Kodierempfehlungen für Diagnosen und Prozeduren in der Pädiatrischen Onkologie und Hämatologie

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1 Kodierempfehlungen für Diagnosen und Prozeduren in der Pädiatrischen Onkologie und Hämatologie 2006 Herold Christaras Berthold Für die AG DRG der GPOH

2 Kodierempfehlungen für Diagnosen und Prozeduren sowie Hinweise zum Gruppieren und zur Abrechnung im G-DRG-System für die Pädiatrische Onkologie und Hämatologie im Jahr 2006 Ralf Herold, Andreas Christaras und Frank Berthold unter Mitarbeit von Claudia Hochstein und Barbara Grießmeier (AG Leitlinien der PSAPOH) Ausgabe Aktualisierungsstand Vorwort.1 Relevante Neuigkeiten und Änderungen.2 Fallpauschalen-Gruppierung 2 Chemotherapie (i. v. und i. th.) bei Leukämien relevant für Fallpauschalen-Differenzierung2 Krankenhausindividuell zu vereinbarende Fallpauschalen.2 Wiederaufnahme, Fallzusammenführung und teilstationäre Leistungen.3 Neue Alterssplits und weitere gruppierungsrelevante Aspekte3 ICD-10-GM Version Neue Kodes Anämie und weitere4 HIV-Infektion..4 Neutropenie und Agranulozytose4 Sepsis und Neutropenie..4 SIRS..5 Neue Kodes und Systematik bei Graft-versus-host-Krankheit (GvHD)5 Änderung der Komplikations- und Komorbiditätslevel (CCL)-Systematik..6 Remissionsstatus6 Sekundärmalignome und Rezidive.7 Systemerkrankung und mehrere Lokalisationen.7 OPS Version 2006 und Zusatzentgelte7 Relevante neue und überarbeitete Kodes im OPS 7 Komplexe Diagnostik.8 Chemotherapie.9 Zusatzentgelt (ZE)-fähige Medikamente.9 Deutsche Kodierrichtlinien10 Allgemeines und wichtige Veränderungen der Vorjahre10 Ermittlung und Festlegung von Kodes für Diagnosen und Prozeduren10 Verantwortlichkeit für die Kodierung10 Relevante Veränderungen an Diagnosen- und Prozedurenkodes in den Vorjahren..10 Nebendiagnosen..11 Zustand nach SZT (Z94.8-) und Immunkompromittierung (D90).11 Komplizierende Prozeduren11 Transfusionen, Faktor- und Plasmapräparatgaben ( )12 Psychosoziale Tätigkeiten, Schmerztherapie und Palliativmedizinische Behandlung.12 Stammzell-Transplantation..12 Häufige und relevante Diagnosen..13 Häufige und relevante Prozeduren.22 Chemotherapie nach protokolldefinierten Blöcken 24 Transplantation und spezielle Blutprodukte 26 Psychosoziale Tätigkeiten im OPS.28 Blutprodukte und zusatzentgelt (ZE)-fähige Medikamente 31 Referenzen..33 Relevante Fallpauschalen (DRG).33 SIRS-Definition in der Literatur..34 Quellenangaben.35

3 Vorwort Dies ist die fünfte Ausgabe von Kodierempfehlungen für die Pädiatrische Onkologie und Hämatologie. Nachdem die Kodierempfehlungen des vorangegangenen Jahres 2005 im Textbereich sehr ausführlich waren und im Anhang mehrere ausformulierte Beispiele enthielten, haben wir nun die Darstellung auf die wesentlichen Neuigkeiten und Änderungen beschränkt. Die Vorjahresausgabe sollte daher erforderlichenfalls auch weiterhin herangezogen werden. Selbst aktiv müssen sich die Leser in ihren Krankenhäusern jetzt um die Einbeziehung einiger bestimmter neuer Zusatzentgelte in die Kostenträgerverhandlungen bemühen, siehe Seite 8f. Das G-DRG System 2006 bringt insgesamt eine überschaubare Zahl an Veränderungen mit sich. Diese werden im Folgenden systematisch dargestellt. Anschließend sind die aktualisierten Kodelisten für Diagnosen und Prozeduren aufgeführt. Die aus diesen durch den Gruppierungsprozess zu ermittelnden Fallpauschalen folgen als Liste der häufigsten G-DRG. Das InEK beziffert den Fortschritt des G-DRG Systems 2006 [AbBer2006, Seite 78] mit dem Bestimmtheitsmaß R², und es ist 0.63 in MDC 17 ( Hämatologische und solide Neubildungen ). Dieser Wert ist derjenige Anteil der unterschiedlichen Kosten aller Fälle, der durch das Fallpauschalensystem erklärt wird. Unter insgesamt 27 MDC-Klassen ist es der zwölftbeste R²-Wert, und er ist zudem knapp 10 % höher als im Vorjahr. Allerdings ist die Anzahl der pädiatrisch-onkologisch/-hämatologisch relevanten Fallpauschalen erneut gestiegen, mit zunehmend komplizierten Merkmalen insbesondere bei Leukämien. Die zur Kostenhomogenisierung definierten Fallpauschalen umfassen dabei nicht immer vergleichbare klinische Erkrankungen, wie zum Beispiel die DRG C65Z (diabetische und maligne Augenerkrankungen). Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind die ökonomischen Folgen des neuen G- DRG-Systems 2006 in der Pädiatrischen Onkologie und Hämatologe noch nicht bekannt. Unverändert haben unsere Kodierempfehlungen daher das Ziel, eine bundesweit harmonisierte Abbildung der Patienten, ihres Erkrankungsverlaufes und der Behandlungsleistungen zu unterstützen ohne vordergründige ökonomische Aspekte zu berücksichtigen. Auf diese Weise sollte das G-DRG System optimal lernen können und die erforderlichen Ressourcen bereitstellen. Bitte besuchen Sie auch unsere Internetseiten, auch für die Aufnahme in den verteiler: 1 Die Grundlagen unserer Kodierempfehlungen sind die unter den folgenden Adressen zu erreichenden Dokumente, die wir als Referenzen und bei Interesse empfehlen: OPS und ICD: G-DRG: Downloads (oben rechts) Deutsche Kodierrichtlinien: Kodierrichtlinien (Mitte links) Für Aktualisierungen der Kodierempfehlungen auf den Internet-Seiten der GPOH würden wir auch weiterhin gern Ihre Erfahrungen und Rückmeldungen berücksichtigen. Wir wünschen viel Erfolg beim Kodieren und möglichst gute Unterstützung durch diese Kodierempfehlungen trotz möglicher Fehler und Unzulänglichkeiten. Happy Coding! Ralf Herold, Andreas Christaras und Frank Berthold 1 Alle Referenzen sind in der elektronischen Fassung der Kodierempfehlungen anklickbar. 1

4 Relevante Neuigkeiten und Änderungen Fallpauschalen-Gruppierung Chemotherapie (i. v. und i. th.) bei Leukämien relevant für Fallpauschalen-Differenzierung Die Fallpauschalen für die Leukämien umfassen bei akuter lymphoblastischer Leukämie (ALL) die R63A bis R63G (siehe auch Seite 33) und bei der akuten myeloischen Leukämie (AML) die R60A bis R60G. Die Gruppierungsregeln für die unterschiedliche Abstufung (A bis G) sind zwar grundsätzlich vergleichbar, aber durch mehrfache Verschränkungen sehr komplex. Wesentlich und neu wird nun die Art der durchgeführten Chemotherapie (siehe Seite 24) in den Gruppierungsregeln berücksichtigt, insbesondere wird zwischen hochkomplexer ( ) und nicht hochkomplexer Chemotherapie (8-543 und 8-542) unterschieden. Eine weitere Gruppierungsregel lokale Chemotherapie bezieht unter anderem intrathekale Zytostatikagaben (bei ALL) ein. Für die neuen Gruppierungsregeln sind Chemotherapie-Kodes möglicherweise auch mehrfach anzugeben, beispielsweise Dementsprechend haben Block-Chemotherapien (bei Leukämien) von mehr als vier Tagen pro Block ein höheres Relativgewicht (R63B: 6,145) als solche mit einer Dauer von bis zu vier Tagen (R63C: 3,86). Die Fallpauschalen mit den höchsten Relativgewichten bei Leukämien, R63A (Relativgewicht 7,748, durchschnittliche Verweildauer 37 Tage) und R60A (9,907, 50 Tage), ergeben sich demgegenüber nicht mehr durch komplizierende Faktoren. Ohne hochkomplexe Chemotherapie werden Diagnosen wie Sepsis und Agranulozytose sowie eine Portimplantation oder Dialysen bei akuter lymphoblastischer Leukämie allenfalls zu R60B gruppiert (durchschnittliche Verweildauer 21 Tage, Relativgewicht 6,145; Vorjahresvergleich: R63A 2005 : 4,144, 19 Tage). Dementsprechend sollten die Kodierungen der Chemotherapie besonders beachtet werden. Darüber hinaus müssen Aktualisierungen der Chemotherapie-Listen berücksichtigt werden, die das DIMDI mehrfach im Laufe eines Jahres veröffentlicht unter der Internet-Adresse Zusätzlich wird bei den Leukämie-Fallpauschalen bei Fällen mit hochkomplexer Chemotherapie unterschieden, ob auch ein signifikanter operativer Eingriff (so genannte OR-Prozedur) durchgeführt wurde (R16Z), unabhängig von der genaueren Art des Eingriffs. Die viele DRG-Systeme beherrschende Zweiteilung in eine operative und eine medizinische Partition wird im G-DRG System 2006 im Bereich der Leukämien und Lymphome (MDC 17, 25 medizinische und immerhin 21 operative DRG) erstmalig relativiert, indem eine partitionsübergreifende Sortierung vorgenommen wird. Auf diese Weise soll eine mögliche Mindervergütung bei Mehrleistung behoben werden [AbBer2006, S. 51]. Die veränderten Gruppierungskriterien und -regeln haben zur Folge, dass sich die Häufigkeiten von Fällen zwischen den Leukämie-DRG verschieben und Vergleiche der Abbildung der Patienten zwischen den jährlich aufeinander folgenden G-DRG-Systemen schwierig sind. Krankenhausindividuell zu vereinbarende Fallpauschalen Die folgenden Fallpauschalen mit Bedeutung für die pädiatrische Onkologie und Hämatologie sind auch im G-DRG System 2006 als Teil der Anlage 3 des [FPKat] enthalten. Diese sind im Fallpauschalen-Katalog nicht vergütet, und daher sind dafür krankenhausindividuelle Entgelte nach 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 [KHEntgG] zu vereinbaren, unter der Voraussetzung, dass diese als Krankenhausleistung erbracht werden dürfen : A61Z Graft-versus-Host Erkrankung beziehungsweise Graft failure Z41Z - Knochenmarkentnahme bei Eigenspender Z42Z Stammzellentnahme bei Fremdspender (auch Geschwister) Z43Z Knochenmarkentnahme bei Fremdspender 2

5 Das zu erwartende Auftreten dieser Fallpauschalen sollte mit dem Controlling des Krankenhauses abgesprochen, von diesem in den jährlichen Budgetgesprächen des Krankenhauses mit den Kostenträgern berücksichtigt und dadurch jeweils ein Erlös vereinbart werden kann. Zu krankenhausindividuell zu vereinbarenden Zusatzentgelten siehe Seite 9. Wiederaufnahme, Fallzusammenführung und teilstationäre Leistungen Im Jahr 2006 existieren nunmehr bereits 236 Fallpauschalen (im Falle von Hauptabteilungen), die eine Kennzeichnung dafür tragen, dass von der Zusammenführung aufeinander folgender Aufenhalte ausgenommen sind. Allerdings trifft diese Ausnahmeregelung nicht auf Komplikationen (siehe unten) und nicht auf einige wenige relevante DRG zu. Beispielsweise umfaßt die DRG K63A ( Angeborene Stoffwechselstörungen, mehr als ein Belegungstag ) auch Fälle mit Langerhanszell-Histiozytose (ICD D76.0), und sie weist eine obere Grenzverweildauer von 16 Tagen und ein Relativgewicht von 0,874 auf. Dies bedeutet, dass die stationären Behandlungsaufenthalte zur Gabe mittelhoch dosierten Methotrexats (gleichzeitig intravenöse Vinblastingabe; OPS 8-543) alle zwei Wochen zusammenzuführen und mit nur einer Fallpauschale abzurechnen sind, weil die zweite Aufnahme am Tag 15 des Behandlungszyklus im Rahmen der LCH-Induktionstherapie noch gerade innerhalb der oberen Grenzverweildauer erfolgt ( 2 Abs. 1 Satz 1 [FPV]). Grundsätzlich sind die Regelungen zur Wiederaufnahme-Abrechnung unverändert gegenüber dem Jahr 2005, insbesondere erzwingen Komplikationen eine Fallzusammenführung und Abrechnung mit nur einer DRG. Eine definitive Klärung über die Anwendung des Komplikationsbegriffs dieser Regelung (FPV 2 Abs. 3 [FPV]) existiert jedoch weiterhin nicht. Nach unserer Auffassung zählt die Infektion/Sepsis (-behandlung) in Neutropenie (siehe Seite 4) nicht hierzu, doch gibt es hierzu Auseinandersetzungen zwischen Kostenträgern und Krankenhäusern. Kompliziertere Sachverhalte wie Krankenhauswechsel und zahlreiche Aufenthalte sind hier veranschaulicht: In einer gesonderten Klarstellung weist die Selbstverwaltung darauf hin, dass die Vorgaben zur Beurlaubung nicht bei onkologischen Behandlungszyklen gelten, die mithin für einzelne abgeschlossene Behandlungen gehalten werden [KlarFPV, Ziff. 3]. Der aktuelle Fallpauschalen-Katalog enthält lediglich zwei teilstationäre Leistungen (Niereninsuffizienz), doch plant das InEK eine Weiterentwicklung und dementsprechende Vorgaben für die Krankenhäuser zur Datenübermittlungspflicht gemäß 21 KHEntgG [AbBer2006, Seite 89]. Neue Alterssplits und weitere gruppierungsrelevante Aspekte Es gibt weitere 51 nach dem Alter getrennte und klassifizierte Fallpauschalen. Im Vorjahr waren bereits 55 Fallpauschalen mit Alterssplits vorhanden. Neu sind Fallpauschalen wie B02B (komplexe Kraniotomie), T60B bis E (Sepsis), A06A, A09A und A13D (intensivmedizinische Behandlung), U41Z (sozial- und neuropädiatrische Therapie) und U43Z (psychosomatische Therapie) zu finden. Auch A15A und B (autologe SZT), I65A (Malignom Bindegewebe), R05Z und R07A (Strahlentherapie) haben unterschiedliche Altersgrenzen. Bereits zum Vorjahr wurden Alterssplits bei Leukämien und Lymphomen wieder entfernt. Die für diese Fallpauschalen ermittelten Relativgewichte liegen bei jüngeren Patienten durchweg höher als bei älteren Patienten. Weitere Altersunterschiede finden sich bemerkenswerterweise unter den entgeltfähigen Medikamenten, die zum Teil nur bei Kindern und Jugendlichen kodiert und dementsprechend mit so genannten Zusatzentgelten abgerechnet werden können (siehe Seiten 7 und 31). Die zum Jahr 2005 neu eingeführten Kodes für Systemische inflammatorische Respons-Syndrome (SIRS, R65.-!) bei Sepsis [DKR 0103d, Seite 60] sind im Jahr 2006 nun gruppierungsrelevant [DefHB Bd. 5, Seite 629]. Bereits seit 2005 sind beispielsweise die Diagnose Z94.8- (Z. n. SZT) und die Prozedur (Im- oder Explantation ZVK) gruppierungsrelevant. 3

6 ICD-10-GM Version 2006 Neue Kodes Anämie und weitere Der neu geschaffene Kode D61.10 steht für die Anämie infolge zytostatischer Therapie, die bisher als D nur unter den nicht näher bestimmten arzneimittelinduzierten aplastischen Anämien kodiert werden konnte. Der Kode D61.10 kommt für die Haupt- und auch die Nebendiagnose in Frage. Eine isolierte Tumoranämie (beispielsweise Verdrängungsmyelopathie bei Diagnosestellung oder Progress) könnte als D63.0* neben dem Malignom kodiert werden. Eine begrenzte Zahl weiterer neuer Diagnose-Kodes wurde in den aktualisierten Katalog aufgenommen wie beispielsweise Nachuntersuchung nach Organtransplantation (Z09.80), Registrierung zur Organtransplantation (Z75.--), Frührehabilitations-Index (FRB-Index, U52.-). HIV-Infektion Zur Abbildung und Kodierung der Stadieneinteilung der HIV-Infektion entsprechend der amerikanischen Centers for Disease Control and Prevention (CDC) wurden zwei neue Kodegruppen eingeführt, die jeweils gemeinsam angegeben werden müssen. Dabei entsprechen U60.1! bis U60.3! den klinischen Kategorien A bis C der HIV-Krankheit. Die Kodes U61.1! bis U61.3! entsprechen einer Zahl von > 500, und < 200 T-Helferzellen pro µl Blut [ICD Seite 751]. Neutropenie und Agranulozytose Die Anforderungen an die Kodierung der Neutropenie und Aplasie sind durch eine erneute Verfeinerung der entsprechenden Kodes und durch die Vorgabe von konkreten Grenzwerten für die Agranulozytose-Dauer angehoben worden. Dementsprechend wird eine Konzentration von neutrophilen Granulozyten unter 500 pro µl Blut (< 0,5 G/l) als kritische Phase definiert [ICD S. 130]. Nur während der Dauer dieser kritischen Phase ist die Dauer der Agranulozytose mit den folgenden Kodes zu kodieren: D70.10 D70.11 D Tage kritische Phase (< 0,5 G/l Neutrophile), Tage kritische Phase (< 0,5 G/l Neutrophile), 20 oder mehr Tage kritische Phase (< 0,5 G/l Neutrophile). Als Dauer der kritischen Phase kann der gesamte Zeitraum der Agranulozytose betrachtet werden, unabhängig von einer stationären oder ambulanten Behandlung. Sämtliche Kodes D70.-- sind im Jahr 2006 in gleicher Weise komplikationssteigernd [DefHB, Bd. 5, S. 608]. Ansonsten, also bei nicht so stark erniedrigten Neutrophilen-Zahlen (Neutropenie im engeren Sinn), wird D70.18 Sonstige Verlaufsformen der Neutropenie und Agranulozytose beziehungsweise nach SZT oder bei GvHD und Infektionen D70.3 Sonstige Agranulozytose kodiert. Außer den Neutrophilen-Grenzwerten sind keine weiteren Vorgaben dem Katalog entnehmbar. Automatisiert erstellte Differenzialblutbilder können somit wohl verwendet werden; der Befund einer Leukozytopenie (< 1 G/l) trifft alleinig jedoch nicht die Vorgaben für D Auch auf die detaillierte Nachvollziehbarkeit der Aplasie in der Krankenakte sollte geachtet werden. Eine Knochenmarkaplasie sollte nicht insgesamt mit nur einem Kode kodiert werden (beispielsweise D61.9 Panmyelopathie), sondern für jede betroffene Zellreihe sollte der jeweilige Kode angegeben werden (D61.10 Anämie, D70.1- Neutropenie und D69.5- Thrombopenie). Sepsis und Neutropenie Eine Sepsis ist bei Patienten in Neutropenie (unabhängig von oben genannten Grenzwerten) mit der Hauptdiagnose Sepsis (A41.9) und mit der Nebendiagnose D70.-- Agranulozytose [DKR 0103d, S. 60] sowie gegebenenfalls weiteren Nebendiagnosen zu kodieren. 4

7 Nur bei unbekanntem Erreger ist der genannte Sepsis-Kode A41.9 zu verwenden. Ansonsten sollte ein erregerspezifischer Sepsis-Kode auf Seite 17, in Tabelle 2 in [DKR Seite 59] oder im Kapitel I in der [ICD Seiten 17ff.] aufgesucht werden, beispielsweise B37.7 Candida-Sepsis oder A41.52 Pseudomonas-Sepsis. Eine Neutropenie beziehungsweise auch eine Aplasie und eine entsprechend diesen Gefährdungsfaktoren zu behandelnde Infektion oder Sepsis tritt zufallsabhängig, also im Einzelfall nicht vorhersehbar, nach einer regelrechten zytostatischen Therapie auf. Weitere Nebendiagnosen sollten unter anderem das zugrunde liegende Malignom kodieren, da dieses für die Gruppierung relevant ist und zum Teil spezifischere oder weitergehende Therapiemaßnahmen erfordert, wie G-CSF-Gabe, Katheter-Explantation oder Spiegelmessungen. Im Gegensatz zu diesem Sepsis-Neutropenie-Fall, für den die genannte spezielle Kodierrichtlinie gilt, ist bei den meisten anderen Aufnahmen das Malignom als Hauptdiagnose zu kodieren. Eine drohende Sepsis ist nicht als A41.9 zu kodieren: drohende oder sich anbahnende Erkrankungen dürfen nur angegeben werden, wenn sie im [ICD] so benannt sind [DKR D001a]. SIRS Kodes für Systemische inflammatorische Respons-Syndrome (SIRS, R65.-!) sind beispielsweise bei einer Sepsis [DKR 0103d, Seite 60] anzugeben. Ein SIRS-Kode zieht einen Komplikations- und Komorbiditätslevel (CCL) von mindestens 3 nach sich [DefHB Bd. 5, Seite 629]. Die SIRS-Definition der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensivmedizin und der Deutschen Sepsis-Gesellschaft wurde im Bereich FAQ des DIMDI-Internetauftritts veröffentlicht. Sie unterscheidet sich jedoch von pädiatrischen Konventionen und kann zurzeit nicht unmittelbar eingesetzt werden. Eine vorläufige Unterteilung auf der Basis zwischenzeitlich erschienener Publikationen ist auf Seite 34 wiedergegeben. Neue Kodes und Systematik bei Graft-versus-host-Krankheit (GvHD) Zur Kodierung der Graft-versus-host-Krankheit (GvHD) kann nun das Kreuz-Stern-System die unterschiedlich betroffenen Organe abbilden, beispielsweise T zusammen mit Haut (L99.1-*)-, Leber (K77.1-*)- und Gastrointestinaltrakt (K93.2-*)-GvHD [DKR P015e Seite 50]. Der jeweilige Grad der akuten GvHD ist erreicht, wenn mindestens eines der zugeordneten Stadien der genannten akuten Organ-GvHD vorliegt [ICD Seite 701]. Die zum Teil neu geschaffenen und hierbei optionalen Stern-Kodes (für den Manifestationsort) dürfen nicht alleinig, sondern nur zusammen mit einem Kreuz-Kode (für die primär ätiologische Diagnose) angegeben werden, wie in der [ICD] üblich. Wenn der Stern-Kode T der Hauptdiagnose des Aufenthaltes entspricht, sind als Nebendiagnosen zunächst die zugehörigen Kreuz-Kodes und dann erst gegebenenfalls das bestehende Malignom anzugeben [DKR ebd.]. Die folgende Tabelle zeigt eine Übersicht der Zuordnungsmöglichkeiten: 2 Akute GvHD Haut-GvHD Leber-GvHD GIT-GvHD Grad Kode Grad Kode Grad Kode Grad Kode I T L99.11* L99.12* II T L99.13* 1 K77.11* 1 K93.21* III T L99.11* L99.12* L99.13* 2 3 K77.12* K77.13* 2 3 K93.22* K93.23* IV T L99.14* 4 K77.14* 4 K93.24* 2 Quelle laut [ICD Seite 12]: Przepiorka D, Weisdorf D, Martin P et al.: Consensus Conference on Acute GVHD Grading. Bone Marrow Transplant 1995, 15: 825 5

8 Änderung der Komplikations- und Komorbiditätslevel (CCL)-Systematik Die Berechnung des patientenbezogenen CCL-Wertes aus den ICD-Kodes wurde geändert, indem die Bedeutung der Nebendiagnosen auf- oder abgewertet wurde. Damit ist eine größere Zahl relevanter Nebendiagnosen erforderlich, um einen bestimmten PCCL-Wert zu erreichen, der wiederum bei manchen Fallpauschalen ein Gruppierungskriterium ist. Aufgrund der Komplexität der Gruppierung (siehe [DefHB]) sind die Folgen noch nicht quantifizierbar. Zusätzlich zu den folgenden Tabellen sind PCCL-steigernde Kodes in der ICD-Tabelle markiert (ab Seite 13). Nicht PCCL-relevante Nebendiagnosen D00-D48 Gutartige o. dignitätsunklare Neubildungen D73.- Milzkrankheit (auch Hyposplenie und Asplenie) D55.- Hereditäre hämolytische Anämien (ohne Thalassämie und Sichelzellanämie) D72.- Sonstige Krankheiten der Leukozyten (ohne Chediak-Higashi-Syndrom) D76.0 Histiozytose (Langerhanszell-Histiozytose) D76.1 Hämophagozytierende Lymphohistiozytose D72.8 Hyperleukozytose D76.2 Infektassoziierte Histiozytose Relevante, also PCCL-steigernde Nebendiagnosen (siehe auch CCL in Tabelle ab Seite 13) M62.3- Immobilitätssyndrom (paraplegisch) E84.- Cystische Fibrose (CF) M62.4- Muskelkontraktur G00-5 Meningitis, Enzephalitis, Meningoenzephalitis M62.5- Muskelschwund und Muskelatrophie G82.- Paraparese, Paraplegie, Tetraparese, Tetraplegie M Chron.multifokale Osteomyelitis (CMRO) I61.- Intrazerebrale Blutung (exkl. Neu-/Frühgeborene) M Chronische hämatogene Osteomyelitis J10.0 Pneumonie, viral, nachgewiesener Influenzavirus M90.4- Knochennekrose durch Hämoglobinopathie J13-7 Pneumonie, bakteriell, viral oder mykotisch M90.7- Knochenfraktur bei Malignomen J85-6 Abszess der Lunge und Pyothorax A39.- Meningokokken-Infektionen J91 Pleuraerguß bei and. Krankheiten (nicht maligne) B00-B01 Herpes-simplex- und VZV-Infektionen M00-1 Septische Arthritiden (Meningokokken, Pilze, ) B44-B45 Aspergillose und Kryptokokkose N39.- Harnwegsinfektion, Ort nicht näher angegeben B58.2/3 Toxoplasmose von Gehirn oder Lunge R57.- Schock (verschiedene Formen) B59 Pneumocystis-Infektion T80.2 Infektion nach therapeutischer parenter. Gabe B95-B96 Bakterien als Ursachen von Krankheiten T85.4 Mechanische Komplikation intrakranieller Shunt Remissionsstatus Unverändert ist der Remissionsstatus bei Leukämien 3 (einschließlich JMML) zu kodieren. Dabei steht -.x0 für eine unbekannte oder partielle Remission ( trotz eines Rückgangs der Krankheitserscheinungen [existiert] die Erkrankung nach wie vor ) [DKR 0208c, S. 65]. Seit 2005 wird empfohlen, die Leukämie-Remission nach den folgenden klinischen Kriterien und gegensätzlich zum Kode C95.8! (induktionsrefraktär) zu verschlüsseln, der gegebenenfalls zusätzlich zum Leukämie-Kode (C91 C95) anzugeben ist [DKR ebd.]. Als refraktär wird die Leukämie klassifiziert, wenn bei der planmäßigen Knochenmarkpunktion am Tag 33 (ALL-BFM, Interfant, ALL-REZ BFM) oder 29 (COALL) der Standard-Induktionstherapie keine Remission (weniger als 5 % Blasten im repräsentativen Knochenmarkaspirat bei ausreichender Zellularität und Zeichen regenerierender normaler Blutbildung) besteht. Der MRD-Befund, der Prednison-Respons oder der PVA-Score können derzeit nicht für die Klassifikation des Remissionsstatus herangezogen werden. 3 und immuno- und myeloproliferativen Erkrankungen des Erwachsenenalters 6

9 Sekundärmalignome und Rezidive Die ICD-10-GM-2006 verwendet den Begriff sekundär nicht im Zusammenhang mit Sekundärmalignomen (synonym sekundäre maligne Neoplasien, SMN): [] die fünfte Stelle gibt das Verhalten (Malignitätsgrad) an (bösartig primär, bösartig sekundär (metastatisch), in situ, gutartig, ungewiss, ob bösartig oder gutartig), [] [ICD Seite 70] [DKR 0201e Seite 61f.]. Sekundärmalignome werden wie eine Ersterkrankung kodiert, gegebenenfalls zusätzlich mit dem Kode Z85.- Malignom in der Eigenanamnese, wenn die aktuelle Behandlung durch die frühere Erkrankung aufwändiger ist. Es gibt keinen speziellen Kode, um ein Rezidiv zu kennzeichnen, das daher ebenfalls wie eine Ersterkrankung kodiert wird. Der oben genannte Kode Z85.- Malignom in der Eigenanamnese darf in dieser Situation allerdings nicht verwendet werden, weil zuvor keine definitive Heilung bestand [DKR 0209d, Seite 66]. Systemerkrankung und mehrere Lokalisationen Da ein Lymphom als nicht metastatisch, also als eine Systemerkrankung betrachtet wird [DKR 0215d, Seite 69], dürfen neben dem Lymphom-Kode (C82, C83) mitbefallene Organe nicht als sekundäre bösartige Neubildung (C77, C78) angegeben werden. Demgegenüber müssen Lymphom-Herde im Knochen beziehungsweise Knochenmark immer zusätzlich mit C79.5 (Knochen-/Knochenmark-Metastasen) kodiert werden [DKR ebd.]. Der Kode C97! Bösartige Neubildungen als Primärtumoren an mehreren Lokalisationen soll nur bei zwei gleichzeitig bestehenden, unterschiedlichen bösartigen Erkrankungen (beispielsweise Osteosarkom und Glioblastom) angegeben werden [DKR 0207a, Seite 65]. Wenn demgegenüber eine Erkrankung sich an mehreren Lokalisationen manifestiert, kann sie zum Teil als mehrere Teilbereiche überlappend kodiert werden. Anders als im klinischen Alltag klassifiziert die [ICD] die malignen onkologischen und hämatologischen Erkrankungen oftmals (nur) nach ihrer Lokalisation. Beispiele für Hauptdiagnosen: Zervikales Neuroblastom kodieren als C47.0 Malignom autonomes Nervensystem Hals Neuroblastom (Nebenniere) kodieren als C74.1 Malignom Nebenniere Nebennierenmark Aufnahme des Patienten (Neuroblastom) zur Chemotherapie bei unbekannter Lokalisation des Primärtumors : Metastase (zum Beispiel C79.5, Knochen oder Knochenmark) als Hauptdiagnose angeben [DKR 0201e, Seite 62] Ewing-Sarkom (ebenso Osteosarkom) Femur kodieren als C40.2 Malignom Knochen, Femur OPS Version 2006 und Zusatzentgelte Herausstehende Neuerungen und viele relevante Änderungen wurden im [OPS] vorgenommen, die unter anderem der besseren Abbildung der Pädiatrie und Pädiatrischen Onkologie und Hämatologie dienen sollen: Aufgrund der Hinweise auf die strukturelle Unterfinanzierung bei der onkologischen Behandlung von Kindern, wenn diese Medikamente erhalten, die in typischer Dosierung angewendet werden, konnten für elf Zusatzentgelte, darunter auch nicht onkologische Zusatzentgelte, zusätzliche Dosisklassen für Kinder eingerichtet werden, deren Abrechenbarkeit je nach Alter des Patienten (z. B. < 10 Jahre) beschränkt ist [AbBer Seite 52], siehe auch unten, Seite9. Relevante neue und überarbeitete Kodes im OPS Der Kode wurde für das ex-vivo-zellkultursystem zur prätherapeutischen Chemosensibilitätstestung geschaffen, der jedoch nicht näher erläutert wird [OPS Seite 59]. Der Kode ist (gegenwärtig) nicht gruppierungsrelevant, und er steht möglicherweise im Zusammenhang damit, dass im Jahr 2006 insgesamt 6 Krankenhäuser eine solche Testung im Rahmen des jährlichen Verfahrens für Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (NUB) [KHEntgG 6 Abs. 2] nach der zustimmenden Auskunft des InEK individuell verhandeln konnten. 7

10 Neben den in den hierauf folgenden Abschnitten genannten Kodes wurden weitere neue Kodes im OPS geschaffen für die Multimodale kinder- und jugendrheumatologische Komplexbehandlung (8-986) Komplexbehandlung bei Besiedelung oder Infektion mit multiresistenten Erregern (8-987) Leber-Organspende ( ) Frührehabilitation (8-55-) Hyperthermie-Planung (8-604) naturheilkundliche und anthroposophisch-medizinische Komplexbehandlung ( ) Relevante Änderungen an Kodes des OPS: Basisschulung ( ): Prothesen- und Apparateschulung explizit aufgeführt Palliativmedizinische Komplexbehandlung (8-982): Bis 2008 ist einjährige Erfahrung, anschließend eine zertifizierte Zusatzweiterbildung in Palliativmedizin erforderlich Komplexe Akutschmerzbehandlung (8-919): Tumorschmerz ausdrücklich eingeschlossen Strahlentherapie (8-52) und Hyperthermie (8-60): Anzahl der Dosen ist zu verschlüsseln Zell- und Plasmapheresen (8-82-): Gliederung verändert Intensivmedizinische Komplexbehandlung (8-980; nur für Patienten ab 14 Jahre) Komplexe Diagnostik Der Kode wurde neu geschaffen für die komplexe Diagnostik bei hämatologischen und onkologischen Erkrankungen bei Kindern und Jugendlichen [OPS Seite 59]. Er wird für den überwiegenden Teil der Patienten anzuwenden sein, deren Erkrankung jeweils im Rahmen der Initialdiagnostik, von Responsbeurteilungen und im Restaging untersucht wird. Die folgenden Kriterien müssen alle für die Kodierung von zutreffen: Die Diagnostik erfolgt bei einer Erkrankung aus Kapitel II (C00-D48) oder III (D50-D99) der ICD-10-GM erfolgt bei Patienten von 0 bis 18 Jahren wird während desselben stationären Aufenthaltes durchgeführt umfasst mindestens eine der folgenden Leistungen Knochenmarkpunktion Histologie mit immunhistologischen Spezialfärbungen Referenzbegutachtung umfasst mindestens drei Untersuchungen mit mindestens zwei der folgenden Verfahren* Magnetresonanztomographie Positronenemissionstomographie Computertomographie mit Kontrastmittel Szintigraphie (außer szintigraphische Teiluntersuchung) *Bei zwei Untersuchungen mit demselben Verfahren müssen unterschiedliche Orte untersucht worden sein [OPS Seite 59]. Da die Abbildung von MR-, PET- und CT-Untersuchungen nicht vollständig ausdifferenziert ist, werden zum Beispiel die MRT (KM) des Oberschenkels und des Unterschenkels als Untersuchung nur einer Lokalisation aufgefasst (OPS 3-826), die allerdings möglicherweise mehrfach kodiert werden kann [DKR P005e Seite 42]. Der Kode wurde nicht nur in [OPS] eingeführt, sondern ist als Zusatzentgelt ZE auch bereits im Fallpauschalen-Katalog enthalten, und zwar in dessen Anlage 6 [FPKat]. Dies bedeutet, dass die Kodierung von zu einem Zusatzentgelt führt, für das ein Entgelt abgerechnet werden kann. Das abrechenbare Entgelt beträgt nach der allgemeinen Regelung 4 für Zusatzentgelte 600 pro Fall [ 5 Abs. 2 Satz 3 KHEntG], es sei denn, das Krankenhaus hat mit seinen Kostenträgern dazu eine (höhere) Vereinbarung nach 6 Abs. 1 KHEntG getroffen. 4 Ebenso bestehen nach der allgemeinen Regel bereits für das Vorjahr vereinbarte krankenhausindividuelle Zusatzentgelte bis zu einer neuen Budgetvereinbarung in Folgejahr weiter. 8

11 Die Kostenkalkulation für den Leistungskomplex Komplexe Diagnostik bei Kindern und Jugendlichen mit hämatologischen und onkologischen Erkrankungen (OPS 1-940) ergab ein Betrag von rund pro Fall, der in die individuellen Budgetverhandlungen mit den Kostenträgern durch die Krankenhausverwaltung als Forderung eingebracht werden sollte. Das zu erwartende Auftreten des Kodes sollte damit unbedingt dem Controlling des Krankenhauses angekündigt werden, um angemessen berücksichtigt werden zu können. Die Vertragsparteien sollen für das einzelne Krankenhaus [KHEntgG 11] sachgerecht und gegebenenfalls nach einem vorgegebenen Kalkulationsschema [KHEntgG 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4] ermittelte Entgelte vereinbaren, solange die betreffende Leistung noch nicht im Rahmen der Fallpauschalen vergütet wird [KHEntgG 6]. Dazu kann als Hilfestellung über die AG DRG (siehe Seite 1) die zitierte prototypische Kostenkalkulation (Federführung: A. Christaras) bezogen werden. Diese wurde im Jahr 2005 dem InEK vorgelegt und veranlasste dieses mit zu der Ermittlung der besonderen Kosten, die mit den betreffenden Behandlungsaufenthalten verbunden sind. Kalkulationsvorgaben zum Herunterladen: DRG-Unit Modellkalkulation und (Vertragsparteienvorgabe). Chemotherapie Die anwendungsbezogenen Beispiellisten für die Chemotherapie wurden aktualisiert und geringfügig durch Verschiebung einiger bestimmter Blocktherapien überarbeitet. Die generelle Einteilung in drei Kategorien nicht komplexe (8-542), in mittelgradig komplexe und intensive (8-543) und in hochgradig komplexe ( ein Block und zwei Blöcke) Chemotherapie wurde beibehalten [OPS Seite 418ff.]. Diesen Kategorien wurden die meisten in der Pädiatrischen Onkologie und Hämatologie vorkommenden Chemotherapieblöcke und SZT-Konditionierungsschemata zugeordnet, und sind auf den Seiten 24ff. aufgelistet. Exakt diese Zuordnung ist Bestandteil der amtlichen OPS- Kodelisten, die zusätzlich auch Chemotherapieblöcke der Erwachsenenmedizin beinhalten [OPS Seite 418ff.]. Dennoch werden diese Listen als Beispiele bezeichnet, weil die Inklusions- Merkmale der vier Kodes ( Inkl.: ) zusammen mit den Hinweisen der tatsächlichen Therapiedurchführung entsprechen sollten und diese auch von den Beispielen abweichen könnten. Alle Kodes für die (Block-) Chemotherapie und auch für die intrathekale oder intrakavitäre Chemotherapiegabe ( ) sind erstmalig auch gruppierungsrelevant, siehe auch Seite 2. Zusatzentgelt (ZE)-fähige Medikamente Kodes wurden zum Teil für Medikamente und zum Teil auch für Dosierungen, wie sie in der Pädiatrie angewendet werden, im Bereich der zusatzentgeltfähiger Medikamente (8-012ff.) und der Blutprodukte (8-810ff.) neu geschaffen. Die damit dem [OPS] korrespondierenden Entgelte sind in der Anlage 5 des [FPKat] enthalten. Einige frühere Kodes, unter anderem derjenige für Methotrexat, wurden entfernt. Kalkulationsvorgaben für zu verhandelnde Zusatzentgelte unter DRG-Unit und unter (Vertragsparteienvorgabe). Die als relevant eingeschätzten Medikamente und ihre jeweils unterschiedlichen Dosisklassen sind hier auf Seite 31f. als Auszug der oben genannten offiziellen Anlage aufgelistet. Die Dosisklassen verstehen sich immer für die Abbildung der kumulativ während eines gesamten stationären Aufenthaltes dem Patienten verabfolgten Medikamentendosis. Packungsgrößen oder Darreichungsformen sind weiterhin irrelevant. Hervorzuheben sind die diesbezüglichen Altersangaben, die eine Kodierung und Abrechnung der Zusatzentgelte bei einem Teil der Dosisklassen nur für Patienten bis zu einem bestimmten Alter zulassen, zum Beispiel: Filgrastim Mio. IE, < 15 Jahre [OPS Seite 395 und FPKat, Anlage 5: Zeile 328 und Fußnote 6, Zeile 667]. 9

12 Darüber hinaus ist das erwartete Aufkommen dieser Zusatzentgelte ebenfalls mit den Kostenträgern jährlich zu verhandeln, in ähnlicher Weise wie oben geschildert, jedoch ohne die Erfordernis einer Kostenkalkulation. Im Hinblick auf mögliche zukünftige Zusatzentgelte für weitere Medikamente und Blutprodukte mit hohem Preis und Aufwand würde sich schon jetzt eine genaue diesbezügliche Dokumentation und Erfassung empfehlen. Deutsche Kodierrichtlinien Die amtlichen Kodierrichtlinien [DKR] wurden im Wesentlichen nur aktualisiert, um den Veränderungen in [ICD] und [OPS] Rechnung zu tragen. Relevante allgemeine und spezielle onkologische Kodierrichtlinien [DKR Seite 61ff.] sind in den vorangehenden Abschnitten enthalten. Allgemeines und wichtige Veränderungen der Vorjahre Ermittlung und Festlegung von Kodes für Diagnosen und Prozeduren Weder Kodierempfehlungen noch die verfügbaren elektronischen Dokumentationssysteme für Diagnosen und Prozeduren können fehlerfrei sein. Bei der Verwendung von Thesauri in Nachschlagewerken und von elektronischen Suchefunktionen können jedoch leichter Fehler auftreten, weil diese auf die Darstellung aller oder zumindest vieler Alternativen abzielen. Unter den so angebotenen Kodes muß sorgfältig ausgewählt werden, um zu vermeiden, dass beispielsweise T-ALL falsch als C91.5- (adulte T-Zell-Leukämie bei HTLV-1 Infektion) kodiert wird. Verantwortlichkeit für die Kodierung In vielen Kliniken wird die Kodierung von speziell geschulten medizinischen Dokumentationsassistenten durchgeführt. Dennoch verantwortet der behandelnde Arzt die Auflistung der Diagnosen und Prozeduren [DKR 001a Seite 3]. Der behandelnde Arzt ist verantwortlich für die Bestätigung von Diagnosen, die verzeichnet sind, bei denen sich aber kein unterstützender Nachweis in der Krankenakte findet, und die Klärung von Diskrepanzen zwischen Untersuchungsbefunden und klinischer Dokumentation. [DKR ebd.] Daraus ergibt sich die vorrangige Bedeutung einer konsistenten und vollständigen Dokumentation in der Krankenakte [DKR ebd.]. Relevante Veränderungen an Diagnosen- und Prozedurenkodes in den Vorjahren Im Jahr 2005 wurden vor allem Kodes für relevante Diagnosen, Medikamente, psychosoziale Tätigkeiten und die Stammzell-Transplantation verändert und neu eingeführt, zum Beispiel: Kodes für kumulative Medikamentengaben, auch Blutprodukte ( bis ), Fortschreibung der Ausdifferenzierung der Chemotherapie ( ) Transfusionen neu aufgegliedert ( ) und SZT angepaßt ( ), Kodes für Donor- und ex vivo-modifizierte Lymphozyten- und Granulozyten-Gaben ( ) Unterscheidungen verschiedener Thrombopenie-Formen (D69.5-): D69.52/3 Heparin-induzierte Thrombozytopenie Typ I und Typ II D69.57/8 Sonstige sekundäre Thrombozytopenien, transfusionsrefraktär oder nicht Bei SZT sind auch Konditionierung, weitere Prozeduren und Diagnosen zu kodieren Seitenangabe bestimmter Prozeduren mit Zusatzkennzeichen (R/L/B) erforderlich Psychosoziale, psychosomatische, neuropsychologische Therapie ( ), Psychotherapeutische Komplexbehandlung ( ), Patientenschulung ( ), multimodale Komplexbehandlung u. a. bei hämatologisch-onkologischer oder sozialpädiatrischer Erkrankung (8-974) sowie Physiotherapien ( ) Immunsuppressive Behandlung ( ), pulmonales infektiologisch-mikrobiologisches Monitoring bei Immunsuppression ( ) 10

13 Aufhebung der multiplen Kodierbarkeit bestimmter Prozeduren [DKR] Neue Kodes für postoperative Liquorfistel (G97.80), strahlentherapieassoziierte Enzephalopathie (G93.88), Dysphagie (R13.-), Gastro-/Ileostomaversorgung (Z46.5), Hauspflege nicht verfügbar (Z75.8), Anpassung operativ implantierter ZVK (Z45.20), Vorhandensein operativ implantierter ZVK (Z95.81) Bereits im Jahr 2004 wurden unter anderem folgende neue ICD- und OPS-Kodes eingeführt: Induktionsrefraktäre Leukämie (C95.8!) Verschiedene Agranulozytose- und Neutropenie-Formen und -Dauern (D70.-) Immunkompromittierung nach [] immunsuppressiven Maßnahmen (D90) Patientenbezogene Thrombozytenpräparate ( ) Plasmabestandteile und Gerinnungsfaktoren (8-810ff) Komplexe Akutschmerzbehandlung (8-919) Nebendiagnosen Symptome können nur dann als Nebendiagnosen kodiert werden, wenn sie eigenständige medizinische Probleme darstellen und nicht unmittelbar mit einer zugrunde liegenden Krankheit zusammenhängen. Eine akute Verschlechterung und eine zugrunde liegende chronische Krankheit sollen nur dann unterschiedlich kodiert werden, wenn dafür unterschiedliche Diagnosenkodes in der [ICD] bereitstehen. Beispiel: Bronchiolitis (akut) (infektiös) (subakut) J21.9. Die runden Klammern zeigen eine nicht wesentliche Modifikation an und bedeuten, dass alle drei Formen der Bronchiolitis gleichermaßen mit dem Kode zu verschlüsseln sind; hier kann die akute Verschlechterung also nicht zusätzlich zur chronischen Krankheit kodiert werden. Zustand nach SZT (Z94.8-) und Immunkompromittierung (D90) Bei Aufnahmen aus pädiatrisch-onkologischem Grund kann oftmals die Kodierung einer früheren hämatopoietischen Stammzelltransplantation als Nebendiagnose begründet werden, unterteilt in den nunmehr gruppierungsrelevanten Zustand nach SZT ohne (Z94.80) und mit (Z94.81) aktueller Immunsuppression. Der seit dem Jahr 2004 vorhandene Kode D90, Immunkompromittierung nach Bestrahlung, Chemotherapie und sonstigen immunsuppressiven Maßnahmen ist nicht für die unmittelbar arzneimittelinduzierte Neutropenie (D70.-) zu verwenden. D90 sollte kodiert werden bei Patienten, die eine der genannten Behandlungen oder eine Organtransplantation erfahren haben oder dauerhaft Immunsuppressiva erhalten und die beispielsweise wegen erfahrungsgemäß schwerer verlaufender Infektionen anders (aufwendiger) als nicht immunkompromittierte Patienten behandelt werden müssen. Die ist zumindest während der Erfordernis einer Pneumocystis carinii-pneumonie- oder antimykotischen Prophylaxe anzunehmen. Komplizierende Prozeduren So genannte Komplizierende Prozeduren wurden im Jahr 2005 neu in die Gruppierungsregeln eingeführt. Die Zahl bestimmter Prozeduren und/oder Diagnosen wird dazu abgefragt und geht dann getrennt vom Komplikations- und Komorbiditätslevel (CCL) in die Gruppierung ein. Eine komplizierende Prozedur ist beispielsweise gegeben, wenn zwei der folgenden Kodes (Prozeduren) kodiert werden: /6 Implantation/Wechsel ZVK, Austauschtransfusion und Erythrozytenkonzentrate. Diese sind als Gruppierungskriterium unter anderem für die Sepsis-Fallpauschalen T60A und T60B sowie mehrere Beatmungs-Fallpauschalen relevant. 11

14 Transfusionen, Faktor- und Plasmapräparatgaben ( ) Für das Jahr 2005 wurden Listen mit Kodes für die pro Aufenthalt zu summierenden Mengen von Erythrozyten-, Thrombozyten-, Granulozyten- und Lymphozytenkonzentraten sowie von Plasma, Immunglobulinen, von Willebrand-Faktor, Faktoren VII, VIII, IX und XIII, AT III, FEIBA, Fibrinogen, C1-Esteraseinhibitor, Protein C und Immunglobulinen eingeführt. In den Listen sind die summierten Mengen jeweils unterschiedlich gestaffelt. Zudem wird unterschieden zwischen HLA-gematchten, nach thrombozytenspezifischen Antikörpern ausgesuchten patientenbezogenen Thrombozytenkonzentraten und Apherese-Thrombozytenkonzentraten ( ), jedoch bei Erythrozytenkonzentraten nicht mehr nach der Testung auf Allo-Antikörper. Unter dem Begriff Transfusionseinheit (TE) verstehen das Paul-Ehrlich-Institut und DIMDI die aus einer Spende gewonnene/hergestellte, zur Transfusion bestimmte Einzeldosis eines zellulären oder plasmatischen Blutprodukts. Darunter ist in der Praxis offenbar jeweils ein einzelner Beutel (z. B. EK), gegebenenfalls auch jeweils ein Baby -Beutel, zu verstehen. Psychosoziale Tätigkeiten, Schmerztherapie und Palliativmedizinische Behandlung Kodes für diese Leistungen und Tätigkeiten sind im Jahr 2005 zum größten Teil in den amtlichen Kodekatalog übergegangen. Eine Differenzierung psychosozialer Tätigkeiten kann damit von Einzelmaßnahmen ( ) über eine integrierte psychosoziale Komplexbehandlung ( ) bis zu zeitlich-inhaltlich umfassenden Komplexbehandlungen (8-974) nachvollzogen werden. Kodes aus dem nicht-amtlichen Erweiterungskatalog des [OPS] grau hinterlegt werden nur noch im Bereich 1-90 Psychosomatische, psychotherapeutische, (neuro-) psychologische, psychosoziale und testpsychologische Untersuchung zur Abbildung entsprechender psychosozialer und medizinischer Leistungen benötigt. Die psychosozialen Prozeduren sind ab Seite 28 zu finden. Zusätzlich zum Diagnosekode Z51.5 Palliativbehandlung bzw. Palliativsituation wurde zum Jahr 2005 der Prozeduren-Kode Palliativmedizinische Komplexbehandlung eingeführt. An diesen und auch an Schmerztherapie-Kodes werden definierte hohe Anforderungen gestellt. Stammzell-Transplantation Die Stammzellentnahme bei Fremdspendern ist sehr kostenheterogen. So ist die Beschaffung von Stammzelltransplantaten aus den USA (National Marrow Donor Program) deutlich kostenaufwendiger als aus Deutschland (DKMS) oder Europa. Gegebenenfalls sollte daher mit den Kostenträgern eine Vereinbarung getroffen werden, um die unterschiedlichen Kosten zu berücksichtigen, wobei eine Pauschalierung wegen der Unvorhersehbarkeit des HLA-Matching nicht empfehlenswert ist. Die Kodes für die Transplantationen hämatopoietischer Stammzellen tragen seit 2005 nicht mehr das Inklusivum Konditionierungsprotokoll. Die Konditionierung ist demnach zusätzlich zu kodieren und dazu in den Chemotherapietabellen ab Seite 24 enthalten. Im Jahr 2005 wurde die Unterscheidung der Transplantation von nicht-hla-identischen, verwandten Spendern nach Differenz in 1 ( und ) beziehungsweise in 2 bis 3 Antigenen ( und , jeweils mit in vitro-aufbereitung) eingeführt. Hinzugekommen sind 2005 Unterstützungsmaßnahmen wie Stammzellboost nach Transplantation hämatopoietischer Stammzellen, autologer Stammzellsupport nach Chemotherapie und Lymphozyten vom Spender nach Transplantation hämatopoëtischer Stammzellen, letztere mit und ohne in vitro-aufbereitung. Keiner dieser drei Kodes führt zu einer Gruppierung in eine der Stammzelltransplantations-DRG, wenn nicht auch eine SZ-Transplantation durchgeführt und kodiert wird. Problematisch ist es zudem, dass keiner der vorgenannten Kodes , und durch Vorgaben im OPS oder in den Kodierrichtlinien exakt definiert wird. 12

15 Häufige und relevante Diagnosen Systematische, alphabetische Klassifizierung von häufigen und relevanten Diagnosen in der Pädiatrischen Onkologie und Hämatologie nach ICD-10-GM Version 2006 ( , Aktualisierungsstand ). X = Kodes sind nicht als Hauptdiagnose gruppierbar, Fehler- DRG, Erlös vollständig ausgefallen CCL = Kodes (vermutlich weitere Kodes) sind PCCL-steigernd, siehe auch Seite 6 Gruppe Diagnose Subtyp und Beschreibung ICD-10-GM Anämie (s. a. S. ) Aplastische Anämie Angeboren (Blackfan-Diamond-, Fanconi-A.) D61.0 Erworben, idiopathisch D61.3 Erworben, Panmyelopathie D61.9 Erworbene transistorische Erythoblastopenie D60.1 Arzneimittelinduziert, sonstige D61.18 Nach zytostatischer Therapie (siehe "Agranulozytose" und "Komplikationen ) D61.10 Akute Blutungsanämie (auch intra- und postoperativ) D62 Bei Neubildungen (s.a. Anämie und Aplasie, zus. C00-D48 + ) D63.0* X Bei chronischer Krankheit (z. B. SLE, JRA) D63.8* X Eisenmangelanämie Nach Blutverlust D50.0 Sonstige D50.8 Hämolytische Anämie G6PDH-Mangel D55.0 Autoimmunhämolytisch (s. a. D59.-) D59.1 Beta-Thalassämie (s. a. D56.-) D56.1 Sichelzellanämie mit Krisen D57.0 Sichelzellanämie ohne Krisen D57.1 Sichelzell-Beta-Thalassämie D57.2 Hereditäre Sphärozytose D58.0 Agranulozytose Transitorische Neutropenie beim Neugeborenen P61.5 Kostmann-Syndrom D70.0 Zyklische Neutropenie D70.5 Arzneimittelinduzierte Agranulozytose und Neutropenie (z. B. infolge zytostatischer Th.) "Kritische Phase": neutrophile Granulozyten < 0.5 G/l Blut Kritische Phase unter 10 Tage D70.10 Kritische Phase 10 bis unter 20 Tage D70.11 Kritische Phase 20 oder mehr Tage D70.12 Sonstige Verlaufsformen D70.18 Ausschluss eines Tumors Z03.1 Begleitperson Befunde ohne Vorliegen einer Diagnose Diagnostik ( Testpsycholog. Diagnostik siehe Seite 28) Genetische Aberrationen Nicht bei unbestätigtem Verdacht (vergl. Z03.-) Z76.3 X Intrakranielle Raumforderung R90.0 Lungenraumforderung R91 Raumforderung in Leber und Gallenblase R93.2 Raumforderung der Harnorgane R93.4 Raumforderung in sonstiger Abdominalregion R93.5 Raumforderung der Extremitäten R93.7 Hörprüfung Z01.1 Sehschule Z50.6 Untersuchung Zähne Z01.2 Visusprüfung Z01.0 Monosomie (vollständig; Mosaik) Q93.1 Neurofibromatose Q85.0 Trisomie 21 Q

16 Gruppe Diagnose Subtyp und Beschreibung ICD-10-GM Hämophilie, Thrombophilie, Blutung, Thrombose Blutung aus dem Rachen R04.1 Blutungsanämie (intra- und postoperativ) Dauertherapie mit Antikoagulanzien ohne Blutung (Marcumar, Warfarin) Dauertherapie mit Antikoagulanzien ohne Blutung (ASS, Ticlopidin, Thrombininhibit.) D62 Z92.1 X Z92.2 X Erworbener Mangel an Gerinnungsfaktoren D68.4 Epistaxis R04.0 Hämorrhagische Diathese durch Antikoagulanzien und Antikörper D68.3 Hämarthros Ellenbogen M25.02 Hereditärer Faktor-VIII-Mangel Hereditärer Faktor-IX-Mangel Knie, Unterschenkel M25.06 Sprunggelenk M25.07 ITP (akut und chronisch) Transfusionsrefraktär D69.30 D66 D67 Nicht transfusionsrefraktär D69.31 Lupus-Inhibitoren Vorhandensein D68.8 Purpura Schönlein-Henoch Transfusionsrefraktär D69.00 Nicht transfusionsrefraktär D69.01 Thrombophilie (nach austr. National Centre for Classification in Health für APC- Resistenz; analog auch für Prothrombin-Mutation und MTHFR-Polymorphismus) D68.8 Thrombozytopenie, sekundär Heparin-induzierte Thrombozytopenie Typ I D69.52 Heparin-induzierte Thrombozytopenie Typ I D69.53 Sonstige, als transfusionsrefraktär bezeichnet D69.57 Sonstige, nicht transfusionsrefraktär D69.58 Sonstige (bei GvHD) D69.59 Thrombose Katheter (Port, Broviac, Hickman) T82.7 CCL Sinusvenenthrombose, nichteitrig I67.6 Tiefe Beinvenen I80.2 Budd-Chiari-Syndrom I82.0 V. cava I82.2 Nierenvene I82.3 Nebennierenblutung beim Neugeborenen P54.4 Willebrand-Jürgens-Syndrom (alle Typen) D68.0 Hirntumoren Medulloblastom Kleinhirn C71.6 Primitiver neuroektodermaler Tumor (zentral), Astrozytom, Ependymom Subendymales Riesenzellastrozytom/Gliom, papilläres Ependymom, Gangliogliom Großhirn (supratentoriell) C71.0 Temporallappen C71.2 Parietallappen C71.3 Okzipitallappen C71.4 Ventrikel I-III C71.5 Kleinhirn C71.6 Hirnstamm, IV. Ventrikel C71.7 Mehrere Teilbereiche überlappend C71.8 Supratentoriell (unsicher) D43.0 Supratentoriell (gutartig) D33.0 Kraniopharyngeom D44.4 Pinealozytom D44.5 Retinoblastom C69.2 Benigne intrakranielle Hypertension (Pseudotumor cerebri) G

17 Gruppe Diagnose Subtyp und Beschreibung ICD-10-GM Histiozytose Hämophagozytierende Lymphohistiozytose (infektassoziiert und/oder angeboren) D76.1 Immundefekte (siehe oben auch Agranulozytose ) und HIV-Krankheit Langerhanszell-Histiozytose Eosinophiles Granulom, Hand- Schüller-Christian, Histiozytosis X Abt-Letterer-Siwe HIV-Baby (nicht eindeutiger HIV-Laborbefund) HIV, asymptomatische Krankheit D76.0 C96.0 CCL HIV, Kontakt mit und Exposition gegenüber Z20.6 Infektiöse und parasitäre Krankheiten infolge HIV (s. a. B20 B24) HIV-Krankheit, Kategorie A (asympt. o. akut o. pers. general. Lymphadenopathie) HIV-Krankheit, Kategorie B (symptomatisch, nicht Kategorie A oder C) R75 Z21 B20 U60.1! U60.2! HIV-Krankheit, Kategorie C (AIDS-definierende Erkrankungen) (entspr. CDC 1993) U60.3! T-Helferzellzahl Kategorie A (> 500 pro µl Blut) T-Helferzellzahl Kategorie B ( pro µl Blut) T-Helferzellzahl Kategorie C (< 200 pro µl Blut) U61.1! U61.2! U61.3! Immundefekt humoral D80.8 Immunglobulin-Mangel IgG-Subklassen Mangel D80.3 IgG-Mangel D80.1 Z. n. hämatopoietischer SZT Ohne aktuelle Immunsuppression Z94.80 X Mit aktueller Immunsuppression Z94.81 X Variabler Immundefekt (CVID) D83.8 Schwerer kombinierter Immundefekt (SCID) Niedrige/keine T- und B-Zellen D81.1 Niedrige/normale B-Zellen D81.2 Ohne Spezifizierung D81.9 Immunkompromittierung nach u. a. Bestrahlg, Chemoth., Transpl. (s. Seite 11) Katheter Anpassung und Handhabung Z = Infektion,.5 = Verstopfung, Obstruktion, Leckage, Defekt T82.- Vorhandensein D90 Z95.81 X Keimzelltumoren Hoden C62.9 Knochentumoren Ewing-Sarkom, Osteosarkom, Primitiver neuroektodermaler Tumor (peripher) Nasopharynx Ovar C76 C56 Pinealis C75.3 Steißbein C41.4 Steißbeinteratom D48.9 Thorax C76.1 Arm (lange Knochen), Skapula C40.0 Arm (kurze Knochen) C40.1 Bein (lange Knochen) C40.2 Bein (kurze Knochen) C40.3 Extremitäten, mehrere Teilbereiche überlappnd C40.8 Becken C41.4 Wirbelsäule C41.2 Rippen, Sternum, Klavikula C41.3 Schädel (kraniofazial) C41.01 Schädel (maxillofazial) C41.02 Achsenskelett, mehrere Teilbereiche überlappd C41.8 KM -/SZ-Spender für.01 = Stammzellen,.08 = Lympho- oder Thrombozyten,.3 = Knochenmark Z

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