MARKTGEMEINDE OBRITZBERG - RUST. Lfd.Nr VERHANDLUNGSSCHRIFT über die ordentliche SITZUNG des GEMEINDERATES

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1 MARKTGEMEINDE OBRITZBERG - RUST Lfd.Nr. 216 VERHANDLUNGSSCHRIFT über die ordentliche SITZUNG des GEMEINDERATES am Dienstag, den 19. Mai 2015 im Gemeindezentrum Marktstraße 14, 3123 Obritzberg. Die Einladung erfolgte am 13. Mai 2015 durch Kurrende bzw. Mail. Beginn: Uhr Ende: Uhr ANWESEND WAREN: die Mitglieder des Gemeinderates: Vbgm. Daniela Engelhart GGR Ing. Thomas Amon GGR Franz Hirschböck GR Josef Haftner GR Edeltraud Saferding GR Martin Hössinger GR Hermann Dockner GR Andrea Dockner GR Anton Kaiblinger GR Brigitte Mentil GGR Franz Schalhas GGR Rudolf Schweitzer GR Josef Thoma GR Ing. Joachim Brader GR Petra Kocnar GR Franz Higer GR Ing. Andreas Geier GR Franz Marchat ab Uhr GR Franz Stöger GR Siegfried Binder ab Uhr EBENFALLS ANWESEND WAREN: Protokollführerin OSekr. Sandra Bogner ENTSCHULDIGT ABWESEND WAREN: NICHT ENTSCHULDIGT ABWESEND WAREN: Vorsitzender: Bgm. Gerhard Wendl Die Sitzung war öffentlich. Die Sitzung war beschlussfähig. Anzahl der Zuhörer: 6 TAGESORDNUNG: Öffentlicher Teil 1. Eröffnung und Begrüßung 2. Die Entscheidung über Einwendungen gegen die Verhandlungsschrift der letzten Sitzung 3. Bericht des Prüfungsausschusses vom

2 4. Resolution KPC 5. Resolution TTIP und ISDS sind demokratiepolitisch inakzeptabel 6. Darl. Nr. 201 tilgungsfreie Zeit, Verwendung der finanziellen Mittel 7. Fördervertrag ABA BA Subventionsansuchen a) FF Großrust-Merking b) Pfarrbücherei Obritzberg c) Union Obritzberg-Rust-Hain d) Pfarre Obritzberg e) JBK Fladnitztal 9. Vereinbarung Kostenteilung Unionshaus Großrust 10. Berichte der Gemeinderäte Nichtöffentlicher Teil 11. Personalangelegenheiten a) Pers.Nr Der Vorsitzende eröffnet die Gemeinderatssitzung, begrüßt die Damen und Herren des Gemeindevorstandes sowie die Damen und Herren des Gemeinderates, Amtsleiterin Sandra Bogner, den Vertreter der Presse sowie die Zuhörer. Der Vorsitzende hält fest, dass diese Sitzung digital aufgezeichnet wird. Zu Punkt 2: Die Entscheidung über Einwendungen gegen die Verhandlungsschrift der letzten Sitzung Im Sinn des 53 Abs. 5 NÖ Gemeindeordnung 1973 wurde seitens Herrn GR Thoma folgender Einwand gegen die Verhandlungsschrift der letzten Gemeinderatssitzung vom erhoben: Stellungnahme des SPÖ Klubs: Der SPÖ Klub wird den Punkten 4. Zuführungen bzw. Rückführungen 5. Ausgabenüber- und Einnahmenunterschreitungen 6. Rechnungsabschluss Nachtragsvoranschlag 2015 nicht zu stimmen. Da wir bei der Budgeterstellung nicht dabei waren. Daher auch vor den Gemeindebürgern dies nicht verantworten können und dadurch die letzten Gebührenerhöhungen mittragen mussten. Sachlich können wir den Budgetvollzug nicht nachvollziehen. Lob an Frau OSekr. Sandra Bogner, welche im Prüfungsausschuss und im Gemeinderat die Einnahmen und Ausgaben erklärte und von unserer Seite her, für rechnerisch Richtig befunden wurde. In Zukunft ist es wichtig, dass der Prüfungsausschuss mehr kontrolliert und überprüft, ob alle Gemeindebürger ihren Pflichten beim Kanalanschluss und Wasseranschluss nachkommen. Somit könnten wir den Bürgern viel Geld ersparen. 16. Wartungsvertrag Treppenlift Eine barrierfreie Gemeinde war das 1. Ziel der Liste SPÖ Team Zukunft und auch im Wahlprogramm. Bereits 2014 wurden die Kostenvoranschläge von mehreren Firmen eingereicht, im neuen Gemeindevorstand 2015 behandelt und die beste Firma mit den Arbeiten beauftragt. Wir freuen uns dass dies umgesetzt wurde. 2

3 Punkt: Berichte der Gemeinderäte: Aufgrund meines Antrages als Gemeinderat und Sicherheitsmanager, für mehr Sicherheit im Straßenverkehr mit Warntafeln unsere Autofahrer zu sensibilisieren, wurde im Vorstand beschlossen, so viele Warntafeln, Ich für die Gemeinde organisiere, werden aufgehängt! Dazu konnte ein Hauptsponsor gewonnen werden: 10 Stk Warntafeln von der Donauversicherung. Am 24 März vor dem Gemeindeamt fand eine offizielle Übergabe mit Sekr. gepr. Versicherungsfachmann Manfred BARTL von der Donau Versicherung statt. Nach Info von Raika Wölbling, sind 3 Stk Tafeln bestellt und die witterungsbedingten, nicht mehr lesbaren Warnschilder in Obritzberg, Schweinern und Grünz werden ersetzt. Weitere 3 Stk sollten von der Gemeinde inkl Halterung bestellt werden, diese wird die Volksbank Herzogenburg sponsern. Weiters werden 2 Stk von der Sparkasse NÖ West AG, Filialleiter Eduard Burger gesponsert! Alle Warnschilder werden Zug um Zug in jeder Katastralgemeinde aufgestellt. Nach Gesprächen mit Bgm WENDL und mehreren Gemeinderäten ist ja beabsichtigt die Zusammenlegung FF HAIN ZAGGING als Bauprojekt neu mit Spielplatz und Gemeinschaftsräumen zu bauen. Es wäre ratsam aufgrund der zukünftigen Verwaltungsreform, welche auf die Länder zu kommen wird, baldigst die Einreichpläne und Kostenvoranschläge einzureichen. Für den Schulausschuss: Potenzial für die Zukunft unserer Schule ausloten und überprüfen wieviele Kinder unsere Schule jetzt besuchen, und in Zukunft in den Jahren 2018 und 2020! Unterschied feststellen und Gemeindebürger informieren! Chance auf mehr Kinder ist der Zuzug im Herbst 2015 bei den neuen Wohnungen in Grossrust! Die Schule, Kindergruppe Valerie und der Turnsaal müssen adaptiert auf letzten Sicherheitsstand und die Sanitärräume neu gestaltet werden. Sollte dies nicht zutreffen wird in den nächsten 5 bis 10 Jahren unsere Schule zusperren und vom Bildungszentrum ist nicht mehr viel über. Weiters hoffe ich, dass bis Herbst 2015 unsere Gemeinde bei der Schulhofförderung und Spielplatzförderung beim Land NÖ ansucht und hier mitgestaltet. GR Marchat regt bei dieser Gelegenheit die Einführung eines Wortprotokolls an. Nach kurzer Diskussion einigen sich die Mitglieder des Gemeinderates darauf, dass auf Wunsch der jeweiligen Gemeinderätin bzw. des jeweiligen Gemeinderats einzelne Aussagen protokolliert werden, von der generellen Einführung eines Wortprotokolls wird Abstand genommen, da die Sitzungen ohnehin digital aufgezeichnet werden. Wer stimmt zu, den Einwendungen von GR Thoma gegen die Verhandlungsschrift vom statt zu geben und seine Stellungnahme in das gegenständliche Protokoll aufzunehmen? Beschluss: Mehrstimmig dafür (Gegenstimme durch GR Higer) Das Protokoll wird in der nächsten Gemeinderatssitzung zur Unterfertigung vorgelegt. 3

4 Zu Punkt 3: Bericht des Prüfungsausschusses vom Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses, GR Franz Marchat, bringt dem Gemeinderat den Bericht über die Sitzung vom zur Kenntnis. Bürgermeister Gerhard Wendl gibt hiezu folgende Stellungnahme ab: Der Bericht wird grundsätzlich zur Kenntnis genommen. Zum Thema Hundeabgabe wird angemerkt, dass ein Abgleich zwischen Heimtierdatenbank und Buchhaltung erfolgte. Da im Zuge dessen Unklarheiten aufgetreten sind, ergeht demnächst an alle Hundebesitzer ein Informationsschreiben. In Beantwortung der Frage zur Wasserenthärtungsanlage wird festgehalten, dass die derzeitige Wasserhärte zwischen 15 und 17 dh beträgt. Dies erschien für eine neue Trinkwasseranlage im Kindergarten zu hoch, weshalb diese Entkalkungsanlage damals installiert wurde. Seitens der Kassenverwalterin wird der Bericht zur Kenntnis genommen. Zu Punkt 4: Resolution KPC Seitens der Gemeindevertreterverbände der VP sowie der SPÖ wurde nachstehende Resolution mit der Bitte um Beschlussfassung im Gemeinderat übermittelt: Anlässlich der Entscheidung zum Verkauf der Bundesanteile an der Kommunalkredit Austria AG richtet die Marktgemeinde Obritzberg-Rust folgende Resolution an die Österreichische Bundesregierung: Resolution KPC (Kommunalkredit Public Consulting) Die KPC (Kommunalkredit Public Consulting) ist Partner der öffentlichen Hand bei der Entwicklung, Implementierung und Abwicklung von Förderungsprogrammen im Umwelt und Energiebereich. Hochwasserschutz, Wasserwirtschaft, Altlastensanierung sind Beispiele für die große Verantwortung die die öffentliche Hand an die KPC übertragen hat. Die KPC ist Geschäftsführer des Umwelt- und Wasserwirtschaftsfonds, der 1,9 Mrd für die Bürger Österreichs verwaltet. Im Jahr 2013 wurden von der KPC Förderungen für Projekte zugesprochen. Dem stand ein Investitionsvolumen von 2,9 Mrd in österreichische Umweltschutzprojekte von Gemeinden, Unternehmen und Privaten gegenüber. Diese Investitionen geben wichtige Impulse für die Entwicklung der österreichischen Wirtschaft und schaffen oder sichern gleichzeitig rund Arbeitsplätze auf lokaler und regionaler Ebene. Die KPC stand bis vor Kurzem zu 100 % in österreichischem Eigentum. Durch den Verkauf der Kommunalkredit Austria AG, deren 90% Tochter die KPC ist, an ausländische Fonds verlieren Österreich, seine Gemeinden und Kunden seinen bisherigen verantwortungsvollen Eigentümer. 4

5 Der neue Eigentümer besteht aus Aktienhändlern und erfahrenen Käufern von Insolvenzforderungen. Einer von ihnen hat seine Firma Interritus steuerschonend im Handelsregister des Kanton Schwyz eingetragen. Sie wurde 2014 in einem Einfamilienhaus in London gegründet und hat derzeit eine Briefkastenadresse (Virtual Offices at 17 Hanover Sq) in London. Ein weiterer hat 2011 bei CarVal gearbeitet. Nun ist er Direktor bei Attestor Value Master Fund, die auf den Cayman Islands registriert ist. Ein weiterer hat sich zuletzt als Abbauexperte einen Namen gemacht - womit letztlich der eigentliche Erwerbszweck naheliegt. Es bestehen daher erhebliche Bedenken, dass die neuen Eigentümer geeignete Partner der Republik Österreich sind, um ihnen so wichtige Aufgaben wie etwa im Bereich Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft zu übertragen; beabsichtigen, die 1,9 Mrd österreichisches Steuergeld im öffentlichen Interesse zu verwalten ein nachhaltiges Geschäftsmodell mit der KPC im Sinne der österreichischen Gemeinden verfolgen auf die vertraulichen Daten aller Gemeinden (Kommunalnet und KPC) Zugriff haben. Die Österreichische Bundesregierung wird aufgefordert, geeignete Maßnahmen zu treffen, dass die KPC (Kommunalkredit Public Consulting) weiterhin ein zuverlässiger Partner der öffentlichen Hand bleibt; die Eigentümer sich der Verantwortung für die Gemeinden bewusst sind und vor dem endgültigen Verkauf alle Vorsorgen getroffen werden, die eine Zerschlagung bzw. Verwertung der KPC zum Nachteil der Gemeinden verhindern; kommunale Kredite nicht ins Ausland verschleudert oder die Konditionen verschlechtert werden und die oben angeführten Bedenken vollständig ausgeräumt werden. Die Resolution wurde in der Sitzung des Gemeinderates am beschlossen. Der Bürgermeister: Wer stimmt dem Beschluss der Resolution hinsichtlich der KPC (Kommunalkredit Public Consulting) in vorliegender Form zu? Zu Punkt 5: Resolution TTIP und ISDS sind demokratiepolitisch inakzeptabel Seitens der Gemeindevertreterverbände der VP sowie der SPÖ wurde nachstehende Resolution mit der Bitte um Beschlussfassung im Gemeinderat übermittelt: RESOLUTION: Resolution TTIP und ISDS sind demokratiepolitisch inakzeptabel Handels- und Investitionsabkommen hatten immer schon direkte Auswirkungen auf das alltägliche Leben der einzelnen Bürgerinnen, Arbeitnehmerinnen und Konsumentinnen. Trotzdem will die 5

6 Europäische Kommission entsprechende Verhandlungen hinter verschlossenen Türen führen. Gewerkschaften und Vertreterinnen der Zivilgesellschaft wurden hingegen nicht aktiv an Verhandlungen beteiligt. Das gilt insbesondere für die laufenden Verhandlungen zwischen der EU und den USA zum Transatlantischen Handels-und Investitionsabkommen (TTIP)", das bisher umfangreichste Vorhaben dieser Art. Aufgrund des großen Handelsvolumens zwischen der EU und den USA würde dieses Abkommen die weltgrößte Freihandelszone schaffen. Gleichzeitig würde das Abkommen nicht nur traditionelle Marktzugangsvorschriften umfassen, sondern auch Investitionsschutz, Dienstleistungen, öffentliche Auftragsvergabe, nichttarifäre Handelshemmnisse und handelsbezogene Regelungen umfassen. Aufgrund seiner Größenordnung erregt dieses Abkommen noch nie dagewesene Aufmerksamkeit. Ein besonders heikles Kapitel des geplanten Abkommens ist das sogenannte Investor-Staat- Streitbeilegungsverfahren (ISDS)". ISDS bietet ausländischen Investorinnen die Möglichkeit, Staaten, in denen sie investiert haben, bei internationalen, aber geheimen Schiedsgerichten, zu klagen. Damit können sie juristisch gegen jene Gesetze und Verordnungen vorgehen, die zuvor von souveränen Staaten beschlossen worden sind, aber nun aus Sicht der Investorinnen den Erfolg ihrer Investitionen (oder bloß die Gewinnaussichten) gefährden. Auf diese Art und Weise werden die Möglichkeiten von Demokratien beschnitten, wichtige Anliegen der Bevölkerung (wie etwa Arbeitnehmerinnenrechte, Gesundheits- und Umweltschutz, oder Menschrechte) ausreichend zu schützen. Darüber hinaus werden Streitigkeiten zwischen Staaten und Investorinnen unter Ausschluss der Öffentlichkeit von privaten Wirtschaftsanwälten geregelt. Die prinzipiellen Möglichkeiten des Handelsabkommens werden zwar positiv bewertet, aber die Verhandlungen im Geheimen ermöglichen leider keine letztendlich gültige Beurteilung der Verhandlungsgegenstände. Aus diesem Grund haben sich die Verhandlungspartner an folgende Parameter zu halten: Keine Absenkung der EU-Standards Der EU-Gemeinschaftsbesitzstand darf nicht gefährdet werden. Das Öffnen von Märkten und eine eventuelle Wettbewerbssteigerung dürfen nicht zu Lasten des Verbraucherschutzes oder der Beschäftigungsbedingungen gehen. In Bezug auf Lebensmittel- und Verbraucherschutz muss die Europäische Kommission darauf bestehen, dass das Vorsorgeprinzip auch weiterhin gilt. Auch wenn von Seiten der Kommission abgestritten wird, dass US-amerikanisches Hormonfleisch, Chlorhühner oder Genmais auf unseren Tellern landen könnten Tatsache ist: Die Agrarwirtschaft der USA ist um ein vielfaches extensiver als in Europa. Und die Tierhaltung in Europa unterliegt weitaus schärferen Normen als in den USA. Die Vereinigten Staaten haben weder das Kyoto- Abkommen, noch das UN-Übereinkommen über die biologische Vielfalt unterzeichnet. Datenschutz Datenschutz sollte von der TTIP nicht geregelt werden, und die EUDatenschutzgesetzgebung sollte verabschiedet werden und in Kraft treten, bevor das TTIPAbkommen in Kraft tritt. Regulierung der Finanzmärkte TTIP muss bindende und gemeinsame Maßnahmen hinsichtlich der Regulierung der Finanzmärkte umfassen, einschließlich Vorschriften für finanzielle Dienstleistungen und Finanzmarktprodukte Arbeitnehmerrechte TTIP bietet die Möglichkeit, die Arbeitnehmerrechte in den USA zu verstärken. Die grundlegenden Normen der ILO über Vereinigungsfreiheit, die Anerkennung von Gewerkschaften und die Einrichtung von Betriebsräten sollten in diesem Zusammenhang als Richtlinie verwendet und im Vertrag selbst eingebettet werden. Deshalb bestehen wir darauf, dass die USA die ILO- Kernarbeitsnormen auf föderaler und subföderaler Ebene vollständig und wirksam umsetzt. 6

7 Kein Spiel mit öffentlicher Auftragsvergabe Weil TTIP die Öffnung der öffentlichen Auftragsvergabe für Privatunternehmen vorsieht, droht in den EU-Mitgliedstaaten ein weiteres Dumping: Theoretisch könnte sich z.b. ein texanisches Unternehmen auf eine Ausschreibung einer niederösterreichischen Gemeinde melden. Privatisierungen öffentlicher Aufgabenbereiche, z.b. der Wasserversorgung, könnten forciert werden. Jegliche Tendenz in diese Richtung wird entschieden abgelehnt. Denn eins muss uns klar sein, um es mit den Worten von Oberbürgermeister Dr. Ulrich Maly, Vorsitzender des Bayrischen Städtetages zu sagen: Wer heute den Schutz der kommunalen Daseinsvorsorge verschläft, wacht morgen ohne Daseinsvorsorge auf". Schlichtung von Streitigkeiten zwischen Investoren und dem Staat In der Vergangenheit hat der ISDS privaten Investoren ermöglicht, Gerichtsverfahren gegen von souveränen Staaten erlassene Rechtsvorschriften einzuleiten. International nutzen Konzerne diese Klagemöglichkeit immer häufiger, um gegen gesetzliche Bestimmungen vorzugehen, durch die sie ihre Profite gefährdet sehen. So verklagte beispielsweise die griechische Marfin-lnvestmentgruppe, die bei der verstaatlichten zypriotischen Pleite-Bank Laiki große Anteile erworben hatte, die dortige Regierung - wegen entgangener Gewinne. Und in der Bundesrepublik verklagt der schwedische Stromriese Vattenfall derzeit die Regierung wegen der mit dem Atomausstieg verbundenen wirtschaftlichen Nachteile. Es geht dabei um etwa vier Milliarden Euro. Eine Aufnahme von ISDS in diese Vereinbarung ist entschieden abzulehnen, da beide Parteien soliden Regeln und Rechtsprinzipien unterliegen, und zuverlässige und gut entwickelte Rechtsund Justizsysteme aufweisen. Kein Unterlaufen der Demokratie Kein im Rahmen der TTIP geschaffenes Konsultativorgan darf die Gesetzgebungsbefugnisse und Vorrechte des Europäischen Parlaments verletzen. Transparenz der Verhandlungen Die Geheimhaltung der Verhandlungen ist nicht nur aus demokratischer Sicht fragwürdig; sie verhindert auch eine öffentliche, auf Fakten anstatt auf Gerüchten beruhende Debatte. Wir fordern, dass alle Verhandlungsdokumente für das Europäische Parlament und den Rat zugänglich gemacht werden. In Anbetracht dessen wird der Antrag gestellt, der Gemeinderat der Marktgemeinde Obritzberg-Rust möge in seiner Sitzung am Folgendes beschließen: R E S O L U T I O N Der Gemeinderat der Marktgemeinde Obritzberg-Rust fordert die österreichische Bundesregierung und die österreichischen Abgeordneten im EU-Parlament dazu auf, entsprechend der obigen Resolution und Kernpunkte auf Ebene der Kommission und des Rates zu agieren. Österreich soll sich für einen transparenten Weg im Sinne der Bürgerinnen einsetzen und nicht für Geheimverhandlungen zum Wohl internationaler Konzerne. Dem transatlantischen Freihandelsabkommen ist die Zustimmung solange zu verweigern, bis folgende Punkte klargestellt sind: 1. Die Bürgerinnen der EU-Mitgliedstaaten sind umfassend über den Stand und Inhalt der Verhandlungen zu informieren. 2. Die europäischen und nationalen Konsumentenschutzbestimmungen und Umweltstandards dürfen nicht zu Gunsten von Konzerninteressen ausgehebelt werden. 3. Der Schutz der europäischen und nationalen Arbeitnehmerrechte, sowie die hohen nationalen 7

8 Ausbildungsstandards müssen gewahrt bleiben. 4. Investor-Staat-Klagen (Investor-to-state dispute settlement) vor einem Schiedsgericht bestehend aus Wirtschaftsanwälten dürfen aufgrund von funktionierenden Rechtsstaaten nicht Bestandteil eines Freihandelsabkommens sein. Wer stimmt dem Beschluss der Resolution TTIP und ISDS sind demokratiepolitisch inakzeptabel in vorliegender Form zu? GR Marchat hält fest, dass sich die Gemeindevertreterverbände mit derartigen Resolutionen direkt an die Bundesregierung wenden sollten. GR Thoma entgegnet, dass Gemeinden sehr wohl ein Zeichen setzen sollten. GR Kaiblinger findet den Text der Resolution dahingehend gut, dass man dieses Thema nicht generell ablehnt sondern positiv beeinflussen kann. Zu Punkt 6: Darl. Nr. 201 tilgungsfreie Zeit, Verwendung der finanziellen Mittel Durch die Gewährung der tilgungsfreien Zeit von 3 Jahren, entfallen jährliche Zahlungen in Höhe von ,-. Die Entscheidung über die Verwendung dieser Mittel soll für jedes Jahr separat getroffen werden. Für 2015 sind eine Entlastung des ordentlichen Haushalts sowie eine allfällige Verminderung der Darlehensaufnahmen im außerordentlichen Haushalt angedacht. Darüberhinaus soll zum Jahresende eine frühzeitige Tilgung eines Darlehens in Höhe des Differenzbetrages (eventueller Soll-Überschuss im OH) erfolgen. Wer stimmt zu, die Entscheidung über die Verwendung der finanziellen Mittel aufgrund der tilgungsfreien Zeit für jedes Jahr separat zu treffen und im heurigen Jahr eine Entlastung des ordentlichen Haushalts sowie eine allfällige Verminderung der Darlehensaufnahmen im außerordentlichen Haushalt bzw. eine frühzeitige Tilgung eines Darlehens in Höhe eines eventuellen Soll-Überschusses im OH vorzusehen? Zu Punkt 7: Fördervertrag ABA BA 08 Folgender Fördervertrag hinsichtlich des Bauabschnittes 08 ist eingelangt und soll abgeschlossen werden: FÖRDERUNGSVERTRAG abgeschlossen aufgrund des Umweltförderungsgesetzes, BGBl Nr. 185/1993 idgf zwischen dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft als Förderungsgeber, vertreten durch die Kommunalkredit Public Consulting GmbH, Türkenstraße 9, A-1092 Wien und dem Förderungsnehmer Marktgemeinde Obritzberg-Rust. 1. Gegenstand des Förderungsvertrages 1.1 Gegenstand dieses Vertrages, Antragsnummer B401989, ist die Förderung der Maßnahme: Bezeichnung Abwasserbeseitigungsanlage 8

9 BA 8 Obritzberg - Rust Funktionsfähigkeitsfrist die auf Vorschlag der Kommission für die Angelegenheiten der Wasserwirtschaft vom vom Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, DI Andrä Rupprechter, mit Entscheidung vom gewährt wurde. 1.2 Grundlage für die Förderungsentscheidung bilden die mit dem Förderungsansuchen vorgelegten Unterlagen gemäß 7 der Förderungsrichtlinien. 1.3 Die Beilagen, d.s. die Allgemeinen Vertragsbedingungen (Beilage 1) und der Zuschussplan, bilden einen integrierenden Bestandteil dieses Vertrages. 1.4 Sofern der Förderungsnehmer seinerseits jemanden Dritten mit der Umsetzung der Maßnahme betraut (z.b. im Rahmen einer Betrauung mit einer Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse), verpflichtet sich der Förderungsnehmer sicherzustellen, dass die Betrauung und Finanzierung der Maßnahme im Einklang mit den beihilfenrechtlichen Bestimmungen erfolgt. 2. Ausmaß und Auszahlung der Förderung 2.1 Für das unter Pkt. 1 beschriebene Vorhaben betragen: der vorläufige Fördersatz 40,00 % die vorläufigen förderbaren Investitionskosten ,00 Euro davon Investitionskosten Leitungskataster ,00 Euro die vorläufige Pauschale für Anlagenteile ,00 Euro die vorläufige Pauschale für Einbautenkoordination ,00 Euro die vorläufige Pauschale für Kataster ,00 Euro Die Gesamtförderung im vorläufigen Nominale von ,00 Euro wird in Form von Bauphasen- und Finanzierungszuschüssen ausbezahlt. 2.2 Der Nominalbetrag der Förderung wird gemäß Förderungsrichtlinien 9 Abs. 1 mit einem Zinssatz von 0,37 % verzinst. Die Verzinsung beginnt mit dem nächsten 1.7. oder 1.1., welcher der Kommissionsempfehlung folgt. 2.3 Im Zuge der Endabrechnung kann von der Kommunalkredit Public Consulting GmbH eine Erhöhung der förderbaren Investitionskosten ohne Vorlage an die Kommission in Angelegenheiten der Wasserwirtschaft um höchstens 15 % anerkannt werden. In diesem Fall erhöht sich das Nominale entsprechend dem Fördersatz. 3. Auszahlungsbedingungen 3.1 Die Auszahlung der Förderung erfolgt vorbehaltlich ihrer budgetären Verfügbarkeit nach dem vorläufigen Zuschussplan in Form von Bauphasen- und Finanzierungszuschüssen auf das am Rechnungsnachweis angegebene Konto. 3.2 Der erste Bauphasenzuschuss wird nach Vorlage eines Rechnungsnachweises über zumindest 25 % der förderbaren Investitionskosten ausbezahlt. Dieser Rechnungsnachweis muss jeweils spätestens am bzw im Wege des Amtes der Landesregierung bei der Kommunalkredit Public Consulting GmbH eingelangt sein. Die weiteren Bauphasenzuschüsse werden dann gemäß dem Zuschussplan ausbezahlt. 3.3 Der erste Finanzierungszuschuss wird nach Vorlage eines Rechnungsnachweises mit gleichzeitiger Funktionsfähigkeitsmeldung ausbezahlt. Dieser Rechnungsnachweis muss jeweils spätestens am bzw im Wege des Amtes der Landesregierung bei der Kommunalkredit Public Consulting GmbH eingelangt sein. Die weiteren Finanzierungszuschüsse werden dann automatisch gemäß dem Zuschussplan ausbezahlt. Erfolgt die Anforderung des 1. Finanzierungszuschusses nicht rechtzeitig, werden 2 weitere Bauphasenzuschüsse in Höhe des letztvorangegangenen ausbezahlt, danach ruht die Förderung. Etwaige Restarbeiten sind nur dann förderfähig, wenn sie innerhalb der Fertigstellungsfrist (= 1 Jahr nach tatsächlicher Funktionsfähigkeit) durchgeführt werden. 3.4 Die Endabrechnungsunterlagen sind spätestens 1 Jahr nach Fertigstellung der Maßnahme (= spätestens 2 Jahre nach tatsächlicher Funktionsfähigkeit) dem Amt der Landesregierung vorzulegen. 9

10 Ein Versäumnis dieser Frist führt zu einem Ruhen der Förderung. Die Endabrechnungsunterlagen werden nach Prüfung durch das Land und nach erfolgter Kollaudierung an die Kommunalkredit Public Consulting GmbH weitergeleitet, welche die Endabrechnung vornimmt. Aufgrund dieser Endabrechnung wird dann der endgültige Zuschussplan erstellt, der bis zum Ende der Laufzeit der Förderung unverändert bleibt. 4. Schlussbestimmungen 4.1 Der Förderungsnehmer erklärt, den gegenständlichen Förderungsvertrag mittels beiliegender Annahmeerklärung vorbehaltlos anzunehmen. 4.2 Der Förderungsgeber erachtet sich an die Zusicherung der Förderung für die Dauer von drei Monaten ab dem Einlangen des Vertrages beim Förderungsnehmer gebunden. Der Gemeindevorstand empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig, den vorliegenden Fördervertrag, B401989, ABA BA 08, abzuschließen und die entsprechende Annahmeerklärung zu unterfertigen. GGR Schweitzer und GR Marchat halten fest, dass die Fraktion WIR immer gegen dieses Kanalprojekt war, da es ihrerseits weder als ökologisch noch als wirtschaftlich gut befunden wird und die Abzahlung viele Generationen beschäftigen wird. WIR ist daher gegen dieses Projekt und kann diesem Vertrag somit auch nicht zustimmen. Auf Nachfrage von GR Thoma wird bestätigt, dass es zum jetzigen Zeitpunkt keine andere Möglichkeit (Bildung einer Genossenschaft) mehr gibt. Wer stimmt zu, den vorliegenden Fördervertrag, B401989, ABA BA 08, abzuschließen und die entsprechende Annahmeerklärung zu unterfertigen? Beschluss: mehrstimmig dafür (ÖVP, SPÖ, GGR Schalhas, GR Haftner), 5 Gegenstimmen (GGR Schweitzer, GR Marchat, GR Kocnar, GR Hermann Dockner, GR Mentil) Zu Punkt 8: Subventionsansuchen Folgende Subventionsansuchen liegen vor: a) FF Großrust-Merking Seitens der FF Großrust-Merking wird ein MTF entsprechend der Mindestausrüstverordnung angeschafft. Die FF Großrust-Merking ersucht mit Schreiben vom um Auszahlung der Gemeindeförderung, da die Gesamtsumme (abzüglich NOVA und der Förderung des NOLFV) bereits beglichen wurde. Die Mitglieder des Ausschusses für Finanzen und Wirtschaftsförderung sowie der Gemeindevorstand empfehlen dem Gemeinderat eine Förderung in Höhe von ,- zu gewähren. Bedeckung: 1/ Wer stimmt zu, der FF Großrust-Merking eine Subvention in Höhe von ,- für die Anschaffung des MTFs zu gewähren? 10

11 b) Pfarrbücherei Obritzberg Die öffentliche Bücherei der Pfarre Obritzberg ersucht mit Schreiben vom um Gewährung einer finanziellen Unterstützung. Die Mitglieder des Ausschusses für Finanzen und Wirtschaftsförderung sowie der Gemeindevorstand empfehlen dem Gemeinderat eine Förderung in Höhe von 260,- zu gewähren. Bedeckung: 1/ Wer stimmt zu, der Pfarrbücherei Obritzberg eine Subvention in Höhe von 260,- zu gewähren? c) Union Obritzberg-Rust-Hain Die Union Obritzberg-Rust-Hain ersucht mit Schreiben vom um Gewährung einer finanziellen Unterstützung. Die Mitglieder des Ausschusses für Finanzen und Wirtschaftsförderung sowie der Gemeindevorstand empfehlen dem Gemeinderat eine Förderung in Höhe von 1.000,- zu gewähren. Bedeckung: 1/ Wer stimmt zu, der Union Obritzberg-Rust-Hain eine Subvention in Höhe von 1.000,- zu gewähren? d) Pfarre Obritzberg Die Pfarre Obritzberg ersucht mit Schreiben vom um die jährliche finanzielle Unterstützung für die Kirchenbeleuchtung der Pfarrkirche. Die Mitglieder des Ausschusses für Finanzen und Wirtschaftsförderung sowie der Gemeindevorstand empfehlen dem Gemeinderat eine Förderung in Höhe von 365,- zu gewähren. Bedeckung: 1/ Wer stimmt zu, der Pfarre Obritzberg eine Subvention in Höhe von 365,- zu gewähren? 11

12 GGR Ing. Amon erklärt sich zum folgenden Punkt als befangen, verlässt das Sitzungszimmer und nimmt somit an der Abstimmung nicht teil. e) JBK Fladnitztal Die JBK Fladnitztal ersucht mit Schreiben vom um die jährliche finanzielle Unterstützung. Die Mitglieder des Ausschusses für Finanzen und Wirtschaftsförderung sowie der Gemeindevorstand empfehlen dem Gemeinderat eine Förderung in Höhe von 400,- zu gewähren. Bedeckung: 1/ Wer stimmt zu, der JBK Fladnitztal eine Subvention in Höhe von 400,- zu gewähren? GGR Ing. Amon nimmt wieder an der Sitzung teil. Zu Punkt 9: Vereinbarung Kostenteilung Unionshaus Großrust Für den Kellerbereich des Unionshauses wurde ein digitaler Stromzähler eingebaut, um die beiden Bereiche des Unionshauses (Keller- und Saunabereich) getrennt zu berechnen. Dieser Zähler erfasst die Stromleistung der Flutlichtanlage und die gesamte Elektroinstallation im Kellerbereich (ausgenommen der Wärmepumpe). Die Stromleistung, die über den Zähler läuft, wird von Hain United beglichen. Den Rest der Stromrechnung tragen die Gemeinde sowie die Union Obritzberg-Rust-Hain. Dabei soll folgender Schlüssel angewendet werden: 25% die Gemeinde und 75% die Union Obritzberg-Rust-Hain. Beim Wasser werden die Kosten geteilt. Eine Hälfte soll die Gemeinde übernehmen und die andere Hälfte die Union bzw. die Hain United. Wie sich die beiden Vereine die Anteile des Betrages aufteilen obliegt nicht der Gemeinde. Die Vereine stimmen dieser Lösung zu. Bei der jährlichen Abrechnung von Strom und Wasser sind die Ansprechpartner seitens der Gemeinde GGR Ing. Amon und Kassenverwalterin Maria Singer. Der Gemeindevorstand empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig, die vorstehende Vereinbarung abzuschließen und die Kosten lt. Aufteilungsschlüssel zu übernehmen. Wer stimmt der Kostenteilung betreffend Unionshaus Großrust lt. vorliegender Vereinbarung (25% der restlichen Stromkosten ohne Subzähler, 50% der Wasserrechnung) zu? Zu Punkt 10: Berichte der Gemeinderäte Bgm. Wendl bringt zur Kenntnis, dass die Fa. Herzog & Wallner eine angeblich offene Forderung von der Marktgemeinde Obritzberg-Rust einklagt. Die Anwältin der Marktgemeinde Obritzberg- Rust ist bereits mit der Sachlage betraut. Allerdings haben sowohl die alte als auch die neue Rechtsschutzversicherung die Deckung verwehrt. 12

13 Bgm. Wendl berichtet über den aktuellen Stand der Dinge beim LWL-Projekt, den aktuellen Baufortschritt und die Besprechungen mit den möglichen Anbietern. Bis Ende Mai sollte der Anbieter fixiert werden können. Im Sommer soll ein Teil in Betrieb gehen, ab September werden Info-Veranstaltungen anberaumt. GR Thoma erkundigt sich bei dieser Gelegenheit, ob eine Kostenveränderung zu erwarten ist. Bgm. Wendl führt hiezu aus, dass auf ein Zweifasersystem umgestellt wird und das Projekt somit teurer werden könnte, diese Kosten sind bislang allerdings noch nicht bekannt. Auf Nachfrage von GGR Schweitzer erklärt Bgm. Wendl, dass das Gebiet Hain erst 2016 oder 2017 versorgt werden kann. GR Binder informiert über ein Telefonat mit A1, wonach die Netzabdeckung lt. Internet nicht mit der Realität übereinstimmt. Vzbgm. Daniela Engelhart berichtet über eine Kooperationsvereinbarung mit der Fa. PMS Öffentlichkeitswerbung GmbH & Co KG über das kostenlose zur Verfügung stellen eines Tempo- Info-Gerätes. Für die Marktgemeinde Obritzberg-Rust entstehen keine Kosten, die Fa. PMS finanziert dies selbstständig über die Vermarktung von Präsentationsflächen. Die Daten können ausgewertet werden. GGR Schweitzer betont, dass die Errichtung des Umkehrplatzes bzw. der Bushaltestelle Grünz sehr positiv ist, wobei dies schon vor Jahren hätte geschehen sollen. Bgm. Wendl führt hiezu aus, dass in den letzten Jahren mehrere unterschiedliche Kommissionen damit beschäftigt waren und letztlich im Zuge einer Befahrung festgelegt wurde. GR Marchat bringt zur Kenntnis, dass in der letzten Sitzung des Prüfungsausschusses der Musikschule Wölbling festgestellt wurde, dass die Marktgemeinde Obritzberg-Rust ihren Anteil an der Kommunalsteuerabrechnung noch nicht bezahlt hat. Bgm. Wendl und GGR Ing. Amon erklären den Sachverhalt hinsichtlich der Uneinigkeit der Aufteilungsschlüssel. GR Marchat teilt mit, dass er von GR Brader der Lüge bezichtigt wurde, zwar auf eine Klage verzichtet, dennoch die Fakten festhalten möchte, dass der Wasseranschluss illegal von einem Haus zu einem anderen Haus verlegt wurde sowie dass der Anschluss an das öffentliche Netz erst heuer hergestellt und bezahlt wurde, obwohl das Haus schon einige Jahre bewohnt war. Bgm. Wendl erklärt, die diese Vorgangsweise entstanden ist. GR Marchat fragt an, ob es einen Beschluss über die Einhebung einer Miete für das Gemeindezentrum gibt bzw. wie das gehandhabt wird. Bgm. Wendl führt hiezu aus, dass Vereinen und politischen Parteien keine Miete verrechnet wird, die Räumlichkeiten aber ordnungsgemäß gereinigt werden müssen. Ein diesbezüglicher Beschluss wird geprüft bzw. abgeändert. Bgm. Wendl bringt zur Kenntnis, dass die Fa. GESA im heurigen Jahr nicht mehr mit der Grünraumpflege beauftragt wurde. Diese Arbeiten erledigen zum Teil Privatpersonen. Mit den Arbeiten bezüglich Spielplätze, Auffangbecken etc. wurde die Fa. Gerhard Binder beauftragt. Die Kosten hiefür belaufen sich auf ca ,- im Jahr. Vzbgm. Daniela Engelhart bedankt sich bei dieser Gelegenheit bei den privaten Helfern. GR Thoma erkundigt sich, ob es möglich wäre, den Einladungen zu den Sitzungen Sachverhalte zu den einzelnen Themen anzuschließen. Hievon wird Abstand genommen, da jeder Gemeinderat die Möglichkeit hat, Akteneinsicht in die Sitzungsunterlagen zu nehmen. GR Thoma berichtet von einer Besichtigung der Volksschule in seiner Funktion als Sicherheitsmanager, bittet den Schulausschuss, sich mit einer Sanierung der Sanitärräume, des 13

14 Turnsaals sowie der Fenster zu befassen und weist auf die Landesfinanzsonderaktion Arbeitsplatzmotor Gemeinden hin. GR Thoma hält fest, dass er der einzige Gemeindevertreter beim Mike-Fußball-Cup in Getzersdorf war. Vzbgm. Daniela Engelhart betont, dass die Einladung sehr kurzfristig war, zudem der Termin verschoben wurde und die Veranstaltung an einem Vormittag stattgefunden hat. GR Thoma erkundigt sich, ob es in der Marktgemeinde Obritzberg-Rust ein Entwicklungskonzept gibt. Bgm. Wendl bringt zur Kenntnis, dass dies der Fall ist und das Konzept in der nächsten Zeit geändert wird. GR Thoma teilt mit, dass das SPÖ Team Zukunft am Wachtberg eine Bewegungs- und Begegnungsstätte errichten möchte. GR Thoma ersucht um Überarbeitung der Gemeinde-Homepage. GR Thoma erkundigt sich, warum die Bauschutt-Entsorgung beim ASZ Schweinern kostenpflichtig ist bzw. wie das funktioniert. GGR Hirschböck erklärt dies und weist darauf hin, dass die diesbezüglichen Informationen in jeder Gemeindezeitung stehen. In der nächsten Ausgabe werden auch die Kostensätze vermerkt. GR Thoma weist darauf hin, dass die Fußballtore in Großrust defekt sind. GGR Hirschböck hält fest, dass diese bereits repariert wurden. Der Vorsitzende gratuliert im Namen der Marktgemeinde Obritzberg-Rust herzlich zum Geburtstag: GR Siegfried Binder, GR Edeltraud Saferding, Nichtöffentlicher Teil 11. Personalangelegenheiten Siehe NOT-Teil. Der Vorsitzende bedankt sich bei den anwesenden Damen und Herren und schließt die heutige Sitzung um Uhr. 14

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