Anhang zum Poster. «Exoten verboten? Neobiota im Naturschutzgesetz» Bearbeitet von. Lisa Steinmeyer
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- Helene Sauer
- vor 6 Jahren
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1 Anhang zum Poster «Exoten verboten? Neobiota im Naturschutzgesetz» Bearbeitet von Judith Ohm Lisa Steinmeyer Katharina Witte Im Rahmen des Nebenfachs Naturschutz und Landschaftspflege Teilmodul Neobiota im 3. Fachsemester (2006/2007) Betreuende Dozenten: Prof. Dr. M. Boppré Dr. T. Burzlaff Forstzoologisches Institut der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg
2 Die Süddeutsche Zeitung spricht vom Saatfeind Nr. 1, wenn vom indischen Springkraut die Rede ist, NAUMANN vom kleinblütigen Springkraut als ein aufdringlicher Mongole. Ist eine solch radikale Sichtweise wirklich gerechtfertigt? In unserem Poster haben wir versucht, das Problem von verschiedenen Standpunkten aus zu beleuchten. Das Thema Neobiota in Deutschland ist kein neues, jedoch nach wie vor aktuell. Gerade vor dem Hintergrund der nationalsozialistischen Vergangenheit ist man in Deutschland vorsichtig, was kritische Stellungnahmen gegenüber Neobiota angeht. Aus Platzgründen und auch weil der inhaltliche Bezug gefehlt hätte, haben wir diesen Aspekt nicht in unser Poster mit aufgenommen. Uns war vor allem wichtig, die Sachverhalte für den Laien verständlich darzustellen und den Widerspruch in den Gesetzen aufzuzeigen. Schon bei der Materialsuche ist uns aufgefallen, dass viel mehr Material über Neophyten als über Neozoen in Deutschland zur Verfügung steht. Auch scheint die Problematik bei Neophyten in der BRD einen höheren Stellenwert einzunehmen als die der Neozoen. Wir sind deshalb näher auf Neophyten eingegangen als auf Neozoen. Bei der Gliederung des Posters haben wir ursprünglich an eine Art Abfolge gedacht, bei der wir von der internationalen Ebene bis zur lokalen Ebene auf die jeweiligen Gesetze eingehen. Dies schien uns dann aber doch unlogisch und wir entschieden uns für die jetzige, ganz andere Version. Dabei haben wir versucht, den ersten Abschnitt so zu gestalten, dass der Leser eine Art Grundwissen vermittelt bekommt, um sich dann im Mittelteil auf die eigentlichen Aussagen der Gesetze konzentrieren zu können und sich schließlich im unteren Teil mithilfe der Diskussion und Schlussfolgerung eine eigene Meinung bilden zu können. Auf eine Art Leserlenkung in Form von Pfeilen oder Zahlen, die die Lesereihenfolge angeben, haben wir verzichtet, weil sich die Reihenfolge beim Betrachten von selbst ergibt. Der Mittelteil wirkt wie eine Art Blocker zwischen oberem und unterem Teil und wird durch den Pfeil als zusammengehörend erkennbar. Bei der formalen Gestaltung haben wir uns für die Aufteilung in zwei Spalten entschieden, um Übersichtlichkeit und Überschaubarkeit zu gewährleisten. Auf einen farbigen Hintergrund haben wir verzichtet, um das Poster nicht zu unruhig wirken zu lassen. Mit einer Frage gleich zu Beginn im Titel wollen wir Aufmerksamkeit und Interesse für die dargestellte Problematik wecken. Ein kurzer Text am Anfang soll in das Thema einleiten, indem auf die Fragestellung eingegangen wird. Wir haben den Begriff Gefährdung hierbei nicht näher erläutert, da in der Einleitung nur kurz auf die Thematik eingegangen werden soll. Durch eine Definition der wichtigsten Begriffe sollen dem Leser relevante Informationen für das weitere Verständnis - 1 -
3 der darauf folgenden Sachverhalte gegeben werden. Um das Poster etwas aufzulockern und anschaulicher zu gestalten, haben wir Beispielbilder von Neobiota eingebracht. Teilweise haben wir dabei Bilder von bezeichnenden Arten gewählt, z.b. den Graskarpfen als schädliche und den Knöterich als invasive Art. Zudem haben wir noch einige typische und bekannte Neobiota wie den Waschbär und das indische Springkraut mit in das Poster aufgenommen, um es für den Betrachter interessanter zu gestalten. Bei denjenigen Bildern, bei denen es uns sinnvoll und wichtig erschien, haben wir noch zusätzliche Informationen zu der jeweiligen Art gegeben. Da es bei unserem Thema vor allem um die gesetzliche Situation und Definition von Neobiota geht, haben wir teilweise Auszüge aus den Gesetzestexten übernommen und zur Verdeutlichung farblich hinterlegt. In der Schlussfolgerung wird noch genauer auf den Widerspruch, der sich durch die ungenauen Definitionen im BNatschG ergibt, eingegangen und einige Fragen aufgeworfen, die den Leser dazu anregen sollen, sich eigene Gedanken zu machen. Um zu zeigen, dass nur ein geringer Teil der Neophyten auch invasiv sind, haben wir das Diagramm Heimische und gebietsfremde Pflanzenarten in Deutschland eingefügt, das vom Bundesamt für Naturschutz erstellt wurde. Dazu haben wir leider keine Jahreszahl gefunden. Folgende Beispiele haben wir auf dem Poster nicht näher ausgeführt, wollen wir aber nicht unerwähnt lassen: Seit 1854 ist die Kartoffelrose in Deutschland bekannt, ursprünglich kommt sie aus Ostasien. Vor allem in den europäischen Nord- und Ostseeländern ist sie weit verbreitet und gilt dort auch als invasive Art. Sie wird hauptsächlich zur Dünenbefestigung (da sie sehr salztolerant ist), als Zierpflanze sowie zur Besucherlenkung verwendet. Die Veränderung der Vegetation durch die Kartoffelrose sowie die Herabsetzung der Strukturvielfalt in der Landschaft (hauptsächlich hervorgerufen durch starke Beschattung), lässt sie gerade in Küstendünen zu einer Problempflanze für den Arten- und Biotopschutz werden, und dies vor allem in den FFH- Lebensräumen. Die Kartoffelrose ist ein Beispiel dafür, dass Bekämpfungsmaßnahmen zwar sehr teuer und aufwendig sind, diese jedoch mit möglichen Erfolgen gekrönt werden können. Doch auch dabei ist eine genaue Abwägung der Vor- und Nachteile, sowie der möglichen Erfolgsaussichten genau abzuwägen! Nur dort, wo konkrete Naturschutzkonflikte vorliegen oder sehr wahrscheinlich sind ist auch eine mögliche Bekämpfung sinnvoll. Auch bei der Kartoffelrose gilt, dass Prävention besser ist als die letztendlich teure Bekämpfung. Um ihrer weiteren Ausbreitung entgegen zu wirken, sollte gerade in der Nähe - 2 -
4 von gefährdeten Biotopen auf die aktive Anpflanzung unbedingt verzichtet werden. In Küstennähe sollte ihre Anpflanzung sogar komplett verhindert werden. Ein sehr anschauliches Beispiel dafür, dass eben nur langjährige Untersuchungen ein Urteil über die Gefährdung von Flora und Fauna durch Neobiota zulassen, ist das indische Springkraut (Impatiens glandulifera). Dieses stammt ursprünglich aus dem südostasiatischen Raum und hat sich hier praktisch als eine Art Lückenfüller in den Auen oder anderen Gesellschaften nitrophiler Auenvegetation eingefügt. Dabei unterdrückt es weder, noch verdrängt es andere Konkurrenten. Dies jedoch wird gerade in den Medien behauptet und oftmals auch hoch gepuscht (siehe z. B. oben). Dadurch, dass es Jahre mit sehr hohen Mengenanteilen von Impatiens glandulifera gibt, entsteht der Eindruck, dass es sich massiv ausbreitet und so zu einer Gefahr des heimischen Ökosystems wird. Ein interessantes Beispiel für die Leichtgläubigkeit deutscher Politiker bezüglich Neozoa ist ein Artikel, den wir kürzlich entdeckt haben und aus Platzgründen nicht auf das Poster genommen haben. Es handelt sich hierbei um die Miesmuschelfischerei im schleswig-holsteinischen Wattenmeer, die aufgrund der stark rückläufigen Vermehrung der heimischen Nordseemiesmuschel gefährdet ist. In ganz Europa sind außer dieser noch 2 Arten bekannt. Sie unterscheiden sich laut des Muschelexperten Dr. Georg Nehls nur genetisch, nicht jedoch äußerlich. Um die Vermehrung der Miesmuscheln zu gewährleisten und die Existenz der Fischer zu sichern, genehmigte das Kieler Landwirtschaftsministerium unter Ausschluss der Öffentlichkeit, dass Saatmuscheln aus Irland und Großbritannien in die schleswigholsteinischen Küstengewässer der Nordsee eingebracht werden dürfen. Seit Mitte des letzten Jahres werden nun schon junge Muscheln aus Großbritannien im Watt ausgesetzt. Der Naturschutzverband Schutzstation Wattenmeer e. V. beklagt, dass die eingeführten Muscheln zu 90 Prozent "Hybriden" sind - eine Mischform zwischen Mittelmeer- und Nordseemiesmuschel. Man hat jetzt Sorge um die reine, heimische Form, die - noch - fast ausschließlich im Wattenmeer vorkommt, wie eine Untersuchung belegt, die kurz vor der Veröffentlichung steht. Das Fischereiamt behauptet jedoch, dass auch im Watt Hybriden bereits weit verbreitet seien. Lediglich genetisch bestünde ein kleiner Unterschied, keine Gefahr also für die heimische Art
5 Die Schutzstation ermahnt jedoch, dass über die Folgen der Vermischung beider Arten noch viel zu wenig bekannt ist. Auch der Biologe Nehls meint, man sollte nur neue Arten in die Natur bringen, wenn man auch genau weiß, was man tut. Als Negativbeispiel führt er die Auster an, die vor Sylt die Kassen der Fischer füllen sollte. Die Auster hat in Teilbereichen bereits die Miesmuschel verdrängt, deren Bänke sie überwuchert. Die Auswirkungen sind noch gar nicht abzusehen. Fast alle Tiere, die sich von Miesmuscheln ernähren, können die harte Auster nämlich nicht knacken - nicht einmal der Charaktervogel der Küste, der Austernfischer
6 Quellenangaben Internet - Quellen: Logo Uni: Logo FZI : Auszug aus der Biodiversitätskonvention : Auszüge aus dem Bundesnaturschutzgesetz: 41.html 10.html Artikel zu irischen Miesmuscheln: a ed0cf6df030c3bd sa.jpg et/med/426/ efbf-2801-a3b ccf4e69, jpg /33.jpg Diagramm: 79A6D12B96DDFCB7750C3046?ident=
7 Literatur : BÖCKER, R., GEBHARDT, H., KONOLD, W., SCHMIDT-FISCHER, S.(1995): Gebietsfremde Pflanzenarten. Auswirkungen auf einheimische Arten, Lebensgemeinschaften und Biotope. Kontrollmöglichkeiten und Management. Offenburg. ERLBECK, R., HASEDER, I., STINGLWAGNER, G. (1998) : Kosmos Wald- und Forstlexikon. Stuttgart. HARTMANN, E. (1995): Neophyten: Biologie, Verbreitung und Kontrolle ausgewählter Arten.Landsberg. SCHMIDT-FISCHER, S. (1996): Neophyten, Neozoen - Gefahr für die heimische Natur? Tagungsdokumentationen der Fachtagung "Neophyten - Gefahr für die Natur?" am 6./ in Offenburg und des Statuskolloquiums "Neozoen - Neue Tierarten in der Natur" am 9./ in Fellbach ; [Bestandsaufnahme und Orientierungshilfe für die * Aufl. / hrsg. vom Verein der Freunde und Förderer der Akademie für Natur- und Umweltschutz (Umweltakademie) beim Ministerium für Umwelt und Verkehr Baden- Württemberg. [Red. Bearb.: Susanne Schmidt-Fischer]. - Stuttgart : Akad. für Natur- und Umweltschutz (Umweltakademie). Reihe: (Beiträge der Akademie für Natur- und Umweltschutz Baden-Württemberg ; 22 : Naturschutzpraxis). Stuttgart
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