Die Kirchenbücher im Kirchenkreis Süderdithmarschen

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1 NORDELBISCHE EVANGELISCH-LUTHERISCHE KIRCHE Die Kirchenbücher im Kirchenkreis Süderdithmarschen Informationsheft des 5 Nordelbischen Kirchenarchives

2 Diese Publikation ist auch als elektronisches Dokument im Internet zugänglich. Stand: Mai 2009 Herausgeber: Nordelbische Evangelisch-Lutherische Kirche / Nordelbisches Kirchenarchiv Bearbeiter: Eckhard Colmorgen Redaktion: Ulrich Stenzel

3 Inhaltsverzeichnis Vorwort... 1 Hinweise zur Benutzung... 2 Einführung... 3 Was sind eigentlich Kirchenbücher?... 3 Kirchenbücher als Spiegel der historischen Entwicklung... 3 Erhaltung von Kirchenbüchern... 4 Rechtliche Grundlagen für die Benutzung von Kirchenbüchern... 6 Allgemeine Hinweise... 6 Rechtsvorschriften... 6 Benutzung von Kirchenbüchern aus der Zeit vor Benutzung von Kirchenbüchern aus der Zeit nach Aktuelle Kirchenbücher... 8 Die wichtigsten Benutzungsregeln... 8 Auswahlbibliographie Kirchengemeinden Inhaltsverzeichnis...3 Vorwort...1 Mischbuch...12 Taufen...12 Taufen...13 Namensregister...13 Abendmahlsgäste/Konfitenten...14 Konfirmationen...18 Sichtvermerke Bestattungen...28 Bestattungen...28 Namensregister Bestattungen...29 Bereits veröffentlichte Übersichten zu Kirchenbüchern... 62

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5 Vorwort Von der Seelsorge zum Personenstandsnachweis Kirchenbücher darunter sind die Aufzeichnungen über die verschiedenen Amtshandlungen zu verstehen gibt es im nordelbischen Raum seit etwa der 2. Hälfte des 16. Jahrhunderts. Vorrangig bei der Anlage und Führung der Bücher war zunächst ein rein kirchliches Interesse: durch den Eintrag im Kirchenbuch wurde die Gemeindezugehörigkeit offenkundig und damit wurde gerade in den Wirren der Reformation eine klare Abgrenzung der sich herausbildenden Konfessionen möglich. Das staatliche Interesse an den Kirchenbüchern als Personenstandsregister begann in Schleswig-Holstein Ende des 18., in Hamburg Anfang des 19. Jahrhunderts. Damit entstand auch die Pflicht zur Führung von Zweitschriften. Die Kirchenbücher dienten der Obrigkeit als umfassende Unterlagen für fiskalische, militärische oder statistische Zwecke. Im Rahmen der Gesundheitsfürsorge wurden in ihnen z.b. Pockenschutzimpfungen vermerkt. Mit der Einführung der staatlichen Standesämter 1876 im Deutschen Reich (in den preußischen Provinzen bereits 1874) endete diese Pflicht der Kirche und damit auch die Beweiskraft des Eintrages als Personenstandsnachweis. Zurück zum Ursprung trug der Pastor jetzt wieder nur die geistliche Amtshandlung ein. Kirchenbücher sind daher schon immer von besonderem familienhistorischen, heimatkundlichen und wissenschaftlichen Interesse gewesen. Die Familienforschung, in der NS-Zeit zur Ahnenforschung zum Beweis der rein arischen Abstammung pervertiert, hat am stärksten zur Schädigung der historischen Kirchenbücher beigetragen. Zur Sicherung der Überlieferung verfilmt die Nordelbische Kirche daher seit vielen Jahren die Original-Kirchenbücher, wie weiter unten dargestellt wird. Bei der Verfilmung werden genaue Titelaufnahmen für jedes einzelne Kirchenbuch erstellt. Auf der Grundlage dieser Titelaufnahme wird das Nordelbische Kirchenarchiv innerhalb der Reihe der Informationshefte sukzessive eine Übersicht der Kirchenbücher aller Kirchenkreise der Nordelbischen Kirche außer für den Kirchenkreis Alt-Hamburg veröffentlichen 1. Ich hoffe, dass die mit diesem Band eröffnete Reihe vielen Forschern die Recherche erleichtern wird, und damit die wichtigsten historischen Quellen unserer Kirche noch besser genutzt werden können. Annette Göhres Direktorin des Nordelbischen Kirchenarchivs 1 Kommentiertes Verzeichnis über Kirchenbücher und Amtshandlungen in der ehemaligen Evangelischlutherischen Kirche im Hamburgischen Staate. Bearb. v. G. Paasch. Hamburg: Archiv des Kirchenkreises Alt- Hamburg, (Veröffentlichungen des Archivs des Kirchenkreises Alt-Hamburg, Bd. 1). 1

6 Hinweise zur Benutzung Die Kirchenbücher wurden anfangs als Sammelbücher geführt, heute Mischbücher genannt. Alle Amtshandlungen einer Kirchengemeinde wurden in einem Buch eingetragen. Erst später wurden die einzelnen Amtshandlungen in getrennten Büchern notiert. Dabei ist zu beachten, dass ein Buch, sobald zwei verschiedene Amtshandlungen darin eingetragen wurden, als Mischbuch bezeichnet wird. Bei der Verfilmung erhielten die Bücher Buchnummern, um sie eindeutig identifizieren zu können. Diese Buchnummern orientieren sich an einer Nummerierung der verschiedenen Amtshandlungen. Die in der Übersicht unter der Rubrik Buch-Nr. aufgeführten Ziffern vor dem Punkt bezeichnen die Gruppe der Amtshandlungen, die Zahlen nach dem Punkt die laufende Nummer innerhalb der Gruppe, stets bezogen auf die jeweilige Kirchengemeinde. Im Einzelnen bedeutet: 1 Mischbuch 2 Taufen 3 Konfirmationen 4 Aufgebote, Verlobungen 5 Trauungen 6 Bestattungen 7 Abendmahlsgäste, Konfitenten 8 Namensregister 9 Sonstiges, meist bezogen auf Amtshandlungen 10 Sonstige Amtsbücher und verfilmte Archivalien Bei den Mischbüchern wurde möglichst exakt aufgelistet, welche Amtshandlungen in welchem Zeitraum stattfanden und auf welchen Seiten sie zu finden sind. Damit können die Benutzer gezielt die sie interessierenden Seiten ermitteln. Die Rubriken Enthält auch und Bemerkungen geben weitere Hinweise auf zusätzliche Eintragungen und den Bezirk, auf den sich die Eintragungen beziehen. Die Mikrofiches werden zentral im Rentamt Dithmarschen aufbewahrt. Termine werden bitte mit Herrn Voss vereinbart. Adresse: Rentamt Dithmarschen, z.h. Herrn Voss, Nordermarkt 8, Meldorf Tel.: / / -336, Fax: / , ahnenforschung.kksd@ nordelbien.de. Das Kirchenbuchamt ist montags und dienstags von 8.00 bis Uhr nur nach vorheriger telefonischer Anmeldung geöffnet. 2

7 Einführung Was sind eigentlich Kirchenbücher? Im kirchlichen Archivwesen wird bei den in Buchform vorkommenden Archivalien zwischen Amtsbüchern und Amtshandlungsbüchern unterschieden. Als Amtsbücher bezeichnet man u.a. Chroniken, Rechnungs-, Protokollbücher, Grabregister. Amtshandlungsbücher sind die Bücher, in denen die kirchlichen Amtshandlungen wie z.b. Taufen, Trauungen beurkundet werden. Sie werden im Sprachgebrauch als Kirchenbücher bezeichnet. Allgemein bekannt und heute noch geführt werden Tauf-, Konfirmations-, Trau- und Bestattungsbücher sowie die dazu gehörigen Namensregister. Zur Gruppe der heute nicht mehr gebräuchlichen Kirchenbücher gehören die Verlobungsbücher (Proklamationen), Abendmahlsgäste (Kommunikanten), Beichtende (Konfitenten) und Abbitte Leistende (Deprekanten, Poenitenten). Kirchenbücher als Spiegel der historischen Entwicklung Die heutige Nordelbische Evangelisch-Lutherische Kirche ist im Gegensatz zu anderen Landeskirchen kein einheitlich gewachsenes historisches Gebilde. Sie ist 1977 aus dem Zusammenschluss der bis dahin selbstständigen Landeskirchen Schleswig-Holstein, Hamburg, Lübeck und Eutin sowie des Kirchenkreises Harburg der Hannoverschen Landeskirche entstanden. Die Nordelbische Kirche gliedert sich in drei bischöfliche Sprengel als geistliche Aufsichtsbezirke, 27 Kirchenkreise als administrative Mittelinstanzen und 675 Kirchengemeinden. 3

8 Die einzelnen landeskirchlichen Teile haben eine sehr unterschiedliche historische Entwicklung insbesondere im Verhältnis Obrigkeit - Kirche durchgemacht. Diese separaten Entwicklungsschritte spiegeln sich auch in der geschichtlichen Entwicklung der Kirchenbücher, in den Verordnungen zum Kirchenbuchwesen sowie dem daraus entstandenen äußeren und inneren Erscheinungsbild der Kirchenbücher wieder. Auf eine umfassende Darstellung der Geschichte und Entwicklungsschritte des Kirchenbuchwesens in den einzelnen Landesteilen sowie in den Hansestädten Hamburg und Lübeck ist bewusst verzichtet worden. Sie kann für den Gesamtbereich Schleswig-Holstein und für das Gebiet der Hansestädte Hamburg und Lübeck u.a. der Veröffentlichung von Wilhelm Jensen 2 entnommen werden. Kirchenbücher im eigentlichen Sinne gibt es im Schleswig-Holsteinischen Bereich seit der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts. Vorrangig für die Anlage der Kirchenbücher war zunächst das rein seelsorgerische Interesse der Kirche, einen schriftlichen Nachweis über die Gemeindezugehörigkeit zu haben. Kirchenbücher wurden zunächst als Mischbücher, das heißt für mehrere verschiedene Amtshandlungen gleichzeitig, geführt. Neben den eigentlichen Amtshandlungen sind in ihnen gelegentlich auch besondere Eintragungen wie z.b. chronikalische Notizen, Vermögensnachweise, Rechnungsangelegenheiten der Kirchengemeinde, Lebensläufe der Kirchenbediensteten notiert worden. Gegen Anfang des 17. Jahrhunderts erfolgte eine Trennung der Bücher nach Amtshandlungen. Für die übrigen kirchlichen Verwaltungsbereiche (Rechnungs-, Friedhofswesen, Chronik etc.) wurden separate Amtsbücher angelegt. Das staatliche Interesse an den Kirchenbüchern begann 1762 mit einer Verordnung durch König Friedrich V, der 1775 eine Verordnung folgte, die zur Führung von Kirchenbuchduplikaten verpflichtete. Für den Staat hatten die Kirchenbücher den Stellenwert von amtlichen Registern für Personenstandsfälle (öffentliche Personenstandsurkunden). Sie wurden z.b. für die Belange des Einwohnermeldewesens, Militärwesens, Finanz- und Gesundheitswesens und für statistische Zwecke herangezogen wurden mit dem Reichspersonenstandsgesetz die Standesamtsregister eingeführt. Die Kirchenbücher verloren damit ihre Bedeutung für den Staat. Sie wurden ab diesem Zeitpunkt wieder ausschließlich für Belange der kirchlichen Verwaltung und die seelsorgerische Betreuung der Gemeindemitglieder verwendet. Eine Verbindung zwischen Staat und Kirche ist im Bereich des modernen Meldewesens gegeben. Die Kirche muss alle Amtshandlungen, die die Mitgliedschaft in ihr begründen (Taufe, Austritt, Wiederaufnahme), der Kommune melden. Umgekehrt muss die Kommune den Zu- bzw. Wegzug von Kirchenmitgliedern an die Kirche melden. Erhaltung von Kirchenbüchern Kirchenbücher sind als Nachweis der Kirchenmitgliedschaft für die kirchliche Verwaltung selbst von immenser Bedeutung. Das breite Spektrum von Informationen, das insbesondere in den älteren Bänden festgehalten ist, bietet für die unterschiedlichsten Forschungszweige ergiebiges Quellenmaterial. 2 4 Jensen, Wilhelm: Die Kirchenbücher Schleswig-Holsteins, der Landeskirche Eutin und der Hansestädte Aufl. - Neumünster: Wachholtz, 1958 (Quellen und Forschungen zur Familiengeschichte Schleswig-Holsteins; 2).

9 Die rege Benutzung der Kirchenbücher gefährdet diese allerdings erheblich in ihrem Erhaltungszustand. Die im Laufe der Zeit entstandenen Benutzungsschäden führen neben anderen Faktoren (Diebstahl, Vernichtung durch Feuer oder Wasser, Schimmelpilz-, Insektenbefall, Tierfraß etc.) oft zu Informationsverlusten. Aufgabe der Kirche ist es hier, für die Sicherung und den Erhalt der Kirchenbücher zu sorgen. Dies geschieht durch eine planmäßig durchgeführte Sicherungsverfilmung der Kirchenbücher. Verfilmt werden alle abgeschlossenen Originalkirchenbücher einer Kirchengemeinde, die dazugehörigen Namensregister sowie gegebenenfalls besondere Bücher und Verzeichnisse, die eine Ergänzung zu den Amtshandlungsbüchern darstellen oder weitere wichtige Informationen insbesondere für die Familienforschung liefern (Mischehenverzeichnisse, Familien-, Sippentafeln). Liegen keine Erstschriften der Amtshandlungsbücher vor, werden die Zweitschriften (Duplikate) verfilmt. Die Benutzung vor Ort in den Kirchenbuchämtern bzw. Gemeinden erfolgt über Mikrofiches. Mikrofiches sind postkartengroße Planfilme, die bei Benutzung im Lesegerät einen schnellen Zugriff auf einzelne Kirchenbucheinträge ermöglichen. Über spezielle Lesegeräte mit Kopierfunktion (Readerprinter) können für den Benutzer bei Bedarf von den Mikrofiches direkt Kopien von einzelnen Kirchenbucheinträgen gezogen werden. 5

10 Rechtliche Grundlagen für die Benutzung von Kirchenbüchern Allgemeine Hinweise Die Benutzung der historischen Kirchenbücher erfolgt vor Ort in zentralen Kirchenkreis- Kirchenbuchämtern. In diesen Kirchenbuchämtern werden in der Regel alle Kirchenbuchduplikate der Kirchengemeinden, die zu diesem Kirchenkreis gehören, sowie nach abgeschlossener Sicherungsverfilmung die für die Benutzung vorgesehenen Mikrofiches gelagert. In den Kirchenkreisen, die über kein Kirchenbuchamt verfügen, erfolgt die Benutzung direkt in den jeweiligen Kirchengemeinden. Die aktuellen Adressen und Öffnungszeiten der Kirchenbuchämter sowie weiterer für die Familienforschung wichtiger Institutionen sind in Informationsheft 1 zusammengestellt. Das Nordelbische Kirchenarchiv wird die Herausgabe von Übersichten der Kirchenbücher in den einzelnen Kirchenkreisen fortsetzen. Weitere allgemeine Auskünfte zur Lagerung und Benutzung sowie zum Stand der Sicherungsverfilmung erteilt das Nordelbische Kirchenarchiv gerne auf Anfrage. Als problematisch hat sich die Zuweisung von Dörfern und kleineren Ortschaften zu den zuständigen Kirchengemeinden erwiesen. In der Regel kann dieses Problem anhand gängiger topographischer Werke und Ortschaftsverzeichnisse geklärt werden. Eine Auswahl dieser Werke ist auf Seite 10 aufgeführt. 1. Rechtsvorschriften Für den Bereich der Nordelbischen Kirche sind bei der Auskunft und Benutzung von Kirchenbüchern folgende Rechtsgrundlagen zu beachten: - Kirchengesetz über das Archivwesen (ArchivG) vom 11. Februar 1991 (GVOBl., S. 99) - Rechtsverordnung für die Benutzung kirchlichen Archivgutes (BenutzungsO) vom 10. August 1992 (GVOBl., S. 297) in der Fassung der Rechtsverordnung vom (GVOBl., S. 189). - Rechtsverordnung über die Kosten für die Benutzung kirchlicher Archive (Archivkostenordnung) vom 20. November 2001, (GVOBl. 2002, S. 4) - Kirchengesetz über den Datenschutz der Evangelischen Kirche in Deutschland (DSG- EKD)vom 12. November 1993 (GVOBl. 1994, S. 35), zuletzt geändert durch das Kirchengesetz vom 7. November 2002 (GVOBl. 2003, S. 74 und 117) - Rechtsverordnung der Nordelbischen Ev.-Luth. Kirche zur Durchführung und Ergänzung des Kirchengesetzes über den Datenschutz der Evangelischen Kirche in Deutschland (Datenschutzverordnung DSVO NEK) vom 27. August 2007 (GVOBl. S. 226), geändert am 2. Dezember 2008 (GVOBl. 2009, S. 3) - Rechtsverordnung über das Kirchenbuch- und Meldewesen sowie zur Kirchenmitgliedschaft (KMKMVO) vom 17. Februar 1989 (GVOBl., S. 62, 115). Für die staatlichen Personenstandsbeurkundungen muss beachtet werden: - Gesetz zur Reform des Personenstandsrechts (Personenstandsrechtsreformgesetz PStRG) vom (BGBl. I 2007, S.122). 6

11 2. Benutzung der Kirchenbücher Die frühere Unterscheidung der Kirchenbücher vor und ab 1876 beruht darauf, dass es im gesamten Deutschen Reich staatliche Standesämter erst ab diesem Jahr gab. Daher stehen Eintragungen in Kirchenbüchern über die Personenstandsfälle (Geburten etc.) bis 1876 den staatlichen Personenstandsurkunden gleich. Die kirchlichen Körperschaften müssen für die Zeit vor 1876 die Benutzung gewähren und Auskunft erteilen (vgl. dazu v. Campenhausen, S. 193). Ab 1876 haben Kirchenbücher keinen Status mehr als amtliches Register der Personenstandsfälle. Die Eintragungen in den Kirchenbüchern beurkunden ab dem Zeitpunkt nur noch die geistlichen Amtshandlungen; folglich können auch nur darüber Urkunden ausgestellt werden. Entgegen der früheren Rechtslage verlieren aber auch die standesamtlichen Unterlagen ihre Beweiskraft, wenn die Frist zur Fortführung (= fortlaufende Aktualisierung) abgelaufen ist. Daher können Kirchenbücher nach Ablauf einer analogen Sperrfrist auch für die allgemeine Familienforschung genutzt werden. Für die Benutzung dieser Kirchenbücher gilt ausschließlich das Archivrecht. 11 ArchivG der Nordelbischen Kirche verlangt für die Gewährung einer Benutzung das Vorweisen eines berechtigten Interesses, das dann gegen etwaige schutzwürdige Belange Dritter abgewogen werden muss. Das bedeutet konkret für die Benutzung: - bei Forschungsvorhaben muss ein konkretes Projekt nachgewiesen werden, das einen wissenschaftlichen oder heimatkundlichen Wert hat, - bei genealogischen Vorhaben ist ein konkretes eigenes Interesse (z.b. die Erstellung einer Familienchronik) oder die Einwilligung des Betroffenen bzw. Rechtsnachfolgers nachzuweisen. Auf jeden Fall muss der zu erwartende Nutzen für die Allgemeinheit größer sein als eine mögliche Verletzung eines Persönlichkeitsrechtes bei Benutzung der Kirchenbücher. Zur Bestimmung der Fristen, ab wann Kirchenbücher zur Benutzung freigegeben sind, sei auf das Informationsblatt (A 9) verwiesen. 3. Allgemeine Regeln zur Benutzung historischer Kirchenbücher - Anfragen aller Art sind grundsätzlich an das kirchliche Verwaltungszentrum zu verweisen - bei Vorhandensein einer Ersatzüberlieferung (Film, Fiche, Papier) dürfen die Originale (Erstund Zweitschriften) nicht benutzt werden ( 7 (3) BenutzungsO), - telefonische Auskünfte dürfen nicht erteilt werden, - Reproduktionen ganzer Kirchenbücher zur Weiterbenutzung durch Dritte sowie das Fertigen von Fotokopien aus Originalkirchenbüchern sind unzulässig ( 7 (4) BenutzungsO); dazu gehört auch das Erstellen von Datenbanken zur Veröffentlichung sowie das Fotografieren. - Namen sollen grundsätzlich in der Veröffentlichung anonymisiert werden, solange dadurch der Wert für die Forschung nicht gemindert wird, 7

12 4. Aktuelle Kirchenbücher Die vorstehenden Ausführungen gelten nur für historische Kirchenbücher. Die Benutzung von aktuellen Kirchenbüchern ist durch die Rechtsverordnung über das Kirchenbuch- und Meldewesen (KMKMVO) und durch das Datenschutzgesetz der EKD (DSG-EKD) geregelt, worauf hier nicht näher eingegangen werden soll. Aktuelle Kirchenbücher werden historisch, wenn sie für die laufende Verwaltung nicht mehr benötigt werden, spätestens aber 30 Jahre nach dem letzten Eintrag ( 7 (1) BenutzungsO). Damit werden sie zu Archivgut und unterliegen den Bestimmungen des Archivgesetzes. Die wichtigsten Benutzungsregeln Abschließend nennen wir die wichtigsten Benutzungsregeln. 1. Für die persönliche Benutzung vor Ort beantragt der Benutzer eine Genehmigung bei der kirchlichen Stelle auf einem dafür vorgesehenen Formular. 8 Kirchenbücher können eingesehen werden. Es können aber auch Auskünfte erteilt werden. Auskünfte aus Kirchenbüchern werden schriftlich gegeben. Sie dürfen nicht telefonisch gegeben werden. 2. Kirchliches Archivgut darf nur in den dazu bestimmten Räumen, zu einer festgelegten Zeit und unter Aufsicht benutzt werden. Ein Anspruch des Benutzers zur Vorlage in einer bestimmten Zeit oder Reihenfolge besteht nicht. Die meisten Kirchenbuchämter verfügen nur über eine begrenzte Zahl an Arbeitsplätzen und sind nicht täglich geöffnet. Es empfiehlt sich, rechtzeitig vorher einen Benutzungstermin zu vereinbaren. 3. Die Versendung bzw. Ausleihe von kirchlichem Archivgut an Privatpersonen ist nicht zulässig. 4. Die Erst- und Zweitschriften der Kirchenbücher stehen nach einer erfolgten Verfilmung und der Herstellung von Arbeitskopien nicht mehr für die Benutzung zur Verfügung. 5. Die Kirchenbücher mehrerer Kirchenkreise der Nordelbischen Kirche sind sicherungsverfilmt worden. Für die Benutzung vor Ort stehen Mikrofiches zur Verfügung. In diesen Fällen erfolgt die Benutzung ausschließlich über die Mikrofiches an Lesegeräten (Ausnahme: schlechte Qualität der Mikrofiches). Die im Nordelbischen Kirchenarchiv gelagerten Sicherungsfilme und Masterfiches stehen nicht für die Benutzung zur Verfügung. 6. Die Anfertigung von Reproduktionen ganzer Kirchenbücher zur Weiterbenutzung an anderem Ort sowie das Fertigen von Fotokopien aus Originalkirchenbüchern ist untersagt. Unter Reproduktionen sind u.a. zu verstehen: Komplettabschriften ganzer Kirchenbücher, Exzerpte von Kirchenbuchteilen, Registerzusammenstellungen; Mikrofiches, Rollfilme; digitale Medien, Fotoserien. Das Kopieren von Kirchenbüchern auf Kopiergeräten ist aus konservatorischen Gründen generell untersagt. Besteht die Möglichkeit eines Direktabzuges vom Mikrofiche über Readerprinter nicht, muss der Benutzer sich eine Abschrift anfertigen. Ebenso dürfen keine Fotografien oder Filmaufnahmen von Kirchenbüchern für Lesezwecke gemacht werden.

13 7. Bei Veröffentlichungen sollen die Namen grundsätzlich anonymisiert werden, sofern dadurch der Wert für die Forschung nicht gemindert wird. 8. Die Benutzung von kirchlichem Archivgut ist gebührenpflichtig (Archivkostenordnung) 3. Grundsätzlich gilt, dass alle Dienstleistungen bezahlt werden müssen.natürlich wird man für kleine Auskünfte nicht die Hand aufhalten. Aber es ist stets zu bedenken, dass jede Recherche Zeit kostet und nach der Kostenordnung berechnet werden muss. Um unliebsame Überraschungen zu vermeiden, sollten Anfragen mit einem Kostenlimit verknüpft werden. Die Kirchenbuchämter sollen bei schriftlichen Anfragen, deren Bearbeitung einen größeren Zeitaufwand erwarten lässt, den Benutzer vor Bearbeitung auf die Höhe der wahrscheinlich anfallenden Kosten sowie auf die Möglichkeit einer persönlichen Einsichtnahme hinweisen. Gabriele Baus 3 Die Rechtsverordnung über die Kosten für die Benutzung kirchlicher Archive (Archivkostenordnung) vom 20. November 2001 ist im Gesetz- und Verordnungsblatt der Nordelbischen Evangelisch-Lutherischen Kirche, 26. Jahrgang (2002), S.4-7, veröffentlicht und kann auch im Internet unter Gebührenordnung eingesehen werden. 9

14 Auswahlbibliographie Familienforschung Eger, Wolfgang: Verzeichnis der Militärkirchenbücher in der Bundesrepublik Deutschland: nach dem Stand vom 30. September Neustadt a. d. Aisch: Degener, 1993 (Veröffentlichungen der Arbeitsgemeinschaft der Archive und Bibliotheken in der evangelischen Kirche; 18). Jensen, Wilhelm: Die Kirchenbücher Schleswig-Holsteins, der Landeskirche Eutin und der Hansestädte Aufl. - Neumünster: Wachholtz, 1958 (Quellen und Forschungen zur Familiengeschichte Schleswig-Holsteins; 2). Panten, Albert, Familienforschung in Kirchen- und Kirchenkreisarchiven anhand von Sonderakten. Mitteilungen zum Archivwesen in der Nordelbischen Ev.-Luth. Kirche, Heft 19 (1998), S (Teil 1) und Heft 20 (1999), S. 30 (Teil 2). Dithmarschen Gietzelt, Martin, Geschichte Dithmarschens, hrsg. vom Verein für Dithmarscher Landeskunde, Heide Eine 560 S. starke Gesamtdarstellung der Dithmarscher Vergangenheit von der Ur-und Frühgeschichte bis zur Gegenwart (inklusive Sonderkapiteln zur Eindeichung, zur Kunst und zur Musik). Viele Abbildungen, umfangreiche weiterführende Literatur. Kamphausen, Alfred u.a., Dithmarschen. Geschichte und Bild einer Landschaft, Heide S. Unterteilt in eine landschaftsgeschichtliche Untersuchung, eine Unterteilung der Dithmarscher Geschichte in Epochen und eine Betrachtung von Bau, Kunst und Dichtung. Marten, Georg u.a., Dithmarschen. Geschichte und Landeskunde Dithmarschens, Heide S. Aufgeteilt in die Abschnitte Geschichte-Landeskunde-Ortgeschichte. Trotz des Alters interessanter Teil zu einzelnen Ortsgeschichten (allein zu Süderdithmarscher Orten über 100 Seiten). Nissen, Nis Rudolf, Staat und Kirche in Dithmarschen, Heide S. Über die Entstehung einzelner Kirchen und die jeweiligen gesellschaftspolitischen sowie sozialen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen seit Karl dem Großen bis heute. Topographien Schröder, Johannes von; Hermann Biernatzki: Topographie der Herzogthümer Holstein und Lauenburg, des Fürstenthums Lübeck und des Gebiets der freien und Hanse-Städte Hamburg und Lübeck. - Nachdruck d. 2. neu bearb. Aufl. Oldenburg [Kiel]: [Schramm], [1983]. Oldekop, Henning: Topographie des Herzogtums Schleswig. - Nachdruck d. Ausg. Kiel Kiel: Schramm, Oldekop, Henning: Topographie des Herzogtums Holstein einschließlich Kreis Herzogtum Lauenburg, Fürstentum Lübeck, Enklaven (8) der Freien und Hansestadt Lübeck, Enklaven (4) der Freien und Hansestadt Hamburg. - Bd Neudruck [d. Ausg.] Kiel Kiel: Schramm,

15 Statistisches Landesamt Schleswig-Holstein (Hrsg.): Wohnplatzverzeichnis Schleswig-Holstein: Amtliches Verzeichnis der Ämter, Gemeinden und Wohnplätze. - Kiel: Statistisches Landesamt. 1 (1953), 2 (1958), 3 (1964), 4 (1973), 5 (1992). Zusammengestellt von Florian Woda und Ulrich Stenzel 11

16 Kirchengemeinde: Albersdorf Kirchenkreis: Süderdithmarschen 1. 1 Mischbuch Taufen (Seite 1-351) Taufen (Seite ) Trauungen (Seite ) Bestattungen (Seite ) 1. 2 Mischbuch Taufen (Seite 1-317) Konfirmationen (Seite ) Trauungen (Seite ) Bestattungen (Seite ) Deprecanten (Seite 701) Poenitenten (und Taufen) (Seite ) 1. 3 Mischbuch Taufen (Seite 1-269) Trauungen (Seite ) 1. 4 Mischbuch Taufen (Seite 1-324) Konfirmationen (Seite ) Bestattungen (Seite ) Sichtvermerke Sichtvermerke Sichtvermerke Taufen Sichtvermerke Taufen Namensregister Sichtvermerke Statistik Taufen Namensregister Sichtvermerke Taufen Namensregister Sichtvermerke ab Bezirk Nord 12

17 Kirchengemeinde: Albersdorf Kirchenkreis: Süderdithmarschen 2. 5 Taufen Namensregister Sichtvermerke Taufen Namensregister Sichtvermerke Taufen Taufen Namensregister 2. 9 Taufen Doppelseitenzählung Doppelseitenzählung 3. 1 Konfirmationen Sichtvermerke Konfirmationen Sichtvermerke Konfirmationen Sichtvermerke Konfirmationen Namensregister Bezirk Süd Doppelseitenzählung 3. 5 Konfirmationen Namensregister Doppelseitenzählung 3. 6 Konfirmationen Namensregister Bezirk Nord Doppelseitenzählung 3. 7 Konfirmationen Namensregister Bezirk Süd Doppelseitenzählung 3. 8 Konfirmationen Namensregister 3. 9 Konfirmationen Bezirk Süd 5. 1 Trauungen Sichtvermerke ab Bezirk Nord 5. 2 Trauungen Sichtvermerke als Duplikat geführt; als Original geführt Trauungen Sichtvermerke Trauungen Namensregister Sichtvermerke

18 Kirchengemeinde: Albersdorf Kirchenkreis: Süderdithmarschen 5. 5 Trauungen Sichtvermerke Trauungen Namensregister 6. 1 Bestattungen Statistik ab Bezirk Nord Sichtvermerke Bestattungen Sichtvermerke als Duplikat geführt; für Bezirk Süd als Original geführt 6. 3 Bestattungen Verzeichnis der Gefallenen Sichtvermerke Namensregister 6. 4 Bestattungen Namensregister Verzeichnis der im Krieg Gefallenen Sichtvermerke Bestattungen Namensregister 6. 6 Bestattungen Namensregister 6. 7 Bestattungen Bestattungen Bestattungen Abendmahlsgäste/Konfitenten Sichtvermerke Doppelseitenzählung 7. 2 Abendmahlsgäste/Konfitenten Sichtvermerke Statistik (Anzahl der Communicanten und Beichtgelder nach Ortschaften)

19 Kirchengemeinde: Albersdorf Kirchenkreis: Süderdithmarschen 7. 3 Abendmahlsgäste/Konfitenten Sichtvermerke Statistik (Anzahl der Communicanten und Beichtgelder nach Ortschaften) (Seite ) 7. 4 Abendmahlsgäste/Konfitenten Sichtvermerke Statistik (nach Gemeinden), (Seite ) 7. 5 Abendmahlsgäste/Konfitenten Sichtvermerke Abendmahlsgäste/Konfitenten Sichtvermerke Abendmahlsgäste/Konfitenten Sichtvermerke Abendmahlsgäste/Konfitenten Sichtvermerke Abendmahlsgäste/Konfitenten Sichtvermerke Abendmahlsgäste/Konfitenten Sichtvermerke Abendmahlsgäste/Konfitenten Namensregister Taufen Namensregister Taufen Namensregister Taufen Namensregister Taufen Namensregister Taufen Namensregister Taufen Namensregister Taufen Bezirk Nord 8. 8 Namensregister Taufen Süd 8. 9 Namensregister Bestattungen Kopie (Aktenordner) 8.10 Namensregister Bestattungen

20 Kirchengemeinde: Barlt Kirchenkreis: Süderdithmarschen 1. 1 Mischbuch Taufen (Seite 1-292) Deprecanten (Seite ) Konfirmationen (Seite ) Bestattungen (Seite ) 1. 2 Mischbuch Taufen (Seite 1 338) Taufen 1815 (Seite ) Bestattungen (Seite ) 1. 3 Mischbuch Taufen (Seite 1 350) Bestattungen (Seite ) 1. 4 Mischbuch Trauungen (Seite 1-336) Trauungen (Seite ) Trauungen (Seite ) Konfirmationen (Seite ) Deprecanten (Seite ) 1. 5 Mischbuch Trauungen (Seite 1-372) Konfirmationen (Seite ) Verzeichnis der Abendmahlsgeräte (Seite 293) Sichtvermerke Sichtvermerke Sichtvermerke Sichtvermerke Taufen Sichtvermerke Taufen Sichtvermerke Doppelseitenzählung 2. 3 Taufen Konfirmationen Sichtvermerke Konfirmationen Sichtvermerke Doppelseitenzählung 3. 3 Konfirmationen Sichtvermerke Doppelseitenzählung 16

21 Kirchengemeinde: Barlt Kirchenkreis: Süderdithmarschen 3. 4 Konfirmationen Trauungen Trauungen Sichtvermerke Trauungen Bestattungen Sichtvermerke Bestattungen Sichtvermerke Bestattungen Sichtvermerke Bestattungen Abendmahlsgäste/Konfitenten Sichtvermerke Abendmahlsgäste/Konfitenten Abendmahlsgäste/Konfitenten Abendmahlsgäste/Konfitenten Abendmahlsgäste/Konfitenten Sichtvermerke Abendmahlsgäste/Konfitenten Sichtvermerke Abendmahlsgäste/Konfitenten Sichtvermerke Namensregister Taufen, Bestattungen Namensregister Taufen, Trauungen

22 Kirchengemeinde: Brunsbüttel Kirchenkreis: Süderdithmarschen 2. 1 Taufen Namensregister 2. 2 Taufen Namensregister (Seite ) 2. 3 Taufen Namensregister Sichtvermerke Taufen Namensregister 2. 5 Taufen Namensregister Sichtvermerke 2. 6 Taufen Namensregister (Seite 1-43) Anhang mit Nachträgen, ohne Datum Sichtvermerke Taufen Namensregister (Seite ) Sichtvermerke Taufen Sichtvermerke Taufen Namensregister Sichtvermerke Taufen Namensregister 2.11 Taufen Namensregister 2.12 Taufen Namensregister 2.13 Taufen Namensregister Das Namensregister hat eine eigene Paginierung 3. 1 Konfirmationen Sichtvermerke Konfirmationen Sichtvermerke Konfirmationen Namensregister Sichtvermerke Konfirmationen Namensregister 3. 5 Konfirmationen Namensregister 3. 6 Konfirmationen Namensregister 18

23 Kirchengemeinde: Brunsbüttel Kirchenkreis: Süderdithmarschen 3. 7 Konfirmationen Namensregister 5. 1 Trauungen (Seite 1-28) Trauungen (Seite ) Namensregister Bruchgelder Sichtvermerke Trauungen Namensregister Sichtvermerke Trauungen Namensregister Sichtvermerke Trauungen Namensregister Sichtvermerke Trauungen Namensregister Sichtvermerke Trauungen Namensregister 5. 7 Trauungen Namensregister 6. 1 Bestattungen Namensregister (Seite ) 6. 2 Bestattungen Namensregister (Seite ) Sichtvermerke (Seite 466) 6. 3 Bestattungen Namensregister (Seite 1-37) Sichtvermerke 6. 4 Bestattungen Namensregister (ohne Datum) Sichtvermerke Bestattungen Namensregister Sichtvermerke Bestattungen Namensregister Sichtvermerke 1968 Lücke zwischen (Seite 29-39) Namensregister am Anfang des Buches Doppelseitenzählung Das Namensregister hat eine eigene Paginierung Das Buch hat eine fehlerhafte Paginierung 19

24 Kirchengemeinde: Brunsbüttel Kirchenkreis: Süderdithmarschen 6. 7 Bestattungen Namensregister 6. 8 Bestattungen Namensregister 6. 9 Bestattungen Namensregister 6.10 Bestattungen Namensregister 6.11 Bestattungen Namensregister 7. 1 Abendmahlsgäste/Konfitenten Sichtvermerke Die Paginierung ist nur von Seite vorhanden Abendmahlsgäste/Konfitenten Abendmahlsgäste/Konfitenten Abendmahlsgäste/Konfitenten Abendmahlsgäste/Konfitenten Namensregister Abendmahlsgäste/Konfitenten Namensregister Abendmahlsgäste/Konfitenten Namensregister Sichtvermerke Namensregister Taufen

25 Kirchengemeinde: Brunsbüttelkoog Kirchenkreis: Süderdithmarschen 2. 1 Taufen Namensregister (Seite ) Verzeichnis der nachträglich als verehelicht anerkannten Kinder (Seite ) Sichtvermerke Siegel auf der letzten Seite 2. 2 Taufen Namensregister Sichtvermerke Taufen Namensregister Sichtvermerke Taufen Namensregister Sichtvermerke Taufen Namensregister Sichtvermerke Konfirmationen Namensregister Sichtvermerke Konfirmationen Namensregister Sichtvermerke 3. 3 Konfirmationen Namensregister Sichtvermerke Konfirmationen Namensregister Sichtvermerke Konfirmationen Namensregister Sichtvermerke Doppelseitenzählung Doppelseitenzählung Doppelseitenzählung Doppelseitenzählung Doppelseitenzählung Doppelseitenzählung 5. 1 Trauungen Namensregister; Bestimmung des Konfirmationsdatums , S. 1a; Sichtvermerke

26 Kirchengemeinde: Brunsbüttelkoog Kirchenkreis: Süderdithmarschen 5. 2 Trauungen Namensregister Sichtvermerk Trauungen Namensregister Sichtvermerke Doppelseitenzählung Doppelseitenzählung 6. 1 Bestattungen Namensregister Sichtvermerke Bestattungen Namensregister Sichtvermerke Bestattungen Namensregister Sichtvermerke Bestattungen Namensregister Sichtvermerke Abendmahlsgäste/Konfitenten Sichtvermerke

27 Kirchengemeinde: Burg Kirchenkreis: Süderdithmarschen 1. 1 Mischbuch Trauungen (Seite 1-309) Bestattungen (Seite ) 1. 2 Mischbuch Trauungen (Seite ) Bestattungen (Seite 1a - 542) 1. 3 Mischbuch Konfirmationen (Seite ) Trauungen, Aufgebote (Seite 1a - 477) Namensregister Tr. (Seite ) Namensregister St. (Seite ) Sichtvermerke Namensregister (extra) Namensregister (extra) Sichtvermerke Leerseiten: 310, Leerseite: Taufen Namensregister Sichtvermerk 1809 Am Anfang Circular Schreiben 1776 (Seite 3-11) 2. 2 Taufen Namensregister und Abgabenregister Sichtvermerke Taufen Namensregister 2. 4 Taufen Namensregister Sichtvermerke Taufen Namensregister Sichtvermerke Taufen Namensregister Sichtvermerke Taufen Namensregister Sichtvermerke Taufen Namensregister Sichtvermerke Doppelseitenzählung Doppelseitenzählung Doppelseitenzählung 23

28 Kirchengemeinde: Burg Kirchenkreis: Süderdithmarschen 3. 1 Konfirmationen Namensregister Sichtvermerke Konfirmationen Namensregister Sichtvermerke Konfirmationen Namensregister Sichtvermerke Das Namensregister besteht aus Fotokopien und ist extra geheftet. Das Namensregister ist extra geheftet. Doppelseitenzählung 5. 1 Trauungen Namensregister 5. 2 Trauungen Namensregister Sichtvermerke Trauungen Namensregister Sichtvermerke Doppelseitenzählung 6. 1 Bestattungen Namensregister (extra, beschädigt) Sichtvermerke Bestattungen Namensregister Sichtvermerke Bestattungen Namensregister Sichtvermerke

29 Kirchengemeinde: Eddelak Kirchenkreis: Süderdithmarschen 1. 1 Mischbuch Taufen (Seite ) Bestattungen (Seite ) Abendmahlsgäste/Konfitenten (Seite 1-219) 1. 2 Mischbuch Trauungen (Seite 1-307) Deprecanten/Poenitenten (Seite ) 1. 3 Mischbuch Konfirmationen (Seite ) Abendmahlsgäste/Konfitenten (Seite 1-341) 1. 4 Mischbuch Trauungen (Seite ) Verlobungen (Seite ) Konfirmationen (Seite ) Konfirmationen (Seite ) Deprecanten (Seite ) 1. 5 Mischbuch Konfirmationen (Seite ) Abendmahlsgäste/Konfitenten (Seite 1-335) 1. 6 Mischbuch Konfirmationen (Seite ) Abendmahlsgäste/Konfitenten (Seite 1-302) 1. 7 Mischbuch Konfirmationen (Seite 1-134) Abendmahlsgäste/Konfitenten (Seite 1-134) Verlobungsfeiern 1672 (S. 143, 213f.) Lateinische Sentenzen (S. 220, 221, 222, 223, 244, 245, 246, 247) Bestattungen (S. 224, 226, 248, 250, 252, 285, 305, 307, 309, 311) Namensregister (unvollständig) (S ); Sichtvermerke ; Reskripte (S. 1f.); Visitationsbericht 1752 (S. 4-24; S ); Reskripte und Kirchenrechnungen (S ) Sichtvermerke Sichtvermerke (S. 465f.) Sichtvermerke Eintrag der Konfirmanden: Buch umgedreht und von hinten beschrieben und paginiert, neu mit S. 1. ab S. 90 Doppelseitenzählung 25

30 Kirchengemeinde: Eddelak Kirchenkreis: Süderdithmarschen 2. 1 Taufen Kirchenbuchverordnungen (Seite 1a) Amtshandlungsstatistik (Seite 387f.) Amtshandlungsstatistik ( Seite 389) Verordnungen zu bestimmten Terminen (Seite 390) 2. 2 Taufen Befehl der königlichen Reute Kammer Namensregister (unvollständig) Verzeichnis der Pastoren und Diakone 2. 3 Taufen Sichtvermerke Taufen Sichtvermerke Taufen Sichtvermerke Taufen Sichtvermerke Geschäftsordnung für die Geistlichen der Kirchengemeinde Eddelak 2. 7 Taufen Sichtvermerke Eingeklebte Zettel mit Mitteilung über Austritte 2. 8 Taufen Sichtvermerke Eingeklebte Zettel mit Mitteilungen über Aus- und Eintritte 2. 9 Taufen Sichtvermerke Doppelseitenzählung 2.10 Taufen

31 Kirchengemeinde: Eddelak Kirchenkreis: Süderdithmarschen 2.11 Taufen Taufen Konfirmationen Sichtvermerke Konfirmationen Sichtvermerke Konfirmationen Sichtvermerke Konfirmationen Sichtvermerke Doppelseitenzählung 3. 5 Konfirmationen Nebenregister Sichtvermerke Mitteilungen über Aus- und Wiedereintritte 3. 6 Konfirmationen Mitteilungen über Aus- und Wiedereintritte 3. 7 Konfirmationen Namensregister Doppelseitenzählung Sichtvermerke Konfirmationen Konfirmationen Verlobungen Schema zur Führung des Buches Notizen über die Verlobungen liegt lose bei 5. 1 Trauungen Sichtvermerke Verzeichnis der ausgestellten Bescheinigungen Trauungen Geschäftsordnung für die beiden Geistlichen der KG Eddelak Verzeichnis der Jubelehepaare Verzeichnis der Verlobten Sichtvermerke

32 Kirchengemeinde: Eddelak Kirchenkreis: Süderdithmarschen 5. 3 Trauungen Sichtvermerke Trauungen Sichtvermerke Trauungen Sichtvermerke Namensregister 5. 6 Trauungen Eingeklebte Zettel mit Mitteilungen über Austritte Doppelseitenzählung 6. 1 Bestattungen Bestattungen Leerseiten zwischen den Ortsteilen 6. 3 Bestattungen Leerseiten zwischen den einzelnen Ortsteilen 6. 4 Bestattungen Sichtvermerke Bestattungen Sichtvermerke Compastorat 6. 6 Bestattungen Sichtvermerke Pro Memoria Pastor Schmidts 6. 7 Bestattungen Sichtvermerke Anmerkungen über die Buchführung 6. 8 Bestattungen Sichtvermerke Bestattungen Sichtvermerke Bestattungen Sichtvermerke Bestattungen Namensregister Sichtvermerke Bestattungen Bestattungen Abendmahlsgäste/Konfitenten Abendmahlsgäste/Konfitenten

33 Kirchengemeinde: Eddelak Kirchenkreis: Süderdithmarschen 7. 3 Abendmahlsgäste/Konfitenten Abendmahlsgäste/Konfitenten Sichtvermerke Abendmahlsgäste/Konfitenten Sichtvermerke Statistische Notizen 7. 6 Abendmahlsgäste/Konfitenten Sichtvermerke Abendmahlsgäste/Konfitenten Sichtvermerke Namensregister Taufen Namensregister Taufen Namensregister Taufen Sichtvermerke Bemerkungen der Buchführer 8. 4 Namensregister Taufen Verordnung zur Führung der Kirchenbücher; Extrakt aus der Landmilitär- und Remontordnung 8. 5 Namensregister Trauungen Vorbericht über die Einrichtung der Eddelaker Kirchenbücher 8. 6 Namensregister Trauungen Namensregister Trauungen Namensregister Bestattungen Erläuterungen und Anmerkungen über die Buchführung 8. 9 Namensregister Bestattungen Anmerkungen zur Führung des Buches; Sichtvermerke Leerseiten zwischen den Buchstaben 8.10 Namensregister Bestattungen Namensregister Bestattungen im Schnellhefter 9. 1 Gottesdienstbesucher Sichtvermerke Gottesdienstbesucher

34 Kirchengemeinde: Helgoland Kirchenkreis: Süderdithmarschen 1. 1 Mischbuch Taufen (Seite ) Trauungen (Seite 2-54) Bestattungen (Seite ) Taufen Titelblatt mit Pastorenliste 1768 Statistik 1807 Sichtvermerke Taufen Taufen ; Namensregister Sichtvermerke Taufen Verzeichnis der Helgoländer Kirchenbücher Sichtvermerke Das Buch ist doppelseitig paginiert Das Buch ist doppelseitig paginiert 3. 1 Konfirmationen Sichtvermerke Das Buch ist doppelseitig paginiert 5. 1 Trauungen Trauungen Namensregister Sichtvermerke Trauungen Namensregister 5. 4 Trauungen Sichtvermerke Das Buch ist doppelseitig paginiert 6. 1 Bestattungen Sichtvermerke Bestattungen ; Sichtvermerke Bestattungen Sichtvermerke

35 Kirchengemeinde: Helgoland Kirchenkreis: Süderdithmarschen Heimatglocken Evangel. Gemeindeblatt der St. Nikolai-Kirchengemeinde Helgoland 1. Jg., Nr. 1 (Dezember 1934) bis 7. Jg., Nr. 3/4 (März/April 1941) Sturm über Helgoland 700 Besucher auf der Düne abgeschlossen Zeitungsartikel vom

36 Kirchengemeinde: Hemmingstedt Kirchenkreis: Süderdithmarschen 2. 1 Taufen Taufen Sichtvermerk Taufen Sichtvermerke Verzeichnis der auswärtig Geborenen Taufen Sichtvermerke Taufen Namensregister Sichtvermerke Taufen Sichtvermerke Konfirmationen Sichtvermerke Konfirmationen Konfirmationen Sichtvermerke Verzeichnis der Wiederaufnahmen (Seite 1) 3. 4 Konfirmationen Namensregister Sichtvermerke Konfirmationen Doppelseitenzählung 5. 1 Trauungen Trauungen Trauungen Sichtvermerke Trauungen Sichtvermerke Trauungen Sichtvermerke Doppelseitenzählung 5. 6 Trauungen Namensregister Sichtvermerke Trauungen Sichtvermerke

37 Kirchengemeinde: Hemmingstedt Kirchenkreis: Süderdithmarschen 6. 1 Bestattungen Sichtvermerke Bestattungen Sichtvermerke Bestattungen Sichtvermerke Doppelseitenzählung 6. 4 Bestattungen Sichtvermerke Doppelseitenzählung 6. 5 Bestattungen Sichtvermerke Doppelseitenzählung Namensregister 6. 6 Bestattungen Sichtvermerk 1993 Doppelseitenzählung 7. 1 Abendmahlsgäste/Konfitenten Deprecanten Poenitenten Die Protokolle befinden sich am Ende des Buches 7. 2 Abendmahlsgäste/Konfitenten Sichtvermerke

38 Kirchengemeinde: Kronprinzenkoog Kirchenkreis: Süderdithmarschen 1. 1 Mischbuch Trauungen (Seite 1-13) Konfirmationen (Seite 14-25) 1. 2 Mischbuch Taufen (Seite 1-33) Bestattungen (Seite 34-54) Sichtvermerke Sichtvermerke Taufen Sichtvermerke , Siegel der Landvogtei und der Propstei Süderdithmarschen 2. 2 Taufen Sichtvermerke Taufen Sichtvermerke Taufen Sichtvermerke Taufen Sichtvermerke , Siegel der Landvogtei und der Propstei Süderdithmarschen 2. 6 Taufen Sichtvermerke Taufen Sichtvermerke Doppelseitenzählung 2. 8 Taufen Sichtvermerke Taufen Sichtvermerke Taufen Sichtvermerke Taufen Sichtvermerke Taufen Mitteilungen über Umgemeindungen , Aufnahmebuch (Wiedereintritte) , Statistik 34

39 Kirchengemeinde: Kronprinzenkoog Kirchenkreis: Süderdithmarschen 3. 1 Konfirmationen Sichtvermerke Konfirmationen Sichtvermerke Konfirmationen Sichtvermerke Doppelseitenzählung 3. 4 Konfirmationen Sichtvermerke Doppelseitenzählung 3. 5 Konfirmationen Sichtvermerke Doppelseitenzählung 3. 6 Konfirmationen Sichtvermerke Doppelseitenzählung 3. 7 Konfirmationen Konfirmationen Trauungen Sichtvermerke , Siegel der Landvogtei und der Propstei Süderdithmarschen 5. 2 Trauungen Sichtvermerke Trauungen Sichtvermerke Doppelseitenzählung 5. 4 Trauungen Sichtvermerke Doppelseitenzählung Nachtrag zum Jahrgang Trauungen Sichtvermerke Doppelseitenzählung 5. 6 Trauungen Bestattungen Sichtvermerke Bestattungen Sichtvermerke Bestattungen Sichtvermerke Bestattungen Sichtvermerke Namensregister 6. 5 Bestattungen Abendmahlsgäste/Konfitenten Sichtvermerke König Frederik VII Koog 35

40 Kirchengemeinde: Kronprinzenkoog Kirchenkreis: Süderdithmarschen 8. 1 Namensregister Taufen Sichtvermerke Namensregister Taufen Sichtvermerke Namensregister Konfirmationen Sichtvermerke Namensregister Trauungen Sichtvermerke Nachtrag am Ende des Buches 8. 5 Namensregister Trauungen Sichtvermerke Namensregister Bestattungen Sichtvermerke Namensregister Bestattungen Sichtvermerke

41 Kirchengemeinde: Lohe-Rickelshof Kirchenkreis: Süderdithmarschen 2. 1 Taufen Sichtvermerke Konfirmationen Sichtvermerke Trauungen Sichtvermerke Doppelseitenzählung 6. 1 Bestattungen Sichtvermerke Doppelseitenzählung 37

42 Kirchengemeinde: Marne Kirchenkreis: Süderdithmarschen 2. 1 Taufen Taufen Taufen Statistik ( ) 2. 4 Taufen Taufen Pastorenliste ( ) Statistik ( ) 2. 6 Taufen Taufen Taufen Sichtvermerke Taufen Sichtvermerke Taufen Sichtvermerke ( ) 2.11 Taufen Sichtvermerke ( ) 2.12 Taufen Sichtvermerke ( ) 2.13 Taufen Taufen Sichtvermerke ( ) 2.15 Taufen Sichtvermerke ( ) 2.16 Taufen Sichtvermerke ( ) 2.17 Taufen Sichtvermerke ( ) 2.18 Taufen Sichtvermerke ( ) 2.19 Taufen Taufen Sichtvermerke (1963) 2.21 Taufen Sichtvermerke (1980; 1983) 2.22 Taufen Taufen Namensregister Statistik 38

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