Teilnahmeformular. Rheinisch-Bergischer-Kreis Konzession im Wirtschaftlichkeitslückenmodell Breitband

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1 Konzession im Wirtschaftlichkeitslückenmodell Breitband

2 Vollständig [d.h. Name und Anschrift des/r Bewerbers/Bewerbergemeinschaft eintragen] bearbeiten/ausfüllen: Name Bewerber/ Bewerbergemeinschaft: Anschrift Bewerber/ Bewerbergemeinschaft: 2

3 I. Hinweise 1. Dieses Vergabeverfahren wird nach der Verordnung über die Vergabe von Konzessionen (Konzessionsvergabeverordnung - KonzVgV) sowie dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) durchgeführt. Hieraus ergeben sich auch die maßgeblichen Bewerbungsbedingungen, die durch die Bestimmungen der Vergabeunterlagen ergänzt Das Konzessionsverfahren ist in zwei Phasen unterteilt: Erstens vorgeschalteter Teilnahmewettbewerb und zweitens Verhandlungsverfahren. Die Unternehmen werden hiermit aufgefordert, einen Teilnahmeantrag abzugeben. Ziel ist es, fünf geeignete und nicht auszuschließende Bewerber für die Verhandlungsphase auszuwählen. Die objektiven Kriterien für die Auswahl dieser höchstens fünf geeigneten Bewerber (Ausschlussgründe und Eignungskriterien) sind in den Abschnitten III, IV und V des Teilnahmeformulars aufgeführt. Ausgewählt werden höchstens fünf Bewerber, die nicht auszuschließen sind (vgl. Abschnitt III und IV des Formulars) und im Vergleich zu den übrigen Bewerbern die höchste Wertungssumme (vgl. Abschnitt V des Formulars) erzielen. Bei einem Gleichstand entscheidet das Los. 2. Der Bewerber muss seinen Teilnahmeantrag unter zwingender Vorlage des Teilnahmeformulars (oder einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung) einreichen. Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert der Konzessionsgeber die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung. Der Bewerber hat das Teilnahmeformular oder die Einheitliche Europäische Eigenerklärung im Original unterschrieben und verschlossen bei Rödl & Partner GbR, Frau Rechtsanwältin Dr. Julia Lehmann-Hanisch, Im Zollhafen 18, Köln einzureichen. Zudem ist ein Datenträger, auf dem der kopierte Teilnahmeantrag gespeichert ist, zu übermitteln. Bewerbungen ohne im Original vorgelegte, unterschriebene Teilnahmeformulare oder Einheitliche Europäische Eigenerklärungen werden nicht berücksichtigt, d.h. ausgeschlossen. Der Briefumschlag, das Päckchen oder sonstige Behältnis ist durch einen außen anzubringenden Hinweis 3

4 RBK:. Bitte nicht öffnen. deutlich zu kennzeichnen. Sämtliche im Formular geforderten Eigenerklärungen müssen grundsätzlich spätestens im Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge eingehen. Eine fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Eigenerklärung eines Unternehmens führt grundsätzlich zum Ausschluss dieses Unternehmens. Eine fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Eigenerklärung kann nur ausnahmsweise auf gesonderte Anforderung des Konzessionsgebers bis zum Ablauf einer vom Konzessionsgeber zu bestimmenden Nachfrist vorgelegt Der Konzessionsgeber kann bei Übermittlung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung Bewerber jederzeit während des Verfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der unter den Abschnitten III, IV und V des Formulars geforderten Erklärungen beizubringen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Vor der Zuschlagserteilung fordert der Konzessionsgeber den Bewerber, den er bezuschlagen will, die nach Abschnitt III, IV und V des Formulars geforderten Erklärungen beizubringen. 3. Eine Bewerbergemeinschaft muss mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung zur Bewerbergemeinschaft vorlegen (vgl. hierzu Abschnitt II Ziffer 1 des Formulars). Die Eigenerklärungen nach Abschnitt III des Formulars sind für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen. Für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft ist das Formular insoweit zu vervielfältigen und entsprechend zu bearbeiten. 4. Weiß der Bewerber zum Zeitpunkt der Einreichung des Teilnahmeformulars beim Konzessionsgeber, dass er sich bei der Erfüllung der Konzession der Fähigkeiten anderer, rechtlich selbständiger Unternehmen bedienen wird ( Unterauftragnehmer ), muss er die Teile der Konzession, die im Wege der Unterauftragsvergabe vergeben werden sollen, unter Abschnitt II Ziffer 2 des Formulars bezeichnen. 4

5 Zum Nachweis, dass ihm die erforderlichen Fähigkeiten (Mittel, Kapazitäten) der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, hat der Bewerber auf gesondertes Verlangen des Konzessionsgebers zu dem von diesem bestimmten Zeitpunkt diese Unternehmen zu benennen und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen (vgl. hierzu Abschnitt II Ziffer 4 des) vorzulegen. Die Eigenerklärungen nach Abschnitt III des Formulars sind auf gesondertes Verlangen des Konzessionsgebers auch für die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu erbringen. Für jeden vorgesehenen Unterauftragnehmer ist das Formular insoweit zu vervielfältigen und entsprechend zu bearbeiten. Eine fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Eigenerklärung eines Unternehmens führt grundsätzlich zum Ausschluss dieses Unternehmens. Eine fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Eigenerklärung kann nur ausnahmsweise auf gesonderte Anforderung des Konzessionsgebers bis zum Ablauf einer vom Konzessionsgeber zu bestimmenden Nachfrist vorgelegt Erklärt das Unternehmen im Formular für eine oder mehrere der Eigenerklärungen, diese nicht abgeben zu können, so erfolgt ebenfalls grundsätzlich der Ausschluss dieses Unternehmens. Bei einem Ausschluss eines Unterauftragnehmers verlangt der Konzessionsgeber bis zum Ablauf einer vom Konzessionsgeber zu bestimmenden Frist die Ersetzung dieses Unternehmens. Das Unternehmen, welches eine Leistung erbringt, hat die für die Leistung erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung nachzuweisen. Wenn ein Unterauftragnehmer gleichzeitig eignungsleihendes Unternehmen ist, müssen die Bedingungen nach Abschnitt I Ziffern 4 und 5 des Formulars erfüllt 5. Der Bewerber kann im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit (vgl. hierzu Abschnitt IV und V des Formulars) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen ( Eignungsleihe ), wenn er nachweist, dass ihm die für die Konzession erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen (vgl. hierzu Abschnitt II Zif- 5

6 fer 4 des Formulars) vorlegt. Der Bewerber benennt diese Unternehmen unter Abschnitt II Ziffer 3 des Formulars. Die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bewerber für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien nach Abschnitt IV bzw. V des in Anspruch nehmen will, haben die Eigenerklärungen zu diesen Eignungskriterien nach Abschnitt IV bzw. V des Formulars sowie alle Eigenerklärungen nach Abschnitt III des Formulars vorzulegen. Für jedes vorgesehene Unternehmen ist das Formular insoweit zu vervielfältigen und entsprechend zu bearbeiten. Eine fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Eigenerklärung eines Unternehmens führt grundsätzlich zum Ausschluss dieses Unternehmens. Eine fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Eigenerklärung kann nur ausnahmsweise auf gesonderte Anforderung des Konzessionsgebers bis zum Ablauf einer vom Konzessionsgeber zu bestimmenden Nachfrist vorgelegt Erklärt ein Unternehmen im Formular, für eine oder mehrere der Eigenerklärungen, diese nicht abgeben zu können, so erfolgt ebenfalls grundsätzlich der Ausschluss dieses Unternehmens. Bei einem Ausschluss eines Unternehmens, dessen Kapazitäten der Bewerber in Anspruch nehmen will, verlangt der Konzessionsgeber bis zum Ablauf einer vom Konzessionsgeber zu bestimmenden Frist die Ersetzung dieses Unternehmens. Das Unternehmen, welches die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung nachweist, hat die Leistung zu erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt Wenn ein eignungsleihendes Unternehmen gleichzeitig Unterauftragnehmer ist, müssen die Bedingungen nach Abschnitt I Ziffern 4 und 5 des Formulars erfüllt 6. Der Konzessionsgeber schließt ein Unternehmen, bei dem ein Ausschlussgrund nach Abschnitt III des Formulars vorliegt, nicht von der Teilnahme an dem Vergabeverfahren aus, wenn das Unternehmen nachgewiesen hat ( Selbstreinigung ), dass es - für jeden durch eine Straftat oder ein Fehlverhalten verursachten Schaden einen Ausgleich gezahlt oder sich zur Zahlung eines Ausgleichs verpflichtet hat, 6

7 - die Tatsachen und Umstände, die mit der Straftat oder dem Fehlverhalten und dem dadurch verursachten Schaden in Zusammenhang stehen, durch eine aktive Zusammenarbeit mit den Ermittlungsbehörden und dem Konzessionsgeber umfassend geklärt hat, und - konkrete technische, organisatorische und personelle Maßnahmen ergriffen hat, die geeignet sind, weitere Straftaten oder weiteres Fehlverhalten zu vermeiden. 7. Es werden und wurden Bundes- und Landeszuwendungen beantragt. Die Genehmigungen stehen noch aus. Vorsorglich wird auf Folgendes hingewiesen: Die Nichteinhaltung der in den Zuwendungsbescheiden enthaltenen Vorgaben kann zum Ausschluss aus diesem Konzessionsvergabeverfahren führen. Hinweis gemäß Bundes-Zuwendungsbescheid: Vorhandene Infrastrukturen werden weitestgehend in die Ausführungsplanung einbezogen. Das gilt insbesondere ggf. für Infrastrukturen, die bereits im Rahmen einer anderen Fördermaßnahme errichtet wurden. Mit diesem Verfahren wird der öffentliche Konzessionsgeber nicht zu einer Zuwendung an ein Unternehmen verpflichtet. Insbesondere bleibt dem öffentlichen Konzessionsgeber die Vergabe vorbehalten, sollte sich das Breitbandprojekt als wirtschaftlich untragbar erweisen. Von einer solchen Unwirtschaftlichkeit des gegenständlichen Breitbandausbauvorhabens ist insbesondere dann auszugehen, wenn die geplanten Zuwendungen - gleich aus welchem Grund - nicht bezogen werden können. Zudem kann der Vertrag erst geschlossen werden, wenn die Bundesnetzagentur nach 7 Abs. 5 NGA-Rahmenregelung vom nicht innerhalb von acht Wochen nach Zugang des Vertragsentwurfs Stellung gegen den Vertrag nimmt. Wenn der Vertrag insbesondere aus den oben genannten Gründen nicht abgeschlossen werden kann, werden den Bewerbern keine Kosten oder Auslagen erstattet bzw. keine Vergütung gezahlt. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen durch die Bewerber ist nicht möglich. 7

8 II. Nur bei Bedarf zu bearbeiten 1. Erklärung zur Bewerbergemeinschaft Wir, die nachstehend aufgeführten Firmen einer Bewerbergemeinschaft, Geschäftsführendes Mitglied 2. Mitglied 3. Mitglied 4. Mitglied beschließen, uns im Falle der Konzessionserteilung zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammen zu schließen. Wir erklären, dass das oben bezeichnete geschäftsführende Mitglied die Bewerbergemeinschaftsmitglieder gegenüber dem Konzessionsgeber rechtsverbindlich vertritt und alle Mitglieder für die Erfüllung des Vertrages, auch über die Auflösung der Bewerber-/Arbeitsgemeinschaft hinaus, als Gesamtschuldner haften Ort und Datum Unterschrift Geschäftsführendes Mitglied und Name des Unterzeichners in Druckbuchstaben Ort und Datum Unterschrift 2. Mitglied und Name des Unterzeichners in Druckbuchstaben Ort und Datum Unterschrift 3. Mitglied und Name des Unterzeichners in Druckbuchstaben Ort und Datum Unterschrift 4. Mitglied und Name des Unterzeichners in Druckbuchstaben 8

9 2. Erklärung zu Unterauftragnehmern Zur Ausführung der im Angebot enthaltenen Leistungen benenne/n ich/wir die Teile der Konzession, für die ich mich/wir uns der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen werde/n: Teile der Konzession Auf Verlangen der Vergabestelle werde/n ich/wir die Unternehmen benennen, deren Fähigkeiten ich mich/wir uns im Zuschlagsfall bedienen werde/n und die Verpflichtungserklärung/en dazu vorlegen, dass mir/uns die erforderlichen Mittel dieser Unternehmen zur Verfügung stehen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen mir/uns und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Ort und Datum Unterschrift und Name des Unterzeichners in Druckbuchstaben 9

10 3. Erklärung zur Eignungsleihe Im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle bzw. technische und berufliche Leistungsfähigkeit nehme/n ich/wir die Kapazitäten der nachfolgenden Unternehmen für die jeweils benannten Eignungskriterien in Anspruch: Unternehmen Eignungskriterium Mir/Uns ist bekannt, dass ich/wir nachweisen muss/müssen, dass mir/uns die für die Konzession erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem ich/wir beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlege/n. Ort und Datum Unterschrift und Name des Unterzeichners in Druckbuchstaben 10

11 4. Verpflichtungserklärung (ggf. bei mehreren Unternehmen zu vervielfältigen) Hiermit verpflichten wir uns gegenüber dem Bewerber/der Bewerbergemeinschaft, für die ausschreibungsgegenständliche Konzession im Hinblick auf die in Abschnitt II Ziffer 2 und/oder Ziffer 3 des Formulars genannte Verpflichtungserklärung die erforderlichen Mittel tatsächlich dem Bewerber/der Bewerbergemeinschaft zur Verfügung zu stellen. Ort und Datum Unterschrift und Name des Unterzeichners in Druckbuchstaben 11

12 III. 1. Eigenerklärung darüber, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, nicht rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen), 129b des Strafgesetzbuchs (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), den 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), Artikel 2 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder den 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels). Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. 12

13 können. Hiermit erklärt das Unternehmen, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, nicht rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen), 129b des Strafgesetzbuchs (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), 2. 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), 13

14 7. 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), 8. den 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder 10. den 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels). Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. 14

15 2. Eigenerklärung darüber, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist oder dass es sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge der Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschläge verpflichtet hat. Das Unternehmen erklärt, dass es seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist oder dass es sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge der Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschläge verpflichtet hat. können. 15

16 3. Eigenerklärung darüber, dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Das Unternehmen erklärt, dass es bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. können. 16

17 4. Eigenerklärung darüber, dass (4.1) das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, (4.2) über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens nicht mangels Masse abgelehnt worden ist, (4.3) sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet und (4.4) das Unternehmen seine Tätigkeit nicht eingestellt hat. 4.1 Zahlungsunfähigkeit Das Unternehmen erklärt, dass es nicht zahlungsunfähig ist. können. 17

18 4.2 Insolvenzverfahren Das Unternehmen erklärt, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens nicht mangels Masse abgelehnt worden ist. können. 18

19 4.3 Verfahren der Liquidation Das Unternehmen erklärt, dass es sich nicht im Verfahren der Liquidation befindet. können. 19

20 4.4 Einstellung der Tätigkeit Das Unternehmen erklärt, dass es seine Tätigkeit nicht eingestellt hat. können. 20

21 5. Eigenerklärung darüber, dass das Unternehmen im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit keine nachweislich schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird. Das Verhalten einer Person, die im Rahmen ihrer Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Das Unternehmen erklärt, dass es im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit keine nachweislich schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird. Das Verhalten einer Person, die im Rahmen ihrer Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. können. 21

22 6. Eigenerklärung darüber, dass das Unternehmen keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Das Unternehmen erklärt, dass es keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. können. 22

23 7. Eigenerklärung darüber, dass kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den Konzessionsgeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte. Das Unternehmen erklärt, dass kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den Konzessionsgeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte. können. 23

24 8. Eigenerklärung darüber, dass keine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war. Das Unternehmen erklärt, dass keine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war. können 24

25 9. Eigenerklärung darüber, dass das Unternehmen keine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies nicht zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu keiner vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. Das Unternehmen erklärt, dass es keine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies nicht zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu keiner vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. können. 25

26 10. Eigenerklärung darüber, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen und keine Auskünfte zurückgehalten hat und in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln. Das Unternehmen erklärt, dass es in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen und keine Auskünfte zurückgehalten hat und in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln. können. 26

27 11. Eigenerklärung darüber, dass das Unternehmen (11.1) nicht versucht hat, die Entscheidungsfindung des Konzessionsgebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, (11.2) nicht versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte und (11.3) nicht fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des Konzessionsgebers erheblich beeinflussen könnten, oder nicht versucht hat, solche Informationen zu übermitteln Unzulässige Beeinflussung der Entscheidungsfindung Das Unternehmen erklärt, nicht versucht zu haben, die Entscheidungsfindung des Konzessionsgebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen. können. 27

28 11.2 Vertrauliche Informationen Das Unternehmen erklärt, nicht versucht zu haben, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte. können. 28

29 11.3 Irreführende Informationen Das Unternehmen erklärt, nicht fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt zu haben, die die Vergabeentscheidung des Konzessionsgebers erheblich beeinflussen könnten, oder nicht versucht zu haben, solche Informationen zu übermitteln. können. 29

30 Das Unternehmen bestätigt die ordnungsgemäße Abgabe der Eigenerklärungen im Abschnitt III dieses Teilnahmeformulars. Ort und Datum Unterschrift und Name des Unterzeichners in Druckbuchstaben 30

31 IV. 1. Eigenerklärung über mindestens eine Referenz über die Durchführung der Planung, Errichtung und des Betriebs eines Breitbandnetzes (Next- Generation-Acces-Netz), gegliedert nach a) Name des Auftrag- oder Konzessionsgebers, b) Erbringungszeitraum (Erbringungsbeginn oder ende muss zwingend in den letzten drei Jahren liegen) und c) Anzahl der Kundenanschlüsse (mindestens 3000 Kundenanschlüsse). Das Unternehmen kann keine im o.g. Sinne entsprechende Referenz benennen. Das Unternehmen erklärt sich zu folgenden Referenzen im o.g. Sinne: Ort und Datum Unterschrift und Name des Unterzeichners in Druckbuchstaben 31

32 [Es ist mindestens eine Referenz zu benennen. Bitte für jede weitere Referenz diese Referenzvorlage entsprechend vervielfältigen. Sonstige Änderungen/Ergänzungen dieses Formulars sind unzulässig und führen zum Ausschluss.] Referenz Nr. a) Auftrag- bzw. Konzessionsgeber (Achtung: der Name muss eingetragen werden; andernfalls erfolgt grundsätzlich der Ausschluss) Name: b) Erbringungszeitraum (Erbringungsbeginn oder ende muss zwingend in den letzten drei Jahren liegen) (Achtung: der Erbringungszeitraum (Erbringungsbeginn oder ende muss zwingend in den letzten sieben Jahren liegen) muss eingetragen werden; andernfalls erfolgt grundsätzlich der Ausschluss) c) Anzahl der Kundenanschlüsse (mindestens 3000 Kundenanschlüsse) (Achtung: die Anzahl der Kundenanschlüsse (mindestens 3000 Kundenanschlüsse) muss eingetragen werden; andernfalls erfolgt grundsätzlich der Ausschluss) Anzahl der Kundenanschlüsse: 32

33 2. Eigenerklärung darüber, dass das Unternehmen die Voraussetzungen für eine Genehmigungserteilung gemäß 69 Telekommunikationsgesetz (TKG) erfüllt bzw. im Rahmen der hier ausgeschriebenen Vertragsausführung zu dem im Vertrag bestimmten Zeitpunkt erfüllen wird. Das Unternehmen erklärt, dass es die Voraussetzungen für eine Genehmigungserteilung gemäß 69 Telekommunikationsgesetz (TKG) erfüllt bzw. im Rahmen der hier ausgeschriebenen Vertragsausführung zu dem im Vertrag bestimmten Zeitpunkt erfüllen wird. können. Ort und Datum Unterschrift und Name des Unterzeichners in Druckbuchstaben 33

34 V. Eigenerklärung zum in der letzten Bilanz angegebenen Verhältnis zwischen Eigenkapital und Bilanzsumme (d. h. Eigenkapital geteilt durch Bilanzsumme; Ergebnis in % auf zwei Nachkommastellen gerundet). Das angegebene Verhältnis bildet die ausschlaggebende Wertungssumme für die Auswahl der höchstens fünf Bewerber. können. Das Unternehmen erklärt sich zu folgendem in seiner letzten Bilanz angegebenen Verhältnis zwischen Eigenkapital und Bilanzsumme (d. h. Eigenkapital geteilt durch Bilanzsumme; Ergebnis in % auf zwei Nachkommastellen gerundet). Das angegebene Verhältnis bildet die ausschlaggebende Wertungssumme für die Auswahl der höchstens fünf Bewerber.: (Achtung: das in der letzten Bilanz angegebene Verhältnis der Eigenkapital zur Bilanzsumme (d. h. Eigenkapital geteilt durch Bilanzsumme; Ergebnis in % auf zwei Nachkommastellen gerundet) muss eingetragen werden; andernfalls erfolgt grundsätzlich der Ausschluss) % (auf zwei Nachkommastellen gerundet) Ort und Datum Unterschrift und Name des Unterzeichners in Druckbuchstaben 34

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