Verhandlungsschrift. über die öffentliche Sitzung vom Gemeinderat am der Gemeinde Pischelsdorf am Engelbach

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1 Verhandlungsschrift 5/2013 über die öffentliche Sitzung vom Gemeinderat am der Gemeinde Pischelsdorf am Engelbach Ort: Gemeindeamt Pischelsdorf a.e. Anwesende: Funktionäre: Johann Sengthaler (ÖVP) Bürgermeister Josef Rehrl (ÖVP) Vizebürgermeister Mitglieder: Josef Pieringer (ÖVP) Josef Barhammer (ÖVP) Brigitte Hagn (ÖVP) Hans-Heinrich Probst (ÖVP) Josef Zauner (ÖVP) Gottfried Grubmüller (ÖVP) Josef Bernroitner (SPÖ) Ingrid Nagy (SPÖ) Wolfgang Hahn (SPÖ) Richard Kreil (FPÖ) Rudolf Falterbauer (FPÖ) Josefine Koch (FPÖ) Josef Thaller (FPÖ) Walburga Lengauer (FPÖ) Ersatz: Gerhard Höflmaier (ÖVP) Hans-Jürgen Kücher (ÖVP) Walter Eisenführer (ÖVP) Der Leiter des Gemeindeamtes: Grubmüller Hermann Sonstige Personen ( 66 Abs. 2 Oö.GemO 1990): Es fehlen: Entschuldigt: Siegfried Enthammer (ÖVP) Helmut Hagn (ÖVP) Johann Rathgeber (ÖVP) Günter Hofbauer (ÖVP) Johannes Wimmer (ÖVP) Josef Kücher (ÖVP) Maria Scherzer (ÖVP) Unentschuldigt: --- Schriftführer/in ( 54 Abs. 2Oö.GemO 1990): Grubmüller Hermann Der Vorsitzende eröffnet um 20:00 Uhr die Sitzung und stellt fest, dass a) sie von ihm dem Bürgermeister einberufen worden ist; b) die Verständigung hierzu an alle Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder zeitgerecht schriftlich Seite 1 von 21

2 am unter Bekanntgabe der Tagesordnungspunkte erfolgte ist; der Termin der heutigen Sitzung im Sitzungsplan ( 45 Abs. 1 Oö.GemO 1990) enthalten ist, welcher zeitgerecht nachweislich zugestellt wurde nachdem der Termin der heutigen Sitzung nicht im Sitzungsplan enthalten ist, die Verständigung hiezu an alle Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder zeitgerecht schriftlich und nachweislich am unter Bekanntgabe der Tagesordnung erfolgt ist; die Abhaltung der Sitzung durch Anschlag an der Amtstafel am gleichen Tage öffentlich kundgemacht wurde; c) die Beschlussfähigkeit gegeben ist; d) die Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom bis zur heutigen Sitzung während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur Einsicht aufgelegen ist, während der Sitzung zur Einsicht noch aufliegt und gegen diese Verhandlungsschrift bis zum Sitzungsschluss Einwendungen eingebracht werden können. Von der SPÖ-Fraktion wird Ingrid Nagy und von der FPÖ-Fraktion wird Richard Kreil zur Unterfertigung der Sitzungsprotokolle namhaft gemacht. Tagesordnung, Beratungsverlauf und Beschlüsse: 1. Prüfbericht des Prüfungsausschusses vom Änderung Dienstpostenplan Kindergartenhelferin Färberböck Sandra 3. Beschlussfassung des Bauvertrages mit der Firma Strabag AG, für die Bauarbeiten BA Devolutionsantrag Point of Sale HandeslgmbH bezüglich Ausnahme von der Anschlusspflicht an die öffentliche Kanalisation. 5. Flächenwidmungsplanänderung für das Grundstücke Nr.: 2028/1, KG Pischelsdorf (Umwidmung Grünland Sonderausweisung Tierpension), Antragstellerin Brandauer Susanne, Pischelsdorf 24, Grundsatzbeschluss. 6. Antrag Achrainer Ingrid und Manfred, Stempfen 1, über die Auflassung der öffentlichen Straße im Bereich der Parz. 94 und 106, KG Pischelsdorf Grundsatzbeschluss. 7. Beschlussfassung über die Änderung des öffentlichen Gutes, im Bereich der Parzellen 679 und 673/1, lt. Vermessungsplan vom Geometer Dipl.-Ing. Martin Brunner, Braunau, vom , GZ Antrag Familie Kücher um Kostenbeteiligung im Zuge der Straßenverlegung im Bereich der Liegenschaft Wehrsdorf Allfälliges. Dringlichkeitsbeschlüsse: a) Kommunalkredit AG, Fördervertrag Kanalbau BA09. Es wird mit Handzeichen der einstimmige Beschluss gefasst, diese Angelegenheit als dringend zu behandeln und nachträglich unter Allfälliges auf die Tagesordnung zu geben. Seite 2 von 21

3 1 Prüfbericht des Prüfungsausschusses vom Diesbezüglich teilt der Vorsitzende folgendes mit. Der Prüfungsausschuss hat in der Sitzung am eine Überprüfung der Kassengebarung vorgenommen. Wesentliche Mängel wurden nicht aufgezeigt. Die Obfrau des Prüfungsausschusses Ingrid Nagy (SPÖ) gibt einen kurzen Bericht über die betreffende Prüfung. Anschließend wird auf Antrag des Vorsitzenden mit Handzeichen nachstehender einstimmiger Beschluss gefasst. Beschluss: Der Prüfungsbericht des Prüfungsausschusses vom wird ohne Einwände zur Kenntnis genommen. 2 Änderung Dienstpostenplan Kindergartenhelferin Färberböck Sandra Der Vorsitzende berichtet, der mit dem Voranschlag 2013 beschlossene Dienstpostenplan soll wie folgt geändert werden: Nachdem ab September 2013 die Kindergartenhelferin Färberböck Sandra die Busbegleitung anstatt Frau Rothenbuchner macht, ist diesbezüglich der Dienstpostenplan zu ändern. Auf Vorschlag des Vorsitzenden wird mit Erheben der Hand folgender einstimmiger Beschluss gefasst. Beschluss: Folgender Dienstpostenplan wird beschlossen: neu alt Verwendung Beamter VB Sonst Bemerkungen 1 11 B II-V Amtsleiter Beamter 1 17 C Gemeindeangestellte/er VB 1 17 C (70 %) Gemeindeangestellte/er VB 1 18 C Gemeindeangestellte/er VB 1 25 p 5 (40 %) Reinigungsfrau VB 1 25 p 5 (80 %) Reinigungsfrau VB 1 I L/1 2b 1 Kindergartenleiterin VB 1 I L/1 2b 1 Gruppenführende Kindergärtnerin VB 1 I L/1 2b 1 (80 %) Gruppenführende Kindergärtnerin VB 1 I L/1 2b 1 (75%) 2. pädagogische Fachkraft für alterserweitert Gruppe VB 1 22 d (70 %) Kindergartenhelferin VB 1 22 d (67 %) Kindergartenhelferin VB 1 22 d (38 %) Kindergartenhelferin VB 1 25 p 5 (55 %) Reinigungsfrau VB 1 19 p 2 Bauhof-Vorarbeiter VB ad personum 1 23 p 3(50 %) Bauhofarbeiter VB 1 23 p 4 Bauhofarbeiter VB 50 % Zul. auf p3 Seite 3 von 21

4 3 Beschlussfassung des Bauvertrages mit der Firma Strabag AG, für die Bauarbeiten BA09. Vom Vorsitzenden wird zu dieser Angelegenheit folgendes berichtet. Nachdem mit der Firma Strabag AG, Vöcklerbrucker Straße 39, 4812 Pinsdorf nur für den BA07 ein Bauvertrag mit einer Auftragssumme von ,13 beschlossen wurde, ist für die restlichen Bauarbeiten ein weiterer Bauvertrag für den BA 09 zu beschließen. Die Auftragssumme beträgt ,27 exkl. MwSt. (Angebotssumme ,40 abzüglich des erteilten Auftrages für den BA 07 (Erweiterung 2011) ,13) Die Fraktionen haben je einen Entwurf des Bauvertrages erhalten. Nach der Debatte wird folgender einstimmige Beschluss gefasst: Beschluss: Mit der Firma Strabag AG, Vöcklabrucker Straße 39, 4812 Pinsdorf wird der vorliegende Bauvertrag abgeschlossen. Der Vertrag ist ein Teil der Niederschrift. 4 Devolutionsantrag Point of Sale HandeslgmbH bezüglich Ausnahme von der Anschlusspflicht an die öffentliche Kanalisation. Vom Bürgermeister wird zu diesem Tagesordnungspunkt folgendes berichtet. Die Firma Point of Sale HandesgmbH hat um Ausnahme von der Kanalanschlusspflicht an die öffentliche Kanalisation für die Objekte Erlach 5a und 5b angesucht. Da es sich aber beim gegenständigen Objekt, welches sich auf der Liegenschaft Erlach 5a und 5b befindet, als Superädifikat im Eigentum der Firma Point of Sale Handelsgesellschaft mbh steht und die Point of Sale Handelsgesellschaft mbh laut Ihrem vorgelegten Gesellschaftsvertrag der landwirtschaftlichen Personengemeinschaft Baischer nicht Teilhaber ist, kann gemäß 13 Abs. 1 Oö. Abwasserentsorgungsgesetz 2001 keine Ausnahme von der Anschlusspflicht gewährt werden. Gemeinderat Hans Heinrich Probst (ÖVP) erkundigt sich, ob für die Verzögerung der Zahlung für die Kanalanschlussgebühren Zinsen verrechnet werden können. Amtsleiter Grubmüller gibt bekannt, dass hierfür keine Zinsen verrechnet werden können. Gemeinderat Josef Thaller (FPÖ) fragt an wie lange das 1. Verfahren bis zum Oberstengerichtshof gedauert hat. Der Bürgermeister schätzt die Dauer des 1. Verfahrens auf ca. 2 Jahre. Nach der Debatte wird mit Handzeichen folgender einstimmige Beschluss gefasst. Beschluss: Zu dem Antrag um Ausnahme von der Anschlusspflicht an die öffentliche Kanalisation der Firma Point of Sale HandelsgmbH vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Karl Mandl, Wiesnerstraße 2, 4950 Altheim wird folgender Bescheid beschlossen. Seite 4 von 21

5 Gemeindeamt PISCHELSDORF AM ENGELBACH A-5233 Pischelsdorf/E. 5, Bez. Braunau am Inn, OÖ Zl. 811/2013 Pischelsdorf, den Rechtsanwalt Dr. Karl Mandl An die Point of Sale HandesgmbH GF Wolfgang Dieter Hochschild Wiesnerstraße 2 Arnsteingasse 26/3/ Altheim 1150 Wien Bescheid Bezüglich Ihres Ansuchens um Ausnahme von der Kanalanschlusspflicht und des durchgeführten Ermittlungsverfahrens ergeht folgender Spruch Aufgrund des Oö. Abwasserentsorgungsgesetz 2001, LGBl.Nr. 27/2001, 13 wird für Ihre Liegenschaft Erlach 5a und 5b, bei derzeitigen Bedingung die Ausnahme der Kanalanschlusspflicht nicht bewilligt. Begründung Für die gegenständlichen Liegenschaften Erlach 5a und 5b wurde gemäß 13 Abs.1, des Oö. Abwasserentsorgungsgesetzes 2001, LGBl.Nr. 27/2001, ein Ermittlungsverfahren durchgeführt. Gemäß 13 Abs. 1 Oö. Abwasserentsorgungsgesetz 2001 kann nur für Eigentümer der land- und forstwirtschaftlichen Objekte oder Objektteile eine Ausnahme von der Anschlusspflicht gewehrt werden, wenn nachgewiesen wird, dass die anfallenden Abwässer auf selbstbewirtschaftete geeignete Ausbringungsflächen nach Maßgabe der Bestimmungen des Oö. Bodenschutzgesetzes 1991 und sonstiger Rechtsvorschriften zu Düngezwecken ausgebracht werden können. Da es sich aber beim gegenständigen Objekt, welches sich auf der Liegenschaft Erlach 5a und 5b befindet, als Superädifikat im Eigentum der Firma Point of Sale Handelsgesellschaft mbh steht und die Point of Sale Handelsgesellschaft mbh laut Ihrem vorgelegten Gesellschaftsvertrag der landwirtschaftlichen Personengemeinschaft Baischer nicht Teilhaber ist, kann gemäß 13 Abs. 1 Oö. Abwasserentsorgungsgesetz 2001 keine Ausnahme von der Anschlusspflicht gewährt werden. Vorstellungsbelehrung: Gegen diesen Bescheid ist die Vorstellung zulässig, die nur innerhalb von 2 Wochen ab Zustellung dieses Bescheides schriftlich oder im Wege automationsunterstützender Datenübertragung oder in jeder technisch möglichen Weise beim Gemeindeamt eingebracht werden kann. Die Vorstellung hat den bekämpften Bescheid zu bezeichnen und einen begründeten Antrag zu enthalten Gemäß 11 O.ö.LAO wird angeführt. Ist eine schriftliche Ausfertigung an mehrere Personen gerichtet, die zusammen zu veranlagen sind, gilt mit der Zustellung einer einzigen Ausfertigung an eine dieser Personen die Zustellung an alle als vollzogen. Der Bürgermeister Seite 5 von 21

6 5 Flächenwidmungsplanänderung für das Grundstücke Nr.: 2028/1, KG Pischelsdorf (Umwidmung Grünland Sonderausweisung Tierpension), Antragstellerin Brandauer Susanne, Pischelsdorf 24, Grundsatzbeschluss. Hierzu wird vom Vorsitzenden folgendes berichtet. Frau Brandauer Susanne, Pischelsdorf 24 möchte die Parz. Nr.: 2028/1 KG Pischelsdorf Gesamtfläche m² von landwirtschaftlich genutzter Fläche in Grünland Sonderausweisung Tierpension umwidmen lassen. Er gibt die genaue Lage an Hand des Planes mittels Beamer bekannt. Ein Teil der Liegenschaft mit einer Gesamtfläche von ca m² um das Haupthaus soll zukünftig als Hundepension genutzt werden, ein weiterer Teil im Osten der Liegenschaft mit einer von rund m² soll zur Hundeschule werden. Das Areal der Hundeschule soll ca. einmal pro Woche von einer externen Hundetrainerin hierfür genutzt werden. Im Bereich der Hundeschule sind Parkflächen für die Besucher vorzusehen. Nach der Debatte wird auf Vorschlag des Vorsitzenden mit Erheben der Hand nachstehender einstimmiger Beschluss gefasst. Beschluss: Die Flächenwidmungsplanänderung von m² des Grundstückes Nr. 2028/1 KG Pischelsdorf, Antragsteller Brandauer Susanne, 5233 Pischelsdorf 24, von landwirtschaftlich genutzter Fläche in m² Grünland für Sonderformen von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben - Hundepension (beschränkt auf max. 20 Gästehunde) und m² Grünland für Sonderformen von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben Hundeschule wird grundsätzlich beschlossen. 6 Antrag Achrainer Ingrid und Manfred, Stempfen 1, über die Auflassung der öffentlichen Straße im Bereich der Parz. 94 und 106, KG Pischelsdorf Grundsatzbeschluss. Zu diesem Tagesordnungspunkt wird vom Vorsitzenden folgendes mitgeteilt. Die Ehegatten Ingrid und Manfred Achrainer, Stempfen 1, 5233 Pischelsdorf haben mit Antrag vom die Gemeinde ersucht die öffentliche Parz. Nr.: 1998 KG Pischelsdorf im Bereich der Parzellen 94 und 106 KG Pischelsdorf aufzulassen, da diese Flächen von ihren Grundstücken umschlossen sind und von ihnen bewirtschaftet werden. Der Vorsitzende zeigt die Lage des öffentlichen Gutes am Beamer. Anschließend wird auf Antrag des Vorsitzenden mit Handzeichen folgender einstimmiger Beschluss gefasst. Beschluss: Es wird der Grundsatzbeschluss gefasst, dass für die Parzelle Nr KG Pischelsdorf, im Bereich zwischen den Parzellen 94 und 106 KG Pischelsdorf die Öffentlichkeit aufgehoben wird. Seite 6 von 21

7 7 Beschlussfassung über die Änderung des öffentlichen Gutes, im Bereich der Parzellen 679 und 673/1, lt. Vermessungsplan vom Geometer Dipl.-Ing. Martin Brunner, Braunau, vom , GZ Vom Vorsitzenden wird zu dieser Angelegenheit folgendes mitgeteilt. Wie in den Gemeinderatssitzungen vom und vom beschlossen wurde die Wegparzelle 949 KG Erlach im Bereich der Ortschaft Erlach zum Teil aufgelassen und neu vermessen. lt. Teilungsplan GZ des Geometers Dipl.-Ing. Martin Brunner, Kaiserschützenstraße 26, 5280 Braunau. Dieses Teilstück soll vom öffentlichen Gut abgetrennt werden. Der genaue Verlauf wird am Beamer bekannt gegeben. Folgende Teile werden abgetreten: Bernroitner Franz und Friederike, Erlach m² Rinnerthaler Alois und Sabine, Erlach m² Gemeindevorstand Bernroitner Josef, (SPÖ), erklärt sich als Bruder des Antragsstellers für diesen Punkt für befangen. Anschließend wird auf Antrag des Vorsitzenden mit Erheben der Hand nachstehender einstimmiger Beschluss gefasst. Beschluss: Die Trennung des Grundstückes, wird gemäß Teilungsplan GZ des Geometers Dipl.-Ing. Martin Brunner, Kaiserschützenstraße 26, 5280 Braunau vom öffentlichen Gut abgetrennt. 8 Antrag Familie Kücher um Kostenbeteiligung im Zuge der Straßenverlegung im Bereich der Liegenschaft Wehrsdorf 4. Die Ehegatten Johann und Elfriede Kücher, Wehrsdorf 4 ersuchen mit Schreiben vom um einen Gemeindebeitrag zu der geplanten Straßenverlegung (Gemeinderatsbeschluss vom ) im Bereich der Liegenschaft Wehrsdorf 4. Der Bürgermeister verliest das Schreiben und gibt die Lage der geplanten Straßenverlegung bekannt. Der Bauausschuss hat in seiner letzten Sitzung am den Antrag besprochen und schlagen einen Zuschuss von 7.000,00 für den Straßenbau und 2.500,00 für den Brückenbau vor. Begründet wird dies damit, da durch die Straßenverlegung auch die Kanaltrasse in die neue Straße verlegt wird und dadurch keine Instandsetzungsarbeiten für die alte Straße von ca. 77,50 je Laufmeter Straße, laut Ing. Mayr vom Planungsbüro DLP anfallen. Der Bürgermeister einigte sich vorbehaltlich des Gemeinderatsbeschlusses mit der Familie Kücher auf einen Zuschuss von ,00. Die Vermessungsarbeiten für die neue Straße werden über den Kanalbau abgewickelt und gefördert. Gemeindevorstand Bernroitner Josef (SPÖ) ist der Meinung, dass die Bauarbeiten von den Bauhofmitarbeitern kontrolliert werden soll. Ersatzmitglied Kücher Hans-Jürgen (ÖVP) erklärt die örtlichen Gegebenheiten. Gemeinderat Thaller Josef (FPÖ) ist der Meinung, dass die Gemeinde nicht für die Erhaltung von 2 Brücken nach einer Verlegung der Straße aufkommen kann. Der Bürgermeister schlägt vor, dass die Ortmaierstraße bis zur neuen Straße mit einer Breite von ca. 3,50 Meter weiter geführt werden soll. Gemeindevorstand Barhammer Josef (ÖVP) ist der Meinung, dass die bestehende Brücke von den Antragstellern erhalten werden muss. Seite 7 von 21

8 Gemeindevorstand Bernroitner Josef (SPÖ) bemerkt, dass bei dieser Verlegung der Wehrsdorferstraße die Verlängerung der Ortmaierstraße sicherlich im Interesse der Antragsteller sein muss, da dadurch die bestehende Straße nicht mehr von Fremden benützt werden muss. Die Ersatzmitglieder Kücher Hans-Jürgen (ÖVP) und Höflmaier Gerhard (ÖVP), erklärten sich für diesen Punkt für befangen. Nach der Debatte wird folgender Beschluss gefasst. Beschluss: Die Ehegatten Kücher erhalten für die Straßenverlegung einen Zuschuss von ,00. 9 Allfälliges. a) Kommunalkredit AG, Fördervertrag Kanalbau BA09. Diesbezüglich teilt der Vorsitzende folgendes mit. Der vorliegende Fördervertrag mit der Kommunalkredit Public Consultiong GmbH vom (Bundesförderung für den Kanalbau) sieht für den Bauabschnitt 09 (Erweiterung 2011) eine Gesamtförderung von ,00 vor. Anschließend wird auf Vorschlag des Vorsitzenden mit Erheben der Hand nachstehender einstimmiger Beschluss gefasst. Beschluss: Der Förderungsvertrag mit der Kommunal Public Consulting GmbH, vom mit einer Gesamtfördersumme von ,00 wird beschlossen. Weiters wird der in der diesbezüglichen Annahmeerklärung enthaltene Finanzierungsplan beschlossen. Eine Kopie dieses Vertrages mit der Annahmeerklärung liegt der Niederschrift bei und ist ein wesentlicher Bestandteil der Niederschrift. b) Bürgermeister Sengthaler erklärt, dass es derzeit nicht möglich ist die Gelbe Linie zu erweitern was er jedoch für sinnvoll halten würde weil eine Entsorgung über den Landwirt auf Dauer nicht gewährleistet werden kann. Gemeinderat Thaller Josef (FPÖ) bemerkt, dass die Information für die Liegenschaftseigentümer im Zuge der Erweiterung der Gelben Linie 2009 sehr knapp bemessen war. c) Der Bürgermeister berichtet, dass die Seniorenbund-Bezirkskonferenz Braunau eine Resolution zum Pilotprojekt der Zusammenlegung von 14 Gemeinden zum ärztlichen Wochenenddienst an die OÖ Ärztekammer abgegeben hat. d) In der letzten Bauausschusssitzung wurden 670 m³ Schotter für die Schotteraktion genehmigt und zugesprochen. Die geringe Überschreitung wurde damit begründet, da nicht alle Gutscheine jedes Jahr eingelöst werden, wird die Summe von 600 m³ nicht überschritten. Ein weiterer Grund war auch die Schäden an den Straßen nach den starken Regenfällen im Juni. e) Der Bürgermeister berichtet, dass die Oberhoferstraße von den Grundeigentümern an das öffentliche Gut abgetreten wird. Für eine Sanierung der Straße leisten die Anrainer eine Interessentenbeitrag von 5.000,00 f) Die Kosten der Familie Gann Dessenhausen für die Straßenverlegung werden auf ,00 geschätzt. Die Bauarbeiten sind abgeschlossen. g) Flächenwidmungsplanänderung Huber in Kager diesbezüglich wurde vom Land ein Sachverständiger angefordert, welcher die Verhältnisse bezüglich der Zufahrtsstraße begutachtet. Seite 8 von 21

9 h) Vom Landeshauptmann-Stellvertreter Hiesl wurde die Gemeinde informiert, dass die Irnstöttener Gemeindestraße vom Wegerhaltungsverband Alpenvorland als Güterweg aufgenommen wurde. i) Herr Maier Johann, Wagenham 47 beantragt mit Schreiben vom die Wiederherstellung der Böschung entlang der Parz. 967 und 957 KG Humertsham. Diesbezüglich wird ein Lokalaugenschein am mit dem Gewässerbezirk Braunau und der BH Braunau Frau Kinzinger- Sperl abgehalten. j) In Hart wurde aufgrund mehrerer Besprechungen mit der Familie Gerner der Trassenverlauf des Kanales neu festgelegt. Von den Ehegatten Gerner Hart 4 wurden alle Unterschriften für den Kanalbau in Hart und Wehrsdorf abgegeben. Der Bürgermeister erklärt die neue Trassenführung. k) Am fand mit dem Planer Dipl.-Ing. Kumpfmüller in Hart eine Besprechung bezüglich Orts- und Kirchenplatzgestaltung statt. Da durch die Änderungen der Trassenführung im Kanalbau der Orts- und Kirchenplatz nicht berührt werden, ist die Absenkung der Straße und die Ortsgestaltung nicht mehr zwingend zu erledigen. l) Die Hangrutschung am Pfarrgrund wird vom Gewässerbezirk rekultiviert. Die Gesamtkosten werden vom Gewässerbezirk auf ca ,00 geschätzt. Der Interessentenbeitrag von 1/3 der Gesamtkosten wird zwischen Bleierer Pischelsdorf 32 und der Gemeinde anteilsmäßig aufgeteilt. Die Grundanrainer Bachleitner Günter und Huber Rudolf wurden zu einer gemeinsamen Besprechung mit dem Gewässerbezirk Herrn Dutzler geladen. Es sollten die beiden Grundstücke im Zuge der Bauarbeiten mittels einer Drainage mitentwässert werden. Da sich die beiden Anrainer an den Kosten nicht beteiligen wollten, wurden die Grundstücke nicht im Zuge dieses Projektes entwässert. Gemeinderat Thaller Josef (FPÖ) erkundigt sich über den Rückbau des Hanges. Gemeinderat Zauner Josef (ÖVP) erklärt, die genaue Vorgehensweise der ausgeführten Hangsicherung. Gemeinderat Pieringer (ÖVP) erklärt, dass durch die Drainagen das Wasser abgeleitet werden kann und der Hang somit geschützt wurde. m) Die Firma Airconnect ist an die Gemeinde herangetreten und will ein W-LAN in den Ortschaften Erlach, Perleiten, Siegerting und Schwarzgröben eventuell ausbauen. Von der Gemeinde wäre eine Unterstützung von ca ,00 erwünscht. Diesbezüglich fand am eine Besprechung mit den betroffenen Bewohner im Gemeindeamt statt. n) Das Land hat mit Schreiben vom der Gemeinde Pischelsdorf ,38 vom Landesdarlehen erlassen. o) Als Standort für den Löschteich in Dessenhausen wurde der Umkehrplatz der neuen Siedlungsstraße vorgeschlagen. Der Standort soll vom Landesfeuerwehrkommando begutachtet werden. Gemeinderat Thaller Josef (FPÖ) erklärt, dass der Standort ziemlich fix sein wird, da kein anderer Standort gefunden wurde. Mit dem Landesfeuerwehrkommando wird noch ein Termin zur Begutachtung stattfinden. p) Es werden alle Gemeinderäte sehr herzlich zur Mitfeier des Erntedankfestes am eingeladen. q) Die Wahlbeisitzer der Wahlbehörde werden daran erinnert, dass sie am Wahltag zur Nationalratswahl am um 7:10 eingeladen sind. r) Gemeindevorstand Kreil Richard (FPÖ) teilt mit, dass die Auerstraße im Winter gesperrt werden soll und nur bis zur Liegenschaft Schmidham 42 geräumt wird. Dies ist auch ein Wunsch der Anrainer. Seite 9 von 21

10 Genehmigung der Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung Gegen die während der Sitzung zur Einsicht aufgelegenen Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom wurden keine (folgende) Einwendungen erhoben: Nachdem die Tagesordnung erschöpft ist und sonstige Anträge und Wortmeldungen nicht mehr vorliegen, schließt der Vorsitzende die Sitzung um 21:07 Uhr (Vorsitzender) (Schriftführer) Der Vorsitzende beurkundet hiermit, dass gegen die vorliegende Verhandlungsschrift in der Sitzung vom keine Einwendungen erhoben wurden (über die erhobenen Einwendungen der beigeheftete Beschluss gefasst wurde). Pischelsdorf a.e., am. Der Vorsitzende (Gemeinderat) (Gemeinderat) Seite 10 von 21

11 B A U V E R T R A G geschlossen zwischen der Gemeinde Pischelsdorf, Pischelsdorf 5, 5233 Pischelsdorf als Auftraggeber (AG) und der Firma Strabag AG, Vöcklabrucker Straße 39, 4812 Pinsdorf als Auftragnehmer (AN). I. AUFTRAGSERTEILUNG Aufgrund Ihres Anbotes vom 19. März 2012 sowie der den Anboten zugrunde liegenden Ausschreibungsunterlagen und des Gemeinderatsbeschlusses vom 22. März 2012 überträgt Ihnen die Gemeinde Pischelsdorf die Herstellung der Kanalisationsanlage, BA 09, einschließlich der Nebenbauwerke zu Einheitspreisen gegen Nachmaß im Sinne der einschlägigen ÖNORMEN mit einer Auftragssumme von ,27 exkl. MWSt. II. WESENTLICHE BESTANDTEILE DES VERTRAGES SIND 1. Ihr Angebot einschließlich Angebotsschreiben vom 19. März Die allgemeinen und technischen Bedingungen zur Anbotstellung. 3. Das Leistungsverzeichnis GZ Alle einschlägigen DIN und ÖNORMEN sowie RVS-Richtlinien, soweit sie nicht durch nachstehende Bedingungen oder durch den Ausschreibungstext geändert worden sind. 5. Die Einhaltung der Vorschreibung des wasserrechtlichen Kommissionierungs-bescheides und der Verhandlungsschrift. 6. Die Entwurfs-, Bau- und Detailpläne der dlp Ziviltechniker-GmbH für Kulturtechnik und Wasserwirtschaft, Forst- und Holzwirtschaft, Bahnhofstraße 83, 4800 Attnang-Puchheim, Tel /62511, Fax: Sonstige Bestimmungen Seite 11 von 21

12 III. TERMINE Sie verpflichten sich, die Arbeiten entsprechend den Anbotspreisen und Anbotsunterlagen ohne Unterbrechung durchzuführen. Baubeginn: 15. Oktober 2012 Gesamtfertigstellungstermin: 31. Oktober 2013 Treten während der Arbeitszeit Behinderungen auf, die Sie als Unternehmer nicht zu vertreten haben, dann haben Sie dies laut ÖNORM zeitgerecht zu melden, um eine Fristverlängerung zu vereinbaren. Bei Überschreitung des Termins wird pro Kalendertag ein Pönale von 0,5 %o der Gesamtabrechnungssumme, jedenfalls aber mindestens 40,00 je Kalendertag abgezogen. IV. LEISTUNGEN UND VERRECHNUNGEN 1. Die Leistungen sind entsprechend dem Text des Leistungsverzeichnisses bzw. Kostenvoranschlages gemäß den Vorschriften und Regeln des Handwerkes und der Technik in einwandfreier Weise auszuführen. In den Anbotspreisen müssen alle Leistungen, Lieferungen und Neben-leistungen enthalten sein, die zur betriebs- und abnahmefähigen Herstellung gehören, auch wenn sie nicht im Text der betreffenden Position vollkommen beschrieben sind. Die Verrechnung erfolgt nach Einheitspreisen gegen Nachmaß. 2. Sie erklären ausdrücklich, über den Umfang der von Ihnen zu erbringenden Leistungen genau unterrichtet zu sein und die Ausschreibungsunterlagen im Sinne der Vorbemerkungen bezüglich Pläne, Maße und Texte überprüft zu haben. Ihr Preis wurde unter dieser Voraussetzung erstellt; demnach sind im Anbot alle Leistungen, Lieferungen und Nebenleistungen enthalten, die zur betriebs- und abnahmefähigen Herstellung gehören. 3. Arbeiten, die Sie nicht plan- und ordnungsgemäß ausführen, werden von der Bauaufsicht zurückgewiesen. Die Beseitigung bzw. Richtigstellung solcher Mängel geht zu Ihren Lasten. Alle Maße, Zahlen in den Plänen usw. sind von Ihnen zu überprüfen und Fehler der Bauaufsicht bekanntzugeben. Wird die Prüfung und die schriftliche Bekanntgabe unterlassen, so haften Sie allein für alle daraus entstehenden Schäden. 4. Die Beschäftigung von Subunternehmern wird nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers über die Bauleitung gestattet und Sie haften für die Leistungen der Subunternehmer genauso, als hätten Sie dieselbe selbst erbracht. Name und Seite 12 von 21

13 Anschrift der Subunternehmer sind bekanntzugeben. Den einheimischen Zulieferfirmen wird ausdrücklich das Einstiegsrecht bei Preisgleichheit für Subaufträge eingeräumt. 5. Für die Abnahme gelten die Bestimmungen der ÖNORM B 2110, nach Erbringung Ihrer Leistungen haben Sie eine förmliche Abnahme zu beantragen. 6. Es wird ausdrücklich vereinbart, dass die Pölzung und Hinterfüllung der Künetten und Arbeitsräume bei den Bauwerken entsprechend dem Ausschreibungstext und der ÖNORMEN hergestellt wird. Werden die Hinterfüllungen nicht lageweise eingebracht, die Pölzung nicht in der Höhe der Hinterfüllungen gezogen und verdichtet, so steht dem Auftraggeber laut den technischen Bedingungen das Recht zu, den Vertrag, nach vorhergehender Mahnung und wenn diese nicht berücksichtigt wird, zu kündigen und die aufgetretenen Schäden Ihnen anzulasten. Sollte infolge schlechter Verdichtung der Straßenkörper oder sogar Anlageteile Risse oder Zerstörungen aufweisen, so sind diese in vollem Ausmaß wieder in den ursprünglichen Zustand zu versetzen. Die Kosten gehen allein zu Ihren Lasten. Sie verpflichten sich, zeitgerecht bei den zuständigen Straßenaufsichts-behörden, der Postund Telegraphenverwaltung, sowie der Energie AG und Ferngas Ges.m.b.H. das Bauvorhaben zu melden und um Genehmigung anzusuchen. Auch über die Lage sonstiger unterirdischer Bauwerke, wie Wasserleitung, alte Kanäle und private Kabel, usw. haben Sie sich nachweislich zu informieren. Sollten während der Bauarbeiten irgendwelche Schäden an den vorerwähnten Anlagen vorkommen, so haften Sie für den verschuldeten, angerichteten Schaden und haben denselben unverzüglich zu beheben. Während der Bauausführung hat sich ständig ein Polier auf der Baustelle zu befinden, ansonsten steht der Bauaufsicht das Recht zu, wenn mit einer nicht ordnungsgemäßen Ausführung zu rechnen ist, den Bau für die Zeit der Abwesenheit des Poliers einzustellen, ohne dass dadurch dem Bauherrn Kosten verrechnet werden können. 7. Eventuelle Schadenersatzansprüche des AN sind direkt an den Verursacher zu richten, der Auftraggeber ist hieraus schadlos zu halten. Auch Ersatzansprüche für Bauverzögerungen welche nicht durch den Auftraggeber verursacht werden, können nicht dem Auftraggeber gegenüber geltend gemacht werden. 8. Die Einhaltung der Verordnung des Bundesministerium für Umwelt, Jugend und Familie über die Trennung von bei Bautätigkeiten anfallenden Materialien (BGBl. Nr. 259, Verordnung vom ) wird zwingend vorgeschrieben. 9. Die Bautagesberichte sind 2-fach der Bauleitung zu übergeben. 10. Mit der Unterfertigung des Bauvertrages erklären Sie, keine illegal beschäftigten Arbeiter auf dieser Baustelle einzusetzen. Seite 13 von 21

14 V. BAUAUFSICHT Vor Baubeginn der Bauarbeiten ist rechtzeitig das Einvernehmen mit der örtlichen Bauaufsicht dlp Ziviltechniker-GmbH für Kulturtechnik und Wasserwirtschaft, Forst- und Holzwirtschaft Bahnhofstraße Attnang-Puchheim Tel.: 07674/62511 Fax: 07674/ und der zuständigen Dienststelle der O.Ö. Landesbaudirektion (Amtliche Überwachung) herzustellen. Mündliche Abmachungen haben nur Gültigkeit, wenn sie schriftlich bestätigt werden (Bautagebuch, Schriftverkehr). Der Schriftverkehr hat in 3-facher Ausfertigung zu erfolgen. Als Ansprechpartner für die Bauaufsicht wird Herr Dipl.Ing. Dienesch namhaft gemacht. Für die Baufirma ist Herr Ing. Schanes zeichnungsberechtigter Ansprechpartner. VI. ANBOTSPREISE 1. Alle Einheitspreise verstehen sich, soweit im Anbot nichts anderes vermerkt ist, mit Materialbeigabe, Zufuhr zur Baustelle, normaler Arbeitszeit, Werkzeugbeistellung, Aufsicht und Baustelleneinrichtung seitens des Auftragnehmers. In den Einheitspreisen sind sämtliche tarifliche Sonderausstattungen, wie Trennungsgelder, Heimfahrten, Übernachtungs- und Weggelder, An- und Rückreisekosten, sowie durch die Bauarbeiten bedingten Straßensperren, bzw. Verkehrsumleitungen, einschließlich der Kosten für ev. erforderliche Posten oder Lichtampeln bei Einbahnverkehr enthalten. Die zur Aufrechterhaltung des Zuganges zu den Häusern und Geschäftsläden nötigen Überbrückungen sind vom Auftragnehmer ohne Anspruch auf besondere Vergütung herzustellen. 2. Für das vorliegende Bauvorhaben werden Festpreise vereinbart. Seite 14 von 21

15 VII. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN 1. Während der Bauausführung kann der Auftragnehmer unter Vorlage von Verdienstausweisen (3-fach) über die örtliche Bauaufsicht Teilzahlungen beantragen. Innerhalb der Zahlungsfrist von 30 Tagen wird der anerkannte Betrag abzüglich 5 % Deckungsrücklass ausbezahlt. Der Deckungsrücklass kann auch in Form einer Bankgarantie abgedeckt werden. Eine Teilzahlung gilt nicht als Abnahme der betreffenden Leistung. Zinsenberechnungen werden bei Verdienstausweisen nach 30 Tagen nach Eingang des Verdienstausweises und Setzung einer Nachfrist zulässig. 2. Die Schlussrechnung einschließlich der Abrechnungspläne sind in 3-facher Ausfertigung längstens 2 Monate nach Beendigung der Bauarbeiten, dem Verband bzw. der Bauaufsicht zur Prüfung vorzulegen. Erfolgt die Schlussrechnungslegung trotz Mahnung und Einräumung einer angemessenen Nachfrist nicht zeitgerecht, so wird die Schlussrechnung auf Kosten der Baufirma von der Bauaufsicht hergestellt. 3. Die Schlusszahlung ist nach Prüfung und Feststellung des Rechnungsbetrages (6-fach), spätestens jedoch innerhalb von 4 Monaten zu leisten. Die Frist zur Überprüfung der Schlussrechnung beträgt 3 Monate nach Eingang aller zur Prüfung notwendigen Unterlagen. Wurde eine fällig gewordene Zahlung innerhalb einer angemessenen, schriftlich gestellten Nachfrist trotz Mahnung nicht geleistet, so ist vom Ende der Nachfrist an, die Berechnung von Verzugszinsen in der dem Auftragnehmer nachweislich erwachsenen Höhen zulässig. VIII. GEWÄHRLEISTUNG 1. Der Auftragnehmer haftet für sachgemäße Arbeit und Güte der verwendeten Materialien auf die Dauer von 3 Jahren. Die Haftzeit beginnt mit dem Datum der Bauabnahme durch einen Vertreter des Bauherrn. Während dieser Frist ist der Auftragnehmer verpflichtet, alle am Bauwerk durch mangelhafte Bauausführung und/oder Qualität auftretenden Mängel auf eigene Kosten zu beheben, wenn der Auftraggeber dies vor Ablauf der Frist schriftlich verlangt. Kommt der Auftragnehmer der Aufforderung nicht innerhalb einer vom Auftraggeber gesetzten, angemessenen Frist nach, so kann dieser die Mängel auf Kosten des Auftragnehmers selbst beheben lassen. Für die Bezahlung der dadurch entstehenden Kosten wird der Haftrücklass verwendet. Als Haftrücklass wird ein Betrag von 2 % der Abrechnungssumme während der drei Garantiejahre zurückbehalten. Einer Ablöse des Betrages durch Vorlage eines Bankgarantiebriefes stimmt der Auftraggeber mit der Unterzeichnung dieses Vertrages ausdrücklich zu. Seite 15 von 21

16 Eventuell daraus entstehende Nebenkosten (Zinsen usw.) gehen zu Lasten des Auftragnehmers. Nach Fertigstellung des Baues ist vom Auftragnehmer schriftlich um die technische Bauabnahme anzusuchen. 2. Vor Ablauf der Gewährleistungsfrist ist eine Schlussfeststellung durchzuführen. Der Auftragnehmer hat die Schlussfeststellung zwei Monate vor Ablauf der Gewährleistungsfrist schriftlich zu beantragen. Der Auftraggeber hat diesem Verlangen innerhalb von einem Monat nachzukommen. Der Haftrücklass ist innerhalb eines Monats nach Ablauf der Haftzeit auszuzahlen, sofern alle Mängel behoben sind. IX. ERGÄNZUNGEN Ergänzungen oder Abänderungen dieses Auftragsschreibens haben nur dann Gültigkeit, wenn sie schriftlich erfolgen. In dieser Hinsicht wird auf die ÖNROM B 2110 ausdrücklich hingewiesen. X. RÜCKTRITT VOM VERTRAG Sie nehmen zur Kenntnis, dass bei Nichteinhaltung einer der vorstehenden Bedingungen und Bestimmungen sowie der einschlägigen ÖNORMEN, der Allgemeinen und Technischen Bedingungen und des Leistungsverzeichnisses, dem Auftraggeber das Recht zusteht, vom Vertrag zurückzutreten. Das gleiche gilt, wenn Sie das gerichtliche Ausgleichsverfahren über Ihr Vermögen beantragen sollten oder wenn über Ihr Vermögen der Konkurs verhängt wird. XI. MATERIALBESCHAFFUNG Mit der Unterzeichnung dieses Auftragsschreibens bestätigen Sie, dass Sie in der Lage sind, die Materialien für sämtliche in diesem Auftrag vorgesehenen Leistungen rechtzeitig und zur Gänze zu beschaffen. Seite 16 von 21

17 XII. GERICHTSSTAND Streitigkeiten aus diesem Vertrag sind im ordentlichen Rechtsweg auszutragen. Gerichtsstand für beide Teile ist das für den Auftraggeber zuständige Bezirksgericht, unabhängig von der Höhe des Streitwertes und des Streitgegenstandes. Dieses Auftragsschreiben wird durch die firmenmäßige Unterzeichnung der Gleichschrift in allen Teilen anerkannt und zur Kenntnis genommen. Die Gleichschrift ist umgehend zurückzusenden. Seite 17 von 21

18 Für die Gemeinde Pischelsdorf als Auftraggeber:... Datum:... Bürgermeister Auftragnehmer:... (Firma Strabag AG) Seite 18 von 21

19 Seite 19 von 21

20 Seite 20 von 21

21 Seite 21 von 21

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