Strategie Geschäftsführer RA Friedrich W. Mohr Krankenhausgesellschaft Rheinland-Pfalz e.v.
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- Helge Otto
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1 Strategie 2004
2 Bedeutung des Jahres 2004 auf Hausebene: Ausgangslage und Strategie Bedeutung des Jahres 2004 für die Landesebene Integrierte Versorgung Disease Management Programme der Kassen
3 Bis zu 30% der deutschen Krankenhäuser sollen in den nächsten Jahren entweder in ernsthafte Überlebensprobleme kommen und/oder verkauft bzw. fusioniert oder stillgelegt werden Helmut Hildebrandt, Hildebrandt GesundheitsConsult GmbH, 8.Januar 2004
4 Ausgangslage 2004 Finanzieller Leidensdruck: Veränderungsrate für das Jahr 2004: 0,02% Personalkosten-Entwicklung 2004: ca. + 2,94% zzgl. hausindividuelle Komponenten (Zusatzversorgung) Erwartete Sachkostensteigerung 2004: + 1,7% - 2,3% Anschubfinanzierung der Integrierten Versorgung 2004: Rechnungskürzung bis zu 1%
5 Ausgangslage % Personalkostenschere 127,98% Index 125% 120% 115% 110% 118,85% 9,13% 105% 100% Jahr
6 Ausgangslage 2004 Finanzieller Leidensdruck: Verbesserung der Arbeitszeitbedingungen ist unterfinanziert. Investitionen für Aufbau von Strukturen zur Integrierten Versorgung Nachteilige Neuregelung der Fahrtkostenfinanzierung Möglichkeit pauschaler Rechnungskürzung der Kostenträger bei Nichteinhaltung der Regelungen zur Datenübermittlung gem. 301 SGB V
7 Ausgangslage 2004 Systemimmanenter Druck: Mindestmengenregelungen (Qualitätssicherung, Grundlage für Landeskrankenhausplanung) AEP-Verfahren (Frage der Notwendigkeit einer Krankenhausbehandlung Prüfung der primären Fehlbelegung)
8 Strategie 2004 Realisierung der Veränderungsrate Sonst: Gefahr der Vereinbarung eines medizinisch leistungsgerechten Budgets Ausschöpfen aller Ausnahmetatbestände Zwei-Säulen-Theorie auf Hausebene nur noch 2004 BAT-Berichtigung 2003 Realisierung der Mittel zur Verbesserung der Arbeitszeitbedingungen Auch Nachholeffekte aus 2003 realisieren!
9 Strategie 2004 Keine Fallzahlsteigerung, es sei denn, sie ist refinanziert Keine Steigerung des Casemixes, es sei denn, sie ist refinanziert Haste mal nen Punkt? wird teuer: 50 Punkte à Basisfallwert von 2.800,- bedeuten ! Es gibt keine Obergrenze für den hausindividuellen Basisfallwert.
10 Strategie 2004 Differenzierungsstrategie
11 Strategie 2004 Abteilungsstruktur dreier Nachbar-/ Musterkrankenhäuser: Innere Medizin: drei Hauptabteilungen Allgemeinchirurgie: drei Hauptabteilungen Frauenheilkunde/Geburtshilfe: zwei Haupt- und eine Belegabteilungen H-N-O: drei Belegabteilungen Urologie: zwei Belegabteilungen Jeweils eine Hauptabteilung Pädiatrie und Orthopädie
12 Strategie 2004 Leistungsstruktur am Beispiel einer Muster-LKA- Vereinbarung Fachabteilung Chirurgie dreier Nachbar-/Muster-Krankenhäuser: FP Text A B C Schenkelhalsfraktur geschlossen Schenkelhalsfraktur geschlossen Schenkelhalsfraktur geschlossen Schenkelhalsfraktur geschlossen Petrochantäre Oberschenkelfraktur geschlossen Sprunggelenksfraktur geschlossen Coxarthrose Coxarthrose Gonarthrose Gonarthrose Z. n. Osteosynthese
13 Landesebene Vereinbarung eines landesweit geltenden Basisfallwertes gem. 10 KHEntgG Notwendigkeit einer soliden Datenbasis bis einschließlich September 2004 Gefahr eines Schiedsstellenspruches aufgrund Vereinbarungswerten 2003, Durchschnittswerten der bis dahin verhandelten Krankenhäuser oder Datenbasis der Kostenträger
14 Landesebene Angleichung des Erlöbudgets mit krankenhausindividuellem Basisfallwert an das DRG-Erlösvolumen nach landeseinheitlichem Basisfallwert Angleichung in drei Schritten (nach KHEntgG): 2005: Angleichung der Budgets um 1/3 der Differenz 2006: Angleichung der Budgets um 1/3 der Differenz 2007: Scharfstellung des Systems; noch nicht gesetzlich geregelt
15 Integrierte Versorgung ( 140a 140d SGB V) Integrierte Versorgung: Erschließung neuer Finanzierungsquellen Erweiterung des Leistungsangebotes des Krankenhauses Bessere Verzahnung mit anderen Leistungsanbietern (Niedergelassene, Pflegedienste, Apotheken, u.a.) Grundsatz der Beitragssatzstabilität ist aufgehoben, wenn Vertragsabschluss bis zum erfolgt. KV wird nicht Vertragspartner.
16 Integrierte Versorgung ( 140a 140d SGB V) Anschubfinanzierung: Bis zu 1% der Gesamtvergütung im ambulanten Bereich ( 220 Mio.) Bis zu 1% der Rechnungsbeträge für voll- und teilstationäre Leistungen im Krankenhaus ( 460 Mio.) soweit die einbehaltenen Mittel zur Umsetzung von nach 140 b SGB V geschlossenen Verträgen erforderlich sind.
17 Vergütungsanspruch: Integrierte Versorgung ( 140a 140d SGB V) besteht, wenn Krankenhäuser zusätzliche, d.h. über die bereits mit dem Gesamtbetrag finanzierten Leistungen vereinbaren. Rückzahlung: Nicht verbraucht Mittel werden an das einzelne Krankenhaus oder die KV (vertragsärztlicher Bereich) nach Ablauf des Drei Jahres Zeitraumes (frühestens 2007) zurückgezahlt.
18 Integrierte Versorgung Projekt der AOK Die Gesundheitskasse in RLP Integrierte Versorgung mulitmorbider und alter Menschen mit definierten Krankheitsbildern Stabilisierung des Krankheitsverlaufes nach stationärem Aufenthalt unter ambulanten Bedingungen Enge Verzahnung und Kooperation von stationärem und ambulantem Bereich durch integrierte Krankenpflegekraft
19 Integrierte Versorgung Projekt der AOK Die Gesundheitskasse in RLP integrierte Krankenpflegekraft : examinierte Gesundheits- und Krankenpflegekraft Intensivbetreuungsphase: vom 1. bis 7. Tag nach Entlassung aus dem stationären Bereich tägliche Betreuung Betreuungsphase: während des 1. Quartals nach Entlassung 1 Besuch wöchentlich, danach für längstens 2 Jahre 1 Besuch pro Quartal
20 Integrierte Versorgung Projekt der AOK Die Gesundheitskasse in RLP Ergänzungswünsche der KGRP: Konkretisierung des Begriffes Koordination zwischen Krankenhaus und Niedergelassenen Konkretisierung der Aufgaben der Integrierten Krankenpflegekraft (Betreuung, Besuch, u.a.) Konkretisierung der Qualitätssicherungsmaßnahmen Klärung der Datenweitergabe Veränderung der Einsatzpauschale
21 Disease Management - Programme Bislang zugelassene Programme: Diabetes mellitus Typ 2 (4. ÄndV zur RSAV) Brustkrebs (4. ÄndV zur RSAV) Koronare Herzkrankheiten (KHK) (7. ÄndV zur RSAV) Diabetes mellitus Typ 1 (9. ÄndV zur RSAV) Noch im Verordnungsverfahren: Asthma bronchiale Chronisch-obstruktive Lungenerkrankung (COPD)
22 Disease Management - Programme 116b Abs. 1 SGB V: Ambulante Behandlung im Krankenhaus Krankenhäuser sollen auch in die ambulante Behandlung von Disease-Management-Programmen einbezogen werden Voraussetzung: DMP sieht Einbeziehung von Krankenhäusern vor. Sowohl Einzelkrankenkassen, Landesverbände der Krankenkassen oder Verbände der Ersatzkassen können mit einzelnen Krankenhäusern Einzelverträge über die ambulante ärztliche Behandlung abschließen.
23 Disease Management - Programme in RLP mit Beteiligung der Krankenhäuser Diabetes mellitus Typ 2 der AOK ist zur Zeit ausgesetzt. Brustkrebs mit ARGE wird zur Zeit verhandelt. Brustkrebs mit AOK wird zur Zeit verhandelt.
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