Das Persönliche Budget im Saarland

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Das Persönliche Budget im Saarland"

Transkript

1 Das Persönliche Budget im Saarland Für mehr Selbstbestimmung und Selbstständigkeit. Stand: Juni 2017 Das Saarland zählt bundesweit zu den führenden Ländern in der Umsetzung Persönlicher Budgets damit gewähren wir Menschen mit Behinderungen mehr Selbstbestimmung und Selbstständigkeit. Bis Ende Dezember 2016 gab es im Rahmen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen 285 Persönliche Budgets, darunter rund 24 trägerübergreifende Budgets. Mit dem Persönlichen Budget werden behinderte Menschen zu Budgetnehmern oder Budgetnehmerinnen, die den Einkauf der Leistungen eigenverantwortlich, selbstständig und selbstbestimmt regeln können; sie werden Käufer, Kunden oder Arbeitgeber. Als Experten in eigener Sache entscheiden sie so selbst, welche Hilfen für sie am besten sind und welcher Dienst und welche Person zu dem von ihnen gewünschten Zeitpunkt eine Leistung erbringen soll. Diese Wahlfreiheit fördert die Selbstbestimmung behinderter Menschen. Das Persönliche Budget löst das bisherige Dreiecksverhältnis" zwischen Leistungsträger, Leistungsempfänger oder Leistungsempfängerin und Leistungserbringer auf. Besondere Bedeutung für die Fortentwicklung der Leistungen zur Teilhabe haben trägerübergreifende Persönliche Budgets. Hiervon spricht man, wenn mehrere Leistungsträger unterschiedliche Teilhabe- und Rehabilitationsleistungen in einem Budget erbringen. Neben allen Leistungen zur Teilhabe können auch andere Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen, Leistungen der sozialen Pflegeversicherung, Leistungen der Unfallversicherung bei Pflegebedürftigkeit sowie Pflegeleistungen der Sozialhilfe in trägerübergreifende Persönliche Budgets einbezogen werden. Schritt 1: Antrag beim Landesamt für Soziales Voraussetzung für die Bewilligung von Leistungen zur Teilhabe in Form des Persönlichen Budgets ist zunächst der Antrag beim Landesamt für Soziales. Die Antragstellung ist immer freiwillig. Den Antrag kann jeder behinderte oder von einer Behinderung bedrohte Mensch stellen egal, wie schwer seine Behinderung ist. Auch für Menschen, die das Persönliche Budget auf Grund ihrer Behinderung nicht allein verwalten können, kommt ein Persönliches Budget infrage. Darüber hinaus können auch Eltern für ihre behinderten Kinder Persönliche Budgets beantragen. Grundsätzlich ist jeder Mensch mit einer wesentlichen körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung, der im Saarland wohnt bzw. dort seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte anspruchsberechtigt, sofern: ein Hilfe- und Unterstützungsbedarf besteht, kein vorrangiger Anspruch bei einem anderen Rehabilitationsträger wie Krankenkasse, Rentenversicherung, Unfallversicherung besteht und kein ausreichendes eigenes Einkommen und Vermögen vorhanden ist (Ausnahme: privilegierte Leistungen). Leistungen im Rahmen des Persönlichen Budgets können nicht durch Angehörige 1. Grades erbracht werden. Seite 1 von 8

2 Schritt 2: Ablauf des Verfahrens und notwendige Unterlagen Ansprechpartner sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Medizinisch-Pädagogischen Fachdienstes (MPD) im Landesamt für Soziales. In einem Erst- und Beratungsgespräch werden nicht nur über die künftige Zusammenarbeit und Vorgehensweise informiert, sondern auch die unterschiedlichen Hilfemöglichkeiten aufgezeigt. Hier werden außerdem die ersten Kontaktdaten erhoben, Informationen zu möglichen vorrangigen Leistungen anderer Kostenträger gegeben und eine erste Einschätzung des Hilfebedarfs vorgenommen. Daneben werden die mit dem Persönlichen Budget verbundenen Chancen aber auch die Belastungen und Risiken besprochen. Auf Wunsch findet dieses Erst- und Beratungsgespräch auch bei dem Antragsteller vor Ort statt. Zur abschließenden Bearbeitung eines Antrages werden folgende Unterlagen benötigt: Vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antragsformulare (Antrag auf Sozialhilfe mit Belegen zu Einkommen und Vermögen einschließlich von Kopien der Kontoauszüge der letzten 3 Monate sowie Antrag auf Persönliches Budget), sofern vorhanden medizinische Unterlagen (Kopien der ärztlichen Befundberichte, der Krankenhausentlassungsberichte, und des Pflegegutachtens); Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in oder Anforderung medizinischer Unterlagen sofern vorhanden Kopie des Schwerbehindertenausweises Das Landesamt ist gehalten, das Vorliegen aller Anspruchsvoraussetzungen genau zu prüfen. Neben der Zugehörigkeit zum Personenkreis und der Zuständigkeit ist es unerlässlich, dass neben der Bedarfsfeststellung auch die wirtschaftlichen Voraussetzungen vorliegen müssen. Erst wenn alle Unterlagen vollständig beim Landesamt für Soziales eingereicht sind, kann eine Bearbeitung des Antrags erfolgen. Wichtig bei dem Wunsch nach Verlängerung eines bereits bewilligten Persönlichen Budgets: Es wird empfohlen, drei Monate vor Ablauf des Bewilligungsbescheides einen Weiterbewilligungsantrag zu stellen. Hier sollen Veränderungen des Gesundheitszustandes bzw. des Einkommens und Vermögens mit entsprechenden Nachweisen belegt und angezeigt werden. Je vollständiger die Unterlagen, desto schneller kann der Bescheid vom Landesamt für Soziales ergehen. Für Erbringer von Leistungen im Rahmen des Persönlichen Budgets ist es wichtig, dass mit der Maßnahme erst begonnen wird, wenn ein Bewilligungsbescheid des Landesamtes vorliegt. Die Kosten von Maßnahmen, die ohne Bescheid oder ausdrückliche Bewilligung des Landesamtes begonnen wurden, werden nicht übernommen. Seite 2 von 8

3 Schritt 3: Wie wird der konkrete Hilfebedarf festgestellt? Die Feststellung des Hilfebedarfs des behinderten Menschen erfolgt durch den Medizinisch- Pädagogischen Fachdienst (MPD) beim Landesamt. Der Bedarf wird sowohl bei Erstanträgen, als auch bei Weiterbewilligungen erneut erhoben. Um eine passgenaue Hilfe sicherzustellen, ermittelt der MPD die benötigte Gesamtstundenzahl an Hilfen und unterscheidet hierbei in Fachkraft- und Hilfskraftstunden. Schritt 4: Welche Leistungen kann ich erhalten? Die Leistungen des Persönlichen Budgets sind inhaltsgleich zu den Sach- und Dienstleistungen, jedoch unabhängig von Leistungstypen und richten sich ausschließlich nach dem behinderungsbedingten Bedarf. Konkret sind dies Leistungen, die die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglichen, also Hilfe zum Aufbau und Erhalt von sozialen Kontakten, Beratung im Umgang mit und Begleitung zu Ämtern, aber auch Hilfen zum selbstbestimmten Leben und Wohnen und, zur Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben. Budgetfähig sind aber auch die Hilfe zur Teilhabe am Arbeitsleben (z. B. der Einsatz einer Arbeitsassistenz), die Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung oder zum Besuch einer Hochschule, frühkindliche heilpädagogische Hilfen (z. B. die Frühförderung) sowie die ergänzende ambulante Hilfe zur Pflege Welche Bedarfe in das Persönliche Budget einbezogen werden können, richtet sich nach der Budgetfähigkeit. Als budgetfähig gelten Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft und die ergänzend hinzu tretenden Leistungen der verschiedenen Rehabilitationsträger, die alltäglich sind und regelmäßig wiederkehren, sowie regiefähig (also plan- und gestaltbar) sind. Das Persönliche Budget soll den individuell festgestellten Bedarf eines Menschen mit Behinderung decken. Es darf aber die Höhe der Kosten aller bisher individuell festgestellten (Sach-) Leistungen nicht überschreiten. Dabei sind möglicherweise notwendige Aufwendungen für Beratung und Unterstützung (sog. Budgetassistenz) schon einbezogen. Grundsätzlich können Teilhabeleistungen auch von Familienmitgliedern erbracht und im Rahmen Persönlicher Budgets entgolten werden. Wenn es sich allerdings um sog. Beistandspflichten handelt, die z. B. Eltern gegenüber ihren behinderten Kindern ohnehin erfüllen müssen, ist dies nicht möglich. Für Arbeitsverhältnisse im Rahmen Persönlicher Budgets gelten die gleichen arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Regelungen wie für andere Beschäftigungsverhältnisse. Nicht zum Leistungsumfang eines Persönlichen Budgets zählen Aufwendungen, die zum allgemeinen Lebensunterhalt gehören wie z.b. Fahrtkosten, Mitgliedsbeiträge für Fitnessstudios, Sexualassistenz, Eintrittskarten für Sport- und Kulturveranstaltungen. Seite 3 von 8

4 Über die Leistungen muss monatlich ein Tätigkeitsnachweis erbracht werden. Dieser muss eine Tätigkeitsbeschreibung beinhalten und von Leistungserbringer und Budgetnehmer bzw. Budgetnehmerin gegengezeichnet werden. Schritt 5: Wer kann die Leistung erbringen? Der Budgetnehmer bzw. die Budgetnehmerin ist grundsätzlich frei in der Wahl der ihn betreuenden Person (Leistungserbringer). Dies gilt jedoch nicht für die Qualifikation des Leistungserbringers (s. Anlage 2). Diese richtet sich danach, ob zur Deckung des Hilfebedarfs Fachkraftstunden erforderlich sind, oder Helferstunden ausreichen. Schritt 6: Die Zielvereinbarung Sobald der jeweilige Bedarf durch das Landesamt ermittelt wurde, schließen der Budgetnehmer bzw. die Budgetnehmerin und der beauftragte Leistungsträger eine sogenannte Zielvereinbarung (ZV) ab. Die ZV regelt die Ausrichtung der individuellen Förder- und Leistungsziele und enthält eine Regelung über den Nachweis für die Deckung des festgestellten individuellen Bedarfs sowie über die Qualitätssicherung. Die ZV ist individuell an die jeweilige Person und die Leistungen angepasst. Kommt eine ZV nicht zustande, kann die Leistung nicht in Form eines PB bewilligt werden. Schritt 7: Verfahrensabschluss mit dem Bewilligungsbescheid Wenn die Zielvereinbarung unterschrieben ist, erstellt das Landesamt für den Budgetnehmer bzw. der Budgetnehmerin einen Bewilligungsbescheid, in dem geregelt wird, wie lange die Leistung und zu welchem Preis diese vergütet wird. Die Leistungen werden dabei in der Regel nur für ein Jahr bewilligt. Das bedeutet, dass man frühzeitig einen Verlängerungsantrag stellen muss, damit die Leistung weiterhin gewährt werden kann. Bei dem Verlängerungsantrag wird das ganze Verfahren erneut durchlaufen und es wird geprüft, ob die Voraussetzungen zum Erhalt eines Persönlichen Budgets weiter gegeben sind. Die jeweiligen Bescheide sind rechtsmittelfähig. Das heißt: Wenn nicht im Sinne des potenziellen Budgetnehmers oder der Budgetnehmerin entschieden wurde, können die Rechtsmittel Widerspruch und Klage gegenüber dem Landesamt für Soziales, das den Bescheid gefertigt hat, eingelegt werden. Seite 4 von 8

5 Besonderheiten beim Trägerübergreifenden Budget im Saarland Geht beim Landesamt für Soziales ein entsprechender Antrag ein, so ist das Landesamt Beauftragter, wenn es zumindest für eine Teilleistung zuständiger Kostenträger ist. Liegt der Schwerpunkt der Leistung in der Zuständigkeit eines anderen Trägers kann mit Zustimmung des Budgetnehmers bzw. der Budgetnehmerin dieser als Beauftragter bestimmt werden. Die beteiligten Kostenträger ermitteln, ggf. auch gemeinsam, den in ihre Zuständigkeit fallenden Unterstützungsbedarf. Der Beauftragte fasst den Gesamtunterstützungsbedarf zusammen und schließt mit dem Budgetnehmer bzw. der Budgetnehmerin die Zielvereinbarung ab. Im Anschluss erlässt der Beauftragte einen sog. Gesamtbescheid, d.h. er fasst die Einzelentscheidungen der beteiligten Träger in einem Bescheid zusammen und zahlt das hiernach errechnete Gesamtbudget monatlich aus. Wichtig ist zu wissen, dass der Beauftragte nicht über Leistungen eines anderen Kostenträgers entscheiden kann. Lehnt ein beteiligter Kostenträger seine Leistung ab, ist der Beauftragte an dessen Entscheidung gebunden und darf die abgelehnte Leistung auch nicht vorfinanzieren. Der Beauftragte ist auch zuständige Stelle im Widerspruchs- und Klageverfahren. Verpreislichung des Persönlichen Budgets Die Leistungen des Persönlichen Budgets im Rahmen der Hilfe zum Selbstbestimmten Leben und Wohnen für erwachsene Menschen mit einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung werden je nach dem individuellen Hilfebedarf und der zur Deckung hierfür notwendigen Qualifikation des Leistungserbringers verpreislicht. Bei der Beurteilung der Qualifikation erfolgt eine rein formale Betrachtungsweise, d.h. die erforderliche Qualifikation ist durch Vorlage entsprechender Zeugnisse nachzuweisen (siehe Anlage 2). Die Berechnung des individuellen Budgets erfolgt auf folgender Grundlage: Fachkraftstunde (Fachkraft mit Hochschulabschluss): 35,54 Fachkraftstunde (gelernte Fachkraft): 32,53 Helferstunde (ungelernte Kraft): 21,83 Mit diesen Entgelten sind auch alle indirekten Leistungen einschließlich Fahrtkosten abgegolten. Bei einer zeitgleichen Betreuung mehrerer Budgetnehmer bzw. Budgetnehmerinnen durch eine Person (Leistungserbringer) wird der Stundensatz in angemessenem Umfang reduziert. Die zeitgleiche Betreuung ist im monatlichen Tätigkeitsnachweis (siehe Anlage 1) zu dokumentieren. Seite 5 von 8

6 Ihre Ansprechpartner im Saarland Antragsunterlagen senden Sie bitte an: Landesamt für Soziales Referat D 3 Hochstraße Saarbrücken Die entsprechenden Antragsformulare finden Sie unter Erst- und Beratungsgespräche beim Medizinisch-Pädagogischen Dienst des Landesamtes richten sich nach dem Wohnort des Antragstellers: Kreis Saarlouis und Kreis Merzig-Wadern ohne Stadt Lebach u. Gemeinde Schmelz: Frau Acar 0681/ , Frau Dörr 0681/ Kreis St. Wendel und Kreis Neunkirchen sowie Stadt Lebach u. Gemeinde Schmelz: Frau Warken 0681/ , Frau Schön 0681/ Saarpfalz-Kreis und Gemeinden Friedrichsthal, Kleinblittersdorf, Quierschied u. Sulzbach: Frau Klemann 0681/ und Frau Wild 0681/ Regionalverband Saarbrücken ohne Gemeinden Friedrichsthal, Kleinblittersdorf, Quierschied u. Sulzbach Herr Hesedenz 0681/ , Frau Tillmont 0681/ , Frau Schank 0681/ Weitere Informationen: Seite 6 von 8

7 Anlage 1: Tätigkeitsnachweis Aktenzeichen Landesamt: NAME, Vorname (Budgetnehmer) Tätigkeitsnachweis Persönliches Budget für den Monat. Jahr.. Leistungserbringer: Berufliche Qualifikation: Im Monat verwendetes Budget: (Angaben in ) Datum Std. Aussagekräftige Tätigkeitsbeschreibung Unterschrift (Leistungserbringer) Bestätigung der erbrachten Leistungen Datum der Bestätigung Unterbrechung der Betreuung durch Budgetnehmer/Leistungserbringer: Vom:.. bis.. Vom:.. bis.. Die o.a. Tätigkeiten wurden gleichzeitig mit weiteren Budgetnehmern erbracht: Datum Std. Name des weiteren Budgetnehmers Kostenträger Seite 7 von 8

8 Anlage 2: Qualifikationsnachweis und Übergangsregelung Qualifikationen Fachkraft mit Hochschulausbildung: Diplomsozialpädagogin/Diplomsozialpädagoge Diplomsozialarbeiterin/Diplomsozialarbeiter Bachelor/Master of Arts in Sozialer Arbeit Diplompsychologin/Diplompsychologe Diplompädagogin/Diplompädagoge Fachkraft mit Fachschulausbildung: Heilerziehungspflegerin/Heilerziehungspfleger Gesundheitsfachpflegerin/Gesundheitsfachpfleger der Psychiatrie Gesundheits- und Krankenpflegerin/Gesundheits- und Krankenpfleger Altenpflegerin/Altenpfleger Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin/Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger Erzieherinnen/Erzieher mit entsprechender heilpädagogischer Zusatzqualifikation sowie sonstige Fachkräfte aus therapeutischen, psychosozialen oder pädagogischen Arbeitsfeldern mit vergleichbarer fachspezifischer Ausbildung. Ungelernte Kraft: Laienkraft ohne fachspezifische Ausbildung Stand: Juni 2017 Seite 8 von 8

Das Persönliche Budget im Saarland

Das Persönliche Budget im Saarland Das Persönliche Budget im Saarland Für mehr Selbstbestimmung und Selbstständigkeit. Das Saarland zählt bundesweit zu den führenden Ländern in der Umsetzung Persönlicher Budgets damit gewähren wir Menschen

Mehr

Persönliches Budget 1

Persönliches Budget 1 Persönliches Budget 1 Mit dem Persönlichen Budget kann der Leistungsberechtigte seinen Unterstützungsbedarf im Rahmen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen einkaufen und dadurch ein größeres

Mehr

Persönliches Budget. Sabine Gärtner Susanne Höhn 1. Dezember S. Höhn und S. Gärtner 5. Semester MIG - VWL - 1. Dezember 2008

Persönliches Budget. Sabine Gärtner Susanne Höhn 1. Dezember S. Höhn und S. Gärtner 5. Semester MIG - VWL - 1. Dezember 2008 Persönliches Budget Sabine Gärtner Susanne Höhn 1. Dezember 2008 Persönliches Budget Was ist ein persönliches Budget? Das Persönliche Budget ist ein Geldbetrag. Leistungsempfänger können von den Rehabilitationsträgern

Mehr

Persönliches Budget Kreissozialamt Eingliederungshilfe

Persönliches Budget Kreissozialamt Eingliederungshilfe Persönliches Budget 28.10.2014 Kreissozialamt Eingliederungshilfe Persönliches Budget 1. Was ist das Persönliche Budget? 2. Wofür kann ich ein PB beantragen? 3. Wie beantrage ich ein PB? 4. Welche Voraussetzungen

Mehr

Selbstbestimmt Leben mit dem Persönlichen Budget. Kontaktstelle Persönliche Assistenz / Persönliches Budget

Selbstbestimmt Leben mit dem Persönlichen Budget. Kontaktstelle Persönliche Assistenz / Persönliches Budget Selbstbestimmt Leben mit dem Persönlichen Budget 1 Was ist ein? Das Persönliche Budget ist ein Geldbetrag zur Unterstützung behinderter Menschen Aus dem Budget werden Dienstleistungen oder Hilfen bezahlt

Mehr

DAS PERSÖNLICHE BUDGET

DAS PERSÖNLICHE BUDGET DAS PERSÖNLICHE BUDGET Eine Information LANDESWOHLFAHRTSVERBAND HESSEN WAS IST EIGENTLICH DAS PERSÖNLICHE BUDGET? Behinderte Menschen und von Behinderung bedrohte Menschen können das Persönliche Budget

Mehr

A N T W O R T. zu der. Anfrage des Abgeordneten Ralf Georgi (DIE LINKE.)

A N T W O R T. zu der. Anfrage des Abgeordneten Ralf Georgi (DIE LINKE.) LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/948 (15/910) 18.06.2014 A N T W O R T zu der Anfrage des Abgeordneten Ralf Georgi (DIE LINKE.) betr.: Nachfrage zur Antwort der Landesregierung auf

Mehr

Thema des Monats Dezember Das Persönliche Budget

Thema des Monats Dezember Das Persönliche Budget Thema des Monats Dezember 2007 Das Persönliche Budget Impressum: Inhalte und Gestaltung: Doreen Risch Sozialverband VdK Rheinland-Pfalz e. V., Kaiserstraße 62, 55116 Mainz E-Mail: rheinland-pfalz@vdk.de

Mehr

Beziehungen durch Persönliches Budget

Beziehungen durch Persönliches Budget Beziehungen durch Persönliches Budget Leistungsträger (hier z. B. überörtlicher Sozialhilfeträger) Leistungsberechtigter Leistungsanbieter (Träger/Einrichtung) Der Landeswohlfahrtsverband Hessen ist als

Mehr

Das persönliche Budget. Wir machen s einfach

Das persönliche Budget. Wir machen s einfach Das persönliche Budget Wir machen s einfach Carsten Trimpop und Kerstin Steinfurth Mainz Folie 1 Worum geht es beim Persönlichen Budget? Selbstbestimmung, Teilhabe, Gleichstellung in allen Lebensbereichen

Mehr

Das Persönliche Budget. Möglichkeit der Finanzierung wenn der Personalschlüssel nicht reicht?

Das Persönliche Budget. Möglichkeit der Finanzierung wenn der Personalschlüssel nicht reicht? Das Persönliche Budget Möglichkeit der Finanzierung wenn der Personalschlüssel nicht reicht? 1 Einführung des Persönlichen Budgets Inkrafttreten des SGB IX am 01.07.2001 bis 31.12.2007 Ermessensleistung

Mehr

BAG Bundesarbeitsgemeinschaft. Das Persönliche Budget. Gemeinsam leben gemeinsam lernen e.v. im Übergang von der Schule in den Beruf

BAG Bundesarbeitsgemeinschaft. Das Persönliche Budget. Gemeinsam leben gemeinsam lernen e.v. im Übergang von der Schule in den Beruf BAG Bundesarbeitsgemeinschaft Gemeinsam leben gemeinsam lernen e.v. Das Persönliche Budget im Übergang von der Schule in den Beruf Monika Scholdei-Klie, Augsburg, 23. März 2010 Das Gesetz SGB IX, 17 Abs.

Mehr

Das Persönliche Budget

Das Persönliche Budget Das Persönliche Budget Erfahrungen aus Deutschland Sitzung der Wiener Monitoringstelle für die Rechte von Menschen mit Behinderungen 12. Oktober 2017 Prof. Dr. Gudrun Wansing Humboldt-Universität zu Berlin

Mehr

HERZLICH WILLKOMMEN PERSÖNLICHES BUDGET

HERZLICH WILLKOMMEN PERSÖNLICHES BUDGET HERZLICH WILLKOMMEN PERSÖNLICHES BUDGET Rosemarie Jany, Freiburg, 21.9.2013 MODELLERPROBUNG Baden-Württemberg: von 2002 bis 2005 in 3 Landkreisen erprobt Anzahl der Budgetnehmer im Modellversuch: 49 Im

Mehr

Persönliches Budget in der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen

Persönliches Budget in der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen Persönliches Budget in der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen Landeswohlfahrtsverband Hessen Barbara Oerder (Projektleitung TPB, Mitarbeiterin der Steuerung für den Überörtlichen Sozialhilfeträger,

Mehr

Beraterhandbuch Seite 60

Beraterhandbuch Seite 60 Beraterhandbuch Seite 60 Beraterhandbuch Seite 61 Beraterhandbuch Seite 62 Beraterhandbuch Seite 63 Beraterhandbuch Seite 64 Beraterhandbuch Seite 65 Beraterhandbuch Seite 66 Beraterhandbuch Seite 67 Beraterhandbuch

Mehr

Ambulante Dienste und Einrichtungen der Eingliederungshilfe im Saarland. Jahresbericht zur statistischen Erhebung 2016

Ambulante Dienste und Einrichtungen der Eingliederungshilfe im Saarland. Jahresbericht zur statistischen Erhebung 2016 Ambulante Dienste und Einrichtungen der Eingliederungshilfe im Saarland sbericht zur statistischen Erhebung 216 Soziales Saarland Vorbemerkung: Im Rahmen der Sozialplanung für den Bereich der Eingliederungshilfe

Mehr

Persönliches Budget. RA Prof. Dr. Thomas Klie

Persönliches Budget. RA Prof. Dr. Thomas Klie Persönliches Budget RA Prof. Dr. Thomas Klie 18.3.2016 1 Individuelle Gestaltung der Leistungen 7 SGB IX Objektiver Bedarf; subjektive Wünsche Koproduktion zwischen behinderten Menschen, Rehaträgern und

Mehr

Persönliches Budget - eine andere Form der medizinischen und pflegerischen Versorgung von Menschen mit einer Behinderung -

Persönliches Budget - eine andere Form der medizinischen und pflegerischen Versorgung von Menschen mit einer Behinderung - Persönliches Budget - eine andere Form der medizinischen und pflegerischen Versorgung von Menschen mit einer Behinderung - Folie 1 1. Ausführung von Leistungen, Persönliches Budget 17 SGB IX Gesetzestext

Mehr

Das Persönliche Budget in der Jugendhilfe

Das Persönliche Budget in der Jugendhilfe Das Persönliche Budget in der Jugendhilfe Veränderte Leistungserwartungen an den ASD? Gesetzliche Grundlagen 01.07.2001: Einführung des SGB IX Nach 6 SGB IX gelten die Träger der öffentlichen Jugendhilfe

Mehr

Zielvereinbarung. Gartenstr.27, 54. und

Zielvereinbarung. Gartenstr.27, 54. und Zielvereinbarung für ein Persönliches Budget gem. 17 Abs. 2 bis 4 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) und 4 der Verordnung zur Durchführung des 17 Abs. 2 bis 4 SGB IX (Budget-Verordnung) Zwischen

Mehr

RICHTLINIEN. für die Durchführung. des. Persönlichen Budgets. in der Eingliederungshilfe und in der Hilfe zur Pflege (RL-PB)

RICHTLINIEN. für die Durchführung. des. Persönlichen Budgets. in der Eingliederungshilfe und in der Hilfe zur Pflege (RL-PB) RICHTLINIEN für die Durchführung des Persönlichen Budgets in der Eingliederungshilfe und in der Hilfe zur Pflege (RL-PB) Inhaltsübersicht Richtlinien zum Persönlichen Budget Vorbemerkung 1. Definition

Mehr

Das traditionelle System der beruflichen Rehabilitation. BAG UB, Jörg Schulz 1. Arbeit und Persönliches Budget. Projekt der BAG UB

Das traditionelle System der beruflichen Rehabilitation. BAG UB, Jörg Schulz 1. Arbeit und Persönliches Budget. Projekt der BAG UB Arbeit und Persönliches Budget Perspektive Arbeit im Kontext von Selbstbestimmung und Teilhabe. Was kann die neue Leistungsform des Persönlichen Budgets dazu beitragen? BAG UB Schulterblatt 36 20357 Hamburg

Mehr

Persönliches Budget und Interdisziplinäre Förder-und Behandlungsplanung

Persönliches Budget und Interdisziplinäre Förder-und Behandlungsplanung Persönliches Budget und Interdisziplinäre Förder-und Behandlungsplanung Tomas Steffens 1 Frühe Hilfen - Persönliche Budgets für Kinder? Frühförderung im Kontext des SGB IX Persönliches Budget Persönliche

Mehr

Persönliches Budget. Startschuss für bundesweite Kampagne und Tagungen

Persönliches Budget. Startschuss für bundesweite Kampagne und Tagungen Persönliches Budget Persönliches Budget Selbstbestimmt leben: Persönliches Budget Startschuss für bundesweite Kampagne und Tagungen Ab dem 1. Januar 2008 haben behinderte Menschen Anspruch auf ein Persönliches

Mehr

Das persönliche Budget - Eine neue Leistungsform für Menschen mit Behinderung

Das persönliche Budget - Eine neue Leistungsform für Menschen mit Behinderung Jahreshauptversammlung der Arbeitsgemeinschaft Schwerbehindertenvertretung der Hamburger Wirtschaft Das persönliche Budget - Eine neue Leistungsform für Menschen mit Behinderung ARINET GmbH Das Arbeitsintegrationsnetzwerk

Mehr

Das Persönliche Budget

Das Persönliche Budget Das Persönliche Budget Erfahrungen aus Deutschland Prof. Dr. Gudrun Wansing Universität Kassel Institut für Sozialwesen FG Behinderung und Inklusion Übersicht 1. Hintergrund und Zielsetzung des Persönlichen

Mehr

BAG Bundesarbeitsgemeinschaft. Das Persönliche Budget. Gemeinsam leben gemeinsam lernen e.v. im Übergang von der Schule in den Beruf

BAG Bundesarbeitsgemeinschaft. Das Persönliche Budget. Gemeinsam leben gemeinsam lernen e.v. im Übergang von der Schule in den Beruf BAG Bundesarbeitsgemeinschaft Gemeinsam leben gemeinsam lernen e.v. Das Persönliche Budget im Übergang von der Schule in den Beruf Monika Scholdei-Klie, Neuss, 9. November 2010 Paradigmenwechsel Das Persönliche

Mehr

- Muster - Zielvereinbarung

- Muster - Zielvereinbarung - Muster - Zielvereinbarung für die Gewährung eines trägerübergreifenden Persönlichen Budgets nach 4 Budgetverordnung (BudgetV vom 27. Mai 2004) in Verbindung mit 17 Abs. 2-4 SGB IX Zwischen dem beauftragten

Mehr

Persönliches Budget. Theorie und Praxis

Persönliches Budget. Theorie und Praxis Persönliches Budget Theorie und Praxis November 2012 Vorstellung Ralf Bremauer, Betriebswirt (FH), MA Soziale Arbeit, Erfahrungen: Werkstattleiter, Gesamtwerkstattleiter, Pflegesatzreferent, Geschäftsbereichsleiter,

Mehr

RICHTLINIEN für die Durchführung des Persönlichen Budgets in der Eingliederungshilfe (RL-PB)

RICHTLINIEN für die Durchführung des Persönlichen Budgets in der Eingliederungshilfe (RL-PB) Landkreis Konstanz RICHTLINIEN für die Durchführung des Persönlichen Budgets in der Eingliederungshilfe (RL-PB) Inhaltsübersicht Vorbemerkung 1. Definition und Ziele des Persönlichen Budgets 2. Leistungsberechtigter

Mehr

Das Persönliche Budget. Nutzungsmöglichkeiten und Finanzierungsformen

Das Persönliche Budget. Nutzungsmöglichkeiten und Finanzierungsformen Nutzungsmöglichkeiten und Finanzierungsformen 1 Manfred Häpp November 2009 Gliederung 1. Einleitung 2. Grundlagen 3. Rechtliche Grundlagen 4. Verwaltungsverfahren 5. Rechtliches und Praktisches 6. Vorstellung

Mehr

- Muster - Zielvereinbarung

- Muster - Zielvereinbarung Anlage 2 - Muster - Zielvereinbarung für die Gewährung eines trägerübergreifenden Persönlichen Budgets nach 4 Budgetverordnung (BudgetV vom 27. Mai 2004) in Verbindung mit 17 Abs. 2-4 SGB IX Zwischen dem

Mehr

Integrationshilfen in Schulen. Rechtliche Grundlagen und Antragstellung

Integrationshilfen in Schulen. Rechtliche Grundlagen und Antragstellung Integrationshilfen in Schulen Rechtliche Grundlagen und Antragstellung Eingliederungshilfe Integrationshelfer an Schulen und Kindertagesstätten können eine Leistung der Eingliederungshilfe sein. Differenzierung:

Mehr

Individuelle Hilfeplanung des LVR - Basisbogen - Name, AZ:

Individuelle Hilfeplanung des LVR - Basisbogen - Name, AZ: Individuelle Hilfeplanung des LVR - Basisbogen - Name, Erstantrag Folgeantrag Antrag stellende bzw. leistungsberechtigte Person Name Vorname Geburtsdatum Beruf Familienstand Aktenzeichen: Anzahl und Alter

Mehr

Bezirksinterner Verfahrensablauf bei der Beantragung eines Persönlichen Budgets für seelisch behinderte Menschen

Bezirksinterner Verfahrensablauf bei der Beantragung eines Persönlichen Budgets für seelisch behinderte Menschen Bezirksinterner Verfahrensablauf bei der Beantragung eines Persönlichen Budgets für seelisch behinderte Menschen Verfahrensablauf und im Einzelnen zu klärende Fragen Verantwortlichkeiten E D M mitarbeiten

Mehr

Das Persönliche Budget für Menschen mit Behinderung

Das Persönliche Budget für Menschen mit Behinderung Das Persönliche Budget für Menschen mit Behinderung Kreisgruppenversammlung Landkreis Harz 31.03.2010 Halberstadt Sachleistung Leistungsträger Sozialamt Vereinbarung 79 SGB XII Leistungserbringer Sozialer

Mehr

Maren Dieckmann Fachbereichsleiterin Fachbereich Soziales der Stadt Cottbus

Maren Dieckmann Fachbereichsleiterin Fachbereich Soziales der Stadt Cottbus Teilhabe als Leistungsanspruch Maren Dieckmann Fachbereichsleiterin Fachbereich Soziales der Stadt Cottbus Tel.: 0355/612 4800 Fax: 0355/612 134801 Email: sozialamt@cottbus.de 1 Gesetzliche Grundlagen

Mehr

Das Persönliche Budget

Das Persönliche Budget Eva-Maria Rothenburg Das Persönliche Budget Eine Einführung in Grundlagen, Verfahren und Leistungserbringung Juventa Verlag Weinheim und München 2009 Inhalt Einleitung 9 TeilA Idee und Entwicklung des

Mehr

Persönliches Budget. Mogelpackung oder Chance für Menschen mit Behinderungen??

Persönliches Budget. Mogelpackung oder Chance für Menschen mit Behinderungen?? Persönliches Budget Mogelpackung oder Chance für Menschen mit Behinderungen?? Was ist ein Persönliches Budget! Das Persönliche Budget ist eine Geldleistung, die ein behinderter Mensch erhält, um sich von

Mehr

Persönliches Budget: Auszüge aus Schreiben vom 02. April 2008 hat das BMAS ergänzende Hinweise zur Durchführung des PersB

Persönliches Budget: Auszüge aus Schreiben vom 02. April 2008 hat das BMAS ergänzende Hinweise zur Durchführung des PersB Persönliches Budget: Auszüge aus Schreiben vom 02. April 2008 hat das BMAS ergänzende Hinweise zur Durchführung des PersB 1. Zielsetzung Mit der Leistungsform Persönliches Budget (PersB) wird der durch

Mehr

Grundlagen zum Persönlichen Budget

Grundlagen zum Persönlichen Budget Grundlagen zum Persönlichen Budget 1. Beispiele www.kopfsalat-berlin.de Wunsch von Heiko: In den eigenen Vier Wänden leben Melanie Fritz, PARITÄTISCHES Kompetenzzentrum Persönliches Budget 2 1. Beispiele

Mehr

Informationen zum Persönlichen Budget

Informationen zum Persönlichen Budget Informationen zum Persönlichen Budget Was ist ein Persönliches Budget?... 1 Wer kann ein Persönliches Budget beantragen?... 1 Wo kann ein Persönliches Budget beantragt werden?... 1 Wie hoch ist das Persönliche

Mehr

Individuelle Hilfeplanung des LVR - Basisbogen - Name

Individuelle Hilfeplanung des LVR - Basisbogen - Name Individuelle Hilfeplanung des LVR - Basisbogen - Name Erstantrag Folgeantrag Antrag stellende bzw. leistungsberechtigte Person AZ.:.. Name Vorname Geburtsdatum Beruf Familienstand Anzahl und Alter der

Mehr

Eingliederungshilfe für behinderte Menschen

Eingliederungshilfe für behinderte Menschen Eingliederungshilfe für behinderte Menschen ( 53 ff. SGB XII) Die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen ist eine spezielle Unterstützungsmaßnahme der Sozialhilfe. Ihre Aufgabe ist es eine drohende

Mehr

Persönliches Budget (PB) im Rahmen der Gesetzlichkeiten der Sozialgesetzbücher. Stand: 2015 R. Winkler

Persönliches Budget (PB) im Rahmen der Gesetzlichkeiten der Sozialgesetzbücher. Stand: 2015 R. Winkler Persönliches Budget (PB) im Rahmen der Gesetzlichkeiten der Sozialgesetzbücher Stand: 2015 R. Winkler Was ist das Persönliche Budget? Das PB ist keine neue Leistungsart Es ist eine neu eingeführte Form

Mehr

Persönliches Budget - Eine neue Leistungsform. Mario Lewerenz. Abteilung Rehabilitation Deutsche Rentenversicherung Bund

Persönliches Budget - Eine neue Leistungsform. Mario Lewerenz. Abteilung Rehabilitation Deutsche Rentenversicherung Bund 1 Persönliches Budget - Eine neue Leistungsform Mario Lewerenz Abteilung Rehabilitation Deutsche Rentenversicherung Bund 2 Was ist ein Persönliches Budget? Leistung zur Teilhabe wird anstelle einer Sachleistung

Mehr

Vorzüge und Überdenkenswertes zum Persönlichen Budget aus Sicht des Leistungsträgers der Eingliederungshilfe

Vorzüge und Überdenkenswertes zum Persönlichen Budget aus Sicht des Leistungsträgers der Eingliederungshilfe Vorzüge und Überdenkenswertes zum Persönlichen Budget aus Sicht des Leistungsträgers der Eingliederungshilfe Referat zur Fachtagung Teilhabe gestalten mit dem Persönlichen Budget am 10.02.2011 in Halle/Saale

Mehr

Das Persönliche Budget: Leistungen und Hilfe selbst einkaufen!

Das Persönliche Budget: Leistungen und Hilfe selbst einkaufen! Das Persönliche Budget: Leistungen und Hilfe selbst einkaufen! von Katja Kruse Herausgegeben vom Bundesverband für Körperund Mehrfachbehinderte e.v. Brehmstraße 5-7, 40239 Düsseldorf Tel. 0211/64004-0

Mehr

Tagung Gute Hilfe selbst bestimmt. Aktueller Stand des Persönlichen Budgets. 16/02/08 FH Osnabrück Betriebswirtschaft Prof XY

Tagung Gute Hilfe selbst bestimmt. Aktueller Stand des Persönlichen Budgets. 16/02/08 FH Osnabrück Betriebswirtschaft Prof XY Tagung 14.02.2008 Gute Hilfe selbst bestimmt Aktueller Stand des Persönlichen Budgets 16/02/08 FH Osnabrück Betriebswirtschaft Prof XY Gliederung 1. Rechtslage 2. Persönliches Budget Was ist und was soll

Mehr

Die Leistungen der Eingliederungshilfe

Die Leistungen der Eingliederungshilfe Die Leistungen der Eingliederungshilfe Stefan Sandor, Geschäftstelle der Beauftragten (GB) Zwei wichtige Voraussetzungen: Vorliegen einer wesentlichen Behinderung, 53 Abs. 1 SGB XII 2 SGB IX Es liegt eine

Mehr

Persönliches Budget - Arbeitgebermodell Mit oder ganz ohne Intensivpflegedienste?

Persönliches Budget - Arbeitgebermodell Mit oder ganz ohne Intensivpflegedienste? Marcello Ciarrettino Dipl. Pflegepädagoge (FH) Lehrbeauftragter der Uni Witten/ Herdecke Lehrbeauftragter der Hochschule für Gesundheit University of Applied Sciences Bochum Fachgesundheits- und Krankenpfleger

Mehr

drobs Halle Ambulant Betreutes Wohnen Halle / MSH

drobs Halle Ambulant Betreutes Wohnen Halle / MSH drobs Halle Ambulant Betreutes Wohnen Halle / MSH Laura Radecker Tag der Begegnung Eisleben am 26.11.2014 Gliederung 1. Rechtlicher Rahmen 2. Personenkreis/Zielgruppe 3. Ziele und Aufgaben 4. Ziele und

Mehr

Antrag auf Leistungen durch ein Persönliches Budget

Antrag auf Leistungen durch ein Persönliches Budget Antrag auf Leistungen durch ein Persönliches Budget (Dieser Absatz ist optional auszufüllen.) Antrag aufnehmende Stelle/Person Erste Beratung am Folgeberatung am War für die Beantragung - falls notwendig

Mehr

Persönliches Budget (PersB) gem. 17 SGB IX i.v.m. 103 SGB III

Persönliches Budget (PersB) gem. 17 SGB IX i.v.m. 103 SGB III Persönliches Budget (PersB) gem. 17 SGB IX i.v.m. 103 SGB III 1. Hintergrund durch das persönliche Budget (PersB) wird der durch das SGB IX eingeleitete Paradigmenwechsel in der Politik für behinderte

Mehr

Wer kann Hilfe zur Pflege beantragen?

Wer kann Hilfe zur Pflege beantragen? Hilfe zur Pflege ( 61 SGB XII) Die professionelle Pflege von alten und kranken Menschen ist eine anspruchsvolle und kostenintensive Tätigkeit. Da die gesetzliche Pflegeversicherung nur als Teilabsicherung

Mehr

( 41 i.v.m. 35a SGB VIII) der gesetzliche Vertreter

( 41 i.v.m. 35a SGB VIII) der gesetzliche Vertreter Antragsteller: Ort, Datum: eingegangen am: Antrag auf Gewährung von Jugendhilfe Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Volljährige ( 41 i.v.m. 35a SGB VIII) Den Leistungsanspruch stellt der/die

Mehr

Bundesteilhabegesetzes. Vom

Bundesteilhabegesetzes. Vom 1 Sozialgesetzbuch ist das Saarland ( 94 Absatz 1 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch). (1) Träger der Eingliederungshilfe nach Teil 2 des Neunten Buches Träger der Eingliederungshilfe Gesetz zur Ausführung

Mehr

Zielvereinbarung über eine Laufzeit von 24 Monaten für ein Persönliches Budget

Zielvereinbarung über eine Laufzeit von 24 Monaten für ein Persönliches Budget Zielvereinbarung über eine Laufzeit von 24 Monaten für ein Persönliches Budget Zwischen dem Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Düsseldorf, Jugendamt, Abteilung Soziale Dienste, als zuständiger Leistungsträger

Mehr

Antrag auf Leistungen durch ein Persönliches Budget

Antrag auf Leistungen durch ein Persönliches Budget Antrag auf Leistungen durch ein Persönliches Budget (Dieser Absatz ist optional auszufüllen.) Antrag aufnehmende Stelle/Person Erste Beratung am Folgeberatung am War für die Beantragung - falls notwendig

Mehr

Was braucht der Budgetnehmer? Verfahren aus Sicht der Antrag stellenden Person

Was braucht der Budgetnehmer? Verfahren aus Sicht der Antrag stellenden Person Ablauf: Trägerübergreifendes Bedarfsfeststellungsverfahren Persönliches Budget Grundlage: BudgetVO, Handlungsempfehlungen zum TPB, BAR 2006 Was macht der Leistungsträger? Interne Koordination Was braucht

Mehr

Trägerkonferenz Pflege. Persönliches Budget in der gesetzlichen Krankenversicherung. Cottbus,

Trägerkonferenz Pflege. Persönliches Budget in der gesetzlichen Krankenversicherung. Cottbus, Trägerkonferenz Pflege Persönliches Budget in der gesetzlichen Krankenversicherung Cottbus, 21.11.2014 1.1 Gesetzliche Grundlage Ausführung von Leistungen 17 SGB IX i.v.m. Handlungsempfehlung Trägerübergreifende

Mehr

Förderung der integrativen Betreuung von Kindern mit (drohender) Behinderung in Kindertageseinrichtungen durch den Bezirk Oberpfalz

Förderung der integrativen Betreuung von Kindern mit (drohender) Behinderung in Kindertageseinrichtungen durch den Bezirk Oberpfalz Förderung der integrativen Betreuung von Kindern mit (drohender) Behinderung in Kindertageseinrichtungen durch den Bezirk Oberpfalz Eingliederungshilfe nach dem SGB XII angelehnt an die Regelungen des

Mehr

Das Persönliche Budget in Hamburg. Mathias Westecker LEBEN MIT BEHINDERUNG HAMBURG 12. Januar 2009

Das Persönliche Budget in Hamburg. Mathias Westecker LEBEN MIT BEHINDERUNG HAMBURG 12. Januar 2009 Das Persönliche Budget in Hamburg Mathias Westecker LEBEN MIT BEHINDERUNG HAMBURG 12. Januar 2009 UN Konvention Artikel 19 Unabhängige Lebensführung / Selbstbestimmt Leben und Einbeziehung in die Gemeinschaft

Mehr

Teilhabe von Menschen mit erworbenen Hirnschädigungen. Was bleibt und was ändert sich durch das Bundesteilhabegesetz

Teilhabe von Menschen mit erworbenen Hirnschädigungen. Was bleibt und was ändert sich durch das Bundesteilhabegesetz Teilhabe von Menschen mit erworbenen Hirnschädigungen Was bleibt und was ändert sich durch das Bundesteilhabegesetz aus Sicht eines überörtlichen Sozialhilfeträgers? Referat bei der 5. Bethel-Fachtagung

Mehr

11. Sozialgesetzgebung

11. Sozialgesetzgebung 116 11. Sozialgesetzgebung Bundessozialhilfegesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. März 1994 (BGBl. I S. 646, 2975), zuletzt geändert durch Artikel 12 des Gesetzes zur Reform des Wohnungsbaurechts

Mehr

Das Persönliche Budget für Menschen mit Behinderung -erfolgreich und übertragbar auf weitere Förder und Unterstützungsbereiche?

Das Persönliche Budget für Menschen mit Behinderung -erfolgreich und übertragbar auf weitere Förder und Unterstützungsbereiche? Das Persönliche Budget für Menschen mit Behinderung -erfolgreich und übertragbar auf weitere Förder und Unterstützungsbereiche? Referat zur Fachtagung Thüringen braucht Dich?! 20 Jahre Jugendberufshilfe

Mehr

In den letzten Jahren hat sich in Deutschland viel geändert für Menschen mit Behinderung, in der Politik sowie bei den gesetzlichen Regelungen

In den letzten Jahren hat sich in Deutschland viel geändert für Menschen mit Behinderung, in der Politik sowie bei den gesetzlichen Regelungen 113 6. Einheit 6. Einheit Persönliches Budget Teil 1 a) Einstieg - Der Kursleiter begrüßt die Teilnehmer. - Gemeinsam wird an die letzte Einheit erinnert. - Der Kursleiter gibt einen Überblick über die

Mehr

Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach den Kapiteln 5 bis 9 SGB XII

Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach den Kapiteln 5 bis 9 SGB XII Dr. Ortrud Moshake (Tel. 0511 9898-2213) Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach den Kapiteln 5 bis 9 SGB XII Im Laufe des Jahres 2011 erhielten in Niedersachsen 144 962 Personen Leistungen nach

Mehr

Konzeption. Ambulant betreutes Wohnen. Diakoniezentrum Bethesda Bereich Hilfen für Menschen mit Behinderung (Stand April 2010)

Konzeption. Ambulant betreutes Wohnen. Diakoniezentrum Bethesda Bereich Hilfen für Menschen mit Behinderung (Stand April 2010) Konzeption Ambulant betreutes Wohnen Diakoniezentrum Bethesda Bereich Hilfen für Menschen mit Behinderung (Stand April 2010) Revision 20.04.2010 Seite 1 / 5 LD-BHH-MD-021 I. Personenkreis und Ziel Das

Mehr

Das BTHG in Bayern Fachtag zur landesrechtlichen Umsetzung in Bayern LAG CBP Bayern. Workshop: Kinder und Jugendliche

Das BTHG in Bayern Fachtag zur landesrechtlichen Umsetzung in Bayern LAG CBP Bayern. Workshop: Kinder und Jugendliche Das BTHG in Bayern Fachtag zur landesrechtlichen Umsetzung in Bayern LAG CBP Bayern Workshop: Kinder und Norbert Witt, Referat Behindertenhilfe 1 Selbstbestimmung und Teilhabe am Leben in der Gesellschaft

Mehr

Das Spannungsfeld von Pflege und Behinderung auf dem Weg zu einem Gesamtkonzept?

Das Spannungsfeld von Pflege und Behinderung auf dem Weg zu einem Gesamtkonzept? Gesellschaft für Sozialen Fortschritt Deutsches Zentrum für Altersfragen Berlin, 6. Mai 2009 Das Spannungsfeld von Pflege und Behinderung auf dem Weg zu einem Gesamtkonzept? Hochschule Neubrandenburg I.

Mehr

Der ergänzende Lohnkostenzuschuss nach diesem Programm wird auf Grundlage des 53 Abs. 3 SGB XII als freiwillige Leistung gewährt.

Der ergänzende Lohnkostenzuschuss nach diesem Programm wird auf Grundlage des 53 Abs. 3 SGB XII als freiwillige Leistung gewährt. Förderprogramm des Landkreises Konstanz ergänzende Eingliederungshilfeleistungen zur Integration ins Arbeitsleben für wesentlich behinderte Menschen im Sinne des 53 Abs. 3 SGB XII Präambel Der KVJS und

Mehr

Hilfeleistungen außerhalb von Einrichtungen in Einrichtungen Konto 7331 Konto 7332 Hilfen zur Gesundheit ( 5. Kapitel SGB XII ) Unmittelbar vom Sozial

Hilfeleistungen außerhalb von Einrichtungen in Einrichtungen Konto 7331 Konto 7332 Hilfen zur Gesundheit ( 5. Kapitel SGB XII ) Unmittelbar vom Sozial Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen Statistik über die Auszahlungen und Einzahlungen der Sozialhilfe nach dem SGB XII im Berichtsjahr 2 0 Rechtsgrundlagen und weitere rechtliche Hinweise entnehmen

Mehr

Auszug aus SGB XI: 18 Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit

Auszug aus SGB XI: 18 Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit Auszug aus SGB XI: 18 Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit (1) Die Pflegekassen beauftragen den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung oder andere unabhängige Gutachter mit der Prüfung,

Mehr

Bundesweiter Rechtsanspruch auf das Persönliches Budget. Bemessung. Wunsch- und Wahlrecht 9 SGB IX. Elemente des Sachleistungsprinzips

Bundesweiter Rechtsanspruch auf das Persönliches Budget. Bemessung. Wunsch- und Wahlrecht 9 SGB IX. Elemente des Sachleistungsprinzips 17 SGB IX Ausführung von Leistungen, Persönliches Budget Bundesweiter Rechtsanspruch auf das Persönliches Budget Möglichkeiten, Grenzen, Erfahrungswerte (2) Auf Antrag können Leistungen zur Teilhabe auch

Mehr

Antrag auf ein Trägerübergreifendes Persönliches Budget

Antrag auf ein Trägerübergreifendes Persönliches Budget An Datum: Antrag auf ein Trägerübergreifendes Persönliches Budget Name: Geboren: Anschrift: Tel./Email Ich beziehe folgende Rehabilitations- oder Teilhabeleistungen: (nicht Renten, Blindengeld, Grundsicherung

Mehr

Angaben zum Schüler / zur Schülerin mit besonderem behinderungsbedingten Förderbedarf Name, ggf. Geburtsname, Vorname des Kindes

Angaben zum Schüler / zur Schülerin mit besonderem behinderungsbedingten Förderbedarf Name, ggf. Geburtsname, Vorname des Kindes Posteingangsvermerk - nur FB Jugend - An: Landkreis Oberhavel Fachbereich Jugend Fachdienst Sozialpädagogische Dienste Eingliederungshilfe 35a Adolf-Dechert-Str. 1 16515 Oranienburg Stellungnahme der Schule:

Mehr

Verband der bayerischen Bezirke

Verband der bayerischen Bezirke Verband der bayerischen Bezirke Einsatz von Schulbegleitern/innen an Förderschulen bei der Beschulung von Schülern/innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf i.s.d. 54 Abs. 1 Satz 1 Nr.1 SGB XII (12. Buch

Mehr

SGB IX Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen

SGB IX Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen SGB IX Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen Inhalt und Design: Dr. Paul Erdélyi und Klaus-Heinrich Dreyer Gesetzessystematik SGB III AF SGB V Krankenversicherung SGB I Allgemeiner Teil SGB

Mehr

A N T W O R T. zu der. Anfrage der Abgeordneten Heike Kugler (DIE LINKE.)

A N T W O R T. zu der. Anfrage der Abgeordneten Heike Kugler (DIE LINKE.) LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/2036 (15/1972) 05.12.2016 A N T W O R T zu der Anfrage der Abgeordneten Heike Kugler (DIE LIE.) betr.: Grundsicherung im Saarland Vorbemerkung der Fragestellerin:

Mehr

Fachliche Weisungen. Neuntes Buch Sozialgesetzbuch SGB IX. 68 SGB IX Geltungsbereich

Fachliche Weisungen. Neuntes Buch Sozialgesetzbuch SGB IX. 68 SGB IX Geltungsbereich Fachliche Weisungen SB Neuntes Buch Sozialgesetzbuch SGB IX 68 SGB IX Geltungsbereich Änderungshistorie Neufassung Gesetzestext 68 SGB IX Behinderte Menschen (1) Die Regelungen dieses Teils gelten für

Mehr

Das Persönliche Budget in der Jugendhilfe

Das Persönliche Budget in der Jugendhilfe Das Persönliche Budget in der Jugendhilfe Arbeitskreis Leistungen im Rahmen der Wirtschaftlichen Jugendhilfe LVR Landesjugendamt, Horion Haus Köln, am 06.12.2012 Hinrich Köpcke Jugendamt der Landeshauptstadt

Mehr

SH1. Statistik über die Ausgaben der Sozialhilfe nach dem SGB XII im Berichtsjahr Allgemeine Angaben. Ausgaben

SH1. Statistik über die Ausgaben der Sozialhilfe nach dem SGB XII im Berichtsjahr Allgemeine Angaben. Ausgaben Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung Statistik über die Ausgaben der Sozialhilfe nach dem SGB XII im Berichtsjahr 2010 Ansprechpartner/-in für Rückfragen ( freiwillige Angabe ) Name:

Mehr

Interdisziplinäre Frühförderung im Saarland - aktueller Stand und Ausblick. Berlin, 29. November 2017

Interdisziplinäre Frühförderung im Saarland - aktueller Stand und Ausblick. Berlin, 29. November 2017 Interdisziplinäre Frühförderung im Saarland - aktueller Stand und Ausblick Berlin, 29. November 2017 Neuerungen des BTHG Wesentliche Punkte 24.11.2017 Seite 2 Neuerungen des BTHG wesentliche Punkte Gesetzliche

Mehr

Antrag auf Gewährung von Leistungen für Bildung und Teilhabe

Antrag auf Gewährung von Leistungen für Bildung und Teilhabe Antrag auf Gewährung von Leistungen für Bildung und Teilhabe Neue Wege Kreis Bergstraße -Jobcenter- Datum der Antragstellung: Eingangsstempel: Stehen Sie bei uns bereits im Leistungsbezug? Ja Nein z.b.

Mehr

Persönliches Budget -Präsentation- Herzlich Willkommen

Persönliches Budget -Präsentation- Herzlich Willkommen Persönliches Budget -Präsentation- Herzlich Willkommen Einführung Die Leistungsform des Persönlichen Budgets wurde mit dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) zum 1. Juli 2001 eingeführt. Einführung

Mehr

Fachliche Weisungen. Reha/SB. Neuntes Buch Sozialgesetzbuch SGB IX. 151 SGB IX Geltungsbereich

Fachliche Weisungen. Reha/SB. Neuntes Buch Sozialgesetzbuch SGB IX. 151 SGB IX Geltungsbereich Fachliche Weisungen Reha/SB Neuntes Buch Sozialgesetzbuch SGB IX 151 SGB IX Geltungsbereich Änderungshistorie Aktualisierung zum 20.12.2017 Die Fachlichen Weisungen wurden vor dem Hintergrund des Inkrafttretens

Mehr

Das Persönliche Budget (Rainer Stötter

Das Persönliche Budget (Rainer Stötter Das Persönliche Budget (Rainer Stötter stoetter@gmx.net) Persönliches Budget Was ist das? Fragen und mögliche Antworten Sozialrechtliche Grundlagen Trägerübergreifendes Budget Widerstände und Hemmnisse

Mehr

27. Heidelberger Kongress des Fachverbandes Sucht e. V Juni 2014

27. Heidelberger Kongress des Fachverbandes Sucht e. V Juni 2014 27. Heidelberger Kongress des Fachverbandes Sucht e. V. 25. 27. Juni 2014 Forum 1 Ziele, Methoden und Besonderheiten der ambulanten und ganztägig ambulanten Suchttherapie. Persönliches Budget für suchtkranke

Mehr

A N T W O R T. zu der. Anfrage des Abgeordneten Ralf Georgi (DIE LINKE.) betr.: Fortbildungsmaßnahmen und Schulungen im Bereich "Persönliches Budget"

A N T W O R T. zu der. Anfrage des Abgeordneten Ralf Georgi (DIE LINKE.) betr.: Fortbildungsmaßnahmen und Schulungen im Bereich Persönliches Budget LANDTAG DES SAARLANDES 16. Wahlperiode Drucksache 16/200 (16/163) 02.01.2018 A N T W O R T zu der Anfrage des Abgeordneten Ralf Georgi (DIE LINKE.) betr.: Fortbildungsmaßnahmen und Schulungen im Bereich

Mehr

Rechtliche Grundlagen Ablaufschema Zusammenfassung

Rechtliche Grundlagen Ablaufschema Zusammenfassung !"#$% & '% ( ) Rechtliche Grundlagen Ablaufschema Zusammenfassung )+) SGB IX - 2, Abs.1 Satz 1 SGB XII - 53 Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit

Mehr

SH5. Statistik über die Empfänger von Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII im Berichtsjahr Allgemeine Angaben

SH5. Statistik über die Empfänger von Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII im Berichtsjahr Allgemeine Angaben Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung Statistik über die Empfänger von Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII im Berichtsjahr 2013 Ansprechpartner/- für Rückfragen ( freiwillige

Mehr

Grundsätze der Förderung nach dem Programm Hamburger Budget für Arbeit aus Mitteln der Ausgleichsabgabe gemäß Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX)

Grundsätze der Förderung nach dem Programm Hamburger Budget für Arbeit aus Mitteln der Ausgleichsabgabe gemäß Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) Grundsätze der Förderung nach dem Programm Hamburger Budget für Arbeit aus Mitteln der Ausgleichsabgabe gemäß Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) Inhalt 1 Allgemeines... 1 2 Zusammenarbeit... 2 3 Zielgruppe,

Mehr

Das Persönliche Budget als neues Steuerungsinstrument Prof. Dr. Markus Schäfers

Das Persönliche Budget als neues Steuerungsinstrument Prof. Dr. Markus Schäfers Das Persönliche Budget als neues Steuerungsinstrument Prof. Dr. Markus Schäfers Hochschule Fulda Fachbereich Sozialwesen Rehabilitation und Teilhabe im Sozialraumbezug Was ist das Persönliche Budget? Menschen

Mehr

Bundesteilhabegesetz Was wird sich ändern? Informationsveranstaltung des Kreisbehindertenrates im Landkreis Oldenburg im Kreishaus in Wildeshausen

Bundesteilhabegesetz Was wird sich ändern? Informationsveranstaltung des Kreisbehindertenrates im Landkreis Oldenburg im Kreishaus in Wildeshausen Bundesteilhabegesetz Was wird sich ändern? Informationsveranstaltung des Kreisbehindertenrates im Landkreis Oldenburg im Kreishaus in Wildeshausen Das Bundesteilhabegesetz und das SGB IX Das Bundesteilhabegesetz

Mehr

Teilhabeplanung im Rahmen der Unterstützten Beschäftigung nach 38a SGB IX aus Sicht der Integrationsämter. am Referent: Michael Schneider

Teilhabeplanung im Rahmen der Unterstützten Beschäftigung nach 38a SGB IX aus Sicht der Integrationsämter. am Referent: Michael Schneider Teilhabeplanung im Rahmen der Unterstützten Beschäftigung nach 38a SGB IX aus Sicht der Integrationsämter BAG-UB Fachforum in Hannover am 17.09.2012 Referent: Michael Schneider LWL-Integrationsamt Westfalen

Mehr

Hessisches Sozialministerium Das trägerübergreifende Persönliche Budget

Hessisches Sozialministerium Das trägerübergreifende Persönliche Budget Das trägerübergreifende Persönliche Budget Für mehr selbstbestimmte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen Wiesbaden, den 8. August 2013 Wandel des Selbstverständnisses behinderter Menschen Paradigmenwechsel

Mehr

Unabhängige Teilhabeberatung

Unabhängige Teilhabeberatung Berlin 29. 30. Mai 2017 Werner Holtmann Dietmar Geissler Unabhängige Teilhabeberatung ApK Jahrestagung 2017 Neue Perspektiven für Genesungsbegleitung Nr. 04: Symposium 4 - EX-IN Deutschland Chancen der

Mehr