Zuschlagskriterien und Bewertungsmatrix
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- Inge Biermann
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1 Zuschlagskriterien und Bewertungsmatrix Verpachtung einer passiven Breitbandinfrastruktur im Gebiet des Landkreises Grafschaft Bentheim (Niedergrafschaft) Grafschaft Bentheim, im Januar 2017
2 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung Zuschlagskriterien Pachtpreis Pachtpreis pro Wohnhausanschluss Pachtpreis pro Gewerbehausanschluss Pachtpreis für jeden weiteren aktiven Kundenanschluss je Haus Pachtpreis für jeden weiteren open-access-anschluss je Haus Höhe der garantierten Mindestpacht Wirtschaftlichkeit Beginn der Pachtzahlung Wirtschaftlichkeit des Business-Cases Einbringen / Einbindung vorhandener Infrastrukturen Höhe der Projektbegleitkosten Umfang der sonstigen benötigten öffentlichen Leistungen Wert der Leistung Zuverlässigkeit der Versorgung Zuverlässigkeit des technischen Service Versorgungsgrad mit NGA-Qualität Hochwertigkeit der NGA-Lösung Hochwertigkeit der Planungsunterstützung Dienstangebot des Bieters Preis für Internet-Basisprodukt Preis für Doppel-Paket Internet + Telefon Preis für Dreifach-Paket Internet + Telefon + TV Preis für Gigabit-Basisprodukt Preis für Gewerbeprodukt Vertriebs- und Servicekonzept Konzept zur Gestaltung der Vorvermarktung des Netzes Konzept zur fortgesetzten Kundengewinnung Konzept zur Kundenbindung Konzept zur technischen Kundenbetreuung Konzept zur Vor-Ort-Präsenz Bewertungsmatrix Seite 2 von 10
3 1 Einleitung Der Zuschlag zur pachtweisen Überlassung der passiven NGA-Netzinfrastruktur im Landkreis Grafschaft Bentheim zum Netzbetrieb wird aufgrund der folgenden Zuschlagskriterien unter Beachtung der vergaberechtlichen Grundsätze des Wettbewerbs, der Transparenz, der Wirtschaftlichkeit und der Verhältnismäßigkeit erteilt. Dabei erhält das Angebot den Zuschlag, welches die höchste Wertungszahl (Punkte) gemäß der Bewertungsmatrix aufweist. Das Wertungsergebnis (Summe der Punkte) setzt sich aus den nachstehend beschriebenen jeweiligen Einzelpositionen als Zahl mit einer Nachkommastelle zusammen. Das Angebot mit dem höchsten Punktwert weist das beste Wertungsergebnis auf. Maximal sind 100 Punkte zu erreichen. Der Pachtpreis ist nicht das alleinige Zuschlagskriterium. Es werden zudem Kriterien für die Wirtschaftlichkeit, den Wert der Leistung, das Dienstangebot sowie das Vertriebs- und Servicekonzept an die Bieter gestellt, welche in einem transparenten System bewertet werden. Die Wertung erfolgt auf Basis der nach Durchführung des Verhandlungsverfahrens final abgegebenen, verbindlichen Angebote der Bieter. Zunächst wird das Vorhandensein von Erklärungen, Preisen oder Konzepten geprüft. Fehlt es an Informationen zu einem Zuschlagskriterium, verbleibt dieses ohne Wertung. Die inhaltliche Bewertung erfolgt nach dem nachstehenden Wertungsmodus. Bei Interpolierungswerten wird auf die erste Stelle hinter dem Komma nach den allgemeinen kaufmännischen Regeln gemäß DIN 1333 gerundet. Bei einer prozentualen Bewertung eines Zuschlagskriteriums bezieht sich der Prozentsatz auf die angegebene Punktzahl des jeweiligen Kriteriums der Bewertungsmatrix. Auch das jeweilige Ergebnis der prozentualen Umsetzung wird auf eine Stelle hinter dem Komma gerundet. 2 Zuschlagskriterien 2.1 Pachtpreis Für die Überlassung der passiven Netzinfrastruktur entrichtet die Pächterin ein monatliches Entgelt pro angebundener Bedarfsstelle. Der Bieter mit dem jeweils höchsten Pachtangebot erhält die maximale Punktzahl des betreffenden Kriteriums der Bewertungsmatrix. Keine Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem halben Pachtpreis des höchsten Angebots. Alle Angebote mit darunter liegenden Pachtpreisangeboten erhalten ebenfalls keinen Punkt in dem Kriterium. Die Punktermittlung für die dazwischen liegenden Pachtpreisangebote erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu einer Stelle nach dem Komma. Dabei wird wie aus dem Pachtvertrag und der Leistungsbeschreibung ersichtlich wie folgt differenziert: Seite 3 von 10
4 2.1.1 Pachtpreis pro Wohnhausanschluss In diesem Kriterium wird die Höhe des monatlichen Entgelts für den Anschluss eines Wohnhauses gewertet. Dabei erfolgt die Berechnung der zu wertenden monatlichen Pachthöhe durch Teilung der Summe aller Zahlungen für ein angeschlossenes Wohnhaus innerhalb der Pachtdauer durch die Dauer des Pachtvertrages in Monaten Pachtpreis pro Gewerbehausanschluss In diesem Kriterium wird die Höhe des monatlichen Entgelts für den Anschluss eines Gewerbehauses, einer öffentlichen Einrichtung, einer sonstigen Bedarfsstelle oder eines Hauses mit gemischter Nutzung gewertet. Dabei erfolgt die Berechnung der gewerteten monatlichen Pachthöhe durch Teilung der Summe aller Zahlungen innerhalb der Pachtdauer durch die Dauer des Pachtvertrages in Monaten Pachtpreis für jeden weiteren aktiven Kundenanschluss je Haus Dieses Zuschlagskriterium berücksichtigt weitere aktiven Kundenanschlüssen und somit zahlende Kunden in den bereits versorgten Häusern. Es erfolgt hier eine Betrachtung aller möglichen Arten versorgter Kunden. Somit sind hierunter Privathaushalte, Gewerbetreibende und alle anderen möglichen Kundenarten zu verstehen. Dabei wird die angebotene monatliche Pachthöhe gewertet Pachtpreis für jeden weiteren open-access-anschluss je Haus Dieses Zuschlagskriterium berücksichtigt weitere Kundenanschlüssen und somit zahlende Kunden in den bereits versorgten Häusern, die mit open-access-produkten versorgt werden. Es erfolgt hier eine Betrachtung aller möglichen Arten versorgter open-access-kunden. Somit sind hierunter Privathaushalte, Gewerbetreibende und alle anderen möglichen Kundenarten zu verstehen. Dabei wird die angebotene monatliche Pachthöhe für die open-access-kunden gewertet Höhe der garantierten Mindestpacht Zur Absicherung der Investition in die passive Infrastruktur kann der Verpächterin eine garantierte Basispacht angeboten werden. Dabei wird die absolute Höhe der monatlichen Zahlung ohne Bedingungen gewertet wird. Falls Bedingungen an die Höhe der Basispacht geknüpft werden, handelt es sich nicht mehr um eine Mindestpacht und somit in diesem Kriterium nicht gewertet werden. Seite 4 von 10
5 2.2 Wirtschaftlichkeit Beginn der Pachtzahlung Der Bieter gibt den Beginn der Pachtzahlung in angebotener Pachthöhe für alle versorgten Anschlüsse bezogen auf die Übergabe aller angeschlossenen Bedarfsstellen eines Ausbauclusters gemäß der Formulierung im Pachtvertragsentwurf an. Die volle Punktzahl dieses Kriteriums gemäß Bewertungsmatrix erhält das Angebot mit dem frühesten Beginn der Pachtzahlung. 0 Punkte erhalten Angebote mit Pachtzahlungsbeginn, die 6 Monate oder später nach Beginn der Pachtzahlung des besten Anbieters liegen. Die Punktermittlung für die Bieter, die in den dazwischenliegenden 6 Monaten mit den Pachtzahlungen beginnen, erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu einer Stelle nach dem Komma Wirtschaftlichkeit des Business-Cases Die Bieter reichen mit dem Angebot jeweils einen Business-Case zur Darstellung und zum Nachweis der Wirtschaftlichkeit des Pachtangebots für die Verpächterin und das Unternehmen der Bieterin ein. Es erhält der Bieter die volle Punktzahl des Kriteriums gemäß Bewertungsmatrix, der sowohl die Wirtschaftlichkeit des Angebots beim Bieter wie beim Auftraggeber nachvollziehbar und belastbar nachgewiesen hat. Die halbe Punktzahl dieses Kriteriums erhält ein Angebot bei dem nur die Wirtschaftlichkeit für den Bieter nachvollziehbar und belastbar nachgewiesen wurde. 0 Punkte erhält ein Angebot, bei dem weder die Wirtschaftlichkeit beim Bieter noch beim Auftraggeber schlüssig dargelegt wurde bzw. besteht Einbringen / Einbindung vorhandener Infrastrukturen Die Bieter haben Möglichkeiten der Einbringung oder Einbindung vorhandener Infrastrukturen aufzuzeigen. Die volle Punktzahl in diesem Kriterium erhält der Bieter, der die wirtschaftlich nützlichste Nutzung vorhandener Infrastrukturen anbieten kann. Maßgeblich sind neben der Nutzbarkeit die Höhe des Mitbenutzungsentgelts sowie die Einsparung im Tiefbau durch Nutzung der Trassenlänge. Die volle Punktzahl dieses Kriteriums erhält somit der Bieter, der die höchste Einsparsumme über die Laufzeit dieses Vertrages aufzeigen kann. Keine Punkte erhalten Angebote ohne Möglichkeit der Einsparung durch Mitbenutzung oder Einbindung vorhandener Infrastrukturen. Die Punktermittlung für die dazwischen liegenden Angebote erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu einer Stelle nach dem Komma wobei die Summe der aufgezeigten Einsparungen des jeweiligen Bieters als Vergleichswert angenommen wird. Seite 5 von 10
6 2.2.4 Höhe der Projektbegleitkosten Die Bieter sind aufgerufen, die Höhe der Projektbegleitkosten im Angebot anzugeben. Keine Punkte erhält das Angebot mit den höchsten Projektbegleitkosten. Die volle Punktzahl dieses Kriteriums erhält das Angebot mit den niedrigsten Projektbegleitkosten. Die Punktermittlung für die dazwischen liegenden Projektbegleitkosten erfolgt über eine lineare Interpolation des reziproken Wertes der Projektbegleitkosten mit bis zu einer Stelle nach dem Komma Umfang der sonstigen benötigten öffentlichen Leistungen Die Bieter sind aufgerufen, den Umfang der sonstigen benötigen öffentlichen Leistungen im Angebot anzugeben. Keine Punkte erhält das Angebot mit dem höchsten Wert der sonstigen benötigten öffentlichen Leistungen. Die volle Punktzahl gemäß Bewertungsmatrix erhält das Angebot mit dem niedrigsten Wert der sonstigen benötigten öffentlichen Leistung. Die Punktermittlung für die dazwischen liegenden öffentlichen Leistungen erfolgt über eine lineare Interpolation des reziproken Wertes des Wertes der sonstigen benötigten öffentlichen Leistungen mit bis zu einer Stelle nach dem Komma. 2.3 Wert der Leistung Die Bieter haben konkret und dezidiert darzulegen, wie der Wert der Leistung des NGA-Netzes sichergestellt wird. Es wird wie folgt bewertet: Zuverlässigkeit der Versorgung Die höchste Punktzahl in diesem Kriterium erhält das Angebot, welches die größte Zuverlässigkeit bietet und die optimale Erfüllung liegt vor, wenn die dargelegten Auskünfte die zu erwartende Zuverlässigkeit der Versorgung voll umfänglich abdecken. Keinen Punkt erhält ein Angebot, dass keine zuverlässige Versorgung entspricht. Die Hälfte der möglichen Punktzahl wird erreicht, wenn eine durchschnittliche Zuverlässigkeit der Versorgung geboten wird. Dabei wird als Zuverlässigkeit die glaubhaft dargestellte dauerhafte Versorgung mit NGA- Diensten in dem Gebiet verstanden Zuverlässigkeit des technischen Service Die höchste Punktzahl in diesem Kriterium erhält das Angebot, welches die größte Zuverlässigkeit des technischen Service bietet und die optimale Erfüllung liegt vor, wenn die dargelegten Auskünfte die zu erwartende Zuverlässigkeit voll umfänglich abdecken. Keinen Punkt erhält ein Angebot, dass keinen zuverlässigen technischen Service darstellt. Die Hälfte der möglichen Punktzahl wird erreicht, wenn eine durchschnittliche Zuverlässigkeit des technischen Service geboten wird. Dabei wird als Zuverlässigkeit die zu glaubhaft dargestellte dauerhafte Bereitstellung eines qualifizierten technischen Service in dem Gebiet verstanden. Seite 6 von 10
7 2.3.3 Versorgungsgrad mit NGA-Qualität Die höchste Punktzahl in diesem Kriterium erhält das Angebot, welches den größten quantitativen Versorgungsgrad mit NGA-Qualität bietet und die optimale Erfüllung liegt vor, wenn die dargelegten Auskünfte die zu erwartende Versorgung voll umfänglich abdecken. Keinen Punkt erhält ein Angebot, dass keine zuverlässige Versorgung mit NGA-Qualität für alle Nutzer verspricht. Die Hälfte der möglichen Punktzahl wird erreicht, wenn ein durchschnittlicher Versorgungsgrad geboten wird. Dabei wird als Versorgungsgrad die glaubhaft dargestellte dauerhafte Versorgung mit NGA-Diensten für alle Bedarfsstellen in dem Gebiet verstanden Hochwertigkeit der NGA-Lösung Die höchste Punktzahl wird in diesem Kriterium von dem Angebot erreicht, welches die höchste technische Wertigkeit der NGA-Lösung bietet und die optimale Erfüllung liegt vor, wenn die dargelegten Auskünfte die zu erwartende Hochwertigkeit der Versorgung voll umfänglich erfüllt. Keinen Punkt erhält ein Angebot, dass keine zuverlässige hochwertige Versorgung garantiert. Die Hälfte der möglichen Punktzahl wird erreicht, wenn eine durchschnittliche Hochwertigkeit der Versorgung geboten wird. Dabei wird als Hochwertigkeit die glaubhaft dargestellte Versorgung mit Redundant bereitgestellten NGA-Diensten der nächsten und auch der übernächsten Generation mit Gigabit in dem Gebiet verstanden Hochwertigkeit der Planungsunterstützung Die höchste Punktzahl wird in diesem Kriterium von dem Angebot erreicht, welches die höchste Wertigkeit der Planungsunterstützung bietet und die optimale Erfüllung liegt vor, wenn die dargelegten Auskünfte die zu erwartende Hochwertigkeit der Planungsunterstützung voll umfänglich erfüllt. Keinen Punkt erhält ein Angebot, dass keine zuverlässige hochwertige Planungsunterstützung garantiert. Die Hälfte der möglichen Punktzahl wird erreicht, wenn eine durchschnittliche Planungsunterstützung geboten wird. Dabei wird als Hochwertigkeit die glaubhaft dargestellte Qualität und Erfahrung der bereitgestellten Planungsunterstützung in dem Gebiet verstanden. 2.4 Dienstangebot des Bieters Der Pächter hat mit dem Angebot die zum Projektbeginn verfügbare Produktpalette für Privatkunden und Geschäftskunden einschließlich der Leistungsmerkmale und Preise auszuweisen. Dabei wird gemäß Pachtvertrag und Leistungsbeschreibung wie folgt differenziert: Seite 7 von 10
8 2.4.1 Preis für Internet-Basisprodukt Die höchste Punktzahl in diesem Kriterium erhält das Angebot, welches den niedrigsten Preis für ein Internet-Basisprodukt bietet und dabei mindestens den Leistungsmerkmalen der Leistungsbeschreibung entspricht. Keinen Punkt in diesem Kriterium erhält ein Angebot, dass 30 % teurer als das niedrigste Angebot ist. Die Punktermittlung für die dazwischen liegenden Internet-Basisprodukte erfolgt über eine lineare Interpolation des reziproken Wertes des Produktpreises mit bis zu einer Stelle nach dem Komma. In die Berechnung fließen sämtliche Einmalkosten für Inbetriebnahme, Anschaltung oder ähnliches ein und werden auf die Monatsentgelte entsprechend der Mindestvertragslaufzeit aufgeschlagen. Analog hierzu werden Einmalrabatte rechnerisch von den Monatsentgelten entsprechend der Vertragslaufzeit abgezogen. Zum Monatspreis werden alle laufenden Nebenkosten für Miete von Geräten oder Software sowie die Bereitstellung anderweitiger notwendiger Leistungen zur Erfüllung der Mindestanforderungen hinzugerechnet Preis für Doppel-Paket Internet + Telefon Die Berechnung der Punktzahl in diesem Kriterium entspricht der Berechnung für das Internet- Basisprodukt und bezieht sich auf das Produkt des Bieters, welches mindestens die Anforderungen der Leistungsbeschreibung für ein Doppel-Paket mit Internet- und Telefon- Diensten erfüllt Preis für Dreifach-Paket Internet + Telefon + TV Die Berechnung der Punktzahl in diesem Kriterium entspricht der Berechnung für das Internet- Basisprodukt und bezieht sich auf das Produkt des Bieters, welches mindestens die Anforderungen der Leistungsbeschreibung für ein Dreifach-Paket mit Internet-, Telefon- und TV-Diensten erfüllt Preis für Gigabit-Basisprodukt Die Berechnung der Punktzahl in diesem Kriterium entspricht der Berechnung für das Internet- Basisprodukt und bezieht sich auf das Produkt des Bieters, welches mindestens die Anforderungen der Leistungsbeschreibung für ein Gigabit-Basisprodukt erfüllt Preis für Gewerbeprodukt Die Berechnung der Punktzahl in diesem Kriterium entspricht der Berechnung für das Internet- Basisprodukt und bezieht sich auf das Produkt des Bieters, welches mindestens die Anforderungen der Leistungsbeschreibung für ein Gewerbeprodukt erfüllt. Seite 8 von 10
9 2.5 Vertriebs- und Servicekonzept Die Bieter haben in dem in der Leistungsbeschreibung dargestellten Umfang ein Vertriebsund Servicekonzept mit dem Angebot vorzulegen. Bei der Bewertung der vorgelegten Konzepte wird sich an der Plausibilität des Konzepts sowie der Erfolgswahrscheinlichkeit im Sinne eines maximalen Projekterfolgs orientiert. Sodann werden folgende Bestandteile dieses Gesamtkonzepts werden einer Bewertung unterzogen: Konzept zur Gestaltung der Vorvermarktung des Netzes Die höchste Punktzahl in diesem Kriterium erhält das Angebot, welches den höchsten Erfolg bei der Erstvermarktung glaubhaft macht. Keinen Punkt in diesem Kriterium erhält ein Bieter, der nicht schlüssig darlegen kann, wie die notwendige Mindestkundenanzahl zur Erreichung eines wirtschaftlichen Erfolges erreicht werden kann. Die Punktermittlung für die dazwischen liegenden Konzepte zur Gestaltung der Vorvermarktung des Netzes erfolgt über eine lineare Interpolation der glaubhaft gemachten Erfolgsaussichten des Konzeptes zur Gestaltung der Vorvermarktung des Netzes mit bis zu einer Stelle nach dem Komma Konzept zur fortgesetzten Kundengewinnung Die Berechnung der Punktzahl in diesem Kriterium entspricht der Berechnung für das Konzept zur Gestaltung der Vorvermarktung des Netzes und gilt analog hierzu für die Phase nach Abschluss der Vorvermarktung und umfasst die danach folgende Dauer dieses Vertrages. Somit wird die glaubhaft gemachte Darstellung der fortgesetzten Kundengewinnung bewertet Konzept zur Kundenbindung Die Berechnung der Punktzahl in diesem Kriterium entspricht der Berechnung für das Konzept der fortgesetzten Kundengewinnung und gilt analog hierzu für die die glaubhaft gemachte Darstellung des Konzeptes zur nachhaltigen Kundenbindung Konzept zur technischen Kundenbetreuung Die Berechnung der Punktzahl in diesem Kriterium entspricht der Berechnung für das Konzept zur Kundenbindung und gilt analog hierzu für die die glaubhaft gemachte Darstellung des Konzeptes zur nachhaltigen technischen Kundenbetreuung Konzept zur Vor-Ort-Präsenz Die Berechnung der Punktzahl in diesem Kriterium entspricht der Berechnung für das Konzept zur fortgesetzten Kundengewinnung und gilt analog hierzu für die die glaubhaft gemachte Darstellung des Konzeptes zur Vor-Ort-Präsenz. Seite 9 von 10
10 3 Bewertungsmatrix lfd. Nr. Bewertungsmatrix Punkte 2.1 Pachtpreis Pachtpreis pro Wohnhausanschluss Pachtpreis pro Gewerbehausanschluss Pachtpreis für jeden weiteren aktiven Kundenanschluss je Haus Pachtpreis für jeden weiteren Open-Access-Anschluss je Haus Höhe der garantierten Mindestpacht Wirtschaftlichkeit Beginn der Pachtzahlung Wirtschaftlichkeit des Business-Cases Einbringung / Einbindung vorhandener Infrastrukturen Höhe der Projektbegleitkosten Umfang der sonstigen benötigten öffentlichen Leistungen Wert der Leistung Zuverlässigkeit der Versorgung Zuverlässigkeit des technischen Service Versorgungsgrad mit NGA-Qualität Hochwertigkeit der NGA-Lösung Hochwertigkeit der Planungsunterstützung Dienstangebot Preis für Internet-Basisprodukt Preis für Doppel-Paket Internet + Telefon Preis für Dreifach-Paket Internet + Telefon + TV Preis für Gigabit-Basisprodukt Preis für Gewerbe-Produkt Vertriebs- und Servicekonzept Konzept zur Gestaltung der Vorvermarktung des Netzes Konzept zur fortgesetzten Kundengewinnung Konzept zur Kundenbindung Konzept zur technischen Kundenbetreuung Konzept zur Vor-Ort-Präsenz Seite 10 von 10
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