Schriftliche Kleine Anfrage
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- Lennart Pfaff
- vor 6 Jahren
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1 BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 20/ Wahlperiode Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Karin Prien (CDU) vom und Antwort des Senats Betr.: Zeugnisse Am 19. Juni endet das Schuljahr 2012/2013. Zuvor werden an allen Schulen Zeugnisse verteilt. Dabei findet man viele unterschiedliche Formen der Leistungsrückmeldung, von Berichtszeugnissen über Kompetenzraster hin zu Notenzeugnissen mit oder ohne unterschiedliche Anforderungsprofile oder Kombinationen derselben. Selbst innerhalb einer Schule und innerhalb einer Klasse sind die verwendeten Zeugnisarten und Vordrucke nicht einheitlich. Diese Vielfalt erweist sich für Eltern und Lehrer als wenig transparent, führt zu erheblicher Arbeitsbelastung bei den Lehrern und führt oftmals zu Missverständnissen. In diesem Zusammenhang frage ich den Senat: 1. Welche unterschiedlichen Zeugnisvordrucke mit welcher Art der Leistungsrückmeldung werden an a. Grundschulen, b. Stadtteilschulen, c. Gymnasien, d. Sonderschulen, e. beruflichen Schulen verwendet? Bitte für alle Klassenstufen einzeln aufführen. Siehe Anlage 1. Die verordnungsrechtlichen Vorgaben für die einzelnen Schulformen, Jahrgangsstufen und Schulhalbjahre unterscheiden sich, sodass keine einheitlichen Formulare verwendet werden können. So sind verordnungsrechtlich zum Beispiel für einige Jahrgangsstufen Lernentwicklungsberichte statt Notenzeugnissen vorgesehen, ab dem zweiten Halbjahr der Jahrgangsstufe 8 werden Schullaufbahnvermerke erteilt, in einzelnen Jahrgangsstufen entfallen die Angaben zur Lernentwicklung und die Einschätzung der überfachlichen Kompetenzen, Abschlusszeugnisse können in zwei Ausfertigungen verlangt werden. Da einige Bildungsgänge in diesem Schuljahr auslaufen, reduziert sich die Anzahl der Zeugnisformulare für die Klassenstufe 10. In den berufsbildenden Schulen werden je Bildungsgang einheitliche Zeugnisvordrucke für Halbjahres-, Jahres-, Abgangs- und Abschlusszeugnisse eingesetzt. Diese enthalten grundsätzlich Leistungsrückmeldungen in Form von Noten. Jahres- und Halbjahreszeugnisse können nach Maßgabe und im Geltungsbereich von 13 Ausbildungs- und Prüfungsordnung Allgemeiner Teil (APO-AT) um Bemerkungen zu den Zeugnisnoten ergänzt werden. In Bildungsgängen, die zur allgemeinen oder fachgebundenen Hochschulreife führen, werden im Abschlusszeugnis Punkte nach dem 15-Punkte-Abiturschema ausgewiesen.
2 Drucksache 20/8168 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode 2. An welcher Schulform und in welchen Klassenstufen ist die Art der Leistungsrückmeldung verbindlich vorgegeben? An welcher Schulform und in welchen Klassenstufen ist es den Schulen überlassen, welche Art der Leistungsrückmeldung sie auswählen? Wer entscheidet in diesem Fall darüber? In der Primarstufe und in den Jahrgangsstufen 5 bis 8 der Sekundarstufe I enthalten die Zeugnisse nach 8 fortfolgende der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Grundschule und die Jahrgangsstufen 5 bis 10 der Stadtteilschule und des Gymnasiums (APO-GrundStGy) in der Regel Angaben a) zur individuellen Lernentwicklung im Beurteilungszeitraum, b) zum erreichten Lernstand in allen im Beurteilungszeitraum unterrichteten Fächern und Lernbereichen und c) zu den überfachlichen Kompetenzen. In den Jahrgangsstufen 1 bis 3 erfolgen die Angaben zur Lernentwicklung und zum erreichten Lernstand in Form eines Lernentwicklungsberichts. Es ist den Schulen freigestellt, in welcher Form die Angaben zur individuellen Lernentwicklung in den Jahrgangsstufen 4 bis 8 zu machen sind. Hierüber entscheidet nach 57 Absatz 2 Nummer 1 Hamburgisches Schulgesetz (HmbSG) die Lehrerkonferenz. Die Angaben zum erreichten Lernstand erfolgen ab Jahrgangsstufe 4, auf Wunsch der Sorgeberechtigten auch schon in Jahrgangsstufe 3, in Noten. Die Einschätzung der überfachlichen Kompetenzen erfolgt in allen Jahrgangsstufen in einer Tabelle, die in Anlage 2 beigefügt ist. In den Jahrgangsstufen 9 und 10 enthalten die Zeugnisse nach 10 APO-GrundStGy nur Angaben zum erreichten Lernstand in allen Fächern und Lernbereichen. Die Angaben erfolgen in Noten. In der gymnasialen Oberstufe der allgemeinbildenden Schulen und der beruflichen Gymnasien erfolgt die Leistungsbewertung in Noten (Vorstufe) und Punkten (Studienstufe). Die Lehrerkonferenz kann beschließen, dass in Halbjahreszeugnissen auch eine Beurteilung des Arbeits- und Sozialverhaltens erfolgt. Nach Beschluss der Lehrerkonferenz erhalten Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die zieldifferent unterrichtet werden, bis zum Ende der Sekundarstufe I einen frei formulierten Bericht, der die Bewertung mit einer Note ersetzt ( 22 der Verordnung über die Ausbildung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf AO-SF). Verlangen die Sorgeberechtigten dieser Schülerinnen und Schüler ergänzend oder alternativ zum Lernentwicklungsbericht die Ausweisung des Leistungsstands in Noten, so beziehen sich diese auf die Anforderungen des individuellen sonderpädagogischen Förderplans ( 22 AO-SF). 3. Werden an den gleichen Schulen unterschiedliche Formulare in unterschiedlichen Klassenstufen verwendet? In den berufsbildenden Schulen werden je Bildungsgang an der jeweiligen Schule einheitliche Zeugnisformate verwendet. Zu den allgemeinbildenden Schulen siehe Antwort zu 1. bis 1. e. 4. Welche Handreichungen erhalten die Schulen beziehungsweise die Klassenlehrer als Vorgabe oder Orientierung zur Abfassung und Formulierung der verschiedenen Zeugnisarten? Gibt es insbesondere Vorgaben für die Zeugnissprache, wenn ja, welche? Den Schulen stehen die Zeugnisvordrucke, Erläuterungen zur Einschätzung der überfachlichen Kompetenzen und Hinweise zur Nutzung der Einschätzungsbögen zu den überfachlichen Kompetenzen passwortgeschützt über die Internetseite zur Verfügung. 2
3 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode Drucksache 20/ Welche Unterstützung, Handreichungen erhalten die Eltern in welchen Schulformen, an welchen Schulen zum Verständnis und zur Interpretation der unterschiedlichen Zeugnisarten? Bei Bedarf beraten Schulleitungen und Lehrkräfte die Sorgeberechtigten und Schülerinnen und Schüler nach 32 Absätze 1 und 2 HmbSG über die Leistungsbeurteilung einschließlich der Versetzung und Kurseinstufung. Über die Art und Weise der Information und Beratung entscheidet die Lehrerkonferenz ( 57 Absatz 2 HmbSG). Die Information erfolgt in Sitzungen der schulischen Gremien und in der Einzelberatung. Darüber hinaus beantwortet das Schulinformationszentrum (SIZ) der Behörde für Schule und Berufsbildung Fragen von Eltern und Schülerinnen und Schülern zu Zeugnissen und Übergängen. 6. Welche Art von Leistungsrückmeldung erhalten Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die a. zielgleich, b. zieldifferent an einer allgemeinen Schule unterrichtet werden? Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die zielgleich unterrichtet werden, erhalten die gleichen Zeugnisse wie Schülerinnen und Schüler ohne sonderpädagogischen Förderbedarf (siehe 21 AO-SF). Im Übrigen siehe Antwort zu Welche Schulen nehmen derzeit an dem Schulversuch Alleskönner teil? Verwenden alle teilnehmenden Schulen Kompetenzraster zur Leistungsrückmeldung? Wie sehen die Kompetenzraster aus? Läuft der Schulversuch Ende Juli 2013 aus? Wenn ja, gibt es Pläne, den Schulversuch zu verlängern? Von den 43 am Schulversuch teilnehmenden Schulen (siehe Anlage 3) verwenden 36 Schulen ausschließlich kompetenzorientierte Formate zur Leistungsrückmeldung. Die kompetenzorientierten Formate wurden von den Schulen auf der Basis von Qualitätskriterien entwickelt. Ein einheitliches Format gibt es nicht. Der Schulversuch alles>>könner wird um drei Schuljahre verlängert. 8. In welchen Klassenstufen besteht die Möglichkeit, das Halbjahreszeugnis durch ein Lernentwicklungsgespräch zu ersetzen? In den allgemeinbildenden Schulen besteht gemäß 9 Absatz 2 APO-GrundStGy diese Möglichkeit in den Jahrgangsstufen 5, 7 und 8. In diesem Fall ist das Lernentwicklungsgespräch zu Beginn des zweiten Schulhalbjahres zu führen. In den berufsbildenden Schulen kann nach 10 Absatz 1 APO-AT die Lehrerkonferenz einen Verzicht auf die Halbjahreszeugnisse beschließen. Aus diesem Verzicht ergibt sich jedoch keine Verpflichtung, ein Lernentwicklungsgespräch anzusetzen. 9. An der Stadtteilschule werden G- und E-Noten unterschieden, die sich auf unterschiedliche Anforderungsniveaus beziehen. Zwischen den beiden Skalen gibt es jedoch eine Überlappung. So entspricht die G 1 einer E 4. Welche Note wird in diesem Fall im Zeugnis ausgewiesen? Wer entscheidet darüber? Die Entscheidung trifft gemäß 62 Absatz 1 HmbSG die Zeugniskonferenz. Nein. 10. Wird die Wirkung der einzelnen Zeugnisarten durch die Schulbehörde evaluiert? 11. Wie bewertet der Senat die Zeugnisvielfalt? Die rechtlichen Vorgaben der Ausbildungs- und Prüfungsordnung erfordern nach Auffassung der zuständigen Behörde schulform- und klassenstufenbezogen die vorliegenden unterschiedlichen Zeugnisformate. 3
4 Drucksache 20/8168 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode 12. Plant der Senat eine Vereinheitlichung der Zeugnisarten beziehungsweise die Abschaffung, Überarbeitung oder Ersetzung einzelner Zeugnisarten? Siehe Antworten zu 1. und zu 11. 4
5 5 Übersicht über die bestehenden Zeugnisformulare der allgemeinbildenden Schulen Schulform Jahrgangsstufe Zeugnis- Art der Leistungsbewertung vordruck Noten bzw. Bericht Grundschule 1 bis 3 G 101 Bericht 3 G 102 Bericht und Noten 4 G 103 Noten 5 (Schulversuch 6-jährige Grundschule) G 105 Noten 6 (Schulversuch 6-jährige Grundschule) G 107 Noten 3 bis 4 (internationale Vorbereitungsklassen) G 106 Noten Stadtteilschule (StS) 5 bis 10 (bei sonderpädagogischem Förderbedarf) STS 102 Noten 5 bis 10 (internationale Vorbereitungsklassen) STS 106 Noten 5 bis 6 STS 100 Noten 7 und 1. Halbjahr 8 STS 104 Noten 2. Halbjahr 8 STS 105 Noten 1. Halbjahr 9 STS 103 Noten 2. Halbjahr 9 STS 107 Noten 2. Halbjahr 9 STS 108 Noten (ohne ESA-Note) 2. Halbjahr 9 STS 304 Noten (Abschluss) 2. Halbjahr 9 STS 305 Noten (Abschluss, nur mit ESA-Note) Vorstufe Gy 120-P Noten Vorstufe Gy 220-P Noten (Abgang) Für die Klassenstufen gelten die Zeugnisformulare für die gymnasiale Oberstufe, siehe unter Gymnasien Albert-Schweitzer- Schule 1 bis 6 STS 120 ASS Bericht Auslaufende Bildungsgänge Haupt-/Realschule 10 GHR 105 Noten Realschule 10 GHR 114 A Noten (mit Lernbereichen) 10 GHR 114 B Noten (ohne Lernbereiche) 10 GHR 212 A Noten (mit Lernbereichen) 10 GHR 212 B Noten (ohne Lernbereiche) 10 GHR 314 A Noten (mit Lernbereichen, Abschluss) 10 GHR 314 B Noten (ohne Lernbereiche, Abschluss) Anlage 1 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode Drucksache 20/8168
6 6 Schulform Jahrgangsstufe Zeugnis- Art der Leistungsbewertung vordruck Noten bzw. Bericht Integrierte Hauptu.Realschule 1. Halbjahr 10 GHR 132 Noten Stadtteilschule Am Hafen 1. Halbjahr 10 GHR 133 Fr Noten Integrierte Hauptu.Realschule 10 GHR 232 Noten (Abgang) Stadtteilschule Am Hafen 10 GHR 233 H-Fr Noten (Abgang Hauptschule) Stadtteilschule Am Hafen 10 GHR 333 H/Fr Noten (Abschluss Hauptschule) Stadtteilschule Am Hafen 10 GHR 333 R/Fr Noten (Abschluss Realschule) Integrierte Gesamtschule 10 IGS 103 Noten 10 IGS 202 Ab+H Noten (Hauptschulabgang mit Abschluss) 10 IGS 202 H Noten (Hauptschulabgang) 10 IGS 302 Gy Noten (Versetzung Vorstufe gymnasiale Oberstufe) 10 IGS 302 H Noten (Hauptschulabschluss) 10 IGS 302 R Noten (Realschulabschluss) Vorstufe gymnasiale Oberstufe 11 STS 120 Noten 11 STS 220 Noten (Abgang) Gymnasium 5 bis 10 (internationale Vorbereitungsklassen) STS 106 Noten 5 Gy 103 Noten 1. Halbjahr 6 Gy 104 Noten 2. Halbjahr 6 Gy 105 Noten 7 und 1. Halbjahr 8 Gy 109 Noten 2. Halbjahr 8 Gy 112 Noten 1. Halbjahr 9 Gy 113 Noten 2. Halbjahr 9 Gy 115 Noten 10 Gy 110 Noten 10 Gy 210 Noten (Abgang) Studienstufe Gy 321 Z Anlage Gy 321,Französisch erhöhtes Anforderungsniveau Studienstufe Gy 121-P Noten Drucksache 20/8168 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode
7 7 Schulform Jahrgangsstufe Zeugnis- Art der Leistungsbewertung vordruck Noten bzw. Bericht noch Gymnasium Studienstufe Gy 221-P Noten (Abgang) Studienstufe Gy 221-P-So Noten (Abgang, bisherige Studien- u. Profiloberstufe) Studienstufe Gy 221-P-W Noten (Abgang) für Wiederholer Studienstufe Gy 321-P Noten (Abitur) Studienstufe Gy 323 Bescheinigung schulischer Teil Fachhochschulreife Doppeltqualizifierender Bildungsgang Chemisch- Technische Assistenz Gewerbeschule Chemie, Pharmazie, Agrarwirtschaft in Kooperation mit StS Bergedorf Studienstufe Gy 121-CTA-PA Noten Studienstufe Gy 221 CTA-PA Noten (Abgang) Studienstufe Gy 221 CTA-PA- W Noten (Abgang) für Wiederholer Studienstufe Gy 321 CTA-PA Noten (Abitur) Studienstufe Gy 221 CTA-P Noten (Abgang) Studienstufe Gy 221 CTA-P-W Noten (Abgang) für Wiederholer Studienstufe Gy 321 CTA-P Noten (Abitur) Hansa-Kolleg Vorstufe Gy 120 HK-P Noten Vorstufe Gy 220 HK-P Noten (Abgang) Studienstufe Gy 121 HK-P Noten Studienstufe Gy 221 HK-P Noten (Abgang) Studienstufe Gy 221 HK-P-W Noten (Abgang) für Wiederholer Studienstufe Gy 321 HK-P Noten (Abitur) Studienstufe Gy 323 HK Bescheinigung schulischer Teil Fachhochschulreife Abendgymnasium Vorstufe Gy 118 AG-P Noten Vorbereitungsjahr Gy 119 AG-P Noten Vorbereitungsjahr Gy 219 AG-P Noten (Abgang) Vorbereitungsjahr Gy 119 V-AG-P Noten (Versetzung) Vorstufe Gy 120 AG-P Noten Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode Drucksache 20/8168
8 8 Schulform Jahrgangsstufe Zeugnis- Art der Leistungsbewertung vordruck Noten bzw. Bericht noch Abendgymnasium Vorstufe Gy 220 AG-P Noten (Abgang) Studienstufe Gy 121 AG-P Noten Studienstufe Gy 221 AG-P Noten (Abgang) Studienstufe Gy 121 AG-P (2) Noten (Eingabe von zwei Zeiträumen möglich) Studienstufe Gy 221 AG-P (2) Noten (Abgang, Eingabe von zwei Zeiträumen möglich) Studienstufe Gy 221 AG-P-W Noten (Abgang) für Wiederholer Studienstufe Gy 321 AG-P Noten (Abitur) Studienstufe Gy 323 AG Bescheinigung schulischer Teil Fachhochschulreife Sonderschule klassenstufenübergreifend So 101 S Bericht - allgemein klassenstufenübergreifend So 201 S Bericht - allgemein klassenstufenübergreifend So 201 S/1 Bericht - allgemein klassenstufenübergreifend So 301 S Bericht - allgemein ReBBZ 1 bis 4 So 101 Bericht 3 bis 4 So 101 A Noten 5 bis 6 So 102 Noten 5 bis 6 So 102 Ü Noten (Übergang) 7 bis 1. Halbjahr 10 So 103 Noten 7 bis 1. Halbjahr 10 So 103 Ü Noten (Übergang) 8 bis 10 So 203 Noten (Abgang) 9 bis 10 So 303 Noten (Abschluss) 1 bis 3 G 101-R Bericht 3 G 102-R Bericht und Noten 4 G 103-R Noten 5 bis 6 STS 100-R Noten 7 und 1. Halbjahr 8 STS 104-R Noten 1. Halbjahr 9 STS 103-R Noten 2. Halbjahr 8 STS 105-R Noten 2. Halbjahr 9 STS 107-R Noten 2. Halbjahr 9 STS 108-R Noten (ohne ESA-Note) 9 STS 304-R Noten (Abschluss) 9 STS 305-R Noten (Abschluss, nur mit ESA-Note) Drucksache 20/8168 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode
9 9 Schulform Jahrgangsstufe Zeugnis- Art der Leistungsbewertung vordruck Noten bzw. Bericht Schule für Körperbehinderte klassenstufenübergreifend So 102 KB Bericht klassenstufenübergreifend So 202 KB Bericht (Abgang) Abendschule AH* 9 bis AR* 10 Abs 100 Noten AH* 9 bis AR* 10 Abs 200 Noten (Abgang) AH* 9 Abs 300 Noten (Abschluss, ESA) AR* 10 Abs 301 Noten (Abschluss, MSA) * Abendhaupt- bzw. Abendrealschule Quelle: Daten der Behörde für Schule und Berufsbildung, Stand Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode Drucksache 20/8168
10 Drucksache 20/8168 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode Überfachliche Kompetenzen 1. Selbstkompetenz (d.h. die Fähigkeit den eigenen Fähigkeiten zu vertrauen, aber auch selbstkritisch zu sein, eigene Meinungen zu vertreten sowie sich eigene Ziele zu setzen und zu verfolgen) 2. Sozial-kommunikative Kompetenz (d.h. die Fähigkeit mit anderen angemessen umzugehen, zu kommunizieren, zu kooperieren, Rücksicht zu nehmen, Hilfe zu leisten sowie sich in Konflikten angemessen zu verhalten) 3. Lernmethodische Kompetenz (d.h. die Fähigkeit zum systematischen, zielgerichteten Lernen sowie die Nutzung von Strategien und Medien zur Beschaffung und Darstellung von Informationen) Anlage 2 Ausprägung der Kompetenz sehr schwach schwach mittel / normal stark sehr stark Quelle: Auszug aus den Zeugnisformularen der Jahrgangsstufen 1 8 der allgemeinbildenden Schulen 10
11 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode Drucksache 20/8168 Schulen, die am Schulversuch alles>>könner teilnehmen Aueschule Finkenwerder Brüder-Grimm-Schule Clara-Grunwald-Schule Erich-Kästner-Schule Fridtjof-Nansen-Schule Ganztagsgrundschule Am Johannisland Grundschule Am Heidberg Grundschule Arnkielstraße Grundschule Poppenbüttel Gymnasium Grootmoor Gymnasium Ohmoor Gymnasium Osterbek Ida Ehre Schule Louise-Schroeder-Schule Max-Brauer-Schule Schule Alsterdorfer Straße Schule Am Walde Schule Appelhoff Schule Bahrenfelder Straße Schule Barlsheide Schule Carsten-Rehder-Straße 20 Schule Curslack-Neuengamme Schule Grumbrechtstraße Schule Hausbruch/Lange Striepen Schule Hinsbleek Schule Iserbarg Schule Kamminer Straße Schule Langbargheide Schule Maretstraße Schule Moorflagen Schule Ohrnsweg Schule Potsdamer Straße Schule Rellinger Straße Sprachheilschule Reinbeker Redder Stadtteilschule Alter Teichweg Stadtteilschule Am Heidberg 35 Stadtteilschule Bergedorf Stadtteilschule Denksteinweg/Holstenhofweg Stadtteilschule Eppendorf Stadtteilschule Finkenwerder Stadtteilschule Niendorf Stadtteilschule Winterhude Theodor-Haubach-Schule Quelle: Daten der Behörde für Schule und Berufsbildung, Stand 30. Mai 2013 Anlage 3 11
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