Die HerBAYführung einer Notlage

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1 NEOSPressekonferenz Mittwoch, ,NEOSphäre PRESSEKONFERENZ mitneosbudget8undfinanzsprecherrainerhable Die HerBAYführung einer Notlage Die Verstaatlichung der Hypo Alpe Adria Bank im Jahre 2009 verdient besonderes Augenmerk in der langen Liste der Skandale rund um die ehemalige Kärntner Landesbank. Mit einem Schlag wurde fast die gesamte Schadensumme von mindestens 10 Mrd. Euro 1, auf die österreichischen SteuerzahlerInnen übertragen. Als Begründung für diesen schwerwiegenden Schritt der größten finanziellen Einzelbelastung der 2. Republik hatten die Verantwortlichen immer wieder grundsätzlich drei Antworten parat: 1) Wir hatten keine Zeit 2 2) Wir hatten keine Informationen 3 3) Wir hatten keine Alternative 4 Vor diesen Stellungnahmen und nach Durchsicht unzähliger Unterlagen aus öffentlich zugänglichen Quellen aber auch Dossiers, Korrespondenz sowie Gutachten, die nicht für die Öffentlichkeit bestimmt waren und NEOS zugespielt wurden, versuchten wir, die Umstände wie es zur Verstaatlichung kam, chronologisch nachzuvollziehen. 1 Quelle:SummeaushistorischenStaatshilfebeiträgenseit2008sowiedenvonderHypoTaskforcenochzu erwartendenkostenderabbaueinheit. 2 Quelle:KleineZeitungvom :Peschorn/Finanzprokuratur: EswarkeineZeit,eineDueDiligence vorzunehmen. Quelle:Formatvom : DieVerhandlungseiuntereinem"irrsinnigenDruck"gestanden,so Schieder. SohabeetwadieEZBbeiOeNBZGouverneurEwaldNowotnyundbeiBundeskanzlerWerner Faymann(S)angerufen. 3 Quelle:Faltervom :BundesministeriumfürFinanzen Essei aufgrundderdringlichkeitder Angelegenheit andersetwaalsimfallbawag nichtmöglichgewesen,diehgga(hypo,anm.)vorder VerstaatlichunglängerfristigzuprüfenunddieUrsachen,diediesenSchrittnotwendigmachten,detailliertzu analysieren. 4 Quelle:APAvom :FinanzministerPröll DieÜbernahmederBankwaralternativlos. Quelle:APAvom :BundeskanzlerFaymann DadasLandKärntensohoheHaftungen übernommenhat,istdiebanksystemrelevantgewordenundeshabesomitkeinwegdaranvorbeigeführt, einenotverstaatlichungdurchzuführen.

2 DieHerBAYführungeinerNotlage Ad 1) WIR HATTEN KEINE ZEIT Laut Aussagen eines ehemaligen Mitarbeiters der Bank wurde bereits im September 2008, bei einem Aufsichtsratstreffen der Hypo, von den bayrischen Eigentümern entschieden, sich von dem in Ungnade gefallenen Tochterunternehmen in Kärnten zu trennen. Obwohl der Unternehmenswert des Konzerns per Ende 2008 noch mit 3,4 Mrd. Euro beziffert und im Februar 2009 das Projekt Hypo Fit 2013 von der BayernLB angekündigt wird (Bem.: ein Restrukturierungsplan der HGAA), ist die Entscheidung die HGAA abzustoßen in München bereits gefallen. Um Klarheit über die aktuellen Zahlen zum Unternehmen für die bevorstehenden Verhandlungen zu erhalten, beauftragen die Bayern im Sommer 2009 zuerst PwC mit einer umfassenden Sonderprüfung des Kreditportfolios (welche später einen Wertberichtigungsbedarf von 1,7 Mrd. Euro ausweisen wird), sowie Boston Consulting mit einer Prüfung des Kreditmanagements. In Österreich wiederum beauftragt die Finanzmarktaufsicht FMA im August 2009 die OENB mit einem Spezialauftrag: Prüfung des Kreditrisikos und des Liquiditätsrisikos der Hypo Alpe Adria Bank International AG. 5 Den neun Ermittlern der OENB steht offensichtlich auch der Asset Review von PwC zur Verfügung (welcher im späteren Prüfbericht erwähnt wird) und es finden über einen Zeitraum von drei Monaten, Erhebungen in der HB Int. AG, der Hypo Alpe Adria Bank AG, der Hypo Alpe Adria Leasing GmbH, sowie der Hypo Alpe Adria Bank d.d. (Kroatien) statt. Im gleichen Monat, am 25. August 2009, finden bereits die ersten Direktgespräche auf höchster Ebene zwischen Finanzminister Pröll und StFM Fahrenschon zur Causa Hypo statt. 6 Am 10. November 2009 veröffentlicht die BayernLB drohende Ausfälle im Balkan- Kreditgeschäft ohne Rücksprache mit den Mitaktionären. Kein freundlicher Akt in einem sensiblen Marktumfeld, wenn man kooperativ agieren möchte. Am 20. November 2009 teilt Herr Fahrenschon in einem Telefongespräch Finanzminister Pröll mit, dass Bayern nicht bereit ist, einer Kapitalerhöhung der Bank zuzustimmen. Kurz darauf folgt der Vorschlag der BayernLB an die Rep.Österreich, die HGAA für 1 zu erwerben. 5 Quelle:OENBBerichtzurHGAAvom Quelle:BayernLBBerichtzudenVerhandlungenmitderRepublikÖsterreich Quelle:APAvom ;ZeugenbefragungHaas Seite2von10

3 DieHerBAYführungeinerNotlage Ad 2) WIR HATTEN KEINE INFORMATIONEN Am 23. November 2009 wird der von der FMA beauftragte Bericht zur HGAA von der OENB vorgelegt. Der OENB Bericht 7 zeigt ein desaströses Bild zur Situation der Bank. Es fallen hier vor allem massive strukturelle Defizite im operativen Management der Bankgeschäfte auf. 1. Verdacht der 39 Abs. 1 BWG Verletzung = Verletzung der Sorgfaltspflicht 2. Verdacht der 39 Abs. 2 BWG Verletzung = Unzureichende Kontrollverfahren 3. Ordnungsnormen 22 BWG Mindesteigenmittelerfordernis nicht ausreichend umgesetzt 4. Besonders hohe Obligi im SEE-Raum (Anm.: Sudosteuropageschäft der HGAA), die über die Größe der Töchter hinausgehen, da viele Kredite über die HBInt. verbucht wurden 5. Hohe Klumpenrisiken, erhebliche Konzentrationsrisiken (Retail, Corporate) 6. Hohe Sensitivität gegenüber der wirtschaftlichen Entwicklung im SEE Raum 7. Betrugsfälle bei HGAA Leasinggesellschaften in der Ukraine und Bulgarien 8. Zus. Risikovorsorgepotential von 1 Mrd. ist adäquat 9. Bewertung erfolgte ohne Stresstests 10. Systemische Mängel, zu wenig konservative Bewertung der Kreditsicherheiten (zu geringe Risikoabschläge, zu hohe Cash Flows und Erlöserwartungen) 11. Mangelnde Dokumentation in den Kreditanträgen 12. Mangelnde Auszahlungskontrolle ob z.b. Kredite zweckkonform verwendet werden 13. Mangelhafte Kreditüberwachung, mangelhafte Ratingerstellung des Gesamtexposures nicht geratet, veralterte Ratings 15. Mangelnde Sicherheitsbewertung 16. Mangelhafte Ausfallserkennung z.b. bei Zinsfreistellungen intern 17. Finanzierungen an Beteiligungen ohne Rating 18. Liquiditätsausstattung der HGAA wird konsolidiert als AUSREICHEND bezeichnet. 19. Annahmen der Liquiditätsplanung hinsichtlich Primärmittel und Verbriefungsmöglichkeiten zu optimistisch 20. Mängel im Risikomanagement erfordern höhere Personalressourcen 21. Liegenschaftsbewertung der HBInt. Und HBA ist mangelhaft 7 Quelle:OENBBerichtzurHGAAvom Seite3von10

4 DieHerBAYführungeinerNotlage 22. Nachvollziehbarkeit von Einzelwertberichtigungen nicht gegeben 23. HGAA kündigt nach Asset Review von PwC einen Verlust von 1 Mrd. für 2009 an 24. Kernkapitalquote sodann 3,84, Eigenmittelquote von 7,11 und somit unter den gesetzlichen Mindestanforderungen gem. 23 BWG 25. Im Jahr 2009 werden Gespräche mit den Anteilseignern bezüglich Kapitalerhöhender Maßnahmen über 1,2 Mrd. geführt 26. Intensive Cross-Border Finanzierung von kroatischen Projekten durch die HBInt 27. Massive Illiquidität auf den relevanten SEE Märkten und dadurch hohes Konzentrationsrisiko 28. Die Konzentration von persönlichen Kompetenzen ergibt ein hohes operationelles Risiko 29. Potentielle Interessenskonflikte, die mit den Grundsätzen eines soliden Risikomanagements nicht vereinbar sind 30. Auf Grund des Abreifungsprofils der Emissionen für den Zeitraum 2010 bis 2017 gibt es einen beträchtlichen Liquiditätsbedarf 31. Ein Teil dieses Refinanzierungsbedarfs, der bis 2017 in Summe ca. 22 Mrd. beträgt, ist auf das Auslaufen von Emissionen des Landes Kärnten zurückzuführen Fazit des OENB-Berichts aus der Sicht eines Finanzmarktexperten: Die Geschäftsleiter (Anm.: und somit das Management, dem die BayernLB seit 2 Jahren vertraut) haben die Risiken aus Kreditgeschäften nicht ordnungsgemäß gesteuert sowie begrenzt. 8 Die umfangreiche Prüfung eines Stichproben-Kreditportfolios von ca. 2,5 Mrd. lässt Rückschlüsse auf die Gesamtdimension der Problematik zu. Es entsteht der Eindruck einer systematischen Aushebelung diverser Kontrollinstanzen. Derartige Systemdefizite legen den Verdacht nahe, dass eine Vielzahl involvierter Personen die Probleme kennen mussten, aber gleichzeitig nicht an einer ordnungsgemäßen Darstellung der Umstände interessiert waren. Gleichzeitig bilden die aufgezeigten Systemschwächen speziell im Bereich Kreditvergabe, Klumpenrisiko, Auszahlungskontrolle und Risikomanagement den Nährboden für kriminelle Machenschaften. Die Aussage des Berichtes, dass die Liquiditätsausstattung der HGAA konsolidiert als ausreichend bezeichnet wird (siehe Punkt 18), ist im Kontext mit allen anderen Aussagen des gleichen Berichtes verwunderlich, wo kapitalerhöhende Maßnahmen über 1,2 Mrd. gefordert werden. 8 Quelle:OENBBerichtzurHGAAvom Seite4von10

5 DieHerBAYführungeinerNotlage Ad 3) WIR HATTEN KEINE ALTERNATIVE Einen Tag nach Vorliegen des OENB Berichtes, am 24. November 2009, schreibt ein leitender Angestellter der BayernLB an das Bayrische Finanzministerium, dass man die Abgabe der HGAA an die Republik erreichen wolle. Dass dies jemals funktionieren würde glauben jedoch damals drei Wochen vor der Verstaatlichung nicht einmal die internen Strategen der BayernLB. Im gleichen Schreiben wird daher fortgeführt: Da zu erwarten ist, dass die Republik keine kurzfristige Übernahme der HGAA vollziehen wird, sondern zunächst nur eine Zwischenlösung realistisch ist, wird folgende Strukturierungsvariante vorgeschlagen:! Kurzfristiger Beitrag der Republik (aktivseitige Garantie) zur Sicherstellung der aufsichtsrechtlich notwendigen Kapitalquoten.! Erarbeitung eines Langfristkonzeptes, das der BayernLB einen Exit ermöglicht, entweder über einen Verkauf oder über ein Sanierungskonzept 9. Jedoch scheinen die Bayern nach Konsultation internationaler Beraterteams von Deloitte und Freshfields den Versuch zu wagen, vorerst die für Sie optimale Maximalvariante einer Verstaatlichung durch die Republik zu fordern. Zu diesem Plan gehört auch, den Druck auf die Österreicher zu erhöhen: Dazu storniert die BayernLB am 24.November 2009 eine Liquiditätslinie der HGAA über 500 Mio. und verschärft damit die Liquiditätssituation der Bank zusätzlich. Vier Tage danach findet eine Klausurtagung des Verwaltungsrates der BayernLB mit externen Beratern statt: Die Verhandlungsleitlinie mit Österreich wird festgelegt. DIE VERHANDLUNGEN Am 5. Dezember 2009, man rechnet in Österreich vielleicht noch mit einem kooperativen Verhandlungspartner, schließt Kanzler Faymann eine Verstaatlichung der Kärntner Hypo Bank öffentlich aus 10. Während der ersten Verhandlungsrunde am 8. Dezember 2009 verlautbart Hr. Kemmer, Vorstandsvorsitzender der BayernLB, die Notwendigkeit einer kurzfristigen Rekapitalisierung; kein weiteres Investment; notfalls Insolvenz. Herr Häusler, Vize-Chefkontrolleur des bayrischen Finanzministers wiederum sagt keine Insolvenz und kein neues Geld der Bayern. Österreich wünscht nach Austausch von Vorschlägen die Unterbrechung der Verhandlungen: Die Bayern wollen nicht zahlen, die Republik will nicht verstaatlichen. Am 9. Dezember 2009 findet die 2. Verhandlungsrunde der BayernLB mit der Republik statt. Kurzfassung: Abgabe Angebots durch die BayernLB, Zurückweisung durch die Republik, Nachgebessertes Angebot, Zurückweisung durch Republik, BayernLB bricht Verhandlungen ab. 9 Quelle:KopiederKorrespondenzzwischenBayernLBunddemBayrischenFinanzministeriumvom Quelle:OTSvom Seite5von10

6 DieHerBAYführungeinerNotlage Finanzminister Pröll sagt in einer Aussendung am folgenden Tag: Ich werde nicht akzeptieren, dass die Steuerzahler zur Kasse gebeten werden" 11. Um für die finalen Verhandlungen mit der Republik Österreich den Druck maximal zu erhöhen, kündigt am Freitag, den 11.Dezember 2009, die BayernLB abermals Darlehensverträge mit der HB Int. in der Höhe von 650 Mio. und rechnet gleichzeitig 600 Mio. gegen Termineinlagen der HB Int. bei der BayernLB auf. Die Grundsteine für die Schlussrunde am Samstag den 12. sowie Sonntag den 13. Dezember 2009 sind gelegt. Leider sind gegenwärtig die Verhandlungsprotokolle über diese Stunden der Entscheidung noch nicht öffentlich. Es entsteht jedoch der Eindruck, dass in der finalen Verhandlungsrunde allein die Konditionen der Verstaatlichung verhandelt werden. Die Verhandlung einer Zwischenlösung, wie von den Bayern ursprünglich angedacht und die auch im Interesse der Republik Österreich stehen sollten, scheint kein Thema mehr zu sein. Hier stellt sich nun die Frage: WARUM? Es gibt vier mögliche Antworten: 1 ) Unprofessionell Von Seiten des österreichischen Verhandlungsteams kommt niemand auf die Idee, dass es außer Insolvenz und Verstaatlichung eventuell auch noch andere Zwischenvarianten gibt. Dieser Möglichkeit muss auf Grund der Expertise der handelnden Akteure aber ausgeschlossen werden. OeNB, BMF, FMA und Finanzprokuratur wissen, dass man ein Unternehmen nicht erst verstaatlichen muss, bevor man mittels Brückenfinanzierung oder Kapitalerhöhung den Liquiditätsengpass beheben und alle aufsichtsrechtlichen Kapitalquoten damit wieder herstellen kann. Eine solche Vorgangsweise würde alle Stakeholder im Boot halten und Zeit schaffen, die Lage ausreichend zu analysieren und eine gemeinsame Sanierung anzustreben. 2) Gewagt Die BayernLB hätte als Hauptaktionär theoretisch das Recht gehabt, eine Kapitalzufuhr durch die Republik Österreich zu untersagen. Dies ist ebenfalls politisch undenkbar. In einem solchen Fall hätte ein kurzes Telefonat von Herrn Pröll mit Frau Merkel die Eigentümer wieder zur Vernunft gebracht; vom medialen Effekt der Ablehnung eines Hilfsangebotes durch die Republik ganz zu Schweigen. 3) Befangen Waren es wirtschaftliche Interessen? Wussten die österreichischen Entscheidungsträger über die drohenden Verluste für Anleihegläubiger? Wer waren diese Anleihegläubiger zu diesem Zeitpunkt? Sollten diese vor einer Beteiligung am entstandenen Schaden bewahrt werden? 11 Quelle:OTSvom9.und Seite6von10

7 DieHerBAYführungeinerNotlage 4) Kombination aus 1), 2) oder3) Könnte es befangenen Interessensvertretern vielleicht sogar gelegen kommen, dass die bayrische Seite Maximalforderungen durchsetzen will? Könnte das die Lösung, warum die für die Steuerzahler schlechteste Variante argumentiert wurde? Das Ergebnis: 3:0 für Bayern Am Montag, den 14. Dezember 2009, treten Herr Josef Pröll und sein bayrischer Amtskollege Fahrenschon vor die Presse und verlautbaren das Ergebnis der Verhandlungen: BayernLB verkauft ihre Anteile von 67,08 der HGAA um 1 an die Republik Österreich, BayernLB verzichtet auf Forderungen i.d.h. von 825 Mio., Bayern LB belässt Liquidität i.d.h. von 3,9 Mrd. in der HGAA, die zukünftig durch die Republik Österreich abgesichert sind, Sanierungsbeitrag des Land Kärnten 200 Mio., GRAWE 30 Mio. 100 Mio. Liquiditätslinien, Dekonsolidierung der BayernLB, keine Garantien Die BayernLB beauftragt zur Absicherung des fairen Deals unmittelbar danach Morgan Stanley mit der Erstellung einer Fairness Opinion. Der damalige Generaldirektor von Morgan Stanley: Herr Dirk Notheis. Einige Monate später kommt eine Kopie des Kaufvertrages auch an die österreichische Öffentlichkeit und dieser liest sich deutlich unausgewogener: Für Bayern: BayernLB hat das unprofitable Institut komplett abgegeben und hat damit keine weitere Belastung in seiner konsolidierten Bilanz. BayernLB kann 3,1 Mrd. der offenen Kreditlinien vor einem Totalausfall retten, da nun der Bund für die Linien haftet. BayernLB hat das komplette Risiko für künftige Finanzerfordernisse an Österreich übertragen. Für Österreich: Österreich haftet als 100 Eigentümer nun alleine für die Geschäftsführung der Bank Österreich muss alleine sämtliche Liquiditätserfordernisse bereitstellen Österreich hat keine Haftungsübernahme der BayernLB für Schäden vor der Verstaatlichung. Bail-In der Alteigentümer bzw. Anleihegläubiger ist damit (fast) ausgeschlossen. Herr Peschorn von der Finanzprokuratur sagte damals: Wir waren als Republik erfolgreich, der Konkurs hätte einen Schaden von 10 Mrd. bedeutet. Seite7von10

8 DieHerBAYführungeinerNotlage DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION Österreich meldet am 18.Dezember 2009 den Aktienkaufvertrag bei der Europäischen Kommission als staatliche Beihilfe an. Am 25. Juli 2012 erlässt die Europäische Kommission einen Beschluss C16/2009 über die staatliche Beihilfe durchgeführt durch Deutschland und Österreich für die bayrische Landesbank. Der Beschluss kritisiert im Aktienkaufvertrag zwischen Österreich und der BayernLB vom 29. Dezember 2009 eine staatliche Beihilfe Österreichs zugunsten der BayernLB. Nach der folgenden Klage Österreichs gegen den Beschluss der Europäischen Kommission stellt die Europäische Kommission folgendes fest: 12 The aid for HGAA seems also to benefit BayernLB. Without the aid, HGAA would have become insolvent and BayernLB would have lost not only ist capital in the bank but also liquidity provided to HGAA totalling Euro 3-5 billion. In addition, the rescue of HGAA might have prevent a possible negative reputational effect for BayernLB which could have follow if it has let its biggest subsidiary go bankrupt. In relation to burden sharing the Commission doubts that the burden sharing of the owners has been appropriate. This applies in particular to BayernLB which has consolidated accounts with HGAA and which could have contributed more tot he rescue action. Österreich stellt sicher, dass in zwei Situationen, in denen die Kreditlinien der BayernLB gefährdet wären (Aufteilung der Hypo in good bank/bad bank) sowie wirtschaftlich vergleichbaren Maßnahmen, nach denen die Lebensfähgkeit der Hypo Group Alpe Adria nicht mehr gewährleistet ist, die BayernLB ihr Geld direkt von der Rep. Österreich erhält. Durch die österreichischen Funding Garantien wurden Belastungen für die BayernLB verhindert, die normalerweise vom Unternehmen zu tragen sind. Die Kommission ist der Ansicht, dass ein marktwirtschaftlich handelnder Marktteilnehmer an der Stelle Österreichs diese Garantie nicht übernommen hätte, sondern kein frisches Geld in die Hypo Group Alpe Adria geschossen hätte und diese in die Insolvenz gehen hätte lassen. In einem solchen Szenario hätte die BayernLB einen wesentlich höheren Verlust gehabt Quelle:KlagebeantwortungderEuropäischenKommissionvom Quelle:KlagebeantwortungderEuropäischenKommissionvom Seite8von10

9 DieHerBAYführungeinerNotlage DIE TEILNEHMER Österreich Bayern Josef Pröll BMF heute Raiffeisen Georg Fahrenschon Finanzminister Bayern Andreas Schieder STS BMF heute Johannes Proksch - Morgan Stanley Klubobmann SPÖ heute Finanzvorstand Hypo Gerhard Dörfler LH Kärnten heute BR FPÖ Freshfields Michael Höllerer BMF Kabinett heute Michael Kemmer Bayern LB Raiffeisen (schon zuvor Raiffeisen, Kabinett und FMA) Ewald Nowotny ÖNB / Taskforce Hypo Stefan Ermisch Bayern LB Josef Martinz Kärntner Landesholding Benedikt Haas Bayern LB Othmar Ederer - GRAWE Franz Köglmeier Bayern LB Wolfgang Peschorn Finanzprokuratur Kurt Pribil FMA Vorstand Gottwald Kranebitter KPMG dann Hypo jetzt Privatank SE Vertreter des Kanzleramts lt. U Auschuss Bayern Seite 102 Harald Dobernig Land Kärnten Walter Rothensteiner -Raiffeisen Vertragsunterzeichner Hans Jörg Megymoez Kärntner Landes- Hypothekenbank Holding Horst Felsner KTN Landesregierung Alfred Lejsek BMF Franz Pinkl Hypo Seite9von10

10 DieHerBAYführungeinerNotlage DIE OFFENEN FRAGEN 1. Welche Personen mit welcher Expertise waren in welcher Funktion von österreichischer Seite an den Verhandlungen mit der BayernLB im Jahr 2009 beteiligt? 2. In welchen Funktionen sind diese Personen heute? 3. Existieren Protokolle zu den relevanten Verhandlungen im Dezember 2009? 4. Haben die österreichischen Verhandler alle Möglichkeiten im Interesse Österreichs evaluiert und eine Zwischenlösung angesprochen? 5. Hat die BayernLB eine Zwischenlösung grundsätzlich abgelehnt und, wenn ja, mit welchem Argument? 6. Hat die BayernLB eine Zwischenlösung auf Kosten Österreichs abgelehnt? 7. Hat Österreich eine limitierte Zwischenfinanzierung oder eine Kapitalerhöhung zur Abwendung des unmittelbaren Bedrohungspotentials angeboten? 8. Haben die BayernLB jede frische Kapitalzufuhr durch die österreichische Bundesregierung untersagt? 9. Wie kann das BMF die Organe der HGAA ohne Interessenskonflikt zur Prüfung des tatsächlichen Zustandes der Bank zum Zeitpunkt der Verstaatlichung auffordern? Mussten die Organe der HGAA den tatsächlichen Zustand der Bank nicht auch bereits zum Zeitpunkt der Verstaatlichung wissen? 11. Hat die Republik Österreich/BMF eine Verstaatlichung zugelassen ohne den Kapitalisierungsbedarf der Bank zu kennen? 12. Wenn man das Risiko der Bank nicht genau kannte, warum wurden die Alteigentümer dann bei der Verstaatlichung haftungsfrei gestellt? 13. Wird Österreich den Kaufvertrag anfechten? 14. Welche Konsequenzen würde ein erwiesenes Aufsichtsversagen haben? 15. Warum waren bei den zwei gravierenden Entscheidungen, Verstaatlichung und Abbaugesellschaft, überwiegend dieselben Personen involviert? 14 Quelle:AnfragebeantwortungdesBMFaufdieAnfragedesNEOSParlamentsklubszurHypovom Seite10von10

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