Der Begleiter. Informationen zum Vorbereitungsdienst Kurs WHRS

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1 Der Begleiter Informationen zum Vorbereitungsdienst Kurs WHRS Staatliches Seminar für Didaktik und Lehrerbildung Schwäbisch Gmünd (Abteilung WHRS) Lessingstraße Schwäbisch Gmünd Seminarleitung: Frau Direktorin Kristina Schmid Tel.: Stellvertretende Seminarleitung Abteilung WHRS: Herr Seminarschuldirektor Thomas Lenz, Dipl.-Päd. Tel.: Sekretariat/Verwaltung: Telefon Zentrale: Telefon Abt. WHRS: Fax: poststelle@seminar-gwhrs-gd.kv.bwl.de Homepage:

2 Inhaltsverzeichnis 1 Vorwort Organigramm Verwaltung Organigramm Abteilung WHRS Mitarbeiterliste WHRS Geschichte des Seminargebäudes Vorgaben und Hinweise zur Ausbildung Die Ausbildung am Seminar Ergänzende Veranstaltungen Ausbildungsmodul Kooperation und Inklusion Hinweise für Schulleitungen Hinweise für Mentorinnen und Mentoren Hinweise für Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter Ausbildungsgespräche Beratungsangebote für Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter Qualitätsmanagement am Seminar Vorgaben und Hinweise zu den Prüfungen Prüfungen zum zweiten Staatsexamen: WHRPO II Hinweise für Unterrichtsbesuche und unterrichtspraktische Prüfungen Leitlinien zur Unterrichtsplanung AUE/MV Orientierungsrahmen Ausführlicher schriftlicher Unterrichtsentwurf (AUE) GWHRS Orientierungsrahmen Mündlicher Vortrag (MV) GWHRS Schriftliche Hausarbeit Hinweise zum Zitieren und zum Erstellen von Literaturverzeichnissen Zitieren Literaturverzeichnis Internetquellen Organisation Orte der Schulrecht-Veranstaltungen für die Montags- und die Mittwochsebene: Pädagogik- und Fachdidaktik-Veranstaltungen Ebene A (Montagsebene) Ebene B (Mittwochsebene)

3 4.3 Ausbildungsplan Kurs Ebene A (Montagsebene) Ebene B (Mittwochsebene) Wissenswertes von A-Z Anhang Adressen Raumpläne der Seminargebäude

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5 1 Vorwort Liebe Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter, wir heißen Sie gemeinsam und auch im Namen unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Seminar in Schwäbisch Gmünd herzlich willkommen. Wir wünschen Ihnen, dass der neue Berufs- und Lebensabschnitt für Sie zu einem Gewinn wird und dass unsere Zusammenarbeit von einer vertrauensvollen und menschlich angenehmen Atmosphäre geprägt ist. Sie sind am Seminarstandort Schwäbisch Gmünd an einem der vier großen GWHRS Seminare in Baden- Württemberg. Die Gesamtleitung hat Direktorin Kristina Schmid, für die "Abteilung Grundschule" ist als stellvertretende Seminarleiterin Seminarschuldirektorin Nicole Rathgeb, für die "Abteilung WHRS" ist als stellvertretender Seminarleiter Seminarschuldirektor Thomas Lenz zuständig. Wir versichern Ihnen, dass alle an der Ausbildung Beteiligten Seminarleitung, Bereichsleiterinnen und Bereichsleiter, Fachleiterinnen und Fachleiter sowie Lehrbeauftragte ihr Bestmöglichstes tun, Sie optimal auf Ihren zukünftigen Beruf als Lehrerin oder Lehrer an Grundschulen bzw. an Hauptschulen, Werkrealschulen, Realschulen sowie Gemeinschaftsschulen vorzubereiten, Sie zu begleiten und kompetent zu beraten. Um dieses Ziel zu erreichen ist es notwendig, dass auch Sie Ihre Ausbildung an Schule und Seminar aktiv, eigenverantwortlich und konstruktiv mitgestalten und Verantwortung für Ihr professionelles Lehrerhandeln übernehmen. Der Ihnen vorliegende Begleiter durch den Vorbereitungsdienst stellt wichtige Informationen über Struktur und Inhalte der Ausbildung zusammen. Ihr Seminar Schwäbisch Gmünd wünscht Ihnen einen guten Start, viel Erfolg und Zuversicht bei Ihrer neuen Aufgabe. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit und die Begegnung mit Ihnen! Ihre Ihre Ihr Kristina Schmid Nicole Rathgeb Thomas Lenz Direktorin Seminarschuldirektorin Seminarschuldirektor 5

6 1.1 Organigramm Verwaltung 6

7 1.2 Organigramm Abteilung WHRS 7

8 1.3 Mitarbeiterliste WHRS Bereich Deutsch Telefon dienstl. Raum BL Gesell, Hanspeter FL LB Eiberger, Sonja (M.A.) G1.03 Ruppert, Anita (M.A.) G1.13 Weber, Gisela G0.18 Kieser, Vanessa Nutsch, Silke Rössler, Maren Bereich Fremdsprachen Telefon dienstl. Raum BL Siegel, Klaus B 3 Englisch FL Eberlein, Patrizia Patrizia.Eberlein@seminar-gwhrs-gd.kv.bwl.de B 3 Frey, Elisabeth Elisabeth.Frey@gwhrs-seminar-gmuend.de LB Kruschhausen, Michael Michael.Kruschhausen@gwhrs-seminar-gmuend.de Wizemann, Sabine Sabine.Wizemann@gwhrs-seminar-gmuend.de Europalehramt FL Eberlein, Patrizia Patrizia.Eberlein@seminar-gwhrs-gd.kv.bwl.de B 3 LB van Wensen, Elisabeth Elisabeth.vanWensen@gwhrs-seminar-gmuend.de Französisch LB Wizemann, Sabine Sabine.Wizemann@gwhrs-seminar-gmuend.de Bereich Mathematik und Informationstechnik Telefon dienstl. Raum BL Missale, Bettina Bettina.Missale@seminar-gwhrs-gd.kv.bwl.de B 2 Mathematik FL Poloczek, Joachim Joachim.Poloczek@seminar-gwhrs-gd.kv.bwl.de LB Fischer, Dagmar Frank, Christian Rieth, Alexander Informationstechnik Dagmar.Fischer@gwhrs-seminar-gmuend.de Christian.Frank@gwhrs-seminar-gmuend.de Alexander.Rieth@gwhrs-seminar-gmuend.de FL Kuhn, Andreas Andreas.Kuhn@seminar-gwhrs-gd.kv.bwl.de LB Batsch-Weber, Cornelia Cornelia.Batsch-Weber@seminar-gwhrs-gd.kv.bwl.de Winter, Carsten Carsten.Winter@seminar-gwhrs-gd.kv.bwl.de

9 Bereich Naturwissenschaften und Technik Telefon dienstl. Raum BL Vater, Christian Biologie FL Schöttler, Susanne B 5 van der Ahe, Birgit Birgit.vanderAhe@gwhrs-seminar-gmuend.de LB Ammon, Tamara Tamara.Ammon@gwhrs-seminar-gmuend.de Marquarth, Andreas Andreas.Marquarth@gwhrs-seminar-gmuend.de Chemie FL Lang, Manfred Manfred.Lang@seminar-gwhrs-gd.kv.bwl.de LB van der Ahe, Birgit Birgit.vanderAhe@gwhrs-seminar-gmuend.de Physik FL Fallscheer, Herbert Herbert.Fallscheer@seminar-gwhrs-gd.kv.bwl.de Technik FL Waibel, Dietmar Dietmar.Waibel@seminar-gwhrs-gd.kv.bwl.de LB Linke, Horst Horst.Linke@gwhrs-seminar-gmuend.de Bereich Geistes- und Gesellschaftswissenschaften Telefon dienstl. Raum BL Stengelin, Martin Martin.Stengelin@seminar-gwhrs-gd.kv.bwl.de B 4 LB Geographie Arndt, Karin Karin.Arndt@gwhrs-seminar-gmuend.de Eggert, Heike Geschichte Heike.Eggert@gwhrs-seminar-gmuend.de G2.05 FL Lienert, Eva (Dipl.-Päd.) Eva.Lienert@seminar-gwhrs-gd.kv.bwl.de G0.09 LB Blessing, Roman Wirtschaft FL Hoppenz-Green, Christiane LB Seifert, Hariolf Roman.Blessing@gwhrs-seminar-gmuend.de Politikwissenschaft/Gemeinschaftskunde Christiane.Hoppenz-Green@seminar-gwhrsgd.kv.bwl.de FL Hoppenz-Green, Christiane Fröhner, Kathrin (Dipl.-Päd.) LB Kathrin.Froehner@gwhrs-seminar-gmuend.de Seifert, Hariolf Hariolf.Seifert@gwhrs-seminar-gmuend.de Christiane.Hoppenz-Green@seminar-gwhrsgd.kv.bwl.de Hariolf.Seifert@gwhrs-seminar-gmuend.de G2.05 9

10 Bereich Ästhetische und kulturelle Bildung Telefon dienstl. Raum BL Schulz, Margrit (Dipl.-Päd.) B 1 Kunst LB Barkow, Sarah Sarah.Barkow@gwhrs-seminar-gmuend.de Alltagskultur und Gesundheit Emmrich, Petra Petra.Emmrich@gwhrs-seminar-gmuend.de LB Lebeda, Christiane Christiane.Lebeda@gwhrs-seminar-gmuend.de Rössler, Maren Maren.Roessler@gwhrs-seminar-gmuend.de Musik FL Schilling, Eva Eva.Schilling@seminar-gwhrs-gd.kv.bwl.de Sport FL Schluchter, Nicole Nicole.Schluchter@seminar-gwhrs-gd.kv.bwl.de G1.13 LB Krigar, Michael Michael.Krigar@gwhrs-seminar-gmuend.de BL Bereich Theologie Gesell, Hanspeter (komm. Leitung) Ev. Religionslehre Telefon dienstl. Raum Hanspeter.Gesell@seminar-gwhrs-gd.kv.bwl.de FL Käss, Ingrid (Dipl.-Päd.) Ingrid.Kaess@seminar-gwhrs-gd.kv.bwl.de B 4 LB Weilguni, Bernd (M.A.) FL Kath. Religionslehre Bernd.Weilguni@gwhrs-seminar-gmuend.de Batsch-Weber, Cornelia Cornelia.Batsch-Weber@seminar-gwhrs-gd.kv.bwl.de Bentele-Lanzet, Christa Christa.Bentele-Lanzet@seminar-gwhrs-gd.kv.bwl.de G

11 Bereich Pädagogik Telefon dienstl. Raum BL Schutzbach, H.-J. (Dipl.-Päd.) LB Barthel, Andrea B 1 BL Gesell, Hanspeter Hanspeter.Gesell@seminar-gwhrs-gd.kv.bwl.de FL Käss, Ingrid (Dipl.-Päd.) Ingrid.Kaess@seminar-gwhrs-gd.kv.bwl.de B 4 LB Dr. Kinzl, Bernd Bernd.Kinzl@gwhrs-seminar-gmuend.de BL Missale, Bettina Bettina.Missale@seminar-gwhrs-gd.kv.bwl.de B 2 FL Schöttler, Susanne Susanne.Schoettler@seminar-gwhrs-gd.kv.bwl.de B 5 BL Schulz, Margrit (Dipl.-Päd.) Margrit.Schulz@seminar-gwhrs-gd.kv.bwl.de B 1 BL Siegel, Klaus Klaus.Siegel@seminar-gwhrs-gd.kv.bwl.de B 3 BL Stengelin, Martin Martin.Stengelin@seminar-gwhrs-gd.kv.bwl.de B 4 BL Vater, Christian Christian.Vater@seminar-gwhrs-gd.kv.bwl.de Schulrecht Telefon dienstl. Ege, Erich poststelle@ schule.bwl.de Epp, Eugen schulleitung@ schule.bwl.de Hörsch, Walter schulleitung@ schule.bwl.de Käßmann, Dieter schulleitung@ schule.bwl.de Mak-Troche, Gerlinde schulleitung@raichberg-rs.de Sommer, Franz schulleitung@ schule.bwl.de Waluga, Karin k.waluga@georg-elser-schule.de Weber, Christa poststelle@ schule.bwl.de Wittenbeck, Brigitte poststelle@ schule.bwl.de Bitte beachten Sie die unterschiedlichen -Adressen für hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (BL und FL) sowie für Lehrbeauftragte (LB). 11

12 1.4 Geschichte des Seminargebäudes Bereits seit 1825 waren die Seminaristen des katholischen Lehrerseminars im ehemaligen Gmünder Franziskanerkloster untergebracht. Da bis 1902 die Zahl der Zöglinge im Lehrerseminar auf 105 angewachsen war, machten die räumliche Enge und hygienische Missstände einen Neubau nötig. Zwischen 1903 und 1905 wurde nach den Plänen des königlichen Baurats Albert von Beger ein neues Seminargebäude für das katholische Lehrerseminar am heutigen Standort in der Lessingstraße errichtet. Das 92 Meter lange schlossartige Gebäude wurde im Neorenaissancestil mit barocken und Jugendstilelementen errichtet. Ab 1905 wohnten die Seminaristen nun in diesem Haus und hatten anfangs nur wenig Kontakt zur Außenwelt. Der Unterricht basierte meist auf Lehrbüchern und Leitfäden. Lerngänge in Biologie, Erdkunde oder Geologie fehlten noch gänzlich. Übungsstunden in den naturwissenschaftlichen Fächern waren nicht vorgesehen. Das Pädagogenschlösschen wird ein Waisenhaus Weil 1934 das Evangelische Landeswaisenhaus in Ellwangen für die SS geräumt werden musste, verfügte man kurzerhand die Aufhebung des Gmünder Seminars und verlegte dessen noch vorhandene Klassen an das Lehrerseminar in Rottweil. Ins Gmünder Seminargebäude zogen nun 130 Waisenkinder aus Ellwangen ein. 12

13 Zusatzbelegung im Zweiten Weltkrieg Nach dem Großangriff auf Stuttgart im Juli 1944 wurden 40 Schwerverletzte im Erdgeschoss untergebracht. Von Oktober 1944 bis April 1945 kamen die Soldaten einer Panzerabwehr-Kompanie hinzu. Anfang 1945 wurden weitere 100 Personen, Obdachlose und Vertriebene, im Festsaal untergebracht. Die Gänge des Untergeschosses dienten für die fast 300 Hausbewohner als Luftschutzräume. Ab 1946 wurden in dem Gebäude, in dem immer noch die Waisenkinder lebten, wieder Lehrer ausgebildet. Der erste Kurs startete mit 56 angehenden Lehrerinnen und Lehrern beschloss das Kultusministerium, das Landeswaisenhaus von Gmünd nach Esslingen zu verlegen. Von 1953 bis 1957 erfolgte der Umzug nach Esslingen auf Raten. Die Lehrerausbildung kehrt zurück Das ganze Gebäude stand nun dem Pädagogischen Institut zur Verfügung wurde dieses zur Pädagogischen Hochschule erhoben war die Zahl der PH-Studenten auf fast angewachsen, so dass die Lehrerausbildung in den Neubau auf den Hardt verlegt werden musste. Der Umzug erfolgte über mehrere Jahre, lediglich das Fach Musik verblieb bis heute auch wegen der Orgeln im Festsaal und in der Kapelle. Anfang der 1980er-Jahre erfolgte eine grundlegende Reform der Lehrerbildung durch die Einführung einer eigenständigen zweiten Phase im Anschluss an das erste Staatsexamen wurde daher im Westflügel das GHS-Seminar untergebracht, ab 1984 gefolgt vom Realschullehrerseminar. In die frei gewordenen Räume im Obergeschoss zog das Staatliche Schulamt ein und blieb bis zur Verwaltungsreform Heute ist der Ostflügel des denkmalgeschützten Gebäudes durch das Polizeirevier Schwäbisch Gmünd belegt, im Westflügel startet mit dem Kurs 2016 das gemeinsame GWHRS-Seminar in eine neue Ära der Lehrerausbildung. 13

14 Lehrer/-in an einer Werkrealschule, Hauptschule, Realschule oder Gemeinschaftsschule Zweite Staatsprüfung für Lehramt an Werkrealschulen, Hauptschulen und Realschulen Erste Staatsprüfung für Lehramt an Werkrealschulen, Hauptschulen und Realschulen Abitur Begleiter durch den Vorbereitungsdienst 2 Vorgaben und Hinweise zur Ausbildung 2.1 Die Ausbildung am Seminar Grundlage für die Ausbildung Grundlage für die Ausbildung der Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter ist die Verordnung des Kultusministeriums über den Vorbereitungsdienst und die Zweite Staatsprüfung für das Lehramt an Werkrealschulen, Hauptschulen und Realschulen (WHRPO II 2014) in der aktuell gültigen Fassung. Im Vorbereitungsdienst werden die Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten aus dem Studium in engem Bezug zur Schulpraxis und auf der Grundlage der Bildungspläne so erweitert und vertieft, dass angesichts der Heterogenität der Schülerinnen und Schüler der Erziehungs- und Bildungsauftrag an Werkrealschulen, Hauptschulen sowie Realschulen und Gemeinschaftsschulen erfolgreich und verantwortlich erfüllt werden kann. ( ) Die Entwicklung der Berufsfähigkeit und der Lehrerpersönlichkeit sowie die Stärkung der Eigenverantwortlichkeit sind die wesentlichen Ziele der Ausbildung (WHRPO II, 1, Absatz 1). Erste Phase Zweite Phase Pädagogische Hochschule Staatliches Seminar für Didaktik und Lehrerbildung (WHRS) Studium für das Lehramt an Werkrealschulen, Hauptschulen und Realschulen Ausbildung am Seminar und an einer Ausbildungsschule: Werkrealschule, Hauptschule, Realschule oder Gemeinschaftsschule Erster Ausbildungsabschnitt: Zweiter Ausbildungsabschnitt Seminarveranstaltungen an mind. 1 Tag pro Woche sowie in Kompaktwochen. Kontinuierlicher Übergang vom Hospitieren zum Unterrichten.* Seminarveranstaltungen in der Regel an einem Tag pro Woche. 13 Stunden eigenverantwortlicher Unterricht an einer Ausbildungsschule.* Studiendauer: 8 Semester ein halbes Schuljahr ein ganzes Schuljahr * nähere Erläuterungen der beiden Ausbildungsabschnitte siehe Leitlinien für Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter bzw. Leitlinien für Mentorinnen und Mentoren. Der Vorbereitungsdienst gliedert sich in zwei Ausbildungsabschnitte. In beiden Ausbildungsabschnitten werden die Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter an der Schule von Mentorinnen und Mentoren beraten und betreut, welche die entsprechenden Fächer studiert und Erfahrung im Unterrichten haben. Während des gesamten Vorbereitungsdienstes wird die schulische Ausbildung durch Lehrveranstaltungen am Seminar begleitet. Erster Ausbildungsabschnitt Der erste Ausbildungsabschnitt dauert ein Unterrichtshalbjahr, in welchem der stufenweise Übergang vom Hospitieren in den Klassen der Mentorinnen und Mentoren zu eigenen Unterrichtsstunden stattfindet. Dabei wird berücksichtigt, dass die Unterrichtserfahrungen und Voraussetzungen der Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter in ihren Fächern sehr unterschiedlich sind, so dass ihnen durch eine kontinuierliche Begleitung und Beratung von ihren Mentorinnen und Mentoren eine Hinführung zum eigenverantwortlichen Unterricht ermöglicht wird. 14

15 Ergänzende Veranstaltungen 30 Std. Begleiter durch den Vorbereitungsdienst Zweiter Ausbildungsabschnitt Der zweite Ausbildungsabschnitt dauert ein volles Schuljahr. In diesem Zeitraum erteilen die Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter 13 Wochenstunden selbstständigen Unterricht in den Ausbildungsfächern, davon mindestens elf Wochenstunden in kontinuierlichen Lehraufträgen. Es ist mindestens ein Lehrauftrag ab Klassenstufe 8 zu übernehmen. Die Mentorinnen und Mentoren stehen bei Bedarf beratend zur Seite und unterstützen so die zunehmende Eigenverantwortung der Lehramtsanwärterin oder des Lehramtsanwärters. Ausbildung am Seminar Für die Ausbildung am Seminar sind die Seminarleitung, die Bereichs- und Fachleitungen sowie die Lehrbeauftragten verantwortlich. Die Ausbildung umfasst folgende Veranstaltungen: Pädagogik 120 Std. Fachdidaktik 1 70 Std. Fachdidaktik 2 70 Std. Fachdidaktik 3 70 Std. davon 20 Std. als Blended Learning Kooperation und Inklusion 15 Std. Schulrecht 35 Std. EULA zusätzlich 35 Std. Nähere Einzelheiten der Organisation sind dem Ausbildungsplan unter 4.3 zu entnehmen. Die Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter werden während ihrer Ausbildung am Seminar von erfahrenen Seminarausbilderinnen und Seminarausbildern betreut. Theorie und Praxis werden in der Seminararbeit eng miteinander verzahnt. Die Seminarveranstaltungen gehen deshalb von konkreten schulischen Erfahrungen aus und werden fachdidaktisch fundiert und reflektiert. Durch die Verzahnung von Theorie und Praxis werden die Handlungsmöglichkeiten im Berufsfeld der Lehrerinnen und Lehrer an Werkrealschulen, Hauptschulen, Realschulen und Gemeinschaftsschulen sichtbar gemacht. Die Seminarausbilderinnen und Seminarausbilder besuchen die Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter im Unterricht, beraten verschiedene Aspekte des Erziehens und Unterrichtens und bieten darüber hinaus an, auch im eigenen Unterricht zu hospitieren. Europalehramt Für Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter, die den Studiengang Europalehramt absolviert haben, ist die Ausbildung am Seminar ebenfalls auf drei Fächer gemäß WHRPO II ausgelegt. Es kommen 35 Stunden Bilinguales Lernen und Lehren (BLL) hinzu, bei denen didaktisch-methodische Aspekte bilingualen Unterrichtens im Mittelpunkt stehen. 15

16 2.2 Ergänzende Veranstaltungen Im Rahmen der Ausbildung werden ergänzende Veranstaltungen im Umfang von 30 Stunden besucht. Der Pflicht-Teil der ergänzenden Veranstaltungen umfasst 14 Stunden, die im Ausbildungsplan ausgewiesen sind. Für den Wahl-Teil im Umfang von 16 Stunden, steht ein Angebot zur Verfügung, zu dem sich die Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter nach Ihren Interessen und Ihrem Bedarf selbst anmelden können. In diesem Zeitrahmen müssen entweder eine zweitägige Veranstaltung (16 Stunden) oder zwei eintägige Veranstaltungen (je 8 Stunden) besucht werden. Optional kann bei Entscheidung für eine zweitägige Veranstaltung auch an einer zusätzlichen eintägigen Veranstaltung teilgenommen werden. Für den Wahl-Teil der ergänzenden Veranstaltungen werden von den Ausbilderinnen und Ausbildern Angebote in folgenden Themenschwerpunkten erstellt. Medienbildung Lehrerpersönlichkeit, Kommunikation, Beratung Fachspezifische Angebote Überfachliche Angebote Die genauen Themen für den Wahl-Teil werden in der Einführungswoche auf der Moodle-Plattform bekannt gegeben. Bis spätestens Mitte März erfolgt die Online-Anmeldung ( Hier können alle Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter ihre Wünsche melden, wobei zwei Ersatzwünsche für jede Meldung abzugeben sind. Entsprechend der Meldungen wird vom Seminar das Angebot möglichst bedarfsabhängig angepasst. Die Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter werden anschließend über die erfolgte Gruppeneinteilung und Terminierung informiert. Besondere Regelungen gelten für folgende Fächer In evangelischer und katholischer Religionslehre ist die Teilnahme an den im Ausbildungsplan angegebenen religionspädagogischen Veranstaltungen verpflichtend. Für Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter mit dem Fach Biologie ist die Teilnahme an der ergänzenden Veranstaltung BNT für Biologen verpflichtend. Die Einteilung erfolgt durch die Seminarleitung und wird vor der Online-Anmeldung bekannt gegeben. Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter beider Fächer müssen daher nur noch an einer weiteren ergänzenden Veranstaltung teilnehmen. Dies kann selbstverständlich auch eine zweitägige Veranstaltung sein. 16

17 2.3 Ausbildungsmodul Kooperation und Inklusion Die Umsetzung des Ausbildungselements Kooperation und Inklusion erfolgt am Staatlichen Seminar für Didaktik und Lehrerbildung Schwäbisch Gmünd (WHRS) im Rahmen eines 15-stündigen Moduls: Information 6 Std. Hospitation/ Kooperation 6 Std. Reflexion 3 Std. Einführende Seminarveranstaltung an Schulen mit inklusivem Profil/GMS/SBBZ Erfahrungen reflektieren Pädagogik Haltungen und Einstellungen überdenken, Fragehaltungen entwickeln, Grundwissen zum Thema erwerben Kooperationspartner z.b. Staatliches Schulamt Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen etc. Systemkenntnis erweitern Kleingruppen mit Pädagogikausbilderinnen und -ausbildern Praktische Umsetzung erkunden Austausch mit Lehrkräften und Schulleitung Pädagogik Haltungen weiterentwickeln Umsetzungsmöglichkeiten für inklusiven Unterricht entwerfen Kooperationsmöglichkeiten in multiprofessionellen Teams reflektieren Darüber hinaus wird die Thematik in den Fachdidaktiken und in Schulrecht an geeigneten Stellen aufgegriffen und ergänzt. 17

18 2.4 Hinweise für Schulleitungen Für die Ausbildung an der Schule wird der Lehramtsanwärterin/dem Lehramtsanwärter eine Schule (Werkrealschule, Hauptschule, Realschule oder Gemeinschaftsschule) zugewiesen. Für die Ausbildung vor Ort ist die Schulleitung im Einvernehmen mit der Leitung des Seminars verantwortlich. Erster Ausbildungsabschnitt: (Februar bis Juli) Der erste Ausbildungsabschnitt dauert ein Unterrichtshalbjahr, in welchem die Lehramtsanwärterin/der Lehramtsanwärter nicht eigenverantwortlich unterrichtet. Sie/er hospitiert und unterrichtet im Umfang von 12 Wochenstunden in den Klassen der Mentorinnen und Mentoren und nimmt darüber hinaus an Schulveranstaltungen aktiv teil. Ziel ist der stufenweise Übergang vom Hospitieren zu eigenem Unterrichten. Dabei wird berücksichtigt, dass die Unterrichtserfahrungen und Voraussetzungen der Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter in ihren Fächern sehr unterschiedlich sind. Zweiter Ausbildungsabschnitt (September bis Juli) Die Schulleiterin bzw. der Schulleiter legt vor den Sommerferien den Lehrauftrag im Umfang von 13, bei Schwerbehinderung 12, Wochenstunden fest und berücksichtigt dabei nach Möglichkeit die Wünsche der Lehramtsanwärterin/des Lehramtsanwärters. Der Lehrauftrag umfasst dabei mindestens elf, bei Schwerbehinderung zehn, Wochenstunden in kontinuierlichen Lehraufträgen. Hierbei ist mindestens ein Lehrauftrag ab Klassenstufe 8 zu übernehmen. Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter dürfen nicht in Vorbereitungsklassen eingesetzt werden. Die Schulleitung achtet bei der Stundenplangestaltung darauf, dass die Lehramtsanwärterin/der Lehramtsanwärter mit den Mentorinnen und Mentoren auch im zweiten Ausbildungsabschnitt ein geeignetes Zeitfenster für gegenseitige Unterrichtsbesuche und Besprechungen zur Verfügung haben. Beratungsbesuche durch Lehrbeauftragte: Die Lehramtsanwärterin/der Lehramtsanwärter erhält während des Vorbereitungsdienstes in jedem Fach mindestens zwei beratende Unterrichtsbesuche. Ein Planungsraster unterstützt die Terminierung der Unterrichtsbesuche. Die mit den Ausbilderinnen und Ausbildern vereinbarten Termine teilt die Lehramtsanwärterin/der Lehramtsanwärter der Schulleitung und den Mentorinnen und Mentoren zeitnah mit. Unmittelbar nach jedem Besuch wird ein Beratungsgespräch geführt, an dem auch die Mentorin bzw. der Mentor teilnimmt. Die Ausbilderin oder der Ausbilder verfasst ein Ergebnisprotokoll, das die Lehramtsanwärterin/der Lehramtsanwärter erhält. 18

19 Ausbildungsgespräche Im Anschluss an die Terminierung der fachdidaktischen Unterrichtsbesuche nehmen die Ausbilderinnen und Ausbilder in Pädagogik mit der Schulleitung Kontakt auf, um den Termin für das Ausbildungsgespräch zu vereinbaren. Im ersten Ausbildungsabschnitt ist das Ausbildungsgespräch mit einem Unterrichtsbesuch verbunden ( 2.7 Ausbildungsgespräche). Unterrichtsbesuche durch die Schulleiterin/den Schulleiter Die Schulleiterin/der Schulleiter ist verpflichtet, die Lehramtsanwärterin/den Lehramtsanwärter in jedem Ausbildungsfach mindestens einmal im Unterricht zu besuchen. Bestehen Bedenken im Hinblick auf den eigenverantwortlichen Unterricht im zweiten Ausbildungsabschnitt, sollte rechtzeitig Kontakt mit den Ausbilderinnen und Ausbildern in Pädagogik und ggf. der Seminarleitung aufgenommen werden. Eine gemeinsame Entscheidung aller an der Ausbildung Beteiligten ist dann zu treffen. Die Prozessbeschreibung Verlängerung des ersten Ausbildungsabschnitts (WHRPO II 10 Absatz 4) regelt das genaue Vorgehen. Europalehramt Die Lehramtsanwärterin/der Lehramtsanwärter wählt aus den studierten Sachfächern eines als sogenanntes Bilingualfach. In diesem müssen in beiden Ausbildungsabschnitten ausgewählte Unterrichtseinheiten bilingual, d.h. in der Fremdsprache, unterrichtet werden (Sachfachunterricht in der Fremdsprache). Den Ausbildungsbedingungen an den Schulen wird im Rahmen der Ausbildung Rechnung getragen. In Absprache mit der Schulleitung und der Mentorin/dem Mentor wird vereinbart, in welchem Rahmen bilingualer Unterricht erteilt werden kann (z.b. im regulären Unterricht, in einzelnen Unterrichtssequenzen oder in Modulen). Schulkunde Während des Vorbereitungsdienstes bildet die Schulleiterin/der Schulleiter die Lehramtsanwärterin/den Lehramtsanwärter regelmäßig (im Allgemeinen wöchentlich) in Schulkunde aus. Bei der Terminierung der Schulkunde-Veranstaltungen ist darauf zu achten, dass die Schulrechtsprüfung (WHRPO II 18) bereits Ende September/Anfang Oktober stattfinden. Schriftliche Schulleiterbeurteilung Die Schulleiterin/der Schulleiter erstellt etwa drei Monate vor Ende des Vorbereitungsdienstes eine schriftliche Beurteilung über die Berufsfähigkeit der Lehramtsanwärterin/des Lehramtsanwärters und beteiligt hierbei die Mentorinnen und Mentoren sowie die Ausbildungslehrkräfte des Seminars (WHRPO II 13, Absatz 5). Beurteilt werden vorrangig die Kompetenzbereiche Unterrichten, Erziehen sowie Schule Mitgestalten. Kriterien für die Beurteilung und Bewertung sind auf der Homepage des Landeslehrerprüfungsamts zu finden. Die Termine für die Erstellung der Schulleiterbeurteilung, die aktuellen Formblätter sowie die entsprechende Handreichung zur Erstellung stehen auf der Homepage des Landeslehrerprüfungsamts zum Download bereit: Weitere Hinweise, z.b. Regelungen im Krankheitsfall, finden sich unter 5 Wissenswertes von A-Z 19

20 2.5 Hinweise für Mentorinnen und Mentoren Die Mentorinnen und Mentoren sind für das Staatliche Seminar für Didaktik und Lehrerbildung wichtige Partner. Sie fördern die fachlichen, didaktisch-methodischen und erzieherischen Potenziale der Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter. Auf der Grundlage des Bildungsplans führen sie u.a. ein in zeitgemäße Formen des Lehrens und Lernens, in zentrale Themen und Aufgaben der Schule und in Formen der Kooperation mit schulischen und außerschulischen Partnern. Im gesamten ersten Ausbildungsabschnitt: Die Mentorin oder der Mentor... führt die Lehramtsanwärterin/den Lehramtsanwärter durch kontinuierliche Begleitung und Beratung zum eigenverantwortlichen Unterricht und berücksichtigt dabei, dass die Unterrichtserfahrungen der Lehramtsanwärterin/des Lehramtsanwärters in den Fächern sehr unterschiedlichen sein können. unterstützt die Lehramtsanwärterin/den Lehramtsanwärter beim Planen und Reflektieren von Unterricht. lässt sich für jede Unterrichtsstunde die schriftliche Vorbereitung (Verlaufsskizze) der Lehramtsanwärterin/des Lehramtsanwärters vorlegen. macht die Lehramtsanwärterin/den Lehramtsanwärter mit dem Profil der Schule und dem Schulcurriculum vertraut. weist die Lehramtsanwärterin/den Lehramtsanwärter anhand praktischer Beispiele in die Bedeutung der Elternarbeit ein. ermöglicht die Teilnahme an Klassenpflegschaften ihrer/seiner Klasse. ermöglicht die aktive Teilnahme der Lehramtsanwärterin/des Lehramtsanwärters an schulischen und außerschulischen Veranstaltungen. tauscht sich mit den anderen Mentorinnen und Mentoren über die Fortschritte der Lehramtsanwärterin/des Lehramtsanwärters aus, damit die/der am Ausbildungsgespräch teilnehmende Mentorin/Mentor über den Entwicklungsstand der Lehramtsanwärterin/des Lehramtsanwärters in allen Fächern informiert ist. Schule kompakt nach der Einführungswoche: Die Mentorin oder der Mentor... kümmert sich um eine rasche Integration der Lehramtsanwärterin/des Lehramtsanwärters in das Kollegium. informiert die Lehramtsanwärterin/den Lehramtsanwärter über Formen der Organisation der Schule (Infotafeln, Informationsfluss, usw.). informiert die Lehramtsanwärterin/den Lehramtsanwärter über Arbeitsmittel und Einrichtungen an der Schule (Kopierer, Fachräume, Sammlungsräume, usw.). bietet der Lehramtsanwärterin/dem Lehramtsanwärter in der ersten Woche vielfältige Hospitationsmöglichkeiten im Unterricht. erstellt zusammen mit der Lehramtsanwärterin/dem Lehramtsanwärter einen Stundenplan (1. Woche: 16 U-Std. Hospitation; 2. und 3. Woche: 16 U-Std., davon 6 bis 8 U-Std. selbst gehaltener Unterricht und 8 bis 6 U-Std. Hospitation) und berücksichtigt darüber hinaus Zeiten für die Vor- und Nach- 20

21 besprechung von Unterrichtsstunden. Bei anderen Zeitrhythmen als 45 Minuten werden die U-Std. entsprechend umgerechnet. gibt der Lehramtsanwärterin/dem Lehramtsanwärter im Rahmen von Unterrichtshospitationen Einblicke in verschiedene fachtypische Arbeitsformen, Methoden und Stundentypen (Einführungsstunden, Übungsstunden, usw.). gibt der Lehramtsanwärterin/dem Lehramtsanwärter den eigenen Stoffverteilungsplan als Planungsgrundlage. gibt der Lehramtsanwärterin/dem Lehramtsanwärter die Möglichkeit, eine Schulklasse einen ganzen Schultag zu begleiten. gibt der Lehramtsanwärterin/dem Lehramtsanwärter die Möglichkeit, eine Lehrerin oder einen Lehrer einen ganzen Schultag zu begleiten. greift die vom Seminar angeregten Beobachtungsaufgaben auf und wendet diese auf konkrete Unterrichtssituationen an. Bis zu den Pfingstferien: Die Mentorin oder der Mentor... unterstützt schrittweise die zunehmend eigenständige Planung von Unterricht und ist bzgl. der Materialbeschaffung behilflich. gibt der Lehramtsanwärterin/dem Lehramtsanwärter die Möglichkeit, von den 12 Stunden an der Schule in zunehmendem Maße bis zu 9 Stunden wöchentlich zu unterrichten und die jeweils verbleibenden Stunden im eigenen Unterricht zu hospitieren. bespricht mit der Lehramtsanwärterin/dem Lehramtsanwärter regelmäßig die schriftlich vorgelegte Planung von Unterrichtstunden und reflektiert auf der Grundlage der Beobachtungen die durchgeführten Unterrichtsstunden. berät die Lehramtsanwärterin/den Lehramtsanwärter in Unterrichts- und Erziehungsaufgaben. gibt Einblick in die Planung und Durchführung von Unterrichtsstunden in heterogenen Lerngruppen sowie in Beratungssituationen mit einzelnen Schülerinnen oder Schülern. Bis zu den Sommerferien: Die Mentorin oder der Mentor... ermöglicht die Planung und Umsetzung einer ganzen Unterrichtseinheit. konzipiert zusammen mit der Lehramtsanwärterin/dem Lehramtsanwärter eine Leistungsfeststellung oder Lernstandserhebung und überträgt ihr/ihm ausgewählte Korrekturaufgaben. reflektiert Formen der Leistungsfeststellung. nimmt an den Beratungsbesuchen der Ausbilderinnen und Ausbilder des Seminars und an den Beratungsgesprächen teil. achtet darauf, dass die Lehramtsanwärterin/der Lehramtsanwärter in einer Kompaktwoche mind. 14 Stunden selbstständig unterrichtet (fünf Schultage, ggf. mit Unterbrechung durch den Seminartag oder das Wochenende). 21

22 entscheidet zusammen mit der Schulleitung und den Ausbilderinnen und Ausbildern des Seminars, ob die Lehramtsanwärterin/der Lehramtsanwärter im zweiten Ausbildungsabschnitt eigenverantwortlich unterrichten kann. unterstützt die Lehramtsanwärterin/den Lehramtsanwärter bei den Planungen für das neue Schuljahr. achtet zusammen mit der Schulleitung darauf, dass im zweiten Ausbildungsabschnitt mindestens ein Lehrauftrag ab Klassenstufe 8 übernommen werden kann (insgesamt 13 Stunden, davon mindestens 11 Stunden kontinuierlicher Lehrauftrag in den Fächern). Bei anderen Zeitrhythmen als 45 Minuten werden die U-Std. entsprechend umgerechnet. Vor Beginn des neuen Schuljahres: Die Mentorin oder der Mentor... berät die Lehramtsanwärterin/den Lehramtsanwärter bei der Erstellung der Stoffverteilungspläne. informiert die Lehramtsanwärterin/den Lehramtsanwärter über schulinterne Beschlüsse. informiert über Empfehlungen und Beschlüsse bezüglich der Gewichtung von Schülerleistungen (Transparenzerlass) bzw. über schulinterne Regelungen zur Durchführung von Coachinggesprächen und Lernstandserhebungen. Bis zu den Weihnachtsferien: Die Mentorin oder der Mentor... besucht die Lehramtsanwärterin/den Lehramtsanwärter regelmäßig im Unterricht (mindestens einmal pro Monat in jedem Fach) und führt mit der Lehramtsanwärterin/dem Lehramtsanwärter Beratungsgespräche. steht bei Bedarf für Fragen der Vor- und Nachbereitung des Unterrichts zur Verfügung und beachtet dabei die zunehmende Eigenverantwortung der Lehramtsanwärterin/des Lehramtsanwärters. unterstützt die Lehramtsanwärterin/den Lehramtsanwärter bezüglich allgemeiner Fragen der Leistungsfeststellung und der Gestaltung von Lernstandserhebungen. nimmt an den Beratungsbesuchen der Ausbilderinnen und Ausbilder des Seminars und an den Beratungsgesprächen teil. nimmt bei Bedarf Einblick in die schriftlichen Planungen des Unterrichts der Lehramtsanwärterin/des Lehramtsanwärters. unterstützt die Lehramtsanwärterin/den Lehramtsanwärter bei Fragen zu Klassenpflegschaftssitzungen, Elternsprechstunden, Fachkonferenzen usw. unterstützt ggf. die Lehramtsanwärterin/den Lehramtsanwärter bei der Bewältigung von Konflikten. ermöglicht die Hospitation bei schulischen Überprüfungen wie z.b. dem Profil AC, der EuroKom- Prüfung, usw. (je nach Organisation der Schule auch später). tauscht sich mit den anderen Mentorinnen und Mentoren über die Fortschritte der Lehramtsanwärterin/des Lehramtsanwärters aus, damit die/der am Ausbildungsgespräch teilnehmende Mentorin/Mentor über den Entwicklungsstand der Lehramtsanwärterin/des Lehramtsanwärters in allen Fächern informiert ist. 22

23 Bis zu den Prüfungslehrproben: Die Mentorin oder der Mentor... besucht die Lehramtsanwärterin oder den Lehramtsanwärter regelmäßig im Unterricht (i.d.r. zwei- bis dreimal pro Fach bis zu den Prüfungslehrproben) und führt mit der Lehramtsanwärterin/dem Lehramtsanwärter Beratungsgespräche. ermöglicht der Lehramtsanwärterin/dem Lehramtsanwärter auf deren/dessen Wunsch, einen mündlichen Vortrag der Überlegungen zur Unterrichtsplanung vor Beginn der Unterrichtsstunde zu halten und diesen bei der folgenden Beratung zu reflektieren. Bis zu den Osterferien: Die Mentorin oder der Mentor... gibt der Schulleitung Rückmeldung über den Ausbildungsprozess und den erreichten Ausbildungsstand zur Erstellung des Schulleitergutachtens. Nach den Pfingstferien: Die Mentorin oder der Mentor... ermöglicht der Lehramtsanwärterin/dem Lehramtsanwärter die Hospitation bei verschiedenen Elementen der Abschlussprüfungen. ermöglicht die Teilnahme an außerschulischen Veranstaltungen der Klassen bzw. der Schule. führt die Lehramtsanwärterin/den Lehramtsanwärter in die Aufgaben und Pflichten einer Klassenlehrerin bzw. eines Klassenlehrers ein. Auf der Homepage des Seminars stehen zum einen die Kompetenzbereiche für die Beratung von Unterricht und ergänzend dazu Besondere fachdidaktische Aspekte zum Download bereit. Beim Einsatz dieser Handreichung ist zu beachten, dass in der Regel nicht alle Merkmale in einer Unterrichtsstunde beobachtbar sind. Bei der Beratung ist auf eine sinnvolle Schwerpunktsetzung zu achten. Außerdem kann die Handreichung nicht zur quantitativen Einschätzung einzelner Merkmale verwendet werden. 23

24 2.6 Hinweise für Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter Leitlinien für die Ausbildung in der Schule Ausgehend von den pädagogischen, fachwissenschaftlichen und fachdidaktischen Kenntnissen und Erfahrungen sowie den Fähigkeiten und Fertigkeiten, welche die Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter während des Studiums erworben haben, hat die Ausbildung an Seminar und Schule das Ziel, die berufsfeldbezogenen Handlungskompetenzen weiter zu entwickeln. Von den Mentorinnen und Mentoren werden die Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter auf der Grundlage des Bildungsplans u.a. eingeführt in zeitgemäße Formen des Lehrens und Lernens, in die zentralen Themen und Aufgaben der Schule und in Formen der Kooperation mit schulischen und außerschulischen Partnern. In diesem Prozess entwickeln die Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter eine in pädagogischer Verantwortung handelnde Lehrerpersönlichkeit. Im gesamten ersten Ausbildungsabschnitt: Die Lehramtsanwärterin/der Lehramtsanwärter legt vor jeder zu haltenden Unterrichtsstunde der Mentorin/dem Mentor eine schriftliche Vorbereitung (Verlaufsskizze) vor. sammelt die schriftliche Vorbereitung von Unterrichtsstunden und ggf. deren Reflexion. bespricht mit der Mentorin/dem Mentor allgemeine Unterrichts- und Erziehungsaufgaben. bespricht mit der Mentorin/dem Mentor Handlungsmöglichkeiten erzieherischen Verhaltens. nimmt an der regelmäßigen Schulkundeveranstaltung der Schulleitung teil. macht sich mit dem Profil der Schule vertraut. nimmt an Klassenpflegschaftssitzungen teil. nimmt an schulischen und außerschulischen Veranstaltungen teil. Schule kompakt nach der Einführungswoche: Die Lehramtsanwärterin/der Lehramtsanwärter informiert sich über Formen der Organisation der Schule (Infotafeln, Informationsfluss, usw.). informiert sich über Arbeitsmittel und Einrichtungen an der Schule (Kopierer, Fachräume, Sammlungsräume, usw.). erstellt zusammen mit den Mentorinnen und Mentoren einen Stundenplan (1. Woche: 16 U-Std. Hospitation; 2. und 3. Woche: 16 U-Std., davon 6 bis 8 U-Std. selbst gehaltener Unterricht und 8 bis 6 U-Std. Hospitation) und berücksichtigen darüber hinaus Zeiten für die Vor- und Nachbesprechung von Unterrichtsstunden. Bei anderen Zeitrhythmen als 45 Minuten werden die U-Std. entsprechend umgerechnet. erhält in der ersten Hospitationswoche Einblicke in den Unterricht der Mentorinnen und Mentoren. nimmt Einsicht in die Stoffverteilungspläne der Mentorinnen und Mentoren. beginnt ab der zweiten Woche mit eigenen Unterrichtsversuchen. erhält bei der Unterrichtsplanung und der Materialbeschaffung Unterstützung von Mentorinnen und Mentoren. begleitet eine Schulklasse einen ganzen Schultag. 24

25 begleitet eine Lehrerin oder einen Lehrer einen ganzen Schultag. bearbeitet die vom Seminar erteilten Beobachtungsaufgaben im Rahmen einer Blended-Learning- Umgebung. wird von den Mentorinnen und Mentoren durch kontinuierliche Begleitung und Beratung zu eigenen Unterrichtsversuchen geführt. Bis zu den Pfingstferien: Die Lehramtsanwärterin/der Lehramtsanwärter unterrichtet von den 12 Stunden an der Schule in zunehmendem Maße bis zu 9 Stunden wöchentlich und hospitiert die jeweils verbleibenden Stunden im Unterricht der Mentorinnen und Mentoren. reflektiert die gehaltenen Stunden mit der Mentorin/dem Mentor. hospitiert im Unterricht der Mentorin/des Mentors und ggf. anderer Kolleginnen oder Kollegen. nimmt Einblick in die Planung und Durchführung von Unterricht in heterogenen Lerngruppen sowie in Beratungssituationen mit einzelnen Schülerinnen oder Schülern. vereinbart mit den Ausbilderinnen und Ausbildern des Seminars die Termine für die beratenden Unterrichtsbesuche und leitet diese an die Mentorinnen und Mentoren und die Schulleitung weiter (Formblatt). erhält nach der Terminierung der Unterrichtsbesuche in den Fächern den zwischen der Ausbilderin/dem Ausbilder in Pädagogik und der Schulleitung vereinbarten Termin für das Ausbildungsgespräch mit begleitendem Unterrichtsbesuch. Die Termine der fachdidaktischen Unterrichtsbesuche werden dabei in angemessener Weise berücksichtigt. Bis zu den Sommerferien: Die Lehramtsanwärterin/der Lehramtsanwärter übernimmt die Planung und Umsetzung einer Unterrichtseinheit. konzipiert zusammen mit den Mentorinnen und Mentoren eine Leistungsfeststellung oder Lernstandserhebung und übernimmt Korrekturaufgaben. reflektiert Formen der Leistungsfeststellung. unterrichtet in einer Kompaktwoche mindestens 14 Stunden selbstständig (fünf Schultage, ggf. mit Unterbrechung durch den Seminartag oder das Wochenende). achtet bei den Lehrauftragswünschen für den zweiten Ausbildungsabschnitt darauf, dass mindestens ein Lehrauftrag ab Klassenstufe 8 übernommen werden kann (insgesamt 13 Stunden, davon mindestens 11 Stunden kontinuierlicher Lehrauftrag in den Fächern). Bei anderen Zeitrhythmen als 45 Minuten werden die U-Std. entsprechend umgerechnet. 25

26 Im gesamten zweiten Ausbildungsabschnitt: Die Lehramtsanwärterin/der Lehramtsanwärter bereitet alle Unterrichtsstunden schriftlich vor. sammelt weiterhin die schriftlichen Planungen des Unterrichts und ggf. deren Reflexionen. bespricht mit der Mentorin/dem Mentor wichtige Unterrichts- und Erziehungsaufgaben. nimmt als Fachlehrer an Klassenpflegschaftssitzungen teil. Vor Beginn des neuen Schuljahres: Die Lehramtsanwärterin/der Lehramtsanwärter informiert sich über schulinterne Beschlüsse. informiert sich über Empfehlungen und Beschlüsse bezüglich der Gewichtung von Schülerleistungen (Transparenzerlass) bzw. über schulinterne Regelungen zur Durchführung von Coachinggesprächen und Lernstandserhebungen. erstellt für jedes Fach/jeden Fächerverbund einen Stoffverteilungsplan und berücksichtigt dabei die Jahresplanung der Schule und das Schulcurriculum. Bis zu den Weihnachtsferien: Die Lehramtsanwärterin/der Lehramtsanwärter vereinbart mit den Ausbilderinnen und Ausbildern des Seminars die Termine für die beratenden Unterrichtsbesuche und leitet diese an die Mentorinnen und Mentoren und die Schulleitung weiter (Formblatt). erhält nach der Terminierung der Unterrichtsbesuche in den Fächern den zwischen der Ausbilderin/dem Ausbilder in Pädagogik und der Schulleitung vereinbarten Termin für das Ausbildungsgespräch mit begleitendem Unterrichtsbesuch. wählt in welchen beiden Ausbildungsfächern sie/er den ausführlichen schriftlichen Unterrichtsentwurf vorsieht und in welchem sie/er den mündlichen Vortrag der Überlegungen zur Unterrichtsplanung mit einer Planungsskizze hält (vgl. WHRPO II 21 Absatz 1). legt bis Ende Oktober das mit einer Ausbilderin oder einem Ausbilder des Seminars abgesprochene Thema der Hausarbeit zur Genehmigung vor. erarbeitet und erprobt das pädagogische Handlungsfeld für die Hausarbeit ( Schriftliche Hausarbeit 3.4). gibt den Mentorinnen und den Mentoren regelmäßig Einblick in den eigenen Unterricht (mindestens einmal pro Monat in jedem Fach) und reflektiert den Unterricht mit der jeweiligen Mentorin/dem jeweiligen Mentor. gibt den Mentorinnen und Mentoren sowie der Schulleitung ggf. Einblick in die schriftlichen Planungen des Unterrichts. informiert sich bei Bedarf bei den Mentorinnen und Mentoren über Fragen der Vor- und Nachbereitung von Unterricht. hospitiert bei schulischen Überprüfungen wie z.b. dem Profil AC, der EuroKom-Prüfung, usw. (je nach Organisation der Schule auch später). 26

27 Bis zu den Prüfungslehrproben: Die Lehramtsanwärterin/der Lehramtsanwärter gibt den Mentorinnen und Mentoren regelmäßig Einblick in den Unterricht (i.d.r. zwei- bis dreimal pro Fach) und reflektiert die Unterrichtsstunden mit der jeweiligen Mentorin/dem jeweiligen Mentor. erstellt die Stoffverteilungspläne für den Zeitraum der Beurteilung der Unterrichtspraxis. Sollte ein Prüfungstermin am Beginn oder Ende des Prüfungszeitraums liegen, so muss der Stoffverteilungsplan auch die Woche vor bzw. nach dem Prüfungszeitraum umfassen. hält auf eigenen Wunsch im Rahmen der Besuche der Mentorinnen/Mentoren einen mündlichen Vortrag der Überlegungen zur Unterrichtsplanung vor Beginn der Unterrichtsstunde und reflektiert diesen bei der folgenden Beratung. Bis zu den Sommerferien: Die Lehramtsanwärterin/der Lehramtsanwärter nutzt Möglichkeiten zur Hospitation bei verschiedenen Elementen der Abschlussprüfungen. nimmt an schulischen und außerschulischen Veranstaltungen teil. informiert sich über die Aufgaben und Pflichten einer Klassenlehrerin/eines Klassenlehrers. 2.7 Ausbildungsgespräche Dieser Leitfaden dient allen an der Ausbildung Beteiligten zur Vorbereitung und Durchführung eines Ausbildungsgesprächs. Die beiden Ausbildungsgespräche haben klärende und mit Blick auf die weitere Arbeit unterstützende Funktion. Ein besonderes Anliegen der Ausbilderinnen und Ausbilder in Pädagogik ist es, dass die Ausbildungsgespräche in einer Atmosphäre von Offenheit, gegenseitigem Respekt und Wertschätzung geführt werden. WHRPO II 12 Absatz 4 Im Vorbereitungsdienst finden verbindliche Ausbildungsgespräche statt, die Schulleiterin oder Schulleiter, Mentorin oder Mentor und eine Ausbilderin oder ein Ausbilder des Seminars gemeinsam während des ersten Ausbildungsabschnittes sowie vor den Prüfungen nach 21 mit den Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärtern führen. Intendierte Ziele der Ausbildungsgespräche Unterstützung der beruflichen Entwicklung der Lehramtsanwärterin/des Lehramtsanwärters ( Unterstützungsgespräche, keine Bewertungsgespräche ) Reflexion der Ausbildung durch die Lehramtsanwärterin/den Lehramtsanwärter Gegenseitiger Austausch über den Stand der Ausbildung an Schule und Seminar Abgleich von Selbst- und Fremdwahrnehmung: individuelle Stärken bewusst machen, mögliche Defizite und Entwicklungsbereiche klar benennen Gemeinsames Entwickeln von Lösungsstrategien, gemeinsam getragene Zielvereinbarungen 27

28 Rahmenbedingungen An den Ausbildungsgesprächen nehmen die Lehramtsanwärterin/der Lehramtsanwärter, die Schulleiterin/der Schulleiter, eine Mentorin/ein Mentor sowie die Ausbilderin/der Ausbilder in Pädagogik teil. Beide Ausbildungsgespräche finden an der Schule statt und dauern maximal 45 Minuten. Das erste Ausbildungsgespräch ist an einen Unterrichtsbesuch gekoppelt. Auf Wunsch der Lehramtsanwärterin/des Lehramtsanwärters kann auch beim zweiten Ausbildungsgespräch ein Unterrichtsbesuch stattfinden. Grundlage für die Vorbereitung der Ausbildungsgespräche sind die Kompetenzbereiche Unterrichten, Erziehen und Schule Mitgestalten, welche im Qualitätsrahmen für die Beratung von Unterricht näher ausgeführt sind. Dieser steht auf der Homepage des Seminars zum Download bereit. Terminierung und Vorbereitung Im Vorfeld der Ausbildungsgespräche erfolgt eine Abstimmung der Mentorinnen und Mentoren mit der teilnehmenden Mentorin/dem teilnehmenden Mentor. Ebenso wird die Ausbilderin/der Ausbilder in Pädagogik von den Fachdidaktik-Ausbilderinnen und -Ausbildern im Vorfeld auf der Grundlage bereits stattgefundener Unterrichtsbesuche über den Entwicklungsstand der Lehramtsanwärterin/des Lehramtsanwärters und das Einbringen in die Fachdidaktik-Seminarveranstaltungen informiert. Die Lehramtsanwärterin/der Lehramtsanwärter vereinbart in Absprache mit der Schulleiterin/dem Schulleiter und den Mentorinnen und Mentoren das Fach und die Klasse für den Unterrichtsbesuch sowie die Mentorin/den Mentor, welche/r am Ausbildungsgespräch teilnimmt. Die Termine für die Ausbildungsgespräche werden von der Ausbilderin/dem Ausbilder in Pädagogik und der Schulleiterin/dem Schulleiter vereinbart; die Terminabsprache erfolgt nach der Terminierung der Unterrichtsbesuche in den Fachdidaktiken und berücksichtigt diese Termine in angemessener Weise. Terminierung Ausbildungsgespräch 1: Zeitraum Mai bis Juli Terminierung Ausbildungsgespräch 2: Zeitraum November bis Februar Die Moderation der Ausbildungsgespräche liegt bei der Ausbilderin/dem Ausbilder in Pädagogik. Nachbereitung und weitere Schritte Ausbildungsgespräch 1: Die Lehramtsanwärterin/der Lehramtsanwärter verschriftlicht innerhalb einer Woche die im Ausbildungsgespräch getroffenen Zielvereinbarungen und übergibt diese per Mail an die Seminarlehrkräfte sowie in geeigneter Form an die Schulleiterin/den Schulleiter sowie an die Mentorinnen und Mentoren. Auf Wunsch der Ausbilderin/des Ausbilders in Pädagogik oder der Lehramtsanwärterin/des Lehramtsanwärters kann im Nachgang eine Beratung der Unterrichtsstunde der Lehramtsanwärterin/des Lehramtsanwärters durch die Ausbilderin/den Ausbilder in Pädagogik am Seminar erfolgen. Ausbildungsgespräch 2: Die Lehramtsanwärterin/der Lehramtsanwärter verschriftlicht zur eigenen Verwendung die im Ausbildungsgespräch getroffenen Zielvereinbarungen. Auf Wunsch kann am Ende des Vorbereitungsdienstes ein Bilanzgespräch zwischen der Ausbilderin/dem Ausbilder in Pädagogik und der Lehramtsanwärterin/dem Lehramtsanwärter erfolgen. 28

29 Strukturschema Ausbildungsgespräche (ABG) I und II Vorbereiten Terminabsprache zwischen Pädagogik-Ausbilder/-in u. Schulleiter/-in nach Terminierung der U-Besuche in den Fächern. Formulierung der Schwerpunkte der Ausbildungsgespräche durch die/den LA Vorbereitung der Selbstreflexion der beruflichen Entwicklung durch die/den LA Pädagogik-Ausbilder/-in und Mentor/-in erhalten Informationen der anderen Ausbilder/-innen Schritt 1 Eröffnung des Gesprächs durch Pädagogik-Ausbilder/-in Herstellen von Einvernehmen über Intentionen des Unterstützungsgesprächs Vorstellen der Gesprächsablaufs: Rahmenbedingungen (Ziele, Dauer, Ablauf/Struktur, Gesprächsregeln) Schritt 2 Selbsteinschätzung: LA reflektiert ihre/seine berufliche Entwicklung bezogen auf Unterricht, Erziehung und Schulentwicklung (Stärken und Entwicklungsfelder) Rückmeldungen zum Entwicklungsstand aus der Sicht von Schule und Seminar (Fremdeinschätzung) Schritt 3 Abgleich von Selbst- und Fremdeinschätzung Sammeln von möglichen Entwicklungsfeldern zunächst aus der Sicht der/des LA Auswahl von Schwerpunkten für die weitere Ausbildung der/des LA Schritt 4 Planung konkreter Handlungsschritte bzgl. der ausgewählten Entwicklungsfelder Klärung von Unterstützungsangeboten Formulierung von Zielvereinbarungen Positiver Abschluss des Gesprächs Weitere Schritte ABG 1: Verschriftlichung der Zielvereinbarungen des Ausbildungsgesprächs durch die/den LA innerhalb einer Woche und Aushändigung an Seminarausbilder/-innen und an Schulleiter/-in und Mentor/-innen Auf Wunsch des LA oder des/der Pädagogik-Ausbilders/-in kann ein weiteres Beratungsgespräch zur Unterrichtsstunde am Seminar erfolgen ABG 2: Verschriftlichung der Zielvereinbarungen des Ausbildungsgesprächs durch die/den LA 29

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