Landesverwaltungsamt Berlin

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1 Landesverwaltungsamt Berlin Service- und Systemunterstützungs-Center (SSC) Landesverwaltungsamt Berlin Berlin (Postanschrift) IPV anwendende Stellen GeschZ (Bei Antwort bitte angeben) PS IPV Dienstgebäude Berlin-Wilmersdorf Fehrbelliner Platz Berlin Fragen zum Inhalt per Hotline-Anfrage an die unten angegebene -Adresse IPV Rundschreiben Nr Betr.: Änderungen/Hinweise zum Kalendermonat Dezember Vermittlung (030) Intern Fax (030) Adresse Ipv-hotline@lvwa.berlin.de ( -adresse nicht für Dokumente mit elektronischer Signatur) Datum Übersicht der Themenkomplexe 1 Allgemeines Transporttermin Dezember Systemsperre Abrechnungskalender Begrenzung der Rückrechnungstiefe im Verwaltungssatz 3 2 Personal- / Versorgungsadministration und Zeitwirtschaft Stufensteigerung BerlBesNG Anpassung der Beitragsobergrenze bei Rentnern Anteilige Familienkürzung 25 BeamtVG Umbenennung von Lohnarten Aktualisierung von berechnungsrelevanten Tabellenwerten Faktor für die Umrechnung in der allgemeinen Rentenversicherung Durchschnittsentgelt Jährliche Höchstwerte an Entgeltpunkten Infotyp Mitteilungen (IT 0128) Infotyp Terminverfolgung (IT 0019) Infotyp Mitteilungen (IT 0128) - tarifliche Einmalzahlung VVA Infotyp Mitteilungen (IT 0128)- Rückforderungsvorbehalt wegen Angleichungs-TV Infotyp ADT (IT 0783) Stufensteigerung TV-L/TVÜ-L/TVA-L Beschäftigungsverbote nach MuSchG Beschäftigungsverbote Mutterschutz Tariferhöhung für die Lehrkräfte nach 20 TVÜ-Länder 9 Verkehrsverbindungen: U-Bahn Fehrbelliner Platz Bus 101, 104, 115 Eingang: Tordurchfahrt Württembergische Str. Sprechzeiten: Zahlungen bitte bargeldlos Montag, Dienstag und Freitag an die Landeshauptkasse von 9-12 Uhr Berlin und nach Vereinbarung Intranet: Geldinstitut Postbank Berlin Berliner Bank Berliner Sparkasse Landeszentralbank Kontonummer Bankleitzahl

2 2.14 Anteil des Ortszuschlags bei Teilzeitbeschäftigten bei Entgelterhöhungen nach dem TVL/TVÜ-L Vermögenswirksame Arbeitgeberleistung nach 23 TV-L Funktionszulagen für Angestellte im Schreibdienst Bereitschaftsdienste Vorarbeitgeberdaten bei Versetzungen; hier: Durchschnitt 21 TV-L Manuelle Lohnarten TV-Ärzte TV-EntgeltU-B/L mit Infotyp Altersvermögensgesetz (IT 0699) Keine Zeitzuschläge für Pausenzeiten Rückwirkende maschinelle Generierung der Wechselschichtzulage für Umbenennung des Abwesenheitskontingents 24 und der Abwesenheit Maschinelle Generierung der Wechsel-/Schichtzulage bei teilzeitbeschäftigten Beamten der Berliner Polizei Altersteilzeit und Rufbereitschaft Schnee/Glätte Information der ZSS zur ELENA Stopp für ELENA Schließung der BKK für Heilberufe zum EEL aktuelle Anpassungen Lohnarten für die Versteuerung und Verbeitragung von geldwerten Vorteilen aus der privaten Nutzung von Dienst-Kfz Unternehmensstruktur ELStAM - aktuelle Information 18 3 Abrechnungssachbearbeitung Auswertungsreport VBL Stufensteigerung TV-L/TVÜ-L/TVA-L und BerlBesNG Sonderaktivität Anpassung der Beitragsobergrenze bei Rentnern << nur AbrKrs 24 >> Stopp für ELENA Schließung der BKK für Heilberufe Übertragung der VBL-Meldungen an die VBL EEL - Bearbeitung von Eingangsmeldungen 20 4 Stellenwirtschaft und Stellenplanung Registerkarte ADT (IT 1513) Report Planstellenbestand auswerten (BU) Transaktion YSZBUNORM Registerkarte Änderungsgründe (IT 9507) Fehlerhafte Darstellung von ausgetretenen Personen im Hierarchieframework der Stellenwirtschaft 21 5 Anwendungssystembetreuung Unternehmensstruktur 21 6 Reisekosten (nur BuKrs 1010, 2110, 2180 und 3520) Jahreswechsel ProFiskal 22 2

3 1 Allgemeines 1.1 Transporttermin Dezember 2011 Die Systemanpassungen werden am in die produktiven Systeme Z01 und S01 transportiert. 1.2 Systemsperre Wegen grundlegender SAP-Systemanpassungen (Jahreswechsel) werden die produktiven Systeme Z01 und S01 voraussichtlich am Donnerstag, den ganztägig gesperrt sein. 1.3 Abrechnungskalender 2012 Mit Anlage 6 wird der mit dem ITDZ abgestimmte Abrechnungskalender für 2012 zur Verfügung gestellt. 1.4 Begrenzung der Rückrechnungstiefe im Verwaltungssatz Mit Mail vom wurde folgende Information gegeben: mit Tz. 1.6 im IPV-RS und Tz. 1.3 im IPV-RS wurde informiert, dass mit dem Umstellen des Verwaltungssatzes auf "Ende der Abrechnung 12.XXXX" durch die Abrechnungssachbearbeitung maschinell die tiefste rückrechenbare Periode in den Verwaltungssätzen aller Abrechnungskreise auf (aktuell) umgesetzt wird. Dies ist inzwischen für die Abrechungskreise Besoldung auch realisiert worden. Aufgrund der aktuellen BAG-Rechtsprechnung zu den "Lebensaltersstufen nach BAT" erwarten die IPVanwendenden Stellen, dass im Tarifbereich eine große Anzahl von Personalfällen ggf. ab 2008 mit "neuer" Lebensaltersstufe nachzuberechnen sind. Da die Verwaltungssätze der Abrechnungskreise Tarif noch nicht auf die eingeschränkte Rückrechnungstiefe umgestellt sind, wird diesbezüglich vom angekündigten Vorhaben momentan Abstand genommen. Wie es mit dem Thema "Begrenzen der Rückrechnungstiefe" weitergeht, ist damit noch nicht entschieden. Ich informiere unverzüglich, wenn es einen neuen Sachstand gibt 3

4 2 Personal- / Versorgungsadministration und Zeitwirtschaft Besoldung 2.1 Stufensteigerung BerlBesNG Die maschinelle Stufensteigerung erfolgt für Beschäftigte in der Mitarbeitergruppe B Beamte und den Tarifarten 80 BesO A neu und 84 BesO R1-R2 unter Berücksichtigung der Erfahrungszeiten nach 27(3), 38(3) BerlBesNG. Die Fälle mit einer besonderen Stufenregelung nach 3, 6 BerlBesÜG über das Feld Arg. im Infotyp Basisbezüge (IT 0008) werden berücksichtigt. Die maschinelle Stufensteigerung aus einer Überleitungsstufe nach 3 Abs. 2 BerlBesÜG erfolgt nach zwei Jahren zum Soll abweichend vom Regelfall eine maschinelle Stufensteigerung veranlasst werden, ist hierfür das Datum nächste Vorrückung zu setzen. Der Stufensteigerungsreport interpretiert dieses Datum vorrangig und löscht dieses Datum nach erfolgter Umstufung. Zeiten ohne Dienstbezüge werden nicht erkannt. Der durch das SSC bereitgestellte Report wird von der Abrechnungssachbearbeitung monatlich im Rahmen der Folgeaktivitäten für den nächsten Abrechnungsmonat erstmals für 02/2012 regelmäßig ausgeführt und die entsprechenden Datensätze im Infotyp Basisbezüge (IT 0008) angelegt und in entsprechenden Spoollisten dokumentiert. Die jeweils erzeugten Spoollisten Stufensteigerung - Ermittelte Umstufungen nach Sachbearbeiter bzw. Stufensteigerung - Fehlerliste nach Sachbearbeiter sind durch die Personalsachbearbeitung zu prüfen und ggf. die entsprechenden Fälle manuell zu bearbeiten. Achtung Stufensteigerung für zurückliegende Zeiträume können durch das manuelle Anlegen der Datensätze im Infotyp Basisbezüge (IT 0008) nachgeholt werden. Versorgung 2.2 Anpassung der Beitragsobergrenze bei Rentnern s. dazu Ausführungen zu Tz Anteilige Familienkürzung 25 BeamtVG Bislang wurde bei der Ermittlung des Ruhegehaltes des verstorbenen Urhebers im Falle einer anteiligen Familienkürzung nach 25 BeamtVG die Mindestversorgung auch dann berücksichtigt, wenn sie ausschließlich aufgrund des höheren Unterschiedsbetrages aus der Besoldungs- 4

5 gruppe der Mindestversorgung entsteht. Da der Unterschiedsbetrag aber bei der Verteilung des Ruhegehaltes auf alle Hinterbliebene unberücksichtigt bleibt, ist in diesem Fall das zu verteilende Ruhegehalt aus der Mindestversorgung geringer als das erdiente Ruhegehalt des verstorbenen Urhebers. Dadurch sind die Hinterbliebenenbezüge zu gering. Der Fehler wird mit Wirkung vom korrigiert. 2.4 Umbenennung von Lohnarten Die Lohnarten 8611 Vers.bezug lfd-vorhist, 8612 Vers.bezug einm-vorhist und 8613 Vers.bezug mehrj-vorhist wurden umbenannt in 8611 Vers.bezug lfd., 8612 Vers.bezug einm. und 8613 Vers.bezug mehrj.. Die Lohnart 8612 soll zur Zahlung der Einmalzahlung für VVA-Fälle Verwendung finden. Alle Lohnarten können künftig auch für andere als vorhistorische Zeiträume verwendet werden. 2.5 Aktualisierung von berechnungsrelevanten Tabellenwerten Faktor für die Umrechnung in der allgemeinen Rentenversicherung Die ab 1. Januar 2012 geltenden Faktoren für die Umrechnung in der allgemeinen Rentenversicherung von Entgeltpunkten in Beiträge wurden im IPV-System hinterlegt. Die Faktoren sind relevant im Rahmen der Versorgungsausgleichsberechnung für die Ermittlung des Kapitalbetrages Durchschnittsentgelt Das ab 1. Januar 2012 geltende vorläufige Durchschnittsentgelt wurde im IPV-System hinterlegt. Der Wert findet Verwendung in der Berechnung des Pflegezuschlages und des Kinderpflegeergänzungszuschlages nach 50 d LBeamtVG. Für das Jahr 2010 wurden die endgültigen Durchschnittsentgelte im IPV-System hinterlegt. Bei entsprechenden Rückrechnungen können sich ggf. Differenzen ergeben. Um eine ggf. erforderliche Überrechnung in Versorgungsfällen mit Pflegezeiten ab 1. Januar 2010 zu erzwingen, ist im Infotyp Ergänzende Zahlung (IT 0015) die Lohnart 9010 Anstoß Rückrechnung zu hinterlegen Jährliche Höchstwerte an Entgeltpunkten Der ab 1. Januar 2012 geltende vorläufige jährliche Höchstwert an Entgeltpunkten wurde im System hinterlegt. Der Wert wird benötigt für die Ermittlung der Höchstgrenze für das Erziehungs- / Pflegejahr nach 50a, b, d, e LBeamtVG. Für das Jahr 2010 wurden die endgültigen jährlichen Höchstwerte an Entgeltpunkten im System hinterlegt. Bei entsprechenden Rückrechnungen können sich ggf. Differenzen ergeben. Um eine ggf. erforderliche Überrechnung in Versorgungsfällen mit Kindererziehungszeiten ab 1. 5

6 Januar 2010 zu erzwingen, ist im Infotyp Ergänzende Zahlung (IT 0015) die Lohnart 9010 Anstoß Rückrechnung zu hinterlegen. 2.6 Infotyp Mitteilungen (IT 0128) s. Ausführungen zu Tz. 2.8 Infotypen 2.7 Infotyp Terminverfolgung (IT 0019) Für die Personalsachbearbeitung wurde folgende neue Terminart eingerichtet: Terminart Bezeichnung Operator Vor-/ Nachlaufzeit Zeit-/ Maßeinheit I9 P:ATZ Zuwendung - 4 Wochen Die Übersichtsliste der Vor-/Nachlaufzeiten im Intranet wurde angepasst. 2.8 Infotyp Mitteilungen (IT 0128) - tarifliche Einmalzahlung VVA Auf Anforderung der Senatsverwaltung für Inneres und Sport - Landesverwaltungsamt Berlin - wurde im Infotyp Mitteilungen (IT 0128), Subtyp 1 Allgemeine Mitteilungen ein neuer Text zur Verfügung gestellt: Textname: Z_VADM tarifliche Einmalzahlung VVA Kurztitel: tarifliche Einmalzahlung VVA 2.9 Infotyp Mitteilungen (IT 0128)- Rückforderungsvorbehalt wegen Angleichungs-TV Der seit dem auf dem Entgeltnachweis für die Abrechnungskreise Tarif (30) - ausgenommen für die tariflich Beschäftigten der Mitarbeitergruppe L - angedruckte Rückforderungsvorbehalt entfällt ab , da die Überleitung der Beschäftigten des Landes Berlin in das neue Tarifrecht abgeschlossen ist Infotyp ADT (IT 0783) s. Ausführungen zu Tz

7 TV-L / TVÜ-L 2.11 Stufensteigerung TV-L/TVÜ-L/TVA-L Die maschinelle Stufensteigerung erfolgt für die tariflich Beschäftigten in der Mitarbeitergruppe L Tarifl. Besch. TV-L für das jeweilige aktive Beschäftigungsverhältnis zu dem Stichtag der regulären Stufensteigerung nach 16 Abs. 3 und 4 TV-L bzw. 6, 19 TVÜ-Länder. Auszubildende werden nach Ablauf eines Kalenderjahres maschinell in das darauf folgende Ausbildungsjahr nach 8 TVA-L BBiG/TVA-L Pflege umgesetzt. Die manuelle Vorgabe eines Stichtages der nächsten Vorrückung in dem Feld N.Vorrück. im Infotyp Basisbezüge (IT 0008) übersteuert diese maschinelle Stufensteigerung (vgl. Anlage 2). Der durch das SSC bereitgestellte Report wird von der Abrechnungssachbearbeitung monatlich im Rahmen der Folgeaktivitäten für den nächsten Abrechnungsmonat erstmals für 01/2012 regelmäßig ausgeführt und die entsprechenden Datensätze im Infotyp Basisbezüge (IT 0008) angelegt und in entsprechenden Spoollisten dokumentiert. Die jeweils erzeugten Spoollisten Stufensteigerung - Ermittelte Umstufungen nach Sachbearbeiter bzw. Stufensteigerung - Fehlerliste nach Sachbearbeiter sind durch die Personalsachbearbeitung zu prüfen und ggf. die entsprechenden Fälle zu korrigieren. Achtung Stufensteigerung für zurückliegende Zeiträume können durch das manuelle Anlegen der Datensätze im Infotyp Basisbezüge (IT 0008) nachgeholt werden. Bei einem Aus- und Wiedereintritt beginnt bei der maschinellen Stufensteigerung die Stufenlaufzeit erneut mit dem letzten aktiven Beschäftigungsverhältnis. Ggf. ist der Stichtag der nächsten Vorrückung in dem Feld N.Vorrück. im Infotyp Basisbezüge (IT 0008) manuell vorzugeben. Ein Tarifrechtskreiswechsel führt bei der maschinellen Stufensteigerung zu einem Neubeginn der Stufenlaufzeit. Ggf. ist der Stichtag der nächsten Vorrückung in dem Feld N.Vorrück. im Infotyp Basisbezüge (IT 0008) manuell vorzugeben. Sofern unbezahlte Abwesenheiten während der Stufenlaufzeit vorliegen und der Stichtag der nächsten Vorrückung in dem Feld N.Vorrück. im Infotyp Basisbezüge (IT 0008) nicht manuell vorgegeben wurde, unterbleibt die maschinelle Stufensteigerung. Es wird ein entsprechender Hinweis in der Spoolliste ausgegeben, die Fälle sind manuell zu überprüfen. Ggf. ist der Stichtag der nächsten Vorrückung in dem Feld N.Vorrück. im Infotyp Basisbezüge (IT 0008) manuell vorzugeben oder der entsprechende Datensatz im Infotyp Basisbezüge (IT 0008) manuell anzulegen. 7

8 Der Wegfall des befristeten Strukturausgleiches nach der Anlage 3 zu 12 TVÜ - Länder durch den Stufenaufstieg ist zu prüfen, ggf. ist die Lohnart 1906 Strukturausgleich in dem entsprechenden neuen Datensatz im Infotyp Basisbezüge (IT 0008) zu löschen. Ist zum Stichtag der Stufensteigerung ein Datensatz im Infotyp Höherwertige Tätigkeit (IT 0509) vorhanden, ist vom Beginn der Stufensteigerung ein neuer Datensatz im Infotyp Höherwertige Tätigkeit (IT 0509) manuell anzulegen. Hier erfolgt die Ausgabe eines entsprechenden Hinweises in der Spoolliste. Der Hinweis wird auch ausgegeben, sofern ein Datensatz im Infotyp Höherwertige Tätigkeit (IT 0509) mit zukünftigem Gültigkeitszeitraum vorhanden ist. Bei Altersteilzeitfällen, die sich zum Stichtag der Stufensteigerung in der Freizeitphase des Blockmodells befinden, unterbleibt entsprechend den Regelungen zur spiegelbildlichen Abbildung der Freizeitphase im Blockmodell der Altersteilzeit die maschinelle Stufensteigerung und die Ausgabe eines Hinweises in der Spoolliste. Ggf. ist in dem Feld N.Vorrück. im Infotyp Basisbezüge (IT 0008) das Datum der letzten erfolgten Stufensteigerung des Personalfall manuell vorzugeben Beschäftigungsverbote nach MuSchG Für die Abbildung der Regelungen des Gesetzes zum Schutz der erwerbstätigen Mutter (MuSchG) sind die nachfolgenden Hinweise zu beachten. Die folgenden Lohnarten wurden zum abgegrenzt und sind für tarifliche Beschäftigte nicht mehr zu verwenden: 3781 Glg.Zusch.MuschG Brutto 5998 mtldurchschmuschgouat 5999 mtldurchschmuschgmuat Des Weiteren werden mit der Anlage 1 weitere Hinweise zum Mutterschutz TARIF veröffentlicht. Das Anwenderhandbuch, Kapitel 7, S15 Mutterschutz Tarif und Besoldung wird mit einer der nächsten Aktualisierungen angepasst Beschäftigungsverbote Das generelle Beschäftigungsverbot ist für eine tariflich Beschäftigte ausschließlich über den Infotyp Mutterschutz/Erziehungsurlaub (IT 0080) mit der bezahlten Abwesenheit 0510 Beschäft.verbot MuSchG T zu pflegen. Der ggf. zusätzliche Ausgleichsbetrag nach 11 MuSchG für entfallende unständige Entgeltbestandteile ist manuell zu ermitteln und zu den folgenden Lohnart im Infotyp Entgeltbelege (IT 2010) für den jeweiligen Kalendermonat des Beschäftigungsverbotes vorzugeben: 8

9 4198 mtldurchschmuschg odu (z.b. Entgelte für Mehrarbeiten oder Überstunden) 4199 mtldurchschmuschg mdu (z.b. Entgelte für Zeitzuschläge) Für die Erstattung der Arbeitgeberaufwendungen sind die Ausgleichsbeträge nach 11 MuSchG vollständig manuell zu ermitteln und über Subtyp DBBT AAG: Beschäftigungsverbot mit dem Infotyp Elektronischer Datenaustausch (IT 0700) für den jeweiligen Kalendermonat des Beschäftigungsverbotes zu pflegen Mutterschutz Die Zeit der Schutzfristen ist für eine tariflich Beschäftigte ausschließlich über den Infotyp Mutterschutz/Erziehungsurlaub (IT 0080) mit der Abwesenheit 0500 Mutterschutz Tarif zu pflegen. Für die Meldung an den SV-Träger ist der Subtyp 3 Mutterschaftsgeld mit dem Infotyp Bescheinigungen an SV-Träger (IT 0651) anzulegen. Die Berechnung des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld nach 14 MuSchG erfolgt maschinell in der Personalabrechnung. In den Fällen, in denen eine maschinelle Berechnung nicht oder fehlerhaft erfolgt, ist der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld für die einzelnen Kalendermonate manuell zu ermitteln und mit der Lohnart 3780 Zuschuß Mutterschaftsgeld im Infotyp Ergänzende Zahlung (IT 0015) vorzugeben. Zusätzlich sind bei der Übersteuerung der maschinellen Berechnung die entsprechenden Ausgleichsbeträge für die Erstattung der Arbeitgeberaufwendungen manuell zu ermitteln und über Subtyp DBZU AAG: Mutterschaft mit dem Infotyp Elektronischer Datenaustausch (IT 0700) zu pflegen Tariferhöhung für die Lehrkräfte nach 20 TVÜ-Länder Mit Mail vom wurde folgende Information gegeben: die TdL hat mit dem Rundschreiben vom 4. September /15 980/07 - D/2 - zur ersten allgemeinen Entgelterhöhung nach Vereinbarung des TV-L/TVÜ-Länder - eine Entscheidung zur Tariferhöhung für die Lehrkräfte nach 20 TVÜ-Länder bekannt gegeben: 18. Anwendung der Entgelttabelle auf Lehrkräfte ( 20 TVÜ-Länder) An die Stelle der in 20 Absatz 1 Satz 1 TVÜ-Länder ausgewiesenen Beträge von 64,00 bzw. 72,00 treten im Tarifgebiet West ab 1. Januar 2008 die Beträge von 57,60 bzw. 64,80 (vgl. 20 Absatz 2 TVÜ-Länder). Um diese Beträge ist die Entgelttabelle des TV-L zu vermindern, sofern die Lehrkraft zu dem in 20 Absatz 1 TVÜ-Länder bezeichneten Personenkreis gehört. Sofern sich eine Lehrkraft, die unter die Regelung des 20 Absatz 1 Satz 1 TVÜ-Länder über die Verminderung der Tabellenentgelte fällt, am 1.Januar 2008 in einer individuellen Zwischenstufe oder individuellen Endstufe befindet, ist am 1. Januar 2008 nicht nur die Erhöhung des Entgelts der individuellen Zwischen- oder Endstufe um 2,9 v. H. mit der anschließenden Aufrundung auf volle 5 vorzunehmen, sondern zusätzlich auch der erste Harmonisierungsschritt des 20 Absatz 2 TVÜ-Länder umzusetzen." 9

10 Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport hat auf Nachfrage zu diesem Sachverhalt folgende Information gegeben: bei Lehrkräften, die sich in einer individuellen Zwischenstufe befinden, ist ebenso zu verfahren wie bei solchen, die in einer individuellen Endstufe sind. Neben der Entgelterhöhung um den jeweiligen Vom- Hundert-Satz ist auch der jeweilige Harmonisierungsschritt (erstmals am 1. August 2011) vorzunehmen (gewesen) Daher beabsichtigen wir nach erfolgter Korrektur der Systemeinstellungen im Report zur Tariferhöhung, am während der Systemsperre die Erhöhung der Vergleichsentgelte für die betroffenen Personalfälle (ca. 120 insgesamt) Mitarbeiterkreis: 2A und 2U Entgeltgruppe: E5 LEHR bis E8 LEHR Tarifstufe: individuelle Zwischenstufe Entgeltgruppe: E9 LEHR bis E13 LEHR Tarifstufe: individuelle Zwischenstufe und individuelle Endstufe 4+ in E9 Lehr maschinell zu korrigieren Die Korrektur ist erfolgt Anteil des Ortszuschlags bei Teilzeitbeschäftigten bei Entgelterhöhungen nach dem TVL/TVÜ-L Mit Schreiben vom (Anlage 4 zu diesem Rundschreiben) hat die Senatsverwaltung für Inneres und Sport entschieden, dass bei Entgelterhöhungen keine gesonderte Erhöhung des hälftigen Ehegattenanteils, der zum Stichtag der Überleitung bei Teilzeitbeschäftigten unvermindert in das Vergleichsentgelt eingeflossen ist, mehr erfolgt. Damit entfällt auch die ungekürzte Behandlung dieses Bestandteils im Vergleichsentgelt. Daher sind Anpassungen in den Infotypen Familienzuschläge (IT 0595) sowie Basisbezüge (IT 0008) in den betroffenen Personalfällen manuell erforderlich. Das Feld Keine Teilzeitkürzung im Infotyp Familienzuschläge (IT 0595) ist zu deaktivieren und im Infotyp Basisbezüge (IT 0008) ist die Lohnart 1903 Hilfs-LA OZ St. 2 ungek. zu löschen. Da in dem Schreiben SenInnSport auf die Geringfügigkeitsgrenze in den Rückforderungsrichtlinien verwiesen wird, wurden die im System ab dem erhöhten Verheiratetenbestandteile ab dem auf den Stand vom vermindert Vermögenswirksame Arbeitgeberleistung nach 23 TV-L Auf Grund einer Hotlineanfrage erfolgte mit SenInnSport eine inhaltliche Klärung der maschinellen Berechnung der vermögenswirksamen Arbeitgeberleistung im Zeitraum des Krankengeldzuschusses. Unbeschadet des Anspruches des tariflich Beschäftigten nach 23 Abs. 1 S. 4 TV-L auf die vermögenswirksame Arbeitgeberleistung, wird diese für den Zeitraum des Krankengeldzuschusses aus sozialversicherungsrechtlichen Gründen nach 23 Abs. 1 S. 5 TV-L als Teil des Krankengeldzuschusses gezahlt. Ein Anspruch besteht auch für Kalendermonate, 10

11 in denen dem tariflich Beschäftigten nur deshalb ein Krankengeldzuschuss nicht gezahlt wird, weil das Krankengeld des Sozialleistungsträgers genauso hoch oder höher ist als das Nettoentgelt. Die vermögenswirksame Leistung ist dann einziger Teil des Krankengeldzuschusses. Eine Quotelung der vermögenswirksamen Arbeitgeberleistung in Kalendermonaten, in denen die Ansprüche auf Tabellenentgelt, Entgeltfortzahlung oder Krankengeldzuschuss abwechseln, ist aus sozialversicherungsrechtlichen Gründen notwendig. Beispiel: Krank vom bis mit Anspruch auf Krankengeldzuschuss ab VL-AG-Leistung 6,65 * 5 / 30 1,11 Krankengeldzuschuss (VL-AG-Leistung) 6,65 * 25 / 30 5, Funktionszulagen für Angestellte im Schreibdienst Mit Rundschreiben I 119/2011 gibt SenInnSport Änderungen bezüglich der Funktionszulagen für ehemalige Angestellte im Schreibdienst, die nach dem als außertarifliche persönliche Besitzstandszulagen weitergezahlt wurden, bekannt. Im IPV-System betrifft dies die Lohnarten 1953 II N,UA I,Prot.3,VII sowie 1954 II N,UA I,Prot.6,VIII. Diese überschreibbaren Lohnarten sind bei den im Rundschreiben genannten Entgelterhöhungen nach dem manuell anzupassen Bereitschaftsdienste Die mit Mail vom angekündigten Änderungen bezüglich der Höhe der Bereitschaftsdienste wurden nunmehr umgesetzt (Höhe der Beträge für Beschäftigte, die nicht unter die 42, 43 TV-L fallen, angepasst auf den Stand vom Tarifgebiet West, im System durchgängig für Tarifgebiet 20 und ab für Tarifgebiet 31). Für die Bereitschaftsdienstpauschale gem. dem TV Schulhausmeister/innen Land Berlin wurde die neue Lohnart 4194 BD-50% TVSchulHM eingerichtet. Die Ausprägungen der Lohnart sind der Anlage 3 zu diesem IPV-Rundschreiben zu entnehmen. Im Infotyp Basisbezüge (IT 0008) der Personalfälle, die die Bereitschaftsdienstpauschale für Schulhausmeister erhalten, ist es nicht mehr notwendig, die Felder VglArt, VglGeb und VerglGr zu pflegen. Die Eingabemöglichkeit der Lohnart 4191 BD-Std.Pausch TVSchulHM wird zum begrenzt. 11

12 2.18 Vorarbeitgeberdaten bei Versetzungen; hier: Durchschnitt 21 TV-L Bei Versetzungen von Beschäftigten zwischen einzelnen Verwaltungen sind die relevanten weiterzugebenden Daten durch die abgebende Behörde mit dem Report Aufschlagsberechnung & Vorarbeitgeberdaten bei Versetzungen auswertbar. Mit dem Inkrafttreten des TV-L für alle tariflich Beschäftigten im Land Berlin zum entfällt die Aufschlagsberechnung nach BAT/BAT-O bzw. BMT-G/BMT-G-O. Ein festgeschriebener Aufschlagsatz ist somit nicht mehr vorhanden. Die über die maschinelle Zeitwirtschaft generierten bzw. im Infotyp Entgeltbelege (IT 2010) aufgegebenen Zeit- und Erschwerniszuschläge, Wechselschicht- und Schichtzulagen sowie die Bereitschaftsdienstentgelte, die nicht in Monatsbeträgen festgelegt sind, werden in der Personalabrechnung monatlich zu der Lohnart /221 Zeitzuschläge (BAT, AVR) kumuliert und in den Abrechnungsergebnissen abgestellt. Diese Lohnart wird um die Zeiten der Entgeltfortzahlung zu der Lohnart /233 Hochgerechn. Zeitzuschl. monatlich hochgerechnet und ebenfalls in den Abrechnungsergebnissen abgestellt (vgl. RNr. 58, 21 TV-L, Clemens/Scheuring /Steingen/Wiese). Auf der Grundlage der Lohnart /233 Hochgerechn. Zeitzuschl. wird für ein entsprechendes Abwesenheitsereignis dann der Tagesdurchschnitt zu der Lohnart 4176 Durchschnitt 21TV-L berechnet und zeitversetzt zahlbar gemacht. Bis zur Anpassung des o. g. Reports sind die Lohnarten /221 Zeitzuschläge (BAT, AVR) /233 Hochgerechn. Zeitzuschl. für die letzten drei Kalendermonate vor dem Austritt mit dem Lohnartenreporter auszuwerten bzw. sind im Einzelfall aus den Abrechnungsergebnissen, Tabelle RT, zu entnehmen. Beispiel: Bei der Versetzung eines tariflich Beschäftigten zum sind die Lohnarten für die letzten drei Kalendermonate nach der Personalabrechnung 08/2011 auszuwerten und zu übermitteln: Kalendermonat /221 Zeitzuschläge (BAT, AVR) /233 Hochgerechn. Zeitzuschl 06/ ,18 76,18 07/ ,99 50,99 08/ ,50 124,50 Die aufnehmende Behörde ermittelt hieraus dann beim Eintritt des jeweiligen Abwesenheitsereignisses in Abhängigkeit von dem Zeitraum des Ereignisses den nach 21 TV-L maßgeblichen Tagesdurchschnitt. Der manuell ermittelte Tagesdurchschnitt ist für den Zeitraum der entsprechenden Abwesenheit zu der Lohnart 3910 Vorg.Durchsch. 21TV-L über den Infotyp Wiederkehrende Be-/Abzüge (IT 0014) vorzugeben. 12

13 Hinweis Die Anpassung des o.g. Reports erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt. Achtung Die Auswertung hat erst nach der vollständigen Pflege des Personalfalls einschl. des Austritts und deren Verarbeitung in der Personalabrechnung zu erfolgen. Auf Grund der Maßnahme Versetzung werden ggf. vorhandene zeitversetzt zu zahlende unständige Entgeltbestandteile in dem letzten Beschäftigungsmonat ausgezahlt. Werden Daten nachträglich gepflegt, ist die Auswertung erneut auszuführen. 2.1 Manuelle Lohnarten TV-Ärzte Für Beschäftigte, für die der TV-Ärzte gilt (Abbildung im IPV-System im Mitarbeiterkreis 5A TV-L sonst. Besch), wurden manuelle Lohnarten für den Infotyp Entgeltbelege (IT 2010) eingestellt. Die Ausprägungen der Lohnarten sind der Anlage 3 zu diesem Rundschreiben zu entnehmen Entgeltumwandlung 2.19 TV-EntgeltU-B/L mit Infotyp Altersvermögensgesetz (IT 0699) Auf Grund einer Hotlinemeldung wurde festgestellt, dass die Personalabrechnung bei Personalfällen mit Entgeltumwandlung mit einem Fehlerhinweis abbricht. Die fehlerhafte Systemeinstellung wurde korrigiert. Hinweis Die Berücksichtigung der steuerlichen Kontingente bei der Entgeltumwandlung erfolgt maschinell in der Personalabrechnung und ist zu den folgenden Lohnarten in den Abrechnungsergebnissen dokumentiert: 6220 Entgeltumw. stf. 3Nr Entgeltumw. z.stf. 3Nr Entgeltumw. individ. Die Lohnarten sind mit dem Lohnarten-Reporter durch die Abrechnungssachbearbeitung auswertbar. Hinweis Ein weiteres Vertragsmodell für die Entgeltumwandlung aus der Sonderzahlung wird in Kürze zur Verfügung gestellt. 13

14 Zeitwirtschaft 2.20 Keine Zeitzuschläge für Pausenzeiten Mit Rundschreiben I Nr.92/2011 vom hat die Senatsverwaltung für Inneres und Sport darauf hingewiesen, dass für Pausenzeiten auch wenn sie in die Arbeitszeit eingerechnet werden (bezahlte Pausen gem. 6 Abs.1 Satz 2 TV-L bei Wechselschichtdienst) keine Zeitzuschläge nach 8 TV-L zustehen. Zeitzuschläge werden nur für tatsächlich geleistete Arbeit je Stunde gewährt. Bei der fachlichen Auseinandersetzung mit diesem Thema ist aufgefallen, dass feuerwehrtechnische Angestellte und Beamte, die ihre Dienste zu ungünstigen Zeiten auf der Grundlage der Verordnung über Erschwerniszulagen (Erschwerniszulagenverordnung (EZulV)) verrichten, gem. 3 Abs.3 EZulV ebenfalls nur für tatsächliche Zeiten der Dienstausübung Anspruch auf Erschwerniszuschläge haben. Bei der Lohnartengenerierung aus der maschinellen Zeitwirtschaft werden daher Pausenzeiten egal ob bezahlt oder unbezahlt bei a) tariflich Beschäftigten nach TV-L Land Berlin ab und b) Beamten und feuerwehrtechnischen Angestellten mit Diensten zu ungünstigen Zeiten nach EZulV ab nicht mehr berücksichtigt. Im IPV-System werden zum jetzigen Zeitpunkt bezahlte Pausen in den Arbeitszeitplanregeln nicht hinterlegt, so dass neben den durch das SSC vorgenommenen technischen Einstellungen auch die Anwender tätig werden müssen. Bei neu zu beantragenden Wechselschichtplänen ist darauf zu achten, dass neben den unbezahlten Pausen nun auf dem Antragsformular der Arbeitszeitplanregel ggf. auch die bezahlten Pausen angegeben werden müssen. Jede Pause ist einzeln als bezahlt bzw. unbezahlt zu kennzeichnen. Außerdem anzugeben ist das Datum, ab dem die bezahlten Pausen bei der Lohnartengenerierung durch die maschinelle Zeitwirtschaft nicht mehr berücksichtigt werden sollen. Bereits vom SSC eingerichtete Schichtpläne werden nur auf Antrag angepasst. Dazu ist die Arbeitszeitplanregel schriftlich zu benennen (z.b. Kopie des ursprünglichen Antragsformulars) und um die Angabe zu den Pausenzeiten und dem Datum, ab wann diese Pausenzeiten hinterlegt werden sollen, zu ergänzen. Wegen der Ausschluss-/Verjährungsfrist von 6 Monaten gem. 37 TV-L bzw. 3 Jahren nach 195 BGB für besoldungsrechtliche Ansprüche darf zum jetzigen Zeitpunkt keine grundsätzliche Überrechnung der Zeitzuschläge mehr erfolgen. Über die zeitlich abgegrenzte Hinterlegung der Pausenzeiten in den Tagesplänen wird daher für jede Arbeitszeitplanregel individuell gesteuert, ab wann bezahlte Pausen bei der maschinellen Lohnartengenerierung unberücksichtigt bleiben. 14

15 Nach erfolgter Änderung bzw. Neueinrichtung der Arbeitszeitplanregeln werden die Formulare wie bisher mit dem Vermerk zurückgesandt, ab wann die Arbeitszeitplanregeln zur Verfügung stehen. Ggf. ist die maschinelle Zeitwirtschaft individuell für einzelne Fälle zur Überrechnung der Zeitzuschläge anzustoßen Rückwirkende maschinelle Generierung der Wechselschichtzulage für Dienstkräfte, die zum Zeitpunkt der Überführung in das neue Tarifrecht im ständigen Wechselschichtdienst tätig waren, haben für den Monat November 2010 bei der Lohnartengenerierung aus der maschinellen Zeitwirtschaft lediglich die Schichtzulage gem. 8 Abs.8 TV-L in Höhe von 40 erhalten. Auch bei jeder später erfolgten erstmaligen Aufnahme eines auf Dauer angelegten Wechselschichtdienstes wurde systemseitig für den ersten Monat des Wechselschichtdienstes nur eine Schichtzulage in Höhe von 40 generiert. Gem. 7 Abs.1 TV-L ist der Anspruch auf Wechselschichtzulage nur dann gegeben, wenn u.a. der Beschäftigte durchschnittlich längstens nach Ablauf eines Monats erneut zu einer Nachtschicht herangezogen wird. Systemseitig werden daher immer 2 Monate in die Betrachtung einbezogen, die bei den o. g. Fällen (noch) nicht vorhanden sind. Mit Schreiben vom und hat die Senatsverwaltung für Inneres und Sport ausgeführt, dass aus dieser Formulierung keine zwingend notwendige Betrachtung über 2 Monate abzuleiten ist. Die in TZ 2.1 der Durchführungshinweise zu 7 TV-L erläuterten Voraussetzungen wären somit auch mit der Ableistung von 2 Nachtdiensten in einem Monat erfüllt. Die Lohnartengenerierung aus der maschinellen Zeitwirtschaft wurde zum angepasst. Wegen der Ausschlussfrist von 6 Monaten gem. 37 TV-L darf keine grundsätzliche Ü- berrechnung der Wechsel-/Schichtzulage erfolgen. Die betroffenen Fälle sind manuell zu ermitteln und ggf. die Zeitwirtschaft für die maschinelle Überrechnung individuell anzustoßen Umbenennung des Abwesenheitskontingents 24 und der Abwesenheit 0924 Das Abwesenheitskontingent 24 nichtst.zusatzurl. 27TV-L im Infotyp Abwesenheitskontingente (IT 2006) und die davon abtragende Abwesenheit 0924 nichtst.zusatzurl. 27TV-L im Infotyp Abwesenheiten (IT 2001) wurden umbenannt in man.zusatzurl. 27TV-L. 15

16 2.23 Maschinelle Generierung der Wechsel-/Schichtzulage bei teilzeitbeschäftigten Beamten der Berliner Polizei Für teilzeitbeschäftigte Beamten bei der Berliner Polizei ist die Berechnung und Zahlbarmachung einer Wechsel-/Schichtzulage nach Umstellung auf die neuen Mitarbeiterkreise nicht mehr korrekt; die teilzeitanteilige Kürzung erfolgt doppelt. Ursache ist eine im Abrechnungsschema bisher noch fehlende Abfrage auf die neu eingerichteten Mitarbeiterkreise. Die Einstellungen wurden ergänzt, die betroffenen Fälle sind manuell zu ermitteln. Die ggf. erforderliche Nachberechnung ab ist mit Lohnart 9010 Anstoß Rückrechnung im Infotyp Ergänzende Zahlung (IT 0015) zu veranlassen. Altersteilzeit 2.24 Altersteilzeit und Rufbereitschaft Schnee/Glätte Rufbereitschaften werden bei der Berechnung des gesetzlichen Aufstockungsbetrages nicht berücksichtigt. Fließen jedoch in die Bemessungsgrundlage für die Berechnung des Mindestnettobetrages für den tariflichen Aufstockungsbetrag mit ein. Dies erfordert es auch, die Rufbereitschaften in den individuellen Teilzeitnettobetrag mit einzubeziehen. Die Rufbereitschaft mit der Lohnart 3200 RufberPausch SchneeGlätte wird nicht zusätzlich neben den Aufstockungsbeträgen gezahlt. Die Verarbeitung der Lohnart wurde zum korrigiert. ELENA 2.25 Information der ZSS zur ELENA Mit Mail vom wurde folgende Information gegeben: die ZSS versendet offensichtlich zurzeit eine Zwischeninformation zum "ELENA-Stopp" an alle Arbeitgeber/Abrechnungsstellen. Diese braucht nicht an das SSC weitergeleitet zu werden! Bitte beachten: Erst wenn gesetzlich geregelt ist, dass ELENA-Daten nicht mehr zu übersenden sind, sollte der Arbeitgeber/Dienstherr von der weiteren Übersendung absehen. Ggf. gibt es eine Folgeregelung, sodass dann ggf. die unterbliebenen Meldungen nachzuholen wären. Von daher gibt es auch weiterhin eine Information auf dem Entgeltnachweis und die Folgeaktivitäten im Berichtsbaum der Abrechnungssachbearbeitung 16

17 2.26 Stopp für ELENA Achtung Mit Wirkung vom wurde ELENA gesetzlich gestoppt (s. BGBl. Nr. 60 Seite 2299). Von daher sind von der Abrechnungssachbearbeitung keine ELENA-Folgeaktivitäten mehr auszuführen. Der Hinweis auf dem Entgeltnachweis wird nicht mehr ausgegeben. Weitere Informationen zum Löschen der Daten durch die ZSS sind im Internet erhältlich ( Das Löschen der ELENA-Daten und ELENA-Meldungen im IPV-System ist erst nach Auslieferung entsprechender Reports durch SAP möglich. Informationen dazu erfolgen mit einem weiteren IPV-Rundschreiben. Sozialversicherung 2.27 Schließung der BKK für Heilberufe zum Das Bundesversicherungsamt hat mit Bescheid vom nach 153 SGB V i. V. m. 46 Abs. 5 SGB XI entschieden: Die BKK für Heilberufe und die BKK für Heilberufe-Pflegekasse werden zum (mit Ablauf des ) geschlossen. Es gelten analog zur Schließung der City BKK die Hinweise aus dem IPV-Rundschreiben Tz EEL aktuelle Anpassungen Am wurde zum Thema EEL im LVwA ein Workshop mit Vertretern der IPVanwendenden Stellen durchgeführt. Die daraus resultierenden Anforderungen und Klarstellungen wurden systemseitig umgesetzt: Richtigstellung der Entgeltbescheinigungen bezüglich des zu bescheinigendem Bruttound Nettoentgeltes im Baustein DBAE Hinweis Mit dieser Anpassung werden die Beträge im Regelfall korrekt bescheinigt. Besondere Sachverhalte (z.b. Berücksichtigung unständiger Bezüge) werden von den IPVanwendenden Stellen mit dem EEL-Testlauf geprüft. Wenn eine fehlerhafte Bescheinigung der Beträge erfolgt, wird weiterhin die Meldung mit SV-Net abgesetzt. Das SSC wird mit einer Hotline-Anfrage informiert. Anpassung der Selektionsbilder für die Sachbearbeiterlisten für EEL-Ausgangs- und Eingangsmeldungen 17

18 Die Selektionsmöglichkeiten PersBer./-teilber./Kostenst., Mitarbeitergruppe und Mitarbeiterkreis wurden entfernt. Die Selektionsmöglichkeiten Sachbearbeiter Personalstammdaten, Sachbearbeiter Zeiterfassung und Sachbearbeiter Abrechnung stehen jetzt sofort zur Verfügung. Lohnarten 2.29 Lohnarten für die Versteuerung und Verbeitragung von geldwerten Vorteilen aus der privaten Nutzung von Dienst-Kfz Für die Versteuerung und Verbeitragung von geldwerten Vorteilen aus der Nutzung von Dienstkraftfahrzeugen zu Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitstätte sowie für sonstige Privatfahrten werden die Lohnarten 2208 Geldw Vorteil DienstPKW B und 2209 Geldw Vorteil DienstPKW T rückwirkend ab zur Verfügung gestellt. Die Einstellungen der Lohnarten sind der Anlage 5 zum Rundschreiben zu entnehmen. Unternehmensstruktur 2.30 Unternehmensstruktur Mit Mail vom wurde folgende Information gegeben:..mit dem Beginn der neuen Wahlperiode gilt aufgrund des 8. Gesetzes zur Änderung des Bezirksverwaltungsgesetzes in den Bezirken eine einheitliche Ämterstruktur. Die damit im Zusammenhang stehenden Veränderungen in der im IPV-System hinterlegten Unternehmensstruktur bitten wir zeitnah an uns zu übermitteln, um auch die entsprechenden Systemeinstellungen vornehmen zu können. Wir machen bereits darauf aufmerksam, dass aufgrund der im SSC anstehenden Aufgaben für den Jahreswechsel usw. beantragte Änderungen in der Unternehmensstruktur, wenn Sie diese jetzt zeitnah einreichen, frühestens Februar 2012 zur Verfügung stellen können. Diese neue Struktur wird zum eingerichtet ELStAM 2.31 ELStAM - aktuelle Information Mit Mail vom wurde folgende Information gegeben: zu inhaltlichen Fragen, die durch die Verzögerung des ELStAM-Starttermins entstanden sind/entstehen, soll in Kürze ein BMF-Schreiben veröffentlicht werden. Erst wenn die inhaltlichen Fragen 18

19 geklärt sind, ist es möglich, Informationen zum weiteren Verfahren in IPV zu geben. Daher bitte weiterhin abwarten 3 Abrechnungssachbearbeitung 3.1 Auswertungsreport VBL 55 Die Gültigkeit des Anwendungs-Tarifvertrags Land Berlin endete zum Aus diesem Grund ist der Ablauf Auswertung VBL 55 zur Ermittlung der erworbenen Versorgungspunkte bei der VBL und zur Ermittlung des vom Arbeitgeber auszuzahlenden Ausgleichsbetrages nach dem Ausscheiden aus dem Beschäftigungsverhältnis nicht mehr auszuführen. Die Reports sind aus dem Berichtsbaum Tarif entfernt worden, das Abrechnerhandbuch wird mit der nächsten Ergänzungsmitteilung aktualisiert. 3.2 Stufensteigerung TV-L/TVÜ-L/TVA-L und BerlBesNG Mit Mail vom wurde folgende Information gegeben: der Report für die maschinelle Stufensteigerung für die tariflich Beschäftigten ist, erstmals im ÄD TARIF 12/2011 und im ÄD BESOLDUNG 01/2012, als letzte Folgeaktivität zur Vorbereitung für den jeweils nächsten ÄD auszuführen. Die Batch-Input Mappe ist jeweils abzuspielen. Für den Bereich TARIF 15 wurden diese Folgeaktivitäten für die Stufensteigerung entfernt. Der Ablauf 19-0 Personalabrechnung beenden, Tarifliche Umstufung und Anwenderinformation Beginn des Änderungsdienstes im Abrechnerhandbuch wurde um die Hinweise für die maschinelle Stufensteigerung nach TV-L/TVÜ-L/TVA- L bzw. nach BerlBesNG angepasst und dieser als Anlage beigefügt 3.3 Sonderaktivität Anpassung der Beitragsobergrenze bei Rentnern << nur AbrKrs 24 >> In der Verfahrensbeschreibung zum maschinell unterstützten Zahlstellenverfahren in der ab 1. Januar 2012 gültigen Fassung ist festgelegt, dass das maximale Krankenversicherungsbrutto (VB-max) von der Krankenkasse festgelegt bzw. angepasst wird. Eine Anpassung durch die Zahlstelle (hier: LVwA VB Versorgung) ist somit nicht mehr zulässig. Aus diesem Grund wurde der Report Anpassung der Beitragsobergrenze bei Rentnern aus dem Berichtsbaum Sonderaktivitäten entfernt. 3.4 Stopp für ELENA Achtung s. Ausführungen zu Tz

20 3.5 Schließung der BKK für Heilberufe s. Ausführungen zu Tz Übertragung der VBL-Meldungen an die VBL Mit Mail vom wurde folgende Information gegeben: Der Weg, wie VBL-Meldungen zur VBL gelangen, ist in der DATÜV-ZVE geregelt. Diese sieht keine maschinelle Übertragung vor. Die DATÜV-ZVE definiert vielmehr ein (mehr oder minder) einheitliches Meldeformat und als einheitliche Übertragung das postalische Versenden von Datenträgern. Die VBL bietet technisch unterschiedliche Wege an, wie die Meldungen maschinell übermittelt werden können. Informationen dazu finden Sie hier: EDI. Solange hierzu kein einheitlicher Standard in der DATÜV-ZVE definiert wird, ist eine Realisierung der verschiedenen Übermittlungswege durch die SAP nicht geplant! Zurzeit gibt es daher nur folgende Möglichkeit: Die Abrechnungssachbearbeitung wählt beim Knotenpunkt Datenträger VBL - Download Meldedatei selbst aus, wohin die VBL-Meldedatei gespeichert wird. Ob es sich dabei um ein Disketten- oder CD-Laufwerk oder ein beliebiges anderes Verzeichnis handelt, von dem aus dann die Übertragung via EDI erfolgt, ist abhängig von der Entscheidung in Ihrer Behörde und mit der örtlichen IT-Stelle zu klären. Sollte ein Weg gewählt werden, der einen Lieferschein erfordert, wird dieser ja bereits beim "Erstellen der Meldungen" durch die Abrechnungssachbearbeitung erzeugt und ist im Spool vorhanden Die aktualisierte Ablaufbeschreibung für das Abrechnerhandbuch war der Mail angefügt. 3.7 EEL - Bearbeitung von Eingangsmeldungen Mit Mail vom wurde folgende Information gegeben: Beim Einplanen der verschiedenen EEL-Jobs wurde leider ein Schritt vergessen: Nach dem "Zuordnen der Eingangsmeldungen" muss noch der Report "Verarbeiten der Eingangsmeldungen" durchgeführt werden. Erst mit diesem Job werden die Meldungen auf den richtigen Status umgestellt, der dann ggf. auch die Bearbeitung im Arbeitsvorrat der Sachbearbeiterliste möglich macht. Dieser Schritt wurde heute für morgen früh ( ) erstmalig eingeplant. D. h. ab sollte die Bearbeitung der Eingangslisten möglich sein. Ansonsten bitte mit Hotline-Anfrage melden. Bitte berücksichtigen: Im gesamten SV-Bereich gibt es keine Teststrecke, mit der das Übersenden einer Meldedatei, das Abholen der Rückmeldungen usw. getestet werden kann. Auch SAP hat hier keine Testmöglichkeit! D.h. diese Aktivitäten können "nur" im produktiven Bereich ausgeführt werden. Näheres dazu am

21 4 Stellenwirtschaft und Stellenplanung 4.1 Registerkarte ADT (IT 1513) Die Wertehilfe zur Registerkarte ADT (IT 1513), die ebenfalls für den Infotyp ADT (IT 0783) gilt, wurde ergänzt bzw. korrigiert und die ADT-Liste im Intranet entsprechend angepasst. Für die Hauptgruppe 05 Gesundheit, Sport, Umwelt wurde Untergruppe 01 umbenannt in Grünpfl., Fischerei-, Forstwesen, Umwelt (bisher: Grünpflege, Fischerei-, Forstwesen). Diese Umbenennung gilt rückwirkend, da eine zeitlich abhängige Änderung nicht möglich ist. 4.2 Report Planstellenbestand auswerten (BU) Transaktion YSZ- BUNORM Als zusätzliches Auswahlkriterium wurde in die Maske des Reports die Möglichkeit aufgenommen, eine Auswertung auch ohne abgegrenzte Stellenplangruppen (Stplgr n) auszuführen. Außerdem werden in der ALV Standard-Variante zwei zusätzliche Spalten mit Gültigkeitsbeginn sowie Gültigkeitsende des BU-Objektes ausgegeben. 4.3 Registerkarte Änderungsgründe (IT 9507) Es wurde der neue Änderungsgrund 4317 Strukturänderung (Senatsumbildung zur 17. Wahlperiode) eingerichtet und die Liste im Intranet entsprechend angepasst. 4.4 Fehlerhafte Darstellung von ausgetretenen Personen im Hierarchieframework der Stellenwirtschaft In Einzelfällen ist es dazu gekommen, dass die Verknüpfung einer Planstelle zur Person in der Stellenwirtschaft trotz Austrittsmaßnahme und im Infotyp Organisatorische Zuordnung (IT 0001) eingetragener Defaultplanstelle sowie Defaultorganisationseinheit nicht gelöst wurde. Hierbei handelt es sich in aller Regel um Einzelfälle, bei denen ein Austritt in die Zukunft gepflegt war und die anschließend in den TV-L übergeleitet wurden. Die Personalfälle sind zu prüfen; die Austrittsmaßnahme ist aufzurufen und nochmals zu speichern, damit sollte ein möglicher Datenschiefstand behoben sein. 5 Anwendungssystembetreuung 5.1 Unternehmensstruktur Mit Mail vom wurde folgende Information gegeben: mit der Beginn der neuen Wahlperiode gilt aufgrund des 8. Gesetzes zur Änderung des Bezirksverwaltungsgesetzes in den Bezirken eine einheitliche Ämterstruktur. 21

22 Die damit im Zusammenhang stehenden Veränderungen in der im IPV-System hinterlegten Unternehmensstruktur bitten wir zeitnah an uns zu übermitteln, um auch die entsprechenden Systemeinstellungen vornehmen zu können. Wir machen bereits darauf aufmerksam, dass aufgrund der im SSC anstehenden Aufgaben für den Jahreswechsel usw. beantragte Änderungen in der Unternehmensstruktur, wenn Sie diese jetzt zeitnah einreichen, frühestens Februar 2012 zur Verfügung stellen können. Diese neue Struktur wird zum eingerichtet 6 Reisekosten (nur BuKrs 1010, 2110, 2180 und 3520) 6.1 Jahreswechsel ProFiskal Für die Generierung der Auszahlungsanordnungen (FUA) zur Zahlbarmachung der Abschläge und Erstattungen für Dienstreisen und Trennungsgeldmaßnahmen sind die Regelungen zum Jahreswechsel in ProFiskal für Vorverfahren der SenFin bzw. der SE Finanzen zu berücksichtigen. Hierbei ist zu beachten, dass bereits ein Tag vor der Ausschaltung des Imports für die Vorverfahren keine Dienstreisen oder Trennungsgeldperioden im IPV-System für die Reisekostenabrechnung mehr genehmigt werden dürfen: Der letzte Termin für die Genehmigung der Reisekostenabrechnung von Dienstreisen und Trennungsgeldperioden für das Haushaltsjahr 2011 im IPV-System ist demnach der Die Genehmigung von Dienstreisen und Trennungsgeldmaßnahmen zur Zahlbarmachung der Abschläge und Erstattungen zulasten des Haushaltsjahr 2012 ist ab der Freigabe von Pro- Fiskal, voraussichtlich am , möglich. Hinweis Sofern sich Änderungen für das neue Haushaltsjahr 2012 bei den verwendeten Kapiteln, Titeln oder Unterkonten ergeben, sind diese im IPV-System zu hinterlegen. Im Auftrag Schwierkus 22

zu dem o.g. Thema möchten wir Ihnen die nachfolgenden Informationen übermitteln:

zu dem o.g. Thema möchten wir Ihnen die nachfolgenden Informationen übermitteln: Rheinische Versorgungskassen Postfach 21 09 40 50533 Köln ABCDEFGH An alle Mitglieder/Abrechnungsstellen der Rheinischen Zusatzversorgungskasse (RZVK) Köln, im Juni 2013 Zeichen: 043 Rundschreiben 05/2013

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