Aktuelles zur Privatstiftung. 12. Juni 2017, Verein Österreichischer Privatstiftungen Univ.-Prof. Dr. Susanne Kalss, LL.M. (Florenz), WU Wien

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1 Aktuelles zur Privatstiftung 12. Juni 2017, Verein Österreichischer Privatstiftungen Univ.-Prof. Dr. Susanne Kalss, LL.M. (Florenz), WU Wien

2 Die Dynamik im Recht der Privatstiftung.. Der Gesetzgeber lässt auf sich warten Die Judikatur springt ein Treuepflichten Grenzen des Vorstandshandelns 17 Abs 5 PSG SEITE 2

3 Treuepflichten unter Stiftern Ausgang 6 Ob 122/16h Ehescheidung eines Unternehmerehepaares großes österreichisches Industrieunternehmen Nach der Scheidung von der Ehefrau nach mehreren Jahrzehnten werden vom geschiedenen Ehemann auch Änderungen in den gemeinsam errichteten Stiftungen vorgenommen SEITE 3

4 Treuepflichten unter Stiftern II 2 Stiftungen sind parallel gestaltet; Erststifter hat alleiniges Änderungsrecht mit einer Stiftergesellschaft Drittstifterin hat kein Änderungsrecht In einer Stiftung bringt Erststifter 85 % seiner Beteiligung ein, Drittstifterin 15 % ihrer Beteiligung In zweite Stiftung bringt die Drittstifterin nichts ein Drittstifterin wird in beiden Stiftungen eine Begünstigung von 15 % gewährt SEITE 4

5 Auslöser Ausübung des Änderungsrechts Erststifter übt sein Änderungsrecht aus. Beseitigung der statutarischen Begünstigungsstellung der Drittstifterin Firmenbuchgerichtliche Verfahren, Änderungen werden eingetragen Nunmehr eigenständiges Verfahren, Feststellung der Unwirksamkeit der Änderungen und daher aktuellen Stiftungsurkunde SEITE 5

6 Drei Begründungen Verletzung gemeinsame Ausübung heißt zeitlich in engem Zusammenhang (das ist nachholbar) Verletzung der Treuepflicht unter Stiftern Rechtsmissbrauch!!! SEITE 6

7 Treuepflichten unter Stiftern Rechtsgemeinschaft unter Stiftern keine Gesellschaft Bindungen sind untereinander gegeben, um auf Privatstiftung einwirken zu können Reicht das für vollkommene Beschränkung der ausdrücklichen stiftungsrechtlichen Gestaltungsrechte? Ausdrückliche Anerkennung dieses Rechts Vertrauen auf Bestandfestigkeit der Begünstigung? SEITE 7

8 Wo sitzt und was bewirkt die Treuepflicht? 6 Ob 122/16h S1 S2 S3? SEITE 8

9 Treuepflichten wie gehe ich künftig damit um? Ausdrückliche Regelung worauf sich Änderungsrecht eines einzelnen Stifters unter mehreren bezieht Aufklärung der sonstigen Sifter über die Reichweite und Folgen der Ausübung des Änderungsrechts Möglicher Rechtsverlust wenn vorher zugestimmt Sorgfältige Kontrolle und allfällige Überarbeitung der Stiftungserklärungen!! SEITE 9

10 2. E: Wie gehe ich mit Organgeschäften um? 2 Ob 52/16k Drei Vorstandsmitglieder kein Aufsichtsrat; PS ist zu 60% an einer Tochter-GmbH beteiligt 20% andere GmbH 20% GmbH des V 3, der auch Gf ist Abschluss zwischen PS (vertreten V1 und V 2) Sowie GmbH vertreten durch V 3 SEITE 10

11 Geschäft zwischen PS und GmbH 2 Ob 52/16k PS V3 V1, V2 V3 100% H - GmbH 20 V3 F - GmbH G -GmbH SEITE 11

12 Organgeschäfte 17 Abs 5 Sonderregelung von 17 Abs 5 Zustimmung aller Gf Genehmigung des Gerichts - auch für Doppelvertretung - auch wenn V zugleich einziger Gesellschafter und Gf der GmbH (Vertragspartner) ist - reicht die Beherrschung auch aus? Wie weit auch im künftigen Recht wichtig! SEITE 12

13 Resumé Gesetzgeber hat noch ein paar Wochen Zeit Fortentwicklung auch durch die Judikatur Entscheidungen sind für geltendes und künftiges Recht maßgeblich Wachsamkeit der Stifter und ihrer Familien ist mit oder ohne Novelle jedenfalls wichtig! SEITE 13

14 Institut für Zivil- und Unternehmensrecht Department für Unternehmensrecht, Arbeits- und Sozialrecht Welthandelsplatz 1, 1020 Vienna, Austria Univ.Prof. Dr. Susanne KALSS T F susanne.kalss@wu.ac.at SEITE 14

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