Musterlösung zur Prüfung Rechtstheorie I vom 11. Januar 2013

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Musterlösung zur Prüfung Rechtstheorie I vom 11. Januar 2013"

Transkript

1 Musterlösung zur Prüfung Rechtstheorie I vom 11. Januar 2013 Bitte beachten Sie: - Die nachfolgende Lösungsskizze stellt ein Muster für die Bearbeitung der Prüfung dar, selbstverständlich konnten die Fragen aber auch in abweichender Weise richtig beantwortet werden. Die folgenden Beispiele für richtige Antworten sind zudem aus didaktischen Gründen relativ ausführlich gehalten, ein derartiger inhaltlicher Umfang wurde in der Prüfung auch zur Erreichung der vollen Punktzahl nicht erwartet. Neben dem Inhalt wurden auch Form und Ausdruck bei der Bewertung Ihrer Antworten berücksichtigt. Positiv bewertet wurden also auch: ausformulierte Gedankengänge anstelle etwa stichwortartiger Aufzählungen, eine zusammenhängende Darstellung und die Richtigkeit des sprachlichen Ausdrucks. Eigene selbständige Stellungnahmen wurden besonders positiv bewertet. - Aufgrund von anscheinend aufgetretenen Missverständnissen in Bezug auf den Prüfungsumfang wurde zugunsten der Studierenden die Frage 3 nicht als Grundlage für das Bestehen der Prüfung gewertet. Wurde die Frage 3 jedoch beantwortet, konnten Zusatzpunkte erreicht werden. Keine Klausur wurde wegen solcher Missverständnisse als ungenügend bewertet. 1. Eine bedeutende Variante rechtsphilosophischer Theorien fundiert Ihre Überlegungen mit einer Vertragskonstruktion. Nennen und beschreiben Sie die wichtigsten klassischen und jüngeren Vertreter dieser Tradition und nehmen Sie kritisch Stellung! (35%) 35 Pte 1. Thomas Hobbes ( ) Hobbes' vor dem historischen Hintergrund einer in ganz Europa von Bürgerkriegen und allgemeiner politischer Instabilität geprägten Epoche verfasste Theorie ist generell durch einen anti-idealistischen Grundton gekennzeichnet: Hobbes war Nominalist und Empirist und versuchte, sich beim Entwurf seiner Theorie mittels einer analytischen Methode an den Naturwissenschaften zu orientieren. Gemäss dem von ihm vertretenen mechanistischen Materialismus wird der Geist als Teil der physischen Existenz des Menschen aufgefasst, Bewusstseinserscheinungen als durch mechanische Vorgänge determiniert betrachtet, menschliche Willensfreiheit folglich abgelehnt. Angesichts dieser grundlegenden Weichenstellungen sind in Hobbes' Konzeption ethische oder politische Ideen eines allgemeingültigen Guten oder Gerechten, wie sie im platonischen Idealismus oder der aristotelischen Teleologie und den durch diese beeinflussten Theorien vertreten wurden, bereits ausgeschlossen. Folgerichtig sind Werte nach Hobbes Auffassung subjektiv und kontingent, eine natürliche Moral oder Gerechtigkeit ausgeschlossen. Ausgangspunkt von Hobbes' Staats- und Rechtsphilosophie bildet, wie dies für Theorien vom Gesellschaftsvertrag grundsätzlich charakteristisch ist, die Annahme eines Naturzustands, der bei Hobbes allerdings keine historische Hypothese, sondern eine analytisch-theoretische Kategorie darstellt. Der Naturzustand als Fiktion oder Gedankenexperiment soll demnach lediglich illustrieren, welche politische Anthropologie der Theoriebildung zugrunde liegt. Der Entwurf dieses Naturzustandes ist geprägt von Hobbes' pessimistischer Anthropologie: Einziger allgemeinmenschlicher Wert sei die Selbsterhaltung; statt allgemeingültiger moralischer Werte, die menschliches Verhalten unabhängig von autoritativer Setzung normativ beeinflussen würden, werde dieses lediglich von Kalkülen zur individuellen Nutzenmaximierung bestimmt. Die Menschen 1

2 seien egoistisch und mit einem von Altruismus oder Moral unbeschränkten Machtstreben ausgestattet, das einzige natürliche Recht in diesem Zustand ist, alles zu tun, was der Selbsterhaltung nütze. Die Klugheitsregeln, nach denen sich Individuen laut Hobbes darüber hinaus richten, etwa die Bindung an Verträge, die goldene Regel oder «Entgegenkommen», verpflichteten dagegen nur innerlich, durch Folgenabwägung und Nutzenkalkül; äussere Verbindlichkeit, also Rechtssicherheit, kann es im Naturzustand daher nicht geben. Hobbes' Naturzustand ist somit beherrscht von Ruhmsucht, Misstrauen und Furcht, dem Krieg aller gegen alle. Zu überwinden sei dieser durch die Gründung des Staats mittels der Übertragung der Macht auf einen Souverän, den Leviathan. Dies erfolge durch den Abschluss eines Gesellschaftsvertrages zwischen den zuvor ungebundenen Individuen, durch den diese ihr natürliches Recht auf Selbstverteidigung und Selbstbestimmung unwiderruflich auf den Souverän übertrügen, der seine so begründete Macht zum Schutz der Bürger nutzt. Dadurch, dass dieser Vertrag nach Hobbes' Auffassung zwischen den Bürgern zugunsten des Souveräns geschlossen wird, ergeben sich einige Besonderheiten: Da der Souverän nicht Vertragspartei, sondern lediglich Begünstigter des Vertrages sei, könne der Gesellschaftsvertrag ihm gegenüber nicht gekündigt werden, ein Widerstandsrecht der Bürger sei somit folgerichtig ausgeschlossen. Die Macht des Souveräns sei auch ansonsten unbeschränkt, umfasse etwa auch die Herrschaft über Glaubensfragen (wenn auch die innere Glaubensfreiheit nicht beschnitten werden dürfe), das Recht zur Kriegsführung, zur Zensur, zur Gestaltung der Eigentumsordnung und zur Verhängung der Todesstrafe. Der Souverän bestimme seine Nachfolge zudem selbst. Wie die Herrschaft faktisch begründet werde, ob durch Gewalt oder die Einsetzung durch die Gemeinschaft, habe auf diese durch die Fiktion des Gesellschaftsvertrages legitimierte Machtfülle des Souveräns dagegen keinen Einfluss. 2. John Locke ( ) John Lockes', etwas später entstandene, liberale Vertragstheorie hatte neben einigem theoretischen Einfluss auf spätere Denker im Gegensatz zu Hobbes Konzeption auch eine sehr konkrete Wirkung auf die Entwicklung politisch einflussreicher Ideen der folgenden Jahrzehnte, die sich etwa im Kontext der amerikanischen und französischen Revolutionen niederschlugen und einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung des demokratischen, grundrechtsgebundenen Verfassungsstaates leisteten. Eine grundsätzliche Parallele zu Hobbes' Theorie liegt in einigen der erkenntnistheoretischen Grundannahmen Lockes: Auch dieser war Empirist und Nominalist, betonte also, dass menschliche Erkenntnis nicht auf eingeborenen Ideen, sondern auf Sinneserfahrungen und deren geistiger Verarbeitung etwa durch Verallgemeinerung und Abstraktion sinnlicher Erkenntnis der faktisch nur partikulär existierenden Einzeldinge beruhe. Dementsprechend existiert aus Lockes' Perspektive keine angeborene Moral, etwa in Form von angeborenen Ideen, diese werde wie jegliche menschliche Erkenntnis erst durch individuelle Erfahrung und Erziehung gewonnen. Zuvor seien Menschen ein «white paper void of all characters». Allerdings bejaht Locke im Gegensatz zu Hobbes die Existenz eines Naturrechts, das allerdings nicht durch eingeborene, sondern durch die mittels der allgemeinen Vernunft erkennbaren Maximen gebildet werde. Auch in Lockes' Variante einer Gesellschaftsvertragstheorie bildet ein Naturzustand den Ausgangspunkt der Überlegungen. Dieser ist aber keine, wie bei Hobbes, reine Fiktion, sondern sei vielmehr, etwa im Verhältnis von Herrschern untereinander, durchaus noch real anzutref- 2

3 fen. Einen weiteren wichtigen Unterschied zu Hobbes' Konzept des Naturzustandes besteht in Lockes' Annahme eines vorstaatlichen natürlichen (Vernunft-)Gesetzes: Im Naturzustand herrsche nicht nur grundsätzliche Freiheit und Gleichheit, sondern auch das Verbot, Leben, Gesundheit, Freiheit oder Eigentum eines anderen zu verletzen. Da sich jedoch Einzelne über dieses Verbot hinweg zu setzen drohten, tendiert auch Lockes' Naturzustand dazu, sich in einen Kriegszustand zu entwickeln. Der Abschluss des Gesellschaftsvertrags diene daher letztlich der Rechtssicherheit, da die bereits vorstaatlich bestehenden Rechte nur durch einen solchen Übertritt in die politische Gesellschaft und ihre Institutionen geschützt werden könnten. Auch nach Lockes' Vorstellung delegieren die Einzelnen mit dem Abschluss des Gesellschaftsvertrags ihre «natürlichen» Rechte auf Selbsterhaltung und die Strafgewalt an den Staat, der im Gegensatz zu Hobbes' Leviathan aber nicht über absolute Verfügungsgewalt über seine Untertanen verfügt: Vielmehr herrsche in der so begründeten Gesellschaft das Mehrheitsprinzip, die Konstituierung der Regierung erfolge erst nach Abschluss des Gesellschaftsvertrages und nur das (zumindest konkludente) Einverständnis des Bürgers mache diesen zum Mitglied des Staates. Der Vertragsschluss stellt auch keinen einseitigen Unterwerfungsvertrag dar, vielmehr wird durch ihn auch die Regierung gebunden. Folgerichtig bejaht Locke ein Widerstandsrecht der Bürger, sobald der Staat seine Aufgabe, den Schutz von Leben, Freiheit und Eigentum, nicht mehr erfülle. In der Ausübung seiner Staatsgewalt ist der legitime Staat an das Naturgesetz gebunden. 3. Jean-Jacques Rousseau ( ) Rousseau entwickelt seine Theorie vom Gesellschaftsvertrag eingebettet in eine Geschichtsphilosophie ohne Teleologie mit negativem Grundton. Ausgangspunkt ist eine Auseinandersetzung mit der Kultur und Gesellschaft seiner Zeit und eine frühe Aufklärung und Wissenschaftskritik. Während Hobbes und Locke den Naturzustand als zumindest potentiellen Krieg aller gegen aller konzipieren und zumindest Hobbes' negative Anthropologie den Menschen im Naturzustand als nach Macht strebendes, misstrauisches und furchtsames Wesen charakterisiert, zeichnet Rousseau ein grundsätzlich positives Bild vom «urwüchsigen» Individuum. Im (auch hier hypothetischen) Naturzustand sei der Mensch das am besten ausgestattete Tier, autark, ohne Sprache, Vernunft, Moral oder Liebe, bedürfnislos und selbstbezogen, aber von Natur aus gut. Das Naturrecht im Naturzustand ergebe sich, den «natürlichen» Neigungen der ursprünglichen Menschen gemäss, aus Selbstliebe und Mitleid. Der Zivilisationsprozess ist für Rousseau eine negative Entwicklung: Um sich gegen widrige Umstände zu wappnen vereinigten sich die Menschen zu Horden oder Familien, die Sprache und das Eigentum entstünden und durch die Interaktion und den Vergleich mit anderen schliesslich Konkurrenz und Neid. Aus der urwüchsigen, selbstgenügsamen Selbstliebe (amour de soi) des Naturmenschen werde die naturwidrige Eigenliebe oder Selbstsucht (amour propre) des zivilisierten, nunmehr «depravierten» Individuums; Herrschaft und gesellschaftliche Ungleichheit entstünden. Vor diesem Hintergrund entwickelt Rousseau seine Theorie vom Gesellschaftsvertrag, durch den, wie er hofft, die «amour propre» in Staatsbürgertugend gewandelt werden könne. Im Naturzustand bestehe, wie bei Hobbes, die natürliche Freiheit und ein Recht eines jeden auf alles. Die natürliche Freiheit fordere, dass alles Recht nur Folge von Vereinbarungen sein könne, das oberste (Natur-)Gesetz der Menschen, die Selbsterhaltung, bedeute das Recht, über die für diese erforderlichen Mittel selbst zu bestimmen. Das Recht des Stärkeren habe dagegen, da es nur auf 3

4 faktischem Zwang beruhe, keine normative Qualität. Den Austritt aus dem Naturzustand betrachtet Rousseau als sinnvoll, weil der Aufwand, sich im Naturzustand zu halten, ab einem bestimmten Punkt grösser werde, als eine Gesellschaft zu begründen. Aus solchen Nützlichkeitserwägungen beschlössen die Individuen den Gesellschaftsvertrag, dem einstimmig zuzustimmen sei. Folge des Vertrags sei die moralische rechtliche Ordnung, die bürgerliche Freiheit. Anders als bei Locke und ähnlich wie bei Hobbes entäussert sich Rousseaus' Individuum durch den Abschluss des Gesellschaftsvertrags vollständig an die Gemeinschaft. Im Unterschied zu Hobbes geschieht dies aber nicht allein aufgrund der notwendig absoluten Macht des Souveräns, sondern weil eine Begrenzung der souveränen Macht im Sinne des Schutzes der Untertanen nicht notwendig sei, da der Wille des Souveräns notwendig gut sei. Rousseaus' Gemeinwille (volonté générale), der das Gemeininteresse der Gesellschaft repräsentiert und sich in demokratischen Abstimmungen äussere, steht für diesen notwendig richtigen Willen des Souveräns. Das durch den Abschluss des Gesellschaftsvertrags begründete Gemeinwesen entwirft Rousseau als radikal-demokratische Republik: Die Republik sei eine durch allgemeine Gesetze regierte Ordnung, die Bürger der Souverän erliessen die Gesetze und wählten die Regierung, welche die Gesetze dann umsetze. Ziel des Gemeinwesens sei die Freiheit und Gleichheit der Bürger. 4. John Rawls ( ) John Rawls knüpft bei seiner Gerechtigkeitstheorie bewusst an die Tradition der Gesellschaftsvertragstheorien an. Die Übereinkunft von Menschen ist bei ihm die Grundlage für moralische Prinzipien. Gerecht sind diejenigen Vereinbarungen, welche die Menschen in einer original position (Ausgangsposition), unter bestimmten Bedingungen treffen würden. Zu diesen Bedingungen zählt der veil of ignorance (Schleier des Nichtwissens). Er verhindert, dass die Menschen Kenntnis von ihren tatsächlichen Eigenschaften erlangen. Dazu zählen Klassenzugehörigkeit, soziale Stellung, aber auch natürliche Anlagen und Fähigkeiten. Grund für diese Voraussetzung ist die natural lottery. Menschliche Eigenschaften werden zufällig verteilt. Es handelt sich um ein Glücksspiel der Natur, welche Talente welchen Men-schen zukommen. Unter diesen Bedingungen gelangen die Menschen zu einem gedachten Konsens. Dieser be-inhaltet nach Rawls zwei Prinzipien der Gerechtigkeit: Erstens: Jede Person soll ein gleiches Recht auf weitestgehende grundlegende Freiheit haben, die mit der Freiheit anderer vereinbar ist. Zweitens: Soziale und ökonomische Ungleichheiten sollen so eingerichtet werden, dass so-wohl (a) von ihnen vernünftigerweise erwartet werden kann, dass sie zum Vorteil von allen sind und (b) sie verbunden sind mit Positionen und Ämtern, die allen offen stehen. Dabei hat das erste Vorrang vor dem zweiten Prinzip. Von einem System gleicher Freiheiten darf also nicht zugunsten grösserer sozialer oder ökonomischer Vorteilen abgewichen werden. 4

5 Im zweiten Prinzip ist das Differenzprinzip enthalten. Es besagt, dass ökonomische Ungleichheiten von den Menschen nur dann akzeptiert werden würden, wenn die am schlechtesten Gestellten absolut dabei gewännen. Als Beispiel nennt Rawls die Verteilung von Gütern. Gegenüber einer absolut gleichen Verteilung von 50 Einheiten pro Empfänger würden die Menschen eine ungleiche Verteilung von 100 Einheiten für die besser Gestellten und 60 Einheiten für die schlechter Gestellten bevorzugen, da es auch für letztere besser sei 60 anstelle von 50 Einheiten zu geniessen. Zentral ist deshalb die Risikoscheu der Beteiligten in der Ausgangsposition. Die Menschen würden nicht auf die Möglichkeit grosser Freiheiten von wenigen Privilegierten spekulieren, da daneben das Risiko bestünde, bei der Verteilung zu den schlechter Gestellten zu zählen. Nach dem Maximin-Prinzip wollen sie genau das maximieren, was sie jedenfalls als Minimum bei der Verteilung erreichen können. Auf Grundlage dieses kontraktualistischen Modells definiert Rawls auch die Grundprinzipien des Völkerrechts und der internationalen Ordnung. Die Entscheidungsträger sind nicht Staaten sondern Völker (peoples) in einem spezifischen Sinn: Nach Rawls sind Völker Gemeinschaften von Bürgerinnen und Bürger, die durch gemeinsame Institutionen und moralische Prinzipien verbunden sind. Diese Völker befinden sich in der Ausgangsposition eben-falls hinter einem Schleier des Nichtwissens und legen acht Fundamentalprinzipien des Völkerverkehrs fest. Es würden keine utilitaristischen Prinzipien gewählt werden, da die Völker nicht bereit wären, eigene Nachteile zugunsten der Vorteile anderer in Kauf zu nehmen. Als internationale Ordnung befürwortet Rawls eine Föderation von unabhängigen Staaten. Als Vertreter einer Vertragstheorie konnte alternativ Kant ( ) genannt werden. 5. Mögliche Kritik/Stellungnahme Die Unterschiedlichkeit der Konzeptionen Hobbes, Lockes und Rousseaus weisen auf ein grundsätzliches Problem der vertragstheoretischen Begründungsversuche einer legitimen gesellschaftlichen Ordnung hin: Je nachdem welche anthropologischen Grundannahmen, erkenntnistheoretischen und normativen Prämissen solchen Versuchen der «Letztbegründung» zugrunde gelegt werden, können ganz unterschiedliche und gar einander widersprechende Staats- und Gesellschaftsentwürfe legitimiert werden. Die Idee eines Naturzustandes wirft so die Frage auf, ob dessen Eigenschaften nicht strategisch in Bezug auf die Legitimation einer bestimmten, aus ganz anderen Gründen präferierten Staatsform gewählt werden. Die insbesondere in der Annahme eines hypothetischen Naturzustands zum Ausdruck kommenden normativen und anthropologischen Prämissen dieser Entwürfe können zudem, dies ist einer der wichtigsten Einwände gegen die Vertragstheorien, selbst nicht vertragstheoretisch begründet werden: Vertragstheorien können nicht begründen, warum Menschen diejenige Freiheit und Gleichheit zukommen soll, die dem freiwilligen, von individuellen Nutzenkalkülen bestimmten Abschluss des Vertrages erst seine normative, legitime Autorität begründende Wirkung vermittelt. Die Theorie von John Rawls teilt eine grundsätzliche Problematik mit den klassischen Gesellschaftsvertragstheorien: Es handelt sich um eine hilfreiche Veranschaulichung von 5

6 moralischen Prinzipien, deren Ursprung jedoch nicht geklärt wird. Es werden normative Prämissen durch die Konzeption der Ausgangsposition gesetzt, die selbst nicht gerechtfertigt werden. So werden Freiheit und Gleichheit der Menschen in der Ausgangsposition vorausgesetzt, um die Anwendung des Schleiers des Nichtwissens überhaupt zu legitimieren. I. Gibt es eine Erkenntnis des Richtigen im Recht? Welche klassischen Positionen, die diese Auffassung vertreten, kennen Sie? Beschreiben Sie jüngere, paradigmatische Herausforderungen dieser Vorstellung und nehmen Sie, möglichst ebenfalls mit Bezug auf aktuelle Positionen, Stellung! (35%) 35 Pte Gemäss Sokrates ( v. Chr.) ist das Gute Gegenstand des Wissens. Der Weise ist deshalb auch gut. Niemand tue wissend etwas Schlechtes. Das erforderliche Wissen ist Produkt der Erkenntnisgewinnung im Dialog (Maieutik). Die moralische Orientierung entspringt dabei einer inneren Stimme (daimonion), die als Vorform der Idee des Gewissens verstanden werden kann. Sokrates' Schüler Platon ( v. Chr.) entwickelt eine idealistische Metaphysik. Die partikularen, wechselhaften Dinge werden durch Ideen charakterisiert, die jenseits physischer und psychischer Welt bestehen. Nach Platons Ideenlehre steht hinter den realen Dingen eine spezifische Idee, welche das Wesen dieser Dinge kennzeichnet. Unter diesen Vorzeichen sind genau diejenigen Gegenstände oder Handlungen gut, die der Idee des Guten oder des Gerechten entsprechen. Die Erkenntnis dieser Ideen erfolgt durch Wiedererinnerung (anamnesis), indem die Seele, die bereits vor Geburt Kenntnis über die Ideen erlangte, sich erneut daran erinnere. Seine Theorie ist wertobjektivistisch, weil die Dinge an sich gut sind und nicht weil sie die Menschen für gut hielten. Gegen Sokrates' Ausführungen kann eingewandt werden, dass die Frage nach dem Guten und Gerechten nicht durch das Wissen beantwortet wird, sondern dass die Zuschreibung eines moralischen Prädikats eine Wertung bildet, die nicht objektiv gegeben ist, sondern subjektiv dem Einzelnen entspringt. Die Zuteilung von Prädikate wie «gut» oder «gerecht» sind das Produkt von Neigungen, Gefühlen oder individueller Willkür, die keiner Objektivierung zugänglich sind. Dem gleichen Einwand ist auch Platons Ideenlehre ausgesetzt. Hinzu kommt, dass seine metaphysische Annahme von einem Ideenreich als Teil der Wirklichkeit unplausibel ist. Für das Bestehen von Ideen jenseits physischer und psychischer Welt gibt es keine überzeugenden Gründe. Die relativistischen Theorien werfen aber ihrerseits folgendes Problem auf: Folgt man ihnen, sind alle Wertungen im Ergebnis persönlich und subjektiv. Ein demokratischer, menschenrechtsgebundener Verfassungsstaat impliziert aber Wertungen mit stärkerem Geltungsanspruch. So kommt etwa das Festlegen und Abwägen von Grundrechten nicht ohne moralische Wertung aus. Es muss also die Frage geklärt werden, ob dieser Geltungsanspruch auch eingelöst werden kann. Weitverbreitet ist die Korrespondenztheorie der Wahrheit, welche die Übereinstimmung einer Aussage mit Sachverhalten in der Welt als Wahrheitskriterium auffasst. Für 6

7 moralische Wertungen ist eine solche Korrespondenzbeziehung jedoch kein mögliches Wahrheitskriterium: Es gibt keine objektiven äusseren normativen Sachverhalte in der Welt. Die Aussage, dass eine bestimmte Handlung «gut» sei, ist keine Formulierung einer objektiv existierenden Gegebenheit, anders als etwa die Aussage, dass die Höhe eines bestimmten Raumes 2.5 m betrage. Moralische Urteile sind aber nicht nur Ausdruck von subjektiven Empfindungen. Sie besitzen vielmehr einen kognitiven Gehalt, etwa Gleichheitsbeziehungen in Gerechtigkeitsurteilen. Dass es keine letztbegründete Erkenntnis von normativen Positionen geben kann, heisst nicht, dass es keine Massstäbe menschlicher Erkenntnis und moralischer Einsicht gäbe. Theorien und moralische Urteile können nämlich mehr oder weniger überzeugend sein, unabhängig von der Existenz objektiver normativer Sachverhalte, je nachdem, ob sie internen Massstäben praktischer Vernunft genügen oder nicht. 2. Beschreiben Sie die wesentlichen Züge der Diskurstheorie von Jürgen Habermas und nehmen Sie Stellung! (30%) 30 Pte Die Frage nach den Grundlagen legitimer Herrschaft beantwortet Habermas im Kontext seiner Diskurstheorie. Ausgehend von der Beobachtung, dass sich ein intersubjektiv gültiger Massstab für die vernünftige und gerechte Ordnung in der Geistesgeschichte weder aus der subjektiven Vernunft, noch aus der Tradition, der Beobachtung einer Teleologie der Geschichte oder einer wie auch immer gearteten Natur des Menschen habe begründen lassen, geht diese einen anderen Weg: Habermas konzipiert einen Begriff der Vernunft, der sich in der zwischenmenschlichen Kommunikation entfaltet. Erkenntnistheoretisch, also in Bezug auf Wahrheitsfragen, wendet sich die Diskurstheorie (zumindest in ihren frühen Entwürfen, später ändert Habermas seine epistemologische Position) von der sog. Korrespondenztheorie der Wahrheit ab, für die das Wahrheitskriterium die Übereinstimmung von Erkenntnis und objektivem Sachverhalt war, und begründet ein prozeduralisiertes Wahrheitskriterium: Wahr sei, was sich in einem bestimmten Verfahren, dem Diskurs, als wahr ergebe. Der Diskurs sei diejenige Verständigungsform, in welche die Akteure einer Verständigungssituation einträten, sobald die Verständigung problematisch werde, also gegebenenfalls differierende Geltungsansprüche auf die Wahrheit oder normative Richtigkeit des Gesagten oder die Wahrhaftigkeit des Sprechenden erhoben würden. Ob diese Geltungsansprüche gerechtfertigt sind, werde im Diskurs entweder durch den begründeten Konsens der Sprechenden eingelöst, oder aber, falls ein solcher nicht erreicht wird, fallen gelassen. Mit dem Eintritt in den Diskurs durch das Erheben von Geltungsansprüchen müssen die Sprechenden nun laut Habermas die Möglichkeit eines solchen begründeten Konsenses voraussetzen und damit bestimmte, kontrafaktische Bedingungen der Chancengleichheit im Diskurs akzeptieren, die er unter den Begriff der «idealen Sprechsituation» fasst: Diese sei gekennzeichnet durch die Öffentlichkeit und vollständige Inklusion aller Betroffenen, die Gleichverteilung der Kommunikationsrechte, die Gewaltlosigkeit der Situation, die nur den zwanglosen Zwang des besseren Arguments zur Geltung kommen lasse und die Aufrichtigkeit der Äusserungen aller Beteiligten. Auch in der Moralphilosophie wird auf das Konstrukt des herrschaftsfreien Diskurses zurückgegriffen. Sobald man sich auf einen Verständigungsprozess einlasse, habe man die Argumentationsregel (oder den Universalisierungsgrundsatz) U bereits akzeptiert: «Jede gültige Norm muss 7

8 der Bedingung genügen, dass die voraussichtlichen Folgen und Nebenwirkungen, die sich aus ihrer allgemeinen Befolgung für die Befriedigung der Interessen eines jeden voraussichtlich ergeben, von allen Betroffenen zwanglos akzeptiert werden können.» Aus dieser Argumentationsregel folge das zentrale Prinzip der Diskursethik, dass für alle Handlungsnormen, also für Moral und Recht, gelte: «Gültig sind genau die Handlungsnormen, denen alle möglicherweise Betroffenen als Teilnehmer an rationalen Diskursen zustimmen können.» Recht und Moral stehen für Habermas autonom neben einander, sie ergänzen sich gegenseitig und erfüllen unterschiedliche Funktionen. Das Recht lege normative Inhalte im Gegensatz zur Moral autoritativ fest und sanktioniere den Normverstoss. Habermas betont aber, dass auch das Recht legitim sein muss: Das Recht müsse sowohl Legalität durch Sanktionen herstellen, als auch Legitimität verkörpern. Die Legitimität erweise sich durch die Übereinstimmung mit dem Diskursprinzip. Durch diese Rückbindung des Legitimitätsbegriffs an den Diskurs zeigt sich nach Habermas' Auffassung, dass im modernen Begriff des Rechts die Idee der Demokratie bereits angelegt sei, da sich in dieser die diskursive Rationalität gerade entfalte. Die Diskursethik zeige die innere Verbindung von Demokratie und Vernunft. Parallelen und Unterschiede gegenüber vertragstheoretischen Konzepten Habermas Rechtstheorie steht in der Tradition der theoretischen Vordenker eines liberalen und demokratischen Rechtsstaats, zu denen auch Vertreter einer Vertragstheorie wie Locke, Rousseau oder Kant gehören. Wie diese meint er, dass das Recht seine Legitimität durch die «sozialintegrative Kraft des übereinstimmenden und vereinigten Willens aller freien und gleichen Staatsbürger» gewinnt. Die Legitimation von Recht und Staat wird wie schon bei den Vertragstheoretikern nicht metaphysisch oder religiös begründet, sondern durch den zumindest hypothetischen Rückgriff auf die autonome Entscheidung des letztlich eigenen Nutzenkalkülen folgenden Individuums. Wie die Vertragstheoretiker geht Habermas zudem von bestimmten «kontrafaktischen» Annahmen aus: während diese ihrer rationalen Rekonstruktion legitimer Ordnung das «Gedankenexperiment» eines Naturzustandes zugrunde legen, unterstellt jener bestimmte kontrafaktische Bedingungen der Chancengleichheit, die notwendig mit dem Eintritt in den Diskurs akzeptiert würden und verbindet seine Rechtsphilosophie mit einer Diskursethik mit universellem Anspruch. Eine grundsätzliche Abgrenzung gegenüber klassischen Philosophien sieht Habermas in seiner Fokussierung einer Vernunft die sich in der Kommunikation entfaltet: Die «monologische», von einem Einzelnen in seiner eigenen Reflexion entwickelte Ethik der Vergangenheit werde abgelöst durch den realen Einbezug der Angehörigen einer Gesellschaft in die moralische Entscheidungsfindung. Ein wichtiger Unterschied zu den Vertragstheoretikern liegt zudem in der Tatsache, dass Habermas' seine Theorie weitgehend prozeduralistisch anlegt: Anstelle einer, etwa auf einem Gedankenexperiment beruhenden, Auszeichnung konkreter (rechtlicher oder moralischer) normativer Gehalte, die nach seiner Auffassung zu einem philosophischen Paternalismus führen könnte, soll sich die Philosophie auf die Analyse der Bedingungen für rationale Diskurse und Verhandlungen beschränken. Habermas meint, formale aber universelle Bedingungen für die diskursive Erzeugung von vernünftigen Handlungsnormen im Prozess einer vernünftigen Meinungs- und Willensbildung definiert zu haben. 8

Assessment II: Rechtstheorie I Prüfung vom Lösungsskizze

Assessment II: Rechtstheorie I Prüfung vom Lösungsskizze Assessment II: Rechtstheorie I Prüfung vom 7.1.2010 Lösungsskizze Die folgende Lösungsskizze basiert auf der Vorlesung Rechtstheorie I und dem diese begleitenden Skript. Der Lösungsvorschlag ist, wenn

Mehr

Klassische Theorien des Gesellschaftsvertrags

Klassische Theorien des Gesellschaftsvertrags Vorlesung Einführung in die Rechtsphilosophie Klassische Theorien des Gesellschaftsvertrags 7.11.2012??? Art. 74 I Nr. 22 GG Verfassung 6 I StVG Parlamentsgesetz 41 StVO Verordnung Allgemeinverfügung Mittelalterliches

Mehr

Politische Philosophie

Politische Philosophie MICHAEL BECKER/JOHANNES SCHMIDT/REINHARD ZINTL Politische Philosophie 3., aktualisierte Auflage FERDINAND SCHÖNINGH Vorwort der Herausgeber 11 Vorwort 13 I. Einleitung (Michael Becker) 17 II. Gesellschaftsvertrag

Mehr

Europa. Demokratie. Emanzipation. Erkenntnisinteresse. Öffentlichkeit. John Rawls. Erfahrung des III. Reichs. Erfahrung des III.

Europa. Demokratie. Emanzipation. Erkenntnisinteresse. Öffentlichkeit. John Rawls. Erfahrung des III. Reichs. Erfahrung des III. Martin Heidegger Emanzipation Theodor W. Adorno Kolonialisierung der Pragmatische Frankfurter Wende Schule Lebenswelt Diskurs Rationalität Karl-Otto Apel Kleine Politische Schriften Faktizität und Geltung

Mehr

Th. Hobbes: Leviathan (1651)

Th. Hobbes: Leviathan (1651) V-1 Th. Hobbes: Leviathan (1651) Element 1: Der Naturzustand Bellum omnium contra omnes Krieg aller gegen alle Gleichheit : Jeder kann jeden töten deshalb keine natürliche Herrschaft Naturrecht : Für Selbstverteidigung

Mehr

Die Herrschaft der Vernunft

Die Herrschaft der Vernunft Peter Unruh Die Herrschaft der Vernunft Zur Staatsphilosophie Immanuel Kants Nomos Verlagsgesellschaft Baden-Baden Gliederung Einleitung 13 /. Thema und Problemstellung 13 //. Der Gang der Untersuchung

Mehr

Theoretische Grundorientierung II: Gleichheit

Theoretische Grundorientierung II: Gleichheit Theoretische Grundorientierung II: Gleichheit Gleiche Freiheit der Individuen und Vereinbarungen zum gegenseitigen Vorteil Der Kontraktualismus Referat am 22. November 2006 von Maria Engelke Inhaltsverzeichnis:

Mehr

Gerechtigkeit in der liberalen Demokratie: John Rawls

Gerechtigkeit in der liberalen Demokratie: John Rawls Gerechtigkeit in der liberalen Demokratie: John Rawls Dr. phil. Jörg Schaub Lehrstuhl für internationale politische Theorie und Philosophie (Goethe Universität Frankfurt/M). Eine Frage der Gerechtigkeit.

Mehr

1. Grundzüge der Diskursethik

1. Grundzüge der Diskursethik Die Diskursethik 1. Grundzüge der Diskursethik Interpretiere das oben gezeigte Bild: Moralische Kontroversen können letztlich nicht mit Gründen entschieden werden, weil die Wertprämissen, aus denen wir

Mehr

Einführung in Thomas Hobbes' Werk "Leviathan"

Einführung in Thomas Hobbes' Werk Leviathan Geisteswissenschaft Joel Eiglmeier Einführung in Thomas Hobbes' Werk "Leviathan" Essay Essay: Hobbes Leviathan 1 Essay: Hobbes - Leviathan Essay: Hobbes Leviathan 2 Die Natur hat die Menschen in den körperlichen

Mehr

DIE POLITISCHE PHILOSOPHIE DES GESELLSCHAFTSVERTRAGS

DIE POLITISCHE PHILOSOPHIE DES GESELLSCHAFTSVERTRAGS WOLFGANG KERSTING DIE POLITISCHE PHILOSOPHIE DES GESELLSCHAFTSVERTRAGS WISSENSCHAFTLICHE BUCHGESELLSCHAFT DARMSTADT INHALTSVERZEICHNIS Vorwort XI I. Politischer Aristotelismus, Naturrecht und Kontraktualismus

Mehr

Themenvorschläge Philosophie

Themenvorschläge Philosophie Themenvorschläge Philosophie Der Philosophieunterricht: Wie wurde in den vergangenen Jahrhunderten an den Gymnasien des Kantons Luzern Philosophie unterrichtet? Welche Lehrbücher wurden verwendet? Was

Mehr

Schulinterner Lehrplan für das Fach Philosophie in der Einführungsphase der Gesamtschule Aachen-Brand

Schulinterner Lehrplan für das Fach Philosophie in der Einführungsphase der Gesamtschule Aachen-Brand Schulinterner Lehrplan für das Fach Philosophie in der Einführungsphase der Gesamtschule Aachen-Brand Stand: August 2014 Unterrichtsvorhaben I Eigenart philosophischen Fragens und Denkens - Was heißt es

Mehr

Thema: Was heißt es zu philosophieren? Welterklärungen in Mythos, Wissenschaft und Philosophie

Thema: Was heißt es zu philosophieren? Welterklärungen in Mythos, Wissenschaft und Philosophie Philosophie schulinternes Curriculum für die EF Unterrichtsvorhaben I: Thema: Was heißt es zu philosophieren? Welterklärungen in Mythos, Wissenschaft und Philosophie - unterscheiden philosophische Fragen

Mehr

Prof. Dr. Simone Dietz, Wintersemester 2010/11 Vorlesung: Einführung in die Ethik

Prof. Dr. Simone Dietz, Wintersemester 2010/11 Vorlesung: Einführung in die Ethik Prof. Dr. Simone Dietz, Wintersemester 2010/11 Vorlesung: Einführung in die Ethik 1. (18.10.) Einführung: Regeln, Normen, Werte 2. (25.10.) Tugendethik I: Platon, Aristoteles 3. (8.11.) Tugendethik II:

Mehr

Schulinternes Curriculum für das Fach Philosophie

Schulinternes Curriculum für das Fach Philosophie 1 Schulinternes Curriculum für das Fach Philosophie Einführungsphase EPH.1: Einführung in die Philosophie Was ist Philosophie? (Die offene Formulierung der Lehrpläne der EPH.1 lässt hier die Möglichkeit,

Mehr

Grundlagen der Philosophie

Grundlagen der Philosophie 1 Grundlagen der Philosophie Was ist ein Philosoph? Nennen Sie zwei Bedeutungen. Elenktik? Maieutik? Charakterisieren Sie den Begriff des Staunens. Stellen Sie fünf typische philosophische Fragen. Erklären

Mehr

Kernlehrplan Philosophie - Einführungsphase

Kernlehrplan Philosophie - Einführungsphase Kernlehrplan Philosophie - Einführungsphase Einführungsphase Unterrichtsvorhaben I: Thema: Was heißt es zu philosophieren? Welterklärungen in Mythos, Wissenschaft und Philosophie unterscheiden philosophische

Mehr

Geschichte der Rechts- und Sozialphilosophie

Geschichte der Rechts- und Sozialphilosophie Geschichte der Rechts- und Sozialphilosophie Mahlmann, Rechtsphilosophie und Rechtstheorie, Nomos 2010 Theorie der Nachhaltigkeit: Rechtliche, ethische und politische Zugänge am Beispiel von Klimawandel,

Mehr

Schulinternes Curriculum Philosophie Gymnasium Schloss Holte-Stukenbrock

Schulinternes Curriculum Philosophie Gymnasium Schloss Holte-Stukenbrock Schulinternes Curriculum Philosophie Gymnasium Schloss Holte-Stukenbrock EF Unterrichtsvorhaben Unterrichtsvorhaben I: Thema: Was heißt es zu philosophieren? Welterklärungen in Mythos, Wissenschaft und

Mehr

L E H R P L A N P H I L O S O P H I E

L E H R P L A N P H I L O S O P H I E L E H R P L A N P H I L O S O P H I E Das Schulcurriculum stützt sich auf die in der Obligatorik für das Fach Philosophie vorgesehenen Schwerpunkte und gibt den Rahmen für die individuelle Unterrichtsgestaltung

Mehr

Staatsrecht I: Staatsformen, Demokratie. Vorlesung vom 30. September 2011 PD Dr. Patricia Schiess Herbstsemester 2011

Staatsrecht I: Staatsformen, Demokratie. Vorlesung vom 30. September 2011 PD Dr. Patricia Schiess Herbstsemester 2011 Staatsrecht I: Staatsformen, Demokratie Vorlesung vom 30. September 2011 PD Dr. Patricia Schiess Herbstsemester 2011 Staatsformen: Kriterien für Unterteilung (1/2) Traditionelle Staatsformen (nach Aristoteles)

Mehr

Immanuel Kant. *22. April 1724 in Königsberg +12. Februar 1804 in Königsberg

Immanuel Kant. *22. April 1724 in Königsberg +12. Februar 1804 in Königsberg Immanuel Kant *22. April 1724 in Königsberg +12. Februar 1804 in Königsberg ab 1770 ordentlicher Professor für Metaphysik und Logik an der Universität Königsberg Neben Hegel wohl der bedeutendste deutsche

Mehr

Philosophie Ergänzungsfach

Philosophie Ergänzungsfach Philosophie Ergänzungsfach A. Stundendotation Klasse 1. Klasse 2. Klasse 3. Klasse 4. Klasse Wochenlektion 0 0 0 4 B. Didaktische Konzeption Überfachliche Kompetenzen Das Ergänzungsfach Philosophie fördert

Mehr

Systemtheorie, Diskurs theorie und das Recht der Transzendentalphilosophie

Systemtheorie, Diskurs theorie und das Recht der Transzendentalphilosophie Miguel Torres Morales Systemtheorie, Diskurs theorie und das Recht der Transzendentalphilosophie Kant - Luhmann - Habermas Königshausen & Neumann Inhaltsverzeichnis Einleitung 9 I. Kants Projekt der Transzendentalphilosophie

Mehr

Lehrplan Philosophie

Lehrplan Philosophie D S T Y Deutsche Schule Tokyo Yokohama Lehrplan Philosophie Sekundarstufe II Vorbemerkung: An der DSTY ist ein zweistündiger, aus den Jgst. 12 und 13 kombinierter Philosophiekurs eingerichtet. Daraus ergibt

Mehr

Thema: Was heißt es, zu philosophieren? - Welterklärungen in Mythos, Wissenschaft und Philosophie

Thema: Was heißt es, zu philosophieren? - Welterklärungen in Mythos, Wissenschaft und Philosophie Schulinterner Lehrplan für das Fach Philosophie (Einführungsphase) Franz-Stock-Gymnasium Arnsberg Stand: 6. September 2016 Unterrichtsvorhaben 1 Thema: Was heißt es, zu philosophieren? - Welterklärungen

Mehr

Gegenstände / Themen / Inhalte Arbeitstechniken / Arbeitsmethoden Kompetenzen. - philosophisches Gespräch

Gegenstände / Themen / Inhalte Arbeitstechniken / Arbeitsmethoden Kompetenzen. - philosophisches Gespräch Gymnasium Sedanstr. Lehrpläne S II Fach: Philosophie Jahrgang: 11/I Unterrichtsvorhaben : Einführung in die Philosophie Einführung in die Philosophie 1. Traum und Realität 2. Staunen und Wissen 3. Die

Mehr

Bearbeitet von Andreas Groch C.C.BUCHNER

Bearbeitet von Andreas Groch C.C.BUCHNER Bearbeitet von Andreas Groch T C.C.BUCHNER Zu den Disziplinen der Philosophie 8 Anthropologie 9 Einleitung. Was ist der Mensch? 9 Ml Platon. Das Höhlengleichnis (Sokrates spricht mit Glaukon) 10 M2 Platon.

Mehr

Einführungsphase. Unterrichtsvorhaben I: Thema: Was ist und was soll Philosophie? Mythos, Religion und Wissenschaft

Einführungsphase. Unterrichtsvorhaben I: Thema: Was ist und was soll Philosophie? Mythos, Religion und Wissenschaft Einführungsphase Unterrichtsvorhaben I: Thema: Was ist und was soll Philosophie? Mythos, Religion und Wissenschaft erkennen die Besonderheit philosophischen Denkens und d.h. philosophischen Fragens und

Mehr

Einführung in die Naturschutzethik

Einführung in die Naturschutzethik Einführung in die Naturschutzethik Fortbildungsreihe Klugheit Glück Gerechtigkeit Vilm, 11.-14.11.2013 Uta Eser Koordinationsstelle Wirtschaft und Umwelt, HfWU U. Eser, HfWU 1 Übersicht Teil I: Grundlagen

Mehr

I. Die Schweiz in der internationalen Gemeinschaft

I. Die Schweiz in der internationalen Gemeinschaft Staatsrecht I (Gruppe 1, Gächter) Übersicht 4.10. und 7.10.2016 I. Die Schweiz in der internationalen Gemeinschaft II. Staat Recht Gerechtigkeit III. Der Staat im Spektrum der Wissenschaft Seite 1 I. Die

Mehr

Beispiele für Prüfungsfragen

Beispiele für Prüfungsfragen Beispiele für Prüfungsfragen Nach welchem Prinzip funktionieren und wachsen kapitalistische Märkte? Welche Rolle spielt dabei Vertrauen und wie können mit Hilfe des Vertrauenskonzepts Finanzkrisen erklärt

Mehr

Schulinternes Curriculum für das Unterrichtsfach Philosophie: Einführungsphase

Schulinternes Curriculum für das Unterrichtsfach Philosophie: Einführungsphase Unterrichtsvorhaben I: Thema: Was ist Philosophie? Vom Mythos zum Logos Inhaltsfeld: Erkenntnis und ihre Grenzen Eigenart philosophischen Fragens und Denkens Zeitbedarf: ca. 15 Stunden - unterscheiden

Mehr

Von: Wolfgang Melchior

Von: Wolfgang Melchior Von: Wolfgang Melchior http://www.wmelchior.com Tutorium: Rawls Theorie der Gerechtigkeit Relevante Textpassagen: Kap. 1, S. 19-39 Kap. 2, S. 81-129 Kap. 3, S.145-180 Thematische Schwerpunkte: 1.) Die

Mehr

John Rawls Politischer Liberalismus

John Rawls Politischer Liberalismus John Rawls Politischer Liberalismus Übersetzt von Wilfried Hinsch Suhrkamp Inhalt Einleitung (1992) 9 Einleitung (1995) 33 ERSTER TEIL POLITISCHER LIBERALISMUS: GRUNDELEMENTE 1. Vorlesung Grundlegende

Mehr

Ein analytischer Vergleich der Naturzustandtheorien von Hobbes und Locke

Ein analytischer Vergleich der Naturzustandtheorien von Hobbes und Locke Politik Juliane Dube Ein analytischer Vergleich der Naturzustandtheorien von Hobbes und Locke Studienarbeit Friedrich-Schiller-Universität Jena Institut für Politikwissenschaft Ein analytischer Vergleich

Mehr

Aufbaumodul Prakt. Philos. Philosophiegeschichte. S: Rawls: Gerechtigkeit als

Aufbaumodul Prakt. Philos. Philosophiegeschichte. S: Rawls: Gerechtigkeit als Aufbaumodul Prakt. Philos. Philosophiegeschichte S: Rawls: Gerechtigkeit als Fairness 11.10.2011 Programm heute 1. Organisatorisches - Seminarlektüre/ Semesterapparat 2. Einführung zum Seminar 3. Termine/

Mehr

PHILOSOPHIE. Qualifikationsphase (Q2) GRUNDKURS Unterrichtsvorhaben XIV: Unterrichtsvorhaben XIII:

PHILOSOPHIE. Qualifikationsphase (Q2) GRUNDKURS Unterrichtsvorhaben XIV: Unterrichtsvorhaben XIII: PHILOSOPHIE Unterrichtsvorhaben XIII: Qualifikationsphase (Q2) GRUNDKURS Unterrichtsvorhaben XIV: Thema: Welche Ordnung der Gemeinschaft ist gerecht? - Ständestaat und Philosophenkönigtum stellen die Legitimationsbedürftigkeit

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Vorwort 11

Inhaltsverzeichnis. Vorwort 11 Inhaltsverzeichnis Vorwort 11 1. Einleitung 13 1.1 Vorblick 13 1.2 Aufgaben der Ethik als eines Prozesses der Reflexion 13 1.2.1 Ohne Fragestellung kein Zugang zur ethischen Reflexion 13 1.2.2 Was bedeutet

Mehr

MARX: PHILOSOPHISCHE INSPIRATIONEN

MARX: PHILOSOPHISCHE INSPIRATIONEN 09.11.2004 1 MARX: PHILOSOPHISCHE INSPIRATIONEN (1) HISTORISCHER RAHMEN: DIE DEUTSCHE TRADITION KANT -> [FICHTE] -> HEGEL -> MARX FEUERBACH (STRAUSS / STIRNER / HESS) (2) EINE KORRIGIERTE

Mehr

Erkenntnistheorie I. Der klassische Wissensbegriff: Wissen ist wahre, gerechtfertigte Überzeugung

Erkenntnistheorie I. Der klassische Wissensbegriff: Wissen ist wahre, gerechtfertigte Überzeugung Erkenntnistheorie I Platon II: Das Höhlengleichnis Die Ideenlehre Wiederholung Der klassische Wissensbegriff: Wissen ist wahre, gerechtfertigte Überzeugung Was kann man ( sicher ) wissen? Wahrheiten über

Mehr

Staatstheoretiker der Aufklärung

Staatstheoretiker der Aufklärung John Locke (1632-1704) 1 John Locke war ein Philosoph. Er konnte sich mit dem bestehenden Regierungssystem nicht anfreunden, denn es war für ihn unverständlich, dass der König die alleinige, absolute Macht

Mehr

-> Die drei Argumentationsformen u. ihr jeweiliges Kriterium

-> Die drei Argumentationsformen u. ihr jeweiliges Kriterium Gliederung -> Die drei Argumentationsformen u. ihr jeweiliges Kriterium -> Worauf rekurriert eine Naturrechtstheorie? -> Kurzer Einstieg: Der naturrechtliche Ansatz Martha C. Nussbaums in der modernen

Mehr

Theorien der Gerechtigkeit

Theorien der Gerechtigkeit Bernd Ladwig Theorien der Gerechtigkeit 1. Vorlesung: Zum Begriff der Gerechtigkeit 1. Jedem das seine 1.1 Ulpians Formel 1.2 Formal allgemeine Standards 2. Gleiches gleich behandeln 2.1 Die Binde vor

Mehr

1.1 Die Disziplinen der Philosophie Der Begriff Ethik Der Aufgabenbereich der Ethik... 3

1.1 Die Disziplinen der Philosophie Der Begriff Ethik Der Aufgabenbereich der Ethik... 3 Inhalt Vorwort Einführung... 1 1 Philosophie und Ethik... 1 1.1 Die Disziplinen der Philosophie... 1 1.2 Der Begriff Ethik... 2 1.3 Der Aufgabenbereich der Ethik... 3 2 Moralische Urteile ethische Reflexion...

Mehr

Klassisches Naturrecht und Utilitarismus, Diskursethik und Vertragstheorien: Vier Typen ethischer Argumentation

Klassisches Naturrecht und Utilitarismus, Diskursethik und Vertragstheorien: Vier Typen ethischer Argumentation Thema 1 Klassisches Naturrecht und Utilitarismus, Diskursethik und Vertragstheorien: 1 Gliederung: 1. Klassisches Naturrecht 2. Utilitarismus 3. Diskursethik 4. Vertragstheorien 2 Gliederung: 1. Klassisches

Mehr

PHILOSOPHISCHER ANARCHISMUS:

PHILOSOPHISCHER ANARCHISMUS: PHILOSOPHISCHER ANARCHISMUS: R.P. WOLFF, EINE VERTEIDIGUNG DES ANARCHISMUS AUTORITÄT 6-23 WOLFF 6-7: POLITIK & STAAT Was ist Politik? Was ist politische Philosophie? Politik = Ausübung der Staatsgewalt

Mehr

Gerechtigkeit, Recht, Staat

Gerechtigkeit, Recht, Staat RAA-Unterrichtsmaterialien Fach: Ethik Jahrgangsstufe 7 Gerechtigkeit, Recht, Staat 1. Sieh dir dieses Wort genau an: RECHTSSTAAT Welche beiden Wörter erkennst du in diesem Wort? Kreise sie ein! Stell

Mehr

Philosophie und Ethik

Philosophie und Ethik Kantonsschule Ausserschwyz Philosophie und Ethik Bildungsziele sind in der Lage, philosophische Gedankengänge verstehend nachzuvollziehen und anderen mitzuteilen. Sie sollen sich begrifflich klar und präzise

Mehr

Grundkurs Soziologie (GK I) BA Sozialwissenschaften

Grundkurs Soziologie (GK I) BA Sozialwissenschaften Grundkurs Soziologie (GK I) BA Sozialwissenschaften Programm der heutigen Sitzung 1. Habermas und die kritische Theorie der Frankfurter Schule 2. Referat: Soziale Ungleichheit und Pierre Bourdieu GK Soziologie

Mehr

Normative Grundlagen der Wirtschaftsethik

Normative Grundlagen der Wirtschaftsethik Normative Grundlagen der Wirtschaftsethik Ein Beitrag zur Bestimmung ihres Ausgangsparadigmas Von Georg Trautnitz Duncker & Humblot Berlin Inhaltsverzeichnis 1 Ethik und Wirtschaft: Die normative Auseinandersetzung

Mehr

1. Grundlagen der Politikwissenschaft... 11

1. Grundlagen der Politikwissenschaft... 11 5 Inhalt 1. Grundlagen der Politikwissenschaft...................... 11 1.1 Was heißt hier Wissenschaft?............................. 11 1.1.1 Alltagsnähe der Politik............................ 11 1.1.2

Mehr

Unterrichtsvorhaben Einführungsphase GSG Unna

Unterrichtsvorhaben Einführungsphase GSG Unna Lehrpläne und Leistungskonzepte Unterrichtsvorhaben Einführungsphase GSG Unna Unterrichtsvorhaben I: Thema: Was heißt es zu philosophieren? - Welterklärungen in Mythos, Wissenschaft und Philosophie - aus

Mehr

Unterrichtsvorhaben Qualifikationsphase Grundkurs GSG Unna

Unterrichtsvorhaben Qualifikationsphase Grundkurs GSG Unna Lehrpläne und Leistungskonzepte Unterrichtsvorhaben Qualifikationsphase Grundkurs GSG Unna Unterrichtsvorhaben VII: Thema: Ist die Kultur die Natur des Menschen? - Der Mensch als Produkt der natürlichen

Mehr

Unterrichtsvorhaben I

Unterrichtsvorhaben I Lehrplan Philosophie für die Einführungsphase (Jgst. 10) Übersichtsraster der verbindlichen Unterrichtsvorhaben Thema: Was ist Philosophie? Unterrichtsvorhaben I arbeiten aus Phänomenen der Lebenswelt

Mehr

PHILOSOPHISCHER ANARCHISMUS:

PHILOSOPHISCHER ANARCHISMUS: PHILOSOPHISCHER ANARCHISMUS: R.P. WOLFF, EINE VERTEIDIGUNG DES ANARCHISMUS AUTONOMIE 24-34 WOLFF 24-25B: VERANTWORTUNG & DAS ERLANGEN VON WISSEN Grundannahme der Moralphilosophie Handeln Verantwortung

Mehr

Die franz. Materialisten

Die franz. Materialisten Die franz. Materialisten Julien-Offray de la Mettrie *1709 St. Malo, 1751 Berlin Claude Adrien Helvetius *1715 Paris, 1771 Versailles 1 La Mettrie Hauptwerke: Naturgeschichte der Seele, 1745 Der Mensch

Mehr

Qualifikationsphase (Q2) GRUNDKURS Unterrichtsvorhaben XIII: Unterrichtsvorhaben XIV:

Qualifikationsphase (Q2) GRUNDKURS Unterrichtsvorhaben XIII: Unterrichtsvorhaben XIV: Qualifikationsphase (Q2) GRUNDKURS Unterrichtsvorhaben XIII: Thema: Welche Ordnung der Gemeinschaft ist gerecht? - Ständestaat und Philosophenkönigtum als Staatsideal stellen die Legitimationsbedürftigkeit

Mehr

Thomas Hobbes "Leviathan". Exzerpt

Thomas Hobbes Leviathan. Exzerpt Politik Sebastian Lindinger Thomas Hobbes "Leviathan". Exzerpt Exzerpt Einführung in die politische Ideenlehre WS 2011/12. Sebastian Lindinger Bei dem folgenden exzerpierten Text handelt es sich um: Leviathan

Mehr

die Klärung philosophischer Sachfragen und Geschichte der Philosophie

die Klärung philosophischer Sachfragen und Geschichte der Philosophie Programm Christian Nimtz www.nimtz.net // christian.nimtz@phil.uni erlangen.de Theoretische Philosophie der Gegenwart 1 2 3 Unser Programm in diesem Semester Einführung Man unterscheidet in der Philosophie

Mehr

Macht und Herrschaft Jean-Jacques Rousseau. Gesellschaftsvertrag des Gemeinwillens

Macht und Herrschaft Jean-Jacques Rousseau. Gesellschaftsvertrag des Gemeinwillens Macht und Herrschaft Jean-Jacques Rousseau. Gesellschaftsvertrag des Gemeinwillens Dr. Alexander Wiehart http://wiehart.wordpress.com L homme est né libre, et par- tout il est dans les fers. Der Mensch

Mehr

Subjektivität und Objektivität in der Rechtsanwendung

Subjektivität und Objektivität in der Rechtsanwendung Europäische Hochschulschriften / European University Studies / Publications Universitaires Européennes 5413 Subjektivität und Objektivität in der Rechtsanwendung Bearbeitet von Hui Wang 1. Auflage 2013.

Mehr

FREIHEIT ZWEI FREIHEITSBEGRIFFE DER TEMPEL DES SARASTRO (1), 34-36

FREIHEIT ZWEI FREIHEITSBEGRIFFE DER TEMPEL DES SARASTRO (1), 34-36 FREIHEIT ZWEI FREIHEITSBEGRIFFE DER TEMPEL DES SARASTRO (1), 34-36 34 RATIONALE SELBSTBESTIMMUNG UND DIE ORGANISATION DER GESELLSCHAFT (1) Das individuelle Ideal der rationalen Selbstbestimmung : Kontrolle

Mehr

Moderne vertragstheoretische Konzeptionen der Gerechtigkeit: John Rawls vs. James Buchanan

Moderne vertragstheoretische Konzeptionen der Gerechtigkeit: John Rawls vs. James Buchanan Moderne vertragstheoretische Konzeptionen der Gerechtigkeit: John Rawls vs. James Buchanan Rawls - Gerechtigkeit als Fairness Ausgangspunkt: intuitive Überzeugungen. Gerechtigkeit = erste Tugend sozialer

Mehr

Zu Immanuel Kant: Die Metaphysik beruht im Wesentlichen auf Behauptungen a priori

Zu Immanuel Kant: Die Metaphysik beruht im Wesentlichen auf Behauptungen a priori Geisteswissenschaft Pola Sarah Zu Immanuel Kant: Die Metaphysik beruht im Wesentlichen auf Behauptungen a priori Essay Essay zu Immanuel Kant: Die Metaphysik beruht im Wesentlichen auf Behauptungen a

Mehr

Geschichte der Rechts- und Staatsphilosophie

Geschichte der Rechts- und Staatsphilosophie Ernst-Wolfgang Böckenförde Geschichte der Rechts- und Staatsphilosophie Antike und Mittelalter Mohr Siebeck Inhaltsverzeichnis Vorwort VII 1 Einleitung 1 I. An wen wendet sich und was will das Buch? (1)

Mehr

Moral und Ethik - Rechtfertigung und Motivation

Moral und Ethik - Rechtfertigung und Motivation Michael Kühler Moral und Ethik - Rechtfertigung und Motivation Ein zweifaches Verständnis von Moralbegründung mentis PADERBORN Inhaltsverzeichnis Vorwort 13 1 Einleitung 15 1.1 Warum Moral? 15 1.1.1 Einleitende

Mehr

Richard M. Hare: Alles egal? Richard M. Hare

Richard M. Hare: Alles egal? Richard M. Hare Richard M. Hare: Alles egal? Richard M. Hare *1919 Bristol während des 2. Weltkriegs mehr als drei Jahre in japanischer Kriegsgefangenschaft 1947 Abschluss seines Studiums in Philosophie und Altphilologie

Mehr

Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form. Auszug aus:

Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form. Auszug aus: Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form Auszug aus: Politische Theorien - Grundlegende Ansätze für das gesellschaftliche Zusammenleben von Platon bis Friedman Das komplette Material

Mehr

Wirtschaftsethische Positionen III: Wirtschaftsethik als Diskursethik. Zur Wirtschaftsethik Peter Ulrichs

Wirtschaftsethische Positionen III: Wirtschaftsethik als Diskursethik. Zur Wirtschaftsethik Peter Ulrichs Wirtschaftsethische Positionen III: Wirtschaftsethik als Diskursethik. Zur Wirtschaftsethik Peter Ulrichs Das Anliegen der Wirtschaftsethik von Peter Ulrich: Entwicklung einer Vernunftethik des Wirtschaftens

Mehr

Klassenstufe 9. Modul 1: Grundzüge fernöstlicher Religionen Zeitordnungen Taoismus und Konfuzianismus Hinduismus und Buddhismus

Klassenstufe 9. Modul 1: Grundzüge fernöstlicher Religionen Zeitordnungen Taoismus und Konfuzianismus Hinduismus und Buddhismus Klassenstufe 9 Eigene Urteile begründet formulieren Interesse und Akzeptanzfähigkeit für das Fremde aufbauen Selbstvertrauen und Chancenbewusstsein entfalten Wissensbildungsprozesse verstehen und reflektieren

Mehr

Klugheit, Glück, Gerechtigkeit

Klugheit, Glück, Gerechtigkeit Klugheit, Glück, Gerechtigkeit Warum Ethik für die konkrete Naturschutzarbeit wichtig ist Fortbildung der Naturschutzakademie Vilm 8.-11.10.2014 U. Eser, HfWU Teil 1: Was hat Naturschutz mit Ethik zu tun?

Mehr

Einführung in die Rechtsphilosophie Prof. Dr. Pierre Hauck

Einführung in die Rechtsphilosophie Prof. Dr. Pierre Hauck Einführung in die Rechtsphilosophie Prof. Dr. Pierre Hauck Prof. Dr. Pierre Hauck, LL.M. (Sussex) SS 2015 26.03.2015 1 I. Gegenstand und Aufgaben der Rechtsphilosophie Rechtswissenschaften Dogmatische

Mehr

Macht und Herrschaft John Locke. Rechtsstaat des Eigentums

Macht und Herrschaft John Locke. Rechtsstaat des Eigentums Macht und Herrschaft John Locke. Rechtsstaat des Eigentums Dr. Alexander Wiehart http://wiehart.wordpress.com John Locke (1632-1704) - Altertumswissenscha0ler, Arzt - Angehöriger der Gentry - Zugang zu

Mehr

WILHELM HOFMANN NICOLAI DOSF I DTF.TF.R WOLF. Politikwissenschaft. basics. UVK Verlagsgesellschaft

WILHELM HOFMANN NICOLAI DOSF I DTF.TF.R WOLF. Politikwissenschaft. basics. UVK Verlagsgesellschaft WILHELM HOFMANN NICOLAI DOSF I DTF.TF.R WOLF Politikwissenschaft basics UVK Verlagsgesellschaft Inhalt 1. Grundlagen der Politikwissenschaft 11 1.1 Was heißt hier Wissenschaft? 11 1.1.1 Alltagsnähe der

Mehr

1 Zur Differenz von Ethik und Moral

1 Zur Differenz von Ethik und Moral Zur Differenz von Ethik und Moral 21 1 Zur Differenz von Ethik und Moral Im Rahmen der vorliegenden Studie geht es sowohl um ethische Fragestellungen als auch um Fragen der Moral. Ethik und Moral sind

Mehr

Joachim Stiller. Platon: Menon. Eine Besprechung des Menon. Alle Rechte vorbehalten

Joachim Stiller. Platon: Menon. Eine Besprechung des Menon. Alle Rechte vorbehalten Joachim Stiller Platon: Menon Eine Besprechung des Menon Alle Rechte vorbehalten Inhaltliche Gliederung A: Einleitung Platon: Menon 1. Frage des Menon nach der Lehrbarkeit der Tugend 2. Problem des Sokrates:

Mehr

EINFÜHRUNG IN DIE RECHTS UND STAATSPHILOSOPHIE

EINFÜHRUNG IN DIE RECHTS UND STAATSPHILOSOPHIE HASSO HOFMANN EINFÜHRUNG IN DIE RECHTS UND STAATSPHILOSOPHIE WISSENSCHAFTLICHE BUCHGESELLSCHAFT DARMSTADT Inhalt Vorwort IX ERSTER TEIL DAS RECHT UND DAS RECHTE Erstes Kapitel: Was ist Recht? 3 1 Die Verdoppelung

Mehr

Gemeinwohl und Gerechtigkeit

Gemeinwohl und Gerechtigkeit CHRISTIAN KISSLING Gemeinwohl und Gerechtigkeit Ein Vergleich von traditioneller Naturrechtsethik und kritischer Gesellschaftstheorie UNIVERSITÄTSVERLAG FREIBURG SCHWEIZ VERLAG HERDER FREIBURG - WIEN Inhaltsverzeichnis

Mehr

3q Philosophie. Arbeitsaufwand (Stunden) Präsenzzeit S Vor- und Nachbereitungszeit S. Formen aktiver Teilnahme. Lehr- und Lernform.

3q Philosophie. Arbeitsaufwand (Stunden) Präsenzzeit S Vor- und Nachbereitungszeit S. Formen aktiver Teilnahme. Lehr- und Lernform. 3q Basismodul: Philosophisches Argumentieren I Hochschule/Fachbereich/Institut: Freie Universität Berlin/ FB und Geisteswissenschaften/ Institut für Qualifikationsziele: Die Studentinnen und Studenten

Mehr

Seminar: Ethiktypen

Seminar: Ethiktypen Seminar: Ethiktypen 24.10.2011 Programm heute 1. Wiederholung: Kontraktualismus (Ende) 1.1 Allgemeine Definition 1.2 Unterscheidung Staatsphil. moralphil. Kontrakt. 1.3 Rawls: Theorie der Gerechtigkeit

Mehr

JENS PETER KUTZ GEMEINWILLE ODER GOTTESWILLE? JEAN-JACQUES ROUSSEAU UND JOSEPH DE MAISTRE ÜBER SOUVERÄNITÄT UND STAATLICHKEIT

JENS PETER KUTZ GEMEINWILLE ODER GOTTESWILLE? JEAN-JACQUES ROUSSEAU UND JOSEPH DE MAISTRE ÜBER SOUVERÄNITÄT UND STAATLICHKEIT JENS PETER KUTZ GEMEINWILLE ODER GOTTESWILLE? JEAN-JACQUES ROUSSEAU UND JOSEPH DE MAISTRE ÜBER SOUVERÄNITÄT UND STAATLICHKEIT 3 Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek Die Deutsche

Mehr

Abstract. 1. Problembereich und militärische Relevanz

Abstract. 1. Problembereich und militärische Relevanz Abstract 1. Problembereich und militärische Relevanz Die grundlegenden politischen Veränderungen in Europa seit 1989 haben für alle europäischen Staaten tiefgreifende Konsequenzen. Sie ändern unsere Vorstellung

Mehr

Denk Art. Ethik für die gymnasiale Oberstufe. Arbeitsbuch. Schöningh. Herausgegeben von: Matthias Althoffund Henning Franzen

Denk Art. Ethik für die gymnasiale Oberstufe. Arbeitsbuch. Schöningh. Herausgegeben von: Matthias Althoffund Henning Franzen IT Denk Art Arbeitsbuch Ethik für die gymnasiale Oberstufe Herausgegeben von: Matthias Althoffund Henning Franzen Erarbeitet von: Matthias Althoff Henning Franzen Stephan Rauer Nicola Senger Schöningh

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Einleitung: Was ist Rechtsphilosophie? 1. Kapitel: Rechtsquellen und Rechtskulturen

Inhaltsverzeichnis. Einleitung: Was ist Rechtsphilosophie? 1. Kapitel: Rechtsquellen und Rechtskulturen Inhaltsverzeichnis Einleitung: Was ist Rechtsphilosophie? 1. Kapitel: Rechtsquellen und Rechtskulturen I. Einleitung: Zum Begriff des Rechts... 2 II. Verschiedene Rechtsquellen und Rechtskulturen...3 A)

Mehr

Profilkurs. Schulinternes Curriculum Philosophie. Einführung in das Philosophieren

Profilkurs. Schulinternes Curriculum Philosophie. Einführung in das Philosophieren Schulinternes Curriculum Philosophie Profilkurs Einführung in das Philosophieren Anhand der vier Fragen Kants Philosophiegeschichte im Überblick sowie Überblick über die zentralen Fragen der Reflexionsbereiche

Mehr

Thema des Unterrichtsvorhabens: Was heißt es zu philosophieren? Welterklärungen in Mythos, Wissenschaft und Philosophie. Kompetenzerwartungen

Thema des Unterrichtsvorhabens: Was heißt es zu philosophieren? Welterklärungen in Mythos, Wissenschaft und Philosophie. Kompetenzerwartungen Schulcurriculum Philosophie EF Leibniz Gymnasium 2014 Erstes Unterrichtsvorhaben: Inhaltsfeld: Der Mensch und sein Handeln Eigenart philosophischen Fragens und Denkens Metaphysische Probleme als Herausforderung

Mehr

Physik und Metaphysik

Physik und Metaphysik WWU Münster Studium im Alter Eröffnungsvortrag 27. März 2007 Physik und Metaphysik Prof. Dr. G. Münster Institut für Theoretische Physik Zentrum für Wissenschaftstheorie Was ist Physik? Was ist Metaphysik?

Mehr

Lehrplan für Ethik Jahrgangsstufe: 11-12

Lehrplan für Ethik Jahrgangsstufe: 11-12 Lehrplan für Ethik Jahrgangsstufe: 11-12 Die vorliegenden Lehrpläne der Deutschen Internationalen Schule Doha basieren auf den Lehrplänen des Bundeslandes Thüringen, berücksichtigen jedoch zugleich regionale

Mehr

2.1.3 Ethische Prinzipien in der Pflege

2.1.3 Ethische Prinzipien in der Pflege 2.1.3 Ethische Prinzipien in der Pflege Prinzipien Ethisch-moral: - Einstellungen - Überzeugungen - Verhaltensweisen - Maßstäbe Rechtliche Moral: - gibt der Stadt vor - das Recht wird durch den Staat bestimmt

Mehr

ETHIK UND ÖKONOMIE IN HEGELS PHILOSOPHIE UND IN MODERNEN WIRTSCHAFTSETHISCHEN ENTWÜRFEN

ETHIK UND ÖKONOMIE IN HEGELS PHILOSOPHIE UND IN MODERNEN WIRTSCHAFTSETHISCHEN ENTWÜRFEN ETHIK UND ÖKONOMIE IN HEGELS PHILOSOPHIE UND IN MODERNEN WIRTSCHAFTSETHISCHEN ENTWÜRFEN von ALBENA NESCHEN FELIX MEINER VERLAG HAMBURG INHALT VORWORT 9 EINLEITUNG :.:.:;.....:... 11 ERSTES KAPITEL, Der

Mehr

Das Demokratie-Verständnis der Verfassung mit besonderem Blick auf Fragen der Technikgestaltung

Das Demokratie-Verständnis der Verfassung mit besonderem Blick auf Fragen der Technikgestaltung Das Demokratie-Verständnis der Verfassung mit besonderem Blick auf Fragen der Technikgestaltung Alexander Roßnagel Technikgestaltung demokratisieren!? Workshop Partizipatives Privacy by Design Wissenschaftliches

Mehr

Der Begriff der sozialen Grundrechte

Der Begriff der sozialen Grundrechte Rodolfo Arango Der Begriff der sozialen Grundrechte Nomos Verlagsgesellschaft Baden-Baden Kapitel 1. Soziale Grundrechte als subjektive Rechte I. Das subjektive Recht 1. Ontologischer Status 2. Der Begriff

Mehr

Schulinterner Lehrplan PHILOSOPHIE 2014 FvSt

Schulinterner Lehrplan PHILOSOPHIE 2014 FvSt Einführungsphase Unterrichtsvorhaben I: Was heißt es zu philosophieren? Welterklärungen in Mythos, Wissenschaft und Philosophie unterscheiden philosophische Fragen von Alltagsfragen sowie von Fragen, die

Mehr

Unterrichtsvorhaben I: Thema: Menschsein als Privileg Die praktische Bedeutung philosophischer Überzeugungen

Unterrichtsvorhaben I: Thema: Menschsein als Privileg Die praktische Bedeutung philosophischer Überzeugungen 2.1.1 Übersichtsraster Unterrichtsvorhaben Einführungsphase Unterrichtsvorhaben I: Thema: Menschsein als Privileg Die praktische Bedeutung philosophischer Überzeugungen stellen grundlegende philosophische

Mehr

Norbert Hoerster Was ist eine gerechte Gesellschaft? Eine philosophische Grundlegung

Norbert Hoerster Was ist eine gerechte Gesellschaft? Eine philosophische Grundlegung Unverkäufliche Leseprobe Norbert Hoerster Was ist eine gerechte Gesellschaft? Eine philosophische Grundlegung 143 Seiten, Paperback ISBN: 978-3-406-65293-6 Weitere Informationen finden Sie hier: http://www.chbeck.de/12214661

Mehr