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1 HERZLICH WILLKOMMEN 2003 Firm Name/Legal Entity

2 Spenden und Sponsoring für Vereine Rechtliche Möglichkeiten und das richtige Marketing dazu Möstl & Pfeiffer Steuerberatung Mag. Friedrich Möstl 2003 Firm Name/Legal Entity

3 Inhalt 1. Die Spendenbegünstigung in Österreich 2. Voraussetzungen für die neue Begünstigung 3. Erlangung der Spendenbegünstigung 4. Sponsoring 3

4 1. Die Spendenbegünstigung in Österreich 4

5 Begriff - Spende Geld- oder Sachzuwendung ohne entsprechende Gegenleistung Entspricht einer Schenkung Kann auch für einen bestimmten Zweck gewidtmet sein 5

6 Rechtsgrundlagen alt und neu (1/2) Steuerlich absetzbare Spenden gem. 4a EStG 4a Z1 und Z2: Schon vor 2009 in Kraft und gilt auch weiterhin Vom BMF geführte Liste der begünstigten Spendenempfänger Spenden für bestimmte Organisationen im Bereich Forschung, Erwachsenenbildung, etc. Bestimmte Einrichtungen wie Museen, Universitäten, etc. 6

7 Rechtsgrundlagen alt und neu (2/2) 4a Z3 und Z4: Neu ab 2009 Vom BMF geführte Listen der Empfänger Organisationen auf dem Gebiet der Mildtätigkeit sowie Entwicklungs- und Katastrophenhilfe Spendensammelorganisationen Absetzbarkeit als Sonderausgaben für Private und Betriebsausgaben für Unternehmen 7

8 Spendenabsetzbarkeit neu Veröffentlichung der ersten Liste am 31. Juli 2009 rückwirkend ab 1. Jänner 2009 Privat abzugsfähig: Geldspenden bis zu 10% des Vorjahreseinkommens Betrieblich abzugsfähig: Geld- und Sachspenden bis zu 10% des Vorjahresgewinnes 8

9 Spendenabsetzbarkeit neu Betriebliche Spenden werden nicht auf Privatspenden angerechnet Zukünftig Erfassung und Geltendmachung über Sozialversicherungsnummer des Spenders (ab 2011) 9

10 Nachweispflichten Beleg der Zahlung an den gelisteten Empfänger Belegnachweis bei Sachspenden mit Bezeichnung, Wert, Zeitpunkt, Übergabe Achtung: Spendengütesiegel oder Bestätigung des Empfängers für steuerliche Absetzbarkeit reichen nicht aus, Aufnahme in die Liste beim BMF ist unverzichtbar 10

11 2. Voraussetzungen für die Eintragung in der Liste für die neue Spendenbegünstigung 11

12 Gemeinnützigkeit isd 34 ff BAO Begünstigter Bereich ist ausschließlicher Zweck (mind. 75 % der Tätigkeit) Mangelndes Gewinnstreben Mittelbindung an begünstigte Zwecke Auflösungsbestimmung mit Mittelwidmung 12

13 Gemeinnützigkeit isd 34 ff BAO Trennung Vereinszweck und Mittel (materielle und ideelle) Unterordnung betrieblicher Tätigkeit Übereinstimmung tatsächlicher Geschäftsführung mit der Satzung 13

14 Begünstigte Organisationen Verwaltungskosten max. 10% der Spendengelder Unmittelbare Zweckverfolgung Dreijähriges Bestehen der Organisation (Nennung Vorgängerorganisation möglich) Jährliche WP-Bestätigung innerhalb von neun Monaten 14

15 Spendensammelorganisationen Prinzip der Unmittelbarkeit durchbrochen Lex Licht ins Dunkel Geldsammlung für begünstigte Zwecke als ausschließlicher Zweck Dreijähriges Bestehen (Nennung Vorgängerorganisation möglich) 15

16 Spendensammelorganisationen Geldverwendung für eigene begünstigte Zwecke möglich Geldverwendung durch Weitergabe an andere begünstigte Organisationen Geldverwendung durch Auftragserteilung Jährliche Veröffentlichung einer Empfängerliste Verwaltungskosten max. 10% der Spenden Jährliche WP-Bestätigung innerhalb von neun Monaten 16

17 Begünstigte Zwecke (1/3) Mildtätigkeit (humanitäre, wohltätige Zwecke): Materielle Hilfsbedürftigkeit: keine Mittel zur Finanzierung eines bescheidenen Lebens für sich selbst bzw. Unterhaltsberechtigte Persönliche Hilfsbedürftigkeit: aufgrund körperlicher, geistiger oder seelischer Verfassung Sach- und Geldleistungen im Inland bzw. EU/EWR Nachweis 17

18 Begünstigte Zwecke (2/3) Entwicklungshilfe: Gegen Armut und Not in Entwicklungsländern (DAC-Liste der OECD) Förderung der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung, die zu strukturellem und sozialem Wandel führt Engagement vor Ort Einzelprojekte mit mind effektiver Wirkung Allgemeine Fördermaßnahmen, nicht die Förderung einzelner Personen 18

19 Begünstigte Zwecke (3/3) Katastrophenhilfe: Hilfe in nationalen und internationalen Katastrophenfällen Beispiele: Hochwasser, Erdrutsch, Vermurung, Lawinen, Erdbeben, Brand, Krieg, Terror und sonstige humanitäre Katastrophen Feuerwehr ist nicht begünstigt 19

20 3. Erlangung der Spendenbegünstigung 20

21 Einreichung des Antrages Zuständiges Finanzamt: FA 1/23 Wien, Abteilung Spendenbegünstigung Einzureichende Unterlagen: Formloser Antrag Adresse bzw. Zustelladresse der jur. Person Zentrale Vereinsregister-Zahl bzw. Firmenbuchnr. Steuernummer und zuständiges Finanzamt Satzung WP-Bestätigungen über das Vorliegen der Voraussetzungen für die letzten drei Jahre 21

22 Fristen Erstmalige und vollständige Einreichung zur Aufnahme in erste Liste: 15. Juni 2009 (Rückwirkung der begünstigten Spenden bis ) Jährliche Einreichung zur Aufrechterhaltung der Spendenbegünstigung: 30. September Aktuelle Rechtsgrundlage und WP-Bestätigung für das abgelaufene Vereinsjahr neuer Feststellungsbescheid 22

23 4. Sponsoring 23

24 Begriffsbestimmung Sponsoring: Gewährung finanzieller, personeller oder Sachspenden zu Werbezwecken Gegenleistung für eine nachhaltige, ins Gewicht fallende Werbewirkung beim Verein Betriebsausgabe, wenn Betriebliche Veranlassung Eignung für Werbewirksamkeit Angemessene Gegenleistung Im Rahmen des unentbehrlichen Geschäftsbetriebes beim Verein steuerfrei 24

25 Verwaltungspraxis Sponsoring grundsätzlich unentbehrlicher Hilfsbetrieb bei Sportvereinen Kultursponsoring: Firmen müssen zusätzliche Eigenwerbung betreiben, zb Medienberichte; nicht nur Programmheft und Eintrittskarte Achtung bei Inseraten in Vereinszeitung: Breitenwirkung/Angemessenheit uu gegeben > 25% der Gesamtseiten könnte den unentbehrlichen Hilfsbetrieb gefährden 25

26 Werbeabgabe Sponsoring löst Werbeabgabepflicht aus für zu Werbezwecken im Inland erbrachte Leistungen mit Gegenleistung Beispiele: Werbung in Druckwerken (zb Zeitung, Bücher) Werbeeinschaltung in Hörfunk und Fernsehen Benützung von Flächen und Räumen für Werbung Ausnahme: Eigenwerbung für den Verein selbst 26

27 Begünstigungen für Vereine Paketleistungen: Erbringung werbeabgabepflichtiger Leistungen (zb Dressenwerbung) im Paket mit nicht steuerpflichtigen Leistungen macht Gesamtleistung werbeabgabefrei Informationen in Festschriften Autogrammstunden Lautsprecherdurchsagen Dazu weiteres in den VereinsR (Abschn ) 27

28 HERZLICHEN DANK FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT 2003 Firm Name/Legal Entity

29 2003 Firm Name/Legal Entity

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