Flüchtlingsarbeit im Landkreis Esslingen. Flüchtlingsarbeit im Landkreis Esslingen im Landkreis
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- Fanny Pfeiffer
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1 Flüchtlingsarbeit im Landkreis Esslingen Flüchtlingsarbeit im Landkreis Esslingen im Landkreis 1
2 Bildnachweis Jean-Luc Jacques (Seite 16, 26) und Landratsamt Esslingen 2 Flüchtlingsarbeit im Landkreis Esslingen
3 Vorwort Mit dieser Handreichung informieren wir über Grundsätzliches in der Flüchtlingsarbeit, die Strukturen und die Ansprechpartner im Landkreis Esslingen. Flüchtlinge und Asylbewerber die zu uns kommen gut unterzubringen, sie mit dem Notwendigen zu versorgen und sie zu begleiten, ist eine Herausforderung, die wir nur gemeinsam bewältigen können. Es bedarf der Anstrengung aller Haupt- und Ehrenamtlichen sowie der Unterstützung der Städte und Gemeinden, um dieser Aufgabe gerecht zu werden. Ich bin dankbar, dass es im Landkreis ein gutes Miteinander aller Akteure gibt und sich sehr viele Bürgerinnen und Bürger ehrenamtlich der Flüchtlinge annehmen. Wichtig ist es bei der großen Zahl von Menschen, die sich der Flüchtlingsarbeit widmen, schnell die richtigen Ansprechpartner zu finden und eng zusammenzuarbeiten. Zur Unterstützung des Ehrenamts hat der Landkreis einen Lenkungskreis für die vielen Flüchtlingsinitiativen vor Ort gebildet, um grundsätzliche Fragen des Zusammenwirkens abzustimmen. Weiter wurde als Ansprechpartner eine Kontaktstelle geschaffen. Die vorliegenden Informationen sind auch über die Homepage des Landkreises Esslingen abrufbar und werden ständig aktualisiert. Sie sind eingeladen, aktiv bei der Weiterentwicklung mitzuwirken und Ihre Vorschläge einzubringen. Heinz Eininger Landrat Flüchtlingsarbeit im Landkreis Esslingen 3
4 4 Flüchtlingsarbeit im Landkreis Esslingen
5 Inhalt 6 Gesetzliche Grundlagen 7 Aufnahme und Verteilung der Asylbewerber 8 Mindestanforderungen an die Unterbringung von Flüchtlingen 9 Aufenthaltsdauer in den Gemeinschaftsunterkünften 10 Leistungen an Asylbewerber und Ausländer mit Duldung 12 Zugang zum Arbeitsmarkt 13 Arbeitsgelegenheiten im öffentlichen Interesse 14 Integrationsstelle für Arbeit und Ausbildung 15 Integration durch Bildung 16 Sprachförderung 16 Kindergartenbesuch 17 Schulbesuch 18 Studium 19 Grundsätzliches zur Unterbringung und Betreuung 20 Unterbringung 22 Soziale Betreuung 28 Ehrenamt in der Flüchtlingsarbeit 39 Kontakte im Überblick Flüchtlingsarbeit im Landkreis Esslingen 5
6 Gesetzliche Grundlagen Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) Das Flüchtlingsaufnahmegesetz regelt die Erstaufnahme, die vorläufige Unterbringung, die Anschlussunterbringung sowie die soziale Beratung und Betreuung von Flüchtlingen. Das Gesetz wurde zuletzt am geändert. Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) Das Asylbewerberleistungsgesetz regelt die Leistungen für Asylbewerber. Demnach erhalten Asylbewerber, die außerhalb von Aufnahmeeinrichtungen im Sinne des 44 Asylverfahrensgesetz (AsylVfG) untergebracht sind, vorrangig Geldleistungen zur Deckung des notwendigen Bedarfs an Ernährung, Kleidung und Gesundheitspflege sowie bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt. Der Bedarf für Unterkunft, Heizung und Hausrat wird gesondert als Geld- oder Sachleistung erbracht. Hinzukommen Bedarfe für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, entsprechend den geltenden Regelungen des Sozialgesetzbuchs XII. 6 Flüchtlingsarbeit im Landkreis Esslingen
7 Aufnahme und Verteilung der Asylbewerber In der Bundesrepublik Deutschland eintreffende Asylbewerber werden nach dem Königsteiner Schlüssel auf die Bundesländer verteilt. Dieser Verteilungsschlüssel errechnet sich zu zwei Dritteln aus dem Steueraufkommen und zu einem Drittel aus der Bevölkerungszahl der Länder. Auf Baden-Württemberg entfallen 12,97 % der Asylbewerber. Das Land Baden-Württemberg betreibt für die Aufnahme neu ankommender Flüchtlinge Erstaufnahmestellen (LEA) in Karlsruhe, Ellwangen und Meßstetten. Von den Landeserstaufnahmestellen werden die Flüchtlinge auf die Stadt- und Landkreise nach den Bevölkerungsanteilen verteilt. Der Landkreis Esslingen hat demnach 5,85% Asylbewerber aufzunehmen. Der Landkreis Esslingen ist als untere Aufnahmebehörde nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz verpflichtet, die vom Land zugeteilten Personen aufzunehmen und in Gemeinschaftsunterkünften (GU) oder Wohnungen vorläufig unterzubringen. Die erforderlichen Unterkünfte werden vom Landkreis eingerichtet, verwaltet und betrieben. Das notwendige Personal wird vom Landkreis gestellt. Die Gemeinden und Städte sind nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz verpflichtet, bei der Beschaffung von geeigneten Grundstücken und Gebäuden für die vorläufige Unterbringung mitzuwirken. Flüchtlingsarbeit im Landkreis Esslingen 7
8 Mindestanforderungen an die Unterbringung von Flüchtlingen nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) Je Unterbringungsplatz soll ab dem eine durchschnittliche Wohn- und Schlaffläche von mindestens 7 qm bereitgestellt werden. Bis Ende 2017 gelten aufgrund einer Übergangsregelung weiterhin 4,5 qm. Die Gemeinschaftsunterkünfte sollen örtlich angebunden sein, damit die Bewohner am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können. Einrichtungen des Ortes sowie öffentliche Verkehrsmittel müssen erreichbar sein. Alleinstehende Personen werden nach Geschlechtern getrennt untergebracht. Für den Gefahrenfall sind Notruftelefone vorhanden, damit im Gefahrenfall eine unverzügliche Alarmierung der erforderlichen Stellen gewährleistet ist. Kochgelegenheiten oder Gemeinschaftsküchen werden zur Verfügung gestellt. Bei nicht abgeschlossenen Wohnbereichen werden gemeinschaftlich genutzte Wasch- und Duschräume sowie WCs, nach Geschlechtern getrennt, eingerichtet. In Unterkünften ohne Wohnungscharakter gibt es Gemeinschaftsräume. Für Kinder in Gemeinschaftsunterkünften gibt es Räume zum Spielen und Lernen. 8 Flüchtlingsarbeit im Landkreis Esslingen
9 Aufenthaltsdauer in einer Gemeinschaftsunterkunft und Anschlussunterbringung Asylbewerber sind verpflichtet, in einer Gemeinschaftsunterkunft zu wohnen. Diese Verpflichtung endet, wenn über den Asylantrag oder Folgeantrag unanfechtbar entschieden wurde, mit Erteilung eines Aufenthaltstitels, bei formaler Beendigung des Nutzungsverhältnisses sowie spätestens 24 Monate nach Aufnahme. Nach Ende der Verpflichtung dürfen sich die Personen Privatwohnraum suchen. Für die Übernahme der Mietkosten gelten die Mietobergrenzen im Landkreis Esslingen. Wenn keine Wohnung gefunden wird, werden sie den Städten und Gemeinden zugeteilt (Anschlussunterbringung). Die Zuteilung der Personen an die Städte und Gemeinden erfolgt nach dem Schlüssel, der sich aus dem Bevölkerungsanteil der Städte und Gemeinden im Landkreis errechnet. Die Städte und Gemeinden bringen die Personen in eigenen Liegenschaften, in Unterkünften, die gemeinsam mit dem Landkreis betrieben werden oder in hierfür angemieteten Wohnräumen unter. Für die Anschlussunterbringung gibt es keine vorgeschriebenen Standards wie bei der vorläufigen Unterbringung durch den Landkreis. Zumutbar und angemessen ist die Unterbringung, wenn diese vergleichbar mit der Unterbringung von Obdachlosen ist. Die Gemeinden wirken auf eine zügige, endgültige Unterbringung hin, die vorrangig auf dem Gemeindegebiet erfolgen soll. Sobald eine Unterbringung außerhalb des Gemeindegebiets vorgesehen ist, muss die zuständige Ausländerbehörde beteiligt werden. Leistungen an Asylbewerber und Flüchtlingsarbeit im Landkreis Esslingen 9
10 Leistungen an Asylbewerber und Ausländer mit Duldung Je nach ausländerrechtlichem Status erhalten die Flüchtlinge Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz vom Landkreis oder nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB) vom Jobcenter. Sofern die Leistungsempfänger über ein eigenes Konto verfügen, erhalten sie die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in der Regel direkt per Überweisung, andernfalls als Barleistung. Eine erwachsene Person ohne Einkommen in einer Gemeinschaftsunterkunft erhält pro Monat rund 354 (Stand ), zuzüglich Krankenhilfe. Eine erwachsene Person ohne Einkommen in einer eigenen Wohnung erhält neben der ortsüblichen Miete und Krankenhilfe pro Monat 354 (Stand ) sowie bei Bedarf einmalig pauschalierte Leistungen für Einrichtungsgegenstände. In besonderen Fällen erhält eine erwachsene Person ohne Einkommen pro Monat 409 (Stand ), zuzüglich eine Krankenversorgung nach 264 SGB V. Ein besonderer Fall liegt beispielsweise vor, wenn sich die Person seit 15 Monaten ohne wesentliche Unterbrechung im Bundesgebiet aufhält und die Dauer des Aufenthalts nicht rechtsmissbräuchlich selbst beeinflusst hat. Für weitere Personen der Bedarfsgemeinschaft (Kinder, Ehepartner) gelten gestaffelte Sätze. Personen in Arbeitsverhältnissen erhalten gegebenenfalls aufstockende Leistungen im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes. 10 Flüchtlingsarbeit im Landkreis Esslingen
11 Bei entsprechendem ausländerrechtlichem Status (Aufenthaltserlaubnis) besteht bei Bedürftigkeit der Anspruch auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II bzw. XII. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Landratsamt Esslingen Untere Aufnahmebehörde Karin Bauer Pulverwiesen Esslingen am Neckar Telefon Telefax Flüchtlingsarbeit im Landkreis Esslingen 11
12 Zugang zum Arbeitsmarkt Seit gilt, auf 3 Jahre beschränkt, ein erleichterter Zugang zum Arbeitsmarkt für Asylbewerber und Personen mit Duldung. Die Wartefrist wurde auf 3 Monate verkürzt. Die Vorrangprüfung entfällt für Personen, die eine Qualifikation als Fachkraft nachweisen oder sich bereits seit 15 Monaten rechtmäßig im Bundesgebiet aufhalten. Voraussetzungen für den Entfall der Vorrangprüfung: Hochschulabsolventen in Engpassberufen, die die Voraussetzung für die Erteilung einer Blauen Karte EU erfüllen für Fachkräfte, die eine anerkannte Ausbildung für einen Engpassberuf nach der Positivliste der Bundesagentur für Arbeit haben oder an einer Maßnahme zur Anerkennung ihrer Berufsqualifikation teilnehmen die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit zur Ausübung einer Beschäftigung ohne Vorrangprüfung vorliegt 12 Flüchtlingsarbeit im Landkreis Esslingen
13 Arbeitsgelegenheiten im öffentlichen Interesse Arbeiten bei einem staatlichen, kommunalen oder gemeinnützigen Träger sind erlaubt, wenn die Arbeiten nicht, nicht in diesem Umfang oder nicht zu diesem Zeitpunkt geleistet würden. Die Haft- und Unfallversicherung liegt beim Träger. Eine Arbeitsgelegenheit darf nur ausgeübt werden, wenn keine sonstige Beschäftigung vorliegt. Seit dem 06. August 2016 können Arbeitsgelegenheiten im Rahmen des Arbeitsmarktprogramms FIM Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen des Bundes durchgeführt werden. Die Aufwandsentschädigung beträgt 0,80 Euro je Stunde, bei maximal 30 Stunden je Woche beziehungsweise circa 120 Stunden je Monat. Flüchtlingsarbeit im Landkreis Esslingen 13
14 Integrationsstelle für Arbeit und Ausbildung im Landkreis Esslingen (ISAA) Die Integrationsstelle für Arbeit und Ausbildung ist eine gemeinsame Einrichtung der Agentur für Arbeit Göppingen und des Jobcenters Landkreis Esslingen. Das Aufgabenfeld umfasst zum einen die individuelle Arbeitsmarktberatung von Flüchtlingen während des Asylverfahrens. Zum anderen ist die ISAA für die Erstantragstellung von Leistungen nach dem zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) sowie für die Arbeitsvermittlung von anerkannten Asylbewerbern im Landkreis Esslingen zuständig. Integrationsstelle für Arbeit und Ausbildung Jobcenter Landkreis Esslingen, 3. Stock Uhlandstraße Esslingen am Neckar Postanschrift Jobcenter Landkreis Esslingen Postfach Esslingen Servicenummer Telefon jobcenter-esslingen.integrationsstelle@jobcenterge.de 14 Flüchtlingsarbeit im Landkreis Esslingen
15 Integration durch Bildung Gelingende Integration setzt einen gleichberechtigten und transparenten Zugang zu Erziehung und Bildung voraus. Integration durch Bildung berücksichtigt alle Stufen der Bildungskette: Kindertagesbetreuung Schulbildung Berufliche Aus- und Weiterbildung Außerschulische Jugendbildung Weiterbildung für Erwachsene In diesem Themenfeld sind seit dem im Landkreis Esslingen drei Bildungskoordinatoren für Neuzugewanderte tätig. Zu ihren Aufgaben zählt die Herstellung von Transparenz der bisher vorhandenen Bildungsangebote und die Begleitung sowie Beratung von neu entstehenden Maßnahmen. Die Bildungskoordination für Neuzugewanderte ist ein Teil des Sachgebiets Migration und Integration im Landratsamt Esslingen. Kontakt Bogdan Gheorghiu Veronika Hämmerle Nastasja Ilgenstein Flüchtlingsarbeit im Landkreis Esslingen 15
16 Sprachförderung für Asylbewerber Asylbewerber sollen die Möglichkeit erhalten, Grundkenntnisse der deutschen Sprache zu erwerben, um die Verständigung in ihrem neuen Umfeld zu erleichtern und ihre Integrationsfähigkeit zu fördern oder zu erhalten. Das Land stellt jeder Person, die seit 2014 von der unteren Aufnahmebehörde des Landkreises aufgenommen wurde, einmalig 95,53 (Stand ) zur Verfügung. Dieser Pauschalbetrag ist nicht ausreichend für die Finanzierung kommerzieller Sprachfördermaßnahmen. Es werden vielmehr die vielerorts bereits bestehenden oder aufzubauenden ehrenamtlichen Sprachförderangebote unterstützt. Kindergartenbesuch Kinder im Kindergartenalter können einen Kindergarten besuchen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die örtliche Stadt- oder Gemeindeverwaltung. 16 Flüchtlingsarbeit im Landkreis Esslingen
17 Schulbesuch Für minderjährige Asylbewerber besteht sowohl das Recht als auch die Pflicht zum Besuch einer Schule. Die Schulpflicht beginnt für minderjährige Asylbewerber 6 Monate nach dem Zuzug aus dem Ausland ( 72 Abs.1 Schulgesetz). Jedem Kind steht das Recht auf einen Schulbesuch und eine Ausbildung zu. Sofern ein Kind nicht die notwendigen Voraussetzungen mitbringt, um erfolgreich am Unterricht in regulären Klassen teilzunehmen, wird es in einer Vorbereitungsklasse an die Unterrichtsreife herangeführt. In der Regel sind für Schülerinnen und Schüler ab 15 Jahren die beruflichen Schulen des Landkreises Esslingen zuständig. Bei Fragen für Schülerinnen und Schüler unter 15 Jahren wenden Sie sich bitte an das Staatliches Schulamt Nürtingen Vorbereitungsklassen Sprachförderung für Kinder und Jugendliche ohne ausreichende Deutschkenntnisse Andreas Schäfer Marktstraße Nürtingen Telefon Telefax poststelle@ssa-nt.kv.bwl.de Bei Fragen für über 20-jährige Schülerinnen und Schüler wenden Sie sich bitte an die Geschäftsführung der beruflichen Schulen im Landkreis Esslingen. Berufliche Schulen im Landkreis Esslingen Geschäftsführender Schulleiter Thomas Fischle Käthe-Kollwitz-Schule Steinbeisstraße Esslingen-Zell Telefon , Flüchtlingsarbeit im Landkreis Esslingen 17
18 Studium Bei Fragen zu Studienmöglichkeiten an der Hochschule Esslingen wenden Sie sich bitte an die Hochschule Esslingen Zentrale Studienberatung Katharina Simon Kanalstraße Esslingen Telefon: +49 (0) Bei Fragen zu Studienmöglichkeiten für geflüchtete Personen an der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen wenden Sie sich bitte an die Hochschule für Wirtschaft und Umwelt International Office Lydia Rambold Uhlandstraße Nürtingen Telefon: Flüchtlingsarbeit im Landkreis Esslingen
19 Grundsätzliches zur Unterbringung und Betreuung Derzeit werden die Flüchtlinge in über 120 Einrichtungen, die zwischen 4 und 300 Personen aufnehmen können, untergebracht. In der Regel erfolgt die Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften (GU). Die Verwaltung der Gemeinschaftsunterkünfte erfolgt über derzeit 4 zentrale Unterkunftsverwaltungen. Die Soziale Betreuung erfolgt über die Arbeiterwohlfahrt (AWO). Zusätzlich haben sich nahezu an allen Standorten ehrenamtliche Arbeitskreise (AK) gebildet. Flüchtlingsarbeit im Landkreis Esslingen 19
20 Unterbringung Zentrale Unterkunftsverwaltungen Die zentralen Unterkunftsverwaltungen sind Ansprechpartner für Hausbewohner Betreuungsverbände Polizei Behörden Nachbarn Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind tagsüber über die Regionalverwaltungen zu den üblichen Arbeitszeiten zu erreichen. Rennstraße 8 und Esslingen a. N. Telefon gemeinschaftsunterkunftesslingen@lra-es.de Kirchheimer Straße Hochdorf Telefon gemeinschaftsunterkunfthochdorf@lra-es.de Max-Eyth-Straße Nürtingen Telefon gemeinschaftsunterkunftnuertingen@lra-es.de Unterer Kasparswald Leinfelden-Echterdingen Telefon gemeinschaftsunterkunftleinfelden-echterdingen@lra-es.de Aufgaben der Unterkunftsverwaltungen Leitung und Organisation der Gemeinschaftsunterkünfte und Gewährleistung des allgemeinen Betriebs Empfang der Neuzugänge und Information Aufnahme, Verteilung und Unterbringung der zugewiesenen Asylbewerber Anlaufstelle bei allgemeinen Fragen 20 Flüchtlingsarbeit im Landkreis Esslingen
21 Aufnahme des Antrags nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und Weiterleitung an die zentrale Leistungsstelle im Landratsamt Auszahlung von Barleistungen im Rahmen des Asylbewerber Leistungsgesetzes Auszahlung sonstiger Leistungen wie Schulbedarf und Erstlingsausstattung für Neugeborene Kostenerstattung für Fahrkarten zu Anhörungsterminen beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Ausstellung von Krankenscheinen und Versand an die Arztpraxen (Krankenhilfe im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes) regelmäßige Kontrollgänge, Einhaltung der Nutzungs-, Haus- und Brandschutzvorschriften Die Gemeinschaftsunterkünfte, ohne eigene Verwaltungsstelle, werden zu bestimmten Zeiten und bei Bedarf von Mitarbeitern der Unterkunftsverwaltung aufgesucht Landratsamt Esslingen Sachgebietsleitung Unterkünfte Vera Morlok-Gommel Pulverwiesen Esslingen am Neckar Telefon , Fax Flüchtlingsarbeit im Landkreis Esslingen 21
22 Soziale Betreuung der Flüchtlinge Der Landkreis Esslingen hat während der vorläufigen Unterbringung sowie für die Dauer von 2 Monaten nach dem Auszug aus der Gemeischaftsunterkunft die Arbeiterwohlfahrt mit der Betreuung der Flüchtlinge beauftragt. Durch eine qualifizierte Flüchtlingssozialarbeit soll es den untergebrachten Personen ermöglicht werden, ein menschenwürdiges, selbstverantwortliches Leben in Deutschland zu führen und ihre Integrationsfähigkeit zu erhalten. In den einzelnen Unterkünften bietet die Arbeiterwohlfahrt mehrmals wöchentlich Sprechstunden an. Die Flüchtlinge bekommen Unterstützung bei allen Anliegen und Problemen des täglichen Lebens. Geschäftsstelle der Arbeiterwohlfahrt Kreisgeschäftsführer Dr. Carsten Krinn Limburgstraße Esslingen a. N. Telefon krinn.carsten@awo-es.de 22 Flüchtlingsarbeit im Landkreis Esslingen
23 Zuständigkeitbereiche der Sozialen Betreuung Die jeweilige Bereichsleitung trägt die Verantwortung für Organisation, Inhalte, Regeln und Abläufe im Bereichsteam sowie für die Arbeit in den Unterkünften. Sie ist außerdem zuständig für die Personalsituation in ihrem Zuständigkeitsbereich einschließlich Neueinstellungen. Sie ist Ansprechpartnerin für die Anliegen der Ehrenamtlichen in ihrem Bereich. Leiterin des Sozialdienstes AWO Arbeiterwohlfahrt Julie Hoffmann Limburgstrasse Esslingen am Neckar Telefon Mobil hoffmann.julie@awo-es.de Bereich Esslingen zuständig für Altbach, Denkendorf, Esslingen a.n. Bereichsleitung Sybille Hegele mobil hegele.sybille@awo-es.de Bereich Filder zuständig für Aichtal, Filderstadt, Leinfelden-Echterdingen, Neuhausen a.d.f., Ostfildern Bereichsleitung Sonja Sambeth-Weber mobil sambeth-weber.sonja@awo-es.de Flüchtlingsarbeit im Landkreis Esslingen 23
24 Bereich Kirchheim zuständig für Bissingen a.d.t., Dettingen u.t., Holzmaden, Kirchheim u.t., Lenningen, Neidlingen, Owen, Weilheim a.d.t. Bereichsleitung Jutta Woditsch mobil Bereich Nürtingen zuständig für Baltmannsweiler, Bempflingen, Beuren, Deizisau, Erkenbrechtsweiler, Frickenhausen, Großbettlingen, Hochdorf, Köngen, Neuffen, Nürtingen, Notzingen, Lichtenwald, Plochingen,Reichenbach, Unterensingen, Schlaitdorf, Wendlingen a.n., Wernau (Neckar), Wolfschlugen Bereichsleitung Alexandra Mack mobil Aufgaben der Sozialen Betreuung Beratungsarbeit Durchführung der Sprechstunden Unterstützung bei allen Anliegen des täglichen Lebens Unterstützung der Eltern in Erziehungsaufgaben Unterstützung der Kinder bei Schul- oder Familienproblemen Zusammenarbeit mit Kindergärten, Schulen und anderen schulischen Kooperationsgruppen Unterstützung bei asyl- und arbeitsrechtlichen Fragen, Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten/innen, Ausländerbehörde, Regierungspräsidium 24 Flüchtlingsarbeit im Landkreis Esslingen
25 Unterstützung im Kontakt mit Behörden (Landratsamt, Ausländeramt, Gemeindeämter, Jugendamt, Bewährungshilfe, Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichten) Hilfeleistungen Lesen, Übersetzen und Erläutern von Briefen und Dokumenten Unterstützung bei der Abgabe/Verfassen der geforderten Rückmeldungen Ausfüllen von Formularen Unterstützung bei finanziellen Problemen (Schuldenregulierung, Ratenzahlungen) Konfliktmanagement Entwicklung von Hilfsangeboten bei psychosozialen Problemen Kriseninterventionen sowie nachfolgend die Erarbeitung von Hilfemaßnahmen Begleitung und Betreuung von kranken und traumatisierten Flüchtlingen Zusammenarbeit mit Ärztinnen und Ärzten, Therapeutinnen und Therapeuten sowie Psychiater/innen, mit Kliniken und anderen therapeutischen Einrichtungen wie Traumaambulanz, refugio (Beratung und Behandlung von Folterüberlebenden), Psychologische Beratungsstelle für politisch Verfolgte und Vertriebene (PBV), PIA (Psychiatrische Institutsambulanz) Hilfe/Vermittlung bei Konflikten innerhalb von Familien, Zimmer- oder Appartementgemeinschaften und/oder im Zusammenleben in der Unterkunft Freiwillige Rückkehr Beratung, Unterstützung, vorbereitende Organisation und Durchführung freiwilliger Rückkehr vorbereitende Zusammenarbeit mit der IOM (Internationalen Organisation für Migration), Ausländerbehörde und Botschaften Begleitung zum Flughafen in Einzelfällen Flüchtlingsarbeit im Landkreis Esslingen 25
26 Gremienarbeit Zusammenarbeit (Einzelbesprechungen, Runde Tische) mit Stadtverwaltungen, anderen Einrichtungen in der Asylarbeit, örtliche Netzwerkarbeit Zusammenarbeit mit ehrenamtlich arbeitenden Gruppen und Einzelpersonen Öffentlichkeitsarbeit Vorträge über asylrechtliche Zusammenhänge und Fragen Vorstellung der sozialen Betreuungsarbeit 26 Flüchtlingsarbeit im Landkreis Esslingen
27 Sprachkurse für Flüchtlinge Das Landratsamt hat der Arbeiterwohlfahrt die Organisation und Durchführung der Sprachkurse nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz übertragen. Dazu überweist das Landratsamt der Arbeiterwohlfahrt den in der Pauschale vorgesehenen Betrag von 95,53 (Stand ) für alle Neuzuweisungen seit dem Die Arbeiterwohlfahrt verteilt diese Beträge an die jeweiligen Arbeitskreise, die Sprachkurse anbieten. Jeder Arbeitskreis verwendet dieses Geld nach eigenem Ermessen, jedoch ausschließlich für die Sprachförderung. Sofern ehrenamtliche Arbeitskreise keine Sprachkurse anbieten, setzt die Arbeiterwohlfahrt bei Bedarf entsprechende Lehrkräfte ein. Flüchtlingsarbeit im Landkreis Esslingen 27
28 Ehrenamt in der Flüchtlingsarbeit An nahezu allen Wohnheimstandorten haben sich ehrenamtliche Arbeitskreise gebildet, die sich selbst organisieren. Schwerpunkte des Engagements können lebenspraktische Unterstützung, menschliche Begleitung sowie die Begegnung mit den Flüchtlingen sein. Die Ansprechpartner erfahren Sie bei den Gemeinden und Städten oder der Koordinatorin für Flüchtlingsarbeit im Landratsamt Esslingen. Die Landkreiskoordinatorin ist überörtliche Ansprechpartnerin für die Städte, Gemeinden, Kirchen, Institutionen und kommunale Koordinationsstellen in der Flüchtlingshilfe Landratsamt Esslingen Landkreiskoordinatorin für Flüchtlingsarbeit Sachgebiet Migration und Integration Saime Ekin-Atik Pulverwiesen 11, Esslingen a.n. Telefon Telefax Ansprechpartner für Ehrenamtliche in der Flüchtlingsarbeit in den Städten und Gemeinden im Landkreis sind die Koordinationsstellen. Diese unterstützen, bündeln und koordinieren die vielfältigen Aktivitäten der ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer vor Ort. Die Koordinationsstellen bieten Auskunft und Beratung für Engagierte in der Flüchtlingsarbeit. weitere Informationen siehe Handbuch für ehrenamtliche Flüchtlingshilfe Publikationen 28 Flüchtlingsarbeit im Landkreis Esslingen
29 Ansprechpartner für Ehrenamtliche in der Flüchtlingsarbeit in den Gemeinden und Städten im Landkreis Stadt Aichtal Anita Wimmer Koordination ehrenamtliche Flüchtlingsarbeit WiA - Willkommen in Aichtal Waldenbucher Str Aichtal mobil anita.wimmer@fjbm-bruderhausdiakonie.de Gemeinde Aichwald Martina Wendt Koordination Flüchtlingsarbeit Seestraße Aichwald (Mo+Di vormittags) Telefon Telefax martina.wendt@aichwald.de Gemeinde Altbach Karolina Altenburger Koordinatorin für ehrenamtliche Flüchtlingsarbeit Fachdienst Jugend, Bildung, Migration BruderhausDiakonie Rathaus Altbach Esslinger Str Altbach Telefon karolina.altenburger@fjbm-bruderhausdiakonie.de Gemeinde Altenriet Kontaktadresse siehe Gemeinde Frickenhausen Flüchtlingsarbeit im Landkreis Esslingen 29
30 Gemeinde Baltmannsweiler Kurt Hilsenbeck Kommunaler Flüchtlingskoordinator Kreisdiakonieverband Rathaus Hauptstr Baltmannsweiler Telefon Gemeinde Beuren Kontaktadresse siehe Gemeinde Frickenhausen Gemeinde Deizisau Karolina Altenburger Koordinatorin für ehrenamtliche Flüchtlingsarbeit Fachdienst Jugend, Bildung, Migration BruderhausDiakonie Rathaus Deizisau Am Marktplatz Deizisau Telefon karolina.altenburger@fjbm-bruderhausdiakonie.de Gemeinde Denkendorf Isabell Korul Koordination für ehrenamtliche Flüchtlingsarbeit Fachdienst Jugend, Bildung, Migration BruderhausDiakonie Robert-Bosch-Str Denkendorf Telefon isabell.korul@fjbm-bruderhausdiakonie.de 30 Flüchtlingsarbeit im Landkreis Esslingen
31 Gemeinde Dettingen unter Teck Inga Walter Koordination für ehrenamtliche Flüchtlingsarbeit Fachdienst Jugend, Bildung, Migration BruderhausDiakonie Schulstraße Dettingen unter Teck Telefon inga.walter@fjbm-bruderhausdiakonie.de Gemeinde Erkenbrechtsweiler Kontaktadresse siehe Gemeinde Frickenhausen Stadt Esslingen am Neckar Daniel Friz Amt für Soziales und Sport Abteilung Familie, Jugend, Senioren und Bürgerengagement Schelztorstraße Esslingen am Neckar Telefon Telefax daniel.friz@esslingen.de Stadt Filderstadt Daniela Bort Ehrenamtskoordinatorin Flüchtlingsarbeit Amt für Familie, Schulen und Vereine Jugend, Senioren und Integration Martinstr Filderstadt Telefon dbort@filderstadt.de Flüchtlingsarbeit im Landkreis Esslingen 31
32 Gemeinde Frickenhausen, Natalie Sommer Ehrenamtskoordinatorin Flüchtlingsarbeit Mittlere Straße Frickenhausen Telefon Mobil Telefax Gemeinde Großbettlingen Kontaktadresse siehe Gemeinde Frickenhausen Gemeinde Hochdorf Elke Fackler Koordination ehrenamtliche Flüchtlingshilfe Kirchheimer Str Hochdorf Telefon Telefax Stadt Kirchheim unter Teck Petra Kautter Koordinatorin ehrenamtliche Flüchtlingsarbeit Fachdienst Jugend, Bildung, Migration BruderhausDiakonie Charlottenstr Kirchheim unter Teck mobil Flüchtlingsarbeit im Landkreis Esslingen
33 Gemeinde Köngen Stefanie Lenhardt Koordination ehrenamtliche Flüchtlingsarbeit Stöfflerplatz Köngen Telefon Telefax Mobil ordnung2@koengen.de Stadt Leinfelden-Echterdingen Mario Matrai Amt für soziale Dienste Neuer Markt Leinfelden-Echterdingen Telefon Telefax m.matrai@l .de Gemeinde Lenningen Madeline Lesourd Koordination für ehrenamtliche Flüchtlingsarbeit Fachdienst Jugend Bildung, Migration BruderhausDiakonie Gemeinde Lenningen Amtgasse Lenningen Telefon Mobil madeline.lesourd@fjbm-bruderhausdiakonie.de Gemeinde Neuffen Kontaktadresse siehe Gemeinde Frickenhausen Flüchtlingsarbeit im Landkreis Esslingen 33
34 Gemeinde Neuhausen Geraldine Guckes Ehrenamtskoordinatorin Kirchstr Wolfschlugen Telefon Telefax Stadt Nürtingen Cosima Röder Interkulturelle Kontaktstelle Stadt Nürtingen Amt für Bildung, Soziales und Familie Gerberstraße Nürtingen Telefon mobil c.roeder@nuertingen.de Anette Schneider Interkulturelle Kontaktstelle Stadt Nürtingen Gerberstraße Nürtingen Telefon Mobil a.schneider@nuertingen.de 34 Flüchtlingsarbeit im Landkreis Esslingen
35 Stadt Ostfildern Nathalie Stengel Integration und Flüchtlingshilfe Gerhard-Koch-Str Ostfildern Telefon Telefax n.stengel-deroide@ostfildern.de Andrea Koch-Widmann Integration und Flüchtlingshilfe Gerhard-Koch-Str Ostfildern Telefon Telefax a.koch-widmann@ostfildern.de Stadt Owen Madeline Lesourd Koordination für ehrenamtliche Flüchtlingsarbeit Fachdienst Jugend, Bildung, Migration BruderhausDiakonie Rathausstraße Owen Mobil madeline.lesourd@fjbm-bruderhausdiakonie.de Stadt Plochingen Kurt Hilsenbeck Kommunaler Flüchtlingskoordinator Kreisdiakonieverband Stadt Plochingen die Brücke Bahnhofstr Plochingen Telefon k.hilsenbeck@kdv-es.de Flüchtlingsarbeit im Landkreis Esslingen 35
36 Gemeinde Reichenbach an der Fils Jochen Schwarz Flüchtlings- und Integrationsbeauftragter Hauptstraße Reichenbach an der Fils Telefon schwarz@reichenbach-fils.de Gemeinde Schlaitdorf Kontaktadresse siehe Gemeinde Frickenhausen Gemeinde Unterensingen Kontaktadresse siehe Gemeinde Frickenhausen Stadt Weilheim an der Teck Thomas Güthle Integrations- und Flüchtlingsbeauftragter Marktplatz Weilheim an der Teck Telefon Telefax t.guethle@weilheim-teck.de www. weilheim-teck.de Stadt Wernau Sabine Rau Flüchtlingskoordinatorin Ordnungs- und Sozialamt Kirchheimer Straße Wernau (Neckar) Telefon Telefax srau@wernau.de 36 Flüchtlingsarbeit im Landkreis Esslingen
37 Stadt Wendlingen am Neckar Kathrin Flohr Amt für Familie, Bildung und Soziales Abteilung Kultur, Sport Bürgerschaftliches Engagement Am Marktplatz Wendlingen am Neckar Telefon Telefax flohr@wendlingen.de Gemeinde Wolfschlugen Leonie Hirschmüller Kirchstraße Wolfschlugen Telefon Telefax integration-woneu@wolfschlugen.de Flüchtlingsarbeit im Landkreis Esslingen 37
38 Kreisarbeitsgemeinschaft (KAG) Netzwerk Flüchtlinge Die Kreisarbeitsgemeinschaft Netzwerk Flüchtlinge bearbeitet zentrale Themen der Flüchtlingshilfe zur Aufnahme und Integration in fünf Kompetenzteams: Soziale Betreuung in der Gemeinschaft Unterkunft und Anschlussunterbringung Engagement und Ehrenamt Erziehung und Bildung Aus(Bildung) und Arbeit Medizinische Versorgung und Psychosoziale Betreuung 38 Flüchtlingsarbeit im Landkreis Esslingen
39 Kontakte im Überblick Landratsamt Esslingen Amt für Flüchtlingshilfe Amtsleiter Christian Sigler Pulverwiesen Esslingen am Neckar Telefon Telefax Sachgebietsleiterin Unterkünfte Vera Morlok-Gommel Telefon Telefax Sachgebietsleiterin Leistungen Karin Bauer Telefon Telefax Koordinatorin für Flüchtlingsarbeit Saime Ekin-Atik Pulverwiesen Esslingen am Neckar Telefon Telefax Das Amt für Flüchtlingshilfe ist mittwochs für Besucher geschlossen. Flüchtlingsarbeit im Landkreis Esslingen 39
40 Regionalverwaltung Landkreis Nord Gemeinschaftsunterkunft für Flüchtlinge Esslingen Rennstraße 8 und Esslingen am Neckar Regionalleitung Walter Dietrich Telefon GURegionalverwaltungEsslingen@ LRA- ES.de zuständig für die Unterkünfte in Esslingen am Neckar Wohnheimverwaltung Esslingen Rennstraße Leitung Elke Steiss Telefon zuständig für die Unterkünfte in Altbach, ES-Pliensauvorstadt, ES- Mettingen, ES-Weil, ES-Zell Wohnheimverwaltung Esslingen- Weststadt Leitung Achim Krämer Telefon zuständig für die Unterkünfte in Esslingen am Neckar, Baltmannsweiler Wohnheimverwaltung Esslingen, Denkendorf Leitung Paul Steinhauer Telefon zuständig für die Unterkünfte in Denkendorf, Esslingen am Neckar 40 Flüchtlingsarbeit im Landkreis Esslingen
41 Regionalverwaltung Landkreis Ost Gemeinschaftsunterkunft für Flüchtlinge Hochdorf Kirchheimer Straße Hochdorf Regionalleitung Martin Hermann Telefon Telefax LRA-ES.de zuständig für die Unterkünfte in Hochdorf, Deizisau, Notzingen Wohnheimverwaltung Plochingen Plochingen, Geschwister-Scholl-Straße 6 Leitung Sarah Geiß Telefon zuständig für die Unterkünfte in Lichtenwald, Plochingen, Reichenbach, Wernau (Neckar) Wohnheimverwaltung Kirchheim 1 Charlottenstraße Kirchheim unter Teck Leitung Melanie Haas Telefon zuständig für die Unterkünfte in Kirchheim unter Teck, Dettingen u.t. Flüchtlingsarbeit im Landkreis Esslingen 41
42 Wohnheimverwaltung Kirchheim 2 Charlottenstraße Kirchheim unter Teck Leitung Manfred Wilmsch Telefon zuständig für die Unterkünfte in Bissingen a.d.t., Holzmaden, Owen, Lenningen, Neidlingen, Weilheim a.d.t. Regionalverwaltung Landkreis Süd Gemeinschaftsunterkunft für Flüchtlinge Nürtingen Max-Eyth-Straße Nürtingen Regionalleitung Rüdiger Kontschak Telefon Telefax GURegionalverwaltungNuertingen@ LRA-ES.de zuständig für die Unterkünfte in Nürtingen Wohnheimverwaltung Nürtingen Max-Eyth-Straße Nürtingen Leitung Taoufik Ammar Telefon zuständig für die Unterkünfte in Bempflingen, Großbettlingen, Schlaitdorf, Nürtingen 42 Flüchtlingsarbeit im Landkreis Esslingen
43 Wohnheimverwaltung Neuffen Max-Eyth-Straße Nürtingen Leitung Gabriele Geiger Telefon zuständig für die Unterkünfte in Neuffen, Erkenbrechtsweiler, Beuren, Frickenhausen, Raidwangen, Unterensingen Wohnheimverwaltung Wendlingen Heinrich-Otto-Straße Wendlingen Leitung Thomas Nagel Telefon zuständig für die Unterkünfte in Köngen, Wendlingen, Wolfschlugen, Aichtal Regionalverwaltung Landkreis West Gemeinschaftsunterkunft für Flüchtlinge Leinfelden-Echterdingen Nödinger Hof Unterer Kasparswald Leinfelden-Echterdingen Regionalleitung Makram Mahjoub Telefon Telefax GURegionalverwaltungLeinfelden- Echterdingen@LRA-ES.de zuständig für die Unterkünfte in LE-Stetten, LE-Oberaichen Flüchtlingsarbeit im Landkreis Esslingen 43
44 Wohnheimverwaltung Ostfildern Daimlerstraße Ostfildern Leitung Igor Polski Telefon zuständig für die Unterkünfte in Neuhausen, Ostfildern Wohnheimverwaltung Filderstadt Seestraße Filderstadt Leitung Franco Seidita Telefon zuständig für die Unterkünfte in Filderstadt, Leinfelden-Echterdingen 44 Flüchtlingsarbeit im Landkreis Esslingen
45 Agentur für Arbeit Esslingen Plochinger Straße Esslingen am Neckar für Arbeitnehmer Telefon für Arbeitgeber Telefon Jobcenter Landkreis Esslingen Uhlandstraße Esslingen a. N. Service-Rufnummern Esslingen a. N Kirchheim u. T Nürtingen Leinfelden- Echterdingen Andreas Schäfer Marktstraße Nürtingen Telefon Telefax poststelle@ssant.kv.bwl.de Staatliches Schulamt Nürtingen Andreas Schäfer Grundschulförderklassen/Förderung von Migranten Marktstraße Nürtingen Telefon Telefax poststelle@ssa-nt.kv.bwl.de Berufliche Schulen im Landkreis Esslingen Geschäftsführender Schulleiter Thomas Fischle Käthe-Kollwitz-Schule Steinbeisstraße Esslingen-Zell Telefon Telefon info@kks-es.de Flüchtlingsarbeit im Landkreis Esslingen 45
46 Ausländerbehörden der Großen Kreisstädte Stadt Esslingen am Neckar Ausländerbehörde Beblingerstraße 3 und Esslingen am Neckar Telefon Stadt Filderstadt Ausländerwesen Amt für Sicherheit, Ordnung und Soziales Rosenstraße Filderstadt-Bernhausen Telefon Stadt Kirchheim unter Teck Ausländerbehörde Marktstraße Kirchheim unter Teck Telefon Stadt Leinfelden-Echterdingen Marktplatz Leinfelden-Echterdingen Telefon Stadt Nürtingen Marktstraße Nürtingen Telefon Stadt Ostfildern Bürgerservice, Ausländerrecht Gerhard-Koch-Straße Ostfildern Telefon Flüchtlingsarbeit im Landkreis Esslingen
47 Ausländerbehörde für das übrige Kreisgebiet Die Ausländerbehörde des Landkreises mit Sitz in Nürtingen ist zuständig für alle Kreisgemeinden und Städte mit Ausnahme der Großen Kreisstädte Esslingen am Neckar, Filderstadt, Kirchheim unter Teck, Leinfelden-Echterdingen, Nürtingen und Ostfildern. Das Ausländeramt betreut ausländische Mitbürger und berät diese in allen Fragen des Ausländerrechts. Besucheradresse Landratsamt Esslingen Ausländerbehörde Max Martin Europastr Nürtingen Telefon Telefax Das Ausländeramt ist dienstags und mittwochs für Besucher geschlossen. Postanschrift Landratsamt Esslingen Ausländerbehörde Pulverwiesen Esslingen am Neckar Flüchtlingsarbeit im Landkreis Esslingen 47
48 Weiterentwicklung der Handreichung Sie finden nicht das Gesuchte. Sie haben einen Verbesserungsvorschlag. Sprechen Sie uns an. Wir freuen uns, von Ihnen zu hören. Landratsamt Esslingen Amt für Flüchtlingshilfe Rudi Nehrke Pulverwiesen Esslingen am Neckar Telefon Telefax Kontakt Landratsamt Esslingen Amt für Flüchtlingshilfe Koordinatorin für Flüchtlingsarbeit Saime Ekin-Atik Pulverwiesen Esslingen am Neckar Telefon Telefax Landratsamt Esslingen 8. 48Auflage 03/2017 Flüchtlingsarbeit im Landkreis Esslingen
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