Rahmenplan. der Kontrollaktivitäten. im Futtermittelsektor. für die Jahre 2007 bis (Stand: 28. April 2010)

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1 Rahmenplan der Kontrollaktivitäten im Futtermittelsektor für die Jahre 2007 bis 2011 (Stand: 28. April 2010)

2 - 2 - Einleitung Die Amtschefs der Länder hatten das damalige Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) in ihrem Beschluss vom 17. Januar 2001 gebeten, zur Gewährleistung einer einheitlichen Überwachungstätigkeit in Übereinstimmung mit dem koordinierten Kontrollprogramm auf Gemeinschaftsebene gemäß Artikel 22 der Richtlinie 95/53/EG erstmalig ein nationales, ziel- und risikoorientiertes Kontrollprogramm (NKP) auszuarbeiten, das durch die Länder durchgeführt wird. Dieses Kontrollprogramm aus 2001 wurde seither unter Beteiligung der Länder, des BMVEL (jetzt BMELV), des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) und des Bundesinstitutes für Risikobewertung (BfR) jährlich unter Berücksichtigung der Kontrollergebnisse der Vorjahre, der konkreten Bedingungen einzelner Länder, der Empfehlungen der Europäischen Kommission (KOM) sowie aktueller Problemstellungen im Futtermittelsektor fortgeschrieben. Der vorliegende Rahmenplan der Kontrollaktivitäten im Futtermittelsektor ist als Bestandteil des Mehrjährigen Nationalen Kontrollplans (MANCP) dort unter der Nummer "Futtermittelüberwachung" genannt und beschrieben. Damit wird den Bestimmungen gemäß Artikel 41 der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 29. April 2004 über amtliche Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung des Lebensmittel- und Futtermittelrechtes sowie der Bestimmungen über Tiergesundheit und Tierschutz (Abl. EU Nr. L 191 S. 1 vom ), wonach jeder Mitgliedstaat einen solchen Kontrollplan erstellen und ab 1. Januar 2007 anwenden soll, Rechnung getragen. Der Rahmenplan beschreibt ergänzend zu den sonstigen Ausführungen im MANCP die Kontrollaktivitäten im Futtermittelsektor in den Jahren 2007 bis Mehrjährige Kontrollpläne verbessern auch die Planungssicherheit der Länder. Auch die von der Kommission für die Jahre 2007 und 2008 vorgeschlagene Fortführung der Statuserhebung zu Mykotoxinen wird im Rahmen dieses Rahmenplanes berücksichtigt. Schließlich sollen mit diesem Rahmenplan auch die Verpflichtungen der Länder zur Kontrolle nach der Verordnung (EG) Nr 1782/2003 bei Direktzahlungsempfängern im Bereich des Futtermittelrechts (Cross Compliance) abgedeckt werden. Hinsichtlich der Überwachung des Herstellens, Behandelns, Verwendens und Inverkehrbringens von Futtermitteln im Zusammenhang mit gentechnisch veränderten Organismen (GVO) nach der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom über genetisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel (Abl. Nr. L 268 S.1 vom ) in Verbindung mit dem EG-Gentechnik-Durchführungsgesetz (BGBl I 2004, S. 1244) bestimmen die Länder die Art und den Umfang der Kontrollen. Kontrolliert werden insbesondere die Einhaltung der Kennzeichnungsvorschriften sowie das Vorhandensein nicht zugelassener GVO, das z.b. durch Schnellwarnmeldungen bekannt wird.

3 Ziele und Maßnahmen Der Futtermittelunternehmer ist verantwortlich für die Sicherstellung der Unbedenklichkeit der vom Tier gewonnenen Lebensmittel für die menschliche Gesundheit, den Schutz der Tiergesundheit und die Verhinderung der Gefährdung des Naturhaushaltes sowie die Erhaltung und die Verbesserung der Leistungsfähigkeit der Tiere. Die Kontrollen der amtlichen Futtermittelüberwachung zielen darauf ab sicherzustellen, dass die allgemeinen und die speziellen Vorschriften des Futtermittelrechtes (insbesondere die Verordnungen (EG) Nr. 178/2002, 183/2005, 1831/2003, 1829/2003, Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) und Futtermittelverordnung (FMV)) durch die Futtermittelunternehmer eingehalten werden. Dazu führen die zuständigen Überwachungsbehörden in den Ländern risikoorientiert regelmäßige Kontrollen auf jeder Stufe der Produktion, der Verarbeitung, des Vertriebs und der Verfütterung von Futtermitteln durch. Die Futtermittelkontrollen sollen an folgenden Punkten der Futtermittelkette stattfinden: bei Herstellern, bei Händlern, bei Lagerhaltern und Transporteuren, an den Grenzeingangsstellen und im landwirtschaftlichen Betrieb incl. Tierhalter. Die Kontrollen umfassen: 1. Prozesskontrollen (Betriebs- und Buchprüfungen) Bei einer Betriebsprüfung wird der Betrieb auf Übereinstimmung mit Rechtsvorgaben und bestimmten allgemeinen Anforderungen, beispielsweise durch Erfassung von wesentlichen Betriebsdaten, Begehung der Räumlichkeiten und Anlagen sowie von Flächen und Überprüfung der Dokumente, von Abläufen, Tätigkeiten oder Erzeugnissen kontrolliert. Bei einer Buchprüfung wird insbesondere die Einhaltung der Dokumentationspflichten der zugelassenen und registrierten Betriebe über einen festgelegten Zeitraum vor der Prüfung kontrolliert. 2. Produktkontrollen (Probenahmen und Analysen auf Inhaltsstoffe, Zusatzstoffe, unerwünschte Stoffe, unzulässige Stoffe, verbotene Stoffe, Rückstände von Schädlingsbekämpfungsmitteln. Dazu gehören auch die Kontrolle der Bezeichnung und der Kennzeichnung von Futtermitteln und die Kontrolle der Einhaltung der Verbote zum Schutz vor Täuschung und Werbung). Die in den Anlagen ausgewiesenen Proben/Analysen sollen risikoorientiert bzw. zufällig (Statuserhebungen) entnommen werden. Beprobt werden: Einzelfuttermittel, Futtermittel-Zusatzstoffe, Vormischungen und Mischfuttermittel (einschließlich Heimtierfuttermittel).

4 - 4 - Es bleibt auch in den Kontrolljahren 2007 bis 2011 vorrangiges Ziel, in allen Ländern ein gleich hohes Verbraucherschutzniveau zu sichern, die Überwachungsschwerpunkte hinsichtlich der Betriebsprüfungen und Buchprüfungen sowie der Zahl der Probenahmen und Analysen zwischen den Ländern bezüglich des Kontrollansatzes und der Kontrollintensität weiter anzugleichen, abzustimmen und dabei entsprechend der Zweckbestimmung in 1 LFGB den Grundsatz einer ziel- und risikoorientierten Überwachung auf hohem Niveau weiter zu festigen. Diese Zweckbestimmung entspricht auch den Grundsätzen der Verordnung (EG) Nr. 178/2002. Hierfür enthält der bundeseinheitliche Rahmenplan die erforderlichen Vorgaben, auf deren Grundlage die Länder risiko- und zielorientierte Kontrollpläne, die auf eine Risikobewertung der Futtermittelunternehmer gestützt sind, für die zuständigen Behörden auf jeder Ebene erstellen. Zu diesem Zweck enthält dieser Rahmenplan Eckpunkte für eine Risikoanalyse zur Ermittlung der anzustrebenden Kontrollfrequenzen. Die Aufteilung der amtlichen Kontrollen auf die Orte der Kontrolle müssen die Länder selbst vornehmen. Der folgende Schlüssel kann dabei als Orientierung angesehen werden: Hersteller % Handel (incl. Eingangsstellen, Transporteure und Lagerhalter) % Tierhalter % Die Feinanpassung wird durch die Länder entsprechend den regionalen Gegebenheiten und den Ergebnissen der Risikoanalysen vorgenommen. Kapitel A. Prozesskontrolle (Betriebs- und Buchprüfungen) Bei der Kontrolle sind insbesondere folgende Aspekte unter Berücksichtigung der ausgeführten Tätigkeit zu beachten: Dokumentation der Verantwortlichkeiten und der Veränderungen im Futtermittelunternehmen/Betrieb Dokumentation des Qualitätsmanagementsystems, einschließlich eines HACCP-Sytems Sachkundenachweise Einhaltung der Zulassungs- bzw. Registrierungsbedingungen (siehe auch Merkblätter für die Zulassung und Registrierung von Futtermittelunternehmen) Buchführungsunterlagen und Aufbewahrung von Rückstellmustern Dokumentation zur Sicherstellung der Rückverfolgbarkeit Dokumentation der Eigenkontrollen, u. a. Probenahme bei Rezepturwechsel Umgang mit Proben der Erzeugnisse/Partien und deren Aufbewahrung Dokumentation der betrieblichen Abläufe Anlagengutachten Eingangs- und Ausgangskontrollen Bauliche Voraussetzungen, Lager, technische Anlagen, Transportwege (Sauberkeit/Hygiene, Trennung verschiedener Erzeugnisse, Vermeidung von Kontaminationen)

5 - 5 - Verwendung von Abrieb, Spülchargen, Filtermehlen Dokumentation der Schädlingsbekämpfung und anderer Hygienemaßnahmen Einhaltung der Kennzeichnungsvorschriften Einhaltung der Verfütterungsvorschriften Die Anzahl der Betriebs- und Buchprüfungen innerhalb eines Zeitraumes wird durch die Überwachungsbehörden der Länder auf der Grundlage einer Risikoanalyse ermittelt. In die Risikoanalyse können in Abhängigkeit vom Kenntnisstand der zuständigen Behörde folgende Eckpunkte einfließen: Status und Tätigkeit des Betriebes (Lagerhalter, Transporteur, Händler, Hersteller, Landwirt/Tierhalter); registriert oder zugelassen Erzeugte, hergestellte oder behandelte Mengen von Futtermitteln Herkunft der Futtermittelausgangserzeugnisse und der Futtermittel-Zusatzstoffe Art der erzeugten, hergestellten, behandelten, in Verkehr gebrachten bzw. verfütterten Futtermittel Futtermittel-/Erzeugnisvielfalt, Chargenwechsel Einsatz sensibler Futtermittel, die besondere Sorgfalt u. a. bei der Qualitätskontrolle erfordern Anzahl der Tierarten bzw. Größe des Tierbestandes HACCP-Konzept (Beherrschung der kritischen Punkte) Zustand der baulichen und technischen Anlagen Art und Inhalt der betrieblichen Dokumentationen, insbes. zur Sicherstellung der Rückverfolgbarkeit betriebliche Eigenkontrollsysteme Beanstandungen in der Vergangenheit und Umgang damit

6 - 6 - Kapitel B. Produktkontrollen durch Probeentnahmen und Analysen In Ergänzung der Betriebs- und Buchprüfungen werden risiko- und verdachtsorientierte Probenahmen, bzw. zufallsorientierte Probenahmen durchgeführt sowie analytische Untersuchungen eingeleitet. Probeentnahmen und Analysen im Rahmen von Statuserhebungen dienen insbesondere der Fixierung von Überwachungsschwerpunkten bzw. der Festlegung neuer EU-einheitlicher Höchstgehalte oder Aktionswerte. Im Folgenden sind die jeweils jährlich durchzuführenden Probenahmen und die futtermittelanalytischen Kontrollen und die Kontrollen zur Überprüfung von Kennzeichnungsvorschriften, die analytisch überprüfbar sind, dargestellt. Diese Kontrollen sind als Basis-Kontrolle konzipiert. Zusätzlich sollen auch für die Jahre 2007 bis 2011 bei den Ländern jährlich 10 % ihrer Kontrollkapazitäten (Personal- und Sachmittel) für Sonderprogramme (durch die KOM oder national initiert, wie z.b. Verfolgsuntersuchungen nach schwerwiegenden Beanstandungen oder weitere Statuserhebungen) zur Verfügung stehen. Rahmenbedingungen Über die Mischfutterproduktion und das Aufkommen an Einzelfuttermitteln liegen auf die Länder bezogene Daten vor, auf deren Grundlage die Verteilung des Kontrollanteils zwischen den Ländern in den verschiedenen Bereichen der Futtermittelüberwachung geplant wurde. Folgende Kontrollinhalte waren Bestandteil der Empfehlungen der Europäischen Kommission zur Durchführung eines koordinierten Kontrollprogramms 2006 und werden deshalb im Rahmenplan 2007 bis 2011 fortgeschrieben: Gehalte an bestimmten Mykotoxinen (Aflatoxin B1, Ochratoxin A, Zearalenon, Deoxynivalenol, Fumonisine, T2- und HT2-Toxin) - Statuserhebung nicht bzw. nicht mehr zugelassene Futtermittel-Zusatzstoffe, Verschleppungen von Futtermittel- Zusatzstoffen und Tierarzneimitteln Einhaltung von Beschränkungen bei der Erzeugung und Verwendung von Einzelfuttermitteln tierischen Ursprungs. Gehalte an Spurenelementen (z. B. Zink und Kupfer in Alleinfuttermitteln für Schweine) Für risikoorientierte Untersuchungen auf Rückstände von Schädlingsbekämpfungsmitteln in Futtermitteln sind derzeit Carry-over-Daten nicht in ausreichendem Maße verfügbar. Außerdem gibt es für die in der Anlage 5a der FMV festgelegten Grenzwerte für Einzelfuttermittel noch keine Zu- und Abschläge für alle bearbeiteten Futtermittel, so dass die Analysen auch in den kommenden Jahren wieder zielgerichtet bei unverarbeiteten (lebensmittelidentischen) Futtermitteln durchgeführt werden sollen. Vorrangige Kriterien für die Auswahl der Wirkstoffe, auf die untersucht werden soll, sind dabei u. a. die eingesetzte Menge, die Bedeutung für die Tiergesundheit, das Carry-over-Verhalten und die Analysierbarkeit der Wirkstoffe in der Matrix Futtermittel.

7 - 7 - Material und Methoden 1. Ermittlung der Analysenzahlen Da sich die Futtermittelproduktion insgesamt gegenüber den Vorjahren nicht wesentlich verändert hat, wird die Gesamtzahl der jährlichen Analysen im Zeitraum bis 2011 vorerst nicht verändert. Die Verteilung auf die einzelnen Untersuchungsparameter wird, sofern erforderlich, in Abhängigkeit von den Untersuchungsergebnissen der Vorjahre, den Empfehlungen der EU und den Statuserhebungen jährlich angepasst. Die Vorgaben in den Tabellen wurden aus der Betrachtung der Beanstandungen der Vorjahre abgeleitet. Die Anzahl der Untersuchungen auf unerwünschte Stoffe wird unter Risikoaspekten im Vergleich zu den Vorgaben der Vorjahre beibehalten. Dies erscheint bei Einzelfuttermitteln auch insbesondere im Hinblick auf das Verschneidungsverbot gerechtfertigt. Die Anzahl der Untersuchungen auf unzulässige Stoffe soll in den Jahren 2007 bis 2011 ebenfalls beibehalten werden. Hierbei geht es insbesondere um Kontrollen auf verbotene oder verschleppte pharmakologisch wirksame Substanzen bzw. um den nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch von sensiblen Futtermittel-Zusatzstoffen wie Kokzidiostatika und Histomonostatika. 2. Aufteilung auf die Futtermittelarten Die Aufteilung der Einzelbestimmungen (Analysenanzahl) auf die Gesamtheit der Futtermittel (Mischfuttermittel, Vormischungen, Einzelfuttermittel und Futtermittel-Zusatzstoffe) erfolgte nach der Relevanz der jeweiligen Parameter unter Risikoaspekten. So soll z. B. auf Aflatoxin B1 vorrangig in Mischfuttermitteln für Milchkühe und auf Fluor vorrangig in Alleinfuttermitteln für Fische sowie in Einzelfuttermitteln aus Fischen und anderen Meerestieren untersucht werden. Bei Dioxinuntersuchungen liegt der Schwerpunkt auf getrockneten Einzelfuttermitteln, Grundfutter aus Belastungsgebieten, Fischprodukten, Bindemitteln und Fließhilfsstoffen sowie Spurenelementverbindungen. Ausgehend von der Reduzierung bestimmter Spurenelementhöchstgehalte in Mischfuttermitteln sollten vorrangig Schweinefuttermittel unter Umweltgesichtspunkten auf Zink und Kupfer untersucht werden. 3. Aufteilung auf die Länder Die Berechnung der Aufteilung der je Parameter und Futtermittelkategorie durch die einzelnen Länder durchzuführenden Analysen erfolgt auf der Grundlage der Mischfutterproduktion und des Aufkommens an Einzelfuttermitteln. Die Einzelbestimmungen für Niedersachsen und Bremen wurden zusammengefasst. Hiermit wird dem zwischen beiden Ländern geschlossenen Staatsvertrag Rechnung getragen. Auch für Rheinland-Pfalz und das Saarland liegen jeweils nur Summen für die Mischfutterproduktion vor; die Verteilung der Einzelbestimmungen wurde deshalb geschätzt. Die Zahlen für Berlin entsprechen denen der Vorjahre, weil aktuelle Daten nicht zur Verfügung stehen.

8 - 8 - Aufteilung der Einzelbestimmungen auf die Analysenparameter (vgl. Anlage 1) 1. Inhaltsstoffe und Energie (ohne Wasser) 1.1. Inhaltsstoffe Einzelbestimmungen Analysenparameter Analysenanzahl Ist 2005 Beanstandungen 2005 in % Soll Analysenanzahl jeweils für 2007 bis 2011 Rohprotein , Einzelfuttermittel 560 9,8 350 Mischfuttermittel , Rohfett , Einzelfuttermittel 286 2,8 300 Mischfuttermittel , Rohfaser , Einzelfuttermittel 422 4,7 525 Mischfuttermittel , Rohasche , Einzelfuttermittel 140 2,9 100 Mischfuttermittel , HCL- unlösliche Asche 242 3,7 200 Einzelfuttermittel 172 4,1 200 Mischfuttermittel 70 2,9 0 Aminosäuren ,6 0 Einzelfuttermittel 15 20,0 0 Mischfuttermittel ,5 0 Stärke 401 1,0 120 Einzelfuttermittel 49 6,1 60 Mischfuttermittel 352 0,3 60 Gesamtzucker 349 1,1 70 Einzelfuttermittel 50 2,0 0 Mischfuttermittel 299 1,0 70 Mineralstoffe , Einzelfuttermittel 131 0,8 25 Mischfuttermittel , Sonstige 628 1,1 400 Einzelfuttermittel 580 1,0 200 Mischfuttermittel 48 2,1 200 Insgesamt , Tabelle 1: Zahl der Einzelbestimmungen für Inhaltsstoffe

9 - 9 - Aminosäuren, deren Salze und Analoge, sowie Harnstoff und seine Derivate sind seit Inkrafttreten der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 nicht mehr den zulassungspflichtigen Einzelfuttermitteln, sondern den Futtermittel-Zusatzstoffen zuzuordnen. Mit der Einführung des koordinierten Kontrollprogramms im Jahre 2001 war es erklärtes Ziel, den überproportionalen Anteil der Untersuchungen auf Inhaltsstoffe und Energiebestimmungen deutlich abzusenken. Diese Zielsetzung soll vorerst fortgeführt, angesichts der teilweise hohen Beanstandungsraten in den letzten Jahren in den kommenden Jahren jedoch überprüft und ggf. angepasst werden. Die Einhaltung der vorgegebenen Analysenzahl für die Parameter Rohasche in Mischfuttermitteln und Mineralstoffe in Mischfuttermitteln ist auf Grund der hohen Beanstandungsquote notwendig. Eine verstärkte Untersuchung von Mineralfuttermitteln auf die Mineralstoffgehalte wird vorgeschlagen. Der Wassergehalt muss insbesondere bei den Untersuchungen auf Futtermittel-Zusatzstoffe und unerwünschte Stoffe zur Berechnung der Bezugsgröße (88 % Trockenmasse) ermittelt werden, eine gesonderte Berücksichtigung bei den Vorgaben ist daher nicht vorgesehen Energie Bestimmungen (vgl. Anlage 2) Mischfuttermittel für Schweine Mischfuttermittel für Rinder (incl. Milchkühe) Mischfuttermittel für Geflügel Analysenanzahl Ist 2005 Beanstandungen 2005 in % Soll Analysenanzahl jeweils für 2007 bis , , ,1 950 Gesamt , Tabelle 2: Zahl der Kontrollen der Angabe des Energiegehaltes Insbesondere bei Mischfuttermitteln für Geflügel sollte auf Grund der im Jahr 2005 relativ hohen Beanstandungsquote von 9,1 % für die Jahre 2007 bis 2011 eine Erhöhung der Zahl der Untersuchungen zur Ermittlung des Energiegehaltes angestrebt werden. Die Ergebnisse zu Inhaltsstoffen, die für die Berechnung des Energiegehaltes im Mischfuttermittel benötigt werden, sind bei der Erfassung der Kontrollergebnisse in die Zahlen der Einzelbestimmungen auf Inhaltsstoffe bei Mischfutter einzurechnen, sofern sie in der Kennzeichnung des Mischfuttermittels gesondert ausgewiesen sind.

10 Futtermittel-Zusatzstoffe Gehalte in Vormischungen, Mischfuttermitteln, Einzelfuttermitteln und in Futtermittel-Zusatzstoffzubereitungen Einzelbestimmungen (vgl. Anlage 3) Analysenanzahl Beanstandungen 2005in % Soll Analysenanzahl Ist 2005 jeweils für 2007 bis 2011 Mischfuttermittel , Vormischungen , Einzelfuttermittel Zusatzstoffzuber ,8 200 Gesamt , Tabelle 3: Zahl der Einzelbestimmungen für Zusatzstoffe Die Anzahl der Untersuchungen auf Futtermittel-Zusatzstoffgehalte in Futtermitteln sollte, da nunmehr auch Aminosäuren, deren Salze und Analoge, sowie Harnstoff und seine Derivate einbezogen werden müssen, gegenüber den im Jahr 2005 durchgeführten Analysen deutlich erhöht werden. Infolge der seit Jahren konstant hohen Beanstandungsrate beim Gehalt von Zusatzstoffen in Vormischungen und Mischfuttermitteln, sind im Planungszeitraum gezielte Analysen erforderlich. Aus Umweltschutzgründen und zur Sicherung der Tiergesundheit sollte bei der Kontrolle des Gehaltes an Spurenelementen in Alleinfuttermitteln und Ergänzungsfuttermitteln der Schwerpunkt wiederum auf die Gehalte an Kupfer (Kälber, Schweine, Schafe), Zink (Schweine) und Selen (Schweine, Rinder) gelegt werden. Ebenfalls wieder aufgenommen wurde die Kontrolle des Gehaltes an Futtermittel-Zusatzstoffen in Einzelfuttermitteln. Diese Position ist insofern relevant, als bestimmte Futtermittel-Zusatzstoffe (z. B. Silierzusatzstoffe, Antioxidantien, Konservierungsstoffe, Propandiol, bestimmte Farbstoffe oder bestimmte Bindemittel und Fließhilfsstoffe) auch für den Einsatz in Einzelfuttermitteln erlaubt und dort Höchstgrenzen festgesetzt sind. Außerdem ist zu beachten, dass Aminosäuren, deren Salze und Analoge sowie Harnstoff und seine Derivate futtermittelrechtlich von den zulassungspflichtigen Einzelfuttermitteln in die Kategorie der Futtermittel- Zusatzstoffe überführt worden sind. 3. Unerwünschte Stoffe (vgl. Anlagen 4, 5, 6, 10 und 10a) Angesichts der geringen Beanstandungsraten in den vergangenen Jahren werden die Untersuchungen auf unerwünschte Stoffe gegenüber den Vorjahren nicht erhöht jedoch zunächst noch vorsorglich im gleichen Umfang beibehalten. Gemäß der Empfehlung der Europäischen Kommission 2006/583/EG soll einer der Schwerpunkte der Kontrollen in den Jahren 2007 und 2008 die Fortsetzung der Untersuchungen auf bestimmte Mykotoxine sein. Dieser Empfehlung wird insofern nachgekommen, als jeweils insgesamt Einzelbestimmungen auf Mykotoxine in Einzel- und Mischfuttermitteln vorgesehen sind. Die Untersuchungsergebnisse werden in Form einer Statuserhebung (vgl. auch. Anlage 10a) erfasst, um

11 die Hintergrundbelastung von Einzelfuttermitteln und Mischfuttermittel über mehrere Jahre zu ermitteln. Die Ergebnisse dieser Statuserhebung sollen die Entscheidung über die Notwendigkeit der Festlegung von Höchstgehalten für bestimmte Mykotoxine auf EU-Ebene vorbereiten. Der Schwerpunkt der Untersuchungen sollte neben der Untersuchung von Alleinfuttermitteln und Ergänzungsfuttermitteln insbesondere auch auf der Untersuchung von zur Verfütterung bestimmten Nebenerzeugnissen der Lebensmittelherstellung sowie von und dessen Nebenprodukten und von Einzelfuttermitteln mit langer Lagerzeit oder großen Transportstrecken im Seeverkehr liegen. Insgesamt sollen jährlich Proben auf Dioxine/Furane untersucht und davon, wie in den Vorjahren, in 192 Proben auch jeweils 12 coplanare (dioxinähnliche) PCB und 6 niederchlorierte PCB (Indikator-PCB) bestimmt werden. Die im Rahmen dieser Statuserhebung zur Bewertung der Dioxin- und PCB-Hintergrundbelastung vorgesehene Verteilung auf die Futtermittel ist in den nachstehenden Tabellen enthalten (vgl. auch Anlage 10). Darüber hinaus sollten bei Einzelfuttermitteln weiterhin vorrangig getrocknete Erzeugnisse (vorzugsweise direkte Trocknung) auf Dioxine/Furane untersucht werden. Die Untersuchungen auf Schwermetalle sollten schwerpunktmäßig bei Grün- und Raufutter (einschließlich Silage), mit besonderer Berücksichtigung solcher aus Belastungsgebieten sowie auch bei Mischfuttermitteln und Futtermittel-Zusatzstoffen durchgeführt werden. In der Gruppe der Futtermittel-Zusatzstoffe sollen vorwiegend Spurenelementverbindungen, Bindemittel und Fließhilfsstoffe auf Schwermetalle untersucht werden. Im Hinblick auf den risikoorientierten Ansatz sollte bei der Überwachung von Betrieben in Belastungsgebieten (Altlasten, Industrieemissionen, Überschwemmungsgebiete) insbesondere der mögliche Eintrag der örtlich relevanten unerwünschten Stoffe in die dort erzeugten Futtermittel berücksichtigt werden. Die Untersuchungen auf Fluor und Nitrit sind vorrangig bei Alleinfuttermitteln für Fische und bei Einzelfuttermitteln aus Fischen und anderen Meerestieren durchzuführen. Die Analysen auf chlorierte Kohlenwasserstoffe sollen schwerpunktmäßig bei Einzelfuttermitteln erfolgen.

12 Gehalt an unerwünschte Stoffen (mit Höchstgehalt) in Einzelfuttermitteln Einzelbestimmungen Stoff Analysenanzahl Ist 2005 Beanstandungen 2005in % Soll Analysenanzahl jeweils 2007 bis 2011 Aflatoxin B , Arsen , Blei , Cadmium , Quecksilber , Dioxine 896 1,1 750 Chlordan DDT 878 0,2 300 Aldrin/Dieldrin Endosulfan Endrin Heptachlor Hexachlorbenzol HCH Alpha HCH Beta 928 1,4 300 HCH Gamma Fluor 183 1,1 300 Nitrit andere 479 1,3 200 Gesamt , Tabelle 4: Zahl der Einzelbestimmungen für unerwünschte Stoffe in Einzelfuttermitteln (mit Höchstgehalt)

13 Gehalt an unerwünschten Stoffen (ohne Höchstgehalt) in Einzelfuttermitteln Einzelbestimmungen Stoff Analysenanzahl Ist 2005 Beanstandungen 2005 in % Soll Analysenanzahl jeweils 2007 bis 2008 Zearalenon Deoxynivalenol Ochratoxin A Fumonisin B1+B2 T HT Dioxinähnl PCB Indikator-PCB andere Gesamt Tabelle 5: Zahl der Einzelbestimmungen für unerwünschte Stoffe in Einzelfuttermitteln (ohne Höchstgehalt) 3.3. Gehalt an unerwünschten Stoffen (mit Höchstgehalt) in Mischfuttermitteln Einzelbestimmungen Stoff Analysenanzahl Ist 2005 Beanstandungen 2005 in % Soll Analysenanzahl jeweils 2007 bis 2011 Aflatoxin B , Arsen , Blei , Cadmium , Quecksilber Dioxine Chlordan DDT Aldrin/Dieldrin Endosulfan 558 0,2 225 Endrin Heptachlor Hexachlorbenzol HCH Alpha HCH Beta HCH Gamma Fluor 247 3,6 270 Nitrit andere Gesamt , Tabelle 6: Zahl der Einzelbestimmungen für unerwünschte Stoffe in Mischfuttermitteln (mit Höchstgehalt)

14 Gehalt an unerwünschten Stoffen (ohne Höchstgehalt) in Mischfuttermitteln Einzelbestimmungen Stoff Analysenanzahl Ist 2005 Beanstandungen 2005 in % Soll Analysenanzahl jeweils2007 bis 2008 Zearalenon Deoxynivalenol Ochratoxin A Fumonisin B1+B2 T HT Dioxinähnl. PCB Indikator-PCB andere Gesamt Tabelle 7: Zahl der Einzelbestimmungen für unerwünschte Stoffe in Mischfuttermitteln (ohne Höchstgehalt) 3.5. Gehalt an unerwünschten Stoffen in Vormischungen 482 Einzelbestimmungen und in Futtermittel-Zusatzstoffen 533 Einzelbestimmungen Unerwünschte Stoffe in Vormischungen 482 Einzelbestimmungen Stoff Analysenanzahl Ist 2005 Beanstandungen 2005 in % Soll Analysenanzahl jeweils 2007 bis 2011 Arsen 80 2,5 50 Blei 108 7,4 50 Cadmium Quecksilber Dioxine Dioxinähnl PCB Indikator PCB Fluor andere 205 1,1 0 Gesamt 759 1,6 482 Tabelle 8: Zahl der Einzelbestimmungen für unerwünschte Stoffe in Vormischungen

15 Unerwünschte Stoffe in Futtermittel-Zusatzstoffen (insbesondere in Spurenelementverbindungen, Bindemitteln und Fließhilfsstoffen) Stoff Analysenanzahl Ist 2005 Beanstandungen 2005 in % Soll Analysenanzahl jeweils 2007 bis 2011 Arsen Blei Cadmium Quecksilber Dioxine Dioxinähnl. 132 PCB Indikator- 66 PCB Fluor andere Gesamt Tab. 9: Zahl der Einzelbestimmungen für unerwünschte Stoffe in Zusatzstoffen 4. Rückstände von Schädlingsbekämpfungsmitteln (vgl. Anlagen 9, 9a und 9b) Für risikoorientierte Untersuchungen auf Rückstände von Schädlingsbekämpfungsmitteln in Futtermitteln sind derzeit Carry-over-Daten nicht in ausreichendem Maße verfügbar. Außerdem gibt es für die in der Anlage 5a der Futtermittelverordnung festgelegten Grenzwerte für Einzelfuttermittel noch keine Angaben für Zu- und Abschläge für be- und verarbeitete Futtermittel, so dass die Analysen in den Jahren 2007 bis 2011 bis auf Weiteres an unverarbeiteten (lebensmittelidentischen) Futtermitteln durchgeführt werden sollen. Vorrangige Auswahlkriterien sind dabei die eingesetzte Menge der Wirkstoffe, die Bedeutung für die Tiergesundheit, das Carry-over-Verhalten und die A- nalysierbarkeit der Wirkstoffe für die Matrix Futtermittel. Untersuchungen auf Rückstände an Pflanzenschutzmitteln jeweils 2007 bis 2011 Futtermittel Wirkstoffuntersuchungen Ist 2005 Beanstandungen 2005 in % Anzahl Proben jeweils 2007 bis , Ölsaaten Hülsenfrüchte 631 0,3 50 andere ,09 0 Gesamt , Tab. 10: Zahl der Einzelbestimmungen für Rückstände an Schädlingsbekämpfungsmitteln

16 Unzulässige Stoffe (vgl. Anlage 7) Die Kontrollen auf unzulässige Verwendung von Futtermittel-Zusatzstoffen sollen in den Jahren 2007 bis 2011 mit gleicher Intensität fortgesetzt werden. Auch Verschleppungen von kritischen Futtermittel-Zusatzstoffen und Tierarzneimitteln spielten in den vergangenen Jahren immer noch eine Rolle. Diese Kontrollen waren außerdem Bestandteil der Empfehlung der Europäischen Kommission für das koordinierte Programm der Europäischen Gemeinschaft Bei der Darstellung der Ergebnisse soll differenziert werden, ob es sich um einen nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch von Futtermittel-Zusatzstoffen, oder um die Verwendung nicht mehr zugelassener Futtermittel-Zusatzstoffe bzw. um Verschleppung/Kreuzkontamination pharmakologisch wirksamer Substanzen handelt. Durch die Änderung des Arzneimittelgesetzes ergibt sich in der Behandlung der Tiere eine Verlagerung von den Fütterungsarzneimitteln zu den Fertigarzneimitteln, die von den Tierhaltern verwendet werden dürfen und u. a. über das Futter den Tieren verabreicht werden. Daher sollten die Untersuchungen auf Verschleppung pharmakologisch wirksamer Substanzen in Futtermitteln schwerpunktmäßig bei den Proben erfolgen, die bei den tierhaltenden Betrieben genommen werden. Die Proben sind zielorientiert, ggf. nach Einsicht der Unterlagen, die den Einsatz von Fertigarzneimitteln dokumentieren (Anwendungs- und Abgabebelege oder Bestandsbuch), o- der auf Grund anderer Hinweise zu entnehmen.

17 Unzulässige Stoffe Einzelbestimmungen Stoff Analysenanzahl Ist 2005 Beanstandungen 2005 in % Soll Analysenanzahl jeweils 2007 bis 2011 Nicht bestimmungsgemäße , Verwen- dung zugelassener Zusatzstoffe 1) dav. Mischfutter , Vormischungen 729 1,5 300 nicht mehr als Zusatzstoffe , zugelas- sene Stoffe 2) dav. Mischfutter , Vormischungen Verbotene bzw. verschleppte , PWS 3)*) dav. Mischfutter , Vormischungen Einzelfuttermittel ,2 200 Unzulässige Stoffe Insgesamt , dav. Mischfutter , Vormischungen , Einzelfuttermittel ,2 200 Tabelle 11: Zahl der Einzelbestimmungen für unzulässige Stoffe *) PWS pharmakologisch wirksame Substanzen 1) Decoquinat, Diclazuril, Halofuginon-Hydrobromid, Lasalocid-A-Natrium, Maduramycin-Ammonium-Alpha, Monensin-Natrium, Narasin, Narasin-Nicarbacin, Robenidin-Hydrochlorid, Salinomycin-Natrium, Semduramycin-Natrium 2) Amprolium, Amprolium-Ethopabat, Avilamycin, Aprinocid, Avoparcin, Carbadox, Dimetridazol, Dinitolmid, Flavophospholipol, Ipronidazol, Metichlorpindol, Metichlorpindol-Methylbenzoquat, Nicarbazin, Nifursol, Olaquindox, Ronidazol, Spiramycin, Tylosinphosphat, Virginiamycin, Zinkbacitracin Die unter 1) und 2) genannten Stoffe sind von der Europäischen Kommission vorgegeben. 3) Die in der Spalte Wirkstoffe der folgenden Tabelle aufgeführten Stoffe sollten im Rahmen der Kontrollen auf PWS erfasst werden. Die Liste ist nicht abschließend und diese Stoffe wurden nach folgenden Risikokriterien ausgewählt, sie sind im Nationalen Rückstandskontrollplan auffällig geworden und/oder sind im Schnellwarnsystem (RASFF) auffällig geworden und/oder wurden bei der amtlichen Futtermittelkontrolle beanstandet und/oder sind Wirkstoffe, die in der Anwendung oral verabreicht werden sind zur Anwendung beim lebensmittelliefernden Tier verbotene Wirkstoffe (VO (EG) Nr. 2377/90)

18 Wirkstoffgruppen zu analysierende Wirkstoffe (im Ergebnis der Risikoanalyse zu erfassen) Chemotherapeutika Hormone Aminoglycoside Avermectine Benzimidazole Chinolone Lincosamide Makrolidantibiotika Nitrofuran-Derivate Penicilline Pleuromutilin-Derivate Polymyxine Sulfonamide Tetracycline Chloramphenicol Metroxyprogesteronacetat Lincomycin Erythromycin Furazolidon, Nitrofurantoin, Nitrofurazon Amoxicillin, Ampicillin, Penicillin Tiamulin Colistin Sulfadiazin, Trimethoprim Chlortetracyclin, Doxicyclin, Oxytetracyclin, Tetracyclin Tab. 11a: Nicht abgeschlossene Liste der Wirkstoffgruppen mit zu analysierenden Wirkstoffen

19 Verbotene Stoffe Einzelbestimmungen (vgl. Anlage 8) In diesem Abschnitt sind die Untersuchungen auf verbotene Stoffe nach Anlage 6 der FMV sowie auf verbotene Stoffe nach derverordnung(eg) Nr. 999/2001 bzw. 18 LFGB zusammengefasst. Im Hinblick auf den Schutz der menschlichen Gesundheit vor bestimmten transmissiblen spongiformen Enzephalopathien (TSE) waren und sind die Kontrollen auf verbotene Stoffe nach Artikel 7 derverordnung(eg) Nr. 999/2001 und 18 LFGB nach wie vor von besonderer Relevanz. Deshalb wurde der Kontrollumfang entsprechend den Vorgaben für das Jahr 2006 beibehalten. Die Untersuchungen auf diese verbotenen Stoffe waren auch Bestandteil des Anhanges III der Empfehlungen der KOM zu dem koordinierten Kontrollprogramm für das Jahr 2006 vom 14. Dezember 2005; die Kontrollen wurden auf die Orte der Probenahmen und Inspektionen verteilt. Über den Verteilungsschlüssel auf Seite 4 des vorliegenden Rahmenplanes hinaus, wurden beispielsweise auch Transportmittel und mobile Mischanlagen einbezogen. Die Daten sind dabei so zu erfassen, dass im Bericht zu den Ergebnissen des Rahmenplanes für die Jahre 2007 bis 2011 die Ergebnisse nach den Tabellen A, B und C des Anhanges III der o.g. Empfehlungen der KOM dargestellt werden können. Die Kontrollen sollen sich sowohl auf Mischfuttermittel als auch auf Einzelfuttermittel erstrecken. Die von der Europäischen Kommission geforderte Anzahl von mindestens 20 Untersuchungen je t Mischfutter wird mit dem vorliegenden Kontrollprogramm abgedeckt. Verbotene Stoffe Einzelbestimmungen Verbotene Stoffe (Anl. 6 FMV) Analysenanzahl Beanstandungen Soll Analysenanzahl Ist in % jeweils 2007 bis , Verbotene Stoffe nach der , Verordnung (EG) Nr. 999/2001 bzw. 18 LFGB Gesamt , Tabelle 12: Zahl der Einzelbestimmungen für verbotene Stoffe (in Einzel- und Mischfuttermitteln)

20 Sonstige Futtermittelkontrollen Analysen (vgl. Anlage 11) 7.1. Zusammensetzung von Mischfuttermitteln Die Anzahl der in den Jahren 2007 bis 2011 jeweils durchzuführenden Bestimmungen ist mit Blick auf die offene Deklaration und die im Jahr 2005 hohe Beanstandungsrate im Vergleich zu den Vorjahren deutlich zu erhöhen. Zusammensetzung von Mischfuttermitteln Analysenanzahl Ist 2005 Beanstandungen 2005 in % Soll Analysenanzahl jeweils 2007 bis , Tabelle 13: Zahl der Untersuchungen auf Zusammensetzung 7.2. Mikrobiologische Qualität Der Schwerpunkt der Untersuchungen sollte auf Einzelfuttermittel gelegt werden. Analysenanzahl Ist 2005 Beanstandungen 2005 in % Soll Analysenanzahl jeweils 2007 bis 2011 Mikrobiologische , Untersuchungen (Verderb) Tabelle 14: Zahl der mikrobiologischen Untersuchungen

21 Zusammenfassung (vgl. Anlage 11) Inhaltsstoffe (ohne Wasser) Ist 2005 Soll 2007 bis 2011 jährlich Einzelbest. % % Beanst. Einzelbest. % ,0 5, ,2 Energie ,3 7, ,5 Gehalt an Fut- termittel- Zusatzstoffen Unerwünschte Stoffe Unzulässige Stoffe Verbotene Stoffe Zusammensetzung von Mischfutterm. Mikrobiol. Untersuchungen ,4 13, , ,5 0, , ,0 0, , ,5 0, , ,8 4, , ,3 5, ,8 Sonstige ,2 3,1 0 0 Gesamt , Tabelle 15: Vergleich zwischen der Zahl der in 2005 durchgeführten und der für die Jahre 2007 bis 2011 jeweils vorgesehenen Einzelbestimmungen (ohne Rückstände von Schädlingsbekämpfungsmitteln und Wassergehalt) Hinzuzurechnen sind jährlich ca Einzelbestimmungen (1.180 Proben) auf Rückstände von Schädlingsbekämpfungsmitteln. Es muss auch weiterhin darauf geachtet werden, dass die Anzahl der Einzelbestimmungen je Probe an der Zielsetzung der Kontrolle ausgerichtet ist. Im Jahresdurchschnitt sollte die Anzahl der Einzelbestimmungen je Probe zwischen 5 und 6 liegen. So kann ein repräsentativeres Bild über die Qualität der Futtermittel gewonnen werden.

22 Schlussbemerkungen Der vorliegende Rahmenplan ist für die Kontrolljahre 2007 bis 2011 erstellt. Dies schließt nicht aus, dass Anpassungen an aktuelle Erkenntnisse zu einer zwischenzeitlichen Korrektur oder Anpassung des Planes führen können und müssen. In den vorliegenden Rahmenplan können neben den nationalen risikoorientierten Kontrollen auch evtl. weitere koordinierte Kontrollpläne der Europäischen Kommission gemäß Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 aufgenommen werden. Nach der jeweiligen Auswertung der Kontrollergebnisse der Jahre 2006 bis 2010 sollen die Ergebnisse und Erfahrungen bei der Durchführung der bisherigen Kontrollprogramme unter Beteiligung der Länder, des BMELV, des BfR und des BVL jeweils erneut analysiert und ggf. in den Folgejahren berücksichtigt werden. Dabei sollte z. B. auch geprüft werden, ob die seit 2006 verbindlichen Cross-Compliance- Regelungen ausreichend integriert sind. Ferner muss entschieden werden, ob als Folge des Inkrafttretens der Futtermittelhygieneverordnung zum unter besonderer Berücksichtigung von Artikel 18 Absatz 3 (Übergangsregelung) eine weitere Anpassung der Kontrollaktivitäten notwendig ist. Auch eine evtl. Weiterentwicklung geeigneter Analysemethoden für Rückstände von Schädlingsbekämpfungsmittel in Futtermitteln und veränderte Risikoschwerpunkte durch evtl. neue Erkenntnisse zum Carry-over dieser Stoffe bzw. zu deren An- oder Abreicherung durch Verarbeitungsschritte sind dann ggf. zu berücksichtigen.

23 Anlagenverzeichnis Anlage 1 Anlage 2 Anzahl der Einzelbestimmungen Inhaltsstoffe 2007 bis 2011 (jährlich) Anzahl der Energieberechnungen nach Tierarten 2007 bis 2011 (jährlich) Anlage 3 Anzahl der Untersuchungen auf den Gehalt an Futtermittel-Zusatzstoffen 2007 bis 2011 (jährlich) Anlage 4 Anzahl der Untersuchungen auf unerwünschte Stoffe (mit Höchstgehalt) in Einzelfuttermitteln 2007 bis 2011 (jährlich) Anlage 4a Anzahl der Untersuchungen auf unerwünschte Stoffe (ohne Höchstgehalt) in Einzelfuttermitteln 2007 bis 2011 (jährlich) Anlage 5 Anzahl der Unternehmen auf unerwünschte Stoffe (mit Höchstgehalt) in Mischfuttermitteln 2007 bis 2011 (jährlich) Anlage 5a Anzahl der Untersuchungen auf unerwünschte Stoffe (ohne Höchstgehalt) in Mischfuttermitteln 2007 bis 2011 (jährlich) Anlage 6 Anzahl der Untersuchungen auf unerwünschte Stoffe in Vormischungen 2007 bis 2011 (jährlich) Zusatzstoffen 2007 bis 2011 (jährlich) Anlage 7 Anlage 8 Anzahl der Untersuchungen auf unzulässige Stoffe 2007 bis 2011 (jährlich) Anzahl der Untersuchungen auf verbotene Stoffe 2007 bis 2011 (jährlich) Anlage 9 Anzahl der jährlich in 2007 bis 2011 jeweils auf Rückstände in Schädlingsbekämpfungsmitteln zu untersuchenden Proben Anlage 9a Bestimmungen von Schädlingsbekämpfungsmittelrückständen 2007 bis 2011 (jährlich) Anlage 9b Erläuterungen zum Teil Rückstände an Schädlingsbekämpfungsmitteln des Rahmenplanes 2007 bis 2011 (jährlich) Anlage 10 Anzahl der auf Dioxine und PCB jährlich zu untersuchenden Proben in den Jahren 2007 bis 2011 (Statuserhebung) Anlage 10a Anzahl der jährlichen Proben und Analysen für die Statuserhebung Mykotoxine in den Jahren 2007 und 2008 Anlage 11 Anzahl der Einzelbestimmungen 2007 bis 2011 (jährlich)

24 Anlage 1 Anzahl der Einzelbestimmungen Inhaltsstoffe 2007 bis 2011 (jährlich) Parameter Gesamt BW BY BE BB HE HH MV NI/HB NW RP SH SL SN ST TH Rohprotein Einzelfm Mischfm Rohfett Einzelfm Mischfm Rohfaser Einzelfm Mischfm Rohasche Einzelfm Mischfm HClunlösl.Asche Einzelfm Stärke Einzelfm Mischfm Gesamtzucker Mischfm Mineralstoffe Einzelfm Mischfm sonstige Einzelfm Mischfm Gesamt

25 Anlage 2 Anzahl der Energieberechnungen nach Tierarten 2007 bis 2011 (jährlich) Land Gesamt Schweine Geflügel Rinder (incl. Milchkühe) BW BY BE BB HE HH MV NI/HB NW RP SH SL SN ST TH Gesamt

26 Anlage 3 Anzahl der Untersuchungen auf den Gehalt an Futtermittel-Zusatzstoffen 2007 bis 2011 (jährlich) Land Gesamt Mischfuttermittel Vormischungen Einzelfuttermittel Futtermittel- Zusatzstoff- Zubereitungen BW BY BE BB HE HH MV NI/HB NW RP SH SL SN ST TH Gesamt

27 Anlage 4 Anzahl der Untersuchungen auf unerwünschte Stoffe (mit Höchstgehalt) in Einzelfuttermitteln 2007 bis 2011 (jährlich) Stoff Gesamt BW BY BE BB HE HH MV NI/HB NW RP SH SL SN ST TH Aflatoxin B Arsen Blei Cadmium Quecksilber Dioxin Chlordan DDT Aldrin/Dieldrin Endosulfan Endrin Heptachlor Hexachlorbenzol HCH Alpha HCH Beta HCH Gamma Fluor Nitrit andere Gesamt

28 Anlage 4a Anzahl der Untersuchungen auf unerwünschte Stoffe (ohne Höchstgehalt) in Einzelfuttermitteln 2007 bis 2011 (jährlich) Stoff Gesamt BW BY BE BB HE HH MV NI/HB NW RP SH SL SN ST TH Zearalenon Deoxynivalenol Ochratoxin A Fumonisin B1+B T HT Dioxinähnl. PCB Indikator-PCB andere Gesamt

29 Anlage 5 Anzahl der Untersuchungen auf unerwünschte Stoffe (mit Höchstgehalt) in Mischfuttermitteln 2007 bis 2011 (jährlich) Stoff Gesamt BW BY BE BB HE HH MV NI/HB NW RP SH SL SN ST TH Aflatoxin B Arsen Blei Cadmium Quecksilber Dioxine Chlordan DDT Aldrin/Dieldrin Endosulfan Endrin Heptachlor Hexachlorbenzol HCH Alpha HCH Beta HCH Gamma Fluor Nitrit andere Gesamt

30 Anlage 5a Anzahl der Untersuchungen auf unerwünschte Stoffe (ohne Höchstgehalt) in Mischfuttermitteln 2007 bis 2011 (jährlich) Stoff Gesamt BW BY BE BB HE HH MV NI/HB NW RP SH SL SN ST TH Zearalenone Deoxynivalenol Ochratoxin A Fumonisin B1+B2 T HT Dioxinähnl. PCB Indikator-PCB andere Gesamt

31 Anlage 6 Anzahl der Untersuchungen auf unerwünschte Stoffe in Vormischungen 2007 bis 2011 (jährlich) Stoff Gesamt BW BY BE BB HE HH MV NI/HB NW RP SH SL SN ST TH Arsen Blei Cadmium Quecksilber Dioxin Dioxinähnl. PCB Indikator-PCB Fluor Gesamt Anzahl der Untersuchungen auf unerwünschte Stoffe in Zusatzstoffen 2007 bis 2011 (jährlich) Stoff Gesamt BW BY BE BB HE HH MV NI/HB NW RP SH SL SN ST TH Arsen Blei Cadmium Quecksilber Dioxin Dioxinähnl. PCB Indikator-PCB Fluor Gesamt

32 Anlage 7 Anzahl der Untersuchungen auf unzulässige Stoffe 2007 bis 2011 (jährlich) Stoff Gesamt BW BY BE BB HE HH MV NI/HB NW RP SH SL SN ST TH Nicht bestimmungsgemäße Verwendung zugelassener Futtermittel-Zusatzstoffe 1) Gesamt dav. Mischfutter Vormischungen Nicht mehr als Futtermittel- Zusatzstoffe zugelassene Stoffe 2) Gesamt dav. Mischfutter Vormischungen Verbotene bzw. verschleppte Tierarzneimittelwirkstoffe 3) Gesamt dav. Mischfutter Vormischungen Einzelfuttermittel Unzulässige Stoffe Insgesamt dav. Mischfutter Vormischungen Einzelfuttermittel ) Decoquinat, Diclazuril, Halofuginon-Hydrobromid, Lasalocid-A-Natrium, Maduramycin-Ammonium-Alpha, Monensin-Natrium, Narasin, Narasin-Nicarbacin, Robenidin-Hydrochlorid, Salinomycin-Natrium, Semduramycin-Natrium 4) Amprolium, Amprolium-Ethopabat, Aprinocid, Avilamycin, Avoparcin, Carbadox, Dimetridazol, Dinitolmid, Flavophospholipol, Ipronidazol, Metichlorpindol, Metichlorpindol- Methylbenzoquat, Nicarbazin, Nifursol, Olaquindox, Ronidazol, Spiramycin, Tetracycline, Tylosinphosphat, Virginiamycin, Zinkbacitracin 5) Die in der Spalte Wirkstoffe der folgenden Tabelle aufgeführten Stoffe sollten im Rahmen der Kontrollen auf PWS erfasst werden. Die Liste ist nicht abschließend und diese Stoffe wurden nach folgenden Risikokriterien ausgewählt, sie sind

33 im Nationalen Rückstandskontrollplan auffällig geworden und/oder im Schnellwarnsystem (RASFF) auffällig geworden und/oder bei der amtlichen Futtermittelkontrolle beanstandet worden und/oder sind Wirkstoffe die in der Anwendung oral verabreicht werden sind zur Anwendung beim lebensmittelliefernden Tier verbotene Wirkstoffe (VO (EG) Nr. 2377/90). Wirkstoffklassen Chemotherapeutika Hormone Aminoglycoside Avermectine Benzimidazole Chinolone Lincosamide Makrolidantibiotika Nitrofuran-Derivate Penicilline Pleuromutilin-Derivate Polymyxine Sulfonamide Tetracycline Wirkstoffe (im Ergebnis der Risikoanalyse zu erfassen) Chloramphenicol Metroxyprogesteronacetat Lincomycin Erythromycin Furazolidon, Nitrofurantoin, Nitrofurazon Amoxicillin, Ampicillin, Penicillin Tiamulin Colistin Sulfadiazin, Trimethoprim Chlortetracyclin, Doxicyclin, Oxytetracyclin, Tetracyclin

34 Anlage 8 Anzahl der Untersuchungen auf verbotene Stoffe 2007 bis 2011 (jährlich) Land Verbotene Stoffe (Anl. 6 FMV) 1) Verbotene Stoffe nach der VO (EG) Nr. 999/2001 und 18 LFGB 2) Gesamt BW BY BE BB HE HH MV NI/HB NW RP SH SL SN ST TH Gesamt ) Berechnungsbasis Aufkommen Einzelfuttermittel 2) Berechnungsbasis Mischfutterproduktion

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