KONTROLLE VON PFLANZENSCHUTZGERÄTEN

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1 Forschen und Prüfen für Landwirtschaft und Umwelt Josephinum Research KONTROLLE VON PFLANZENSCHUTZGERÄTEN Von ÖPUL bis zur landesgesetzlichen Kontrolle Dipl.-Ing. Günther Hütl BLT Wieselburg / HBLFA Francisco Josephinum Leibnitz

2 INHALT 1. Einführung 2. ÖPUL - Kontrolle 3. Landes-Pflanzenschutzmittelgesetz 4. Landesverordnungen 5. Normen 6. Landesgesetzliche Überprüfung 7. Zusammenfassung und Ausblick Günther Hütl, Kontrolle von Pflanzenschutzgeräten von ÖPUL bis zur landesgesetzlichen Kontrolle 2

3 1. EINFÜHRUNG ÖPUL Die Kontrolle von Pflanzenschutzgeräten ist zur Zeit im Umbruch. Seit dem Jahr 2000 wurde im Rahmen der Förderungsrichtlinie ÖPUL 2000/2007 des BMLFUW die periodische Überprüfung von Pflanzenschutzgeräten durchgeführt, um die Funktionssicherheit für eine ordnungsgemäße und umweltgerechte Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln nachzuweisen. Diese Überprüfung war Voraussetzung für Landwirte, welche um Förderung für bestimmte Bewirtschaftungsmaßnahmen ansuchten. Günther Hütl, Kontrolle von Pflanzenschutzgeräten von ÖPUL bis zur landesgesetzlichen Kontrolle 3

4 1. EINFÜHRUNG Im Rahmen dieser ÖPUL-Richtlinie wurden von der BLT/Francisco Josephinum im Auftrag des BMLFUW annähernd 200 Werkstätten autorisiert, die über die notwendigen Überprüfungseinrichtungen und über geschultes Personal verfügen. Die Maßnahme ÖPUL 2007 läuft Ende 2014 aus. Landesgesetzliche Regelung Die Grundlage dafür bietet die EU Richtlinie 2009/128/EG für die nachhaltige Verwendung von Pestiziden. Die nationale Umsetzung dieser Richtlinie erfolgte sowohl auf Bundesebene als auch auf Länderebene (Ausführungsgesetze und verordnungen*). *derzeit in Begutachtung Günther Hütl, Kontrolle von Pflanzenschutzgeräten von ÖPUL bis zur landesgesetzlichen Kontrolle 4

5 2. ÖPUL - KONTROLLE Autorisierung Die Autorisierung erfolgte jeweils nach Besichtigung der Prüfhalle schriftlich durch die BLT/FJ (im Auftrag BMLFUW). Inhalt der Bescheinigung: Autorisierung Auflagen, die die Kontrollstelle zu erfüllen hat (z.b. Rückmeldung, Nachweis über Schulung des Personals) ÖPUL - Tafel Günther Hütl, Kontrolle von Pflanzenschutzgeräten von ÖPUL bis zur landesgesetzlichen Kontrolle 5

6 2. ÖPUL - KONTROLLE Schulung des Prüfpersonals Jede Kontrollstelle musste den Nachweis einer Schulung für das Kontrollpersonal erbringen. Eine eintägige Schulung fand jährlich an der Bildungswerkstatt Mold statt. Die Schulung enthielt sowohl einen Theorieblock als auch eine Praxiseinheit über Feldspritzgeräte und Gebläsesprüher. Günther Hütl, Kontrolle von Pflanzenschutzgeräten von ÖPUL bis zur landesgesetzlichen Kontrolle 6

7 2. ÖPUL - KONTROLLE Register Die BLT Wieselburg/FJ führte ein Register über die autorisierten Kontrollstellen unter (eingeteilt nach Bundesländer bzw. Art des Pflanzenschutzgerätes - F / G). In der Homepage der BLT wurde auch über die Prüfungstermine der Kontrollstellen informiert. Kontrollplakette (freiwillig) Günther Hütl, Kontrolle von Pflanzenschutzgeräten von ÖPUL bis zur landesgesetzlichen Kontrolle 7

8 2. ÖPUL - KONTROLLE Die bisherige technische Überprüfung nach ÖPUL beinhaltete folgende Punkte: Horizontalverteilung von Feldspritzen Vertikalverteilung von Gebläsesprühern Günther Hütl, Kontrolle von Pflanzenschutzgeräten von ÖPUL bis zur landesgesetzlichen Kontrolle 8

9 2. ÖPUL - KONTROLLE Pumpenleistung Manometerdruck Düsenvolumenstrom (Gebläsesprüher) Sichtprüfung bezüglich Antrieb und Schutzvorrichtungen Günther Hütl, Kontrolle von Pflanzenschutzgeräten von ÖPUL bis zur landesgesetzlichen Kontrolle 9

10 3. LANDES-PFLANZENSCHUTZMITTELGESETZ Die Ausführungsgesetzgebung (Pflanzenschutzmittel- bzw. Bodenschutzgesetz) der Bundesländer regelt folgende Bereiche: Verwendung von Pflanzenschutzmitteln (PSM) und Reinigung der Pflanzenschutzgeräte Einschränkungen oder Verbote der Verwendung von PSM hinsichtlich der mit der Verwendung verbundenen Risiken unter bestimmten Bedingungen oder in bestimmten Gebieten Fort- und Weiterbildung für berufliche Verwender und Berater für die Verwendung von PSM in Verbindung mit einem Bescheinigungssystems Günther Hütl, Kontrolle von Pflanzenschutzgeräten von ÖPUL bis zur landesgesetzlichen Kontrolle 10

11 3. LANDES-PFLANZENSCHUTZMITTELGESETZ Information und Sensibilisierung der allgemeinen Öffentlichkeit Verringerung der Risiken und der quantitativen Verwendung von PSM Entwicklung und Einführung des integrierten Pflanzenschutzes sowie alternativer Methoden oder Verfahren Indikatoren zur Überwachung der Verwendung von Pflanzenschutzmitteln Kontrolle von bereits in Gebrauch befindlichen Pflanzenschutzgeräten in Verbindung mit der Einführung eines Bescheinigungssystems Günther Hütl, Kontrolle von Pflanzenschutzgeräten von ÖPUL bis zur landesgesetzlichen Kontrolle 11

12 4. 4. LANDESVERORDNUNGEN Verordnungen der Bundesländer - Entwürfe Die Pflanzenschutzgeräte-Überprüfungsverordnungen beruhen auf die jeweiligen Pflanzenschutzmittel- Ländergesetze und enthalten Vorschriften über die regelmäßige Überprüfung der Funktionstüchtigkeit von Pflanzenschutzgeräten mit dem Ziel, dem Schutz des Lebens und der Gesundheit von Menschen zu dienen. Günther Hütl, Kontrolle von Pflanzenschutzgeräten von ÖPUL bis zur landesgesetzlichen Kontrolle 12

13 4. LANDESVERORDNUNGEN Die ENTWÜRFE der Verordnungen, die bisher von den Bundesländern NÖ, Steiermark, OÖ vorliegen und die sich nun in Begutachtung befinden, enthalten folgende Paragraphen (mit diversen Abweichungen einzelner Bundesländer). Ziel, Geltungsbereich Diese Verordnung enthält nähere Vorschriften für eine wiederkehrende Überprüfung von Pflanzenschutzgeräten zur Sicherstellung der Funktionstüchtigkeit dieser Geräte zum Schutz des Lebens und der Gesundheit des Menschen und der Umwelt. Günther Hütl, Kontrolle von Pflanzenschutzgeräten von ÖPUL bis zur landesgesetzlichen Kontrolle 13

14 4. LANDESVERORDNUNGEN Überprüfpflichtige Pflanzenschutzgeräte Pflanzenschutzgeräte für Flächen- und Raumkulturen, Tunnelspühgeräte, (teil-)stationäre PS-Geräte, Geräte in Gewächshäusern, Geräte mit Sonderausstattungen oder Zusatzeinrichtungen, Spritz- und Sprühgestänge an Schienenfahrzeugen bzw. an Luftfahrzeugen, Granulatstreuer zum Ausbringen von Pflanzenschutzmitteln. Geräte, die von der Prüfpflicht ausgenommen sind Handgehaltene sowie schulter- und rückentragbare PS-Geräte, Geräte und Vorrichtungen zur Ausbringung von Nützlingen. Günther Hütl, Kontrolle von Pflanzenschutzgeräten von ÖPUL bis zur landesgesetzlichen Kontrolle 14

15 4. LANDESVERORDNUNGEN Überprüfungsintervalle Bis 26. Nov ist jedes überprüfungspflichtige Pflanzenschutzgerät mindestens einer Überprüfung zu unterziehen. Der zeitliche Abstand zwischen den Überprüfungen darf Ende 2019 fünf Jahre und danach drei Jahre nicht überschreiten. Neue Pflanzenschutzgeräte sind innerhalb eines Zeitraumes von fünf Jahren ab Kaufdatum zumindest einmal einer Überprüfung zu unterziehen. Der Rest des Kalendermonats, in dem das Überprüfungsintervall abläuft, gilt als Toleranzfrist. Günther Hütl, Kontrolle von Pflanzenschutzgeräten von ÖPUL bis zur landesgesetzlichen Kontrolle 15

16 4. LANDESVERORDNUNGEN Prüfbericht und Prüfplakette Inhalt: Name, Anschrift und Registernummer der autorisierten Werkstätte bzw. des Eigentümers; Gerätedaten, Bezugnahme auf die Prüfanleitung, allfällige Mängelbeschreibung; Feststellung, ob das PS-Gerät den Anforderungen entspricht; Nummer der Prüfplakette (bei positivem Ergebnis); Datum der Überprüfung; Name und Unterschrift des Prüforgans bzw. des Eigentümers. Überprüfte Geräte mit positiven Prüfergebnis sind mit einer Prüfplakette zu kennzeichnen. Diese ist durch Lochung bei jenem Kalendermonat und -jahr, in dem die nächste Überprüfung spätestens erforderlich ist, zu entwerten. Die Prüfplakette wird mit Ablauf des Kalendermonats, das auf ihr gekennzeichnet ist, ungültig. Günther Hütl, Kontrolle von Pflanzenschutzgeräten von ÖPUL bis zur landesgesetzlichen Kontrolle 16

17 4. LANDESVERORDNUNGEN Ursprünglicher Entwurf für eine bundesweite Plakette 10,5 cm X 7,5 cm Günther Hütl, Kontrolle von Pflanzenschutzgeräten von ÖPUL bis zur landesgesetzlichen Kontrolle 17

18 4. LANDESVERORDNUNGEN Günther Hütl, Kontrolle von Pflanzenschutzgeräten von ÖPUL bis zur landesgesetzlichen Kontrolle 18

19 4. LANDESVERORDNUNGEN Günther Hütl, Kontrolle von Pflanzenschutzgeräten von ÖPUL bis zur landesgesetzlichen Kontrolle 19

20 4. LANDESVERORDNUNGEN Anerkennung von Prüfbescheinigungen für die wiederkehrende Kontrolle Bescheinigungen (Prüfbericht und Plakette) eines anderen österreichische Bundeslandes EU-Mitgliedsstaates EWR-Vertragsstaates oder Schweiz sind jenem nach diesem Gesetz ausgestellten gleichwertig. Günther Hütl, Kontrolle von Pflanzenschutzgeräten von ÖPUL bis zur landesgesetzlichen Kontrolle 20

21 4. LANDESVERORDNUNGEN Autorisierung von Werkstätten Die Landesregierung hat Werkstätten für die wiederkehrende Überprüfung über deren Antrag zu autorisieren, wenn sie über die erforderliche technische Ausstattung und das notwendige, geschulte Personal zur Durchführung der Geräteüberprüfung entsprechend der Prüfanleitung verfügen. Autorisierte Werkstätten sind innerhalb eines Zeitraumes von fünf Jahren einmal zu überprüfen. Günther Hütl, Kontrolle von Pflanzenschutzgeräten von ÖPUL bis zur landesgesetzlichen Kontrolle 21

22 4. LANDESVERORDNUNGEN Die Landesregierung hat über die autorisierten Werkstätten ein Register zu führen und dieses auf der Landes-Homepage zu veröffentlichen. Die Anerkennung erfolgt unter Vorschreibung von Bedingungen und Auflagen. Diese können Regelungen hinsichtlich der Durchführung in geeigneten Örtlichkeiten, der Namhaftmachung einer geschulten Kontrollperson pro Werkstätte, sowie Einschränkungen auf bestimmte Pflanzenschutzgerätearten beinhalten. Günther Hütl, Kontrolle von Pflanzenschutzgeräten von ÖPUL bis zur landesgesetzlichen Kontrolle 22

23 4. LANDESVERORDNUNGEN Steiermark (z.b.) weiters sind insbesondere die vorhandenen und verfügbaren Kontrolleinrichtungen sowie der Standort/die Standorte anzugeben. Die Steiermark hat auch die Anforderungen an die Schulung (mindestens 8 Stunden) für Überprüfungspersonal präzisiert. Günther Hütl, Kontrolle von Pflanzenschutzgeräten von ÖPUL bis zur landesgesetzlichen Kontrolle 23

24 4. LANDESVERORDNUNGEN Übergangsbestimmungen NÖ, OÖ: Überprüfungspflichtige PS-Geräte, die aufgrund der Kriterien nach ÖPUL überprüft wurden, gelten als überprüft, wenn innerhalb der Gültigkeitsfrist dieser Überprüfung durch eine Werkstätte bestätigt wird, dass sie den Voraussetzungen der Prüfanleitung entsprechen. Stmk: gelten als überprüft, wenn innerhalb der Gültigkeitsfrist dieser ÖPUL-Überprüfung durch eine anerkannte Werkstätte nach einer ergänzenden Überprüfung mit einem Überprüfungsbericht und -plakette bestätigt wird, dass die Anforderungen der Prüfanleitung erfüllt werden. Günther Hütl, Kontrolle von Pflanzenschutzgeräten von ÖPUL bis zur landesgesetzlichen Kontrolle 24

25 4. LANDESVERORDNUNGEN Informationsverfahren (Mitteilung an die Kommission) Umsetzung von Unionsrecht (Umsetzung der EU- Richtlinie 2009/128/EG) Inkrafttreten (der Verordnung) Günther Hütl, Kontrolle von Pflanzenschutzgeräten von ÖPUL bis zur landesgesetzlichen Kontrolle 25

26 4. LANDESVERORDNUNGEN KONTROLLANLEITUNG Eine Kontrollanleitung für die Überprüfung von Pflanzenschutzgeräten wurde von der BLT Wieselburg / Francisco Josephinum gemeinsam mit der NÖ Landwirtschaftskammer und der Geräteindustrie erarbeitet (in Sinne des Anhangs II der Richtlinie 2009/128/EG und pren ISO 16122). Diese dient als Anhang der Verordnungen als Grundlage für die Überprüfung von Pflanzenschutzgeräten. Günther Hütl, Kontrolle von Pflanzenschutzgeräten von ÖPUL bis zur landesgesetzlichen Kontrolle 26

27 5. NORM MIT HINWEIS AUF DIE KONTROLLE pren ISO / Anhang ZA Diese internationale Norm wurde im Rahmen eines Mandates, das dem CEN von der Europäischen Kommission und der Europäischen Freihandelszone erteilt wurde, erarbeitet, um ein Mittel zur Erfüllung der grundlegenden Anforderungen der Richtlinie 2009/128/EG, Nachhaltige Verwendung von Pestiziden, Anhang II, nach der neuen Konzeption bereitzustellen. Günther Hütl, Kontrolle von Pflanzenschutzgeräten von ÖPUL bis zur landesgesetzlichen Kontrolle 27

28 5. NORM MIT HINWEIS AUF DIE MASCHINENRICHTLINIE EN ISO / Anhang ZA Diese Europäische Norm wurde im Rahmen eines Mandates, das dem CEN von der Europäischen Kommission und der Europäischen Freihandelszone erteilt wurde, erarbeitet, um ein Mittel zur Erfüllung der grundlegenden Anforderungen der Richtlinie nach der neuen Konzeption 2006/42/EG* abgeändert durch 2009/127/EG bereitzustellen. (* Maschinen-Richtlinie Maschinensicherheits-VO) Günther Hütl, Kontrolle von Pflanzenschutzgeräten von ÖPUL bis zur landesgesetzlichen Kontrolle 28

29 6. LANDESGESETZLICHE ÜBERPRÜFUNG Gegenüber der bisherigen ÖPUL-Kontrolle wird die landesgesetzliche Kontrolle um folgende Punkte erweitert werden (Richtlinie 2009/128/EG Anhang II): Funktion des Rührwerkes (Rücklauf, Aufrechterhaltung der Konzentration der Spritzflüssigkeit) Zustand der Leitungen, Schläuche (Dichtheit, Knickstellen, Korrosion, Defekte, Anordnung) Günther Hütl, Kontrolle von Pflanzenschutzgeräten von ÖPUL bis zur landesgesetzlichen Kontrolle 29

30 6. LANDESGESETZLICHE ÜBERPRÜFUNG Filter (einwandfreier Zustand, Maschenweite) Funktion des Spritzflüssigkeitsbehälters (Einfüllöffnung Füllstandsanzeige, Restmenge, Befüllung, Entleerung) Funktion der Kontroll- und Reglersysteme (Messvorrichtungen müssen einwandfrei funktionieren und kalibriert sein) Günther Hütl, Kontrolle von Pflanzenschutzgeräten von ÖPUL bis zur landesgesetzlichen Kontrolle 30

31 6. LANDESGESETZLICHE ÜBERPRÜFUNG Zustand und Funktion der Spritz- und Sprühgestänge (Stabilität, Verformung, Ausweicheinrichtung, Hangausgleich, Höheneinstellung, Halten der Position, Teilbreitensteuerung) Zustand und Funktion von Gebläsen (stabiler, zuverlässiger Luftstrom, Schutzgitter, Vibrationen, Verformung) Kontrolle von Spritzpistolen (falls vorhanden) Günther Hütl, Kontrolle von Pflanzenschutzgeräten von ÖPUL bis zur landesgesetzlichen Kontrolle 31

32 7. ZUSAMMENFASSUNG UND AUSBLICK Infolge der Richtlinie 2009/128/EG wird es künftig neun Pflanzenschutzgeräte-Überprüfungs-Verordnungen geben, in welchen die Anforderungen an die Überprüfung von Pflanzenschutzgeräten festgelegt sind. Die Überprüfung, die die neue landesgesetzliche Regelung vorsieht, wird gegenüber der ÖPUL- Kontrolle um einige Sicht- und Funktionsprüfungen erweitert. Günther Hütl, Kontrolle von Pflanzenschutzgeräten von ÖPUL bis zur landesgesetzlichen Kontrolle 32

33 7. ZUSAMMENFASSUNG UND AUSBLICK In Zukunft werden infolge der landesgesetzlichen Regelung alle in Gebrauch befindlichen Pflanzenschutzgeräte überprüft werden. Bis Ende 2016 werden alle Pflanzenschutzgeräte in Österreich statistisch erfasst sein. Nach der ersten Überprüfungsperiode wird eine Evaluierung der Verordnungen bzw. Prüfanleitung notwendig sein. Günther Hütl, Kontrolle von Pflanzenschutzgeräten von ÖPUL bis zur landesgesetzlichen Kontrolle 33

34 KONTAKT Dipl.-Ing. Günther Hütl BLT Wieselburg / HBLFA Francisco Josephinum Tel.: guenther.huetl@josephinum.at Homepage: Kontrolle von Pflanzenschutzgeräten von ÖPUL bis zur landesgesetzlichen Kontrolle 34

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