Parkraumbewirtschaftungskonzept für das Gebiet Oberbaumcity - Rudolfkiez - Persiusplatz

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1 Bericht für das Gebiet Oberbaumcity - Rudolfkiez - LK Argus GmbH

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3 Bericht für das Gebiet Oberbaumcity - Rudolfkiez - Auftraggeber Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Abteilung Planen, Bauen und Umwelt Yorkstraße Berlin Auftragnehmer LK Argus GmbH Schicklerstraße 5-7 D Berlin Tel Fax berlin@lk-argus.de Bearbeitung Dipl.-Ing. Michael Schreiber Dipl.-Ing. Sonja Patermann Dr.-Ing. Eckhart Heinrichs Berlin,

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5 1 Aufgabenstellung und Untersuchungsgebiet 1 2 Analyse der IST-Situation Nutzungsstruktur Vorhandene Verkehrsplanungen Verkehrsdaten 3 Friedrichshain 2.4 Konfliktanalyse Prüfung einer Bewirtschaftung Räumliche Abgrenzung des Bewirtschaftungsgebietes Bewirtschaftungszeiten und Gebührenhöhe Standorte der Parkscheinautomaten 21 4 Wirtschaftlichkeit der Parkraumbewirtschaftung Einnahmen aus Parkscheingebühren Einnahmen aus Verwarnungs- und Bußgeldern Ausgaben für die Einrichtung der Parkraumbewirtschaftung Ausgaben für die Überwachung der Parkraumbewirtschaftung Fazit 33 5 Zusammenfassung 35

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7 1 Aufgabenstellung und Untersuchungsgebiet Für das Gebiet Oberbaumcity Rudolfkiez soll die Einführung einer Parkraumbewirtschaftung geprüft werden. Hierbei sollen die gesetzlichen Anforderungen an die Parkraumbewirtschaftung, die ortsspezifischen Gegebenheiten aus verkehrlicher und städtebaulicher Sicht, die vorhandenen bewirtschafteten Abstellstände sowie die bereits bestehende Konzeption zur flächenhaften Parkraumbewirtschaftung der Oberbaumcity vom Juni 2005 berücksichtigt werden. Friedrichshain Das wird in folgende Kapitel untergliedert: Die Analyse der IST-Situation mit der Darstellung der Nutzungsstruktur sowie vorhandener Verkehrsplanungen und Verkehrsdaten wird in Kapitel 2 beschrieben (ab Seite 2). Die Bestandsaufnahme enthält auch aktuelle Daten zu Parkraumangebot und -nachfrage. Mit einer Konfliktanalyse wird die IST-Analyse abgeschlossen. Das Untersuchungsgebiet ist in der Abbildung 1 dargestellt. Das wird in Kapitel 3 beschrieben (ab Seite 18). Die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung ermittelt in Kapitel 4 den Personalbedarf sowie die Ausgaben und Einnahmen der Parkraumbewirtschaftung (ab Seite 23). Abbildung 1: Untersuchungsgebiet Oberbaumcity Rudolfkiez 1

8 Friedrichshain 2 Analyse der IST-Situation 2.1 Nutzungsstruktur Das Untersuchungsgebiet wird durch unterschiedliche Nutzungsarten geprägt. Es besteht eine Nutzungsmischung aus Wohnen, Handel und Gewerbe. Überwiegend stellt sich das Untersuchungsgebiet als Mischgebiet dar. Im Inneren bestehen vorwiegend Wohnnutzungen mit Grünflächen und einer Gemeinbedarfsfläche für Sport. Vereinzelt sind in den Erdgeschossen der Wohngebäude auch gastronomische und gewerbliche Einrichtungen vorhanden. An den Rändern des Untersuchungsgebiets sind entlang der Warschauer Straße, der S-Bahn-Trasse und südlich der Stralauer Allee Gewerbeeinrichtungen wie Autohäuser, Werkstätten, Dienstleister / Büros, Lebensmittelmärkte u. a. sowie Schulen angesiedelt, die einen erhöhten Anteil Beschäftigter / Besucher mit sich bringen können. Insgesamt sind im Untersuchungsgebiet Gewerbebetriebe angemeldet (Friedrichshain-Kreuzberg, 2015). Zwischen Markgrafendamm und S-Bahn-Trasse ist zukünftig eine unterirdische Anbindung an die Autobahn A 100 geplant (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, 2015). Laut Stadtentwicklungsplan Verkehr ist ab 2017 mit dem Baubeginn zu rechnen. 2.2 Vorhandene Verkehrsplanungen Konzeption zur flächenhaften Parkraumbewirtschaftung der Oberbaumcity In der Konzeption (stadtraum, 2005) wurde das Gebiet zwischen Warschauer Straße, S-Bahn-Trasse, Modersohnstraße und Stralauer Allee untersucht (Abbildung 2). Damals wurde für das Gebiet eine flächendeckende Bewirtschaftungszone vorgeschlagen, in der Bewohner mit Bewohnerparkausweis und Kurzzeitparker mit Parkschein parken können. Für den Bereich des Rudolfplatzes wurde reines Anwohnerparken empfohlen. Die gebührenpflichtige Parkzeit sollte Mo-Fr von Uhr umfassen. Je angefangene halbe Stunde sollten 0,50 gezahlt werden, bei hohem Kurzzeitparkbedarf 1,00. Umgesetzt wurde ein gebührenpflichtiges Parken mit Parkschein (ohne Ausnahmeregelung für Anwohner) nur in einzelnen Straßenabschnitten der Warschauer Straße, Rudolfstraße, Rotherstraße, Naglerstraße und Ehrenburgstraße. Der Vorschlag zur gebührenpflichtigen Parkzeit wurde um eine Stunde ausgedehnt auf Mo-Fr von 9-16 Uhr. Die heutige Parkscheingebühr von 0,25 je viertel Stunde entspricht der des Parkraumkonzeptes. 2

9 Abbildung 2: Untersuchungsgebiet 2005 Friedrichshain Stadtentwicklungsplan Verkehr (StEP) Der Stadtentwicklungsplan Verkehr (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, 2011) sieht eine Ausdehnung der Parkraumbewirtschaftung auf alle innerstädtischen Zielgebiete des Pkw-Verkehrs mit starker Parkraumnachfrage und Nutzungskonkurrenz vor. Im StEP ist auch die zukünftige Verlängerung der Stadtautobahn A 100 verankert, die ab 2017 geplant ist. 2.3 Verkehrsdaten Straßenhierarchie und Verkehrsmengen im fließenden Verkehr Die bestehende und geplante Straßenhierarchie des übergeordneten Straßennetzes ist der Abbildung 3 zu entnehmen. Im Zusammenhang mit der geplanten Verlängerung der Autobahn A 100 ist eine Abstufung der Stralauer Allee in eine übergeordnete Straßenverbindung der Stufe II vorgesehen. Die Verkehrsmengen (DTV und Lkw-Anteil) wurden der Verkehrsmengenkarte 2009 (Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz, 2010) entnommen. Dort liegen nicht für alle Straßen des Untersuchungsgebietes Angaben zur Verkehrsmenge vor. Die am stärksten befahrene Straße im Untersuchungsgebiet ist die Stralauer Allee mit über Kfz / 24 Stunden (Abbildung 4). Den geringsten Verkehr 3

10 Friedrichshain des in der Verkehrsmengenkarte ausgewiesenen Netzes hat die Bossestraße mit Kfz / 24 Stunden. Der Lkw-Anteil liegt in den erhobenen Straßen des Untersuchungsgebietes bei unter 4 % (Abbildung 5). Abbildung 3: Straßennetzhierarchie im Untersuchungsgebiet Abbildung 4: Verkehrsmengen 2009 (DTV) 4

11 Abbildung 5: Verkehrsmengen 2009 (Lkw-Anteil) Friedrichshain Öffentlich zugängliches Parkraumangebot Das öffentlich zugängliche Parkraumangebot wurde im März / April 2015 erhoben. Berücksichtigt wurden alle Parkmöglichkeiten im öffentlichen Straßenraum und private, aber öffentlich zugängliche Sammelanlagen. Das Parkraumangebot wurde mit folgenden Kriterien erhoben: Art und Lage (Anordnung im öffentlichen Straßenraum / Sammelanlage), Regelung (Haltverbot, Parkdauerbegrenzung, Nutzerbeschränkung, Geltungszeitraum der Einschränkungen). Insgesamt wurden im Untersuchungsgebiet Kfz-Abstellstände erfasst, davon im öffentlichen Straßenraum und 803 in öffentlich zugänglichen Sammelanlagen. Diese Werte schwanken leicht je nach Wochentag und Tageszeit aufgrund von zeitlichen Begrenzungen von Haltverboten und Zugänglichkeiten von Sammelanlagen. Zum Zeitpunkt der Erhebung waren 155 Kfz-Abstellstände durch Baustellen nicht nutzbar. Im Einzelnen sind die Kfz- Abstellstände wie folgt verteilt: 5

12 Friedrichshain im Straßenraum: davon sind: ohne Einschränkung 155 belegt durch Baustellen 80 gebührenpflichtig 49 nutzerbeschränkt (Mieter, Kunden, Behinderte) 26 temporäres Haltverbot in Sammelanlagen: 803 davon sind: 382 Parkscheibe 378 nutzerbeschränkt (Mieter, Kunden, Behinderte) 43 gebührenpflichtig gesamt: Abbildung 6: öffentlich zugängliches Parkraumangebot im Untersuchungsgebiet Die Karten liegen dem Bericht im DIN A4 - Format bei.

13 2.3.3 Parkraumbelegung des öffentlich zugänglichen Parkraumangebotes Die Parkraumbelegung wurde durch Zählungen der parkenden Kfz im gesamten Untersuchungsgebiet ermittelt. Die Erhebungen erfolgten werktags zu folgenden Zeiten: vormittags um 9 Uhr und 11 Uhr, Friedrichshain nachmittags um 13 Uhr, 15 Uhr und 17 Uhr, abends um 19 Uhr, 21 Uhr und 23 Uhr sowie nachts um 3 Uhr. An den Erhebungstagen (14. / 15. April 2015) gab es vereinzelt leichten Regen, überwiegend war es jedoch niederschlagsfrei bei Höchsttemperaturen von 15 C und nächtlichen Tiefsttemperaturen von 3 C. Die gezählten Fahrzeuge wurden in Pkw-Einheiten umgerechnet, weil die unterschiedlichen Fahrzeugarten einen ungleichen Flächenbedarf haben. So wird berücksichtigt, dass ein Lkw mehr Fläche einnimmt als ein Pkw. Für die Berechnung des Parkraumbelegungsgrades wurde das am Tag der Erhebung tatsächlich zur Verfügung stehende Parkraumangebot herangezogen. Die folgenden Abbildungen zeigen den Parkraumbelegungsgrad zu verschiedenen Zeiten (Abbildung 7) sowie nach Straßenabschnitten für unterschiedliche Zeiten (Abbildung 8 und Abbildung 9). Die wichtigsten Ergebnisse sind: Werktags parken im Untersuchungsgebiet je nach Uhrzeit zwischen und Pkw-Einheiten im Straßenraum und in Sammelanlagen. Auf das gesamte Untersuchungsgebiet bezogen, entspricht dies einem durchschnittlichen Parkraumbelegungsgrad von 71 % bis 97 % (Tabelle 1). Der Parkraumbelegungsgrad im Straßenraum ist durchgehend hoch (werktags 90 %). Tagsüber zwischen 9 Uhr und 15 Uhr ist der Belegungsgrad mit über 100 % höher als am Abend und in der Nacht (Abbildung 7). Die öffentlich zugänglichen Sammelanlagen sind werktags schwächer ausgelastet als der öffentliche Straßenraum. In den Sammelanlagen stehen je nach Zeitpunkt 230 bis 560 freie Abstellstände zur Verfügung, die entweder Kunden, Mietern bzw. Behinderten vorbehalten sind oder einer Bewirtschaftung unterliegen (Abbildung 8 und Abbildung 9). In der Stralauer Allee, Ehrenbergstraße, Rotherstraße, Persiusstraße, Corinthstraße, Bossestraße und Hauptstraße wird teilweise ganztags oder nur tagsüber bzw. nachts in Abschnitten geparkt, wo keine legalen Abstellstände vorhanden sind. 7

14 Tabelle 1: mittlerer Parkraumbelegungsgrad Kfz-Abstellstände gesamt parkende Pkw-Einheiten gesamt Belegungsgrad Friedrichshain Straßenraum Sammelanlage Straßenraum Sammelanlage Straßenraum Sammelanlage gesamt 9 Uhr % 50 % 87 % 11 Uhr % 71 % 97 % 13 Uhr % 68 % 95 % 15 Uhr % 68 % 92 % 17 Uhr % 55 % 82 % 19 Uhr % 38 % 74 % 21 Uhr % 30 % 74 % 23 Uhr % 29 % 73 % 3 Uhr % 26 % 71 % Abbildung 7: mittlerer Parkraumbelegungsgrad im Zeitverlauf Werktag 09 Uhr Gesamt Straßenraum Werktag 11 Uhr öffentlich zugängliche Sammelanlagen Werktag 13 Uhr Werktag 15 Uhr Werktag 17 Uhr Werktag 19 Uhr Werktag 21 Uhr Werktag 23 Uhr Werktag 03 Uhr Mittlerer Belegungsgrad 8

15 Abbildung 8: Parkraumbelegungsgrad nach Straßenabschnitten (Werktag 11 Uhr) Friedrichshain Abbildung 9: Parkraumbelegungsgrad nach Straßenabschnitten (Werktag 03 Uhr) 9

16 Friedrichshain Parkdauer und Nutzergruppen im öffentlich zugänglichen Parkraumangebot Die Erfassung der Parkdauer und Nutzergruppen erfolgt mit Kennzeichenerfassungen. Dies entspricht der Untersuchungsmethodik, wie sie im Friedrichshainer Barnimkiez und zahlreichen anderen Untersuchungen angewendet wurde. Mit Kenntnis der mittleren Parkdauer und der Parkmuster (Beginn und Ende des Parkvorgangs) kann die Zugehörigkeit zu einer Nutzergruppe bestimmt werden. Hierfür wurden alle Kennzeichen der im öffentlichen Straßenraum parkenden Fahrzeuge werktags von 9 bis 23 Uhr im 2-Stunden-Rhythmus und nachts um 3 Uhr im gesamten Straßennetz des Untersuchungsgebietes ermittelt. Die Kennzeichenerfassungen fanden werktags am 14. / 15. April 2015 statt. Mit den unterschiedlichen Erhebungszeiten wurde gewährleistet, dass die Verteilung der verschiedenen Nutzergruppen (Bewohner, Kunden / Besucher und Beschäftigte) erfasst wird. Die Kennzeichen wurden anonymisiert, so dass keine Halterfeststellung möglich ist. Insgesamt wurden werktags Kennzeichen erfasst. Mittlere Parkdauer Mit Hilfe der mittleren Parkdauer werden die Fahrzeuge unterschieden in Kurzparker (mittlere Parkdauer bis zu vier Stunden) und Langparker (mittlere Parkdauer über vier Stunden). Die Kurz- und Langparker im Untersuchungsgebiet werden in Abbildung 10 dargestellt. Eine Zuordnung zu Kurz- und Langparkern war nicht möglich, wenn Beginn und Ende des Parkvorgangs nicht genau bestimmt werden konnten. So kann ein Fahrzeug, dass einmalig morgens um 9 Uhr erfasst wurde, morgens um 8 Uhr (= Kurzparker) oder bereits in der Nacht (= Langparker) dort abgestellt worden sein. In 3 % aller Fälle ist daher eine Zuordnung zu Kurz- oder Langparkern nicht möglich (= k.a.). Nachts wurde angenommen, dass alle Fahrzeuge die dort parkten, Bewohner sind und somit Langparker. Die Langparker weisen durchgehend mit Abstand den größten Anteil an allen Parkenden auf. Ihr Anteil liegt zwischen 9 und 19 Uhr zwischen 80 % und 90 %. Ab 21 Uhr steigt der Langparker-Anteil auf über 90 % an. 10

17 Anteil an den erfassten Fahrzeugen Abbildung 10: 100% 90% 80% 70% 60% 50% Kurz- und Langparker Friedrichshain 40% 30% 20% k.a. Kurzparker Langparker 10% 0% 9 Uhr 11 Uhr 13 Uhr 15 Uhr 17 Uhr 19 Uhr 21 Uhr 23 Uhr Nutzergruppen Mit Kenntnis der Parkmuster (Beginn und Ende eines Parkvorgangs) können Rückschlüsse auf die Fahrzeugnutzer gezogen werden. Folgende Nutzergruppen werden unterschieden: Gebietsfremde Langparker (Parkdauer über vier Stunden, z. B. Beschäftigte, die nicht nachts im Gebiet parken), Gebietsfremde Kurzparker (Parkdauer bis zu vier Stunden, z. B. Kunden und Besucher, die nicht nachts im Gebiet parken) und Bewohner (alle Fahrzeuge, die nachts im Gebiet parken). Die Abbildung 11 zeigt, dass der Bewohneranteil an allen Parkenden von rund 40 % in der Mittagszeit im weiteren Tagesverlauf stetig ansteigt und um 23 Uhr rund 90 % erreicht. Der Anteil gebietsfremder Langparker ist zwischen 11 Uhr und 15 Uhr mit rund 50 % am größten. In dieser Zeit weisen die gebietsfremden Langparker den größten Anteil an allen Parkenden auf. Im weiteren Tagesverlauf sinkt dieser kontinuierlich und erreicht um 23 Uhr einen Wert von 5 %. Der gebietsfremde Kurzparkeranteil liegt tagsüber bei durchgängig rund 10 %. Zum Abend um 23 Uhr sinkt der gebietsfremde Kurzparkeranteil auf 1 %. 11

18 Anteil an allen erfassten Fahrzeugen Anteil an allen erfassten Fahrzeugen Friedrichshain Auch wenn man die Situation nur für die öffentlichen Abstellstände im Straßenraum betrachtet, ergibt sich keine wesentlich andere Verteilung der Nutzergruppen (vgl. Abbildung 12). Abbildung 11: Anteil der verschiedenen Nutzergruppen an allen Parkenden 100% 90% 80% 70% 60% 50% 40% 30% 20% 10% 0% Gebietsfremde Parker (unbek. Parkdauer) Gebietsfremde Kurzparker Gebietsfremde Langparker Bewohner 9 Uhr 11 Uhr 13 Uhr 15 Uhr 17 Uhr 19 Uhr 21 Uhr 23 Uhr Abbildung 12: Anteil der verschiedenen Nutzergruppen an nur im Straßenraum Parkenden 100% 90% 80% 70% 60% 50% 40% 30% 20% 10% 0% Gebietsfremde Parker (unbek. Parkdauer) Gebietsfremde Kurzparker Gebietsfremde Langparker Bewohner 9 Uhr 11 Uhr 13 Uhr 15 Uhr 17 Uhr 19 Uhr 21 Uhr 23 Uhr 12

19 2.3.5 Parkraumbilanz des öffentlich zugänglichen Parkraumangebotes Die Parkraumbilanz stellt das vorhandene Parkraumangebot der ermittelten Parkraumnachfrage gegenüber. Die Parkraumnachfrage der Bewohner wird besonders berücksichtigt. Die Bilanzierung erfolgt nur für den Straßenraum (vgl. Tabelle 2), da die betrachteten Sammelanlagen zwar öffentlich zugänglich, aber Nutzerbeschränkungen, einer Bewirtschaftung (Gebühren, Parkscheibe) oder zeitlich befristeten Zugänglichkeiten unterliegen. Friedrichshain Es wird deutlich, dass im Straßenraum tagsüber zwischen 9 und 15 Uhr die Nachfrage das Parkraumangebot deutlich übersteigt. Würden in dieser Zeitspanne nur Bewohner-Fahrzeuge im Untersuchungsgebiet parken, wäre jederzeit ein Überschuss von freien Abstellständen zu verzeichnen. Nachts kann das vorhandene Parkraumangebot die Parkraumnachfrage aller Parkenden abdecken. Tabelle 2: Parkraumbilanz des Straßenraums Parkraumangebot Parkraumnachfrage freie Abstellstände bei Berücksichtigung gesamt [Pkw-E] davon Bewohner [Pkw-E] aller Parkenden nur Bewohner 9 Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Nicht öffentlich zugängliches Parkraumangebot Das nicht öffentlich zugängliche Parkraumangebot wurde im März / April 2015 aufgenommen. Insgesamt wurden 235 Kfz-Abstellstände in nicht öffentlich zugänglichen Sammelanlagen erfasst. Einige Sammelanlagen waren während der Erfassung nicht zugänglich, so dass das erhobene Parkraumangebot nicht vollständig ist. Die Lage und Kapazitäten der nicht öffentlich zugänglichen Sammelanlagen sind der Abbildung 13 zu entnehmen. 13

20 Friedrichshain Abbildung 13: Nicht öffentlich zugängliches Parkraumangebot in Sammelanlagen Parkraumbelegung des nicht öffentlich zugänglichen Parkraumangebots Die Parkraumbelegung des nicht öffentlich zugänglichen Parkraumangebots in Sammelanlagen wurde durch Zählung der parkenden Fahrzeuge ermittelt. Die Zählung erfolgte parallel zur Kennzeichenerfassung am 14. / 15. April 2015 zu folgenden Zeiten: werktags tagsüber um 11 Uhr, 15 Uhr und werktags nachts um 3 Uhr. Erhoben wurde jeweils die Fahrzeugart, der Parkstandort und die Art des Parkvorgangs (zulässig / unzulässig). Die erfassten Fahrzeuge wurden in Pkw- Einheiten umgerechnet. Zu den verschiedenen Erhebungszeiten variierte die Zugänglichkeit der nicht öffentlich zugänglichen Sammelanlagen. Eine Aussage zur Gesamtbelegung der nicht öffentlich zugänglichen Sammelanlagen kann daher nicht erfolgen. Der Parkraumbelegungsgrad des einzelnen nicht öffentlich zugänglichen Parkraumangebots in Sammelanlagen ist Abbildung 14 bis Abbildung 16 zu entnehmen. Die wichtigsten Ergebnisse sind: Die Belegung des nicht öffentlich zugänglichen Parkraumangebots in Sammelanlagen ist je nach Lage unterschiedlich. 14

21 Viele nicht öffentlich zugängliche Sammelanlagen weisen entweder tagsüber oder nachts einen hohen Belegungsgrad auf. Nur wenige Sammelanlagen sind durchgängig hoch ausgelastet. Im Bereich der Modersohnstraße / Stralauer Allee haben die nicht öffentlich zugänglichen Sammelanlagen in der Nacht eine höhere Belegung als tagsüber. Entlang der privaten Straße zwischen Modersohnstraße und Markgrafendamm sind die Sammelanlagen hauptsächlich tagsüber belegt. Friedrichshain Abbildung 14: Parkraumbelegungsgrad des nicht öffentlich zugänglichen Parkraumangebots in Sammelanlagen (Werktag 11 Uhr) 15

22 Friedrichshain Abbildung 15: Parkraumbelegungsgrad des nicht öffentlich zugänglichen Parkraumangebots in Sammelanlagen (Werktag 15 Uhr) Abbildung 16: Parkraumbelegungsgrad des nicht öffentlich zugänglichen Parkraumangebots in Sammelanlagen (Werktag 03 Uhr) 16

23 2.4 Konfliktanalyse Tagsüber ist das öffentlich zugängliche Parkraumangebot überlastet. Insbesondere der öffentliche Straßenraum ist durchgehend hoch ausgelastet, tagsüber zu über 100 %. Der hohe Parkdruck wird tagsüber maßgeblich von gebietsfremden Langparkern verursacht. Ihr Anteil an allen Parkenden beträgt zwischen 11 und 15 Uhr rund 50 %. Zum Abend hin nimmt der Nutzungskonflikt ab, zu dieser Zeit belegen die Bewohner den weitaus größten Teil der öffentlich zugänglichen Abstellstände. Friedrichshain Eine Verlagerung von parkenden Fahrzeugen aus der im Norden angrenzenden Parkzone 50 ist im Bereich der Modersohnstraße möglich. Aufgrund der im gesamten Untersuchungsgebiet vorherrschenden hohen Parkraumbelegung ist jedoch davon auszugehen, dass vom Untersuchungsgebiet selbst ein hoher Parkdruck ausgeht. Wegen des hohen Parkdrucks wird auch in Bereichen geparkt, wo keine Abstellstände ausgewiesen sind. Hierzu zählen Abschnitte der Stralauer Allee, Persiusstraße, Corinthstraße, Bossestraße, Hauptstraße sowie baustellenbedingt Ehrenbergstraße und Rotherstraße. Im Gegensatz zum Straßenraum haben die öffentlich zugänglichen Sammelanlagen ganztags freie Kapazitäten. Allerdings sind diese Kunden, Mietern oder Behinderten vorbehalten oder sie unterliegen einer Bewirtschaftung. Auch in mehreren nicht öffentlich zugänglichen Sammelanlagen sind tagsüber bzw. teilweise auch nachts freie Kapazitäten vorhanden. Wenn der Parkraum nicht für alle Nutzer ausreicht, kann durch eine Parkraumbewirtschaftung der Parkdruck gesenkt werden, wenn es gelingt, den Anteil gebietsfremder Langparker zu reduzieren. Vor dem Hintergrund der vorliegenden Untersuchungsergebnisse ist es sinnvoll, eine Parkraumbewirtschaftung zu prüfen. 17

24 Friedrichshain Prüfung einer Bewirtschaftung Parkraumbewirtschaftung hat das Ziel, den Parkdruck zu senken und die Parkchancen der Bewohner, des Wirtschaftsverkehrs und der Besucher und Kunden zu erhöhen. Die Parkraumbewirtschaftung beruht auf dem Straßenverkehrsrecht ( 6a Straßenverkehrsgesetz) und muss daher mit verkehrsrelevanten Argumenten begründet werden. Praktisch bedeutet dies, dass für die sinnvolle und rechtssichere Einführung der Parkraumbewirtschaftung zwei Bedingungen gleichzeitig erfüllt sein müssen: hoher Parkdruck und die Konkurrenz unterschiedlicher Nutzergruppen um die wenigen freien Abstellstände (beispielsweise Bewohner, Kunden und Beschäftigte). Wenn der vorhandene Parkraum nicht für alle Fahrzeuge reicht, kommen parkraumbewirtschaftende Maßnahmen in Betracht. In diesem Fall bevorzugt die Bewirtschaftung vor allem die Bewohner, die beispielsweise im Mischprinzip - wie in der nördlich an das Untersuchungsgebiet angrenzenden Parkzone 50 - über Bewohnerparkausweise von der Parkscheinpflicht befreit werden. Wenn das Finden eines freien Parkplatzes jedoch in der Regel unproblematisch ist, ist eine Bewirtschaftung nicht erforderlich. Als Schwellenwert wird hier in Anlehnung an den Berliner Leitfaden Parkraumbewirtschaftung (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung / Heinrichs, Baier (Bearb.), 2004) eine mittlere Parkraumbelegung von 90 % verwendet. Mit der Parkraumbewirtschaftung sollen vor allem gebietsfremde Langparker zu einem Umstieg beispielsweise auf öffentliche Verkehrsmittel bewegt werden. In der Regel sind dies die Beschäftigten, die morgens mit dem Auto zur Arbeit fahren und den ganzen Tag einen Abstellstand belegen. Damit die Bewirtschaftung einen verkehrslenkenden Effekt erzielen kann, ist also ein Minimum an Berufspendler-Parken erforderlich. Hierfür bestehen keine festgelegten Grenzwerte. In Berlin kamen bisher mittlere Langparkeranteile von 20 % und 25 % zum Einsatz. Die Erfahrungen zeigen, dass dies brauchbare und praxisorientierte Schwellenwerte zur Abwägung einer Parkraumbewirtschaftung sind. Auf Basis der genannten Erfahrungswerte werden für das Gebiet Oberbaumcity - Rudolfkiez - als Schwellenwerte ebenfalls mittlere Langparkeranteile an den parkenden Fahrzeugen von 20 % und 25 % verwendet. 18

25 Demnach ist eine Parkraumbewirtschaftung... sinnvoll, wenn die mittlere Parkraumbelegung im betreffenden Gebiet mindestens 90 % beträgt und die gebietsfremden Langparker mindestens 25 % aller Parkstände belegen, bedingt sinnvoll, wenn die mittlere Belegung im betreffenden Gebiet mindestens 90 % beträgt und die gebietsfremden Langparker mindestens 20 % aller Parkstände belegen, nicht sinnvoll, wenn entweder die mittlere Belegung im betreffenden Gebiet unter 90 % liegt oder die gebietsfremden Langparker weniger als 20 % aller Parkstände belegen. Für die Abwägung einer Parkraumbewirtschaftung werden nur die öffentlichen Abstellstände berücksichtigt, da nur hier Maßnahmen vom Bezirk umgesetzt werden können. In der Tabelle 3 werden die genannten Kriterien für den öffentlichen Straßenraum gegenübergestellt. Im öffentlichen Straßenraum des Untersuchungsgebiets werden tagsüber die o. g. Schwellenwerte zur Parkraumbelegung und zu den Langparkeranteilen gleichzeitig überschritten. Zwar ist der Belegungsgrad auch abends bzw. nachts hoch, zu dieser Zeit besteht jedoch nur eine geringe Konkurrenz zwischen den unterschiedlichen Nutzergruppen. Tabelle 3: Kriterienauswertung zur Parkraumbewirtschaftung des öffentlichen Straßenraums Friedrichshain Parkraumbelegung Anteil gebietsfremder Langparker Eignung für Parkraumbewirtschaftung Werktag 9 Uhr 104 % 41 % sinnvoll Werktag 11 Uhr 108 % 46 % sinnvoll Werktag 13 Uhr 107 % 50 % sinnvoll Werktag 15 Uhr 103 % 45 % sinnvoll Werktag 17 Uhr 94 % 24 % bedingt sinnvoll Werktag 19 Uhr 90 % 13 % nicht sinnvoll Werktag 21 Uhr 93 % 7 % nicht sinnvoll Werktag 23 Uhr 91 % 4 % nicht sinnvoll Werktag 3 Uhr 90 % 0 % nicht sinnvoll 19

26 Friedrichshain 3.2 Räumliche Abgrenzung des Bewirtschaftungsgebietes Nach Möglichkeit sollte die Abgrenzung des Bewirtschaftungsgebietes so erfolgen, dass zum einen sinnvolle und nachvollziehbare Grenzen gewählt werden und zum anderen Verdrängungseffekte in benachbarte (Wohn-) Bereiche weitgehend vermieden werden. Im Norden grenzt das Untersuchungsgebiet an die Bahntrasse bzw. an die bestehende Parkzone 50. Unerwünschte Effekte sind hier nicht zu erwarten. Im Osten und Westen wird das Untersuchungsgebiet ebenfalls durch Bahnanlagen begrenzt. Im Süden erfolgt die Abgrenzung durch die Spree. Relevante Verlagerungseffekte über das Untersuchungsgebiet hinaus sind aufgrund der starken Trennwirkungen nicht zu erwarten. Es wird empfohlen, das Untersuchungsgebiet mit den vorhandenen Grenzen als eine zusammenhängende Parkzone auszuweisen und zu bewirtschaften. Abbildung 17: Bewirtschaftungsgebiet 20

27 3.3 Bewirtschaftungszeiten und Gebührenhöhe Die Festlegung der Bewirtschaftungszeiten hängt von der Nutzungsstruktur im Gebiet und von der tageszeitlichen Zusammensetzung der parkenden Fahrzeuge ab. Die Bewirtschaftungszeiten sollten sich auf die Tageszeiten beschränken, zu denen eine Nutzerkonkurrenz zwischen Bewohnern und gebietsfremden Langparkern besteht sowie Friedrichshain an den Regelzeiten der angrenzenden Parkzonen 49 und 50 orientieren (Mo-Sa 9-22 Uhr bzw Uhr). Der Berliner Leitfaden Parkraumbewirtschaftung (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung / Heinrichs, Baier (Bearb.), 2004) empfiehlt als Regelfall eine Bewirtschaftung von Mo-Fr 9-20 Uhr und Sa 9-18 Uhr. Ziel dieser unverbindlichen Vorgabe ist eine möglichst einheitliche Bewirtschaftungszeit in den Berliner Parkzonen. Allerdings orientieren sich die Empfehlungen des Leitfadens an heute nicht mehr üblichen Geschäftsöffnungszeiten. Da die Vor-Ort-Untersuchungen ab 19 Uhr keine relevante Nutzerkonkurrenz im Untersuchungsgebiet zeigen (vgl. Tabelle 3), wird als Bewirtschaftungszeit Mo- Fr 9-19 Uhr empfohlen. Der Rahmen für die Parkscheingebühren wird durch die Berliner Parkgebühren- Ordnung gesetzt. Demnach sind Viertelstunden-Sätze von 0,25, 0,50 und 0,75 möglich. Die Festlegung der Gebührenhöhe soll in Abhängigkeit der Gebietsstruktur, der Parkraumnachfrage und der vorhandenen Gebührenhöhe erfolgen. In den bereits bewirtschafteten Straßenzügen des Untersuchungsgebietes wird eine Parkscheingebühr von 0,25 je Viertelstunde erhoben. Dieselbe Gebührenhöhe ist in der nördlich angrenzenden Parkzone 50 in der Zeit von 9-18 Uhr zu zahlen. In der Bewirtschaftungszeit von Uhr wird dort eine höhere Parkscheingebühr von 0,50 je Viertelstunde verlangt. Eine zeitliche Gebührendifferenzierung - wie im angrenzenden Boxhagener Kiez durch die vielen gastronomischen Einrichtungen - ist im Untersuchungsgebiet nicht notwendig und wird nicht empfohlen. In Anlehnung an die bestehende Gebührenhöhe wird für das Untersuchungsgebiet eine Parkscheingebühr von 0,25 je Viertelstunde empfohlen. 3.4 Standorte der Parkscheinautomaten Die möglichen Standorte der erforderlichen Parkscheinautomaten werden auf konzeptioneller Ebene erarbeitet, um die erforderliche Automatenanzahl abzuschätzen. Eine exakte Verortung der Standorte mit Berücksichtigung der kleinräumigen Verhältnisse (Geschäftsauslagen, Straßenmöbel usw.) ist erst 21

28 Friedrichshain zur Vorbereitung der straßenverkehrsbehördlichen Anordnungen nach einem politischen Beschluss zur Bewirtschaftung sinnvoll. Im Vordergrund der Standortverteilung stehen die Benutzerfreundlichkeit und Verkehrssicherheit und damit die Akzeptanz durch die betroffenen Verkehrsteilnehmer. Die Automaten sollten nicht mehr als 60 Meter vom parkenden Fahrzeug entfernt und möglichst auf der gleichen Straßenseite wie die zugehörigen Parkstände angeordnet sein (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung / Heinrichs, Baier (Bearb.), 2004). Fahrbahnüberquerungen können den Nutzern bei Straßen mit geringer Trennwirkung zugemutet werden. Abbildung 18 zeigt einen mit dem Ordnungsamt Friedrichshain-Kreuzberg abgestimmten Vorschlag, der die genannten Anforderungen berücksichtigt. Für die Versorgung des Untersuchungsgebietes werden demnach 60 neue Parkscheinautomaten benötigt, 6 weitere Parkscheinautomaten sind bereits vorhanden. Die endgültige Anzahl der benötigten Automaten wird bei der straßenverkehrsbehördlichen Anordnung festgelegt. Abbildung 18: Mögliche Standorte der Parkscheinautomaten 22

29 4 Wirtschaftlichkeit der Parkraumbewirtschaftung Die wesentliche Grundlage der Parkraumbewirtschaftung ist ihre verkehrliche Notwendigkeit. Gleichzeitig muss jedoch bei der derzeitigen Haushaltslage angestrebt werden, die Bewirtschaftung aus Sicht des Bezirkshaushaltes so kostengünstig wie möglich durchzuführen. Im Folgenden werden die zu erwartenden Einnahmen und Ausgaben abgeschätzt und vergleichend gegenüber gestellt. Die wesentlichen Faktoren sind: Friedrichshain Einnahmen aus Parkscheingebühren, Einnahmen aus Verwarnungs- und Bußgeldern, Ausgaben für die Einrichtung der Parkraumbewirtschaftung (Parkscheinautomaten, Verkehrszeichen, Information), Ausgaben für die Überwachung der bewirtschafteten Bereiche. Die Bearbeitung der Bewohnerparkausweise erfolgt durch das Ordnungsamt, die der Ausnahmegenehmigungen durch das Amt für Bürgerdienste. Wir gehen davon aus, dass Einnahmen und Ausgaben im Zusammenhang mit der Vignettenerteilung kostenneutral erfolgen und hier nicht weiter betrachtet werden müssen. Die Wirkungsprognose beruht auf der Annahme, dass Abstellstände Mo-Fr 9-19 Uhr bewirtschaftet werden. Hierfür wurden alle für eine Bewirtschaftung in Frage kommenden Abstellstände im öffentlichen Straßenraum berücksichtigt: Abstellstände, die derzeit ohne Einschränkung nutzbar sind. Weitere 168 Abstellstände die sich in einer Privatstraße zwischen Markgrafendamm und Modersohnstraße befinden, werden nicht berücksichtigt. 153 Abstellstände, die durch Baustellen belegt sind, aber sonst ohne Einschränkung nutzbar wären. In der genannten Privatstraße waren 2 Abstellstände baustellenbedingt belegt. Diese werden nicht beachtet. 80 Abstellstände, die derzeit schon durch den Bezirk bewirtschaftet werden. Alle Abstellstände, die einer Nutzerbeschränkung unterliegen oder ein temporäres Haltverbot aufweisen, bleiben unberücksichtigt. Bei nutzerbeschränkten Abstellständen (Mieter, Kunden oder Behinderte) hat der Bezirk keine Möglichkeit diese zu bewirtschaften. Eine Bewirtschaftung der temporären Haltverbote ist nicht sinnvoll, da die Geltungszeiträume innerhalb der Bewirtschaftungszeit liegen. 23

30 Friedrichshain 4.1 Einnahmen aus Parkscheingebühren Die Berechnung der Parkscheingebühren berücksichtigt die Bewirtschaftungszeiten, die Anzahl der bewirtschafteten Abstellstände und den Anteil der parkenden Fahrzeuge mit Parkschein. In Berlin wurden in der Vergangenheit verschiedene Wirkungsanalysen zur Parkraumbewirtschaftung durchgeführt, die in der Regel als Gebührenpflicht ohne Parkdauerbegrenzung eingerichtet wurden. Bewohner mit Parkausweis sowie Fahrzeuge mit gewerblicher Ausnahmegenehmigung sind von dieser Regelung befreit. Es liegen somit umfangreiche Erfahrungswerte zum Anteil der parkenden Fahrzeuge mit Parkschein unter dem Einfluss der Parkraumbewirtschaftung vor (in chronologischer Reihenfolge): Die am 1. Oktober 2010 eingeführte Parkraumbewirtschaftung in Prenzlauer Berg hat an den rund Parkständen (vor Einführung der Bewirtschaftung) bzw Parkständen (nachher) im öffentlichen Straßenraum der neuen Parkzonen zu einer deutlichen Abnahme des Parkdrucks geführt. Der Parkscheinanteil lag im Jahr 2011 (Januar bis Oktober) im Tagesdurchschnitt bei rund 5 % (Bezirk Pankow von Berlin / LK Argus GmbH (Bearb.), 2011). Bei der im September 2008 durchgeführten Wirkungsanalyse zu den Parkzonen 34, 35 und 38 im Bezirk Mitte von Berlin mit rund gebührenpflichtigen Parkständen lag der Anteil der mit gültigem Parkschein parkenden Fahrzeuge werktags um 11 Uhr bei 13 %. Bezogen auf die Zahl der Parkstände ist dies ein Parkscheinanteil von rund 10 % (Bezirk Mitte von Berlin / LK Argus GmbH (Bearb.), 2008). Eine Nachuntersuchung der Parkzonen im Bezirk Mitte im Jahr 2005 stellte in den bewirtschafteten Gebieten mit insgesamt gebührenpflichtigen Parkständen einen abstellstandsbezogenen Parkscheinanteil tagsüber zwischen 4 % und 24 % fest (Bezirk Mitte von Berlin / Janßen, Volpert u.a. (PGN, Bearb.), k.a.). Nach Auskunft des Bezirksamts Mitte von Berlin lag der abstellstandsbezogene Parkscheinanteil in den dort bewirtschafteten Parkzonen im Jahr 2003 bei 8 % im Jahresdurchschnitt. Die Untersuchung der Berliner Pilotprojekte zur Parkraumbewirtschaftung aus dem Jahr 1996 stellte fest, dass der Anteil der Fahrzeuge mit Parkschein an allen Parkenden nach Einführung der Parkraumbewirtschaftung zwischen 7 % und 30 % lag. Der rechnerische Anteil der Parkstände, auf denen mit Parkschein geparkt wurde, lag demnach zwischen 4 % und 24 %. Die genannten Erfahrungs-Parkscheinanteile je bewirtschafteten Abstellstand reichen in Berlin von 4 % bis 24 %. 24

31 In der Prognose für die Oberbaumcity - Rudolfkiez - wird angenommen, dass die Einnahmen aus Parkscheingebühren ähnlich denen der bestehenden Parkzonen des Bezirks Friedrichshain-Kreuzberg sein werden. In den Parkzonen 18, 30, 49 und 50 werden aktuell rund 2,43 Mio. im Jahr eingenommen. 2 Im Jahresmittel ergibt das eine durchschnittliche Gebühreneinnahme von rund 205 je Abstellstand. In den vier Parkzonen werden allerdings längere Bewirtschaftungszeiten angewandt. Im Untersuchungsgebiet Oberbaumcity - Rudolfkiez - sind geringere Einnahmen aufgrund der kürzeren Bewirtschaftungszeit zu erwarten. Friedrichshain Der parkstandbezogene Anteil der Parker mit Parkschein auf öffentlichen Parkständen wird für die Oberbaumcity - Rudolfkiez - mit 4 % angenommen. Unter der genannten Annahme ist mit Einnahmen aus Parkscheingebühren in Höhe von rund p.a. zu rechnen. Tabelle 4: Prognose der Einnahmen aus Parkscheingebühren Bewirtschaftungszeit Gebührenpflichtige Abstellstände Parkstandbezogener Parkscheinanteil Bewirtschaftete Zeit p.a. Prognose Gebühr pro Stunde Parkschein- Einnahmen pro Jahr Mo-Fr 9-19 Uhr % Std. 1, Dies entspricht jährlichen Parkscheingebühreneinnahmen von rund 100 je Abstellstand und Jahr. Zum Vergleich: In den Parkzonen in Prenzlauer Berg wurden im Zeitraum Januar bis einschließlich Oktober 2011 insgesamt 2,46 Mio. eingenommen. Unter der Annahme einer jahreszeitlichen Gleichverteilung ergibt dies rechnerisch durchschnittlich etwa 240 je Abstellstand im Jahr bei längeren Bewirtschaftungszeiten und teilweise höheren Gebühren (Bezirk Pankow von Berlin / LK Argus GmbH (Bearb.), 2011). Derzeit liegen die Parkscheingebühreneinnahmen je Abstellstand bei durchschnittlich 249 für die Parkzonen und für die Parkzonen bei 127. Der Unterschied ergibt sich durch den höheren Wohnanteil in den Parkzonen (Bezirk Pankow von Berlin / LK Argus GmbH (Bearb.), 2015). Die mittleren Einnahmen im Berliner Bezirk Mitte lagen im Jahr 2009 bei 365 je Abstellstand und Jahr, bei längeren Bewirtschaftungszeiten und teilweise höheren Gebühren. Je nach Parkzone schwankt dieser Wert zwischen 110 (Rosenthaler Vorstadt) und 690 (Spandauer Vorstadt) (Bezirk Mitte von Berlin / LK Argus GmbH (Berab.), 2010). 2 Auskunft des Bezirksamts Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin am

32 Friedrichshain 4.2 Einnahmen aus Verwarnungs- und Bußgeldern Die Einnahmen aus Verwarnungs- und Bußgeldern fließen den Bezirken zu. Bei der Wirtschaftlichkeitsberechnung ist die voraussichtliche Höhe dieser Einnahmen auf Grundlage vorliegender Erfahrungswerte zu prognostizieren. 3,24 Mio. nimmt der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg jährlich in den Parkzonen 18, 30, 49 und 50 ein. 3 Dies entspricht rund 270 je Abstellstand und Jahr. In den Parkzonen in Prenzlauer Berg nimmt der Bezirk Pankow aktuell durchschnittlich 200 pro Jahr und Abstellstand ein (Bezirk Pankow von Berlin / LK Argus GmbH (Bearb.), 2015). Bei den Parkzonen in Prenzlauer Berg wurden im Zeitraum Januar bis Oktober 2011 insgesamt 4,17 Mio. an Verwarnungs- und Bußgeldern eingenommen. Dies entspricht rund 400 je Abstellstand und Jahr. (Bezirk Friedrichshain- Kreuzberg / LK Argus GmbH (Bearb.), 2011). Im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf wurden in den bestehenden Parkzonen rund 200 an Verwarnungs- und Bußgeldern je Abstellstand und Jahr eingenommen (Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin / CS Plan (Bearb.), 2006). Der Bezirk Mitte hat im Jahr 2009 unter Berücksichtigung aller Parkzonen 255 je Abstellstand und Jahr eingenommen; in der Parkzone 14 lag dieser Wert jedoch nur bei 76 (Bezirk Mitte von Berlin / LK Argus GmbH (Berab.), 2010). Insgesamt reicht die Spanne der Erfahrungswerte somit von rund 80 bis 400 pro Abstellstand und Jahr. Die Prognose für das Gebiet Oberbaumcity - Rudolfkiez - geht aufgrund der genannten Erfahrungen von durchschnittlich 200 je bewirtschaftetem Abstellstand und Jahr bei einer Bewirtschaftungszeit von Mo-Fr 9-19 Uhr aus. Unter den genannten Annahmen ergibt dies jährliche Einnahmen aus Verwarnungs- und Bußgeldern in Höhe von rund p.a. In diesem Zusammenhang ist eine Berliner Besonderheit zu beachten, nach der die Einnahmen aus Verwarnungs- und Bußgeldern zur so genannten vorgaberelevanten Einnahmekategorie E03 bei der Ermittlung der bezirklichen Globalzuweisung gehören. Dortige Mehreinnahmen führen mit einer zeitlichen Verzögerung zu einer Erhöhung der Einnahmevorgaben des Finanzsenators und zu einer Minderung der bezirklichen Globalzuweisung in entsprechender Höhe. Zur Erläuterung dieser komplexen Zusammenhänge wird im Folgenden am Beispiel des Bezirks Pankow das Ergebnisprotokoll des Workshops zum 26 3 Auskunft des Bezirksamts Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin am

33 Forschungsprojekt ParkenBerlin am zu diesem Thema wiedergegeben (Deutsches Institut für Urbanistik, 2009): 4 Die Einnahmen aus Verwarnungs- und Bußgeldern gehören zur vorgaberelevanten Einnahmekategorie E 03. Dies bedeutet, dass Mehreinnahmen mit einer zeitlichen Verzögerung zu einer Erhöhung der Einnahmevorgaben des Finanzsenators führen. Wie stark die Vorgabe erhöht wird, hängt von zwei Faktoren ab: Friedrichshain der Einnahmeentwicklung der vergangenen Jahre und dem Zuweisungsschlüssel des jeweiligen Bezirks (für den Bezirk Pankow liegt er bei rund 8 %). Damit ergibt sich für Bezirke, die Parkraumbewirtschaftung neu einführen oder erweitern und damit auch ihre Überwachung intensivieren, folgende Einnahmeerwartung: 1. Phase: die Einnahmen aus Verwarnungs- und Bußgeldern fließen den Bezirken in voller Höhe zu [...]. 2. Phase: die Einnahmevorgaben werden vom Senat periodisch (alle 2 Jahre) an die erzielten Einnahmen der vergangenen Jahre angepasst. Zusätzliche Einnahmen aus Verwarnungs- und Bußgeldern in Pankow würden die Einnahmekategorie E 03 des Landes Berlin insgesamt erhöhen. Die Vorgabe für diesen Einnahmeposten würde für die Folgejahre um den entsprechenden Betrag steigen. Wie stark die Vorgabe für die jeweiligen Bezirke steigt, hängt vom Zuweisungsschlüssel ab. Hierzu ein fiktives Rechenbeispiel: In Berlin werden pro Jahr aus Verwarnungs- und Bußgeldern eingenommen. Sollte der Bezirk Pankow durch die Überwachung in neuen Parkzonen 100 p.a. zusätzlich einnehmen, würde dies die Gesamteinnahmen bei ansonsten unveränderten Rahmenbedingungen auf p.a. erhöhen. Die Einnahmevorgabe für Pankow steigt bei einem angenommenen Zuweisungsschlüssel von 8 % in diesem Beispiel von 80 (= 8 % von ) auf 88 (= 8 % von ). Dem Bezirk werden damit 8 weniger zugewiesen. D.h. von 100 Einnahmen würden dem Bezirk nur noch 92 zufließen. 3. Phase: Die bezirklichen Zuweisungsschlüssel werden evtl. angepasst. In diesem Zusammenhang ist es möglich, dass dem Bezirk wieder zufließende Einnahmen aus Verwarnungs- und Bußgeldern gänzlich wegfallen. 4 Der Workshop fand im Rahmen des Verbund-Forschungsprojektes ParkenBerlin statt. Die Teilnehmer/innen kamen aus der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, verschiedenen Bezirken und aus den projektbearbeitenden Institutionen Difu, VMZ und LK Argus. 27

34 Friedrichshain Die dargestellten Zusammenhänge gelten nicht nur für die Einführung der Parkraumbewirtschaftung in Pankow, sondern für alle Bezirke, deren Einnahmen aus Verwarnungs- und Bußgeldern steigen. Es ist daher in den folgenden Jahren zu prüfen, inwieweit die Einnahmen aus Verwarnungs- und Bußgeldern Auswirkungen auf die Zuweisungen haben. 4.3 Ausgaben für die Einrichtung der Parkraumbewirtschaftung Ausgaben für die Einrichtung der Bewirtschaftung fallen für die Parkscheinautomaten, die geänderte Beschilderung und die Information der Bewohner und Gewerbetreibenden an. Die Anzahl der notwendigen Parkscheinautomaten wurde in Kapitel 3.4 ermittelt. In Abstimmung mit dem Ordnungsamt Friedrichshain-Kreuzberg ergibt sich ein Bedarf von 60 neuen Automaten. 6 weitere Parkscheinautomaten sind durch die derzeitige Bewirtschaftung bereits vorhanden. Die bestehenden Automaten werden nur bei den laufenden Kosten berücksichtigt. Die Kosten können je nach Ausstattung der Automaten, Bestellmarge und Bewirtschaftungsmodell variieren: Der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg hat in den bestehenden Parkzonen je Parkscheinautomat investiert. Für den Aufbau und die Beschilderung je Automat wurden zusammen einmalig 700 ausgegeben. 5 Die jährlichen Betriebskosten betragen pro Automat ca. 30 inkl. einer Alarmaufschaltung für internetfähige Parkscheinautomaten. Kosten für Reparaturen bzw. Schäden durch Vandalismus liegen im Mittel bei rund 110 je Automat und Jahr. 6 Der Bezirk Pankow hat bei Einführung der Parkzonen im Jahr 2010 Anschaffungskosten von je Automat gehabt. Die jährlichen Betriebs- und Wartungskosten liegen bei rund 560 je Parkscheinautomat. Infolge einer Erweiterung der Parkraumbewirtschaftung auf die Parkzonen im Jahr 2013 wurde für die Anschaffung von 342 Parkscheinautomaten inkl. Einrichtung und Fundament je Automat ausgegeben. Allerdings handelte es sich hier um eine geringere Anzahl an Parkscheinautomaten. Die jährlichen Betriebskosten belaufen sich pro Automat auf 440 (Bezirk Pankow von Berlin / LK Argus GmbH (Bearb.), 2015) Auskunft des Bezirksamts Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin am Auskunft des Bezirksamts Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin am

35 Der Bezirk Berlin-Mitte hat bei der Einführung neuer Parkzonen im Jahr 2008 mittlere Anschaffungskosten von je Automat ermittelt. Die laufenden Kosten pro Automat liegen bei 650 p.a. Nach Auskunft der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt in Hamburg lagen die einmaligen Beschaffungskosten für einen Parkscheinautomat im Jahr 2009 dort bei ca Hinzu kommen jährliche Betriebskosten für Wartung und Reparatur von durchschnittlich 600 je Parkscheinautomat. Friedrichshain Die genannten Erfahrungswerte für die Anschaffungskosten je Automat und Jahr schwanken somit zwischen und Die jährlichen Betriebskosten liegen zwischen 140 und 650 pro Automat und Jahr. Mit den o.g. Erfahrungswerten und speziell die aus dem Bezirk Friedrichshain- Kreuzberg werden für die Prognose einmalige Investitionskosten inklusive Beschaffung und Anbringung der Verkehrszeichen in Höhe von pro Parkscheinautomat und jährliche Betriebskosten in Höhe von 140 je Automat angenommen. Dies ergibt im ersten Jahr Gesamtkosten von rund , in denen die einmaligen Anschaffungskosten für die 60 neuen Parkscheinautomaten und die Betriebskosten aller 66 Automaten (bestehend und neu) enthalten sind. Im Folgejahr sinken die Gesamtkosten für die Parkscheinautomaten auf rund Für die Information der betroffenen Haushalte und Betriebe entstehen nach Auskunft des Bezirks Friedrichshain-Kreuzberg auf Grundlage der Erfahrungen aus der Parkzonen 49 einmalige Kosten von Dies sind rund 8,50 je bewirtschaftetem Abstellstand. Übertragen auf die Anzahl der Abstellstände in der Oberbaumcity - Rudolfkiez - ergeben sich daraus einmalige Kosten von rund Ausgaben für die Überwachung der Parkraumbewirtschaftung Die Überwachungskosten setzen sich aus einmaligen und laufenden Personal-, Sach- und Materialkosten zusammen. Die Anzahl der notwendigen Überwachungskräfte ergibt sich in Abhängigkeit des Bewirtschaftungsgebietes, der Bewirtschaftungszeiten und des Überwachungsturnus. Im Folgenden wird angenommen, dass die Überwachungskräfte ausschließlich für die Überwachung des ruhenden Verkehrs eingesetzt werden. Die Berechnung des voraussichtlichen Personalbedarfs wird mit dem im Forschungsprojekt Parkraummanagement in Berlin entwickelten Bedarfsschema abgeschätzt (LK Argus GmbH (Bearb.), 2009). Das Schema wurde auf Basis vorliegender 7 Auskunft des Bezirksamts Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin am

36 Friedrichshain Erfahrungswerte, Interviews mit Ordnungsamtsmitarbeitern und einem eigens durchgeführten Praxistest im Außendienst entwickelt. Es enthält folgende Eingangsvariablen (jeweils mit Angaben der für das Gebiet Oberbaumcity - Rudolfkiez - getroffenen Annahmen): Anzahl der zu überwachenden Abstellstände im Untersuchungsgebiet: Abstellstände. Die Kontrollstrecke gibt die zu überprüfende Kantenlänge der Straßenseiten an. Dieser Wert wird pauschal um 10 % reduziert, um Abkürzungen bei der Überwachungsdurchführung zu berücksichtigen. In der Oberbaumcity - Rudolfkiez - betragen die Kantenlänge der zu überprüfenden Abschnitte rund m und der reduzierte Wert m. Bewirtschaftungszeiten: Mo-Fr 9-19 Uhr. Mittlerer Überwachungsturnus im Jahresdurchschnitt: dreistündlich, dies entspricht bei den vorgeschlagenen Bewirtschaftungszeiten drei Überwachungsgängen am Tag. Der dreistündliche Überwachungsturnus wird auch in den vorhandenen Parkzonen im Bezirk angewandt. Mittlere Gehgeschwindigkeit ohne Überwachungstätigkeit: 3,6 km/h. Überprüfungszeit je Parkstand: 5 Sekunden bei Parkscheinen, 1 Minute bei Handy-Parken. Nichtbeachtungsquote, die den zu erwartenden Anteil von unzulässig abgestellten Fahrzeugen (Schwarzparker) angibt: 10 %. Zeit für das Schreiben einer Anzeige: 2 Minuten. Annahme zum Anteil der Handy-Parker: 2 %. Überprüfungszeit der Kennzeichnungen zur Umweltzone: ist in der Prüfzeit der Parkscheine enthalten; Annahme zur Anzeigenquote: 0,5 %. Überprüfung der Parkscheinautomaten (PSA): erfahrungsgemäß sind langfristig durchschnittlich rund 10 % der Automaten defekt. Pro Meldung werden rund 1,5 Minuten Zeitaufwand veranschlagt. Zeiten für allgemeine Auskünfte: in Gebieten der Parkraumbewirtschaftung wenden sich erfahrungsgemäß ortsunkundige Passanten mit allgemeinen Fragen an die uniformierten Überwachungskräfte. Hier wird durchschnittlich eine einminütige Anfrage je Stunde berücksichtigt. Rüst- und Wegezeiten: 30 Minuten je Arbeitstag. Damit wird berücksichtigt, dass die mittlere effektive Überwachungszeit einer Arbeitskraft durch die unproduktiven Rüst- und Wegezeiten reduziert wird. 30

37 Mittlerer Krankheitsstand der Überwachungskräfte: 10 %. Unter den getroffenen Annahmen werden im Jahresmittel rechnerisch 7,1 Überwachungskräfte benötigt, um das gesamte Gebiet durchschnittlich dreimal am Tag zu kontrollieren (vgl. Abbildung 19). Die vorliegende Prognose rechnet aufgrund von Erfahrungswerten aus dem Ordnungsamt des Bezirks Friedrichshain-Kreuzberg mit einem pauschalen Jahressatz von je Überwachungskraft. Darin sind neben den Personalkosten auch laufende Sach- und Materialkosten enthalten. Einmalige Ausstattungskosten belaufen sich auf je Überwachungskraft. Neben den Überwachungskräften werden zusätzlich ein Koordinator 8 für die Überwachungskräfte mit einem pauschalen Jahressatz von sowie ein Innendienstmitarbeiter mit p.a. benötigt. 9 Friedrichshain Unter den getroffenen Annahmen sind im ersten Jahr Gesamtkosten für die Überwachung von knapp zu erwarten. In den Folgejahren sinken die Gesamtkosten für die Überwachung auf rund Ein Koordinator ist für ca. 8 bis 10 Überwachungskräfte zuständig. Auskunft des Bezirksamts Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin am

38 Friedrichshain Abbildung 19: Abschätzung der erforderlichen Überwachungskräfte für die Oberbaumcity - Rudolfkiez - (3 stündlicher Überwachungsturnus) 32

39 4.5 Fazit Eine Parkraumbewirtschaftung in der Oberbaumcity - Rudolfkiez - wäre bei einer Bewirtschaftungszeit von Mo-Fr 9-19 Uhr und einem 3-stündigen Überwachungsturnus mit 3 Kontrollgängen am Tag nicht wirtschaftlich. Im ersten Jahr würde eine Unterdeckung von rund vorliegen und im Folgejahr ebenfalls eine Unterdeckung von noch rund (Tabelle 5). Tabelle 5: Prognose der Einnahmen und Ausgaben bei einer Bewirtschaftungszeit Mo-Fr 9-19 Uhr mit 3 Kontrollgängen am Tag Friedrichshain Mo-Fr 9-19 Uhr (3 Kontrollgänge) Einnahmen Parkscheingebühren Verwarnungsund Bußgelder Summe Überwachung Parkscheinautomaten Ausgaben Information Summe Bilanz im ersten Jahr im Folgejahr / Um eine bessere Wirtschaftlichkeit der Parkraumbewirtschaftung zu erzielen, könnten die Überwachungskosten durch eine Reduzierung der Anzahl der Kontrollgänge pro Tag gesenkt werden. Aufgrund der hohen Anzahl an Langzeitparkern im Untersuchungsgebiet erscheint eine Ausdehnung des Überwachungsturnus von 3 auf 5 Stunden vertretbar. Somit wären nur noch 2 Kontrollgänge am Tag notwendig und die Anzahl der Überwachungskräfte würde sich auf 4,2 reduzieren (Abbildung 20). Da ein Koordinator für 8 bis 10 Überwachungskräfte zuständig ist, verringern sich anteilig dessen Kosten. Eine Bewirtschaftung mit nur 2 Kontrollgängen am Tag wäre bei gleicher Bewirtschaftungszeit ab dem zweiten Jahr kostendeckend. Im ersten Jahr ergibt sich eine Unterdeckung von rund , bereits im Folgejahr wird dieselbe Summe von rund als Überschuss ermittelt (Tabelle 6). Tabelle 6: Prognose der Einnahmen und Ausgaben bei einer Bewirtschaftungszeit Mo-Fr 9-19 Uhr mit 2 Kontrollgängen am Tag Mo-Fr 9-19 Uhr (2 Kontrollgänge) Einnahmen Parkscheingebühren Verwarnungsund Bußgelder Summe Überwachung Parkscheinautomaten Ausgaben Information Summe Bilanz im ersten Jahr im Folgejahr /

40 Friedrichshain Abbildung 20: Abschätzung der erforderlichen Überwachungskräfte für die Oberbaumcity - Rudolfkiez - (5 stündlicher Überwachungsturnus) 34

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