Bürgerbeteiligung vor Ort in Baden-Württemberg. Vortrag Initiative Beilstein Sarah Haendel,

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1 Bürgerbeteiligung vor Ort in Baden-Württemberg Vortrag Initiative Beilstein Sarah Haendel,

2 Arten der Bürgerbeteiligung Verbindliche Bürgerbeteiligung ÞDirekte Demokratie: Bürger treffen die Entscheidung an Stelle des Gemeinderates Unverbindliche Bürgerbeteiligung => Alle anderen Formate der Beteiligung: Entscheidung verbleibt beim Gemeinderat

3 Ebenen der Beteiligung Kommunen Landkreise (hier fehlt Beteiligung noch!) Landesebene Bundesebene ÞWer ist für welche Themen zuständig?

4 Verbesserung der Beteiligung im Exkurs Landesebene: Land & den Kommunen Beteiligungsleitfaden: standardisierte frühe Beteiligung bei den Vorhaben des Landes Schulungen/Integration in Ausbildung der Beamten des Themas Beteiligung Wissenschaftliche Begleitung von Beteiligungsprojekten und wünschen aus der Bevölkerung Modellverfahren (Filder-Dialog oder Gefängnisneubau Tuningen) In Planung: Informationsfreiheitsgesetz

5 Direkte Demokratie auf Landesebene (Volksentscheid) bisher 3-stufige Struktur der Volksgesetzgebung: Antrag auf Volksbegehren: Unterschriften Volksbegehren: 16,6 Prozent der Unterschriften(1,4 Mill.), in 2 Wochen, auf Rathäusern Volksentscheid: 33 Prozent Zustimmungsquorum (eine Mehrheit bei der Abstimmung muss gleichzeitig 33 Prozent der Wahlberechtigten umfassen)

6 Bilanz Volksentscheide bisher: Seit 60 Jahren in der Verfassung, aber: unüberwindbare Hürden ÞNoch nie gab es ein erfolgreiches Volksbegehren aus dem Volk heraus! ÞKeine Möglichkeit für die Bürger eigene politische Akzente zu setzen!

7 Aktuell geplante Reform Neue Struktur: Einführung des Volksantrags: 0,5 Prozent Unterschriften, Behandlung im Landtag Antrag auf Volksbegehren: Unterschriften Volksbegehren: 10 Prozent ( ) Unterschriften, in 6 Monaten, mit freier Sammlung Volksentscheid: 20 Prozent ( Bürger) Zustimmungsquorum => Mit neuen Hürden wird direkte Demokratie auf Landesebene nutzbar!

8 Verbesserungen in den Kommunen: Direkte Demokratie (Bürgerentscheid) Bisher (2-stufiges Verfahren): - Bürgerbegehren: 10 Prozent mit Obergrenzen nach Größe - Bürgerentscheid: 25 Prozent Zustimmungsquorum - Wichtig: Themenausschlüsse: Bauleitplanung (!), (Kommunalabgaben, Tarife, Entgelte, Wirtschaftspläne eigenbetriebe, Haushalt, uw) - Frist: 6 Wochen nach Gemeinderatsbeschluss - Zusatzanforderung: Kostendeckungsvorschlag und Begründung

9 Bilanz bisher: Zwischen Verfahren pro Jahr Zwischen 7-20 Bürgerentscheide pro Jahr bei 1101 Gemeinden in BW Eine Gemeinde in BW erlebt im Schnitt alle 89 Jahre ein Bürgerbegehren

10 Neue Regelungen für den Bürgerentscheid Bürgerbegehren: einheitlich 7 Prozent der Unterschriften der Wahlberechtigten Bürgerentscheid: 20 Prozent Zustimmungsquorum Themenausschlüsse: Bauleitplanung wird geöffnet bis zum Aufstellungsbeschluss Frist: verlängert auf 3 Monate! Kostendeckungsvorschlag: Recht auf Beratung Fairness bei Information: Initiative darf ihre Positionen im sogenannten Abstimmungsheft darstellen

11 Weitere Verbesserungen - unverbindliche Beteiligung Bürgerversammlung: wird zur Einwohnerversammlung, Einberufung (bisher: 10 %), neu: - Gemeinden bis Einwohner/innen: 5 % (max. 350) - Gemeinden ab Einwohner/innen: 2,5 % (min max. 2500) Informations- und Diskussionsrahmen, alle Einwohner haben Rede- und Antragsrecht Vorschläge werden in einer 3-Monatsfrist von der Gemeinde behandelt Gutes Instrument, um mit den Gemeindeorganen in Austausch zu kommen!

12 Weitere Verbesserungen: unverbindliche Beteiligung Bürgerantrag: wird zum Einwohnerantrag, (bisher: ca. 3 Prozent), neu: - Gemeinden bis Einwohner/innen: 3 % (max. 200) - Gemeinden ab Einwohner/innen: 1,5 % (min max. 2500) Behandlung durch den GR in einer 3-Monatsfrist, Rederecht des Antragsstellers

13 Weitere Verbesserungen - Transparenz Neu: Ausschüsse tagen in der Regel öffentlich! Gemeinde veröffentlicht auf ihrer Homepage Zeit, Ort, Tagesordnung der öffentlichen Sitzungen und dazugehörige Beratungsunterlagen Öffentliche Beschlüsse sind innerhalb 1 Woche im Internet im Wortlaut zu veröffentlichen

14 Stärkung der Minderheitenrechte Fraktionen Fraktionen und ihre Rechte werden definiert In Kommunen mit nur 18 Gemeinderäten kommen auch einzelnen Gemeinderäten die rechte und Pflichten einer Fraktion zu Künftig können Fraktionen und 1/6 der Gemeinderäte (bisher ¼ ) Anträge auf Einberufung einer Sitzung, Aufnahme eines Tagesordnungspunktes oder Akteneinsicht stellen Sitzungsunterlagen werden nun in der Regel mindestens 7 vor dem Sitzungstag zugestellt.

15 Stärkung der Minderheitenrechte Jugendbeteiligung Jugendliche sind bei sie betreffenden Themen angemessen zu beteiligen. Ein Jugendgemeinderat kann per Unterschriften beantragt werden und hat Rede-, Anhörungs- und Antragsrecht. Angemessen finanzielle Mittel sollen ihm zur Verfügung gestellt werden.

16 Bewusstseins-Änderung Neue gesetzliche Grundlagen sind sehr wichtige Basis Aber ebenso wichtig: Beteiligung als Chance begreifen (Sachverstand nutzen) Und: als eine absolute Notwendigkeit, in Zeiten zunehmende Politikverdrossenheit: schafft Transparenz, Vertrauen, Identifikation! Neues Rollen-Verständnis bei Politiker/innen und Verwaltungen gefragt: als Mittler, Motivator und Organisator von Beteiligungsprozessen

17 Beteiligung als Meta-Thema Beteiligung - Darf nicht nur/erst bei Problemen einsetzen - Muss in allen Politikfeldern mitgedacht werden - Sollte für jede Kommune passend Formen haben - Sollte ganz grundsätzlich als Thema gesetzt werden - Kann eigenständig über die gesetzlichen Vorgaben weitergedacht werden!

18 Beispiel Heidelberger Leitlinien für mitgestaltende Bürgerbeteiligung WICHTIG: Gemeinsamer Entwicklungs- Prozess: Bürgerschaft, Gemeinderat und Verwaltung Klarer Rahmen, der im Vorhinein festschreibt: wie funktionieren wann welche Arten von Beteiligung und an wen wende ich mich?

19 Wichtigste Prinzipien: Die Verwaltung informiert frühzeitig (aktuelle Vorhabensliste) Jede/r kann konkrete Beteiligung anregen (Mitspracheantrag) und mitmachen BB bezieht sich immer auf ein konkretes Vorhaben + konkrete Fragestellung Städtische Koordinierungsstelle berät Bürger Verwaltung macht Ergebnisse und Zwischenstände der BB einer breiten Öffentlichkeit zugänglich BB ist ein ergebnisoffener Prozess! BB beruht auf gegenseitigem Vertrauen

20 Innovation Antrag auf Bürgerbeteiligung Sammlung von 1000 Unterschriften (Einwohner/innen ab 16 Jahren) Entscheidung des GR über Einleitung eines Beteiligungsverfahrens Gemeinsame Erarbeitung eines Beteiligungskonzeptes (eventuell Einsetzung eines paritätisch besetzten Koordinierungsbeirates): Ziele? Methode? Kosten? Ablauf und Terminplan? Entscheidung des GR über dieses Konzept

21 Wie kann Beteiligung bei uns hier vor Ort aussehen? => Gemeinsamen Prozess starten!

22 TTIP und die Demokratie in den Kommunen Subventionen unter Beschuss: => Subventionen werden angreifbar (Subventionskapital aus CETA analysiert) z.b. Kommunale Ausgleichzahlungen an Krankenhäuser, schon jetzt: Klage der Bundesverbandes deutscher Privatkliniken

23 Liberalisierungsdruck in der Daseinsvorsorge => Ziel: Dienstleistungen auf höchstem Liberalisierungsniveau, alle Sektoren & Erbringungsarten erfasst + neue Marktzugangsmöglichkeiten. Einzige Ausnahmen: audiovisuelle Dienste + Dienstleistungen, die in Ausübung hoheitlicher Gewalt erbracht werden Neues Prinzip: Negativlisten vs. Positivlisten ( List it or lose it ) Städt. Auflagen /konkurrierende öffentl. Dienstleistungen angreifbar: billige+ gerechte Behandlung / indirekte Enteignung

24 Re-Kommunalisierungsverbote => Re-Kommunalisierung als Vertragsbruch: Anwendung von : Standstill-Klauseln: hinter einmal erreichtes Niveau der Liberalisierung darf nicht mehr zurückgefallen werden Rachet-Klauseln: auch künftige Liberalsierungen werden automatisch zu TTIP-Verpflichtungen ÞRücknahme der Liberalisierung nicht möglich! ÞBsp. Titisee-Neustadt, Klage vor BVerfGG

25 Verstärkte Ausschreibungspflichten => Ziel: Verbesserter beidseitiger Zugang zu den öffentlichen Beschaffungsmärkten auf allen Verwaltungsebenen Sinkende Schwellenwerte für Ausschreibung: für Waren und Dienstleistungen (nach Bereichen unterschiedl. ) und meist 5 Millionen für Bauvorhaben CETA: Verknüpfung mit ökologischen Standards tw. möglich, schlecht sieht es aus bei sozialen Standard!

26 Eingriffe in die Planungs-, Satzungs-, Finanz- und Organisationshoheit Bestimmungen zum Niederlassungsrecht: Verbot einer Reihe von Beschränkungen, z.b. hinsichtl. Zahl zugelassener Unternehmen Können mit kommunalpolitischen Maßnahmen in Konflikt geraten, z.b. bei Verweigerung von Betriebsgenehmigungen um Verdrängungskonkurrenz zu vermeiden Neben Nichtdiskriminierungsprinzip und Inländergleichbehandlung, auch Standards zur Billigen & gerechten Behandlung + Schutz vor Enteignung, z.b. die Mietbremse, Sozialchartas werden angreifbar

27 Debatte dezentralisieren: TTIP in den Gemeinderat! Ziel: Thematisierung der Demokratie-Eingriffe in den Kommunen durch TTIP Gemeinderäte sollen sich bewusst machen, wie Betroffenheit aussehen könnte! Ergebnis: gemeinsame Resolution gegen die kommunalen Demokratie-Einschränkungen durch TTIP und Co. Vorlagen unter: (Startseite: Eintrag TTIP in den Gemeinderat )

28 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Wir freuen uns über weiteres Interesse an der Arbeit von Mehr Demokratie! Empfangen Sie unseren kostenlosen Newsletter oder unterstützen Sie uns Mitglied - für eine starke Bürger-Demokratie!

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