Verbraucherinformation: das Smiley - Modell
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- Gerhardt Vogel
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1 Verbraucherinformation: das Smiley - Modell Prof. Benjamin-Immanuel Hoff Staatssekretär für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Berlin Veranstaltung des vzbv zu Best-Practice Beispielen im Verbraucherschutz der Bundesländer 29. Juni
2 Als Vorbild der Pilotprojekte in Berlin diente ein Verfahren in Dänemark, wo der Smiley seit Jahren erfolgreich angewendet wird: In Dänemark hängt seit 2002 in jedem Betrieb der Lebensmittelwirtschaft, also auch in Gaststätten und Imbissen, ein Kontrollbericht der amtlichen Überwachung aus, auf dem je nach Ergebnis ein lächelnder, ein neutraler oder ein negativer Smiley abgebildet ist. 2
3 In der dänischen Bevölkerung besitzt dieses System einen hohen Bekanntheitsgrad und ist flächendeckend etabliert (Aufkleber und Internetpräsenz). Seit 2007 gibt es in Dänemark auch einen Elite-Smiley, wenn die vier letzten Kontrollen ohne Beanstandung waren. In Dänemark konnte mit dem Smiley die Beanstandungsquote in den Lebensmittel-betrieben deutlich gesenkt werden. 3
4 93 % der Bundesbürger/innen sind dafür, dass Gaststätten und Lebensmittelbetriebe mit einem Smiley gekennzeichnet werden (Quelle: Emnid-Umfrage, April 2010). Auch der Berliner Verbrauchermonitor von 2009 ergab, dass sich die Mehrheit der Berliner/innen einen Smiley nach dänischem Vorbild wünscht. 4
5 Am 1. Mai 2008 trat das Verbraucherinformationsgesetz (VIG) in Kraft. Mit ihm erfährt der Schutz der Verbraucher/innen eine evidente Verbesserung. Das Gesetz regelt den Anspruch auf freien Zugang zu allen Daten der amtlichen Lebensmittelüberwachung. Es eröffnet zudem den Behörden die Möglichkeit, von sich aus also auch ohne Antragstellung Informationen zu veröffentlichen, zu denen der Zugang zu gewähren ist. Bundesregierung und Bundesländer evaluieren gerade das Gesetz. 5
6 Das Smiley-Pilotprojekt wurde auf Veranlassung des Abgeordnetenhauses von Berlin im Bezirk Pankow im März 2009 gestartet. Den alternativen Berliner Bär gibt es seit August 2009 in Marzahn-Hellersdorf. Beim Pankower Modell wurde neben einer Positivliste auch eine Negativliste (inkl. Fotos) ins Internet gestellt. Die Positivliste beruht auf einem privatrechtlichen Vertrag, mit der Vergabe eines lachenden Smileys. Die Negativliste hat ihre rechtliche Grundlage im VIG, wobei das VIG weit ausgelegt wurde. 6
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8 Die Berliner Modelle wurden unter Federführung der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz evaluiert, Teilnehmer waren: fünf Berliner Bezirke Verbraucherschutzverbände, Industrie- und Handelskammer, Bäcker- und Fleischerinnung. 8
9 Das Modell Berliner Bär im Bezirk Marzahn-Hellersdorf beruht auch auf freiwilliger Basis: positive Ergebnisse der Lebensmittelkontrollen werden mit Zertifikat dokumentiert; keine Negativlisten im Internet; 9
10 Einige Ergebnisse der Evaluation (für Pankow): Die Zahl der Betriebe, die wöchentlich per Negativliste im Internet veröffentlicht wurden, hat sich innerhalb von neuen Monaten halbiert. Die Betriebsschließungen haben sich in Pankow 2009 gegenüber 2008 deutlich reduziert (von 111 auf 71). Sehr großes Interesse der Bevölkerung an den Internetveröffentlichungen: Die Internetseiten wurden bis zu 9000 mal pro Woche aufgerufen. 10
11 Am 12. März 2010 einigten sich die Berliner Bezirke und die SenGUV auf die einheitliche Einführung eines Smiley-Systems nach dänischem Vorbild in ganz Berlin. Ein Verfahrensvorschlag zur Einführung des Systems ist erarbeitet. Die juristische Prüfung und die Erfahrungen mit der Negativliste in Pankow haben ergeben, dass es auf Grundlage von 5, Absatz 1, Satz 2 des VIG möglich ist, ein Berliner Smiley-Modell nach dänischem Vorbild zu implementieren, bezogen auf die Veröffentlichung von amtlichen Kontrollergebnissen der Lebensmittelbetriebe im Internet. Der Beginn des Modells soll im Januar 2011 sein. 11
12 Um eine Verpflichtung, zunächst nur der Gaststättenbetreiber, zum Aushang der Ergebnisse der amtlichen Lebensmittelüberwachung in Form eines Smiley-Symbols zu erwirken, wird in Berlin eine Regelung in die aktuelle Novellierung des Landesgaststättengesetzes aufgenommen. Unabhängig von dem Zeitpunkt, an dem das Gesetz in Kraft tritt, wird bereits mit der Veröffentlichung im Internet begonnen. 12
13 Einheitliche Prüfkriterien, die eine Veröffentlichung der Kontrollergebnisse in Lebensmittelbetrieben in vereinfachter Form ermöglichen, sind erarbeitet worden. Diese Prüfkriterien sollen in allen Bezirken angewendet werden. Die Veröffentlichung geschieht auf einer berlinweiten Internetplattform. 13
14 Die Einführung des Systems bringt vor allem in der Einführungsphase einen zusätzlichen Personalaufwand mit sich, der aber zum Teil durch die Einführung von mobilen Datenerfassungsgeräten kompensiert werden soll. Von der Einführung des Smileys werden nicht nur Verbraucher/innen profitieren, sondern auch die Lebensmittelbetriebe selbst. Bei der Evaluation wurde deutlich, dass die Mehrheit der Betriebe nach hohen Qualitätsstandards arbeitet und dies auch demonstrieren will. 14
15 Der Wunsch nach einer möglichst einfachen Kennzeichnung der Hygienequalität von Lebensmittelbetrieben wächst. Andere Städte (z. B. Kiel, Saarbrücken, Dortmund) und die Mehrzahl der Bundesländer zeigen ebenfalls Interesse an einem Smiley-System und arbeiten zum Teil bereits daran. Die rechtlichen Möglichkeiten zur Einführung eines Smileys sollten zügig durch den Bundesgesetzgeber geschaffen werden. Dieses wäre über die Novelle des VIG möglich. Darüber hinaus sollten die umfangreichen Ergebnisse der Evaluation des VIG im Sinne einer Vereinfachung, Klarstellung und Stärkung der Rechte der Verbraucher genutzt und umgesetzt werden. 15
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