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1 Liebe Leserinnen und Leser, in dieser Ausgabe des Rundbriefes möchten wir gerne erneut aktuelle Themen aus dem breiten Arbeitsspektrum der Kinder- und Jugendhilfe aufgreifen, um insbesondere haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiter/innen in den Arbeitsbereichen Kindertagesbetreuung, Hilfen zur Erziehung, Jugend (sozial-) arbeit oder Jugendschutz auf bestimmte Fragestellungen aufmerksam zu machen, Anregungen und Hinweise zu geben. Derzeit ist die jugendpolitische Diskussion von haushalterischen Debatten überlagert. Doch gerade in Zeiten knapper werdender Finanzen muss der Fokus zunächst auf die sachliche Beschreibung von Rahmenbedingungen gerichtet werden, damit das Wohl von Kindern und Jugendlichen nicht gefährdet ist mehr noch: damit das Recht junger Menschen auf Förderung ihrer Entwicklung und ihr Recht auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit gewahrt wird (so 1 Sozialgesetzbuch VIII). Bereits mit der Integrierten Berichterstattung wurde im Saarland ein erster wichtiger Schritt unternommen, um verlässliche Daten im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe zu gewinnen. Mit dem Projekt einer landesweiten Jugendhilfeplanung soll nun auf sachlich fundierter Basis der Blick in die Zukunft gewagt werden und (vor dem Hintergrund einer angespannten Finanzlage) noch stärker Prioritäten benannt bzw. das Notwendige auch umgesetzt werden. Die Binnenstruktur innerhalb des Landesjugendamtes wurde etwas verändert; neue Mitarbeiter/innen (und somit auch weitere Ansprechpartner/innen für Sie) sind hinzugekommen. Nähere Informationen hierzu finden Sie in dieser Ausgabe. Die konkreten Zuständigkeiten können Sie unserer Internetseite entnehmen. Nun hoffe ich, dass diese Ausgabe Ihnen interessante Informationen liefern kann; für Ihre Anregungen/Beiträge sind wir gerne offen, damit der Rundbrief des Landesjugendamtes in dieser Wechselwirkung mit den Leser/innen auch weiter an Qualität gewinnen kann. Marliese Blum

2 Inhalt 1. Kindertageseinrichtungen... 3 Informationen aus der "AG Kindertagesbetreuung" der Bundesarbeitsgemeinschaft Landesjugendämter (BAGLJÄ)...3 Aktuelle Entwicklungen in der Äquivalenzanerkennung von Fachkräften mit ausländischen insbesondere französischen Abschlüssen als Kinderpfleger/in bzw. Erzieher/in...3 Tagespflege Hilfen zur Erziehung... 5 Gemeinsam im Risiko. Kindeswohl im Spannungsfeld zwischen sozialpädagogischer und juristischer Betrachtung...5 Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge: BAGLJÄ verabschiedet fachliche Empfehlungen Pflegekinderwesen... 9 Die Situation von Pflegekindern - Pflegeeltern leisten wertvolle Arbeit Jugendschutz Jahre Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft präsentiert FSK App Landesjugendhilfeausschuss Landesjugendhilfeausschuss beschließt Bildung eines ad-hoc-ausschusses Heimerziehung im Saarland Landesjugendhilfeplanung Pressemeldung des Landesjugendhilfeausschusses zur landesweiten Jugendhilfeplanung im Saarland Meldungen Anlauf- und Beratungsstelle für ehemalige Heimkinder Fortbildungen Die Katholische Fachschule für Sozialpädagogik Saarbrücken GmbH stellt sich vor Personalien Neue Mitarbeiter/innen im Landesjugendamt Impressum Redaktionsteam: Layout: Walter Burgard, Ulrike Breitlauch, Dorothea Dörr, Petra Funk-Chungu, Joachim Hellbrück, Sigrid Hoffmann, Sandra Reinke, Alwin Theobald Petra Dohle Titelbild: Christian Schwier/Fotolia.com

3 1. Kindertageseinrichtungen Informationen aus der "AG Kindertagesbetreuung" der Bundesarbeitsgemeinschaft Landesjugendämter (BAGLJÄ) Aktuell beschäftigt sich der Arbeitskreis mit der Erarbeitung eines Positionspapiers zu dem Thema Anforderungen an bedarfsgerechte und familienunterstützende Angebotsformen der Kindertagesbetreuung. Nachdem die BAGLJÄ bereits im Jahre 2008 ein Positionspapier zum Thema Flexible Angebotsformen der Kinderbetreuung verabschiedet hatte, haben sich die Anforderungen an eine flexible Tagesbetreuung verändert. Außer der Perspektive, Erwerbstätigkeit oder Ausbildung mit der Erziehung von Kindern besser miteinander vereinbaren zu können, gibt es jetzt erheblich mehr Aspekte, die bei der Flexibilisierung von Kinderbetreuung zu beachten sind. Die Pluralisierung von Lebenslagen und Veränderungen der Arbeitsprozesse machen es notwendig, über eine Flexibilisierung der Betreuungsangebote neu nachzudenken. Neben den Anforderungen, die sich aus dem Arbeitsmarkt für die Familien ergeben, sollen in diesem Positiospapier die Chancen und Grenzen der Flexibilisierung und der Zumutbarkeit für Kinder vor dem Hintergrund des Kindeswohls konkretisiert werden. Petra Funk-Chungu Aktuelle Entwicklungen in der Äquivalenzanerkennung von Fachkräften mit ausländischen insbesondere französischen Abschlüssen als Kinderpfleger/in bzw. Erzieher/in Um in der bezuschussten Projektphase am Projekt zugelassen zu werden, muss der/die Bewerber/in zunächst über keine pädagogische Qualifikation verfügen. Diese werden nach Vorlage der Bewerbungsunterlagen nach der Richtlinien zur Wahrnehmung der Aufgaben zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen durch das Landesjugendamt gem a SGB VIII vom zugelassen: Befristet für die Projektphase Gebunden an das bilinguale Projekt der Einrichtungskonzeption Während der bis zu 3 Jahre dauernden Projektphase müssen die Kräfte mindestens den CAP Petite enfance und die Weiterbildung Methodik/Didaktik absolvieren. Diese Nachweise sind dem Landesjugendamt vorzulegen. Nach bzw. außerhalb der bezuschussten Projektphase gilt für das Tätigkeitsprofil der Bewerber/innen mindestens eine abgeschlossene Qualifizierung zur CAP Petite enfance und die zertifizierte Weiterqualifikation Methodik/Didaktik. Rundbrief Landesjugendamt des Saarlandes Nr. 2/2014 3

4 Als gleichwertig angesehen werden die Abschlüsse - Professeur des Écoles (Schullehrer/in) - Éducatrice de jeunes enfants (Erzieherin/Frühe Kindheit) - Auxiliare de puériculture (Ass.-Kinderkrankenschwester) Sollte die Methodik/Didaktik Weiterbildung bei Kräften der o.g. Berufsgruppen nicht vorliegen, wird diese empfohlen. Die Kräfte werden nach der Richtlinien zur Wahrnehmung der Aufgaben zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen durch das Landesjugendamt gem a SGB VIII vom gebunden an die Kindertagesstätte und befristet für 3 Jahre zugelassen. Die Befristung begründet sich aus dem pädagogischen bilingualen Konzept, das dem Landesjugendamt vorgelegt werden muss. Sandra Reinke Tagespflege Im 4. Kinder- und Jugendbericht wird aufgezeigt, dass es im Jahr 2013 laut der amtlichen Statistik 296 Kindertagespflegepersonen gab, die 832 Kinder betreut haben. Davon waren 690 Kinder nur bei einer Tagespflegeperson und nicht noch zusätzlich in einer Kindertagesstätte. Weiter wird festgestellt, dass die Großpflegestellen mit 20 betreuten Kindern im Saarland nur eine marginale Rolle spielen. Drei Viertel der Kinder, die ausschließlich in Tagespflege betreut wurden, waren laut Statistik 2013 unter drei Jahren alt. Die U3- Besuchsquote in der Tagespflege liegt mit 2,4 % deutlich unter dem Bundesdurschnitt von 4,5 %. In seinen Empfehlungen benennt der Bericht Handlungsbedarf zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, dem Ausgleich von Benachteiligungen von Alleinerziehenden sowie im Bereich der Armutsprävention und Armutsbekämpfung. Es wird gefordert, tragfähige Konzepte im Zusammenwirken von Landesregierung und Kommunen zu entwickeln. Der Ausbau qualifizierter und für Eltern bezahlbarer Betreuungsmöglichkeiten wird als zentrale Voraussetzung dafür gesehen, dass Frauen mit Kindern einen Zugang zum Arbeitsmarkt haben. Die Tagespflege stellt ein wichtiges Instrument im Rahmen der Kindertagesbetreuung dar und bietet insbesondere im Bereich der U3-Betreuung ein größeres Maß an Flexibilität der Betreuung und somit auch eine notwendige Grundlage für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Ein deutlicher Ausbau der Tagespflege würde den Eltern die Wahlmöglichkeiten zur Betreuung ihres Kindes erweitern. Zuständig für die Umsetzung der Verordnung zur Ausgestaltung der Kindertagespflege sind die Landkreise. Es wurde bereits Einvernehmen mit den Landkreisen zu einer gemeinsamen Aktion zur Gewinnung von Tagespflegestellen erzielt. Die Landesregierung und die Vertreterinnen und Vertreter der Landkreise wollen ein gemeinsames Landeswei- 4 Rundbrief Landesjugendamt des Saarlandes Nr. 2/2014

5 tes Aktionsprogramm zum Ausbau der Tagespflege starten. Daneben soll ein Projektbeirat Tagespflege" geschaffen werden, der die im Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie angesiedelte (Landes-) Koordinierungsstelle unterstützt. Außerdem soll die landesweite Einführung eines IT-Programms zur Erfassung der Tagespflegesätze und Einrichtungen der Kindertagesbetreuung geprüft werden, damit Eltern sich über vorhandene und freie Kapazitäten informieren können. Der Anteil der Betreuung von Kindern unter 3 Jahren in Kindertagespflege soll deutlich erhöht werden. Dazu bedarf es besserer Rahmenbedingungen für die Tagespflegepersonen, einer besseren Information von Eltern über die Möglichkeiten und Grenzen der Tagespflege und damit einer besseren Akzeptanz der Tagespflege. Der Beirat wird von der Landeskoordinierungsstelle regelmäßig einberufen und hat folgende Aufgaben: Entwicklung einer gemeinsamen Öffentlichkeitsarbeit, um bei Eltern mehr Kenntnis über die Möglichkeiten der Tagespflege zu initiieren, aber auch um Bewerberinnen und Bewerber als Tagespflegepersonen zu gewinnen. Darüber hinaus auch die Entwicklung von landesweiten Standards zur Werbung, Beratung und Fortbildung von Tagespflegepersonen sowie die Beratung von Eltern, die eine Kinderbetreuung suchen; landesweite Regelungen zur Vertretung von Tagespflegepersonen; landesweite Standards zur Kindeswohlsicherung. Der Beirat kann von der seit langem implementierten "AG Tagespflege" profitieren. Die "AG Tagespflege" setzt sich seit Jahren mit der fachlichen und inhaltlichen Ausrichtung der Tagespflege auseinander. In der AG sind alle Jugendämter des Saarlandes vertreten und kooperieren mit dem Landesjugendamt und dem Ministerium für Bildung und Kultur. Die AG hat eine Synchronisierung der Erkenntnisse im Bereich der Tagespflege erreicht. Dorothea Dörr 2. Hilfen zur Erziehung Gemeinsam im Risiko. Kindeswohl im Spannungsfeld zwischen sozialpädagogischer und juristischer Betrachtung lautete dieses Jahr das Thema des vom Landesarbeitskreis Sozialpädagogische Familienhilfe veranstalteten Fachtages, der am 21. Mai 2014 in den schönen Räumlichkeiten der Landessportschule in Saarbrücken stattfand. Rundbrief Landesjugendamt des Saarlandes Nr. 2/2014 5

6 Mit 125 TeilnehmerInnen, davon ca. zwei Drittel Sozialpädagogische Familienhilfen und ein Drittel BezirkssozialarbeiterInnen, fiel die Veranstaltung deutlich größer aus als sonst üblich, außerdem konnten aus Kapazitätsgründen bei weitem nicht alle Anmeldungen berücksichtigt werden. Ursachen hierfür waren wohl zum einen das für viele sehr interessante Thema, zum anderen erging die Einladung erstmals auch ausdrücklich an MitarbeiterInnen der Sozialen Dienste der Jugendämter. Nicht nur Fachkenntnisse sollten erweitert, sondern es sollte auch ausdrücklich das gegenseitige Verständnis von VertreterInnen der freien Träger und der Jugendämter, die in der praktischen Arbeit mit Blick auf Kindeswohl bzw. dessen Gefährdung zusammenarbeiten, gefördert werden. Der Einstieg in das Thema erfolgte in gemischt besetzten Arbeitsgruppen ( Arbeit im Gefährdungsbereich was hilft? Nützliches, Notwendiges und Entbehrliches aus der Fallpraxis der SPFH und der Jugendämter unter Berücksichtigung der jeweiligen Auftragslagen ). In den Arbeitsgruppen wurde dann auch rege und konstruktiv diskutiert. Hierbei standen die gegenseitigen Erwartungen von ASD und SPFH in besonderem Fokus. Als Ergebnis wurde deutlich, wie wichtig es ist, die Strukturen für gemeinsame Begegnungen und Austausch zu nutzen und so eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zu fördern. Gegenseitige Wertschätzung, Rollenklarheit und eine einheitliche Haltung schaffen ein Arbeitsklima, welches insbesondere in sogenannten Gefährdungsfällen eine gemeinsame fachliche Falleinschätzung ermöglichen. Im Anschluss daran hielt Herr Thorsten Tanto, Familienrichter am Amtsgericht Saarbrücken, den Hauptvortrag zum Thema Was braucht das Gericht, um im Gefährdungsfall zum Wohl des Kindes entscheiden zu können? Der Referent konnte auf ganzer Linie begeistern. Die Rückmeldungen der TeilnehmerInnen ergaben, dass sein ebenso verständlich wie spannend gehaltener Vortrag einen sehr guten Einblick in den Themenbereich vermitteln konnte. Im Anschluss an die Mittagspause bestand Gelegenheit, mit Herrn Richter Tanto über seinen Vortrag zu diskutieren und Fragen zu stellen; diese Möglichkeit wurde ausgiebig genutzt. Die Ergebnisse der Arbeitsgruppen, die aus zeitlichen Gründen nicht mehr im Forum präsentiert wurden, sollen Grundlage einer Folgeveranstaltung sein, die für Frühsommer 2015 geplant ist. Die Auswertung der am Ende des Fachtages verteilten Rückmeldebögen zeigte, dass die Erwartungen der TeilnehmerInnen an die Veranstaltung gut bis zufriedenstellend erfüllt wurden (bei den Fachkräften der freien Träger etwas mehr als bei denen der Jugendämter). Bei gleicher Tendenz noch besser bewertet wurde die Relevanz der Veranstaltung für die berufliche Tätigkeit. 6 Rundbrief Landesjugendamt des Saarlandes Nr. 2/2014

7 Äußerst positive Rückmeldungen gab es für die Ermöglichung des fachlichen Austausches zwischen den MitarbeiterInnen der freien Träger und denjenigen der Jugendämter. Ein großer Dank geht an dieser Stelle von den Mitgliedern des LAK SPFH an ihre Einrichtungsleitungen, die es ihnen ermöglicht haben, an der Planung, Organisation und Durchführung der Veranstaltung mitzuwirken. Ebenfalls ausdrücklich gedankt sei dem Landesjugendamt, ohne dessen organisatorische und finanzielle Unterstützung der Fachtag in dieser Form nicht hätte realisiert werden können. Für den LAK SPFH: Gabriele Reichard, Holger Donauer Veranstaltungshinweis: Workshop für ASD- und SPFH- Fachkräfte In Fortführung der Reihe Gemeinsam im Risiko bietet der LAK SPFH in Kooperation mit dem Landesjugendamt einen Workshop zur Förderung der Zusammenarbeit von ASD, SPFH und Familiengericht bei Gefährdung des Kindeswohls, für den erneut der Familienrichter Thorsten Tanto gewonnen werden konnte. Sowohl die große Resonanz wie auch die inhaltlichen Ergebnisse der Fachtagung haben gezeigt, dass das Thema der interdisziplinären Zusammenarbeit und des Austausches zwischen öffentlichen Trägern, SPFH-Fachkräften und Familiengerichten von großem Interesse ist. Im Bereich der Kindeswohlgefährdung bedarf es bei allen professionell Beteiligten einer hohen Fachlichkeit in der Beurteilung der Situation sowie einer guten Zusammenarbeit, um sowohl für die Klienten als auch zur Entlastung der Helfer/innen Rahmenbedingungen zu schaffen, die die zu treffenden Entscheidungen ermöglichen. Den Teilnehmer/innen in diesem halbtägigen Forum soll die Möglichkeit gegeben werden, angerissene und neue Fragen oder Problemstellungen im Hinblick auf eine im Sinne des Kindeswohls gelingende Zusammenarbeit sowie Fälle und Vorgehensweisen im Arbeitsfeld der Gefährdung in einem offenen Austausch mit dem Familienrichter zu erörtern. Das Angebot ist offen für Mitarbeiter/- innen der ASD der Jugendämter sowie für Fachkräfte der Sozialpädagogischen Familienhilfe. Ein vorherige Teilnahme an o.g. Fachtagung ist erforderlich. Perspektivisch ist seitens der Initiatoren LAK SPFH und Landesjugendamt geplant, je nach Bedarf weitere Veranstaltungen (Fachtage, Workshops, regionale Gruppen) zu organisieren. Termin: bis Uhr Ort: Hermann-Neuberger-Sportschule, Saarbrücken, Gebäude 4, Raum 40 Kosten: 20 (inkl. Pausenimbiss) Kapazität: max. 30 Teilnehmer-/innen Anmeldungen: über das LPM, Frau Wahlster, Tel.: (06897) Rundbrief Landesjugendamt des Saarlandes Nr. 2/2014 7

8 Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge: BAGLJÄ verabschiedet fachliche Empfehlungen Die politischen und ökonomischen Krisen, Konflikte und Kriege in unterschiedlichen Regionen Afrikas sowie des Nahen und Mittleren Ostens haben anhaltende Flucht- und Migrationsbewegungen nach Europa zur Folge. Nicht nur Erwachsene mit ihren Familien kommen in Deutschland an, sondern auch Kinder und Jugendliche, die oftmals auf einer monatelangen Odyssee ohne Eltern oder Sorgeberechtigte einreisen. Nachdem die Bundesregierung im Jahr 2010 ihre Vorbehaltserklärung gegen die UN-Kinderrechtskonvention (UN- KRK) zurückgenommen hat, gilt diese Maßgabe in Deutschland uneingeschränkt. In der Konvention werden der unbedingte Vorrang des Kindeswohls bei allen zu treffenden Maßnahmen sowie das Recht auf Leben, Überleben und Entwicklung betont. Auch nach nationalem Recht hat der junge Flüchtling ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit ( 1 SGB VIII). Alle nach Deutschland einreisende unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (umf) haben gem. 42 SGB VIII einen Anspruch auf eine vorläufige Schutzmaßnahme (Inobhutnahme) durch das Jugendamt, in dessen örtlichem Zuständigkeitsbereich sie in Erscheinung getreten sind. Durch seine Grenzlage mit europäischen Hauptverkehrstrassen (Autobahnübergang Goldene Bremm, ICE- Strecke Paris-Saarbrücken-Frankfurt/M) ist das Saarland, hier insbesondere der Regionalverband Saarbrücken, in sehr hohem Maße von der Einreise der umf betroffen. Allein im Regionalverband Saarbrücken wurden seit Umsetzung der KRK annähernd 900 umf vom Jugendamt in Obhut genommen (Stand ). Seitdem sind im ganzen Saarland von Aufnahme-/ Schutzund Clearingangeboten über Wohngruppen bis hin zu ambulanten Versorgungsstrukturen eine Vielzahl an Einrichtungen geschaffen worden. Die Arbeit mit und für diese jungen Menschen stellt die beteiligten Akteure in Einrichtungen, Jugendämtern und Ausländerbehörden vor große Herausforderungen. Vor dem Hintergrund dieser bundesweit anhaltenden Flüchtlingsströme befasste sich eine Ad-hoc- Arbeitsgruppe der Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter mit der Thematik und erarbeitete die Handlungsempfehlungen zum Umgang mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen Inobhutnahme, Clearingverfahren und Einleitung von Anschlussmaßnahmen, die auf der 116. Arbeitstagung der BAGLJÄ ( beschlossen wurden. Zu finden ist das Dokument unter 8_handlungsempfehlungenumf_2014.pdf. 8 Rundbrief Landesjugendamt des Saarlandes Nr. 2/2014

9 Ebenso stehen unter index.php diverse Anlagen zu Verfahrensabläufen sowie Dokumentationshilfen zur Verfügung Joachim Hellbrück 3. Pflegekinderwesen Die Situation von Pflegekindern - Pflegeeltern leisten wertvolle Arbeit Im Juli 2013 lud Frau Ministerpräsidentin Kramp Karrenbauer die saarländischen Pflegeeltern ein, um deren Arbeit wertzuschätzen. In der Folge hat das Sozialministerium zum ersten Runden Tisch am Pflegeeltern, die Jugendämter und den Sozialdienst katholischer Frauen (SKF) eingeladen, bei dem auch die Staatssekretärin Gaby Schäfer anwesend war. Um im Saarland weitere Familien zu finden, die bereit und geeignet sind ein Kind vorübergehend oder auf Dauer bei sich aufzunehmen, ist es notwendig, dass die zukünftigen Pflegeeltern genau wissen, was auf sie zukommen wird. Aus diesem Grund erläuterten die Pflegeeltern, welche Voraussetzungen und Bedingungen aus ihrer Sicht geändert werden müssten. Wichtige kritische Themen waren dabei: 1. Die Situation der Pflegekinder in der Schule: Pflegekinder sind durch ihre unsichere Lebenssituation und ihr Erlebtes in der Schule oft nicht einfach zu führen. Sie zeigen häufig nicht zu akzeptierendes Verhalten. Die Pflegeeltern kritisierten in diesem Zusammenhang insbesondere, dass die Lehrkräfte allgemein nicht genügend Kenntnis über die emotionale Situation betroffener Kinder haben und nicht adäquat auf sie reagierten. 2. Die Situation der Pflegekinder im Bereich der Kita s: Hier kritisierten die Pflegeeltern auch, dass oft noch Unwissenheit herrsche über die Auswirkungen der Lebenssituation der Kinder auf deren Verhalten. Von sozial distanzlos bis auffallend zurückhaltend, ob mit einem hohen Aggressionspotential oder eher in sich gekehrt, sei bei vielen dieser Kinder alles im Bereich des Möglichen. Es fehle an Interventionsmöglichkeiten, - ideen und Grundlagen und manchmal helfe auch guter Wille allein nicht weiter. 3. Die Situation der Pflegekinder im sozialen Umfeld und das Image der Pflegeeltern: Im sozialen Umfeld käme es immer wieder zu Stigmatisierungen. Pflegekinder hätten es oft schwer, in Vereinen integriert zu werden oder mit anderen Kindern zu spielen. Daneben hätten auch die Pflegeeltern mit ihrem Image zu kämpfen. Schuld daran seien schlimme bundesweite Einzelfälle und die Berichterstattung darüber. Daneben sei ein weit verbreitetes Vorurteil, Pflegeeltern würden Pflegekinder nur wegen des Geldes aufnehmen. Rundbrief Landesjugendamt des Saarlandes Nr. 2/2014 9

10 4. Die Situation der Pflegekinder im Rahmen von Gerichtsverfahren: Die Pflegeeltern bemängelten, dass die Richter häufig das Interesse der leiblichen Eltern stärker berücksichtigen würden als die der Pflegekinder. Diese wären durch die Verfahren häufig emotional stark belastet. Richter und Richterinnen seien oft auch nicht gut vorbereitet und die emotionale Betroffenheit der Kinder fände selten Berücksichtigung. 5. Informationsbedarf der Pflegeeltern: Die Pflegeeltern kritisierten, dass sie häufig nicht genügend informiert seien über die bisherige Lebenssituation des Pflegekindes und Unsicherheiten in rechtlichen Fragen bestehen würden. In der Folge führe dies auch zu Unsicherheiten z.b. bei ErzieherInnen, LehrerInnen und Ärzten und Behörden im Umgang mit den Pflegeeltern. Dies waren die Hauptkritikpunkte der Pflegeeltern; dazu kam der Wunsch der Pflegeeltern nach landesweiten Schulungen zu relevanten Themen. Neben den Kritikpunkten wurden jedoch auch ausführlich positive Rahmenbedingungen diskutiert, die die Arbeit der Pflegeeltern erleichtern und auch die Grundlage seien, immer wieder zu entscheiden, ein Pflegekind aufzunehmen. Die wichtigsten Punkte waren hierbei die verlässliche und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Fachkräften des Pflegekinderdienstes und die soziale Vernetzung der Pflegeeltern. Zum hatte das Sozialministerium zum zweiten Runden Tisch eingeladen. Auch dieses Mal war Staatssekretärin Gaby Schäfer während der ganzen Zeit anwesend. Entwicklungen seit dem 1. Runden Tisch Das Landesjugendamt berichtete über die Entwicklung seit dem ersten Runden Tisch und begrüßte als Referenten Herrn Kreten, Amtsgerichtsdirektor des Amtsgerichts in Dahn, der zu den rechtlichen Fragen und der Situation der Kinder im Gerichtsverfahren einen interessanten Vortrag hielt, an den sich eine sehr lebhafte Diskussion anschloss. Weitere Planungen zur Situation der Kinder im Gerichtsverfahren Es werden mit dem Justizministerium Kontakte gesucht, um die Möglichkeiten der Schulung der Richterinnen und Richter zu klären. Weitere Planungen zur Situation der Kinder in Schulen und Kita s Das Bildungsministerium hatte in einem Vorgespräch mit dem Landesjugendamt über Entwicklungen für den Bereich der Kinder mit herausforderndem Verhalten im Unterricht informiert, was auch an die Runde weitergegeben wurde. So gibt es derzeit schon einige Möglichkeiten, Kindern mit schwerwiegenden Problemen Nachteilsausgleiche zu gewähren, die durchaus nicht allgemein bekannt sind. In verschiedenen Gremien würden innovative Interventionsstrategien für den Unterricht erarbeitet. 10 Rundbrief Landesjugendamt des Saarlandes Nr. 2/2014

11 Weiterhin ist für 2015 eine engere Kooperation zwischen Jugendhilfe und Bildung geplant; dazu sollen Termine direkt in den Landkreisen zwischen örtlichem Jugendamt und dem Bildungsministerium stattfinden. Darüber hinaus wird ein Vertreter des Bildungsministeriums in den Kreis der Jugendamtsleitungssitzungen eingeladen. In Kooperation zwischen LPM und Landesjugendamt wird 2015 eine Tagung zur Thematik seelisch verletzter Kinder, Schwerpunkt Pflegekinder, durchgeführt. Diese wird ergänzt durch einen Workshop, in dem mögliche Interventionsstrategien im Unterricht und im Gruppensetting auch im Vorschulbereich diskutiert und eingeübt werden. Darüber hinaus bietet das Landesjugendamt die seit Jahren erfolgreich durchgeführte Tagung mit Irmela Wiemann durch. Informationsbedarf der Pflegeeltern: Über den Landesarbeitskreis Adoptions- und Pflegekinderwesen soll der Fortbildungsbedarf der Pflegeeltern abgeklärt werden und ggfs. landesweit für alle Pflegeeltern Angebote entwickelt werden. Imageverbesserung und Neugewinnung von Pflegeeltern: Eine landesweite Öffentlichkeitsarbeit in Kooperation mit den Jugendämtern und dem SKF zur Imageverbesserung der Pflegeltern soll diskutiert werden. Weiteres Ergebnis war, dass zukünftig in Kooperation mit den Jugendämtern, dem SKF und dem Wissen der Pflegeeltern Schritte zur Weiterqualifizierung und Imageverbesserung des Pflegekinderwesens im Saarland unternommen werden sollen. Dorothea Dörr 4. Jugendschutz 60 Jahre Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig hat am 16. September der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) zum 60-jährigen Bestehen gratuliert. Nach wie vor ist die BPjM zentral für den Jugendmedienschutz. "Auch im heutigen Multimediazeitalter ist die Indizierung jugendgefährdender Medien unersetzlich", betonte Manuela Schwesig in ihrer Festrede. Mit einem Rückblick auf die Arbeit der letzten 60 Jahre dankte die Bundesfamilienministerin allen Wegbegleitern und insbesondere den ehrenamtlichen Beisitzerinnen und Beisitzern für ihre Arbeit im Dienste der Bundesprüfstelle: "Sie haben diese Einrichtung zu dem gemacht, was sie heute ist. Zu der Instanz für die Rundbrief Landesjugendamt des Saarlandes Nr. 2/

12 Bewertung der Jugendgefährdung von Medien", sagte Manuela Schwesig. "Wir wollen Medien: vielfältige, kreative, innovative Medien, Medien, die sich etwas trauen, die kritisch sind und durchaus auch mal provozieren. Medien sind ein Segen und eine Chance, auch für Kinder und Jugendliche", betonte Manuela Schwesig. "Aber wir wollen keine Gewalt und Kriegsverherrlichung, keine Ausländerfeindlichkeit und keinen Rechtsextremismus. All das wollen wir nicht, weil es das Wohl von Kindern und Jugendlichen gefährdet. Es ist immer wieder Ihre Aufgabe in der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien, abzuwägen und die richtige Entscheidung zu treffen." Überprüfung von Musik und Webseiten sind aktuelle Schwerpunkte der BPjM Die Bundesprüfstelle existiert seit Ihr Auftrag nach dem Jugendschutzgesetz (JuSchG) ist es, auf Antrag oder Anregung von Behörden und anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe, Medien auf ihre Tauglichkeit für Jugendliche zu überprüfen und sie gegebenenfalls in die Liste jugendgefährdender Medien aufzunehmen. Bei diesen Indizierungsentscheidungen nimmt die Bundesprüfstelle als Bundesoberbehörde gerichtsähnliche Funktionen wahr. "Wie wichtig die Arbeit der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien ist, zeigt der stetige Anstieg der Verfahrenszahlen", sagte die Vorsitzende der BPjM, Elke Monssen-Engberding. Zwei der aktuellen Schwerpunkte der Indizierungstätigkeiten sind jugendgefährdende Musik und jugendgefährdende Internetseiten. Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien hat auch nach 60 Jahren nach ihrer Gründung eine zentrale Stellung im Rahmen des Jugendmedienschutzes inne. (BMFSFJ - Pressemitteilung ) Hinweis: Anträge oder Anregungen zur Indizierungsprüfung Eine Antragsberechtigung besitzen in Deutschland rund 800 Stellen. Sie erstreckt sich auf die Obersten Jugendbehörden der Länder, die Landesjugendämter, die Jugendämter, die zentrale Aufsichtsstelle der Länder für den Jugendmedienschutz (Kommission für Jugendmedienschutz, KJM) und das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Ein Recht zur Anregung haben alle Behörden und anerkannten Träger der freien Jugendhilfe. Die Zahl der Anregungsberechtigten umfasst mehrere hunderttausend Stellen. Privatpersonen, denen ein Medium jugendgefährdend erscheint, können selbst keinen Antrag und keine Anregung zur Indizierung an die Bundesprüfstelle richten. Bei Nachfragen wenden Sie sich im Sozialministerium bitte an: Walter Burgard (Tel.: 0681 / ) w.burgard@soziales.saarland.de 12 Rundbrief Landesjugendamt des Saarlandes Nr. 2/2014

13 Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft präsentiert FSK App Apple App Store Google Play Store Seit Sommer 2014 ist sie auf dem Markt - die neue FSK App, die gemeinsam mit der Parlamentarischen Staatssekretärin im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Caren Marks, der Öffentlichkeit vorgestellt wurde. Die App richtet sich an Eltern, Pädagog/innen sowie an Kinder und Jugendliche. Geordnet nach den Bereichen Kino, DVD/Blu-ray sowie Serien zeigt die FSK App die Filme der letzten drei Kinostartwochen und die Titel aus dem aktuellen TOP 25 Verkaufsranking an. Auch ältere, von der FSK seit 2003 geprüfte Titel, lassen sich per Suchfunktion finden. Kinder und Jugendliche werden über ein Quiz und Spieleangebote angesprochen, welche die Themen Jugendschutz, Filmkunde und Medienkompetenz auf zeitgemäße Art aufbereiten. Mit einer Sortierfunktion nach Altersstufen kann schnell ein Überblick geschaffen werden, welche aktuellen Filme beispielsweise ohne Altersbeschränkung, ab sechs oder zwölf Jahren usw. freigegeben sind. Außerdem lässt sich eine kurze Begründung nachlesen, warum ein Film eine bestimmte Altersfreigabe erhalten hat. Weitere Informationen zu der FSK App inklusive Links zu den App-Stores finden Sie auf folgender Homepage: Über die FSK Seit ihrer Gründung im Jahr 1949 übt die in Wiesbaden ansässige FSK eine zentrale Funktion im Bereich des Jugendmedienschutzes aus. Die Tochtergesellschaft der Spitzenorganisation der Filmwirtschaft (SPIO e.v.) prüft Filme für die öffentliche Vorführung und die Veröffentlichung auf Video. Als coregulierte Selbstkontrolle nimmt sie Altersfreigaben nach dem Jugendschutzgesetz vor. Mehr als 280 ehrenamtliche Prüferinnen und Prüfer sichten insgesamt jährlich an die Prüfobjekte : Kinofilme, Videofilme, Musikclips, Werbefilme und Trailer. Jeden Tag finden im Murnau-Filmtheater und in drei weiteren Sichtungsräumen im Deutschen Filmhaus in Wiesbaden die Ausschusssitzungen der FSK statt. Über ihre gesellschaftliche Aufgabe, ihre demokratischen Verfahren und die aktuellen Altersfreigaben informiert die FSK auf vielfältige Weise: auf ihrer Homepage ( mit der kostenlosen FSK App, durch Publikationen, an und mit Schulen, Hochschulen, Bildungsveranstaltungen und Vorträgen sowie durch Besuchsangebote im Deutschen Filmhaus für Fachkreise und die Öffentlichkeit. Rundbrief Landesjugendamt des Saarlandes Nr. 2/

14 5. Landesjugendhilfeausschuss Landesjugendhilfeausschuss beschließt Bildung eines adhoc-ausschusses Heimerziehung im Saarland Der Landesjugendhilfeausschuss hat die Bildung eines ad-hoc-ausschusses beschlossen, der sich mit der Heimerziehung 1949 bis 1975 im Saarland befassen wird. Mit dieser Arbeitsgruppe, so der Vorsitzende des Landesjugendhilfeausschusses, Peter Barrois, wollen wir das Augenmerk auf das Schicksal junger Menschen lenken, die Ende der 40er bis Mitte der 70er Jahre durch die Heimerziehung in ihrer Entwicklung behindert oder in saarländischen Einrichtungen misshandelt wurden. Dieser Vergangenheit, diesem dunklen Kapitel deutscher Heimgeschichte, müssen sich die Verantwortungsträger, aber auch die Gesellschaft insgesamt heute stellen und daraus die notwendigen Konsequenzen für heutige Kinder- und Jugendhilfe ziehen. Mit Sabine Schmitt (Paritätischer Wohlfahrtsverband) wählte das Fachgremium der Kinder- und Jugendhilfe im Saarland bereits die Vorsitzende des ad-hoc-ausschusses, der in Zusammenarbeit mit Mitarbeiter/innen des Landesjugendamtes im Monat September seine Arbeit aufgenommen hat und dabei auf Erfahrungen in anderen Bundesländern bzw. Erfahrungen der Anlauf- und Beratungsstelle beim Landesjugendamt des Saarlandes zurückgreifen kann. Es wird sicherlich eine besondere Herausforderung in dieser Arbeitsgruppe sein, ein offenes und vertrauensvolles Arbeitsklima zu schaffen, damit Träger von Heimeinrichtungen mit betroffenen ehemaligen Heimkindern sehr behutsam und auf Augenhöhe miteinander ins Gespräch kommen, die Vergangenheit unter verschiedenen Aspekten beleuchten und gemeinsam hilfreiche Ergebnisse erzielt werden, so Sabine Schmitt. Seit 2012 haben mehr als 300 ehemalige Heimkinder in saarländischen Einrichtungen Kontakt mit der Anlauf- und Beratungsstelle Heimerziehung beim Landesjugendamt des Saarlandes aufgenommen. In Abstimmung mit dem Bund und anderen Bundesländern werden von den Mitarbeiter/innen dieser Behörde Rentenersatzansprüche ehemaliger Heimkinder geprüft bzw. Betroffene bei der Beantragung von Sachleistungen und weiteren Hilfen unterstützt. Außerdem hat das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie Herrn Prof. Dr. Schrapper von der Universität Koblenz-Landau mit der wissenschaftlichen Aufarbeitung der Heimerziehung in den Jahren im Saarland beauftragt. Bei dieser wissenschaftlichen Aufarbeitung soll nicht das Aktenstudium oder die Statistik im Mittelpunkt stehen. Den Schwerpunkt soll die Arbeit mit betroffenen ehemaligen Heimkindern, den Heimeinrichtungs- und öffentlichen Trägern der Jugendhilfe sein. Geschehenes Unrecht soll dokumentiert und anhand von Einzelschicksalen ver- 14 Rundbrief Landesjugendamt des Saarlandes Nr. 2/2014

15 schriftet werden, damit die Jugendhilfe aus diesen Fehlern ihre Lehren zieht. Die Anlauf- und Beratungsstelle des Landesjugendamtes ist wie folgt erreichbar: Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, Landesjugendamt, Ursulinenstraße Saarbrücken Tel.: (0681) Mail: m.jahr@soziales.saarland.de 6. Landesjugendhilfeplanung Am 1. Januar 1991 trat das Achte Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) in den alten Bundesländern in Kraft. 1) Mit dem Gesetz wurde den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe erstmals Jugendhilfeplanung als Pflichtaufgabe übertragen. "Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe haben für die Erfüllung der Aufgaben nach diesem Buch die Gesamtverantwortung einschließlich der Planungsverantwortung". 79 Abs. 1 SGB VIII Die Planungsverantwortung der öffentlichen Träger der Jugendhilfe umfasst vor allem das rechtzeitige und ausreichende Vorhalten von Strukturen und Angeboten zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben. "Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sollen gewährleisten, dass zur Erfüllung der Augaben nach diesem Buch 1. die erforderlichen und geeigneten Einrichtungen, Dienste und Veranstaltungen den verschiedenen Grundrichtungen der Erziehung entsprechend rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung stehen; hierzu zählen insbesondere auch Pfleger, Vormünder und Pflegepersonen; [ ]". 79 Abs. 2 SGB VIII In 80 SGB VIII hat der Bundesgesetzgeber dargelegt, wie die Jugendhilfeplanung durch den Träger der öffentlichen Jugendhilfe gestaltet werden muss: "Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe haben im Rahmen ihrer Planungsverantwortung 1. den Bestand an Einrichtungen und Diensten festzustellen, 2. den Bedarf unter der Berücksichtigung der Wünsche, Bedürfnisse und Interessen der jungen Menschen und der Personensoregeberechtigten für einen mittelfristigen Zeitraum zu ermitteln und 3. die zur Befriedigung des Bedarfs notwendigen Vorhaben rechtzeitig und ausreichend zu planen; dabei ist Vorsorge zu treffen, dass auch ein unvorhergesehener Bedarf befriedigt werden kann." In allen oben beschriebenen Planungsphasen haben die Träger der öffentlichen Jugendhilfe die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe frühzeitig zu beteiligen. Die beschriebenen Planungsnormen beziehen sich sowohl auf die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendämter) als auch auf die überörtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Landesjugendämter). Die oberste Landesjugendbehörden besitzen nach 82 Abs. 1 und 2 SGB VIII insbesondere eine Anregungs- und Weiterentwicklungsfunktion, darüber hinaus sollen sie auf einen gleichmäßigen Ausbau von Einrichtungen und Angeboten hinwirken und dabei die Jugendämter unterstützen. Rundbrief Landesjugendamt des Saarlandes Nr. 2/

16 Den Ländern kommt über die Regelung des 82 SGB VIII eine Innovations-, Qualifizierungs- und Planungsfunktion zu, damit über den Zuständigkeitsbereich eines einzelnen Jugendamtes hinaus abgestimmte fachliche Weiterentwicklung angeregt und überall im Land den Bedarfslagen von jungen Menschen und Familien antsprechende Angebote und Dienste zur Verfügung stehen. Über die Daten der integrierten Bericherstattung im Saarland wurde aufgezeigt, dass sowohl die Lebenslagen von jungen Menschen und Familien wie auch die darauf bezogenen Kinder- und Jugendhifeleistungen sehr unterschiedlich sind. Wie der erste Bericht zu den Hilfen zur Erziehung in den saarländischen Landkreisen und dem Regionalverband Saarbrücken (2012) zeigt, werden dort, wo benachteilgte Lebensverhältnisse stärker zu finden sind, auch mehr Kinder- und Jugendhilfeleistungen notwendig und erbracht. Es wurde von Landesseite entschieden, dieses einheitliche, systematisierte und integrierte Datenkonzept für die landesweite Jugendhilfeplanung zu nutzen. Eine Steuerungsgruppe unter wesentlicher Beteiligung des Landesjugendhilfeausschusses wurde inzwischen eingerichtet. Die konstituierende Sitzung fand am 6. August 2014 statt. Die Steuerungsgruppe legte fest, dass für einen ersten exemplarischen Durchgang der Landesjugendhilfeplanung im Saarland die stationären Hilfen gem. 34 SGB VIII im Fokus stehen sollen. Die 2. Sitzung der Steuerungsgruppe wurde auf den 29. Januar 2015 festgelegt. 1) Anmerk: in den neuen Bundeländern trat das Gesetz bereits am 3. Oktober 1990 in Kraft Sigrid Hoffmann Pressemeldung des Landesjugendhilfeausschusses zur landesweiten Jugendhilfeplanung im Saarland Das Saarland hat als erstes Bundesland in Deutschland auf Anregung des Landesjugendhilfeausschusses (LJHA) eine landesweite Jugendhilfeplanung in Auftrag gegeben. Bereits im Jahr 2008 hat sich das Fachgremium der Kinder- und Jugendhilfe für eine qualifizierte Jugendhilfeplanung des Landes ausgesprochen und u.a. die Oberste Landesjugendbehörde gebeten, geeignete personelle, materielle und organisatorische Rahmenbedingungen für einen dauerhaften Prozess der Jugendhilfeplanung für das Saarland zu schaffen. Der Landesjugendhilfeausschuss begrüßt die erfolgreichen Bemühungen des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie zur Initiierung einer landesweiten Jugendhilfeplanung. Jugendhilfeplanung wird ein immer wichtigeres Instrument der Jugendpolitik, der Weiterentwicklung der Jugendhilfe aber auch der Steuerung, Kontrolle, Partizipation und Kooperation mit anderen Planungsbereichen, so Peter 16 Rundbrief Landesjugendamt des Saarlandes Nr. 2/2014

17 Barrois, Vorsitzender des Landesjugendhilfeausschusses, in Würdigung des nun zunächst auf 3 Jahre angelegten Modellprojektes. Mit dem Institut für Sozialpädagogische Forschung Mainz (ism) wurde ein geeigneter und verlässlicher Partner für die wissenschaftliche Begleitung und konzeptionelle Unterstützung gefunden. Mit der Integrierten Berichterstattung wurde bereits vor Jahren im Saarland ein einheitliches, systematisiertes, integriertes Datenkonzept etabliert, das nun als solide Basis für eine landesweite Jugendhilfeplanung dienen kann. Damit dieses 3-jährige Pilotprojekt erfolgreich durchgeführt werden kann, bedarf es einer handlungsfähigen Steuerungsgruppe, die mit den notwendigen Entscheidungskompetenzen ausgestattet ist und in der sich alle Arbeitsfelder der Kinder- und Jugendhilfe spiegeln. Peter Barrois: Es spricht für die überaus konstruktive und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen dem Landesjugendhilfeausschuss und der politischen Leitung des Sozialministeriums, wenn freien und öffentlichen Trägern im partnerschaftlichen Zusammenwirken soviel Gestaltungsmöglichkeiten wie in dieser Steuerungsgruppe gegeben werden. 7. Meldungen Anlauf- und Beratungsstelle für ehemalige Heimkinder Ad-hoc-Ausschuss Heimerziehung im Saarland gestartet. Gemäß dem Beschluss des LJHA vom hat sich im September der ad-hoc-ausschuss Aufarbeitung der Heimerziehung im Saarland konstituiert. Im Rahmen eines intensiven Austausches mit Betroffenen im Vorfeld ist es der Ausschussvorsitzenden Frau Sabine Schmitt, PARITÄTISCHER Wohlfahrtsverband, zusammen mit Mitarbeiterinnen der Anlauf- und Beratungsstelle des LJA, Frau Breitlauch und Frau Jahr, gelungen, Betroffene für die Mitarbeit im Ausschuss und dem Aufarbeitungsprojekt des Landes zu gewinnen. Der ad-hoc-ausschuss setzt sich zusammen aus ehemaligen, betroffenen Heimkindern, aus Vertreter/innen heutiger Heimträger und Jugendbehörden, aus jugendhilfeerfahrenen Personen der LJHA-Unterausschüsse Hilfen zur Erziehung und Kinder- und Jugendpolitik/Querschnittaufgaben, sowie aus Mitarbeiter/innen des Ministeriums bzw. der Anlauf- und Beratungsstelle. Frau Schmitt bezeichnet es als eine besondere Herausforderung, innerhalb des Ausschusses zunächst ein offenes und vertrauensvolles Arbeitsklima zu schaffen, damit Träger- und Behördenvertreter mit den betroffenen ehemaligen Heimkindern auf Augenhöhe ins Gespräch kommen, die Vergangenheit unter verschiedenen Aspekten beleuchten und gemeinsam hilfreiche Aspekte zusammentragen, die das wissenschaftliche Aufarbeitungsprojekt des Landes unterstützen können. Die Mitglieder des Ausschusses haben diese Intension in der 1. Sitzung des Ausschusses ihrerseits bekräftigt. Rundbrief Landesjugendamt des Saarlandes Nr. 2/

18 Der ad- hoc-ausschuss wird das Aufarbeitungsprojekt des Landes unter der Leitung von Herrn Prof. Schrapper inhaltlich begleiten. Die Arbeitsgrundlage ergibt sich vom Grundsatz her aus dem Abschlussbericht des Runden Tisches Heimerziehung in den 50er und 60er Jahren auf Bundesebene. Der Ausschuss hat demzufolge in der 1. Sitzung folgende Aufgaben und Ziele beschlossen: der Ausschuss dient ehemaligen Heimkindern und Einrichtungsträgern als Forum zum gegenseitigen Austausch der Ausschuss benennt und trägt wichtige Aspekte der Aufarbeitung zusammen der Ausschuss begleitet das wissenschaftliche Aufarbeitungsprojekt des Landes und bringt sich hier aktiv ein der Ausschuss berichtet regelmäßig in den LJHA-Sitzungen In einem Presseartikel der Saarbrücker Zeitung vom wurden die Inhalte der Sondersitzung des LJHA vom skizzirt. Der dort bereits angekündigte Runde Tisch Heimerziehung in den Jahren 1949 bis 1975 im Saarland hat am wie geplant seine Arbeit aufgenommen. Themen und Fragestellungen mit den beteiligten Institutionen und ehemaligen Heimkindern erarbeitet und in dieser ersten Sitzung die Terminierung 2015 mit den jeweiligen Arbeitsthemen festgelegt. Der Runde Tisch wird sich am zum zweiten Mal treffen. In der zweiten Ausgabe des Rundbriefes 2015 werden wir Sie mit detaillierten Informationen versorgen. Sabine Schmitt, Vorsitzende ad-hoc-ausschusses Die von ehemaligen Heimkindern bereits in den Vorgesprächen erarbeiteten Ideen und Vorschläge wurden in den 1. Runden Tisch, der Auftaktveranstaltung des Aufarbeitungsprojektes des Landes, am eingebracht. Der nächste Sitzungstermin des adhoc-ausschusses ist auf den terminiert. 18 Rundbrief Landesjugendamt des Saarlandes Nr. 2/2014

19 Fortbildungen Für das Fortbildungsprogramm 2014 des Landesjugendamtes konnte Herr Bernd Krämer, Leiter des Interdisziplinären Netzwerkes Autismus des Caritasverbandes Speyer zur Thematik der Autismus-Spektrum-Störung bei Kindern und Jugendlichen gewonnen werden. Aufgrund der sehr großen Resonanz und des positiven Feedbacks baten wir Herrn Krämer an dieser Stelle zur Vorstellung seiner Einrichtung. Das Interdisziplinäre Netzwerk Autismus der cbs vielfältige Angebote aus einer Hand Zahlreiche Bedarfsanfragen von Menschen mit Autismus-Spektrum- Störungen (ASS) und deren Angehörigen aus der gesamten Diözese Speyer waren der Anlass zur Gründung des Interdisziplinären Netzwerks Autismus des Caritasverbandes Speyer im Februar Der Lebensweg von Menschen mit ASS und ihren Familien wird häufig begleitet von zahlreichen Fachleuten unterschiedlicher Disziplinen und Institutionen. Das Netzwerk koordiniert und verbindet Hilfsangebote von Caritas- Einrichtungen und anderen Trägern. Die Hilfen der internen und externen Kooperationspartner werden zielgerichtet synchronisiert, so dass sie sich gegenseitig unterstützen und so ein effektiveres Ganzes entsteht. Rat- und Hilfesuchende erhalten somit vielfältige Angebote aus einer Hand. Das Netzwerk ist ein Projekt der Sparte Wohnen-Pflege- Betreuung der Caritasbetriebsträgergesellschaft mbh Speyer und wird von der Aktion Mensch unterstützt. Das Interdisziplinäre Netzwerk Autismus versteht sich als Kontaktstelle für Menschen mit ASS und für Menschen, die Unterstützung im Umgang damit benötigen. Betroffene Kinder, Jugendliche oder Erwachsene und ihre Familien erhalten ambulant und wohnortnah an verschiedenen Standorten in der Diözese Information und ein individuelles und kontinuierliches Beratungsangebot. Im Bedarfsfall können spezifische Förderungen und Therapien, die sich an evidenzbasierten Konzepten orientieren, sowohl im Einzelbezug als auch in Gruppenform in Anspruch genommen werden. Neben der individuellen Förderung finden so regelmäßig Sozial-Kompetenz-Gruppen für Kinder und Jugendliche, ein Gesprächskreis für Erwachsene mit Asperger-Syndrom und Informationsabende für Eltern und Angehörige zum Thema ASS statt. Die zwei Koordinierungsstellen des Interdisziplinären Netzwerks befinden sich in Zweibrücken und in Herxheim. Durch die Vernetzung der Einrichtungen der Caritas Betriebsträgergesellschaft mbh Speyer und der Caritas- Zentren des Caritasverbandes für die Diözese Speyer e.v. kann die ambulante Versorgung in der gesamten Diözese stattfinden. Beratungstermine sind in den entsprechenden Caritas-Zentren (Homburg, St. Ingbert, Pirmasens, Kaiserslautern, Neustadt, Germersheim, Landau, Ludwigshafen, Speyer) möglich. Kontakte können auch mobil, d.h. aufsuchend, erfolgen. In besonderen Fällen findet eine Krisenintervention vor Ort statt. Darüber hinaus bietet das Netzwerk für Fachkräfte, die Menschen mit ASS begleiten, Unterstützung zur Rundbrief Landesjugendamt des Saarlandes Nr. 2/

20 Kompetenzentwicklung bzw. -erweiterung an. Das Angebot reicht von Informationsgesprächen, spezifischen Beratungskonzepten, Vorträgen, Seminaren bis zu mehrtägigen Fortbildungsveranstaltungen. Weitere Informationen finden Sie unter oder per unter Ansprechpartner sind der Projektleiter, Bernd Krämer (06332 / ), und die Mitarbeiterinnen, Birgit Hoffmann (07276 / ) und Eva Wolff (07276 / ). Von links nach rechts: Birgit Conrad, Bernd Krämer, Brigit Hoffmann, Eva Wolf Hinweis: Für 2015 sind zwei weitere Fortbildungen zu diesem Thema geplant. Die Ausschreibungen dazu finden Sie in unserem Fortbildungsprogramm Ulrike Breitlauch Die Katholische Fachschule für Sozialpädagogik Saarbrücken GmbH stellt sich vor Das Große entsteht immer im Kleinen heißt der aktuelle Slogan des Saarlandes, der auch die Situation der KFS charakterisiert. Immer war sie die kleinste der Fachschulen im Saarland, meist einzügig, über kurze Phasen und auch aktuell wieder im Aufbau mit zwei Klassen. Unter Leitung von Frau Dr. Herrmann wurde die KFS 1968 vom Bistum Trier aus der Katholischen höheren Fachschule für Sozialwesen ausgegliedert, sie wurde bekannt als eine der wenigen Fachschulen für Jugend und Heimerziehung in Deutschland, firmierte nach der Einführung der generalistischen Ausbildung in den 80er Jahren als Fachschule für Sozialpädagogik mit dem Schwerpunkt der Jugend und Heimerziehung und seit 2002 in Verantwortung der Gmbh als Katholische Fachschule für Sozialpädagogik, deren Gesellschafter die großen Jugendhilfeträger des Saarlandes mit der Marienhaus Holding und der cts Trägergesellschaft sind. Seit diesem Sommer wird die Schule auch von einem Beirat begleitet, in dem die Leitung des Diakonischen Werkes, der Arbeiterwohlfahrt und der SOS Kinderdorf e.v. vertreten sind. In vier Jahrgängen werden aktuell 160, zukünftig 200 junge Menschen ausgebildet. Im schulisch begleiteten Vorkurs steht die enge Begleitung in den Fragen der Praxis im Mittelpunkt. Kollegiale Beratung als professionelle Kommunikation und weitere Kommunikations- 20 Rundbrief Landesjugendamt des Saarlandes Nr. 2/2014

21 techniken wie Gordontraining, Themenzentrierte Interaktion und die Kunst des konstruktiven Feedback stehen im Vordergrund. Gruppendynamische Verfahren, Bewegung und Musik erweitern die Handlungskompetenz und die Sicherheit der zukünftigen ErzieherInnen. Die Beratung durch die Lehrkräfte bzgl. der Eignung für den Beruf im Kontakt den Kolleginnen der Praxis sichern die Ausbildungserfolge ab. Die Ausbildung in Unter- und Oberkurs orientiert sich am saarländischen Lehrplan der Ausbildung zur staatlich anerkannten ErzieherIn und vermittelt dabei die notwendigen Grundkenntnisse für die Arbeit als Erzieherin in allen Einrichtungen der Erziehung und Bildung. Besonders im Oberkurs stehen Standardsituationen der Hilfen zur Erziehung im Vordergrund: spezifische Maßnahmen der Kinder- und Jugendhilfe, Erziehungs- und Hilfeplanung, Elternarbeit, Kooperation mit anderen Einrichtungen und Teamentwicklung. Die stationären Hilfen zur Erziehung sind ein Einsatzschwerpunkt. Dieses Arbeitsfeld erfordert von Lernenden und Lehrenden besondere Kompetenzen, die sich u.a. am Alter der Lernenden festmachen. Viele SchülerInnen der KFS verfügen über eine Hochschulzugangsberechtigung, eine abgeschlossene Berufsausbildung oder haben bereits einige Semester an einer Hochschule absolviert. Sie müssen sich auf besondere Arbeitszeiten (Schichtdienst) und die besondere Nähe zu problematischen Lebenssituationen einlassen. Die hohen Anforderungen der Tätigkeit in diesen Einrichtungen können nur junge Menschen erfüllen, die über eine erhöhte Belastbarkeit, eine genügende eigene Reife und eine gefestigte Haltung verfügen. Dem wird Rechnung getragen durch eine partizipative Gestaltung des Unterrichts und des gesamten Schulalltags. Das Kollegium der KFS verfügt über umfangreiche Erfahrungen und Kompetenzen im Arbeitsfeld der Kinder- und Jugendhilfe sowie über Zusatzausbildungen in systemischer und gestaltpädagogischen Arbeit. Dies prägt die Ausbildung ebenso wie die umfangreichen Herausforderungen im Bereich Bewegung, Körperarbeit und Erlebnispädagogik. Alles wird dabei als Unterrichtsmethode aber auch als methodisches Vorbild für die zukünftige Arbeit in der Jugendhilfe gesehen. Kommunikationsfähigkeit, eine tolerante und demokratische Haltung sowie eine gute Verankerung im christlichen Menschenbild sind Ausbildungsziele des Lehrplans und der KFS. Explizit wird an diesen Themen in den Blockwochen bzw. in den Projekten der KFS gearbeitet. Im Rahmen des aktuellen neuen Lehrplans des Saarlandes werden diese Kompetenzen als Ausbildungsziele explizit genannt. Ein weiterer Schwerpunkt ist die sehr enge Kooperation mit dem Lernort Praxis. Die beruflichen Erfahrungen des Kollegiums in der Kinder- und Jugendhilfe und die regelmäßigen Treffen mit den Leitungen und den MitarbeiterIn- Rundbrief Landesjugendamt des Saarlandes Nr. 2/

22 nen der Jugendhilfeeinrichtungen führen zu einer engen Verknüpfung von Ausbildungsinhalten und Herausforderungen der Praxis. Die Entwicklung einer beruflichen Identität als Erzieherin wird durch die vielfältigen Erfahrungen in den Einrichtungen und zwischen den Jahrgängen gefördert. Die Mitarbeiter im Kollegium bieten neben der Tätigkeit an der Fachschule Fortbildungen, Supervisionen und Beratungstätigkeiten an und sind mit beteiligt an Fachkonferenzen sowie an Fachgremien aus dem Bereich von Pädagogik und Therapie. Diese Kontakte zur Fachöffentlichkeit sorgen für einen stets aktuellen Wissensstand und ermöglichen den Blick für Innovationen. Eine besondere Herausforderung war die Teilnahme an einem Leonardo da Vinci Projekt der Europäischen Gemeinschaft unter Leitung der Katholischen Hochschule Mainz und des Instituts für Kinder- und Jugendhilfe Mainz. Gemeinsam mit Fachkräften aus fünf Ländern wurde ein Curriculum zur Lehre in EDV-gestützten Verfahren der Jugendhilfe entwickelt und erprobt. Auch hier bot sich wieder die Möglichkeit des Austausches mit Kolleginnen und Kollegen aus Hochschulen und auch aus anderen Ländern Europas. Eine Chance, die auch Schülerinnen der KFS für ihr sozialpädagogisches Praktikum nutzen konnten. In Zusammenarbeit mit dem Landesjugendamt bietet die KFS eine Praxisanleiterausbildung an, die zum einen notwendige Kompetenzen für die Betreuung der PraktikantInnen vermittelt, darüber hinaus aber ein fruchtbares Forum für den Austausch mit MitarbeiterInnen der Praxis bietet. ( leiterausbildung.html ) Gelungene Fortbildungsveranstaltungen in Kooperation mit regionalen und überregionalen Partnern konnten wir an der KFS zu Themen Autismus als Herausforderung, sowie aus dem Bereich der Psychomotorik und der Erlebnispädagogik anbieten. Diese Veranstaltungen halten unser Schulleben ebenso lebendig wie der eben vollzogene Umzug in ein neues Schulgebäude, die Erweiterung in die Zweizügigkeit und die damit verbundene Vergrößerung des Kollegiums. 8. Personalien Neue Mitarbeiter/innen im Landesjugendamt Als neue Mitarbeiterin des Landesjugendamtes im Sachgebiet Kindertagesstätten möchte ich mich Ihnen kurz vorstellen. Mein Name ist Sandra Reinke, ich bin 40 Jahre jung und lebe mit meiner Familie in der Südwestpfalz. 22 Rundbrief Landesjugendamt des Saarlandes Nr. 2/2014

23 Nach mehreren Tätigkeitsjahren als Kindergartenleitung bin ich seit Juni 2014 die dritte Mitarbeiterin hier im Sachgebiet. Zu meinen Aufgabengebieten gehören die Beratung und Begleitung der Betriebsführung von Kindertagesstätten, der Einbindung von Frühen Hilfen im Elementarbereich sowie die Sicherstellung des Fortbildungsressorts. Diesem beruflichen Aufgabenfeld sehe ich mit Freuden entgegen und ich freue mich auf eine konstruktive Zusammenarbeit mit Ihnen. Ihre Sandra Reinke Meine Kontaktdaten: Tel.: (0681) Mail: Seit 12. Mai 2014 bin ich, Sigrid Hoffmann, beim Landesjugendamt (Referat C 2) der Abteilung Jugend, Familien und Frauen tätig. Nach erfolgreichem Abschluss des 2. Staatsexamens für das Lehramt an Gymnasien 1987 war ich zuerst in der freien Wirtschaft und dann 1989 bis 1992 in der damaligen Landesaufnahmestelle in Lebach tätig wechselte ich in das Ministerium für Frauen, Arbeit, Gesundheit und Soziales (ein Ministerium, das stetigen Namens- und Zuständigkeitswechseln unterworfen war, wahrscheinlich künftig auch noch sein wird). Ich habe im Ministerium schon vielfältige Aufgaben im Bereich Frauen, Soziales, Presse, Gesundheit und Prävention übernommen. Im Januar 2002 wurde mir die Funktion der Bürgerbeauftragten übertragen, die ich bis heute, neben meinen anderen dienstlichen Aufgaben, inne habe. Im Landesjugendamt bin ich zuständig für den sogenannten "Aufsichtsbereich": Tagespflege, Jugendhilfeplanung, Kindertageseinrichtungen, Hilfen zur Erziehung/Schutz von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen, Zentrale Adoptionsstelle/Pflegekinderwesen. In meinem beruflichen Werdegang habe ich immer nach dem Motto gehandelt: "Berufung im pragmatischen Sinn ist das Gefühl, da, wo ich bin, bin ich gerade richtig." (Eva Maria Zurhorst) Sigrid Hoffmann Meine Kontaktdaten: Tel.: (0681) Mail: s.hoffmann@soziales.saarland.de Neuer Mitarbeiter im Bereich Jugendarbeit Alwin Theobald ist für viele haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiter/innen in der Rundbrief Landesjugendamt des Saarlandes Nr. 2/

24 Jugendarbeit bereits ein bekanntes Gesicht. Er hat inzwischen weitgehend den Arbeitsbereich von Werner Kapitain, der zum Jahresende in den Ruhestand gehen wird, übernommen. Der passionierte Motorradfahrer und ehemalige Justizvollzugsbeamte (JVA Ottweiler) bringt für sein neues Arbeitsfeld gute Voraussetzungen und Kenntnisse mit nicht nur, weil er Vater von 3 schulpflichtigen Kindern ist, sondern sich früher auch ehrenamtlich in der Jugendarbeit engagiert hat. Förderanträge zu Freizeiten, Bildungsmaßnahmen und Mitarbeiter/innenschulung wandern über seinen Schreibtisch. Er ist zudem der richtige Ansprechpartner im Zusammenhang mit Fragen zur JuleiCa oder zur Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes in der Jugendarbeit. Bereits seit geraumer Zeit arbeitet Alwin Theoald im landesweiten Arbeitskreis der Jugendpfleger/innen mit. Kontaktdaten: Tel.: (0681) Mail: a.theobald@soziales.saarland.de Praktikum beim Landesjugendamt Hallo, mein Name ist Algisa Marie Antes, ich bin zwanzig Jahre alt und studiere an der HTW Saar Soziale Arbeit und Pädagogik der Kindheit. Seit dem 01. Oktober 2014 absolviere ich im Rahmen meines Studium beim Ministerium für Soziales, Gesundheit Frauen und Familie in der Abteilung C (im Landesjugendamt), ein zwanzigwöchiges Praktikum. Ich habe mich für diese Institution entschieden, da ich hier viele Einblicke in unterschiedliche Bereiche erhalte und neue Erfahrungen in der Arbeit im Sozialen Bereich sammeln kann. Im Landesjugendamt ist Ulrike Breitlauch (0681 / ) die zuständige, koordinierende Praxisanleiterin. Wer sich für ein Parktikum im Sozialministerium interessiert, wende sich bitte an Referat A 2 des MSGFF (Referatsleiterin: Frau Brück) 24 Rundbrief Landesjugendamt des Saarlandes Nr. 2/2014

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