Koordinierungszentrum Kinderschutz Kommunales Netzwerk Früher Hilfen
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- Arnim Fiedler
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1 Kooperationsvereinbarung Koordinierungszentrum Kinderschutz Kommunales Netzwerk Früher Hilfen Gefördert durch das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration
2 Kooperationsvereinbarung - Nds. Landesschulbehörde Stadt Braunschweig Niedersächsische Landesschulbehörde Fachbereich Kinder, Jugend und Familie Regionalabteilung Braunschweig Eiermarkt 4-5 Wilhelmstraße Braunschweig Braunschweig Präambel 1. Die Zusammenarbeit zwischen Jugendhilfe und Schule wird aus Sicht des Niedersächsischen Kultusministeriums als wichtiges Anliegen formuliert. Es entspricht damit der Verpflichtung zur Zusammenarbeit der beiden Bildungs- und Erziehungsinstitutionen, wie sie im 81 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes und im 25 Abs. 3 des Niedersächsischen Schulgesetzes bestimmt ist. 2. Der Fachbereich Kinder, Jugend und Familie und die Braunschweiger Schulen wollen gemeinsam die Qualität und Wirksamkeit des Kinderschutzes auf der Grundlage gesetzlicher Regelungen und der geltenden Datenschutzbestimmungen verbessern. 3. Kindeswohlgefährdung wird in folgende Gefährdungsstufen eingeteilt. Akute Gefährdung Mögliche Gefährdung Keine Gefährdung 4. Die Kooperationsvereinbarung schließen die Braunschweiger Schulen im Rahmen ihrer Eigenverantwortung. 5. Die Kooperationspartner - der Fachbereich Kinder, Jugend und Familie und Braunschweiger Schulen - legen verlässliche Kooperationsstrukturen und konkrete Handlungsabläufe fest, um ein verbindliches Verfahren im Umgang mit Kindeswohlgefährdung zu erreichen. Die in der Kooperationsvereinbarung aufgeführten Indikatoren einer möglichen Kindeswohlgefäherdung sollen die Wahrnehmung der Akteure schärfen und für mehr Sicherheit bei der Risikoeinschätzung sorgen. 6. Die beteiligten Institutionen gestalten die interne Umsetzung der erarbeiteten Verfahren eigenverantwortlich. 7. Die Kooperationspartner vereinbaren, unter Einbezug der Niedersächsischen Landesschulbehörde regelmäßige Treffen, um sich über ihre Erfahrungen in der gemeinsamen Arbeit sowie inhaltliche Schwerpunkte auszutauschen und fallunabhängige Kooperationsgespräche zu führen. Diese Treffen sollen auch für eine konzeptionelle Weiterentwicklung und Überprüfung der Kooperation genutzt werden. Gültigkeitsdauer Diese Vereinbarung gilt bis auf weiteres. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate. Braunschweig, den Stadt Braunschweig Niedersächsische Landesschulbehörde
3 Was ist Kindeswohlgefährdung? Eine Gefährdung des Kindeswohls besteht immer dann, wenn die Grundbedürfnisse gar nicht bzw. nicht ausreichend erfüllt werden. Die Rechtsprechung versteht unter Gefährdung eine gegenwärtige in einem solchen Maße vorhandene Gefahr, dass sich bei einer weiteren Entwicklung eine erhebliche Schädigung mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt. Der Begriff Kindeswohlgefährdung stellt eine Sammelkategorie dar, die sich aus fachlicher Sicht in verschiedene Formen und Problemkreise unterteilen lässt: Körperliche Misshandlung Sexueller Missbrauch Vernachlässigung Prozess der Einschätzung von Kindeswohlgefährdung: Folgende Aspekte sind im Einschätzprozess von Kindeswohlgefährdung zu beachten: Gewichtige Anhaltspunkte für eine Gefährdung Ausmaß der Schädigung Einschätzung der Kooperationsbereitschaft und -fähigkeit der Eltern Einschätzung der Eltern-Kind-Beziehung Einschätzung der Ressourcen von Eltern und Kindern Der Prozess der Einschätzung lässt sich an folgender Grafik verdeutlichen: Ampelmodell Keine Gefährdung M ö gliche Gefährdung Akute G efährdung (Sc ho n e) Gefährdungsschwelle
4 Anregungen und Möglichkeiten zur Implementierung des Verfahrens in der Institution Schule Vorstellung der Kooperationsvereinbarung auf der Dienstbesprechung, ggf. Unterstützung durch das Koordinierungszentrum Einrichtung eines Arbeitskreises zur Thematik Bestimmung eines festen Ansprechpartners in der Schule zur Thematik (Expertenbildung) anregen von Fortbildung Einbindung der Fachberatung der Landesschulbehörde regelmäßige Reflexion von Kinderschutzfällen Etablierung von Evaluationsinstrumenten
5 Kooperationsvereinbarung Koordinierungszentrum Kinderschutz Kommunales Netzwerk Früher Hilfen Gefördert durch das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration
6 Kooperationsvereinbarung - Schule Stadt Braunschweig Fachbereich Kinder, Jugend und Familie Eiermarkt Braunschweig Schule Leitlinien 1. Die Zusammenarbeit zwischen Jugendhilfe und Schule wird aus Sicht des Niedersächsischen Kultusministeriums als wichtiges Anliegen formuliert. Es entspricht damit der Verpflichtung zur Zusammenarbeit der beiden Bildungs- und Erziehungsinstitutionen, wie sie im 81 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes und im 25 Abs. 3 des Niedersächsischen Schulgesetzes bestimmt ist. 2. Der Fachbereich Kinder, Jugend und Familie und die Braunschweiger Schulen wollen gemeinsam die Qualität und Wirksamkeit des Kinderschutzes auf der Grundlage gesetzlicher Regelungen und geltender Datenschutzbestimmungen verbessern. 3. Kindeswohlgefährdung wird in folgende Gefährdungsstufen eingeteilt. Akute Gefährdung Mögliche Gefährdung Keine Gefährdung 4. Die Kooperationspartner - der Fachbereich Kinder, Jugend und Familie und die Schule legen verlässliche Kooperationsstrukturen und konkrete Handlungsabläufe fest, um ein verbindliches Verfahren im Umgang mit Kindeswohlgefährdung zu erreichen. Die in der Kooperationsvereinbarung aufgeführten Indikatoren einer möglichen Kindeswohlgefährdung sollen die Wahrnehmung der Akteure schärfen und für mehr Sicherheit bei der Risikoeinschätzung sorgen. 5. Die beteiligten Institutionen gestalten die interne Umsetzung der erarbeiteten Verfahren eigenverantwortlich. 6. Die Kooperationspartner vereinbaren, unter Einbezug der Niedersächsischen Landesschulbehörde regelmäßige Treffen, um sich über ihre Erfahrungen in der gemeinsamen Arbeit sowie inhaltliche Schwerpunkte auszutauschen und fallunabhängige Kooperationsgespräche zu führen. Diese Treffen sollen auch für eine konzeptionelle Weiterentwicklung und Überprüfung der Kooperation genutzt werden. Regelmäßige Treffen: alle 12 Monate. Anlagen/Handreichungen: 1. Erreichbarkeit - Ansprechpartner 2. Handlungsschritte 3. Bewertungsbogen zur Risikoeinschätzung 4. Einschätzhilfe zur Kooperationsbereitschaft von Eltern 5. Schweigepflichtsentbindung 6. Maßnahmenprotokoll 7. Beispielhafte Adressen zur Weitergabe an die Eltern 8. Einladungsschreiben 9. Gesetzliche Grundlagen Gültigkeitsdauer Diese Vereinbarung gilt bis auf weiteres. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate. Braunschweig, den Stadt Braunschweig Schule
7 Was ist Kindeswohlgefährdung? Eine Gefährdung des Kindeswohls besteht immer dann, wenn die Grundbedürfnisse gar nicht bzw. nicht ausreichend erfüllt werden. Die Rechtsprechung versteht unter Gefährdung eine gegenwärtige in einem solchen Maße vorhandene Gefahr, dass sich bei einer weiteren Entwicklung eine erhebliche Schädigung mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt. Der Begriff Kindeswohlgefährdung stellt eine Sammelkategorie dar, die sich aus fachlicher Sicht in verschiedene Formen und Problemkreise unterteilen lässt: Körperliche Misshandlung Sexueller Missbrauch Vernachlässigung Prozess der Einschätzung von Kindeswohlgefährdung: Folgende Aspekte sind im Einschätzprozess von Kindeswohlgefährdung zu beachten: Gewichtige Anhaltspunkte für eine Gefährdung Ausmaß der Schädigung Einschätzung der Kooperationsbereitschaft und -fähigkeit der Eltern Einschätzung der Eltern-Kind-Beziehung Einschätzung der Ressourcen von Eltern und Kindern Der Prozess der Einschätzung lässt sich an folgender Grafik verdeutlichen: Ampelmodell Keine Gefährdung M ö gliche Gefährdung Akute G efährdung (Sc ho n e) Gefährdungsschwelle
8 Anregungen und Möglichkeiten zur Implementierung des Verfahrens in der Institution Schule Vorstellung der Kooperationsvereinbarung auf der Dienstbesprechung, ggf. Unterstützung durch das Koordinierungszentrum Einrichtung eines Arbeitskreises zur Thematik Bestimmung eines festen Ansprechpartners in der Schule zur Thematik (Expertenbildung) anregen von Fortbildung Einbindung der Fachberatung der Landesschulbehörde regelmäßige Reflexion von Kinderschutzfällen Etablierung von Evaluationsinstrumenten
9 ANLAGE 1 Ansprechpartner der Stadt Braunschweig im Fachbereich Kinder, Jugend und Familie Abteilung: Allgemeine Erziehungshilfe Braunschweig Nord: Bevenrode, Bienrode, Dibbesdorf, Gliesmarode, Hafen, Hondelage, Kralenriede, Ölper, Querum, Rühme, Riddagshausen, Schuntersiedlung, Siegfriedsviertel, Schwarzer Berg, Thune, Veltenhof, Völkenrode, Vorwerksiedlung, Volkmarode, Waggum Bereitschaftsdienst TEL.: FAX: Stellenleiterin: Frau Martina Müller TEL.: Braunschweig Süd: Broitzem, Gartenstadt, Geitelde, Heidberg, Mascherode, Mastbruch, Melverode, Lindenberg, Rautheim, Rüningen, Stöckheim, Südsee, Südstadt, Timmerlah, Stiddien Bereitschaftsdienst TEL.: FAX: Stellenleiter: Herr Thomas Herold TEL.: Braunschweig Mitte: Bebelhof, Bürgerpark, Hauptbahnhof, Innenstadt, östliches Ringgebiet, Univiertel, Viewegs Garten, Zuckerberg Bereitschaftsdienst TEL.: FAX: Stellenleiter: Herr Armin Kraus TEL.: Braunschweig- Westliches Ringgebiet: Neustadt, Petritor, Wilhelmitor Bereitschaftsdienst TEL.: FAX: Stellenleiterin: Frau Katrin Linke TEL.: Weststadt: Hermannshöhe, Lamme, Rothenburg, Weinberg Bereitschaftsdienst TEL.: FAX: Stellenleiterin: Frau Birgit Kaul TEL.: Geschäftszeiten des Abteilung Allgemeine Erziehungshilfe: Montag bis Donnerstag 9:00 16:00 Uhr Freitags 9: :30 Uhr Geschäftszimmer der Abteilung Allgemeine Erziehungshilfe TEL.: FAX : Sammelruf Stadt Braunschweig TEL.: Außerhalb der Geschäftszeiten greift das Notfallmanagment über das Kinderund Jugendschutzhaus Ölper: Celler Heerstraße 64 TEL.: FAX:
10 schulinterner Abwägungsprozess KIND FÄLLT AUF Hilfsmittel: Anlagen Indikatoren und Bewertungsbogen Einschätzhilfe zur Kooperationsbereitschaft der Eltern Möglichkeit der anonymen Beratung durch den Fachbereich Kinder, Jugend und Familie mögliche Kindeswohlgefährdung akute Kindeswohlgefährdung 1. Elterngespräch Vereinbarungen werden getroffen Hilfsmittel: Anlage Maßnahmenprotokoll Anlage Einladungsschreiben festgelegter Zeitrahmen getroffene Vereinbarungen nicht erfolgreich 2. Elterngespräch Überprüfung der Vereinbarungen fallunspezifische Kontaktaufnahme mit dem Fachbereich Kinder, Jugend und Familie Möglichkeit der anonymen Beratung Beratung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft Hilfsmittel: Bewertungsbogen, Einschätzhilfe fallspezifische Kontaktaufnahme mit dem Fachbereich Kinder, Jugend und Familie beim Vorliegen einer Schweigepflichtentbindung Überschreitung des Schwellenwertes in der akuten Situation: Schulleitung informiert den Fachbereich Kinder, Jugend und Familie Mitteilung an den zuständigen Mitarbeiter im Fachbereich, den Vertreter oder den Bereitschaftsdienst Hilfsmittel: Anlage Erreichbarkeit gemeinsames Gespräch zur Klärung des Hilfebedarfs umgehend, spätestens am nächsten Werktag festgelegter Zeitrahmen getroffene Vereinbarungen nicht erfolgreich: 3. Elterngespräch Überprüfung der Vereinbarungen ggf. weitere gemeinsame Vereinbarungen Hilfsmittel: Anlage Schweigepflichtentbindung getroffene Vereinbarung erfolgreich keine Gefährdung mehr zuständiger Fachbereichsmitarbeiter gibt Rückmeldung an die Schulleitung Information über Sachverhalt erhalten festgelegter Zeitrahmen getroffene Vereinbarungen nicht erfolgreich: 4. Elterngespräch Vereinbarungskatalog siehe Maßnahmenprotokoll Überprüfung der Vereinbarungen getroffene Vereinbarungen nicht erfolgreich
11 Anlage 3 Bewertungsbogen zur Risikoeinschätzung Name des Kindes, Klasse: (Klassen-) Lehrer / Lehrerin: bisher besuchte Schulen: Datum und Name des Beobachters 1: Datum und Name des Beobachters 2: Datum und Name des Beobachters 3: Datum und Name des Beobachters 4: sichtbare und/oder organische Risikofaktoren unbehandelte Erkrankungen/fehlende Hilfsmittel z.b. Brille, Hörgerät auffallend hohe Infektanfälligkeit fehlende Sauberkeit Beobachter fehlende Zahnhygiene nicht angemesse Kleidung Müdigkeit häufiges Klagen über Schmerzen Einnässen/Einkoten selbst verletzendes Verhalten Nägel kauen Tics Anzeichen körperlicher Misshandlungen motorische und sensomotorische Auffälligkeiten sprachliche Auffälligkeiten, auch plötzlich auftretend sonstiges sonstiges sonstiges Legende: Bitte tragen Sie Ihre Beobachtungen in den Bogen ein. Zu bewerten sich die Auffälligkeiten mit: + = Auffälligkeit liegt vor? = Keine Angaben möglich - = Keine Auffälligkeit
12 psychosoziale Risikofaktoren Allgemeine Auffälligkeiten im Schulalltag unregelmäßige Unterrichtsteilnahme unzureichende Bekleidung unzureichende Nahrungs- und Trinkversorgung fehlende Schulmaterialien starke Leistungsschwankungen/plötzlicher Leistungsabfall Verhalten in Anforderungssituationen Erledigung der Hausaufgaben selbstständiges Arbeiten Mitarbeit in Gruppen- und Projektarbeit nichtangemessene Reaktionen auf schulische Misserfolge Aufenthalt auf der Straße zu nicht kindgerechten Zeiten Kinder, die nie draußen zu sehen sind Ängste sonstiges Beobachter Sozialverhalten gegenüber der Lehrerschaft/Erwachsenen distanzloses, grenzüberschreitendes Verhalten Respektlosigkeit in den Mittelpunkt drängen Beschimpfungen, Bedrohungen und Provokationen gewalttätiges Verhalten Lügen, Diebstähle etc. mangelnder Umgang mit dem schulischen Regelwerk fehlende Beachtung von Anweisungen und Verboten Kontaktvermeidung, Rückzugsverhalten sonstiges Sozialverhalten gegenüber anderen Kindern distanzloses, grenzüberschreitendes Verhalten aggressives Verhalten hänseln, beschimpfen, beißen und treten anderer Kinder dauernd störendes Verhalten zerstörerisches Verhalten sexualisiertes Verhalten symphonische Fantasie- oder Lügengeschichten, Angebereien
13 Beobachter introvertiertes, sich selbst isolierendes Verhalten mangelnde Akzeptanz von (Spiel-) Regeln das Kind wird von anderen gemieden sonstiges Belastungen im familiären Umfeld elterliches Verhalten überbehütendes Elternverhalten unzureichendes Versorgungsverhalten unzureichende Betreuung des Kindes mangelnde erzieherische Kompetenz (Lieblosigkeit, Ungeduld, Ignoranz der kindlichen Bedürfnisse) aggressives oder gewalttätiges Erziehungsverhalten mangelnde Kooperationsbereitschaft / Eltern meiden den Kontakt zur Schule / Unzuverlässigkeit Eltern negieren angesprochene Probleme sonstiges sonstige Belastungsfaktoren finanzielle Situation Wohnsituation (Keine eigene Wohnung, zu geringer Wohnraum, gesundheitsgefährdende Wohnbedingungen, desorganisierte Wohnraumnutzung, etc.) Arbeitssituation (Erwerbslosigkeit, geringfügig Beschäftigte, Schichtarbeit, Nachtarbeit, etc.) soziale Situation (Desintegration im sozialen Umfeld, keine familiäre Einbindungen, fehlende Betreuungsmöglichkeiten, Schwellenängste gegenüber Institutionen, Integrationsund Sprachprobleme, besondere religiöse oder ideologische Überzeugungen, etc.) Suchtverhalten (Medikamente, Drogen Alkohol, Spiel, etc.) schwere (psychische) Erkrankungen (mangelnde Leistungsfähigkeit von Eltern aufgrund von Krankheit (körperlich, psychisch) oder Behinderung (körperlich, geistig, seelisch), etc.) Trennungs- oder Scheidungssituation eingeschränkte intellektuelle Fähigkeiten der Eltern ( z.b. Analphabetismus, etc.) sonstiges
14 Bewertung Beobachter Auffälligkeiten seit: Letzter Kontakt zur Familie: Gesprächsinhalt: Hilfsangebote unterbreitet? Gewichtige Anhaltspunkte: Ausmaß der Schädigung: Einschätzung der Eltern-Kind-Beziehung: Einschätzung der Kooperationsbereitschaft und Fähigkeit der Eltern: Einschätzung der Ressourcen von Eltern und Kindern:
15 Genogramm Handlungsoptionen Sofortiger Handlungsbedarf gegeben: Einschalten des Fachbereiches Kinder, Jugend und Familie JA NEIN Fachbereich Kinder, Jugend und Familie informiert am: um: Eltern sind über das Einschalten des Fachbereiches Kinder, Jugend und Familie informiert: Datum: JA NEIN Andere Maßnahmen: Datum, Unterschriften:
16 Anlage 4 Einschätzhilfe zur Kooperationsbereitschaft von Eltern woran zu erkennen?... sehr gering gering ausreichend sehr groß Annahme von Hilfen lehnt Hilfe ab lehnt Hilfe ab, ist aber unter Umständen noch zu motivieren ist bereit Hilfe anzunehmen wünscht Hilfe Vereinbarungen hält keine oder bis zu 25 % der Vereinbarungen ein hält Vereinbarungen nur von 25 % bis zu 50 % ein hält Vereinbarungen von über 50 % bis zu 75 % ein hält Vereinbarungen von 75 % bis zu 100 % ein Aushandlungsbereitschaft beteiligt sich trotz mehrfacher Aufforderung nicht am Aushandlungsprozess weicht aus ist vordergründig bereit, lehnt aber gleichzeitig ab: ja, -aber-haltung beteiligt sich nach mehrfacher Aufforderung am Aushandlungsprozess beteiligt sich aktiv und kompromissbereit am Aushandlungsprozess Verantwortung übernimmt keine Verantwortung, erklärt sich nicht zuständig für das Kind schiebt Verantwortung für das Kind anderen Personen oder Umständen zu übernimmt Verantwortung für die Grundversorgung des Kindes übernimmt die Verantwortung für das Kind Interaktionsverhalten reagiert im Kontakt aggressiv oder ablehnend reagiert mit Unverständnis, lässt nur wiederwillig Kontakt zu lässt nach anfänglicher Ablehnung Kontaktaufbau zu reagiert erleichtert auf Kontaktaufnahme
17 ANLAGE 5 Name Vorname(n) Datum Wohnung Entbindung von der Schweigepflicht Hiermit entbinde ich bzw. entbinden wir gegenüber der Abteilung allgemeine Erziehungshilfe dem Fachbereich Kinder, Jugend und Familie, vertreten durch Name des Sozialarbeiters von der Schweigepflicht. (Unterschrift) Bemerkungen
18 ANLAGE 6 Maßnahmenprotokoll Grundgedanke: Die Sorgenkinder sind nicht nur Angelegenheit des Klassenlehrers, sondern aller der an Schule wirkenden Pädagogen. Zu Beginn jeder pädagogischen Dienstbesprechung gibt es einen kurzen Ergebnisbericht über die eingeleiteten und umgesetzten Maßnahmen. Maßnahmen auf der ersten Ebene Name des Kindes: Datum: anwesende Personen: Gesprächsanlass: Auffälligkeiten, Entwicklung: Zielvorgaben des ersten Gespräches: Vorstellungen der Eltern: gemeinsam erarbeitete Vereinbarungen und Maßnahmen: Bemerkungen: Umsetzung der Maßnahme bis voraussichtlich: nächstes Gespräch nach...wochen am
19 zweites Elterngespräch Datum: Anwesende: Gesprächsanlass: Auffälligkeiten,Entwicklung Umsetzung der Maßnahmen Zielvorgaben des zweiten Gespräches: Vereinbarungen,Maßnahmen Helfersysteme: Umsetzung der Maßnahme bis: sollten die Vereinbarungen keinen Erfolg zeigen, erfolgen die Maßnahmen auf der zweiten Ebene. drittes Elterngespräch Datum: Große Runde Anwesende: Gesprächsanlass: Auffälligkeiten,Entwicklung Umsetzung der Maßnahmen Zielvorgaben des dritten Gespräches Vereinbarungen, Maßnahmen, Helfersysteme: Umsetzung der Maßnahme bis:
20 viertes Elterngespräch Datum: Große Runde Anwesende: Gesprächsanlass: Auffälligkeiten,Entwicklung Umsetzung der Maßnahmen Zielvorgaben des vierten Gespräches: Vereinbarungen, Maßnahmen, Helfersysteme:
21 Anlage 7 beispielhafte Adressen zur Weitergabe an die Eltern: Diagnostik und Beratung im Bereich Entwicklung: Städtisches Klinikum für Kinder- und Jugendmedizin Sozialpädiatrisches Zentrum (SPZ) Holwedestraße 16 Tel.: Fachärzte für Kinder und Jugendpsychiatrie Dr. Amirpour Küchenstraße 10 Tel.: Dr. Auschra Eiermarkt 1 Tel.: Dr. Berek Hannoversche Straße 6 Tel.: Beratung bei Teilleistungs- Schwächen: Fachbereich Kinder, Jugend u. Familie Ambulante Eingliederungshilfe bei Teilleistungsschwäche Goslarsche Straße 93 Tel.: Zentrum für integrative Lerntherapie Jasperallee 38 Tel.: Beratung im Bereich emotionale und soziale Entwicklung: Erziehungsberatungsstellen Domplatz 4 Tel.: Jasperallee 44 Tel.: AWO Beratungszentrum Lotte-Lemke Humboldtstraße 4 Tel.: lotte-lemke-beratung@ awo-bs.de Institut für ambulante systemische Lösungen Hagenmarkt 2 Tel.: jansen@awo-bs.de Beratung bei ADS/ADHS, Autismus: Fachärzte für Kinder und Jugendpsychotherapie Dr. Amirpour Küchenstraße 10 Tel.: Dr. Auschra Eiermarkt 1 Tel.: Dr. Berek Hannoversche Straße 60 Tel.: Institut für ambulante systemische Lösungen Hagenmarkt 2 Tel.: Beratung, Hilfen zur Erziehung: Fachbereich Kinder, Jugend u. Familie Abteilung Allgemeine Erziehungshilfe Eiermarkt 4-5 Tel.: siehe Liste Erreichbarkeit Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit
22 ANLAGE 8 1. Einladungsschreiben Name und Anschrift der Schule: Datum: Name und Anschrift der Eltern: Sehr geehrte Frau, Sehr geehrter Herr, mir liegt sehr daran, mit Ihnen über die schulische Situation Ihrer Tochter/Ihres Sohnes...zu sprechen. Aus folgendem Grund: Ich lade Sie deshalb zu einem Gespräch am in der Schule, Raum ein. Sollte dieser Termin ungünstig für Sie sein, so melden Sie sich bitte unter der oben genannten Telefonnummer, damit wir einen anderen Termin vereinbaren können. Mit freundlichen Grüßen Klassenlehrer/in
23 2. Einladungsschreiben Name und Anschrift der Schule: Datum: Name und Anschrift der Eltern: Sehr geehrte Frau Sehr geehrter Herr Leider haben Sie auf mein Einladungsschreiben vom..nicht reagiert. Da mir sehr an einem Gespräch mit Ihnen liegt, schlage ich einen neuen Termin am um.. in der Schule, Raum vor. Im Interesse Ihres Kindes hoffen wir sehr, dass Sie mit uns Kontakt aufnehmen. Mit freundlichen Grüßen Klassenlehrer/in
24 3. Einladungsschreiben Name und Anschrift der Schule: Datum: Name und Anschrift der Eltern: Sehr geehrte Frau Sehr geehrter Herr Leider haben Sie auf meine Schreiben vom... und.. nicht reagiert. Ich weiß nicht, warum Sie nicht mit mir sprechen möchten. Die Situation Ihrer Tochter/Ihres Sohnes..ist unverändert schwierig. Da Sie keine Bereitschaft erkennen lassen, mit der Schule zusammenzuarbeiten, wir aber die Situation im wohlverstandenen Interesse Ihres Kindes nicht auf sich beruhen lassen können, sieht sich die Schule veranlasst, den Fachbereich Kinder, Jugend und Familie zu informieren. Ein/e Mitarbeiter/in des Fachbereiches wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen. Mit freundlichen Grüßen Schulleitung
25 ANLAGE 9 Gesetzliche Grundlagen Die Kooperationspartner verständigen sich auf der Grundlage gesetzlicher Maßnahmen und der geltenden Datenschutzbestimmungen. Folgende gesetzliche Rahmenbedingungen sind hier zu beachten. Grundgesetz Sozialgesetzbuch VIII auf dem Stand des Bundeskinderschutzgesetzes Niedersächsisches Datenschutzgesetz (NDSG) Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG), Zusammenarbeit zwischen Schulen sowie zwischen Schulen und Jugendhilfe Datenschutzbestimmungen des SGB I, VIII, X Strafgesetzbuch
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