ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

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1 ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Pickwings regeln die Rechte und Pflichten der Benutzer der Webseite und aller dazugehörigen Dienstleistungen von Pickwings. Einleitung Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen kurz AGB von Pickwings ein Produkt der nanio AG, Oelbergweg 5, 5234 Villigen, Schweiz (nachfolgend Pickwings genannt) regeln die Nutzung der Webseite und aller Dienstleistungen von Pickwings. Die AGB werden ergänzt durch die Datenschutzbestimmungen, das Gebührenreglement sowie Schnitstellen-Nutzungsbestimmungen und sind für alle Benutzer von Pickwings verbindlich. Benutzer, welche Waren über Pickwings versenden, werden nachfolgend Versender genannt. Benutzer welche Waren Transportieren werden nachfolgend Transportpartner genannt. Die AGB gelten für Versender sowie Transportpartner. Einzelne Abschnitte können nur Versender oder Transportpartner betreffen. Bestätigung und Änderung der AGB Bei jedem Login auf der Webseite werden die AGB erneut bestätigt. Pickwings kann an den AGB jederzeit Änderungen vornehmen. Eine aktuelle Fassung der AGB wird auf der Webseite veröffentlicht. Wesentliche Änderungen werden allen Benutzern vier Wochen bevor diese Inkrafttreten per zugestellt. In diesem werden alle wesentlichen Änderungen aufgezeigt. Pickwings weist darin die Benutzer auf die Möglichkeit eines Wiederspruchs hin. Legt ein Benutzer gegen die neuen AGB keinen Wiederspruch ein gelten die neuen AGB als angenommen. Nutzungsanspruch Auf die Registration, Dienstleistungen oder die Nutzung von Pickwings besteht kein Anspruch. Pickwings kann jederzeit Registrationen ablehnen oder Benutzerkonten sperren. Weiter kann Pickwings gewissen Benutzern Dienstleistungen einstellen oder die Nutzung verbieten. Konto erstellen Mit Abschluss der Registration, das heisst alle im Formular abgefragten Daten sind wahrheitsgetreu ausgefüllt und die AGB wurden während des Registrationsprozesses angenommen, wird der vollumfängliche Zugang zu Pickwings nicht automatisch gewährt. Pickwings kann zusätzliche Angaben zur Verifikation verlangen und Funktionen nach der Verifikation aktivieren oder deaktivieren. Die Registration als Versender bei Pickwings ist kostenlos. Mit der Registration als Transportpartner wird ein interner Prozess bei Pickwings angestossen. Dieser beinhaltet die ausführliche Überprüfung des potentiellen Transportpartners. Hierzu kann Pickwings zusätzliche Angaben von Transportpartner verlangen, sowie diesen auf die Pickwings Transportpartner Standards überprüfen. Seite 1 von 13

2 Pickwings Benutzer Zweck Voraussetzung für das Versenden oder Transportieren von Waren oder den Zugriff auf den passwortgeschützten Bereich ist ein aktives Konto bei Pickwings. Die Benutzer sind persönlich und dürfen nicht übertragen werden. Handlungsfähigkeit Das Erstellen eines Kontos bei Pickwings ist nur unbeschränkt handlungsfähigen, natürlichen oder juristischen Personen vorbehalten. Ausgeschlossen sind minderjährige Personen (Person welche das 18. Lebensjahr vollendet hat). Angaben zur Registration Alle bei der Registration angegebenen Daten müssen jederzeit korrekt und vollständig sein. Folgende Angaben sind für die Benutzer zwingend: Versender: Vor- und Nachname, Adresse, Postleitzahl, Ort, Telefon und -Adresse bei Firmenkunden zusätzlich Firmenname und MwSt.-Nummer. Transportpartner: Firma, Vor- und Nachname, Adresse, Postleitzahl, Ort, Telefon und - Adresse. Versender: Vor- und Nachname, Adresse, Postleitzahl, Ort, Telefon und -Adresse bei Firmenkunden zusätzlich Firmenname und MwSt.-Nummer. Die Benutzer sind dazu verpflichtet allfällige Anpassungen im Benutzerkonto vorzunehmen sobald sich diese Angaben ändern. Pickwings nimmt sich das Recht, jederzeit zusätzliche Informationen zur Verifikation der Benutzer zu verlangen. Gewisse Funktionalitäten sind nur nach einer eingehenden Überprüfung für den Benutzer verfügbar. Personen ausserhalb der Schweiz Pickwings konzentriert sich momentan auf den Schweizer Markt. Aus diesem Grund ist es nur möglich ein Konto zu eröffnen mit einem Wohnsitz in der Schweiz beziehungsweise bei juristischen Personen mit Sitz in der Schweiz. Aktive Benutzer Die Benutzer sind vollständig aktiv, wenn die AGB angenommen und die -Adressen bestätigt wurde. Benutzer Löschen Das Löschen des Benutzers ist jederzeit möglich, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind: Keine offenen Sendungen vorhanden sind. Keine Sendungen im Transit sind. Alle Rechnungen von Pickwings beglichen sind. Benutzer Deaktivierung durch Pickwings Pickwings kann Benutzer jederzeit deaktivieren, wenn berechtigte und sachliche Gründe dafür vorliegen. Insbesondere das Verstossen gegen die AGB wird mit einer Deaktivierung geahndet. Seite 2 von 13

3 Pflichten der Benutzer Geheimhaltung der Zugangsdaten Die Benutzer von Pickwings sind dazu verpflichtet die Zugangsdaten zum Portal geheim zu halten und nicht an Drittpersonen weiterzugeben. Technische Eingriffe Das Verwenden von Scripts, Software oder sonstigen Mechanismen, in Verbindung mit Pickwings ist untersagt. Benutzer dürfen keine Hilfsmittel verwenden, die die Infrastruktur von Pickwings negativ beeinflussen oder übermässig belasten. Es ist den Benutzern verboten, von Pickwings generierte Inhalte anzupassen, zu blockieren oder zu überschreiben. Der Betrieb der Webseite von Pickwings darf vom Benutzer nicht negativ beeinflusst werden. Keine Werbung Die Sendungsdaten dürfen nicht für Werbezwecke missbraucht werden. Alle gemachten Angaben (Beschreibung der Ware, Bezeichnung der Ware, Bilder usw.) müssen sendungsrelevant sein. Keine Kontaktdaten In der Beschreibung der Ware und in der Bezeichnung der Ware dürfen keine Kontaktdaten stehen. Die Möglichkeit Pickwings zu nutzen, um Kontakte ausserhalb der Plattform zu knüpfen ist untersagt. Nutzung der Inhalte Alle Informationen die Pickwings dem Versender oder dem Transporteur übermittelt dürfen ausschlisslich dazu verwendet werden den entsprechenden Transportauftrag auszuführen. Das Verwenden der Angaben zu Werbezwecken ist untersagt. Es ist ebenfalls untersagt die Informationen für den Versand von Mailings oder Newslettern zu verwenden. Die Weitergabe der Daten an Dritte ist ebenfalls nicht gestattet. Vertragsabschlüsse ausserhalb von Pickwings Für Vertragsabschlüsse von Transporten ausserhalb der Pickwings-Plattform kann Pickwings keine Verantwortung übernehmen. Pickwings kann den Transportprozess nur innerhalb von Pickwings überwachen und so dem Versender der Ware sowie dem Transportpartner Hilfestellungen leisten. Bewertungssystem Die Versender sind dazu verpflichtet bei der Abgabe von Fahrer-Bewertungen wahrheitsgemässe Angaben zu machen. Es dürfen keine persönlichen Vorlieben in die Bewertung mit einfliessen, die Bewertung muss objektiv sein und darf nur den Transport betreffen. Pickwings kann bei besonders negativen Bewertungen nachfragen wo das genaue Fehlverhalten lag. Umgehung der Gebührenstruktur Handlungen die darauf abzielen die Gebührenstruktur von Pickwings zu Umgehen sind Untersagt. Alle Gebühren eines Transportes werden klar kommuniziert und direkt über Pickwings abgerechnet. Seite 3 von 13

4 Pickwings Plattform Unzulässige Transportaufträge Pickwings darf das Transportieren von bestimmten Gütern jederzeit verbieten. Bestehende Transportaufträge können ohne Rückfrage und ohne Absprache gelöscht werden. Unerwünschter Inhalt in Transportaufträgen Pickwings darf jederzeit einzelne Transportaufträge anpassen oder löschen, wenn diese nicht den AGB entsprechen, wenn diese unklar formuliert sind oder wenn diese nicht ernst gemeint sind. Es können keinerlei Ansprüche gegenüber Pickwings geltend gemacht werden, die durch eine Löschung verursacht werden. Verletzung der AGB Pickwings ist befugt Benutzer zu verwarnen, wenn sich diese nicht an die AGB von Pickwings halten. Pickwings muss glaubhafte und konkrete Hinweise dafür haben, dass es zu Verletzungen der AGB gekommen ist. Je nach Grad der Verletzung wird ein Benutzer verwarnt oder gleich ausgeschlossen. Seite 4 von 13

5 Pflichten der Versender Verfügungsmacht über die Waren Der Versender darf nur Waren versenden, über die er selbst verfügungsberechtigt ist. Dies bedeutet zum Zeitpunkt des Versandes muss der Versender in vollständigen Besitz der Ware sein oder über die Ware uneingeschränkt verfügen dürfen. Kein Transport von verbotenen Waren Es ist verboten Waren über Pickwings zu versenden die gesetzlich verboten sind oder gegen gute Sitten verstossen können. Sendungen die verbotene Waren enthalten, werden von Pickwings umgehend gelöscht und den Behörden gemeldet. Wahrheitsgetreue Angaben zur Ware Der Versender ist verpflichtet alle Angaben zum Transport wahrheitsgetreu zu erfassen. Alle von Pickwings geforderten Angaben zum Transport müssen vollständig ausgefüllt werden. Transporte mit irreführenden, unvollständigen oder unlauteren Angaben werden von Pickwings gelöscht. Kein Versand über einen anderen Anbieter Es dürfen parallel zum Pickwings Transport keine weiteren Transportaufträge, welche dieselbe Ware betreffen organisiert werden. Sobald der Transport komplett im Pickwings Portal erfasst wurde, muss dieser über die Plattform abgewickelt werden. Wurde der Transportauftrag von einem Transportpartner übernommen, kann bei einer Löschung des Auftrages der komplette Betrag verrechnet werden. Verpackung Der Versender ist dafür verantwortlich, dass die Ware für den Versand transporttüchtig verpackt ist. Bei Schäden an nicht korrekt verpackter Ware wird jede Haftung abgelehnt. Beschriftung der Packstücke Der Versender ist für die korrekte Beschriftung jedes Packstückes verantwortlich. Jede Transporteinheit ist mit einer vollständigen Lieferadresse zu beschriften. Transportpreis Der Transportpreis berechnet sich aus der Distanz zwischen dem Versandort und dem Zustellort sowie dem Gewicht, den Dimensionen der Ware und weiteren Daten. Über den Preisrechner auf der Pickwings Webseite kann jederzeit der aktuelle Sendungspreis überprüft werden. Der Transportpreis wird sofort fällig, wenn der Transportauftrag komplett erfasst wurde. Die Rechnungen werden per versendet und können im Pickwings-Konto heruntergeladen werden. Die Zahlungsbedingungen sind im Gebührenreglement geregelt. Gebühren Alle Gebühren sind im Gebührenreglement aufgelistet. Der Versender ist dazu verpflichtet die anfallenden Kosten von zusätzlichen Dienstleistungen zu bezahlen. Alle Gebühren sind fällig nachdem der Transportauftrag komplett erfasst wurde. Die Gebühren werden mit dem Transportpreis zusammen in Rechnung gestellt. Schadensmanagement Der Versender ist dazu verpflichtet bei Streitfällen aktiv an der Lösung des Problems mitzuarbeiten und Pickwings allenfalls nötige zusätzliche Informationen zur Verfügung zu stellen. Termingerechte Bereitstellung der Waren Der Versender ist dazu verpflichtet die Ware auf den im Transportauftrag angegebenen Termin bereitzustellen. Er muss gewährleisten, dass der Transportpartner die Ware ohne Wartezeit und Seite 5 von 13

6 effizient abholen kann. Sollten Wartezeiten entstehen, behält sich Pickwings vor diese dem Versender nachträglich in Rechnung zu stellen. Die Gebühren für Wartezeiten sind im Gebührenreglement deklariert. Autofreie Ortschaften / Anschlussfrachten Die zusätzlichen Kosten für Transporte in Ortschaften, welche nicht regulär auf der Strasse erreichbar sind, werden gemäss offiziellem örtlichen Zustelltarif nachverrechnet. Gebühren ausserhalb von Pickwings Gebühren welche ausserhalb von Pickwings anfallen, z.b. Hafengebühren, Waaggebühren, Sonderbewilligungen usw. werden dem Versender nachverrechnet. Seite 6 von 13

7 Pflichten der Transportpartner Transport der Ware sicherstellen Übernimmt ein Transportpartner einen Transportauftrag ist er dazu verpflichtet diesen auch durchzuführen. Alle im Transportauftrag gestellten Anforderungen müssen vom Transportpartner erfüllt werden. Sorgfaltspflicht Der Transportpartner ist dazu verpflichtet ihm übergebene Waren mit äusserster Sorgfalt zu behandeln. Es müssen alle möglichen Vorkehrungen getroffen werden, damit die Ware zum vereinbarten Zeitpunkt beim Empfänger zugestellt werden kann. Keine Weitergabe des Transportauftrages Transportaufträge, welche ein Transportpartner übernimmt, müssen auch durch diesen durchgeführt werden. Der Transportpartner darf den Auftrag nicht an eine Drittfirma weitergeben. Leergutmanagement Der Transportpartner ist dazu verpflichtet bei Transportaufträgen die über Pickwings ausgeführt werden den Leergebindesaldo über Pickwings abzurechnen. Ansonsten ist keine korrekte Saldierung von Paletten, SBB-Deckeln und SBB-Rahmen garantiert. Der Transportpartner ist ebenfalls dazu verpflichtet die Tauschgebinde gegen Tauschgebinde in gleicher Qualität zu tauschen. Schadensmanagement Bei allfälligen Schäden an einem Transportgut ist der Transportpartner zur aktiven Klärung verpflichtet. Schäden müssen mit allen möglichen Vorkehrungen verhindert werden. Es muss das Ziel des Transportpartners sein die Ware unversehrt am Zustellort abzuladen. Fahrzeuge und Fahrer Der Transportpartner ist dazu verpflichtet für jeden Transportauftrag den er übernimmt einen geeigneten Fahrer mit einem für den Auftrag geeigneten Fahrzeug auszustatten. Es muss sichergestellt werden, dass die zu versendende Ware auch mit dem Fahrer und Fahrzeug transportiert werden kann. Fahrer App Der Transportpartner ist dazu verpflichtet die Fahrer mit der Pickwings Fahrer App auszustatten. Über diese App läuft der ganze Prozess vom Abholen der Ware bis hin zur Auslieferung. Es dürfen keine Transportaufträge ohne die Fahrer App abgewickelt werden. Schulung der Fahrer Der Transportpartner verpflichtet sich seine Fahrer im Umgang mit Pickwings zu schulen. Dazu stellt Pickwings verschiedene Hilfsmittel zur Verfügung. Auf Verlangen kann Pickwings auch selbst Schulungen vor Ort beim Transporteur durchführen. Seite 7 von 13

8 Verhältnis Versender Empfänger Transportpartner Verbindlichkeit von Transportaufträgen Solange der Transportauftrag noch nicht von einem Transportpartner übernommen wurde, kann der Versender diesen ohne Kosten zurückziehen und löschen. Sobald der Transportauftrag von einem Transportpartner übernommen wurde, gilt der Auftrag als bindend und kann nicht mehr gelöscht werden. Form der Auftragsübernahme Transporte können nur über das Dispo-Tool übernommen werden. Alle anderen Versuche Transporte zu übernehmen sind nicht gültig. Vertragsschluss Mit dem Klick auf Sendung übernehmen im Dispo-Tool kommt ein Transportvertrag zwischen dem Versender und dem Transportpartner zustande. Ab diesem Zeitpunkt ist der Vertrag gültig. Vertragsinhalt Vertragsinhalt sind alle Angaben die der Versender bei der Erfassung des Transportauftrages angegeben hat. Transportpartner sowie der Versender sind dazu verpflichtet den Vertragsinhalt zu respektieren und sich daran zu halten. Der Transportpreis versteht sich inklusive MwSt. Die Beschreibung der zu transportierenden Waren ist Bestandteil des Vertrages. Dies heisst, der Versender bestätigt, dass die Ware den beschriebenen Eigenschaften entspricht. Vertragsabwicklung Beide Vertragspartner, Transporteur und Versender, verpflichten sich, all ihre Verpflichtungen aus dem Transportvertrag termingerecht und vollständig nachzukommen. Zur Kommunikation zwischen Versender, Empfänger und Transporteur dienen die im Transportauftrag erfassten Angaben. Diese Angaben dürfen ausschliesslich zum Zweck der Klärung von Fragen zum entsprechenden Transportauftrages genutzt werden. Der Transportpartner muss die Transporte an dem Tag durchführen wie sie im Transportauftrag erfasst wurden. Der Versender ist dazu verpflichtet den geschuldeten Betrag nach Erhalt der Rechnung von Pickwings innerhalb von 10 Tagen zu bezahlen. Ein Rücktrittsrecht von einem über Pickwings geschlossenen Transportvertrag gibt es nicht. Bei unvorhersehbaren Ereignissen kontaktieren Sie den Pickwings Support. Sollte es zu Schäden während dem Transportieren an den zu transportierenden Waren kommen, müssen diese umgehend im Schadensmanagement erfasst werden. Versender, Empfänger und Transportpartner verpflichten sich gemeinsam nach einer Lösung zu suchen, sollte es nicht zu einer einvernehmlichen Lösung kommen muss Pickwings darüber informiert werden. Pickwings tritt dann als Schlichtungsstelle auf und klärt mit allen Beteiligten den Sachverhalt. Pickwings entscheidet danach abschliessend wie der Schaden übernommen wird. Die Fahrer des Transportpartners müssen sicherstellen, dass keine Schäden während dem Transport entstehen können. Bei der Übernahme der Ware sowie beim Zustellen der Ware muss diese mit der Fahrer App fotografiert werden. Der Fahrer ist dazu verpflichtet ein besonderes Augenmerk auf allfällige Beschädigungen der Ware zu legen und diese fotografisch zu dokumentieren. Versender und Empfänger bestätigen mit ihren Unterschriften den einwandfreien Zustand der Ware. Sollte die Ware nicht einwandfrei sein muss dies dem Fahrer mitgeteilt werden, damit dieser den Schaden gleich in der Fahrer-App erfasst werden. Seite 8 von 13

9 Datenschutz Die Datenschutzbestimmungen sind Bestandteil dieser AGB und bindend. Haftung beim Transport Die Haftungsbestimmungen der ASTAG sind Bestandteil dieser AGB und bindend. Haftung Der Frachtführer haftet für unmittelbare Schäden, die vom Zeitpunkt der Übernahme des Transportgutes bis zu seiner Ablieferung nachgewiesenermassen, sei es durch ihn selbst oder seine Hilfsperson, verursacht wurden. Haftungsbedingungen Der Absender resp. Auftraggeber hat für eine geeignete Verpackung zu sorgen. Er hat dem Frachtführer die Adresse des Empfängers, den Ort der Ablieferung, die Anzahl, die Verpackung, den Inhalt, das Gewicht und die Abmessung der Frachtstücke, die Lieferzeit und den Transportweg genau zu bezeichnen. Der Absender resp. Auftraggeber hat den Warenwert unaufgefordert zu deklarieren, wenn das Transportgut einen Warenwert von über CHF pro kg effektives Frachtgewicht übersteigt. Der Absender resp. Auftraggeber ist insbesondere verpflichtet, den Frachtführer auf die besondere Beschaffenheit des Transportgutes, seine Gewichtsverteilung und Schadenanfälligkeit aufmerksam zu machen. Er ist für genügende Kennzeichnung und eventuell auch Nummerierung der Frachtstücke verantwortlich. Die aus Unterlassung oder Ungenauigkeit solcher Angaben entstehenden Nachteile, Schäden oder Verluste gehen zu Lasten des Absenders. Der Frachtführer ist hierfür nicht entschädigungspflichtig. Beschädigungen oder fehlende Waren müssen sofort und in Anwesenheit des Chauffeurs auf dem Lieferschein resp. der Empfangsbestätigung mit einem Vorbehalt angebracht werden. Für äusserlich nicht erkennbare Schäden ist spätestens innerhalb von acht Tagen nach Ablieferung, den Tag der Ablieferung miteingerechnet, schriftlich Anzeige zu erstatten. Haftungsausschluss Von der Haftung des Frachtführers ausgeschlossen sind Fälle wie Schäden aus unsachgemässem Verlad auf der Lastwagenladefläche durch Hilfspersonen des Absenders Bruchschäden infolge normaler Erschütterungen BruchderProdukteinsichselbst Beschädigungen oder Verluste bei Gütern, die in verschlossenen oder äusserlich unbeschädigten Kisten, Kartons oder Behältern transportiert werden und deren einwandfreier Zustand und Vollzähligkeit bei der Übernahme nicht kontrolliert werden konnte Schäden infolge mangelhafter oder ungeeigneter Verpackung SchädeninfolgeWitterungseinflüssen Schäden infolge ungenügendem Raumprofil oder Fahr-Trasse, wenn der Absender oder Empfänger diese Zufahrt verlangt hat Kratz-, Schramm-, Druck- und Scheuerschäden, le- und Farbabsplitterung, Politurrisse sowie das Lösen von geleimten Teilen und Furnieren HöhereGewalt Böswillige Beschädigung durch Dritte Seite 9 von 13

10 Der Auf- und Ablad erfolgt durch den Absender bzw. Empfänger. Gibt der Absender, resp. der Empfänger dem Fahrer nach dem er sich bei ihm anmeldete, den Auftrag die Ware abzuladen, so tut er dies im Auftrag des Versenders, resp. des Empfängers. Für Schäden, die bei dieser Tätigkeit entstehen, haftet der Frachtführer nicht. Der Fahrer besorgt diese Tätigkeit als Hilfsperson des Absenders bzw. Empfängers. Erfolgt der Auf- bzw. Ablad durch den Fahrer, ohne dass er sich beim Absender, resp. Empfänger angemeldet hat, so richtet sich die Bemessung des Schadenersatzes gemäss "Haftungsbeschränkungen / Bemessung des Schadenersatzes". Die Haftung für mittelbare Schäden, wie z. B. entgangener Gewinn, Betriebsausfall und sonstige Folgekosten, ist wegbedungen. Haftungsbeschränkungen / Bemessung des Schadenersatzes Der Umfang der Schadenersatzpflicht beschränkt sich, soweit gesetzlich zulässig, auf den Wert des Gutes am Ort und zur Zeit seiner Übernahme zur Beförderung, maximal auf CHF pro kg effektives Frachtgewicht der beschädigten oder in Verlust geratenen Ware. Die Haftung beträgt jedoch maximal CHF 40' gesamthaft pro Ereignis. Schäden aus Verspätung in der Ablieferung sind vom Frachtführer nur zu vergüten, wenn die Haftung hierfür schriftlich vereinbart wurde. Diesfalls haftet der Frachtführer höchstens bis zum Betrag des vereinbarten Frachtentgeltes. Erfüllt der Frachtführer in der Funktion als Lagerhalter reine Umschlagstätigkeiten, haftet er nur dann für Verspätungen, Falschablad und -auflad, Leerfracht, Standgelder aller Art, Verlust einer Buchung, Umpacken, etc., wenn die Haftung dafür schriftlich vereinbart wurde. Ist die Haftung für Schäden aus reiner Umschlagstätigkeit schriftlich vereinbart worden, haftet der Frachtführer höchstens bis zur Höhe des entstandenen Schadens maximal bis CHF 2' pro Ereignis (= einheitliche Schadenursache, auch bei mehreren Sendungen pro Auftrag). Bei Verlust oder Beschädigung des Transportgutes richtet sich die Schadenersatzpflicht nach den übrigen Bestimmungen der FFHB. Verwirkung und Verjährung Die Verwirkung aller Haftungsansprüche und die Verjährung von Ersatzklagen richtet sich nach Art. 452 und Art. 454 des Schweizerischen Obligationenrechtes. Transportversicherung Der Auftraggeber kann den Frachtführer beauftragen, eine Transportversicherung für das Transportgut abzuschliessen. Die Transportversicherungsprämie geht zu Lasten des Auftraggebers. Die Transportversicherung deckt Schäden und Verluste zum Einstandspreis (Versicherungssumme) des beschädigten oder in Verlust geratenen Transportgutes. Risiken wie z.b. entgangener Gewinn, Betriebsausfall usw. (mittelbarer Schaden) sind nicht über die Transportversicherung gedeckt. Hierfür muss der Auftraggeber eine eigene entsprechende Versicherung abschliessen. Ladehilfsmittel Im allgemeinen Verkehr mit Ladehilfsmitteln mit den Versendern resp. Empfängern dürfen nur intakte, transportfähige Ladehilfsmittel verwendet werden, welche einen rationellen Transport und Umschlag erlauben. Die Ladehilfsmittel entsprechen den EPAL/UIC-Richtlinien und EPAL/UIC-Tauschkriterien. Lehnt ein Empfänger bei der Anlieferung des Transportgutes die Entgegennahme des Ladehilfsmittels ab und hat der Frachtführer diese wieder ans Lager zurückzunehmen, so kann der Frachtführer dem Auftraggeber die beanspruchte Lagerfläche zzgl. den administrativen Aufwand für die gesamte Dauer der Obhut in Rechnung stellen. Der Frachtführer lehnt die Haftung für Kosten ab, die dem Absender oder Empfänger für eine allfällige Umpalettierung des Transportgutes entstehen. Es ist Sache des Auftraggebers seine Kunden, Seite 10 von 13

11 resp. Empfänger zu verpflichten nur EPAL/UIC konforme Ladehilfsmittel zu verwenden. Ein daraus entstehender Nachteil jeglicher Art, ist vom Auftraggeber, resp. Empfänger, zu tragen. Der Auftraggeber hält den Frachtführer gegen sämtliche Forderungen oder sonstigen Ansprüchen schadlos, die Dritte, insbesondere die Empfänger, im Zusammenhang mit Ladehilfsmittel gegen den Frachtführer stellen. Es ist Sache des Auftraggebers, seine Kunden resp. Empfänger dementsprechend vertraglich zu verpflichten. Verrechnungsausschluss Eine Verrechnung der Schadenforderungen mit dem Frachtentgelt ist ausgeschlossen. Kapitel "Haftung beim Transport" ASTAG Seite 11 von 13

12 Haftungsausschlüsse von Pickwings Allgemein Pickwings übernimmt nur eine Haftung bei direkten Schäden, die nachweislich und durch vorsätzliche oder grobfahrlässige Handlungen von Pickwings zustande gekommen sind. Pickwings haftet nicht bei direkten Schäden bei leichtem Verschulden. Die Haftung für indirekte Schäden, Schäden die durch Versender, Empfänger oder Transportpartner entstanden sind oder Nachfolgeschäden ist vollumfänglich und ausdrücklich ausgeschlossen. Technische Störungen und Wartung Pickwings haftet nur für den Ausfall der Webseite oder der Fahrer App wurde dieser grobfahrlässig durch Pickwings verursacht. Pickwings haftet nicht für Schäden die durch leichte technische Fahrlässigkeit verursacht wurden. Pickwings übernimmt keine Gewähr, dass alle Funktionen immer einwandfrei funktionieren, dass Transportaufträge jederzeit erfasst werden könne und das alle Daten immer korrekt an die Pickwings Server übermittelt werden. Die Webseite von Pickwings kann zu Wartungszwecken zeitweise offline sein. Zeiten bis zu 15 Minuten müssen den Benutzern nicht mitgeteilt werden. Beträgt das geplante Wartungsfenster mehr als 15 Minuten werden diese per mindestens 5 Tage vorher angekündigt. Es entstehen durch das nichtverfügbar sein der Webseite und der Fahrer App keine Ansprüche der Benutzer gegenüber von Pickwings. Inhalte von Transportaufträgen Pickwings ist nicht verpflichtet den Inhalt der Transportaufträge zu überprüfen. Pickwings übernimmt keine Verantwortung für die von Benutzern erfassten Inhalte. Pickwings lehnt jede Verantwortung ab, dass die Transportaufträge wahrheitsgemäss und mit korrekten Angaben ausgefüllt wurden. Benutzer und Dritte Bei Schaden, die im Zusammenhang mit der Nutzung oder dem Missbrauch von Pickwings zwischen Pickwings Benutzern und Dritten entstehen, haftet Pickwings nicht. Seite 12 von 13

13 Salvatorische Klausel Die AGB verlieren ihre Gültigkeit nicht, sollten einzelne Bestimmungen darin nichtig oder unwirksam sein. Die ungültigen Bestimmungen werden durch neue im selben Sinne der ungültigen Bestimmungen ersetzt. Weiter gilt OR Art. 20 Abs. 2. Gerichtsstand und anwendbares Recht Bei allen Streitigkeiten zwischen Pickwings und einem Benutzer gilt Schweizer Recht. Der Gerichtsstand ist Villigen, Schweiz Villigen Seite 13 von 13

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