Vereinfachter Verkaufsprospekt vom 5. Juni 2009 zum Prospekt vom 5. Juni 2009
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- Maja Fischer
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1 Falcon Fund Management (Schweiz) AG Falcon Gold Equity Fund Anlagefonds schweizerischen Rechts der Kategorie Effektenfonds für internationale Anlagen in den Bereichen der Gewinnung, Verarbeitung und Vermarktung von Gold Vereinfachter Verkaufsprospekt vom 5. Juni 2009 zum Prospekt vom 5. Juni 2009 Die Fondsleitung: Falcon Fund Management (Schweiz) AG, Dübendorf Die Depotbank: Falcon Private Bank Ltd., Zürich Dieser vereinfachte Prospekt enthält eine Zusammenfassung der wichtigsten Informationen über den Fonds Falcon Gold Equity Fund. Die rechtlichen und wirtschaftlichen Aspekte sind abschliessend im ausführlichen Prospekt inkl. Reglement des Fonds geregelt. Diese regeln u.a. die Rechte des Anlegers, die Aufgaben und Pflichten der Fondsleitung und Depotbank sowie die Anlagepolitik des Fonds. Dem Anleger wird empfohlen, den ausführlichen Prospekt mit integriertem Fondsreglement zu konsultieren. Die Jahres- und Halbjahresberichte geben Auskunft über die Vermögens- und Erfolgsrechnung. Diese Unterlagen sind bei der Fondsleitung, der Depotbank sowie bei allen Vertriebsträgern kostenlos erhältlich. 1
2 I. Anlageinformationen Anlageziel Das Anlageziel des Falcon Gold Equity Fund besteht hauptsächlich darin, ein angemessenes Wachstum zu erzielen. Anlagestrategie (Anlagepolitik) Beim Falcon Gold Equity Fund handelt es sich um einen Effektenfonds. Er investiert mindestens zwei Drittel des Gesamtfondsvermögens nach Abzug der flüssigen Mittel in: - Beteiligungswertpapiere und rechte (Aktien, Genussscheine, Genossenschaftsanteile, Partizipationsanteile und ähnliches) von Unternehmen, die ihren Sitz oder den überwiegenden Teil ihrer wirtschaftlichen Aktivität in Europa haben oder als Holdinggesellschaften überwiegend Beteiligungen an Gesellschaften mit Sitz in Europa halten; - Anteile anderer Effektenfonds und anderer Anlagefonds, die ihr Vermögen gemäss den Richtlinien dieses Anlagefonds anlegen, wobei die Fondsleitung sicherstellt, dass auf konsolidierter Basis mindestens zwei Drittel des Gesamtfondsvermögens in oben erwähnten Anlagen investiert sind; - Warrants und ähnliche Rechte gemäss Art. 31 Abs. 2 AFV auf oben erwähnten Anlagen. Die Fondsleitung kann zudem unter Vorbehalt der sonstigen Anlagebeschränkungen und nach Abzug der flüssigen Mittel höchstens ein Drittel des Gesamtfondsvermögens investieren in: - Beteiligungswertpapiere und rechte (Aktien, Genussscheine, Genossenschaftsanteile, Partizipationsscheine und ähnliches) von Unternehmen, die bezüglich Sitz und wirtschaftlicher Aktivität den in 8 Ziffer 3 lit. b, 1. Lemma des Fondsreglements genannten Anforderungen nicht genügen; - Obligationen (inklusive Wandelobligationen, Wandelnotes und Optionsanleihen), Notes sowie andere fest oder variabel verzinsliche Forderungswertpapiere und rechte von privaten und öffentlichrechtlichen Schuldnern weltweit; - Geldmarktinstrumente von in- und ausländischen Emittenten; - Warrants und ähnliche Rechte gemäss Art. 31 Abs. 2 AFV auf oben erwähnten Anlagen; - Bankguthaben bis zu 25% des Gesamtfondsvermögens; - Anteile anderer Effektenfonds und anderer Anlagefonds, die den in 8 Ziffer 3 lit. a) 2. Lemma des Fondsreglements genannten Anforderungen nicht genügen. Im Hinblick auf eine effiziente Verwaltung des Fondsvermögens kann die Fondsleitung derivative Finanzinstrumente einsetzen. Die Anlagepolitik des Falcon Gold Equity Fund verwendet den Financial Times Gold Mines Price Index (in USD) als Benchmark. Der Benchmark dient als Vergleichsgrösse. Der Fonds legt indes in der Regel nicht indexnahe oder indexgebunden an. Er kann auch in Wertpapieren von Gesellschaften investieren, welche nicht im Financial Times Gold Mines Price Index (in USD) enthalten sind. Die Rechnungswährung des Fonds ist der Euro. Risikoprofil des Anlagefonds Ausführlichere Informationen zu den hier genannten Risiken enthält der ausführliche Prospekt. 2
3 Die wesentlichen Risiken des Anlagefonds bestehen in Kursveränderungen in den Effekten als auch bei den Anlagen, die nicht auf die Rechnungseinheit lauten aus Veränderungen der Devisenkurse resultieren. Der Wert der Anteile kann sowohl steigen als auch fallen, der Anleger kann möglicherweise sogar weniger als seinen Einsatz herausbekommen. Der Wert der Anlagen des Fonds richtet sich nach dem jeweiligen Marktwert der Anlagen. Je nach dem generellen Börsentrend und der Entwicklung der im Fondsportefeuille gehaltenen Titel kann der Inventarwert erheblich schwanken. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Wert über eine längere Zeitperiode hinweg fällt. Es besteht keine Gewähr, dass der Anleger einen bestimmten Ertrag erzielt und die Anteile zu einem bestimmten Preis an die Fondsleitung zurückgeben kann. Performance der Fondsanteile (Veränderung des Inventarwerts bei Wiederanlage der Ausschüttung) Falcon Gold Equity Fund ( ) in % % % 80.00% 60.00% 40.00% 20.00% 0.00% % % Jahr Fonds Benchmark Durchschnittliche jährliche Rendite Durchschnittliche jährliche Rendite Fonds Benchmark Jahr Fonds Benchmark letzte 3 Jahre 17.12% 9.20% % -0.66% letzte 5 Jahre 42.66% 29.92% % % letzte 10 Jahre % % % 21.20% seit Gründung % 83.64% % 54.22% % 42.80% % -6.93% % 27.83% % 12.59% % 21.05% % % Die in der Vergangenheit erzielte Performance ist kein Hinweis auf die zukünftige Wertentwicklung der Fondsanteile. Diese hängt davon ab, wie sich die Anleihenmärkte entwickeln und wie erfolgreich die Fondsleitung die Anlagepolitik umsetzt. Profil des typischen Anlegers Der Fonds eignet sich für Anleger mit einem langfristigen Anlagehorizont, die in erster Linie ein Wachstum des angelegten Kapitals anstreben. Die Anleger können stärkere Schwankungen und einen länger andauernden 3
4 Rückgang des Inventarwertes der Fondsanteile in Kauf nehmen. Sie sind mit den wesentlichen Risiken einer Aktienanlage vertraut. Der Fonds bietet die Chance, langfristig einen angemessenen Wertzuwachs zu erzielen, erfordert jedoch die Bereitschaft, namentlich kurzfristig grössere Wertschwankungen, welche aus starken Zinsanstiegen resultieren können, in Kauf zu nehmen. Das Verhältnis von Risiko und Ertrag kann durch eine langfristige Anlage der Gelder markant verbessert werden. Wir empfehlen eine minimal Haltedauer von 5 Jahren. Ausschüttungspolitik Ausschüttungsklassen: " A-Klasse" und "Asia A-Klasse" Der Nettoertrag des Anlagefonds wird jährlich pro Anteilsklasse spätestens innerhalb von vier Monaten nach Abschluss des Rechnungsjahres in der Rechnungseinheit an die Anleger ausgeschüttet. Die Fondsleitung kann zusätzlich Interimsausschüttungen aus den Erträgen vorsehen. Bis zu 30% des Nettoertrages einer Anteilsklasse können auf neue Rechnung vorgetragen werden. Beträgt der Nettoertrag eines Rechnungsjahres inklusive vorgetragene Erträge aus früheren Rechnungsjahren weniger al einen Schweizer Franken pro Anteil einer Klasse, so kann auf eine Ausschüttung verzichtet und der gesamt Nettoertrag auf neue Rechnung vorgetragen werden. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten können von der Fondsleitung ausgeschüttet oder zur Wiederanlage zurückbehalten werden. Thesaurierungsklassen: "T-Klasse" und "Asia T-Klasse" Der Nettoertrag des Anlagefonds wird jährlich dem Fondsvermögen zur Wiederanlage hinzugefügt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten können von der Fondsleitung ausgeschüttet oder zur Wiederanlage zurückbehalten werden. Anteilsklassen Es existieren zwei Anteilsklassen: - A-Klasse, bei welcher die Erträge ausgeschüttet werden ("Ausschüttungsklasse") - T-Klasse, bei der die Erträge thesauriert werden ("Thesaurierungsklasse") - "Asia A-Klasse" für Anleger mit Sitz oder Wohnsitz in Asien, bei der die Erträge ausgeschüttet werden ("Ausschüttungsklasse") - "Asia T-Klasse" für Anleger mit Sitz oder Wohnsitz in Asien, bei der die Erträge thesauriert werden ("Thesaurierungsklasse") Die "Asia A-Klasse" und die "Asia T-Klasse" dürfen nur an Anleger vertrieben werden, die im Moment der Zeichnung ihren Sitz oder Wohnsitz in einem Land des asiatischen Kontinents haben. Sie unterscheiden sich von der "A-Klasse" und der "T-Klasse" durch eine höhere Verwaltungsgebühr, welche auf dem finanziell aufwändigeren Vertrieb in diesen Ländern beruht. II. Wirtschaftliche Informationen Kommissionen und Kosten Beim Erwerb und der Rückgabe direkt beim Anleger anfallende Kommissionen und Kosten Ausgabekommission max. 5.0 % 5.0 % 5.0 % Rücknahmekommission max. 0.5 % max. 0.5 % max. 0.5 % Kommission bei Konversion innerhalb desselben Umbrellas Kommission bei Konversion der Anteilsklasse Laufend dem Fondsvermögen belastete Kommissionen und Kosten Verwaltungskommission der Fondsleitung. - A-Klasse 1.25 % 1.25 % 1.25 % 4
5 - T-Klasse - Asia A-Klasse - Asia T-Klasse % 1.25 % 1.75 %* 1.75 %* 1.25 % 1.75 % 1.75 % Performance Fee keine keine keine Kommission der Depotbank 0.15 % 0.15 % 0.15 % Zusätzliche, in effektiver Höhe belastete Kosten (jährliche 0.07 % 0.04 % 0.04 Gebühren der Aufsicht über den Anlagefonds, Druck der Jahres- und Halbjahresberichte usw., ohne Titeltransaktionskosten) Total Expense Ratio (TER) (ohne Titeltransaktionskosten) - A-Klasse - Asia A-Klasse Portfolio Turnover Rate (PTR) nach EU-Norm - A-Klasse - Asia A-Klasse 1.50 % 1.45 % % *) die "Asia A-Klasse" und die "Asia T-Klasse" wurden erst im Jahre 2006 aufgelegt % 1.47 % % % Gebührenteilungsvereinbarungen und geldwerte Vorteile ( soft commissions ) Es bestehen keine Gebührenteilungsvereinbarungen. Die Fondsleitung hat keine Vereinbarungen bezüglich Retrozessionen in Form von so genannten soft commissions geschlossen. Steuerliches (Fonds) Der Fonds besitzt in der Schweiz keine Rechtspersönlichkeit. Er unterliegt weder einer Ertrags- noch einer Kapitalsteuer. Die im Anlagefonds auf inländischen Erträgen abgezogene eidgenössische Verrechnungssteuer wird von der Fondsleitung für den Anlagefonds vollumfänglich zurückgefordert. Ausländische Erträge und Kapitalgewinne können den jeweiligen Quellensteuerabzügen des Anlagelandes unterliegen. Soweit möglich, werden diese Steuern von der Fondsleitung aufgrund von Doppelbesteuerungsabkommen oder entsprechenden Vereinbarungen für die Anleger mit Domizil in der Schweiz zurückgefordert. Steuerliches (Anleger mit Steuerdomizil in der Schweiz) Ausschüttungsklasse: "A-Klasse" Die Ertragsausschüttungen des Anlagefonds an in der Schweiz domizilierte Anleger unterliegen der eidgenössischen Verrechnungssteuer (Quellensteuer) von 35 %. Allfällige, mit separatem Coupon ausgeschüttete Kapitalgewinne unterliegen keiner Verrechnungssteuer. In der Schweiz domizilierte Anleger können die in Abzug gebrachte Verrechnungssteuer durch Deklaration in der Steuererklärung resp. durch separaten Verrechnungssteuerantrag zurückfordern. Thesaurierungsklasse: "T-Klasse" In der Schweiz domizilierte Anleger können die in Abzug gebrachte Verrechnungssteuer durch Deklaration in der Steuererklärung resp. durch separaten Verrechnungssteuerantrag zurückfordern. Steuerliches (Anleger mit Steuerdomizil im Ausland) Ausschüttungsklassen: "A-Klasse" und "Asia A-Klasse" 5
6 Die Ertragsausschüttungen an im Ausland domizilierte Anleger erfolgen ohne Abzug der schweizerischen Verrechnungssteuer. Dazu muss die Bestätigung einer Bank vorliegen, dass sich die betreffenden Anteile bei ihr im Depot eines im Ausland ansässigen Anlegers befinden und die Erträge auf dessen Konto gutgeschrieben werden (Bankenerklärung bzw. Affidavit). Es kann nicht garantiert werden, dass die Erträge des Anlagefonds zu mindestens 80 % ausländischen Quellen entstammen. Die ausgeschütteten Erträge und/oder der beim Verkauf bzw. der Rückgabe realisierte Zins unterliegen in der Schweiz der europäischen Zinsbesteuerung. Thesaurierungsklassen: "T-Klasse" und "Asia T-Klasse" Im Ausland domizilierte Anleger können Anteile ohne Abzug der schweizerischen Verrechnungssteuer zur Rückzahlung kündigen, sofern die Erträge des Anlagefonds zu mindestens 80 % ausländischen Quellen entstammen. Dazu muss eine Bestätigung einer Bank vorliegen, dass sie die betreffenden Anteile einem bei ihr geführten Depot eines im Ausland domizilierten Anlegers entnommen hat und dass sie den Rückzahlungsbetrag auf dessen Konto gutschreibt (Bankenerklärung bzw. Affidavit). Es kann nicht garantiert werden, dass die Erträge des Anlagefonds zu mindestens 80 % ausländischen Quellen entstammen. Erfährt ein im Ausland domizilierter Anleger wegen fehlender Bankenerklärung einen Verrechnungssteuerabzug, kann er die Rückerstattung aufgrund schweizerischen Rechts direkt bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung in Bern geltend machen. Aufgrund der Bestimmungen der Richtlinie des Rates der Europäischen Union im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen und des im Rahmen der bilateralen Verhandlungen zwischen der Schweiz und der EU vereinbarten Abkommens ist die Schweiz verpflichtet, auch einen Steuerrückbehalt auf bestimmte Zinszahlungen von Anlagefonds, und zwar sowohl bei Ausschüttung als auch bei Verkauf resp. Rückgabe der Fondsanteile, zu erheben, die an natürliche Personen mit Steuerdomizil in einem EU-Mitgliedstaat geleistet werden. Der Steuerrückbehalt beträgt 15 % (ab % und ab %). Der Steuerrückbehalt kann auf ausdrückliche Anweisung des Zinsempfängers durch eine freiwillige Meldung an den Fiskus des Steuerdomizils ersetzt werden. Die übrigen steuerlichen Auswirkungen für den Anleger beim Halten bzw. Kaufen oder Verkaufen von Fondsanteilen richten sich nach den steuerlichen Vorschriften im Domizilland des Anlegers. III. Den Handel betreffende Informationen Publikationen Publikationsorgane des Anlagefonds sind das Schweizerische Handelsamtsblatt sowie die Neue Zürcher Zeitung. Die Fondsleitung publiziert die Ausgabe- und Rücknahmepreise gemeinsam bzw. den Inventarwert mit dem Hinweis plus Kommissionen aller Anteilsklassen bei jeder Ausgabe und Rücknahme von Anteilen in der Neuen Züricher Zeitung. Die Preise werden mindestens zweimal im Monat publiziert. Die Kurse der Anteilscheine erscheinen ebenfalls im Internet auf der Home Page der Depotbank, der Falcon Private Bank Ltd. in Zürich unter sowie auf der elektronischen Plattform der Swiss Fund Data AG ( Art und Weise des Erwerbs und der Rücknahme von Anteilen Zeichnungen und Rücknahmen von Anteilen einer Klasse werden an jedem Bankwerktag auf der Basis des Nettoinventarwerts entgegengenommen. Zeichnungs- und Rücknahmeanträge, die bis spätestens Uhr (Zeit in Zürich) an einem Bankwerktag (Auftragstag) bei der Depotbank vorliegen, werden am nächsten Bankwerktag (Bewertungstag) auf der Basis des an diesem Tag berechneten Inventarwerts abgewickelt (Forward pricing). IV. Kurzdarstellung des Anlagefonds 6
7 Gründungsdatum des Fonds 20. Dezember 1988 Rechnungsjahr 01. Januar 31. Dezember Valorennummer "T-Klasse": ; "A-Klasse": "Asia T-Klasse": ;"Asia A-Klasse": ISIN "T-Klasse": CH ; "A-Klasse": CH "Asia T-Klasse": CH ;"Asia A-Klasse": CH Laufzeit (des Fonds) Unbeschränkt Anbietende Finanzgruppe Falcon Private Bank Ltd., Pelikanstrasse 37, 8001 Zürich (Promoter) Fondsleitung/ Falcon Fund Management (Schweiz) AG, Hochbordstrasse 3, 8600 Verwaltungsgesellschaft Dübendorf Anlageberater Falcon Portfolio Management AG, Pelikanstrasse 37, 8001 Zürich Depotbank Falcon Private Bank Ltd., Pelikanstrasse 37, 8001 Zürich Revisionsstelle PricewaterhouseCoopers AG, Birchstrasse 160, 8050 Zürich Aufsichtsbehörde Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA), Bern Kontaktstellen In der Schweiz: Falcon Private Bank Ltd., Pelikanstrasse 37, 8001 Zürich In Deutschland: Bankhaus Sal.Oppenheim jr. & Cie. KgaA, Unter Sachsenhausen 4, Köln Taiwan: AIG Investments Consulting Corporation Taiwan Ltd, 10F, 144 Minchuan E. Rd., Section 2, Taipei 104, Taiwan, R.O.C. 7
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