelt sind, Einigungsstellenbeschluss bei Nichteinigung Bestellung und Abberufung von Ausbildern und vergleichbaren Personen 98 Abs. 2 in Verbindung mit Abs. 5 Voraussetzung: Mängel bei der persönlichen und fachlichen Eignung, Vernachlässigung der Aufgaben; gegenüber 99 Sondertatbestand. Im Streitfall Entscheidungen durch Arbeitsgericht. Auswahl der Teilnehmer an betrieblichen und außerbetrieblichen Berufsbildungsmaßnahmen 98 Abs. 3 in Verbindung mit Abs. 4 Bei Maßnahmen: a) betrieblich; b) außerbetrieblich bei Freistellung der Arbeitnehmer; c) Arbeitgeber übernimmt Kosten. Einigungsstellenbeschluss bei Nichteinigung über die von Arbeitgeber und Betriebsrat vorgeschlagenen Teilnehmer Durchführung sonstiger Bildungsmaßnahmen im Betrieb 98 Abs. 6 Vermittlung allgemeinen Wissens (z.b. Wirtschaftskunde, Sprachkurse oder sozialkundliche Themen). Voraussetzung: Durchführung für die Arbeitnehmer des Betriebs; Mitbestimmung nach 98 Abs

7) Im Betrieb die Aufgaben der an der Ausbildung Mitwirkenden unter Berücksichtigung ihrer Funktionen und Qualifikationen abstimmen

7) Im Betrieb die Aufgaben der an der Ausbildung Mitwirkenden unter Berücksichtigung ihrer Funktionen und Qualifikationen abstimmen 7) Im Betrieb die Aufgaben der an der Ausbildung Mitwirkenden unter Berücksichtigung ihrer Funktionen und Qualifikationen abstimmen Robert Johnen 21.02.14 Seite 1/13 Leitfragen Welche Personen haben außer

Mehr

Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates und der JAV in der Berufsausbildung. Betriebsräteversammlung. IGM Frankfurt

Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates und der JAV in der Berufsausbildung. Betriebsräteversammlung. IGM Frankfurt des Betriebsrates und der JAV in der Berufsausbildung Betriebsräteversammlung IGM Frankfurt 02.05.2011 Seite 2 Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates und der JAV gemäß 96 bis 98 BetrVG

Mehr

Integration und Mitbestimmung

Integration und Mitbestimmung Integration und Mitbestimmung Handlungsansätze des Betriebsrats gegen Diskriminierung - Schwerpunkt: Bildung A. Integration B. Mitbestimmung C. Qualifizierung D. Personalplanung A. Integration Eine gängige

Mehr

Teil I DIE ALLGEMEINEN PERSONELLEN MASSNAHMEN

Teil I DIE ALLGEMEINEN PERSONELLEN MASSNAHMEN -5- VORBEMERKUNGEN Teil I DIE ALLGEMEINEN PERSONELLEN MASSNAHMEN 1. EINLEITUNG 2. DIE PERSONALPLANUNG 2.1 Definition des Begriffs Planung 2.2 Definition des Begriffs Personalplanung 2.3 Unterteilung der

Mehr

Abkürzungsverzeichnis 14. Betriebsverfassungsgesetz 16

Abkürzungsverzeichnis 14. Betriebsverfassungsgesetz 16 Abkürzungsverzeichnis 14 Betriebsverfassungsgesetz 16 Erster Teil Allgemeine Vorschriften 1 Errichtung von Betriebsräten 16 2 Stellung der Gewerkschaften und Vereinigungen der Arbeitgeber 17 3 Abweichende

Mehr

18 Grafik: Arbeitnehmer im Sinne des Gesetzes. 19 Arbeitnehmer im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes

18 Grafik: Arbeitnehmer im Sinne des Gesetzes. 19 Arbeitnehmer im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes Inhalt Inhaltsverzeichnis Zu diesem Buch Rechtsquellen und Akteure des Rechts Gesetze Verordnungen Verträge Grafik: Hierarchie der Rechtsquellen Grafik: Akteure des Rechts Arbeitsverträge Tarifverträge

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Vorwort... 5 Abk rzungsverzeichnis Gesetzestext Erl uterungen Erster Teil: Allgemeine Vorschriften

Inhaltsverzeichnis. Vorwort... 5 Abk rzungsverzeichnis Gesetzestext Erl uterungen Erster Teil: Allgemeine Vorschriften Vorwort.............................. 5 Abk rzungsverzeichnis..................... 13 Gesetzestext........................... 23 Erl uterungen.......................... 95 Erster Teil: Allgemeine Vorschriften

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Vorbemerkung... 5 Abkürzungsverzeichnis... 13

Inhaltsverzeichnis. Vorbemerkung... 5 Abkürzungsverzeichnis... 13 Inhaltsverzeichnis Vorbemerkung................................ 5 Abkürzungsverzeichnis............................ 13 A. Die Bedeutung von Beschlüssen für eine funktionsfähige und erfolgreiche Betriebsrätearbeit....................

Mehr

Stoffplan. für die. Arbeitsgemeinschaft des. Berufsfeldes Arbeits- und Sozialrecht. gemäß 58 Abs. 3 Nr. 5 JAPO. (Teil Arbeitsrecht)

Stoffplan. für die. Arbeitsgemeinschaft des. Berufsfeldes Arbeits- und Sozialrecht. gemäß 58 Abs. 3 Nr. 5 JAPO. (Teil Arbeitsrecht) Stoffplan für die Arbeitsgemeinschaft des Berufsfeldes Arbeits- und Sozialrecht gemäß 58 Abs. 3 Nr. 5 JAPO (Teil Arbeitsrecht) 2 A. Betriebsverfassungsrecht I. Einführung und Grundbegriffe 1.) Mitbestimmung

Mehr

Berufsbildungsrecht. Eine systematische Darstellung des Rechts der Berufsausbildung, der beruflichen Fortbildung und der Umschulung.

Berufsbildungsrecht. Eine systematische Darstellung des Rechts der Berufsausbildung, der beruflichen Fortbildung und der Umschulung. Berufsbildungsrecht Eine systematische Darstellung des Rechts der Berufsausbildung, der beruflichen Fortbildung und der Umschulung von Dr. Hilmar Götz Professor an der Fachhochschule Lübeck Verlag C.H.Beck

Mehr

Inhaltsverzeichnis Vorwort 5 Bearbeiterverzeichnis 7

Inhaltsverzeichnis Vorwort 5 Bearbeiterverzeichnis 7 9 Inhaltsverzeichnis Vorwort 5 Bearbeiterverzeichnis 7 In der Fassung der Bekanntmachung vom 25. September 2001 (BGB1.1 S. 2518) (BGB1. ffl 801-7) zuletzt geändert durch Zweites Gesetz zur Vereinfachung

Mehr

Vorlesung Arbeitsrecht SS 2011 RAin, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Dr. Berenice Möller, Hamburg und RA Jens Jensen, Frankfurt

Vorlesung Arbeitsrecht SS 2011 RAin, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Dr. Berenice Möller, Hamburg und RA Jens Jensen, Frankfurt Vorlesung Arbeitsrecht SS 2011 RAin, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Dr. Berenice Möller, Hamburg und RA Jens Jensen, Frankfurt I. Der Arbeitsvertrag 1. Rechtsgrundlagen: Der Arbeitsvertrag - vom BGB zum

Mehr

Betriebsverfassungsgesetz

Betriebsverfassungsgesetz Thomas Klebe, Jürgen Ratayczak, Micha Heilmann, Sibylle Spoo Betriebsverfassungsgesetz Basiskommentar mit Wahlordnung 16., überarbeitete und aktualisierte Auflage BUND VERLAG Vorwort 5 Abkürzungsverzeichnis

Mehr

Betriebsverfassungsrecht kompakt Wochen-Crashkurs

Betriebsverfassungsrecht kompakt Wochen-Crashkurs Betriebsverfassungsrecht kompakt Wochen-Crashkurs Veranstaltungsnummer: 2017 Q150 MH Termin: 15.05. 19.05.2017 Zielgruppe: Betriebsratsmitglieder, sonstige Interessierte Ort: Bonn Seminarleiter/Dozent:

Mehr

Die wichtigsten Schwellenwerte für die arbeitsrechtliche Praxis

Die wichtigsten Schwellenwerte für die arbeitsrechtliche Praxis Die wichtigsten Schwellenwerte für die arbeitsrechtliche Praxis Schwellenwert Norm Anknüpfungspunkt Konsequenz 1 2 ff. ASiG Betrieb Je nach den Anforderungen der zuständigen Berufsgenossenschaft kann die

Mehr

Inhalt. Bibliografische Informationen digitalisiert durch

Inhalt. Bibliografische Informationen  digitalisiert durch Inhalt Peter Bopp / Cornelia Bopp: I. Mitbestimmung des Betriebsrats in sozialen Angelegenheiten 9 Dr. Lothar Beseler: II. Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats in sozialen Angelegenheiten ( 87 Abs.

Mehr

extra Teil 1: Beteiligung und Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Fort- und Weiterbildung*.

extra Teil 1: Beteiligung und Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Fort- und Weiterbildung*. 27. Mai 2004 Schä/Co Ausgabe 7 Thema: Beteiligung und Mitbestimmung des Betriebsrates bei der Fort- und Weiterbildung Ansprechpartner: Volker Cosfeld 069 957 37 360 volker.cosfeld@igbau.de Teil 1: Beteiligung

Mehr

Amt, Anstellung und Mitbestimmung bei betrieblichen Beauftragten

Amt, Anstellung und Mitbestimmung bei betrieblichen Beauftragten Amt, Anstellung und Mitbestimmung bei betrieblichen Beauftragten Unter besonderer Berücksichtigung des Betriebsarztes von Dr. Christian Ehrich CFM C.F. Müller Juristischer Verlag Heidelberg Inhaltsverzeichnis

Mehr

Zulässigkeit und Grenzen von Koppelungsgeschäften zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber

Zulässigkeit und Grenzen von Koppelungsgeschäften zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber Europäische Hochschulschriften. Reihe 2: Rechtswissenschaft 5108 Zulässigkeit und Grenzen von Koppelungsgeschäften zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber Bearbeitet von Constanze Fritz 1. Auflage 2010. Taschenbuch.

Mehr

Arbeitspapier 10: Mitbestimmung in wirtschaftlichen Angelegenheiten I

Arbeitspapier 10: Mitbestimmung in wirtschaftlichen Angelegenheiten I Arbeitspapier 10: Mitbestimmung in wirtschaftlichen Angelegenheiten I I. Unterrichtung in wirtschaftlichen Angelegenheiten ( 106-110 BetrVG) 1. Unterrichtung des Wirtschaftsausschusses ( 106-109 BetrVG)

Mehr

80 Allgemeine Aufgaben (1) Der Betriebsrat hat folgende allgemeine Aufgaben: 1.darüber zu wachen, dass die zugunsten der Arbeitnehmer geltenden

80 Allgemeine Aufgaben (1) Der Betriebsrat hat folgende allgemeine Aufgaben: 1.darüber zu wachen, dass die zugunsten der Arbeitnehmer geltenden Paragraphen im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) die bei der Integration von Migrantinnen und Migranten genutzt werden können (Quelle: CD-ROM Kittner, Arbeits- und Sozialordnung, Version 5.0 Bund-Verlag)

Mehr

akalogoeinf_2 akaclose

akalogoeinf_2 akaclose akalogoeinf_2 akaclose Veranstaltungsnummer: 2014 Q 196 MH Termin: 16.06. 18.06.2014 Zielgruppe: neue Betriebsratsmitglieder Ort: Köln Seminarleiter/in: Dr.Thomas Wurm Dozent/in: Dr. Thomas Wurm Fachanwalt

Mehr

Tarifvertrag zur Qualifizierung (TV Q) vom 28. April NORDVERBUND e.v. 1. NORDMETALL Verband der Metall- und Elektro- Industrie e.v.

Tarifvertrag zur Qualifizierung (TV Q) vom 28. April NORDVERBUND e.v. 1. NORDMETALL Verband der Metall- und Elektro- Industrie e.v. Tarifvertrag zur Qualifizierung (TV Q) Anlage 2 vom 28. April 2006 Zwischen dem bestehend aus NORDVERBUND e.v. 1. NORDMETALL Verband der Metall- und Elektro- Industrie e.v., Hamburg 2. METALL UNTERWESER

Mehr

Ergebnisbericht Wohngruppe "Lavendelgarten" nach 14 Abs. 9 WTG in Verbindung mit 4 und 5 WTG-DVO

Ergebnisbericht Wohngruppe Lavendelgarten nach 14 Abs. 9 WTG in Verbindung mit 4 und 5 WTG-DVO nach 14 Abs. 9 WTG in Verbindung mit 4 und 5 WTG-DVO Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz (WTG) Anlage 2 zu 4 und 5 Wohn- und Teilhabegesetz-Durchführungsverordnung (WTG DVO) Ergebnisbericht:

Mehr

Die Praxis der Jugend- und Auszubildendenvertretung von A bis Z

Die Praxis der Jugend- und Auszubildendenvertretung von A bis Z Die Praxis der Jugend- und Auszubildendenvertretung von A bis Z Das Handwörterbuch für die JAV-Arbeit. überarbeitet 2008. Buch. Hardcover ISBN 978 3 7663 3842 6 Recht > Arbeitsrecht schnell und portofrei

Mehr

Hans-Böckler-Stiftung

Hans-Böckler-Stiftung Hans-Böckler-Stiftung Fachtagung Beschäftigungssicherung Tarifliche und betriebliche Kurzarbeit Nikolai Laßmann, Forba Partnerschaft Berlin, Hannover, 18.01.2011 A. Überblick: Aktuelle Auswertung der Vereinbarungen

Mehr

Betriebliche Bündnisse

Betriebliche Bündnisse Marcus Schwarzbach Betriebliche Bündnisse Ein Leitfaden für die Praxis GABLER Einleitung 11 Definition: Betriebliche Bündnisse, Standortpakt und tarifliche Härtefallklauseln... 15 1. Konkrete Ausgestaltung

Mehr

Arbeitsrecht in Sanierung und Insolvenz. Priv.-Doz. Dr. Georg Annuß Universität Regensburg 3. Vorlesung, 2. Juni 2006

Arbeitsrecht in Sanierung und Insolvenz. Priv.-Doz. Dr. Georg Annuß Universität Regensburg 3. Vorlesung, 2. Juni 2006 Arbeitsrecht in Sanierung und Insolvenz Priv.-Doz. Dr. Georg Annuß Universität Regensburg 3. Vorlesung, 2. Juni 2006 Restrukturierung - Beteiligungsrechte des Betriebsrats (1) 2 Das BetrVG sieht unterschiedlich

Mehr

Betriebsvereinbarung - flexible Gestaltung der Arbeitszeit (NEZE) der DaimIerChrysler AG. Präambel

Betriebsvereinbarung - flexible Gestaltung der Arbeitszeit (NEZE) der DaimIerChrysler AG. Präambel Betriebsvereinbarung - flexible Gestaltung der Arbeitszeit (NEZE) der DaimIerChrysler AG Präambel Geschäftsleitung und Betriebsrat wollen das Arbeitszeitmodell NEZE im Geltungsbereich dieser Betriebsvereinbarung

Mehr

Der DGB-Bundesvorstand hat am 3. Februar 1998 die Novellierung des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) von 1972 gefordert.

Der DGB-Bundesvorstand hat am 3. Februar 1998 die Novellierung des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) von 1972 gefordert. Seite 1 von 8 Neue Betriebsverfassung: Die wichtigsten Forderungen des DGB Der DGB-Bundesvorstand hat am 3. Februar 1998 die Novellierung des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) von 1972 gefordert. Hier

Mehr

KOLLEKTIVES ARBEITSRECHT WS 2015/16 TU DRESDEN. Rechtsanwältin Yvonne Dietzel, LL.M. Rechtsanwältin Dr. Charlotte Sander, LL.M.

KOLLEKTIVES ARBEITSRECHT WS 2015/16 TU DRESDEN. Rechtsanwältin Yvonne Dietzel, LL.M. Rechtsanwältin Dr. Charlotte Sander, LL.M. KOLLEKTIVES ARBEITSRECHT WS 2015/16 TU DRESDEN Rechtsanwältin Yvonne Dietzel, LL.M. Rechtsanwältin Dr. Charlotte Sander, LL.M. F. Basics des Personalvertretungsrechts und des Rechts der Unternehmensmitbestimmung

Mehr

Arbeitsrecht 4.0 aus Sicht des Verbandsjuristen

Arbeitsrecht 4.0 aus Sicht des Verbandsjuristen Arbeitsrecht 4.0 aus Sicht des Verbandsjuristen Flexible Beschäftigungsformen u. a. Mobiles Arbeiten Grenzübergreifende Zusammenarbeit in virtuellen Mitarbeiterteams Crowdsourcing / Crowdworking = Tätigkeiten

Mehr

DER BR WIRD AKTIV. Ausganssituation und Rechtsgrundlage. Sachverständige und Berater. Der Beratungsprozess

DER BR WIRD AKTIV. Ausganssituation und Rechtsgrundlage. Sachverständige und Berater. Der Beratungsprozess Vereinbarkeit von Familie und Beruf Die Hinzuziehung von externen Experten kann auch bei dem doch recht neuen Thema Vereinbarkeit von Familie und Beruf aus Sicht von Vätern sinnvoll sein, denn schließlich

Mehr

Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz

Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz Ergebnisbericht: Einrichtung mit umfassendem Leistungsangebot/Hospiz/Kurzzeitbetreuung Nach 23, 41 WTG werden Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot

Mehr

Referat (Kurzfassung) Das Betriebliche Eingliederungsmanagement und seine Bedeutung bei der krankheitsbedingten Kündigung

Referat (Kurzfassung) Das Betriebliche Eingliederungsmanagement und seine Bedeutung bei der krankheitsbedingten Kündigung Referat (Kurzfassung) Das Betriebliche Eingliederungsmanagement und seine Bedeutung bei der krankheitsbedingten Kündigung von Michael Grauvogel Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht Bremen 1. Was

Mehr

Vermögenswirksame Leistungen

Vermögenswirksame Leistungen IG Metall Bezirksleitung Baden-Württemberg Bezirk Baden-Württemberg Vermögenswirksame Leistungen Baden-Württemberg - Bereich Feinwerktechnik - Abschluss: 05.05.2000 Gültig ab: 01.04.2000 Kündbar zum: 31.03.2005

Mehr

Rechtsanwälte Dr. Koos & Kollegen, Weißenburger Straße 8, Aschaffenburg

Rechtsanwälte Dr. Koos & Kollegen, Weißenburger Straße 8, Aschaffenburg Einführung in das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) unter Berücksichtigung der bisher angewendeten Regelungen des Bayerischen Personalvertretungsgesetzes (BayPersVG) Grundbegriffe des Betriebsverfassungsgesetzes:

Mehr

Taschenkommentar zum Betriebsverfassungsgesetz

Taschenkommentar zum Betriebsverfassungsgesetz Taschenkommentar zum Betriebsverfassungsgesetz von Prof. Dr. Dr. h.c. Manfred Löwisch Direktor des Instituts für Wirtschaftsrecht, Arbeits- und Sozialversicherungsrecht der Universität Freiburg 3., vollständig

Mehr

Inhaltsübersicht. Personalplanung

Inhaltsübersicht. Personalplanung Personalplanung Inhaltsübersicht 1. Begriff 1.1 Personalbedarfplanung 1.2 Personalbeschaffungsplanung 1.3 Personalfreistellungsplanung 1.4 Personalentwicklungsplanung 1.5 Personaleinsatzplanung 1.6 Personalkostenplanung

Mehr

Gebühren, Streitwerte und Rechtsschutzversicherung im Arbeitsrecht

Gebühren, Streitwerte und Rechtsschutzversicherung im Arbeitsrecht Gebühren, Streitwerte und Rechtsschutzversicherung im Arbeitsrecht Dr. Hans-Georg Meier Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin von Dr. Nathalie Oberthür Rechtsanwältin und Fachanwältin

Mehr

Betriebsverfassungsgesetz

Betriebsverfassungsgesetz Betriebsverfassungsgesetz Handkommentar begründet von Prof. Karl Fitting Ministerialdirektor a. D. fortgeführt in der 4. bis 17. Auflage von Prof. Dr. jur. Fritz Auffarth, Vizepräsident des Bundesarbeitsgerichts

Mehr

Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz

Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz Ergebnisbericht: Einrichtung mit umfassendem Leistungsangebot / Hospiz / Kurzzeitbetreuung Nach 23, 41 WTG werden Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot

Mehr

E W A L D & P a r t n e r

E W A L D & P a r t n e r BUNDESARBEITSGERICHT Beschluss vom 16.1.2008, 7 ABR 71/06 Betriebsratsmitglied - Erstattung von Reisekosten Leitsätze Nimmt ein Mitglied des Betriebsausschusses außerhalb seiner Arbeitszeit an Sitzungen

Mehr

Telearbeit. Arbeitsrecht - Sozialrecht - Datenschutz. von. Dr. Peter Wedde

Telearbeit. Arbeitsrecht - Sozialrecht - Datenschutz. von. Dr. Peter Wedde Telearbeit Arbeitsrecht - Sozialrecht - Datenschutz von Dr. Peter Wedde Professor für Arbeitsrecht und Recht der Informationsgesellschaft an der Fachhochschule Frankfurt am Main Verlag C.H.Beck München

Mehr

Allgemeine Befugnisse der ArbeitnehmerInnenschaft und Mitwirkung in sozialen Angelegenheiten. - Rechtsabteilung Magª. Andrea Komar

Allgemeine Befugnisse der ArbeitnehmerInnenschaft und Mitwirkung in sozialen Angelegenheiten. - Rechtsabteilung Magª. Andrea Komar Allgemeine Befugnisse der ArbeitnehmerInnenschaft und Mitwirkung in sozialen Angelegenheiten - Rechtsabteilung Magª. Andrea Komar Befugnisse Allgemeine Befugnisse Mitwirkung in sozialen Angelegenheiten

Mehr

Grundsätze der vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber gem. 2, 74 BetrVG

Grundsätze der vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber gem. 2, 74 BetrVG IG Metall Informationstagung Grundsätze der vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber gem. 2, 74 BetrVG am 7. April 2010 Referentin: Larissa Wocken Rechtsanwältin, Fachanwältin

Mehr

Erheblich unter dem Durchschnitt Schlechtleistung als Thema für den Betriebsrat

Erheblich unter dem Durchschnitt Schlechtleistung als Thema für den Betriebsrat Erheblich unter dem Durchschnitt Schlechtleistung als Thema für den Betriebsrat Landestagung des DArbGV Berlin-Brandenburg 17. September 2015 1 1 Teil 1 Vorwurf der Schlechtleistung ein typischer Konfliktverlauf

Mehr

Schwerbehindertenvertretung

Schwerbehindertenvertretung Schwerbehindertenvertretung Beschäftigungssicherung und Arbeitsgestaltung für behinderte Menschen Gespräche führen als SBV Arbeits- und Sozialrecht für SBV Auffrischungsseminar für die Schwerbehindertenvertretung

Mehr

Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz. Ergebnisbericht: Einrichtung mit umfassendem Leistungsangebot / Hospiz / Kurzzeitbetreuung

Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz. Ergebnisbericht: Einrichtung mit umfassendem Leistungsangebot / Hospiz / Kurzzeitbetreuung Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz Ergebnisbericht: Einrichtung mit umfassendem Leistungsangebot / Hospiz / Kurzzeitbetreuung Nach 23, 41 WTG werden Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot

Mehr

Arbeitspapier 11: Mitbestimmung in wirtschaftlichen Angelegenheiten II

Arbeitspapier 11: Mitbestimmung in wirtschaftlichen Angelegenheiten II Arbeitspapier 11: Mitbestimmung in wirtschaftlichen Angelegenheiten II I. Betriebsänderungen ( 111-113 BetrVG) (zweiter Teil) 1. Begriff der Betriebsänderung ( 111 BetrVG) a) Grundsatzpositionen zur Betriebsänderung

Mehr

Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz

Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz Ergebnisbericht: Einrichtung mit umfassendem Leistungsangebot/Hospiz/Kurzzeitbetreuung Nach 23, 41 WTG werden Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot

Mehr

Anforderungen an die Bildungsträger gemäß 176 ff. SGB III i.v.m. 8 Anerkennungs- und Zulassungsverordnung

Anforderungen an die Bildungsträger gemäß 176 ff. SGB III i.v.m. 8 Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Anforderungen an die Bildungsträger gemäß 176 ff. SGB III i.v.m. 8 Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Regelungen zur Zusammenarbeit mit dem Amt proarbeit Jobcenter Stand: Mai 2012 Kreis Minden-Lübbecke

Mehr

Die Umsetzung des gesetzlichen Auftrags zum Arbeitsschutz ist mehr als die Erfüllung einer Pflichtaufgabe

Die Umsetzung des gesetzlichen Auftrags zum Arbeitsschutz ist mehr als die Erfüllung einer Pflichtaufgabe Die Umsetzung des gesetzlichen Auftrags zum Arbeitsschutz ist mehr als die Erfüllung einer Pflichtaufgabe Fachtagung Qualitätsmanagement von Gesundheit und Nachhaltigkeit an Hochschulen und wissenschaftlichen

Mehr

Tarifvertrag Qualifizierung (TV Q) 26.02.2007 1

Tarifvertrag Qualifizierung (TV Q) 26.02.2007 1 Tarifvertrag Qualifizierung (TV Q) 1 Tarifvertrag Qualifizierung (TV Q) Was bringt uns der TV Q? Formen der Qualifizierung Regelungen zu Kosten und Arbeitszeit Konfliktregelung Umsetzungsprozess 2 Qualifizierungsprozess

Mehr

I. Abgestufte Beteiligungsrechte

I. Abgestufte Beteiligungsrechte I. Abgestufte Beteiligungsrechte I. Abgestufte Beteiligungsrechte Der Betriebsrat hat in personellen Angelegenheiten abgestufte Beteiligungsrechte. Man differenziert zwischen allgemeinen personellen Angelegenheiten,

Mehr

Betriebsverfassungsrecht, Seminarunterlagen gedruckt und auf USB-Stick, aktuellen Gesetzestexten und vielem mehr!

Betriebsverfassungsrecht, Seminarunterlagen gedruckt und auf USB-Stick, aktuellen Gesetzestexten und vielem mehr! Poko-Institut, Kaiser-Wilhelm-Ring 3a, 48145 Münster, Tel.: 0251 1350-0, www.poko.de/0154 BetrVG - Kompakt I Ihr rechtlicher Einstieg in die Betriebsratsarbeit Welche Rechte, Pflichten und Aufgaben hat

Mehr

Mitbestimmung und Beteiligung des Betriebsrates

Mitbestimmung und Beteiligung des Betriebsrates Betriebsrat und Arbeitnehmervertretung Mitbestimmung Jean-Martin Jünger, Gero Schneider Mitbestimmung und Beteiligung des Betriebsrates Ihre Rechte laut Betriebsverfassungsrecht auf einen Blick Verlag

Mehr

Arbeitspapier 12: Mitbestimmung in wirtschaftlichen Angelegenheiten III

Arbeitspapier 12: Mitbestimmung in wirtschaftlichen Angelegenheiten III Arbeitspapier 12: Mitbestimmung in wirtschaftlichen Angelegenheiten III I. Betriebsänderungen ( 111-113 BetrVG) (dritter Teil) 1. Inhalte und Grenzen des freiwilligen Sozialplans BAG vom 08.12.1976, AP

Mehr

Vorwort. V Inhaltsübersicht. VII Abkürzungsverzeichnis. XXV Grafik: Das Zustimmungsersetzungsverfahren nach 99 BetrVG. XXXIV

Vorwort. V Inhaltsübersicht. VII Abkürzungsverzeichnis. XXV Grafik: Das Zustimmungsersetzungsverfahren nach 99 BetrVG. XXXIV Inhaltsverzeichnis Vorwort. V Inhaltsübersicht. VII Abkürzungsverzeichnis. XXV Grafik: Das Zustimmungsersetzungsverfahren nach 99 BetrVG. XXXIV Abschnitt I. Allgemeiner Teil 1. Begriff und Bedeutung der

Mehr

Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz

Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz Ergebnisbericht: Einrichtung mit umfassendem Leistungsangebot/Hospiz/Kurzzeitbetreuung Nach 23, 41 WTG werden Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot

Mehr

Anlage 2 zu 4, 5 WTG DVO. Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz

Anlage 2 zu 4, 5 WTG DVO. Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz Anlage 2 zu 4, 5 WTG DVO Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz Ergebnisbericht: Einrichtung mit umfassendem Leistungsangebot / Hospiz / Kurzzeitbetreuung Nach 23, 41 WTG werden Einrichtungen

Mehr

Beschäftigungssicherung und Beschäftigungsförderung durch Betriebliches Eingliederungsmanagement

Beschäftigungssicherung und Beschäftigungsförderung durch Betriebliches Eingliederungsmanagement Beschäftigungssicherung und Beschäftigungsförderung durch Betriebliches Eingliederungsmanagement Referentin: Larissa Wocken Rechtsanwältin Fachanwältin für Arbeitsrecht Mönckebergstrasse 19 20095 Hamburg

Mehr

'RWGV ...J. Qualifikation braucht einen Partner. Akademie

'RWGV ...J. Qualifikation braucht einen Partner.  Akademie RWGA Raiffeisenstraße10-16 51503 Rösrath-Forsbach Rundschreiben A207/2016 An die Kreditgenossenschaften Ansprechpartner: K. Egbert/M. Köhler Durchwahl: 0251 7186-8003 Direktfax: 0251 7186-8199 E-Mail:

Mehr

Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz

Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz Ergebnisbericht: Einrichtung mit umfassendem Leistungsangebot/Hospiz/Kurzzeitbetreuung Nach 23, 41 WTG werden Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot

Mehr

Betriebs- und Personalräteseminare ver.di-bildung und Beratung ggmbh - Büro Brannenburg Teilnahmemöglichkeit nur bei betrieblicher Freistellung

Betriebs- und Personalräteseminare ver.di-bildung und Beratung ggmbh - Büro Brannenburg Teilnahmemöglichkeit nur bei betrieblicher Freistellung Betriebs- und Personalräteseminare ver.di-bildung und Beratung ggmbh - Büro Brannenburg Teilnahmemöglichkeit nur bei betrieblicher Freistellung BA 01 060618 01 vom 18.06. 23.06.2006 BA 01 060702 02 vom

Mehr

extra Beschäftigungssicherung und Beschäftigungsförderung*

extra Beschäftigungssicherung und Beschäftigungsförderung* 26. Juli 2004 Schä/Co Ausgabe 9 Thema: Beschäftigungssicherung und Beschäftigungsförderung Ansprechpartner: Volker Cosfeld 069 957 37 360 volker.cosfeld@igbau.de Beschäftigungssicherung und Beschäftigungsförderung*

Mehr

Betriebsratsarbeit die Grundlagen. Betzdorf

Betriebsratsarbeit die Grundlagen. Betzdorf Betriebsratsarbeit die Grundlagen Themenübersicht Ich als Betriebsrat meine Aufgaben, Pflichten und Rechte Freistellung für die Betriebsratsarbeit Betriebsratsarbeit im Betrieb Zusammenarbeit von Betriebsrat,

Mehr

Die neue Betriebsverfassung nutzen

Die neue Betriebsverfassung nutzen Beteiligungsorientierte Betriebspolitik Die neue Betriebsverfassung nutzen Hinweise zur Anwendung des 80 Abs. 2 Satz 3 BetrVG - Betriebliche Auskunftspersonen - FB Betriebs- und Mitbestimmungspolitik /

Mehr

Workshop Eckpunkte einer Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung

Workshop Eckpunkte einer Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung Workshop Eckpunkte einer Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung Fachtagung für Betriebs-, Personalräte und Mitarbeitervertretungen Wenn Arbeit krank macht 12.06.2012, Rehabilitationszentrum der Deutschen Rentenversicherung

Mehr

Recht der Arbeitnehmermitbestimmung

Recht der Arbeitnehmermitbestimmung Recht der Arbeitnehmermitbestimmung Betriebsverfassung, Personalvertretungsrecht, Unteraehmensmitbestimmung von Dr. Stefan Edenfeld apl. Professor an der Universität Münster 2., neu bearbeitete Auflage

Mehr

Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt. Bildelement: Chancengleichheit 01. Aufgaben und Auftrag. Bildelement: Logo

Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt. Bildelement: Chancengleichheit 01. Aufgaben und Auftrag. Bildelement: Logo Bildelement: Chancengleichheit 01 Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt Aufgaben und Auftrag Bildelement: Logo Gleichstellung von Frauen und Männern und Frauenförderung Die Chancengleichheit

Mehr

Tarifvertrag zum Personalbinnenmarkt bei der Gesundheit Nord ggmbh Klinikverbund Bremen. Zwischen

Tarifvertrag zum Personalbinnenmarkt bei der Gesundheit Nord ggmbh Klinikverbund Bremen. Zwischen Tarifvertrag zum Personalbinnenmarkt bei der Gesundheit Nord ggmbh Klinikverbund Bremen Zwischen dem Kommunalen Arbeitgeberverband Bremen e. V., vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstands und einerseits

Mehr

Betriebsverfassungsreform 2001 Was ist das?

Betriebsverfassungsreform 2001 Was ist das? Betriebsverfassungsreform 2001 Was ist das? Das BetrVG ist durch das BetrVerfReformgesetz vom 23.7.2001 (BGBl. I S. 1852) in einer Vielzahl von Vorschriften geändert und im Interesse der Arbeitnehmer und

Mehr

IG Metall Informationstagung Bereich Industrie am 4. Mai Beschwerderecht und die Behandlung von Beschwerden durch den Betriebsrat

IG Metall Informationstagung Bereich Industrie am 4. Mai Beschwerderecht und die Behandlung von Beschwerden durch den Betriebsrat Absender IG Metall Informationstagung Bereich Industrie am 4. Mai 2011 Referenten: Ignatz Heggemann, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht Mönckebergstraße 17, 20095 Hamburg, Tel: 040-280 886 20 heggemann@gsp.de

Mehr

Anlage 2 zu 4, 5 WTG DVO. Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz

Anlage 2 zu 4, 5 WTG DVO. Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz Anlage 2 zu 4, 5 WTG DVO Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz Ergebnisbericht: Einrichtung mit umfassendem Leistungsangebot / Hospiz / Kurzzeitbetreuung Nach 23, 41 WTG werden Einrichtungen

Mehr

VIII. Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) II

VIII. Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) II VIII. Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) II 1. Struktur der Beteiligungsrechte (Informations-, Unterrichtungs-, Beratungs-, Anhörungsrecht) sowie echte Mitbestimmungsrechte 2. Durchsetzung der Mitbestimmungsrechte

Mehr

Inhalt Wo gibt es Betriebsräte? Wer ist der Arbeitgeber? Für wen ist der Betriebsrat zuständig? Ist rechtens gleich Recht, und ist das gerecht?

Inhalt Wo gibt es Betriebsräte? Wer ist der Arbeitgeber? Für wen ist der Betriebsrat zuständig? Ist rechtens gleich Recht, und ist das gerecht? Inhalt Wo gibt es Betriebsräte? 8 Wer ist der Arbeitgeber? 9 Vertragsarbeitgeber 9 Betriebsarbeitgeber 9 Wer ist Arbeitgeber im Gemeinschaftsbetrieb? 9 Darf der Arbeitgeber dem Betriebsrat Weisungen geben?

Mehr

Arbeitsmarktförderung. Welche Möglichkeiten gibt es?

Arbeitsmarktförderung. Welche Möglichkeiten gibt es? Arbeitsmarktförderung Welche Möglichkeiten gibt es? 1 Entwurf der Förderbedingungen zum ESF-Bundesprogramm zur Eingliederung langzeitarbeitsloser Leistungsberechtigter nach dem SGB II auf dem allgemeinen

Mehr

Leistungstyp 25. Anerkannte Werkstätten für behinderte Menschen

Leistungstyp 25. Anerkannte Werkstätten für behinderte Menschen Leistungstyp 25 Anerkannte Werkstätten für behinderte Menschen Arbeits- und Betreuungsangebote für Erwachsene im Arbeitsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen Dieser Leistungstyp ist Bestandteil

Mehr

Fälle zum Arbeitsrecht

Fälle zum Arbeitsrecht Schriftenreihe der Juristischen Schulung/ Fälle mit Lösungen 129 Fälle zum Arbeitsrecht von Prof. Dr. Dieter Heckelmann, Prof. Dr. Martin Franzen 3. Auflage Fälle zum Arbeitsrecht Heckelmann / Franzen

Mehr

VIII. Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) II

VIII. Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) II VIII. Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) II 1. Struktur der Beteiligungsrechte 2. Durchsetzung der Mitbestimmungsrechte 3. Betriebliche Einigung Betriebsvereinbarung versus Regelungsabrede 4. Tarifvorrang

Mehr

Der perfekte Start im Betriebsrat

Der perfekte Start im Betriebsrat Der perfekte Start im Betriebsrat So meistern Sie Ihre neuen Aufgaben 1. Auflage 2014. Buch. ISBN 978 3 8111 1050 2 Wirtschaft > Spezielle Betriebswirtschaft > Personalwirtschaft, Lohnwesen, Mitbestimmung

Mehr

Die Maßnahmen und Leistungen der Agentur für Arbeit im Bereich Reha im Kurzüberblick

Die Maßnahmen und Leistungen der Agentur für Arbeit im Bereich Reha im Kurzüberblick Netzwerktreffen berufliche Bildung in den Unterallgäuer Werkstätten am 15.04.2015 Die Maßnahmen und Leistungen der Agentur für Arbeit im Bereich Reha im Kurzüberblick Leistungen der Arbeitsförderung 3

Mehr

MVG EKD 49 Vertretung der Jugendlichen und der Auszubildenden Wählbar sind alle Wahlberechtigten nach Satz 1, die am Wahltag

MVG EKD 49 Vertretung der Jugendlichen und der Auszubildenden Wählbar sind alle Wahlberechtigten nach Satz 1, die am Wahltag Betr.VG - Betriebliche Jugendund Auszubildendenvertretung 61 Wahlberechtigung und Wählbarkeit (2) Wählbar sind alle Arbeitnehmer des Betriebs, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben; 8 Abs.

Mehr

Europäisches Arbeitsschutzrecht und betriebliche Mitbestimmung

Europäisches Arbeitsschutzrecht und betriebliche Mitbestimmung Florian Schubert Europäisches Arbeitsschutzrecht und betriebliche Mitbestimmung Die Beteiligungsrechte der Arbeitnehmer im Arbeitsschutzrecht in der Bundesrepublik Deutschland und im Königreich Schweden

Mehr

AWO Kreisverband Siegen-Wittgenstein/Olpe Wohnstätte Hengsbach Hengsbachstr Siegen

AWO Kreisverband Siegen-Wittgenstein/Olpe Wohnstätte Hengsbach Hengsbachstr Siegen Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz Ergebnisbericht: Einrichtung mit umfassendem Leistungsangebot Einrichtung: AWO Kreisverband Siegen-Wittgenstein/Olpe Wohnstätte Hengsbach Hengsbachstr.

Mehr

-2- Tatbestand. Der Kläger hat beantragt.

-2- Tatbestand. Der Kläger hat beantragt. -2- Tatbestand Dar Kläger beantragt die Feststellung dass die Versetzung aus März 2007 unwirksam ist, und die Beklagte verurteilt wird, ihn auf einer nach Entgeltstufe 11 bewerteten Facharbeiterstelle

Mehr

Inhaltsübersicht. Telefonbenutzung - Mitbestimmung

Inhaltsübersicht. Telefonbenutzung - Mitbestimmung Telefonbenutzung - Mitbestimmung Inhaltsübersicht 1. Allgemeines 2. Mitbestimmungsfreie Maßnahmen 3. Mitbestimmungspflichtige Maßnahmen 3.1 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG - Betriebliche Ordnung 3.2 87 Abs. 1 Nr.

Mehr

Begutachtung einer Umschulungsmaßnahme gemäß 60 BBIG

Begutachtung einer Umschulungsmaßnahme gemäß 60 BBIG Begutachtung einer Umschulungsmaßnahme gemäß 60 BBIG Der Umschulende hat die Durchführung der beruflichen Umschulung schriftlich anzuzeigen. Bitte verwenden Sie hierfür diesen Vordruck. Der Antrag hat

Mehr

Gleichstellung von Frauen und Männern im Betrieb. Gestaltungsaufgabe der Betriebs- und Personalräte

Gleichstellung von Frauen und Männern im Betrieb. Gestaltungsaufgabe der Betriebs- und Personalräte Gleichstellung von Frauen und Männern im Betrieb Gestaltungsaufgabe der Betriebs- und Personalräte Die Gleichstellung von Frauen und Männern im Betrieb ist eine wichtige Gestal tungsaufgabe für die betrieblichen

Mehr

Qualität in der beruflichen Bildung:

Qualität in der beruflichen Bildung: 21. Oktober 2008, Neuruppin Qualität in der beruflichen Bildung: Arbeitnehmerbeauftragte in den Berufsbildungs- und Prüfungsausschüssen als Qualitätsmanager Wie steht es um die Qualität der Berufsausbildung?

Mehr

Mitbestimmungsrechte in Urlaubsfragen Arbeitsrecht am Abend, 27. Juni 2012

Mitbestimmungsrechte in Urlaubsfragen Arbeitsrecht am Abend, 27. Juni 2012 Mitbestimmungsrechte in Urlaubsfragen Arbeitsrecht am Abend, 27. Juni 2012 Wolfgang Manske, Fachanwalt für Arbeitsrecht Kanzlei Manske & Partner Nürnberg Mitbestimmung des Betriebsrats 87 Abs. 1 Nr. 5

Mehr

Weiterbildung gehört zu den gesetzlichen Aufgaben der Universität. Die Technische

Weiterbildung gehört zu den gesetzlichen Aufgaben der Universität. Die Technische Vereinbarung zwischen dem Kanzler der Technischen Universität Dortmund und dem Personalrat der nichtwissenschaftlich Beschäftigten der Technischen Universität ortmund zur Fort- und Weiterbildung Präambel:

Mehr

Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz

Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz Ergebnisbericht: Anbieterverantwortete Wohngemeinschaft Nach 30 WTG werden anbieterverantwortete Wohngemeinschaften regelmäßig überprüft. Werden in

Mehr

Trotz Wirtschaftskrise und Arbeitszeitkonto: Der BR und das Mitbestimmungsrecht bei Mehrarbeit nach 87 BetrVG am 6. Januar 2010

Trotz Wirtschaftskrise und Arbeitszeitkonto: Der BR und das Mitbestimmungsrecht bei Mehrarbeit nach 87 BetrVG am 6. Januar 2010 IG Metall Informationstagung Trotz Wirtschaftskrise und Arbeitszeitkonto: Der BR und das Mitbestimmungsrecht bei Mehrarbeit nach 87 BetrVG am 6. Januar 2010 Referentin: Larissa Wocken Rechtsanwältin, Fachanwältin

Mehr

dtv Juristische Gesamtbibliothek de» Technischen Hochschute Darmstadt Beck-Rechtsberater: Der Betriebsrat

dtv Juristische Gesamtbibliothek de» Technischen Hochschute Darmstadt Beck-Rechtsberater: Der Betriebsrat Beck-Rechtsberater: Der Betriebsrat Von Günter Schaub Richter am Bundesarbeitsgericht 4., neubearbeitete Auflage Stand: Juni 1985 Juristische Gesamtbibliothek de» Technischen Hochschute Darmstadt Deutscher

Mehr

Die Beschwerde des Arbeitnehmers als Instrument innerbetrieblicher Konfliktregelung

Die Beschwerde des Arbeitnehmers als Instrument innerbetrieblicher Konfliktregelung Bettina Hallmen Die Beschwerde des Arbeitnehmers als Instrument innerbetrieblicher Konfliktregelung PETER LANG Europaischer Verlag der Wissenschaften Einleitung 1 1. Teil Das Beschwerderecht nach 84 BetrVG

Mehr

Vorlesung Wirtschaftsprivatrecht

Vorlesung Wirtschaftsprivatrecht Vorlesung Wirtschaftsprivatrecht 24. Einheit 21.01.2010 Dr. Fabian Jungk Institut für Recht der Wirtschaft Systematik: Der AV kann durch folgende Ereignisse beendet werden: Kündigung Aufhebungsvertrag

Mehr

Befristung Nein Danke was tun als Betriebsrat?

Befristung Nein Danke was tun als Betriebsrat? Prekäre Beschäftigung Befristung Nein Danke was tun als Betriebsrat? Herzlich willkommen! Ihre Referentin: Antonia Schuler, Rechtsanwältin 1 Themenübersicht I.Das Wesen befristeter Arbeitsverträge II.Mitwirkungsmöglichkeiten

Mehr

Anlage 2 zu 4, 5 WTG DVO. Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz

Anlage 2 zu 4, 5 WTG DVO. Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz Anlage 2 zu 4, 5 WTG DVO Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz Ergebnisbericht: Einrichtung mit umfassendem Leistungsangebot / Hospiz / Kurzzeitbetreuung Nach 23, 41 WTG werden Einrichtungen

Mehr