INSOLVENZ NACH NEUEM RECHT: EIN WEG ZUM ERFOLG

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1 INSOLVENZ NACH NEUEM RECHT: EIN WEG ZUM ERFOLG Krise kann ein produktiver Zustand sein. Man muss ihr nur den Beigeschmack einer Katastrophe nehmen. (Max Frisch)

2 Die Ausgangssituation: Unternehmen machen Verluste (Marktfelder, Organisation, Abwicklung, Personal, Einkauf etc.) Unternehmen haben keinen Finanziellen Spielraum (Forderungsmanagement, Verluste, ein enger Kontokorrentrahmen etc.) UNTERNEHMEN SIND OPERATIV HANDLUNGSUNFÄHIG!!! 2

3 Häufige Lösungsversuche Unstrukturierte Personalentlassungen Härtere Gangart gegenüber dem Personal ohne wirklich zu führen Probleme ignorieren die Zukunft wird ja besser Geldeinlage der Gesellschafter Neue Kredite gegen persönliche Bürgschaften der Gesellschafter Neue Liquidität durch verspätete Bezahlung von Kreditoren Löhne, Gehälter Sozialversicherungen, Steuern DIE SCHLINGE ZIEHT SICH ZU!!! 3

4 Die Konsequenz: Unternehmen werden insolvenzantragspflichtig weil: ÜBERSCHULDET (tatsächlich und nicht nur buchmäßig) ZAHLUNGSUNFÄHIG (keine vorübergehende Stockung, weil z. B. ein großer erwarteter Geldeingang sich um eine Woche verschiebt) 4

5 Die Lösung ERSTER SCHRITT INSOLVENZANTRAGSPFLICHT KANN BESEITIGT WERDEN Vom Erkennen der Insolvenz bis zur Antragsstellung verbleiben höchstens 18 Tage! (Achtung: Bei Überschreiten der Frist persönliche Strafbarkeit des Geschäftsführers wegen Insolvenzverschleppung! Mögliche zivilrechtliche Haftung!) Beseitigung der Überschuldung Kapitaleinlage Rangrücktritt Lieferantenvergleich etc. Beseitigung der Zahlungsunfähigkeit Frisches Geld Factoring Vereinbarungen mit Kreditoren, Personal etc. 5

6 Die Lösung ZWEITER SCHRITT INSOLVENZANTRAG WIRD GESTELLT ZIEL: SCHAFFUNG EINER AUFFANGLÖSUNG ohne Altverbindlichkeiten (hohe Bankkredite, Pensionsverpflichtung, Lieferanten ) mit der Olympiamannschaft in bereinigten Geschäftsfeldern 6

7 Die Lösung ZWEITER SCHRITT INSOLVENZANTRAG WIRD GESTELLT Der organisatorische Ablauf (beispielhaft) Vorbereitung der Insolvenz Insolvenzantrag Vorläufiger Insolvenzverwalter wird vom Gericht bestellt und übernimmt die Geschäfte Information Personal und Beauftragung Insolvenzausfallgeld (Optimum: 3 Monate) Beantragung Massekredit bei der Hausbank für Betriebsmittel Fortführung der Geschäfte (ausgewählte Projekte) Installation der Auffanggesellschaft (bestehende oder neue Firma) Verhandlung mit dem Insolvenzverwalter wegen der Übernahme von Aufträgen, Anlagevermögen, Personal etc. Einschaltung einer Beschäftigungsgesellschaft oder Interessenausgleich Insolvenzgutachten Insolvenzeröffnung 7

8 Die Lösung ZWEITER SCHRITT INSOLVENZANTRAG WIRD GESTELLT RISIKOPROFIL BETRIEBSWIRTSCHAFTLICHE EBENE PERSÖNLICHE EBENE DES GESCHÄFTSFÜHRERS / GESELLSCHAFTERS 8

9 Die Lösung ZWEITER SCHRITT INSOLVENZANTRAG WIRD GESTELLT RISIKOPROFIL BETRIEBSWIRTSCHAFTLICHE EBENE Insolvenzverwalter ist Zerschlager Klärung im Vorfeld, Präsentation der Auffanglösung mit Antragsstellung Laufendes Geschäft der insolventen Gesellschaft bricht zusammen Frühzeitiges Einschalten der Hausbanken mit dem Ziel der Projektfinanzierung Optimierte Auswahl der Projekte die fortgeführt werden Rechtzeitige Übernahme durch Auffanggesellschaft 613a BGB (Betriebsübergang) greift Beschäftigungsgesellschaft, Interessenausgleich Auffanggesellschaft benötigt Liquidität zur Vorfinanzierung der Anlaufverluste Banken neue Gesellschafter Factoring Finanzierungspläne mit Insolvenzverwalter Öffentliche Förderprogramme Arbeitsamt 9

10 Die Lösung ZWEITER SCHRITT INSOLVENZANTRAG WIRD GESTELLT RISIKOPROFIL PERSÖNLICHE EBENE Insolvenzgutachten beschreibt den Insolvenzzeitpunkt und grund ungenau Hebel der Staatsanwaltschaft zur Einleitung eines Verfahrens Mögliche Konsequenz: Verurteilung wegen Insolvenzverschleppung und daraus hergeleitet Ansatzpunkt für Gläubiger auf Schadenersatzansprüche (Eingehungsbetrug!) Begleitung des Insolvenzverwalters bei seinem laufenden Geschäft Hinzunahme eines Fachanwalts für Strafrecht Straftatbestände wegen nicht abgeführter Sozialversicherungsbeiträge, Lohnsteuer etc sind gegeben Klärung vor Stellung Insolvenzantrag Verhandlungen mit Staatsanwaltschaft wegen Einstellung des Strafverfahrens Zahlungsverhandlungen mit diesen Gläubigern 10

11 Die Lösung ZWEITER SCHRITT INSOLVENZANTRAG WIRD GESTELLT RISIKOPROFIL PERSÖNLICHE EBENE Persönliche Haftung wegen Verpflichtung aus der Altgesellschaft (z. B. Absicherung von Krediten durch persönliche Bürgschaft) Klärung der Konstellation im Vorfeld und soweit möglich Umstrukturierung der persönlichen Haftungsverhältnisse Verhandlungen mit den entsprechenden Gläubigern Insolvenztatbestand belastet die Auffanggesellschaft (z. B. Information durch Creditreform verhindert die Erlangung eines Bürgschaftsrahmens) Stille Beteiligung an der Auffanggesellschaft Einsatz eines Fremdgeschäftsführers 11

12 Die VISION Die Insolvenz bietet die Möglichkeit, eine strukturbereinigte Auffanggesellschaft ins Leben zu rufen. Die Umsetzung dieses Bereinigungsprozesses wäre in der Altgesellschaft nicht bzw. nur langfristig möglich. Die entstehenden Risiken sind beherrschbar, wenn die Insolvenz vorbereitet wird. Der Geschäftsführer / Gesellschafter kann wieder unternehmerisch Handeln. Die Lebensqualität und die Lust auf Leistung steigen deutlich. 12

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