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1 I N F O R M A T I O N zur Pressekonferenz mit Landesrat Rudi Anschober am 26. Februar 2008 zum Thema "Oberösterreich verwirklicht Klimaschutzoffensive durch Energiewende vier konkrete Beschlüsse sind Weichenstellungen für Jahre"

2 LR Rudi Anschober Seite 2 Oberösterreich verwirklicht Klimaschutzoffensive durch Energiewende vier konkrete Beschlüsse sind Weichenstellungen für Jahre Mit dem gestrigen Regierungsbeschluss zur Wohnbauförderung ist dem Umweltressort innerhalb weniger Wochen die vierte zentrale Weichenstellung für Klimaschutz durch die Energiewende gelungen: das Niedrigstenergiehaus wird ab 2011 zum Standard, die Solarpflicht kommt, mittelfristig wird das Passivhaus zur Norm werden. Und auch Generalverkehrskonzept, Bautechnikgesetz und Bauordnung haben ein zentrales Ziel: den Energieverbrauch zu verringern, damit Kosten und CO 2 -Emissionen zu sparen. Wir reden nicht nur von Klimaschutz, wir handeln! Zufrieden ist Oö. Umwelt- und Energie-Landesrat Rudi Anschober mit den aktuellen Beschlüssen, die Oberösterreich in den vergangenen Wochen für mehr Klimaschutz durch eine Energiewende gesetzt hat: "Der Beschluss des neuen Generalverkehrskonzepts, das erstmals den Klimaschutz als wichtigste Leitlinie beinhaltet, der Beschluss der neuen Bauordnung, die einen Gebäudeenergiepass einführt und damit den Energieverbrauch eines Gebäudes erstmals transparent macht und als Wert definiert, der Beschluss des neuen Bautechnikgesetzes, das erstmals konkrete Energieeinsparungsziele auch für Nicht-Wohngebäude festlegt. Und nun die neue Wohnbauförderung, die neben der Solarpflicht viel für Klimaschutz durch Energiewende bringen wird u. a dadurch dass die neue Verordnung die Energiekennzahlen als Fördervoraussetzung schrittweise senkt und ab 2010 im mehrgeschossigen Wohnbau und ab 2011 auch bei Einfamilienhäusern den Niedrigstenergiestandard vorschreibt und als nächsten konsequenten Schritt in Richtung Passivhausstandard abzielt eine neue Wohnbauförderung, die aber

3 LR Rudi Anschober Seite 3 auch Öl-, Elektro- und Kohleheizungen ausschließt und thermische Solaranlagen als Fördervoraussetzung vorschreibt". Die zentralen Eckpunkte der Wohnbauförderung neu Absenkung der Nutzheizenergiekennzahl o Ab 2009 im Einfamilienhaus und im mehrgeschossigen Wohnbau Absenkung der Nutzheizenergiekennzahl von bisher 50 auf 45 kwh/m²a o ab 2008 verpflichtender Niedrigstenergiehaus-Standard (30 kwh/m²a) im Reihenhaussektor o ab 2010 Absenkung der Mindestkennzahl auf 30 kwh/m²a im mehrgeschossigen Wohnbau o ab 2011 Absenkung der Mindestkennzahl auf 30 kwh/m²a im Einfamilienhaus Förderungsausschluss für Öl-, Kohle- und Elektroheizungen im Wohnungsneubau: Damit wird die Energiewende im Wohnbaubereich konsequent weiter vorangetrieben", so Anschober. Erhöhte Passivhausförderung um Euro: Geförderte Hypothekardarlehen für Einfamilien-Passivhäuser werden um Euro auf Euro und im Reihen- und Doppelhausbereich auf Euro angehoben. Ökobonus für nachwachsende Dämmstoffe: Zusatzförderung für nachwachsende Dämmstoffe 5000 Euro im Eigenheimbereich bzw. 20 Euro/m² im Mehrgeschossigen Wohnbau. Ökobonus in der Sanierung: Euro. Ökologische Mindestkriterien für Wohnbauförderung: Wie etwa HFCKW-freie Dämmstoffe, Brennwerttechnikverpflichtung für Gaskessel, luftdichte Gebäudehülle, Umwälzpumpen, Verbot elektrischer Durchlauferhitzer zur Warmwasserbereitung im Neubau Verpflichtender Einbau Wärmemengenzähler: Dies ist für Wärmepumpen und Solaranlagen vorgesehen.

4 LR Rudi Anschober Seite 4 Streichung der Brauchwasserwärmepumpenförderung Umstellung Biomasse-Förderung im MGW: Statt einer Förderung über die Gebäudeheizlast ist nunmehr die Erhöhung des Förderdarlehens um 20 Euro/m² vorgesehen. Anschlussförderung Nah- und Fernwärmeanschlüsse auch für Mietkauf-Reihenhausanlagen: Damit wird eine Förderungslücke geschlossen. Dazu passt, dass wir auch die Förderung für Biomassekessel umgestellt haben: Auch hier ist es jetzt möglich, etwa eine Pelletskesselförderung in einem Mietkaufprojekt zu erhalten", so Anschober ergänzend. Anhebung der Einkommensgrenzen: Anhebung für Ein- Personen-Haushalte von auf Euro. Bei Zwei-Personen- Haushalten von auf Euro und für jede weitere Person wird die Hinzurechnung von auf angehoben werden. Ortskernförderung: Für Wohnobjekte im Eigentum der Gemeinde bzw. von gemeinnützigen Bauträgern, aber auch für gewerbliche Bauträger, die eine kostendeckenden Miete verrechnen. Erhöhung der Baukostenobergrenze um 200 Euro/m² und 5-jährige Laufzeitverlängerung. Bundesregierung verschläft nächsten notwendigen Schritt bei Wohnbauförderung Die neue Wohnbauförderung ist ein Meilenstein für mehr Energieeinsparung und Klimaschutz beim Neubau. Jetzt muss noch der große Wurf bei der thermischen Sanierung bestehender Wohnbauten folgen. Auf Initiative des Umweltressorts hatte der Oö. Landtag am 8. November 2007 einstimmig von der Bundesregierung ein zeitlich befristetes Steueranreizmodell für die thermische Sanierung der rund Wohneinheiten aus dem Jahre eingefordert, um so wie im Regierungsprogramm der Bundesregierung verankert (Steigerung der Sanierungsrate im Wohnbau, dadurch soll die thermische Sanierung

5 LR Rudi Anschober Seite 5 sämtlicher Nachkriegsbauten ( ) bis 2020 ermöglicht werden) die derzeitige Sanierungsrate von weniger als 2 % auf massiv über 5 % zu erhöhen und damit die CO 2 -Emissionen, den Energieverbrauch und die Betriebskosten drastisch zu senken. Die nun vorliegende Antwort des Bundeskanzlers ist ein politisches Desaster und eine Absage an den Klimaschutz auf allen Linien: "...Selbstverständlich können auch in diesem Bereich noch weitere Überlegungen angestellt werden. Angesichts der schon derzeit hohen Komplexität des Steuerrechts, insbesondere im Hinblick auf die Vorschriften über den Sonderausgabenabzug, wäre die Schaffung einer weiteren Ausnahmevorschrift im Bereich der Sonderausgaben zum gegenwärtigen Zeitpunkt aber nicht sinnvoll. Neben allen anderen Anforderungen an ein Steuersystem darf das Ziel der Einfachheit und Verständlichkeit nicht aus den Augen verloren werden. Allfällige Maßnahmen in diesem Bereich sollten daher in einem größeren Kontext betrachtet werden." (Vgl. gesamtes Schreiben in der Beilage) Bauordnung/Bautechnikgesetz neu: Der neue Energieausweis ist als Typenschein für Gebäude ein klimapolitischer Meilenstein Die Betriebskosten nehmen beim Wohnen einen immer höheren Anteil an den Gesamtkosten ein, deshalb ist hier Transparenz von großer Bedeutung. Der Gebäude-Energiepass wird in Zukunft ein wesentliches Verkaufs- und Vermietargument sein, das am Immobilienmarkt immer wichtiger werden wird. Denn das neue Dokument soll auf einen Blick und rechtlich verbindlich alle energietechnisch relevanten Merkmale eines Gebäudes offen legen eben ein Typenschein. Damit können bei Kaufund Mietentscheidungen nun die voraussichtlichen Heizkosten in die Kostenkalkulation einbezogen werden. Zusätzlich trägt der Energieausweis zu mehr Energiebewusstsein und damit zum Klimaschutz bei.

6 LR Rudi Anschober Seite 6 Seit 1. Jänner 2008 ist bei Vermietung oder Verkauf bei jedem nach dem 1. Jänner 2006 errichteten Gebäude, auch bei Einfamilienhäusern und Wohnungen, der Energieausweis Pflicht. Für alle anderen Gebäude gibt es eine Übergangspflicht bis 1. Jänner Darüber hinaus besteht für größere Gebäude mit entsprechender Menschenansammlung (größer als m 2, 120 Personen) also etwa Schulen, Krankenhäuser, Veranstaltungsgebäude, Bürogebäude, Hotels und mehrgeschossigen Wohngebäude, eine Aushangpflicht. Somit ist an gut sichtbarer Stelle für jeden sofort lesbar, ob das Gebäude nur ein schlechtes "G" bekommt oder bereits ein "A" oder sogar ein "A++" sprich Passivhaus ist. Diese Pflicht wiederum besteht für neue Gebäude ab sofort und für bereits bestehende ab Beginn des Jahres Neu ist auch, dass neben dem jährlichen Heizwärmebedarf samt Energiekennzahl künftig der gesamte Energiebedarf, also auch Warmwasser, Kühlung und Licht im Ausweis anzugeben sind. Darüber hinaus weist der Aushang aber z.b. auch aus, welche Menge CO 2 durch die Heizung verursacht wird. Oö. Gesamtverkehrskonzept sieht Stabilisierung der Treibhausgase aus dem Verkehr vor Eine ganz wesentliche Weichenstellung für mehr Klimaschutz ist schließlich auch das neue Oö. Gesamtverkehrskonzept, welches Anfang Februar im Landtag beschlossen wurde. Dieses soll eine nachhaltige Verkehrspolitik in Oberösterreich ermöglichen, die Arbeitsplätze sichert, den Ausbau des Industriestandortes absichert, die Umwelt massiv entlastet und die Lebensqualität verbessert. Ein ganz wesentlicher Beitrag für den Klimaschutz ist dabei das Ziel, die Treibhausgasemissionen aus dem Verkehr einzufrieren. Wichtigste Maßnahmen dazu sind der Ausbau des Öffentlichen Verkehrs, Regionalverkehrskonzepte und Mobilitätsmanagement, Fahrradkonzepte und die optimale Abstimmung von Raumnutzung und Verkehrsinfrastruktur.

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