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1 Medienkonferenz der Gesundheits- und Fürsorgedirektion vom Zusammenfassung und Empfehlungen 7.1 Administrativuntersuchung: Anlass und Auftrag (Kapitel 1 und 2) Am 11. September 2013 ging beim Vorsteher der Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern (GEF) ein Bericht über unhaltbare Zustände in der Forensisch-Psychiatrischen Station Etoine in den Universitären Psychiatrischen Diensten (UPD) Bern ein. Auf dem Verteiler waren 13 Mitglieder des Grossen Rates, eine Gewerkschaftspräsidentin sowie zwei Redaktoren einer Berner Tageszeitung. Der Bericht schildert, was aus Sicht des Verfassers, einem früheren Mitarbeiter des Sicherheitsteams, aus welchen Gründen nicht gut läuft und forderte eine Überprüfung und Untersuchung der UPD. Mit dem Auftrag der GEF für die Durchführung einer Administrativuntersuchung gemäss Verwaltungsrechtspflegegesetz waren die Fragen nach der Strategie und dem Konzept der UPD-Station Etoine zu prüfen. Zum Auftrag gehörte auch die Prüfung der Standards, der Führung und Organisation, der interdisziplinären Zusammenarbeit, der baulichen und technischen Sicherheit und der Frage, ob eine universitäre Klinik eine geschlossene forensische Abteilung betreiben soll. Dem Experten standen umfangreiche Unterlagen zur Verfügung, und er erhielt auf Anfrage alle gewünschten Informationen innert kurzer Frist. Er machte zwei Rundgänge durch die Station Etoine und befragte 34 Personen aus allen Hierarchiestufen. Sein Bericht ist abzugrenzen von einem Audit, das zwei externe Experten ein halbes Jahr nach der Eröffnung der Station im Sommer 2012 machten und von einem internen Untersuchungsbericht des Personalmanagements vom Dezember Strategie und Konzept der forensisch-psychiatrischen Station Etoine (Kapitel 3) Im Jahr 2002 erarbeitete eine Arbeitsgruppe ein Konzept für eine geschlossene forensisch-psychiatrische Station, die zuständig sein soll für die Behandlung von Inhaftierten und von FFE-Patienten, welche eine stationäre psychiatrische Behandlung in einer ärztlichen Ein-richtung benötigen. Bedingung für den Betrieb war die organisatorische und administrative Angliederung an die Direktion für klinische Psychiatrie der UPD einerseits und an die Leitung des FPD andererseits. Ein Konsensus-Papier zwischen dem Direktor Psychiatrie UPD, der Chefärztin des FPD, dem Vorsteher des Amts für Freiheitsentzug und Betreuung sowie dem Abteilungsvorsteher der Dienststelle Psychiatrie der GEF hielt im Jahr 2006 fest, die Station solle zuständig sein für Patientinnen und Patienten in Untersuchungsund Sicherheitshaft, in Ausschaffungshaft, im Strafvollzug, aus dem Massnahmenvollzug oder von gewaltbereiten Menschen mit fürsorgerischer Freiheitsentziehung. Die durchschnittliche Aufenthaltsdauer soll 30 Tage betragen. Als Sicherheitsstandard war kein Gefängnissicherheitsstandard vorgesehen, ausser im Bereich der beiden Sicherheitszimmer. Gleichzeitig hielt man aber fest, dass alle Haftarten, also auch Untersuchungshaft vollzogen werden sollen. Der Wider-spruch in der Formulierung rührt aus dem Charakter eines Konsens-Papiers, das divergierenden Ansichten zu vereinigen suchte.

2 2 Der Grosse Rat folgte im Jahr 2008 einem Kreditantrag über rund 14 Millionen. Ein eigentliches Betriebskonzept wurde aber erst spät in Angriff genommen, so dass in der Projekt-planung noch nicht gefestigte konzeptionelle Vorstellungen vorhanden waren. Im Wesentlichen stützte man sich weiterhin auf das Grundkonzept aus dem Jahr 2002 und auf das Konsensus-Papier von Schwierigkeiten ergaben sich insbesondere bei der Regelung von Schnittstellen, z.b. das Zusammenspiel von Pflege, Therapie und Sicherheit. Diese wird primär durch ein Sicherheitsteam wahrgenommen, was in den meisten anderen geschlossenen forensischen Abteilungen in der Schweiz nicht der Fall ist. Bei allen konzeptionellen Arbeiten war den Beteiligten nicht genügend bewusst, dass für einen adäquaten Bau die konzeptionellen Grundlagen nicht erst mit der Betriebsaufnahme oder bei Baubeginn, sondern bereits beim Start der Planung in den wesentlichen Punkten (Patientenkategorien, Sicherheitsstandard, bauliche und technische Voraussetzungen, interdisziplinäre Zusammenarbeit etc.) vorliegen müssen. Der Schlussbericht über das Projekt hielt zum Thema Reflexion zum Projektverlauf und -ergebnis fest, dass dieser hinsichtlich des Betriebskonzeptes sicher als weitgehend positiv zu beurteilen sei. Doch bei den Schnittstellen seien unterschiedliche Denkweisen und Haltungen aufeinandergeprallt. Der Bericht schliesst: Grundsätzlich wäre es hilfreich gewesen, wenn vor Projektstart ein Workshop über die Durchführung von Projekten dieser Art (Bau und betriebliche Konzeption) stattgefunden hätte. Das zeigt, dass die Schwierigkeiten in der interdisziplinären Zusammenarbeit, die mit der Betriebsaufnahme aufgetreten waren, auch damit zu tun hatten, dass das Betriebskonzept und seine Erarbeitung genau diese offenbar nicht unerwarteten Probleme zwar nicht hätten lösen können, aber Gelegenheit geboten hätten, um sie bewusster anzugehen. Die Station Etoine ist in die UPD eingebettet, und zwar als Schwerpunkt Forensik. Dieser war jedoch breiter konzipiert und hätte auch den FPD umfassen und später - mit der Besetzung der Professur - gar eine eigene Universitätsklinik werden sollen. Aufgrund der Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch die Chefärztin a.i. und die Oberärztin der Station Etoine, die gleichzeitig in Teilpensen auch im FPD arbeiteten, ist nicht mehr die Chefärztin des FPD gleichzeitig die Chefärztin der Station Etoine. Damit ist der direkte personelle Bezug zwischen UPD und FPD nicht mehr vorhanden. In der Medienmitteilung der UPD, mit der der Chefarztwechsel per 1. Dezember 2013 bekannt geben wurde, wird der Schwerpunkt Forensik nicht erwähnt. Die forensischpsychiatrische Station Etoine ist eine psychiatrische Akutstation der UPD, heisst es in der Medienmitteilung. Ebenso wichtig ist die Einbettung der Station Etoine in das System des Freiheitsentzuges, wie sie in der erwähnten Passage aus dem Konsensus-Papier konzipiert ist. Die POM geht heute davon aus, dass die Station Etoine den U- Haft-Standard nicht erfüllt. Zum gleichen Resultat kommt auch diese Untersuchung. Auch wenn die Zahl von Patientinnen und Patienten aus der Untersuchungshaft im Vergleich zu solchen aus dem Massnahmenvollzug klein ist, stellen sich grundsätzliche Fragen zur Sicherheit, und zwar nicht allein im baulich-technischen, sondern im konzeptionellen Bereich.

3 3 Diese konzeptionellen Fragen sind zu klären und verbindlich zwischen den verschiedenen Stakeholdern zu regeln. Das führt zu den folgenden Empfehlungen: E.1 Der Übergangsrat UPD und GEF, POM, FPD, Justizleitung und - soweit die Forensik-Professur betroffen ist - die Universitätsleitung beraten die heutige Situation und die strategische und konzeptionelle Ausrichtung und schliessen verbindlich eine Vereinbarung miteinander ab, allenfalls unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch den Regierungsrat. Kommt eine verbindliche Vereinbarung nicht zustande, hat der Regierungsrat zu entscheiden. 7.3 Standards und Organisation: Medizin und Pflege (Kapitel 4) In der UPD ist die Station Etoine eine Spezialstation der Universitätsklinik für Psychiatrie und Psychotherapie. Die Standards der UPD gelten auch für sie. Die Rahmenbedingungen des Behandlungsprozesses und dieser selber sind zweckmässig und sinnvoll gegliedert. Allerdings fehlt immer noch die elektronische Patientenakte, was gemäss Auskunft der UPD bis spätestens September 2014 behoben sein soll mit dem Klinikinformationssystem und der elektronischen Patientenakte. Die Philosophie der dualen Führung von Medizin und Pflege gibt es nicht nur auf der Ebene Klinikleitung, sondern auch auf der Station Etoine. Die jeweils zuständige Leitung (Medizin oder Pflege) entscheidet in ihrem jeweiligen Kompetenzbereich. Auf der Station Etoine führt diese duale Führung dazu, dass die Stationsleiterin Pflege grossen Erwartungen des Pflegepersonals ausgesetzt ist. Das kann für das medizinische oder pflegerische Leitungspersonal zu Erwartungen führen, die es nicht erfüllen kann. Da-zu kommt, dass bei einem kleinen Teil des Pflegepersonals auch mit einem punitiven An-satz gegenüber den Patientinnen und Patienten gearbeitet wird. Auf der organisatorischen Ebene hat die Stationsleiterin Pflege keine formelle Stellvertretung. Weiter gibt es Hinweise von einzelnen Mitarbeitenden - bei Pflege und Sicherheit - dass die Dienstplanung manchmal zu fast nicht zu bewältigenden Dienstsequenzen führe. Schliesslich ist auch zu prüfen, inwieweit Pflegepersonal, das ausschliesslich Nachtdienst leistet, trotz früherer Erfahrungen den Stationsalltag immer weniger kennt. Der Sicherheitsdienst ist heute richtigerweise der DDB unterstellt und nicht mehr wie zu Beginn der Pflege. Dies ist im Stationshandbuch zu ändern. Gesamthaft wird im Pflegebereich auf der Station Etoine engagierte Arbeit geleistet. Die Folgen der dualen Führung sind aber für die Stationsleitung wie auch für die Mitarbeitenden spürbar, weil sie Reibungsflächen bietet. Will man an ihr festhalten, muss man sich diesen Reibungsflächen ganz bewusst annehmen. Die Empfehlungen zielen auf die grundsätzliche Fragestellung wie auch auf systemische Verbesserungen im Rahmen der dualen Führung und enthalten auch Verbesserungsvor-schläge bei Einzelfragen:

4 4 E.2 Prüfung der Wirksamkeit der dualen Führung in der Konstellation der Station Etoine, klare Abgrenzung der Zuständigkeiten und Kommunikation an die Mitarbeitenden. Prüfung des punitiven Ansatzes und entsprechender Fortbildungsmassnahmen dagegen. Prüfung und wenn möglich Schaffung einer Stellvertreterfunktion durch eine weiterhin operativ tätige Person. Prüfung und Schulung der adäquaten Anwendung des Stufenplans. Prüfung der Dauernachtwache. Prüfung des Dienstplansystems bzw. dessen Handhabung. Regelmässige Gesamtsitzung der Pflege für Grundsatzfragen. Anpassung des interdisziplinären Stationshandbuches betreffend Unterstellung Sicherheitsdienst. 7.4 Standards und Organisation: Standard Sicherheit (Kapitel 5.1.1) Wie erwähnt ist das Konsensus-Papier bezüglich der Standards widersprüchlich: es hält fest, es sei kein Gefängnisstandard vorgesehen, will aber U-Haft in der Station vollziehen können, wo die Anforderungen höher sind. Somit muss jede einzelne Einweisungsbehörde im Einzel-fall prüfen, ob sie jemanden in die Station Etoine einweisen kann und will. Ziffer der Geschäftsordnung der Station Etoine hält deshalb auch fest: Für die Aufnahme ist zudem entscheidend, dass die Zuweisenden den Sicherheitsstandard der Forensik-Station für die Patientinnen und Patienten als ausreichend erachten. Um diese nicht optimale Ausgangslage beim Sicherheitsstand zu verbessern, gibt es zwei Möglichkeiten: Gefährlichkeit und Risikopotential jedes Patienten individuell einschätzen oder zusätzliche bauliche Massnahmen. Gelingt keine dieser Verbesserungsmöglichkeiten, allenfalls auch eine Kombination von beiden, besteht die Gefahr, dass die Station Etoine einen Teil ihres Grundauftrages mittelfristig nicht erfüllen kann. Auf den allgemeinpsychiatrischen Akutstationen der UPD gibt es immer wieder zivilrechtliche Patienten mit einem aussergewöhnlichen Gewaltpotential und einer ausserordentlichen Gefährdung Dritter, die sich in einer akuten oder sich zuspitzenden Krankheitsphase befinden. Auf diesen Abteilungen reicht die Infrastruktur nicht aus, um die nötige Sicherheit für Sachen, Personal und Mitpatienten zu gewährleisten. E.3 Die Entwicklung, dass die Zahl der Patienten aus Freiheitsentzug tendenziell sinken und der Eigenbedarf der UPD steigen könnte, ist mittel- und längerfristig im Auge zu behalten, wobei die Belegungszahlen in Kapitel zur Zeit keine solche Tendenz erkennen lassen. Prüfung der Sicherheit auf den allgemeinpsychiatrischen Stationen.

5 5 7.5 Standards und Organisation: Organisation und Führung Sicherheit (Kapitel 5.1.2) Das Sicherheitsteam kommt mehrheitlich von privaten Sicherheitsdiensten und ist seit 1. September 2013 auch für die Überwachung des ganzen UPD-Areals zuständig. Der Teamleiter hat seit 1. Dezember 2013 zwei Stellvertreter, die weiterhin operativ tätig sind. Die unterschiedliche berufliche Herkunft bringt eine gewisse Diversität in das Sicherheitsteam. Es wird intern ausgebildet, bildet aber auch das gesamte UPD-Personal aus, und zwar mit einem einstündigen Kurs Sicherheit und der Brandschutzinstruktion. Dazu kommt die spezifische Brandschutzinstruktion Forensik. Wesentlich für die Ausbildung des Sicherheitsteams ist der Vergleich mit dem Sicherheits-standards des Nordwest- und Innerschweizer Strafvollzugskonkordats, dem auch der Kan-ton Bern angehört). Dies umfasst permanente Schulung und Trainings für das Sicherheits-personal, eine jährliche Überprüfung des Ausbildungsstandes der Mitarbeitenden, mindestens alle 2 Jahre ein Sicherheits-WK für das gesamte Personal (1. Hilfe/Brand). Der Bezug auf den geschlossenen Massnahmenvollzug auch für eine nichtkonkordatliche Institution wie die Station Etoine kommt aus der Überlegung, dass die einweisende Behörde die Gewissheit haben muss, dass die gleichen Standards wie in der Massnahmeninstitution gewährleistet sind. Für Kader verlangt das Konkordat den SAZ-Kurs Umgang mit psychisch auffälligen Straftätern (6 Tage). Konkret sollten auch Übungen durchgeführt werden, für eine Evakuation oder betreffend Geiselnahme. Was die Geiselnahme betrifft, ist die Kantonspolizei federführend; wichtig ist aber die Bestimmung der Rolle des Erstsprechers vor Eintreffen der Polizei. E.4 Die internen Fortbildungsmodule und jährlichen Überprüfungen gemäss den Richtlinien des Nordwest- und Innerschweizer Strafvollzugskonkordat sind durchzuführen. Empfohlen wird auch der SAZ-Kurs für das Umgehen mit psychisch auffälligen Straf-tätern. Das Konzept Geiselnahme ist zu ergänzen mit der Bestimmung der Rolle des Erst-sprechers. Es sind regelmässig gemeinsame Übungen aller Berufsgruppen durchzuführen. 7.6 Standards und Organisation: Bau und Technik (Kapitel 5.2) Konkret sind baulich bzw. technisch sowie von den Abläufen her eine Reihe von Mass-nahmen zu prüfen und umzusetzen. Die GL UPD beantragt in ihrer Stellungnahme vom 10. Februar 2014, dass das gesamte Kapitel über Bau und Technik nicht publiziert wird. Die Begründung, dass die in diesem Kapitel enthaltenen Informationen wie eine Gebrauchs-anweisung benutzt werden könnten, ist nachvollziehbar. Deshalb wird im publizierten Bericht das Kapitel nicht gedruckt und darauf hingewiesen, dass in diesem Kapitel über 18 Örtlichkeiten und technische Einrichtungen berichtet wird, die näher angeschaut

6 6 wurden. Bei einigen wurde kleinerer oder grösserer Handlungsbedarf erkannt. Ein grösserer Teil der Massnahmen sind während der Phase der Untersuchung von der UPD bereits umgesetzt oder in Auftrag gegeben worden bzw. in der Umsetzung oder Testphase. Drei Massnahmen will die UPD entweder nicht umsetzen oder noch prüfen, wobei hier zu sagen ist, dass bei diesen drei Massnahmen bei einer längeren Prüfung oder mit einer Nicht-Umsetzung ein nicht unerhebliches Risiko bestehen bleibt. E.5 Die vorgeschlagenen baulichen und technischen Massnahmen sind zu prüfen und umzusetzen. Angesichts der hohen Anforderungen für die Aufnahme von Untersuchungshäftlingen ist zu entscheiden, ob und allenfalls welche bauliche Massnahmen zu ergreifen sind, namentlich im Bereich der Fluchtgefahr. 7.7 Querschnittsaufgaben und -fragen (Kapitel 6) Aus den Befragungen wurde ersichtlich, dass es beim Personal konzeptionell unterschiedliche Vorstellungen gibt, was die Station Etoine soll. Eine befragte Person kennt das Konzept namentlich betreffend Sicherheit nicht, eine andere vermisst überhaupt ein klares Konzept, eine dritte versteht die Frage nach dem Sicherheitskonzept nicht. Einem anderen Mitarbeiter ist der Sicherheitsstandard nicht bekannt, eine anderer sieht kein Konzept, wie mit Time-outs umgegangen wird; andere machen geltend, dass einige Pflegemitarbeitende mit der Anordnung von Time-outs die ärztlichen Verordnungen unterliefen. Auch war zu hören, dass Pflegemitarbeitende elementare Sicherheitsregeln wiederholt nicht eingehalten hätten, weil ihnen offenbar nicht klar gewesen sei, dass auch ihr Verhalten sicherheitsrelevant sei. Eine andere Mitarbeiterin beantwortet die Frage nach dem Konzept mit Wir haben verschiedenste Konzepte und hält fest, ein Pflegekonzept müsste wie ein Leitfaden sein, damit sich eine Einheit ergäbe. Diese Beispiele zeigen, dass die konzeptionellen Vorstellungen und auch die interdisziplinäre Zusammenarbeit verschwommen wahrgenommen werden. Natürlich kann es bei verschiedenen Berufsgruppen keine absolute Einheit geben, aber auch innerhalb der verschiedenen Disziplinen verschwimmen die konzeptionellen Vorstellungen und sind oft mit unklaren Erwartungen verbunden. Deshalb ist es wichtig, dass allen Mitarbeitenden bewusst ist, welches Konzept der Station Etoine zugrunde liegt. Die interdisziplinäre Zusammenarbeit ist eine Schlüsselkompetenz, gerade im Dreieck von Medizin, Pflege und Sicherheit. Die Anhänge C. und D. zeigen, in welchen Gefässen und wie auf der Station Etoine zusammengearbeitet werden. Beim interdisziplinären Rapport sollte fallweise auch der Teamleiter Sicherheit anwesend sein können. Wichtig sind auch gemeinsame Veranstaltungen der unterschiedlichen Berufsgruppen, um die Hintergründe der Gesamtaufgaben besser zu kennen. Das gleiche gilt für die Vermittlung von Krankheitsbildern bzw. von Basiswissen zu Sicherheit und Risiko. Die Berufsgruppen können sich so jeweils besser kennenlernen. Neben diesen bereits vom Personalmanagement im Jahr 2012 angeregten internen Veranstaltungen legte auch das Audit Dittmann/Bänziger Wert auf ein wirkliches Fort- und

7 7 Weiterbildungsangebot und auch auf eine interdisziplinäre Supervision. Schliesslich ist auch die Handhabung des Stufenplans in die Weiterbildungsveranstaltungen aufzunehmen, damit er verhältnismässig angewendet wird. Eine erste CIRS-Meldung im Juni 2012 schildert, dass angeblich ¾ des Pflegepersonals seit der Eröffnung im November 2011 gekündigt hat. Es folgt eine Kritik an der Stationsleitung. Eine zweite Meldung im September 2012 wiederholte die Kritik an der Stationsleitung. Für solche Meldungen ist das CIRS nicht vorgesehen. Dennoch wurde von der UPD-Geschäftsleitung rasch gehandelt und Ende September 2012 eine Mitarbeiterversammlung einberufen, in der umfassende Lösungsvorschläge erarbeitet worden sind. Im November 2014 fand eine CIRS-Schulung des Sicherheitsteams anlässlich eines Teamentwicklungstages statt. E.6 Die vorgeschlagenen Empfehlungen für den interdisziplinären Austausch und die interne und externe Fortbildung sind zu prüfen und umzusetzen. Am 15. September 2012 verfasste das Schweizerische Kompetenzzentrum für Menschen-rechte, Bern, zuhanden der Geschäftsleitung der UPD ein Gutachten zu rechtlichen Vorgaben für einzelne Bereiche des Betriebs der forensischpsychiatrischen Station Etoine. Es kam zum Schluss, dass die untersuchten Bereiche des Betriebs der Station Etoine mehrheitlich den relevanten internationalen und nationalen Rechtsvorgaben entsprechen. Der im Gutachten aufgezeigte Optimierungsbedarf ist umgesetzt worden. Deshalb die folgen-de Empfehlung: E.7 Die Dienstordnung Sicherheitsteam ist möglichst bald zu ergänzen mit der Regelung der Anwendung von Zwangsmassnahmen durch das Sicherheitspersonal in Notsituationen. Die Verbindung des Sicherheitsstandards mit dem forensisch-psychiatrischen Angebot, wenn es fachlich weiter auf dem bisherigen Niveau bestehen bleiben soll, kann kurz- und mittelfristig in keiner Institution des Straf- oder Massnahmenvollzugs umgesetzt werden. Die Unterstellung der ganzen Station Etoine unter die Polizei- und Militärdirektion (POM) würde die enge UPD-interne Verbindung von psychiatrischem und pflegerischem Wissen und Können, verbunden mit dem internen Sicherheitsdienst, in Frage stellen, ganz abgesehen von der Frage, wie die Abtrennung auch rechtlich gemacht werden könnte. Und allein die Unterstellung des Sicherheitsdienstes unter die POM würde die überaus wichtige interdisziplinäre Zusammenarbeit, die aufgrund des heutigen Standes, der mit den empfohlenen Massnahmen nochmals wesentlich verbessert werden kann, vor ganz neue Herausforderungen stellen. Hingegen ist es von entscheidender Bedeutung, dass die Klärung der Fragen gemäss Kapitel 3.2 erfolgt und die entsprechende Empfehlung E. 1 umgesetzt wird. E.8 Die Unterstellung der ganzen Station Etoine oder des Sicherheitsteams unter die Polizei- und Militärdirektion ist nicht zu empfehlen.

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