Rechtsinformationen. Informationen zum Thema Regelbedarfsstufe 3

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1 Rechtsinformationen Informationen zum Thema Regelbedarfsstufe 3 1. Was ist die Vorgeschichte des Urteils vom ? 2. Was hat das Bundessozialgericht gesagt? 3. Wie wird das Urteil umgesetzt? 1. Was ist die Vorgeschichte des Urteils vom ? Zum wurden die Leistungen in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung neu geregelt. Der Gesetzgeber löste die alte Systematik nach Haushaltsangehörigen und Haushaltsvorständen durch die Einführung von sechs Regelbedarfsstufen ab. Behinderte Menschen, die im Haushalt (meist) ihrer Eltern leben, wurden seitdem in die Regelbedarfsstufe 3 eingestuft. Die Leistung der Regelbedarfsstufe 3 (derzeit 320 /Monat) beträgt faktisch 80% der Regelbedarfsstufe 1 (derzeit 399 /Monat) und entspricht damit dem alten Betrag für Haushaltsangehörige. Diese Neuregelung stand von Anfang an in der Kritik und begegnete auch verfassungsrechtlichen Bedenken, weil sie nicht der vergleichbaren Regelung im Bereich der Grundsicherung für Arbeitssuchende entsprach. 2. Was hat das Bundessozialgericht gesagt? Das Bundessozialgericht (BSG) hat in drei Urteilen vom festgestellt, dass die Regelbedarfsstufe 3 auf die allermeisten Fälle von behinderten Grundsicherungsberechtigten nicht anwendbar ist: Volljährigen, die gemeinsam mit anderen Personen einen Haushalt führen, ohne deren Partner/in in einer Ehe, Lebenspartnerschaft oder einem jeweils ähnlichen Lebensverhältnis zu sein, stehe die Regelbedarfsstufe 1 zu. Für die Annahme einer gemeinsamen Haushaltsführung kommt es nach Ansicht des Bundessozialgerichts nicht darauf an, welche konkreten Fähigkeiten die zusammenlebenden Personen haben. Maßgeblich sei vielmehr, dass die Haushaltsmitglieder im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit an der Haushaltsführung beteiligt sind. Nur wenn sich die behinderten Grundsicherungsberechtigten nicht oder nur unwesentlich an der gemeinsamen Haushaltsführung beteiligen können, komme weiterhin die Regelbedarfsstufe 3 in Betracht. Dies muss der Sozialhilfeträger dann aber beweisen. Im Ergebnis bedeutet das, dass die Regelbedarfsstufe 3 stark an Bedeutung verlieren wird. Relevante Urteile: Bundessozialgericht vom (AZ B 8 SO 14/13 R, B 8 SO 12/13 R uns B 8 SO 31/12 R), abrufbar unter 3. Wie wird das Urteil umgesetzt? Das für die seit bundesweit einheitliche Umsetzung zuständige Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) ist weiterhin anderer Rechtsauffassung als das BSG. Deshalb verzögerte sich die Umsetzung der Urteile selbst dann noch, als die schriftlichen Urteilsgründe veröffentlicht waren (seit ). Auf großen Druck von Betroffenen und Verbänden, insbesondere auch der Lebenshilfe-Bundesvereinigung, änderte das BMAS jedoch seine Haltung. Es wies die Grundsicherungsträger über die Lebenshilfe-Landesverband Bayern, Rechtsinformationen: Regelbedarfsstufe 3 1 von 3

2 Rechtsinformationen Landessozialministerien mit einer verbindlichen bundesaufsichtlichen Weisung vom (Anlage 1) zu folgendem Vorgehen an: Der Personenkreis, der bisher der Regelbedarfsstufe 3 zugeordnet war, bleibt formalrechtlich in dieser Regelbedarfsstufe. Ab dem erhalten jedoch alle Leistungsberechtigten der Regelbedarfsstufe 3, die nicht in stationären Einrichtungen leben, Leistungen in Höhe der Regelbedarfsstufe 1. Der Leistungsbetrag der Regelbedarfsstufe 1 ist maßgeblich für alle weiteren Leistungsbeträge, die sich auf die maßgebliche Regelbedarfsstufe beziehen wie z. B. die Mehrbedarfe gemäß 30 Sozialgesetzbuch (SGB) XII. Die bisherigen Bescheide werden von Amts wegen gemäß 44 SGB X überprüft. Sich daraus ergebende Leistungsansprüche werden bewilligt und nachbezahlt. Wenn durch die Nachzahlung das Schonvermögen von derzeit regelmäßig überschritten wird, so ist das für 24 Monate ab Nachzahlung unschädlich. Da die Nachzahlung bis einschließlich April 2015 bereits betragen wird, ist diese Klarstellung für die Betroffenen wichtig! Die oben genannte Weisung gilt zunächst, bis die Regelbedarfe gesetzlich neu ermittelt werden. Dies ist für das Jahr 2017 vorgesehen. Aus Sicht des Lebenshilfe-Landesverbandes Bayern ist damit das Hin und Her zwischen dem BMAS und dem BSG zugunsten der Betroffenen beendet. Dies gilt insbesondere für die, die gegen die Bescheide mit der Regelbedarfsstufe 3 keine Rechtsmittel (Widerspruch oder Klage) eingelegt haben. Auch sie erhalten rückwirkend ab und voraussichtlich zumindest bis Ende 2016 vollumfänglich die Leistungen der Regelbedarfsstufe 1, ohne dass sie tätig zu werden brauchen. Leistungsberechtigte, die Rechtsmittel bereits gegen die Bescheide vor dem eingelegt hatten, haben jedoch Nachzahlungsansprüche auch ab dem Zeitpunkt, ab dem die Bescheide angegriffen wurden, häufig also ab dem Diese Personen sollten darauf achten, dass ihre Ansprüche auch tatsächlich befriedigt werden. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass es dabei zu Schwierigkeiten kommt, denn für diese Zeit brauchen sich die Grundsicherungsträger nicht an die Weisung des BMAS zu halten. Sie können in eigener Verantwortung entscheiden, ob sie dem Urteil des BSG folgen wollen. Ob und in welchem Umfang Verzinsungsansprüche gemäß 44 SGB I für die fälligen Nachzahlungen bestehen, ist umstritten. Aus Sicht des Lebenshilfe-Landesverbandes bestehen sie zumindest in den Fällen, in denen die Bescheide nicht bestandskräftig wurden, weil Widersprüche oder Klagen eingelegt wurden. Aber auch in den Fällen, in denen das nicht geschehen ist, gibt es gute Gründe für das Bestehen eines Zinsanspruchs. Das BMAS hält Verzinsungsansprüche in aller Regel jedoch für unbegründet. Insofern bleibt abzuwarten, wie die Grundsicherungsämter mit diesem Thema umgehen werden. Relevante Paragrafen: 44 SGB X (Rücknahme eines rechtswidrigen nicht begünstigenden Verwaltungsaktes) 44 SGB I (Verzinsung) Stand, Lebenshilfe-Landesverband Bayern, Rechtsinformationen: Regelbedarfsstufe 3 2 von 3

3 Rechtsinformationen Der Inhalt der vorliegenden Information ist nach besten Wissen und Kenntnisstand erstellt worden. Haftung und Gewährleistung sind ausgeschlossen. Eine auf den Einzelfall bezogene, fachkundige Beratung kann durch diese Information nicht ersetzt werden. Die meisten Lebenshilfe-Vereinigungen beschäftigen Fachkräfte, die ihre Mitglieder bzw. Eltern direkt und individuell beraten und Auskunft geben. Die Kontaktdaten der Hauptgeschäftsstellen finden Sie im Internet auf der Homepage des Lebenshilfe- Landesverbandes Bayern unter Lebenshilfe in Ihrer Nähe. Lebenshilfe-Landesverband Bayern, Rechtsinformationen: Regelbedarfsstufe 3 3 von 3

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